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Sitzungsprotokoll Nr. 11 (457 KB) - .PDF - Gemeinde Pucking

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520<br />

lfd.<strong>Nr</strong>. <strong>11</strong> Jahr 2012<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> am 26.<br />

Juni 2012; Tagungsort: Spektrum<br />

Anwesende:<br />

1. Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer als Vorsitzender<br />

2. Vize-Bgm. Franz Almesberger 14. GR DI Karl Mairanderl<br />

3. GVM Mag. Helena Kirchmayr 15. GR Mag. Sigurd Reder<br />

4. GVM Gerald Mairanderl 16. GR Peter Gstöttner<br />

5. GVM Andreas Baumgartner 17. GR Alexander Lettner<br />

6. GVM Angela Altreiter 18. GR Hannes Jörg Altreiter<br />

7. GR Dietmar Felber 19. GR Irmgard Kirchmayr<br />

8. GR Claudia Mairanderl 20. GR Johannes Klima<br />

9. GR Ingeborg Bayer 21. GR Thomas Altof<br />

10. GR Mag. Günter Hinterholzer 22. GR Irmtraud Pöstinger<br />

<strong>11</strong>. GR DI (FH) Doris Klinglmair 23. GR Franz Gessl<br />

12. GR Hans Kirchmayr 24. GR Gertraud Wittmann<br />

13. GR Rudolf Unterholzer 25. GR Manuel Raingruber<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR DI Karl Mairanderl für GR DI Hans Czylok<br />

GR Irmgard Kirchmayr für GR Manuela Gruber<br />

GR Gertraud Wittmann für GVM Mag. Dr. Andreas Mauhart<br />

Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL. Johann Schickmayr<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990)<br />

Gde.B. Friedrich Mayr<br />

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990)<br />

........................................................................................................................................<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt:<br />

GVM Mag.Dr. Andreas Mauhart<br />

GR DI Hans Czylok<br />

GR Manuela Gruber<br />

unentschuldigt:<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): VB. Sabine Fürthauer


521<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht<br />

schriftlich (Mail) am 19. Juni 2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20. März 2012 bis zur<br />

heutigen Sitzung während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />

aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />

Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />

können.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

Der Vorsitzende bringt vor, dass der Prüfbericht der letzten Prüfungsausschusssitzung in die<br />

Tagesordnung noch aufzunehmen ist, dies einstimmig zur Kenntnis genommen wird.<br />

1. Neubesetzung der Amtsleiterstelle per 1. Mai 2013; Ausschreibung<br />

Aufgrund der Erklärung von Amtsleiter Johann Schickmayr über seine Versetzung in den<br />

Ruhestand mit Wirkung 1. Mai 2013 ist mit diesem Zeitpunkt die Nachbesetzung des<br />

Dienstpostens erforderlich.<br />

In der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes wurde ein Entwurf für die Ausschreibung erstellt<br />

und es ergeht dazu folgende<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, für die Neubesetzung der Amtsleiterstelle per 1. Mai<br />

2013 bzw. per 1. Februar 2013 im Falle der Besetzung durch einen externen Bewerber, wird<br />

die folgende Stellenausschreibung vorgenommen:<br />

STELLENAUSSCHREIBUNG<br />

Gemäß §§ 8 und 9 Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2001, LGBL. 52/2002<br />

i.d.g.F. wird aufgrund des <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlusses vom 26. Juni 2012 folgender<br />

Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:<br />

Leiter/in des Marktgemeindeamtes <strong>Pucking</strong><br />

Beamtenposten der Funktionslaufbahn GD 10<br />

Die Besetzung erfolgt mit 1. Mai 2013 mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 % bzw. 40<br />

Wochendienststunden. Für externe Bewerber wird als Beginn für die Tätigkeit der 1. Feb.<br />

2013 festgelegt und es wird in diesem Fall die Einreihung bis 30. April 2013 in GD 14 als<br />

Vertragsbediensteter vorgenommen.


522<br />

Die Bestellung erfolgt vorerst befristet auf 5 Jahre, im Anschluss daran sind<br />

Weiterbestellungen im Ausmaß von jeweils 5 Jahren möglich.<br />

Aufgaben:<br />

Leitung des <strong>Gemeinde</strong>amtes und Führung der gesamten Verwaltung sowie Dienstaufsicht<br />

über alle Dienststellen der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

Ansprechpartner/in für Bürgermeister, <strong>Gemeinde</strong>organe, <strong>Gemeinde</strong>bedienstete und<br />

Bevölkerung<br />

Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der <strong>Gemeinde</strong>vorstands-, <strong>Gemeinde</strong>rats- und<br />

Ausschussbeschlüsse sowie Teilnahme an den Sitzungen<br />

Finanzierungs- Vertrags- und Rechtsangelegenheiten<br />

Personalangelegenheiten<br />

Abwicklung von Projekten und Vorhaben der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

zugeteilte Aufgaben aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes oder über Auftrag des<br />

Bürgermeisters<br />

Geschäftsführung der gemeindeeigenen KG<br />

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:<br />

Österreichische Staatsbürgerschaft<br />

volle Handlungsfähigkeit<br />

persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben<br />

einwandfreies Vorleben<br />

Besondere unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:<br />

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule (kann durch eine langjährige<br />

Berufserfahrung in leitender Stellung im <strong>Gemeinde</strong>dienst ersetzt werden) sowie<br />

umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Dienstausbildung nach der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>-Dienstausbildungsverordnung<br />

(Amtsleiterlehrgang Modul 4). Sofern diese nicht bereits abgelegt wurde, hat sie zum<br />

ehest möglichen Zeitpunkt verpflichtend zu erfolgen.<br />

Besondere Aufnahmevoraussetzungen, die erwünscht werden:<br />

Hochschulabschluss (Wirtschafts- od. Rechtswissenschaften) von Vorteil<br />

gute EDV-Kenntnisse<br />

gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit<br />

Geschick im Umgang mit Bürgern<br />

Führungs- u. Konfliktlösungsfähigkeit<br />

Bereitschaft zu zeitlichen Mehrleistungen<br />

gute Auffassungs- und Wahrnehmungsfähigkeit<br />

Motivationskraft, Teamorientierung, Kritikfähigkeit, Belastbarkeit und Zielstrebigkeit<br />

Flexibilität, Ausdauer und Genauigkeit<br />

Bereitschaft zur Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich<br />

Bei männlichen Bewerbern - abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst<br />

Führerschein der Gruppe B<br />

nach Möglichkeit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und regionalen Struktur<br />

Das Auswahlverfahren erfolgt nach den maßgeblichen Bestimmungen des OÖ. GDG 2002<br />

unter Beachtung der darin normierten Objektivierungskriterien. Die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

behält sich das Recht vor, Vorstellungs- und Kontaktgespräche, interne Hearings, Tests und<br />

sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Allfällige Kosten (Fahrtspesen usw.) im<br />

Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.


