und Zubehör - Richter System
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Putzprofile, Eckleisten<br />
<strong>und</strong> Zubehör
Inhaltsverzeichnis Putzprofile<br />
Trockenbau<br />
ULTRA-SERIE Kantenschutzprofile Seite 3<br />
Eckleisten Seite 4+8<br />
Einfassprofile Seite 4<br />
Dehnfugenprofil Seite 5<br />
Innenputz<br />
Schnellputzleisten Seite 6<br />
Eckleisten Seite 7+8<br />
Kantenprofile Seite 9<br />
An- <strong>und</strong> Abschlussprofile Seite 10<br />
Sockelprofile Seite 11<br />
Außenputz<br />
Kantenprofile Seite 12<br />
Eckleiste Seite 12<br />
An- <strong>und</strong> Abschlussprofile Seite 13<br />
Sockelprofile Seite 14<br />
Frachtkostenanteile Seite 15<br />
Geschäfts- <strong>und</strong> Lieferbedingungen Seite 16+17<br />
2 RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
12/07<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33
Trockenbau: Die Ultra-Serie – Kantenschutzprofile<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Mat.- Gewicht Länge Liefereinheit A<br />
Dicke<br />
mm kg m Stk. m C<br />
per Rolle Rolle Rolle<br />
220860001800 4029369035207 04 62,50 ULTRAFLEX, schlagfest – 4,20 30,5 1 30,5 A<br />
für Innen- <strong>und</strong> Außenecken<br />
in beliebiger Winkelstellung<br />
Rolle 30,5 m Umkarton 4<br />
per Rolle Rolle Rolle<br />
220860001900 4029369038406 04 39,50 ULTRAFLEX LITE, schlagfest – 3,20 30,5 1 30,5 A<br />
für Innenecken<br />
in beliebiger Winkelstellung<br />
Rolle 30,5 m Umkarton 10<br />
per m m Pkt.<br />
220860500800 4029369036013 04 156,00 ULTRACORNER, schlagfest – 0,10 2,60 40 104 A<br />
für die 90° Außenecke,<br />
L = 2,60 m<br />
per m m Pkt.<br />
222360500800 4029369036006 04 156,00 ULTRABULL, schlagfest – 0,121 2,60 50 130 A<br />
für die R<strong>und</strong>kante,<br />
L = 2,60 m<br />
per m m Pkt.<br />
220260940000 4029369035948 04 156,00 ULTRA L-Anschluss-Profil – 0,113 3,05 50 152,5 A<br />
L = 3,05 m<br />
per Stk. Stk. Pkt.<br />
220861602100 4029369042861 04 20,00 RiSy-TAPE Corner – 30,5 1 A<br />
Eckprofil aus faserverstärktem Papier für<br />
Innen- <strong>und</strong> Außenecken in jeder Winkelstellung.<br />
Im handlichen Baustellenkarton Umkarton 12<br />
per Stk. Stk. Pkt.<br />
220861502200 4029369042854 04 15,50 RiSy-TAPE Flex-Corner – 15,15 1 A<br />
Das Eckprofil aus verstärktem Papier für alle r<strong>und</strong>en<br />
Kanten. Bei Verwendung des flexiblen Corner-Tapes<br />
eine Kante an der Außenseite des Bogens an der<br />
Perforation abreißen.<br />
Im handlichen Baustellenkarton Umkarton 12<br />
per Stk. Stk. Stk.<br />
260100120000 4029369035931 06 121,00 ULTRA-Kantensetzer – 0,7 – 1 – A<br />
(Roller)<br />
per Stk. Stk. Stk.<br />
260100140000 4029369038024 06 16,80 ULTRA-Schere – 0,35 – 1 – C<br />
per Eimer Eimer Eimer<br />
293050340000 4029369039243 06 28,00 ULTRA-READYGIPS – 20,4 – 1 –<br />
Fertigspachtel (20 kg-Eimer)<br />
Palette 30<br />
12/07<br />
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eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33<br />
3
Trockenbau: Eckleisten <strong>und</strong> Einfassprofile<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
220810400400 4029369003718 08 92,50 Eckleiste SYRECK, verz., 27/27, L = 2,50 m – 2,50 0,176 15 37,50 C<br />
Typ 001<br />
220810500400 4029369003695 08 92,50 L = 2,60 m – 2,60 0,176 15 39,00 C<br />
220810800400 4029369003701 08 92,50 L = 3,00 m – 3,00 0,176 15 45,00 C<br />
per m<br />
Palette 2250<br />
per m<br />
220840400100 4029369003862 08 112,00 Eckleiste SYRECK, Alu, 23/13, L = 2,50 m – 2,50 0,044 10 25,00 A<br />
Typ 002<br />
per m<br />
Palette 500<br />
per m<br />
222840400100 4029369003893 08 87,50 Eckleiste SYRECK, Alu, 23/13, L = 2,50 m – 2,50 0,044 10 25,00 A<br />
Typ 013<br />
222840800100 4029369003916 08 87,50 L = 3,00 m – 3,00 0,044 10 30,00 A<br />
per m<br />
Palette 500<br />
per m<br />
220810401300 4029369003930 08 108,50 Eckleiste SYRECK, verz., 23/13, L = 2,50 m – 2,50 0,153 10 25,00 C<br />
Typ 003<br />
220810501300 4029369003947 08 108,50 L = 2,60 m – 2,60 0,153 10 26,00 C<br />
220810601300 4029369003923 08 108,50 L = 2,75 m – 2,75 0,153 10 27,50 A<br />
220810801300 4029369003954 08 108,50 L = 3,00 m – 3,00 0,153 10 30,00 A<br />
per m<br />
Palette 500<br />
per m<br />
220810500500 4029369003824 08 124,00 Eckleiste SYRECK, verz., 31/31, L = 2,60 m – 2,60 0,227 20 52,00 C<br />
Typ 004<br />
220810800500 4029369003855 08 124,00 L = 3,00 m – 3,00 0,227 20 60,00 A<br />
per m<br />
Palette 2500<br />
per m<br />
220910400200 4029369004012 08 97,00 Einfassprofil, verz.,Typ 005 – SYRECK – 2,50 0,197 25 62,50 A<br />
für 12,5 mm Gipsplatte<br />
L = 2,50 m<br />
per m<br />
220930400201 4029369022146 08 113,00 Einfassprofil, PVC, klarweiß, Typ 005 – 2,50 0,085 50 125,00 A<br />
für 12,5 mm Gipsplatte<br />
L = 2,50 m<br />
4 RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
12/07<br />
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Trockenbau: Dehnfugenprofil mit Klebefolie<br />
Verarbeitung:<br />
Dehnfugenprofil<br />
auf der Gipskartonplatte<br />
verschrauben.<br />
Schraubabstand 250 mm – Wand<br />
Schraubabstand 170 mm – Decke<br />
Dehnfugenprofil mit Spachtel überstreichen<br />
Führungsnut gibt Höhe des<br />
Spachtelauftrags vor<br />
Klebestreifen abziehen<br />
sauberer Randabschluss<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m per Stk. m<br />
190742502000 4029369040935 08 98,00 Dehnfugenprofil 50/12, verzinkt – 2,50 0,220 25 62,5 A<br />
mit Abdeckband<br />
L = 2500 mm<br />
per m per Stk. m<br />
190752504000 4029369041307 08 115,50 Dehnfugenprofil 50/12, Alu – 2,50 0,093 25 62,5 A<br />
mit Abdeckband<br />
L = 2500 mm<br />
12/07<br />
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5
Innenputz: Schnellputzleisten<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
per m<br />
220710120200 4029369022054 08 50,50 Schnellputzleiste, verz., Typ 120/06 6 1,50 0,132 25 37,50 C<br />
L = 1,50 m<br />
220710420200 4029369022061 08 50,50 6 2,50 0,132 25 62,50 A<br />
L = 2,50 m<br />
220710520100 4029369022085 08 50,50 6 2,60 0,132 25 65,00 C<br />
