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Abwägung Stellungnahmen - Rothenburg ob der Tauber

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Bebauungsplan III A – Tektur 2 – Son<strong>der</strong>gebiet Mehrzweckhalle<br />

Beteiligung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) bzw.<br />

Öffentliche Auslegung – Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)<br />

Verwaltungsvorlage vom 11.12.2013<br />

Anwohner/Bürger Bedenken und Anregungen Stellungnahme des Stadtbauamtes<br />

1 Stellungnahme Bürger 1 Der Bedarf nach einer weiteren Dreifachhalle wird erkannt,<br />

aber nur ohne Tribüne und Mehrfachnutzung, da<br />

eine Tribüne in <strong>der</strong> Bleiche vorhanden ist und keine<br />

Sportveranstaltungen, die eine Tribüne erfor<strong>der</strong>n, in <strong>Rothenburg</strong><br />

parallel stattfinden. Eine Mehrzwecknutzung<br />

kann sich nur auf die Ferien beziehen, da Veranstaltungen<br />

nicht mit dem Schulbetrieb vereinbar sind.<br />

Da die Halle in <strong>der</strong> Bleiche dem Schulverband gehört, kann<br />

nicht sichergestellt werden, dass sie den Sportvereinen<br />

dauerhaft zur Verfügung steht. Der Veranstaltungsbetrieb<br />

kann über Auflagen bei <strong>der</strong> Vergabe mit dem Schulbetrieb<br />

koordiniert werden. Auf Grund <strong>der</strong> Besucherzahlen auch<br />

bei Sportveranstaltungen wird es für erfor<strong>der</strong>lich gehalten,<br />

dass die Halle auch als Versammlungsstätte konzipiert<br />

wird. Dies bedingt auch den Einbau einer Tribüne.<br />

Die Mehrkosten für die Mehrfachnutzung stehen bei nur<br />

einigen wenigen Veranstaltungen pro Jahr in keinem Verhältnis<br />

zu den Erträgen (dies ist im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> angespannten Haushaltslage).<br />

Hinsichtlich des gewählten Standortes wurden die Kriterien<br />

Geländeform mit Einbindungsmöglichkeit eines großen<br />

Baukörpers, Eingriff in bestehende Grünzonen und Auswirkungen<br />

auf das historische Stadtbild nicht o<strong>der</strong> nur unvollständig<br />

beachtet.<br />

Die Grundstücksfläche auf dem Gelände des Alten Stadions<br />

an <strong>der</strong> Erlbacher Straße ist nachweislich groß genug<br />

um eine Dreifachturnhalle mit Stellplätzen und Rettungswegen<br />

unterzubringen.<br />

Die Planungshoheit wird einseitig ausgenutzt. Eine Darstellung<br />

<strong>der</strong> Standortvorteile aus Bauherrensicht genügt<br />

nicht, es müssen auch die Nachteile (Eingriff in die Grünzone,<br />

gestalterische Pr<strong>ob</strong>leme unmittelbar vor <strong>der</strong> Alt-<br />

Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 200.000 Euro. Dieser<br />

Betrag kann angesichts <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Stadt als Mittelzentrum<br />

und den Gesamtkosten des Hallenneubaus zusätzlich<br />

geschultert werden. Dabei ist zu beachten, dass<br />

die alte Halle an <strong>der</strong> Erlbacher Straße früher ebenfalls für<br />

Veranstaltungen genutzt wurde, was aus Gründen des<br />

Brandschutzes nicht mehr möglich ist.<br />

Die genannten Kriterien wurden beachtet und abgewogen.<br />

Durch die Höhenentwicklung des Geländes und des Gebäudes,<br />

sowie das Eingraben, kommt es zu keinen negativen<br />

Auswirkungen auf das Stadtbild. Der Eingriff in den Naturhaushalt<br />

wurde gering gehalten und wird ausgeglichen.<br />

Der Standort ist nicht praktikabel. Die Hallenwand stünde<br />

weniger als 1 m neben dem Rasenspielfeld, für die Stellplätze<br />

müsste eine Tiefgarage gebaut werden und eine<br />

Feuerwehrumfahrung ist nicht möglich. Außerdem könnte<br />

das bestehende Entwicklungskonzept, das ein Angebot für<br />

die Jugend schaffen soll, nicht mehr umgesetzt werden.<br />

Es ist durchaus üblich, durch Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Aufstellung<br />

