Samstag, 4. Mai 2013 - Verbandsgemeinde Ruwer
Samstag, 4. Mai 2013 - Verbandsgemeinde Ruwer
Samstag, 4. Mai 2013 - Verbandsgemeinde Ruwer
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Jahrgang 44 (115) Freitag, den 3. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Freitag,<br />
3. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Jungweinprobe im<br />
Bürgerhaus Mertesdorf<br />
ab 18.00 Uhr<br />
Veranstalter:<br />
<strong>Ruwer</strong>-Riesling Verein<br />
<strong>Samstag</strong>,<br />
<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
<strong>Samstag</strong>,<br />
<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
140 Jahre MGV<br />
1872 Waldrach<br />
Jubiläumskonzert<br />
in der Aula<br />
der Realschule Plus<br />
Waldrach<br />
20.00 Uhr
<strong>Ruwer</strong> - 2 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Untere Kirchstraße 1<br />
54320 Waldrach<br />
Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100<br />
E-<strong>Mai</strong>l-Adresse: info@ruwer.de<br />
Internet-Adresse: www.ruwer.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
montags und mittwochs von 1<strong>4.</strong>00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />
dienstags nachmittags geschlossen<br />
donnerstags von 1<strong>4.</strong>00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Touristinformation <strong>Ruwer</strong><br />
Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel<br />
Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403<br />
Öffnungszeiten:<br />
montags - freitags<br />
Juli bis Oktober<br />
samstags<br />
von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />
und 1<strong>4.</strong>00 Uhr - 17.00 Uhr<br />
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Redaktion Amtsblatt<br />
Telefon: 06500-918132<br />
E-<strong>Mai</strong>lAdressen: amtsblatt@ruwer.de<br />
monika.grossmann@ruwer.de<br />
Redaktionsschluss für redaktionelle Texte<br />
Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr<br />
Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt<br />
Privatanzeigen<br />
nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren<br />
jeweils Montag in der Erscheinungswoche<br />
Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250<br />
Polizei<br />
Allgemeiner Notruf..................................................................Tel.: 110<br />
Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid,<br />
Thomm<br />
Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0<br />
Kriminal- und Bezirksdienst<br />
Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23<br />
Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath,<br />
Pluwig, Ollmuth<br />
Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />
.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205<br />
Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />
.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292<br />
Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162<br />
Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath,<br />
Lorscheid, Osburg, Schöndorf<br />
Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0<br />
Kriminal- und Bezirksdienst<br />
Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24<br />
Feuer und technische Hilfe<br />
Notruf.........................................................................................Tel.: 112<br />
Rettungsdienst / Krankentransport<br />
Rettungsleitstelle Trier.............................................................Tel.: 112<br />
Nacht- und Wochenendbereitschaft<br />
In der Zeit von Montag, 06.05.<strong>2013</strong> bis Montag, 13.05.<strong>2013</strong><br />
Waldrach:.................................................................................Gruppe 2<br />
Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 2<br />
Technische Hilfe Schöndorf:.................................................Gruppe 2<br />
Ärztliche Notdienste:<br />
Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong><br />
außer Lorscheid:<br />
Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird:<br />
von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, von Mittwoch 1<strong>4.</strong>00<br />
Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr.<br />
zusätzlich nachts :<br />
montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr.<br />
Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus in Trier, Feldstraße<br />
.......................................................................................Tel.: 0651-45555<br />
Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche<br />
Vereinigung in Koblenz<br />
.................................................................................Tel.: 0261-39002400<br />
........................................................................oder Fax: 0261-39002114<br />
Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid:<br />
<strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong>l <strong>2013</strong><br />
Dr. Reinecke-Pätz, Reinfeld.......................................Tel.: 06503-7185<br />
Sonntag, 5. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Dr. Schlenker, Hermeskeil............................................Tel.: 06503-484<br />
Mittwoch, 8. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Dr. Schlenker, Hermeskeil............................................Tel.: 06586-484<br />
Donnerstag, 9. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> (Christi Himmelfahrt)<br />
Dr. Weber, Hermeskeil............................................Tel.: 06503-981741<br />
Kinderärztlicher Notdienst<br />
<strong>Samstag</strong>, Sonntag, Feiertage: 09.00 - 12.00 Uhr<br />
15.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch:<br />
15.00 - 18.00 Uhr<br />
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige<br />
Dienstpraxis..................................................................01805-767 5463<br />
Augenärztlicher Notdienst<br />
Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung<br />
...........................................................................................01805-798999<br />
Zahnärztlicher Notdienst<br />
Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.<br />
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:<br />
.......................................................................01805-065100 (12 ct/Min)<br />
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können<br />
unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme<br />
des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer<br />
Vereinbarung möglich.<br />
Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.<br />
Tierärztlicher Notdienst<br />
27. u. 28. April <strong>2013</strong><br />
Tierarztpraxis Dr. Lerch, Trier-Irsch..........................Tel.: 0651-25111<br />
1. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Tierarztpraxis Dr. Alexander Flöck, Trier.............Tel.: 0651-1704882<br />
Notdienst der Apotheken<br />
Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als<br />
auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige<br />
Rufnummer<br />
................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />
zu erreichen.<br />
Notaufnahme der Krankenhäuser<br />
Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden<br />
Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:<br />
- chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses<br />
- chirurgische und innere Abteilung des Ev. Elisabeth-Krankenhauses<br />
- chirurgische und innere Abteilung des Marienkrankenhauses<br />
Trier-Ehrang<br />
- chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses<br />
- chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,<br />
Hermeskeil<br />
Sozialstation<br />
Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong>,<br />
................................................................................... Tel.: 06500 / 19219<br />
.................................................................................. und 06500 / 9151-0<br />
Pflegestützpunkt<br />
Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte<br />
Menschen und ihre Angehörigen
<strong>Ruwer</strong> - 3 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach<br />
Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943<br />
...........................................E-<strong>Mai</strong>l: t.grewenig@psp-trier-saarburg.de<br />
Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944<br />
............................................... E-<strong>Mai</strong>l: b.reuter@psp-trier-saarburg.de<br />
...................................................................................Fax: 06500-917945<br />
Wasserversorgung durch<br />
Zweckverband Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />
Neue Telefonnummer:<br />
Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201<br />
Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,<br />
......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)<br />
Stromversorgung<br />
Westnetz GmbH<br />
Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244<br />
Jugendpflegerin der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Julia Eiter<br />
Tel. <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung:...............................06500-918114<br />
Handy:...............................................................................0171-5651443<br />
E-<strong>Mai</strong>l:.................................................................. julia.eiter@ruwer.de<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10<br />
............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010<br />
..................................................................................Fax: 06500-918-100<br />
.............................................................E-<strong>Mai</strong>l: marlies.roth@ruwer.de<br />
Sprechstunden: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr<br />
Sicherheitsberater für Senioren<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath<br />
.......................................................................................Tel.: 06588-7011<br />
.............................................................. E-<strong>Mai</strong>l: harry.cordier@web.de<br />
Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris<br />
.........................................................................................Tel.: 06500-303<br />
.................................................................. E-<strong>Mai</strong>l: Hermanng@web.de<br />
Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris<br />
...................................................................................Tel.: 06500-988225<br />
............................................. E-<strong>Mai</strong>l: friedhelm-lehmann@t-online.de<br />
Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel<br />
...................................................................................Tel.: 0170-2716450<br />
.........................................................................E-<strong>Mai</strong>l: F.Theis@web.de<br />
Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen<br />
Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang<br />
mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,<br />
Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem<br />
Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im<br />
Straßenverkehr.<br />
Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich<br />
Kreis Trier-Saarburg<br />
Leitstelle Älter werden.<br />
Die Sicherheitsberater der VG <strong>Ruwer</strong><br />
Beauftragter für Naturschutz für den Bereich<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach<br />
.......................................................................................Tel.: 06500-7293<br />
Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Schiedsamtsbezirk Waldrach<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau<br />
und Waldrach<br />
Schiedsmann:<br />
Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b<br />
54317 Morscheid<br />
Tel.: 06500-3213148<br />
Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Diese Woche in den Kreis-Nachrichten<br />
• Kreistag: Debatte Moselaufstieg/Nordumfahrung<br />
• Wahl Landrätin/Landrat: Stellenausschreibung<br />
Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an<br />
den redaktionellen Teil des Amtsblattes.<br />
Schiedsamtsbezirk Osburg<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm<br />
Schiedsmann: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Stellvertreter: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />
54316 Schöndorf<br />
Tel.: 06588-982632<br />
Schiedsamtsbezirk Pluwig<br />
für die Ortsgemeinden<br />
Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u.<br />
Schöndorf<br />
Schiedsmann: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />
54316 Schöndorf<br />
Tel.: 06588-982632<br />
Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />
54317 Osburg<br />
Tel.: 06500-7008<br />
Forstdienststellen<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Forstamt Hochwald<br />
Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil<br />
....................................................................................Tel.: 06503-9279-0<br />
..................................................................................Fax: 06503-9279-28<br />
mit den Forstrevieren:<br />
Forstrevier Osburg-Farschweiler<br />
Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673<br />
Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl<br />
Forstrevier Schöndorf<br />
Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736<br />
Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg<br />
Forstrevier Waldrach<br />
Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293<br />
Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler,<br />
Korlingen und Gusterath<br />
Forstrevier Reinsfeld-Grimburg<br />
Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710<br />
Staatswald<br />
Forstrevier Sternfeld<br />
Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486<br />
..................................................................... oder mobil 01522 8850297<br />
Staatswald<br />
für die Gemeinde Thomm:<br />
Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970<br />
Forstrevier Fell<br />
Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750<br />
Zweckverband Abfallwirtschaft<br />
im Raum Trier (A.R.T.)<br />
Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:<br />
Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414<br />
Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155<br />
Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350<br />
Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313<br />
Telefax A.R.T..........................................................Tel.: 0651- 9491609<br />
Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233<br />
Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235<br />
Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110<br />
Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf<br />
Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
<strong>Ruwer</strong> - 4 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld<br />
Öffnungszeiten: von März bis November jeden <strong>Samstag</strong> von 1<strong>4.</strong>00<br />
Uhr bis 16.00 Uhr<br />
von Dezember bis Februar jeden ersten <strong>Samstag</strong> im Monat von<br />
1<strong>4.</strong>00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Weitere wichtige Telefonnummern<br />
Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003<br />
CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte,<br />
Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500<br />
..................................................................................Fax: 0651- 8285050<br />
Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157<br />
...................................................................................Fax: 06503-994158<br />
Malteser Hilfsdienst<br />
Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882<br />
Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047<br />
Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e.V.........................Tel.: 06500-1761<br />
..................................................................E-<strong>Mai</strong>l: a.wahl2007@web.de<br />
Lebensberatung<br />
Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032<br />
Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.<br />
Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740<br />
Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805<br />
Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,<br />
Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497<br />
Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt<br />
bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740<br />
Frauenhaus Trier<br />
Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte<br />
