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Vorgehensweise bei der Bewertung von Fachmärkten ... - Altmeppen

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Diplomar<strong>bei</strong>t<br />

zum Thema<br />

„<strong>Vorgehensweise</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

und Analyse <strong>der</strong> notwendigen Faktoren“<br />

<strong>von</strong>:<br />

vorgelegt <strong>bei</strong>:<br />

cand. ing.<br />

Holger Rathjen<br />

Matrikelnummer 2546140<br />

Dipl.-Ing. Hermann <strong>Altmeppen</strong><br />

Lehrbeauftragter für ‚Wirtschaftlichkeitsbewertung <strong>von</strong> Immobilien’<br />

Technische Universität Carolo Wilhelmina Braunschweig<br />

Dezember 2003


Vorwort<br />

Vorwort<br />

Diese Ar<strong>bei</strong>t befasst sich mit den Einflussfaktoren auf die Wertfindung <strong>bei</strong><br />

<strong>Fachmärkten</strong>. Die Definition <strong>der</strong> Fachmärkte grenzt diesen Einzelhandelstypen stark<br />

ein, sowohl in Bezug auf die Fläche als auch auf das geführte Sortiment. Dadurch<br />

bleibt nur eine relativ kleine Anzahl an Betrieben übrig, die diese Definition erfüllen,<br />

zumeist Filialbetriebe größer Betreibergruppen. Dadurch ist die Beschaffung <strong>von</strong><br />

Informationen über wertermittlungsrelevante Faktoren sehr schwierig. Eine<br />

Beantwortung aller möglichen Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bestimmung des<br />

Immobilienwertes ist damit nicht abschließend möglich. Trotzdem möchte ich mich <strong>bei</strong><br />

allen befragten Personen, beson<strong>der</strong>s <strong>bei</strong> Herrn <strong>Altmeppen</strong> für die Unterstützung mit<br />

Rat und <strong>der</strong> benötigten Infrastruktur sowie <strong>bei</strong> Herrn Dr. Rabbel, ebenfalls im<br />

Ingenieurbüro <strong>Altmeppen</strong> tätig, bedanken. Herr Werner <strong>von</strong> <strong>der</strong> DB Services<br />

Immobilien GmbH hat mir ebenfalls sehr geholfen, dafür nochmals vielen Dank.<br />

Holger Rathjen<br />

Holger Rathjen


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................. II<br />

Darstellungsverzeichnis ............................................................................................................... III<br />

1 Einleitung .............................................................................................................................. 1<br />

2 Betriebstypen im Einzelhandel........................................................................................... 3<br />

2.1 Der Fachmarkt ............................................................................................................. 3<br />

2.2 Weitere Betriebstypen im Einzelhandel ....................................................................... 5<br />

3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung ....................................................................... 7<br />

3.1 DIY - Die ‚Do it yourself’ - Branche ............................................................................ 10<br />

3.1.1 Sortimentspolitik <strong>der</strong> Bau- und Heimwerkermärkte..................................... 11<br />

3.1.2 Wettbewerb - Anzahl und Flächenentwicklung ........................................... 12<br />

3.1.3 Wirtschaftliche Situation <strong>der</strong> Fachmärkte.................................................... 14<br />

3.1.4 Europäischer Markt ..................................................................................... 17<br />

3.2 ‚Consumer Electronics’ .............................................................................................. 20<br />

4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong>............................................................................................ 24<br />

4.1 Wahl des <strong>Bewertung</strong>sverfahrens............................................................................... 24<br />

4.2 Aufbau und Ablauf des Ertragswertverfahrens.......................................................... 25<br />

4.3 Wertbeeinflussende Faktoren.................................................................................... 28<br />

4.3.1 Planungsrechtliche Voraussetzungen ......................................................... 29<br />

4.3.2 Ausgewählte Standortfaktoren .................................................................... 32<br />

4.3.2.1 Harte Standortfaktoren............................................................... 34<br />

4.3.2.2 Weiche Standortfaktoren............................................................ 39<br />

4.3.3 Bodenwert.................................................................................................... 40<br />

4.3.4 Mietvertrag................................................................................................... 45<br />

4.3.5 Baukosten.................................................................................................... 49<br />

4.3.6 Gesamt- und Restnutzungsdauer ............................................................... 50<br />

4.3.7 Liegenschaftszins und Vervielfältiger .......................................................... 52<br />

4.4 Bestimmung des Grundstücksrohertrages ................................................................ 55<br />

4.4.1 Ermittlung des Rohertrages über Festmieten.............................................. 55<br />

4.4.2 Berechnung des Rohertrages über den Umsatz......................................... 56<br />

4.4.2.1 Ansatz: Flächenproduktivität...................................................... 57<br />

4.4.2.2 Ansatz: Marktgebiet ................................................................... 58<br />

4.5 Die Bewirtschaftungskosten....................................................................................... 60<br />

4.5.1 Verwaltungskosten ...................................................................................... 61<br />

4.5.2 Betriebskosten............................................................................................. 61<br />

4.5.3 Instandhaltungskosten................................................................................. 62<br />

4.5.4 Mietausfallwagnis ........................................................................................ 62<br />

4.6 Multiplikatoren und Nettoanfangsrendite ................................................................... 63<br />

5 <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele zur Bestimmung des Verkehrswertes......................................... 66<br />

6 Fazit ..................................................................................................................................... 71<br />

Literaturverzeichnis ......................................................................................................................IV<br />

Befragte Personen .......................................................................................................................IX<br />

Stichwortverzeichnis.....................................................................................................................XI<br />

Holger Rathjen I


Abkürzungsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

II. BV Zweite Berechnungsverordnung<br />

Abs. Absatz<br />

BauGB Baugesetzbuch<br />

BauNVO Baunutzungsverordnung<br />

BHB Bundesverband Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte e.V.<br />

BGF Bruttogrundfläche<br />

BNK Baunebenkosten<br />

C&C Cash und Carry (Betriebstyp: Abholgroßhandel)<br />

CE Consumer Electronics<br />

EW Einwohner<br />

GAA Gutachterausschuss<br />

Gemaba Gesellschaft für Markt- und Betriebsanalysen mbH<br />

GfK Gesellschaft für Konsumforschung AG<br />

GuG Grundstücksmarkt und Grundstückswert<br />

HH Haushalt<br />

idF. v. in <strong>der</strong> Fassung vom<br />

IE Informationselektronik<br />

LBO Landesbauordnung<br />

MF-H Richtlinie zur Berechnung <strong>der</strong> Mietflächen für Handelsraum<br />

NRW Nordrheinwestfalen<br />

ö.b.u.v. öffentlich bestellt und vereidigt<br />

o.A. ohne Angabe<br />

o.J. ohne Jahresangabe<br />

o.O. ohne Ortsangabe<br />

o.V. ohne Verfasserangabe<br />

SB Selbstbedienung<br />

TK Telekommunikation<br />

UE Unterhaltungselektronik<br />

VV Verwaltungsvorschrift<br />

VKF Verkaufsfläche<br />

WertV Wertermittlungsverordnung<br />

Formelzeichen<br />

BRW Bodenrichtwert<br />

BW Bodenwert<br />

BWK Bewirtschaftungskosten<br />

EW Ertragswert<br />

KP Kaufpreis<br />

p Zinssatz<br />

ReE Reinertrag<br />

RND Restnutzungsdauer<br />

RoE Rohertrag<br />

V Vervielfältiger<br />

Holger Rathjen II


Darstellungsverzeichnis<br />

Darstellungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Wheel of Retailing: Entwicklung <strong>der</strong> Einzelhandelsstruktur. ....................................7<br />

Abb. 2: Entwicklung <strong>der</strong> Betriebsformen bis 2010. ...............................................................9<br />

Abb. 3: Polarisierung <strong>der</strong> Märkte...........................................................................................9<br />

Abb. 4: Flächenkonzepte <strong>der</strong> Marktführer nach Inlandsumsatz..........................................11<br />

Abb. 5: Gestützte Bekanntheit <strong>von</strong> Baumärkten. ................................................................12<br />

Abb. 6: Entwicklung <strong>der</strong> Anzahl und <strong>der</strong> Verkaufsfläche <strong>bei</strong> Baumärkten..........................13<br />

Abb. 7: Größenstruktur 2002 und 2003 im Vergleich..........................................................13<br />

Abb. 8: Verkaufsflächen <strong>der</strong> geplanten Neueröffnungen in den Jahren 2003 und 2004....14<br />

Abb. 9: Vergleich: Umsätze, Flächenentwicklung und Flächenproduktivität 1999 - 2002. .15<br />

Abb. 10: Top 10-Baumarktunternehmensgruppen in Deutschland im Jahr 2002.................16<br />

Abb. 11: Portfolio zur Flächenproduktivität <strong>der</strong> Top 10 Baumärkte 2002. ............................16<br />

Abb. 12: Einzelhandelskennzahlen 2001 einiger europäischer Län<strong>der</strong>................................18<br />

Abb. 13: Auslandsengagement deutscher Baumarktbetreiber 2001. ...................................18<br />

Abb. 14: Bekannte Standortgründungen deutscher Baumarktunternehmen im Ausland. ....19<br />

Abb. 15: Umsatzentwicklung <strong>der</strong> CE-Marktsegmente 1998 - 2001. .....................................20<br />

Abb. 16: Distribution im CE-Handel 2001 nach Vertriebskanälen und Marktsegmenten. ....21<br />

Abb. 17: Struktur <strong>der</strong> Großflächenanbieter 2001. .................................................................22<br />

Abb. 18: Distribution im CE-Handel 2001 und 2006 nach Vertriebskanälen. .......................23<br />

Abb. 19: Flächenproduktivität im Einzelhandel 1998. ...........................................................23<br />

Abb. 20: Ertragswertverfahren ..............................................................................................26<br />

Abb. 21: Übersicht über einige harte und weiche Standortfaktoren. ....................................33<br />

Abb. 22: Baumarktdichte 2003, Regionalkennziffern............................................................35<br />

Abb. 23: Sortimentsbezogene Kaufkraft <strong>der</strong> GfK 2003. .......................................................37<br />

Abb. 24: GfK-Kaufkraftkennziffern 2003 für die 10 einkommensstärksten Großstädte........38<br />

Abb. 25: GfK-Kaufkraftkennziffern 2003 für 10 Stadt- und Landkreise.................................38<br />

Abb. 26: Grundform des Residualwertverfahrens.................................................................42<br />

Abb. 27: <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiel für das Residualwertverfahren. ..............................................43<br />

Abb. 28: Bodenwertermittlung (kalkulatorischer Bodenwert)................................................44<br />

Abb. 29: Beispielrechnung für die Bestimmung des kalkulatorischen Bodenwertes. ...........44<br />

Abb. 30: Flächenaufteilung bebaute Fläche, Nutzfläche, Verkaufsfläche. ...........................47<br />

Abb. 31: Normalherstellungskosten gem. NHK 2000. ..........................................................49<br />

Abb. 32: Iterative Bestimmung des Liegenschaftszinssatzes...............................................54<br />

Abb. 33: Abhängigkeit des Vervielfältigers <strong>von</strong> <strong>der</strong> Restnutzungsdauer und dem<br />

Liegenschaftszinssatz.............................................................................................54<br />

Abb. 34: Mieten für Fachmarktzentren in €/m² pro Monat. ...................................................55<br />

Abb. 35: Nettoumsatzmieten einiger Fachmärkte.................................................................56<br />

Abb. 36: Berechnungs<strong>bei</strong>spiel zur Rohertragsbestimmung über die Flächenproduktivität. .57<br />

Abb. 37: Kaufkraftkennziffern, Fläche und Bevölkerung 2002..............................................58<br />

Abb. 38: Berechnungs<strong>bei</strong>spiel zur Rohertragsbestimmung über das Marktgebiet...............59<br />

Abb. 39: Bewirtschaftungskosten, abhängig vom Rohertrag................................................63<br />

Abb. 40: Berechnung <strong>der</strong> Nettoanfangsrendite.....................................................................65<br />

Abb. 41: Beispiel: Berechnung des Bodenwertes.................................................................66<br />

Abb. 42: Beispiel: Berechnung des Sachwertes <strong>der</strong> neuen Anlage. ....................................67<br />

Abb. 43: Beispiel: Berechnung des Ertragswertes <strong>bei</strong> unterschiedlichen Bodenwerten. .....67<br />

Abb. 44: Beispiel: Differierende Nutzungsdauer. ..................................................................68<br />

Abb. 45: Beispiel: Unterschiedlicher Liegenschaftszins <strong>bei</strong> geringer Restnutzungsdauer. ..69<br />

Abb. 46: Gegenüberstellung <strong>der</strong> gemin<strong>der</strong>ten Sachwerte....................................................70<br />

Holger Rathjen III


1 Einleitung<br />

1 Einleitung<br />

Die folgende Ar<strong>bei</strong>t wird wesentliche Faktoren für die Verkehrswertermittlung <strong>von</strong><br />

großflächigen Einzelhandelsimmobilien erläutern und untersuchen. Soweit bekannt,<br />

werden Kennzahlen und Anweisungen für den Umgang mit ihnen gegeben.<br />

Um ein Grundverständnis für die <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> großflächigen <strong>Fachmärkten</strong> zu<br />

schaffen, wird zunächst die Struktur des Einzelhandels untersucht. Es können<br />

verschiedene Betriebstypen unterschieden werden. Viele Charakteristika <strong>der</strong> Märkte<br />

können nicht ohne weiteres zwischen ihnen übertragen werden. Daher ist die<br />

Abgrenzung des Betriebstyps ‚Fachmarkt’ vor allem gegenüber des Fach- und<br />

Spezialeinzelhandels notwendig.<br />

Um ein grundlegendes Verständnis für diese Immobilien zu erlangen, muss <strong>der</strong><br />

Sachverständige ebenfalls über einige elementare Kenntnisse in Bezug auf den<br />

betroffenen Teilmarkt des Immobilienmarktes verfügen. Unabdingbar ist dazu auch, die<br />

Wirtschaftsgrundlage <strong>der</strong> Nutzer solcher Immobilien zu kennen. Daher wird, nachdem<br />

die Terminologien <strong>der</strong> Betriebstypen differenziert wurden, zunächst die ‚Do it<br />

yourself’-Branche, <strong>der</strong>en Entwicklung sowie <strong>der</strong>en Kennzahlen gesammelt und<br />

erläutert. Diese Branche bildet den Schwerpunkt <strong>der</strong> Betrachtung. Zusätzlich werden<br />

anschließend einige <strong>der</strong> bekannten Details aus dem Bereich <strong>der</strong> Elektronikfachmärkte<br />

ergänzt.<br />

Im nächsten Abschnitt werden die wertermittlungsrelevanten Kennzahlen in den<br />

Zusammenhang mit dem Verfahren gebracht, welches für die Ermittlung des Wertes<br />

<strong>der</strong> Immobilien am meisten geeignet erscheint, dem Ertragswertverfahren. Dazu<br />

werden erst die Verfahrenswahl und anschließend <strong>der</strong> Aufbau dieses Modells erläutert.<br />

Die Wirkungsweisen <strong>der</strong> Faktoren sind komplex und weitreichend. Beson<strong>der</strong>es<br />

Augenmerk im Rahmen <strong>der</strong> wertbeeinflussenden Faktoren kommt da<strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Nutzungsdauer und dem Liegenschaftszins sowie <strong>der</strong>en Verknüpfung im Vervielfältiger<br />

zu. Vielfach wird diesem Zusammenspiel kaum eine ihrem Einfluss auf das<br />

Wertermittlungsergebnis entsprechende Bedeutung <strong>bei</strong>gemessen.<br />

Zu den Annahmen und Voraussetzungen dieser Ar<strong>bei</strong>t gehören die folgenden<br />

Eingrenzungen:<br />

· Den Schwerpunkt <strong>der</strong> Untersuchung bildet <strong>der</strong> Betriebstyp ‚Fachmarkt’. Auf Grund<br />

des weiten Spektrums <strong>der</strong> Branchen <strong>der</strong> Fachmarktbetreiber und <strong>der</strong> spärlichen<br />

Informationslage zu dem Immobilientyp wird das Hauptaugenmerk auf die Branche<br />

<strong>der</strong> Bau- und Heimwerkermärkte gerichtet. Die angeführten Charakteristika des<br />

Marktes können nicht ohne weiteres auf kleinflächige Fachmärkte wie z.B.<br />

Drogerien überragen werden, da <strong>bei</strong> den anschließenden Betrachtungen die Größe<br />

<strong>der</strong> Fläche im Mittelpunkt steht.<br />

· Des Weiteren wird im Rahmen <strong>der</strong> wertbeeinflussenden Umstände <strong>der</strong> Einfluss <strong>der</strong><br />

Nutzungsdauer auf den Ertragswert näher untersucht. Es werden vorwiegend neue,<br />

großflächige Einzelhandelsimmobilien betrachtet. Fachmarktzentren werden nur am<br />

Rande erwähnt.<br />

Holger Rathjen 1


1 Einleitung<br />

· Einen großen Einfluss auf den Wert <strong>der</strong> Immobilie hat <strong>der</strong> Wert des Bodens. Dieser<br />

ist vom konkreten Standort abhängig. Eine detaillierte Standortanalyse, wie sie im<br />

Zuge einer Projektentwicklung vorgenommen wird, ermöglicht die genaue<br />

Bestimmung des Bodenwertes. Die Einflussfaktoren werden hier nur im Allgemeinen<br />

erläutert. Im Rahmen <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t werden lediglich Ansätze zur Ermittlung des<br />

Bodenwertes aufgezeigt, <strong>der</strong> sich als tragbar durch den <strong>von</strong> <strong>der</strong> Immobilie<br />

erwirtschafteten Rohertrag erweist.<br />

Es bestehen große Schwierigkeiten, plausible Größen zur Bestimmung des<br />

Ertragswertes zu erhalten. Ein verantwortungsvoller und sensibler Umgang mit ihnen<br />

ist unabdingbar, da viele Faktoren weitreichende Auswirkungen haben. Dies wird<br />

abschließend im Rahmen einiger Berechnungs<strong>bei</strong>spiele verdeutlicht. Sie werden<br />

zeigen, dass geringe Differenzen <strong>bei</strong> den angenommenen Werten bereits die<br />

Wirtschaftlichkeit eines ganzen Projektes in Frage stellen können. Dadurch<br />

unterstreichen die Beispiele die Bedeutung richtig angenommener Faktoren und die<br />

korrekte Interpretation des Mietvertrages, in den die wertbeeinflussenden<br />

Eigenschaften <strong>der</strong> Immobilie münden.<br />

Holger Rathjen 2


2 Betriebstypen im Einzelhandel<br />

2 Betriebstypen im Einzelhandel<br />

Der Handel gehört in Deutschland zu den beschäftigungsintensivsten<br />

Wirtschaftsbereichen. Rund 730.000 Unternehmen mit ca. 4,4 Mio. Beschäftigten, das<br />

entspricht 13 % aller Beschäftigten in Deutschland, erzielten 1.075 Mrd. € Umsatz im<br />

Jahr 2002. Im Einzelhandel sind da<strong>von</strong> rund 321 Mrd. € Umsatz erwirtschaftet worden. 1<br />

Diese Summe verteilt sich auf die verschiedenen Betriebstypen im Einzelhandel.<br />

Grundlegendes Wissen über den Markt, Entwicklungen und die Marktteilnehmer sind<br />

unentbehrlich für die richtige Einschätzung <strong>der</strong> Situation, in <strong>der</strong> sich einzelne<br />

Unternehmen befinden. Der Immobiliensachverständige muss mit dem Markt vertraut<br />

sein, auf dem das betrachtete Unternehmen agiert, um dessen Immobilien richtig und<br />

plausibel einschätzen zu können.<br />

Vor allem die Betriebstypenvielfalt und die Streuung <strong>der</strong> Verkaufspunkte sind<br />

charakteristisch für den Einzelhandel. Der Fachmarkt stellt nur eine <strong>der</strong> vielen<br />

möglichen Betriebsformen dar, die in vielen Bereichen untereinan<strong>der</strong> um die Kunden<br />

konkurrieren. Daher werden diese Betriebstypen kurz beschrieben. 2<br />

2.1 Der Fachmarkt<br />

„Der Fachmarkt ist ein großflächiges Fachgeschäft, das ein branchenbestimmtes<br />

breites und tiefes Angebot weitestgehend in Selbstbedienung führt.“ 3 Trotz des<br />

Selbstbedienungskonzeptes wird dem Kunden auf Nachfrage auch Beratung und<br />

Service angeboten. Fachmärkte führen i.d.R. die <strong>von</strong> ihnen versorgte Branche im<br />

Namen, z.B. Fliesenmarkt, Baumarkt, usw.<br />

Die Verkaufsfläche dieser Märkte ist zumeist ebenerdig. Kleine Fachmärkte bieten ihr<br />

Sortiment bereits auf Flächen ab 700 m² an, üblicherweise herrschen aber<br />

Größenklassen <strong>von</strong> 3.000 - 5.000 m² vor. Branchenabhängig haben neu errichtete<br />

Fachmärkte aber auch Flächen <strong>von</strong> 10.000 m² und mehr, jedoch scheint das<br />

ungebremste Flächenwachstum <strong>der</strong> vergangenen Jahre, auf das im folgenden Kapitel<br />

noch näher eingegangen wird, mittlerweile abzuflauen. Seit Jahren ist ein<br />

kontinuierlicher Flächenzuwachs <strong>bei</strong> gleichzeitig sinken<strong>der</strong> Flächenproduktivität zu<br />

beobachten, das scheint die ersten Betreiber zum Überdenken <strong>der</strong> Flächen- und<br />

Sortimentskonzepte zu bringen.<br />

Auf Grund des hohen Flächenbedarfs für die Präsentation <strong>der</strong> Produkte befinden sich<br />

Fachmärkte i.d.R. am Stadtrand. 4 Aber auch hier gibt es Ausnahmen, vor allem aus<br />

dem Bereich <strong>der</strong> Elektronikfachmärkte.<br />

1 Vgl. BMWI (2003a), BMWI (2003b).<br />

2 Vgl. EHI (2002), S. 307 ff., vgl. HDE (2003).<br />

3 EHI (2002), S. 308.<br />

4 Vgl. EHI (2002), S. 308, vgl. HDE (2003).<br />

Holger Rathjen 3


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Die Bauwerke, die solche Fachmärkte beherbergen, sind überwiegend in<br />

Skelettbauweise errichtete hallenartige Gebäude. Die Spannweiten <strong>der</strong><br />

Tragkonstruktion liegen üblicherweise zwischen 15 m und 20 m und die Traufhöhe <strong>bei</strong><br />

3,5 - 5 m. Die Gebäude <strong>der</strong> jüngeren Baujahre sind oft so gehalten, dass sie ebenfalls<br />

als Lagerhallen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig flexibel in ihrer späteren Nachnutzung einsetzbar<br />

sind.<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Verkaufsfläche (VKF) an <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche beträgt i.d.R. zwischen<br />

75 % und 80 %, <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Nutzfläche an <strong>der</strong> bebauten Fläche sogar 90 - 95 %. 5<br />

Vorreiter des Fachmarktprinzips auf dem deutschen Markt waren die Bau- und<br />

Heinwerkermärkte sowie die Möbelfachmärkte. In diesen Branchen herrscht auf Grund<br />

<strong>der</strong> ausgestellten Güter schon immer ein relativ großer Flächenbedarf vor. An<strong>der</strong>e<br />

Branchen innerhalb dieses Betriebstyps sind u.a. Textilien, Drogeriewaren, Schuhe,<br />

Computer und Unterhaltungselektronik. 6<br />

I.d.R. treten die Fachmarktbetreiber als Mieter auf. Die großflächigen<br />

Einzelhandelsimmobilien werden <strong>von</strong> Immobilienfonds und eigenen o<strong>der</strong> fremden<br />

Grundstücksgesellschaften errichtet und unterhalten. Die nachhaltigen Erträge <strong>der</strong><br />

Immobilien, auch <strong>bei</strong> selbsterrichteten Gebäuden, bestehen daher aus den vertraglich<br />

fixierten bzw. anzunehmenden nachhaltigen Mieten, wo<strong>bei</strong> ein umsatzabhängiger<br />

Mietzins genauso denkbar ist wie ein flächenabhängiger.<br />

Das Fachmarktzentrum ist eine Zusammenlegung verschiedener Fachmärkte unter<br />

einem Dach, um auf diesem Weg Synergien in <strong>der</strong> Beschaffung, aber auch in <strong>der</strong><br />

Magnetwirkung des Centers zu erzielen. Im Folgenden werden stichpunktartig die<br />

Charakteristika <strong>von</strong> Fachmarktzentren genannt:<br />

Verkaufsfläche: ≥ 20.000 m², zusammenhängend geplant und verwaltet, auch<br />

mehrgeschossig<br />

Sortiment: Ansammlung verschiedener Fachmärkte, um Synergien, z.B. <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Disposition, zu nutzen und die Attraktivität des Standortes zu<br />

erhöhen. Meist auch im Zusammenhang mit SB-Warenhäusern o<strong>der</strong><br />

Verbrauchermärkten<br />

Standort: Überwiegend auf <strong>der</strong> ‚grünen Wiese’, aber auch branchenabhängig in<br />

Stadtteilzentren<br />

2.2 Weitere Betriebstypen im Einzelhandel<br />

Die Charakteristika <strong>der</strong> übrigen Betriebsformen werden nur im groben dargestellt, um<br />

die Abgrenzung zwischen ihnen und den <strong>Fachmärkten</strong> zu ermöglichen, und um die in<br />

<strong>der</strong> Einzelhandelslandschaft vorhandenen Geschäfte klassifizieren zu können.<br />

5 Vgl. Simon et al. (2003), S. 175 f.<br />

6 Vgl. Gewos (2000), S. 5.<br />

Holger Rathjen 4


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Das Fachgeschäft<br />

Verkaufsfläche: ≤ 120 m²<br />

Sortiment: Hohe Sortimentstiefe, ergänzend Dienstleistungen wie z.B.<br />

Kundendienst<br />

Das Spezialgeschäft<br />

Verkaufsfläche: ≤ 120 m²<br />

Sortiment: Hohe Sortimentstiefe, ergänzend Dienstleistungen und qualifizierte<br />

Beratung<br />

Der Lebensmittel-SB-Laden<br />

Verkaufsfläche: ≤ 200 m²<br />

Sortiment: Lebensmittel<br />

Selbstbedienung (SB) bedeutet, dass <strong>der</strong> Kunde freien Zugang zu den Waren hat. Er<br />

entnimmt sie selbst aus den Regalen. Der Kassiervorgang findet<br />

da<strong>von</strong> losgelöst in einem eigenen Vorgang statt.<br />

Der Lebensmittel-SB-Markt<br />

Verkaufsfläche: 200 m² - 400 m²<br />

Sortiment: Lebensmittel, auch Frischwaren und in geringem Maße Nonfood-<br />

Artikel<br />

Der Supermarkt<br />

Verkaufsfläche: 400 m² - 1.000 m²<br />

Sortiment: Nahrungs- und Genussmittel, Frischwaren und ergänzend<br />

Kurzwaren; Nonfood-Artikel machen weniger als 25 % <strong>der</strong><br />

Verkaufsfläche aus, Selbstbedienung<br />

Discounter<br />

Verkaufsfläche: 400 m² - 1.000 m²<br />

Sortiment: Nahrungs- und Genussmittel, Frischwaren und ergänzend<br />

Kurzwaren. Elementar ist die Niedrigpreisstrategie, gehandelt werden<br />

überwiegend umschlagstarke, ‚schnell drehende’ Artikel. Selbstbedienung<br />

Holger Rathjen 5


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Der Verbrauchermarkt<br />

Verkaufsfläche: 1.000 m² - 3.000 m²<br />

Sortiment: Breites und gleichzeitig tiefes Sortiment an Nahrungs- und<br />

Genussmitteln sowie an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz-, mittel-<br />

und langfristigen Bedarfs, Selbstbedienung<br />

Standort: Meistens in Stadtrandlage; autokundenorientiert<br />

Das Kaufhaus<br />

Verkaufsfläche: ≥ 1.000 m², mehrgeschossig<br />

Sortiment: Breites, tiefes branchenbetontes Angebot; als Einzelhandelsfachgeschäft<br />

mit größerer Fläche zu verstehen<br />

Standort: Zentren<br />

Das Warenhaus<br />

Verkaufsfläche: ≥ 3.000 m², mehrgeschossig<br />

Sortiment: Breites Sortiment, vor allem in den Bereichen Textilien, Hausrat,<br />

Lebensmittel. Oft mit integrierter Gastronomie. Kundenvorwahl, d.h.<br />

Bedienung und Beratung auf Wunsch.<br />

Standort: Zentren<br />

Das SB-Warenhaus<br />

Verkaufsfläche: ≥ 3.000 m², oft ≥ 5.000 m², ebenerdig<br />

Sortiment: Umfassendes Sortiment mit Schwerpunkt Lebensmittel, Ge- und<br />

Verbrauchsgüter des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs;<br />

Selbstbedienung; hohe Werbetätigkeit mit Dauerniedrigpreis- o<strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>angebotspreispolitik<br />

Standort: Meistens in Stadtrandlage; autokundenorientiert; auch in<br />

gewachsenen o<strong>der</strong> geplanten Zentren<br />

Das Shopping-Center<br />

Verkaufsfläche: ≥ 10.000 m², zusammenhängend geplant und verwaltet, auch<br />

mehrgeschossig<br />

Sortiment: Ansammlung vieler Fachgeschäfte unterschiedlicher Branchen.<br />

Gastronomie- und Dienstleistungsangebot (nicht in die<br />

Verkaufsfläche eingerechnet); meistens im Zusammenhang mit SB-<br />

Warenhäusern o<strong>der</strong> Verbrauchermärkten<br />

Standort: ‚Grüne Wiese’ und Stadtteilzentren, aber auch in Innenstadtlagen<br />

Holger Rathjen 6


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

„Der Einzelhandel in seiner Struktur und seinem Erscheinungsbild sowie das<br />

Einkaufsverhalten durchlaufen einen tiefgreifenden Strukturwandel.“ 7<br />

Mit dem so genannten Wirtschaftswun<strong>der</strong> nahmen in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

in den 1950er Jahren die Kaufkraft und die Konsumwünsche <strong>der</strong> Bevölkerung stetig zu.<br />

Es entwickelten sich eine große Zahl unabhängiger Einzelhandelsbetriebe. Seit den<br />

1960er Jahren befindet sich <strong>der</strong> Einzelhandel wie<strong>der</strong> in einem<br />

Umstrukturierungsprozess. Eine zunehmende Zahl <strong>von</strong> Filialbetrieben erfüllt die<br />

Wünsche <strong>der</strong> Kunden und verdrängt langsam diese unabhängigen<br />

Einzelhandelsbetriebe. 8 Das in Abb. 1 dargestellte ‚Wheel of Retailing’ veranschaulicht<br />

seit den 1970er Jahren diese Entwicklung.<br />

Spezialgeschäfte<br />

Feinkostgeschäfte<br />

Drogeriemärkte<br />

„Category Killers“<br />

Themen-Stores<br />

E-Commerce<br />

Tele-Shopping<br />

Erlebnishandel<br />

Di<br />

Hard/ Soft-Discounter<br />

Drogeriemärkte<br />

90er Jahre<br />

2000er Jahre<br />

Club-Geschäfte<br />

SB-Warenhaus<br />

Wheel of Retailing<br />

80er Jahre<br />

Holger Rathjen 7<br />

70er Jahre<br />

Abb. 1: Wheel of Retailing: Entwicklung <strong>der</strong> Einzelhandelsstruktur. 9<br />

Traditionelle Geschäfte<br />

Selbstbedienungsgeschäfte<br />

in <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />

Supermärkte<br />

Verbrauchermärkte<br />

Es gibt eine Vielzahl <strong>von</strong> Gründen für die Strukturverän<strong>der</strong>ung. In erster Linie ist neben<br />

den naturgemäß steigenden Ansprüchen <strong>der</strong> Konsumenten die steigende Mobilität<br />

für die Umstrukturierung verantwortlich. Der motorisierte Individualverkehr ermöglicht<br />

den Menschen, zum Einkaufen in die Städte zu fahren. Das dadurch erhöhte<br />

Verkehrsaufkommen führt innerhalb <strong>der</strong> Städte zu großen Problemen und senkt die<br />

Attraktivität <strong>der</strong> Städte für die Wohnbevölkerung und damit auch für den Einzelhandel.<br />

7 GMA (2000), S. 10.<br />

8 Vgl. GMA (2000), S. 10.<br />

9 Vgl. Gewos (2000), S. 17.


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Verkehrsprobleme, wachsende Kriminalität und Gestaltungsdefizite innerhalb <strong>der</strong><br />

Innenstädte 10 und die Bündelung ähnlicher Branchen in räumlicher Nähe zueinan<strong>der</strong><br />

führen zu einer anhaltenden Diversifizierung <strong>der</strong> Handelsstruktur. So teilen sich die<br />

Branchen in zwei Gruppen. Dem bundeseinheitlichen Trend zufolge konzentriert sich<br />

u.a. <strong>der</strong> Einzelhandel mit Lebensmitteln, Einrichtungsgegenständen und Heimwerkerartikeln<br />

in Form <strong>der</strong> Discount- und Fachmärkte am Stadtrand, während sich <strong>der</strong><br />

Einzelhandel mit hochwertigen Sortimenten wie Uhren, Schmuck sowie mit Lifestyle-<br />

Produkten wie Bekleidung, Schuhen etc. in Citylagen bündeln. Für Qualitäts- und<br />

Erlebniseinkäufe eignen sich schöne Citylagen o<strong>der</strong> künstlich geschaffene urbane<br />

Erlebniswelten. 11<br />

Fachmärkte haben einen hohen Flächenbedarf <strong>bei</strong> vergleichsweise geringer<br />

Flächenproduktivität. Eine kurze Beispielrechnung soll verdeutlichen, dass Fachmärkte<br />

oft gar nicht in <strong>der</strong> Lage sind, hohe Handelsraummieten in Innenstädten zu bezahlen:<br />

Der deutschlandweit umsatzstärkste Baumarkt ‚OBI’ erzielt nach Auskunft <strong>der</strong> ‚BBE<br />

Unternehmensberatung GmbH’ aus jedem Quadratmeter Verkaufsfläche<br />

durchschnittlich 2.069 Euro Umsatz im Jahr 2002. Das entspricht ca. 172 € pro Monat.<br />

In größeren Städten ist <strong>der</strong> Mietzins für Einzelhandelsflächen oftmals bereits höher. In<br />

Frankfurt am Main <strong>bei</strong>spielsweise werden in 1a-Lagen für Flächen über 100 m² bereits<br />

184,10 €/m² pro Monat bezahlt, in Peripherielagen immer noch 45 €/m². 12 Diese<br />

Einzelhandelsmieten sind für viele flächenintensive Fachmärkte nicht zu aufzubringen.<br />

Dagegen können einige Elektro-, Schuh- o<strong>der</strong> Bekleidungsfachmärkte auch in<br />

Innenstädten die vergleichsweise hohen Quadratmetermieten erwirtschaften. Oft<br />

besteht dann ein beson<strong>der</strong>es Interesse am Erhalt des innerstädtischen Standortes,<br />

z.B. in <strong>der</strong> Verdrängung <strong>von</strong> Wettbewerbern.<br />