L = 2,60 m<br />
220710820200 4029369037416 08 50,50 6 3,00 0,132 25 75,00 C<br />
L = 3,00 m<br />
Palette 2500<br />
per m<br />
per m<br />
220710140200 4029369037423 08 61,00 Schnellputzleiste, verz., Typ 120/10 10 1,50 0,165 25 37,50 C<br />
L = 1,50 m<br />
220710440200 4029369022108 08 61,00 10 2,50 0,165 25 62,50 A<br />
L = 2,50 m<br />
220710540100 4029369022122 08 61,00 10 2,60 0,165 25 65,00 C<br />
L = 2,60 m<br />
220710840100 4029369022139 08 61,00 10 3,00 0,165 25 75,00 C<br />
L = 3,00 m<br />
Palette 2500<br />
per m<br />
per m<br />
220720440200 4029369037430 08 171,00 Schnellputzleiste, Edelstahl, Typ 120/10 E 10 2,50 0,130 25 62,50 C<br />
Palette 2500 6250<br />
6 RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
12/07<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33
Innenputz: Eckleisten<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
per m<br />
221010140100 4029369021859 04 39,00 Eckleiste, verz., 35/35, Typ 111 L = 1,50 m 10 1,50 0,160 25 37,50 C<br />
221010240100 4029369021866 04 39,00<br />
Materialdicke 0,6 mm<br />
L = 2,00 m 10 2,00 0,160 25 50,00 C<br />
221010440100 4029369021880 04 39,00 L = 2,50 m 10 2,50 0,160 25 62,50 C<br />
221010540100 4029369021897 04 39,00 L = 2,60 m 10 2,60 0,160 25 65,00 C<br />
221010840100 4029369021910 04 39,00 L = 3,00 m 10 3,00 0,160 25 75,00 C<br />
Palette 2250<br />
per m<br />
per m<br />
221010440200 4029369025093 04 37,00 Eckleiste, verz., 35/35, Typ 112 L = 2,50 m 10 2,50 0,130 25 62,50 C<br />
Palette 2250<br />
per m<br />
per m<br />
222010440100 4029369021989 04 39,00 Eckleiste, verz., 35/35, Typ 116 L = 2,50 m 10 2,50 0,160 25 62,50 C<br />
222010840100 4029369022016 04 39,00 R<strong>und</strong>kante L = 3,00 m 10 3,00 0,160 25 75,00 C<br />
Palette 2250<br />
35<br />
per m<br />
per m<br />
3<br />
3<br />
221010840400 4029369033678 04 115,00 Eckleiste, für Dünnschichtputze 3–4 3,00 0,150 25 75,00 C<br />
verz., 35/35<br />
221010880500 4029369044506 04 99,00 Eckleiste, für Dünnschichtputze 3 3,00 0,130 25 75,00 C<br />
verz., 31/31<br />
12/07<br />
RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33<br />
7
Innenputz: Eckleisten für den Trockenbau <strong>und</strong> Dünnputz<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
220810400200 4029369024874 08 91,00 Eckleiste, verz., 24/24, Typ 008 – 2,50 0,176 25 62,50 C<br />
L = 2,50 m<br />
220810500200 4029369003770 08 91,00 – 2,60 0,176 25 65,00 C<br />
L = 2,60 m<br />
220810800200 4029369003787 08 91,00 – 3,00 0,176 25 75,00 C<br />
L = 3,00 m<br />
Palette 500<br />
per m<br />
per m<br />
222840400280 4029369040560 08 69,50 Eckleiste, Alu, 24/24, Typ 007 – 2,50 0,073 25 62,50 A<br />
L = 2,50 m<br />
220840500200 4029369003749 08 69,50 – 2,60 0,073 25 65,00 C<br />
L = 2,60 m<br />
220840800200 4029369003732 08 69,50 – 3,00 0,073 25 75,00 A<br />
L = 3,00 m<br />
Palette 2500<br />
per m<br />
135°<br />
per m<br />
222940400200 4029369021828 08 127,00 Eckleiste, Alu, 24/24, Typ 007 – 2,50 0,073 50 125,00 A<br />
135° L = 2,50 m<br />
Palette 500 2500<br />
per m<br />
per m<br />
220820400200 4029369003794 08 159,00 Eckleiste, Edelstahl, 24/24, Typ 009 – 2,50 0,176 50 125,00 C<br />
L = 2,50 m<br />
Palette 500 1250<br />
per m<br />
8 RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
12/07<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33
Innenputz: An- <strong>und</strong> Abschlussprofile (schmal + groß)<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
per m<br />
220210430100 4029369025598 04 69,00 An- u. Abschlussprofil, 31/7 Typ 320 7 2,50 0,206 25 62,50 C<br />
verzinkt<br />
L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
per m<br />
220210440300 4029369027363 04 75,00 An- u. Abschlussprofil, 55/10 Typ 311 10 2,50 0,220 25 62,50 C<br />
verzinkt<br />
L = 2,50 m<br />
per m<br />
per m<br />
per m<br />
220210440100 4029369025659 04 75,00 An- u. Abschlussprofil, 31/10 Typ 321 10 2,50 0,220 25 62,50 A<br />
verzinkt<br />
L = 2,50 m<br />
Palette 750 1875<br />
12/07<br />
RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33<br />
9
Innenputz: Sockelprofile<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
per m<br />
221310450300 4029369025840 04 102,00 Sockelprofil, 53/15 Typ 402 15 2,50 0,335 25 62,50 C<br />
verzinkt<br />
L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
10 RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
12/07<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33
Außenputz: Kantenprofile u. Eckleisten<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
per m<br />
220110440201 4029369026465 04 120,00 Kantenprofil 40/10, Typ 221 10 2,50 0,336 15 37,50 A<br />
verz. mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 750 1875<br />
220110840201 4029369026472 04 120,00 Kantenprofil 40/10, Typ 221<br />
verz. mit PVC-Kantenschutz, L = 3,00 m 10 3,00 0,336 15 45,00 C<br />
Palette 750 2250<br />
per m<br />
per m<br />
220110450201 4029369026502 04 110,00 Kantenprofil 40/15, Typ 222 15 2,50 0,66 15 37,50 A<br />
verz. mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 750 1875<br />
220110850201 4029369026526 04 110,00 Kantenprofil 40/15, Typ 222<br />
verz. mit PVC-Kantenschutz, L = 3,00 m 15 3,00 0,66 15 45,00 A<br />
Palette 750 2250<br />
per m<br />
per m<br />
220110460301 4029369026571 04 125,00 Kantenprofil 52/20, Typ 223 20 2,50 0,396 15 37,50 C<br />
verz. mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 750 1875<br />
220110860301 4029369026595 04 125,00 Kantenprofil 52/20, Typ 223<br />
verz. mit PVC-Kantenschutz, L = 3,00 m 20 3,00 0,396 15 45,00 C<br />
Palette 750 2250<br />
per m<br />
per m<br />
221010450201 4029369026625 04 109,00 Eckleiste 50/50, Typ 600 15 2,50 0,220 15 37,50 C<br />
verz. mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 750 1875<br />
221010850201 4029369026618 04 109,00 Eckleiste 50/50, Typ 600<br />
verz. mit PVC-Kantenschutz, L = 3,00 m 15 3,00 0,220 15 45,00 C<br />
Palette 750 2250<br />
12/07<br />
RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33<br />
11
