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Anleitung zur Zweitwohnungssteuererklärung - Stadt Rottenburg am ...

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<strong>Anleitung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zweitwohnungssteuererklärung</strong><br />

Diese <strong>Anleitung</strong> soll Sie informieren,<br />

wie Sie den Vordruck richtig ausfüllen,<br />

aber auch über Ihre steuerlichen Pflichten<br />

1. Allgemeines<br />

Nach der Zweitwohnungssteuersatzung muss jeder, der in <strong>Rottenburg</strong> <strong>am</strong> Neckar eine Zweitwohnung<br />

innehat, eine entsprechende Erklärung abgeben. Nicht für jeden, der <strong>zur</strong> Abgabe der Erklärung<br />

verpflichtet ist, entsteht auch eine Zahlungsverpflichtung. Die Angaben in der Erklärung dienen<br />

der Überprüfung, ob eine steuerpflichtige Zweitwohnung im Sinne der Satzung vorliegt.<br />

Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage<br />

beinhaltet die Jahresrohmiete und die übliche Miete (Nettokaltmiete).<br />

2. Meldestatus<br />

Die Wohnung muss Ihnen als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land<br />

Baden-Württemberg dienen. Bitte prüfen Sie, ob Sie nach Ihren tatsächlichen Wohn- und<br />

Lebensverhältnissen zutreffend gemeldet sind.<br />

Bei einem nicht verheirateten Einwohner ist die vorwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung<br />

anzumelden. Bei einem verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Einwohner, ist diejenige<br />

Wohnung als Hauptwohnung anzumelden, die von der F<strong>am</strong>ilie vorwiegend genutzt wird.<br />

Falls Sie Ihren derzeitigen Meldestatus verändern wollen oder Fragen zu den rechtlichen<br />

Voraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro (Telefonnummer: 07472/165-<br />

444; E-Mail: buergerbuero@rottenburg.de).<br />

3. Wer ist steuerpflichtig?<br />

Nach der Zweitwohnungssteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Rottenburg</strong> <strong>am</strong> Neckar ist derjenige steuerpflichtig,<br />

der eine Zweitwohnung im <strong>Stadt</strong>gebiet innehat.<br />

Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.12.1983 ist es ohne Bedeutung, ob sich die<br />

Hauptwohnung innerhalb oder außerhalb des gleichen Gemeindegebiets befindet.<br />

4. Steuerbefreiungen (Nummer 3)<br />

Die Zweitwohnungssteuer wird nicht von Minderjährigen erhoben.<br />

Die Zweitwohnungssteuer wird ebenfalls nicht erhoben für das Innehaben einer ausschließlich aus<br />

beruflichen Gründen, aus Gründen eines Studiums oder aus Gründen einer Ausbildung vorgehaltenen<br />

Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, der seiner Arbeit, seinem Studium<br />

oder seiner Ausbildung nicht vom F<strong>am</strong>ilienwohnsitz aus nachgehen kann. Dies gilt auch für in einer<br />

eingetragenen Partnerschaft lebende Personen (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11.10.2005).<br />

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5. Ausfüllen des Erklärungsvordruckes<br />

Nummer 1, Ziffern 01 bis 05<br />

Auf jeden Fall sind in der Erklärung die persönlichen Angaben zu machen, auch dann, wenn Ihrer<br />

Meinung nach keine Steuerpflicht vorliegt.<br />

Nummer 1, Ziffer 06<br />

Für Rückfragen geben Sie bitte die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.<br />

Nummer 2, Ziffer 01<br />

Wird eine Zweitwohnung an Dritte, unter Vorbehalt einer zeitlichen begrenzten Eigennutzung durch den<br />

Eigentümer, weitervermietet oder –verpachtet, kommt es auf die vertragliche Gestaltung des<br />

Eigennutzungsrechts im Einzelnen an, wer als Wohnungsinhaber anzusehen ist. Keine Eigennutzung liegt<br />

bei einer reinen Kapitalanlage vor (§ 9 Abs. 4 Kommunalabgabengesetz).<br />

Nummer 2, Ziffer 02 bis 07<br />

Für den Fall, dass keine bzw. keine angemessene Miete angegeben wird, wird auf der Grundlage dieser<br />

Angaben die ortsübliche Miete ermittelt.<br />

Nummer 2, Ziffer 07<br />

Sanierung: grundlegende Veränderung des Ursprungszustandes<br />

Modernisierung: umfassende Wertverbesserung, neue Sanitäreinrichtungen, zeitgemäße<br />

Elektroinstallationen, Zentral- bzw. Gas-Etagenheizung<br />

Nummer 3<br />

Geeignete Nachweise für die Steuerbefreiung sind:<br />

- Immatrikulationsbescheinigung, Kopie des Studentenausweises<br />

- Schulbescheinigung<br />

- Arbeitsbescheinigung<br />

Nummer 4, Ziffern 01 und 02<br />

Statt des Betrages der Jahresrohmiete gilt als jährlicher Mietaufwand die übliche Miete für solche<br />

Wohnungen, die eigen genutzt, zu vorübergehendem Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die<br />

übliche Miete wird in Anlehnung an die Jahresrohmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher<br />

Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird (§ 3 Abs. 3 Zweitwohnungssteuersatzung).<br />

Nummer 4.1, Ziffer 03<br />

Bitte fügen sie eine Kopie Ihres Mietvertrages bei. Nutzen Sie die Wohnung nicht allein, sondern<br />

gemeinschaftlich und ergibt sich Ihre anteilige Miete nicht aus einem Mietvertrag, wird die von Ihnen<br />

anteilig bewohnte Fläche für die Aufteilung der Miete herangezogen.<br />

Nummer 4.2<br />

Tragen Sie hier bitte die Wohnfläche und deren Aufteilung ein.<br />

Nummer 4.3<br />

Nach § 3 Abs. 4 Zweitwohnungssteuersatzung ist die Eigennutzungsmöglichkeit im Veranlagungszeitraum<br />

(Kalenderjahr) zeitlich begrenzt, wenn der Steuerschuldner zu Beginn des<br />

Veranlagungszeitraumes nachweist, dass aufgrund vertraglicher Bindung (z. B. Untermietvertrag) nur<br />

eine zeitliche begrenzte Eigennutzungsmöglichkeit besteht.<br />

Nummer 6<br />

Vergessen Sie bitte nicht, die Erklärung zu unterschreiben.<br />

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