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Preise und Konditionen der DB Schenker Rail AG - Intermodal

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Gültig ab 1. Januar 2013<br />

<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

für Gütertransportleistungen<br />

mit Allgemeiner Preisliste<br />

Delivering solutions.


Inhalt<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Anwendungsbereich <strong>und</strong> Allgemeines<br />

<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> Leistungen<br />

Preisberechnung (Frachten); Zahlungsvermerke<br />

Locofrachten<br />

Serviceleistungen<br />

Allgemeine Preisliste (APL)<br />

Preistafeln (APL) 1 <strong>und</strong> 2<br />

Frachtbriefmuster<br />

Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong><br />

Bedingungen <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> für die Ganzzug-Produkte<br />

„<strong>DB</strong> SCHENKERplantrain“, „<strong>DB</strong> SCHENKERvariotrain“, „<strong>DB</strong> SCHENKERflextrain“<br />

(Bedingungen Ganzzug-Produkte)<br />

Herausgeber:<br />

<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong><br />

Marketing<br />

Rheinstraße 2<br />

55116 Mainz<br />

Tel.: 0180 5 331050*<br />

* 14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend<br />

Zu beziehen unter Bestellnummer<br />

TAPL 0110 von:<br />

<strong>DB</strong> Kommunikationstechnik GmbH<br />

Medien- <strong>und</strong> Kommunikationsdienste<br />

Logistikcenter<br />

Kriegsstraße 136<br />

76133 Karlsruhe<br />

Fax: +49 (0) 721 9385509<br />

E-Mail: DZD-Bestellservice@bahn.de<br />

Die Herausgabe dieser <strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> sowie dazu erscheinende Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong><br />

Ergänzungen werden im „Tarif- <strong>und</strong> Verkehrs-Anzeiger <strong>der</strong> Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs im Gebiet <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland“ bekannt gemacht.<br />

Die jeweils gültige Fassung <strong>der</strong> <strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> ist im Internet unter<br />

www.dbschenker.com/de/rail/alb abrufbar.<br />

2 Stand: 01.01.2013


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

1<br />

Anwendungsbereich <strong>und</strong> Allgemeines<br />

Dies sind die <strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong><br />

<strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> (nachfolgend „<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong>“) für den<br />

Wagenladungsverkehr <strong>und</strong> den Kombinierten Verkehr;<br />

sie werden ergänzt durch die Regelungen, die in<br />

<strong>der</strong> Allgemeinen Preisliste (APL) aufgeführt sind. Für<br />

Privat güter wagen/Güterwagen an<strong>der</strong>er Halter gelten<br />

zusätzlich die „Bestim mun gen für Privat güter wagen/<br />

Güterwagen an<strong>der</strong>er Halter (PKL-Güterwagenverwendung)“.<br />

Für den Kombinierten Ver kehr gelten<br />

zusätzlich die „Bestimmungen für den Kom bi nierten<br />

Verkehr“. Die <strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong><br />

<strong>Rail</strong> gelten für Transporte zwischen den im Bahnhofsverzeichnis<br />

genannten Güterver kehrs stel len.<br />

Die Entfernungen werden dem Entfernungswerk von<br />

<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> für den Eisenbahn güterverkehr<br />

entnommen.<br />

Es gelten die „Allgemeinen Leistungsbedin gungen<br />

(ALB) <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“ in <strong>der</strong> jeweils<br />

neues ten Fassung (siehe Ziffer 9 dieses Heftes).<br />

Für die Ganzzug-Produkte im Wagenladungsverkehr<br />

<strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> gelten vorrangig die<br />

„Bedin gungen <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> für die<br />

Ganzzug-Produkte ,<strong>DB</strong> SCHENKERplantrain‘,<br />

,<strong>DB</strong> SCHENKERvario train‘, ,<strong>DB</strong> SCHENKERflex train‘<br />

(Bedin gungen Ganzzug-Produkte)“, diese sind in<br />

diesem Heft in Ziffer 10 abgedruckt.<br />

Für Sendungen im grenzüberschreitenden Ver kehr<br />

gelten die Bestimmungen <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong><br />

für den internationalen Eisenbahn verkehr.<br />

Die auf einem Frachtbrief aufgelieferten Güter bilden<br />

eine Sendung.<br />

Geschlossene Züge werden als eine Sendung ge schlossen<br />

auf <strong>der</strong> Gesamtstrecke von einem Gleisanschluss/<br />

Ladegleis <strong>und</strong> einem Absen<strong>der</strong> nach einem Gleisanschluss/Ladegleis<br />

<strong>und</strong> einem Empfänger beför<strong>der</strong>t.<br />

Die Auftragsbearbeitung erfolgt durch den<br />

<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> K<strong>und</strong>enservice. Transportaufträge<br />

sollten dort mindestens zwei St<strong>und</strong>en vor Bedienung<br />

des Gleisanschlusses/öffent lichen Ladegleises vorliegen.<br />

Transportaufträge müssen die für den<br />

Frachtbrief vorgesehenen Angaben enthalten.<br />

Der Frachtbrief für den Wagenladungsverkehr ist in<br />

Ziffer 8 dieses Heftes abgedruckt.<br />

Frachtbriefe <strong>und</strong> Mitteilungen des K<strong>und</strong>en, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Transportaufträge, Verfügungen <strong>und</strong> Weisungen,<br />

sind in deutscher Sprache abzufassen.<br />

Stand: 01.01.2013<br />

3


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

2<br />

2.1 <strong>Preise</strong> <strong>und</strong> Leistungen<br />

Die <strong>Preise</strong> (Frachten) <strong>der</strong> Preislisten umfassen folgenden<br />

Leistungsumfang:<br />

– die Bereitstellung <strong>der</strong> Wagen innerhalb <strong>der</strong> fest geleg<br />

ten Ladefristen für die Be- <strong>und</strong> Entladung sowie<br />

– den Transport <strong>der</strong> Wagen bis in das öffent liche Ladegleis<br />

bzw. bis an die vereinbarte Über gabestelle.<br />

Darüber hinausgehende Leistungen werden beson<strong>der</strong>s<br />

berechnet.<br />

Für Leistungen, die im mutmaßlichen Interesse des<br />

K<strong>und</strong>en erbracht werden, kann <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> ein<br />

dem Aufwand angemessenes Entgelt berechnen.<br />

2.2 Aufpreise<br />

Aufpreise werden berechnet für:<br />

2.2.1 Sendungen, die nur unter beson<strong>der</strong>en technischen<br />

o<strong>der</strong> betrieblichen Bedingungen beför<strong>der</strong>t<br />

werden können, z.B. bei Überschreiten<br />

des Lademaßes.<br />

2.2.2 In Einzelfällen für Sendungen, wenn dies aus<br />

beson <strong>der</strong>en Gründen notwendig ist.<br />

2.2.3 – Hafenbahnentgelte –<br />

Sendungen von <strong>und</strong> nach bestimmten Eisenbahnverkehrs-<br />

o<strong>der</strong> Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

(Hafenbahnen), wenn diese hierfür<br />

separate Entgelte in Rechnung stellen.<br />

2.2.4 Sendungen von <strong>und</strong> nach Serviceeinrichtungen<br />

gemäß „Allgemeines Eisenbahngesetz“ –<br />

AEG – (z.B. Häfen, Umschlagbahnhöfe,<br />

Güterterminals), wenn <strong>der</strong> Betreiber<br />

<strong>der</strong> Serviceeinrichtung nach den jeweiligen<br />

Nutzungsbedingungen beson<strong>der</strong>e Entgelte<br />

von den Zugangsberechtigten verlangt.<br />

– Codezahl 272 <strong>und</strong> 273, 891 bis 894 –<br />

2.2.5 – bleibt frei –<br />

2.2.6 Die Fährstrecke Sassnitz–Mukran Fährhafen–<br />

Sassnitz Mitte See in Höhe von 212,– EUR/<br />

Wagen. – Codezahl 131 –<br />

2.2.7 Die Bestellung eines geschlossenen Zuges<br />

(Ganzzuges) im Wagenladungsverkehr, wenn<br />

diese weniger als 24 St<strong>und</strong>en vor dem Übergabezeitpunkt<br />

des Zuges erfolgt, in Höhe von<br />

550,– EUR/Zug. – Codezahl 961 –<br />

2.2.8 Wagen mit einer Ladelänge ab 27 m. Die<br />

Frachten werden verdoppelt.<br />

Für explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosivstoff<br />

wird bei allen Preislistennummern ein Aufpreis in<br />

Höhe von<br />

2.2.9 136,– EUR pro Wagen (für Stoffe <strong>und</strong> Gegenstände<br />

<strong>der</strong> Klasse 1, Unterklassen 1.2 <strong>und</strong> 1.3<br />

des RID) – Codezahl 905 –<br />

2.2.10 410,– EUR pro Wagen (für Stoffe <strong>und</strong> Gegenstände<br />

<strong>der</strong> Klasse 1, Unterklassen 1.1, 1.5<br />

<strong>und</strong> 1.6 des RID) – Codezahl 906 –<br />

berechnet.<br />

Für radioaktive Stoffe <strong>und</strong> Gegenstände <strong>der</strong> Klasse 7<br />