Außenputz: An- <strong>und</strong> Abschlussprofile (schmal + groß)<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
per m<br />
220210430101 4029369026939 04 112,75 An- u. Abschlussprofil, 32/7 Typ 360 7 2,50 0,216 25 62,50 C<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
per m<br />
per m<br />
220210440201 4029369026755 04 145,00 An- u. Abschlussprofil, 49/10 Typ 341 10 2,50 0,320 25 62,50 C<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
220210840201 4029369026779 04 145,00 An- u. Abschlussprofil, 49/10 Typ 341<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 3,00 m 10 3,00 0,320 25 75,00 C<br />
Palette 1250 3750<br />
per m<br />
per m<br />
220210450201 4029369026823 04 153,00 An- u. Abschlussprofil, 49/15 Typ 342 15 2,50 0,345 25 62,50 C<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
per m<br />
per m<br />
220210460201 4029369026885 04 172,00 An- u. Abschlussprofil, 49/20 Typ 343 20 2,50 0,370 25 62,50 C<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
12 RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
12/07<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33
Außenputz: Sockelprofile<br />
Abbildung Artikel-Nr. EAN-Nr.<br />
Art. Gruppe<br />
Preis<br />
Euro<br />
Artikelbezeichnung<br />
Putz- Länge Gewicht Liefereinheit A<br />
dicke<br />
mm m kg Stk. m C<br />
per m<br />
per m<br />
221310440201 4029369026007 04 160,00 Sockelprofil, 51/10 Typ 421 10 2,50 0,320 25 62,50 A<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
per m<br />
per m<br />
221310450301 4029369026069 04 164,00 Sockelprofil, 54/15 Typ 422 15 2,50 0,345 25 62,50 A<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
221310850301 4029369026083 04 164,00 Sockelprofil, 54/15 Typ 422<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 3,00 m 15 3,00 0,345 25 75,00 C<br />
Palette 1250 3750<br />
per m<br />
per m<br />
221310460401 4029369026113 04 168,00 Sockelprofil, 56/20 Typ 423 20 2,50 0,370 25 62,50 C<br />
verz., mit PVC-Kantenschutz, L = 2,50 m<br />
Palette 1250 3125<br />
12/07<br />
RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33<br />
13
Bitte beachten Sie:<br />
Wir bieten Ihnen auch eine besonders<br />
günstige Regionalverladung für nur<br />
€ 46,–<br />
für Bestellungen/Lieferungen bei geschlossener Abnahme <strong>und</strong> einer<br />
Abladestelle innerhalb Deutschland/Festland.<br />
Auftragswert<br />
ohne MwSt.<br />
Zone<br />
Zone 1<br />
Zone 2<br />
Zone 3<br />
Zone 4<br />
Zone 5<br />
Zone 6<br />
Euro 1,00 bis<br />
Euro 750,00<br />
Euro<br />
74,00<br />
95,00<br />
116,00<br />
137,00<br />
158,00<br />
179,00<br />
Euro 751,00 bis<br />
Euro 1.500,00<br />
Euro<br />
142,00<br />
63,00<br />
84,00<br />
105,00<br />
126,00<br />
147,00<br />
Paketdienst-Service auf Anfrage.<br />
Euro 1.501,00 bis<br />
Euro 2.300,00<br />
Euro<br />
132,00<br />
142,00<br />
63,00<br />
74,00<br />
95,00<br />
105,00<br />
ab<br />
Euro 2.301,00<br />
Euro<br />
frei<br />
frei<br />
frei<br />
frei<br />
frei<br />
frei<br />
14 RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
12/07<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33
Anmerkungen:<br />
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Es liegen unsere z. Zt. gültigen Geschäftsbedingungen zugr<strong>und</strong>e. Technische Lieferbedingungen<br />
sind Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.<br />
Preisstellung: Ab Werk, frei verladen <strong>und</strong> verpackt.<br />
Es werden Frachtkostenanteile gemäß Frachtkostentabelle (bei billigster Versandart) pro<br />
Lieferung <strong>und</strong> Abladestelle innerhalb Deutschland in Anrechnung gebracht.<br />
Produkttechnische <strong>und</strong> Verpackungs-Änderungen sowie damit verb<strong>und</strong>ene Preiskorrekturen<br />
vorbehalten.<br />
Wir liefern nur in vollen Verpackungsgrößen.<br />
Bei Lieferungen unter einem Netto-Rechnungswert von Euro 130,– werden Euro 12,50 als<br />
Kleinmengenzuschlag erhoben.<br />
Aufpreise/Paneele: Alle Preise verstehen sich für Längen von 1.000 bis 6.000 mm <strong>und</strong><br />
bei geraden Verpackungseinheiten ab 10 Stück pro Länge.<br />
Längen unter 1.000 mm werden mit Euro 0,50/Stück netto beaufschlagt,<br />
unter 10 Stück/Länge mit Euro 0,50/Stück netto.<br />
Mindermengenzuschlag: Bei geschlossener Abnahme bis 100 m 2 ...5%,<br />
bis 200 m 2 ...3%,<br />
ab 201 m 2 ...–.<br />
Geschäfts- <strong>und</strong> Lieferbedingungen<br />
Rüstkosten: Bei Mengen unter 1.000 Ifm. fallen Rüstkosten in Höhe von Euro 285,– an, die<br />
berechnet werden müssen, sofern keine weiteren Aufträge über Paneele gleicher Art zur<br />
Fertigung anstehen.<br />
Aufpreise für Standard-Trennwand-Profile:<br />
Überlängen ab 7.500 mm Preis auf Anfrage.<br />
Unterlängen unter 1.300 mm Preis auf Anfrage.<br />
Mindestabnahme = Verpackungseinheit.<br />
Transportpaletten werden zu Selbstkosten belastet <strong>und</strong> nach freier Rücksendung gutgeschrieben.<br />
Farbtöne der lackierten Profile: schwarz = ähnl. RAL 9011, klarweiß = ähnl. RAL 9010,<br />
wenn nicht anders ausgewiesen.<br />
Verpackungsentsorgung:<br />
ist über Interseroh Vertr. # 82999 geregelt.<br />
Technische Lieferbedingungen<br />
1. RICHTER SYSTEM ® -Profile <strong>und</strong> -Stanzteile werden in der Regel aus feuerverzinkten<br />
Werkstoffen oder Aluminium hergestellt. Feuerverzinktes Band <strong>und</strong> Blech aus weichen,<br />
unlegierten Stählen entsprechend DIN EN 10327 sowie Gütevorschriften <strong>und</strong> Maße <strong>und</strong><br />
zulässige Maß- <strong>und</strong> Formabweichungen entsprechend DIN EN 10143; organisch beschichtetes<br />
feuerverzinktes Band <strong>und</strong> Blech entsprechend DIN EN 10169; Bänder aus<br />
Aluminium entsprechend DIN EN 485-1+2 <strong>und</strong> Maße <strong>und</strong> zulässiges Maß- <strong>und</strong> Formabweichungen<br />
entsprechend DIN EN 485-3+4; organisch beschichtetes Aluminium DIN<br />
EN 1396; Federn aus kaltgewalzten Stahlbändern entsprechend DIN EN 10132-1+4 <strong>und</strong><br />
