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Antragsformular für die 2. Wasseruhr - Rommerskirchen

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Name, Vorname des Grundstückseigentümers<br />

Straße, Hausnummer<br />

G01-<br />

Kassenzeichen:<br />

114.<br />

Aktenzeichen<br />

<strong>2.</strong> <strong>Wasseruhr</strong> Nr.: Einbaudatum: ___________<br />

Hauptzähler Nr.:<br />

Stand <strong>2.</strong> <strong>Wasseruhr</strong> beim Einbau:<br />

derzeitiger Stand <strong>2.</strong> <strong>Wasseruhr</strong>:<br />

Eichung bis:<br />

Bitte Nachweis beilegen (z.B. Foto)<br />

Hiermit versichere ich, dass das Frischwasser, das über den geeichten- im<br />

Leitungsnetz- festinstallierten Wasserzwischen-zähler (<strong>2.</strong> <strong>Wasseruhr</strong>) entnommen<br />

wird,<br />

FÜR MEINEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEB<br />

(Bewässerung und Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln)<br />

ZUR PRIVATEN NUTZUNG<br />

und ausschließlich für folgende Zwecke verbraucht worden ist und somit nicht<br />

der Kanalisation zugeführt wurde:<br />

LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG<br />

ha Ackerfläche<br />

Art der Kulturen:<br />

ha Getreide<br />

ha Zuckerrüben<br />

ha Kartoffeln<br />

ha Gemüse<br />

ha ____________<br />

Viehhaltung:<br />

Pferde<br />

Rindvieh<br />

Schafe/Ziegen<br />

Schweine<br />

Geflügel<br />

PRIVATE NUTZUNG<br />

Bewässerung des Nutzgartens<br />

Bewässerung des Ziergartens/Grünanlagen<br />

Gartenteich (Wasserinhalt)<br />

Schwimmbecken<br />

__________________________________<br />

qm<br />

qm<br />

cbm<br />

cbm<br />

cbm / qm<br />

Über <strong>die</strong> Voraussetzungen für <strong>die</strong> Anerkennung des Wasserverbrauchs über den<br />

geeichten festinstallierten Zwischenzähler (<strong>2.</strong> <strong>Wasseruhr</strong>) wurde ich, gemäß dem<br />

beigehefteten Informationsblatt, informiert und bestätige hiermit <strong>die</strong> ordnungsgemäße<br />

Installation und <strong>die</strong> zweckentsprechende Verwendung des Wassers.


- 2 -<br />

Für <strong>die</strong> erstmalige Anmeldung einer zweiten <strong>Wasseruhr</strong> wird eine einmalige<br />

Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.<br />

Hinweis für Schwimmbeckenbesitzer:<br />

Ich versichere hiermit ausdrücklich, dass das Schwimmbeckenwasser nicht in <strong>die</strong><br />

Kanalisation eingeleitet wird und nicht mit Chemikalien (Desinfektions-, Algenbekämpfungsmittel,<br />

Chlor etc.) versetzt ist. Das Schwimmbeckenwasser wird für <strong>die</strong><br />

Gartenbewässerung verwandt.<br />

<strong>Rommerskirchen</strong>, den ___________<br />

Unterschrift des Grundstückseigentümers

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