Satzdatei 2007-cmyk.p65 - Landkreis Neunkirchen
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Leistung, Beratung und Hilfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong><br />
Rechtsanspruch<br />
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis<br />
der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.<br />
Voraussetzungen<br />
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und<br />
wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:<br />
a) der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder<br />
b) der Höhe des Familieneinkommens<br />
c) der Höhe der zuschussfähigen Miete, beziehungsweise<br />
Belastung<br />
Wohngeld muss beantragt werden<br />
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie<br />
einen Antrag stellen und die Voraussetzungen<br />
nachweisen. Das Antragsformular erhalten Sie bei<br />
der Wohngeldstelle Ihres Kreissozialamtes, wo<br />
Sie den Antrag auch abgeben können. Auf einen<br />
(förmlichen) Wohngeldantrag hin wird Ihnen<br />
die für Sie zuständige Behörde einen schriftlichen<br />
Bescheid erteilen.<br />
Rentenangelegenheiten<br />
Richtige Beratung ist Geld wert und die Grundlage für<br />
finanzielle Sicherheit im Alter. Wenden Sie sich bitte<br />
bei Rentenangelegenheiten an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung<br />
(Amt für Versicherungsangelegenheiten).<br />
Je nachdem, ob Sie als Arbeiter oder Angestellter in<br />
einem Arbeitsverhältnis stehen oder gestanden haben,<br />
sind verschiedene Versicherungsanstalten zuständig.<br />
Für Arbeiter ist zuständig die<br />
Deutsche Rentenversicherung Saarland<br />
Martin-Luther-Str. 2 - 4<br />
66111 Saarbrücken<br />
0681/30930<br />
Für Angestellte ist zuständig die<br />
Deutsche Rentenversicherung Bund<br />
Fehrbelliner Platz 5<br />
10704 Berlin<br />
030/8651<br />
Für Beschäftigte im Bergbau ist zuständig die<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Knappschaft, Bahn, See<br />
Verwaltungsstelle Saarbrücken<br />
St Johanner-Str. 46-48<br />
66111 Saarbrücken<br />
0681/40020<br />
Leistungen nach dem<br />
Schwerbehindertengesetz<br />
Viele ältere Menschen haben aufgrund von Krankheit<br />
oder Gebrechen einen Anspruch auf Vergünstigungen,<br />
die ein Schwerbehindertenausweis mit sich bringt.<br />
Informationen über bzw. Hilfen bei der Antragstellung<br />
erhalten Sie bei den Beratungsstellen zur<br />
Vermittlung von präventiven und komplementären<br />
Hilfen für Ältere und Menschen mit Behinderungen<br />
im <strong>Landkreis</strong> oder aber direkt beim<br />
Landesamt für Soziales,<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Hochstr. 67<br />
66115 Saarbrücken<br />
0681/99780<br />
Betreuung nach dem Betreuungsrecht<br />
Am 01.01.1992 löste das Betreuungsrecht das Recht<br />
über Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene<br />
ab. Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen<br />
Erkrankung, einer seelischen, geistigen oder körperlichen<br />
Behinderung seine Angelegenheiten ganz<br />
oder teilweise nicht selbst besorgen, so kann er im<br />
Rahmen der gesetzlichen Betreuung Unterstützung<br />
erhalten. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Vormundschaftsgericht<br />
auf eigenen Antrag oder auf Anregung<br />
jeder anderen Person oder Institution. Beratungen<br />
und Informationen bieten die Vormundschaftsgerichte,<br />
die Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine<br />
an.<br />
Besondere Bedeutung wird auch vorbeugenden Maßnahmen<br />
wie Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht<br />
beigemessen. Dadurch besteht die Möglichkeit,<br />
eine Person seines Vertrauens in der Form zu bevollmächtigen,<br />
dass die gesetzliche Betreuung nicht notwendig<br />
wird.<br />
Für detaillierte Informationen stehen Ihnen im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong> folgende Ansprechpartner<br />
zur Verfügung:<br />
Vormundschaftsgericht <strong>Neunkirchen</strong><br />
Knappschaftsstraße 16<br />
66538 <strong>Neunkirchen</strong><br />
06821/10601<br />
Vormundschaftsgericht Ottweiler<br />
Reiherswaldweg 2<br />
66564 Ottweiler<br />
06824/3090<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Neunkirchen</strong><br />
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