Abwägung Stellungnahmen - Rothenburg ob der Tauber
Abwägung Stellungnahmen - Rothenburg ob der Tauber
Abwägung Stellungnahmen - Rothenburg ob der Tauber
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Bebauungsplan III A – Tektur 2 – Son<strong>der</strong>gebiet Mehrzweckhalle<br />
Beteiligung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) bzw.<br />
Öffentliche Auslegung – Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)<br />
Verwaltungsvorlage vom 11.12.2013<br />
Anwohner/Bürger Bedenken und Anregungen Stellungnahme des Stadtbauamtes<br />
1 Stellungnahme Bürger 1 Der Bedarf nach einer weiteren Dreifachhalle wird erkannt,<br />
aber nur ohne Tribüne und Mehrfachnutzung, da<br />
eine Tribüne in <strong>der</strong> Bleiche vorhanden ist und keine<br />
Sportveranstaltungen, die eine Tribüne erfor<strong>der</strong>n, in <strong>Rothenburg</strong><br />
parallel stattfinden. Eine Mehrzwecknutzung<br />
kann sich nur auf die Ferien beziehen, da Veranstaltungen<br />
nicht mit dem Schulbetrieb vereinbar sind.<br />
Da die Halle in <strong>der</strong> Bleiche dem Schulverband gehört, kann<br />
nicht sichergestellt werden, dass sie den Sportvereinen<br />
dauerhaft zur Verfügung steht. Der Veranstaltungsbetrieb<br />
kann über Auflagen bei <strong>der</strong> Vergabe mit dem Schulbetrieb<br />
koordiniert werden. Auf Grund <strong>der</strong> Besucherzahlen auch<br />
bei Sportveranstaltungen wird es für erfor<strong>der</strong>lich gehalten,<br />
dass die Halle auch als Versammlungsstätte konzipiert<br />
wird. Dies bedingt auch den Einbau einer Tribüne.<br />
Die Mehrkosten für die Mehrfachnutzung stehen bei nur<br />
einigen wenigen Veranstaltungen pro Jahr in keinem Verhältnis<br />
zu den Erträgen (dies ist im Zusammenhang mit<br />
<strong>der</strong> angespannten Haushaltslage).<br />
Hinsichtlich des gewählten Standortes wurden die Kriterien<br />
Geländeform mit Einbindungsmöglichkeit eines großen<br />
Baukörpers, Eingriff in bestehende Grünzonen und Auswirkungen<br />
auf das historische Stadtbild nicht o<strong>der</strong> nur unvollständig<br />
beachtet.<br />
Die Grundstücksfläche auf dem Gelände des Alten Stadions<br />
an <strong>der</strong> Erlbacher Straße ist nachweislich groß genug<br />
um eine Dreifachturnhalle mit Stellplätzen und Rettungswegen<br />
unterzubringen.<br />
Die Planungshoheit wird einseitig ausgenutzt. Eine Darstellung<br />
<strong>der</strong> Standortvorteile aus Bauherrensicht genügt<br />
nicht, es müssen auch die Nachteile (Eingriff in die Grünzone,<br />
gestalterische Pr<strong>ob</strong>leme unmittelbar vor <strong>der</strong> Alt-<br />
Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 200.000 Euro. Dieser<br />
Betrag kann angesichts <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Stadt als Mittelzentrum<br />
und den Gesamtkosten des Hallenneubaus zusätzlich<br />
geschultert werden. Dabei ist zu beachten, dass<br />
die alte Halle an <strong>der</strong> Erlbacher Straße früher ebenfalls für<br />
Veranstaltungen genutzt wurde, was aus Gründen des<br />
Brandschutzes nicht mehr möglich ist.<br />
Die genannten Kriterien wurden beachtet und abgewogen.<br />
Durch die Höhenentwicklung des Geländes und des Gebäudes,<br />
sowie das Eingraben, kommt es zu keinen negativen<br />