eines Bebauungsplans Baurecht für ein Projekt zu schaffen,<br />

das im Hinblick auf die Stadtentwicklung wünschenswert<br />

ist. Das hier angewendete beschleunigte Verfahren ist


stadt) angesprochen werden. Der Ablauf, den B-Plan an<br />

die existierende Planung anzupassen, ist falsch. Das erklärt<br />

die wi<strong>der</strong>sprüchlichen Höhenangaben.<br />

Mit dem Bau <strong>der</strong> Halle wird die grundsätzliche Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Bebauung aller Grundstücke östlich des Friedrich-<br />

Hörner-Wegs nach § 34 BauGB eröffnet.<br />

Umgestaltung des Pufferbereichs zwischen Halle und<br />

Parkplatz mit Stadtmöblierung und kleinkronigen Bäumen<br />

ist eine unzureichende Aussage. Es ist ein Planungskonzept<br />

eines Landschaftsarchitekten zur Einbindung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sollte<br />

den Parkplatz umfassen, um eine ansprechende Gestaltung<br />

zu ermöglichen.<br />

Die vorgesehene Nutzung <strong>der</strong> Halle für die Sommermesse<br />

schließt eine gleichzeitige Schulnutzung aus.<br />

Die Stadtmauer und die Silhouette <strong>der</strong> Altstadt sind zu<br />

schützende Elemente des Ensembles und <strong>der</strong> Denkmalpflege.<br />

Ein Neubau mit Flachdach mit 7,00 m über Parkplatzniveau<br />

führt zu einer störenden Baumasse. Dass die<br />

Bäume <strong>der</strong>zeit höher sind, ist unbedeutend, da sie denkmalpflegerisch<br />

kein stören<strong>der</strong> Faktor sind. Die Höhenentwicklung<br />

ist entsprechend <strong>der</strong> ursprünglichen Aussage<br />

<strong>der</strong> Verwaltung für das gesamte Gebäude auf 4,50 m zu<br />

begrenzen.<br />

Der Stellplatzbedarf auf dem Großparkplatz wird erheblich<br />

steigen. Es muss durch die Rechtsaufsicht geprüft werden,<br />

<strong>ob</strong> ein Stellplatznachweis erstellt werden muss.<br />

Nach dem BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft zu unterlassen, nur unvermeidbare<br />

Eingriffe können und müssen ausgeglichen<br />

werden. Die Unvermeidbarkeit des Eingriffs in den Grüngürtel<br />

ist nicht erkennbar.<br />

Es sollte eine vollständige Begrünung des Flachdaches<br />

mit Ausnahme <strong>der</strong> Glasaufbauten festgesetzt werden.<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen sind konkret zu benennen<br />

und festzusetzen. Sie müssen einen gleichwertigen Ersatz<br />

schaffen, Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> <strong>Tauber</strong> genüfür<br />

diesen Zweck (einzelne Projekte zur Stadtentwicklung<br />

auf begrenzten Flächen) geradezu prädestiniert.<br />

In den an<strong>der</strong>en Teilbereichen gilt weiterhin <strong>der</strong> ursprüngliche<br />

Bebauungsplan, <strong>der</strong> hier Grünflächen festsetzt. Somit<br />

scheidet eine Bebauung nach § 34 BauGB aus.<br />

Derzeit besteht ein dringen<strong>der</strong> Bedarf nach einer Mehrzweckhalle,<br />

deswegen wird diese Planung mit samt einer<br />

begleitenden Eingrünung vorangetrieben. Zusätzlich und<br />

davon unabhängig ist auch eine Umgestaltung des gesamten<br />

Parkplatzes durchaus wünschenswert und kann zu einem<br />

späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Eine Nutzung für die Sommermesse erfolgt nur bei freien<br />