Frauen und deren Kinder<br />
Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200<br />
Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444<br />
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen<br />
-Beratung und Hilfe für Frauen und Familien -<br />
Sozialdienst katholischer Frauen Trier......................Tel.: 0651-94960<br />
Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100<br />
Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen<br />
..................................................................................Tel.: 0651-9496-222<br />
PROBARE Frauen PLUS<br />
Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner<br />
Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755<br />
Talisman Männerbüro Trier e.V.<br />
Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer<br />
...................................................................................Tel.: 0172-6818451<br />
Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950<br />
Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier e.V.<br />
.......................................................................................Tel.: 0651-44100<br />
HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte<br />
Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085<br />
Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher<br />
Tel.: 06592- 3501<br />
und ..................................................................................Tel.: 02692-343<br />
Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-<br />
...........Donnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr<br />
Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern<br />
.......................................................................................Tel.: 06507-8245<br />
Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke<br />
und Angehörige.......................................... Tel.: 01757032804<br />
.................................................................. www.kreuzbund-rv-trier.de<br />
Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111<br />
oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222<br />
Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333<br />
Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20<br />
Integrationsfachdienst (IFD):<br />
- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)<br />
.....................................................................................Tel.: 0651-146500<br />
- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben<br />
(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250<br />
Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17<br />
Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610<br />
Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.<br />
AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557<br />
..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0<br />
...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12<br />
Hospiz-Verein Trier e.V....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656<br />
Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.<br />
.................................................................................Tel.: 0651-99476405<br />
Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen<br />
...................................................................................Tel.: 06503 - 99244<br />
Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114<br />
DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219<br />
Aktiver Dienst<br />
DRK <strong>Ruwer</strong>tal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449<br />
SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson<br />
<strong>Ruwer</strong>tal.......................................................................Tel.: 06588-7472<br />
Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier<br />
SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180<br />
Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon<br />
.................................................................................. Tel.: 0800-5465500<br />
Haus der Gesundheit Trier /<br />
Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217<br />
Aus der Sitzung<br />
des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Ruwer</strong><br />
vom 20. Februar <strong>2013</strong><br />
Auszeichnung für Schule Waldrach<br />
Bürgermeister Busch gratulierte der Realschule plus Waldrach zur<br />
Verleihung des Qualitätssiegels „Schule - Handwerk“ durch die<br />
Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg.<br />
Darüber hinaus hat die Realschule plus den „Fair im Sport“ - Preis<br />
wegen der Durchführung des Spendenlaufes zugunsten des Brunnenbaues<br />
in Burkina Faso erhalten.<br />
Rückgang an Blutspenden<br />
Das Deutsche Rote Kreuz weist auf den deutlichen und damit<br />
bedenklichen Rückgang der Bereitschaft zur Blutspende hin.<br />
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ruwer</strong><br />
- Baugebiet „Spatelweg“, Ortsgemeinde Pluwig<br />
- Baugebiet „Auf der Steil“, Ortsgemeinde Morscheid (Änderung<br />
Gewerbefläche in Wohnbaufläche)<br />
- Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“,<br />
Ortsgemeinde Kasel<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage<br />
des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />
Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />
Bürgermeister Busch begrüßte zunächst die Herren Lang und Langen.<br />
Weiter verwies er auf die ausführliche Vorlage, die den Ratsmitgliedern<br />
mit der Einladung zu dieser Sitzung zugeleitet wurde. In<br />
dieser Sitzungsvorlage sind insbesondere alle abwägungsrelevanten<br />
Eingaben dargestellt. Zur Erläuterung der eingegangenen Stellungnahmen<br />
erteilte Bürgermeister Busch das Wort zunächst an Herrn<br />
Lang. Dieser führte aus, dass zu den Planungen in Pluwig und Morscheid<br />
keine Stellungnahmen eingingen, so dass hier keine Abwägungen<br />
vorzunehmen seien.<br />
Die vorgebrachten, jetzt abzuwägenden Stellungnahmen betreffen<br />
somit ausschließlich das „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“<br />
in der Ortsgemeinde Kasel. Herr Lang befasste sich in seinem<br />
Vortrag zunächst mit den Stellungnahmen der Kreisverwaltung<br />
Trier-Saarburg. Er erläuterte dabei insbesondere die Kriterien der<br />
Standortwahl und informierte über die Aussagen der Kreisverwaltung<br />
zum Landesentwicklungsplan IV, die er widerlegte. Zu den von<br />
der Kreisverwaltung aufgeworfenen naturschutzfachlichen Aspekten<br />
nahm Herr Langen Stellung. Nach Beantwortung von Fragen<br />
der Ratsmitglieder Elisabeth Hammes und Marianne Rummel, die<br />
sich mit der Thematik Hochwasserschutz und Sichtweise der Naturschutzverbände<br />
befassten, formulierte Bürgermeister Busch folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Begründung wird, wie durch Herrn Lang dargestellt zum Thema<br />
„Alternativenprüfung“ ergänzt, der Suchraum auf das Untere<br />
<strong>Ruwer</strong>tal ausgedehnt. Im Übrigen werden die Anregungen gem. des<br />
Abwägungsvorschlages entkräftet.<br />
Dem schloss sich der Rat an.<br />
Bürgermeister Busch erläuterte dann kurz die Stellungnahme der<br />
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, zu der keine erneute
<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Abwägung erforderlich ist. Eine Beschlussfassung zu dieser Stellungnahme<br />
konnte somit entfallen.<br />
Weiter hatte sich der Rat dann mit der Stellungnahme der Ortsgemeinde<br />
Waldrach zu beschäftigen<br />
Anschließend erläutere Herr Lang die Stellungnahme der Verwaltung<br />
und verwies auf den vorliegenden Abwägungsvorschlag, der letztlich<br />
die Wiederholung eines bereits gefassten Beschlusses darstellt.<br />
Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Lang trug Bürgermeister<br />
Busch folgenden Beschlussvorschlag vor:<br />
Die Anregungen werden im Sinne des Abwägungsvorschlages aus<br />
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden<br />
beantwortet und entkräftet. Das Ergebnis der Abwägung<br />
aus der frühzeitigen Beteiligung wird im vorgenannten Sinne erneut<br />
bekräftigt und wiederholt.<br />
Dem schloss sich der Rat an.<br />
Sodann befasste sich der Rat mit den abwägungsrelevanten Stellungnahmen<br />
aus der Öffentlichkeit. Es handelt sich um die Stellungnahme<br />
des Herrn Markus Schmitz, der Eheleute Klaus und Rita<br />
Raskob und der Frau Eva Britz, vertreten durch die Rechtsanwälte<br />
Jeromin und Kerkmann. Die Herren Lang und Langen erläuterten,<br />
wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, die vorgetragenen Anregungen/Einwendungen<br />
und Vorschläge und die sich daraus ergebenden<br />
Abwägungsvorschläge. Im Anschluss an diese sehr ausführlichen<br />
und detaillierten Erläuterungen stellte Bürgermeister Busch folgenden<br />
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:<br />
- Das Symbol „Festwiese“ wird im FNP entsprechend ihres tatsächlichen<br />
Standortes verschoben.<br />
- Die Begründung wird u.a. um die Darlegungen zur alternativen<br />
Prüfung weiter ergänzt.<br />
- In der Planzeichnung erfolgen redaktionell die Kennzeichnungen<br />
gem. § 5 Abs. 3 BauGB (bauliche Vorkehrungen im Hinblick<br />
auf Kundelbach und <strong>Ruwer</strong>)<br />
- Die Übersichtskarten in Umweltbericht und Begründung werden<br />
in Bezug auf den Geltungsbereich der FNP-Änderung<br />
redaktionell angepasst.<br />
- Eine Untersuchung des Planareals auf militärische Altlasten<br />
erfolgt spätestens vor Baubeginn; ein entsprechender Hinweis<br />
wird aufgenommen.<br />
- Die Worte „Mager- und“ sind auf Seite 3 der Begründung zu<br />
streichen.<br />
Dem schloss sich der Rat an.<br />
b) Feststellungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Bürgermeister Busch verwies auf die Sitzungsvorlage. Wortmeldungen<br />
wurden aus dem Rat nicht vorgetragen.<br />
Entsprechend der Vorlage fasste der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Nein-<br />
Stimmen und folgenden Beschluss:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
- Baugebiet „Spatelweg“, Ortsgemeinde Pluwig<br />
- Baugebiet „Auf der Steil“, Ortsgemeinde Morscheid (Änderung<br />
Gewerbefläche in Wohnbaufläche)<br />
- Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“,<br />
Ortsgemeinde Kasel, gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB).<br />
Die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und<br />
die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden<br />
gebilligt.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan nach<br />
Erteilung der Genehmigung ortüblich bekannt zu machen. Dabei<br />
ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung<br />
und zusammenfassender Erklärung zur Berücksichtigung der<br />
Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über<br />
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />
Einrichtung einer Stelle eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten<br />
für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Bürgermeister Busch verwies auf den entsprechenden Antrag der<br />
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die dazu von der Verwaltung<br />
gefertigte Sitzungsvorlage.<br />
Anschließend wurde der vorliegende Antrag durch Frau Rummel<br />
weiter erläutert. Diese rief in Erinnerung, dass sich der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
bereits im Jahre 2011 mit dieser Materie beschäftigt<br />
hatte. Der damalige Antrag ihrer Fraktion sei an die Ausschüsse<br />
verwiesen worden. Im Anschluss daran war der VG-Rat der Auffassung,<br />
zunächst die Entwicklung beim Landkreis Trier-Saarburg<br />
abzuwarten. Der Landkreis Trier-Saarburg hat zwischenzeitlich eine<br />
entsprechende ehrenamtliche Stelle geschaffen. Aus Sicht des Stelleninhabers<br />
sei es angebracht, wenn auch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
entsprechende Stellen einrichten würden. Diese Aussage hatte der<br />
Behindertenbeauftragte des Kreises bereits im <strong>Mai</strong> 2012 den <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungen<br />
dargelegt. Auch angesichts der demographischen<br />
Entwicklung hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />
den Sachverstand eines Behindertenbeauftragten für unverzichtbar.<br />
Frau Rummel bat daher um Zustimmung zu dem vorliegenden<br />
Antrag.<br />
Für die SPD-Fraktion nahm Ratsmitglied Metzdorf Stellung. Dieser<br />
rief in Erinnerung, dass er für seine Fraktion bereits in der Sitzung<br />
des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 18.05.2011 grundsätzliche Zustimmung<br />
zu der Einrichtung einer Stelle eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten<br />
signalisiert hatte. Er habe aber bereits damals<br />
darauf hingewiesen, dass es wichtig sei Doppelstrukturen zu vermeiden.<br />
Er bedauerte, dass zwischenzeitlich noch kein Anforderungsprofil<br />
oder ein Aufgabenkatalog für diese Stelle erarbeitet worden<br />
sei. Von daher beantragte er, den Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />
dahingehend zu ergänzen, dass für die weitere Beratung der<br />
Angelegenheit im Jugend-, Sport- und Sozialausschuss in Zusammenarbeit<br />
mit dem Kreisbehindertenbeauftragten ein Aufgabenprofil<br />
zu erarbeiten sei. Dabei sei es von besonderer Bedeutung<br />
eine enge Verzahnung zwischen Pflegestützpunkt, Kreisbehindertenbeauftragten<br />
und <strong>Verbandsgemeinde</strong>behindertenbeauftragten<br />
zu erreichen.<br />
Anschließend nahm Josef Weber für die FWG-Fraktion zum vorliegenden<br />
Antrag Stellung. Er führte aus, dass der betroffene Personenkreis<br />
in jedem Fall umfassender Hilfe bedarf. Dabei sei es<br />
jedoch auch aus Sicht der Betroffenen wichtig, unübersichtliche<br />
Zuständigkeiten und Strukturen zu vermeiden. Für seine Fraktion<br />
sei es wichtig, dass zunächst einmal der Behindertenbeauftragte des<br />
Landkreises seinen Arbeitsbericht vorlegt. Herr Weber berichtete<br />
über die Situation im Eifelkreis. Dort gibt es bei keiner Verbandgemeinde<br />
einen Behindertenbeauftragten. Der Kreisbehindertenbeauftragte<br />
scheint diese Funktion zu aller Zufriedenheit auszuüben.<br />
Dieser berichtet auch einmal jährlich in einer Bürgermeisterbesprechung<br />
über die von ihm geleistete Arbeit. Die FWG-Fraktion unterstützt<br />
somit den Beschlussvorschlag der Verwaltung, bittet jedoch<br />
noch um Prüfung, ob im bestehenden System der Behindertenbetreuung<br />
überhaupt noch Lücken, die durch einen Behindertenbeauftragten<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> geschlossen werden könnten,<br />
bestehen. Im Anschluss an die Beratung verwies Bürgermeister<br />
Busch auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung, nach dem die<br />
Thematik zur weiteren Beratung an den Jugend-, Sport- und Sozialausschuss<br />
verwiesen werden sollte. Dieser Beschlussvorschlag<br />
sei um die von Herrn Weber und Herrn Metzdorf vorgetragenen<br />
Arbeitsaufträge zu ergänzen.<br />
Dem stimmte der Rat zu.<br />
Neue Hochspannungstrasse<br />
Ratsmitglied Karl-Heinz Knobloch nahm Bezug auf einen Pressebericht<br />
des Trier. - Volksfreundes vom 10.12.2012, in dem über<br />
die geplante Errichtung einer 110-KV-Leitung von Thalfang nach<br />
Osburg berichtet wird. Herr Knobloch äußerte Bedenken gegen die<br />
Ausführung in Form einer Freileitung. Aus Sicht der betroffenen<br />
Ortsgemeinden sei auf eine Erdverkabelung zu drängen. Hierzu<br />
berichtete Bürgermeister Busch, dass nach Aussagen aller Beteiligten<br />
eine vollständige Erdverkabelung nicht finanzierbar sei. Er<br />
habe daher angeregt, dass in den Bereichen, in denen die Leitung<br />
näher als 500 m an Ortslagen gelangt, eine unterirdische Verlegung<br />
anzustreben sei. Insgesamt handelt es sich um einen etwa 8 Jahre<br />
dauernden Planungsprozess. Die betroffenen Ortsgemeinden werden<br />
regelmäßig über die Entwicklung informiert.<br />
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Die Energieagentur Region Trier<br />
bietet im Rahmen der Kampagne<br />
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und Keller? Welche Fenster sind die<br />
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Angebot liefert Ihnen einen ersten Überblick über die energetische<br />
Situation Ihres Gebäudes ersetzt allerdings keine umfassende Vor-<br />
Ort-Energieberatung.<br />
Der nächste Termin in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> findet<br />
am Donnerstag, 16.05.<strong>2013</strong> von 15:00 bis 18:00 Uhr in Waldrach<br />
statt, danach regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag im Monat.<br />
Bitte melden Sie sich telefonisch bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ruwer</strong> unter 06500/918-241 oder -210 an. Für weitere Fragen<br />
steht Ihnen auch die Energieagentur Region Trier unter der Telefonnummer<br />
0651 145958 13 zur Verfügung.