Maße <strong>und</strong> zulässiges Maß- <strong>und</strong> Formabweichungen entsprechend DIN EN 10140.<br />
2. Es steht RICHTER SYSTEM ® frei, auf andere, gleichwertige Werkstoffe auszuweichen,<br />
sofern diese die gleichen Werkstoffeigenschaften wie die vorgenannten Werkstoffe<br />
aufweisen.<br />
3. Alle <strong>System</strong>bauteile können aus phosphatierten, elektrolytisch-galvanischen oder<br />
feuerverzinkten Werkstoffen hergestellt werden. Die Standzeit des Korrosionsschutzes<br />
muß den Normen 18 168, 18 181, 18 182 sowie 4103 entsprechen.<br />
4. Sämtliche Konstruktionsteile werden im Zusammenbau auf Funktion nach DIN 18 168,<br />
18 181, 18 182 sowie 4103 geprüft. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wird eine Gewährleistung für die<br />
Funktion nur dann übernommen, wenn alle Teile einer Konstruktion von RICHTER<br />
SYSTEM ® stammen.<br />
5. Längentoleranzen<br />
a) Bei nicht sichtbaren Konstruktionselementen ± 5 mm.<br />
b) Bei Paneelen, die auf exaktes Endmaß gefertigt werden müssen, beträgt die zulässige<br />
Längentoleranz ± 1,0 mm.<br />
c) Bei anderen sichtbaren Profilen beträgt die zulässige Längentoleranz ± 3,0 mm.<br />
6. Die Maßtoleranz im Profil- <strong>und</strong> Stanzteilquerschnitt beträgt ± 0,5 mm.<br />
7. Korrosionsschutz<br />
Der standardisierte Korrosionsschutz ist auf den Einsatz der RICHTER SYSTEM ® in<br />
normal klimatisierten Innenräumen ausgelegt. Bei Sonderanforderungen müssen<br />
diese vorher bekanntgegeben <strong>und</strong> für diesen Verwendungszweck von RICHTER<br />
SYSTEM ® freigegeben werden.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind alle Werkstoffe, die nicht feuerverzinkt sind, überdacht zu lagern.<br />
8. Korrosionsschutz bei SYRECK ® -Leisten<br />
Da die Zusammensetzung beziehungsweise die chemischen <strong>und</strong> physikalischen<br />
Eigenschaften der verwendeten Putze unterschiedlich sein kann, kann eine Garantie<br />
für die Beständigkeit der Profile gegen Korrosion nicht übernommen werden.<br />
9. Es können objektweise Lieferungen von Sonderfarben oder Sonderprofilen <strong>und</strong> Artikeln<br />
vereinbart werden. Hierbei ist eine Über-/Unterlieferung von ± 10% freigestellt.<br />
10. Bei lackierten Profilen wird ein Glanzgrad von 8–12% angestrebt, gemessen nach<br />
Gardner 60°.<br />
11. Bei lackierten Profilen muß die gesamte für das Objekt benötigte Werkstoffmenge in<br />
einem Auftrag bestellt werden, da sonst Farb- <strong>und</strong> Glanzgraddifferenzen nicht auszuschließen<br />
sind.<br />
12. Sämtliche Ausführungen <strong>und</strong> Konstruktionen müssen den Verlegerichtlinien <strong>und</strong> Prüfzeugnissen<br />
von RICHTER SYSTEM ® entsprechen.<br />
13. Die lackierten Profile liefert RICHTER SYSTEM ® annähernd RAL. Die Art der Lackierung<br />
richtet sich nach dem Trägerwerkstoff <strong>und</strong> der Beanspruchung. Gr<strong>und</strong>sätzlich liefert<br />
RICHTER SYSTEM ® nach eigener Wahl.<br />
14. Lackierte Profile werden in der Regel karton- oder folienverpackt geliefert.<br />
14a. Bei Malerarbeiten darf zum Abkleben der lackierten Profile nur Klebeband verwendet<br />
werden, welches keine Lösungsmittel beinhaltet z. B. tesakrepp 4319 um ein<br />
penetrieren der Lackschicht zu vermeiden.<br />
15. Bei Lieferung von objektbedingten Sonderteilen oder Fixlängen erfolgt keine Rücknahme.<br />
16. Paneele aus Al-Werkstoffen dürfen nur bei überdachten Bauteilen außen eingesetzt<br />
werden. Eine Verkleidung von senkrechten Flächen mit den Paneelen im Außenbereich<br />
ist nicht zulässig. Auf gesonderte Verlegeanleitung ist zu achten.<br />
17. Das Deckensystem 16 – Metallpaneeldecken – ist entsprechend DIN 18 168 amtlich<br />
geprüft <strong>und</strong> die Eigenüberwachung wird bei der Fertigung durchgeführt. Der Korrosionsschutz<br />
der eingesetzten Werkstoffe entspricht DIN 18 168 T1, Tabelle 2. Die Gültigkeit<br />
des Prüfzeugnisses erlischt, wenn systemfremde Einzelteile eingesetzt werden.<br />
Die auf den Hochglanz-Paneelen aufgebrachte Schutzfolie muß spätestens 8 Wochen<br />
nach dem Lieferdatum abgezogen werden. Die Lagerung der Paneele sollte in einem<br />
von UV-Licht geschützten, trockenen Raum erfolgen. Bei Teilmengen-Lieferungen<br />
können aufgr<strong>und</strong> unterschiedlicher Fertigungs-Chargen geringfügige Farbabweichungen<br />
auftreten. Bei gelochten Paneelen treten Werkstoff- <strong>und</strong> Fertigungsbedingte<br />
Hohlwölbungen auf. Diese können bis Modul 100 von O bis + 1 mm <strong>und</strong> ab<br />
Modul 100 von O bis + 2 mm betragen.<br />
18. Werden Konstruktionen oder Teile von diesen besonderen Beanspruchungen durch<br />
Schwingungen ausgesetzt, müssen entsprechende, von RICHTER SYSTEM ® genehmigte<br />
konstruktive Maßnahmen getroffen werden.<br />
19. Von RICHTER SYSTEM ® gelieferte Gipsplatten entsprechen der DIN 18 180 bzw.<br />
DIN EN 520 Gipskartonplatten, Arten, Anforderungen, Prüfungen.<br />
20. Transport, Lagerung <strong>und</strong> Einbau der Gipsplatten entsprechend DIN 18 181.<br />
21. Bei der Verarbeitung der Gipsplatten sind vorzugsweise Profile entsprechend<br />
DIN 18 182/T1 sowie BLACK STAR ® -Schrauben zu verwenden. Die BLACK STAR ® -<br />
Schrauben erfüllen die Anforderungen der DIN 18 182, T2, in der Korrosionsverhalten,<br />
Werkstoffeigenschaften <strong>und</strong> Schraubenformen sowie Einschraubverhalten festgelegt<br />
sind. Die von RICHTER SYSTEM ® gelieferten BLACK-STAR ® -Schrauben unterliegen<br />
der ständigen Überwachung.<br />
22. rifa ® -Mineralplatten müssen gegen Regen, Verschmutzung <strong>und</strong> Verstaubung geschützt<br />
werden. Die Zwischenlagerung sollte in einem sauberen, ausgekehrten Raum<br />
erfolgen. Bei der Einlagerung der Platten ist darauf zu achten, daß die Platten kantenbündig<br />
Oberfläche gegen Oberfläche gerichtet nach Maßeinheiten sortiert zu stapeln<br />
sind. Das Auf- <strong>und</strong> Abladen darf nicht über die Paketecken erfolgen. Die einzelnen<br />
Kartons sind auf einer ebenen, trockenen Unterlage zu stapeln.<br />