523<br />

Bewerbungen mit den entsprechenden Nachweisen (Lebenslauf, aktuellem Passfoto,<br />

Urkunden und Zeugnisse) sind bis spätestens 14. Aug. 2012 beim Marktgemeindeamt<br />

<strong>Pucking</strong>, 4055 <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Str. 5, einzureichen.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, Tel. 0660 6<strong>11</strong>4055 oder<br />

Amtsleiter Johann Schickmayr Tel. 0660 6124055 bzw. E-mail:<br />

schickmayr@pucking.ooe.gv.at zur Verfügung.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Dr. Robert Aflenzer<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Altof (FPÖ) stellt den Antrag, die Stelle zusätzlich im Standard, Presse, Kronen Zeitung<br />

und OÖ Nachrichten auszuschreiben.<br />

Weiters bringt er zwei Stellenausschreibungen von <strong>Gemeinde</strong>n zum Vergleich vor, in denen<br />

als besondere Aufnahmevoraussetzungen eine „abgeschlossene Matura“ zumindest Niveau<br />

eines Absolventen einer höheren Schule (kann durch eine langjährige Berufserfahrung …)<br />

Voraussetzung ist und fragt nach, warum nicht bei uns dies ebenfalls so ausgeschrieben<br />

wird.<br />

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass die Ausschreibung laut Amtsbericht vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand so empfohlen wird.<br />

GR Wittmann (FPÖ) fügt noch hinzu, dass sie nicht glaubt, dass eine langjährige<br />

Berufserfahrung eine Matura ersetzt.<br />

Nach einer kurzen Beratung einigt man sich derart, dass die Ausschreibung wie vorgesehen<br />

in der Amtlichen Linzer Zeitung, den <strong>Gemeinde</strong>nachrichten, auf der Homepage sowie in der<br />

Kronen Zeitung und den OÖ Nachrichten zu erfolgen hat und lässt darüber mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

GR Reder (SPÖ) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend<br />

2. Änderung der Kinderbetreuungseinrichtungsordnung<br />

Amtsbericht:<br />

Laut Kinderbetreuungsgesetz sind bei Aufnahme von gemeindefremden Kindern von der<br />

Hauptwohnsitzgemeinde Gastbeiträge zu entrichten. Diese Gastbeiträge sind für die<br />

Deckung des Abganges pro Kind in der Einrichtung zu verwenden.<br />

Da diese Gastbeiträge den Abgang in den Einrichtungen bei Weitem nicht abdecken, wurde<br />

in der Familienausschusssitzung vom 24.5.2012 vorgeschlagen, diese wie nachstehend<br />

angeführt zu erhöhen:<br />

Einrichtung Abgang pro Kind pro Monat Gastbeitrag bisher Vorschlag<br />

KG I 207,35 150,-- 275,--<br />

KG II 339,32 150,-- 275,--<br />

Krabbelstube 547,55 240,-- 400,--<br />

Hort 103,70 100,-- 120,--


524<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird daher empfohlen, die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung wie folgt<br />

zu ändern:<br />

ÄNDERUNG DER<br />

KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGSORDNUNG<br />

der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

geltend ab 1. September 2012<br />

VI. Elternbeiträge, Beitragsfreiheit und Gastbeitrag<br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012.<br />

Die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 14.12.2010,<br />

zuletzt geändert mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 28.6.20<strong>11</strong> wird wie folgt geändert:<br />

5. a) Bei Aufnahme eines gemeindefremden Kindes ist von der Hauptwohnsitzgemeinde ein<br />

angemessener, nachvollziehbarer Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der<br />

Hauptwohnsitzgemeinde kein entsprechendes bedarfsgerechtes Angebot zur<br />

Verfügung steht oder die familiäre Situation des betreffenden Kindes oder das<br />

Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden Kinderbetreuungseinrichtung<br />

erfordern.<br />

b) Der Gastbeitrag beträgt<br />

1. für ein Kind unter drei Jahren € 400,--<br />

2. für ein Kind über drei Jahren bis zum Schuleintritt € 275,--<br />

3. für ein Schulkind € 120,--<br />

pro Monat, in dem die Kinderbetreuungseinrichtung geöffnet ist.<br />

XI. Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit der Änderung dieser Ordnung tritt mit 1. September 2012 ein.<br />

Nachdem keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über die<br />

Kinderbetreuungseinrichtungsordnung mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

GR Reder (SPÖ) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend<br />

3. Änderung der Tarifordnung für sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

Amtsbericht:<br />

Laut Elternbeitragsverordnung 20<strong>11</strong> ändern sich bei den Elternbeiträgen die Mindest- und<br />

Höchstbeiträge sowie die Materialbeiträge jeweils zu Beginn des nächstfolgenden<br />

Arbeitsjahres entsprechend der Änderung des Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an<br />

seine Stelle tretenden Index gegenüber dem durchschnittlichen Index des vorangegangenen<br />

Kalenderjahres.<br />

Für das Arbeitsjahr 2012/2013 ergibt sich eine Steigerung von 3,3 %. Es ist daher auch die<br />

Tarifordnung für sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen daran anzupassen und die<br />

nachstehenden Beiträge wie folgt zu ändern:


525<br />

monatlicher Mindestbeitrag für Kinder unter 3 Jahren: von € 45,-- auf € 46,--<br />

für Kinder über 3 Jahren: von € 38,-- auf € 39,--<br />

monatlicher Höchstbeitrag für Kinder über 3 Jahren:<br />

bei einem Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung von maximal 30 Wochenstunden (noch<br />

nicht schulpflichtige Kinder) bzw. 25 Wochenstunden (schulpflichtige Kinder) von € 100,--<br />

auf € 103,--<br />

bei einem Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ab 31 bzw. 26 Wochenstunden von<br />

€ 150,-- auf € 155,--<br />

Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird daher empfohlen, die Tarifordnung für sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

wie folgt zu ändern:<br />

Änderung der Tarifordnung für<br />

sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

durch den <strong>Gemeinde</strong>rat der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012.<br />

