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Dienstleistungskonzession für exklusives ... - Stadt Rosenheim

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Es gelten <strong>für</strong> alle Flächen die öffentlich-rechtlichen Vorgaben in den Bundes- und<br />

Landesgesetzen sowie die kommunalen Verordnungen / Satzungen, insbesondere die<br />

Verordnung über öffentliche Anschläge in der <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> (Plakatierungsverordnung);<br />

auf den (gesteigerten) Anliegergebrauch wird hingewiesen.<br />

An den unter Ziffer 5.6 aufgeführten Standorten (Bestand) sowie künftigen Standorten in der<br />

Nähe von Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen darf keine Werbung <strong>für</strong><br />

Nikotin, Spirituosen und Glücksspiel vorgenommen werden.<br />

Außerdem sind diskriminierende Handlungen jedweder Art - auch im Rahmen von<br />

Lizenzvereinbarungen bzw. Vergaben - nicht zulässig.<br />

Die Vergabe der <strong>Dienstleistungskonzession</strong> erfolgt durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong>, vertreten<br />

durch das Liegenschaftsamt.<br />

Ansprechpartner <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />

Die Angebote sind einzureichen bei der Zentralen Vergabestelle im:<br />

Rathaus <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong><br />

Anschrift Königstraße 24, 83022 <strong>Rosenheim</strong><br />

Frist: 30.11.2013<br />

Mit der Abgabe des Angebots, erkennt der Bieter die Bewerbungs- und<br />

Vergabebedingungen verbindlich an.<br />

2. Bewerbungs- und Vergabebedingungen<br />

2.1 Verfahren<br />

Bei der Vergabe handelt es sich um die Vergabe einer <strong>Dienstleistungskonzession</strong>. Das<br />

Verfahren zur Vergabe einer <strong>Dienstleistungskonzession</strong> unterliegt weder den gesetzlichen<br />

Vergabebestimmungen gem. §§ 97 ff. GWB noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien<br />

(nach diesen sind <strong>Dienstleistungskonzession</strong>en ausdrücklich vom Anwendungsbereich<br />

ausgenommen). Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb<br />

gewährleistet werden. Daher wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A<br />

wie ein offenes Verfahren gestaltet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> bindet sich hiermit jedoch nicht an<br />

die Vorschriften des GWB und/oder der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen<br />

erfolgen im freien Ermessen, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen unionsrechtlichen<br />

Grundsätze.<br />

2.2 Klärung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen<br />

Bestehen nach Auffassung des Bieters in diesem Schreiben und / oder den beigefügten<br />

Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, hat der Bieter die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rosenheim</strong> unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich (Post, Fax, Email) darauf<br />

hinzuweisen.<br />

Rückfragen zu den Vergabebedingungen und sonstigen, diese Vergabe betreffenden<br />

Umständen sind ausschließlich schriftlich an den genannten Ansprechpartner der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rosenheim</strong> zu richten. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rosenheim</strong> äußert sich ausschließlich schriftlich (Post, Fax,<br />

Ausschreibungstext Stand 05.07.2013.doc Seite 2 von 25

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