Kapazitäten bzw. im Foyer.<br />

Planungsziel <strong>der</strong> Begrenzung auf ca. 4,50 m ist, die Halle<br />

an <strong>der</strong> Parkplatzseite nicht wesentlich höher als die dort<br />

parkenden Reisebusse werden zu lassen. Dies wird nach<br />

Süden hin bis zu einer Gebäudetiefe von 13 m und nach<br />

Westen bis 8 m eingehalten. Erst dann ergibt sich ein<br />

Höhensprung, <strong>der</strong> jedoch für jedwede Blickbeziehung zur<br />

Stadtmauer irrelevant ist. Außerdem steigt das Gelände<br />

nach Norden an, sodass <strong>der</strong> Baukörper nur mit einer Höhe<br />

von ca. 3,50 m in Erscheinung tritt.<br />

Auf dem Großparkplatz stehen ausreichend öffentliche<br />

Parkflächen zur Verfügung (Auslastung <strong>der</strong>zeit maximal 80<br />

%), die von den Hallenbesuchern genutzt werden können.<br />

Nach einer Gesamtschau aller Argumente hat sich <strong>der</strong> gewählte<br />

Standort als <strong>der</strong> Günstigste erwiesen (viele und bedeutende<br />

Vorteile gegenüber wenigen Nachteilen, siehe<br />

Begründung). Insofern wurde ordnungsgemäß abgewogen,<br />

<strong>der</strong> Eingriff ist als unvermeidbar anzusehen.<br />

Aus gestalterischer Sicht wird kein Vorteil in einer vollständigen<br />

Dachbegrünung gesehen.<br />

Ein ordnungsgemäßer naturschutzfachlicher Ausgleich<br />

nach dem BNatSchG wird durchgeführt. Die konkreten<br />

Ausgleichsmaßnahmen werden bis zum Satzungsbe-


gen nicht.<br />

2 Stellungnahme Bürger 2 Abweichungen von den nach BayBO erfor<strong>der</strong>lichen Abstandsflächen<br />

werden nicht genannt. Deshalb ist davon<br />

auszugehen, dass alle nachbarschützenden Bestimmungen<br />

eingehalten werden. Die Befreiung gemäß Art. 6/V/3<br />

BayBO ist nicht notwendig und deshalb abzuän<strong>der</strong>n.<br />

Entgegen <strong>der</strong> mehrfach im Stadtrat und in <strong>der</strong> Lokalzeitung<br />

vorgetragenen Angaben <strong>der</strong> Verwaltung, die Halle<br />

solle nur eine Höhe von ca. 4,50 m über dem Bezugspunkt<br />

am P2 aufweisen, legt <strong>der</strong> B-Plan fest, dass nur ein<br />

kleiner Teil (Foyer) diese Höhe einhalten muss. Hingegen<br />

ist <strong>der</strong> Hallenbereich mit 7 m über dem Bezugspunkt geplant.<br />

Die Planung muss in diesem Punkt geän<strong>der</strong>t und<br />

<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zu den bisherigen Angaben beseitigt<br />

werden.<br />

Das in § 3 dargestellte Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung ist inhaltlich<br />

unklar. Es wird eine zweigeschossige Nutzung<br />

festgelegt, jedoch wird in den Erläuterungen zweimal von<br />

einer dreigeschossigen Nutzung gesprochen.<br />

schluss in die Begründung eingearbeitet.<br />

Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO räumt dem Bauplanungsrecht<br />

Vorrang vor dem Abstandsflächenrecht ein, sodass die Abstandsflächen<br />

nicht eingehalten und geprüft werden müssen.<br />

Ungeachtet dessen werden im <strong>der</strong>zeitigen Entwurf die<br />

Abstandsflächen eingehalten.<br />

Planungsziel <strong>der</strong> Begrenzung auf ca. 4,50 m ist, die Halle<br />

an <strong>der</strong> Parkplatzseite nicht wesentlich höher als die dort<br />

parkenden Reisebusse werden zu lassen. Dies wird nach<br />

Süden hin bis zu einer Gebäudetiefe von 13 m und nach<br />

Westen bis 8 m eingehalten. Erst dann ergibt sich ein<br />

Höhensprung, <strong>der</strong> jedoch für jedwede Blickbeziehung zur<br />

Stadtmauer irrelevant ist. Außerdem steigt das Gelände<br />

nach Norden an, sodass <strong>der</strong> Baukörper nur mit einer Höhe<br />

von ca. 3,50 m in Erscheinung tritt.<br />

Der Einwand kann nicht nachvollzogen werden. In <strong>der</strong> Begründung<br />