23. Große Temperaturschwankungen sind bei der Lagerung von rifa ® -Mineralplatten zu<br />
vermeiden. Nicht in der Nähe von Heizkörpern, Öfen <strong>und</strong> nicht an Orten mit starker<br />
Sonneneinstrahlung lagern.<br />
24. Die rifa ® -Mineralplatten dürfen nur in Räumen mit geringer Luftfeuchtigkeit gelagert<br />
oder verarbeitet werden. Nach Möglichkeit sollen die Verputz- <strong>und</strong> Estricharbeiten bereits<br />
ausgeführt <strong>und</strong> die Fenster verglast sein. Bei einer Verarbeitung bzw. Lagerung in<br />
Räumen mit eine relativen Luftfeuchtigkeit von über 75% übernimmt der Hersteller<br />
keine Garantieleistungen mehr.<br />
25. Die Plattenoberfläche der rifa ® -Mineralplatten ist fertig beschichtet. Dies setzt<br />
saubere Handhabung bei der Montage voraus, um nachträgliche Ausbesserungen zu<br />
vermeiden.<br />
26. Sollten trotz aller Sorgfalt Beanstandungen auftreten, sind diese sofort – spätestens<br />
jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden – schriftlich mit entsprechenden<br />
Mustern an RICHTER SYSTEM ® zu senden.<br />
27. Für bestellte, unbearbeitete beschichtete Werkstoffe besteht die Gewährleistungspflicht<br />
nur für 3 Monate ab Auftragstermin.<br />
28. Kassetten, Breitstegraster <strong>und</strong> Sonderelemente entsprechen in Material, Ausführung<br />
<strong>und</strong> Oberflächenbeschaffenheit den einschlägigen DlN-Normen sowie den Gütervorschriften<br />
für Metalldecken des Fachverbandes Stahlblechverarbeitung e.V.<br />
29. Verpackungen für Lagerware sind weitgehend standardisiert <strong>und</strong> verstehen sich als<br />
Einweg-Kartonverpackung. Je nach Menge im Einzelkarton oder zu Gebinden zusammengefaßt.<br />
Die Wahl der Verpackungsart entscheidet gr<strong>und</strong>sätzlich der Hersteller.<br />
30. Auftragsgeb<strong>und</strong>en produzierte Ware wird entsprechend den jeweiligen Abmessungen<br />
in geeigneter Form <strong>und</strong> mit geeignetem Material nach Wahl des Herstellers verpackt.<br />
31. Die Verpackung sämtlicher Waren ist nicht für eine Lagerung der Waren im Freien oder<br />
in feuchten Räumen vorgesehen.<br />
Zusätzliche Einhüllung in Folie ändert nichts an der Eignung <strong>und</strong> dient nur zur Verbesserung<br />
des Transports <strong>und</strong> der Lagerung.<br />
Verpackte Ware darf nicht in Räumen oder Gebäuden mit Temperaturschwankungen,<br />
die Kondenswasserbildung verursachen, gelagert werden.<br />
Unterkonstruktionsteile müssen trocken gelagert werden.<br />
32. Für Glaslieferungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen<br />
Glaslieferanten.<br />
12/07<br />
RICHTER SYSTEM ® GmbH & Co. KG, Postfach 1120, D-64343 Griesheim, Telefon 0 6155/8 76-0, Telefax 0 6155/8 76-2 81<br />
eMail: info@richtersystem.com, www.richtersystem.com, Technische Hotline: 0 6155/8 76-3 33<br />
15
Geschäftsbedingungen<br />
I. Allgemeines<br />
1. Für alle Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen gelten die folgenden Geschäftsbedingungen.<br />
2. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit gr<strong>und</strong>sätzlich widersprochen. Sie verpflichten den Lieferer auch dann<br />
nicht, wenn dieser im Einzelfalle nicht widerspricht. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der<br />
Entgegennahme der Lieferung als angenommen. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen, insbesondere anderslautende<br />
Geschäftsbedingungen des Bestellers, gelten nur dann, wenn sie vom Lieferer schriftlich <strong>und</strong> ausdrücklich<br />
bestätigt werden. Dies gilt auch, wenn dieser in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden Verkaufsbedingungen<br />
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Die vorliegenden<br />
Allgemeinen Verkaufs- <strong>und</strong> Lieferbedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige<br />
Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie dem Besteller bei einem früher vom<br />
Lieferer bestätigten Auftrag zugegangen sind.<br />
3. Ergänzend gelten die „Technischen Lieferungsbedingungen“ des Lieferers in der jeweils gültigen Fassung.<br />
4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Lieferer <strong>und</strong> dem Besteller zwecks Ausführung des vorliegenden Vertrages<br />
getroffen werden, insbesondere Sonderwünsche des Bestellers, müssen im vorliegenden Vertrag schriftlich niedergelegt<br />
werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.<br />
5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon<br />
nicht berührt.<br />
II. Angebot<br />
1. Alle Angebote sind freibleibend.<br />
2. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts-, Mengen<strong>und</strong><br />
Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An<br />
solchen <strong>und</strong> allen anderen Unterlagen, Modellen, Formen, Entwürfen <strong>und</strong> auch an Kostenanschlägen behält sich der Lieferer<br />
alle eigentums- <strong>und</strong> urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.<br />
3. Zeichnungen <strong>und</strong> andere Unterlagen von Angeboten des Bestellers sind, wenn der Auftrag dem Besteller nicht erteilt<br />
wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben; anderenfalls ist der Lieferer berechtigt, diese drei Monate<br />
nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.<br />
III. Preise<br />
1. Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Werk ausschließlich<br />
Verpackung, Zoll <strong>und</strong> Einfuhrnebenabgaben.<br />
2. Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Sie wird bei der Abrechnung in der zu diesem Zeitpunkt gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.<br />
3. Den Preisen liegen die Herstellungskosten zum Zeitpunkt des Angebots zugr<strong>und</strong>e. Ändern sich die Herstellungskosten<br />
nach Abgabe des Angebots oder nach Auftragsbestätigung durch Preiserhöhung für Material, Löhne, Steuern, Frachten<br />
<strong>und</strong> andere preisbildende Faktoren, ist der Lieferer berechtigt, die Preise entsprechend angemessen anzupassen,<br />
