Vorgehensweise bei der Bewertung von Fachmärkten ... - Altmeppen
Vorgehensweise bei der Bewertung von Fachmärkten ... - Altmeppen
Vorgehensweise bei der Bewertung von Fachmärkten ... - Altmeppen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />
Die bloße Annahme eines geringeren Liegenschaftszinses kann zu erheblichen<br />
Abweichungen führen. Wird die vorgestellte Berechnung (Abb. 29) statt mit einem<br />
Liegenschaftszinssatz <strong>von</strong> 7 % mit 6,5 % vollzogen, ergibt sich ein tragbarer<br />
Bodenwert <strong>von</strong> rund 222 €/m² gegenüber 190 €/m². Es ist also darauf zu achten, dass<br />
jedes Verfahren losgelöst für sich kein garantiert verwertbares Ergebnis liefert, mehrer<br />
Verfahren zusammen aber zu einer relativen Sicherheit in Bezug auf das Ergebnis<br />
führen können.<br />
Nach dieser Berechnung wäre ein Bodenwert in Höhe <strong>von</strong> 190 €/m² für das betrachtete<br />
Objekt wirtschaftlich tragbar. Weitere Erläuterungen bzgl. <strong>der</strong> Ermittlung des<br />
Jahresrohertrages und <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten folgen in den Kapiteln 4.4 und 4.5.<br />
Die abschließende Beurteilung, welches Ergebnis im Kontext mit dem Marktgeschehen<br />
und <strong>der</strong> Nachfragesituation plausibel ist, obliegt dem Sachverständigen und verlangt<br />
beson<strong>der</strong>s gewissenhafte Ar<strong>bei</strong>t. Die <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele in Kapitel 5 werden u.a.<br />
zeigen, dass ein falsch bestimmter Bodenwert zu einem Missverhältnis im Ertragswert<br />
zwischen Boden- und Gebäudeanteil führen kann, durch den die wirtschaftliche<br />
Grundlage des betrachteten Objekts evtl. nicht mehr gegeben ist.<br />
4.3.4 Mietvertrag<br />
Der Mietvertrag ist als das Resultat aller wertbeeinflussenden Umstände <strong>von</strong><br />
herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für die Wertermittlung. Der Mietvertrag „legt die<br />
gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, die sich aus <strong>der</strong> Überlassung <strong>der</strong> Sache eines<br />
Vermieters an einen Mieter ergeben.“ 137 Der Mietvertrag regelt genau die<br />
Berechnungsgrundlage für Fest- und Umsatzmieten. Er ist also das Resultat aller<br />
wertbeeinflussenden Faktoren und zugleich selbst ein wertbeeinflussen<strong>der</strong> Faktor, da<br />
<strong>bei</strong> Veräußerungen <strong>von</strong> Renditeobjekten in dieser festgelegten Nutzung in erster Linie<br />
<strong>der</strong> Mietvertrag gehandelt wird. 138<br />
Die getroffenen Vereinbarungen und die Genauigkeit <strong>der</strong> vertraglichen Ausar<strong>bei</strong>tung<br />
sind wesentlich mit verantwortlich für den wirtschaftlichen Betrieb des Fachmarktes<br />
und darüber unmittelbar auf den Wert <strong>der</strong> gesamten Einzelhandelsimmobilie. Mit<br />
steigen<strong>der</strong> Nutzungsdauer verliert <strong>der</strong> Bodenwert an Bedeutung, da <strong>der</strong> Ertragsanteil<br />
aus den baulichen Anlagen innerhalb des Ertragswertverfahrens an Einfluss gewinnt.<br />
So werden gerade <strong>bei</strong> Einzelhandelsimmobilien die Mietverträge im Falle <strong>der</strong><br />
Veräußerung <strong>der</strong> Immobilie gehandelt, sie bestimmen maßgeblich den Wert <strong>der</strong><br />
Immobilie.<br />
Die Auswirkungen <strong>der</strong> Mietvertragslaufzeiten auf die Gesamtnutzungsdauer wird in<br />
Kapitel 4.3.6 ausführlich beschrieben. Im Regelfall beträgt die Laufzeit zwischen zehn<br />
und 15 Jahren, wo<strong>bei</strong> zusätzlich maximal noch zwei Optionen zu je fünf Jahren<br />
vereinbart werden können. Die Dauer <strong>der</strong> Mietverträge für großflächige<br />
Einzelhandelsimmobilien beschränkt sich daher auf maximal 25 Jahre.<br />
137<br />
Vgl. Handelswissen (2003): Mietvertrag.<br />
138<br />
Vgl. Karl (2002).<br />
Holger Rathjen 45