Auswirkungen auf das Stadtbild. Der Eingriff in den Naturhaushalt<br />
wurde gering gehalten und wird ausgeglichen.<br />
Der Standort ist nicht praktikabel. Die Hallenwand stünde<br />
weniger als 1 m neben dem Rasenspielfeld, für die Stellplätze<br />
müsste eine Tiefgarage gebaut werden und eine<br />
Feuerwehrumfahrung ist nicht möglich. Außerdem könnte<br />
das bestehende Entwicklungskonzept, das ein Angebot für<br />
die Jugend schaffen soll, nicht mehr umgesetzt werden.<br />
Es ist durchaus üblich, durch Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Aufstellung<br />
eines Bebauungsplans Baurecht für ein Projekt zu schaffen,<br />
das im Hinblick auf die Stadtentwicklung wünschenswert<br />
ist. Das hier angewendete beschleunigte Verfahren ist
stadt) angesprochen werden. Der Ablauf, den B-Plan an<br />
die existierende Planung anzupassen, ist falsch. Das erklärt<br />
die wi<strong>der</strong>sprüchlichen Höhenangaben.<br />
Mit dem Bau <strong>der</strong> Halle wird die grundsätzliche Möglichkeit<br />
<strong>der</strong> Bebauung aller Grundstücke östlich des Friedrich-<br />
Hörner-Wegs nach § 34 BauGB eröffnet.<br />
Umgestaltung des Pufferbereichs zwischen Halle und<br />
Parkplatz mit Stadtmöblierung und kleinkronigen Bäumen<br />
ist eine unzureichende Aussage. Es ist ein Planungskonzept<br />
eines Landschaftsarchitekten zur Einbindung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sollte<br />
den Parkplatz umfassen, um eine ansprechende Gestaltung<br />
zu ermöglichen.<br />
Die vorgesehene Nutzung <strong>der</strong> Halle für die Sommermesse<br />
schließt eine gleichzeitige Schulnutzung aus.<br />
Die Stadtmauer und die Silhouette <strong>der</strong> Altstadt sind zu<br />
schützende Elemente des Ensembles und <strong>der</strong> Denkmalpflege.<br />
Ein Neubau mit Flachdach mit 7,00 m über Parkplatzniveau<br />
führt zu einer störenden Baumasse. Dass die<br />
Bäume <strong>der</strong>zeit höher sind, ist unbedeutend, da sie denkmalpflegerisch<br />
kein stören<strong>der</strong> Faktor sind. Die Höhenentwicklung<br />
ist entsprechend <strong>der</strong> ursprünglichen Aussage<br />
<strong>der</strong> Verwaltung für das gesamte Gebäude auf 4,50 m zu<br />
begrenzen.<br />
Der Stellplatzbedarf auf dem Großparkplatz wird erheblich<br />
steigen. Es muss durch die Rechtsaufsicht geprüft werden,<br />
<strong>ob</strong> ein Stellplatznachweis erstellt werden muss.<br />
Nach dem BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft zu unterlassen, nur unvermeidbare<br />
Eingriffe können und müssen ausgeglichen<br />
werden. Die Unvermeidbarkeit des Eingriffs in den Grüngürtel<br />
ist nicht erkennbar.<br />
Es sollte eine vollständige Begrünung des Flachdaches<br />
mit Ausnahme <strong>der</strong> Glasaufbauten festgesetzt werden.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen sind konkret zu benennen<br />
und festzusetzen. Sie müssen einen gleichwertigen Ersatz<br />
schaffen, Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> <strong>Tauber</strong> genüfür<br />
diesen Zweck (einzelne Projekte zur Stadtentwicklung<br />
auf begrenzten Flächen) geradezu prädestiniert.<br />
In den an<strong>der</strong>en Teilbereichen gilt weiterhin <strong>der</strong> ursprüngliche<br />