<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Öffnungszeiten:<br />
Montag - Freitag<br />
<strong>Samstag</strong><br />
Sonn- und feiertags<br />
Saisonbeginn Freibad <strong>Ruwer</strong>tal<br />
am Sonntag, 5. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> um 09.00 Uhr<br />
Freibad <strong>Ruwer</strong>tal in Mertesdorf<br />
06.00-19.00 Uhr<br />
09.00-19.00 Uhr<br />
09.00-18.00 Uhr<br />
vom 15.06. - 1<strong>4.</strong>08.<br />
Montag - Freitag<br />
06.00-19.30 Uhr<br />
Freibad <strong>Ruwer</strong>tal, Hauptstr. 4, 54318 Mertesdorf, Tel. 0651-52336<br />
- 50 Meter Schwimmerbecken mit 3- und 1m Sprungturm<br />
- Großes Nichtschwimmerbecken mit Wasserrutsche und künstlichem Wasserfall.<br />
- Kleinkindgerechtes Planschbecken mit verschiedenen Wasserrutschen und weiteren<br />
attraktiven Spielgeräten.<br />
- Behagliches Gartenrestaurant mit großflächigen Sonnen- und Wetterschirmen.<br />
250 Parkplätze gegenüber dem Freibad!<br />
Tag der Senioren<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
am 27. <strong>Mai</strong> im Festzelt in Osburg<br />
Wir laden alle Seniorinnen und Senioren herzlich ein mit uns<br />
einen schönen Nachmittag im Festzelt in Osburg zu verbringen.<br />
Wir beginnen um 1<strong>4.</strong>00 Uhr mit folgendem Programm:<br />
- Grußworte Bürgermeister Bernhard Busch<br />
- Chorgemeinschaft Osburg<br />
- Solo Thomas Siessegger<br />
- Mundart-Vortrag<br />
- Singkreis Waldrach<br />
- Männertreff Schöndorf<br />
Wir freuen uns gemeinsam mit der Ortsgemeinde/Festgemeinschaft<br />
auf einen schönen Nachmittag.<br />
Wie angekündigt hier die Busabfahrtszeiten:<br />
Bus I Erzig-Reisen<br />
12.40 Uhr Bonerath<br />
12.45 Uhr Holzerath<br />
12.50 Uhr Schöndorf (Lonzenburg nach Absprache)<br />
12.55 Uhr Hinzenburg<br />
13.00 Uhr Geizenburg<br />
13.05 Uhr Ollmuth<br />
13.10 Uhr Pluwig<br />
13.15 Uhr Gusterath<br />
Bus II Erzig-Reisen<br />
13.10 Uhr Gutweiler<br />
13.15 Uhr Korlingen (Sommerau nach Absprache)<br />
13. 25 Uhr Morscheid<br />
13.30 Uhr Riveris<br />
13.35 Uhr Waldrach (Lichtenthal)<br />
Bus I Dixius<br />
13.15 Uhr Mertesdorf<br />
13.25 Uhr Kasel<br />
13.35 Uhr Waldrach (Dorfplatz)<br />
13.45 Uhr Thomm<br />
Bus II Dixius<br />
13.35 Uhr Lorscheid<br />
13.40 Uhr Herl<br />
13.45 Uhr Farschweiler<br />
nach Osburg<br />
Bitte anmelden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> Frau Roth<br />
06500/918010 oder am Pflegestützpunkt Waldrach Frau Grewenig<br />
06500/917943.<br />
Ausstellung im Rathaus<br />
Acrylmalerei von Petra Kohns-Merges vom 13.03.13 bis 2<strong>4.</strong>05.13<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> in Waldrach<br />
Petra Kohns-Merges geb. 1965 in Trier, lebt und arbeitet in<br />
Farschweiler<br />
Die gezeigten Bilder der Künstlerin zeigen den Menschen in der<br />
Kraft des Augenblicks!<br />
In Ihren Werken fließen Gefühle und durch Erlebtes ausgelöste<br />
Emotionen mit ein. Das Auseinandersetzen mit Traum und Wirklichkeit<br />
verbindet die Körper mit Raum und Farbe.<br />
In einigen Werken wird durch die Überlagerung einzeln verlaufender<br />
Lasuren ein geheimer diffuser Ort geschaffen, in dessen Hintergrund<br />
wir nur etwas erahnen können.<br />
Der freche Pinselduktus und die spielerische Art den Pinsel als Zeichenstift<br />
zu benutzen zeichnet die Arbeiten aus. Die Bilder machen<br />
neugierig, und laden zum Betrachten, Erkennen und Fühlen ein.<br />
Der Betrachter wird auf eine individuelle Reise mitgenommen.<br />
Worte der Künstlerin:<br />
„Sehr wichtig in meinen Arbeiten ist mir der experimentelle Aspekt,<br />
da es mir nicht um die Darstellung des Sichtbaren - auch nicht um<br />
die Verfremdung der Wahrnehmung oder um eine bizarre Unterhaltung<br />
geht. Vielmehr möchte ich in meinen Bildern auf die Magie<br />
des Unsichtbaren aufmerksam machen - den Raum zwischen, hinter<br />
und in den Dingen, das Spiel von Nähe und Distanz, die Perspektiven<br />
und unkonventionellen Blickwinkel.<br />
Ausbildung:<br />
- 6 semestriges Kunststudium an der Europäischen Kunstakademie<br />
Trier<br />
- Mitglied Kulturwerkstatt, Tufa,<br />
- Vertreten in der Artothek23 der Tufa Trier<br />
Preise:<br />
1. Preis Kategorie Acryl „ Art on WEB 2012,C.E.P.A.L. Kédange<br />
sur Canner / Frankreich<br />
Auswahl von Einzelausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen<br />
2011/2012<br />
- Galerie Walderdorff, Trier (K)<br />
- Jahresausstellung der Kulturwerkstatt Tufa in Trier<br />
- 1<strong>4.</strong> intern. Kunstausstellung „Art on WEB 2012“ (K) C.E.P.A.L.<br />
Kédange sur Canner /Frankreich<br />
- Kunstprojekt „ St. Matthias im Focus“ (K)<br />
- Einzelaustellung in der Hauptstelle der Volksbank Trier<br />
- Künstler der Region, Eisenbahnhalle Losheim 2011<br />
- Kunstausstellung der EVBK in Prüm (K)<br />
Kontaktdaten: 0170-3861234, www.kunst-pekome.de<br />
E-<strong>Mai</strong>l: info@kunst-pekome.de
<strong>Ruwer</strong> - 7 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Vorverlegung des Redaktionsschlusses für<br />
Feiertage im <strong>Mai</strong><br />
Der Redaktionsschluss für die 21. KW (Pfingsten) ist am<br />
Freitag, 17. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 10.00 Uhr<br />
Der Redaktionsschluss für die 22. KW (Fronleichnam) ist am<br />
Freitag, 2<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 10.00 Uhr<br />
Wir bitten dringend um Beachtung, da später eingehende Texte<br />
nicht mehr berücksichtigt werden können.<br />
Aus den Gemeinden<br />
27. Sitzung des Gemeinderates Bonerath<br />
Einladung<br />
am Montag, 6. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste<br />
zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014<br />
- 2018<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
2. Mitteilungen<br />
3. Bauvoranfragen/Bauanträge<br />
<strong>4.</strong> Grundstücksangelegenheiten<br />
5. Pachtangelegenheiten<br />
Gabriele Terres, Ortsbürgermeisterin<br />
Dienstleistungszentrum<br />
54295 Trier,<br />
Ländlicher Raum den 22.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />
(DLR) Mosel<br />
Dienstsitz Trier<br />
Abteilung Landentwicklung Tessenowstraße 6<br />
Obermosel Telefon: 0651 – 9776 248<br />
Vereinfachtes Telefax: 0651 – 9776 330<br />
Flurbereinigungsverfahren www.dlr-mosel.rlp.de<br />
Bonerath (Feld)<br />
Az.: 71077-HA10.1.-<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
I. a) Im Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld), Landkreis<br />
Trier-Saarburg, liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der<br />
Wertermittlung am<br />
Dienstag, den 21.05.<strong>2013</strong>,<br />
von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:30 Uhr<br />
im Gemeindehaus, Boorwiese, 54316 Bonerath<br />
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit<br />
werden Bedienstete des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum<br />
(DLR) Mosel zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend<br />
sein.<br />
Alle Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit<br />
an dem vorgenannten Termin Gebrauch zu<br />
machen.<br />
b) Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse<br />
der Wertermittlung findet am<br />
Dienstag, den 21.05.<strong>2013</strong>, um 18:00 Uhr<br />
im Gemeindehaus, Boorwiese, 54316 Bonerath<br />
statt.<br />
Zu diesem gemeinsamen Termin aller Beteiligten wird hiermit eingeladen.<br />
Erfahrungsgemäß können während dieser Termine keine speziellen<br />
Einzelauskünfte erteilt werden.<br />
In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch<br />
den Verhandlungsleiter erläutert.<br />
Jedem Teilnehmer wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis<br />
des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren<br />
gehörenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der<br />
Wertermittlung enthält.<br />
Miteigentümer und gemeinsame Eigentümer erhalten grundsätzlich<br />
nur einen Auszug; dieser wird entweder dem gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten, dem in der Flurbereinigungsgemeinde wohnenden<br />
Miteigentümer, gemeinschaftlichen Eigentümer oder dem in<br />
den Eigentumsunterlagen des Dienstleistungszentrums Ländlicher<br />
Raum (DLR) Mosel an erster Stelle Eingetragenen zugesandt. Es<br />
ist dessen Angelegenheit, den Auszug den übrigen Eigentümern<br />
zugänglich zu machen.<br />
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können<br />
von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin<br />
oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen<br />
müssen jedoch spätestens am 30.06.<strong>2013</strong> bei dem Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Abteilung<br />
Landentwicklung Obermosel (Flurbereinigungsbehörde),<br />
Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingegangen sein. Nach Behebung<br />
begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die<br />
Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung<br />
und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung<br />
der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher<br />
Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung<br />
ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
des gesamten Flurbereinigungsgebietes nachzuprüfen, da jeder<br />
Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer<br />
Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem<br />
Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen<br />
des gesamten Flurbereinigungsgebietes einzusehen.<br />
II. Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer<br />
(Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Flurbereinigungsverfahren<br />
über ihre Wünsche für die Abfindung<br />
zu hören (§ 57 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der z.Zt. gültigen<br />
Fassung. Zu diesem sogenannten Planwunschtermin, der am<br />
22.05.<strong>2013</strong> beginnt, werden die Teilnehmer durch Einzelladung<br />
geladen.<br />
Sofern Sie an der Wahrnehmung der vorgenannten Termine verhindert<br />
sind, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten<br />
lassen. Der Bevollmächtigte muss jedoch eine ordnungsgemäße<br />
Vollmacht mit öffentlicher oder amtlicher Unterschriftsbeglaubigung<br />
vorlegen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner gem.<br />
Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.<br />
Vollmachtsvordrucke sind bei der Vorsitzenden des Vorstandes der<br />
Teilnehmergemeinschaft Bonerath (Feld), Frau Gabriele Terres,<br />
Brunnenstraße 1, 54316 Bonerath sowie beim Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier erhältlich.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Heiko Stumm (LS)<br />
Sprechstunde und Erreichbarkeit des Gemeindebüros/der<br />
Ortsbürgermeisterin<br />
Sprechstunden sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von<br />
1<strong>4.</strong>00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb<br />
dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.<br />
Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536<br />
Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und Telefon-<br />
Nr. auf dem Anrufbeantworter.<br />
Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-<strong>Mai</strong>l an mich geben:<br />
ortsbuergermeisterin@farschweiler.de oder den Beigeordneten und<br />
Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich<br />
weiterleiten.<br />
Informationen und Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter:<br />
www.farschweiler.de<br />
Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin
<strong>Ruwer</strong> - 8 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Jugendsammelwoche <strong>2013</strong><br />
Unter dem Motto „Für Uns - Für Euch - Für Andere“ findet die<br />
diesjährige Jugendsammelwoche des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz<br />
statt. Die Jugendlichen des Musikvereins und der Freiwilligen<br />
Feuerwehr haben sich bereit erklärt, in der Zeit vom 25.<br />
April bis <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> diese Sammlung in Gusterath durchzuführen. Der<br />
Erlös kommt unterstützungsbedürftigen Jugendlichen und Jugendorganisationen<br />
zugute. Die Bürger von Gusterath werden gebeten<br />
diese Sammlung zu unterstützen und die Jugendlichen freundlich<br />
zu empfangen.<br />
Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath<br />
Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen<br />
der Gemeinde Gusterath<br />
vom 10. April <strong>2013</strong><br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />
der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen<br />
bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch<br />
eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />
Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />
Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Grunddienstbarkeit<br />
oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, und<br />
die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />
Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />
ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Hausoder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch<br />
verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung kann von jedem der Reinigungspflichtigen<br />
die Reinigung der von der Mehrheit der Reinigungspflichtigen<br />
zu reinigenden Straßenfläche verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege und des Strassenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />
und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, FussgaÅNngerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.
