Heft als PDF - Pro Asyl
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FÜR EINE WIRKSAME BLEIBERECHTSREGELUNG!<br />
FORDERUNGEN VON PRO ASYL<br />
Familie K. lebt seit 14 Jahren in Deutschland.<br />
Ursprünglich Christen aus Syrien waren sie lange<br />
Zeit <strong>als</strong> Flüchtlinge im Libanon. Seit Jahren verweigern<br />
sowohl Libanon <strong>als</strong> auch Syrien die Ausstellung von<br />
Nationalpässen für die Rückkehr der Familie. Die Töchter<br />
haben nach dem Schulabschluss Ausbildungen absolviert<br />
bzw. begonnen und könnten <strong>als</strong> junge Erwachsene<br />
theoretisch ein Bleiberecht erhalten, wenn es eine entsprechende<br />
Regelung gäbe. Die von ihrem Mann getrennt<br />
lebende Frau K. hingegen und ihre beiden jüngeren Kinder<br />
wären – nach derzeitigem Stand der Diskussion – aber<br />
davon ausgeschlossen, denn Frau K. ist einem Landkreis<br />
zugewiesen, in dem sie trotz intensiver Bemühungen um<br />
eine Arbeitserlaubnis nur stundenweise arbeiten darf.<br />
Die in Deutschland geborene Tochter (8) geht noch zur<br />
Schule. Der 16-jährige Sohn hat nach seinem Schulabschluss<br />
eine Ausbildungszusage erhalten, die Arbeitserlaubnis<br />
wurde aber verweigert. Bei einer Regelung, die<br />
ein Bleiberecht nur bei eigenständiger Sicherung des<br />
Lebensunterhalts gewährt, wären Frau K. und die beiden<br />
jüngsten Kinder chancenlos. Die Familie würde aufenthaltsrechtlich<br />
getrennt.<br />
Der Fall von Familie K. zeigt: Die derzeit diskutierten Kriterien<br />
für eine mögliche Bleiberechtsregelung werden der Lebenssituation<br />
der Geduldeten vielfach nicht gerecht. Ausgeschlossen<br />
von einem Aufenthaltsrecht wären vor allem Familien mit<br />
Kindern, die ihren Lebensunterhalt zumeist nicht vollständig<br />
aus eigenen Kräften sichern können, aber auch kranke und<br />
traumatisierte Menschen. Eine Regelung muss so ausgestaltet<br />
sein, dass die Betroffenen von ihr auch tatsächlich profitieren<br />
können. PRO ASYL hat konkrete Personengruppen und<br />
Kriterien für eine Bleiberechtsregelung vorgeschlagen:<br />
1. Geduldete, Ausreisepflichtige und <strong>Asyl</strong>bewerber, die sich<br />
seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten;<br />
2. Familien, deren Kinder bei der Einreise minderjährig waren<br />
oder in Deutschland geboren wurden, die sich seit drei<br />
Jahre in Deutschland aufhalten;<br />
3. ältere, schwer kranke und behinderte Menschen, die sich<br />
seit drei Jahren in Deutschland aufhalten;<br />
4. unbegleitete Minderjährige, die sich seit zwei Jahren in<br />
Deutschland aufhalten;<br />
Eine Bleiberechtsregelung sollte folgende Kriterien<br />
berücksichtigen:<br />
Sie sollte nicht auf Staatsangehörige bestimmter<br />
Herkunftsländer beschränkt sein.<br />
Eine Aufenthaltserlaubnis »auf <strong>Pro</strong>be« muss auch für<br />
Empfänger von Sozialleistungen möglich sein. Die Aufnahme<br />
von Erwerbsarbeit sollte sofort unbeschränkt<br />
erlaubt werden.<br />
Auch die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte<br />
nicht an die Lebensunterhaltssicherung gebunden sein.<br />
Frühere Regelungen wie »Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit<br />
steht einer Verlängerung nicht im Wege« sollten<br />
übernommen werden.<br />
Es sollte dezidierte Ausnahme-Regelungen geben, die<br />
von den generellen Erteilungsvoraussetzungen absehen.<br />
Sie müssen insbesondere einbeziehen: Junge Erwachsene<br />
in der weiterführenden Schulausbildung; große Familien<br />
und Alleinerziehende, die auch mit Arbeit ihr Einkommen<br />
nicht vollständig sichern können; psychisch Kranke und<br />
Traumatisierte; Geduldete, die wegen der hohen Arbeitslosigkeit<br />
in ihrer Region keine Arbeitsperspektive haben.<br />
Ein fehlender Pass, die illegale Einreise sowie ein zeitweilig<br />
illegaler Aufenthalt dürfen kein Hindernis sein.<br />
Strafrechtlich geringe Verurteilungen schon ab 50 Tagessätzen<br />
zum Ausschlussgrund zu machen, ist unangemessen<br />
streng. Sie dürfen kein Hindernis für ein Bleiberecht<br />
sein.<br />
Die Antragsfrist sollte mindestens sechs Monate betragen.<br />
Nur so erhalten Flüchtlinge eine realistische<br />
Chance, von ihrem Antragsrecht Gebrauch zu machen.<br />
Bis die Bleiberechtsregelung in Kraft tritt, muss ein<br />
Abschiebestopp für die Personengruppen erlassen werden,<br />
die Begünstigte einer Altfallregelung sein können. <br />
5. traumatisierte Menschen;<br />
6. Menschen, die <strong>als</strong> Opfer rassistischer Angriffe in Deutschland<br />
traumatisiert oder erheblich verletzt wurden.<br />
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