Die Tarifordnung für den Besuch sämtlicher Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten,<br />

Krabbelstube, Schülerhort) gemäß <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 28. Juni 20<strong>11</strong> wird wie folgt<br />

geändert:<br />

§ 3 Mindestbeitrag<br />

(1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:<br />

für Kinder unter drei Jahren € 46,-- und<br />

für Kinder über drei Jahren € 39,--.<br />

(2) Der Mindestbeitrag kann auf Antrag am Marktgemeindeamt aus besonders<br />

berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich<br />

nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und<br />

Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />

§ 4 Höchstbeitrag<br />

Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder unter drei Jahren, der maximal kostendeckend sein<br />

darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden maximal € 252,--.<br />

Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder über drei Jahren, der maximal kostendeckend sein<br />

darf, beträgt für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />

Wochenstunden maximal € 103,--.<br />

§ 7 Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 3 Jahren<br />

(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 3 Jahren<br />

(a) 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25<br />

Wochenstunden bei Schulkindern maximal € 103,--.


526<br />

(b) 4,5 % für darüber hinausgehende Inanspruchnahme, maximal € 155,--. Diese<br />

Regelung ist insbesondere für Schulkinder während der Sommer-Schulferien für<br />

den Monat Juli anzuwenden.<br />

Wird ein Schulkind im Juli für mindestens zwei ganze Kalenderwochen vom Besuch der<br />

Kinderbetreuungseinrichtung abgemeldet, reduziert sich der Elternbeitrag für die<br />

Ganztagsbetreuung um die Hälfte. In allen übrigen Fällen ist der volle Elternbeitrag zu<br />

entrichten.<br />

(2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für Schulkinder an weniger als 5<br />

Tagen pro Woche wird ein Tarif für<br />

- 3 Tage festgesetzt, der 85 % vom 5-Tages-Tarif beträgt<br />

- 2 Tage festgesetzt, der 65 % vom 5-Tages-Tarif beträgt<br />

§ 12 Inkrafttreten<br />

Die Rechtswirksamkeit der Änderung dieser Tarifordnung tritt mit 1. September 2012 ein.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über die Tarifordnung<br />

mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (6) und die FPÖ-Fraktion (4) stimmen<br />

dafür. GR Raingruber (BZÖ) stimmt dagegen. GR Klima (Grüne) enthält sich der<br />

Stimme.<br />

GR Reder (SPÖ) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.<br />

4. Auflassung des öffentlichen Weges Parz. <strong>Nr</strong>. 1635 und 1636/2 KG <strong>Pucking</strong> I<br />

Amtsbericht:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> benötigt für den Ausbau des Geh- und Radweges zwischen der<br />

Holunderstraße und der Haidfeldstraße von der Fam. Steinmair Grund und wurde von Herrn<br />

Steinmair vorgeschlagen, dass ein Grundtausch möglich wäre, wenn der öffentliche Weg,<br />

bestehend aus der Parz. <strong>Nr</strong>. 1635 und 1636/2 aufgelassen wird.<br />

Dieser Wegabschnitt wird wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch<br />

nicht benötigt und hat daher die <strong>Gemeinde</strong> das Verfahren für die Auflassung der<br />

Wegparzellen 1635 und 1636/2 eingeleitet.<br />

Gemäß § <strong>11</strong> Abs. 6 des O.ö. Straßengesetzes 1991 i.d.g.F. wurde der Plan durch vier<br />

Wochen, vom 3. Mai 2012 bis einschließlich 1. Juni 2012, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

beim Marktgemeindeamt <strong>Pucking</strong> während der Amtsstunden aufgelegt. Die betroffenen<br />

Grundeigentümer wurden mit Schreiben vom 18. April 2012 betreffend der beabsichtigten<br />

Auflassung des öffentlichen Gutes nachweislich verständigt.<br />

Zur geplanten Auflassung sind am <strong>Gemeinde</strong>amt keine Stellungnahmen abgegeben worden.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge nachstehende Verordnung beschließen:<br />

V e r o r d n u n g


527<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012 betreffend die<br />

Auflassung des öffentlichen Weges Parz. <strong>Nr</strong>. 1635 und 1636/2 KG <strong>Pucking</strong> I.<br />

Auf Grund der Bestimmungen des § <strong>11</strong> Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz 1991 idgF in<br />

Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. GemO 1990, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Der öffentliche Weg (Parz. <strong>Nr</strong>. 1635 und 1636/2 KG <strong>Pucking</strong> I) zwischen der Holunderstraße<br />

und der Haidfeldstraße wird als öffentliche Straße aufzulassen, weil er wegen mangelnder<br />

Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage des aufzulassenen Straßenteiles ist im beiliegendem Katasterplan vom 17.<br />

April 2012, Maßstab 1 : 1000 gelb dargestellt. Der Plan kann beim Marktgemeindeamt<br />

<strong>Pucking</strong> während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden und ist vor Erlassung<br />

dieser Verordnung durch vier Wochen im <strong>Gemeinde</strong>amt zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegen.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch 2 Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

5. Widmung, Einreihung und Auflassung von öffentlichen Straßen im Zuge des<br />

Ausbaues des Geh- und Radweg in Bereich des „Ackerlhauses“<br />

Amtsbericht:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> beabsichtigt im Bereich des Objektes Untere Landstraße 58<br />

(Ackerlhaus) Teilabschnitte der öffentlichen Straße (Grundstück 1645) aufzulassen und eine<br />

neue Zufahrtsstraße und einen Radfahr- und Fußgängerweg neu zu widmen.<br />

Es wurde bereits Anfang 2010 das Verfahren für die gegenständliche Widmung, Einreihung<br />

und Auflassung von Straßen durchgeführt und im <strong>Gemeinde</strong>rat am 9. März 2010<br />

beschlossen.<br />

Verschiedene Eigentümer des Ackerlhauses haben in der Zwischenzeit in diesem Bereich<br />

von der BLF VermögensverwaltungsgesmbH. Grundflächen erworben und in der Folge<br />

verschiedene Planänderungen beantragt.<br />

Die gewünschten Planänderungen wurden von der Planungsabteilung des Landes im<br />

Detailplan eingearbeitet und wurde dann von der <strong>Gemeinde</strong> ein neuerliches<br />

Auflageverfahren samt Parteiengehör durchgeführt.<br />

Gemäß § <strong>11</strong> Abs. 6 des O.ö. Straßengesetzes 1991 i.d.g.F. wurde der Plan durch vier<br />