<strong>Ruwer</strong> - 9 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Grundstück anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt<br />
notwendige Maß zu beschränken. Baumscheiben und begrünte Flächen<br />
dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien<br />
bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender<br />
Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />
bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />
die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
30. Oktober 1966 außer Kraft.<br />
Gusterath, den 10. April <strong>2013</strong><br />
gez. Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Impressum:<br />
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der<br />
Hauptsatzung.<br />
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
Verantwortlich:<br />
Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />
Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch<br />
(Industriepark Region Trier)<br />
untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />
Telefon und Fax:<br />
tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />
Nachrichten und Hinweise<br />
Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />
von Vereinen:<br />
Bürgermeister Bernhard Busch,<br />
Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Anzeigenteil:<br />
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />
Internet und E-<strong>Mai</strong>l: www.wittich.de, E-<strong>Mai</strong>l: info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise:<br />
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />
Postanschrift:<br />
Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />
Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />
gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />
Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />
aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
<strong>Ruwer</strong> - 10 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Gemeindesprechstunde<br />
Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz<br />
10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen und Bürger<br />
ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder<br />
einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />
Telefon: 06588-910349<br />
E-<strong>Mai</strong>l:<br />
Internetseite:<br />
ortsbuergermeister@gusterath.de<br />
www.gusterath.de<br />
Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath<br />
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />
Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen:<br />
privat: 06588-7125<br />
PKW: 0170-2930362<br />
Handy: 0170-2913467<br />
dienstlich: 0651-74676<br />
Fax: 0651-49848<br />
Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen<br />
der Gemeinde Herl<br />
vom 15. April <strong>2013</strong><br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />
der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen<br />
bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch<br />
eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />
Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />
Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Grunddienstbarkeit<br />
oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, und<br />
die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />
Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />
ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Hausoder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege und des Strassenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />
und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder<br />
offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute<br />
Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und oder ihr entzogenes<br />
Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den<br />
Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört auch eine<br />
an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute Straße, von<br />
der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.
<strong>Ruwer</strong> - 11 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, FussgaÅNngerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das<br />
Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder<br />
Gräben ist unzulässig.<br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch<br />
Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern,<br />
dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt<br />
und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt<br />
wird. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr<br />
erforderlichen Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später<br />
Räumende muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor<br />
den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Grundstück anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
frei zu halten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
29. Oktober 1966 außer Kraft.<br />
Herl, den 15. April <strong>2013</strong><br />
gez. Artur Jäckels, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.
<strong>Ruwer</strong> - 12 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes<br />
Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath<br />
§ 1<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
der Ortsgemeinde Holzerath<br />
für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014<br />
Der Ortsgemeinderat Holzerath hat aufgrund der §§ 95 ff. der<br />
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />
Januar 1994 (GVBl. S. 153 ff.) in der derzeit gültigen Fassung, in der<br />
Sitzung am 10.01.<strong>2013</strong> folgende Haushaltssatzung beschlossen, die<br />
nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde<br />
vom 19.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong> hiermit bekannt gemacht wird:<br />
Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr: <strong>2013</strong> 2014<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf 94<strong>4.</strong>970,00 EUR 942.055,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag derAufwendungen auf 980.765,00 EUR 1.011.690,00 EUR<br />
der Jahresfehlbedarf ( - )/ Jahresüberschuss auf - 35.795,00 EUR - 69.635,00 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf 88<strong>4.</strong>790,00 EUR 883.240,00 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 898.915,00 EUR 933.110,00 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 1<strong>4.</strong>125,00 EUR - 49.870,00 EUR<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.500,00 EUR 4<strong>4.</strong>000,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 96.100,00 EUR 0,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 50.600,00 EUR 4<strong>4.</strong>000,00 EUR<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 70.715,00 EUR 55.970,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.990,00 EUR 50.100,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6<strong>4.</strong>725,00 EUR 5.870,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.001.005,00 EUR 983.210,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.001.005,00 EUR 983.210,00 EUR<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
§ 2<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird festgesetzt für das<br />
Haushaltsjahr<br />
Haushaltsjahr<br />
<strong>2013</strong> 2014<br />
1.) zinslose Kredite auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />
2.) verzinste Kredite auf 50.600,00 EUR 0,00 EUR<br />
§ 3<br />
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> auf:<br />
0,00 EUR<br />
für das Haushaltsjahr 2014 auf:<br />
0,00 EUR<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen, beläuft sich<br />
für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> auf:<br />
0,00 EUR<br />
für das Haushaltsjahr 2014 auf:<br />
0,00 EUR<br />
§ 4<br />
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
entfällt<br />
§ 5<br />
Kredite, Kredite zur Liquiditätssicherung und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />
entfällt
<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
§ 6<br />
Steuern<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:<br />
Haushaltsjahr<br />
Haushaltsjahr<br />
<strong>2013</strong> 2014<br />
1.) Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H. 300 v. H.<br />
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 400 v. H.<br />
2.) Gewerbesteuer 340 v.H. 340 v.H.<br />
3.) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden<br />
für den ersten Hund 50,00 EUR 50,00 EUR<br />
für den zweiten Hund 72,00 EUR 72,00 EUR<br />
für jeden weiteren Hund 87,00 EUR 87,00 EUR<br />
für den ersten Kampfhund 400,00 EUR 400,00 EUR<br />
für jeden weiteren Kampfhund 572,00 EUR 572,00 EUR<br />
§ 7<br />
Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2011 beträgt<br />
<strong>4.</strong>228.822,74 Euro.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2012 beträgt<br />
- noch nicht ermittelt -Euro.<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.<strong>2013</strong> beträgt<br />
- noch nicht ermittelt -Euro.<br />
§ 8<br />
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als<br />
1.000,00 Euro<br />
überschritten sind.<br />
§ 9<br />
Wertgrenzen für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.<br />
§ 10<br />
Altersteilzeit<br />
Entfällt<br />
54316 Holzerath, den 10.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />
Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.<strong>2013</strong> bis 1<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> während der allgemeinen Dienststunden bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 108 öffentlich aus.<br />
Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />
2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />
eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche<br />
Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend gemacht worden ist.<br />
54320 Waldrach, 1<strong>4.</strong>01.<strong>2013</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />
Busch, Bürgermeister<br />
Gehöferschaft Holzerath<br />
Die Gehöferschaft Holzerath hat Birkenreste zu versteigern! Bei<br />
Interesse bis spätestens 10.05.201 3 melden bei: Tel. 06588 - 551 od.<br />
E-mail: gehöferschaft-holzerath@web.de.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath<br />
Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />
Straßen der Gemeinde Holzerath<br />
vom 12. April <strong>2013</strong><br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />
LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />
derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />
durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />
angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />
oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />
eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />
Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />
dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.
<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere als<br />
erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen, einen<br />
Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />
und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Grundstück anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen in Verlängerung der<br />
Gehwege. Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf<br />
Radwegen freizuhalten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.