Durch eine Neubewertung <strong>der</strong> klassischen Standortfaktoren verlagern sich die<br />

großflächigen Betriebe wie Möbelhäuser, Baumärkte, Gartencenter usw. zunehmend in<br />

die Peripherie <strong>der</strong> Städte. Grundlegend dafür sind betriebswirtschaftliche<br />

Überlegungen zu Grundstückskosten bzw. Mieten und zu Rationalisierungspotentialen<br />

durch Synergien, z.B. innerhalb <strong>von</strong> Fachmarktzentren. Des Weiteren sind Aspekte <strong>der</strong><br />

Verfügbarkeit <strong>der</strong> benötigten Flächen, auch unter planungsrechtlichen<br />

Gesichtspunkten, <strong>von</strong> Bedeutung.<br />

In diesem Zuge ergibt sich die dargestellte Verschiebung (Abb. 2) <strong>der</strong><br />

Kundenpräferenzen innerhalb <strong>der</strong> Betriebsformen im Einzelhandel.<br />

10 Vgl. Jones Lang Lasalle (2001), S. 3.<br />

11 Vgl. GMA (2000), S. 10 f., vgl. Gewos (2000), S. 2.<br />

12 Vgl. RDM (2003a).<br />

Holger Rathjen 8


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Entwicklung Betriebsformen (in %)<br />

30<br />

Discounter und Fachmärkte<br />

45<br />

44<br />

Fachhandel<br />

34<br />

9<br />

SB-Warehäuser/ Verbr.-Märkte<br />

Quelle: BBE Unternehmensberatung GmbH<br />

7<br />

Holger Rathjen 9<br />

6<br />

Waren- und Kaufhäuser<br />

Abb. 2: Entwicklung <strong>der</strong> Betriebsformen bis 2010. 13<br />

4<br />

5<br />

Versen<strong>der</strong>/ Online-Handel<br />

1995<br />

Prognose 2010<br />

6<br />

6<br />

Direkt-Vertrieb/ Sonstige<br />

Die Prognose des Discountanteils für das Jahr 2010, unterteilt in einige Branchen,<br />

sieht wie folgt aus (Abb. 3).<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Lebensmittel<br />

Erwarteter Anteil Discount - 2010 (in %)<br />

40<br />

Drogeriewaren<br />

35<br />

Textilien<br />

15<br />

Quelle: BBE Unternehmensberatung GmbH<br />

Abb. 3: Polarisierung <strong>der</strong> Märkte 14<br />

13 Vgl. Gewos (2000), S. 5.<br />

14 Vgl. Gewos (2000), S. 2.<br />

Schuhe<br />

20<br />

Computer<br />

35<br />

Unterhaltungselektronik<br />

40<br />

Do it yourself<br />

20<br />

Möbel<br />

4<br />

15


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Betrachtet man dazu die Entwicklung <strong>der</strong> Kundenpräferenzen ein wenig detaillierter,<br />

unterstreicht <strong>der</strong> Wunsch nach ‚One-Stop-Shopping’, d.h. alle Waren des täglichen<br />

Bedarfs sind in einem Geschäft mit großer Angebotsvielfalt zu erhalten, diese<br />

Tendenz. Gleichzeitig soll eine sichere Mengenverfügbarkeit <strong>bei</strong> hoher Bequemlichkeit<br />

und langen Öffnungszeiten gewährleistet werden. Zudem sollten die Güter möglichst<br />

günstig verfügbar sein. Diesem Trend steht <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong> Konsumenten nach einer<br />

großen Anzahl an Geschäften, einer ansprechenden Einkaufsatmosphäre und <strong>der</strong><br />

Betriebstypenvielfalt gegenüber. 15<br />

Der Marktanteil <strong>der</strong> Fachmärkte betrug im Jahr 2002 bereits 21,4 %. Das bedeutet<br />

einen kontinuierlichen Anstieg seit 1999 (20,5 %). Der Anteil dieser Vertriebsform steigt<br />

also kontinuierlich, während <strong>bei</strong> traditionellen Fachgeschäften ein stetiger Rückgang<br />

<strong>von</strong> 27,9 % im Jahr 1999 auf 25,9 % im Jahr 2002 zu beobachten ist. 16 Sowohl die in<br />

Abb. 2 dargestellte Prognose als auch die erwartete weitere Polarisierung<br />

unterstreichen die Zukunftsfähigkeit dieser Betriebsform.<br />

In den folgenden Kapiteln werden branchenabhängig Historie und Trends in Bezug auf<br />

Flächenbedarfe, Umsätze und Kundenpotentiale näher erläutert. Schwerpunkt <strong>der</strong><br />

Ausführungen bildet <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> ‚Do it yourself-Branche’ (DIY), da hier die<br />

umfangreichste Informationsgrundlage vorliegt. Abweichende Tendenzen sowie<br />

grundlegende wirtschaftliche Kenngrößen, vor allem für den Markt <strong>der</strong><br />

Unterhaltungselektronik, werden anschließend beschrieben.<br />

3.1 DIY - Die ‚Do it yourself’ - Branche<br />

In <strong>der</strong> gesamten Handelslandschaft finden Umstrukturierungsprozesse statt. Die seit<br />

vielen Jahren wachsende Branche <strong>der</strong> Bau- und Heimwerkermärkte muss seit einigen<br />

Jahren Rückgänge <strong>der</strong> Zuwachsraten und zuletzt auch Umsatzrückgänge verkraften.<br />

Trotzdem werden die Verkaufsflächen stetig vergrößert, kleine Märkte geschlossen<br />

und neue großflächige Märkte geöffnet. Gerade <strong>bei</strong> Bau- und Heimwerkermärkten<br />

scheint dieses bislang ungebremste Flächenwachstum aber nicht mehr <strong>von</strong> allen<br />

Marktbetreibern forciert zu werden.<br />

Die Kenntnis über das Marktgeschehen und die Zusammenhänge ist für den<br />

Immobiliengutachter nicht zuletzt <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Einschätzung <strong>der</strong> möglichen Nutzungsdauer<br />

<strong>der</strong> betrachteten Objekte unabdingbar. Aus dem Bereich <strong>der</strong> DIY-Branche steht <strong>der</strong><br />

Bau- und Heimwerkermarkt als Fachmarkt im Mittelpunkt <strong>der</strong> Betrachtung. Eine<br />

Unterscheidung zwischen den Distributionskanälen Baumarkt, Heimwerkermarkt und<br />

Gartenmarkt wird nicht getroffen, da die drei Vertriebsformen in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

faktisch immer mehr zu einer verschmolzen sind. 17<br />

15 Vgl. GMA (2000), S. 18 f.<br />

16 Vgl. EHI (2003), S. 109.<br />

17 Vgl. Pfeiffer (2003a)<br />

Holger Rathjen 10


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Gegenüber den Bau- und Heimwerkermärkten wird dem Fach- und<br />

Spezialeinzelhandel im Allgemeinen eine schwierige Zukunft vorhergesagt. Diese<br />

<strong>bei</strong>den Betriebstypen werden im Rahmen dieser Ar<strong>bei</strong>t nicht näher untersucht.<br />

Der E-Commerce wird ebenfalls nicht näher betrachtet, da für alle Branchen des<br />

Einzelhandels, also inklusive <strong>der</strong> Vorreiter Buchhandel und Multimedia, für das Jahr<br />

2010 ein Online-Umsatz in Höhe <strong>von</strong> etwa 5 - 8 % des gesamten Einzelhandelsumsatz<br />

erwartet wird. „Die Auswirkungen […] auf den Markt mit Einzelhandelsimmobilien<br />

dürften daher wohl eher gering bleiben, zumal viele Anbieter zweigleisig fahren und<br />

den Internetauftritt nur als Ergänzung ihrer Präsenz vor Ort betrachten.“ 18<br />

3.1.1 Sortimentspolitik <strong>der</strong> Bau- und Heimwerkermärkte<br />

Das Sortiment <strong>der</strong> Bau- und Heimwerkermärkte kann in das Kernsortiment und das<br />

Erweiterungssortiment unterteilt werden. Das Kernsortiment <strong>bei</strong>nhaltet die<br />

Hauptwarengruppen Heimwerker, Baustoffe und Gartenbedarf. Einige <strong>der</strong> Waren aus<br />

dem Bereich des Erweiterungssortiments sind z.B. Autoreifen, Campingzubehör,<br />

Fahrrä<strong>der</strong>, Gardinen, Möbel usw. In diesen Bereich werden oft neue Produktgruppen<br />

aufgenommen, um die Attraktivität und des Marktes zu erhöhen und umsatzstarke<br />

Artikel aus angrenzenden Sortimenten mit aufzunehmen. Die wirtschaftliche<br />

Bedeutung des Erweiterungssortiments steigt stetig. Durch das Anbieten <strong>von</strong><br />

Produkten, die nicht in das klassische DIY-Sortiment gehören, ziehen die Bau- und<br />

Heimwerkermärkte Kunden <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Facheinzelhandelsbranchen, wie z.B. dem<br />

Heizungs- und Sanitärfachgeschäft, ab. 19<br />

Die folgende Tabelle (Abb. 4) zeigt die typischen Flächenkonzepte <strong>der</strong> nach<br />

Inlandsumsatz führenden Unternehmen in Deutschland:<br />

Warengruppe* OBI Praktiker Bauhaus Hornbach Hagebau Toom<br />

Gartenbedarf 1.400 800 900 1.750 850 700<br />

Baustoffe 400 260 250 800 220 330<br />

Holz, Kleinmöbel 750 730 800 1.050 470 680<br />

Bauelemente 250 250 400 450 150 220<br />

Fliesen 300 300 400 500 180 260<br />

Sanitär 650 600 750 1.050 420 590<br />

Eisenwaren, Werkzeuge 550 520 750 700 370 430<br />

Raumausstattung 650 520 900 1.050 410 670<br />

Elektro, Lampen 450 420 600 650 330 370<br />

Ergänzungsbedarf, Aktionen 600 500 550 600 350 400<br />

VKF innen 6.000 4.900 6.300 8.600 3.750 4.650<br />

Freifläche überdacht 450 550 500 500 400 350<br />

Außenbereich 1.300 500 600 1.800 1.250 600<br />

VKF gesamt 7.750 5.950 7.400 10.900 5.400 5.600<br />

VKF gewichtet** 6.550 5.300 6.700 9.300 4.260 4.980<br />

* - Zuordnung nach dem Schwerpunktprinzip<br />

** - Innen-VKF =100 %, überdachte Freifläche = 50 %, Außenfläche = 25 %.<br />

Abb. 4: Flächenkonzepte <strong>der</strong> Marktführer nach Inlandsumsatz. 20<br />

18 Gewos (2000), S. 7.<br />

19 Vgl. Teipel ; Krüger ; Kollatz (2001), S. 4.<br />

20 Vgl. Gemaba (2003c)<br />

Holger Rathjen 11


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

3.1.2 Wettbewerb - Anzahl und Flächenentwicklung<br />

Massive Werbeauftritte <strong>der</strong> Anbieter in allen Medien för<strong>der</strong>n die Bekanntheit <strong>der</strong><br />

Marken wie ‚OBI’, ‚Hornbach’ usw. und den Mut zum Selbermachen. Gleichzeitig wird<br />

aber den Werbedruck innerhalb <strong>der</strong> Branche erhöht. Die folgende Darstellung (Abb. 5)<br />

zeigt die fünf bekanntesten Baumarktunternehmen in Deutschland. Die Resultate<br />

ergeben sich aus einer gestützten Befragung <strong>von</strong> 2.000 Personen durch das<br />

Meinungsforschungsinstitut INRA im Auftrag <strong>von</strong> ‚OBI’.<br />

Obi 92%<br />

Praktiker 82%<br />

Hornbach 66%<br />

Hagebau 63%<br />

Bauhaus 58%<br />

Abb. 5: Gestützte Bekanntheit <strong>von</strong> Baumärkten. 21<br />

Das Selbermachen erfreut sich steigen<strong>der</strong> Beliebtheit. Es wird da<strong>von</strong> ausgegangen,<br />

dass es sich da<strong>bei</strong> um einen robusten Trend handelt, <strong>der</strong> seinen Ursprung in <strong>der</strong><br />

zunehmenden Digitalisierung und Virtualisierung des Alltags hat.<br />

Es können drei zentrale Grundmotive für einen Baumarktbesuch unterschieden<br />

werden: Das autonome Produzieren, wo<strong>bei</strong> das Erleben <strong>von</strong> konkreten Gestaltungs-<br />

und Bestimmungsmöglichkeiten im Vor<strong>der</strong>grund steht, die handfesten materialen<br />

Erfahrungen sowie die Entdeckung neuer Spielräume und Entwicklungsperspektiven.<br />

Es geht da<strong>bei</strong> um körperliche Betätigung, Erfolgserlebnisse und persönliche<br />

Bestätigung. 22<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> stetigen Polarisierung zwischen Qualitäts- und Discountprodukten<br />

sowie dem Interesse <strong>der</strong> Konsumenten am Selbermachen steigt die Anzahl <strong>der</strong><br />

Verkaufsstellen und <strong>der</strong>en Umsätze auf Kosten des Fach- und Spezialeinzelhandels<br />

seit vielen Jahren stetig an, in <strong>der</strong> ersten Hälfte <strong>der</strong> 1990er Jahre teilweise sogar im<br />

zweistelligen Prozentbereich. Erst in den Jahren 2002 und 2003 im Rahmen <strong>der</strong><br />

Allgemeinen Wirtschaftslage stagnieren die Umsatz- und Verkaufsstellenzuwächse.<br />

Die folgende Tabelle (Abb. 6) zeigt die Verdoppelung <strong>der</strong> Anzahl an Verkaufsstellen<br />

innerhalb <strong>der</strong> vergangenen 15 Jahre seit 1988 in Deutschland. Erst in den<br />

vergangenen vier Jahren kam dieses Wachstum zum Erliegen. Ebenso ist erkennbar,<br />

dass sich die Fläche je Markt mehr als verdoppelt hat, wo<strong>bei</strong> sich die Werte immer aus<br />

<strong>der</strong> Mittelung des Bestandes ergeben und somit nicht erkennen lassen, welche<br />

Größenordnung die Neubauten haben.<br />

21 Vgl. DIYonline (2003).<br />

22 Vgl. Mertens ; Peters (2002), S. 17.<br />

Holger Rathjen 12


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Zahl <strong>der</strong><br />

Baumärkte<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

zum Vorjahr<br />

VKF aller<br />

Baumärkte in<br />

1.000 m²<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

zum Vorjahr<br />

VKF je<br />

Baumarkt in<br />

m²<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

zum Vorjahr<br />

01.01.1988 1.202 + 4,1 % 2.470 + 7,4 % 2.055 + 3,2 %<br />

01.01.1989 1.289 + 7,2 % 2.756 + 11,6 % 2.138 + 4,0 %<br />

01.01.1990 1.386 + 7,5 % 3.100 + 12,5 % 2.237 + 4,6 %<br />

01.01.1991 1.617 + 16,7 % 3.725 + 20,2 % 2.304 + 3,0 %<br />

01.01.1992 1.830 + 13,2 % 4.460 + 19,7 % 2.437 + 5,8 %<br />

01.01.1993 1.960 + 7,1 % 5.130 + 15,0 % 2.617 + 7,4 %<br />

01.01.1994 2.160 + 10,2 % 5.930 + 15,6 % 2.745 + 4,9 %<br />

01.01.1995 2.297 + 6,3 % 7.095 + 19,6 % 3.089 + 12,5 %<br />

01.01.1996 2.450 + 6,7 % 8.224 + 15,9 % 3.357 + 8,7 %<br />

01.01.1997 2.560 + 4,5 % 8.977 + 9,2 % 3.507 + 4,5 %<br />

01.01.1998 2.640 + 3,1 % 9.794 + 9,1 % 3.710 + 5,8 %<br />

01.01.1999 2.605 - 1,3 % 10.102 + 3,1 % 3.878 + 4,5 %<br />

01.01.2000 2.605 + 0,0 % 10.606 + 5,0 % 4.071 + 5,0 %<br />

01.01.2001 2.609 + 0,2 % 11.038 + 4,1 % 4.231 + 3,9 %<br />

01.01.2002 2.590 - 0,7 % 11.273 + 2,1 % 4.353 + 2,9 %<br />

01.01.2003 2.570 - 0,8 % 11.524 + 2,2 % 4.484 + 3,0 %<br />

Abb. 6: Entwicklung <strong>der</strong> Anzahl und <strong>der</strong> Verkaufsfläche <strong>bei</strong> Baumärkten. 23<br />

Es wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass die Stagnation <strong>bei</strong> dem Verkaufsstellenzuwachs<br />

darauf zurückzuführen ist, dass das Kundenpotential weitestgehend erschlossen ist,<br />

was wie<strong>der</strong>um dem Verdrängungswettbewerb innerhalb <strong>der</strong> Branche Vorschub<br />

leistet. 24<br />

Die am 01.01.2003 gezählten 2.570 Baumärkte lassen sich in folgende<br />

Größenklassen einteilen (Abb. 7). Es zeigt sich, dass die stagnierende Gesamtzahl<br />

verschleiert, welche Verän<strong>der</strong>ungen innerhalb dieser Gruppen stattfinden.<br />

Größenklassen<br />

m²<br />

Anzahl Anzahl Verän<strong>der</strong>ung VKF<br />

absolut<br />

01.01.2002<br />

% absolut<br />

01.01.2003<br />

% 2002 - 2003 absolut in<br />

1.000 m²<br />

1.000 - 1.499 281 11% 269 10% -4% 313.900 3%<br />

1.500 - 2.999 625 24% 588 23% -6% 1.271.200 11%<br />

3.000 - 4.999 758 29% 750 29% -1% 2.898.200 25%<br />

5.000 - 7.499 592 23% 589 23% -1% 3.549.000 31%<br />

7.500 - 9.999 233 9% 260 10% 12% 2.187.200 19%<br />

10.000 und mehr 101 4% 114 4% 13% 1.304.100 11%<br />

gesamt 2.590 100% 2.570 100% -1% 11.523.600 100%<br />

Abb. 7: Größenstruktur 2002 und 2003 im Vergleich. 25<br />

Das wird umso deutlicher, wenn man die Neueröffnungen o<strong>der</strong> die Umbauten, die für<br />

das Jahr 2003 und 2004 geplant bzw. schon bekannt sind, betrachtet (siehe Abb. 8).<br />

Es werden fast ausschließlich großflächige Betriebe eröffnet.<br />

23 Vgl. Gemaba (2003a)<br />

24 Vgl. Gewos (2000), S. 3.<br />

25 Vgl. Gemaba (2003b), vgl. EHI (2002), S. 131, vgl. EHI (2003), S. 140.<br />

Holger Rathjen 13<br />

%


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

2003 2004<br />

Schnitt <strong>von</strong> bis Anzahl Schnitt <strong>von</strong> bis Anzahl<br />

in 1.000 m² VKF innen in 1.000 m²<br />

OBI 7,7 7,0 10,0 7 7,4 4,4 10,0 9<br />

Praktiker 8,0 6,0 8,0 5 7,0 6,0 8,0 2<br />

Bauhaus 9,6 6,0 12,5 7 8,9 7,3 12,0 7<br />

Hornbach 9,9 8,0 12,0 7 9,0 8,0 11,0 7<br />

hagebau 2,9 1,0 5,1 9 5,1 3,5 7,0 5<br />

toom 3,9 1,8 5,0 5 4,3 4,0 6,0 4<br />

Marktkauf 5,0 5,0 5,0 1 4,5 3,9 5,0 2<br />

Globus - - - 0 7,2 6,1 8,2 2<br />

Bahr 10,0 6,0 15,0 4 6,0 6,0 6,0 1<br />

Hellweg 5,0 5,0 5,0 1 - - - 0<br />

Quelle: Rohn Verlag<br />

Abb. 8: Verkaufsflächen <strong>der</strong> geplanten Neueröffnungen in den Jahren 2003 und 2004. 26<br />

Bei den meisten Standorten handelt es sich um Verkaufsflächen in Neubauten, nur<br />

wenige Angaben beziehen sich auf Um- bzw. Erweiterungsbauten. Nicht berücksichtigt<br />

ist die jeweilige Fläche des Gartencenters, <strong>der</strong> <strong>bei</strong> fast jedem Neubau vorgesehen und<br />

mit rund 2.000 - 4.000 m² veranschlagt wird. Einzige Ausnahme bildet die<br />

Unternehmensgruppe Hagebau, <strong>von</strong> <strong>der</strong> sich die Mehrzahl <strong>der</strong> für 2003 angekündigten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen auf z.T. relativ kleinflächige Umbauten bzw. einen Neubau in Lüchow<br />

mit ‚nur’ 1.000 m² Verkaufsfläche bezieht.<br />

Die Verkaufsfläche <strong>der</strong> bestehenden Märkte wird, soweit es räumlich an den jeweiligen<br />

Standorten möglich ist, bislang kontinuierlich erhöht. Kleine Märkte werden i.d.R.<br />

geschlossen und die Anzahl großflächiger Märkte mit über 7.500 m² steigt<br />

überproportional. Oft werden zu kleine Baumärkte in zentraler, aber auch peripherer<br />

Lage geschlossen und zumeist am Stadtrand auf <strong>der</strong> so genannten ‚grünen Wiese’ neu<br />

eröffnet. 27 Ziel dieser expansiven Politik ist das Bestehen im Wettbewerb, das Erringen<br />

<strong>von</strong> Wettbewerbsvorteilen und die Verdrängung <strong>von</strong> Mitbewerbern. So wird in <strong>der</strong><br />

Summe auch auf absehbare Zeit das Verkaufsflächenvolumen weiter steigen.<br />

3.1.3 Wirtschaftliche Situation <strong>der</strong> Fachmärkte<br />

Durch die gezeigten Flächenverän<strong>der</strong>ungen steigt das Flächenangebot stärker als <strong>der</strong><br />

erzielte Umsatz. Dennoch scheint ein Umsatzwachstum z.Zt. nur über ein<br />

Flächenwachstum und die Aufnahme neuer Artikel in die Sortimente möglich zu sein.<br />

So ergibt sich eine abnehmende Flächenproduktivität. 28 Denn obwohl <strong>der</strong> Umsatz in<br />

den vergangenen Jahren stieg und erst 2002 leicht fiel, nimmt <strong>der</strong> flächenbereinigte<br />

Umsatz schon seit mehreren Jahren ab. Abb. 6 zeigt ein Flächenwachstum <strong>von</strong> 2,2 %<br />

auf 11,524 Mio. m² zum 01.01.2003. Gleichzeitig fiel <strong>der</strong> in den Bau- und<br />

Heimwerkermärkten erzielte Umsatz <strong>von</strong> 2002 auf 2003 um 120 Mio. € auf<br />

16,05 Mrd. € im Jahr 2002. Das bedeutet eine Abnahme um 0,5 %. Betrachtet man die<br />

Flächenproduktivität, ergibt sich ein Rückgang <strong>von</strong> 2,6 % (siehe Abb. 9).<br />

26 Vgl. Rohn (2003a), Rohn (2003b).<br />

27 Vgl. Gewos (2000), S. 3.<br />

28 Vgl. Teipel ; Krüger ; Kollatz (2001), S. 196, vgl. Gewos (2000), S. 3.<br />

Holger Rathjen 14


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>der</strong> wirtschaftlichen Situation, wie zur Bestimmung <strong>der</strong> nachhaltigen<br />

Erträge aus <strong>der</strong> Immobilie ‚Fachmarkt’ notwendig, ist darauf zu achten, worauf sich<br />

statistische Umsatzzahlen beziehen. Die ‚BBE Unternehmensberatung GmbH’ in Köln<br />

sammelt im Auftrag <strong>der</strong> Branchenverbände die Marktdaten und bereitet diese nach<br />

zwei Schlüsseln auf. Der erste Schlüssel basiert auf <strong>der</strong> Warengruppeneinteilung des<br />

‚Bundesverband Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte e.V.’ (BHB), <strong>der</strong><br />

zweite auf <strong>der</strong> Einteilung <strong>der</strong> Warengruppen durch die BBE selbst. Der zweite<br />

Schlüssel berücksichtigt umfassen<strong>der</strong> das Erweiterungssortiment, während <strong>der</strong> BHB-<br />

Schlüssel fast ausschließlich die Marktdaten und Umsatzzahlen <strong>der</strong> Kernsortimente<br />

erfasst. Beide Schlüssel werden für die Ermittlung <strong>der</strong> Umsätze <strong>der</strong> gesamten DIY-<br />

Branche angewendet. Das <strong>bei</strong>nhaltet auch Umsätze <strong>von</strong> DIY-Artikeln in<br />

Warenhäusern, Verbrauchermärkten etc.<br />

Um die Umsatzsituation <strong>der</strong> Fachmärkte im Speziellen herauszufiltern, erscheint die<br />

genaue Betrachtung <strong>der</strong> Zusammensetzung <strong>der</strong> Umsätze nach dem umfassen<strong>der</strong>en<br />

BBE-Schlüssel sinnvoller. Die folgende Tabelle (Abb. 9) zeigt die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Umsätze <strong>der</strong> DIY-Branche und <strong>der</strong> Bau- und Heimwerkermärkte (B+H) sowie parallel<br />

dazu die Entwicklung <strong>der</strong> durchschnittlichen Verkaufsfläche und <strong>der</strong><br />

Flächenproduktivität. Außerdem lässt die Darstellung erkennen, welches<br />

Umsatzpotential die gesamte DIY-Branche birgt und welchen Anteil bisher die<br />

Fachmärkte daran haben.<br />

1999<br />

2000<br />

Branchen- B+H Verän- Branchen- B+H Veränweit*<br />

<strong>der</strong>ung weit* <strong>der</strong>ung<br />

Kernsortiment 43.033 Mio. € 43.306 Mio. €<br />

Erweiterungssortiment 4.924 Mio. € 5.032 Mio. €<br />

Summe 47.957 Mio. € 15.901 Mio. € + 6,01 % 48.338 Mio. € 16.208 Mio. € + 1,93 %<br />

Verkaufsfläche** 10.354 Tsd. m² 10.822 Tsd. m²<br />

Flächenproduktivität 1.536 €/m² + 1,85 % 1.498 €/m² - 2,48 %<br />

2001<br />

2002<br />

Branchen- B+H Verän- Branchen- B+H Veränweit*<br />

<strong>der</strong>ung weit* <strong>der</strong>ung<br />

Kernsortiment 43.851 Mio. € 40.245 Mio. €<br />

Erweiterungssortiment 5.111 Mio. € 4.925 Mio. €<br />

Summe 48.962 Mio. € 16.125 Mio. € - 0,51 % 45.170 Mio. € 16.050 Mio. € - 0,47 %<br />

Verkaufsfläche** 11.156 Tsd. m² 11.399 Tsd. m²<br />

Flächenproduktivität 1.445 €/m² - 3,49 % 1.408 €/m² - 2,59 %<br />

* - Umsätze nach BBE-Ansatz<br />

** - gemittelt<br />

Quelle: BBE, A.C. Nielsen<br />

Abb. 9: Vergleich: Umsätze, Flächenentwicklung und Flächenproduktivität 1999 - 2002. 29<br />

29 Vgl. A.C. Nielsen (2003), A.C. Nielsen (2002), A.C. Nielsen (2001).<br />

Holger Rathjen 15


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Zur Ergänzung und Veranschaulichung werden die 10 umsatzstärksten<br />

Unternehmensgruppen herausgegriffen und detaillierter betrachtet (Abb. 10).<br />

Unternehmensgruppe<br />

Vertriebsschiene<br />

Anzahl<br />

Filialen<br />

VKF in<br />

1.000 m²<br />

Brutto-<br />

Umsatz in<br />

Mio. €<br />

Ø VKF pro<br />

Filiale in m²<br />

Ø Umsatz<br />

pro Filiale in<br />

Mio. €<br />

Flächenproduktivität<br />

in €/m²<br />

1 Tengelmann OBI 464 2.900 6.000 6.250 12,9 2.069<br />

2 Metro Praktiker* 378 1.891 2.950 5.000 7,8 1.560<br />

3 Bauhaus Bauhaus 176 1.183 2.200 6.720 12,5 1.860<br />

4 Hornbach Hornbach 100 990 1.836 9.900 18,4 1.855<br />

5 hagebau hagebaumarkt 311 1.212 1.590 3.900 5,1 1.312<br />

6 rewe toom 262 1.254 1.488 4.790 5,7 1.187<br />

7 AVA Marktkauf 145 943 1.000 6.500 6,9 1.060<br />

8 Globus Globus 54 400 800 7.410 14,8 2.000<br />

9 Max Bahr Max Bahr 77 456 800 5.920 10,4 1.754<br />

10 Hellweg Hellweg 78 525 625 6.730 8,0 1.190<br />

Quelle: BBE * - mit Extra und Top-Baucenter<br />

Abb. 10: Top 10-Baumarktunternehmensgruppen in Deutschland im Jahr 2002.<br />

Das folgendes Diagramm (Abb. 11) stellt die Marktposition <strong>der</strong> Top 10-<br />

Unternehmensgruppen dar. Die auf <strong>der</strong> Abszisse aufgetragene Flächenleistung lässt<br />

Rückschlüsse auf das Betreiberkonzept und seine Wirksamkeit zu. Auf <strong>der</strong> Ordinate<br />

wird <strong>der</strong> Bruttoumsatz pro Filiale dargestellt, was den Rückschluss auf das<br />

Standortkonzept des Unternehmens erlaubt. Die Größe <strong>der</strong> Blasen zeigt die jeweilige<br />

Marktbedeutung gemessen am Gesamtumsatz. 30<br />

Bruttoumsatz pro Filiale (Mio. €)<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

0,0<br />

Portfolio zur Flächenproduktivität<br />

Marktkauf<br />

(1.000 Mio. €)<br />

Hellweg<br />

(625 Mio. €)<br />

toom<br />

(1.488 Mio. €)<br />

Bauhaus<br />

(2.200 Mio. €)<br />

Praktiker*<br />

(2.950 Mio. €)<br />

Hornbach<br />

(1.836 Mio €)<br />

hagebaumarkt<br />

(1.590 Mio. €)<br />

Globus<br />

(800 Mio. €)<br />

Max Bahr<br />

(800 Mio. €)<br />

OBI<br />

(6.000 Mio. €)<br />

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500<br />

Flächenleistung (€/m²)<br />

Quelle: BBE * - Praktiker zusammengefasst mit Extra und TOP-<br />

Baucenter<br />

Abb. 11: Portfolio zur Flächenproduktivität <strong>der</strong> Top 10 Baumärkte 2002.<br />

30 Vgl. Teipel ; Krüger ; Kollatz (2001), S. 198.<br />

Holger Rathjen 16


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Die hier dargestellten Größen ermöglichen indirekt bereits die Bestimmung des<br />

Verkehrswertes <strong>der</strong> Einzelhandelsimmobilie, da sie einen Rückschluss auf die<br />

Umsätze und somit auf die realisierbaren Mieteinnahmen ermöglichen. Sie können zur<br />

Bestimmung des Rohertrages o<strong>der</strong> zur Kontrolle herangezogen werden. Unter dem<br />

Verkehrswert wird da<strong>bei</strong> „[…] <strong>der</strong> wahrscheinlichste Kaufpreis im nächsten (fiktiv<br />

unterstellten) Kauffall […]“ 31 verstanden.<br />

Die genaue Bedeutung <strong>der</strong> Kennziffern Flächenproduktivität, Marktvolumina etc. wird<br />

im Kapitel 4.4 im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bestimmung des Jahresrohertrages näher<br />

beschrieben.<br />

3.1.4 Europäischer Markt<br />

Obwohl die Einzelhandelsstrukturen eines jeden Landes als historisch gewachsen<br />

und daher als einzigartig anzusehen sind, expandieren in fast allen Branchen die<br />

großen Unternehmensgruppen in internationale Märkte. Vor allem durch das<br />

Vordrängen führen<strong>der</strong> Unternehmen mit großflächigen Konzepten hat die Polarisierung<br />

zwischen Erlebnis- und Versorgungskonsum auch in Deutschland Einzug gehalten.<br />

Oftmals haben diese Unternehmen bereits im heimischen Markt ein festes Stand<strong>bei</strong>n,<br />

bevor sie international expandieren. Beispiele dafür sind ‚Hennis & Mauritz’ im<br />

Textilbereich, o<strong>der</strong> ‚Wal-Mart’ <strong>bei</strong> den Discountern. 32 Begründet wird diese<br />

Vermischung <strong>der</strong> Einkaufskulturen mit <strong>der</strong> Unzufriedenheit <strong>der</strong> Unternehmen in Bezug<br />

auf Wachstumspotentiale und Kaufkraftentwicklung auf dem heimischen Markt. 33<br />

Durch den hohen Marktbesatz und das so genannte ‚Overstoring’, d.h. die<br />

Überversorgung in vielen Regionen, sind die inländischen Marktchancen<br />

weitestgehend ausgereizt. 34 Das führt zu dem beschriebenen<br />

Verdrängungswettbewerb. Ähnliche Verhältnisse herrschen auch auf dem<br />

französischen und dem britischen Markt.<br />

Europaweit liegt Deutschland <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Verkaufsfläche im Einzelhandel<br />

pro Einwohner vorn. In Köln z.B. bestehen pro Einwohner 1,5 m² Verkaufsfläche, in<br />

München und Hamburg 1,3 m², in Berlin 1,1 m² je Einwohner. 35 Dieses<br />

Flächenangebot resultiert mittelbar aus <strong>der</strong> Kaufkraft <strong>der</strong> Regionen, liegt aber im<br />

Schnitt über den Verhältnisse vieler europäischer Staaten. Die folgende Tabelle<br />

(Abb. 12) zeigt diese Einzelhandelskennzahl im Vergleich mit einigen europäischen<br />

Län<strong>der</strong>n.<br />

31 Sprengnetter (2003), S. 2/6/2/1.<br />

32 Vgl. Gewos (2000), S. 7.<br />

33 Vgl. BMWI (2003b), S. 4.<br />

34 Vgl. Teipel ; Krüger ; Kollatz (2001), S. 194.<br />

35 Vgl. Gewos (2000), S. 11.<br />

Holger Rathjen 17


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Kennzahlen<br />

Einzelhandelsumsatz<br />

Deutschland Österreich Frankreich Großbritannien Italien<br />

(Mrd. €)<br />

Einzelhandelsumsatz pro<br />

324.865 36.696 293.709 363.530 215.651<br />

Einwohner (€) 3.933 4.475 4.928 6.151 3.817<br />

Verkaufsfläche (Tsd. m²)<br />

Verkaufsfläche pro<br />

108 12 51 39 75<br />

Einwohner (m²)<br />

Einzelhandelsumsatz pro<br />

1,3 1,5 0,9 0,7 1,3<br />

m² VKF (€) 3.008 3.058 5.759 9.321 2.875<br />

Beschäftigte (Tsd.) 2.506 274 1.402 3.017 1.750<br />

Abb. 12: Einzelhandelskennzahlen 2001 einiger europäischer Län<strong>der</strong>. 36<br />

Gerade die Bau- und Heimwerkerfachmärkte sind Vorreiter <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Expansion in den<br />

mittel- und osteuropäischen Regionen. Bei dem aktuellen Tempo <strong>der</strong> Ausdehnung<br />

werden sich die Marktverhältnisse auch dort in wenigen Jahren angeglichen haben.<br />