ist stets nur von einem Erd- und einem Untergeschoss<br />

die Rede.<br />

Träger öffentlicher Belange Bedenken und Anregungen Stellungnahme des Stadtbauamtes<br />

1 Regierung von Mittelfranken Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

2 Regionaler Planungsverband Keine Einwendungen. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

3 Staatliches Bauamt Ansbach Keine Einwendungen. Straßenrechtliche Belange des<br />

Staatlichen Bauamtes Ansbach sind nicht betroffen.<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

4 Wasserwirtschaftsamt Ansbach Aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwendungen. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

5 Bayerisches Landesamt für<br />

Denkmalpflege – Abteilung Baudenkmal<br />

Bei den Vorplanungen 2011 kam das BLfD trotz Bedenken<br />

zu <strong>der</strong> Einschätzung, dass das Projekt akzeptiert<br />

werden kann, wenn die angegebene Gebäudehöhe von<br />

ca. 4,50 m nicht überschritten wird. Jetzt werden stattdessen<br />

im Randbereich 5,0 m (kann als geringfügige Än<strong>der</strong>ung<br />

akzeptiert werden), im zentralen Gebäudebereich<br />

aber 7,0 m festgesetzt. Dadurch kommt es zu einer erheblichen<br />

Vergrößerung des Bauvolumens. Selbst wenn<br />

<strong>der</strong> zurückversetzte höhere Bereich vom Friedrich-<br />

Hörner-Weg aus wohl nicht in Erscheinung tritt, machen<br />

in <strong>der</strong> Fernsicht in Beziehung zu Stadtmauer und –silhouette<br />

2,5 m einen erheblichen Unterschied.<br />

Planungsziel <strong>der</strong> Begrenzung auf ca. 4,50 m ist, die Halle<br />

an <strong>der</strong> Parkplatzseite nicht wesentlich höher als die dort<br />

parkenden Reisebusse werden zu lassen. Dies wird nach<br />

Süden hin bis zu einer Gebäudetiefe von 13 m und nach<br />

Westen bis 8 m eingehalten. Erst dann ergibt sich ein<br />

Höhensprung, <strong>der</strong> jedoch für jedwede Blickbeziehung zur<br />

Stadtmauer irrelevant ist. Außerdem steigt das Gelände<br />

nach Norden an, sodass <strong>der</strong> Baukörper nur mit einer Höhe<br />

von ca. 3,50 m in Erscheinung tritt. Durch das Eingraben<br />

<strong>der</strong> Halle tritt auch das Bauvolumen nicht in Erscheinung.<br />

Die Wirkungen in <strong>der</strong> Fernsicht werden durch die Dachbegrünung<br />

und die umgebende Begrünung abgemil<strong>der</strong>t.


6 Bayerisches Landesamt für<br />

Denkmalpflege – Abteilung Bodendenkmal<br />

Die durchgängige Dachbegrünung entfällt. Dadurch ist die<br />

unauffällige Gestaltung <strong>der</strong> „fünften Fassade“ nicht mehr<br />

gegeben, <strong>der</strong> Baukörper tritt markanter in Erscheinung<br />

und es kommt zu einer erheblichen Verschlechterung.<br />

Das Vorhaben wi<strong>der</strong>spricht dem Ziel des <strong>der</strong>zeit gültigen<br />