<strong>Ruwer</strong> - 15 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />
bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />
die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
29. Oktober 1966 außer Kraft.<br />
Holzerath, den 12. April <strong>2013</strong><br />
gez. Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
23. Sitzung des Gemeinderates Holzerath<br />
Einladung<br />
am Donnerstag, 16. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 20.00 Uhr im Gemeindehaus.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Mitteilungen<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste<br />
zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018<br />
<strong>4.</strong> Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer<br />
Kleinkinderrutsche für den Spielplatz Kapellenstraße<br />
5. Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützung des Projektes<br />
„72 Stunden“<br />
6. Beratung und Beschlussfassung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung<br />
in Höhe von 30.000 € gemäß § 100 GemO für<br />
die unabweisbare Sanierung der Wasserversorgung in der KiTa<br />
bzw. im Gemeindehaus<br />
7. Beratung und Beschlussfassung über den Umfang der Sanierung<br />
der KiTa / des Gemeindehauses<br />
- Grundsatzbeschluss -<br />
Öffentlicher Teil:<br />
8. Vergaben<br />
Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist jeweils Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis<br />
20.00 Uhr im Gemeindehaus - Seniorenraum - (Eingang Untergeschoss)<br />
Dort erreichen Sie mich oder meine Stellvertreterin Frau<br />
Marlene Stühler. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich bzw.<br />
können eine Nachricht hinterlassen unter Tel. 0151-14666127 oder<br />
06588-988855.<br />
Gerne können Sie mir Ihr Anliegen auch per E-<strong>Mai</strong>l unter folgender<br />
Adresse zusenden: buergermeister@holzerath.de<br />
Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />
Stellenausschreibung<br />
Für unsere katholische Kindertageseinrichtung St. Nikolaus in<br />
Kasel suchen wir ab 01.08.13<br />
eine/n engagierte/n Erzieher/in<br />
als pädagogische Fachkraft<br />
mit einem BU von 51,92, derzeit 20,25 Stunden, befristet auf eine<br />
Krankheitsvertretung.<br />
Unsere Einrichtung ist eine Kindertagesstätte mit 2 geöffneten<br />
Gruppen und 1 altersgemischten Gruppe.<br />
Unser zentraler Leitsatz lautet „Geborgen in Deiner Hand“.<br />
Indem wir das Kind wertschätzen schaffen wir eine stabile Basis, in<br />
der es Geborgenheit und Sicherheit findet. Eltern sind für uns die<br />
ersten Erzieher ihrer Kinder und sind für uns wichtige Partner in<br />
der Erziehung. Durch Gottes JA zu uns lernen wir uns selbst und<br />
andere schätzen und respektieren. Als motivierte Fachkräfte ergänzen<br />
und unterstützen wir uns gegenseitig.<br />
Wir arbeiten in altershomogenen Gruppen mit gruppenübergreifenden<br />
Elementen, wo Kinder aller Altersstufen miteinander Erfahrungen<br />
machen.<br />
Die Stelle ist in der Gruppe der „Großen“ zu besetzen.<br />
Wir wünschen uns, dass Sie<br />
- Kinder differenziert wahrnehmen können und es verstehen, sie<br />
liebevoll in ihren Entwicklungsprozessen zu begleiten und zu<br />
unterstützen<br />
- ein fundiertes Fachwissen zur pädagogischen (religionspädagogischen)<br />
Arbeit mitbringen und es in Ihrer Arbeit kindorientiert<br />
und lebensnahe einsetzen können<br />
- Freude daran haben, mit anderen Mitarbeiter/innen kooperativ<br />
zusammen zu arbeiten<br />
- sich engagiert für eine wertvolle Zusammenarbeit mit unseren<br />
Eltern einsetzen<br />
- sich mit Interesse und Engagement am QM Prozess unserer<br />
Einrichtung beteiligen<br />
- bereit sind an 2 Nachmittagen zu arbeiten<br />
Wir bieten Ihnen<br />
- eine Einrichtung mit einem guten Betriebsklima<br />
- ein interessantes, verantwortungsvolles und vielfältiges Arbeitsfeld<br />
- die Zusammenarbeit mit einem engagierten und erfahrenen<br />
Team<br />
- die fachliche Begleitung während der Einarbeitungszeit<br />
- die Möglichkeit der Mitarbeit an der Weiterentwicklung der<br />
pädagogischen Konzeption<br />
- Fort- und Weiterbildung<br />
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schnellstmöglich an:<br />
Kita St. Nikolaus<br />
z.Hd. Christina Bootz<br />
Schulstraße 10<br />
54317 Kasel<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Am 07.05.<strong>2013</strong> findet keine Sprechstunde statt.<br />
Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen:<br />
Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9<br />
Internet: www.Kasel.de<br />
Email:<br />
Buergermeister@kasel.de<br />
Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de<br />
Telefonnummer der Gemeinde Kasel:<br />
0651/69963134 und 0651/57808<br />
Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister
<strong>Ruwer</strong> - 16 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />
Straßen der Gemeinde Korlingen<br />
vom 1<strong>4.</strong> April <strong>2013</strong><br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />
LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />
derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />
durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />
angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />
oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />
eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />
Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />
dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf derStraßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />
werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten<br />
usw.) nicht berücksichtigt.<br />
Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen oder festlegen<br />
(z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten<br />
auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung<br />
der äußeren Berührungspunkte von Grundstück und Straße<br />
(Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren Punkte der der<br />
Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem<br />
Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, FussgaÅNngerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken<br />
zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der<br />
Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt<br />
und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.
<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den<br />
Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Grundstück anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
freizuhalten.<br />
An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />
Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang<br />
gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />
EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />
gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom 5.<br />
März 1966 außer Kraft.<br />
Korlingen, den 1<strong>4.</strong> April <strong>2013</strong><br />
gez. Gerhard Tholl, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />
Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:<br />
Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid<br />
Tel. privat: 06500-8097<br />
Tel.: dienstlich: 06586-992843<br />
Sprechstunden nach Vereinbarung<br />
E-<strong>Mai</strong>l: og.lorscheid@ruwer.de<br />
Sprechstunde und Gemeindebüro<br />
Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde<br />
im Gemeindebüro im Bürgerhaus jeweils donnerstags von<br />
17.00 - 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der<br />
Sprechstunde 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkasten<br />
am Bürgerhaus hinterlassen werden.<br />
Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:<br />
Telefon: 0651-57947<br />
Bitte hinterlassen Sie ggf. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter<br />
Fax: 0651-52879<br />
Postanschrift: Eichgraben 4,<br />
E-<strong>Mai</strong>l:<br />
Homepage:<br />
54318 Mertesdorf<br />
buergermeisterin@mertesdorf.de<br />
www.mertesdorf.de<br />
Amtsgericht Trier<br />
Geschäftsnummer: 23 K 142/12<br />
Terminsbestimmung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Mertesdorf<br />
Blatt 1164 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück<br />
am Mittwoch, dem 22.05.<strong>2013</strong>, 1<strong>4.</strong>30 Uhr<br />
an der Gerichtsstelle Trier, Justikstraße 2, 4, 6, Saal 56 versteigert<br />
werden.<br />
Gemarkung Mertesdorf<br />
BV Nr. 2) Flur 16 Nr., 103 Gebäude- und Freifläche, Auf Krein<br />
34, 7,64 ar<br />
(freistehendes Einfamilienhaus mit Büroräumen im<br />
UG, Bauj.: 1967)
<strong>Ruwer</strong> - 18 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a ZVG auf 175.000,00 EUR<br />
festgesetzt. Der Versteigerungsvermerk ist am 23.10.2012 in das<br />
Grundbuch eingetragen worden. Ist ein Recht im Grundbuch nicht<br />
vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />
anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger<br />
oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht<br />
im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen<br />
Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen<br />
vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />
Zinsen und Kosten der Kündigung und der die ‚Befriedigung aus<br />
dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des<br />
beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll<br />
der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, dass der Versteigerung<br />
des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG<br />
mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung<br />
oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken,<br />
bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt<br />
für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
54290 Trier, den 0<strong>4.</strong>03.<strong>2013</strong><br />
Das Amtsgericht, Abteilung 23<br />
gez. Masfelder, Rechtspfleger<br />
ausgefertigt:: Drautzburg, Justizobersekretärin<br />
als Urkundsbeamtin der Geschäftstelle<br />
Nichtöffentliche 36. Sitzung<br />
des Gemeinderates Morscheid<br />
Einladung<br />
am Mittwoch, 8. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 19.00 Uhr, im VHS-Raum.<br />
Tagesordnung:<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
1. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />
2. Grundstücksangelegenheiten<br />
Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath.<br />
Sperrung des Rasenplatzes<br />
Ein dauerhaft gut bespielbarer Rasenplatz setzt neben den im Laufe<br />
des Jahres immer wiederkehrend zu verrichtenden Arbeiten einmal<br />
jährlich auch intensive Pflege- und Regenerationsarbeiten voraus.<br />
Diese werden ab Montag, 06.05.<strong>2013</strong> durchgeführt. Der Rasenplatz<br />
muss daher zwingend bis zum 26.06.<strong>2013</strong> für die sportliche Nutzung<br />
gesperrt werden. Ich bitte alle Nutzer um Beachtung und Verständnis<br />
für diese absolute Notwendigkeit.<br />
Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath.<br />
Aus der Sitzung des Gemeinderates Osburg<br />
vom 28. März <strong>2013</strong><br />
Kindergarten<br />
Lieferung der Fassadenplatten<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote<br />
abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />
Firma Fibre Cem mit einer Angebotssumme von ca. 8.500 EUR<br />
den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben.<br />
Lieferung Dämmstoffe und Holzunterkonstruktion<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurde 1 Angebot<br />
abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />
Firma Schüller, Trier mit einer Angebotssumme von ca 2.500<br />
EUR den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben.<br />
Ausführung der Sanitärinstallationen WC<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote<br />
abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />
Firma BHG, Trier mit einer Angebotssumme von ca. 1.5000<br />
EUR den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben.<br />
Ausführung der Fliesenlegerarbeiten WC<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote<br />
abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />
Firma BHG, Trier mit einer Angebotssumme von ca. 2.000 EUR<br />
den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben.<br />
Ausführung Malerarbeiten WC<br />
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote<br />
abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />
Firma Höllen, Osburg mit einer Angebotssumme von ca. 500<br />
EUR den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben. An<br />
der Abstimmung nahmen Werner Mayer und Carsten Geib wegen<br />
Ausschließungsgründne nicht teil.<br />
Glückwunsch an Kegler<br />
Die 1. Mannschaft des Kegelsportvereins Osburg wurde Meister in<br />
der Oberliga und hat damit den Aufstieg in die Rheinland-Pfalz-<br />
Liga geschafft. Herzlichen Glückwunsch!<br />
Dank an Helfer<br />
Beim Dreck-weg-Tag am vergangenen Freitag (22.03.<strong>2013</strong>) war eine<br />
große Beteiligung von Kindergarten- und Grundschulkindern zu<br />
verzeichnen. Es wurden insgesamt rund 1,8 Tonnen an Müll eingesammelt.<br />
Die Ortsgemeinde bedankt sich nochmals bei allen, die an<br />
dieser Aktion mitgewirkt haben.<br />
Wegeschäden<br />
Die im Zuge der Umleitungsstrecke (Schulstraße und Weg neben<br />
der neuen Hochwaldhalle Osburg) entstandenen Fahrbahnschäden<br />
werden in der nächsten Woche beseitigt. Die Schadstellen des Wirtschaftsweges<br />
werden durch Austausch des Unterbaus und Einbau<br />
einer Tragschicht behoben. Die Schäden in der Schulstraße werden<br />
mit Asphaltmischgut ausgebessert.<br />
Standsicherheit von Bäumen<br />
Ortsbürgermeister Rommelfanger informierte darüber, dass bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung eine Schulung der Gemeindearbeiter<br />
für die Baumsicherung durchgeführt wurde. In Kürze findet der<br />
praktische Teil statt. Den Gemeindearbeitern ist damit zumindest<br />
eine grobe Einschätzung möglich, ob ein Baum krank ist und gefällt<br />
werden muss. Demnächst soll jede Gemeinde ein Baumkataster<br />
führen.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz,<br />
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)<br />
vom 02.11.1981 (GVBl: S. 247)<br />
Versammlung der Angehörigen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Osburg<br />
Am Dienstag, <strong>4.</strong> Juni <strong>2013</strong> findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus<br />
Osburg eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen<br />
Feuerwehr Osburg statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Wahl des stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Osburg
<strong>Ruwer</strong> - 19 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Wahlberechtigt für die Wahl des stellv. Wehrführers sind nach § 14<br />
Absatz 2, Satz 2 LBKG die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Osburg, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br />
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§14<br />
Absatz 2, Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />
Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2,<br />
Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).<br />
Bernhard Busch, Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath<br />
Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />
Straßen der Gemeinde Osburg<br />
vom 15. April <strong>2013</strong><br />
Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />
die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />
wird:<br />
§ 1<br />
Reinigungspflichtige<br />
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />
LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />
derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />
durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />
angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />
oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />
eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />
zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />
Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />
dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />
die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />
anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />
insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />
zugeteilt wird.<br />
(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />
das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />
eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />
Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />
Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />
ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />
öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />
(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />
als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />
einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />
hat.<br />
(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />
gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />
kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />
der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />
verlangen.<br />
§ 2<br />
Gegenstand der Reinigungspflicht<br />
(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />
Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />
Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />
alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />
oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />
(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />
umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />
der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />
Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />
Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />
errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />
nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />
längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />
Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />
die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />
den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />
oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />
sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />
den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />
(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />
reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />
Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />
(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />
unterliegenden Straßen.<br />
Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />
Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />
berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />
oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />
Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />
und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />
und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />
Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />
Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />
(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />
sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />
über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />
Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />
Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />
außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />
liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />
(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />
geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />
Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />
oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />
den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />
auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />
Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />
§ 3<br />
Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />
Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />
der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />
auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />
kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />
vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />
Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />
eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />
§ 4<br />
Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />
1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />
2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />
3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />
<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />
die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />
Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />
§ 5<br />
Säubern der Straßen<br />
(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />
von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />
jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />
gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />
(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />
sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />
Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />
Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />
unzulässig.<br />
(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />
Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />
und stumpfen Besen benutzt werden.<br />
(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />
oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />
soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />
erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />
sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />
Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />
(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />
bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />
Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />
anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />
bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.
