Ronneburger Anzeiger 05/2013 - der Stadt Ronneburg / Thüringen
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<strong>Ronneburg</strong> - 4 - Nr. 5/<strong>2013</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> 31. Sitzung<br />
des Hauptausschusses am 25.02.<strong>2013</strong><br />
Ort: Rathaus, Sitzungszimmer<br />
Beginn: 18.00 Uhr<br />
Ende: 19.25 Uhr<br />
Teilnehmer<br />
gesetzliche Anzahl: 7<br />
anwesende Mitglie<strong>der</strong>: 7<br />
anwesend: Frau Leutloff, Herr Fischbach i.V. für Herr<br />
Schnei<strong>der</strong>, Herr Vogel, Frau Stark, Herr Gerold, Herr Liehr,<br />
Herr Petersen<br />
Beigeordneter: Herr Steinhäuser<br />
Gäste: Frau Schölzke, Herr Pickart, Herr Ru<strong>der</strong>isch, Frau<br />
Schmidtke<br />
Zu TOP 1.1.:<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Tagesordnung (ÖT)<br />
Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 0 : 0<br />
Die Tagesordnung wird bestätigt.<br />
Zu TOP 1.2.<br />
Bestätigung Protokoll <strong>der</strong> 30. Sitzung des Hauptausschusses<br />
vom 14.01.13 (ÖT)<br />
Beschluss-Nr.: HA-1.2./31/<strong>2013</strong><br />
Der Hauptausschuss bestätigt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 30.<br />
Sitzung vom 14.01.<strong>2013</strong> (ÖT).<br />
Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 5 : 2<br />
Zu TOP 1.5.<br />
Aufstellung eines Jugend- und Seniorenbeirates<br />
Beschluss-Nr.: HA-1.5./31/<strong>2013</strong><br />
Der Hauptausschuss beschließt die Einrichtung eines Jugend-<br />
und Seniorenbeirates in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong>.<br />
Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 0 : 0<br />
Zu TOP 2.1.:<br />
Bestätigung <strong>der</strong> Tagesordnung (NÖT)<br />
Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 0 : 0<br />
Die Tagesordnung wird bestätigt.<br />
Zu TOP 2.2.<br />
Bestätigung Protokoll <strong>der</strong> 30. Sitzung des Hauptausschusses<br />
vom 14.01.13 (NÖT)<br />
Beschluss-Nr.: HA-2.2./31/<strong>2013</strong><br />
Der Hauptausschuss bestätigt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 30.<br />
Sitzung vom 14.01.<strong>2013</strong> (NÖT).<br />
Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 5 : 0 : 2<br />
Zu TOP 2.5.<br />
Än<strong>der</strong>ung Stellenplan<br />
Beschluss-Nr.: HA-2.5./31/<strong>2013</strong><br />
Der Hauptausschuss beschließt die Verän<strong>der</strong>ung im Stellenplan.<br />
Die Wochenarbeitszeit von Herrn Michael Jahn<br />
wird um 2 Stunden erhöht, die verbleibenden 2 Stunden<br />
sollen vorerst nicht vergeben werden.<br />
Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 0 : 0<br />
Zen<strong>der</strong>-Enke<br />
Sitzungsdienst<br />
Das Ordnungsamt informiert …<br />
Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug<br />
von Verkehrsrechtlichen Anordnungen <strong>der</strong> Straßenverkehrsbehörde<br />
des Landratsamtes Greiz<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Parkordnung auf dem Markt und <strong>der</strong><br />
Landstraße L1362 (Aufstellspur <strong>der</strong> ehemaligen Tankstelle<br />
Geraer Straße)<br />
Hiermit wird bekanntgegeben, dass in <strong>Ronneburg</strong> folgende<br />
Verkehrsrechtliche Anordnungen vollzogen wurden:<br />
<strong>Ronneburg</strong>/Markt<br />
AO /AZ <strong>2013</strong>O00013/AIII/32.2-11 vom 22.01.<strong>2013</strong><br />
Bemerkung zur VA<br />
Die mit Verkehrsrechtlicher Anordnung Sp.04/01590 vom<br />
08.10.2004 angeordnete Beschil<strong>der</strong>ung gegenüber dem<br />
Markt 13 und 8 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
Das Zusatzzeichen „Anwohner mit Parkausweis NR. 1-9“<br />
ist unter dem Verkehrszeichen 314 zu entfernen und durch<br />
die Zusatzzeichen 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten<br />
Flächen 0,5 Stunden) und 1042-31 (zeitliche<br />
Beschränkung werktags 8-18h) zu ersetzen.<br />
<strong>Ronneburg</strong>, Landstraße L1362<br />
(Aufstellspur ehemalige Tankstelle)<br />
AO/AZ <strong>2013</strong>O00023/AIII/32.2-11 vom 19.02.<strong>2013</strong><br />
Bemerkungen zur VA<br />
Nach dem als Anlage beigefügten Beschil<strong>der</strong>ungsplan<br />
sind folgende Verkehrszeichen angeordnet:<br />
Verkehrszeichen 314-10<br />
(Parkplatz-Anfang)<br />
Verkehrszeichen 314-20<br />
(Parkplatz-Ende)<br />
Verkehrszeichen 1048-10 (Nur für Personenkraftwagen)<br />
Hofmann<br />
Ordnungsamt<br />
Nachrichten aus dem Rathaus<br />
Hinweise <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde für<br />
Anlieger am Gewässer<br />
1. Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass<br />
für das Errichten baulicher Anlagen am Gewässer<br />
eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 79 Abs.<br />
1 Thüringer Wassergesetz erfor<strong>der</strong>lich ist, da solche<br />
Anlagen unter an<strong>der</strong>em im Hochwasserfall ein Abflusshin<strong>der</strong>nis<br />
darstellen können.<br />
Bauliche Anlagen sind nach § 2 Thüringer Bauordnung<br />
mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten<br />
hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem<br />
Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch<br />
eigene Schwere auf dem Boden ruht. Als bauliche<br />
Anlagen an Gewässern zählen beispielsweise Schuppen,<br />
Gewächshäuser, Ufermauern, aber auch Aufschüttungen.<br />
Die wasserrechtliche Genehmigung ist<br />
auch dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn für das Vorhaben nach<br />
Baurecht keine Baugenehmigung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Es besteht die Möglichkeit, bei <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />
einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung<br />
für das Errichten dieser baulichen Anlagen zu stellen.<br />
Sofern alternative Standorte auf dem Grundstück<br />
außerhalb des Uferbereiches für diese Anlagen zur<br />
Verfügung stehen, ist ein entsprechen<strong>der</strong> Antrag voraussichtlich<br />
nicht genehmigungsfähig. Ungenehmigte<br />
bauliche Anlagen am Gewässer sind daher zu entfernen<br />
bzw. auf dem Grundstück umzusetzen.<br />
2. Ufersicherungen liegen im Zuständigkeitsbereich des<br />
Gewässerunterhaltungspflichtigen, bei Gewässern 2.<br />
Ordnung sind das nach § 4 Abs. 2 ThürWG in <strong>der</strong> Re-