sofern er seine Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluß erbringt. Auf Verlangen wird der Lieferer<br />
dem Besteller die Änderung der preisbildenden Faktoren nachweisen.<br />
4. Der Lieferer ist bei neuen Aufträgen (= Anschlußaufträgen) nicht an vorhergehende Preise geb<strong>und</strong>en.<br />
IV. Zahlung<br />
1. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.<br />
2. Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährung gr<strong>und</strong>sätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum<br />
ohne Abzug fällig; bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt.<br />
3. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, daß das Konto des Bestellers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist.<br />
Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.<br />
4. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber <strong>und</strong> bedarf der Zustimmung des Lieferers;<br />
Diskont, Wechselspesen <strong>und</strong> Kosten trägt der Besteller.<br />
5. Der Lieferer ist berechtigt, vom Besteller, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage<br />
an <strong>und</strong> vom Besteller, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen, bzw. gemäß der<br />
gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Alle anfallenden Mahn- <strong>und</strong> Inkassokosten hat der Käufer zu tragen. Die<br />
Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.<br />
6. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest,<br />
oder aufgr<strong>und</strong> sonstiger objektiver Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen<br />
können, ist der Lieferer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden –<br />
auch gest<strong>und</strong>eten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen <strong>und</strong> – gegebenenfalls nach Rückgabe zahlungshalber<br />
hereingenommener Wechsel-Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Darüberhinaus ist der Lieferer berechtigt,<br />
nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,<br />
ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen <strong>und</strong> noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des<br />
Bestellers zurückzuholen.<br />
7. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich<br />
widersprochen wird. Der Lieferer wird den Besteller mit jeder Rechnung hiervon unterrichten.<br />
8. Ein über § 320 BGB hinausgehendes Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu, insbesondere nicht ein<br />
Zurückbehaltungsrecht aus früheren <strong>und</strong> anderen Geschäften der Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen<br />
ist nur insoweit zulässig, als diese vom Lieferer anerkannt <strong>und</strong> zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt<br />
sind.<br />
9. Alle Zahlungsspesen trägt der Besteller.<br />
V. Umfang der Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen<br />
1. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, im Falle<br />
eines mit zeitlicher Bindung abgegebenen Angebotes des Lieferers <strong>und</strong> fristgemäßer Annahme des Bestellers das<br />
Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.<br />
2. Modelle <strong>und</strong> Werkzeuge verbleiben, auch wenn sie im Auftrag <strong>und</strong> auf Kosten eines Bestellers angefertigt worden sind,<br />
im Eigentum des Lieferers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.<br />
3. Produkttechnische Änderungen <strong>und</strong> Verpackungsänderungen bleiben vorbehalten.<br />
VI. Lieferzeit<br />
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen<br />
Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen <strong>und</strong><br />
sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist<br />
angemessen. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden<br />
des Lieferers unmöglich ist.<br />
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik <strong>und</strong><br />
Aussperrungen sowie bei höherer Gewalt, also beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens<br />
des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder die<br />
Erbringung der Leistung von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferern eintreten.<br />
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Lieferer zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden<br />
Verzugs entstehen. Der Besteller kann den Lieferer auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob er<br />
von der Lieferung zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erklärt er sich nicht, kann der<br />
Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Der Lieferer wird den Besteller unverzüglich benachrichtigen,<br />
wenn ein Arbeitskampf bzw. ein Fall höherer Gewalt im vorstehenden Sinn eintritt. Er hat Beeinträchtigungen des<br />
Bestellers so gering wie möglich zu halten.<br />
3. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus sonst von ihm zu vertretenden Umständen verzögert, so berechnet<br />
ihm der Lieferer, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen<br />
Kosten, bei Lagerung in seinem Werk mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat. Die Geltendmachung<br />
eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten.<br />
4. Befindet sich der Lieferer mit der Lieferung ganz oder teilweise in Verzug, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu,<br />
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.<br />
5. Hält der Lieferer eine Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens nicht ein, so ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen<br />
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern oder vom Vertrag<br />
zurückzutreten. Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens ein halbes Prozent,<br />
insgesamt höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, der nicht vertragsgemäß erfolgt. Schadensersatzansprüche<br />
wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der<br />
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung insoweit auf 50% des<br />