B-Plans III A, den Bereich außerhalb <strong>der</strong> Stadtmauer entlang<br />

des Friedrich-Hörner-Wegs und des Topplerwegs als<br />

Grüngürtel von Bebauung frei zu halten. Somit birgt das<br />

Hallenprojekt die Gefahr, als Präzedenzfall einer weiteren<br />

baulichen Entwicklung in diesem Bereich Vorschub zu<br />

leisten.<br />

Die angeregte Verschiebung des Standortes wurde wegen<br />

des Aufwandes, einen Hauptsammler zu verlegen,<br />

verworfen. Doch auch am gewählten Standort sind die<br />

Untergrundverhältnisse zumindest pr<strong>ob</strong>lematisch. Der<br />

Mehraufwand ist genauer zu untersuchen. Wenn er nur<br />

geringfügig ausfällt, wird er wohl durch die bessere<br />

denkmalpflegerische Situation überwogen. Außerdem<br />

könnte eventuell ein Standort unmittelbar im Bereich <strong>der</strong><br />

Schulen gefunden werden.<br />

Falls die Planung trotz <strong>der</strong> Bedenken weitergeführt wird,<br />

sollte ein Schnurgerüst erstellt werden, um die Auswirkungen<br />

des Vorhabens sorgfältig prüfen zu können.<br />

Wegen <strong>der</strong> Nähe zur Altstadt und <strong>der</strong> Topographie sind<br />

Bodendenkmäler zu vermuten, <strong>der</strong>en Erhalt hohe Priorität<br />

hat. Bodeneingriffe sind auf das unabweisbar notwendige<br />

Mindestmaß zu beschränken, dafür ist eine Erlaubnis<br />

Im niedrigeren Bereich <strong>der</strong> Halle soll das Flachdach begrünt<br />

werden. Aus gestalterischer Sicht wird kein Vorteil in<br />

einer vollständigen Dachbegrünung auch des Tonnendaches<br />

im höheren Hallensegment gesehen.<br />

Der B-Plan schützt östlich <strong>der</strong> Straßenachse nur die Dauerkleingärten<br />

im südlichen Bereich, im Bereich des<br />

Topplerweges weist er beidseitig Bebauung aus (Wohngebiet<br />

bzw. Fläche für den Gemeinbedarf). Dies entspricht<br />

auch <strong>der</strong> historischen Situation, Teil des Ensembles war<br />

und ist stets nur <strong>der</strong> Bereich westlich <strong>der</strong> Straßenachse.<br />

Diese Konzeption bleibt im Wesentlichen gewahrt. Eine<br />

Bebauung wird auch künftig nur im Bereich <strong>der</strong> jetzt vorliegenden<br />

Än<strong>der</strong>ung auf dem für die Mehrzweckhalle vorgesehenen<br />

Baugrundstück möglich sein. Im Übrigen bleibt es<br />

bei <strong>der</strong> Festsetzung von Dauerkleingärten, sodass auch<br />

nur eine Bebauung in diesem Rahmen möglich ist. Die Planungshoheit<br />

verbleibt bei <strong>der</strong> Stadt.<br />

Die angeregte Verschiebung nach Osten konnte auf Grund<br />

<strong>der</strong> Eigentumsverhältnisse und <strong>der</strong> nicht gegebenen Verfügbarkeit<br />

<strong>der</strong> Grundstücke nicht vorgenommen werden. Im<br />

Südosten liegen <strong>der</strong> Kanalhauptsammler und auch eine<br />

historische Brunnenleitung. Am jetzigen Standort sind die<br />

Bodenverhältnisse hingegen unpr<strong>ob</strong>lematisch, auf Fels trifft<br />

man erst im Bereich des Fundamentes. Dies ist im Hinblick<br />

auf die Gründung <strong>der</strong> Halle sogar als positiv zu betrachten.<br />

Ein Standort im Bereich <strong>der</strong> Schulen scheidet aus, da seitens<br />

des Landkreises Ansbach die Fläche als Freisportgelände<br />

für die Realschule benötigt wird und somit kein Flächenanteil<br />

zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Die Sichtbeziehungen wurden mit Hilfe von Videoaufnahmen<br />

überprüft. Ein Schnurgerüst ist nicht möglich, da zuerst<br />

die Bäume gefällt werden müssten. Stattdessen wurde<br />

ein detailliertes elektronisches 3-D-Model produziert und<br />

dem Stadtrat und <strong>der</strong> Öffentlichkeit in <strong>der</strong> Sitzung am<br />

