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Stadtblatt Nr. 10/2004 - Ribnitz-Damgarten

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<strong>Stadtblatt</strong> <strong>Ribnitz</strong>-<strong>Damgarten</strong> Amtliches Mitteilungsblatt, <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>/<strong>2004</strong> Seite 2<br />

2. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG<br />

der Stadt <strong>Ribnitz</strong>-<strong>Damgarten</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2004</strong><br />

Aufgrund des § 50 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss<br />

der Stadtvertretung vom 27. Oktober <strong>2004</strong> folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im<br />

§ 1<br />

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsum<br />

um planes einschließlich der Nachträge<br />

gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf<br />

€ € € €<br />

Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen<br />

die Ausgaben<br />

40.<strong>10</strong>0<br />

40.<strong>10</strong>0<br />

14.728.400<br />

14.728.400<br />

14.768.500<br />

14.768.500<br />

Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 2.371.900 9.980.600 7.608.700<br />

die Ausgaben 2.371.900 9.980.600 7.608.700<br />

Es werden neu festgesetzt:<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 3.293.400 € auf 2.020.000 €<br />

davon für Zwecke der Umschuldung von bisher 0 € auf 0 €<br />

2. der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.470.000 € auf 1.470.000 € unverändert.<br />

§ 2<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben wie folgt unverändert:<br />

Steuerart Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer<br />

Hebesatz v. H. 200 300 290<br />

§ 4<br />

Haushaltsvermerk zur Übertragbarkeit von Ausgabemitteln im Verwaltungshaushalt<br />

Für Schulen sind nicht benötigte Ausgabemittel nach Prüfung durch den Fachbereich gemäß § 18 Abs. 2<br />

GemHVO übertragbar. Die Ausgaben bleiben bis zum Ende des Haushaltsjahres 2005 verfügbar. Die Übertragbarkeit<br />

gilt für die selbst bewirtschafteten Mittel.<br />

<strong>Ribnitz</strong>-<strong>Damgarten</strong>, <strong>10</strong>. November <strong>2004</strong><br />

B o r b e<br />

Bürgermeister<br />

Für die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde durch den Landrat mit Schreiben vom 29. Juni <strong>2004</strong> eine Teilkreditgenehmigung<br />

in Höhe von 2.020.000 € erteilt. Die Kreditgenehmigung wurde in dieser Höhe nach Vorlage<br />

der 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Schreiben vom 5. November <strong>2004</strong> durch den Landrat bestätigt.<br />

Der Haushaltsnachtragsplan <strong>2004</strong> mit seinen Anlagen liegt vom 16. November bis 14. Dezember <strong>2004</strong> in den<br />

Rathäusern <strong>Ribnitz</strong>, Zimmer 211, und <strong>Damgarten</strong>, Zimmer 201, aus.<br />

Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, kann dies nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der<br />

Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt,<br />

gegenüber der Stadt <strong>Ribnitz</strong>-<strong>Damgarten</strong> geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften<br />

kann stets geltend gemacht werden.<br />

gez. Borbe<br />

Bürgermeister

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