des RID – ausgenommen UN-Nr. 2908 bis 2911 –<br />

teilen Ihnen unsere Verkäufer die <strong>Preise</strong> auf Anfrage<br />

unter Tel. 0203 454-1983 mit (Preislisten-Nr. 0104000).<br />

2.3 Stornierungsentgelt für Ganzzüge<br />

Für die Stornierung eines geschlossenen Zuges (Ganzzuges)<br />

im Wagenladungsverkehr werden 50% des<br />

Stornierungs entgeltes erhoben, wenn <strong>der</strong> Stornierungsauftrag<br />

nach 13 Uhr, Kalen<strong>der</strong>tag 4 vor Ver kehrs tag<br />

erfolgt, 100% des Stornierungsentgeltes, wenn <strong>der</strong><br />

Stornierungsauftrag nach 13 Uhr, Kalen<strong>der</strong>tag 2 vor<br />

Verkehrstag erfolgt. Die Stornierung ist entgeltfrei,<br />

wenn ihre Ursache von <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> zu vertreten<br />

ist.<br />

Das Stornierungsentgelt beträgt je storniertem Zug:<br />

– Innerdeutsche o<strong>der</strong> grenzüberschreitende<br />

Relationen ≤ 200 Kilometer* 1.653,– EUR<br />

– Innerdeutsche o<strong>der</strong> grenzüberschreitende<br />

Relationen > 200 Kilometer* 3.304,– EUR<br />

– Grenzüberschreitende Relationen<br />

> 400 Kilometer* 4.956,– EUR<br />

*Kilometer für innerdeutsche Relationen nach dem<br />

Entfernungswerk <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> für den Eisenbahngüterverkehr,<br />

Kilometer für grenzüber schreitende Relationen<br />

nach dem einheitlichen Entfernungsanzeiger für den internationalen<br />

Güterverkehr (DIUM) des Internationalen<br />

Eisenbahnverbandes UIC.<br />

Ein vom K<strong>und</strong>en nicht übergebener Zug, <strong>der</strong> bis zu<br />

<strong>der</strong> vereinbarten geplanten Übergabezeit nicht storniert<br />

wurde, wird für innerdeutsche Relationen mit<br />

dem vollen Stornierungs entgelt satz (100%) > 200<br />

Kilometer <strong>und</strong> für grenzüberschreitende Relationen<br />

mit dem vollen Stornie rungs entgelt satz (100%) ><br />

400 Kilometer in Rechnung gestellt.<br />

Die Umbestellung eines Ganzzuges vor Übernahme<br />

durch <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> stellt eine Stor nierung des<br />

ursprünglich bestellten Ganzzuges mit einer gleichzeitigen<br />

Neubestellung eines Ganzzuges dar.<br />

Die Stornierung muss schriftlich an das zuständige<br />

Team im K<strong>und</strong>enservice <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

erfolgen. – Codezahl 960 –<br />

4 Stand: 01.01.2013


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

3<br />

3.1 Preisberechnung (Frachten)<br />

Die in den Preislisten genannten <strong>Preise</strong> (Frachten)<br />

<strong>und</strong> Entgelte enthalten keine Umsatz steuer. Die<br />

Umsatz steuer wird für den umsatzsteuerpflichtigen<br />

Gesamt betrag berech net.<br />

Sofern nichts an<strong>der</strong>es vereinbart ist, wird die Fracht<br />

für jeden Wagen geson<strong>der</strong>t berechnet.<br />

Für die Frachtberechnung wird das wirkliche Gewicht<br />

für jeden Wagen auf die volle Tonne in <strong>der</strong> Weise<br />

ger<strong>und</strong>et, dass Gewichte unter 500 kg abger<strong>und</strong>et,<br />

Gewichte von 500 kg <strong>und</strong> mehr aufger<strong>und</strong>et werden.<br />

Das Gewicht bestimmt die anzuwendende Preisreihe<br />

in den Preis tafeln.<br />

Ist eine Mindestauslastung vereinbart (z.B. bei einem<br />

Ganzzug), wird die Fracht auch mindestens für diese<br />

Auslastung berechnet.<br />

Für leere Schutz- o<strong>der</strong> Zwischenwagen wird die Fracht<br />

nach <strong>der</strong> APL, Preistafel 1, Gewichts stufe bis 13,499 t<br />

abzüglich 25% unter Preislisten nummer 0123 00 0<br />

berechnet.<br />

Für beladene Schutz- o<strong>der</strong> Zwischenwagen wird nur<br />

die Fracht für das aufgeladene Gut nach <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Preisliste berechnet.<br />

EUR-Paletten zum Tausch werden im Volllauf frachtfrei<br />

beför<strong>der</strong>t, wenn das Eigengewicht <strong>der</strong> Paletten im<br />

Fracht brief o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nachweisung/Wagenliste ge -<br />

trennt von dem Gewicht des Ladegutes angegeben ist.<br />

Sind die zu einer Sendung gehörenden Güter wegen<br />

ihrer Länge auf mehrere Wagen ver laden, so wird je<strong>der</strong><br />

Wagen als zu gleichen Teilen belastet angesehen.<br />

3.2 Zahlungsvermerke<br />

Der Absen<strong>der</strong> kann die in <strong>der</strong> Tabelle genannten Zahlungsvermerke wählen. Die von ihm nicht übernommenen Beträge gehen zu<br />

Lasten des Empfängers. § 421 Absatz 4 HGB bleibt unberührt.<br />

Zahlungsvermerk<br />

frei Fracht<br />

frei Fracht einschließlich …<br />

frei<br />

frei … (Bezeichnung <strong>der</strong> Kosten)<br />

frei aller Kosten<br />

unfrei<br />

Bedeutung<br />

Der Absen<strong>der</strong> bezahlt<br />

• die Fracht für die gesamte Beför<strong>der</strong>ungsstrecke<br />

• die Fracht für die gesamte Beför<strong>der</strong>ungsstrecke <strong>und</strong> die beson<strong>der</strong>s<br />

bezeichneten Kosten<br />

• die Fracht für die gesamte Beför<strong>der</strong>ungsstrecke <strong>und</strong> alle Kosten,<br />

die beim Versand berechnet werden können<br />

• nur bestimmte Kosten<br />

• für die gesamte Beför<strong>der</strong>ungsstrecke alle Kosten (Fracht, Entgelte,<br />

auch Zölle, <strong>und</strong> sonstige während <strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ung anfallende Kosten),<br />

jedoch nicht die vom Empfänger verursachten Kosten<br />

Der Empfänger bezahlt die Fracht, Entgelte <strong>und</strong> alle sonstigen Kosten<br />

Der Zahlungspflichtige für die Fracht ist auch für die Aufpreise gemäß Ziffer 2.2 zahlungspflichtig, mit Ausnahme:<br />

– <strong>der</strong> Entgelte für Hafenbahnen gemäß Ziffer 2.2.3, die nur dann unter den Zahlungsvermerk frei fallen, wenn sie auf dem Versandbahnhof entstehen,<br />

– des Aufpreises für die kurzfristige Bestellung eines Ganzzuges, <strong>der</strong> vom Absen<strong>der</strong> erhoben wird.<br />

Stand: 01.01.2013<br />

5


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

4<br />

Locofrachten<br />

Locofrachten für die Beför<strong>der</strong>ung innerhalb eines Güterbahnhofs<br />

Preislistennummer<br />

1. Bahnhofssendung 0118 00 0<br />

Für jede Beför<strong>der</strong>ung einer Sendung, die innerhalb eines Güterbahnhofs ver- <strong>und</strong><br />

entladen wird, wird Bahnhofsentgelt in Höhe von 199,– EUR pro Wagen berechnet.<br />

2. Umstellungen 0119 00 8<br />

Für jede Beför<strong>der</strong>ung einer Sendung nach <strong>der</strong> Bereitstellung wird, wenn eine<br />

Beför<strong>der</strong>ung auf Frachtbrief vorausgegangen ist o<strong>der</strong> nachfolgt, ein Umstellentgelt<br />

in Höhe von 100,– EUR pro Wagen berechnet.<br />

3. Schienenfahrzeuge auf eigenen Rä<strong>der</strong>n 0118 00 0<br />

Für Schienenfahrzeuge, die mit o<strong>der</strong> ohne Ladung auf eigenen Rä<strong>der</strong>n beför<strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong><br />

werden, werden Entgelte nach den Ziffern 1. o<strong>der</strong> 2. berechnet. 0119 00 8<br />

6 Stand: 01.01.2013


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

5<br />

Serviceleistungen<br />

5.1 Zollüberwachung<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Zollvorschriften für Sendungen, die <strong>der</strong><br />

Zollüberwachung (Ausfuhr, Einfuhr <strong>und</strong> Durchfuhr) unterliegen:<br />

Betrag EUR<br />

Berechnungsbasis<br />

5.1.1 Erledigung <strong>der</strong> Ausfuhrförmlichkeiten bei <strong>der</strong> Ausgangsstelle 12,70 Wagen 1)<br />

des Versandbahnhofs **)<br />

5.1.2 Regelverfahren mit Versandanmeldung T bzw. Versandbegleit- 24,00 Wagen 1)<br />

dokument (gVV) *) o<strong>der</strong> im vereinfachten gemeinschaftlichen/<br />

gemeinsamen Versandverfahren (vgVV)<br />

5.1.3 Zollbehandlung (Gestellung) auf Grenz- o<strong>der</strong> Unterwegsbahnhöfen 43,00 Wagen 1)<br />

zur Eröffnung o<strong>der</strong> Beendigung eines Versandverfahrens (gVV, vgVV) 2)<br />

