Landesplanerische Beurteilung - Regionaler Planungsverband ...
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R E G I E R U N G V O N O B E R B A Y E R N München, 15.10.2008<br />
24.1-8217-RO-04-08 Zimmer 4326<br />
Klaus Lang Telefon 2753<br />
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Nahversorgungszentrums<br />
auf dem Gelände des Gewerbeparks Wiebel in Bad Endorf;<br />
landesplanerische <strong>Beurteilung</strong><br />
A. Ergebnis der landesplanerischen <strong>Beurteilung</strong><br />
Das o.g. Vorhaben entspricht auf der Grundlage der vorgelegten Projektunterlagen bei Berücksichtigung<br />
der folgenden Maßgabe den Erfordernissen der Raumordnung:<br />
Die zulässige Höchstgrenze für die Verkaufsfläche im Bereich Kernsortiment Gartencenter ist<br />
von 546 m² auf 460 m² zu reduzieren.<br />
B. Gegenstand und Verlauf des Verfahrens<br />
I. Beschreibung des untersuchten Vorhabens<br />
Die Fa. Wiebel GmbH & Co. Grundstücksverwaltungs KG plant, auf dem Gelände des Wiebel<br />
Parks in Bad Endorf ein Nahversorgungszentrum zu errichten. Das Gelände ist derzeit durch<br />
eine sehr heterogene Bebauung mit gewerblicher Nutzung und Handelsbetrieben gekennzeichnet.<br />
Neben dem bestehenden Edeka-Markt bestehen auf dem Gelände derzeit ein Getränkemarkt<br />
und ein Baumarkt. Nach Auffassung des Marktes Bad Endorf lässt das Erscheinungsbild<br />
der bestehenden Gebäude und deren baulicher Zustand eine längerfristige, wirtschaftlich tragfähige<br />
Nutzung nicht mehr zu. Deshalb soll der überwiegende Teil des Gebäudebestandes beseitigt<br />
und das Areal neu strukturiert werden. Im Einzelnen sind folgende Verkaufsflächen vorgesehen:<br />
Supermarkt: Verkaufsfläche (VK) 1.455 m² (Erweiterung: Bestand 500 m²);<br />
Lebensmittel-Discountmarkt: VK 799 m²<br />
Bau- und Heimwerkermarkt mit Gartencenter: maximal VK 2.000 m² (Erweiterung: Bestand<br />
1.665 m²), davon<br />
Kernsortiment Bau- und Handwerkermarkt: VK max. 1.874 m²<br />
Randsortiment Bau- und Handwerkermarkt: VK max. 146 m²<br />
Kernsortiment Gartencenter: VK max. 546 m²<br />
Randsortiment Gartencenter : VK max. 111 m².<br />
...
- 2 -<br />
Der Supermarkt und der Bau- und Handwerkermarkt mit Gartencenter sind bereits auf dem Gelände<br />
ansässig und sollen nun neu errichtet und erweitert werden.<br />
Die verkehrliche Erschließung des vorgesehenen Standorts wird in dem vorgelegten Verkehrsgutachten<br />
als leistungsfähig beurteilt. Die Anzahl der geplanten Stellplätze wird mit 180 für ausreichend<br />
gehalten.<br />
Weitere Einzelheiten waren der Projektbeschreibung mit Lageplänen zu entnehmen.<br />
II. Das angewandte Verfahren<br />
Auf Antrag des Projektträgers hat die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde<br />
für das geplante Vorhaben im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ein vereinfachtes<br />
Raumordnungsverfahren durchgeführt. Die Beteiligten wurden vom Markt Bad Endorf mit<br />
Schreiben vom 15.07.2008 um schriftliche Stellungnahme zum Projekt sowie um Mitteilung evtl.<br />
betroffener Planungen und Interessen bis zum 15.08. 2008 gebeten. Die letzte Stellungnahme<br />
ging am 10.09.2008 bei der Regierung von Oberbayern ein.<br />
III. Beteiligte<br />
Am vereinfachten Raumordnungsverfahren wurden beteiligt:<br />
Landratsamt Rosenheim<br />
Markt Bad Endorf<br />
Gemeinde Söchtenau<br />
Gemeinde Prutting<br />
Gemeinde Schonstett<br />
Gemeinde Gstadt a.Chiemsee<br />
Gemeinde Rimsting<br />
Gemeinde Riedering<br />
Gemeinde Eggstätt<br />
Gemeinde Pittenhart<br />
Gemeinde Höslwang<br />
Markt Prien a.Chiemsee<br />
Gemeinde Chiemsee<br />
Gemeinde Breitbrunn a.Chiemsee<br />
Gemeinde Halfing
- 3 -<br />
<strong>Regionaler</strong> <strong>Planungsverband</strong> Südostoberbayern<br />
Staatliches Bauamt Rosenheim<br />
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim<br />
Bund Naturschutz in Bayern e.V.<br />
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.<br />
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern<br />
Landesverband des Bayerischen Einzelhandels e.V.<br />
Handwerkskammer für München und Oberbayern<br />
Deutscher Gewerbeverband – Landesverband Bayern e.V.<br />
Handelsverband BAG Bayern e.V.<br />
C. Begründung der landesplanerischen <strong>Beurteilung</strong><br />
1. Bewertung des Vorhabens anhand der einschlägigen Erfordernisse der Raumordnung<br />
Maßstab bei der <strong>Beurteilung</strong> des Vorhabens sind neben den Raumordnungsgrundsätzen gemäß<br />
§ 2 Raumordnungsgesetz (ROG) und Art. 2 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) die<br />
im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und im Regionalplan der Region Südostoberbayern<br />
enthaltenen Ziele und Grundsätze.<br />
Die raumordnerische Bewertung berücksichtigt die Auswirkungen des Vorhabens anhand der<br />
Stellungnahmen der Beteiligten sowie der sonstigen ermittelten Tatsachen.<br />
1.1 Überfachliche Belange<br />
Der Markt Bad Endorf ist als Unterzentrum ausgewiesen. Gem. LEP A II 2.1.5.1 Z sollen Unterzentren<br />
die Bevölkerung größerer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten<br />
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfs versorgen. In Bad Endorf soll gemäß<br />
RP 18 A III 1.2 Z die Wirtschaftsstruktur stärker aufgefächert werden. Einzelhandelsgroßprojekte<br />
sollen gem. RP 18 B V 5.2 Z baulich und verkehrlich in die Siedlungsstruktur integriert werden.<br />
Bewertung<br />
Die geplante Errichtung des Fachmarktzentrums entspricht grundsätzlich diesen Zielen des<br />
Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplans.