Bebauungsplan, <strong>der</strong> hier Grünflächen festsetzt. Somit<br />
scheidet eine Bebauung nach § 34 BauGB aus.<br />
Derzeit besteht ein dringen<strong>der</strong> Bedarf nach einer Mehrzweckhalle,<br />
deswegen wird diese Planung mit samt einer<br />
begleitenden Eingrünung vorangetrieben. Zusätzlich und<br />
davon unabhängig ist auch eine Umgestaltung des gesamten<br />
Parkplatzes durchaus wünschenswert und kann zu einem<br />
späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />
Eine Nutzung für die Sommermesse erfolgt nur bei freien<br />
Kapazitäten bzw. im Foyer.<br />
Planungsziel <strong>der</strong> Begrenzung auf ca. 4,50 m ist, die Halle<br />
an <strong>der</strong> Parkplatzseite nicht wesentlich höher als die dort<br />
parkenden Reisebusse werden zu lassen. Dies wird nach<br />
Süden hin bis zu einer Gebäudetiefe von 13 m und nach<br />
Westen bis 8 m eingehalten. Erst dann ergibt sich ein<br />
Höhensprung, <strong>der</strong> jedoch für jedwede Blickbeziehung zur<br />
Stadtmauer irrelevant ist. Außerdem steigt das Gelände<br />
nach Norden an, sodass <strong>der</strong> Baukörper nur mit einer Höhe<br />
von ca. 3,50 m in Erscheinung tritt.<br />
Auf dem Großparkplatz stehen ausreichend öffentliche<br />
Parkflächen zur Verfügung (Auslastung <strong>der</strong>zeit maximal 80<br />
%), die von den Hallenbesuchern genutzt werden können.<br />
Nach einer Gesamtschau aller Argumente hat sich <strong>der</strong> gewählte<br />
Standort als <strong>der</strong> Günstigste erwiesen (viele und bedeutende<br />
Vorteile gegenüber wenigen Nachteilen, siehe<br />
Begründung). Insofern wurde ordnungsgemäß abgewogen,<br />
<strong>der</strong> Eingriff ist als unvermeidbar anzusehen.<br />
Aus gestalterischer Sicht wird kein Vorteil in einer vollständigen<br />
Dachbegrünung gesehen.<br />
Ein ordnungsgemäßer naturschutzfachlicher Ausgleich<br />
nach dem BNatSchG wird durchgeführt. Die konkreten<br />
Ausgleichsmaßnahmen werden bis zum Satzungsbe-
gen nicht.<br />
2 Stellungnahme Bürger 2 Abweichungen von den nach BayBO erfor<strong>der</strong>lichen Abstandsflächen<br />
werden nicht genannt. Deshalb ist davon<br />
auszugehen, dass alle nachbarschützenden Bestimmungen<br />
eingehalten werden. Die Befreiung gemäß Art. 6/V/3<br />
BayBO ist nicht notwendig und deshalb abzuän<strong>der</strong>n.<br />
Entgegen <strong>der</strong> mehrfach im Stadtrat und in <strong>der</strong> Lokalzeitung<br />
vorgetragenen Angaben <strong>der</strong> Verwaltung, die Halle<br />
solle nur eine Höhe von ca. 4,50 m über dem Bezugspunkt<br />
am P2 aufweisen, legt <strong>der</strong> B-Plan fest, dass nur ein<br />
kleiner Teil (Foyer) diese Höhe einhalten muss. Hingegen<br />
ist <strong>der</strong> Hallenbereich mit 7 m über dem Bezugspunkt geplant.<br />
Die Planung muss in diesem Punkt geän<strong>der</strong>t und<br />
<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch zu den bisherigen Angaben beseitigt<br />
werden.<br />
Das in § 3 dargestellte Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung ist inhaltlich<br />
unklar. Es wird eine zweigeschossige Nutzung<br />
festgelegt, jedoch wird in den Erläuterungen zweimal von<br />
einer dreigeschossigen Nutzung gesprochen.<br />
schluss in die Begründung eingearbeitet.<br />
Art. 6 Abs. 5 Satz 3 BayBO räumt dem Bauplanungsrecht<br />