Wochen, vom 3. Mai 2012 bis einschließlich 1. Juni 2012, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

beim Marktgemeindeamt <strong>Pucking</strong> während der Amtsstunden aufgelegt. Die betroffenen


528<br />

Grundeigentümer wurden mit Schreiben vom 18. April 2012 betreffend der beabsichtigten<br />

Widmung, Einreihung und Auflassung des öffentlichen Gutes nachweislich verständigt.<br />

Zu diesem Verordnungsplan sind 2 Stellungnahmen eingegangen.<br />

a) Stellungnahme von Ing. Bernhard Kirchsteiger, Untere Landstr. 58


529


530<br />

b) Stellungnahme von Peter Kölbleitner, Untere Landstr. 58


531<br />

Dazu wird wie folgt Stellung genommen:<br />

Beurteilung der Stellungnahmen von Ing. Bernhard Kirchsteiger und Peter<br />

Kölbleiter, beide wh. in <strong>Pucking</strong>, Untere Landstraße 58<br />

Beide Schriftsätze, die mit dem Begriff „Einwendungen zur…“ tituliert sind, stellen de fakto<br />

keine solchen dar, sondern beinhalten bloß Forderungen hinsichtlich der Situierung der<br />

Zufahrtsstraße, in dem sie verlangen, den Radweg mit Zufahrtsstraße um ca. 2,5 m nach<br />

Süden abzurücken, da sie in der Zwischenzeit einen weiteren Grundstreifen von der BLF<br />

erworben haben.<br />

Weiters findet sich in den Schreiben ihre Vorstellungen über die Ausführung der Radien und<br />

verlangen die Schließung der derzeitigen Zufahrt im Norden des Grundstückes.<br />

Diese geforderte geringfügig geänderte Situierung ist für das Projekt von minimaler<br />

Bedeutung und selbstverständlich durchführbar, die technische Ausführung und die<br />

Schließung der alten Zufahrt nach Errichtung der neuen sind kein Problem und<br />

verstehen sich von selbst.<br />

Weiters wenden sie sich wortgleich gegen die geplante Parkfläche westlich des Anwesens,<br />

die ihrer Auffassung der Größe nach nicht mit dem Nutzwerkgutachten des Hauses<br />

übereinstimmt und verlangen, dass die im Nutzwerkgutachten skizzierten Parkflächen in das<br />

Planungsprojekt mit einzubeziehen sind.


532<br />

Dazu ist festzustellen, dass für die Verordnung das Nutzwerkgutachten ohne Belang<br />

ist, zumal dies eine privatrechtliche Angelegenheit der Wohnungseigentümer ist, die<br />

in der öff. Verordnung der Verkehrsfläche keinen Niederschlag finden kann.<br />

Diese besagte Zufahrt sichert lediglich die westseitige Erschließung der Liegenschaft.<br />

Im Übrigen ist die gesamte Bruttofläche, in dem die Parkplätze enthalten sind, ohnehin<br />

im Verordnungsplan als künftige Verkehrsfläche ohne Details ausgewiesen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge nachstehende Verordnung beschließen:<br />

V e r o r d n u n g<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012 betreffend die Widmung,<br />

Einreihung und Auflassung von öffentlichen Straßen im Bereich des Objektes Untere<br />

Landstraße 58 (Ackerlhaus)<br />

Auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2, Z. 1 und § <strong>11</strong> Abs. 1 und 3 Oö. Straßengesetz<br />

1991 idgF in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 der Oö. GemO 1990, wird<br />

verordnet:<br />

§ 1<br />

Dieser Verordnung liegt der „Verordnungsplan“ des Amtes der Oö. Landesregierung vom<br />

8.6.2009 Maßstab 1 : 2000 samt Detailplan im Maßstab 1 : 250 einschließlich des<br />

Umweltberichtes und der Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft zugrunde.<br />

§ 2<br />

Für die Aufschließung des Objektes Untere Landstraße 58 auf dem Grundstück 1595/2 ist<br />

südlich der Grundstücke 1595/3, 1595/4 und 1595/5 1595/2 eine neue 5 m breite öffentliche<br />

Zufahrtsstraße geplant (im Detailplan zum Verordnungsplan grau dargestellt), die an die<br />

bestehende Straße Grundstück <strong>Nr</strong>. 1645 angeschlossen wird. Für die Aufschließung des<br />

westlichen Grundstücksteiles der Parz. 1595/2 (westl. Gebäudetrakt samt Garagen und<br />

Stellplätzen) ist im westlichen Bereich des Grundstückes 1595/3 eine öffentliche<br />

Zufahrtsstraße (Stichstraße) geplant. Die im Detailplan zum Verordnungsplan grau<br />

dargestellten Straßenabschnitte dienen vorwiegend der Aufschließung des Grundstückes<br />

1595/2 und der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke.<br />

§ 3<br />

Die neu herzustellende Straße wird an die bestehende Straße Grundstück <strong>Nr</strong>. 1645<br />

angeschlossen. Der neu herzustellende Straßenabschnitt befindet sich im Grünland (§ 30<br />

O.ö. Raumordnungsgesetz 1994), die bestehende Straße und der Umkehrplatz der neuen<br />

Stichstraße befinden sich im Bauland (§ 21 Oö. Raumordnungsgesetz 1994) und wird die<br />

gesamte Straße dem Gemeingebrauch gewidmet und in die Straßengattung<br />

„<strong>Gemeinde</strong>straße“ eingereiht.<br />

§ 4<br />

Die im Verordnungsplan blau dargestellte Fläche der Wegparzelle 1645 wird als öffentliche<br />

Straße aufgelassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den<br />

Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.


