Landesplanerische Beurteilung - Regionaler Planungsverband ...
Landesplanerische Beurteilung - Regionaler Planungsverband ...
Landesplanerische Beurteilung - Regionaler Planungsverband ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 6 -<br />
Im vorliegenden Bebauungsplan ist festgelegt, dass die Verkaufsfläche des geplanten Bau- und<br />
Handwerkermarktes mit Gartencenter maximal 2.000 m² betragen darf. Dabei dürfen laut Bebauungsplan<br />
die jeweiligen Sortimentsbereiche folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:<br />
Kernsortiment Bau- und Handwerkermarkt: VK max. 1.874 m²<br />
Randsortiment Bau- und Handwerkermarkt: VK max. 146 m²<br />
Kernsortiment Gartencenter: VK max. 546 m²<br />
Randsortiment Gartencenter: VK max. 111 m².<br />
Diese zulässigen Höchstwerte entsprechen für den Bau- und Handwerkermarkt und für das<br />
Randsortiment des Gartencenters den landesplanerisch maximal möglichen Verkaufsflächen.<br />
Die Höchstgrenze für das Kernsortiment des Gartencenters ist allerdings auf 460 m² zu reduzieren.<br />
Insgesamt ist daher festzustellen, dass das geplante Nahversorgungszentrum auf dem Gelände<br />
des Wiebel Parks in Bad Endorf mit den Zielen der Raumordnung in Einklang gebracht werden<br />
kann, wenn die zulässige Verkaufsfläche des Kernsortiments im Gartencenter auf maximal 460<br />
m² reduziert wird. Die übrigen Verkaufsflächen sind so wie im Bebauungsplan vorgesehen landesplanerisch<br />
zulässig.<br />
1.3 Verkehr<br />
Gem. LEP B V 1.1.1 sollen die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssysteme, die für<br />
die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobilität und Kommunikation<br />
gewährleisten und möglichst umweltschonenden und sicheren Verkehr ermöglichen.<br />
Bewertung<br />
Die verkehrliche Erschließung des vorgesehenen Standorts wird in dem vorgelegten Verkehrsgutachten<br />
als leistungsfähig beurteilt. Die Anzahl der geplanten Stellplätze wird mit 180 für ausreichend<br />
gehalten.<br />
Aus der Sicht der Verkehrserschließung bestehen keine landesplanerischen Bedenken gegen<br />
das Vorhaben, wenn die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens wie im vorliegenden Bebauungsplan<br />
vorgesehen umgesetzt werden.