28.11.2013 vorgestellt.<br />

Wird beachtet.<br />

Die Erlaubnis wird in Abstimmung mit dem BLfD erteilt, ein<br />

Oberbodenabtrag wird als bauvorbereitende Maßnahme<br />

unter Beteiligung des Archäologen Herrn Brehm aus Rot-


nach Art. 7 Abs. 1 DSchG notwendig. Erst dann kann ein<br />

Oberbodenabtrag unter Aufsicht einer wissenschaftlichen<br />

bzw. im Bereich archäologischer Grabungstechnik qualifizierten<br />

Fachkraft erfolgen. Dies ist dem BLfD vorher anzuzeigen.<br />

Erst dann kann über die Notwendigkeit einer<br />

archäologischen Ausgrabung entschieden werden<br />

7 Vermessungsamt Ansbach Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

8 Amt für Ländliche Entwicklung Keine Bedenken. Im Planungsraum ist <strong>der</strong>zeit ein Verfahren<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

Mittelfranken<br />

nach dem Flurbereinigungsgesetz we<strong>der</strong><br />

geplant<br />

9 Amt für Ernährung Landwirtschaft<br />

und Forsten Ansbach<br />

10 Deutsche Telekom Technik<br />

GmbH<br />

11 Landratsamt Ansbach –<br />

Gesundheitsamt<br />

12 Landratsamt Ansbach – Untere<br />

Naturschutzbehörde<br />

13 Landratsamt Ansbach – Untere<br />

Immissionsschutzbehörde<br />

henburg <strong>ob</strong> <strong>der</strong> <strong>Tauber</strong> und eventuell eines Vertreters des<br />

Landesamts für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmal<br />

durchgeführt.<br />

noch anhängig.<br />

In <strong>der</strong> Begründung fehlen die konkreten Angaben zu den Die konkreten Ausgleichsmaßnahmen werden bis zum<br />

durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Satzungsbeschluss in die Begründung eingearbeitet.<br />

-- --<br />

Keine Äußerung.<br />

Mit den Planungen herrscht Einverständnis. Die Kompensationsmaßnahmen<br />

sind zu präzisieren und sollten abgestimmt<br />

werden.<br />

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.<br />

Im Baugenehmigungsverfahren sollte auf die nächtliche<br />

Nutzung des Parkplatzes eingegangen werden. Die<br />

Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18005 Teil 1 für Kleingärten<br />

und Parkanlagen von 55 dB (A) Tag und Nacht sind einzuhalten.<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

14 Evang.-Luth. Dekanat Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

15 Kath. Pfarramt -- --<br />

16 Stadtwerke <strong>Rothenburg</strong> GmbH Innerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksfläche befindet Die Gasleitung wird verlegt.<br />

sich eine Gas-Mitteldruck Leitung DN 200. Es muss ein<br />

Abstand von 2,50 m eingehalten werden, ansonsten ist<br />

eine Umlegung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

17 N-Ergie Es sind keine Versorgungsanlagen <strong>der</strong> N-ERGIE Netz<br />

GmbH vorhanden o<strong>der</strong> geplant. Keine Einwände.<br />

18 Ref. II/2 Keine Einwände.<br />

Pr<strong>ob</strong>lematisch ist nur, dass keine gebührenfreien Parkflächen<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 9-18 Uhr zur Verfügung stehen. Besucher<br />

<strong>der</strong> Mehrzweckhalle müssen auf dem P1 einen<br />

Parkschein lösen.<br />

Die Kompensationsmaßnahmen wurden mit <strong>der</strong> Unteren<br />

Naturschutzbehörde abgestimmt und sind jetzt in <strong>der</strong> Begründung<br />

detailliert dargestellt.<br />

Wird beachtet. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />

wird sichergestellt, dass durch die Art <strong>der</strong> Bauausführung<br />

und <strong>der</strong> späteren Nutzung die genannten Orientierungswerte<br />

stets eingehalten werden.<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

19 Ref. III/4 Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

20 Ref. II/3 Keine Einwendungen. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

Die Gebührenpflicht muss von den Hallenbesuchern hingenommen<br />

werden. Außerdem stehen in näherer Umgebung<br />

begrenzt auch gebührenfreie Parkplätze zur Verfügung.