- 4 -<br />
1.2 Gewerbliche Wirtschaft<br />
Gem. LEP B II 1.2.1.2 sollen Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte in der Regel nur in Unterzentren<br />
und zentralen Orten höherer Stufen sowie in Siedlungsschwerpunkten ausgewiesen<br />
werden. Die Ausweisung soll in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten<br />
entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen.<br />
Durch die Ausweisung von Flächen für die Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten<br />
soll die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung<br />
der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Einrichtungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.<br />
Einzelhandelsgroßprojekte dürfen bei Waren des kurzfristigen, täglichen Bedarfs höchstens<br />
25 v.H., bei Waren des sonstigen innenstadtrelevanten Bedarfs höchstens 30 v.H. der sortimentsspezifischen<br />
Kaufkraft im Nahbereich bzw. im Verflechtungsbereich des innerstädtischen<br />
Einzelhandels des jeweiligen Vorhabens abschöpfen. Bei nicht innenstadtrelevanten Sortimenten<br />
beträgt die maximale Abschöpfungsquote 25 v.H. im Einzugsbereich des jeweiligen<br />
Vorhabens.<br />
Bewertung<br />
Die Errichtung der geplanten Einzelhandelsmärkte entspricht den Zielen des LEP und des Regionalplans<br />
insoweit, als das Unterzentrum Bad Endorf grundsätzlich einen geeigneten Standort<br />
für ein Einzelhandelsgroßprojekt darstellt.<br />
Standortqualität<br />
Gem. dem o.g. Ziel des Landesentwicklungsprogramms sollen Einzelhandelsgroßprojekte nur<br />
in städtebaulich integrierte Lagen mit einer ortsüblichen Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr<br />
errichtet werden.<br />
Der vorgesehene Standort ist städtebaulich integriert. Die vorgesehene Fläche ist verkehrlich<br />
gut erschlossen. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist durch den nahegelegenen<br />
Bahnhof und verschiedene Buslinien gegeben.
- 5 -<br />
Landesplanerisch zulässige Größenordnung<br />
Kurzfristiger, täglicher Bedarf<br />
Nach dem o.g. Ziel des Landesentwicklungsprogramms Bayern dürfen Einzelhandelsgroßprojekte<br />
mit Sortimenten des kurzfristigen täglichen Bedarfs maximal 25 % der sortimentsspezifischen<br />
Kaufkraft im Nahbereich abschöpfen. Bei der Berechnung der Abschöpfungsquoten werden<br />
die Markt- und Strukturdaten des Einzelhandels der Fa. GMA vom August 2006 zugrunde<br />
gelegt.<br />
Von den geplanten Märkten sind der Lebensmittel-Supermarkt mit einer Verkaufsfläche (VK)<br />
von 1.455 m² und der Lebensmittel-Discounter (VK 799 m²) dem kurzfristigen, täglichen Bedarf<br />
zuzurechnen. Der Nahbereich von Bad Endorf umfasst 12.920 Einwohner.<br />
Der geplante Lebensmittel-Discounter ist mit einer Verkaufsfläche von 799 m² als nicht großflächig<br />
anzusehen. Das geplante Fachmarktzentrum ist aufgrund der Zahl der geplanten Märkte<br />
und der vorgesehenen Verkaufsflächen nach unserer Auffassung nicht als Einkaufszentrum<br />
anzusehen. Damit bleibt die Verkaufsfläche des geplanten Discounters bei der Berechnung der<br />
zulässigen Verkaufsflächen für den kurzfristigen, täglichen Bedarf außer Ansatz, da es sich hier<br />
nicht um ein Einzelhandelsgroßprojekt handelt.<br />
Die errechnete Abschöpfungsquote für den geplanten Supermarkt liegt deutlich unter dem landesplanerisch<br />
zulässigen Maximalwert. Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Verkaufsfläche<br />
des Supermarktes von 1.455 m² entspricht daher den landesplanerischen Zielvorgaben.<br />
Bau- und Handwerkermarkt mit Gartencenter<br />
Für die Berechnung der landesplanerisch zulässigen Verkaufsflächen bei den nicht innenstadtrelevanten<br />
Kernsortimenten des Bau- und Handwerkermarktes ist die Größe des tatsächlichen<br />
Einzugsbereichs heranzuziehen. Die maximal zulässige Abschöpfungsquote beträgt hier 25 %.<br />
Die Cima Stadtmarketing GmbH gibt diesen Bereich in ihrem Gutachten mit 44.760 Einwohnern<br />
an. Die Abgrenzung dieses Einzugsbereichs erscheint aus unserer Sicht plausibel.<br />
Bei den innenstadtrelevanten Randsortimenten des Bau- und Handwerkermarktes und des Gartencenters<br />
beträgt die maximale Abschöpfungsquote 30 v.H. der sortimentsspezifischen Kaufkraft<br />
im Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels. Dieser Einzugsbereich umfasst<br />
für Bad Endorf 11.714 Einwohner.