Vorrang vor dem Abstandsflächenrecht ein, sodass die Abstandsflächen<br />
nicht eingehalten und geprüft werden müssen.<br />
Ungeachtet dessen werden im <strong>der</strong>zeitigen Entwurf die<br />
Abstandsflächen eingehalten.<br />
Planungsziel <strong>der</strong> Begrenzung auf ca. 4,50 m ist, die Halle<br />
an <strong>der</strong> Parkplatzseite nicht wesentlich höher als die dort<br />
parkenden Reisebusse werden zu lassen. Dies wird nach<br />
Süden hin bis zu einer Gebäudetiefe von 13 m und nach<br />
Westen bis 8 m eingehalten. Erst dann ergibt sich ein<br />
Höhensprung, <strong>der</strong> jedoch für jedwede Blickbeziehung zur<br />
Stadtmauer irrelevant ist. Außerdem steigt das Gelände<br />
nach Norden an, sodass <strong>der</strong> Baukörper nur mit einer Höhe<br />
von ca. 3,50 m in Erscheinung tritt.<br />
Der Einwand kann nicht nachvollzogen werden. In <strong>der</strong> Begründung<br />
ist stets nur von einem Erd- und einem Untergeschoss<br />
die Rede.<br />
Träger öffentlicher Belange Bedenken und Anregungen Stellungnahme des Stadtbauamtes<br />
1 Regierung von Mittelfranken Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
2 Regionaler Planungsverband Keine Einwendungen. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
3 Staatliches Bauamt Ansbach Keine Einwendungen. Straßenrechtliche Belange des<br />
Staatlichen Bauamtes Ansbach sind nicht betroffen.<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
4 Wasserwirtschaftsamt Ansbach Aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Einwendungen. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
5 Bayerisches Landesamt für<br />
Denkmalpflege – Abteilung Baudenkmal<br />
Bei den Vorplanungen 2011 kam das BLfD trotz Bedenken<br />
zu <strong>der</strong> Einschätzung, dass das Projekt akzeptiert<br />
werden kann, wenn die angegebene Gebäudehöhe von<br />
ca. 4,50 m nicht überschritten wird. Jetzt werden stattdessen<br />
im Randbereich 5,0 m (kann als geringfügige Än<strong>der</strong>ung<br />
akzeptiert werden), im zentralen Gebäudebereich<br />
aber 7,0 m festgesetzt. Dadurch kommt es zu einer erheblichen<br />
Vergrößerung des Bauvolumens. Selbst wenn<br />
<strong>der</strong> zurückversetzte höhere Bereich vom Friedrich-<br />
Hörner-Weg aus wohl nicht in Erscheinung tritt, machen<br />
in <strong>der</strong> Fernsicht in Beziehung zu Stadtmauer und –silhouette<br />
2,5 m einen erheblichen Unterschied.<br />
Planungsziel <strong>der</strong> Begrenzung auf ca. 4,50 m ist, die Halle<br />
an <strong>der</strong> Parkplatzseite nicht wesentlich höher als die dort<br />
parkenden Reisebusse werden zu lassen. Dies wird nach<br />
Süden hin bis zu einer Gebäudetiefe von 13 m und nach<br />
Westen bis 8 m eingehalten. Erst dann ergibt sich ein<br />
Höhensprung, <strong>der</strong> jedoch für jedwede Blickbeziehung zur<br />
Stadtmauer irrelevant ist. Außerdem steigt das Gelände<br />
nach Norden an, sodass <strong>der</strong> Baukörper nur mit einer Höhe<br />
von ca. 3,50 m in Erscheinung tritt. Durch das Eingraben<br />
<strong>der</strong> Halle tritt auch das Bauvolumen nicht in Erscheinung.<br />
Die Wirkungen in <strong>der</strong> Fernsicht werden durch die Dachbegrünung<br />
und die umgebende Begrünung abgemil<strong>der</strong>t.
