MC-Fragen 1
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<strong>MC</strong>-<strong>Fragen</strong> 1<br />
Beurteilen Sie folgende Aussagen auf ihre Richtigkeit und begründen Sie, warum Sie<br />
richtig oder falsch annehmen.<br />
1. Kaufmann ist<br />
a) jeder, der einen Gewerbebetrieb betreibt.<br />
b) jede GmbH.<br />
c) nicht jeder Unternehmer.<br />
d) nicht der Scheinkaufmann; er wird allerdings wie ein Kaufmann<br />
behandelt.<br />
2. Liegt keine nach Art und Umfang erforderliche kaufmännische<br />
Betriebsführung vor, kann sich der Geschäftsinhaber dennoch ins<br />
Handelsregister eintragen lassen.<br />
3. Selbst wenn eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist, kann geltend<br />
gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe tatsächlich<br />
kein Handelsgewerbe ist (und die für einen Kaufmann geltenden<br />
Rechtsnormen nicht anwendbar sind).<br />
4. Die Eintragung ins Handelsregister ist immer konstitutiv (rechtsbegründend,<br />
also zwingend erforderlich), um Kaufmann zu sein.<br />
5. Für einen Istkaufmann besteht keine Anmeldepflicht zur<br />
Handelsregistereintragung.<br />
6. Der Eintragungspflicht kommt eine weitreichende Publizitätswirkung zu.<br />
7. Hans Müller will beim Amtsgericht Nürnberg für seine Tabakhandlung die<br />
Firma „Hans Müller e.K.“ zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. In<br />
Nürnberg firmiert bereits ein anderer Kaufmann unter „Hans Müller e.K.“.<br />
Gegen eine finanzielle Anerkennung ist dieser mit der nochmaligen<br />
Verwendung der Firma einverstanden. Da die von ihm gewählte Firma der<br />
Regelung des § 18 I HGB entspricht, ist der Registerrichter zur Eintragung<br />
verpflichtet, die Eintragung vorzunehmen.<br />
8. Der Grundsatz der Firmenöffentlichkeit gewährleistet, dass dem Gläubiger<br />
Informationen über den Namen, die Rechtsform und den Ort der<br />
Handelsniederlassung zur Verfügung stehen.<br />
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9. Der Grundsatz der Firmenkontinuität verhindert, dass ein Unternehmen<br />
veräußert werden kann.<br />
10. Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit / Firmenkontinuität steht in einem<br />
Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Firmenwahrheit (§ 18 II HGB –<br />
Täuschungs-/ Irreführungsverbot).<br />
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