<strong>Ruwer</strong> - 20 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
§ 6<br />
Schneeräumung<br />
(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />
Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />
Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />
beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />
auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />
der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />
Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />
Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />
muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />
bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />
Grundstück anpassen.<br />
(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />
und die Fahrbahn geschafft werden.<br />
(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />
entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />
bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />
gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />
Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />
beseitigen.<br />
§ 7<br />
Bestreuen der Straße<br />
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />
und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />
von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />
solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />
sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />
und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />
Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />
freizuhalten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und<br />
Abgang gewährleistet ist.<br />
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />
besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />
abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />
Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />
auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />
nur erlaubt<br />
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />
denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />
Streuwirkung zu erzielen ist,<br />
b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen wie z. B. Treppen,<br />
Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />
In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />
Maß zu beschränken.<br />
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />
sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />
auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />
gelagert werden.<br />
(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />
Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />
dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />
später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />
vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />
vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />
(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />
streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />
Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />
keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />
§ 8<br />
Konkurrenzen<br />
Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />
Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />
beseitigen, bleibt unberührt.<br />
§ 9<br />
Geldbuße<br />
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />
oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />
zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />
Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />
bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />
die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />
21. November 1966 außer Kraft.<br />
Osburg, den 15. April <strong>2013</strong><br />
gez. Hubert Rommelfanger, Ortsbürgermeister<br />
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />
Satzung verletzt worden sind, oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />
Verletzung geltend machen.<br />
Stellenausschreibung<br />
Gesamteinrichtung Hermeskeil/Waldrach<br />
Für unsere katholische Kindertageseinrichtung St. Clemens,<br />
Osburg suchen wir ab 01.07.<strong>2013</strong><br />
eine/n Erzieher/in<br />
als pädagogische Fachkraft mit Zusatzauftrag interkulturelle<br />
Arbeit mit einem BU von 75% derzeit 29,25 Std./Woche.<br />
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.<br />
Unsere Kindertagesstätte ist eine 7-gruppige Einrichtung mit 2<br />
Regelgrupp«en, 3 geöffneten Gruppen, 1 altersgemischten und<br />
einer Krippengruppe. Die Einrichtung hat 137 Plätze, davon<br />
sind 70 Ganztagsplätze.<br />
Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit sind: gruppenübergreifende<br />
Projektarbeiten, regelmäßige Waldtage, Schulkinderturnen<br />
in der Grundschule, interkulturelle Arbeit,<br />
Sprachförderung und eine intensive Zusammenarbeit mit<br />
Pfarrei.<br />
Wir wünschen uns, dass Sie<br />
- Kinder differenziert wahrnehmen können und es verstehen,<br />
sie liebevoll in ihren Entwicklungsprozessen zu<br />
begleiten und zu unterstützen<br />
- ein fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses in ihrer<br />
Arbeit kindorientiert und lebensnah einsetzen können<br />
- die Bereitschaft zur intensiven Kooperation mit Eltern<br />
mitbringen<br />
- zwischen den unterschiedlichen Kulturen vermitteln können<br />
- Freude daran haben, mit anderen Mitarbeiter/innen<br />
kooperativ zusammen zu arbeiten<br />
- einen Migrationshintergrund mitbringen, um unseren Kindern<br />
und Familien eine positive Identifikationsmöglichkeit<br />
zu bieten<br />
Wir bieten Ihnen<br />
- ein interessantes, verantwortungsvolles und vielfältiges<br />
Arbeitsfeld<br />
- die Zusammenarbeit mit einem engagierten und erfahrenen<br />
Team<br />
- die fachliche Begleitung während der Einarbeitungszeit<br />
- die Möglichkeit der Mitarbeit an der Weiterentwicklung<br />
der interkuturellen Konzeption<br />
- Fort- und Weiterbildung<br />
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung der Einrichtung<br />
Frau Lottritz-Konz, Tel. 06500/7001.<br />
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte<br />
an:<br />
KiTa gGmbh Trier<br />
Katholische Kindertagesstätte St. Clemens<br />
Frau Lottritz-Konz<br />
Friedhofstraße 32<br />
54317 Osburg
<strong>Ruwer</strong> - 21 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Sprechstunde und Erreichbarkeit<br />
des Ortsbürgermeisters<br />
Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis<br />
19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter<br />
Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen<br />
und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind die Möglichkeit,<br />
barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder<br />
werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />
Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />
Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg<br />
Telefon: 06500-7129<br />
Fax: 06500-913384<br />
Handy: 0160-5536148<br />
E-<strong>Mai</strong>l: og.osburg@ruwer.de<br />
Weitere Sprechstunden /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung<br />
möglich.<br />
Sonntagsmatinee<br />
mit der afrikanisch-deutschen<br />
Musikgruppe Black&White auf<br />
dem Kirchplatz in Pluwig<br />
Sonntag, 12. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> ab 11:45 Uhr<br />
erleben Sie afrikanische Lebensfreude, 80 Trommeln, für ein Jahrhundert<br />
„for the common people“!<br />
Mit 80 Trommeln, mit Tänzen und Liedern vom afrikanischen Kontinent<br />
und Liedern für weltweite Zusammenarbeit spielt die afrikanisch-deutsche<br />
Musikgruppe Black&White in Pluwig zur Eröffnung<br />
des diesjährigen Kultursommers! Südafrikanische Lieder spielt die<br />
Gruppe, Songs aus dem Kongo, aus Westafrika und Kenia, Gospel<br />
von den Sklavenplantagen aus den USA und Lieder aus der Karibik.<br />
Die Gäste können kräftig mitmachen, sogar auch mittrommeln!<br />
Zwei CDS hat die Gruppe herausgebracht: „Jambo“ und „Freundschaft<br />
ist möglich“.<br />
In der Gruppe Black&White haben sich Musiker aus Kongo, der<br />
Elfenbeinküste, Uganda und Deutschland zusammengefunden; sie<br />
spielen für den gemeinnützigen und für internationale Verständigung<br />
aktiven Verein „Initiative Black&White“. Eines der Mitglieder<br />
der Gruppe kommt aus dem Kriegsgebiet im Kongo, eins hat in der<br />
Elfenbeinküste Straßenkinder unterrichtet. Die Gruppe will helfen,<br />
mit ihrer Musik das voranzubringen, was die Allgemeine Erklärung<br />
der Menschenrechte schon vor über 60 Jahren den Menschen als<br />
Aufgabe gestellt hat um zu verhindern, dass wir noch einmal eine<br />
Katastrophe wie die beiden Weltkriege bekommen werden: Freundschaftliche<br />
Beziehungen zwischen den Völkern aufbauen. Die<br />
Gruppe hat deshalb einen Freundschaftsmarsch begonnen für ein<br />
Jahrhundert „of the common people“ für Maßnahmen zur weltweiten<br />
Umsetzung der universellen Erklärung der Menschenrechte,<br />
für eine Welt mit friedlichen Konfliktlösungen, ohne Krieg und mit<br />
menschenwürdigem Leben für alle! Eine Station dieses Freundschaftsmarsches<br />
ist am 12. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> in Pluwig.<br />
Herzlich willkommen in Pluwig!<br />
Eintritt frei.<br />
Sprechstunde, Gemeindebüro<br />
und Jugendvertretung<br />
Ortsbürgermeister Wolfgang Annen, 1. Beigeordneter Matthias<br />
Steuer oder die Beigeordnete Annelie Scherf sind während einer<br />
Sprechstunde im Büro der Kindertagesstätte am Kirchplatz jeweils<br />
mittwochs von 17:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen.<br />
Darüber hinaus ist das Gemeindebüro wie nachfolgend zu erreichen:<br />
Telefon: 06588/988778<br />
Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14<br />
E-<strong>Mai</strong>l:<br />
Buergermeister@pluwig.de<br />
Homepage:<br />
www.pluwig.de<br />
Jugendvertretung@Pluwig.de<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz,<br />
die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)<br />
vom 02.11.1981 (GVBl: S. 247)<br />
Versammlung der Angehörigen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />
Änderung der Uhrzeit!<br />
Am Freitag, 31. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> findet um 20.00 Uhr im Johannesberghaus<br />
Pluwig eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Pluwig statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />
Wahlberechtigt für die Wahl des Wehrführers sind nach § 14 Absatz<br />
2, Satz 2 LBKG die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig,<br />
die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die<br />
Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§14<br />
Absatz 2, Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />
Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2,<br />
Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).<br />
Bernhard Busch, Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath<br />
Aus der Sitzung des Gemeinderates Riveris<br />
vom 10.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />
Standsicherheit von Bäumen<br />
Die Standsicherheit der Bäume im Gemeindegebiet wurde am<br />
05.03.<strong>2013</strong> durch einen Sachverständigen begutachtet. Als Ergebnis<br />
wird festgehalten, dass ein Baum im Bereich des Gemeindeplatzes<br />
(am ehemaligen Gastank) entfernt werden muss, da er abgestorben<br />
ist. Ansonsten stehen in erster Linie Pflegemaßnahmen und Pflegeschnitte<br />
an.<br />
Widerspruch abgelehnt<br />
Der Vorsitzende teilte mit, dass der Widerspruch der Gemeinde<br />
Riveris gegen die Zahlung des „Fonds deutsche Einheit“ vom<br />
Ministerium des Innern, Sport und Infrastruktur abgelehnt wurde.<br />
Der Bescheid wurde heute vorab per E-<strong>Mai</strong>l übermittelt. Dieser<br />
Punkt wird in einer der nächsten Sitzungen in die Tagesordnung<br />
aufgenommen.<br />
Kindergarten<br />
Die ungedeckten Kosten für den Kindergarten Morscheid betragen<br />
für das Jahr 2012 68.253,98 EUR. Der Betrag wird zwischen den<br />
Gemeinden Morscheid und Riveris nach der Anzahl der Kinder, die<br />
den Kindergarten besuchen, aufgeteilt. Es gibt hierzu zwei Stichtage;<br />
das sind der 1. April und der 1. Oktober jeden Jahres. Bemerkenswert<br />
ist, dass zum Stichtag 01.10.2012 mehr Kinder aus Riveris<br />
(22 Kinder) die Kindertagesstätte besucht haben als Kinder aus<br />
Morscheid (20 Kinder). Der Anteil der ungedeckten Betriebskosten,<br />
welcher auf die Ortsgemeinde Riveris entfällt, beträgt für das<br />
vergangene Jahr 32.209,73 EUR.<br />
Zukunft in Riveris<br />
Noch in diesem Monat soll in der Gemeinde Riveris eine Umfrage<br />
der Universität Trier durchgeführt werden. Dabei geht es um<br />
Zukunftsplanung und die Energiesituation in Riveris. Der Vorsitzende<br />
ruft die Bevölkerung dazu auf, möglichst zahlreich an<br />
dieser wissenschaftlichen Arbeit teilzunehmen. Es gibt eine Auftaktveranstaltung<br />
zusammen mit Prof. Vogelgesang und zwei wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiterinnen der Uni Trier im Gemeindehaus.<br />
Die Umfrage wird anonym durchgeführt, alle Vorschriften des<br />
Datenschutzes werden beachtet. Der Gemeinde Riveris werden<br />
die Ergebnisse im Anschluss für weitere Planungen zur Verfügung<br />
gestellt. Die Ergebnisse werden dann im Juni der Öffentlichkeit präsentiert.
