Winter 2014_15_DE
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Länder-/Preisinformationen · Fuerteventura<br />
Urlaub auf Fuerteventura<br />
Wichtige Informationen über Ihre Urlaubsinsel<br />
An- und Abreise<br />
Reisepass<br />
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht<br />
noch mindestens 3 Monate über<br />
das Visum hinaus gültig sein. Besteht<br />
keine Visumpflicht, muss der Reisepass<br />
während des Aufenthalts gültig sein.<br />
U.a. Staatsbürger der EU-Länder und<br />
der Schweiz können mit einem gültigen<br />
Personalausweis/Identitätskarte einreisen.<br />
Einreise mit Kindern<br />
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis<br />
zum vollendeten 16. Lebensjahr, Personalausweis,<br />
Kinderreisepass oder eigener<br />
Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis<br />
und Kinderreisepass: Es werden<br />
keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt.<br />
Alte Kinderausweise sind jedoch<br />
noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen<br />
Gültigkeit nutzbar.<br />
Bitte beachten Sie: Seit dem 26. Juni<br />
2012 sind Kindereinträge im Reisepass<br />
der Eltern ungültig und berechtigen das<br />
Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für<br />
die Eltern als Passinhaber bleibt das<br />
Dokument dagegen uneingeschränkt<br />
gültig.<br />
Österreicher: Kinder benötigen ab dem<br />
<strong>15</strong>.06.12 zwingend einen eigenen Reisepass,<br />
ab diesem Zeitpunkt ist die Eintragung<br />
im Pass der Eltern nicht mehr<br />
rechtsgültig.<br />
Anmerkung: Für die Kinder gelten<br />
jeweils die gleichen Visumbestimmungen<br />
wie für ihre Eltern. Alleinreisende<br />
Minderjährige sollten eine Vollmacht der<br />
Eltern (möglichst mit spanischer Übersetzung)<br />
mit sich führen.<br />
Ein entsprechendes Formular ist hierfür<br />
im tui newsnet hinterlegt, Rubrik „Formulare<br />
& Downloads.”<br />
Allgemeine Infos<br />
Krank im Urlaub/Versicherungen<br />
Es besteht in Spanien für alle Personen,<br />
die in Deutschland gesetzlich versichert<br />
sind, ein Anspruch auf Behandlung -<br />
soweit dringend erforderlich – bei Ärzten,<br />
Zahnärzten, Krankenhäusern usw.,<br />
die vom ausländischen gesetzlichen<br />
Krankenversicherungsträger zugelassen<br />
sind. Als Nachweis ist die europäische<br />
Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw.<br />
Ersatzbescheinigung (beide Dokumente<br />
erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse)<br />
vorzulegen. Unabhängig davon wird<br />
dringend empfohlen, für die Dauer des<br />
Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung<br />
abzuschließen,<br />
die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen<br />
Kassen nicht übernommen werden<br />
(z.B. notwendiger Rücktransport<br />
nach Deutschland im Krankheitsfall,<br />
Behandlung bei Privatärzten oder in<br />
Privatkliniken). Weitere Einzelheiten<br />
enthält die Internetseite www.dvka.de<br />
der Deutschen Verbindungsstelle für<br />
Krankenversicherung Ausland unter der<br />
Rubrik „Urlaub im Ausland”. Ansonsten<br />
erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse<br />
Auskünfte über die aktuellen Regelungen.<br />
Apotheken<br />
heißen „Farmacia” und sind mit einem<br />
grünen oder roten Malteserkreuz gekennzeichnet.<br />