6 Bayerisches Landesamt für<br />
Denkmalpflege – Abteilung Bodendenkmal<br />
Die durchgängige Dachbegrünung entfällt. Dadurch ist die<br />
unauffällige Gestaltung <strong>der</strong> „fünften Fassade“ nicht mehr<br />
gegeben, <strong>der</strong> Baukörper tritt markanter in Erscheinung<br />
und es kommt zu einer erheblichen Verschlechterung.<br />
Das Vorhaben wi<strong>der</strong>spricht dem Ziel des <strong>der</strong>zeit gültigen<br />
B-Plans III A, den Bereich außerhalb <strong>der</strong> Stadtmauer entlang<br />
des Friedrich-Hörner-Wegs und des Topplerwegs als<br />
Grüngürtel von Bebauung frei zu halten. Somit birgt das<br />
Hallenprojekt die Gefahr, als Präzedenzfall einer weiteren<br />
baulichen Entwicklung in diesem Bereich Vorschub zu<br />
leisten.<br />
Die angeregte Verschiebung des Standortes wurde wegen<br />
des Aufwandes, einen Hauptsammler zu verlegen,<br />
verworfen. Doch auch am gewählten Standort sind die<br />
Untergrundverhältnisse zumindest pr<strong>ob</strong>lematisch. Der<br />
Mehraufwand ist genauer zu untersuchen. Wenn er nur<br />
geringfügig ausfällt, wird er wohl durch die bessere<br />
denkmalpflegerische Situation überwogen. Außerdem<br />
könnte eventuell ein Standort unmittelbar im Bereich <strong>der</strong><br />
Schulen gefunden werden.<br />
Falls die Planung trotz <strong>der</strong> Bedenken weitergeführt wird,<br />
sollte ein Schnurgerüst erstellt werden, um die Auswirkungen<br />
des Vorhabens sorgfältig prüfen zu können.<br />
Wegen <strong>der</strong> Nähe zur Altstadt und <strong>der</strong> Topographie sind<br />
Bodendenkmäler zu vermuten, <strong>der</strong>en Erhalt hohe Priorität<br />
hat. Bodeneingriffe sind auf das unabweisbar notwendige<br />
Mindestmaß zu beschränken, dafür ist eine Erlaubnis<br />
Im niedrigeren Bereich <strong>der</strong> Halle soll das Flachdach begrünt<br />
werden. Aus gestalterischer Sicht wird kein Vorteil in<br />
einer vollständigen Dachbegrünung auch des Tonnendaches<br />
im höheren Hallensegment gesehen.<br />
Der B-Plan schützt östlich <strong>der</strong> Straßenachse nur die Dauerkleingärten<br />
im südlichen Bereich, im Bereich des<br />
Topplerweges weist er beidseitig Bebauung aus (Wohngebiet<br />
bzw. Fläche für den Gemeinbedarf). Dies entspricht<br />
auch <strong>der</strong> historischen Situation, Teil des Ensembles war<br />
und ist stets nur <strong>der</strong> Bereich westlich <strong>der</strong> Straßenachse.<br />
Diese Konzeption bleibt im Wesentlichen gewahrt. Eine<br />
Bebauung wird auch künftig nur im Bereich <strong>der</strong> jetzt vorliegenden<br />
Än<strong>der</strong>ung auf dem für die Mehrzweckhalle vorgesehenen<br />
Baugrundstück möglich sein. Im Übrigen bleibt es<br />
bei <strong>der</strong> Festsetzung von Dauerkleingärten, sodass auch<br />
nur eine Bebauung in diesem Rahmen möglich ist. Die Planungshoheit<br />
verbleibt bei <strong>der</strong> Stadt.<br />
Die angeregte Verschiebung nach Osten konnte auf Grund<br />
<strong>der</strong> Eigentumsverhältnisse und <strong>der</strong> nicht gegebenen Verfügbarkeit<br />
<strong>der</strong> Grundstücke nicht vorgenommen werden. Im<br />
Südosten liegen <strong>der</strong> Kanalhauptsammler und auch eine<br />
historische Brunnenleitung. Am jetzigen Standort sind die<br />
Bodenverhältnisse hingegen unpr<strong>ob</strong>lematisch, auf Fels trifft<br />
man erst im Bereich des Fundamentes. Dies ist im Hinblick<br />
auf die Gründung <strong>der</strong> Halle sogar als positiv zu betrachten.<br />
Ein Standort im Bereich <strong>der</strong> Schulen scheidet aus, da seitens<br />
des Landkreises Ansbach die Fläche als Freisportgelände<br />
für die Realschule benötigt wird und somit kein Flächenanteil<br />
zur Verfügung gestellt werden kann.<br />
Die Sichtbeziehungen wurden mit Hilfe von Videoaufnahmen<br />
überprüft. Ein Schnurgerüst ist nicht möglich, da zuerst<br />
die Bäume gefällt werden müssten. Stattdessen wurde<br />
ein detailliertes elektronisches 3-D-Model produziert und<br />