5.1.4 zugelassener Empfänger auf dem Bestimmungsbahnhof 3)<br />

5.1.5 geschlossene Züge 4)<br />

5,10 Wagen 1)<br />

5.1.6 Vorführung zur VuB- (Verbote <strong>und</strong> Beschränkungen) <strong>und</strong> 43,00 Wagen 1)<br />

sonstigen verwaltungsbehördlichen Behandlung 5)<br />

Entgelte werden nicht berechnet für abgabefreie Rückwaren 6) .<br />

5.1.7 Für die Durchführung eines Zollverfahrens im Auftrag des<br />

K<strong>und</strong>en berechnen wir zusätzlich 42,20 Zollanmeldung<br />

5.1.8 Vereinfachte Verfahren (vereinfachte Anmeldeverfahren –<br />

VAV auf dem Grenzeingangsbahnhof) 3) 12,70 Wagen 1)<br />

5.2 Verrechnung von Zöllen <strong>und</strong> Steuern 1 % vom Aufschub- Zollanmeldung<br />

betrag,<br />

mindestens 12,40 EUR<br />

höchstens 19,30 EUR<br />

1) Ist eine Sendung wegen <strong>der</strong> Abmessung des Gutes auf mehr als einen<br />

Wagen verladen, so wird das Entgelt wie für einen Wagen erhoben.<br />

2) Die Erledigung des Kontrollexemplars T 5 bzw. einer Ausfuhranmeldung<br />

für Erstattungszwecke sowie <strong>der</strong> Versandanmeldung T bzw. des<br />

(NCTS) Versandbegleitdokumentes gilt nicht als Behandlung auf dem<br />

Grenzausgangsbahnhof im Binnenland – ausgenommen an <strong>der</strong><br />

EU-Außengrenze zur Schweiz.<br />

3) Das Entgelt wird erhoben, wenn diese Art <strong>der</strong> Zollbehandlung von <strong>der</strong><br />

Zollverwaltung genehmigt <strong>und</strong> vom Absen<strong>der</strong> im Frachtbrief gemäß<br />

§ 408 (1) Ziffer 11 HGB bzw. Anlage 2 Handbuch zum CIM-Frachtbrief<br />

(GLV-CIM) vorgeschrieben ist.<br />

4) Das Entgelt für den „geschlossenen Zug“ gilt für gleichartiges Gut, das<br />

im geschlossenen Zug beför<strong>der</strong>t <strong>und</strong> wie eine Sendung behandelt wird.<br />

5) Das Entgelt für die Behandlung wird zusätzlich erhoben, wenn sie auf<br />

einem an<strong>der</strong>en Bahnhof durchgeführt wird als die eigentliche Zollbehandlung.<br />

Werden die VuB- <strong>und</strong> die sonstige verwaltungsbehördliche<br />

Behandlung sowie die Zollbehandlung auf demselben Bahnhof durchgeführt,<br />

so wird bei ungleichen Entgelten das höhere Entgelt erhoben.<br />

6) Bei abgabefreien Rückwaren gemäß Art. 185 Zollkodex hat <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong><br />

im Frachtbrief zu erklären, dass es sich um „Rückware, Gemeinschaftsware“<br />

handelt. Als Rückwaren im Sinne dieser Preisposition<br />

gelten aus dem Zollgebiet <strong>der</strong> Gemeinschaft ausgeführte private<br />

Großcontainer sowie private Pack- <strong>und</strong> Lademittel/Ladegeräte, die<br />

nach Gebrauch leer in das Zollgebiet <strong>der</strong> Gemeinschaft wie<strong>der</strong> eingeführt<br />

werden.<br />

*) Ist <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> nicht Hauptverpflichteter im gVV, ist nur die<br />

Hälfte des Betrages zu erheben.<br />

**) Bei Ausfuhren in Verbindung mit einem Versandverfahren (vgVV, gVV)<br />

– z. B. Gemeinschaftswaren von DE nach CH – wird nur das Entgelt für<br />

das jeweilige Versandverfahren erhoben.<br />

Stand: 01.01.2013<br />

7


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

5.3 Standgeld, Ladefrist, Wagenbestellung, Abrufverfahren<br />

5.3.1 Für die Überlassung eines bahneigenen Güterwagens außerhalb <strong>der</strong> Lade- o<strong>der</strong> Entladezeit (Ladefrist)<br />

– insbeson<strong>der</strong>e wegen Ladefristüberschreitung bzw. (Zwischen-)Abstellungen –<br />

wird Standgeld nach 5.3.1.1 bzw. 5.3.1.2 berechnet.<br />

5.3.1.1 Standgeld<br />

Standgeldsätze je angefangene<br />

24 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Güterwagen<br />

1.–6. Tag ab dem 7. Tag<br />

1.–3. Tag ab dem bei hohem bei hohem<br />

4.–6. Tag Wagenbedarf Wagenbedarf<br />

Wagengattungen EUR EUR EUR EUR EUR<br />

E, G, K, L, O, T 30,– 38,– 50,– 68,– 100,–<br />

Ea, F, Ga, H, I, Lg, Rmm, Remm, Rlmm,<br />

Tb, Td, U, Z<br />

41,– 54,– 73,– 94,– 146,–<br />

Fa, Ha, Hbb, Ki, La, R, Sl, Ta 53,– 69,– 89,– 121,– 177,–<br />

Facns 133, Fal, Habb, Habi,<br />

Hi(i)(m)rrs-tt, Ia, Laa, Rb, Rn, S, Tadg, 63,– 82,– 109,– 143,– 218,–<br />

Tagnoo, Tamn, Ta(l)n, Ua, Za<br />

Faal, Falrr, Fan, S(d)gg, Slps-u 78,– 107,– 137,– 181,– 276,–<br />

Die Zuordnung einer Wagengattung zu einer Preisklasse wird durch die<br />

Abfolge <strong>der</strong> Gattungs- <strong>und</strong> Kennbuchstaben bestimmt. Sollte die betreffende<br />

Wagengattung nicht explizit aufgeführt sein, so fällt sie in die Preis klasse<br />

<strong>der</strong> übergeordneten Wagen gat tung (Beispiel: Wagengattung „Habbi“ wird<br />

<strong>der</strong> Wagen gat tung Habb <strong>und</strong> somit <strong>der</strong> Preisklasse 4 zugeordnet).<br />

Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser<br />

K<strong>und</strong>enservice mit.<br />

5.3.1.2 Standgeld für Spezialgüterwagen des Bahnbaustellenverkehrs<br />

Standgeldsätze je angefangene<br />

24 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Güterwagen<br />

Spalte A Spalte B Spalte C<br />

1.–7. Tag ab dem bei hohem<br />

8.–30. Tag Wagenbedarf<br />

Wagengattungen mit Bauartnummer EUR EUR EUR<br />

Facs 139 111,– 127,– 167,–<br />

Facs 140<br />

Facns 141, Fas 126, Fakks 127, Fans 128, Sps 466, Slps 462 bis 465 182,– 210,– 275,–<br />

Bei Ladefristüberschreitungen von mehr als 30 Tagen wird ab dem 31. Tag<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Spalte A o<strong>der</strong> Spalte C angegebene Standgeldsatz/24 St<strong>und</strong>en<br />

verdoppelt.<br />

Wagengattungen mit hohem Wagenbedarf teilt Ihnen unser<br />

K<strong>und</strong>enservice mit.<br />

5.3.2 Für Schienenfahrzeuge, die als Gegenstand<br />

eines Frachtvertrages auf eigenen Rä<strong>der</strong>n<br />

beför<strong>der</strong>t werden, wird bei Überschreiten <strong>der</strong><br />

Ladefrist (auf bahneigenen Gleisen) ein Entgelt<br />

in Höhe von 5,60 EUR pro Tag berechnet.<br />

5.3.3 Bestellen von Güterwagen, Ladefristen:<br />

5.3.3.1 Die Be stel lung von leeren Güterwagen sollte<br />

bis spätestens 10.00 Uhr des dem gewünschten<br />

Bedarfstag vorangehenden Werktags – aus -<br />

genommen samstags – bei unserem<br />

K<strong>und</strong>enservice erfolgen. Die Bestel lungen<br />

sollen <strong>der</strong> aktuellen Aufnahme kapazität <strong>der</strong><br />