Das primäre Interesse <strong>der</strong> Baumarktunternehmen gilt vor allem Tschechien, Ungarn<br />

und Polen, da dort stabile politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

vorherrschen. Die folgende Grafik (Abb. 13) zeigt das Auslandsengagement deutscher<br />

Baumarktbetreiber, nach Län<strong>der</strong>n geglie<strong>der</strong>t, im Jahr 2001.<br />

Auslandsengagement 2001<br />

China (1)<br />

Türkei (6)<br />

Schweiz (1)<br />

Frankreich (4)<br />

Slowenien (2)<br />

Polen (34)<br />

Ungarn (22)<br />

Österreich (127)<br />

Tschechische<br />

Republik (37)<br />

Abb. 13: Auslandsengagement deutscher Baumarktbetreiber 2001.<br />

Italien (26)<br />

Griechenland (6)<br />

Nie<strong>der</strong>lande (4)<br />

Luxemburg (12)<br />

Dänemark (9)<br />

Schweden (6)<br />

Spanien (5)<br />

Die Abbildung zeigt auch, dass sich die Unternehmen gerade im österreichischen<br />

Markt in <strong>der</strong> Anfangsphase <strong>der</strong> Internationalisierung beson<strong>der</strong>s stark engagierten. Seit<br />

1998 regelte die so genannte ‚Farnleitner-Verordnung’ die Ansiedelung <strong>von</strong><br />

großflächigen Märkten und Einkaufszentren auf <strong>der</strong> grünen Wiese und verteuerte dort<br />

die Handelsflächen ab 800 m². Dieses Instrument sollte die Innenstädte schützen,<br />

wurde jedoch am 01.07.2000 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. 37<br />

36 Vgl. EHI (2003), S. 54.<br />

37 Vgl. Gate to Austria (2003)<br />

Holger Rathjen 18


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Innerhalb kürzester Zeit wurden sechs neue Baumärkte durch den österreichischen<br />

Betreiber ‚bauMax’ und weitere sechs durch deutsche Betreiber realisiert. 38 Die<br />

folgende Tabelle (Abb. 14) zeigt die bislang bekannt gegebenen Standorte für<br />

Neueröffnungen in den Jahren 2003 und 2004.<br />

Standort Eröffnungen Eröffnungen<br />

2003 2004<br />

Bosnien-Herzegowina 1 -<br />

Bulgarien 1 -<br />

China 1 -<br />

Dänemark - 1<br />

Kroatien - 4<br />

Litauen 1 3<br />

Luxemburg 1 -<br />

Österreich - 2<br />

Polen 1 -<br />

Russland 2 -<br />

Schweden 3 1<br />

Schweiz 2 4<br />

Slowakei - 2<br />

Slowenien - 4<br />

Tschechische Republik 1 2<br />

Türkei - 1<br />

Ungarn<br />

Quelle: Rohn Verlag<br />

1 2<br />

Abb. 14: Bekannte Standortgründungen deutscher Baumarktunternehmen im Ausland. 39<br />

Das Mittel <strong>der</strong> jeweils geplanten Verkaufsfläche liegt <strong>bei</strong> 6.000 m². Die Spanne reicht<br />

da<strong>bei</strong> <strong>von</strong> 5.000 m² <strong>bei</strong> den Standorten in Litauen, <strong>der</strong> Slowakei und Tschechien bis<br />

14.000 m² in Shanghai, China. Diese Angaben sind, soweit bekannt, zuzüglich<br />

Außenflächen für Gartencenter.<br />

Für das internationale Engagement gibt es noch weitere Gründe als nur die<br />

Vergrößerung des Absatzgebietes und die Verdrängung. Zum einen besteht Interesse<br />

am ‚Global-Sourcing’, <strong>der</strong> internationalen Beschaffung <strong>der</strong> Sortimentsartikel, zum<br />

an<strong>der</strong>en die Hoffnung auf vorübergehende Alleinstellung auf dem ausländischen<br />

Markt. Ein weiteres Argument für die Internationalisierung ist die Bildung strategischer<br />

Allianzen mit dem Ziel des gemeinsamen Einkaufs, um die Marktmacht gegenüber<br />

den Lieferanten zu vergrößern. 40<br />

Diese Trends setzen in allen betroffenen Staaten die gewachsenen traditionellen<br />

Einzelhandelsstrukturen unter Druck. Die stark wachsenden und kapitalkräftigen<br />

Unternehmen aus dem Ausland werden daher die Nachfrage nach<br />

Einzelhandelsimmobilien nachhaltig beeinflussen. Der beschriebene Trend zu<br />

großflächigen Verkaufsräumen und Discount wurde <strong>von</strong> international operierenden<br />

Unternehmensketten wie z.B. ‚Wal-Mart’ nach Deutschland gebracht. Nun tragen auch<br />

die deutschen Unternehmensgruppen diesen Trend weiter, vor allem in die<br />

osteuropäischen Staaten. Die Zahl <strong>der</strong> klassischen Einzelhändler nimmt dadurch ab 41<br />

und <strong>der</strong> Bedarf an eher ungünstig gelegenen kleinflächigen Einzelhandelsimmobilien<br />

dürfte mittelfristig sinken.<br />

38 Vgl. Rohn (2003c)<br />

39 Vgl. Rohn (2003b)<br />

40 Vgl. Teipel ; Krüger ; Kollatz (2001), S. 195.<br />

41 Vgl. Gewos (2000), S. 7.<br />

Holger Rathjen 19


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

3.2 ‚Consumer Electronics’<br />

Die beschriebenen grundlegenden Marktentwicklungen <strong>der</strong> DIY-Branche gelten<br />

ebenso für den Bereich <strong>der</strong> ‚Consumer Electronics’ (CE) und an<strong>der</strong>er Fachmarkt-<br />

Branchen wie Möbelmärkte, Textilfachmärkte u.ä. Hier herrscht ein vergleichbarer<br />

strenger Verdrängungswettbewerb. Dieser bewegt einige <strong>der</strong> Fachmärkte, trotz<br />

höherer Mieten für Einzelhandelsflächen weiterhin in zentralen Lagen ihr Sortiment<br />

anzubieten. So sind einige große Elektronikfachmärkte wie z.B. ‚Media Markt’ auch in<br />

innerstädtischen Gebieten präsent. Ähnlich ist es <strong>bei</strong> Möbelfachmärkten mit<br />

Lieferservice, die Präsentationsräume in zentralen Lagen unterhalten und ihre Lager in<br />

<strong>der</strong> Peripherie haben.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> geringen Anzahl an Wettbewerbern unter den großflächigen Anbietern<br />

und <strong>der</strong> Verschwiegenheit <strong>der</strong> auftretenden Unternehmen sind nur wenige Daten<br />

erhältlich. Ein dem DIY-Markt vergleichbares Bild ist hier kaum zu zeichnen.<br />

Die CE-Branche ist ebenso wie die DIY-Branche <strong>von</strong> <strong>der</strong> konjunkturellen Lage und<br />

dem sich wandelnden Verbraucherverhalten betroffen. Daher schrumpfen auch hier die<br />

Umsätze in den drei Kernsortimenten Unterhaltungselektronik (UE),<br />

Informationselektronik (IE) als auch die Telekommunikation (TK). Die folgende<br />

Tabelle (Abb. 15) zeigt die Entwicklung <strong>der</strong> Umsätze in diesen drei Segmenten seit<br />

1998.<br />

1998<br />

Umsatz<br />

Mrd. €<br />

Umsatz<br />

Mrd. €<br />

1999 2000 2001*<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

%<br />

Umsatz<br />

Mrd. €<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

%<br />

Umsatz<br />

Mrd. €<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

%<br />

Unterhaltungselektronik/<br />

Zubehör<br />

9,9 10,1 +2,0 % 10,4 +3,2 % 10,2 -2,3 %<br />

Informationselektronik 5,5 6,8 +23,6 % 8,1 +19,3 % 8,1 -0,3 %<br />

Telekommunikation 1,7 1,8 +5,9 % 3,0 +69,0 % 2,5 -16,7 %<br />

CE-Gesamt<br />

* - geschätzt<br />

17,1 18,7 +9,4 % 21,5 +15,0 % 20,8 -3,3 %<br />

Abb. 15: Umsatzentwicklung <strong>der</strong> CE-Marktsegmente 1998 - 2001. 42<br />

Die Umsätze werden über alle Betriebstypen des Einzelhandels generiert, jedoch ist<br />

<strong>der</strong> Anteil des Fachhandels außerordentlich hoch. Im Bereich <strong>der</strong><br />

Unterhaltungselektronik wurden 2001 79,8 % des Umsatzes dort erzielt, in <strong>der</strong><br />

Informationselektronik 74,1 % und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Telekommunikation 81 %.<br />

Län<strong>der</strong>- und betriebstypübergreifend war auf dem Telekommunikationsmarkt nach<br />

2000 ein starker Einbruch zu verzeichnen. Die großen Zuwachsraten <strong>der</strong><br />

Vergangenheit, vor allem auf dem Gebiet <strong>der</strong> Handys und PCs, haben zu einer<br />

Sättigung des Marktes in diesen Bereichen geführt. 43<br />

42 Vgl. Clevenz (2002), S. 50.<br />

43 Vgl. Clevenz (2002), S. 49 ff.<br />

Holger Rathjen 20


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

In allen Segmenten ist zu beobachten, dass sich die Großflächen-Vertreiber etablieren<br />

und langsam an Bedeutung gewinnen. Dennoch bildet <strong>der</strong> Fachhandel und hier<br />

insbeson<strong>der</strong>e die kleinerflächigen Betriebe das Rückgrat dieser Branche mit nur<br />

geringen Bedeutungsverlusten im Zuge des verstärkten Wettbewerbes. Die folgende<br />

Tabelle (Abb. 16) verdeutlicht diese Entwicklung.<br />

Betriebsformen<br />

UE/ Zubehör<br />

(Mio. €)<br />

IE/ Zubehör<br />

(Mio. €)<br />

TK/ Zubehör<br />

(Mio. €)<br />

Σ<br />

Umsatz<br />

(Mio. €)<br />

Fachhandel/ Handwerk 3.740 36,7% 574 7,1% 400 15,8% 4.714<br />

Großfläche/ Fachmärkte 4.147 40,7% 1.900 23,5% 636 25,1% 6.683<br />

Diversifizierter Fachhandel 245 2,4% 25 1,0% 270<br />

Computer-Fachhandel 3.521 43,5% 228 9,0% 3.749<br />

TK-Fachhandel 764 30,1% 764<br />

Summe Fachhandel<br />

Warenhäuser<br />

Versen<strong>der</strong><br />

SB-Warenhäuser, V-Märkte,<br />

Baumärkte<br />

FOOD-Discounter, C&C,<br />

Sonstige<br />

8.132 79,8% 5.995 74,1% 2.053 81,0% 16.180<br />

290 2,8% 220 2,7% 120 4,7% 630<br />

910 8,9% 270 3,3% 110 4,3% 1.290<br />

458 4,5% 162 2,0% 91 3,6% 711<br />

337 3,3% 1.393 17,2% 161 6,4% 1.891<br />

E-Commerce, Teleshopping 61 0,6% 50 0,6% 111<br />

Summe<br />

10.188 100,0% 8.090 100,0% 2.535 100,0% 20.813<br />

Abb. 16: Distribution im CE-Handel 2001 nach Vertriebskanälen und Marktsegmenten. 44<br />

Von noch untergeordneter Bedeutung ist <strong>der</strong> E-Commerce, aber nahezu alle<br />

Großunternehmen sind in dem Bereich aktiv. Daher sind zwischen 2000 und 2001 mit<br />

+23 % auch die größten Wachstumsraten zu verzeichnen. Den höchsten Rückgang<br />

dagegen erlebten die Warenhäuser mit -11,5 %. 45 CE-Kompetenz ist scheinbar nur<br />

noch <strong>bei</strong> Karstadt vorzufinden. 46<br />

Zu den Großflächen-Vertreibern, die hier im Mittelpunkt <strong>der</strong> Betrachtung stehen,<br />

werden etwa 900 Großfachgeschäfte, technische Kaufhäuser und Elektronik-<br />

Fachmärkte gezählt. Als Untergrenze gilt eine Verkaufsfläche <strong>von</strong> 1.000 m².<br />

Als Großfachgeschäfte werden die am Markt verbliebenen mittelständischen<br />

Unternehmen und die großen Gesellschafter <strong>von</strong> ‚Expert’, ‚Interfunk’ etc. mit einem<br />

Umsatz <strong>von</strong> über 2,5 Mio. € verstanden. In diesen Betrieben wird ein nicht<br />

unerheblicher Anteil <strong>der</strong> Umsätze über den Service und die angeglie<strong>der</strong>ten<br />

Werkstätten erzielt.<br />

Für technische Kaufhäuser stehen konzerngesteuerte Filialsysteme wie ‚Saturn’,<br />

‚Schaulandt’ o<strong>der</strong> die ehemalige ‚Brinkmann’-Gruppe. Der Betriebstyp des technischen<br />

Kaufhauses ist mit einem Warenhaus vergleichbar, das auf technische Sortimente<br />

spezialisiert ist, aber Kaufhausatmosphäre und die dazu gehörenden Eigenschaften<br />

wie erhöhten Personaleinsatz bieten.<br />

44 Vgl. Clevenz (2002), S. 284.<br />

45 Vgl. Clevenz (2002), S. 287.<br />

46 Vgl. Clevenz (2002), S. 318.<br />

Holger Rathjen 21


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Die Elektronik-Fachmärkte verbuchen innerhalb <strong>der</strong> Großflächen-Anbieter die<br />

höchsten Zuwachsraten. Hierunter fallen rund 500 Outlets und rechtlich selbständige<br />

Filialisten <strong>von</strong> ‚Media Markt’ o<strong>der</strong> ‚Pro Markt’. 47<br />

Die folgende Tabelle (Abb. 17) zeigt die Struktur <strong>der</strong> Großfachgeschäfte 2001.<br />

Betreiber/ Betriebstyp Anzahl <strong>der</strong> Outlets CE-Umsätze<br />

(Mio.€)<br />

Anteil<br />

Media/ Saturn*<br />

(Metro AG)<br />

242 3.670 54,9%<br />

Pro Markt<br />

(Rewe und Kingfisher)<br />

152 900 13,5%<br />

Medimax-Fachmärkte<br />

(EP Düsseldorf)<br />

50 230 3,4%<br />

Mega Company**<br />

Fachmärkte<br />

65 270 4,0%<br />

expert-Fachmärkte 40 180 2,7%<br />

Alpha Tecc<br />

(Globus)<br />

12 85 1,3%<br />

Sonstige Fachmärkte<br />

und Fachhändler<br />

339 1.348 20,2%<br />

Gesamtpotential<br />

* - nur Inland<br />

900 6.683 100,0%<br />

** - Mega Company- Fachmärkte <strong>der</strong> 'Interfunk' und 'Ruefach'-Fachmärkte<br />

Abb. 17: Struktur <strong>der</strong> Großflächenanbieter 2001. 48<br />

Die verschiedenen Betreiber <strong>von</strong> großflächigen Märkten vertreten da<strong>bei</strong><br />

unterschiedliche Strategien. Die ‚Metro AG’ und ihre Tochter ‚Media-Saturn-Holding’<br />

verfolgt gleichzeitig mit <strong>der</strong> Vertriebsschiene ‚Media Markt’ ein Discounter-Konzept mit<br />

eher peripheren, verkehrsorientierten Standorten und mit ‚Saturn’ ein Qualität-Erlebnis-<br />

Konzept überwiegend in <strong>der</strong> City.<br />

Auf Grund des hohen Marktanteils des Facheinzelhandels werden oft auch<br />

innerstädtische Standorte gewählte. Grund hierfür ist auch <strong>der</strong> Wunsch nach<br />

Verdrängung <strong>der</strong> Konkurrenz. Wenn diese Motivation besteht, werden oft hohe Mieten<br />

gezahlt. Den Spielraum hierfür liefert die wesentlich höhere Produktivität <strong>der</strong><br />

Elektronik-Fachmärkte im Vergleich zu den Bau- und Heimwerkermärkten.<br />

Pro Elektronik-Fachmarkt wurde 2001 auf durchschnittlich 2.900 m² Verkaufsfläche<br />

ein Umsatz <strong>von</strong> rund 25 Mio. € erzielt. Das ergibt eine Flächenproduktivität <strong>von</strong><br />

8.530 €/m² VKF. 49 Nicht bekannt ist, welche Fachmärkte und technischen Kaufhäuser<br />

da<strong>bei</strong> berücksichtigt wurden. An<strong>der</strong>e Quellen sprechen für Fachmärkte <strong>von</strong> 5.100 €/m²<br />

in Außenlagen und 6.300 €/m² in zentralen Lagen. 50 Der Stand dieser Daten ist<br />

allerdings das Jahr 1998. Seitdem hat es drastische Umsatzsteigerungen (siehe<br />

Abb. 15) <strong>bei</strong> gleichzeitiger Optimierung <strong>der</strong> Flächenkonzepte und des<br />

Personaleinsatzes <strong>bei</strong> den <strong>Fachmärkten</strong> gegeben. Eine geringe Flächenproduktivität<br />

als die für das Jahr 1998 genannte ist also trotz <strong>der</strong> Stagnation <strong>der</strong> letzten <strong>bei</strong>den<br />

Jahre kaum anzunehmen.<br />

47 Vgl. Clevenz (2002), S. 291 f.<br />

48 Vgl. Clevenz (2002), S. 299.<br />

49 Vgl. Clevenz (2002), S. 312.<br />

50 Vgl. GuG aktuell (1999), S. 371.<br />

Holger Rathjen 22


3 Fachmärkte - Markt und Marktentwicklung<br />

Die Prognosen für das Jahr 2006 sehen am Gesamtbild kaum Verän<strong>der</strong>ungen für<br />

Fachmärkte und ihre Wirtschaftsgrundlage voraus. Die folgende Tabelle (Abb. 18) stellt<br />

die Marktanteile <strong>der</strong> Vertriebskanäle im Jahr 2001 (Abb. 16) mit Vorhersagen für das<br />

Jahr 2006 gegenüber:<br />

Betriebsformen UE/ Zubehör IE/ Zubehör TK/ Zubehör Gesamt<br />

2001 2006 2001 2006 2001 2006 2001 2006<br />

Fachhandel/ Handwerk 36,7% 30,9% 7,1% 6,8% 15,8% 15,0% 22,7% 19,1%<br />

Großfläche/ Fachmärkte 40,7% 41,0% 23,5% 24,0% 25,1% 23,5% 32,1% 32,0%<br />

Diversifizierter Fachhandel 2,4% 1,3% 1,0% 1,0% 1,3% 0,7%<br />

Computer-Fachhandel 43,5% 40,0% 9,0% 8,0% 18,0% 17,8%<br />

TK-Fachhandel 30,1% 25,0% 3,7% 2,5%<br />

Summe Fachhandel<br />

79,8% 73,2% 74,1% 70,8% 81,0% 72,5% 77,8% 72,1%<br />

Warenhäuser<br />

2,8% 2,1% 2,7% 1,8% 4,7% 2,2% 3,0% 2,0%<br />

Versen<strong>der</strong><br />

8,9% 10,2% 3,3% 3,6% 4,3% 4,0% 6,2% 6,8%<br />

SB-Warenhäuser, V-Märkte,<br />

Baumärkte<br />

4,5% 3,5% 2,0% 1,8% 3,6% 3,2% 3,4% 2,8%<br />

FOOD-Discounter, C&C,<br />

Sonstige<br />

3,4% 6,0% 17,3% 17,0% 6,4% 15,1% 9,1% 11,5%<br />

E-Commerce, Teleshopping 0,6% 5,0% 0,6% 5,0% 3,0% 0,5% 4,8%<br />

Summe (Mio. €)<br />

10.188 10.540 8.090 9.425 2.535 2.200 20.813 22.165<br />

Abb. 18: Distribution im CE-Handel 2001 und 2006 nach Vertriebskanälen. 51<br />

Im Jahr 2001 wurde europaweit ein privater CE-Umsatz in Höhe <strong>von</strong> 79,7 Mrd. €<br />

erzielt, da<strong>von</strong> 26,1 % in Deutschland. In den Jahren zuvor lagen die Zuwachsraten in<br />

Deutschland relativ gesehen höher als im gesamteuropäischen Markt, erst im Jahr<br />

2002 hat sich das umgekehrt.<br />

Die großflächigen Märkte aller Branchen sind auf bezahlbare Flächen angewiesen. Die<br />

Spannen für vertretbare Mieten ergeben sich aus den jeweiligen<br />

Flächenproduktivitäten. Die folgende Tabelle (Abb. 19) zeigt einen kurzen Überblick für<br />

einige Branchen. Die Werte beziehen sich nicht explizit auf Fachmärkte und können<br />

damit nur einen groben Anhaltspunkt bieten.<br />

Umsätze in €/m² VKF p.a.<br />

City-Lage Außen-Lage<br />

Getränke 3.980 3.170<br />

Bekleidung 4.080 2.870<br />

Schuhe 4.330 2.010<br />

Möbel 2.270 1.560<br />

TV, Radio, Computer 6.300 5.090<br />

Baubedarf 1.710 1.410<br />

Uhren/ Schmuck 9.970 4.630<br />

Sportartikel 3.320 2.120<br />

Apotheken 8.810 8.010<br />

Abb. 19: Flächenproduktivität im Einzelhandel 1998. 52<br />

51 Vgl. Clevenz (2002), S. 386.<br />

52 Vgl. GuG aktuell (1999), S. 371.<br />

Holger Rathjen 23


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.1 Wahl des <strong>Bewertung</strong>sverfahrens<br />

Es gibt eine Vielzahl <strong>von</strong> Anlässen, zu denen die Kenntnis über den Wert einer<br />

Immobilie <strong>von</strong> Bedeutung ist. Das können u.a. Erbschaften, Beleihungen,<br />

Bilanzierungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> geplante Verkauf sein. Einzelhandelsgenutzte Grundstücken<br />

sind da<strong>bei</strong> seltener Gegenstand <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t eines Sachverständigen für bebaute und<br />

unbebaute Grundstücke als es z.B. Wohn- o<strong>der</strong> Bürogebäuden sind. Gerade<br />

Fachmärkte fallen durch ihre festgelegten großflächigen Nutzungskonzepte in die<br />

Kategorie <strong>der</strong> Spezial- bzw. Son<strong>der</strong>immobilien. Nach- und Umnutzungskonzepte<br />

sowie potentielle Käufer sind nur eingeschränkt vorhanden.<br />

Als Son<strong>der</strong>immobilien werden Immobilien bezeichnet, die in ihren<br />

Verwertungsmöglichkeiten stark durch ihre Nutzung eingeschränkt sind. Beispiele für<br />

Son<strong>der</strong>immobilien sind u.a. Tankstellen, Hotels, Sporthallen o<strong>der</strong> Kinos. 53<br />

Die <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong> stellt eine beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung an den<br />

Immobiliengutachter dar. Der Veräußerungsfall tritt im Vergleich zum Handel mit Ein-<br />

o<strong>der</strong> Mehrfamilienhäusern relativ selten ein. Es fehlen oft Erfahrungen im Umgang mit<br />

diesen Objekten und elementare Daten als Grundlage für die stichhaltige <strong>Bewertung</strong>.<br />

Die benötigten Informationen und Vergleichsdaten sind i.d.R. schwer zu beschaffen, da<br />

in je<strong>der</strong> Branche nur wenige Betreiber auftreten und diese ihre Erkenntnisse selten<br />

publizieren.<br />

Erfahrungen <strong>der</strong> Vergangenheit haben gezeigt, dass die Anwendung des<br />

Sachwertverfahrens zur Ermittlung des Verkehrswertes <strong>von</strong> einzelhandelsgenutzten<br />

Immobilien selten einen plausiblen Wert ergibt. Stellt man die Substanz <strong>der</strong> Immobilie<br />

wie im Sachwertverfahren in den Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Wertermittlung, ergeben sich im<br />

Ergebnis z.T. große Abweichungen vom tatsächlich am Markt zu erzielenden<br />

Verkaufspreis, also dem Verkehrswert. 54<br />

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, <strong>der</strong> in dem Zeitpunkt, auf den sich<br />

die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen<br />

Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, <strong>der</strong> sonstigen Beschaffenheit und <strong>der</strong><br />

Lage des Grundstücks […] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche o<strong>der</strong> persönliche<br />

Verhältnisse zu erzielen wäre.“ 55<br />

Fachmärkte werden i.d.R. als reine Renditeobjekte betrachtet. Die Käufer solcher<br />

Liegenschaft interessieren vorrangig die nachhaltig erzielbaren Erträge in Form <strong>der</strong><br />

Mieten o<strong>der</strong> Pachten. Grundstücke mit Gebäuden, die <strong>der</strong> Einzelhandel nutzt, werden<br />

daher regelmäßig nach dem Ertragswertverfahren bewertet. 56<br />

53 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1574 f.<br />

54 Vgl. Simon ; Kleiber (1996), S. 36<br />

55 BauGB (idF. v. 01.01.2002), §194.<br />

56 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1291.<br />

Holger Rathjen 24


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Aber auch im Rahmen dieses Verfahrens handelt es sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> um eine<br />

Gratwan<strong>der</strong>ung zwischen Verkehrswertermittlung und Unternehmensbewertung.<br />

Diesbezüglich wäre das Ertragswertverfahren jedoch ungeeignet. Es ist darauf zu<br />

achten, welcher Wert tatsächlich ermittelt wird. Ein Gebrauchswert z.B. bezeichnet<br />

den individuellen, unternehmensabhängigen Nutzen, <strong>der</strong> aus einem Objekt gezogen<br />

werden kann. 57 Die Datengrundlage bestimmt, ob ein Ertragswert, also ein auf<br />

objektiven Erträgen beruhen<strong>der</strong>, am Markt erzielbarer Wert ermittelt wird o<strong>der</strong> die<br />

subjektiver Wertschätzung durch ein Unternehmen.<br />

4.2 Aufbau und Ablauf des Ertragswertverfahrens<br />

Unter Anwendung des Ertragswertverfahrens wird <strong>der</strong> Verkehrswert <strong>der</strong> Immobilie in<br />

zwei Vorgängen getrennt <strong>von</strong>einan<strong>der</strong> bestimmt. Es handelt sich <strong>bei</strong> dem<br />

Ertragswertverfahren um ein so genanntes ‚Splittingverfahren’, in dem da<strong>von</strong><br />

ausgegangen wird, dass <strong>der</strong> Boden im Gegensatz zu den baulichen Anlagen ein<br />

unendlich nutzbares Wirtschaftsgut darstellt. 58 Das Verfahren gehört zu den<br />

Barwertverfahren, da es dazu dient, die Barwerte aller künftig zu erwartenden Erträge<br />

bezogen auf den Wertermittlungsstichtag zu ermitteln. 59<br />

Im Rahmen des Modells müssen die nachhaltigen Erträge aus Grund und Boden sowie<br />

den baulichen Anlagen über die zu erwartende Restnutzungsdauer verzinst und auf<br />

den Wertermittlungsstichtag kapitalisiert werden. Zusätzlich muss <strong>der</strong> diskontierte<br />

Restwert, <strong>der</strong> durch die darüber hinausgehende Nutzungsdauer des Bodens entsteht,<br />

addiert werden. 60 Um dieses Vorgehen rechnerisch auszudrücken, werden in zwei<br />

Schritten erst <strong>der</strong> Bodenwert über das Vergleichswertverfahren und dann <strong>der</strong><br />

Gebäudewert auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> zu erwartenden Erträge bestimmt. Diese <strong>bei</strong>den<br />

Bestandteile bilden den Ertragswert. 61<br />

Die folgende Abbildung (Abb. 20) zeigt den schematischen Aufbau des<br />

Ertragswertverfahrens.<br />

57 Vgl. Simon et al. (2003), S. 186.<br />

58 Vgl. Rath (2003), S. 7 f.<br />

59 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1290.<br />

60 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1293.<br />

61 Vgl. WertV (idF. v. 06.12.1988), § 15.<br />

Holger Rathjen 25


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Jahresrohertrag<br />

RoE<br />

§ 17 WertV<br />

-<br />

Bewirtschaftungskosten<br />

BWK<br />

§ 18 WertV<br />

=<br />

Reinertrag<br />

ReE = RoE - BWK<br />

§ 16 Abs. 1 WertV<br />

-<br />

Verzinster Bodenwert<br />

BWz = 0,01 · p · BW<br />

=<br />

Reinertrag für das Gebäude<br />

ReEG = ReE - BWz<br />

§ 16 Abs. 3 WertV<br />

·<br />

Vervielfältiger<br />

§ 16 Abs. 1 WertV<br />

=<br />

Wert <strong>der</strong> baulichen Anlage<br />

§ 15 Abs. 1 WertV<br />

Abb. 20: Ertragswertverfahren 62<br />

=<br />

Ertragswert<br />

EW = ReEG · V + BW<br />

§ 15 Abs. 3 WertV<br />

Bodenrichtwert<br />

BRW<br />

(GAA)<br />

Grundstücksfläche<br />

A<br />

=<br />

Bodenwert<br />

BW = BRW · A<br />

§ 13 WertV<br />

§ 14 WertV (ggf. Anpassung)<br />

Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens zur Bestimmung des Bodenwertes sind<br />

die Kaufpreise gleichartiger Grundstücke heranzuziehen. Sie repräsentieren die<br />

jährlich zu erwartende Rente in Form eines Dauerertrages aus dem unendlich<br />

nutzbaren Wirtschaftsgut. Der Gutachterausschuss führt die Kaufpreissammlung, aus<br />

<strong>der</strong> diese Vergleichskaufpreise zu beziehen sind. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine<br />

Anpassung an Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung o<strong>der</strong> an beson<strong>der</strong>e Gegebenheiten<br />

des betrachteten Grundstücks erfor<strong>der</strong>lich, wenn Abweichungen im Vergleich zum<br />

Richtwertgrundstück des Gutachterausschusses vorhanden sind.<br />

Bei bebauten, aber innerhalb des Verfahrens als unbebaut betrachteten Grundstücken,<br />

sind theoretisch Freilegungskosten in Abzug zu bringen. Auf Grund <strong>der</strong> langen<br />

Restnutzungsdauer des Bodens kann das vernachlässigt werden. 63<br />

62 Vgl. Gerardy ; Möckel ; Troff (2002), S. 1.3.7/12 ff.<br />

63 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1293.<br />

Holger Rathjen 26<br />

·<br />

@ Vergleichwertverfahren


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Bei ertragsorientierten Grundstücken wie den Einzelhandelsimmobilien existieren i.d.R.<br />

keine Vergleichgrundstücke, o<strong>der</strong> es liegen keine geeigneten Bodenrichtwerte vor. In<br />

diesem Fall wird rechnerisch bestimmt, „welcher Betrag für den Grund und Boden<br />

unter Voraussetzung einer ertragsorientierten Nutzung maximal aufgewendet werden<br />

kann.“ 64 Weitere Ausführungen dazu sind in Kapitel 4.3.3 zu finden.<br />

Im nächsten Schritt wird <strong>der</strong> Ertragswert <strong>der</strong> nur endlich nutzbaren baulichen<br />

Anlagen bestimmt. „Aus dem nachhaltig erzielbaren Jahresrohertrag, <strong>der</strong> jährlichen<br />

Netto-Kaltmiete, wird durch Abzug <strong>der</strong> nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten ein<br />

Jahresreinertrag ermittelt.“ 65<br />

Der Jahresrohertrag <strong>der</strong> Einzelhandelsimmobilie kann auf verschiedene Weisen<br />

ermittelt werden. Normalerweise wird <strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> Immobilie jährlich vom Mieter<br />

eine Umsatzmeldung erhalten, auf <strong>der</strong>en Grundlage <strong>der</strong> Rohertrag ermittelt werden<br />

kann. Im Falle eines Neubaus und <strong>der</strong> erstmaligen Aufnahme des Geschäftsbetriebes<br />

an dem Standort muss <strong>der</strong> Rohertrag geschätzt werden. Er lässt sich über das<br />

Kaufkraftniveau im Einzugsgebiet o<strong>der</strong> über die durchschnittliche branchenübliche<br />

Flächenproduktivität bestimmen. 66 Die Zusammenhänge <strong>bei</strong>m Vorgehen werden in<br />

Kapitel 4.4 näher erläutert.<br />

Die Bewirtschaftungskosten, die dem Rohertrag in Abzug gebracht werden, setzen<br />

sich aus Abschreibungen, Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie<br />

dem Mietausfallwagnis zusammen. 67<br />

Der Boden hat durch sein bloßes Vorhandensein eine Auswirkung auf die<br />

Ertragssituation, er ermöglicht ihn in <strong>der</strong> gegebenen Form überhaupt erst. Um die<br />

doppelte Verzinsung des Bodens in Form <strong>der</strong> dauerhaften Rente aus dem Boden und<br />

als Anteil am Reinertrag aus <strong>der</strong> Nutzung zu vermeiden, muss <strong>der</strong> Reinertrag um den<br />

Verzinsungsanteil des Bodens gekürzt werden.<br />

Durch die Kürzung des Reinertrags um die Bodenwertverzinsung ergibt sich <strong>der</strong><br />

Reinertragsanteil des Gebäudes. Die Höhe des Abzuges ergibt sich rechnerisch über<br />

den Liegenschaftszins. 68<br />

„Der Liegenschaftszins ist <strong>der</strong> Zinssatz, mit dem <strong>der</strong> Verkehrswert <strong>von</strong> Liegenschaften<br />

im Durchschnitt marktüblich verzinst wird.“ 69 Der Liegenschaftszins wird für viele<br />

Klassen <strong>von</strong> Immobilien vom örtlichen Gutachterausschuss ermittelt und regelmäßig<br />

nach Art- und Lageparametern getrennt veröffentlicht. Auf dieser Grundlage ist <strong>der</strong><br />

geeignete Zins zu bestimmen. 70<br />

Im Falle <strong>der</strong> eher außergewöhnlichen Nutzung in Form einer großen<br />

Einzelhandelsfläche wird <strong>der</strong> Liegenschaftszins gewöhnlich nicht vom<br />

Gutachterausschuss ermittelt. Er muss dann nach sachverständigem Ermessen<br />

abgeschätzt werden. Weitere Ausführungen dazu sind in Kapitel 4.3.7 zu finden.<br />

64<br />

Simon et al. (2003), S. 30.<br />

65<br />

Vgl. Rath (2003), S. 8, vgl. WertV (idF. v. 06.11.1988), § 16 Abs. 1.<br />

66<br />

Vgl. Simon et al. (2003), S. 181 ff.<br />

67<br />

Vgl. WertV (idF. v. 06.11.1988), § 18 Abs. 1.<br />

68<br />

Vgl. Rath (2003), S. 8.<br />

69<br />

WertV (idF. v. 06.11.1988), § 11 Abs. 1.<br />

70<br />

Vgl. Rath (2003), S. 39.<br />

Holger Rathjen 27


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Der verbleibende Reinertragsanteil des Gebäudes wird dann mit dem Vervielfältiger<br />

multipliziert. Dieser ist <strong>der</strong> Vervielfältigertabelle im Anhang zur<br />

Wertermittlungsverordnung (WertV) zu entnehmen o<strong>der</strong> nach folgen<strong>der</strong> Formel (4.1) zu<br />

berechnen. 71 Finanzmathematisch drückt <strong>der</strong> Vervielfältiger als Multiplikator die<br />

Kapitalisierung des Reinertragsanteils <strong>der</strong> baulichen Anlagen auf den<br />