533<br />

§ 5<br />

Südlich und östlich des Grundstückes 1596/3 und östlich des Grundstückes 1596/2 ist die<br />

Errichtung eines Radfahr- und Fußgängerweges mit einer Breite von 2,5 m geplant (im<br />

Verordnungsplan gelb dargestellt).<br />

Der neu herzustellende Radfahr- und Fußgängerweg befindet sich im Grünland (§ 30 O.ö.<br />

Raumordnungsgesetz 1994 und wird dem Gemeingebrauch gewidmet und in die<br />

Straßengattung „Radfahr- und Fußgängerweg“ eingereiht.<br />

§ 6<br />

Die genaue Lage der alten und neuen Straße, sowie des geplanten Radfahr- und<br />

Fußgängerweges sind aus dem „Verordnungsplan“ des Amtes der Oö. Landesregierung vom<br />

8.6.2009 Maßstab 1 : 2000 samt Detailplan im Maßstab 1 : 250 zu ersehen, der beim<br />

Marktgemeindeamt <strong>Pucking</strong> während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden<br />

kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen im <strong>Gemeinde</strong>amt zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />

§ 7<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durch 2 Wochen<br />

kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />

rechtswirksam.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

6. Straßenbenennung im Bereich der „Gesslgründe“<br />

Amtsbericht:<br />

Im Bereich der Gesslgründe wurde im Zuge der Parzellierung eine neue<br />

Aufschließungsstraße ausgewiesen, für die eine Straßenbenennung erforderlich ist.<br />

Vom Bauausschuss wird der Straßenname „Halmweg“ vorgeschlagen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge die nachstehend angeführte Verordnung beschließen:<br />

V e r o r d n u n g<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> vom 26. Juni 2012, womit die Verordnung<br />

über die Benennung öffentlicher Verkehrsflächen vom 29.8.1980 i.d.g.F. geändert wird.<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991, LGBl. <strong>Nr</strong>. 84/1991, i.d.g.F., in Verbindung mit<br />

§§ 40 Abs. 2 Z. 4 und 43 Abs. 1 der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990, LGBl. <strong>Nr</strong>. 91/1990, wird<br />

verordnet:<br />

1. Der § 1 wird wie folgt ergänzt:<br />

Ortschaft Hasenufer:


534<br />

Die im Katasterplan vom 26. Juni 2012 gelb dargestellten Teilflächen der Weggrundstücke<br />

1513/10 und 1513/12 KG <strong>Pucking</strong> I erhalten die Straßenbezeichnung „Halmweg“.<br />

Der angeführte Katasterplan bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.<br />

Die Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der OÖ. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 mit dem auf den<br />

Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7), 3 FPÖ-GR, GR Klima (Grüne) und<br />

und GR Raingruber (BZÖ) stimmen dafür. GR Altof (FPÖ) enthält sich der<br />

Stimme.<br />

7. Straßenbau 2012<br />

Amtsbericht:<br />

Im Budget 2012 stehen für den Straßenbau einschließlich der notwendigen Sanierungen €<br />

60.000,-- zur Verfügung.<br />

Der Bauausschuss schlägt vor, dass mit diesem Geld<br />

a) die kaputte Weyerbachbrücke in der Pfarrgasse erneuert werden soll. Über die<br />

Brückenerneuerung liegt eine Kostenschätzung des Landes mit € 52.568,-- vor. Laut<br />

Finanzierungsplan des Landes muss die <strong>Gemeinde</strong> 33,33 % der tatsächlichen<br />

Baukosten, das sind € 17.522,-- übernehmen.<br />

b) die Zufahrt Ober- und Unterprassner in Form eines Güterweges ausgebaut werden<br />

soll. Vom Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen liegt eine Kostenschätzung mit €<br />

40.000,-- vor. Die Finanzierung ist so vorgesehen, dass 50% das Land, 30% die<br />

Anrainer und 20% (€ 8.000,--) die <strong>Gemeinde</strong> übernehmen müssen.<br />

c) In nachstehenden Straßen soll in Teilbereichen der Asphaltbelag saniert werden:<br />

- Porschestraße<br />

- Schnepfenweg<br />

d) Im Silberweg soll die Straße von der Traunuferstraße bis zum Ende der Grundstückes<br />

<strong>11</strong>41/4 (Silberweg 3) ausgebaut werden (Unterbau und Asphaltierung)<br />

e) Weiters soll die Haidfeldstraße saniert werden. Bei der Haidfeldstraße liegt der<br />

Abschnitt zwischen der Kreuzung Eckmann bis zur Kurve auf <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Ansfelden. Es wird daher mit der <strong>Gemeinde</strong> Ansfelden eine Vereinbarung bezüglich<br />

der Vorschreibung der Anliegerbeiträge getroffen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die angeführten Straßen, Straßenabschnitte<br />

saniert bzw. neu asphaltiert werden, bzw. die Weyerbachbrücke in der Pfarrgasse erneuert<br />

wird.<br />

Die Weyerbachbrücke wird vom Land Oberösterreich, Abt. Brückenbau errichtet.<br />

Die Zufahrt Ober- und Unterprassner wird über den Güterwegeverband gebaut.


535<br />

Bezüglich der übrigen Straßenabschnitte sollen von 3 Straßenbaufirmen Angebote eingeholt<br />

und die Arbeiten an den Bestbieter vergeben werden.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

8. August Prüwasser; Aufhebung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 3 „Prüwasser“<br />

Amtsbericht:<br />

Entsprechend dem <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 20. März 2012 wurde das Verfahren zur<br />

Auflassung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 3 „Prüwasser“ eingeleitet.<br />

Gemäß § 36 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 wurden<br />

die Betroffenen von der beabsichtigten Auflassung des Bebauungsplanes verständigt und es<br />

sind dazu keine Stellungnahmen eingegangen.<br />

Von der Direktion für Landeplanung wird in der Stellungnahme mitgeteilt, dass überörtliche<br />

Interessen im besonderen Maß durch die Aufhebung nicht berührt werden und die<br />

Bebauungsplan-Aufhebung aus fachlicher Sicht ohne Einwand zur Kenntnis genommen wird.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 3 „Prüwasser“ vom 30.3.1962,<br />

Plan <strong>Nr</strong>. 192/PRÜ.2 wird aufgelassen.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

9. Teilverwendung von Rücklagen<br />

a) Für den Ankauf eines Grundstückes von den Pfarrpfründen<br />

b) Für den Eigenmittelanteil der Wasserversorgung<br />

zu a:<br />

Für den Ankauf eines Grundstückes von den Pfarrpfründen zur Errichtung eines<br />

Rückhaltebeckens im Zuge der Kanalertüchtigung ist die Entnahme eines Betrages von €<br />

62.400,-- aus der Kanalrücklage erforderlich.<br />

Zu b:<br />

Für diverse Vorhaben bei der Wasserversorgung ist aus der Wasserversorgungsrücklage ein<br />

Betrag von € 18.436,16 notwendig.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über Punkt a) und b)<br />

mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen


536<br />

10. Union Pachtvertrag; Neufassung<br />

Mit den Funktionären der Union-<strong>Pucking</strong> wurde nun ein Entwurf besprochen, dem von allen<br />