<strong>Ruwer</strong> - 22 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Einwohnerantrag auf durchgängige nächtliche Straßenbeleuchtung<br />
Der Vorsitzende teilte mit, dass am 11.03.<strong>2013</strong> Bürger der Gemeinde<br />
Riveris einen Einwohnerantrag gemäß § 17 GemO gestellt haben.<br />
Der Antrag wurde von 103 Einwohnern (ungeprüft) unterzeichnet.<br />
Die Gemeindeordnung sieht den Einwohnerantrag als demokratisches<br />
Element ausdrücklich vor. Es ist grundsätzlich eine gute<br />
Sache, wenn sich die Bürger Gedanken über die Gemeindepolitik<br />
machen und ihre Einflussmöglichkeiten wahrnehmen. Bevor über<br />
den Einwohnerantrag diskutiert wurde, stellte Herr Markus Kaldunski<br />
noch einmal die Sachlage dar, wie es dazu kam, dass die<br />
Straßenbeleuchtung nachts ausgeschaltet wird. Diese Maßnahme,<br />
so der Vorsitzende, sei ein Teil des Beitrages der Gemeinde zum<br />
kommunalen Entschuldungsfonds, den das Land aufgelegt hat. Mit<br />
dem Entschuldungsfonds sollen die Kassenkredite der Kommunen<br />
langfristig abgebaut werden. Das bedeutet, dass die Gemeinden<br />
vom Land einen Zuschuss bekommen, um die Kassenkredite zu tilgen.<br />
Voraussetzung ist jedoch, dass jede Gemeinde eigene Anstrengungen<br />
unternimmt, um entweder die Einnahmen zu erhöhen oder<br />
Kosten zu sparen. In einer Vereinbarung mit dem Land ist in einem<br />
Vertrag festgelegt, dass die Gemeinde 1/3 des Konsolidierungsbeitrags<br />
aufbringen muss und das Land 2/3 als Zuschuss auszahlt. Der<br />
von der OG Riveris jährlich aufzubringende Beitrag beträgt 7.668,-<br />
EUR; die Laufzeit des Fonds beträgt 15 Jahre. Durch die zeitweise<br />
Abschaltung der Straßenbeleuchtung erzielt die Ortsgemeinde eine<br />
Einsparung von rund 1.500,- EUR. Sollte der Rat beschließen, die<br />
Straßenbeleuchtung durchgängig brennen zu lassen, muss dieser<br />
Betrag durch andere Maßnahmen aufgebracht werden. Da das Einsparpotenzial<br />
der Gemeinde sehr gering ist, bleiben im Wesentlichen<br />
nur die Erhöhung von Steuern. Hierzu stellte der Vorsitzenden<br />
einige Varianten vor. Da dieses Thema von hohem öffentlichen Interesse<br />
ist beantragte der Vorsitzende, Wortmeldungen der Zuschauer<br />
zuzulassen. Diesem gab der Rat einstimmig statt. Anschließend<br />
erteilte der Vorsitzende das Wort an Herrn Frank Hetterich, den<br />
Initiator des Einwohnerantrages. Herr Hetterich stellte sich kurz<br />
vor und begründete noch einmal den von ihm gestellten Antrag. Im<br />
Wesentlichen geht es ihm um das Sicherheitsgefühl bei ihm selbst<br />
und bei vielen anderen Bürgern. Seiner Meinung nach begünstigt<br />
die Abschaltung der Straßenbeleuchtung die Begehung von Straftaten.<br />
Er schlug vor, eine Umfrage unter allen Riveriser Bürgern zu<br />
starten, um ein allgemeines Meinungsbild zu bekommen. An dieser<br />
Stelle verwies der Vorsitzende nochmals auf die mit der Uni Trier<br />
geplante Umfrage und regte an diesen Punkt hier mit abzufragen.<br />
Aus dem Publikum kam die Anregung, die Frage der Straßenbeleuchtung<br />
separat zu behandeln, weil verschiedene Bürger ggf. nicht<br />
an einer Umfrage teilnehmen möchten, jedoch zu dem Thema Straßenbeleuchtung<br />
Stellung nehmen wollen. Hier wies die Beigeordnete<br />
Petra Ruf darauf hin, das jeder die Möglichkeit habe, einzelne<br />
Fragen nicht zu beantworten. Der Vorsitzende wies auf den Datenschutz<br />
und auf die der Gemeinde fehlende Logistik hin. Im Weiteren<br />
wurde nach einer zeitlichen Perspektive gefragt. Der Vorsitzende<br />
sagte, dass selbst bei einer Beschlussfassung in der laufenden Sitzung<br />
es zum einen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf<br />
und zum anderen die RWE als Betreiber der Anlage einige Tage<br />
als Vorlauf benötigt. Wenn vor der Beschlussfassung eine Umfrage<br />
gestartet wird, rechnet der Vorsitzende mit 6-8 Wochen. Dieser Zeitraum<br />
wurde von den Zuschauern als akzeptabel bewertet.<br />
Nach einer sachlichen Diskussion unter den Ratsmitgliedern und<br />
Zuhörern machte der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:<br />
Bei der im April stattfinden Umfrage der Universität Trier soll<br />
wenn möglich ein separater Bogen oder die Frage auf dem letzten<br />
Blatt mit verteilt werden, wo die Meinung der Riveriser Bürger zur<br />
Abschaltung der Straßenbeleuchtung eingeholt werden soll. Es wird<br />
jedoch auch auf die Konsequenzen hingewiesen, die eine Wiederanschaltung<br />
zur Folge hat. Parallel dazu wird bei der Kommunalaufsicht<br />
angefragt, ob bei einer Erhöhung der Grundsteuer B auf<br />
410 % und gleichzeitiger nächtlicher Wiedereinschaltung der Straßenbeleuchtung<br />
der Beitrag der Gemeinde Riveris zum Entschuldungsfonds<br />
ausreichend ist und diese Kompensationsmaßnahme<br />
akzeptiert wird.<br />
Der Gemeinderat war einstimmig mit dieser Vorgehensweise einverstanden.<br />
Jugendarbeit in Riveris<br />
Der Vorsitzende erteilte das Wort an die beiden Jugendvertreter,<br />
Christoph Becker und Michael Reuter. Sie berichteten, dass ein<br />
Treffen der Kinder und Jugendlichen ab 10 Jahre am <strong>Samstag</strong>, 6.<br />
April im Gemeindehaus stattgefunden habe. Von den Kindern der<br />
Altersgruppe von 10 - 13 Jahre war jedoch niemand anwesend. Auch<br />
die Resonanz der älteren Jugendlichen war eher gering.<br />
Die beiden Jugendvertreter erläuterten ihre Ideen und Pläne für das<br />
Jahr <strong>2013</strong>:<br />
- die Bolivien-Kleidersammlung am 20.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong> wird von den<br />
Jugendlichen aus Riveris in den Orten Riveris und Morscheid<br />
durchgeführt,<br />
- das Tor auf dem Bolzplatz soll endlich aufgestellt werden,<br />
- der Rasen auf dem Bolzplatz soll erneuert werden,<br />
- der Ballfangzaun ist an einigen Stellen kaputt und wird repariert,<br />
- in der Nähe des Bolzplatzes soll ein Grillplatz eingerichtet werden.<br />
Sie betonten noch einmal ausdrücklich, dass sie jederzeit ein offenes<br />
Ohr für die Jugendlichen haben und neuen Ideen aufgeschlossen<br />
sind.<br />
Anschließend erteilte der Vorsitzende das Wort an die Jugendpflegerin<br />
der VG <strong>Ruwer</strong>, Frau Julia Eiter, und bat sie um Stellungnahme<br />
zur Jugendarbeit in der Gemeinde Riveris. Frau Eiter trug vor, dass<br />
Riveris eine von vier Ortsgemeinden neben Farschweiler, Pluwig<br />
und Waldrach ist, in denen eine Jugendvertretung im Gemeinderat<br />
existiert. Allein diese Tatsache an sich ist schon sehr begrüßenswert.<br />
Darüber hinaus ist die Jugendarbeit in Riveris sehr positiv zu sehen.<br />
Ca. 80 % der Jugendlichen erscheinen entweder regelmäßig oder<br />
gelegentlich zu den Treffen. Die beiden Riveriser Jugendvertreter<br />
engagieren sich im Gemeinderat und darüber hinaus für die Interessen<br />
der Jugend und äußern ohne Vorbehalte ihre Meinung und können<br />
auch ihre Rechte einfordern. Bei Problemen wird miteinander<br />
gesprochen und versucht, eine Lösung zu finden. Es gibt eine gute<br />
Kommunikation mit dem Gemeindevorstand und eine gute Zusammenarbeit.<br />
Auch für Kinder unter 10 Jahren gibt es in Riveris ein<br />
gutes Angebot.<br />
Die Altersgruppe der 10- bis 13-jährigen Kinder ist noch nicht ganz<br />
in die Jugendgruppe integriert. Hier muss noch ein Lösung gefunden<br />
werden.<br />
Der Vorsitzende bedankte sich bei den beiden Jugendvertretern und<br />
der Jugendpflegerin für die Ausführungen und die geleistete Arbeit.<br />
Er lobte ausdrücklich das Engagement der beiden Jugendvertreter<br />
und wies nochmals auf den Erfolg der Jugendvertretung in der<br />
Gemeinde Riveris hin. Auch er sagte, dass es in Riveris ein gutes<br />
Angebot in der Kinderarbeit gibt, die beiden Leiterinnen Claudia<br />
Köppinger und Monika Thömmes leiten diese Gruppe mit Erfolg.<br />
Ein fehlendes Angebot im Bereich der Altersgruppe 10-14 Jahre<br />
sieht er genauso wie die Jugendpflege wies jedoch darauf hin, dass<br />
er hier im Gespräch mit der Jugendpflegerin nach Lösungen sucht.<br />
Vergabe des Stromkonzessionsvertrages<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits mehrmals beraten.<br />
Bemängelt wurde vom Gemeinderat jeweils die lange Laufzeit des<br />
Vertrages von zwanzig Jahren. Der Vorsitzende berichtete nun, dass<br />
nach 15 Jahren ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das RWE ist<br />
Eigentümer und Betreiber des Stromnetzes. Nach Auskunft des<br />
RWE existiert ein Investitionsplan und es wird laufend ins Stromnetz<br />
investiert. Es wird angestrebt, überall wo dies möglich ist die<br />
Haushalte per Erdverkabelung an das öffentliche Stromnetz anzuschließen.<br />
Welche Maßnahmen in welchen Ortsgemeinden ergriffen<br />
werden, kann nicht in Erfahrung gebracht werden.<br />
Der Vorsitzende stellte die Annahme des Stromkonzessionsvertrages<br />
zur Abstimmung. Die Ratsmitglieder waren einstimmig für die<br />
Annahme des Stromkonzessionsvertrages.<br />
Sachbeschädigung<br />
Ratsmitglied Thomas Hoffmann teilte mit, dass im Raum neben<br />
dem Jugendraum Schäden entstanden sind bzw. Sachbeschädigungen<br />
entweder vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wurden.<br />
Der Vorsitzende war bereits darüber informiert. Ein Verursacher<br />
konnte jedoch noch nicht ermittelt werden.<br />
Seniorenmittagstisch<br />
Ratsmitglied Gerhard Ostermann fragte an, wie lange der Verein<br />
Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e. V. seinen Mittagstisch im<br />
Gemeindehaus Riveris anbieten will. Der Vorsitzende erläuterte,<br />
dass dies eine dauerhafte Einrichtung sein soll. Die Umbaumaßnahmen<br />
in der Küche des Gemeindehauses, u. a. eine neue Spülmaschine,<br />
wurden von diesem Verein durchgeführt und finanziert.<br />
Sollte der Verein sich eine andere Lokalität für den Mittagstisch<br />
suchen, verbleiben die Ein- und Umbauten im Gemeindehaus ohne<br />
dass für die Gemeinde eine finanzielle Verpflichtung besteht.<br />
Straßenschäden<br />
Ratsmitglied Thomas Hoffmann bemängelte die vielen Löcher und<br />
Risse, die in der Stauseestraße bedingt durch die kalte Witterung<br />
entstanden sind. Er fragte an, ob der Gemeindearbeiter hier Abhilfe<br />
schaffen kann. Der Vorsitzende antwortete, dass der Gemeindearbeiter<br />
einzelne Löcher reparieren kann, Risse müssen mit heißem<br />
Teer verfüllt werden. Die VG-Verwaltung sucht eine Firma, die sich<br />
um die Straßenschäden in der gesamten <strong>Verbandsgemeinde</strong> kümmern<br />
soll.
