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Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ... - Rhein-Erft-Kreis

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Die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) sind für alle unter<br />

Nummer 4 und 5 des <strong>Antrag</strong>s <strong>auf</strong>geführten Personen bei den jeweils zuständigen Ordnungsämtern<br />

<strong>auf</strong> dem Vordruck "GZR 3 Belegart 9"zu beantragen. Eine Quittung hierüber ist den<br />

<strong>Antrag</strong>sunterlagen beizufügen.<br />

2.3 Nachweis der Fachkunde:<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 BefErlV müssen die für die Leitung und Be<strong>auf</strong>sichtigung eines Betriebes zur<br />

Einsammlung und Beförderung von Abfällen zur Beseitigung oder besonders überwachungsbedürftigen<br />

Abfällen zur Verwertung verantwortlichen Personen (Ziffer 5 des <strong>Antrag</strong>sformulars)<br />

die für Ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde besitzen.<br />

a) Es ist eine Bescheinigung vorzulegen, dass die verantwortliche(n) Person(en) während <strong>einer</strong><br />

mindestens zweijährigen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Einsammlung und Beförderung<br />

von Abfällen verfügt(verfügen).<br />

b) Des Weiteren ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang<br />

gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) vorzulegen.<br />

Die derzeit zugelassenen Lehrgangsanbieter Nordrhein-Westfalens sind im Internet unter<br />

http://www.lanuv.nrw.de/abfall/entsorgung/efblehr.htm <strong>auf</strong> der Homepage des Landesamtes für<br />

Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bzw. unter<br />

http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/pdf/Lehrgangsanbieter_.pdf <strong>auf</strong> der<br />

Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf<br />

veröffentlicht.<br />

Nach § 54 Abs. 1 Satz 2 KrWG gilt die Beförderungserlaubnis bundesweit. Der <strong>Antrag</strong>steller kann<br />

eine Beschränkung beantragen für<br />

- das Gebiet, in dem gesammelt werden soll,<br />

- die Anzahl der zu befördernden Abfälle (Abfallschlüssel) und<br />

- die zeitliche Geltungsdauer (Befristung).<br />

Sofern die Anträge inhaltlich beschränkt werden sollen, sind hierzu die v.g. Angaben formlos zu erbringen.<br />

Die Gebühr für die <strong>Erteilung</strong> der Beförderungserlaubnis (Gebührenrahmen von 500,- € bis 1.000,- €)<br />

bemisst sich nach dem Verwaltungs<strong>auf</strong>wand.

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