Ver lade anlagen entsprechen.<br />

8 Stand: 01.01.2013


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

5.3.3.2 Die Bedienungszeiten <strong>und</strong> Ladefristen für öffentliche<br />

Ladestellen (Freiladegleise) teilt Ihnen<br />

unser K<strong>und</strong>enservice auf Anfrage mit.<br />

5.3.3.3 Sofern nichts an<strong>der</strong>es vereinbart ist, gelten<br />

für alle Sendungen von bzw. zu einem Gleisan<br />

schluss die jeweiligen von uns mit dem<br />

Anschließer verein bar ten örtlichen Ladefristen<br />

regelungen. Die je weils aktuell gültigen<br />

örtlichen Lade fristen können beim K<strong>und</strong>enservice<br />

erfragt werden.<br />

5.3.3.4 Sofern für einen Gleisanschluss keine Ladefristen<br />

vertraglich vereinbart sind, gilt für die<br />

Be- <strong>und</strong> Entladung eine Frist von jeweils acht<br />

St<strong>und</strong>en.<br />

5.3.4 Abbestellen von bestellten leeren Güterwagen.<br />

a) Für das Abbestellen eines noch nicht bereitgestellten<br />

Güterwagens nach 10.00 Uhr<br />

des dem gewünschten Bedarfstag vorangehen<br />

den Werk tags – ausgenommen sams -<br />

tags – wird ein Abbestellentgelt in Höhe<br />

des Stand geldsatzes (1.–3. Tag) berechnet.<br />

b) Für das Abbestellen eines bereitgestellten<br />

Güterwagens berechnen wir für die gesamte<br />

Zeit <strong>der</strong> Bereitstellung Standgeld sowie<br />

unsere Aufwendungen für die Rückholung<br />

des leeren Wagens.<br />

5.3.5 Vertragswidrige Nutzung von bahneigenen<br />

Güter wagen.<br />

Wird ein Wagen vertragswidrig genutzt, wird<br />

neben <strong>der</strong> vertraglichen Vergütung (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Standgeld, Güterwagenmiete) für die<br />

gesamte Zeit zusätzlich <strong>der</strong> 2,5-fache Satz des<br />

Betrages berechnet, <strong>der</strong> bei einer Anmietung<br />

angefallen wäre.<br />

5.3.6 Abrufverfahren.<br />

Das Sammeln von beladenen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> leeren<br />

Wagen auf bahneigenen Gleisen, verb<strong>und</strong>en<br />

mit einem späteren Abrufen <strong>der</strong> Wagen bzw.<br />

einem nachgereichten Versandauftrag, ist nach<br />

vorheriger Vereinbarung möglich. Pro Abruf<br />

werden hierfür 51,70 EUR pro Wagen zusätzlich<br />

zum Standgeld berechnet.<br />

5.4 Zeitleistung Personal.<br />

Pro <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> Mitar bei ter <strong>und</strong> je angefangene<br />

Viertelstun de werden 12,70 EUR<br />

berechnet.<br />

5.5 Rückgabe von nicht verwendungsfähigen<br />

Güterwagen.<br />

Wird ein Wagen in nicht verwendungsfähigem<br />

Zustand (siehe Ziffer 4.6 unserer ALB)<br />

zurück gegeben, werden je Wagen 163,– EUR 1)<br />

berechnet. Schadenersatzansprüche bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

5.6 Wiegen.<br />

Für das Wiegen von Güterwagen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Schienenfahrzeugen auf einer Gleiswaage<br />

werden je Wagen 47,20 EUR 1) berechnet<br />

5.7 Reinigen öffentlicher Ladestraßen von La<strong>der</strong>ückständen.<br />

Für die Beseitigung von Lade rückständen, die<br />

bei <strong>der</strong> Be- <strong>und</strong> Entladung von Holz (NHM<br />

4401.XX <strong>und</strong> 4403.XX) entstehen, wird unter<br />

Codezahl 716 bzw. 717 ein Entgelt von<br />

25,40 EUR pro Wagen berechnet. Der Betrag<br />

geht zulasten des Frachtzahlers.<br />

5.8 Serviceleistungen nach Vereinbarung.<br />

Weitere Serviceleistungen können Sie gegen<br />

Entgelt mit uns vereinbaren. Das Angebot<br />

umfasst u. a. EUR-Palettenservice, Ver mietung<br />

von Güter wa gen, Personenbegleitung<br />

von Gütertrans porten. Auskünfte erteilen<br />

Ihnen gerne unsere Verkäufer.<br />

1) Im Rahmen <strong>der</strong> Rückgabe nicht verwendungsfähiger Güterwagen/<br />

Reinigung/Verwiegung anfallende Transport kosten werden beson<strong>der</strong>s<br />

in Rechnung gestellt.<br />

6<br />

Allgemeine Preisliste (APL)<br />

Preislistennummer<br />

Die Allgemeine Preisliste gilt für den Transport von<br />

– Einzelwagen, Wagengruppen <strong>und</strong> geschlossenen Zügen (Ganzzügen) 0110 00 7<br />

– Schienenfahrzeugen auf eigenen Rä<strong>der</strong>n 0112 00 3<br />

– leeren Schutz- o<strong>der</strong> Zwischenwagen 0123 00 0<br />

Preisabschläge:<br />

Für Schienenfahrzeuge, die auf eigenen Rä<strong>der</strong>n beför<strong>der</strong>t<br />

werden, wird <strong>der</strong> Preis nach <strong>der</strong> Preis tafel 1<br />

für das Eigengewicht zuzüglich des Gewichts <strong>der</strong> ggf.<br />

zugeladenen Güter berechnet.<br />

Darauf wird ein Abschlag von 25 % berechnet.<br />

Aufpreise:<br />

Bei Wagen mit mehr als 2 Achsen <strong>und</strong> einer Lade länge<br />

ab 27 m werden die <strong>Preise</strong> für „Wagen mit mehr als<br />

2 Achsen <strong>und</strong> einer Ladelänge bis 26,99 m“ verdoppelt.<br />

Stand: 01.01.2013<br />

9


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

7<br />

Preistafel 1 (Preislistennummer 01 10 007)<br />

Für Transporte in einem Wagen mit zwei Achsen<br />

Sendungs<br />

gewicht<br />

in t<br />

Entfernung<br />

bis km<br />

bis 13,499 13,500<br />

–17,499<br />

Wagenpreise in EUR<br />

17,500<br />

–21,499<br />

21,500<br />

–25,499<br />

25,500<br />

–30,499<br />

jede<br />

weitere<br />

Tonne<br />

kostet<br />

100 603 603 603 664 742 27<br />

110 614 614 632 705 790 30<br />

120 614 614 666 742 830 32<br />

130 691 691 696 779 872 33<br />

140 691 691 730 815 912 34<br />

150 724 724 761 850 955 35<br />

160 724 724 793 887 993 37<br />

170 738 738 825 924 1032 37<br />

180 738 757 859 960 1076 38<br />

190 769 788 895 995 1115 41<br />

200 769 817 924 1031 1158 41<br />

220 769 856 970 1084 1214 46<br />

240 788 906 1028 1148 1286 48<br />

260 830 960 1087 1214 1361 51<br />

280 876 1011 1144 1279 1431 54<br />

300 921 1062 1201 1343 1503 56<br />

320 961 1111 1257 1405 1571 57<br />

340 1000 1155 1311 1463 1638 60<br />

360 1042 1200 1361 1521 1702 61<br />

380 1080 1248 1411 1576 1765 64<br />

400 1118 1291 1465 1633 1831 65<br />

450 1178 1361 1539 1720 1927 70<br />

500 1257 1450 1644 1836 2055 77<br />

550 1332 1537 1742 1945 2179 80<br />

600 1402 1617 1832 2047 2290 85<br />

650 1468 1696 1919 2141 2402 89<br />

700 1533 1772 2006 2241 2509 91<br />

750 1586 1830 2071 2314 2591 94<br />

800 1621 1871 2117 2366 2651 99<br />

850 1659 1911 2167 2420 2710 100<br />

900 1694 1953 2215 2473 2769 101<br />

950 1730 1996 2261 2525 2828 105<br />

1000 1765 2039 2308 2578 2889 107<br />

1100 1822 2102 2380 2658 2979 110<br />

1200 1893 2186 2475 2766 3097 113<br />

1300 1966 2271 2572 2870 3218 117<br />

1400 2039 2354 2666 2979 3335 124<br />

1500 2112 2438 2761 3086 3452 126<br />

10 Stand: 01.01.2013


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong><br />

Allgemeine Bestimmungen für Gütertransportleistungen<br />

Preistafel 2 (Preislistennummer 01 10 007)<br />

Für Transporte in einem Wagen mit mehr als zwei Achsen <strong>und</strong> einer Ladelänge bis zu 26,99 m<br />