Wertermittlungsstichtag aus und ermöglicht so die Ermittlung des Barwertes <strong>der</strong><br />

endlichen Rente aus <strong>der</strong> Nutzung. 72 Grundlage für diesen Faktor bilden die<br />

Restnutzungsdauer und <strong>der</strong> gewählte Liegenschaftszinssatz. 73<br />

RND<br />

q −1<br />

= (4.1)<br />

q ⋅<br />

V RND<br />

( q −1)<br />

V - Vervielfältiger<br />

q - Zinsfaktor: q = 1 + 0,01 · p<br />

p - Liegenschaftszins<br />

RND - Restnutzungsdauer<br />

Durch diese Kapitalisierung erhält man den Barwertanteil aus den baulichen Anlagen,<br />

den Gebäudeertragswert, zum Stichtag <strong>der</strong> Wertermittlung. Die Summe aus<br />

Gebäudeertragswert und vollem Bodenwert ergibt den Ertragswert (4.2). 74<br />

BW<br />

EW = ( ReE − p ⋅ BW ) ⋅V<br />

+ BW = ReE ⋅V<br />

⋅<br />

(4.2)<br />

RND<br />

q<br />

4.3 Wertbeeinflussende Faktoren<br />

EW - Ertragswert<br />

ReE - Reinertrag<br />

BW - Bodenwert<br />

Die Bestimmung des Verkehrswertes erfor<strong>der</strong>t gerade im Falle atypischer Immobilien<br />

mehr als nur die Summierung <strong>der</strong> einzelnen Faktoren im Ertragswertverfahren. Viele<br />

bedingen und beeinflussen sich gegenseitig. Es sind kumulierende Effekte zu<br />

berücksichtigen, da sich viele <strong>der</strong> Faktoren in mehrfacher Weise im Rahmen des<br />

Wertermittlungsverfahrens auswirken. 75<br />

Das Kaufkraftpotential und die Demographie <strong>der</strong> Bevölkerung im Marktgebiet sind u.a.<br />

für die Bestimmung des Jahresrohertrages elementar, ebenso für die Ermittlung des<br />

Bodenwertes. Des Weiteren muss abgeschätzt werden, wie groß die Kaufkraftumlenkung<br />

durch einen neuen Fachmarkt sein kann. 76 Ganz entscheidend sind daher<br />

die Standortanalyse und <strong>der</strong> Mietvertrag, in dessen Formulierung die gewonnenen<br />

Erkenntnisse einfließen. Da<strong>von</strong> hängt <strong>der</strong> Erfolg des Betreiberkonzeptes und damit <strong>der</strong><br />

gesamte wirtschaftliche Erfolg ab.<br />

Die in den folgenden Unterkapiteln genannten wertbeeinflussenden Faktoren sind nur<br />

eine Auswahl aller tatsächlich wirksamen Faktoren. Sie werden näher erläutert, da die<br />

Ermittlung des Ertragswertes <strong>von</strong> ihnen in beson<strong>der</strong>em Maße abhängt.<br />

71 Vgl. Sprengnetter (2003), S. 6/2/6/25.<br />

72 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 949.<br />

73 Vgl. Rath (2003), S. 8.<br />

74 Vgl. Rath (2003), S. 8.<br />

75 Vgl. Simon et al. ()2003), S. 183.<br />

76 Vgl. Simon et al. (2003), S. 181.<br />

Holger Rathjen 28


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.3.1 Planungsrechtliche Voraussetzungen<br />

Eine Vielzahl <strong>von</strong> Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien grenzen Bauvorhaben im<br />

Sinne des Gemeinwohls und <strong>der</strong> städtebaulichen Entwicklung auf ein<br />

wünschenswertes Maß ein. Gerade <strong>von</strong> großflächigen Einzelhandelsimmobilien<br />

können bedeutende Verän<strong>der</strong>ungen und Einflüsse auf die Wirtschaftsstruktur einer<br />

ganzen Region ausgehen. So lenken große und attraktive Märkte die Kaufkraft im<br />

Einzugsgebiet um, verursachen eine punktuelle Belastung des Verkehrsnetzes durch<br />

Kunden- und Lieferantenströme und verän<strong>der</strong>n die Wettbewerbssituation i.d.R. zu<br />

Lasten kleinerer, mittelständischer Betriebe.<br />

Das Planungsrecht unterscheidet in seinen Vorschriften zwischen dem Außenbereich<br />

gem. §35 BauGB und dem Bereich innerhalb ‚im Zusammenhang bebauter Ortsteile’<br />

nach §34 BauGB. Während Bauflächen im Innenbereich, also in Siedlungsgebieten,<br />

normalerweise durch Flächennutzungspläne (F-Plan) und Bebauungsplänen (B-Plan)<br />

vorgegeben sind, sind im Außenbereich Bauvorhaben zulässig, wenn ihnen keine<br />

öffentlichen Belange entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung<br />

gewährleistet ist. Raumbedeutsame Vorhaben, wie die Projektierung <strong>von</strong> großflächigen<br />

<strong>Fachmärkten</strong>, dürfen da<strong>bei</strong> den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung nicht entgegenstehen. 77<br />

Die Ansiedlung <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong> bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung des<br />

lokalen Umfeldes. So ruft ein Einzelhandelsgroßprojekt immer, sowohl im Außen- als<br />

auch im Innenbereich, das Bedürfnis nach einer Abstimmung mit konkurrierenden<br />

Interessen hervor. Noch vor <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens muss<br />

das durch §11 Abs. 3 BauNVO (Baunutzungsverordnung) vorgeschriebene Verfahren<br />

zur Wi<strong>der</strong>legung <strong>von</strong> möglichen negativen Auswirkungen, z.B. Immissionen, Verkehrsnetzüberlastungen<br />

etc., mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. 78<br />

Ein so genanntes Rücksichtnahmegebot zwischen Kommunen gebietet weiterhin, die<br />

Bauleitpläne im Sinne einer einheitlichen Raumplanung aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen. 79<br />

Sofern <strong>der</strong> Betreiber eines Fachmarktes die Errichtung eines Marktes im Außenbereich<br />

o<strong>der</strong> in nicht beplantem Gebiet im Innenbereich wünscht, ist die Aufstellung eines<br />

Vorhaben- und Erschließungsplanes denkbar. Bereits beschriebene Standortfaktoren<br />

sowie die Auflage <strong>der</strong> Störungsfreiheit und die Beteiligung <strong>von</strong> Landesämtern<br />

für eine landesplanerische Gesamtbeurteilung machen den Wunsch nach<br />

Bauvorhaben im Außenbereich und <strong>der</strong>en Genehmigungsfähigkeit unwahrscheinlich.<br />

Im Bereich <strong>von</strong> im Zusammenhang bebauten Gebieten im Sinne des §34 BauGB ist<br />

die Ansiedlung <strong>von</strong> großflächigen Einzelhandelsbetrieben prinzipiell zulassungsfähig.<br />

Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Festlegung im B-Plan. Die Gemeinde<br />

sieht durch die Aufstellung eines F-Plans bestimmte Nutzungsmöglichkeiten für<br />

betroffene Flächen vor. Durch den Beschluss eines B-Plans werden diese dann<br />

präzisiert und bindend fixiert. Die BauNVO legt die grundsätzlichen Wesenszüge <strong>von</strong><br />

F- und B-Plänen fest.<br />

77 Vgl. BauGB (idF. v. 27.08.1997), §35.<br />

78 Urteil OVG Lüneburg (Az.: 1 ME 151/02, 12B 756/02) vom 15.11.002.<br />

79 Vgl. BauGB (idF. v. 27.08.1997), §2 Abs. 2.<br />

Holger Rathjen 29


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Im F-Plan werden die für die Bebauung vorgesehenen Flächen (Bauflächen) nach <strong>der</strong><br />

Allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (‚W’ für Wohnbauflächen, ‚M’ für gemischte<br />

Bauflächen, ‚G’ für gewerbliche Bauflächen und ‚S’ für Son<strong>der</strong>bauflächen) dargestellt.<br />

Im B-Plan können die planungsrechtlichen Vorgaben noch weiter verfeinert werden.<br />

So bedeutet z.B. ‚GI’ die Festlegung <strong>von</strong> Industriegebieten, während ‚GE’ Flächen für<br />

nicht erheblich belästigendes Gewerbe vorsieht. 80<br />

Darüber hinaus können auch Angaben über die Geschossflächenzahl (GFZ), die<br />

Baumassenzahl (BMZ) und <strong>der</strong> Höhe die baulichen Anlagen beschrieben werden. Der<br />

B-Plan legt damit die Art und das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung abschließend fest.<br />

Zusätzlich können die Grundflächenzahl (GRZ), die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse und<br />

weitere textliche Festsetzungen über Nutzungsmöglichkeiten o<strong>der</strong> Ausschlüsse<br />

festgeschrieben werden. 81<br />

Die GFZ drückt das Verhältnis <strong>der</strong> Fläche aller Vollgeschosse (Geschossfläche) zur<br />

Fläche des Grundstücks aus. Die GRZ dagegen legt das maximal zulässige Verhältnis<br />

<strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksfläche dazu fest. Die BMZ gibt an, wie viel Kubikmeter<br />

Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Definitionen für<br />

Vollgeschosse und die genannten Kenngrößen werden in <strong>der</strong> BauNVO näher<br />

beschrieben. 82<br />

Grundsätzlich ist ein Bauvorhaben innerhalb <strong>der</strong> im Zusammenhang bebauten Ortsteile<br />

auch ohne einen vorhandenen B-Plan nach §34 BauGB zulassungsfähig, „wenn es<br />

sich nach Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung, <strong>der</strong> Bauweise und <strong>der</strong><br />

Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />

einfügt, und die Erschließung gesichert ist. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an gesunde Wohn- und<br />

Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt<br />

werden.“ 83 Diese Regelung scheidet für Fachmärkte durch ihren Einfluss auf ihr Umfeld<br />

de facto aus.<br />

Für den Betrieb <strong>von</strong> großflächigem Einzelhandel werden beson<strong>der</strong>e Rahmenbedingungen<br />

seitens <strong>der</strong> planenden Ämter und Kommunen festgelegt. Die BauNVO<br />

grenzt die Möglichkeit <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong> auf die so<br />

genannten Son<strong>der</strong>gebiete und Kerngebiete, die allerdings <strong>bei</strong> entsprechend hohen<br />

Quadratmetermieten unwirtschaftlich erscheinen, ein. 84 Handelsimmobilien fallen im<br />

Allgemeinen unter den Oberbegriff Gewer<strong>bei</strong>mmobilien und sind daher auch auf GI-<br />

Flächen genehmigungsfähig, über 1.500 m² Geschossfläche wird das nach aktueller<br />

Rechtsprechung allerdings ausgeschlossen. 85<br />

80 Vgl. BauNVO (idF. v. 21.08.1997), §§ 8, 9.<br />

81 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 801 ff.<br />

82 Vgl. BauNVO (idF, v, 28.01.1990), §§19, 20, 21.<br />

83 BauGB (idF. v. 21.08.1997), §34 Abs. 1.<br />

84 Vgl. BauNVO (idF. v. 27.01.1990), §11.<br />

85 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 798.<br />

Holger Rathjen 30


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Auf Grund <strong>der</strong> großen Einflüsse, die <strong>von</strong> diesen Flächen auf die Umgebung ausgehen,<br />

ist die Praxis <strong>der</strong> Planung und Genehmigung <strong>von</strong> Son<strong>der</strong>gebieten sehr restriktiv. Ein<br />

innerstädtisch zugelassener Baumarkt z.B. mit 10.000 m² Fläche könnte die<br />

gewachsene Einzelhandelsstruktur nachhaltig verän<strong>der</strong>n und dazu führen, dass rund<br />

5.000 Besucher pro Tag 8.000 - 10.000 Fahrzeugbewegungen verursachen. Dazu<br />

käme noch <strong>der</strong> Lieferverkehr mit durchschnittlich 60 Großtransporten pro Tag. Diese<br />

enorme Belastung <strong>der</strong> Zufahrtsstraßen und Ortsdurchfahrten steht in den meisten<br />

Fällen den Entwicklungskonzepten <strong>der</strong> Städte entgegen. 86<br />

Durch den Beschluss eines B-Planes wird Planungsrecht geschaffen. Es ist da<strong>von</strong><br />

auszugehen, dass ausgewiesene Son<strong>der</strong>gebiete auch zukünftig diesen Status<br />

behalten werden. Die Knappheit dieser Gebiete führt regelmäßig zu einem sehr hohen<br />

Bodenpreisniveau, in westdeutschen Städten noch höher als in ostdeutschen, da dort<br />

vielfach das Verhältnis zwischen Flächenverfügbarkeit und Nachfrage ein deutlich<br />

an<strong>der</strong>es ist.<br />

Die Notwendigkeit zur Errichtung <strong>von</strong> Stellplätzen ergibt sich aus den jeweiligen<br />

Landesbauordnungen (LBO). Die nie<strong>der</strong>sächsische LBO sieht „für bauliche Anlagen,<br />

die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen“ 87 die<br />

Errichtung <strong>von</strong> Einstellplätzen in <strong>der</strong> Art und Größe vor, dass die Fahrzeuge <strong>der</strong> zu<br />

erwartenden Besucher aufgenommen werden können. 88<br />

Die LBO ermöglichen aber auch Ausnahmen für den Fall, dass notwendige<br />

Einstellplätze „[…] nur unter außergewöhnlichen Schwierigkeiten entsprechend den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des öffentlichen Baurechts hergestellt werden […]“ 89 können. In diesem<br />

Fall ist eine Ablösung, <strong>der</strong>en Höhe sich am entstehenden Vorteil bemisst, durch die<br />

Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde möglich. In Innenstädten verbietet <strong>der</strong><br />

B-Plan oft sogar die Errichtung <strong>von</strong> Stellplätzen, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Baubestand lässt dies nicht<br />

zu, so dass die Zahlung einer Ablösung die einzige Lösung ist, um mit dem<br />

Planungsrecht konform zu laufen. 90 „Die Neufassung <strong>der</strong> Musterbauordnung [vom<br />

08.11.2002] stellt nun klar, dass Stellplatzablösen in den Fällen, in denen laut<br />

Bebauungsplan keine o<strong>der</strong> nur eingeschränkt Stellplätze genehmigt werden, nicht<br />

mehr eingefor<strong>der</strong>t werden können.“ 91 Nach und nach wird dieser Ansatz in den<br />

Lan<strong>der</strong>bauordnungen übernommen, um Investitionshemmnisse in innerstädtische<br />

Standorte zu vermin<strong>der</strong>n.<br />

Richtwertzahlen sehen für großflächige Einzelhandelsbetriebe einen Stellplatz je<br />

10 - 20 m² VKF sowie ein Fahrradabstellplatz je 150 m² VKF vor. 92 Die Verwaltungsvorschriften<br />

einiger Län<strong>der</strong> ermöglichen <strong>bei</strong> überdurchschnittlich guter ÖPNV-<br />

Anbindung eine Vermin<strong>der</strong>ung des Stellplatzbedarfes um bis zu 30 %.<br />

86<br />

Vgl. Schnei<strong>der</strong> ; Nielsen (2003).<br />

87<br />

LBO Nie<strong>der</strong>sachsen (idF. v. 10.02.2003), §47 Abs. 2.<br />

88<br />

Vgl. LBO Nie<strong>der</strong>sachsen (idF. v. 10.02.2003), §47 Abs. 2.<br />

89<br />

LBO Nie<strong>der</strong>sachsen (idF. v. 10.02.2003), §47a Abs.1.<br />

90<br />

Vgl. LBO Nie<strong>der</strong>sachsen (idF. v. 10.02.2003), S 47a Abs. 2, vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers<br />

(2002), S. 1236.<br />

91<br />

Vgl. Karl (2003a).<br />

92<br />

Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1237.<br />

Holger Rathjen 31


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Je nach Bundesland und <strong>der</strong>en Verwaltungsvorschriften können die Stellplatzvorgaben<br />

auch variieren, in Nordrheinwestfalen z.B. ist ein Stellplatz je 10 - 30 m²<br />

Verkaufsfläche vorgeschrieben, 93 an<strong>der</strong>norts sogar nutzungsabhängig, für Elektrofachmärkte<br />

z.B. erheblich weniger als für Baumärkte. Die Zahlen lassen erkennen,<br />

dass allein <strong>der</strong> Flächenbedarf für Einstellplätze <strong>bei</strong> einem Fachmarkt mit 10.000 m²<br />

Verkaufsfläche zwischen 333 und 1.000 Parkplätzen liegt. Bei einer angesetzten<br />

Fläche <strong>von</strong> rund 20 - 30 m² je PKW-Stellplatz inklusive <strong>der</strong> Erschließungsflächen (je<br />

nach Ausrichtung <strong>der</strong> Parkpaletten) ergibt sich so gemittelt ein zusätzlicher<br />

Freiflächenbedarf für diesen Fachmarkt in einer Größenordnung <strong>von</strong> 15.000 m². Der<br />

Stellplatzbedarf für Fahrrä<strong>der</strong> 94 mit 2 - 2,5 m² je Platz wurde da<strong>bei</strong> noch nicht<br />

berücksichtigt.<br />

4.3.2 Ausgewählte Standortfaktoren<br />

Viele großflächige Einzelhandelsbetriebe haben im Zuge ihres steigenden<br />

Flächenbedarfs die Innenstädte verlassen und sich auf <strong>der</strong> so genannten ‚grünen<br />

Wiese’ angesiedelt. 95 Zudem zeichnet sich eine Entwicklung zur Nutzungsbündelung<br />

ab. Der Einzelhandel siedelt sich vermehrt mit Dienstleistungsbetrieben, Gastronomie<br />

und Handwerk in räumlicher Nähe zueinan<strong>der</strong> in Centern an. 96 Trotz des Trends<br />

zugunsten großflächiger Märkte und Center an Stadträn<strong>der</strong>n, die fast ausschließlich<br />

auf den motorisierten Kunden ausgerichtet sind, gewinnen die Innenstädte für viele<br />

Branchen mit ihren bevorzugten Lagen (1a-Lagen) durch ihre Attraktivität, die Nähe<br />

zum Kunden und die hohe Passantenfrequenz wie<strong>der</strong> an Bedeutung.<br />

Die Klassifizierung <strong>der</strong> Lage ist in erster Linie <strong>von</strong> <strong>der</strong> Passantenfrequenz abhängig.<br />

So spricht man <strong>von</strong> 1a-Lagen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> höchsten Frequenz am Ort <strong>bei</strong> gleichzeitig hoher<br />

Passantenqualität. Dies trifft i.d.R. auf Fußgängerzonen zu. 97<br />

Die Nähe zur Kaufkraftbasis wird in einer überalternden und immobiler werdenden<br />

Gesellschaft zum gewichtigen Wettbewerbsvorteil und damit zum bedeutsamen<br />

Standortfaktor. 98 Für die meisten Fachmärkte ist ein innerstädtischer Standort auf<br />

Grund <strong>der</strong> hohen Mieten kaum vorstellbar, dennoch werden zunehmen Shopping-<br />

Center mit Fachmarktbestandteilen in zentralen Lagen in Stadt- o<strong>der</strong> Stadtteilzentren<br />

geplant und realisiert. Kostengünstiges Parken, niedrige Preise und die gewünschte<br />

Bequemlichkeit lassen sich auch dort realisieren. Umfangreiche Synergien z.B. <strong>bei</strong>m<br />

Wareneinkauf, aber auch <strong>bei</strong> erhöhtem Kundenumlauf, sorgen für eine verbesserte<br />

Wirtschaftlichkeit.<br />

In Bezug auf eine Vielzahl <strong>von</strong> Untersuchungsobjekten kann die Standort- und<br />

Marktanalyse bereits vor dem Baubeginn die tatsächlichen Chancen auf einen<br />

wirtschaftlichen Erfolg <strong>der</strong> Immobilie klären. Unter einer Standort- und Marktanalyse<br />

kann die objektive, methodisch orientierte, fachlich fundierte Untersuchung <strong>der</strong><br />

93 Vgl. VV BauO NRW (2000), S. 129.<br />

94 Vgl. Neufert (1998), S. 431.<br />

95 Vgl. GMA (2000), S. 11.<br />

96 Vgl. Pfeiffer (2003b).<br />

97 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1271.<br />

98 Vgl. Pfeiffer (2003b).<br />

Holger Rathjen 32


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

wesentlichen Rahmenbedingungen für eine Immobilieninvestition verstanden werden.<br />

Dazu gehört das systematische Sammeln, Gewichten und Bewerten <strong>von</strong> direkt und<br />

indirekt mit <strong>der</strong> künftigen Entwicklung einer Immobilie in Zusammenhang stehenden<br />

Informationen über den Standort, den Nutzermarkt und den Immobilienmarkt.“ Die<br />

Studie untersucht da<strong>bei</strong> die Eignung verschiedener Standorte hinsichtlich eines<br />

bestimmten Nutzungskonzeptes. 99 Standort- und marktseitige Restriktionen sowie die<br />

Erfolgs- und Ertragsaussichten werden untersucht.<br />

Im Rahmen dieser Ar<strong>bei</strong>t ist die vollständige Behandlung dieses Themas nicht möglich.<br />

Daher werden im Folgenden die wichtigsten Kriterien in Bezug auf die Standortwahl,<br />

die <strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> Immobilie treffen soll, betrachtet. Im Regelfall wird die Analyse<br />

<strong>der</strong> Standortfaktoren in enger Zusammenar<strong>bei</strong>t mit dem späteren Betreiber des<br />

Fachmarktes vorgenommen. In vielen Fällen ist auch <strong>der</strong> Marktbetreiber selbst<br />

<strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> ein Projekt beauftragt und planen lässt. Dann wird <strong>der</strong> Markt i.d.R. zum<br />

Bauabschluss verkauft und gemietet.<br />

Bei den Standortfaktoren <strong>der</strong> Handelsimmobilien können mehrer Klassifizierungen <strong>der</strong><br />

relevanten Faktoren vorgenommen werden. Zum einen kann in die zwei Dimensionen<br />

Makro- und Mikrolage unterschieden werden. Die Makrolage beschreibt die<br />

Standortfaktoren, die sich aus den Strukturdaten <strong>der</strong> Region und <strong>der</strong> Stadt ergeben,<br />

während unter dem Mikrobereich vor allem die Faktoren zusammengefasst werden,<br />

die Grundstücks- und Ausstattungsmerkmale beeinflussen. 100 Die Faktoren selbst<br />

lassen sich nur schwer in Gruppen zusammenfassen, da viele <strong>von</strong> ihnen durch<br />

Verflechtungen kaum trennbar sind.<br />

Zum an<strong>der</strong>en besteht die Möglichkeit zur Trennung in die Gruppe <strong>der</strong> harten und <strong>der</strong><br />

weichen Standortfaktoren. Die folgende Tabelle (Abb. 21) zeigt <strong>bei</strong>spielhaft diese<br />

Möglichkeit, die wichtigeren Punkte in Kategorien zu teilen.<br />

Harte Faktoren Weiche Faktoren<br />

Verkehrsanbindung Image des Standortes<br />

Lokales Umfeld Wirtschaftsklima<br />

Sozioökonomische Faktoren Verwaltungs- bzw. politische Strukturen<br />

Mietbedingungen Plananungsrechtliche Vorgaben<br />

Technische Ver- und Entsorgung Kultur-, Wohn- und Freizeitqualität<br />

… …<br />

Abb. 21: Übersicht über einige harte und weiche Standortfaktoren. 101<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Standortanalyse können diesen Faktoren nach sachverständigem<br />

Ermessen entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet werden. Beispielsweise mit einem<br />

Schulnotensystem ist dann die <strong>Bewertung</strong> ihrer Erfüllungsgrade möglich. So lassen<br />

sich analytisch Standorte miteinan<strong>der</strong> vergleichen. Dieses Verfahren ist unter dem<br />

Begriff ‚Zielbaummethode’ bekannt. Dieses Verfahren bringt Vorteile, birgt aber auch<br />

viele Risiken. 102<br />

99 Vgl. Porten (2000a).<br />

100 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1262, 1263 und 1265, vgl. Pfeiffer (2003c).<br />

101 Vgl. Grabener Verlag (2003a), vgl. Handelswissen (2003): Standortfaktoren.<br />

102 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 755 ff.<br />

Holger Rathjen 33


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.3.2.1 Harte Standortfaktoren<br />

Die so genannten harten Standortfaktoren kennzeichnen sich im Wesen dadurch, dass<br />

sie objektiv messbar und <strong>von</strong> primärer Bedeutung für die Standortwahl des<br />

Einzelhandels sind. 103 Zu ihnen zählen u.a. die in Abb. 21 aufgelisteten Faktoren.<br />

Einige <strong>von</strong> ihnen werden in den folgenden Unterkapiteln weiter differenziert.<br />

Verkehrsanbindung<br />

Der fundamentalste Punkt für die Wirtschaftlichkeit eines Fachmarktes ist die<br />

Verkehrsanbindung des Marktes. Die ÖPNV-Anbindung ist da<strong>bei</strong> eher zweitrangig, da<br />

Kunden eines Fachmarktes i.d.R. mittels motorisierten Individualverkehrs den Markt<br />

erreichen und das Fahrzeug zum Transport <strong>der</strong> dort erworbenen Güter benötigen. Nur<br />

wenn eine gute Verkehrsanbindung gewährleistet ist, können an<strong>der</strong>e Faktoren ihrer<br />

Bedeutung entsprechend wirken. Wenn das Verkehrsnetz am Standort unangemessen<br />

ausgelegt ist, kann auch ein regional hohes Kaufkraftniveau nur schwer zum<br />

wirtschaftlichen Erfolg führen. 104<br />

Vorteilhaft sind stark frequentierte Verbindungsstraßen o<strong>der</strong> Autobahnanschlussstellen.<br />

Sie führen potentielle Kunden aus <strong>der</strong> Region zum Standort und gleichzeitig<br />

auch die Stadtbevölkerung einfacher zum Markt hin. Diese Bedingung kann in einer<br />

Stadtrandlage erfüllt sein, aber auch innerhalb <strong>von</strong> Stadtteilen. Für den Betreiber ist es<br />

eine wirtschaftliche Frage, ob <strong>der</strong> große Flächenbedarf <strong>bei</strong> dem am betrachteten Ort<br />

gegebenen Bodenwertniveau realisierbar ist.<br />

Entscheidend für den Standort ist die Möglichkeit, durch eine günstige Lage die<br />

Kaufkraft <strong>der</strong> Region in den Fachmarkt umzulenken.<br />

Lokales Umfeld<br />

Faktoren, die in <strong>der</strong> Gruppe ‚Lokales Umfeld’ eingeordnet werden können, sind<br />

Synergieneffekte aus Umfeldnutzungen und die Konkurrenzsituation vor Ort. 105 Hier<br />

werden Faktoren wie die -zahl, -größe, -form und <strong>der</strong> Betriebstypen sowie Anbieter<br />

gleichartiger, ergänzen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> austauschbarer Sortimente zusammengefasst. 106<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> Konkurrenzsituation wurde bereits mehrfach angesprochen,<br />

zumeist im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Risiken durch eine hohe<br />

Wettbewerberdichte. An<strong>der</strong>erseits sind Mitbewerber auch deshalb wichtig, da ihre<br />

Sortimente ergänzend wirken und gemeinsam eine starke Magnetwirkung auf den<br />

Kunden ausgeübt werden kann. Eine hohe Frequenzstärke <strong>der</strong> Standorte, d.h. ein<br />

hoher Kundendurchlauf, ist elementar für den wirtschaftlichen Betrieb <strong>von</strong><br />

<strong>Fachmärkten</strong>. Warenhäuser z.B. bieten als idealer Frequenzbringer Kontaktflächen zu<br />

nahezu allen Fachbranchen. 107<br />

103 Vgl. Handelswissen (2003): Standortfaktoren.<br />

104 Vgl. Simon et al. (2003), S. 183.<br />

105 Vgl. Handelswissen (2003): Standortfaktoren, vgl. Grabener Verlag (2003a).<br />

106 Vgl. Pfeiffer (2003c).<br />

107 Pfeiffer (2003c).<br />

Holger Rathjen 34


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Die Sättigung einer Region mit <strong>Fachmärkten</strong> gibt einen Anhaltspunkt zur Abschätzung<br />

<strong>von</strong> Potentialen eines Objektes. So können bestehende o<strong>der</strong> zukünftig auftretende<br />

Lücken in <strong>der</strong> räumlichen Verteilung <strong>der</strong> Fachmärkte im Rahmen <strong>der</strong> Standortanalyse<br />

gefunden werden. Die realistische Einschätzung des Umfelds und <strong>der</strong> Dichte an bereits<br />

vorhandenen Märkten einer Branche, sowie <strong>der</strong>en Alters und Restnutzungsdauer ist<br />

wichtig, um auf die Nachhaltigkeit <strong>der</strong> Erträge schließen zu können.<br />

Die nachfolgende Tabelle (Abb. 22) zeigt die Baumarktdichte je Bundesland und<br />

vergleicht die Einwohnerzahl mit <strong>der</strong> Anzahl und <strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong> Märkte. Ähnliche<br />

Auswertungen sind für alle Branchen möglich, wenn auf eine ausreichende Datenbasis<br />

zurückgegriffen werden kann.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> erhältlichen Daten ist darauf zu achten, dass statistische<br />

Angaben immer auch Schwächen haben. Län<strong>der</strong>übergreifende Interdependenzen<br />

können nicht veranschaulicht werden. So bildet Berlin in <strong>der</strong> Tabelle (Abb. 22) das<br />

Schlusslicht, während Brandenburg sie anführt. Viele <strong>der</strong> brandenburgischen Märkte<br />

befinden sich da<strong>bei</strong> im Großraum um Berlin. 108<br />

Bundesland Einwohner in<br />

1.000<br />

Einwohner je<br />

Baumarkt<br />

Verkaufsfläche je<br />

10.000 EW<br />

Regionalkennziffer<br />

Gesamt 82.440 32.200 1.400 m² 100<br />

Brandenburg 2.593 22.500 2.200 m² 157<br />

Sachsen-Anhalt 2.580 22.100 2.190 m² 156<br />

Mecklenburg-Vorpommern 1.760 20.500 2.060 m² 147<br />

Thüringen 2.411 22.300 1.900 m² 136<br />

Sachsen 4.384 24.800 1.850 m² 132<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 7.957 27.200 1.570 m² 112<br />

Schleswig-Holstein 2.804 23.000 1.550 m² 111<br />

Bremen 660 36.700 1.430 m² 102<br />

Rheinland-Pfalz 4.049 34.000 1.390 m² 99<br />

Saarland 1.067 46.400 1.340 m² 96<br />

Nordrhein-Westfalen 18.052 35.900 1.300 m² 93<br />

Hessen 6.078 35.300 1.220 m² 87<br />

Bayern 12.330 33.300 1.220 m² 87<br />

Baden-Württemberg 10.601 40.600 1.180 m² 84<br />

Hamburg 1.726 44.300 1.010 m² 72<br />

Berlin 3.388 72.100 800 m² 57<br />

Abb. 22: Baumarktdichte 2003, Regionalkennziffern. 109<br />

Sozioökonomische Faktoren<br />

Unter den sozioökonomischen Faktoren können Einflüsse durch die Anzahl an<br />

Einwohnern im Einzugsgebiet, <strong>der</strong> Bevölkerungsstruktur sowie <strong>der</strong> Wettbewerbssituation<br />

und <strong>der</strong> regionalen Wirtschaftskraft zusammengefasst werden.<br />

Das Einzugsgebiet wird wesentlich durch die zentrenhierarchische Stellung <strong>der</strong><br />

Kommune bzw. des Standortes bestimmt. In <strong>der</strong> Zentrenhierarchie können Groß-,<br />

Ober-, Mittel- o<strong>der</strong> Unterzentren je nach <strong>der</strong> Bedeutung und <strong>der</strong> Versorgungsfunktion,<br />

die die Stadt in <strong>der</strong> Region erfüllt, unterschieden werden. 110<br />

108 Vgl. Gemaba (2003d)<br />

109 Vgl. Gemaba (2003d).<br />

110 Vgl. Handelswissen (2003): Zentrenhierarchie.<br />

Holger Rathjen 35


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Die Zentralität gibt <strong>der</strong> Stadt-Umland-Beziehung einen Bemessungswert. Es handelt<br />

sich da<strong>bei</strong> um einen Index, <strong>der</strong> sich aus dem Verhältnis des örtlichen<br />

Einzelhandelsumsatzes (multipliziert mit dem Faktor 100) zu dem örtlichen<br />

Marktpotential ergibt. Für die Standortwahl ist die zentrenhierarchische Funktion <strong>der</strong><br />

Kommune eine wichtige Größe. Beson<strong>der</strong>s deutlich wird das <strong>bei</strong> Touristen- und<br />

Kurorten, wo viele Kunden <strong>von</strong> Außerhalb zum Konsumieren in das Zentrum kommen.<br />

Im direkten Umfeld <strong>der</strong> Stadt ist das oft mit erheblichen Eigenpotentialabflüssen<br />

verbunden. Die Zentralität drückt mit einem Index < 100 einen Kaufkraftabfluss aus, mit<br />

einem Index > 100 einen Zufluss. 111<br />

Der direkte Vergleich zweier Standorte anhand dieses Faktors ist allerdings vorsichtig<br />

vorzunehmen. Ein Faktor <strong>von</strong> 120 bedeutet, dass ein Zufluss <strong>von</strong> 20 % stattfindet,<br />

wo<strong>bei</strong> 20 % je nach Einwohnerzahl einen unterschiedlichen absoluten Zufluss<br />

bedeutet.<br />

Wesentlich sind auch die die Wirtschaftskraft bedingenden Elemente wie die<br />

Einkommensstruktur und -verwendung, das Kaufkraftniveau sowie das Nachfragepotential.<br />

Dieses Potential ergibt sich aus <strong>der</strong> sortimentsbezogenen Kaufkraft, d.h.<br />

dem Anteil <strong>der</strong> Einkommen, <strong>der</strong> nach Abzug <strong>der</strong> Sparquote und aller nicht<br />

einzelhandelsrelevanten Ausgaben in bestimmte Branchen fließen kann. Hier wirkt die<br />

Zentralität so aus, dass <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> einzubeziehenden vergrößert o<strong>der</strong> verringert<br />

wird.<br />

Bundesweit steht den Deutschen <strong>von</strong> ihrem Einkommen ein Anteil in Höhe <strong>von</strong> 5.212 €<br />

jährlich für Ausgaben im Einzelhandel zur Verfügung. Rund 35 % da<strong>von</strong> werden für<br />

Nahrungs- und Genussmittel ausgegeben. 112 Das folgende Diagramm (Abb. 23) zeigt<br />

die Verteilung <strong>der</strong> einzelhandelswirksamen Kaufkraft im Bundesdurchschnitt.<br />

Die Ausgaben variieren je nach Region z.T. erheblich. Ursachen dafür liegen u.a. in<br />

<strong>der</strong> Sozial- und Beschäftigungsstruktur und den Lebens- und Sozialgewohnheiten, also<br />

auch in weichen Standortfaktoren. So kann <strong>bei</strong> einem steigenden Kaufkraftniveau nicht<br />

zwingend da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass auch die Ausgaben im Baumarkt z.B.<br />

proportional steigen. So werden ‚besserverdienende’ Schichten <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

anteilig mehr Geld für Luxusgüter und Dienstleistungen ausgeben. 113<br />

111 Vgl. Pfeiffer (2003c).<br />

112 Vgl. Grimm ; Schöneberg (2003), S. 1.<br />

113 Vgl. Pfeiffer (2003c).<br />

Holger Rathjen 36


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Informationstechnik 73 €<br />

