Dienstleistungskonzession für exklusives ... - Stadt Rosenheim
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Es gelten <strong>für</strong> alle Flächen die öffentlich-rechtlichen Vorgaben in den Bundes- und<br />
Landesgesetzen sowie die kommunalen Verordnungen / Satzungen, insbesondere die<br />
Verordnung über öffentliche Anschläge in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> (Plakatierungsverordnung);<br />
auf den (gesteigerten) Anliegergebrauch wird hingewiesen.<br />
An den unter Ziffer 5.6 aufgeführten Standorten (Bestand) sowie künftigen Standorten in der<br />
Nähe von Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen darf keine Werbung <strong>für</strong><br />
Nikotin, Spirituosen und Glücksspiel vorgenommen werden.<br />
Außerdem sind diskriminierende Handlungen jedweder Art - auch im Rahmen von<br />
Lizenzvereinbarungen bzw. Vergaben - nicht zulässig.<br />
Die Vergabe der <strong>Dienstleistungskonzession</strong> erfolgt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>, vertreten<br />
durch das Liegenschaftsamt.<br />
Ansprechpartner <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Die Angebote sind einzureichen bei der Zentralen Vergabestelle im:<br />
Rathaus <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />
Anschrift Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong><br />
Frist: 30.11.2013<br />
Mit der Abgabe des Angebots, erkennt der Bieter die Bewerbungs- und<br />
Vergabebedingungen verbindlich an.<br />
2. Bewerbungs- und Vergabebedingungen<br />
2.1 Verfahren<br />
Bei der Vergabe handelt es sich um die Vergabe einer <strong>Dienstleistungskonzession</strong>. Das<br />
Verfahren zur Vergabe einer <strong>Dienstleistungskonzession</strong> unterliegt weder den gesetzlichen<br />
Vergabebestimmungen gem. §§ 97 ff. GWB noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien<br />
(nach diesen sind <strong>Dienstleistungskonzession</strong>en ausdrücklich vom Anwendungsbereich<br />
ausgenommen). Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb<br />
gewährleistet werden. Daher wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A<br />
wie ein offenes Verfahren gestaltet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> bindet sich hiermit jedoch nicht an<br />
die Vorschriften des GWB und/oder der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen<br />
erfolgen im freien Ermessen, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen unionsrechtlichen<br />
Grundsätze.<br />
2.2 Klärung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen<br />
Bestehen nach Auffassung des Bieters in diesem Schreiben und / oder den beigefügten<br />
Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, hat der Bieter die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rosenheim</strong> unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich (Post, Fax, Email) darauf<br />
hinzuweisen.<br />
Rückfragen zu den Vergabebedingungen und sonstigen, diese Vergabe betreffenden<br />
Umständen sind ausschließlich schriftlich an den genannten Ansprechpartner der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rosenheim</strong> zu richten. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> äußert sich ausschließlich schriftlich (Post, Fax,<br />
Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 2 von 25