eingetretenen Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen (Abschnitt VI, Ziff. 5, Satz 2 <strong>und</strong> 3) gelten<br />
nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart worden ist; gleiches gilt, wenn der Besteller wegen des vom<br />
Lieferer zu vertretenen Verzuges geltend machen kann, daß er kein Interesse mehr an der Vertragserfüllung hat.<br />
6. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich endgültig herausgestellt hat, daß der Lieferer die gesamte<br />
Leistung aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht erbringen kann. Bei teilweiser Unmöglichkeit besteht das<br />
Rücktrittsrecht nur, wenn die Teilleistung nachweisbar für den Besteller ohne Interesse ist. Insoweit ist er zur Minderung<br />
seiner Gegenleistung nur in dem Verhältnis berechtigt, in dem die ausstehende Teilleistung zur Gesamtleistung steht.<br />
Ist die Unmöglichkeit von keinem Vertragspartner zu vertreten, so hat der Lieferer Anspruch auf einen der geleisteten<br />
Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden<br />
des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Für weitergehende Ansprüche gelten die vorstehend<br />
unter Ziffer 6 enthaltenen Regelungen.<br />
7. Terminangaben zu Langfeldkassetten/Raster <strong>und</strong> Sonderelementen werden gr<strong>und</strong>sätzlich in KW unter dem Vorbehalt<br />
der termingerechten Beschaffung von Vormaterialien sowie des ungestörten Produktionsablaufes abgegeben.<br />
8. Terminverzögerungen bei der Anlieferung berechtigen den K<strong>und</strong>en nicht zu Forderungen.<br />
VII. Lieferung<br />
1. Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten <strong>und</strong> in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers. Alle etwaigen Vereinbarungen über<br />
Transport- <strong>und</strong> Versicherungskosten berühren den Gefahrenübergang nicht. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers<br />
wird die Lieferung auf seine Kosten gegen Lager-, Bruch-, Transport- <strong>und</strong> Feuerschäden versichert. Bei Versand ab<br />
einem Auslieferungslager des Lieferers erfolgt dieser ab Lager. Rollgeldkosten gehen zu Lasten des Empfängers. Bei<br />
Material, welches aufgr<strong>und</strong> einer Bestellung bei einem Auslieferungslager aus irgendwelchen Gründen von Griesheim<br />
ausgeliefert wird, erfolgt der Versand ab Werk.<br />
2. Die Beauftragung einer Spedition erfolgt im Auftrag <strong>und</strong> Anweisung des Bestellers.<br />
3. Die Art des Versandes, Versandweg <strong>und</strong> Verpackung wird vom Lieferer nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verantwortlichkeit<br />
für billigste Verfrachtung gewählt. Eine Verpflichtung für rechtzeitige Beförderung auf allen Transportwegen<br />
wird nicht übernommen.<br />
4. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet <strong>und</strong> nicht zurückgenommen.<br />
5. Das Abladen der Teile <strong>und</strong> der Transport von der Abladestelle zur Verwendungsstelle gehören zu den Aufgaben des<br />
Bestellers <strong>und</strong> erfolgen auf seine Kosten, auch wenn der Lieferer frachtfrei liefert.<br />
6. Durch Betriebsverhältnisse etwa notwendig werdende Schutzmaßnahmen haben seitens des Bestellers zu erfolgen.<br />
Eine Haftung hierfür trifft den Lieferer nicht. Das gilt auch für solche Fälle, in denen die Aufstellung <strong>und</strong> Inbetriebnahme<br />
durch den Lieferer erfolgt.<br />
7. Hat der Lieferer nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers<br />
zu liefern, so steht der Besteller dafür ein, daß Schutzrechte Dritter hier nicht verletzt werden. Der Lieferer wird den<br />
Besteller auf ihm bekannte Rechte hinweisen. Der Besteller hat den Lieferer von Ansprüchen Dritter freizustellen <strong>und</strong><br />
den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird dem Lieferer die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten<br />
unter Berufung auf ein diesem gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist der Lieferer – ohne Prüfung der Rechtslage<br />
berechtigt, die Arbeiten einzustellen.<br />
VIII. Entgegennahme<br />
1. Der Besteller hat auch mangelhafte Lieferungen entgegenzunehmen, unbeschadet seiner Ansprüche gemäß nachstehender<br />
Ziffer XI.<br />
2. Teillieferungen sind zulässig.<br />
IX. Gefahrenübergang<br />
1. Die Gefahr geht (auch bei frachtfreier Lieferung) spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über<br />
<strong>und</strong> zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, zum Beispiel die Anfuhr<br />
<strong>und</strong> Aufstellung, übernommen hat.<br />
2. Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage ist Gefahrenübergang am Tage der Übernahme im eigenen Betrieb des<br />
Bestellers.<br />
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der<br />
Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.<br />
X. Eigentumsvorbehalt<br />
1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Besteller erst über, wenn er seine<br />
gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung zum Lieferer erfüllt hat. Dies gilt auch dann, wenn der<br />
Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt<br />
das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für alle Saldo-Forderungen des Lieferers. Falls Wechsel oder<br />
Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst deren Gutschrift auf dem Konto des Lieferers als Erfüllung.<br />
2. Be- <strong>und</strong> Verarbeitung erfolgen für den Lieferer unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne diesen zu<br />
verpflichten. Die verarbeitete Ware dient der Sicherung der Lieferer in Höhe des Rechnungswertes der verabeiteten<br />
Vorbehaltsware.<br />
3. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Waren durch den Besteller<br />
steht dem Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware<br />
zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren zu. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie<br />
bei der Vorbehaltsware.<br />
4. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Besteller entstehenden<br />
