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MC-Fragen 1

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<strong>MC</strong>-<strong>Fragen</strong> 1<br />

Beurteilen Sie folgende Aussagen auf ihre Richtigkeit und begründen Sie, warum Sie<br />

richtig oder falsch annehmen.<br />

1. Kaufmann ist<br />

a) jeder, der einen Gewerbebetrieb betreibt.<br />

b) jede GmbH.<br />

c) nicht jeder Unternehmer.<br />

d) nicht der Scheinkaufmann; er wird allerdings wie ein Kaufmann<br />

behandelt.<br />

2. Liegt keine nach Art und Umfang erforderliche kaufmännische<br />

Betriebsführung vor, kann sich der Geschäftsinhaber dennoch ins<br />

Handelsregister eintragen lassen.<br />

3. Selbst wenn eine Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist, kann geltend<br />

gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe tatsächlich<br />

kein Handelsgewerbe ist (und die für einen Kaufmann geltenden<br />

Rechtsnormen nicht anwendbar sind).<br />

4. Die Eintragung ins Handelsregister ist immer konstitutiv (rechtsbegründend,<br />

also zwingend erforderlich), um Kaufmann zu sein.<br />

5. Für einen Istkaufmann besteht keine Anmeldepflicht zur<br />

Handelsregistereintragung.<br />

6. Der Eintragungspflicht kommt eine weitreichende Publizitätswirkung zu.<br />

7. Hans Müller will beim Amtsgericht Nürnberg für seine Tabakhandlung die<br />

Firma „Hans Müller e.K.“ zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. In<br />

Nürnberg firmiert bereits ein anderer Kaufmann unter „Hans Müller e.K.“.<br />

Gegen eine finanzielle Anerkennung ist dieser mit der nochmaligen<br />

Verwendung der Firma einverstanden. Da die von ihm gewählte Firma der<br />

Regelung des § 18 I HGB entspricht, ist der Registerrichter zur Eintragung<br />

verpflichtet, die Eintragung vorzunehmen.<br />

8. Der Grundsatz der Firmenöffentlichkeit gewährleistet, dass dem Gläubiger<br />

Informationen über den Namen, die Rechtsform und den Ort der<br />

Handelsniederlassung zur Verfügung stehen.<br />

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9. Der Grundsatz der Firmenkontinuität verhindert, dass ein Unternehmen<br />

veräußert werden kann.<br />

10. Der Grundsatz der Firmenbeständigkeit / Firmenkontinuität steht in einem<br />

Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Firmenwahrheit (§ 18 II HGB –<br />

Täuschungs-/ Irreführungsverbot).<br />

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