GewO, GastG und LStVG sind zu beachten.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Barrierefreiheit wird gebeten, für die Antragsteller<br />

einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.<br />

21 Ref. IV/3 -- --<br />

22 RTS -- --<br />

23 Freiwillige Feuerwehr <strong>Rothenburg</strong><br />

-- --<br />

o.d.Tbr.<br />

24 Herrn Kreisbrandrat Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

25 Naturpark Frankenhöhe -- --<br />

26 Bund Naturschutz in Bayern e.V. -- --<br />

27 Reg. v. Mfr – Gewerbeaufsicht -- --<br />

28 Staatliches Schulamt Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

29 Fernwasserversorgung -- --<br />

30 Gemeinde Gebsattel Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

31 Gemeinde Insingen -- --<br />

32 Gemeinde Neusitz -- --<br />

33 Gemeinde Steinsfeld Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

34 Stadtverwaltung Creglingen -- --<br />

35 Stadt Schrozberg Es werden keine öffentlichen Aufgaben und Interessen<br />

<strong>der</strong> Stadt Schrozberg berührt. Bedenken und Anregungen,<br />

sowie Planungen und sonstige Maßnahmen die für<br />

die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planungsgebietes<br />

bedeutsam sein können, bestehen nicht.<br />

36 Gemeindeverwaltungsverband<br />

Brettach/Jagst<br />

37 Verkehrsverein<br />

38 Hotel- und Gaststättenverband<br />

Künstlerbund <strong>Rothenburg</strong> e.V.<br />

Keine Äußerung.<br />

Die Vereine betonen, die Bedenken richten sich nicht gegen<br />

den Neubau einer Sporthalle an sich, son<strong>der</strong>n nur<br />

gegen den geplanten Standort. Dem Planungsgebiet<br />

kommt wegen des Parkplatzes <strong>der</strong> Wert eines beson<strong>der</strong>en<br />

Entrées zu und wird dem Anspruch auf Einstimmung<br />

durch die parkähnlichen Anlagen auch gerecht.<br />

Die Südfassade bildet eine ca. 40 m breite und mehrere<br />

Meter hohe Wand. Die angestrebte Gestaltung und Betonausführung<br />

verleiht dem Parkplatz ein völlig neues<br />

Gesicht. Dies ist im Hinblick auf den Fremdenverkehr und<br />

den Status als „Perle des Mittelalters“ äußerst pr<strong>ob</strong>lematisch,<br />

da <strong>der</strong> erste und letzte Eindruck des Gastes eine<br />

triste Betonfassade ist. Nach den vorliegenden Vorentwürfen<br />

ist die Halle für <strong>Rothenburg</strong> ästhetisch unbefriedi-<br />

Wird beachtet.<br />

Bauherr ist ausschließlich die Stadt. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Barrierefreiheit werden eingehalten.<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

Die Halle wird in anspruchsvoller, mo<strong>der</strong>ner Architektur<br />

ausgeführt. Über die genaue Ausführung <strong>der</strong> Fassaden<br />

wurde noch nicht beschlossen, Derzeit werden mehrere Alternativen<br />

geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.<br />

Der Standort wurde ordnungsgemäß abgewogen,<br />

es wurden sämtliche Belange berücksichtigt (siehe Begründung<br />

Punkt 3.2). Die Erscheinung des Parkplatzes<br />

wird durch die Halle und die damit verbundene Umgestal-


gend. Die Standortwahl sollte überdacht werden. tung aufgewertet.<br />

39 Einzelhandelsverband Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

40 Aktionsgemeinschaft Liebenswertes<br />

Keine Äußerung.<br />

Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />

<strong>Rothenburg</strong><br />

41 Verein Alt <strong>Rothenburg</strong> Die Mehrzweckhalle am Friedrich-Hörner-Weg wird das<br />

historische Stadtbild zerstören, die Argumente wurden bereits<br />

öffentlich dargelegt.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Lage außerhalb des Grüngürtels und des<br />