Forderungen mit allen Nebenrechten an den Lieferer abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller<br />
auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon aber<br />
unberührt. Er verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist <strong>und</strong> kein Antrag auf Eröffnung eines<br />
Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet,<br />
dem Lieferer alle Auskünfte zu geben <strong>und</strong> Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte<br />
erforderlich sind. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Besteller be- oder<br />
verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur<br />
Sicherung des Lieferers in Höhe des Fakturenwertes der jeweiligen veräußerten Ware. Falls die Ware vom Besteller<br />
zusammen mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung, weiterveräußert<br />
wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach der Faktura des Lieferers.<br />
5. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller in ein Gr<strong>und</strong>stück/Gebäude eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die hieraus<br />
entstehenden Ansprüche, insbesondere auf Vergütung oder aus dem Weiterverkauf des Gr<strong>und</strong>stückes/Gebäudes,<br />
in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung<br />
einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab. Der Besteller wahrt das entstandene Mit- oder Alleineigentum des<br />
Lieferers mit der Sorgfalt, mit der er für eigene Dinge einzustehen pflegt.<br />
6. Der Besteller hat dem Lieferer etwaige Zugriffe Dritter insbesondere Pfändung oder Beschlagnahme auf die unter<br />
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretene Forderung sofort mitzuteilen. Daraus entstehende Interventionskosten<br />
gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten zu tragen sind. Der Besteller<br />
darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Das Eigentumsrecht hat auch Gültigkeit<br />
dem Spediteur gegenüber, dem die Waren auf Antrag des Bestellers oder auf Veranlassung des Lieferers übergeben<br />
werden.<br />
7. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln <strong>und</strong> vom Besteller auf eigene Kosten geger<br />
Feuer-, Wasser- <strong>und</strong> Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- <strong>und</strong> Inspektionsarbeiten<br />
hat der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche<br />
werden im Moment ihrer Entstehung an den Lieferer abgetreten.<br />
8. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt, wird<br />
der Lieferer auf Verlangen des Bestellers voll bezahlte Lieferungen nach Wahl des Lieferers freigeben.<br />
9. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach Mahnung zur<br />
Rücknahme berechtigt, der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie<br />
die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.<br />
10. Falls der Lieferer nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von<br />
Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die<br />
Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.<br />
Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangener Gewinn, bleiben vorbehalten.<br />
XI. Mängelhaftung<br />
1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- <strong>und</strong><br />
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.<br />
2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung<br />
oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Lieferer<br />
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,<br />
Arbeits- <strong>und</strong> Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen<br />
Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.<br />
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.<br />
4. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend<br />
macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter<br />
oder Erfüllungsgehilfen der Lieferer beruhen. Soweit dem Lieferer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet<br />
wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br />
5. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt;<br />
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden<br />
begrenzt.<br />
6. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen<br />
von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<br />
7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ges<strong>und</strong>heit bleibt unberührt; dies gilt<br />
auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.<br />
8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.<br />
9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.<br />
10. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre,<br />
gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.<br />
XII. Gesamthaftung<br />
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in XI. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des<br />
geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden<br />
bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von<br />
Sachschäden gemäß § 823 BGB.<br />
2. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche<br />
Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter <strong>und</strong> Erfüllungsgehilfen des Lieferers.<br />
XIII. Sonstiges<br />
1. Wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches<br />
Sondervermögen ist, ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Gerichtsstand Darmstadt<br />
oder – nach Wahl des Lieferers – der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Dies gilt auch für Urk<strong>und</strong>en-, Wechsel<strong>und</strong><br />
Scheckprozesse.<br />
2. Erfüllungsort für Lieferungen ist das jeweilige Lieferwerk oder Auslieferungslager des Lieferers, für Zahlungen, die auf<br />
der Rechnung angegebenen Zahlstellen.<br />
3. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen<br />
Wareneinkauf (BGBl 1989 II S. 586) für die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (BGBl 1990 II S. 1477) ist ausgeschlossen.<br />
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