Sendungsgewicht<br />

in t<br />

Entfernung<br />

bis km<br />

bis<br />

34,499<br />

34,500<br />

–39,499<br />

Wagenpreise in EUR<br />

39,500<br />

–44,499<br />

44,500<br />

–49,499<br />

49,500<br />

–54,499<br />

54,500<br />

–59,499<br />

59,500<br />

–64,499<br />

64,500<br />

–69,499<br />

69,500<br />

–74,499<br />

jede<br />

weitere<br />

Tonne<br />

kostet<br />

100 918 1017 1145 1274 1403 1532 1662 1791 1894 25<br />

110 977 1083 1220 1357 1495 1633 1773 1908 2017 27<br />

120 1027 1140 1284 1428 1571 1717 1862 2008 2123 30<br />

130 1078 1196 1346 1499 1649 1800 1951 2103 2224 32<br />

140 1129 1252 1408 1568 1725 1887 2046 2202 2332 33<br />

150 1178 1306 1471 1638 1803 1968 2135 2301 2435 34<br />

160 1230 1362 1533 1708 1880 2053 2225 2401 2537 35<br />

170 1279 1418 1595 1778 1954 2136 2317 2495 2642 36<br />

180 1328 1472 1661 1843 2035 2222 2408 2596 2745 37<br />

190 1379 1529 1721 1914 2110 2304 2496 2693 2849 38<br />

200 1430 1586 1783 1986 2187 2391 2592 2793 2954 39<br />

220 1501 1662 1872 2083 2296 2509 2717 2929 3098 41<br />

240 1591 1761 1986 2212 2435 2656 2882 3104 3285 46<br />

260 1678 1862 2099 2336 2573 2808 3042 3280 3473 49<br />

280 1772 1961 2211 2458 2708 2956 3205 3456 3656 51<br />

300 1861 2061 2324 2582 2846 3107 3370 3631 3840 54<br />

320 1946 2155 2427 2701 2976 3251 3525 3798 4018 55<br />

340 2025 2243 2528 2812 3097 3385 3669 3955 4182 57<br />

360 2103 2332 2626 2922 3219 3514 3812 4109 4346 59<br />

380 2184 2418 2726 3034 3339 3647 3956 4265 4508 61<br />

400 2263 2506 2825 3144 3460 3779 4098 4417 4674 63<br />

450 2383 2638 2975 3309 3645 3982 4317 4651 4922 65<br />

500 2542 2814 3176 3534 3891 4247 4608 4965 5253 71<br />

550 2693 2982 3364 3743 4121 4500 4879 5259 5560 77<br />

600 2833 3139 3537 3937 4333 4735 5134 5531 5851 80<br />

650 2969 3288 3706 4123 4540 4962 5378 5795 6131 85<br />

700 3101 3431 3872 4307 4741 5179 5617 6053 6403 88<br />

750 3203 3546 3997 4451 4901 5352 5801 6255 6614 90<br />

800 3276 3629 4088 4553 5015 5475 5937 6400 6768 91<br />

850 3354 3713 4184 4656 5129 5600 6071 6541 6921 94<br />

900 3424 3794 4275 4757 5240 5722 6204 6686 7073 98<br />

950 3498 3876 4365 4861 5354 5846 6340 6831 7224 99<br />

1000 3573 3956 4459 4958 5467 5969 6468 6974 7379 101<br />

1100 3684 4080 4595 5115 5635 6155 6672 7190 7604 105<br />

1200 3831 4240 4781 5319 5861 6400 6941 7477 7908 109<br />

1300 3975 4404 4964 5525 6084 6644 7206 7767 8213 112<br />

1400 4123 4568 5147 5728 6309 6890 7473 8053 8515 116<br />

1500 4272 4732 5331 5935 6536 7138 7738 8341 8821 120<br />

Stand: 01.01.2013<br />

11


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong>; Allgemeine Bestimmungen für<br />

Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Vor<strong>der</strong>seite<br />

8<br />

Das Muster<br />

des Frachtbriefes<br />

ist<br />

verkleinert<br />

dargestellt.<br />

Es besteht<br />

aus den<br />

Teilen:<br />

– Blatt 1<br />

Versandblatt<br />

– Blatt 2<br />

Frachtbriefdoppel<br />

– Blatt 3<br />

Empfangsblatt<br />

– Blatt 4<br />

Frachtbrief<br />

12 Stand: 01.01.2013


<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong>; Allgemeine Bestimmungen für<br />

Gütertransportleistungen; Frachtbriefmuster – Rückseite<br />

Stempel <strong>der</strong> Zugwechselbahnhöfe<br />

1 2 3 4<br />

Anmerkungen<br />

(1) Für die Beför<strong>der</strong>ung gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen (ALB) <strong>und</strong> nachstehende Hinweise.<br />

(2) Die innerhalb <strong>der</strong> fettgedruckten Linie gelegenen Fel<strong>der</strong> sind für Eintragungen durch den Absen<strong>der</strong> bestimmt. Bitte drücken Sie beim Schreiben fest<br />

auf, damit Ihre Eintragungen auch auf allen Teilen lesbar sind. Frachtbriefe mit Abän<strong>der</strong>ungen, Radierungen o<strong>der</strong> Überklebungen brauchen nicht<br />

angenommen zu werden. Durchstreichungen sind nur zulässig, wenn <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong> sie mit seiner Unterschrift anerkennt.<br />

(3) Auf einen Frachtbrief können bis zu 3 Wagenladungen aufgeliefert werden, wenn diese an den selben Empfänger <strong>und</strong> an den selben Bestimmungsbahnhof<br />

aufgeliefert werden. Nach beson<strong>der</strong>er Vereinbarung können auch Wagengruppen mit mehr als 3 Wagen o<strong>der</strong> ganze Züge gleichzeitig mit<br />

einem Frachtbrief aufgeliefert werden, wenn sie an den selben Empfänger <strong>und</strong> an den selben Bestimmungsbahnhof gerichtet sind. Bei Auflieferung von<br />

zwei o<strong>der</strong> drei Wagenladungen mit einem Frachtbrief werden die Angaben für jede Einzelsendung in den Frachtbrief eingetragen. Bei Auflieferung ab<br />

4 Wagen mit einem Frachtbrief ist diesem <strong>der</strong> Vordruck „Nachweisung/Wagenliste zum Frachtbrief“ ausgefüllt (in <strong>der</strong> vorgeschriebenen Zahl) beizufügen.<br />

(4) Mit einem <strong>und</strong> demselben Frachtbrief können nicht aufgeliefert werden:<br />

a) Güter, die nach ihrer Beschaffenheit nicht ohne Nachteil zusammengeladen werden können, sowie Güter, die nach den Vorschriften des RID we<strong>der</strong><br />

miteinan<strong>der</strong> noch mit an<strong>der</strong>en Gütern zusammengeladen werden dürfen;<br />

b) Güter, durch <strong>der</strong>en Zusammenladung Zoll- o<strong>der</strong> sonstige Verwaltungsvorschriften verletzt würden;<br />

c) Güter, die von <strong>der</strong> Eisenbahn verladen werden, mit Gütern, die <strong>der</strong> Absen<strong>der</strong> verlädt.<br />

Die auf <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>seite in Klammern aufgeführten Ziffern weisen auf die in nachstehenden Erläuterungen genannten Beson<strong>der</strong>heiten hin.<br />

(5) Hier sind Erklärungen des Absen<strong>der</strong>s einzutragen: z.B.<br />

– Erklärung über Befreiung von <strong>der</strong> Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG),<br />

– bahnseitig verwiegen,<br />

– Zoll-(Steuer-)behandlung in ...,<br />

– bei Transportzwischenfällen (Leckagen) usw. von Gefahrgutsendungen ist zu benachrichtigen ... .<br />

(6) Hier sind Anzahl <strong>und</strong> Art <strong>der</strong> beigegebenen Begleitpapiere <strong>und</strong> Beilagen einzutragen.<br />

(7) Bei Teilnahme am Verfahren „Zentrale Frachtberechnung <strong>und</strong> Fakturierung im Ladungsverkehr (ZFL)“ o<strong>der</strong> nach beson<strong>der</strong>er Vereinbarung kann hier eine<br />

bis zu 10-stellige Nummer angegeben werden, die als Referenz-, Dispositions- o<strong>der</strong> sonstige Kennnummer dient <strong>und</strong> in <strong>der</strong> periodischen Rechnung<br />

wie<strong>der</strong>gegeben wird.<br />

(8) Hier ist die 12-stellige Wagennummer wie folgt „2180 150 2305 2“ anzugeben; ferner das angeschriebene Gattungskennzeichen <strong>und</strong> bei Privatwagen „P“.<br />

(9) Hier können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B. „im Auftrage des N. N.“,<br />

„Zur Verfügung des N. N.“,<br />

(10) Im Feld „Zahlungsvermerk“ ist das Zutreffende anzukreuzen. Eine nach den Preislisten zulässige Erweiterung o<strong>der</strong> Einschränkung <strong>der</strong> gewünschten<br />

Kostenübernahme (z. B. frei einschließlich ..., frei Fracht) ist hinter dem vorgesehenen Zahlungsvermerk „frei“ unter genauer Bezeichnung anzugeben.<br />

Frachtbriefe mit Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> mehreren Angaben im Feld „Zahlungsvermerk“ werden nicht angenommen.<br />

(11) Hier ist die genaue Bezeichnung des Bestimmungsbahnhofes <strong>und</strong> – ohne Verbindlichkeit für die Eisenbahn – ggf. die Ladestelle Empfang einzutragen.<br />

(12) Güter, die den Vorschriften des RID unterliegen, sind den Bestimmungen entsprechend zu bezeichnen; das Feld 32 ist anzukreuzen.<br />

(13) Will ein an<strong>der</strong>er als <strong>der</strong> im Frachtbrief genannte Absen<strong>der</strong> (Feld 10) bzw. Empfänger (Feld 15) nach beson<strong>der</strong>er Vereinbarung die Kosten im Versand<br />

bzw. Empfang übernehmen, ist hier die K<strong>und</strong>ennummer dieses Dritten einzutragen.<br />

(14) Eintragungen sind nur zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Leistungsvertrag abgeschlossen ist.<br />

(15) Bei Sendungen mit Abfällen ist zusätzlich <strong>der</strong> Abfallschlüssel nach <strong>der</strong> Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis mit dem Zusatz „AVV“ anzugeben.<br />

05.98<br />

Stand: 01.01.2013<br />

13


Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong><br />

– Stand: 1. Januar 2013 –<br />

9<br />

1 Geltungsbereich, abweichende <strong>und</strong> ergän zende Bedingungen<br />

1.1 Unsere Leistungen (Beför<strong>der</strong>ung von Gut, Um schlag, Zwischen-/Lagerung <strong>und</strong> sonstige<br />

beför<strong>der</strong>ungsnahe Leistungen) erbringen wir zu den nachfolgenden ALB <strong>und</strong> den in Ziff. 1.3<br />

genannten Bedingungen. Die ALB gelten auch für unsere inter nationalen Transporte,<br />

soweit die „Bestimmungen <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> für den internationalen Eisenbahnverkehr“<br />

keine abweichenden Bestimmungen enthalten. Die ALB gelten nicht für<br />

Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.<br />

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des K<strong>und</strong>en gelten nur bei beson<strong>der</strong>er Bestätigung<br />

unsererseits.<br />

1.3 Ergänzend zu den ALB gelten die folgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen<br />

Fassung:<br />

– <strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong><br />

– Verla<strong>der</strong>ichtlinien <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong><br />