Unterhaltungselektronik<br />

145 €<br />

Elektrohaushaltsgeräte,<br />

Leuchten 151 €<br />

Hausrat, Glas, Porzellan<br />

78 €<br />

Quelle: GfK Nürnberg<br />

Einrichtungsbedarf 491 €<br />

Schuhe, Le<strong>der</strong>w aren<br />

108 €<br />

Sortimentsbezogene Kaufkraft <strong>der</strong> GfK 2003<br />

(pro Einwohner/ pro Jahr)<br />

Foto, Optik 102 €<br />

Uhren, Schmuck 52 € Bücher, Schreibw aren<br />

Telekommunikation 33 €<br />

204 €<br />

Bekleidung 482 €<br />

Gesundheits- und<br />

Körperpflege 710 €<br />

Abb. 23: Sortimentsbezogene Kaufkraft <strong>der</strong> GfK 2003. 114<br />

Baumarktspezifisches<br />

Sortiment 524 €<br />

Nahrungs- und<br />

Genussmittel 1.843 €<br />

Kaufkraftkennziffern ermöglichen, bestimmte Gebiete dahingehend zu beurteilen, ob<br />

die Bevölkerung in ihnen über- o<strong>der</strong> unterdurchschnittliche Einkommen bezieht, also<br />

ob die in Abb. 23 gezeigten Durchschnittswerte für die einzelnen Sortimente<br />

übertragbar sind. Sie werden bundesweit erhoben und differenziert für Städte, Kreise<br />

o<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> veröffentlicht. Aus dem zeitlichen Vergleich <strong>der</strong> Kennziffern<br />

verschiedener Jahrgänge können Anhaltspunkte bezüglich örtlicher Tendenzen<br />

abgelesen werden. 115<br />

Das Einkommen in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland liegt im Durchschnitt <strong>bei</strong> 16.606 €<br />

pro Einwohner. Regional gibt es wie bereits angedeutet z.T. erhebliche Abweichungen<br />

da<strong>von</strong>. So liegt das durchschnittliche Einkommen in München z.B. mit 21.884 € pro<br />

Einwohner 31,8 % über dem Schnitt. Die Stadt München führt damit die Liste <strong>der</strong><br />

Städte in Bezug auf das Einkommen an (siehe Abb. 24). 116<br />

114 Vgl. Grimm ; Schöneberg (2003), S. 1.<br />

115 Vgl. Pfeiffer (2003c).<br />

116 Grimm ; Schöneberg (2003), S. 2.<br />

Holger Rathjen 37


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

München<br />

Bergisch Gladbach<br />

Erlangen<br />

Düsseldorf<br />

Stuttgart<br />

Wiesbaden<br />

Bonn<br />

Mainz<br />

Darmstadt<br />

Mülheim an <strong>der</strong> Ruhr<br />

GfK-Kaufkraftkennziffern 2003<br />

Top 10 <strong>der</strong> Großstädte in Deutschland<br />

19.937 €<br />

19.853 €<br />

19.715 €<br />

19.712 €<br />

19.637 €<br />

19.447 €<br />

21.251 €<br />

21.090 €<br />

21.018 €<br />

21.884 €<br />

Abb. 24: GfK-Kaufkraftkennziffern 2003 für die 10 einkommensstärksten Großstädte. 117<br />

Bei den Stadt- und Landkreisen (siehe Abb. 25) führt <strong>der</strong> Hochtaunuskreis die Statistik<br />

mit 23.058 € je Einwohner an. In ostdeutschen Großstädten steht Potsdam mit einem<br />

durchschnittlichen Einkommen <strong>von</strong> 15.639 € je Einwohner an erster Stelle. Es ist eine<br />

deutliche Differenz zwischen Ost- und Westdeutschland zu erkennen.<br />

Statistische Ämter o<strong>der</strong> die ‚Gesellschaft für Konsumforschung’ (GfK) veröffentlichen<br />

die zur Bestimmung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Standortanalyse gesuchten aktuelle Angaben<br />

über Kaufkraftkennziffern <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> und Regionen.<br />

Hochtaunuskreis (LK)<br />

Starnberg (LK)<br />

GfK-Kaufkraftkennziffern 2003<br />

Top 10 <strong>der</strong> Sradt- und Landkreise in Deutschland<br />

München (LK)<br />

München (SK)<br />

Main-Taunus-Kreis (LK)<br />

Erlangen (SK)<br />

Düsseldorf (SK)<br />

Ebersberg (LK)<br />

Fürstenfeldbruck (LK)<br />

Stormarn (LK)<br />

21.090 €<br />

21.018 €<br />

20.657 €<br />

20.430 €<br />

20.231 €<br />

22.136 €<br />

21.884 €<br />

21.807 €<br />

22.667 €<br />

Abb. 25: GfK-Kaufkraftkennziffern 2003 für 10 Stadt- und Landkreise. 118<br />

23.058 €<br />

Auch die Nutzungskonzeption hat einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit und<br />

-positionierung und damit auf die Fähigkeit <strong>der</strong> Umlenkung <strong>der</strong> Kaufkraft in den<br />

betrachteten Fachmarkt. Sie umfasst u.a. das örtlich mögliche Vertriebs und<br />

117 Grimm ; Schöneberg (2003), S. 2.<br />

118 Grimm ; Schöneberg (2003), S. 2.<br />

Holger Rathjen 38


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Betriebskonzept, die Umgestaltungs- und Erweiterungsmöglichkeiten, die<br />

unternehmensinterne Portfoliostrategie, die Ertragskalkulation und die Miet- und<br />

Pachtkonditionen. 119 Durch den stetig steigenden Flächenbedarf wird ein flexibles<br />

Grundkonzept, eine Fläche mit Erweiterungs- und Än<strong>der</strong>ungspotentialen,<br />

vorausgesetzt.<br />

Mietbedingungen<br />

Von elementarer Bedeutung für die Standortwahl sind die ortsüblichen und die<br />

objektspezifischen Bedingungen des Mietvertrages. Miethöhe und Vertragslaufzeit,<br />

Konkurrenzschutzklauseln und an<strong>der</strong>e Regelungen beeinflussen in großem Maße die<br />

Entscheidungsfindung. Im Umkehrschluss ergeben sich diese Punkte aus <strong>der</strong><br />

Attraktivität eines Standortes, sind also Faktor und Resultat <strong>der</strong><br />

Standortcharakteristika, <strong>der</strong> Nachfragsituation und <strong>der</strong> übrigen Rahmenbedingungen<br />

zugleich.<br />

Umsatz- o<strong>der</strong> Gewinnbeteiligungen in Form gängiger Umsatzmieten werden ebenso<br />

wie Festmieten in Kapitel 4.4 näher beschrieben, weitere Bestandteile wie<br />

Wertsicherungsklauseln zur Absicherung <strong>von</strong> Mietzinsverän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

Konkurrenzschutzklauseln in Kapitel 4.3.4.<br />

Der Mietvertrag regelt damit bindet und nach Möglichkeit umfassend das Verhältnis<br />

zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Lediglich in Bezug auf ein Vorkaufsrecht<br />

kann das Grundbuch wertbeeinflussend auf dieses Verhältnis einwirken.<br />

4.3.2.2 Weiche Standortfaktoren<br />

Die weichen Standortfaktoren zeichnen sich durch die Gemeinsamkeit aus, dass sie<br />

nicht eindeutig messbar sind und es besteht <strong>bei</strong> ihnen kein direkter Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Unternehmen. Die Faktoren befassen<br />

sich mit dem politischen, sozialen und psychologischen Umfeld und stellen subjektive<br />

und emotionale Eindrücke und <strong>Bewertung</strong>en <strong>der</strong> Rahmenbedingungen dar. 120 Auch<br />

diese Punkte sind letzten Endes monetär messbar, nicht jedoch ohne erheblichen<br />

zusätzlichen Aufwand.<br />

Die weichen Standortdeterminanten sind für den Einzelhandel weit weniger bedeutend<br />

als die harten Faktoren. 121 Der Einzelhandel will eine flächendeckende<br />

Versorgungsfunktion für die Bevölkerung wahrnehmen und ist daher nicht vom<br />

regionalen Image, dem Bildungsniveau, <strong>der</strong> Umweltqualität o<strong>der</strong> ähnliche Punkte<br />

abhängig. Dagegen sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die harten Faktoren wie<br />

z.B. auf die Kaufkraft relevant. Auch die Sicherheitslage vor Ort o<strong>der</strong> ein schlechtes<br />

Image <strong>der</strong> Gegend kann sich durchaus in sinkenden Kundenzahlen nie<strong>der</strong>schlagen<br />

und somit messbar werden.<br />

119 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1265.<br />

120 Vgl. Grabener Verlag (2003a), vgl. Handelswissen (2003): Standortfaktoren.<br />

121 Vgl. Handelswissen (2003): Standortfaktoren.<br />

Holger Rathjen 39


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Die wesentlichen Faktorengruppen aus dem Bereich <strong>der</strong> weichen Faktoren sind das<br />

allgemeine Wirtschaftsklima, die Verwaltungs- und politischen Strukturen und das<br />

gegebene Planungsrecht vor Ort. So werden Bauvorhaben in <strong>der</strong> Größenordnung,<br />

die für Fachmärkte notwendig sind, primär durch das Baurecht geregelt, nicht durch<br />

den Wettbewerb und das Marktgeschehen. 122 Wo es das Baurecht aber zulässt, sind<br />

die harten Faktoren, die wirtschaftlichen Kenngrößen entscheidungsrelevant.<br />

Die Verwaltungs- und politischen Strukturen äußern sich in regionalen Richtlinien<br />

und Verordnungen, die neben dem bundesweit geltenden Baurecht Auflagen,<br />

Einschränkungen und Anweisungen für Bauvorhaben und den anschließenden Betrieb<br />

vorschreiben. Die planungsrechtlichen Vorgaben wurden bereits in Kapitel 4.3.1 näher<br />

beschrieben.<br />

Die Genehmigungspraxis sowie Auflagen und Freiheiten sind auf Grund des Wunsches<br />

<strong>der</strong> Betreiber nach einem flächendeckenden Marktauftritt zweitrangig gegenüber den<br />

harten, wirtschaftlich relevanten Faktoren. So würde ein projektierter Fachmarkt nicht<br />

an län<strong>der</strong>weise differierenden Stellplatzverordnungen o<strong>der</strong> Einschränkungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Außenwerbung scheitern, auch wenn das durchaus betriebsrelevante Punkte sind.<br />

Die Summe aller Faktoren bestimmt die Attraktivität eines Standortes. Viele weiche<br />

und harte Faktoren bedingen sich gegenseitig und äußern sich letztendlich im lokalen<br />

Bodenwertniveau sowie im zu erwartenden Ertragswert <strong>der</strong> Immobilie. Wesentlicher<br />

Einflussfaktor neben allen wirtschaftlichen Überlegungen zur Vorteilhaftigkeit eines<br />

Standortes ist das Planungsrecht, da die Genehmigungsfähigkeit <strong>von</strong> großflächigen<br />

<strong>Fachmärkten</strong> nur auf wenige Gebiete innerhalb <strong>der</strong> Bebauungspläne eingeschränkt ist.<br />

Die Grundlagen für das zu schaffende Baurecht sind in daher näher zu untersuchen.<br />

Unter dem Wirtschaftsklima können u.a. allgemeine Stimmungen, öffentliche<br />

För<strong>der</strong>ungen (in nicht monetärer Weise) und Akzeptanzuntersuchungen für das<br />

geplante Sortiment des Fachmarktes zusammengefasst werden.<br />

4.3.3 Bodenwert<br />

Der Wert eines Grundstücks wird i.d.R. aus Vergleichskaufpreisen gewonnen. Dazu<br />

wird <strong>der</strong> Bodenwert aus den Preisen <strong>von</strong> solchen Grundstücken abgeleitet, die in ihren<br />

ausschlaggebenden Eigenschaften mit denen des betrachteten Grundstücks<br />

annähernd übereinstimmen. Diese beson<strong>der</strong>s relevanten Eigenschaften sind u.a. die<br />

Grundstücksqualität, die Lage, die Größe und <strong>der</strong> Zuschnitt, Art und Maß <strong>der</strong> baulichen<br />

Nutzung, die Oberflächengestalt, die Bodenbeschaffenheit, Baubeschränkungen und<br />

dingliche Beschränkungen sowie Einflüsse durch Baureste, Altlasten.<br />

Der örtliche Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, aus <strong>der</strong> er<br />

Bodenrichtwerte für Grundstücke ableitet, die in diesen Eigenschaften normiert sind. 123<br />

Da<strong>bei</strong> muss zwischen erschließungs<strong>bei</strong>tragsfreien und erschließungs<strong>bei</strong>tragspflichtigen<br />

Normgrundstück unterschieden werden.<br />

122 Vgl. Gewos (2000), S. 8.<br />

123 Vgl. Simon et al. (2003), S. 33.<br />

Holger Rathjen 40


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Erschließungs<strong>bei</strong>tragsfrei bedeutet, dass ein Beitrag für den Grun<strong>der</strong>werb, eine<br />

etwaige Freilegung o<strong>der</strong> die Herstellung <strong>der</strong> Erschließungsanlagen seitens <strong>der</strong><br />

Gemeinde nicht mehr erhoben wird. 124<br />

Wird dieser Wert verwendet und das betrachtete Grundstück ist bereits erschlossen,<br />

müssen die anteiligen Kosten für die Erschließung, die sich je nach Lage und<br />

Topographie im Rahmen <strong>von</strong> 15 - 50 €/m² bewegen, 125 zum Bodenrichtwert addiert<br />

werden. So wird <strong>der</strong> vergleichsweise bessere Zustand des bereits nutzbaren<br />

Grundstücks repräsentiert. Der Erschließungskosten<strong>bei</strong>trag ist in <strong>der</strong> Regel eine reine<br />

Rechengröße <strong>der</strong> Gutachterausschüsse. Diese passen die Bodenrichtwerte, die aus<br />

tatsächlich gehandelten und meist erschlossenen Grundstücken gewonnen werden an<br />

das meist unerschlossene Normgrundstück an, indem sie einen angenommenen<br />

Beitrag <strong>von</strong> den ermittelten Bodenwerten abziehen. Dieser Betrag muss erfragt und<br />

ggf. auf den Richtwert addiert werden.<br />

Wird <strong>der</strong> erschließungs<strong>bei</strong>tragsfreie Wert verwendet und das betrachtete Grundstück<br />

ist nicht erschlossen, dann müssen die zusätzlichen Kosten bestimmt werden. Sie<br />

verteuern den Bodenwert. Auf die Ermittlung wird hier nicht weiter eingegangen, da sie<br />

nicht Gegenstand dieser Ar<strong>bei</strong>t sind.<br />

An<strong>der</strong>sherum verhält es sich, wenn <strong>der</strong> Bodenrichtwert erschließungs<strong>bei</strong>tragspflichtig<br />

angegeben wird. Ist das betrachtete Grundstück dann bereits<br />

erschlossen, und es sind keine Beiträge mehr an die Kommune zu leisten, vergünstigt<br />

sich <strong>der</strong> Wert des Grundstücks um die Höhe des Erschließungskosten<strong>bei</strong>trags.<br />

Grundsätzlich entspricht <strong>der</strong> Bodenwert wirtschaftlich optimal bebauter Flächen dem<br />

Bodenwert unbebauter bzw. freigelegter Grundstücke. Die Bodenrichtwerte sind also<br />

übertragbar auf das <strong>Bewertung</strong>sgrundstück, ob optimal bebaut o<strong>der</strong> unbebaut. Liegt<br />

eine Über- o<strong>der</strong> Unterausnutzung vor, muss <strong>der</strong> Bodenwert angepasst werden. 126<br />

Eine Unterausnutzung liegt vor, wenn Grundstücke nur teilweise baulich ausgenutzt<br />

werden und unbebaute Teilflächen verbleiben, o<strong>der</strong> wenn das Maß <strong>der</strong> optimal<br />

möglichen und rechtlich zulässigen Nutzung nicht ausgeschöpft ist. Eine weitere<br />

Möglichkeit besteht darin, dass eine geringer zu bewertende Nutzung als zulässig<br />

erfolgt, z.B. eine Wohnnutzung in <strong>der</strong> Geschäftslage einer Großstadt.<br />

Eine Überausnutzung liegt dagegen vor, wenn Grundstücke durch eine<br />

Einzelfallbefreiung <strong>von</strong> baurechtlichen Vorschriften höher genutzt werden als es nach<br />

einer Freilegung und Neubebauung möglich wäre. Außerdem liegt eine<br />

Überausnutzung dann vor, wenn Grundstücke und <strong>der</strong>en Aufbauten lediglich<br />

Bestandsschutz nach §34 BauGB genießen. 127<br />

124 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1137.<br />

125 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1137.<br />

126 Vgl. Sprengnetter (2003), S. 5/3/1/1 ff.<br />

127 Vgl. Sprengnetter (2003), S. 5/3/1/1 ff.<br />

Holger Rathjen 41


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Wird ein B-Plan erst während <strong>der</strong> vormals zulässigen Nutzung rechtskräftig, so<br />

besteht, auch wenn die aktuelle Nutzung <strong>von</strong> den neuen Festsetzungen abweicht,<br />

Bestandsschutz. Der Bestandsschutz endet erst mit dem Beginn einer an<strong>der</strong>sartigen<br />

Nutzung. Im Rahmen des Bestandsschutz sind vorübergehende Leerständen im Zuge<br />

<strong>von</strong> Mo<strong>der</strong>nisierungsvorhaben möglich, sofern nur geringfügige bauliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen erfolgen. Die Gebäude sollen in ihrer Erscheinung nicht verän<strong>der</strong>t<br />

werden und weiter als identisch mit den früheren gelten. 128<br />

Der Gutachter muss über sehr gute Ortskenntnisse verfügen, um eine geeignete<br />

Anpassung <strong>der</strong> Bodenrichtwerte über Zu- und Abschläge an die tatsächlichen<br />

Ausprägungen in Bezug auf die eingangs genannten Eigenschaften durchführen zu<br />

können. Gerade <strong>bei</strong> Geschäftsgrundstücken sind sehr hohe Wertunterschiede<br />

innerhalb einer Gruppe ähnlich erscheinen<strong>der</strong> Immobilien möglich. Die Lage des<br />

Grundstücks ist ausschlaggebend, nur kleine Differenzen können zu großen<br />

Wertunterschieden führen, z.B. können Spitzenlagen direkt neben so genannten ‚toten<br />

Winkeln’ liegen. Beson<strong>der</strong>e Sorgfalt ist unverzichtbar. 129<br />

Bei <strong>Fachmärkten</strong> wird <strong>der</strong> Bodenwert auf Grund <strong>der</strong> beschrieben Knappheit an<br />

verfügbaren und geeigneten Son<strong>der</strong>bauflächen sehr stark durch das wirtschaftlich<br />

Vertretbare geprägt. Nach Angaben <strong>von</strong> branchenkundigen Sachverständigen kann so<br />

ein Bodenwertniveau erreicht werden, welches um bis zu 100 % über dem<br />

Bodenrichtwert für Son<strong>der</strong>baugebiete liegt.<br />

Eine Möglichkeit zur Bestimmung des Bodenwertes liegt im so genannten<br />

Residualwertverfahren. Bei <strong>der</strong> Anwendung dieses Verfahrens wird <strong>der</strong> Verkehrswert<br />

des Grundstücks aus dem Verkehrswert <strong>der</strong> gesamten Liegenschaft ermittelt. 130 Das<br />

Residualwertverfahren ist ein in Deutschland nicht genormtes Verfahren. Es wird<br />

vorwiegend im angelsächsischen Raum zur Bestimmung des tragbaren Preises für<br />

bebaute und unbebaute Grundstücke verwendet. Es kombiniert in gewissem Maße das<br />

Sach- und das Ertragswertverfahren und eignet sich beson<strong>der</strong>s zur Bestimmung des<br />

Bodenwertes, wenn keine Vergleichsgrundstücke zur Verfügung stehen. Das ist <strong>bei</strong><br />

Geschäftsgrundstücken wie bereits beschrieben regelmäßig <strong>der</strong> Fall. Das Verfahren<br />

setzt voraus, dass <strong>der</strong> Grundstücksrohertrag, die Gebäudeherstellungskosten und <strong>der</strong><br />

Liegenschaftszins mit einiger Sicherheit vorhergesagt werden können. 131 Die Reinform<br />

des Residualwertverfahrens (Abb. 26) sieht wie folgt aus.<br />

Veräußerungserlös<br />

nach vollendeter<br />

Bebauung<br />

-<br />

Bau-, Entwicklungs- und<br />

Vermarktungskosten einschließlich<br />

Unternehmergewinn<br />

=<br />

Abb. 26: Grundform des Residualwertverfahrens. 132<br />

Residuum<br />

(Wert des unbebauten<br />

Grundstücks)<br />

128<br />

Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 654, vgl. Gerardy ; Möckel ; Troff (2003),<br />

S. 4.5.8/18.<br />

129<br />

Vgl. Vogels (1991), S. 70.<br />

130<br />

Vgl. Kleiber (1998), S. 607.<br />

131<br />

Vgl. Simon et al. (2003), S. 30f.<br />

132<br />

Vgl. Simon et al. (2003), S. 31.<br />

Holger Rathjen 42


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Die folgende Abbildung (Abb. 27) zeigt ein Berechnungs<strong>bei</strong>spiel zur Verwendung des<br />

Residualwertverfahrens.<br />

Erwarteter Veräußerungserlös nach vollendeter Bebauung<br />

Bau-, Entwicklungs- und Vermarktungskosten einschl. Unternehmergewinn<br />

21.600.000 €<br />

Normalherstellungskosten Gebäude: 490 €/m²<br />

· Grundfläche (BGF): 21.000 m²<br />

= Herstellungskosten Gebäude: 10.290.000 €<br />

Normalherstellungskosten Parkplatz: 45 €/m²<br />

· Parkplatzfläche: 19.000 m²<br />

= Herstellungskosten Parkplatz: 855.000 €<br />

Σ Herstellungskosten <strong>der</strong> baulichen Anlagen und Außenanlagen: 11.145.000 €<br />

+ Baunebenkosten: 12% 1.337.000 €<br />

+ Finanzierungskosten: 2% 223.000 €<br />

+ Wagnis und Gewinn: 5% 557.000 €<br />

= Kosten und Unternehmergewinn:<br />

Residuum<br />

13.262.000 €<br />

Erwarteter Veräußerungserlös: 21.600.000 €<br />

- Kosten und Unternehmergewinn: 13.262.000 €<br />

= Bodenwert: 8.338.000 €<br />

: Grundstücksfläche: 40.000 m²<br />

= rel. Bodenwert: 208 €/m²<br />

Abb. 27: <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiel für das Residualwertverfahren.<br />

Im Rahmen des Residualwertverfahrens müssen neben den Herstellungskosten und<br />

den Baunebenkosten auch die Finanzierungskosten berücksichtigt werden, die i.d.R.<br />

stark <strong>von</strong> <strong>der</strong> Bonität des Bauherrn abhängen. 133 Dadurch lässt sich kaum eine<br />

allgemeingültige Spanne nennen. Bei Projekten dieser Größenordnung können 2 %<br />

des Verkehrswertes als realistisch angenommen werden.<br />

Baunebenkosten sind regelmäßig nicht in den Herstellungskosten berücksichtigt,<br />

müssen daher zusätzlich einbezogen werden. Sie <strong>bei</strong>nhalten u.a. Kosten für<br />

Architekten- und Ingenieurleistungen, für behördliche Genehmigungen und Abnahmen<br />

etc. 134 Die Höhe <strong>der</strong> Baunebenkosten hängt in erster Linie <strong>von</strong> <strong>der</strong> Ausstattung des<br />

Bauwerks und <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Gesamtkosten ab und tendiert für typische<br />

Gewerbebauten mit einem Herstellungswert ohne Baunebenkosten in Höhe <strong>der</strong>er <strong>von</strong><br />

<strong>Fachmärkten</strong> gegen 11 %. 135<br />

Bei dem Residualwertverfahren handelt sich um ein relativ unsicheres Verfahren, da<br />

wesentliche Parameter Schätzwerte sind. Kleine Verän<strong>der</strong>ungen können große<br />

Auswirkungen haben. Eine weitere Möglichkeit bietet das folgende Verfahren zur<br />

Ermittlung des tragbaren Bodenwertes (Abb. 28).<br />

133 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1169 f.<br />

134 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1806 und 1809.<br />

135 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1809.<br />

Holger Rathjen 43


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Abb. 28: Bodenwertermittlung (kalkulatorischer Bodenwert). 136<br />

Zu erwarten<strong>der</strong> Jahresrohertrag: 1.900.000 €<br />

Bewirtschaftungskosten:<br />

Jahresreinertrag<br />

10% 190.000 €<br />

Rohertrag: 1.900.000 €<br />

- Bewirtschaftungskosten: 190.000 €<br />

= Reinertrag:<br />

Herstellungskosten <strong>der</strong> baulichen Anlagen<br />

1.710.000 €<br />

Normalherstellungskosten: 490 €/m²<br />

· Grundfläche (BGF): 21.000 m²<br />

= Herstellungskosten Gebäude: 10.290.000 €<br />

Normalherstellungskosten Parkplatz: 45 €/m²<br />

· Parkplatzfläche: 19.000 m²<br />

= Herstellungskosten Parkplatz: 855.000 €<br />

Baunebenkosten: 12% 1.337.000 €<br />

Σ Herstellungskosten <strong>der</strong> baulichen Anlagen: 12.482.000 €<br />

Vervielfältiger<br />

Restnutzungsdauer: 20 Jahre<br />

Liegenschaftszins: 7,0%<br />

Vervielfältiger:<br />

Gebäudeertragsanteil<br />

10,59<br />

Gebäudeherstellungskosten: 12.482.000 €<br />

: Vervielfältiger: 10,59<br />

= Gebäudeertragsanteil:<br />

Bodenertragsanteil<br />

1.178.000 €<br />

Grundstücksreinertrag: 1.710.000 €<br />

- Gebäudeertragsanteil: 1.178.000 €<br />

= Bodenertragsanteil:<br />

Bodenwert<br />

532.000 €<br />

Bodenertragsanteil: 532.000 €<br />

: Liegenschaftszins: 7,0%<br />

= Bodenwert: 7.600.000 €<br />

: Grundstücksfläche: 40.000 m²<br />

= rel. Bodenwert: 190 €/m²<br />

Abb. 29: Beispielrechnung für die Bestimmung des kalkulatorischen Bodenwertes.<br />

136 Simon et al. (2003), S. 30, vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2003), S. 1156.<br />

Holger Rathjen 44


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Die bloße Annahme eines geringeren Liegenschaftszinses kann zu erheblichen<br />

Abweichungen führen. Wird die vorgestellte Berechnung (Abb. 29) statt mit einem<br />

Liegenschaftszinssatz <strong>von</strong> 7 % mit 6,5 % vollzogen, ergibt sich ein tragbarer<br />

Bodenwert <strong>von</strong> rund 222 €/m² gegenüber 190 €/m². Es ist also darauf zu achten, dass<br />

jedes Verfahren losgelöst für sich kein garantiert verwertbares Ergebnis liefert, mehrer<br />

Verfahren zusammen aber zu einer relativen Sicherheit in Bezug auf das Ergebnis<br />

führen können.<br />

Nach dieser Berechnung wäre ein Bodenwert in Höhe <strong>von</strong> 190 €/m² für das betrachtete<br />

Objekt wirtschaftlich tragbar. Weitere Erläuterungen bzgl. <strong>der</strong> Ermittlung des<br />

Jahresrohertrages und <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten folgen in den Kapiteln 4.4 und 4.5.<br />

Die abschließende Beurteilung, welches Ergebnis im Kontext mit dem Marktgeschehen<br />

und <strong>der</strong> Nachfragesituation plausibel ist, obliegt dem Sachverständigen und verlangt<br />

beson<strong>der</strong>s gewissenhafte Ar<strong>bei</strong>t. Die <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele in Kapitel 5 werden u.a.<br />

zeigen, dass ein falsch bestimmter Bodenwert zu einem Missverhältnis im Ertragswert<br />

zwischen Boden- und Gebäudeanteil führen kann, durch den die wirtschaftliche<br />

Grundlage des betrachteten Objekts evtl. nicht mehr gegeben ist.<br />

4.3.4 Mietvertrag<br />

Der Mietvertrag ist als das Resultat aller wertbeeinflussenden Umstände <strong>von</strong><br />

herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für die Wertermittlung. Der Mietvertrag „legt die<br />

gegenseitigen Rechte und Pflichten fest, die sich aus <strong>der</strong> Überlassung <strong>der</strong> Sache eines<br />

Vermieters an einen Mieter ergeben.“ 137 Der Mietvertrag regelt genau die<br />

Berechnungsgrundlage für Fest- und Umsatzmieten. Er ist also das Resultat aller<br />

wertbeeinflussenden Faktoren und zugleich selbst ein wertbeeinflussen<strong>der</strong> Faktor, da<br />

<strong>bei</strong> Veräußerungen <strong>von</strong> Renditeobjekten in dieser festgelegten Nutzung in erster Linie<br />

<strong>der</strong> Mietvertrag gehandelt wird. 138<br />

Die getroffenen Vereinbarungen und die Genauigkeit <strong>der</strong> vertraglichen Ausar<strong>bei</strong>tung<br />

sind wesentlich mit verantwortlich für den wirtschaftlichen Betrieb des Fachmarktes<br />

und darüber unmittelbar auf den Wert <strong>der</strong> gesamten Einzelhandelsimmobilie. Mit<br />

steigen<strong>der</strong> Nutzungsdauer verliert <strong>der</strong> Bodenwert an Bedeutung, da <strong>der</strong> Ertragsanteil<br />

aus den baulichen Anlagen innerhalb des Ertragswertverfahrens an Einfluss gewinnt.<br />

So werden gerade <strong>bei</strong> Einzelhandelsimmobilien die Mietverträge im Falle <strong>der</strong><br />

Veräußerung <strong>der</strong> Immobilie gehandelt, sie bestimmen maßgeblich den Wert <strong>der</strong><br />

Immobilie.<br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> Mietvertragslaufzeiten auf die Gesamtnutzungsdauer wird in<br />

Kapitel 4.3.6 ausführlich beschrieben. Im Regelfall beträgt die Laufzeit zwischen zehn<br />

und 15 Jahren, wo<strong>bei</strong> zusätzlich maximal noch zwei Optionen zu je fünf Jahren<br />

vereinbart werden können. Die Dauer <strong>der</strong> Mietverträge für großflächige<br />

Einzelhandelsimmobilien beschränkt sich daher auf maximal 25 Jahre.<br />

137<br />

Vgl. Handelswissen (2003): Mietvertrag.<br />

138<br />

Vgl. Karl (2002).<br />

Holger Rathjen 45


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Hauptgegenstand des Mietvertrages bilden die Regelungen bzgl. <strong>der</strong> Gegenleistungen<br />

für die Nutzung <strong>der</strong> Immobilie. Es gibt da<strong>bei</strong> verschiedene Varianten <strong>der</strong><br />

Vertragsgestaltung bzgl. <strong>der</strong> Vergütung <strong>der</strong> Nutzungsüberlassung. Üblich sind<br />

Vereinbarungen über Fest- o<strong>der</strong> Umsatzmieten, gelegentlich mit zusätzlichen<br />

Variationen wie einer anfänglichen Mietfrei-Stellung. Gängige Mietpreisspannen<br />

werden branchenspezifisch im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Untersuchung <strong>von</strong><br />

Möglichkeiten zur Rohertragsbestimmung in Kapitel 4.4 genannt.<br />

Die ausgehandelte Vergütung beruht auf den Erkenntnissen <strong>der</strong> Standortanalyse, den<br />

Erwartungen über die wirtschaftliche Entwicklung des betrachteten Fachmarktes sowie<br />

den Eigenschaften des Bauwerks. Durch den langsamen Wandel des<br />

Immobilienmarktes für Einzelhandelsimmobilien vom Vermieter- zum Mietermarkt ist<br />

die Mietzinsgestaltung mehr denn je ein Kompromiss <strong>der</strong> beteiligten Parteien, in den<br />

alle wertrelevanten Eigenschaften einbezogen werden. So wirken vom Vermieter auf<br />

den Mieter abgewälzte Aufgaben, z.B. die Übernahme <strong>der</strong> Verwaltung, auch<br />

rohertragssenkend. Vom Mietermarkt wird gesprochen, wenn eine Überkapazität auf<br />

<strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Vermieter besteht, <strong>der</strong> Mieter also For<strong>der</strong>ungen geltend machen kann, da<br />

Knappheit an potentiellen Mietern besteht. 139<br />

Die Regelungen über die zu vergütende Mietfläche weichen <strong>von</strong> denen im<br />

Wohnungsbau ab. Die Richtlinie zur Berechnung <strong>der</strong> Mietflächen für Handelsraum<br />

(MF-H) formuliert die <strong>Vorgehensweise</strong> ihrer Berechnung und definiert dazu ihre<br />

Bestandteile. Demnach <strong>bei</strong>nhaltet die Mietfläche <strong>bei</strong> nur einem Mieter im Gebäude alle<br />

Flächen zwischen den umgebenden Wänden, gerechnet bis zu den Wandachsen.<br />

Lediglich Funktionsflächen, die dem Allgemeinen Gebäudebetrieb dienen, werden<br />

nach <strong>der</strong> MF-H nicht berechnet, ebenso geringe Anteile <strong>der</strong><br />

Konstruktionsgrundfläche. 140 Bei einem freistehenden Fachmarkt mit nur einem Mieter<br />

nähert sich die Mietfläche <strong>der</strong> bebauten Fläche, <strong>der</strong> Bruttogrundfläche, an. So wird in<br />

folgenden Beispielen vereinfacht mit <strong>der</strong> bebauten Fläche als Mietfläche gerechnet.<br />

Uneinigkeit herrscht über die Anrechnung <strong>von</strong> überdachten und nicht überdachten<br />

Freiflächen, die dem Verkauf dienen. Diese sind z.T. in den angegebenen<br />

Mietpreisspannen, die auf die innenliegenden Flächen bezogen sind, enthalten, in<br />

an<strong>der</strong>en Fällen werden die Freiflächen gewichtet (50 % Anrechnung <strong>der</strong> überdachten<br />

Außenflächen, 25 % <strong>der</strong> übrigen Außenverkaufsflächen) in die Mietfläche einbezogen.<br />

Die folgende Abbildung (Abb. 30) veranschaulicht den Zusammenhang zwischen den<br />

bislang genannten Flächen. Der Anteil <strong>der</strong> Verkaufsfläche an <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche<br />

liegt <strong>bei</strong> Einzelhandelsimmobilien zwischen 75 % und 80 %, die Nutzfläche macht<br />

da<strong>bei</strong> 90 - 95 % <strong>der</strong> bebauten Fläche aus (Abb. 30). 141<br />

139<br />

Vgl. Kreutz (2003).<br />

140<br />

Vgl. NORM Richtlinie zur Berechnung <strong>der</strong> Mietflächen für Handelsraum, Teil C.<br />

