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Ronneburger Anzeiger 05/2013 - der Stadt Ronneburg / Thüringen

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<strong>Ronneburg</strong> - 4 - Nr. 5/<strong>2013</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> 31. Sitzung<br />

des Hauptausschusses am 25.02.<strong>2013</strong><br />

Ort: Rathaus, Sitzungszimmer<br />

Beginn: 18.00 Uhr<br />

Ende: 19.25 Uhr<br />

Teilnehmer<br />

gesetzliche Anzahl: 7<br />

anwesende Mitglie<strong>der</strong>: 7<br />

anwesend: Frau Leutloff, Herr Fischbach i.V. für Herr<br />

Schnei<strong>der</strong>, Herr Vogel, Frau Stark, Herr Gerold, Herr Liehr,<br />

Herr Petersen<br />

Beigeordneter: Herr Steinhäuser<br />

Gäste: Frau Schölzke, Herr Pickart, Herr Ru<strong>der</strong>isch, Frau<br />

Schmidtke<br />

Zu TOP 1.1.:<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Tagesordnung (ÖT)<br />

Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 0 : 0<br />

Die Tagesordnung wird bestätigt.<br />

Zu TOP 1.2.<br />

Bestätigung Protokoll <strong>der</strong> 30. Sitzung des Hauptausschusses<br />

vom 14.01.13 (ÖT)<br />

Beschluss-Nr.: HA-1.2./31/<strong>2013</strong><br />

Der Hauptausschuss bestätigt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 30.<br />

Sitzung vom 14.01.<strong>2013</strong> (ÖT).<br />

Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 5 : 2<br />

Zu TOP 1.5.<br />

Aufstellung eines Jugend- und Seniorenbeirates<br />

Beschluss-Nr.: HA-1.5./31/<strong>2013</strong><br />

Der Hauptausschuss beschließt die Einrichtung eines Jugend-<br />

und Seniorenbeirates in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong>.<br />

Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 0 : 0<br />

Zu TOP 2.1.:<br />

Bestätigung <strong>der</strong> Tagesordnung (NÖT)<br />

Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 0 : 0<br />

Die Tagesordnung wird bestätigt.<br />

Zu TOP 2.2.<br />

Bestätigung Protokoll <strong>der</strong> 30. Sitzung des Hauptausschusses<br />

vom 14.01.13 (NÖT)<br />

Beschluss-Nr.: HA-2.2./31/<strong>2013</strong><br />

Der Hauptausschuss bestätigt die Nie<strong>der</strong>schrift <strong>der</strong> 30.<br />

Sitzung vom 14.01.<strong>2013</strong> (NÖT).<br />

Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 5 : 0 : 2<br />

Zu TOP 2.5.<br />

Än<strong>der</strong>ung Stellenplan<br />

Beschluss-Nr.: HA-2.5./31/<strong>2013</strong><br />

Der Hauptausschuss beschließt die Verän<strong>der</strong>ung im Stellenplan.<br />

Die Wochenarbeitszeit von Herrn Michael Jahn<br />

wird um 2 Stunden erhöht, die verbleibenden 2 Stunden<br />

sollen vorerst nicht vergeben werden.<br />

Abstimmung: (Anw. / dafür : dagegen : Enth.): 7 / 7 : 0 : 0<br />

Zen<strong>der</strong>-Enke<br />

Sitzungsdienst<br />

Das Ordnungsamt informiert …<br />

Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug<br />

von Verkehrsrechtlichen Anordnungen <strong>der</strong> Straßenverkehrsbehörde<br />

des Landratsamtes Greiz<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Parkordnung auf dem Markt und <strong>der</strong><br />

Landstraße L1362 (Aufstellspur <strong>der</strong> ehemaligen Tankstelle<br />

Geraer Straße)<br />

Hiermit wird bekanntgegeben, dass in <strong>Ronneburg</strong> folgende<br />

Verkehrsrechtliche Anordnungen vollzogen wurden:<br />

<strong>Ronneburg</strong>/Markt<br />

AO /AZ <strong>2013</strong>O00013/AIII/32.2-11 vom 22.01.<strong>2013</strong><br />

Bemerkung zur VA<br />

Die mit Verkehrsrechtlicher Anordnung Sp.04/01590 vom<br />

08.10.2004 angeordnete Beschil<strong>der</strong>ung gegenüber dem<br />

Markt 13 und 8 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

Das Zusatzzeichen „Anwohner mit Parkausweis NR. 1-9“<br />

ist unter dem Verkehrszeichen 314 zu entfernen und durch<br />

die Zusatzzeichen 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten<br />

Flächen 0,5 Stunden) und 1042-31 (zeitliche<br />

Beschränkung werktags 8-18h) zu ersetzen.<br />

<strong>Ronneburg</strong>, Landstraße L1362<br />

(Aufstellspur ehemalige Tankstelle)<br />

AO/AZ <strong>2013</strong>O00023/AIII/32.2-11 vom 19.02.<strong>2013</strong><br />

Bemerkungen zur VA<br />

Nach dem als Anlage beigefügten Beschil<strong>der</strong>ungsplan<br />

sind folgende Verkehrszeichen angeordnet:<br />

Verkehrszeichen 314-10<br />

(Parkplatz-Anfang)<br />

Verkehrszeichen 314-20<br />

(Parkplatz-Ende)<br />

Verkehrszeichen 1048-10 (Nur für Personenkraftwagen)<br />

Hofmann<br />

Ordnungsamt<br />

Nachrichten aus dem Rathaus<br />

Hinweise <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde für<br />

Anlieger am Gewässer<br />

1. Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass<br />

für das Errichten baulicher Anlagen am Gewässer<br />

eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 79 Abs.<br />

1 Thüringer Wassergesetz erfor<strong>der</strong>lich ist, da solche<br />

Anlagen unter an<strong>der</strong>em im Hochwasserfall ein Abflusshin<strong>der</strong>nis<br />

darstellen können.<br />

Bauliche Anlagen sind nach § 2 Thüringer Bauordnung<br />

mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten<br />

hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem<br />

Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch<br />

eigene Schwere auf dem Boden ruht. Als bauliche<br />

Anlagen an Gewässern zählen beispielsweise Schuppen,<br />

Gewächshäuser, Ufermauern, aber auch Aufschüttungen.<br />

Die wasserrechtliche Genehmigung ist<br />

auch dann erfor<strong>der</strong>lich, wenn für das Vorhaben nach<br />

Baurecht keine Baugenehmigung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Es besteht die Möglichkeit, bei <strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde<br />

einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung<br />

für das Errichten dieser baulichen Anlagen zu stellen.<br />

Sofern alternative Standorte auf dem Grundstück<br />

außerhalb des Uferbereiches für diese Anlagen zur<br />

Verfügung stehen, ist ein entsprechen<strong>der</strong> Antrag voraussichtlich<br />

nicht genehmigungsfähig. Ungenehmigte<br />

bauliche Anlagen am Gewässer sind daher zu entfernen<br />

bzw. auf dem Grundstück umzusetzen.<br />

2. Ufersicherungen liegen im Zuständigkeitsbereich des<br />

Gewässerunterhaltungspflichtigen, bei Gewässern 2.<br />

Ordnung sind das nach § 4 Abs. 2 ThürWG in <strong>der</strong> Re-

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