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Heft als PDF - Pro Asyl

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FÜR EINE WIRKSAME BLEIBERECHTSREGELUNG!<br />

FORDERUNGEN VON PRO ASYL<br />

Familie K. lebt seit 14 Jahren in Deutschland.<br />

Ursprünglich Christen aus Syrien waren sie lange<br />

Zeit <strong>als</strong> Flüchtlinge im Libanon. Seit Jahren verweigern<br />

sowohl Libanon <strong>als</strong> auch Syrien die Ausstellung von<br />

Nationalpässen für die Rückkehr der Familie. Die Töchter<br />

haben nach dem Schulabschluss Ausbildungen absolviert<br />

bzw. begonnen und könnten <strong>als</strong> junge Erwachsene<br />

theoretisch ein Bleiberecht erhalten, wenn es eine entsprechende<br />

Regelung gäbe. Die von ihrem Mann getrennt<br />

lebende Frau K. hingegen und ihre beiden jüngeren Kinder<br />

wären – nach derzeitigem Stand der Diskussion – aber<br />

davon ausgeschlossen, denn Frau K. ist einem Landkreis<br />

zugewiesen, in dem sie trotz intensiver Bemühungen um<br />

eine Arbeitserlaubnis nur stundenweise arbeiten darf.<br />

Die in Deutschland geborene Tochter (8) geht noch zur<br />

Schule. Der 16-jährige Sohn hat nach seinem Schulabschluss<br />

eine Ausbildungszusage erhalten, die Arbeitserlaubnis<br />

wurde aber verweigert. Bei einer Regelung, die<br />

ein Bleiberecht nur bei eigenständiger Sicherung des<br />

Lebensunterhalts gewährt, wären Frau K. und die beiden<br />

jüngsten Kinder chancenlos. Die Familie würde aufenthaltsrechtlich<br />

getrennt.<br />

Der Fall von Familie K. zeigt: Die derzeit diskutierten Kriterien<br />

für eine mögliche Bleiberechtsregelung werden der Lebenssituation<br />

der Geduldeten vielfach nicht gerecht. Ausgeschlossen<br />

von einem Aufenthaltsrecht wären vor allem Familien mit<br />

Kindern, die ihren Lebensunterhalt zumeist nicht vollständig<br />

aus eigenen Kräften sichern können, aber auch kranke und<br />

traumatisierte Menschen. Eine Regelung muss so ausgestaltet<br />

sein, dass die Betroffenen von ihr auch tatsächlich profitieren<br />

können. PRO ASYL hat konkrete Personengruppen und<br />

Kriterien für eine Bleiberechtsregelung vorgeschlagen:<br />

1. Geduldete, Ausreisepflichtige und <strong>Asyl</strong>bewerber, die sich<br />

seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten;<br />

2. Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren<br />

oder in Deutschland geboren wurden, die sich seit drei<br />

Jahre in Deutschland aufhalten;<br />

3. ältere, schwer kranke und behinderte Menschen, die sich<br />

seit drei Jahren in Deutschland aufhalten;<br />

4. unbegleitete Minderjährige, die sich seit zwei Jahren in<br />

Deutschland aufhalten;<br />

Eine Bleiberechtsregelung sollte folgende Kriterien<br />

berücksichtigen:<br />

Sie sollte nicht auf Staatsangehörige bestimmter<br />

Herkunftsländer beschränkt sein.<br />

Eine Aufenthaltserlaubnis »auf <strong>Pro</strong>be« muss auch für<br />

Empfänger von Sozialleistungen möglich sein. Die Aufnahme<br />

von Erwerbsarbeit sollte sofort unbeschränkt<br />

erlaubt werden.<br />

Auch die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte<br />

nicht an die Lebensunterhaltssicherung gebunden sein.<br />

Frühere Regelungen wie »Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit<br />

steht einer Verlängerung nicht im Wege« sollten<br />

übernommen werden.<br />

Es sollte dezidierte Ausnahme-Regelungen geben, die<br />

von den generellen Erteilungsvoraussetzungen absehen.<br />

Sie müssen insbesondere einbeziehen: Junge Erwachsene<br />

in der weiterführenden Schulausbildung; große Familien<br />

und Alleinerziehende, die auch mit Arbeit ihr Einkommen<br />

nicht vollständig sichern können; psychisch Kranke und<br />

Traumatisierte; Geduldete, die wegen der hohen Arbeitslosigkeit<br />

in ihrer Region keine Arbeitsperspektive haben.<br />

Ein fehlender Pass, die illegale Einreise sowie ein zeitweilig<br />

illegaler Aufenthalt dürfen kein Hindernis sein.<br />

Strafrechtlich geringe Verurteilungen schon ab 50 Tagessätzen<br />

zum Ausschlussgrund zu machen, ist unangemessen<br />

streng. Sie dürfen kein Hindernis für ein Bleiberecht<br />

sein.<br />

Die Antragsfrist sollte mindestens sechs Monate betragen.<br />

Nur so erhalten Flüchtlinge eine realistische<br />

Chance, von ihrem Antragsrecht Gebrauch zu machen.<br />

Bis die Bleiberechtsregelung in Kraft tritt, muss ein<br />

Abschiebestopp für die Personengruppen erlassen werden,<br />

die Begünstigte einer Altfallregelung sein können. <br />

5. traumatisierte Menschen;<br />

6. Menschen, die <strong>als</strong> Opfer rassistischer Angriffe in Deutschland<br />

traumatisiert oder erheblich verletzt wurden.<br />

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