Beteiligten zugestimmt werden kann und bereits im Vorfeld allen Mitgliedern des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates per E-mail zugegangen ist.<br />

Lediglich ein kleiner Vermerk über die Verpflichtung des Winterdienstes lt. der StVO. wird<br />

nach Anregung im <strong>Gemeinde</strong>vorstand in die Endfassung noch mit aufgenommen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den nachstehend angeführten Pachtvertrag beschließen:<br />

abgeschlossen zwischen<br />

P A C H T V E R T R A G<br />

1. Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>erstraße 4, 4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch den<br />

Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, ebendort, im Folgenden kurz <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

genannt, einerseits,<br />

und<br />

2. Österreichische Turn- und Sportunion <strong>Pucking</strong>, Parkstraße 15, 4055 <strong>Pucking</strong>,<br />

eingetragen im Vereinsregister unter ZVR-Zahl 92<strong>11</strong>32522 bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, vertreten durch den Obmann Walter Mayr,<br />

Wachtelweg 4, 4063 Hörsching, im Folgenden kurz Pächterin genannt, andererseits,<br />

wie folgt:<br />

PRÄAMBEL<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist Eigentümerin der EZ 534 KG 45521 <strong>Pucking</strong> I insbesondere mit<br />

den Grundstücken 277/1, 277/2, 277/3, 281/2, 281/5, 281/6, 281/8, 285, 295/3 und 1273/9.<br />

Zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> und der Pächterin besteht ein Pachtvertrag über die<br />

gegenständliche Liegenschaft zum Betrieb einer Sportanlage.<br />

Auf der Liegenschaft wurden in der Vergangenheit diverse Baulichkeiten errichtet,<br />

insbesondere ein Sportheim mit Umkleidekabinen, Sanitäreinrichtungen,<br />

Gemeinschaftsräumen, Lagerräumen und dergleichen.<br />

Zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> und der Pächterin besteht Einvernehmen darüber, dass<br />

sämtliche derzeit auf der Liegenschaft errichteten fest verbundenen Baulichkeiten im<br />

Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> als Liegenschafseigentümer und im Besitz der Pächterin<br />

stehen und wird dies sowohl seitens der Pächterin als auch der <strong>Gemeinde</strong> ausdrücklich<br />

anerkannt.<br />

Die Pächterin verzichtet auf die Geltendmachung jedweder allfälliger Ansprüche<br />

Ersatzansprüche aus geleisteten Investitionen aller Art.<br />

oder


537<br />

Zur Neugestaltung des Pachtverhältnisses wird über gemeinsamen Wunsch<br />

gegenständlicher Vertrag abgeschlossen.<br />

I.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> verpachtet an die Pächterin hiermit die in der in der Natur ersichtliche<br />

Sportanlage, gelegen auf der Liegenschaft EZ 534 KG <strong>Pucking</strong> I, (insbesondere auf den<br />

Grundstücken 277/2, 277/3, 281/2, 281/5, 281/6, sowie Teile aus den Grundstücken 1273/9,<br />

281/8, 285, 295/3 und 277/1 lt. der beiliegenden Lageskizze im rot umrahmten Bereich) mit<br />

den darauf befindlichen Baulichkeiten.<br />

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die südlichen Parkflächen und der westlich (entlang<br />

des <strong>Pucking</strong>er Sees) befindliche Geh- und Fahrtweg nicht vom Bestandsvertrag umfasst<br />

sind.<br />

Die Verpachtung erfolgt ausschließlich zum Betrieb einer Sportanlage, wobei insbesondere<br />

die sportlichen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche, sowie Bewerbsspiele seitens der<br />

Pächterin gefördert werden.<br />

Eine andere Verwendung ist allenfalls nur kurzfristig und nur mit ausdrücklicher schriftlicher<br />

Genehmigung durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> gestattet.<br />

Seitens der Pächterin ist dafür Sorge zu tragen, dass die Sportanlage einer möglichst breiten<br />

Öffentlichkeit im Rahmen des Vereinszweckes der Pächterin zur Verfügung steht.<br />

1. Der jährliche Pachtzins beträgt € 100,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

2. Zuzüglich zum Pachtzins sind die Betriebskosten und laufenden Abgaben für den<br />

Pachtgegenstand zu entrichten, soweit die Pächterin diese Kosten nicht direkt selbst<br />

trägt.<br />

3. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Pachtzinses vereinbart. Als Maß zur<br />

Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich<br />

verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. In<br />

Ermangelung eines solchen ist ein auf Verbraucherpreisen beruhender Index<br />

heranzuziehen. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat Dezember<br />

20<strong>11</strong> verlautbare endgültige Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder<br />

unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt.<br />

II.<br />

Bei Überschreiten der Schwankungen von 5 % wird jedoch die gesamte Änderung<br />

berücksichtigt. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu<br />

berechnen, wobei stets die letzte innerhalb des Jahres ersichtliche, außerhalb des<br />

jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die neue Bezugsgröße, sowohl für die<br />

Neufestsetzung des Forderungsbetrages, als auch für die Berechnung des neuen<br />

Spielraumes zu bilden hat.<br />

4. Der Pachtzins ist jährlich im Vorhinein bis zum 31. 1. des jeweiligen Jahres an die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> zu entrichten.<br />

5. Die nicht direkt verrechneten Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sind jährlich im<br />

Nachhinein innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe durch die <strong>Gemeinde</strong> zu<br />

entrichten.


