Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ... - Rhein-Erft-Kreis
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Der Landrat<br />
Untere Abfallwirtschaftsbehörde<br />
<strong>Merkblatt</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Erlaubnis</strong> für Sammler<br />
und/oder Beförderer nach § 54 Abs. 1 KrWG<br />
Vorzulegende Unterlagen/Angaben <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> Beförderungserlaubnis<br />
gemäß § 54 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit § 7 Beförderungserlaubnisverordnung<br />
Firmenbezogene Unterlagen:<br />
1.1.1 <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Erlaubnis</strong> für Sammler und/oder Beförderer gem. § 54 <strong>Kreis</strong>l<strong>auf</strong>wirtschaftgesetz<br />
/KrWG), Vordruck auch im Internet unter www.rhein-erft-kreis.de<br />
(Beförderungserlaubnis)<br />
1.2 Kopie der Gewerbeanmeldung<br />
1.3 Kopie des Handelsregisterauszuges (falls eingetragen)<br />
1.4 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: (Nur wenn eine Eintragung im Handelsregister<br />
besteht)<br />
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die Firma ist bei dem zuständigen Ordnungsamt<br />
<strong>auf</strong> dem Vordruck "GZR 4 Belegart 9"zu beantragen. Über die Beantragung erhält<br />
der <strong>Antrag</strong>steller eine Quittung. Diese ist den <strong>Antrag</strong>sunterlagen beizufügen.<br />
1.5 Nachweis <strong>einer</strong> Kfz-Haftpflichtversicherung:<br />
Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden sollte 0,5 Mio. €; für Sachschäden einschl.<br />
Gewässerschäden 1,5 Mio. € betragen. Eine unbegrenzte Deckungssumme wird jedoch empfohlen.<br />
1.6 Ggfs. eine Umwelthaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung (z.B. für Umladevorgänge,<br />
Zwischenlagerung etc.).<br />
Personenbezogene Unterlagen:<br />
2.1 Polizeiliches Führungszeugnis:<br />
Die polizeilichen Führungszeugnisse (nicht älter als drei Monate) sind für alle unter Nummer<br />
4 und 5 des <strong>Antrag</strong>s <strong>auf</strong>geführten Personen bei den jeweils zuständigen Ordnungsämtern mit<br />
der "Belegart 0" zu beantragen. Eine Quittung hierüber ist den <strong>Antrag</strong>sunterlagen beizufügen.<br />
2.2 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) sind für alle unter<br />
Nummer 4 und 5 des <strong>Antrag</strong>s <strong>auf</strong>geführten Personen bei den jeweils zuständigen Ordnungsämtern<br />
<strong>auf</strong> dem Vordruck "GZR 3 Belegart 9"zu beantragen. Eine Quittung hierüber ist den<br />
<strong>Antrag</strong>sunterlagen beizufügen.<br />
2.3 Nachweis der Fachkunde:<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 BefErlV müssen die für die Leitung und Be<strong>auf</strong>sichtigung eines Betriebes zur<br />
Einsammlung und Beförderung von Abfällen zur Beseitigung oder besonders überwachungsbedürftigen<br />
Abfällen zur Verwertung verantwortlichen Personen (Ziffer 5 des <strong>Antrag</strong>sformulars)<br />
die für Ihren Tätigkeitsbereich erforderliche Fachkunde besitzen.<br />
a) Es ist eine Bescheinigung vorzulegen, dass die verantwortliche(n) Person(en) während <strong>einer</strong><br />
mindestens zweijährigen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Einsammlung und Beförderung<br />
von Abfällen verfügt(verfügen).<br />
b) Des Weiteren ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Fachkundelehrgang<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) vorzulegen.<br />
Die derzeit zugelassenen Lehrgangsanbieter Nordrhein-Westfalens sind im Internet unter<br />
http://www.lanuv.nrw.de/abfall/entsorgung/efblehr.htm <strong>auf</strong> der Homepage des Landesamtes für<br />
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bzw. unter<br />
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/pdf/Lehrgangsanbieter_.pdf <strong>auf</strong> der<br />
Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf<br />
veröffentlicht.<br />
Nach § 54 Abs. 1 Satz 2 KrWG gilt die Beförderungserlaubnis bundesweit. Der <strong>Antrag</strong>steller kann<br />
eine Beschränkung beantragen für<br />
- das Gebiet, in dem gesammelt werden soll,<br />
- die Anzahl der zu befördernden Abfälle (Abfallschlüssel) und<br />
- die zeitliche Geltungsdauer (Befristung).<br />
Sofern die Anträge inhaltlich beschränkt werden sollen, sind hierzu die v.g. Angaben formlos zu erbringen.<br />
Die Gebühr für die <strong>Erteilung</strong> der Beförderungserlaubnis (Gebührenrahmen von 500,- € bis 1.000,- €)<br />
bemisst sich nach dem Verwaltungs<strong>auf</strong>wand.