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Satzdatei 2007-cmyk.p65 - Landkreis Neunkirchen

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Leistung, Beratung und Hilfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong><br />

Rechtsanspruch<br />

Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis<br />

der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.<br />

Voraussetzungen<br />

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und<br />

wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:<br />

a) der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder<br />

b) der Höhe des Familieneinkommens<br />

c) der Höhe der zuschussfähigen Miete, beziehungsweise<br />

Belastung<br />

Wohngeld muss beantragt werden<br />

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie<br />

einen Antrag stellen und die Voraussetzungen<br />

nachweisen. Das Antragsformular erhalten Sie bei<br />

der Wohngeldstelle Ihres Kreissozialamtes, wo<br />

Sie den Antrag auch abgeben können. Auf einen<br />

(förmlichen) Wohngeldantrag hin wird Ihnen<br />

die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen<br />

Bescheid erteilen.<br />

Rentenangelegenheiten<br />

Richtige Beratung ist Geld wert und die Grundlage für<br />

finanzielle Sicherheit im Alter. Wenden Sie sich bitte<br />

bei Rentenangelegenheiten an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung<br />

(Amt für Versicherungsangelegenheiten).<br />

Je nachdem, ob Sie als Arbeiter oder Angestellter in<br />

einem Arbeitsverhältnis stehen oder gestanden haben,<br />

sind verschiedene Versicherungsanstalten zuständig.<br />

Für Arbeiter ist zuständig die<br />

Deutsche Rentenversicherung Saarland<br />

Martin-Luther-Str. 2 - 4<br />

66111 Saarbrücken<br />

0681/30930<br />

Für Angestellte ist zuständig die<br />

Deutsche Rentenversicherung Bund<br />

Fehrbelliner Platz 5<br />

10704 Berlin<br />

030/8651<br />

Für Beschäftigte im Bergbau ist zuständig die<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Knappschaft, Bahn, See<br />

Verwaltungsstelle Saarbrücken<br />

St Johanner-Str. 46-48<br />

66111 Saarbrücken<br />

0681/40020<br />

Leistungen nach dem<br />

Schwerbehindertengesetz<br />

Viele ältere Menschen haben aufgrund von Krankheit<br />

oder Gebrechen einen Anspruch auf Vergünstigungen,<br />

die ein Schwerbehindertenausweis mit sich bringt.<br />

Informationen über bzw. Hilfen bei der Antragstellung<br />

erhalten Sie bei den Beratungsstellen zur<br />

Vermittlung von präventiven und komplementären<br />

Hilfen für Ältere und Menschen mit Behinderungen<br />

im <strong>Landkreis</strong> oder aber direkt beim<br />

Landesamt für Soziales,<br />

Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

Hochstr. 67<br />

66115 Saarbrücken<br />

0681/99780<br />

Betreuung nach dem Betreuungsrecht<br />

Am 01.01.1992 löste das Betreuungsrecht das Recht<br />

über Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene<br />

ab. Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen<br />

Erkrankung, einer seelischen, geistigen oder körperlichen<br />

Behinderung seine Angelegenheiten ganz<br />

oder teilweise nicht selbst besorgen, so kann er im<br />

Rahmen der gesetzlichen Betreuung Unterstützung<br />

erhalten. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Vormundschaftsgericht<br />

auf eigenen Antrag oder auf Anregung<br />

jeder anderen Person oder Institution. Beratungen<br />

und Informationen bieten die Vormundschaftsgerichte,<br />

die Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine<br />

an.<br />

Besondere Bedeutung wird auch vorbeugenden Maßnahmen<br />

wie Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht<br />

beigemessen. Dadurch besteht die Möglichkeit,<br />

eine Person seines Vertrauens in der Form zu bevollmächtigen,<br />

dass die gesetzliche Betreuung nicht notwendig<br />

wird.<br />

Für detaillierte Informationen stehen Ihnen im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong> folgende Ansprechpartner<br />

zur Verfügung:<br />

Vormundschaftsgericht <strong>Neunkirchen</strong><br />

Knappschaftsstraße 16<br />

66538 <strong>Neunkirchen</strong><br />

06821/10601<br />

Vormundschaftsgericht Ottweiler<br />

Reiherswaldweg 2<br />

66564 Ottweiler<br />

06824/3090<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong><br />

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