141<br />

Vgl. Simon et al. (2003), S. 176.<br />

Holger Rathjen 46


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

100 %<br />

bebaute Fläche<br />

90 - 95 %<br />

Nutzfläche<br />

75 - 80 %<br />

Verkaufsfläche<br />

Abb. 30: Flächenaufteilung bebaute Fläche, Nutzfläche, Verkaufsfläche.<br />

Um die auf die Mietfläche bezogene zu entrichtende Miete im Vertrag abzusichern,<br />

können verschiedene Klauseln eingeführt werden. Eine so genannte<br />

Abweichungsklausel kann Mietpreiskorrekturen für die Fälle fixieren, in denen<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Vertragsgrundlagen eintreten, So können schon vor dem Eintritt<br />

dieser Abweichungen <strong>der</strong> Umgang damit festgeschrieben werden, um Unstimmigkeiten<br />

z.B. <strong>bei</strong> vorübergehenden Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Mietfläche im Zuge <strong>von</strong> Umbauar<strong>bei</strong>ten<br />

o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ter Werbeflächennutzung zu vermeiden.<br />

Gerda <strong>bei</strong> Mietverträgen <strong>von</strong> Laufzeiten über zehn Jahre kommt <strong>der</strong> Absicherung des<br />

Mietzinssatzes gegen inflationäre Risiken o<strong>der</strong> Marktverän<strong>der</strong>ungen eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung zu. Diese Anpassungen können im Rahmen <strong>von</strong> Wertsicherungsklauseln<br />

automatisch o<strong>der</strong> durch dann zu führende Nachverhandlungen geregelt werden. Ist<br />

kein umsatzabhängiger Mietzins vereinbart, <strong>der</strong> die Anpassung an die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse des Mieters erlaubt, ist die Absicherung des Mietzinses i.d.R. in Form <strong>von</strong><br />

Staffelmieten o<strong>der</strong> Kopplungen an einen Index üblich.<br />

Die Kopplung an eine Kenngröße wird daher auch Indexierung genannt. Gängig ist<br />

die Bindung des Mietzinses an den Lebenshaltungskostenindex des Statistischen<br />

Bundesamtes So wird die Höhe <strong>der</strong> Verteuerungen automatisiert zu festgelegten<br />

Zeitpunkten vorgenommen. Diese Anpassung ist unabhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> mehr o<strong>der</strong><br />

weniger beliebigen Einschätzung des Vermieters und objektiv zu rechtfertigen. 142 Die<br />

Indexverän<strong>der</strong>ung in Prozent ergibt sich aus <strong>der</strong> Formel (4.3).<br />

Neuer Indexstand ⋅100<br />

Indexverän<strong>der</strong>ung = −100<br />

(4.3)<br />

Alter Indexstand<br />

Das Wesen <strong>von</strong> Staffelmieten sieht automatisierte Anpassungen zu vorher<br />

festgelegten Zeitpunkten in fixierter Höhe vor. Damit bleibt die genaue Än<strong>der</strong>ung für<br />

<strong>bei</strong>de Seiten kalkulierbar, denn darüber hinaus ist eine Erhöhung im Rahmen des BGB<br />

nicht möglich, es sei denn zur Anpassung <strong>der</strong> Betriebskosten, 143 o<strong>der</strong> wenn die<br />

vereinbarte Staffelmiete zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Wertermittlung weit über o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong><br />

ortsüblichen Miete liegt.<br />

Neben diesen Wertsicherungsklauseln mit so genannter automatischer Anpassung ist<br />

auch eine wie<strong>der</strong>kehrende Überprüfung des Mietzinses durch den Vermieter mit <strong>der</strong><br />

Möglichkeit einer Anpassung nach beliebigem Ermessen im Vertrag verankerbar. 144<br />

Sind solche Vereinbarungen getroffen worden, sind sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong><br />

142 Vgl. Handelswissen (2003):Wertsicherungsklausel.<br />

143 Vgl. Gerardy ; Möckel ; Troff (2003), S. 4.3.2/12 f..<br />

144 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 1554.<br />

Holger Rathjen 47


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

nachhaltigen Erträge durch Vergleiche mit <strong>der</strong> zu erwartenden Marktentwicklung<br />

unbedingt zu berücksichtigen. Im Falle <strong>von</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Verhandlungen über den<br />

Mietzins spricht man <strong>von</strong> Klauseln ohne automatische Anpassung. 145<br />

Weitere wichtige Details, die im Mietvertrag verankert werden können, sind<br />

Konkurrenz- und Sortimentsschutzklauseln. Sie sind dann <strong>von</strong> Bedeutung, wenn<br />

<strong>der</strong> Vermieter mehrere Ladenlokale in direkter Nachbarschaft unterhält. In diesem Fall<br />

kann eine solche Klausel vorsehen, dass in den an<strong>der</strong>en Mieträumen Interessenten<br />

aus <strong>der</strong> gleichen Branche o<strong>der</strong> mit gleichen Sortimentsbestandteilen nicht<br />

aufgenommen werden. Dadurch kann sich <strong>der</strong> Mieter Konkurrenz in direkter räumlicher<br />

Nähe fernhalten. Für freistehende Fachmärkte ist diese Klausel weniger bedeutend als<br />

für Geschäfte in Centern, da dem Vermieter auch angrenzende Areale gehören<br />

müssen, damit ein solches Wettbewerbsverbot sinnvoll ist. 146<br />

Der Mietvertrag kann auch bereits vor dem Beginn <strong>der</strong> Gebäudenutzung über<br />

Schiebeklauseln festlegen, wie im Falle <strong>von</strong> einer verzögerten Inbetriebnahme des<br />

Gebäudes o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> Eintritt an<strong>der</strong>er ‚worst-case-Szenarien’ im Rahmen <strong>von</strong> Umbauten<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Projektentwicklung agiert wird.<br />

Weitere Punkte, die im Vertragswerk Berücksichtigung finden, sind u.a. die<br />

Betriebspflicht, um Leerständen vorzubeugen, Patronatserklärungen, um durch<br />

Bürgschaften <strong>von</strong> Mutterkonzernen für ihre Teilgesellschaften Fragen <strong>der</strong> Bonität zu<br />

klären o<strong>der</strong> Untervermietungsklauseln, die diese eindeutig verbieten o<strong>der</strong> auf<br />

bestimmten Flächen erlauben.<br />

Je detaillierter die Ausführungen des Mietvertrages sind und umso mehr exakte und<br />

rechtlich stichhaltige Verfahrensregelungen verankert sind, desto sicherer ist das<br />

Vertragswert, und umso größer ist <strong>der</strong> Stellenwert <strong>der</strong> ausgehandelten Vereinbarungen<br />

in Bezug auf die nachhaltigen Roherträge aus <strong>der</strong> Immobilie. Sind Regelungen darüber<br />

fixiert, welche Partei bestimmte Kosten (Verwaltungskosten, Betriebskosten, …)<br />

übernimmt und wer welchen Pflichten nachzukommen hat, wird die Aushebelung eines<br />

bestehenden Mietvertrages durch rechtliche Unstimmigkeiten sehr unwahrscheinlich.<br />

Die Qualität und Zukunftsfähigkeit, gerade in rechtlicher Hinsicht, sind u.a. in den<br />

beschriebenen Faktoren <strong>von</strong> beson<strong>der</strong>er Bedeutung für den Wert <strong>der</strong> Immobilie und<br />

die Annahmen bzgl. <strong>der</strong> Nachhaltigkeit des Mietverhältnisses und <strong>der</strong> Roherträge.<br />

145<br />

Vgl. Handelswissen (2003): Wertsicherungsklausel.<br />

146<br />

Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 993, vgl. Handelswissen (2003):<br />

Konkurrenzschutzklausel.<br />

Holger Rathjen 48


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.3.5 Baukosten<br />

Ebenfalls <strong>von</strong> großer Bedeutung für einen Fachmarkt sind die Herstellungskosten. Sie<br />

werden im Rahmen des Ertragswertverfahrens nicht zur Bestimmung des<br />

Ertragswertes benötigt, dienen aber <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Ergebnisse. Sie ermöglichen die<br />

Abschätzung <strong>der</strong> finanziellen Größenordnung, in <strong>der</strong> sich ein Projekt in Bezug auf die<br />

Errichtung eines Fachmarktes bewegt.<br />

ohne Anpassung<br />

Baumarkt<br />

Textilmarkt<br />

Schuh-, Sportfachmarkt<br />

Möbelmarkt<br />

Ausstattungskosten Lagergebäude<br />

125 €/m²<br />

310 €/m²<br />

265 €/m²<br />

155 - 215 €/m²<br />

340 €/m²<br />

525 €/m²<br />

480 €/m²<br />

Abb. 31: Normalherstellungskosten gem. NHK 2000.<br />

Einkaufsgebäude<br />

(gem. NHK)<br />

645 €/m²<br />

großflächige Märkte<br />

(nach Simon)<br />

490 - 770 €/m²<br />

Die Tabelle für Normalherstellungskosten (NHK 2000) nennt für Einkaufsmärkte<br />

Herstellungskosten (vgl. Abb. 31) in Höhe <strong>von</strong> 645 €/m² für das Baujahr 2000<br />

(einfache Ausführung). Im Vergleich dazu werden die Herstellungskosten für<br />

Warmlagergebäude mit Büro- und Sozialtrakt <strong>von</strong> den NHK 2000 mit 215 €/m²<br />

(mittlerer Standard) beziffert. 147 Werden die reinen Einrichtungskosten zu den<br />

Herstellungskosten eines Lagergebäudes addiert, erhält man Herstellungskosten, die<br />

unter dem Wert <strong>der</strong> NHK für Einkaufsgebäude liegen. Zusätzlich müssten aber die<br />

Herstellungskosten <strong>der</strong> Parkplätze und Grünanlagen mit Einzäunung berücksichtigt<br />

werden. Ein Ansatz <strong>von</strong> rund 45 - 50 €/m² Parkplatz- bzw. Freifläche scheinen<br />

gerechtfertigt. Der Ansatz <strong>von</strong> Herstellungskosten in <strong>der</strong> gleichen Höhe für die<br />

Grünfläche wie für die Erstellung eines einfach ausgeführten Parkplatzes ist dadurch<br />

zu erklären, dass auf relativ kleinen Grünstreifen Bäume, Büsche und ggf. die<br />

Einzäunung berücksichtigt werden müssen.<br />

Simon et al. nennt einen Raummeterpreis für nicht unterkellerte SB-Märkte,<br />

Supermärkte und Verbrauchermärkte mit integriertem Lager-, Büro- und Sozialtrakt <strong>von</strong><br />

490 €/m² BGF (durchschnittliche Ausstattung) bis zu 770 €/m² BGF. 148 Je nach<br />

Anspruch des Betreibers lässt sich dadurch eine Spanne für die Herstellungskosten<br />

abhängig vom Fachmarkttyp abschätzen.<br />

Die zusätzlich zu berücksichtigenden Baunebenkosten sind in Kapitel 4.3.3 bereits<br />

erläutert worden.<br />

147 Vgl. Norm NHK 2000, S. 53 und 59.<br />

148 Vgl. Simon et al. (2003), S. 176.<br />

Holger Rathjen 49


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.3.6 Gesamt- und Restnutzungsdauer<br />

Mehrere Begriffe versuchen den Zeitraum <strong>der</strong> Nutzbarkeit eines Bauwerkes zu<br />

beschreiben. Man kann die technische und die wirtschaftliche Lebensdauer<br />

differenzieren o<strong>der</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> Gesamtnutzungsdauer sprechen. Die technische<br />

Lebensdauer eines Objektes kann, gemessen an <strong>der</strong> Standfestigkeit <strong>der</strong> tragenden<br />

Bauteile, <strong>bei</strong> weit über 200 Jahren liegen. Daraus lässt sich aber gerade <strong>bei</strong><br />

Renditeobjekten kein unmittelbarer Schluss auf den Gebäudewert ziehen.<br />

Aussagefähiger ist die wirtschaftliche Lebensdauer. Darunter wird <strong>der</strong> Zeitraum<br />

verstanden, in dem ein Gebäude im Rahmen seiner Zweckbestimmung wirtschaftlich<br />

genutzt werden kann. Dieser Zeitraum ist wesentlich schwerer zu bestimmen als die<br />

Tragfähigkeit einzelner Bauteile, da hier <strong>der</strong> Blick in die Zukunft notwendig wird.<br />

Die reine wirtschaftliche Lebensdauer entspricht oft weniger als 50 Jahren, ganz im<br />

Gegensatz zu <strong>der</strong> technischen Lebensdauer. Die wirtschaftliche Restlebensdauer wird<br />

auch als Restnutzungsdauer bezeichnet, die <strong>bei</strong> Neubauobjekten <strong>der</strong> Gesamtnutzungsdauer<br />

entspricht. 149<br />

Die übliche Restnutzungsdauer ist die Anzahl <strong>der</strong> Jahre, in <strong>der</strong> eine bauliche Anlage<br />

gemessen ab dem Wertermittlungsstichtag, also dem Tag, auf den sich die <strong>Bewertung</strong><br />

bezieht, <strong>bei</strong> ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch<br />

wirtschaftlich genutzt werden kann. 150<br />

Die Bestimmung <strong>der</strong> Restnutzungsdauer kann rechnerisch durch den Abzug des Alters<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Gesamtnutzungsdauer erfolgen. Diese Methode birgt aber das Risiko, dass<br />

allgemeine und örtliche Wirtschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben. Dadurch kann<br />

ein schlichtweg falsches Ergebnis ermittelt werden. Es ist sinnvoll, die<br />

Restnutzungsdauer unabhängig vom Alter nach dem Zustand und den Marktverhältnissen,<br />

dem Bedarf nach solchen wie den betrachteten Immobilien,<br />

sachverständig abzuschätzen. 151<br />

Die Gesamtnutzungsdauer <strong>von</strong> Handelsimmobilien, gerade <strong>bei</strong> Immobilien <strong>der</strong> hier<br />

betrachteten Größe, ist sehr stark <strong>von</strong> den im Mietvertrag vereinbarten Laufzeiten <strong>der</strong><br />

Erstmieter abhängig. Viele Quellen benennen für Einzelhandelsimmobilien<br />

Gesamtnutzungsdauern <strong>von</strong> über 30 Jahren, für innerstädtische Immobilien sogar bis<br />

zu 50 Jahren. 152 Auf Grund <strong>der</strong> Entwicklungen zu Flächenwachstum, Anspruchsmehrung<br />

seitens <strong>der</strong> Kunden und <strong>der</strong> gewöhnlichen Standardverbesserungen im Laufe<br />

<strong>der</strong> Zeit erscheint eine gleichwertige Nutzung bereits nach Beendigung des ersten<br />

Mietvertrages als unwahrscheinlich. Diese Dauer ist auch nur dann anzunehmen, wenn<br />

da<strong>von</strong> ausgegangen werden kann, dass <strong>der</strong> Mieter solvent bleibt, sein Betreiberkonzept<br />

aufgeht und damit <strong>der</strong> Mietvertrag in voller Länge erfüllt werden kann. Auch<br />

ein lückenhafter Mietvertrag könnte eine vorzeitige Auflösung des Vertrags auf Grund<br />

<strong>von</strong> rechtlichen Bedenken möglich machen. Dadurch könnte die weitere<br />

zweckbestimmte Nutzung schon früher unrentabel werden.<br />

149 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 1843 f.<br />

150 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 954.<br />

151 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 954.<br />

152 Vgl. Simon et al. (2003), S. 177.<br />

Holger Rathjen 50


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Im Normalfall wird für Fachmärkte wie z.B. Bau- und Heimwerkermärkte eine Laufzeit<br />

für den Mietvertrag <strong>von</strong> 10 - 15 Jahren ausgehandelt, dazu maximal zwei Optionen zu<br />

je fünf Jahren auf die einseitige Verlängerung des Vertrages durch den Mieter. In<br />

seltenen Fällen werden <strong>bei</strong> unsicheren Zukunftsprognosen auch Laufzeiten <strong>von</strong> nur<br />

fünf Jahren mit zusätzlichen Optionen vereinbart. Die Wirtschaftlichkeit solcher<br />

Abmachungen ist nur schwer nachzuvollziehen, wie die Beispiele in Kapitel 5 zeigen<br />

werden.<br />

Optionen werden <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wertermittlung nicht berücksichtigt, wenn übliche o<strong>der</strong><br />

überdurchschnittliche Bestandsmieten im Mietvertrag vereinbart sind. In diesem Fall<br />

sind sie nur dann wertermittlungsrelevant, wenn da<strong>von</strong> ausgegangen werden kann,<br />

dass <strong>der</strong> Mieter die Optionen auch ausüben wird. Liegt die Bestandsmiete unter <strong>der</strong><br />

durchschnittlichen, ortsüblichen Miete, kann in jedem Fall mit <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong><br />

Optionen gerechnet werden. 153 Bei <strong>Fachmärkten</strong> ist da<strong>bei</strong> weniger die ortsübliche<br />

Miete das Maß, an dem die Entscheidung <strong>der</strong> Anrechnung <strong>der</strong> Optionen gemessen<br />

wird, son<strong>der</strong>n vielmehr die wirtschaftliche Prognose für die einzelnen Märkte.<br />

Bei <strong>Fachmärkten</strong> wird i.d.R. eine sehr geringe Instandhaltungskostenrücklage<br />

gebildet, um die offensichtlichen Mängel am Bauwerk und an den Außenflächen sowie<br />

an sicherheitsrelevanten Stellen zu beseitigen. Der Wert des Objektes wird über die<br />

Nutzungsdauer in voller Höhe abgeschrieben. Wurde eine Immobilie 25 Jahre als<br />

Fachmarkt genutzt, ist die Weiterverwendung ohne größere Investitionen kaum<br />

möglich. In den meisten Fällen droht <strong>der</strong> Abriss <strong>der</strong> Hallenbauten und <strong>der</strong> Neubau<br />

eines dann wirtschaftlich erscheinenden Objektes im Rahmen des weiterhin gültigen<br />

Planungsrechtes.<br />

Kann eine Umnutzung in Erwägung gezogen werden, muss mit stark reduzierten<br />

Roherträgen in Form wesentlich geringerer Mieteeinnahmen gerechnet werden.<br />

Denkbar wäre eine Nutzung <strong>der</strong> Bauwerke als Lagerfläche, sofern die Geschosshöhe<br />

das zulässt. 154 Parkplatzflächen, die vorher vorgeschrieben waren, werden dann evtl.<br />

unvermietbar sein.<br />

Der Bodenwert bleibt unter normalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und <strong>der</strong><br />

erwähnten Knappheit <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bauflächen im Gegensatz zu den baulichen Anlagen<br />

stabil.<br />

Ein Refurbishment, also eine umfassende Sanierung ausgedienter<br />

Einzelhandelflächen, scheint nur in innerstädtischen Lagen wirtschaftlich sinnvoll. In<br />

Gebäuden in guter Lage ist eine Renovierung, verbunden mit einer Neu- o<strong>der</strong><br />

Umnutzung, möglich und finanzierbar. Für ehemalige Warenhausflächen in zentralen<br />

Lagen, <strong>der</strong>en Erhalt gelegentlich sogar durch Denkmalschutzauflagen gefor<strong>der</strong>t ist,<br />

können sich neue sinnvolle Konzepte realisieren lassen. Als Nutzer aus dem Segment<br />

<strong>der</strong> Fachmärkte kommen nur kleinflächigere Betriebe in Frage, welche nicht auf den<br />

motorisierten Kunden angewiesen sind, so z.B. Drogerie-, Schuh- o<strong>der</strong> Textilfachmärkte.<br />

155<br />

153 Vgl. Simon et al. (2003), S. 142.<br />

154 Vgl. Simon et al. (2003), S. 175.<br />

155 Vgl. Ross (2003).<br />

Holger Rathjen 51


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.3.7 Liegenschaftszins und Vervielfältiger<br />

Der Liegenschaftszinssatz bestimmt zusammen mit <strong>der</strong> Restnutzungsdauer den<br />

Reinertragsvervielfältiger im Ertragswertverfahren. „(1) Der Liegenschaftszinssatz ist<br />

<strong>der</strong> Zinssatz, mit dem <strong>der</strong> Verkehrswert <strong>von</strong> Liegenschaften im Durchschnitt<br />

marktüblich verzinst wird. (2) […] [Er] ist auf <strong>der</strong> Grundlage geeigneter Kaufpreise und<br />

<strong>der</strong> ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte<br />

Grundstücke unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Restnutzungsdauer <strong>der</strong> Gebäude nach den<br />

Grundsätzen des Ertragswertverfahrens [...] zu ermitteln.“ 156<br />

Der Liegenschaftszins, <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Definition vorrangig eine Rechengröße darstellt,<br />

wird als Mittelwert vergleichbarer Objekte aus den nach dem Ertragswertverfahren<br />

abgeleiteten Verzinsungen errechnet. Für unterschiedliche Teilmärkte ergeben sich so<br />

verschiedene Zinssätze. 157 Die Vergleichsobjekte, auf denen die Bestimmung des<br />

geeigneten Zinssatzes beruhen soll, sind gerade <strong>bei</strong> <strong>Fachmärkten</strong> rar. Zwangsläufige<br />

Folge ist, dass dieser nicht vom Gutachterausschuss veröffentlicht wird.<br />

Die Bestimmung eines plausiblen teilmarktspezifischen Liegenschaftszinssatzes ist<br />

sehr schwierig. Verschiedene Faktoren beeinflussen ihn. Aus empirischen Analysen<br />

ergab sich, dass neben <strong>der</strong> Restnutzungsdauer <strong>der</strong> Bodenwertanteil am Gesamtwert,<br />

die Region und die Zeit einen Einfluss auf den Zins haben. 158<br />

Mit dem Liegenschaftszins und <strong>der</strong> Restnutzungsdauer lässt sich wie bereits in<br />

Kapitel 4.2 beschrieben <strong>der</strong> Vervielfältiger nach Formel (4.1) berechnen, o<strong>der</strong> er ist<br />

<strong>der</strong> Vervielfältigertabelle <strong>der</strong> BauNVO entnehmen. 159<br />

Es wird deutlich, dass die Annahme einer zu hohen Gesamtnutzungsdauer einen<br />

direkten Einfluss auf den Vervielfältiger und damit auf den Ertragswert hat, <strong>der</strong> schon<br />

<strong>bei</strong> Verän<strong>der</strong>ungen um wenige Jahre zu hohen Differenzen im Ergebnis führen kann.<br />

Der Reinertragsvervielfältiger basiert auf <strong>der</strong> Annahme, dass <strong>der</strong> Reinertrag über die<br />

gesamte Restnutzungsdauer stabil bleibt, was in <strong>der</strong> Realität eher unwahrscheinlich ist.<br />

Zusätzlich werden zukünftige Erträge als jährlicher und nicht wie marktüblich als<br />

monatlicher Zahlungseingang betrachtet. Das Ertragswertverfahren ist daher als<br />

statisches Verfahren mit Schwächen zu betrachten. Wird <strong>der</strong> Liegenschaftszins<br />

jedoch an Hand <strong>von</strong> Ertragswerten an<strong>der</strong>er Immobilien über eine Umkehrung des<br />

Verfahrens ermittelt, gleichen sich die Modellfehler <strong>bei</strong> <strong>der</strong> erneuten Verwendung<br />

dieses Zinssatzes im Ertragswertverfahren größtenteils aus. Die positive Folge da<strong>bei</strong><br />

ist, dass eine weitere Marktanpassung des errechneten Ertragswertes i.d.R. nicht mehr<br />

nötig ist, da sich die Verfahrenskomponenten an Marktwerten orientieren. Bei dem<br />

Ergebnis des Verfahrens handelt es sich daher i.d.R. um den Verkehrswert im Sinne<br />

des §194 BauGB. 160<br />

156 WertV (idF. v. 06.12.1988), § 11.<br />

157 Vgl. Sprengnetter (2003), S. 6/2/5/1.<br />

158 Vgl. Sprengnetter (2003), S. 8/1/2/1.<br />

159 Vgl. Rath (2003), S. 8.<br />

160 Vgl. Sprengnetter (2003), S. 6/2/5/2 f.<br />

Holger Rathjen 52


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Mangels örtlich ermittelter Liegenschaftszinssätze durch den Gutachterausschuss kann<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wertermittlung <strong>bei</strong> <strong>Fachmärkten</strong> die folgende Spanne einen Anhaltspunkt<br />

liefern. Danach liegt <strong>der</strong> übliche Liegenschaftszins <strong>bei</strong> großflächigen<br />

Einzelhandelsimmobilien zwischen 6,5 % und 7,5 %. 161 Wenn <strong>der</strong> dringende<br />

Wunsch nach einem bestimmten Standort auf <strong>der</strong> Seite des Betreibers vorhanden ist,<br />

werden auch Verzinsungen unter <strong>der</strong> Untergrenze im Markt akzeptiert.<br />

Bei <strong>der</strong> Bestimmung des Ertragswertes ist auf das Gesamtbild zu achten. Es muss<br />

immer überprüft werden, ob das Ergebnis des Ertragswertes <strong>bei</strong> angenommenen<br />

Größen (Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer, Miete, …) plausibel ist. Das ist z.B.<br />

anhand eines Vergleiches mit dem Sachwert <strong>der</strong> Immobilie möglich.<br />

Wenn <strong>der</strong> Bodenwert und <strong>der</strong> Marktwert bekannt sind o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Marktwert über einen<br />

Multiplikator (siehe dazu Kapitel 4.6) aus dem Rohertrag bestimmt wird, kann <strong>der</strong><br />

Liegenschaftszins iterativ berechnet werden. Nach folgen<strong>der</strong> Formel (4.4) ist die<br />

Bestimmung möglich: 162<br />

Re E q −1<br />

KP − BW<br />

pi = − ⋅<br />

RND<br />

KP q −1<br />

KP<br />

p - Liegenschaftszins<br />

ReE - Reinertrag<br />

KP - Kaufpreis<br />

q - q = 1 + 0,01 · p<br />

RND - Restnutzungsdauer<br />

BW - Bodenwert<br />

(4.4)<br />

Da <strong>der</strong> Liegenschaftszins auch auf <strong>der</strong> rechten Seite <strong>der</strong> Gleichung vorkommt, ist nur<br />

eine iterative Annäherung möglich. Dazu wird in erster Näherung <strong>der</strong> Ausgangswert po<br />

bestimmt (4.5):<br />

Re E<br />

po = (4.5)<br />

KP<br />

Mit dem so bestimmten Ausgangswert als erster Term <strong>der</strong> o.g. Gleichung (4.4) können<br />

weitere Näherungen pi bestimmt werden. Das so ermittelte Ergebnis für pi wird in <strong>der</strong><br />

nächsten Gleichung pi+1 (4.4) eingesetzt, bis im Ergebnis keine Än<strong>der</strong>ungen mehr<br />

ersichtlich sind. Das folgende Berechnungs<strong>bei</strong>spiel (Abb. 32) soll das Prinzip<br />

verdeutlichen.<br />

Die Rechnung <strong>bei</strong>nhaltet die Voraussetzung, dass <strong>der</strong> Bodenwert bekannt ist. Gerade<br />

<strong>bei</strong> Einzelhandelsimmobilien, die als Renditeobjekte betrachtet werden, kann <strong>der</strong><br />

Bodenwert je nach subjektiver Einschätzung des Ertragspotentials z.T. erheblich <strong>von</strong><br />

den bekannten Richtwerten abweichen. Das Fehlerrisiko im angenommenen<br />

Bodenwert überträgt sich so über den Liegenschaftszins neben dem Einfluss durch die<br />

Restnutzungsdauer ebenfalls auf den Ertragswert.<br />

161 Vgl. Rath (2003), S. 75.<br />

162 Vgl. Gerardy ; Möckel ; Troff (2002), S. 1.3.6/12.<br />

Holger Rathjen 53


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Annahmen<br />

ReE =<br />

1.700.000<br />

KP = 12 ⋅1.700.000<br />

BW = 8.400.000<br />

RND<br />

p<br />

p<br />

p<br />

p<br />

p<br />

1.<br />

700 . 000<br />

=<br />

= 0,<br />

083 ≈ 8,<br />

3 %<br />

20.<br />

400 . 000<br />

0,<br />

083<br />

= 0,<br />

083 −<br />

⋅ 20<br />

1,<br />

083 −1<br />

0,<br />

071<br />

= 0,<br />

083 −<br />

⋅ 20<br />

1,<br />

071 −1<br />

0,<br />

069<br />

= 0,<br />

083 −<br />

⋅ 20<br />

1,<br />

069 −1<br />

0,<br />

068<br />

= 0,<br />

083 −<br />

⋅ 20<br />

1,<br />

068 −1<br />

o<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Abb. 32: Iterative Bestimmung des Liegenschaftszinssatzes.<br />

Die nachfolgende Grafik (Abb. 33) zeigt deutlich, dass <strong>der</strong> Liegenschaftszins <strong>bei</strong><br />

steigen<strong>der</strong> Restnutzungsdauer einen zunehmenden Einfluss auf den Vervielfältiger,<br />

also auch den Ertragswert hat. Vergleicht man die Differenzen zwischen den<br />

Vervielfältigern, so nimmt diese <strong>bei</strong> steigen<strong>der</strong> Restnutzungsdauer zuerst zu und<br />

stagniert dann im weiteren Verlauf.<br />

Vervielfältiger<br />

= 20 Jahre<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

:<br />

€<br />

€<br />

= 20.400.000<br />

20.<br />

400 . 000<br />

20.<br />

400 . 000<br />

20.<br />

400 . 000<br />

20.<br />

400 . 000<br />

20.<br />

400 . 000<br />

20.<br />

400 . 000<br />

20.<br />

400 . 000<br />

20.<br />

400 . 000<br />

Abhängigkeit des Vervielfältigers <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszinssatz<br />

0<br />

0 4 8 12 16 20 24 28 32 36 40 44 48<br />

Restnutzungsdauer<br />

Holger Rathjen 54<br />

2 %<br />

3 %<br />

4 %<br />

5 %<br />

6 %<br />

7 %<br />

8 %<br />

9 %<br />

10 %<br />

Abb. 33: Abhängigkeit des Vervielfältigers <strong>von</strong> <strong>der</strong> Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszinssatz.<br />

163<br />

163 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (2002), S. 997.<br />

€<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

8.<br />

400 . 000<br />

8.<br />

400 . 000<br />

8.<br />

400 . 000<br />

8.<br />

400 . 000<br />

=<br />

=<br />

=<br />

=<br />

0,<br />

071<br />

0,<br />

069<br />

0,<br />

068<br />

0,<br />

068<br />

≈ 7 1,<br />

≈<br />

≈<br />

≈<br />

%<br />

6,<br />

9 %<br />

6,<br />

8 %<br />

6,<br />

8 %


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.4 Bestimmung des Grundstücksrohertrages<br />

Der Grundstücksrohertrag ist die wesentliche Größe, auf <strong>der</strong> sämtliche Wege und<br />

Verfahren zur Bestimmung des Ertragswertes und seiner Komponente beruhen. Er<br />

ergibt sich aus den möglichen Mieteinnahmen. Es sind Mietspannen für<br />

Einzelhandelsflächen und z.T. umsatzabhängige Mieten bekannt. In diesem Fall ist für<br />

die Bestimmung des Rohertrages die Kenntnis <strong>der</strong> zu erwartenden Umsätze im Markt<br />

grundlegend. Wichtig ist die Feststellung <strong>der</strong> Mieteinnahmen, die als nachhaltig<br />

angesehen werden können. Im Regelfall liegen die konkreten For<strong>der</strong>ungen aus dem<br />

Mietvertrag zur <strong>Bewertung</strong> des Fachmarktes vor. Die folgenden Ansätze dienen in<br />

erster Linie <strong>der</strong> Plausibilisierung und Prüfung <strong>der</strong> Erträge aus <strong>der</strong> Immobilie.<br />

4.4.1 Ermittlung des Rohertrages über Festmieten<br />

Die folgende Tabelle (Abb. 34) zeigt die Entwicklung <strong>der</strong> angesprochenen<br />

Mietpreisspannen seit 1997 bis zum Jahr 2003. Es handelt sich da<strong>bei</strong> um Mieten für<br />

Einzelhandelsflächen in Fachmarktzentren. Die z.T. höhere Attraktivität <strong>der</strong> Lage in<br />

Centern gegenüber den Streulagen ist zu berücksichtigen.<br />

Branche<br />

SB-Warenhaus<br />

7.000 - 12.000 m²<br />

Lebensmittel<br />

1.200 - 4.000 m²<br />

Möbel<br />

3.000 - 30.000 m²<br />

Elektro<br />

2.000 - 6.000 m²<br />

Textil<br />

700 - 3.000 m²<br />

Baumarkt<br />

7.000 - 20.000 m²<br />

Büro/ Computer<br />

700 - 2.000 m²<br />

Discounter<br />

800 - 1.400 m²<br />

Küchen<br />

700 - 3.000 m²<br />

Teppich<br />

4.000 - 8.000 m²<br />

Zoo<br />

500 - 1.500 m²<br />

Freizeit/ Sport / Outd.<br />

1.500 - 6.000 m²<br />

Schuhe<br />

450 - 1.500 m²<br />

Betten/ Matratzen<br />

600 - 800 m²<br />

1997 1998 1999 2000<br />

2001 2002 2003<br />

8,95 - 10,00 9,07 - 10,83 9,20 - 10,00 9,20 - 10,74 9,46 - 10,00 9,71 - 10,00 9,50 - 11,00<br />

4,09 - 11,25 8,18 - 12,37 9,20 - 11,25 9,46 - 70,74 9,71 - 11,25 9,71 - 11,25 9,00 - 10,00<br />

6,39 - 8,18 6,13 - 7,69 6,13 - 7,69 6,39 - 7,69 6,13 - 8,18 6,13 - 8,18 6,00 - 8,00<br />

8,69 - 9,71 8,95 - 9,97 9,20 - 10,23 7,93 - 9,71 8,18 - 10,23 8,69 - 10,23 8,50 - 10,50<br />

8,69 - 13,29 8,18 - 12,78 8,69 - 13,29 8,95 - 12,53 9,20 - 12,27 9,71 - 12,27 9,50 - 10,50<br />

7,67 - 9,20 7,41 - 9,20 6,39 - 7,67 6,65 - 8,18 6,39 - 8,18 6,90 - 8,18 6,50 - 8,00<br />

7,93 - 9,71 7,67 - 9,97 8,18 - 11,25 8,50 - 10,74 8,18 - 10,48 7,93 - 10,48 8,00 - 9,50<br />

9,46 - 11,50 9,71 - 11,76 9,97 - 12,02 10,23 - 12,27 9,97 - 12,02 9,71 - 12,02 9,50 - 11,50<br />

7,67 - 9,20 7,41 - 9,20 7,16 - 8,95 6,90 - 8,69 7,16 - 9,20 7,16 - 9,20 7,50 - 9,00<br />

6,65 - 8,18 6,90 - 8,96 6,65 - 8,50 6,39 - 8,81 6,14 - 7,93 6,65 - 7,93 6,50 - 8,00<br />

6,39 - 7,93 6,65 - 8,50 6,90 - 8,95 7,16 - 9,20 7,41 - 9,46 7,67 - 9,46 7,50 - 9,00<br />

8,50 - 9,46 8,18 - 9,71 7,93 - 10,23 7,67 - 9,97 7,16 - 9,71 6,90 - 9,71 6,50 - 9,50<br />