dem Stadtrat und <strong>der</strong> Öffentlichkeit in <strong>der</strong> Sitzung am<br />
28.11.2013 vorgestellt.<br />
Wird beachtet.<br />
Die Erlaubnis wird in Abstimmung mit dem BLfD erteilt, ein<br />
Oberbodenabtrag wird als bauvorbereitende Maßnahme<br />
unter Beteiligung des Archäologen Herrn Brehm aus Rot-
nach Art. 7 Abs. 1 DSchG notwendig. Erst dann kann ein<br />
Oberbodenabtrag unter Aufsicht einer wissenschaftlichen<br />
bzw. im Bereich archäologischer Grabungstechnik qualifizierten<br />
Fachkraft erfolgen. Dies ist dem BLfD vorher anzuzeigen.<br />
Erst dann kann über die Notwendigkeit einer<br />
archäologischen Ausgrabung entschieden werden<br />
7 Vermessungsamt Ansbach Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
8 Amt für Ländliche Entwicklung Keine Bedenken. Im Planungsraum ist <strong>der</strong>zeit ein Verfahren<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
Mittelfranken<br />
nach dem Flurbereinigungsgesetz we<strong>der</strong><br />
geplant<br />
9 Amt für Ernährung Landwirtschaft<br />
und Forsten Ansbach<br />
10 Deutsche Telekom Technik<br />
GmbH<br />
11 Landratsamt Ansbach –<br />
Gesundheitsamt<br />
12 Landratsamt Ansbach – Untere<br />
Naturschutzbehörde<br />
13 Landratsamt Ansbach – Untere<br />
Immissionsschutzbehörde<br />
henburg <strong>ob</strong> <strong>der</strong> <strong>Tauber</strong> und eventuell eines Vertreters des<br />
Landesamts für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmal<br />
durchgeführt.<br />
noch anhängig.<br />
In <strong>der</strong> Begründung fehlen die konkreten Angaben zu den Die konkreten Ausgleichsmaßnahmen werden bis zum<br />
durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Satzungsbeschluss in die Begründung eingearbeitet.<br />
-- --<br />
Keine Äußerung.<br />
Mit den Planungen herrscht Einverständnis. Die Kompensationsmaßnahmen<br />
sind zu präzisieren und sollten abgestimmt<br />
werden.<br />
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.<br />
Im Baugenehmigungsverfahren sollte auf die nächtliche<br />
Nutzung des Parkplatzes eingegangen werden. Die<br />
Orientierungswerte <strong>der</strong> DIN 18005 Teil 1 für Kleingärten<br />
und Parkanlagen von 55 dB (A) Tag und Nacht sind einzuhalten.<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
14 Evang.-Luth. Dekanat Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
15 Kath. Pfarramt -- --<br />
16 Stadtwerke <strong>Rothenburg</strong> GmbH Innerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksfläche befindet Die Gasleitung wird verlegt.<br />
sich eine Gas-Mitteldruck Leitung DN 200. Es muss ein<br />
Abstand von 2,50 m eingehalten werden, ansonsten ist<br />
eine Umlegung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
17 N-Ergie Es sind keine Versorgungsanlagen <strong>der</strong> N-ERGIE Netz<br />
GmbH vorhanden o<strong>der</strong> geplant. Keine Einwände.<br />
18 Ref. II/2 Keine Einwände.<br />
Pr<strong>ob</strong>lematisch ist nur, dass keine gebührenfreien Parkflächen<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 9-18 Uhr zur Verfügung stehen. Besucher<br />
<strong>der</strong> Mehrzweckhalle müssen auf dem P1 einen<br />
Parkschein lösen.<br />
Die Kompensationsmaßnahmen wurden mit <strong>der</strong> Unteren<br />
Naturschutzbehörde abgestimmt und sind jetzt in <strong>der</strong> Begründung<br />
detailliert dargestellt.<br />
Wird beachtet. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens<br />
wird sichergestellt, dass durch die Art <strong>der</strong> Bauausführung<br />
und <strong>der</strong> späteren Nutzung die genannten Orientierungswerte<br />
stets eingehalten werden.<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
19 Ref. III/4 Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
20 Ref. II/3 Keine Einwendungen. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
Die Gebührenpflicht muss von den Hallenbesuchern hingenommen<br />
werden. Außerdem stehen in näherer Umgebung<br />
begrenzt auch gebührenfreie Parkplätze zur Verfügung.