Kreditkarten<br />
In nahezu allen Clubs werden die gängigen<br />
Kreditkarten wie Eurocard und<br />
American Express akzeptiert, nur selten<br />
Diners. Die größte Akzeptanz findet in<br />
Spanien die VISA-Karte, so dass Sie<br />
den Vorteil der TUI Card bzw. TUI Card<br />
Gold nutzen können. In größeren Or ten<br />
verfügen einige Banken über Geldautomaten<br />
(Höchstbetrag ca. 300 Euro), in<br />
den Urlaubszonen finden Sie Geldautomaten<br />
meist auch in der Nä he von<br />
Einkaufszentren/Supermärkten.<br />
Mietwagen/Führerschein<br />
Der deutsche/österr. Führerschein im<br />
Original wird anerkannt. Sie müssen ihn<br />
mind. 1 Jahr besitzen, Min destalter<br />
21 Jahre. In Spanien besteht generell<br />
Anschnallpflicht. Wir empfehlen Ihnen<br />
die Buchung eines Ferienautos von TUI<br />
Cars schon bei Reiseanmeldung in<br />
Ihrem TUI Reisebüro. Bitte beachten Sie<br />
bei der Mietwagenbuchung, dass für<br />
Kinder bis zu einer Körpergröße von<br />
1,50 m eine gesetzliche Kindersitzpflicht<br />
besteht.<br />
Neues Nichtraucherschutzgesetz<br />
Seit dem 2. Januar 2011 gilt in Spanien<br />
ein neues und noch strengeres Nichtraucherschutzgesetz.<br />
Es verbietet das<br />
Rauchen in Spanien an öffentlichen<br />
Plätzen. Ziel ist, die Nichtraucher noch<br />
verstärkter vor unfreiwilligem Passivrauchen<br />
zu schützen. Das Verbot gilt nun<br />
neben öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern,<br />
Bahnstationen, Flughäfen,<br />
Hotels, Restaurants, Bars & Kneipen<br />
auch teilweise sogar unter freiem Himmel.<br />
Das bedeutet, dass alle Hotels als<br />
rauchfreie Zone gelten und vermehrt<br />
auch deren Restaurant-Terrassen. Einige<br />
Plätze und Einrichtungen sind von den<br />
Gesetzen ausgenommen, dazu auch<br />
Hotels, denen es erlaubt ist, 30% ihrer<br />
Hotelzimmer als Raucherzimmer zu verkaufen.<br />
Nähere Informationen entnehmen Sie<br />
bitte den Hotelbeschreibungen (wie z.B.<br />
vermehrt Hinweise auf Raucherbereiche<br />
auf den Restaurantterrassen).<br />
Stand: März 2011<br />
Ortszeit<br />
Eine Stunde früher als in Deutschland<br />
und Österreich.<br />
Rollstühle<br />
Die Konditionen und Bedingungen zum<br />
Transfer von medizinischem Sondergepäck<br />
und Hilfsmitteln (Rollstühle etc.)<br />
bleiben unverändert. Nähere Informationen<br />
hierzu finden Sie im TUI newsnet<br />
und in den Systeminformationen unter<br />
„TUI ROLLI“.<br />
Sprache<br />
Spanisch, aber fast überall versteht man<br />
auch Deutsch oder Englisch.<br />
Telefon<br />
Am günstigsten telefonieren Sie von<br />
einem der vielen Karten- oder Münztelefone<br />
(Telefonkarten in Supermärkten/Zigarettenläden)<br />
oder Telefonzentralen<br />
mit Direktwahlmöglichkeit. Ein<br />
3-Min.-Gespräch nach Deutschland<br />
oder Österreich kostet ca. 4,80 Euro.<br />
Währung<br />
Auf den Kanarischen Inseln gilt der Euro<br />
als Zahlungsmittel. Banken sind montags<br />
bis freitags von ca. 9.00 Uhr bis<br />
13.00 Uhr geöffnet.<br />
Im Club<br />
TV-Empfang<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die in<br />
der Clubbeschreibung angegebenen<br />
TV-Programme wechseln oder zeitweise<br />
nicht zur Verfügung stehen. Die Angabe<br />
„dt. Programme“ beinhaltet in der Regel<br />
Dt. Welle und zum Teil einige private<br />