– Vorschriften für die Beför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter mit <strong>der</strong> Eisenbahn<br />

– Allgemeine Bedingungen über den Tausch von EUR-Paletten mit <strong>der</strong><br />

<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong><br />

– Geschäftsbedingungen für das Frachtausgleichsverfahren <strong>der</strong> DeutscheVerkehrsBank <strong>AG</strong>.<br />

1.4 Speditions-, Lager- <strong>und</strong> sonstige speditionsüb liche Leistungen erbringen wir auf <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> ADSp in ihrer neuesten Fassung, soweit diese beson<strong>der</strong>s vereinbart werden.<br />

1.5 Die Durchführung <strong>und</strong> Verbindlichkeit eines elek tronischen Austauschs von Vertrags<strong>und</strong><br />

Leis tungs daten wird in einem beson<strong>der</strong>s abzuschließenden Vertrag geregelt.<br />

2 Leistungsvertrag, Einzelverträge<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>lage für die von uns zu erbringenden Leis tungen ist ein mit dem K<strong>und</strong>en<br />

schriftlich abzuschließen<strong>der</strong> Leistungsvertrag. Dieser hat eine Lauf zeit von 12 Monaten.<br />

Die Verlängerung, Än de rung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abschluss eines neuen Leis tungs vertrages bedürfen<br />

ebenfalls <strong>der</strong> Schriftform. Sofern <strong>der</strong> Leis tungs vertrag nicht von beiden Parteien unterschrieben<br />

wurde, ist unser vom K<strong>und</strong>en nicht unverzüglich wi<strong>der</strong>sprochenes Bestäti gungsschrei<br />

ben verbindlich.<br />

2.2 Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Leis tungs daten, die für den Abschluss von<br />

Einzelverträgen, insbeson<strong>der</strong>e Frachtverträgen, erfor<strong>der</strong> lich sind (z. B. Relation, Ladegut,<br />

Wagentyp, Ladeeinheit, Entgelt).<br />

2.3 Einzelverträge kommen durch Auftrag des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> unsere Annahme zustande.<br />

Bei Anbindung des K<strong>und</strong>en an unseren K<strong>und</strong>enservice sind Auf träge ausschließ lich<br />

an diesen zu richten; <strong>der</strong> Auftrag gilt als angenommen, wenn das K<strong>und</strong>enService Zentrum<br />

nicht innerhalb einer angemessenen Frist wi<strong>der</strong>spricht. Eine schriftliche Auftragsbestätigung<br />

erfolgt nur, wenn dies mit dem K<strong>und</strong>en beson<strong>der</strong>s vereinbart ist.<br />

3 Frachtbrief, Transportauftrag<br />

3.1 Soweit nichts an<strong>der</strong>es vereinbart ist, ist vom K<strong>und</strong>en ein Frachtbrief nach dem in den<br />

„<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong>“ <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> abgedruckten Muster auszustellen.<br />

Der Frachtbrief wird von uns nicht unterschrieben; gedruckte o<strong>der</strong> gestempelte Namenso<strong>der</strong><br />

Firmen angaben gelten nicht als Unterschrift.<br />

3.2 Bei Verwendung eines Frachtbriefs gemäß § 408 HGB gilt dieser als Transportauftrag.<br />

Erteilt <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e den Transportauftrag ohne Verwendung eines Fracht briefs, haftet<br />

er entsprechend § 414 HGB für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit sämtlicher im Transportauftrag<br />

enthaltenen Angaben.<br />

4 Wagen <strong>und</strong> Ladeeinheiten (LE) von <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>, Ladefristen<br />

4.1 Wir stellen für den Transport geeignete Wagen <strong>und</strong> LE zur Verfügung.<br />

4.2 Der K<strong>und</strong>e ist für die korrekte Angabe <strong>der</strong> benö tigten Anzahl <strong>und</strong> Gattung von Wagen<br />

<strong>und</strong> LE sowie <strong>der</strong> Destination verantwortlich; für die Bereitstellung von Wagen <strong>und</strong><br />

LE vor Abschluss eines Frachtvertrages gelten § 412 Abs. 3, § 415 sowie § 417 HGB<br />

entsprechend.<br />

4.3 Bei Überschreitung <strong>der</strong> Ladefristen erheben wir ein Standgeld nach „<strong>Preise</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“.<br />

4.4 Der K<strong>und</strong>e hat bereitgestellte Wagen <strong>und</strong> LE vor Verladung auf ihre Eignung für den<br />

vorgesehenen Verwendungszweck sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen <strong>und</strong> uns über<br />

Beanstandungen unverzüglich zu informieren.<br />

4.5 Der K<strong>und</strong>e haftet für Schäden an Wagen <strong>und</strong> LE, die durch ihn o<strong>der</strong> einen von ihm<br />

beauftragten Dritten verursacht werden inklusive <strong>der</strong> Folgekosten für einen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Werkstattaufenthalt. Der K<strong>und</strong>e haftet nicht, wenn <strong>der</strong> Schaden auf einen Mangel<br />

zurückzuführen ist, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Übergabe bereits vorhanden war. Beschädigungen <strong>und</strong><br />

Unfälle sind unverzüglich an unseren K<strong>und</strong>enservice zu melden.<br />

4.6 Der K<strong>und</strong>e ist dafür verantwortlich, dass entladene Wagen <strong>und</strong> LE verwendungsfähig,<br />

d. h. vollständig geleert, vorschriftsmäßig entseucht o<strong>der</strong> gereinigt sowie komplett mit<br />

losen Bestandteilen, ferner frist gerecht am vereinbarten Übergabepunkt o<strong>der</strong> Terminal<br />

zurückgegeben werden. Bei Nicht erfüllung erheben wir ein Entgelt nach „<strong>Preise</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“ für uns entstandene Aufwendungen. Ein weitergehen<strong>der</strong><br />

Schadens ersatz an spruch bleibt hiervon unberührt.<br />

4.7 Der K<strong>und</strong>e ist verpflichtet, die von uns überlassenen Wagen <strong>und</strong> LE ausschließlich zu<br />

dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu verwenden.<br />

5 Wagen Dritter<br />

Setzt <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e Wagen ein, <strong>der</strong>en Halter nicht die <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> ist, so stellt er<br />

sicher, dass diese einer Instandhaltung durch eine hierfür zertifizierte<br />

Stelle (ECM) unterliegen. Bis zur zwingenden Einführung <strong>der</strong> Zertifizierung ist eine<br />

Selbstdeklaration zur ordnungsgemäßen Instandhaltung abzugeben. An<strong>der</strong>enfalls sind<br />

wir berechtigt, die Übernahme <strong>der</strong> Wagen zu verweigern.<br />

6 Ladevorschriften<br />

6.1 Dem K<strong>und</strong>en obliegt die Verladung <strong>und</strong> die Ent ladung, wenn nicht etwas an<strong>der</strong>es<br />

vereinbart ist. Bei <strong>der</strong> Verladung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Entladung sind die Verla<strong>der</strong>ichtlinien <strong>der</strong><br />

<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> zu erfüllen. Wir sind berechtigt, Wagen <strong>und</strong> LE auf betriebssichere<br />

Ver ladung zu überprüfen.<br />

6.2 Verletzt <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e seine Verpflichtung aus Ziff. 5.1, besteht eine erhebliche Abweichung<br />

zwischen vereinbartem <strong>und</strong> tatsächlichem Ladegut, wird das zulässige Gesamtgewicht<br />

überschritten o<strong>der</strong> durch die Art des Gutes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verladung die Beför<strong>der</strong>ung behin<strong>der</strong>t,<br />

werden wir den K<strong>und</strong>en auffor<strong>der</strong>n, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.<br />

Nach fruchtlosem Frist ablauf sind wir berech tigt, auch die Rechte entsprechend § 415<br />

Abs. 3 Satz 1 HGB geltend zu machen.<br />

6.3 Der K<strong>und</strong>e ist verpflichtet, Be- <strong>und</strong> Entla<strong>der</strong>este an <strong>der</strong> Ladestelle einschließlich <strong>der</strong><br />

Zufahrtswege unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.<br />

7 Hin<strong>der</strong>nisse<br />

Im Rahmen von § 419 Abs. 3 HGB sind wir be rechtigt, das beladene Transportmittel<br />

abzustellen. Für die Dauer dieser Abstellung haften wir für die Sorgfalt eines ordent lichen<br />

Kaufmanns.<br />

8 Verlustvermutung<br />

Für den Eintritt <strong>der</strong> Verlustvermutung gemäß § 424 Abs. 1 HGB gilt für inländische <strong>und</strong><br />

grenz über schrei tende Verkehre einheitlich ein weiterer Zeit raum von 30 Tagen nach<br />

Ablauf <strong>der</strong> Lieferfrist.<br />

9 Gefahrgut<br />

9.1 Der K<strong>und</strong>e hat die einschlägigen Gefahrgut-Rechts vorschriften sowie unsere Vorschriften<br />

für die Beför<strong>der</strong>ung gefährlicher Güter mit <strong>der</strong> Eisen bahn zu beachten.<br />