GewO, GastG und LStVG sind zu beachten.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Barrierefreiheit wird gebeten, für die Antragsteller<br />
einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.<br />
21 Ref. IV/3 -- --<br />
22 RTS -- --<br />
23 Freiwillige Feuerwehr <strong>Rothenburg</strong><br />
-- --<br />
o.d.Tbr.<br />
24 Herrn Kreisbrandrat Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
25 Naturpark Frankenhöhe -- --<br />
26 Bund Naturschutz in Bayern e.V. -- --<br />
27 Reg. v. Mfr – Gewerbeaufsicht -- --<br />
28 Staatliches Schulamt Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
29 Fernwasserversorgung -- --<br />
30 Gemeinde Gebsattel Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
31 Gemeinde Insingen -- --<br />
32 Gemeinde Neusitz -- --<br />
33 Gemeinde Steinsfeld Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
34 Stadtverwaltung Creglingen -- --<br />
35 Stadt Schrozberg Es werden keine öffentlichen Aufgaben und Interessen<br />
<strong>der</strong> Stadt Schrozberg berührt. Bedenken und Anregungen,<br />
sowie Planungen und sonstige Maßnahmen die für<br />
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Planungsgebietes<br />
bedeutsam sein können, bestehen nicht.<br />
36 Gemeindeverwaltungsverband<br />
Brettach/Jagst<br />
37 Verkehrsverein<br />
38 Hotel- und Gaststättenverband<br />
Künstlerbund <strong>Rothenburg</strong> e.V.<br />
Keine Äußerung.<br />
Die Vereine betonen, die Bedenken richten sich nicht gegen<br />
den Neubau einer Sporthalle an sich, son<strong>der</strong>n nur<br />
gegen den geplanten Standort. Dem Planungsgebiet<br />
kommt wegen des Parkplatzes <strong>der</strong> Wert eines beson<strong>der</strong>en<br />
Entrées zu und wird dem Anspruch auf Einstimmung<br />
durch die parkähnlichen Anlagen auch gerecht.<br />
Die Südfassade bildet eine ca. 40 m breite und mehrere<br />
Meter hohe Wand. Die angestrebte Gestaltung und Betonausführung<br />
verleiht dem Parkplatz ein völlig neues<br />
Gesicht. Dies ist im Hinblick auf den Fremdenverkehr und<br />
den Status als „Perle des Mittelalters“ äußerst pr<strong>ob</strong>lematisch,<br />
da <strong>der</strong> erste und letzte Eindruck des Gastes eine<br />
triste Betonfassade ist. Nach den vorliegenden Vorentwürfen<br />
ist die Halle für <strong>Rothenburg</strong> ästhetisch unbefriedi-<br />
Wird beachtet.<br />
Bauherr ist ausschließlich die Stadt. Die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
die Barrierefreiheit werden eingehalten.<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
Die Halle wird in anspruchsvoller, mo<strong>der</strong>ner Architektur<br />
ausgeführt. Über die genaue Ausführung <strong>der</strong> Fassaden<br />
wurde noch nicht beschlossen, Derzeit werden mehrere Alternativen<br />
geprüft und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.<br />
Der Standort wurde ordnungsgemäß abgewogen,<br />
es wurden sämtliche Belange berücksichtigt (siehe Begründung<br />
Punkt 3.2). Die Erscheinung des Parkplatzes<br />
wird durch die Halle und die damit verbundene Umgestal-
gend. Die Standortwahl sollte überdacht werden. tung aufgewertet.<br />
39 Einzelhandelsverband Keine Äußerung. Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
40 Aktionsgemeinschaft Liebenswertes<br />
Keine Äußerung.<br />
Kein <strong>Abwägung</strong>sbedarf.<br />
<strong>Rothenburg</strong><br />
41 Verein Alt <strong>Rothenburg</strong> Die Mehrzweckhalle am Friedrich-Hörner-Weg wird das<br />
historische Stadtbild zerstören, die Argumente wurden bereits<br />