Ensembles und <strong>der</strong> geringen Höhenentwicklung wird das<br />

Stadtbild nicht beeinträchtigt.<br />

42 Fränkischer Anzeiger<br />

Die jetzt vorgesehene Höhengrenze von bis zu 7 m über<br />

dem Niveau des Großparkplatzes wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> im Vorfeld<br />

gemachten Angabe von 4,50 m. Durch diese erhebliche<br />

Abweichung ist <strong>der</strong> Stadtratsbeschluss zur Standortwahl<br />

in Frage zu stellen.<br />

Ursprünglich war eine einheitliche Dachfläche mit einheitlicher<br />

Höhe vorgesehen. Die zulässige Bauhöhe führt zu<br />

einem „Klotz“ (großes Bauvolumen), <strong>der</strong> kaum geglie<strong>der</strong>t<br />

werden kann. Darin wird eine eindeutige, durch nichts zu<br />

kaschierende Zerstörung <strong>der</strong> Stadtsilhouette gesehen.<br />

Die ursprüngliche Verkleidung <strong>der</strong> Fassade mit Naturstein<br />

(Muschelkalk) wurde fallengelassen, geplant ist offenbar<br />

eine Betonfassade mit schmückenden Holzelementen.<br />

Falls die Halle gebaut wird, wird als Ausgleichsmaßnahme<br />

für den Verlust <strong>der</strong> wertvollen 4.000 m² Grünfläche die<br />

Begrünung einer geeigneten und gleichwertigen Fläche<br />

im Stadtbereich und nicht „irgendwo im <strong>Tauber</strong>tal“.<br />

Zusammenfassend wird das Stadtbauamt gebeten, dem<br />

Stadtrat und <strong>der</strong> Öffentlichkeit die massiven Konsequenzen<br />

darzulegen, die sich aus dem Bebauungsplan im Unterschied<br />

zu den bisherigen Planungen ergeben.<br />

Planungsziel <strong>der</strong> Begrenzung auf ca. 4,50 m ist, die Halle<br />

an <strong>der</strong> Parkplatzseite nicht wesentlich höher als die dort<br />

parkenden Reisebusse werden zu lassen. Dies wird nach<br />

Süden hin bis zu einer Gebäudetiefe von 13 m und nach<br />

Westen bis 8 m eingehalten. Erst dann ergibt sich ein<br />

Höhensprung, <strong>der</strong> jedoch für jedwede Blickbeziehung zur<br />

Stadtmauer irrelevant ist. Außerdem steigt das Gelände<br />

nach Norden an, sodass <strong>der</strong> Baukörper nur mit einer Höhe<br />

von ca. 3,50 m in Erscheinung tritt.<br />

Im niedrigen Bereich <strong>der</strong> Halle soll diese mit einem begrünten<br />

Flachdach, im hohen Bereich mit einem Tonnendach<br />

versehen werden. Auch hier sind die Ausführungen zur<br />

Wahrnehmbarkeit des hohen Bereichs zu berücksichtigen.<br />

Die Fassade wird entsprechend <strong>der</strong> Lage am Entree <strong>der</strong><br />

Stadt ansprechend gestaltet, negative Blickbeziehungen<br />

zur Stadtmauer sind nicht zu erwarten.<br />

Über die Ausführung <strong>der</strong> Fassaden wurde noch nicht beschlossen,<br />

Derzeit werden mehrere Alternativen geprüft<br />

und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen werden entsprechend den naturschutzrechtlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen in Abstimmung mit<br />

dem Landratsamt Ansbach ausgewählt und durchgeführt.<br />

Eine solche Informationsveranstaltung wurde am Montag,<br />

23.09.2013 im städtischen Musiksaal durchgeführt.<br />

Zu den Zeilen, in denen keinerlei Eintragung erfolgt ist, ist kein Rücklauf von den betreffenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />

Belange bei <strong>der</strong> Stadt <strong>Rothenburg</strong> <strong>ob</strong> <strong>der</strong> <strong>Tauber</strong> eingegangen.

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