9.2 Gefahrgut wird von uns nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absen<strong>der</strong>/<br />

Empfänger die Übernahme <strong>der</strong> Sicherheits- <strong>und</strong> Obhutspflichten bis zur Abholung bzw.<br />

von <strong>der</strong> Bereitstellung an sowie bei Gütern <strong>der</strong> Klassen 1, 2 <strong>und</strong> 7 darüber hin aus die<br />

körperliche Übergabe/Übernahme des Gutes schriftlich vereinbart ist.<br />

9.3 Der K<strong>und</strong>e stellt uns im Rahmen seines Haftungs anteils von allen Ver pflich tungen<br />

frei, die beim Trans port, <strong>der</strong> Verwahrung o<strong>der</strong> sonstigen Be handlung gegenüber Dritten<br />

entstanden sowie auf die Eigenart des Gutes <strong>und</strong> die Nicht beachtung <strong>der</strong> dem K<strong>und</strong>en<br />

obliegenden Sorgfaltspflichten zurückzuführen sind.<br />

9.4 Gefahrgut wird von uns nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Ab stellen<br />

beladener Trans portmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg. Das Abstellen ungereinigter<br />

leerer Kesselwagen über einen Monat bedarf einer beson<strong>der</strong>en schriftlichen Vereinbarung.<br />

Ungereinigte leere <strong>und</strong> nicht ent gaste Druckgaskesselwagen werden von uns nicht länger<br />

als einen Monat abgestellt.<br />

10 Entgelte, Rechnungsstellung, Aufrechnungs verbot<br />

10.1 Frachtzahlungen erfolgen durch Frachtaus gleichs verfahren. An<strong>der</strong>e Zahlungsverfahren<br />

bedürfen einer beson<strong>der</strong>en Vereinbarung; in diesem Fall gelten die Ziff. 10.2<br />

<strong>und</strong> 10.3.<br />

10.2 Rechnungen sind unverzüglich nach Rech nungs erhalt ohne Abzug fällig. Ist die<br />

Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt erfolgt, können wir Verzugszinsen<br />

in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis zinssatz <strong>der</strong> Deutschen<br />

B<strong>und</strong>esbank verlangen. Wir können vom K<strong>und</strong>en eine Vorauszahlung o<strong>der</strong> Sicher heitsleistung<br />

verlangen.<br />

10.3 Gegen unsere For<strong>der</strong>ungen ist eine Aufrechnung o<strong>der</strong> Zurückbehaltung ausgeschlossen,<br />

es sei denn, die Gegenfor<strong>der</strong>ung ist unbestritten o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellt.<br />

11 Zoll- <strong>und</strong> sonstige Verwaltungsvorschriften<br />

Die Zoll- <strong>und</strong> sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften werden, solange das Gut<br />

unterwegs ist, von uns o<strong>der</strong> unseren Beauftragten erfüllt. Für diese Leistungen sowie<br />

für von uns nicht zu vertretende Verzögerungen anlässlich <strong>der</strong> Erfüllung dieser Leistungen<br />

erheben wir Entgelte nach „<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“.<br />

12 Beson<strong>der</strong>e Bedingungen für den Kombinierten Verkehr<br />

12.1 Im Kombinierten Verkehr beför<strong>der</strong>n wir leere <strong>und</strong> beladene LE <strong>und</strong> erbringen nach<br />

beson<strong>der</strong>er Ver einbarung ergänzende Leistungen (z. B. das Aus füllen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Beför<strong>der</strong>ungspa piere).<br />

12.2 LE im Sinne dieser ALB sind:<br />

– Container für den Überseeverkehr, <strong>der</strong>en Ab messungen, Eckbeschläge <strong>und</strong> Festigkeit<br />

von <strong>der</strong> Internationalen Standardisierungs-Organisation genormt sind<br />

– Binnencontainer für den europäischen Fest lands verkehr<br />

– Wechselbehälter, d. h. im Betrieb austauschbare Aufbauten<br />

– Sattelanhänger<br />

– Lastzüge <strong>und</strong> Sattelkraftfahrzeuge bei Nutzung <strong>der</strong> „Rollenden Landstraße“.<br />

12.3 LE müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vor schriften <strong>und</strong> technischen Bestimmungen<br />

(z. B. nach DIN, EN, UIC-Merkblättern, gültiges CSC-Sicherheitszulassungsschild)<br />

entsprechen.<br />

12.4 LE, die uns <strong>der</strong> K<strong>und</strong>e übergibt, müssen betriebs sicher <strong>und</strong> für das Gut geeignet sein.<br />

12.5 LE werden von uns im Freien abgestellt.<br />

13 Haftung<br />

13.1 Unsere Haftung für Verlust o<strong>der</strong> Be schädigung ist auf einen Betrag von 8,33<br />

Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Roh gewichts <strong>der</strong> Sendung beschränkt.<br />

Bei teilweisem Verlust o<strong>der</strong> teilweiser Beschädigung gilt § 431 Abs. 2 HGB entsprechend.<br />

Der Wert <strong>der</strong> Rechnungseinheiten bestimmt sich nach § 431 Abs. 4 HGB.<br />

13.2 In jedem Fall ist unsere Haftung auf einen Betrag von einer Million EURO o<strong>der</strong><br />

zwei Rech nungseinheiten für jedes Kilogramm pro Schadensfall beschränkt, je<br />

nachdem, welcher Betrag höher ist.<br />

13.3 Sofern Schadensersatzansprüche im Übrigen nicht durch Vorsatz o<strong>der</strong> grob fahrlässiges<br />

Verhalten begründet werden o<strong>der</strong> wir nicht aufgr<strong>und</strong> zwingen<strong>der</strong> Rechts vorschriften<br />

haften, sind über die in den ALB geregelten Ansprüche hinaus gehende Ersatzansprüche<br />

je<strong>der</strong> Art gegen uns, unsere Mit arbeiter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt<br />

nicht bei <strong>der</strong> Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Ersatzansprüche sind in diesen<br />

Fällen beschränkt auf den vorhersehbaren, typi schen Schaden.<br />

13.4 Ziff. 13.3 gilt auch für Beför<strong>der</strong>ung/Versand von Briefen.<br />

13.5 Der K<strong>und</strong>e soll uns Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens geben.<br />

14 Gerichtsstand, anwendbares Recht<br />

14.1 Für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergeben den Streitigkeiten (einschließ lich<br />

Wi<strong>der</strong>klagen, Scheck- <strong>und</strong> Wechselprozessen) ist alleiniger Gerichtsstand Mainz o<strong>der</strong><br />

nach unserer Wahl <strong>der</strong> Sitz des K<strong>und</strong>en.<br />

14.2 Es gilt das für die Rechtsbeziehungen inlän discher Parteien maßgebende Recht <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>es republik Deutschland.<br />

14


Bedingungen <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> für die Ganzzug-Produkte<br />

„<strong>DB</strong> SCHENKERplantrain“, „<strong>DB</strong> SCHENKERvariotrain“, „<strong>DB</strong> SCHENKERflextrain“<br />

(Bedingungen Ganzzug-Produkte) – Stand: 1. Januar 2013 –<br />

10<br />

1 Geltungsbereich, Produkte, Subunternehmer<br />

1.1 Diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ gelten für die Beför<strong>der</strong>ung von Ganz zügen<br />

als <strong>DB</strong> SCHENKERplantrain, <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrain <strong>und</strong> <strong>DB</strong> SCHENKERflextrain.<br />

<strong>DB</strong> SCHENKERplantrain, <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrain <strong>und</strong> <strong>DB</strong> SCHENKERflextrain sind<br />

die Ganzzug- Produkte im Wagenladungsverkehr <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> innerhalb<br />

Deutschlands.<br />

1.2 Die Beför<strong>der</strong>ung als <strong>DB</strong> SCHENKERplantrain o<strong>der</strong> <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrain o<strong>der</strong><br />

als <strong>DB</strong> SCHENKERflextrain im Wochen- bzw. Monatsprogramm setzt den Abschluss<br />

eines beson<strong>der</strong>en Transportvertrages voraus („Vereinbarung Ganzzug-Produkte“), <strong>der</strong><br />

insbeson<strong>der</strong>e die vereinbarten Relationen sowie die Auftragscodes für die einzelnen<br />

Transportaufträge enthält. Bei <strong>DB</strong> SCHENKERplantrains o<strong>der</strong> <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrains<br />

sind Neuverkehre sowie dauerhafte Än<strong>der</strong>ungen mit einem Vorlauf von mindestens<br />

acht Wochen zum Monatsende vor dem ersten Verkehrstag zu vereinbaren.<br />

1.3 <strong>DB</strong> SCHENKERplantrains sind regelmäßig verkehrende <strong>und</strong> für die Dauer <strong>der</strong><br />

„Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich bestellte Ganzzüge.<br />

1.4 <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrains sind Ganzzüge, <strong>der</strong>en Verkehrstage <strong>und</strong> geplante<br />

Übergabezeiten für die Dauer <strong>der</strong> „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ verbindlich festgelegt<br />

werden <strong>und</strong> die im Bedarfsfall bestellt werden können.<br />

1.5 <strong>DB</strong> SCHENKERflextrains sind Ganzzüge, die vom K<strong>und</strong>en flexibel nach den Vorgaben<br />

unter 2.4 bis 2.6 bestellt werden können. Die Machbarkeit <strong>und</strong> möglichen Abfahrtszeiten<br />

sind in hohem Maße abhängig von <strong>der</strong> Ressourcenverfügbarkeit.<br />