Sender.<br />
Sportgepäck<br />
Hinweise zur Beförderung von Golfund<br />
Sportgepäck im Zielgebiet für<br />
das Reisebüro:<br />
1. Die Beförderung von Golfbags ist<br />
kostenfrei.<br />
2. Weiteres Sportequipment wie Fahrräder,<br />
Surfbretter, Tauchausrüstung,<br />
Flugdrachen, Kite-Equipment, etc. wird<br />
gegen eine Gebühr von <strong>15</strong> € pro Sportgepäckstück<br />
und Strecke befördert. Die<br />
Zahlung erfolgt ausschließlich in bar,<br />
ganz bequem vor Ort beim TUI Service<br />
Team am Flughafen. Voraussetzung<br />
hierfür ist eine Paketreisebuchung. Wir<br />
empfehlen für eine garantierte Mitnahme<br />
die vorherige Anmeldung des<br />
o.g. Sportequipments, auch Golfbags,<br />
bis 3 Werktage vor Anreise.<br />
Nach Möglichkeit wird das Sportgepäck<br />
zusammen mit den Gästen befördert.<br />
Sollte dies einmal nicht möglich sein, so<br />
erfolgt eine schnellstmögliche Beförderung<br />
mit einem späteren Transfer. Bitte<br />
beachten Sie, dass bei einem gebuchten<br />
Privattransfer die Beförderung von<br />
Sportgepäck aus Kapazitätsgründen nur<br />
begrenzt stattfinden kann. Wenn möglich,<br />
reservieren Sie hier bitte ein größeres<br />
Fahrzeug (Minibus). Müssen zusätzliche<br />
Gepäckstücke mangels<br />
Platzverfügbarkeit separat befördert<br />
werden, so sind die Kosten für einen<br />
ergänzenden Transfer (ggfs. durch ein<br />
weiteres Fahrzeug) vom Gast zu tragen.<br />
Zeigt sich bei Anmeldung und anschließender<br />
Planung vor Ort, dass ein weiteres<br />
Fahrzeug bereitgestellt werden<br />
muss, so nimmt die Agentur mit Ihnen<br />
Kontakt auf. Die zusätzlich anfallenden<br />
Kosten werden Ihnen dann mitgeteilt.<br />
Diese sind dann ebenfalls vor Ort in bar<br />
zu entrichten.<br />
So funktioniert die Anmeldung:<br />
Bitte schauen Sie für das jeweilige Zielgebiet<br />
in die Informationen. Unter dem<br />
Titel „IRIS.plus+Ziel+Sportgepäck“<br />
finden Sie die für Ihre Destination<br />
zutreffende E-Mail-Adresse, an die Sie<br />
eine leere E-Mail schicken. Sie erhalten<br />
umgehend eine Nachricht mit dem<br />
Anmeldeformular für Sportgepäck. Bitte<br />
ergänzen Sie die notwendigen Daten<br />
und schicken Sie das Formular an die<br />
hierin angegebene E-Mail-Adresse der<br />
Transferabteilung im jeweiligen Zielgebiet.<br />
Der Versand des Formulars muss<br />
wie folgt durchgeführt werden: im<br />
Dokument über Menüleiste „Datei –<br />
Senden an„ „E-Mail-Empfänger (als<br />
Anlage)“. Innerhalb von 2 Werktagen<br />
erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer<br />
Anmeldung.<br />
Wir empfehlen Ihnen die vorherige<br />
Anmeldung für eine garantierte Beförderung<br />
des Sportgepäcks und um vor<br />
Ort zusätzliche Transportkosten für den<br />
Gast zu vermeiden.<br />
Rollstühle<br />
Die Konditionen und Bedingungen zum<br />
Transfer von medizinischem Sondergepäck<br />
und Hilfsmitteln (Rollstühle etc.)<br />
finden Sie im TUI newsnet und in den<br />
Systeminformationen unter „TUI<br />
ROLLI“.<br />
Die Einreisebestimmungen werden<br />
von Columbus Travel Media Ltd. zur<br />
Verfügung gestellt. Columbus Travel<br />
Media Ltd. ist Inhaber der Rechte an<br />
diesem Inhalt. Änderungen vorbehalten.<br />
Stand bei Drucklegung.<br />
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