538<br />

Das Pachtverhältnis beginnt am 1. 1. 2012 und wird für die Dauer von 25 Jahren<br />

abgeschlossen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist berechtigt, den Pachtvertrag durch eingeschriebenen Brief mit<br />

sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn<br />

a. die Pächterin die vertragsgegenständliche Liegenschaft bzw. die darauf errichteten<br />

Anlagen für einen anderen als den vertraglich bedungenen Zweck verwendet und die<br />

zweckwidrige Verwendung trotz Aufforderung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> nicht binnen<br />

Monatsfrist ab Erhalt der Aufforderung unterlässt, verhindert oder aufgibt,<br />

b. gegen die Pächterin ein Insolvenz(vor)verfahren oder Reorganisationsverfahren<br />

rechtskräftig eröffnet oder mangels Vermögen vom Gericht abgewiesen wird,<br />

c. der Verein vom Pachtgegenstand einen erheblichen nachteiligen Gebrauch macht<br />

(§<strong>11</strong>18ABGB) oder sonst gegen Bestimmungen dieses Vertrages gröblich verstößt,<br />

d. Der Verein trotz nachweisbarer Mahnung und Setzung einer 2-monatigen Nachfrist mit<br />

der Bezahlung des Pachtzinses bzw. der Betriebskosten länger als drei Monate im<br />

Rückstand ist,<br />

e. der Verein aufgelöst oder im Vereinsregister gelöscht wird.<br />

III.<br />

Die Weiterverpachtung oder Unterverpachtung des Pachtgegenstandes an Dritte ist nicht<br />

gestattet.<br />

Ausgenommen davon sind<br />

a. die Unterverpachtung an einen Gewerbebetrieb zur Führung eines Sportbuffets,<br />

b. die Vermietung von Teilen (Platzwartwohnung) an natürliche Personen, die die Kontrolle,<br />

die Pflege, oder die Verwaltung für die Pächterin ausüben („Platzwartwohnung“) und<br />

dessen Familie,<br />

c. die kurzfristige Überlassung an andere Vereine und Organisationen zur sportlichen<br />

Betätigung (zB kurzfristiges Training anderer Vereine, Betriebsturnier eines<br />

Unternehmens) oder für Veranstaltungen anderer Vereine und Organisationen, die ihren<br />

Sitz in <strong>Pucking</strong> haben (zB Musikaufführung, Spielfest und dergleichen).<br />

Für allfällige Schäden und Nachteile, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> dadurch entstehen, haftet<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> gegenüber die Pächterin.<br />

IV.<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist berechtigt, den gesamten Pachtgegenstand für Zwecke<br />

des Schulturnens der von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> erhaltenen Schulen ohne Entrichtung<br />

eines Entgelts zu benützen. Der Betriebsaufwand zB Stromkosten, Reinigungskosten u.<br />

a., sind von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> zu ersetzen.<br />

V.


539<br />

2. Die Benützungszeiten für das Schulturnen sind zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> und<br />

der Pächterin einvernehmlich festzusetzen, wobei auf die durch den Unterrichtsbetrieb<br />

bedingten Zeiten für das Schulturnen Rücksicht zu nehmen ist.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Pächterin die<br />

Sportanlage für Sportfeste und Gemeinschaftsveranstaltungen ohne Entrichtung eines<br />

Entgeltes zu benützen. Die der Pächterin dadurch entstehenden Unkosten sind von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> zu ersetzen.<br />

Die Pächterin hat sämtliche gesetzlichen und behördlichen, insbesondere baubehördlichen<br />

Vorschriften beim Betrieb und der Verwendung des Pachtobjektes einzuhalten.<br />

Die Pächterin hält die <strong>Gemeinde</strong> für allfällige Emissionen, die von der Sportanlage<br />

ausgehen, insbesondere durch Lärm, gegen allfällige privatrechtliche oder öffentlich<br />

rechtliche Ansprüche schad- und klaglos.<br />

Die Pächterin verpflichtet sich, jedes Jahr eine Generalversammlung abzuhalten, in der über<br />

die finanziellen Verhältnisse aller Sektionen der Pächterin berichtet (Kassenbericht) und über<br />

die Entlastung der organschaftlichen Vertreter entschieden wird. Ein oder mehrere<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertreter sind dazu rechtzeitig einzuladen.<br />

VI.<br />

VII.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> haftet für keine bestimmte Beschaffenheit, Eignung oder ein bestimmtes<br />

Erträgnis des Mietobjektes.<br />

Sämtliche für die Errichtung und den Betrieb der Sportanlage erforderlichen öffentlichrechtlichen<br />

Bewilligungen sind von der Pächterin auf ihre Kosten einzuholen.<br />

VIII.<br />

Die Pächterin ist verpflichtet, das gesamte Pachtobjekt stets im ordentlichen Zustand zu<br />

halten, insbesondere alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten<br />

vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.<br />

Die Pächterin übernimmt die Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des Pachtobjektes<br />

insbesondere die Räum- und Streupflicht im Sinne der StVO. bei entsprechend winterlichen<br />

Verhältnissen auf allen allgemein begehbaren Wegen der Sportanlage.<br />

Die Pächterin verpflichtet sich weiters, den Organen der <strong>Gemeinde</strong> jederzeit das Betreten<br />

des Pachtgegenstandes zu Kontrollzwecken zu gestatten.<br />

IX.<br />

Für Schäden, die aus der Errichtung, Erhaltung und den Betrieb der gegenständlichen<br />

Sportanlage entstehen, haftet ausschließlich die Pächterin und verpflichtet sich, die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu erhalten.<br />

Die Pächterin ist verpflichtet, zur Absicherung gegen solche Schadenersatzansprüche eine<br />

ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Abschluss der


540<br />

Haftpflichtversicherung sowie die laufende Prämienzahlung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

nachzuweisen.<br />

Soweit nichts anderes ausdrücklich und konkret auf die Aufwendung bezogen gesondert<br />

schriftlich vereinbart wird, hat die Pächterin bei Beendigung des Pachtverhältnisses von ihr<br />

getätigte Aufwendungen ohne Entschädigung im Mietobjekt zu belassen oder aber auch auf<br />

Verlangen der <strong>Gemeinde</strong> auf Kosten der Pächterin den ursprünglichen Zustand wieder<br />

herzustellen.<br />

X.<br />

Es wird ausdrücklich ein Aufrechnungsverbot dahingehend vereinbart, dass es der Pächterin<br />

nicht gestattet ist, Forderungen, welche diese allenfalls gegen die <strong>Gemeinde</strong> hat, gegen<br />

Forderungen der <strong>Gemeinde</strong> aus dem Bestandsverhältnis aufzurechnen.<br />

XI.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der<br />

Schriftform.<br />

XII.<br />

XIII.<br />

Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren trägt die<br />

Pächterin. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> ist verpflichtet, den gegenständlichen Vertrag zur<br />