8,69 - 10,23 9,20 - 10,74 8,95 - 10,48 8,69 - 10,23 9,20 - 10,74 9,46 - 10,74 9,50 - 10,50<br />

6,90 - 7,93 6,65 - 7,67 7,16 - 8,50 7,41 - 8,95 8,18 - 9,20 7,67 - 9,20 7,50 - 9,50<br />

Abb. 34: Mieten für Fachmarktzentren in €/m² pro Monat. 164<br />

Der Jahresrohertrag ergibt sich aus <strong>der</strong> Multiplikation <strong>der</strong> durchschnittlichen Mieten mit<br />

<strong>der</strong> Mietfläche. Die Definition <strong>der</strong> Mietfläche wird in <strong>der</strong> MF-H, <strong>der</strong> Richtlinie zur<br />

Berechnung <strong>der</strong> Mietflächen für Handelsraum standardisiert. Diese Festlegung ist<br />

allgemein akzeptiert.<br />

Bei dem Ansatz <strong>der</strong> geeigneten Größe ist darauf zu achten, dass die gewählte<br />

164 Vgl. Brockhoff & Partner (2003), S. 76 f.<br />

Holger Rathjen 55


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Mieteinnahme auch mittel- bis langfristig als nachhaltig angesehen werden kann. Die<br />

Entwicklung seit 1997, wie sie in Abb. 34 dargestellt wird, gibt erste Anhaltspunkte<br />

dafür. Des Weiteren müssen u.a. die Standortfaktoren, die Konkurrenzsituation und die<br />

Entwicklungen auf dem Markt entsprechend ihrer zu erwartenden Auswirkungen<br />

abgeschätzt werden.<br />

Wie in Kapitel 4.3.4 bereits angesprochen ist neben einer Festmiete auch eine<br />

umsatzabhängige Miete denkbar. Sind die Vereinbarungen des Mietvertrages nicht<br />

bekannt, können auch die im folgenden Kapitel genannten umsatzabhängigen Mieten<br />

<strong>der</strong> Plausibilisierung bzw. <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Größenordnung <strong>der</strong> Mieten dienen. Die<br />

Daten über umsatzabhängige Mieten sind allerdings als wenig konkret und nicht aktuell<br />

zu anzusehen. Das so gewonnene Ergebnis ist also nicht zuletzt deswegen beson<strong>der</strong>s<br />

kritisch zu betrachten.<br />

4.4.2 Berechnung des Rohertrages über den Umsatz<br />

Ist <strong>der</strong> Umsatz bestimmt bzw. <strong>bei</strong> bereits bestehenden Märkten aus Umsatzmeldungen<br />

<strong>der</strong> Unternehmen bekannt, kann <strong>der</strong> Rohertrag abgeschätzt werden. Hier ist ebenso<br />

wie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bestimmung des Bodenwertes auf den Kontext zu achten, und jede<br />

Möglichkeit zur Überprüfung des Ergebnisses zu nutzen. Wie das Berechnungs<strong>bei</strong>spiel<br />

in Kapitel 5 zeigt, sind unter gewissen Annahmen Objekte schnell nicht mehr rentabel<br />

o<strong>der</strong> unter gegebenen Bedingungen nicht wirtschaftlich zu betreiben.<br />

Die folgende Tabelle (Abb. 35) zeigt bekannte Ansätze für die umsatzabhängige<br />

Berechnung <strong>der</strong> Fachmarktmiete. Die Angaben beziehen sich auf die Bruttoumsätze.<br />

BBE* ifH** GuG***<br />

Bau- und Heimwerkermarkt 4,0% 3,5% 3,0% - 4,0%<br />

Consumer Electronics 4,0% 5,5% 5,0% - 6,0%<br />

Schuhe 5,5% - 7,5% 6,0%<br />

Möbel 4,0% 4,7% 4,5% - 5,0%<br />

Textil 7,0% 6,0% - 8,0%<br />

* - BBE Handelsbertung Münster (2003)<br />

** - Institut für Handelsforschung (1995)<br />

*** - Grundstücksmarkt und Grundstückswert (1999)<br />

Abb. 35: Nettoumsatzmieten einiger Fachmärkte. 165<br />

Kontrollmöglichkeiten liefert z.B. das Sachwertverfahren. Der Ertragswert sollte um bis<br />

zu 20 % über dem Sachwert liegen. Ist dies nur mit Mieten oberhalb <strong>der</strong> genannten<br />

Spannen möglich, sollten die Rechengrößen o<strong>der</strong> Annahmen überprüft werden.<br />

165 Vgl. BBE-Münster (2003), vgl. GuG (1999), S. 371.<br />

Holger Rathjen 56


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.4.2.1 Ansatz: Flächenproduktivität<br />

Die Flächenproduktivität liefert als Kennzahl den Zusammenhang zwischen dem<br />

erzielten Umsatz und <strong>der</strong> Verkaufsfläche. Der Jahresnettoumsatz kann durch die<br />

Multiplikation <strong>der</strong> durchschnittlichen Flächenproduktivität 166 mit <strong>der</strong> Verkaufsfläche<br />

gewonnen werden. Zur Bestimmung des Reinertrages müssen Bewirtschaftungskosten<br />

(siehe dazu Kapitel 4.5) abgezogen werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Kennzahl ist genauestens darauf zu achten, ob die<br />

Durchschnittswerte die Eigenschaften des zu bewertenden Objektes repräsentieren<br />

o<strong>der</strong> ob Abweichungen im Standort, <strong>der</strong> Grundstücksgestalt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Punkten<br />

bestehen. Einflüsse durch die Konkurrenzsituation vor Ort lassen ebenfalls<br />

Rückschlüsse auf die Anwendbarkeit <strong>der</strong> durchschnittlichen Flächenproduktivität zur<br />

Bestimmung des Rohertrages zu.<br />

Das folgende Beispiel (Abb. 36) veranschaulicht die <strong>Vorgehensweise</strong> auf den<br />

Grundlagen eines fiktiven Bau- und Heimwerkermarktes, für den eine aktuelle Angabe<br />

für Umsatzmieten aus Sachverständigenkreisen vorliegt. Demnach beträgt <strong>der</strong> Mietzins<br />

rund 4,5 % des Jahresbruttoumsatzes.<br />

Verkaufsfläche<br />

Mietfläche: 21.000 m²<br />

Nutzfläche (rd. 95%): 20.000 m²<br />

Verkaufsfläche (rd. 80%):<br />

Jahresbruttoumsatz<br />

16.000 m²<br />

Flächenproduktivität: 1.700 €/m²<br />

· Verkaufsfläche: 16.000 m²<br />

= Umsatz p.a.:<br />

Mieteinnahme<br />

27.200.000 €<br />

Umsatzmiete: 4,50%<br />

· Umsatz: 27.200.000 €<br />

= Jahresrohertrag: 1.224.000 €<br />

Monatsmiete: 4,86 €/m²<br />

Abb. 36: Berechnungs<strong>bei</strong>spiel zur Rohertragsbestimmung über die Flächenproduktivität.<br />

Es zeigt sich, dass die Verwendung <strong>der</strong> Umsatzmiete zu einem Rohertrag in Höhe <strong>von</strong><br />

1.224.000 € p.a. führt, was einer monatlichen Miete <strong>von</strong> nur 4,86 €/m² Mietfläche<br />

entspricht. Erst <strong>der</strong> Ansatz <strong>von</strong> 5,5 % würde zu einem Mietzins führen, <strong>der</strong> am unteren<br />

Bereich <strong>der</strong> Festmietspanne für Bau- und Heimwerkermärkte liegt.<br />

166 Siehe Abb. 19 o<strong>der</strong> für Bau- und Heimwerkermärkte Abb. 9.<br />

Holger Rathjen 57


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.4.2.2 Ansatz: Marktgebiet<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Standortanalyse wird das Marktumfeld professionell analysiert. Diese<br />

Analyse sollte <strong>der</strong> Gutachter nach Möglichkeit zur Bestimmung des Jahresrohertrages<br />

<strong>bei</strong> dieser Variante hinzuziehen.<br />

Das Einzugsgebiet bzw. die Anziehungskraft eines Fachmarktes ist im Wesentlichen<br />

durch drei Kriterien bestimmt. Ausschlaggebende Faktoren sind die Verkaufsfläche<br />

bzw. Größe des Marktes, die ländliche o<strong>der</strong> städtische Struktur <strong>der</strong> Region, und die<br />

Wettbewerbsdichte bzw. Konkurrenzsituation. Wenn man da<strong>von</strong> ausgeht, dass eine<br />

Fahrtzeit um die 15 Minuten zum nächstgelegenen Fachmarkt allgemein toleriert wird,<br />

ergeben sich Gebiete unterschiedlicher Größe um den Markt. Innerstädtisch beträgt<br />

<strong>der</strong> Radius rechnerisch 12,5 km (50 km/h · 15 min), außerorts um die 20 km<br />

(80 km/h · 15 min). Je nach Wettbewerbsdichte kann diese Distanz variieren. Relevant<br />

für die Prognose des Rohertrages sind die Anzahl <strong>der</strong> Einwohner innerhalb dieses<br />

Einzugsgebietes sowie <strong>der</strong>en verfügbares Einkommen.<br />

Die sortimentsbezogene Kaufkraft ermöglicht die Ermittlung des Gesamtumsatzes<br />

einer Branche. Die Kenntnis über die Konkurrenzsituation und den Marktanteil des<br />

betrachteten Fachmarktes lässt auf den Umsatz und so auf die prozentuale<br />

Nettokaltmiete schließen. Je genauer das Marktgebiet bekannt ist, umso präziser kann<br />

die Vorhersage <strong>der</strong> zu erwartenden nachhaltigen Umsätze getroffen werden.<br />

Kaufkraftkennziffern (siehe Abb. 37), die das Nachfragepotential <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

angeben, 167 sowie die Zentralität ermöglichen eine gezieltere Einschätzung <strong>der</strong> Region<br />

o<strong>der</strong> Stadt.<br />

Bundesland<br />

Fläche<br />

[km²]<br />

Bevölkerung<br />

[1.000 EW]<br />

Bevölkerungsdichte<br />

Kaufkraftkennziffer<br />

Baden-Württemberg 35.751 10.601 297 107,0<br />

Bayern 70.550 12.330 175 105,5<br />

Berlin 892 3.388 3.800 101,6<br />

Brandenburg 29.477 2.593 88 80,3<br />

Bremen 404 660 1.632 98,8<br />

Hamburg 755 1.726 2.286 109,3<br />

Hessen 21.115 6.078 288 108,1<br />

Mecklemburg-Vorpommern 23.173 1.760 76 76,6<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 46.761 7.956 167 100,8<br />

Nordrhein-Westfalen 34.082 18.052 530 104,0<br />

Rheinland-Pfalz 19.847 4.049 204 101,3<br />

Saarland 2.568 1.066 415 93,9<br />

Sachsen 18.413 4.384 238 78,9<br />

Sachsen-Anhalt 20.447 2.581 126 77,1<br />

Schleswig-Holstein 15.761 2.804 178 103,3<br />

Thüringen 16.172 2.411 149 77,6<br />

Deutschland 357.024 82439 231 100<br />

Abb. 37: Kaufkraftkennziffern, Fläche und Bevölkerung 2002. 168<br />

167 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 823.<br />

168 Vgl. EHI (2003), S. 27.<br />

Holger Rathjen 58


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Zu Bedenken ist, dass die Angaben für die Durchschnittswerte <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> nicht<br />

unbedingt auf einzelne Kommunen <strong>der</strong> Region übertragbar sind. Die Kaufkraft beträgt<br />

im Bundesdurchschnitt 16.606 € pro Person. Einkommen in Schleswig-Holstein sollten<br />

gemäß <strong>der</strong> Kaufkraftkennziffer ‚103,3’ um 3,3 % höher liegen als im<br />

Bundesdurchschnitt, also <strong>bei</strong> 17.154 € pro Einwohner. Regional sind aber große<br />

Unterschiede vorhanden. So gehört <strong>der</strong> so genannte ‚Speckgürtel’ um Hamburg zu den<br />

Kreisgebieten (siehe Abb. 25, Kreis Stormarn), in denen das Einkommen weit über<br />

dem Landesdurchschnitt liegt.<br />

Nach Möglichkeit sind genauere Daten <strong>von</strong> Wirtschaftsverbänden und regionale<br />

Forschungsinstituten heranzuziehen. Ist das nicht möglich und es muss mit<br />

überregionalen Kennziffern gear<strong>bei</strong>tet werden, ist darauf zu achten, dass in dem<br />

betrachteten Gebiet wesentliche Abweichungen vom Durchschnitt, z.B. durch eine<br />

hohe Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit o.ä., vorliegen könnten.<br />

Das folgende Berechnungs<strong>bei</strong>spiel (Abb. 38) verdeutlicht die prinzipielle <strong>Vorgehensweise</strong><br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bestimmung des zu erwartenden Rohertrages. Betrachtet wird einer <strong>von</strong><br />

zwei Bau- und Heimwerkermärkten in <strong>der</strong> Stadt Schleswig in Schleswig-Holstein. Die<br />

<strong>bei</strong>den Fachmärkte sind nicht weit <strong>von</strong>einan<strong>der</strong> entfernt, günstig gelegen und teilen<br />

sich den nahezu gleichen Einzugsbereich. Es handelt sich um Baumärkte mit<br />

schätzungsweise je 4.500 m² Grundfläche. Das Einzugsgebiet umfasst die<br />

umliegenden Gemeinden im Umkreis <strong>von</strong> 20 km. Die Daten sind z.T. <strong>von</strong> regionalen<br />

Wirtschaftsverbänden erfragt. 169 . Die Mietfläche bzw. die hier gleichgesetzte<br />

Bruttogrundfläche sowie die Größe des Einzugsgebietes sind angenommene Größen,<br />

um die <strong>Vorgehensweise</strong> zu verdeutlichen. Wie die Abb. 23 zeigt, beträgt die auf das<br />

baumarktspezifische Sortiment bezogene Kaufkraft 524 € pro Einwohner. Eine weitere<br />

Verfeinerung <strong>der</strong> Angabe innerhalb <strong>von</strong> Bau- und Heimwerkermärkten ist durch die<br />

solide Datengrundlage in <strong>der</strong> Branche möglich. So geben die Bundesbürger jedes Jahr<br />

im Durchschnitt 485 € im Baumarkt aus. 170<br />

Einwohner im Einzugsgebiet<br />

Stadt Schleswig: 24.486 EW<br />

+ Penlersaldo: 4.640 EW<br />

=Summe: 29.126 EW<br />

Wettbewerber:<br />

Sortimentsbezogene Kaufkraft<br />

2<br />

Kaufkraft bundesweit: 16.606 €<br />

Kaufkraft <strong>der</strong> Region: 14.454 €<br />

baumarktbezogene Kaufkraft bundesweit: 485 €<br />

baumarktbezogene Kaufkraft <strong>der</strong> Region:<br />

Umsatzerwartung pro Markt<br />

422 €<br />

Einwohner im Einzugsgebiet: 29.126 EW<br />

· baumarktbezogene Kaufkraft <strong>der</strong> Region: 422 €<br />

: Anzahl <strong>der</strong> Wettbewerber: 2<br />

= Umsatzerwartung pro Markt:<br />

Monatsmiete<br />

6.148.000 €<br />

Umsatzerwartung pro Monat: 512.300<br />

· Umsatzmiete: 4,5%<br />

: Mietfläche: 4.500 m²<br />

= Monatsmiete: 5,12 €/m²<br />

Abb. 38: Berechnungs<strong>bei</strong>spiel zur Rohertragsbestimmung über das Marktgebiet.<br />

169 Vgl. Wireg (2003).<br />

170 Vgl. Gemaba (2003e).<br />

Holger Rathjen 59


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Auch <strong>bei</strong> einer Ermittlung nach diesem Schema ist auf Plausibilität zu achten. Der<br />

Ansatz einer Nettokaltmiete in Höhe <strong>von</strong> 4,5 % des Umsatzes, so wie er z.Zt. nach<br />

Aussage <strong>von</strong> Sachverständigen <strong>bei</strong> Bau- und Heimwerkermärkten gängig ist, führt zu<br />

einem Mietzins <strong>von</strong> 5,12 € pro Monat. Der Umsatz pro Filiale liegt da<strong>bei</strong> noch über dem<br />

durchschnittlichen Umsatz je Filiale <strong>der</strong> meisten Baumarktbetreiber.<br />

Es bleibt unberücksichtigt, dass sich die sortimentsbezogene Kaufkraft unproportional<br />

mit <strong>der</strong> Einkommenssituation verän<strong>der</strong>t. Gerade geringere Einkommensschichten<br />

geben einen größeren Anteil ihres Einkommens im Bau- und Heimwerkermarkt aus als<br />

Besserverdienende.<br />

Der einfache Abgleich mit <strong>der</strong> Spanne für Festmieten zeigt, dass die angenommene<br />

Umsatzmiete erneut nicht plausibel zu sein scheint.<br />

Im Regelfall werden die Daten, die als Grundlage für eine stichhaltige <strong>Bewertung</strong><br />

dienen, <strong>bei</strong> bestehenden Objekten durch Umsatzmeldungen <strong>der</strong> Mieter an den<br />

Vermieter bekannt gegeben o<strong>der</strong> durch eine genaue Standortanalyse <strong>der</strong> Betreiber<br />

ermittelt. Die Angaben zu den Umsatzmieten lassen vermuten, dass in den den Daten<br />

zugrunde liegenden Mietverträgen zusätzlich fixe Sockelbeträge verankert waren.<br />

4.5 Die Bewirtschaftungskosten<br />

„Zu den Bewirtschaftungskosten, die <strong>bei</strong> gewöhnlicher Bewirtschaftung eines<br />

Grundstücks entstehen, gehören die Aufwendungen für die Verwaltung<br />

(Verwaltungskosten), für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks<br />

(Betriebskosten), für die Erhaltung baulicher Anlagen (Instandhaltung) sowie <strong>der</strong><br />

Ausgleich für eventuell entstehenden Mietausfall und Aufwand für Rechtsverfolgung<br />

auf Zahlung, Aufhebung eines Mietverhältnisses o<strong>der</strong> auf Räumung<br />

(Mietausfallwagnis).“ 171<br />

Die II. Berechnungsverordnung (II. BV) regelt in den §§ 24 ff. die Grundlagen <strong>der</strong><br />

Bewirtschaftungskosten und gibt Richtlinien und Grenzen für <strong>der</strong>en Bestimmung an. 172<br />

Für gewerblich genutzte Immobilien scheinen die Grundlagen und Grenzen jedoch<br />

nicht ausreichend präzisiert zu sein. 173 Die folgenden Unterkapitel geben daher einen<br />

weiteren Überblick über diese Thematik. Die erläuterten Ansätze sind da<strong>bei</strong> nicht in<br />

jedem Fall anhand objektiver Quellen verifizierbar, scheinen aber nach Meinung<br />

verschiedener Branchenkundiger plausibel zu sein. Abweichend dazu sind im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Verhandlungen über den jeweiligen Mietvertrag Abweichungen zu den Ansätzen<br />

möglich.<br />

171 Gerardy ; Möckel ; Troff (2003), S. 1.3.7/10, vgl. WertV (idF. v. 06.12.1988), § 18.<br />

172 Vgl. II. BV (idF. v. 12.10.1990), §§ 24 ff.<br />

173 Vgl. Kleiber, Simon, Weyers (2002), S. 1321.<br />

Holger Rathjen 60


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

4.5.1 Verwaltungskosten<br />

Die Verwaltungskosten sind nach §18 Abs. 2 WertV die Kosten, die zur Verwaltung<br />

eines Grundstücks anfallen. Das sind Kosten für Ar<strong>bei</strong>tskräfte, Einrichtungen, Aufsicht<br />

und die gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses sowie <strong>der</strong><br />

Geschäftsführung. Die Verwaltungskosten <strong>bei</strong>nhalten ebenfalls den Gegenwert <strong>von</strong><br />

selbst geleisteter Ar<strong>bei</strong>t des Vermieters. 174<br />

Die Verwaltungskosten werden branchenüblich in einer Höhe <strong>von</strong> rund 5 %<br />

angesetzt. 175 Das soll als Größe für SB-, Verbraucher- und Baumärkte gelten. Gerade<br />

<strong>bei</strong> großflächigen Märkten scheint ein Rohertragsanteil <strong>von</strong> 5 % zu hoch zu sein. Bei<br />

einem Jahresrohertrag in Höhe <strong>von</strong> 1,9 Mio. € <strong>bei</strong> einem größeren freistehenden Bau-<br />

und Heimwerkermarkt mit nur einem Mieter wären Verwaltungskosten <strong>von</strong> 95.000 €<br />

(5 % des Rohertrages) pro Jahr unrealistisch.<br />

Im Grunde dürfen die Verwaltungskosten großflächiger Einzelhandelsimmobilien mit<br />

nur einem Mieter nicht wesentlich über denen <strong>bei</strong> Wohn- o<strong>der</strong> Büroimmobilien,<br />

bezogen auf einen Mieter, liegen. Wenn man zusätzlich da<strong>von</strong> ausgeht, dass eine<br />

teilzeitbeschäftigte Person diese Verwaltungsaufgaben übernehmen könnte, dürfte die<br />

Annahme eines Bruttogehaltes in Höhe <strong>von</strong> maximal 20.000 €, also rund 1 % des<br />

Rohertrages, angemessen sein.<br />

Im Mietvertrag können Vereinbarungen bzgl. einer Übernahme <strong>der</strong> Verwaltung durch<br />

den Mieter getroffen werden. 176 Diese würden sich dann durch einen verringerten<br />

Mietzins im Rohertrag wi<strong>der</strong>spiegeln und dürften nicht ein zweites Mal im<br />

Ertragswertverfahren in Abzug gebracht werden.<br />

4.5.2 Betriebskosten<br />

„Die Betriebskosten sind [gemäß §18 Abs. 3 WertV] die Kosten, die durch das<br />

Eigentum am Grundstück o<strong>der</strong> den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks<br />

sowie seiner baulichen und sonstigen Anlagen laufend entstehen.“ 177 Beispiele dafür<br />

sind u.a. Kosten für die Beleuchtung, Be- und Entwässerung und den<br />

Schornsteinfeger. 178<br />

Nicht umlagefähige Betriebskosten, d.h. die Kosten, die aus den Mieteinnahmen<br />

gedeckt werden müssen, werden vom Eigentümer <strong>der</strong> Immobilie getragen. Die übrigen<br />

Kosten werden auf den Mieter abgewälzt.<br />

174 Vgl. II. BV (idF. v. 12.10.1990), § 26 Abs. 1.<br />

175 Vgl. Simon et al. (2003), S. 177.<br />

176 Vgl. Kreutz (2003).<br />

177 Vgl. WertV (idF. v. 06.12.1988), § 18 Abs. 3.<br />

178 Vgl. II. BV (idF. v. 12.10.1990), Anlage 3.<br />

Holger Rathjen 61


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Die Aufteilung <strong>der</strong> Kosten zwischen dem Mieter und dem Vermieter entspricht den<br />

regionalen und branchenabhängigen Gepflogenheiten. Zusätzlich können vertragliche<br />

Regelungen vereinbart werden, <strong>der</strong>en Gegenstand die vollständige Übernahme <strong>der</strong><br />

Betriebskosten durch den Mieter ist. 179 So ist es im Einzelhandel branchenüblich, dass<br />

die Betriebskosten vom Nutzer getragen werden. Sie sind dann nicht zusätzlich vom<br />

Rohertrag <strong>der</strong> Immobilie abzuziehen.<br />

4.5.3 Instandhaltungskosten<br />

Instandhaltungskosten sind die Kosten, die während <strong>der</strong> Nutzungsdauer <strong>von</strong> baulichen<br />

Anlagen für <strong>der</strong>en Erhalt zum bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen, um<br />

Einflüsse durch u.a. Witterung und Alterung abzufangen. Die Fachliteratur nennt<br />

Spannen <strong>von</strong> 7 - 8 % des Rohertrages für die Rücklagenbildung. 180 Gerade <strong>bei</strong><br />

Fachmärkte wie auch <strong>bei</strong> an<strong>der</strong>en großflächigen Einzelhandelsimmobilien, <strong>bei</strong> denen<br />

nach Ablauf des Mietvertrages nicht mit einer weiteren gleichartigen Nutzung<br />

gerechnet werden kann, werden oftmals sehr geringe Summen um die 4 - 5 €/m² BGF<br />

für Instandhaltungsaufgaben zurückgelegt. Die Aufwendungen in dieser Höhe<br />

umfassen bereits alle nötigen Leistungen am Gebäude und an den Außenanlagen,<br />

also vorwiegend an den Parkplätzen. Am Ende <strong>der</strong> Vertragslaufzeit müssen diese<br />

Immobilien i.d.R. komplett saniert werden, um weiter wirtschaftlich genutzt werden zu<br />

können. Eine alleinige Instandsetzung würde nicht ausreichen. Daher werden oft nur<br />

offensichtliche, außenwirksame und substanzielle bzw. sicherheitsrelevante<br />

Instandhaltungsaufgaben wahrgenommen.<br />

Nachdem auch die Instandhaltungskosten jahrelang auf den Mieter übertragen wurden,<br />

übernehmen mittlerweile wie<strong>der</strong> vermehr die Vermieter diese Aufgabe, da die Mieter in<br />

<strong>der</strong> Vergangenheit nur geringes Interesse am Erhalt <strong>der</strong> Immobilie gezeigt haben.<br />

4.5.4 Mietausfallwagnis<br />

Das Mietausfallwagnis soll das vielfältige Risiko <strong>der</strong> Mieteinnahmeausfälle, z.B. durch<br />

Leerstand o<strong>der</strong> Mietrückstände mit den daraus resultierenden Kosten für eine<br />

Rechtsverfolgung, abdecken. Durch die langfristigen Mietverträge <strong>bei</strong> großflächigen<br />

Einzelhandelsimmobilien ist das Risiko des Leerstands geringer als <strong>bei</strong> gewöhnlichen<br />

Gewer<strong>bei</strong>mmobilien. Es hängt jedoch wesentlich <strong>von</strong> <strong>der</strong> Laufzeit <strong>der</strong> Verträge und <strong>der</strong><br />

Attraktivität des Standortes ab. Die Projektentwicklung <strong>bei</strong> <strong>Fachmärkten</strong> findet i.d.R. in<br />

direkter Zusammenar<strong>bei</strong>t mit dem potentiellen Mieter statt, so dass die Immobilie auf<br />

den Nutzer und seine Vorstellungen, auch in Bezug auf die Mietdauer, abgestimmt<br />

wird.<br />

179 Vgl. Gerardy ; Möckel ; Troff (2003), S. 4.3.2/34.<br />

180 Vgl. Simon et al. (2003), S. 177.<br />

Holger Rathjen 62


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Im Einzelhandel ist zur Kalkulation des Mietausfallwagnisses eine Spanne <strong>von</strong> 4 - 5 %<br />

des Rohertrags üblich. 181 Jedoch erscheint aus den eben geschil<strong>der</strong>ten Gründen die<br />

Annahme eines geringeren Ansatzes <strong>von</strong> ca. 3 % sinnvoll und auch marktgängig. In<br />

<strong>der</strong> Fachliteratur wird ein Mietausfallwagnisses in Höhe <strong>von</strong> 3 % so interpretiert, dass<br />

<strong>bei</strong> 20 Jahren Nutzungsdauer, also 240 Monaten, einen Leerstand <strong>von</strong> rund sieben<br />

Monaten (3 %) für Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen kalkulatorisch<br />

erfasst wird. 182<br />

Ist die Summe <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten, die sich <strong>bei</strong> den getroffenen Annahmen<br />

zwischen 5 % und 12 % des Rohertrages bewegt, bekannt, kann <strong>der</strong> Jahresreinertrag<br />

durch Abzug <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten vom Jahresrohertrag ermittelt werden.<br />

Festzuhalten bleibt, dass <strong>der</strong> Mietvertrag in sämtlichen Punkten bzgl. <strong>der</strong> Übernahme<br />

<strong>der</strong> Kosten abweichende Regelungen <strong>bei</strong>nhalten kann.<br />

Die folgende Tabelle (Abb. 39) fasst die gewonnenen Ansätze für die<br />

Bewirtschaftungskosten noch einmal übersichtlich zusammen. Je nach abweichenden<br />

Regelungen im Mietvertrag muss es hier zu geän<strong>der</strong>ten Annahmen kommen.<br />

Verwaltungskosten 1%<br />

Betriebskosten -<br />

Instandhaltungskosten 4 - 5 €/m² BGF<br />

Mietausfallwagnis 3%<br />

Summe 5 - 12 %<br />

Abb. 39: Bewirtschaftungskosten, abhängig vom Rohertrag.<br />

4.6 Multiplikatoren und Nettoanfangsrendite<br />

Multiplikatoren stellen genau wie die Nettoanfangsrendite Marktindikatoren dar, die die<br />

Vergleichbarkeit unterschiedlicher Objekte untereinan<strong>der</strong> ermöglichen. Ebenso kann<br />

anhand dieser relativ einfach zu ermittelnden Faktoren eine erste Aussage zur<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Immobilie getätigt werden. 183<br />

Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens kommen Vergleichsfaktoren zur<br />

Anwendung. Dieses Verfahren wird dann angewendet, wenn eine ausreichende Zahl<br />

bereits bewerteter und in ihren Eigenschaften weitestgehend gleichartiger Grundstücke<br />

vorhanden ist. Es dient in solchen Fällen <strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> bebauter Grundstücke. 184 Die<br />

Eigenschaften <strong>der</strong> Objekte, die <strong>der</strong> Ermittlung zu Grunde liegen, müssen in ihren<br />

wesentlichen Ausprägungen übereinstimmen. Beson<strong>der</strong>s wichtig sind die Nutzungsdauer<br />

und <strong>der</strong> angesetzte Liegenschaftszinssatz, da sich <strong>bei</strong>de wie bereits gezeigt<br />

beson<strong>der</strong>s stark auf das Ergebnis auswirken. 185<br />

Die Vergleichsfaktoren können in zwei Gruppen aufgeteilt werden, in die<br />

Ertragsfaktoren und die Gebäudefaktoren. Die Ertragsfaktoren werden auf den<br />

181 Vgl. Simon et al. (2003), S. 177.<br />

182 Vgl. Simon et al. (2003), S. 133.<br />

183 Vgl. Sprengnetter (2003), S. 3.08/1/1 f.<br />

184 Vgl. WertV (idF. v. 06.12.1988), § 12 Abs. 1.<br />

185 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 672.<br />

Holger Rathjen 63


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

jährlichen nachhaltigen Ertrag und die Gebäudefaktoren auf eine geeignete Bezugseinheit,<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf eine Raum- o<strong>der</strong> Flächeneinheit des Bauwerks, bezogen. 186<br />

Genau wie im Rahmen des Vergleichswertverfahrens durch die Vergleichsfaktoren die<br />

Bestimmung des Verkehrswertes ermöglicht wird, ist umgekehrt auch <strong>bei</strong> bekanntem<br />

Verkehrswert und Ertrag die Berechnung einer einfachen Vergleichsgröße, des<br />

Vergleichsfaktors, möglich.<br />

Der Reinertragsfaktor beschreibt das Verhältnis vom Verkehrswert zum Reinertrag<br />

<strong>der</strong> Immobilie, also <strong>der</strong> nachhaltigen jährlichen Mieteinnahmen abzüglich <strong>der</strong><br />

Bewirtschaftungskosten. Er drückt mit dem Verhältnis aus, welcher Zeitraum benötigt<br />

wird, um unter den gegebenen Bedingungen den Verkehrswert zu amortisieren. Der<br />

Faktor prognostiziert damit einen Amortisationszeitpunkt.<br />

Der Rohertragsfaktor ist eine ähnliche Vergleichsgröße, berücksichtigt aber nicht den<br />

Abzug <strong>der</strong> Bewirtschaftungskosten. Er ist soli<strong>der</strong>, da die Bewirtschaftungskosten mit<br />

allen getroffenen Annahmen und den damit verbundenen Problemen keinen Einfluss<br />

haben. Der Rohertragsfaktor lässt durch die Vernachlässigung <strong>der</strong> vom Vermieter zu<br />

tragenden Kosten nur einen groben Schluss auf den tatsächlichen Amortisationszeitpunkt<br />

zu.<br />

Beide Faktoren stellen empirisch ermittelte Vervielfältiger dar, die im Rahmen des<br />

Vergleichswertverfahrens <strong>der</strong> Bestimmung des Verkehrswertes und hier als<br />

Multiplikatoren <strong>der</strong> Vergleichbarkeit dienen. Nach Aussage <strong>von</strong> branchenkundigen<br />

Sachverständigen bewegt sich <strong>der</strong> Rohertragsfaktor auf Grund <strong>der</strong> angespannten<br />

wirtschaftlichen Lage zur Zeit um die 10 ± 1…2, <strong>bei</strong> soli<strong>der</strong> Grundlage positiver<br />

wirtschaftlicher Rahmendaten über Zehn, an<strong>der</strong>nfalls darunter. Ebenfalls wirken sich<br />

positive Erwartungen, z.B. durch eine günstige Makrolage, auf den Rohertragsfaktor<br />

bzw. die Bereitschaft zu einer längeren Amortisationsdauer aus. Daraus kann im<br />

Allgemeinen geschlossen werden, dass sich <strong>der</strong> planerische Horizont <strong>der</strong><br />

Immobilienbetreiber wie auch <strong>der</strong> Marktbetreiber z.Zt. nur selten und unter günstigen<br />

Bedingungen auf mehr als zehn Jahre in die Zukunft erstreckt.<br />

Gebäudefaktoren sind auf <strong>der</strong> Grundlage vieler Bezugsgrößen denkbar. So kann <strong>der</strong><br />

Verkehrswert einer Immobilie u.a. auf die Nutzfläche o<strong>der</strong> die Verkaufsfläche bezogen<br />

werden. Problematisch hier<strong>bei</strong> ist, dass kaum allgemeingültige Faktoren öffentlich<br />

genannt werden. Zu viele variable Größen fließen in den Verkehrswert ein und<br />

bestimmen damit letztlich den Gebäudefaktor. Der Flächenbedarf z.B. führt durch<br />

ungleiche Stellplatzverordnungen, die branchen- und län<strong>der</strong>abhängig sind, zu<br />

uneinheitlichen Berechnungsgrundlagen.<br />

Die Normalherstellungskosten entsprechen einem Ansatz, <strong>bei</strong> dem die Kosten für die<br />

Erstellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen auf die Bruttogrundfläche (BGF) bezogen werden<br />

(siehe dazu auch Kapitel 4.3.5).<br />

Die Nettoanfangsrendite ist eine Kenngröße <strong>der</strong> Immobilienwirtschaft. Sie ergibt sich<br />

aus dem Verhältnis zwischen den Nettomieteinnahmen eines Jahres abzüglich <strong>der</strong><br />

Bewirtschaftungskosten und dem Kaufpreis zuzüglich <strong>der</strong> Erwerbsnebenkosten (siehe<br />

Formel 4.6). Sie beschreibt damit die bereinigte Rendite, die <strong>der</strong> Investor im ersten<br />

186 Vgl. WertV (idF. v. 06.12.1988), § 12 Abs. 2.<br />

Holger Rathjen 64


4 <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Fachmärkten</strong><br />

Jahr erhält. Für die Berechnung genügen i.d.R. gleich bleibend pauschalierte<br />

