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DG1 - Ecolab Healthcare

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2.5.1 Unterwiesene Person<br />

Eine Person, die durch eine Fachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die<br />

möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls<br />

angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt<br />

wurde.<br />

2.5.2 Fachkraft<br />

Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die sie in die<br />

Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.<br />

In der Definition angelehnt an die EN 60204-1:2007.<br />

2.6 Pflichten des Betreibers<br />

Der Betreiber muss:<br />

• die Sicherheit des Personals (BG- und Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstätten-<br />

Richtlinien), z.B. Betriebsanweisungen, auch nach §20 GefStoffV, persönliche<br />

Schutzausrüstung (PSA), Vorsorgeuntersuchungen;<br />

• die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen,<br />

Verfahrensrisiken und Wartung);<br />

• die Produktbeschaffung (Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis);<br />

• die Produktentsorgung (Abfallgesetz);<br />

• die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);<br />

• die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten,<br />

• sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.<br />

Außerdem ist betreiberseitig:<br />

• die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen:<br />

Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzmaske, Schutzanzug.<br />

• die Ausbildung des Bedienpersonals zu gewährleisten;<br />

• es sind Arbeitsanweisungen zu erstellen;<br />

Anschlüsse:<br />

Vor dem Betreiben der Anlage ist vom Betreiber sicherzustellen, dass bei<br />

der Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber selbst<br />

durchgeführt werden, örtliche Vorschriften (z.B. für Elektro-Anschluss)<br />

beachtet werden.<br />

2.7 Systemtrennung<br />

Durch die integrierte Systemtrennung gemäß DIN EN 1717 ist bei eventuell auftretendem<br />

Unterdruck in der Wasserzuleitung ein Eindringen von Desinfektionsmittel in das<br />

Trinkwasserleitungsnetz zuverlässig ausgeschlossen.<br />

417101158_<strong>DG1</strong> 7 Rev. 05-03.13

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