Gebührenbemessung anzuzeigen.<br />

XIV.<br />

Diese Vertragsurkunde wird nur in einer Urschrift ausgefertigt, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

gehört, während die Pächterin eine einfache oder beglaubigte Abschrift dieses Vertrages auf<br />

ihre Kosten erhält.<br />

Der Pachtvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rates der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Mit Beginn dieses Pachtvertrages wird das bisher bestehende Pachtverhältnis<br />

einvernehmlich aufgehoben.<br />

XV.<br />

………………………………………….<br />

Ort, Datum<br />

………………………………………..........<br />

Ort, Datum<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

………………………………………….<br />

Bürgermeister<br />

Für die Pächterin<br />

……………………………………………


541<br />

Dr. Robert Aflenzer<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Pachtvertrag<br />

mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

<strong>11</strong>. Änderung des Volksschulsprengels<br />

In jüngster Zeit wurde in 5 Fällen von Eltern aus den Ortschaften Ober- bzw. Unterschnadt<br />

und Zeitlham die Umschulung ihrer Kinder von der sprengelmäßig zuständigen Volksschule<br />

Kremsdorf in die Volksschule <strong>Pucking</strong> beantragt, was auch im Einvernehmen mit der Stadt<br />

Ansfelden auch bereits positiv erledigt worden ist.<br />

Die sicher berechtigten Argumente dafür waren, dass die Kinder zunächst in <strong>Pucking</strong> in die<br />

Krabbelstube, dann in den Kindergarten gehen, sich dort sowohl zwischen den Kindern als<br />

auch den Eltern gesellschaftliche Bindungen entwickeln und dann müssten einzelne Kinder<br />

in Nachbargemeinden die Schule besuchen, wonach die Verbindungen zur<br />

Wohnsitzgemeinde verloren gehen.<br />

Diese Argumente wären auch Grund und Anlass für die Beantragung einer<br />

Volksschulsprengeländerung, die für die Zukunft die oft für Eltern sehr mühsamen<br />

Bemühungen für eine Umschulung nicht mehr notwendig machen würde.<br />

Der Volksschulsprengel sollte dann mit dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet ident sein, so dass sich das<br />

Thema Umschulung für Volksschüler für die Zukunft erledigt.<br />

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass wir dann auch immer für die Bereitstellung der<br />

erforderlichen Aufnahmekapazitäten in der Volksschule sorgen müssen.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, an die BH Linz-Land wird ein Ansuchen um Änderung<br />

des Volksschulsprengels <strong>Pucking</strong> dermaßen gestellt, dass der Sprengel künftig das gesamte<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Pucking</strong> umfasst.<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM Altreiter (SPÖ) führt dazu aus, dass die SPÖ grundsätzlich positiv dem<br />

gegenübersteht, jedoch diese Angelegenheit auf die Septembersitzung verschoben werden<br />

soll, da einige Fragen (wie z.B., wenn ältere Geschwister bereits in Kremsdorf zur Schule<br />

gehen, Kapazität der VS, um wie viele Kinder es sich tatsächlich handelt) noch zu klären<br />

sind.<br />

Von einzelnen Sprecher der ÖVP (GR Mag. Hinterholzer, GR Felber, GR DI Mairanderl und<br />

Vize-Bgm. Almesberger) sowie von GR Wittmann (FPÖ) wird angeführt, dass es sich um<br />

einen Grundsatzbeschluss handelt und einer Abstimmung nichts im Wege steht.<br />

Der Vorsitzende führt noch dazu aus, dass jederzeit um eine Umschulung angesucht werden<br />

kann, falls der Wunsch z.B. für Kremsdorf besteht.<br />

Nach einer kurzen Beratung führt GVM Altreiter (SPÖ) noch aus, dass sich die SPÖ, wenn<br />

es gewünscht wird, einer Abstimmung nicht dagegen stellt.


542<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

12. Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>gebarung durch den Prüfungsausschuss; Bericht<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses bringt den Prüfbericht zur Verlesung, der einstimmig<br />

zur Kenntnis genommen wird.<br />

13. Allfälliges<br />

a) GR Altof (FPÖ) fragt nach, nachdem der Architektenwettbewerb für das FF-Hauses<br />

stattgefunden hat, wie es seitens der <strong>Gemeinde</strong> weitergeht.<br />

Vize-Bgm. Almesberger (ÖVP) führt dazu aus, dass die Pläne bzw. Modelle im Foyer des<br />

Spektrums ausgestellt sind.<br />

1. Preis ging an Architektenbüro Großruck aus Grieskirchen, 2. Preis belegte das<br />

Architektenbüro Archinauten aus Linz und den 3. Preis erreichte Arch. DI Josef Schütz aus<br />

Haslach.<br />

Das Siegerprojekt wird nach kleinen Abänderungen zum Land OÖ weitergegeben, wo es<br />

geprüft wird, dann kann es in eine Detailplanung gehen. Bauzeit wird ca. 1 Jahr sein,<br />

bezüglich Baubeginn kann noch nichts Konkretes gesagt werden.<br />

b) GR I. Kirchmayr (SPÖ) erinnert an die Vermurungen bei der Sammersdorfer-Leithen durch<br />

Unwetter letzten Jahres und sie von einer betroffenen Anrainerin (Frau Slana) über die<br />

weitere Vorgehensweise angesprochen wurde, da Frau Slana die Situation damals schriftlich<br />

geschildert hat und bis dato keine Rückmeldung erfolgte.<br />

c) GVM Baumgartner (SPÖ) fragt nach, ob es schon eine Klärung bezüglich Weiterführung<br />

der <strong>Gemeinde</strong>-KG gibt.<br />

Vize-Bgm. Almesberger führt dazu aus, dass dies weitgehend noch offen ist.<br />

d) GR DI Karl Mairanderl (ÖVP) regt an, bei Sitzungen einen Beamer zu verwenden, wenn<br />

es um TOP mit Pläne etc. geht.<br />

f) GR Raingruber (BZÖ) führt aus zu überlegen, bei der Kreuzung<br />

Traunuferlandesstraße/Hondastraße auf der rechten Seite ein Halte- und Parkverbot zu<br />

verordnen, da die Sicht bei der Ausfahrt von der Hüttenstraße sehr schlecht ist.<br />

g) Bgm. Dr. Aflenzer spricht das letzte Fußballspiel der Union <strong>Pucking</strong> gegen Oberwang in<br />

Oberwang an, bei dem sich einige <strong>Pucking</strong>er Fans sehr daneben benommen haben,<br />

worüber man sich schämen musste.


543<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über<br />

die letzte Sitzung vom 20.3.2012 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.15 Uhr.<br />

..................................................... ....................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

..................................................... ....................................................<br />

(Schriftführer)<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />

in der Sitzung vom .................................... keine Einwendungen erhoben wurden,<br />

über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Pucking</strong>, am ............................<br />

Der Vorsitzende:


544<br />

...............................................

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