Annahmen.<br />

Nettoanfangsrendite<br />

Nettomieteinnahmen<br />

− BWK ( inkl.<br />

Abschreibungen<br />

)<br />

= (4.6)<br />

Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten<br />

Zu den Erwerbnebenkosten zählen u.a. die Aufwendungen für Grundbucheinträge,<br />

Notare, Maklerprovisionen, Vermessungsleistungen, Bodenordnungsverfahren,<br />

Baugrunduntersuchungen und die Grun<strong>der</strong>werbssteuer. Größte Posten innerhalb <strong>der</strong><br />

Summe <strong>der</strong> Nebenkosten sind die Grun<strong>der</strong>werbssteuer, die sich z.Zt. gesetzlich<br />

geregelt auf 3,5 % des Kaufpreises beläuft, und falls erfor<strong>der</strong>lich die Maklercourtage in<br />

Höhe <strong>von</strong> 3,48 % (inkl. MwSt.). Die anfallenden Kosten für den Notar bewegen sich <strong>bei</strong><br />

ca. 1 % und die Gerichtskosten für Rechtsän<strong>der</strong>ungen im Grundbuch <strong>bei</strong> ca. 0,5 % des<br />

Kaufpreises. 187 Die Erwerbsnebenkosten belaufen sich in <strong>der</strong> Summe also auf 5 - 10 %<br />

des Kaufpreises, abhängig <strong>von</strong> <strong>der</strong> Komplexität des Sachverhaltes <strong>bei</strong>m Erwerb.<br />

Sofern die Annahmen für alle Vergleichsobjekte identisch verwendet werden ist auch<br />

die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Objekte untereinan<strong>der</strong> mittels <strong>der</strong> Nettoanfangsrendite<br />

gewährleistet. Das folgende Berechnungs<strong>bei</strong>spiel (Abb. 40) zeigt schematisch die<br />

Bestimmung gemäß <strong>der</strong> Formel (4.6).<br />

Zu erwarten<strong>der</strong> Jahresrohertrag: 1.900.000 €<br />

Bewirtschaftungskosten:<br />

Jahresreinertrag<br />

10% 190.000 €<br />

Rohertrag: 1.900.000 €<br />

- Bewirtschaftungskosten: 190.000 €<br />

= Reinertrag: 1.710.000 €<br />

Kaufpreis: 21.000.000 €<br />

Erwerbsnebenkosten:<br />

Nettoanfangsrendite<br />

7% 1.470.000 €<br />

Jahresreinertrag: 1.710.000 €<br />

: Kaufpreis + Erwerbsnebenkosten: 22.470.000 €<br />

= Nettoanfangsrendite:<br />

7,6%<br />

Abb. 40: Berechnung <strong>der</strong> Nettoanfangsrendite.<br />

Die Bewirtschaftungskosten können mit pauschal 10 % angesetzt werden, die<br />

Erwerbsnebenkosten mit rund 7 %. In <strong>der</strong> Branche <strong>der</strong> großflächigen<br />

Einzelhandelsimmobilien wird z.Zt. <strong>von</strong> einer tendenziell hohen Nettoanfangsrendite<br />

<strong>von</strong> mindestens 7 % ausgegangen.<br />

Hausintern gibt es <strong>bei</strong> den meisten Kreditinstituten und Versicherungen <strong>der</strong><br />

Immobilienwirtschaft verschiedene Definitionen und Annahmen für die<br />

Nettoanfangsrendite. Bei Vergleichen zwischen verschiedenen Objekten muss darauf<br />

geachtet werden, dass identische Grundlagen bzw. Annahmen verwendet werden.<br />

Die Bruttoanfangsrendite, die analog dazu das Verhältnis des Rohertrages zum<br />

Kaufpreis ausdrückt, liegt aktuell nach Aussage verschiedener Quellen <strong>bei</strong><br />

<strong>Fachmärkten</strong> zwischen 7 % und 9 %. 188 Im o.g. Beispiel (Abb. 40) beläuft sich die<br />

Bruttoanfangsrendite auf 9,0 %.<br />

187 Vgl. Grabener Verlag (2003).<br />

188 Vgl. Immobilien Zeitung (2003), vgl. Karl (2003b).<br />

Holger Rathjen 65


5 <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele zur Bestimmung des Verkehrswertes<br />

5 <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele zur Bestimmung des<br />

Verkehrswertes<br />

Die folgenden parallel durchgeführten Berechnungen mit dem Ertragswertverfahren<br />

führen zu Verkehrswerten, die die Einflüsse einzelner Stellschrauben innerhalb des<br />

Modells auf das Ergebnis veranschaulichen.<br />

Im ersten Schritt wird <strong>der</strong> Bodenwert (Abb. 41) über einen geeigneten Bodenrichtwert<br />

bzw. auf Grundlage einer Berechnung wie in den Abb. 27 o<strong>der</strong> Abb. 29 durchgeführt<br />

bestimmt. Der Bodenwert wird sowohl im Sach- als auch im Ertragswertverfahren<br />

benötigt. Um die Auswirkungen des Bodenwertes zu verdeutlichen, wird neben einem<br />

Bodenrichtwert <strong>von</strong> 210 €/m² eine weitere Berechnung mit einem fiktiven Wert <strong>von</strong><br />

300 €/m² durchgeführt.<br />

Verkaufsfläche:<br />

Stellplatzfläche:<br />

16.000 m² 16.000 m²<br />

1 Platz pro 30 m² VKF: 533 533<br />

· Fläche pro Stellplatz: 30 m² 30 m²<br />

= Stellplatzfläche:<br />

Nutzfläche:<br />

16.000 m² 16.000 m²<br />

80 %: Verkaufsfläche: 16.000 m² 16.000 m²<br />

= Nutzfläche:<br />

Bebaute Fläche rd.:<br />

20.000 m² 20.000 m²<br />

95 %: Nutzfläche: 20.000 m² 20.000 m²<br />

= Bebaute Fläche rd.:<br />

Grundstücksgröße:<br />

21.050 m² 21.050 m²<br />

Bebaute Fläche: 21.050 m² 21.050 m²<br />

+ Stellplätze: 16.000 m² 16.000 m²<br />

Flächenbedarf: 37.050 m² 37.050 m²<br />

Kantenlänge rd.: 200 m 200 m<br />

+ Grünfläche: 4 · 200 · 3 m 2.400 m² 4 · 200 · 3 2.400 m²<br />

= Grundstücksgröße min.:<br />

Bodenwert:<br />

40.000 m² 40.000 m²<br />

Bodenrichtwert: 210 €/m² 300 €/m²<br />

· Fläche: 40.000 m² 40.000 m²<br />

= Bodenwert: 8.400.000 €<br />

12.000.000 €<br />

Abb. 41: Beispiel: Berechnung des Bodenwertes.<br />

Um einen Vergleichswert zur Beurteilung des Ergebnisses <strong>der</strong> Ertragswertermittlungen<br />

geben zu können, wird zuerst <strong>der</strong> Sachwert eines neuen Bau- und Heimwerkermarktes<br />

bestimmt. Dadurch kann <strong>der</strong> Substanzwert <strong>der</strong> baulichen Anlagen und des<br />

Grund und Bodens ermittelt werden (Abb. 42). Das Sachwertverfahren wird nicht<br />

detailliert beschrieben, da es in diesem Rahmen nicht notwendig ist. Die für das<br />

Sachwertverfahren benötigten Herstellungskosten wurden bereits in Kapitel 4.3.5<br />

erläutert, die Baunebenkosten in Kapitel 4.3.3.<br />

Holger Rathjen 66


5 <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele zur Bestimmung des Verkehrswertes<br />

Gebäudewert:<br />

Bebaute Fläche: 21.050 m² 21.050 m²<br />

· Herstellungskosten: 490 €/m² 490 €/m²<br />

= Zwischensumme: 10.314.500 €<br />

+ Baunebenkosten 12%: 123.774 €<br />

123.774 €<br />

= Gebäudewert:<br />

Bauliche Außenanlagen:<br />

10.438.274 €<br />

Stellplatzfläche: 16.000 m² 16.000 m²<br />

· Herstellungskosten inkl. BNK: 50 €/m² 50 €/m²<br />

+ Grünfläche: 2.400 m² 2.400 m²<br />

· Herstellungskosten inkl. BNK: 50 €/m² 50 €/m²<br />

= Bauliche Außenanlagen:<br />

Sachwert rd.:<br />

920.000 €<br />

Gebäudewert: 10.314.500 €<br />

52,5% 10.314.500 €<br />

+ Wert <strong>der</strong> Außenanlagen: 920.000 €<br />

4,7% 920.000 €<br />

= Zwischenwert: 11.234.500 €<br />

11.234.500 €<br />

+ Bodenwert: 8.400.000 €<br />

42,8% 12.000.000 €<br />

= Sachwert rd.:<br />

19.630.000 €<br />

Abb. 42: Beispiel: Berechnung des Sachwertes <strong>der</strong> neuen Anlage.<br />

10.314.500 €<br />

10.438.274 €<br />

920.000 €<br />

44,4%<br />

4,0%<br />

51,7%<br />

23.230.000 €<br />

Der Ertragswert sollte den Sachwert in jedem Fall überschreiten (Abb. 43). Im Beispiel<br />

wird vereinfachend mit einer Mietfläche entsprechend <strong>der</strong> Bruttogrundfläche gerechnet.<br />

Rohertrag:<br />

Mietzins: 8 €/m² 8 €/m²<br />

· Monate p.a. 12 12<br />

· Mietfläche: 21.050 m² 21.050 m²<br />

= Rohertrag:<br />

Bewirtschaftungskosten:<br />

2.020.800 €<br />

2.020.800 €<br />

Verwaltungskosten: 2% 40.416 €<br />

2% 40.416 €<br />

+ Mietausfallwagnis: 3% 60.624 €<br />

3% 60.624 €<br />

+ Instandhaltungsrücklage: 5 €/m² 100.000 €<br />

5 €/m² 100.000 €<br />

= Bewirtschaftungskosten:<br />

Reinertrag:<br />

201.040 €<br />

201.040 €<br />

Rohertrag: 2.020.800 €<br />

2.020.800 €<br />

- Bewirtschaftungskosten: 201.040 €<br />

201.040 €<br />

= Reinertrag: 1.819.760 €<br />

1.819.760 €<br />

Verzinster Bodenwert:<br />

Liegenschaftszins: 7,0% 7,0%<br />

· Bodenwert: 8.400.000 €<br />

12.000.000 €<br />

= Verzinster Bodenwert:<br />

Gebäu<strong>der</strong>einertag:<br />

588.000 €<br />

Reinertrag: 1.819.760 €<br />

1.819.760 €<br />

- Verzinster Bodenwert: 588.000 €<br />

840.000 €<br />

= Gebäu<strong>der</strong>einertag: 1.231.760 €<br />

840.000 €<br />

979.760 €<br />

Vervielfältiger:<br />

Restnutzungsdauer: 20 Jahre 20 Jahre<br />

Liegenschaftszins: 7,0% 7,0%<br />

Vervielfältiger:<br />

Ertragswert rd.:<br />

10,59 10,59<br />

Gebäu<strong>der</strong>einertrag: 1.231.760 €<br />

979.760 €<br />

· Vervielfältiger: 10,59 10,59<br />

+ Bodenwert: 8.400.000 €<br />

12.000.000 €<br />

= Ertragswert rd.:<br />

21.450.000 €<br />

22.380.000 €<br />

Sachwert: 19.630.000 €<br />

23.230.000 €<br />

Rohertragsfaktor: 10,61 11,07<br />

Nettoanfangsrendite: 9,1% 8,7%<br />

Abb. 43: Beispiel: Berechnung des Ertragswertes <strong>bei</strong> unterschiedlichen Bodenwerten.<br />

Holger Rathjen 67


5 <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele zur Bestimmung des Verkehrswertes<br />

Bei dem vorher kalkulierten Bodenwert in Höhe <strong>von</strong> 300 €/m² erreicht <strong>der</strong> Ertragswert<br />

<strong>bei</strong> einer Nutzungsdauer <strong>von</strong> 20 Jahren und einem Liegenschaftszins <strong>von</strong> 7,0 % nicht<br />

den Sachwert. Erst wenn rechnerisch die Restnutzungsdauer auf 24 Jahre gesetzt wird<br />

o<strong>der</strong> mit einem Liegenschaftszins <strong>von</strong> 6,0 % gerechnet wird, ist das möglich.<br />

In den folgenden Beispielen wird mit dem geringeren Bodenwert in Höhe <strong>von</strong> 210 €/m²<br />

gerechnet. Im nächsten Berechnungs<strong>bei</strong>spiel (Abb. 44) wird ausschließlich die<br />

Restnutzungsdauer variiert.<br />

Rohertrag:<br />

Mietzins: 8 €/m² 8 €/m²<br />

· Monate p.a. 12 12<br />

· Mietfläche: 21.050 m² 21.050 m²<br />

= Rohertrag:<br />

Bewirtschaftungskosten:<br />

2.020.800 €<br />

2.020.800 €<br />

Verwaltungskosten: 2% 40.416 €<br />

2% 40.416 €<br />

+ Mietausfallwagnis: 3% 60.624 €<br />

3% 60.624 €<br />

+ Instandhaltungsrücklage: 5 €/m² 100.000 € 5 €/m² 100.000 €<br />

= Bewirtschaftungskosten:<br />

Reinertrag:<br />

201.040 €<br />

201.040 €<br />

Rohertrag: 2.020.800 €<br />

2.020.800 €<br />

- Bewirtschaftungskosten: 201.040 €<br />

201.040 €<br />

= Reinertrag: 1.819.760 €<br />

1.819.760 €<br />

Verzinster Bodenwert:<br />

Liegenschaftszins: 7,0% 7,0%<br />

· Bodenwert: 8.400.000 €<br />

8.400.000 €<br />

= Verzinster Bodenwert:<br />

Gebäu<strong>der</strong>einertag:<br />

588.000 €<br />

Reinertrag: 1.819.760 €<br />

1.819.760 €<br />

- Verzinster Bodenwert: 588.000 €<br />

588.000 €<br />

= Gebäu<strong>der</strong>einertag: 1.231.760 €<br />

588.000 €<br />

1.231.760 €<br />

Vervielfältiger:<br />

Restnutzungsdauer: 20 Jahre 15 Jahre<br />

Liegenschaftszins: 7,0% 7,0%<br />

Vervielfältiger:<br />

Ertragswert rd.:<br />

10,59 9,11<br />

Gebäu<strong>der</strong>einertrag: 1.231.760 €<br />

1.231.760 €<br />

· Vervielfältiger: 10,59 9,11<br />

+ Bodenwert: 8.400.000 €<br />

8.400.000 €<br />

= Ertragswert rd.:<br />

21.450.000 €<br />

19.620.000 €<br />

Sachwert: 19.630.000 €<br />

19.630.000 €<br />

Rohertragsfaktor: 10,61 9,71<br />

Nettoanfangsrendite:<br />

Abb. 44: Beispiel: Differierende Nutzungsdauer.<br />

9,1% 10,0%<br />

Die Restnutzungsdauer wirkt sich wie bereits beschrieben sehr stark auf den<br />

Ertragswert aus. Eine nur fünf Jahre kürzere Restnutzungsdauer führt zu einem so<br />

erheblichen Min<strong>der</strong>wert, dass <strong>der</strong> damit errechnete Ertragswert den Sachwert <strong>der</strong><br />

Immobilie nicht mehr erreichen kann. Da<strong>bei</strong> sind tatsächlich anfallende<br />

Finanzierungskosten im Ertragswert noch gar nicht berücksichtigt. Unter den<br />

gegebenen Voraussetzungen ist also eine 16-jährige Nutzungsdauer das Minimum für<br />

einen wirtschaftlichen Betrieb.<br />

Holger Rathjen 68


5 <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele zur Bestimmung des Verkehrswertes<br />

Bei einer kürzeren Gesamtnutzungsdauer <strong>von</strong> zehn Jahren (Abb. 45) wäre rechnerisch<br />

nur noch ein Liegenschaftszins <strong>von</strong> 4,0 % zu realisieren, um den Sachwert <strong>der</strong><br />

Immobilie zu überschreiten.<br />

Rohertrag:<br />

Mietzins: 8 €/m² 8 €/m²<br />

· Monate p.a. 12 12<br />

· Mietfläche: 21.050 m² 21.050 m²<br />

= Rohertrag:<br />

Bewirtschaftungskosten:<br />

2.020.800 €<br />

2.020.800 €<br />

Verwaltungskosten: 2% 40.416 €<br />

2% 40.416 €<br />

+ Mietausfallwagnis: 3% 60.624 €<br />

3% 60.624 €<br />

+ Instandhaltungsrücklage: 5 €/m² 100.000 € 5 €/m² 100.000 €<br />

= Bewirtschaftungskosten:<br />

Reinertrag:<br />

201.040 €<br />

201.040 €<br />

Rohertrag: 2.020.800 €<br />

2.020.800 €<br />

- Bewirtschaftungskosten: 201.040 €<br />

201.040 €<br />

= Reinertrag: 1.819.760 €<br />

1.819.760 €<br />

Verzinster Bodenwert:<br />

Liegenschaftszins: 7,0% 4,6%<br />

· Bodenwert: 8.400.000 €<br />

8.400.000 €<br />

= Verzinster Bodenwert:<br />

Gebäu<strong>der</strong>einertag:<br />

588.000 €<br />

Reinertrag: 1.819.760 €<br />

1.819.760 €<br />

- Verzinster Bodenwert: 588.000 €<br />

386.400 €<br />

= Gebäu<strong>der</strong>einertag: 1.231.760 €<br />

386.400 €<br />

1.433.360 €<br />

Vervielfältiger:<br />

Restnutzungsdauer: 10 Jahre 10 Jahre<br />

Liegenschaftszins: 7,0% 4,6%<br />

Vervielfältiger:<br />

Ertragswert rd.:<br />

7,02 7,87<br />

Gebäu<strong>der</strong>einertrag: 1.231.760 €<br />

1.433.360 €<br />

· Vervielfältiger: 7,02 7,87<br />

+ Bodenwert: 8.400.000 €<br />

8.400.000 €<br />

= Ertragswert rd.:<br />

17.050.000 €<br />

19.690.000 €<br />

Sachwert: 19.630.000 €<br />

19.630.000 €<br />

Rohertragsfaktor: 8,44 9,74<br />

Nettoanfangsrendite: 11,5% 9,9%<br />

Abb. 45: Beispiel: Unterschiedlicher Liegenschaftszins <strong>bei</strong> geringer Restnutzungsdauer.<br />

Der Zeitraum, <strong>der</strong> für die Amortisation <strong>der</strong> Investition benötigt wird, beträgt dann<br />

ebenfalls 10 Jahre, also die gesamte Restnutzungsdauer.<br />

Die Differenz <strong>von</strong> 2,4 Prozentpunkten <strong>bei</strong>m Liegenschaftszins bringt im Ertragswert<br />

einen Unterschied <strong>von</strong> 2,6 Mio. €. Die gleiche Differenz brächte <strong>bei</strong> einer<br />

Restnutzungsdauer <strong>von</strong> 20 Jahren den wesentlich größeren Unterschied im Ertragswert<br />

<strong>von</strong> +5,4 Mio. €. Die Amortisationsdauer würde sich da<strong>bei</strong> nur geringfügig auf 10,6<br />

bzw. 13,3 Jahre erhöhen.<br />

Holger Rathjen 69


5 <strong>Bewertung</strong>s<strong>bei</strong>spiele zur Bestimmung des Verkehrswertes<br />

Bei einer zehn Jahre alten Immobilie mit einer erwarteten Gesamtnutzungsdauer <strong>von</strong><br />

20 Jahren ist <strong>der</strong> berechnete Sachwert dem Alter entsprechend zu verringern, da die<br />

Immobilie mit zunehmendem Alter einem Werteverzehr unterliegt. 189 Bei Annahme<br />

einer linearen Wertmin<strong>der</strong>ung, in diesem Fall <strong>von</strong> 50 %, liegt <strong>der</strong> Ertragswert deutlich<br />

über dem Sachwert. Nach verschiedenen Ansätzen (z.B. nach ‚Ross’) ergibt sich ein<br />

Min<strong>der</strong>ungsfaktor <strong>von</strong> 37,5 - 38,5 %. 190 Der Sachwert <strong>der</strong> bislang betrachteten<br />

Immobilie beträgt dann nur noch rund 15,4 Mio. €. Auch <strong>bei</strong> einer Erhöhung <strong>der</strong><br />

Kapitalverzinsung auf 9,7 % ist dieser Sachwert durch den Ertragswert zu erreichen.<br />

Ertragswert rd.:<br />

Gebäu<strong>der</strong>einertrag: 1.231.760 €<br />

1.231.760 €<br />

· Vervielfältiger: 7,02 7,02<br />

+ Bodenwert: 8.400.000 €<br />

8.400.000 €<br />

= Ertragswert rd.:<br />

17.050.000 €<br />

17.050.000 €<br />

Sachwert:<br />

Sachwert <strong>der</strong> baulichen Anlagen: 11.234.500 11.234.500<br />

- Alterswertmin<strong>der</strong>ung: 37,5% 4.212.938 50,0% 5.617.250<br />

= Zwischenwert: 7.021.563 5.617.250<br />

+ Bodenwert: 8.400.000 8.400.000<br />

= Sachwert:<br />

15.420.000 €<br />

14.020.000 €<br />

Abb. 46: Gegenüberstellung <strong>der</strong> gemin<strong>der</strong>ten Sachwerte.<br />

Eine genauere Betrachtung <strong>der</strong> Restwerte und <strong>der</strong> Einflüsse auf bereits genutzte<br />

Immobilien wird im Rahmen dieser Ar<strong>bei</strong>t unter den anfangs genannten Annahmen und<br />

Voraussetzungen nicht getätigt.<br />

189 Vgl. WertV (idF. v. 06.12.1988), §23, vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 1093 f.<br />

190 Vgl. Kleiber ; Simon ; Weyers (1998), S. 2128 ff.<br />

Holger Rathjen 70


6 Fazit<br />

6 Fazit<br />

Zur Durchführung <strong>der</strong> Verkehrswertermittlung für großflächige Einzelhandelsimmobilien<br />

ist die Kenntnis vieler wertbeeinflussen<strong>der</strong> Faktoren, <strong>der</strong> grundlegenden Entwicklung<br />

des Immobilienmarktes und des Wirtschaftsplatzes unabdingbar. Da ein nicht allzu<br />

feines Netz aus Informationen und Daten über alle Fachmarktbranchen gelegt werden<br />

kann, bleibt die Schwierigkeit <strong>der</strong> abschließenden Einschätzung <strong>der</strong> Rechengrößen.<br />

Viele Statistiken können nicht alleine verwertet werden, weil Daten veraltet o<strong>der</strong><br />

unvollständig sind, sich z.T. sogar gegenseitig wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Um einzelne Werte bestimmen zu können, ist in fast jedem Fall die Ermittlung an<strong>der</strong>er<br />

meist noch unbekannter Faktoren unverzichtbar. Die Schwierigkeit besteht darin, einen<br />

geeigneten Ansatzpunkt zu finden. Die Größen haben da<strong>bei</strong> unterschiedliche<br />

Auswirkungen im Rahmen des Ertragswertverfahrens. Die korrekte Einschätzung<br />

dieser Faktoren ist daher <strong>von</strong> beson<strong>der</strong>er Bedeutung für die Ermittlung des<br />

Verkehrswertes.<br />

Mit steigendem Alter wird die Bedeutung des Bodenwertes für den Ertragswert immer<br />

geringer. Da Fachmarktimmobilien i.d.R. nicht älter als 25 Jahre werden, behält <strong>der</strong><br />

Boden einen großen Teil seiner Bedeutung im Ertragswertverfahren.<br />

Oft vernachlässigt o<strong>der</strong> zu pauschal betrachtet wird hingegen die Restnutzungsdauer<br />

<strong>der</strong> Immobilien. Diesem Wert sollte eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung <strong>bei</strong>gemessen werden.<br />

Kaum eine an<strong>der</strong>e Größe hat solch entscheidende Auswirkungen auf das Ergebnis.<br />

Gerade <strong>bei</strong> Einzelhandelsimmobilien ist die Diskrepanz zwischen technischer und<br />

wirtschaftlicher Lebensdauer beson<strong>der</strong>s hoch. Die vielfach getroffene Annahme einer<br />

Gesamtnutzungsdauer <strong>von</strong> 30 und mehr Jahren ist in <strong>der</strong> Realität <strong>bei</strong>m großflächigen<br />

Einzelhandel nicht zu rechtfertigen. Der technische, aber auch strukturelle Wandel <strong>der</strong><br />

Zeit macht die einheitliche Nutzung über einen solchen Zeitraum sehr<br />

unwahrscheinlich. Diese Dauer entspricht eher einem Ausnahmefall, <strong>der</strong> sich in 1a-<br />

o<strong>der</strong> 1b-Lagen <strong>bei</strong> kleinteiligen Geschäften realisieren lassen könnte. Dort besteht<br />

auch nach Jahren noch eine vergleichbare Nachfrage nach den in ihrer Größe eher<br />

unflexiblen Flächen.<br />

Letzten Endes münden die gewonnen Erkenntnisse in dem Mietvertrag, dem im<br />

Rahmen dieser Ar<strong>bei</strong>t eine mehrdeutige Rolle zukommt. Die dort getroffenen<br />

Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter, sowohl inhaltlich als auch<br />

formal-juristisch, sind das Resultat <strong>der</strong> wertbeeinflussenden Umstände, zugleich ist <strong>der</strong><br />

Mietvertrag als Handelsgegenstand im Falle <strong>der</strong> Veräußerung <strong>der</strong> Fachmarktimmobilie<br />

selbst ein wertbeeinflussen<strong>der</strong> Faktor.<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> dort reglementierten Faktoren spiegelt sich am deutlichsten im<br />

vereinbarten Mietzins wi<strong>der</strong>. Nicht alle Ansätze zur Untersuchung <strong>der</strong> Nachhaltigkeit<br />

dieser Miete und <strong>der</strong> Plausibilisierung führen zu in gleichem Maße brauchbaren<br />

Ergebnissen.<br />

Die abschließend durchgeführten Berechnungs<strong>bei</strong>spiele zeigen deutlich, wie groß die<br />

Abweichungen im Ergebnis schon <strong>bei</strong> geringfügig geän<strong>der</strong>ten Annahmen sind. Sie<br />

sollen für den Einfluss <strong>der</strong> Faktoren sensibilisieren.<br />

Holger Rathjen 71


6 Fazit<br />

Des Weiteren wird ersichtlich, welche Schwierigkeit die richtige Einschätzung <strong>der</strong><br />

Marktlage, vor allem <strong>bei</strong> einer kürzer werdenden Gesamtnutzungsdauer, mit sich<br />

bringt. Schon über einen Zeitraum <strong>von</strong> zehn Jahren ist <strong>bei</strong> den Größen- und<br />

Marktverhältnissen, <strong>von</strong> denen die Beispielrechnungen ausgehen, kaum noch ein<br />

wirtschaftlicher Betrieb <strong>bei</strong> einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals<br />

möglich.<br />

Letzten Endes gehen die großen Fachmarktbetreiber aber auch gewisse Risiken ein,<br />

um Konzepte o<strong>der</strong> Standorte realisieren zu können. So wird unter gewissen<br />

Umständen ein höherer Mietzins entrichtet, eine längere Amortisationsdauer akzeptiert<br />

o<strong>der</strong> ein größerer Bodenpreis in Kauf genommen. Auch in diesen Fällen ist <strong>der</strong><br />

wirtschaftliche Betrieb <strong>der</strong> Immobilie ‚Fachmarkt’ möglich.<br />

Am Markt besteht ein großes Interesse <strong>der</strong> Immobilienfonds am Immobilientyp<br />

Fachmarkt. Ein individuell angepasster und vollständig durchdachter Mietvertrag sowie<br />

eine fundierte Standortanalyse sichern den Erfolg <strong>der</strong> Immobilie.<br />

Abschließend bleibt festzuhalten, dass gefundene Ansätze und ermittelten Ergebnisse<br />

im Rahmen <strong>der</strong> vorab getroffenen Annahmen und Voraussetzungen nicht alle offenen<br />

Fragen in Bezug auf Fachmärkte beantworten können. Die gewissenhafte Ar<strong>bei</strong>t <strong>der</strong><br />

Immobiliensachverständigen und <strong>der</strong> verantwortungsvolle Umgang mit den<br />

Kennzahlen und Daten sind unverzichtbar, um zu einem nachvollziehbaren und<br />

plausiblen Ergebnis zu gelangen. Sachverständiges Ermessen bedeutet hier, jede<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Rechengrößen zu nutzen und mit den gewonnen<br />

spezifischen Erfahrungen abzugleichen.<br />

Holger Rathjen 72


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Holger Rathjen VIII


Stichwortverzeichnis<br />

Stichwortverzeichnis<br />

A<br />

Abriss.............................................................................51<br />

Abschläge......................................................................42<br />

Amortisationsdauer............................................64, 69, 72<br />

Amortisationszeitpunkt ..................................................64<br />

Art und Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung..................26, 30, 40<br />

Außenbereich (§34 BauGB) ..........................................29<br />

B<br />

Baumängel ....................................................................51<br />

Baumarktdichte..............................................................35<br />

Baunebenkosten................................................43, 49, 66<br />

Bebauungsplan......................................29, 30, 31, 40, 42<br />

Bestandsschutz .......................................................41, 42<br />

Betriebskosten.......................................47, 48, 60, 61, 62<br />

Bewirtschaftungskosten.............27, 45, 57, 60, 63, 64, 65<br />

Bodenrichtwert.......................................27, 40, 41, 42, 66<br />

Bodenwert....25, 27, 28, 40, 41, 42, 44, 45, 51, 53, 66, 68<br />

Bruttoanfangsrendite .....................................................65<br />

Bruttogrundfläche (BGF) .................46, 49, 59, 62, 64, 67<br />

E<br />

Erschließung................................................29, 30, 32, 41<br />

Erträge.......................................24, 25, 35, 48, 52, 55, 64<br />

Ertragsfaktoren ..............................................................63<br />

Jahresnettoanfangsrendite .........................63, 64, 65<br />

Reinertragsfaktor ....................................................64<br />

Rohertragsfaktor .....................................................64<br />

Ertragswert ........................25, 27, 28, 40, 45, 52, 53, 54,<br />

.....................................56, 67, 68, 69, 70, 71<br />

Ertragswertverfahren .....24, 25, 26, 28, 42, 52, 61, 66, 71<br />

F<br />

Finanzierungskosten ...............................................43, 68<br />

Flächennutzungsplan ..............................................29, 30<br />

Flächenzuschnitt............................................................40<br />

Freilegungskosten .........................................................26<br />

G<br />

Gebäudefaktoren.....................................................63, 64<br />

Gesamtnutzungsdauer ..............45, 50, 52, 69, 70, 71, 72<br />

Geschossflächenzahl (GFZ)..........................................30<br />

Grundbuch...............................................................39, 65<br />

Grundstücksfläche.........................................................30<br />

Grundstücksqualität.......................................................40<br />

H<br />

Herstellungskosten ............................................43, 49, 66<br />

Holger Rathjen XI<br />

I<br />

Indexierung ....................................................................47<br />

Innenbereich (§34 BauGB) ............................................29<br />

Instandhaltung ...............................................................60<br />

Instandhaltungskosten.............................................27, 62<br />

Instandhaltungskostenrücklage .....................................51<br />

Instandsetzung ..............................................................62<br />

J<br />

Jahresreinertrag.......................................................27, 63<br />

Jahresrohertrag ...........................................27, 55, 61, 63<br />

K<br />

Kapitalisierung ...............................................................28<br />

Kaufkraft ................................7, 17, 29, 34, 36, 38, 39, 59<br />

Kaufkraftkennziffer.......................................37, 38, 58, 59<br />

Sortimentsbezogene Kaufkraft ..........................37, 58, 60<br />

Konkurrenzschutzklauseln.......................................39, 48<br />

L<br />

Lebensdauer............................................................50, 71<br />

Leerstand.................................................................62, 63<br />

Liegenschaftszins ... 27, 28, 42, 45, 52, 53, 54, 63, 68, 69<br />

M<br />

Marktanpassung ............................................................52<br />

Mietausfallwagnis ..............................................27, 60, 62<br />

Mietvertrag ................. 28, 39, 45, 48, 50, 51, 55, 60, 61,<br />

.................................................62, 63, 71, 72<br />

N<br />

Nachhaltig erzielbare Miete ...............4, 15, 24, 25, 27, 48<br />

Nebenkosten..................................................................65<br />

Nettoanfangsrendite ..........................................63, 64, 65<br />

Normalherstellungskosten .......................................49, 64<br />

Nutzungsdauer ..........................10, 25, 45, 51, 62, 63, 68<br />

Nutzungskonzeption ......................................................38<br />

O<br />

Optionen ..................................................................45, 51<br />

P<br />

Planungsrecht....................................................29, 31, 40<br />

Plausibilität.....................................................................60


Stichwortverzeichnis<br />

R<br />

Refurbishment ...............................................................51<br />

Reinertrag..........................................................27, 52, 64<br />

Reinertragsfaktor ...........................................................64<br />

Residualwertverfahren.............................................42, 43<br />

Restnutzungsdauer ...........25, 26, 28, 35, 50, 52, 53, 54,<br />

.......................................................68, 69, 71<br />

Rohertrag...................................27, 53, 56, 57, 61, 62, 63<br />

Rohertragsfaktor............................................................64<br />

S<br />

Sanierung ......................................................................51<br />

Son<strong>der</strong>gebiet ...........................................................30, 31<br />

Son<strong>der</strong>immobilien..........................................................24<br />

Sozioökonomische Faktoren .........................................35<br />

Splittingverfahren...........................................................25<br />

Staffelmiete....................................................................47<br />

Standort .....4, 6, 19, 22, 27, 31, 32, 33, 34, 36, 53, 57, 72<br />

Standortfaktoren ....................8, 29, 32, 33, 34, 36, 39, 56<br />

Lokales Umfeld .......................................................34<br />

Makrolage .........................................................33, 64<br />

Mietbedingungen ....................................................39<br />

Mikrolage ................................................................33<br />

Nutzungskonzeption ...............................................38<br />

Sozioökonomische Faktoren ..................................35<br />

Verkehrsanbindung.................................................34<br />

Verwaltungs- und politischen Strukturen ................40<br />

Weiche Faktoren.....................................................33<br />

Wirtschaftsklima......................................................40<br />

Stellplätze ..........................................................31, 32, 49<br />

Ablösung.................................................................31<br />

Stellplatzverordnung................................................40, 64<br />

U<br />

Umfeldnutzungen ..........................................................34<br />

Umsätze...................................................................11, 23<br />

Umsatzmiete..........................................39, 45, 46, 57, 60<br />

V<br />

Verkehrsanbindung .......................................................34<br />

Verkehrswert..............................17, 24, 25, 27, 42, 52, 64<br />

Vertragsgestaltung ........................................................46<br />

Vervielfältiger...............................................28, 52, 54, 64<br />

Verwaltungskosten ............................................48, 60, 61<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan ................................29<br />

W<br />

Wertermittlungsstichtag .....................................25, 28, 50<br />

Wertsicherungsklauseln ....................................39, 47, 48<br />

Wirtschaftsklima.............................................................40<br />

Z<br />

Zentralität.................................................................36, 58<br />

Holger Rathjen XII

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