öffentlich dargelegt.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> Lage außerhalb des Grüngürtels und des<br />
Ensembles und <strong>der</strong> geringen Höhenentwicklung wird das<br />
Stadtbild nicht beeinträchtigt.<br />
42 Fränkischer Anzeiger<br />
Die jetzt vorgesehene Höhengrenze von bis zu 7 m über<br />
dem Niveau des Großparkplatzes wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong> im Vorfeld<br />
gemachten Angabe von 4,50 m. Durch diese erhebliche<br />
Abweichung ist <strong>der</strong> Stadtratsbeschluss zur Standortwahl<br />
in Frage zu stellen.<br />
Ursprünglich war eine einheitliche Dachfläche mit einheitlicher<br />
Höhe vorgesehen. Die zulässige Bauhöhe führt zu<br />
einem „Klotz“ (großes Bauvolumen), <strong>der</strong> kaum geglie<strong>der</strong>t<br />
werden kann. Darin wird eine eindeutige, durch nichts zu<br />
kaschierende Zerstörung <strong>der</strong> Stadtsilhouette gesehen.<br />
Die ursprüngliche Verkleidung <strong>der</strong> Fassade mit Naturstein<br />
(Muschelkalk) wurde fallengelassen, geplant ist offenbar<br />
eine Betonfassade mit schmückenden Holzelementen.<br />
Falls die Halle gebaut wird, wird als Ausgleichsmaßnahme<br />
für den Verlust <strong>der</strong> wertvollen 4.000 m² Grünfläche die<br />
Begrünung einer geeigneten und gleichwertigen Fläche<br />
im Stadtbereich und nicht „irgendwo im <strong>Tauber</strong>tal“.<br />
Zusammenfassend wird das Stadtbauamt gebeten, dem<br />
Stadtrat und <strong>der</strong> Öffentlichkeit die massiven Konsequenzen<br />
darzulegen, die sich aus dem Bebauungsplan im Unterschied<br />
zu den bisherigen Planungen ergeben.<br />
Planungsziel <strong>der</strong> Begrenzung auf ca. 4,50 m ist, die Halle<br />
an <strong>der</strong> Parkplatzseite nicht wesentlich höher als die dort<br />
parkenden Reisebusse werden zu lassen. Dies wird nach<br />
Süden hin bis zu einer Gebäudetiefe von 13 m und nach<br />
Westen bis 8 m eingehalten. Erst dann ergibt sich ein<br />
Höhensprung, <strong>der</strong> jedoch für jedwede Blickbeziehung zur<br />
Stadtmauer irrelevant ist. Außerdem steigt das Gelände<br />
nach Norden an, sodass <strong>der</strong> Baukörper nur mit einer Höhe<br />
von ca. 3,50 m in Erscheinung tritt.<br />
Im niedrigen Bereich <strong>der</strong> Halle soll diese mit einem begrünten<br />
Flachdach, im hohen Bereich mit einem Tonnendach<br />
versehen werden. Auch hier sind die Ausführungen zur<br />
Wahrnehmbarkeit des hohen Bereichs zu berücksichtigen.<br />
Die Fassade wird entsprechend <strong>der</strong> Lage am Entree <strong>der</strong><br />
Stadt ansprechend gestaltet, negative Blickbeziehungen<br />
zur Stadtmauer sind nicht zu erwarten.<br />
Über die Ausführung <strong>der</strong> Fassaden wurde noch nicht beschlossen,<br />
Derzeit werden mehrere Alternativen geprüft<br />
und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen werden entsprechend den naturschutzrechtlichen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen in Abstimmung mit<br />
dem Landratsamt Ansbach ausgewählt und durchgeführt.<br />
Eine solche Informationsveranstaltung wurde am Montag,<br />
23.09.2013 im städtischen Musiksaal durchgeführt.<br />
Zu den Zeilen, in denen keinerlei Eintragung erfolgt ist, ist kein Rücklauf von den betreffenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />
Belange bei <strong>der</strong> Stadt <strong>Rothenburg</strong> <strong>ob</strong> <strong>der</strong> <strong>Tauber</strong> eingegangen.