1.6 Bei den einzelnen Produkten müssen relationsbezogene Mindestmengen erreicht<br />

werden. Einzelheiten werden in <strong>der</strong> „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ festgelegt.<br />

1.7 Sofern nicht an<strong>der</strong>s vereinbart, verkehren Ganzzüge an Sonntagen <strong>und</strong> gesetzlichen<br />

Feiertagen nicht.<br />

1.8 <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> ist berechtigt, zur Leistungserstellung Subunternehmer einzusetzen.<br />

2 Bestellmodalitäten<br />

2.1 <strong>DB</strong> SCHENKERplantrains werden mit Abschluss <strong>der</strong> „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“<br />

verbindlich für die gesamte Dauer <strong>der</strong> „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ bestellt.<br />

2.2 Die Bestellung von <strong>DB</strong> SCHENKERflextrains o<strong>der</strong> <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrains im<br />

Rahmen von Monatsprogrammen muss spätestens bis zum 20. des Vormonats,<br />

mindestens aber 6 Arbeitstage (außer samstags) vor dem Ersten des Monats, für<br />

den das Programm gelten soll, schriftlich erfolgen. Für die Bestellung von<br />

<strong>DB</strong> SCHENKERflextrains gelten dabei die Ziffern 2.4 bis 2.6.<br />

2.3 <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrains müssen im Wochenprogramm bis Kalen<strong>der</strong>tag 4, 13 Uhr<br />

vor Verkehrstag schriftlich bestellt werden. Eine Bestellung nach Kalen<strong>der</strong>tag 4, 13 Uhr<br />

vor Verkehrstag kann nur als <strong>DB</strong> SCHENKERflextrain gemäß 2.4 <strong>und</strong> 2.5 erfolgen.<br />

2.4 <strong>DB</strong> SCHENKERflextrains müssen, soweit nicht an<strong>der</strong>s vereinbart, schriftlich beim<br />

K<strong>und</strong>enservice <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> bestellt werden. Mit <strong>der</strong> Bestellung gibt <strong>der</strong><br />

K<strong>und</strong>e ein Angebot zum Vertragsschluss ab, das durch die <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> als angenommen<br />

gilt, wenn <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> nicht innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en wi<strong>der</strong>spricht. An<br />

Samstagen, Sonntagen <strong>und</strong> Feiertagen ruht <strong>der</strong> Lauf dieser Frist.<br />

2.5 Wenn die gewünschte Abfahrtszeit innerhalb <strong>der</strong> auf die Bestellung folgenden<br />

nächsten 24 St<strong>und</strong>en liegt, kommt <strong>der</strong> Vertrag nur durch ausdrückliche Bestätigung <strong>der</strong><br />

<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> zustande.<br />

2.6 Bei Bestellung von <strong>DB</strong> SCHENKERflextrains weniger als 24 St<strong>und</strong>en vor Übergabe<br />

des Zuges wird außerdem ein Aufpreis nach den Bestimmungen <strong>der</strong> „<strong>Preise</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“ in <strong>der</strong> jeweils aktuellen Fassung erhoben.<br />

3 Stornierung<br />

3.1 Die Stornierung eines <strong>DB</strong> SCHENKERplantrains, <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrains o<strong>der</strong><br />

<strong>DB</strong> SCHENKERflextrains ist bis Kalen<strong>der</strong>tag 4, 13 Uhr vor dem Verkehrstag entgeltfrei<br />

möglich. Danach wird Stornierungsentgelt nach den Bestimmungen <strong>der</strong> „<strong>Preise</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“ in <strong>der</strong> jeweils aktuellen Fassung erhoben.<br />

3.2 Der Stornierungsauftrag muss bei einem <strong>DB</strong> SCHENKERplantrain o<strong>der</strong><br />

<strong>DB</strong> SCHENKERvariotrain den Auftragscode <strong>und</strong> die Vereinbarungsnummer enthalten<br />

<strong>und</strong> ist an das zuständige Team des K<strong>und</strong>enservice <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> zu richten.<br />

3.3 Nach erfolgter Stornierung wird ein reaktivierter <strong>DB</strong> SCHENKERplantrain o<strong>der</strong><br />

<strong>DB</strong> SCHENKERvariotrain als <strong>DB</strong> SCHENKERflextrain gefahren <strong>und</strong> abgerechnet.<br />

4 Transportmittel, Transportauftrag<br />

4.1 Transportmittel für die Beför<strong>der</strong>ung sind vom K<strong>und</strong>en beizustellende Privatgüter wagen<br />

o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> zu stellende Güterwagen (bahneigene Güterwagen).<br />

Bahneigene Güterwagen sind spätestens bis 10 Uhr vor dem Bedarfstag beim<br />

K<strong>und</strong>enservice <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> zu bestellen. Sie werden nach Verfügbarkeit<br />

disponiert.<br />

4.2 Der Transportauftrag ist so zu erteilen, dass er spätestens zwei St<strong>und</strong>en vor <strong>der</strong><br />

geplanten Übergabe des Ganzzuges beim K<strong>und</strong>enservice <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> eingegangen<br />

ist. Für die Produkte <strong>DB</strong> SCHENKERplantrain <strong>und</strong> <strong>DB</strong> SCHENKERvariotrain sind<br />

die in <strong>der</strong> „Vereinbarung Ganzzug-Produkte“ hinterlegten, für das Produkt <strong>DB</strong> SCHENK-<br />

ERflextrain die zwischen <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>und</strong> dem Besteller <strong>der</strong> Leistung abgestimmten<br />

geplanten Übergabetage- <strong>und</strong> Übergabest<strong>und</strong>en maßgebend. Wird <strong>der</strong> Transportauftrag am<br />

Vortag <strong>der</strong> gewünschten Übergabe o<strong>der</strong> früher erteilt, ist das gewünschte Versanddatum<br />

anzugeben.<br />

4.3 Im Transportauftrag ist <strong>der</strong> vereinbarte Auftragccode sowie die von <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong><br />

<strong>Rail</strong> mitgeteilte Zugnummer anzugeben. Ein Transportauftrag für ein Ganzzug-Produkt<br />

ohne Angabe des festgelegten Auftragscodes kann von <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> abgelehnt<br />

werden.<br />

5 Ladefristen<br />

5.1 Ist die Bereitstellung <strong>der</strong> Wagen zur Be- o<strong>der</strong> Entladung nicht wie vereinbart möglich<br />

<strong>und</strong> liegt <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> hierfür in <strong>der</strong> Sphäre des K<strong>und</strong>en, beginnt die Ladefrist mit <strong>der</strong><br />

vereinbarten geplanten Übergabezeit.<br />

5.2 Die Berechnung des Standgeldes sowie die des Abstellentgelts für Privatgüter<br />

wagen er gibt sich aus den Bestimmungen <strong>der</strong> „<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“ in <strong>der</strong> jeweils aktuellen Fassung.<br />

5.3 Im Übrigen sind die örtlich geltenden Vereinbarungen maßgeblich.<br />

6 Serviceleistungen<br />

6.1 Serviceleistungen sind speziell zu beauftragen, wenn sie nicht bereits im für den<br />

Transportauftrag vereinbarten Auftragscode hinterlegt sind.<br />

6.2 Die Serviceleistungen sind rechtzeitig vor ihrer Beauftragung beim Serviceteam<br />

des K<strong>und</strong>enservice <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> auf ihre Durchführ barkeit hin an zufragen <strong>und</strong><br />

sind nach Freigabe durch den K<strong>und</strong>enservice im Transportauftrag mit anzugeben.<br />

6.3 Serviceleistungen werden, soweit nicht an<strong>der</strong>s vereinbart, gemäß den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> „<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> <strong>Konditionen</strong> <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“ in <strong>der</strong> jeweils aktuellen Fassung<br />

berechnet.<br />

7 Frachtberechnung<br />

7.1 Soweit diese „Bedingungen Ganzzug-Produkte“ keine Regelungen enthalten <strong>und</strong><br />

keine spezielle Vereinbarung getroffen ist, werden die Frachtberechnung sowie die<br />

Berechnung <strong>der</strong> übrigen Entgelte nach den Bestimmungen <strong>der</strong> „<strong>Preise</strong> <strong>und</strong> Konditi onen“<br />

<strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> in <strong>der</strong> jeweils aktuellen Fassung vorgenommen.<br />

8 Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB)<br />

8.1 Ergänzend zu diesen Bedingungen Ganzzug-Produkte gelten die „Allgemeine<br />

Leistungsbedingungen (ALB) <strong>der</strong> <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong>“ in <strong>der</strong> jeweils<br />

aktuellen Fassung.<br />

8.2 <strong>DB</strong> <strong>Schenker</strong> <strong>Rail</strong> <strong>AG</strong> haftet bei Verlust <strong>und</strong> Beschädigung bis zu 8,33 Rechnungseinheiten<br />

je Kilogramm des verlorenen o<strong>der</strong> beschädigten Gutes, jedoch<br />

abweichend von § 431 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 HGB in jedem Schadensfall begrenzt auf einen<br />

Betrag von einer Million Euro o<strong>der</strong> zwei Rechnungseinheiten je Kilogramm des<br />

Gutes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.<br />

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