- 6 -<br />
Im vorliegenden Bebauungsplan ist festgelegt, dass die Verkaufsfläche des geplanten Bau- und<br />
Handwerkermarktes mit Gartencenter maximal 2.000 m² betragen darf. Dabei dürfen laut Bebauungsplan<br />
die jeweiligen Sortimentsbereiche folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:<br />
Kernsortiment Bau- und Handwerkermarkt: VK max. 1.874 m²<br />
Randsortiment Bau- und Handwerkermarkt: VK max. 146 m²<br />
Kernsortiment Gartencenter: VK max. 546 m²<br />
Randsortiment Gartencenter: VK max. 111 m².<br />
Diese zulässigen Höchstwerte entsprechen für den Bau- und Handwerkermarkt und für das<br />
Randsortiment des Gartencenters den landesplanerisch maximal möglichen Verkaufsflächen.<br />
Die Höchstgrenze für das Kernsortiment des Gartencenters ist allerdings auf 460 m² zu reduzieren.<br />
Insgesamt ist daher festzustellen, dass das geplante Nahversorgungszentrum auf dem Gelände<br />
des Wiebel Parks in Bad Endorf mit den Zielen der Raumordnung in Einklang gebracht werden<br />
kann, wenn die zulässige Verkaufsfläche des Kernsortiments im Gartencenter auf maximal 460<br />
m² reduziert wird. Die übrigen Verkaufsflächen sind so wie im Bebauungsplan vorgesehen landesplanerisch<br />
zulässig.<br />
1.3 Verkehr<br />
Gem. LEP B V 1.1.1 sollen die Verkehrswege, Verkehrsmittel und Informationssysteme, die für<br />
die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobilität und Kommunikation<br />
gewährleisten und möglichst umweltschonenden und sicheren Verkehr ermöglichen.<br />
Bewertung<br />
Die verkehrliche Erschließung des vorgesehenen Standorts wird in dem vorgelegten Verkehrsgutachten<br />
als leistungsfähig beurteilt. Die Anzahl der geplanten Stellplätze wird mit 180 für ausreichend<br />
gehalten.<br />
Aus der Sicht der Verkehrserschließung bestehen keine landesplanerischen Bedenken gegen<br />
das Vorhaben, wenn die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens wie im vorliegenden Bebauungsplan<br />
vorgesehen umgesetzt werden.
- 7 -<br />
Abschließende Hinweise:<br />
1. Diese landesplanerische <strong>Beurteilung</strong> greift den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren<br />
nicht vor und ersetzt weder danach erforderliche öffentlich-rechtliche Gestattungen<br />
noch die Bauleitplanung noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen. Die<br />
nachfolgenden Verwaltungsentscheidungen unterliegen als raumbedeutsame Maßnahmen<br />
der Mitteilungspflicht gemäß Art. 26 BayLplG.<br />
2. Diese landesplanerische <strong>Beurteilung</strong> gilt nur so lange, wie sich ihre Grundlagen nicht wesentlich<br />
ändern.<br />
3. Die Entscheidung über die Frage der Änderung der Grundlagen trifft die höhere Landesplanungsbehörde.<br />
4. Die Beteiligten sowie das Landesamt für Vermessung und Geoinformation und das zuständige<br />
staatliche Vermessungsamt Rosenheim erhalten einen Abdruck dieser landesplanerischen<br />
<strong>Beurteilung</strong> mit Lageplan.<br />
5. Der Projektträger wird gebeten, der Regierung von Oberbayern als höherer Landesplanungsbehörde<br />
zu gegebener Zeit den Baubeginn und die Inbetriebnahme unter Vorlage eines<br />
Lageplans mitzuteilen.<br />
6. Bodenfunde unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes.<br />
7. Diese landesplanerische <strong>Beurteilung</strong> ist kostenfrei.<br />
Klaus Lang