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Kabeltrassen zwischen Rohdecke und F30 Unterdecke<br />

Vorbemerkungen<br />

Zwischendeckenmontage<br />

Kabeltrassen zwischen Rohdecke und F30 Unterdecke gemäß MLAR Punkt 3.5.3.<br />

Nach der Bauordnung muss jedes Gebäude mit Flucht- und Rettungswegen ausgestattet sein, damit auch im<br />

Brandfall die Möglichkeit zur Rettung gewährleistet ist. Daher ist es Pflicht, mindestens einen, je nach Gebäudeart,<br />

auch weitere Flucht- und Rettungswege zu haben.<br />

Zu den weiteren Flucht- und Rettungswegen zählen:<br />

<br />

<br />

Diese Wege müssen auch im Brandfall gefahrlos benutzt werden können.<br />

Damit die Flucht- und Rettungswege nicht eine zusätztlich Brandlast darstellen, müsen entsprechende Instalationsarten<br />

beachtet werden, dazu gehören:<br />

<br />

<br />

<br />

(Muster-Leitungsanlagen - Richtlinien (MLAR)).<br />

Gemäß MLAR, Abschnitt 3.5.3 dürfen u.a. Leitungsanlagen in notwendigen Fluren über Unterdecken, dem Bereich<br />

zwischen Rohdecke und Unterdecke (Zwischendeckenbereich) verlegt werden, wenn die Unterdecke sowohl bei<br />

einer Brandbeanspruchung von oben als auch von unten in die Feuerwiderstandsklasse F30 eingestuft werden<br />

kann und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Für die Befestigung der Leitungsanlagen wird eine brandsichere<br />

Befestigung gefordert.<br />

schutzdecken<br />

zum Einsatz. Für Brandbelastung von oben und unten, schirmen geprüfte Systeme den durch die<br />

Abhängung entstehenden Zwischendeckenbereich, mit allen Installationen brandsicher ab. Auch bei einem Brand<br />

der dort installierten Kabel, kann der Flucht- und Rettungsweg genutzt werden.<br />

<br />

hinsichtlich der Tragfähigkeit bei Brandbeanspruchung mit der zulässigen Stahlspannung ausgelegt wird. Da<br />

die nutzbare Höhe im Zwischendeckenbereich oberhalb brandschutztechnisch relevanten Unterdecken begrenzt<br />

ist, ist es oft notwendig, bei einer Brandbeanspruchung nach der Einheitstemperaturzeitkurve, die Belastungen<br />

hinsichtlich einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten unter Berücksichtigung eines Mindestabstandes<br />

(min. a) zu begrenzen.<br />

Detaillierte Informationen der gutachtlichen Stellungnahme erhalten Sie auf unserer Webseite www.puk.com<br />

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