<strong>Ruwer</strong> - 23 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Die Gemeinde Riveris ist dort mit angemeldet. In diesem Zusammenhang<br />
teilte der Vorsitzende mit, dass im Jahr 2014 auch der Endstufenausbau<br />
im Baugebiet „Auf der Hütte“ gemacht werden soll,<br />
um witterungsbedingte Straßenschäden beim Vorstufenausbau und<br />
damit verbunden auch Mehrkosten zu vermeiden.<br />
Buswartehäuschen<br />
Es wurde nachgefragt, wann das Buswartehäuschen für die Bushaltestelle<br />
am Neubaugebiet aufgestellt werden kann. Der Vorsitzende<br />
erklärte hierzu, dass noch Schweißarbeiten erforderlich sind.<br />
Ratsmitglied Harald Hußlein und die Jugendvertreter erklärten sich<br />
dazu bereit die Schweiß- und Malerarbeiten zu erledigen und bei<br />
der Aufstellung zu helfen.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath<br />
22. Sitzung des Gemeinderates Schöndorf<br />
Einladung<br />
am Dienstag, 7. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 19:30 Uhr im Gasthaus Backes.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagslisten<br />
zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014<br />
- 2018<br />
<strong>4.</strong> Beratung und Beschlussfassung über Spendenanträge<br />
5. Anfragen/Anregungen<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
6. Mitteilungen<br />
7. Bauanträge/Bauvoranfragen<br />
8. Grundstücksangelegenheiten<br />
9. Anfragen/Anregungen<br />
Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />
Landkreis Trier-Saarburg<br />
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />
Ergebnisse der Wertermittlung<br />
2. Ladung zum Planwunschtermin<br />
Näheres siehe unter Bonerath<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im<br />
Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser<br />
Zeit bin ich dort zu erreichen (tel. 2373) Außerhalb der festen<br />
Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine<br />
Nachricht hingerlassen unter Tel.: 9824150 oder Fax: 9824149. Wenn<br />
der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne<br />
nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.<br />
Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):<br />
Tel.: 06588-2373<br />
außerhalb der Sprechzeit: Tel.: 06588-9824150<br />
Fax: 06588-9824149<br />
E-<strong>Mai</strong>l:<br />
og-schoendorf@web.de<br />
Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />
Jugendsammelwoche <strong>2013</strong><br />
vom 25. April bis 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong><br />
Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit<br />
zu sammeln.<br />
Sie beteiligen sich an der Jugendsammelwoche des Landesjugendringes<br />
Rheinland-Pfalz.<br />
In Thomm wird die Jugendfeuerwehr am 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> die Sammlung<br />
durchführen. Die Hälfte des gesammelten Betrages verbleibt bei<br />
der sammelnden Jugendgruppe, die damit eigene Projekte finanzieren<br />
kann. Die andere Hälfte des Sammelerlöses geht an den<br />
Landesjugendring, der damit Projekte seiner Mitgliedsverbände<br />
unterstützt, z. B. in der Behindertenarbeit oder im Rahmen von<br />
Entwicklungshilfe.<br />
Die Jugendlichen tragen einen Sammlerausweis mit sich. Die Sammlung<br />
ist durch die ADD Trier genehmigt.<br />
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten<br />
Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit<br />
bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb<br />
der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen<br />
oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax<br />
988376.<br />
Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313.<br />
Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-<strong>Mai</strong>l übermitteln.<br />
Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de<br />
Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />
Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />
17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />
Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer<br />
Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />
Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />
Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />
zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich<br />
erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />
oder E-<strong>Mai</strong>l: heinfriedcarduck@t-online.de<br />
Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />
Nachrichten und Kurzmitteilungen<br />
aus dem Gemeinde- und Vereinsleben<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Herzsport-Verein Hermeseil e.V.<br />
Übungsplan vom 6. <strong>Mai</strong> bis 10. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />
Ansprechpartner:<br />
Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />
Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />
Montag, 6. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Erholungs- und Gesundheitszentrum Thalfang<br />
1<strong>4.</strong>30-15.30 Uhr Gesundheitssport / Wassergymnastik<br />
Üb.-Leiterin u. Termininfos: Margareta Schmidt<br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
Übungsleitung: Margareta Schmidt
<strong>Ruwer</strong> - 24 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />
18.45 - 19.45 Uhr Übungsgruppe (2<br />
Ärztl. Leitung: NN (1), Dr. M. Wagener (2)<br />
Dienstag, 7. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Kleine Sporthalle Gymnasium<br />
17.30 - 19:00 Uhr Trainingsgruppe<br />
Übungsleitung:<br />
Monika Becker<br />
Ärzt. Leitung:<br />
Dr. D. Schätzer-Klotz<br />
19.00 - 20.00 Uhr<br />
Auch für Nichtmitglieder<br />
Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur<br />
Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677,<br />
<strong>Mai</strong>l: melaniekolling@t-online.de<br />
Donnerstag, 9. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Christi Himmelfahrt<br />
Freitag, dem 10. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Keine Übungsstunde,<br />
Sporthalle geschlossen<br />
SGPR „Selbsthilfe-Gruppe-<br />
Parkinson-<strong>Ruwer</strong>tal“<br />
Herzliche Einladung, an unsere Mitglieder und Begleitpersonen,<br />
zu unserem nächsten Gruppen-Treffen, am 7. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>. Dieses<br />
mal wieder etwas anders. Wir treffen uns um 13:00 Uhr im „Gasthaus<br />
Fronhof“ 54427 Kell am See. (Telefon: 06589 1641) zu einem<br />
gemeinsamen Mittagessen mit anschließender Wanderung um den<br />
See und gemütlicher Kaffeerunde zum Abschluss. Wer noch nicht<br />
angemeldet ist hat noch bis zum 30. April unter Angabe der Personenzahl<br />
Gelegenheit dazu.<br />
Auskunft erhalten Sie unter 06588-7472 Karl-Heinz Joswig.<br />
SGPR „Selbsthilfe-Gruppe-<br />
Parkinson-<strong>Ruwer</strong>tal“<br />
Herzliche Einladung zu unserem nächsten Gruppen-Treffen am 3.<br />
<strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>. Dieses mal wieder etwas anders. Wir treffen uns um 13:00<br />
Uhr im „Gasthaus Fronhof“ 54427 Kell am See. (Telefon: 06589<br />
1641) zu einem gemeinsamen Mittagessen mit anschließender Wanderung<br />
um den See und gemütlicher Kaffeegrunde zum Abschluss.<br />
Wer noch nicht angemeldet ist hat noch bis zum 30. April unter<br />
Angabe der Personenzahl Gelegenheit dazu.<br />
Auskunft erhalten Sie unter 06588-7472 Karl-Heinz Joswig.<br />
Tage der offenen Weinkeller im romantischen <strong>Ruwer</strong>tal<br />
in Kasel und Waldrach<br />
vom 09.-12.05.<strong>2013</strong><br />
Genießen Sie erlesene <strong>Ruwer</strong>-Rieslingweine zu typischen Winzergerichten!<br />
Sie sind herzlich willkommen bei:<br />
Weingut Herbert Steffes Weinmanufaktur Kasel e. G.<br />
Waldrach, Trierer Straße 3 Schulstraße 1, Tel: 0651/53512<br />
Telefon: 06500/329<br />
Flammkuchen, Wingertspoal (Schweinefiletspieß),<br />
Pasteten gefüllt mit feinem Kalbs- und Geflügelragout<br />
mit Salat, Feigensuppe mit grünem Pfeffer,<br />
Sülze an Balsamicoessig, Schinken-<br />
Käse- oder Hausmacherplatte mit Kartoffelsalat<br />
Donnerstag und Sonntag<br />
Kaffee und hausgemachter Kuchen<br />
Ofenkartoffel mit verschiedenen Füllungen,<br />
Salate, Brotzeitkarte<br />
Planwagenfahrten durch die Weinberge<br />
Donnerstag, Freitag und Sonntag<br />
Kaffee und Kuchen<br />
Weingut Johann Krämer-Meyer Weingut Dawen-Weibler Weingut Frank Meyer<br />
Waldrach, In der Lay 2 Waldrach, Thommer Straße 1 Waldrach, Auf der Kaul 14<br />
Telefon: 06500/563 Telefon: 06500/8472 Telefon: 06500/8001<br />
Rinderkochfleisch mit "Sauce Remoulade"<br />
Rinderzunge in Rieslingsoße, Frischer Spargel an Sauce Hollandaise mit Pfannkuchen herzhaft gefüllt mit<br />
"Layener Teller", Käsebrot, Lachs oder Grillschinken, Salatteller der Fleischfrikassee, Champignons und<br />
Schinken roh oder gekocht, Sülze, Saison, für Kinder: Spaghetti Bolognese Salatbeilage oder vegetarisch mit<br />
Hausmacher Blut- u. Leberwurst, sowie täglich à la carte. Blattspinat, Knobi und Schafkäse,<br />
(eig. Aufzucht und Herstellung), Donnerstag und Sonntag ab 11:30 Uhr, Flieten, Pommes frites<br />
Kinderteller mit Pommes und kleinem Schnitzel Freitag und <strong>Samstag</strong> ab 18:00 Uhr geöffnet Sülze mit Bratkartoffeln und Remoulade<br />
Donnerstag und Sonntag Donnerstag und Sonntag ab 14:00 Uhr <strong>Mai</strong>bowle<br />
Kaffee und Kuchen<br />
Kaffee und Kuchen<br />
Weingut Gebrüder Steffes Weingut Erhard Scherf Weinhaus Neuerburg<br />
Waldrach, Obere Kirchstraße 7, Kasel, Oberstraße 5 Kasel, Bahnhofstraße 2<br />
Telefon: 06500/99093 Telefon: 0651/57226 Telefon: 0651/9950088<br />
Winzerschnitzel mit Salatbeilage, Rindfleisch mit Remouladensoße, Wir bieten unsere Klassiker:<br />
Scampi-Spieß mit frischem Salat, Winzersteaks, Krautsalat, Riesling-Sülze mit Bratkartoffeln und<br />
Winzerkrusti, Bratwurst, Pommes, hausgemachter Remoulade,<br />
Schinkenteller und Käseteller Schinken-, Käse- oder Hausmacher Platten Salat mit Putenbruststreifen,<br />
Freitag und <strong>Samstag</strong> ab 18:00 Uhr geöffnet Probieren Sie unseren neuen Jahrgang! eine Auswahl an Spargelgerichten<br />
Donnerstag und Sonntag Kaffee und Donnerstag und Sonntag Sonntag: Muttertags-Menü<br />
hausgemachter Kuchen Kaffee und hausgemachter Kuchen An allen Tagen ab 11:00 Uhr geöffnet.
<strong>Ruwer</strong> - 25 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />
Veranstaltungskalender<br />
Gemeinde Datum Veranstaltung Veranstalter<br />
Bonerath 01.05. <strong>Mai</strong>wanderung Heimat- u. Kulturverein<br />
Farschweiler 01.05. <strong>Mai</strong>wanderung, Treffpunkt: Grillhütte Heimat- u. Verkehrsverein<br />
Gusterath 01.05. <strong>Mai</strong>fest auf dem Festplatz Musikverein Gusterath<br />
Lorscheid 01.05. <strong>Mai</strong>wanderung Heimat- u. Verkehrsverein<br />
Thomm 01.05. <strong>Mai</strong>wanderung zur Jungenwaldhütte Bergmannskapelle<br />
Mertesdorf 03.05. Jungweinprobe im Bürgerhaus <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V.<br />
Mertesdorf 0<strong>4.</strong>05. <strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf Lauftreff Mertesdorf<br />
Waldrach 0<strong>4.</strong>05. Abschlusskonzert zum 140-jährigen MGV Waldrach<br />
Jubiläumsfest des MGV in der Aula der<br />
<strong>Ruwer</strong>talschule<br />
Osburg 05.05. <strong>Mai</strong>wanderung in Osburg Heimat- u. Verkehrsverein<br />
Osburger Hochwald<br />
Gusterath 09.05. SPD Sommerfest auf dem Festplatz SPD<br />
Kasel 09.05. „Von der Marmorsäge zum <strong>Ruwer</strong>wein“<br />
ca. 2-stündige, geführte Wanderung, Weinerlebnisbegleiter<br />
Treffpunkt: 10 Uhr Touristinformation Hans Jonas<br />
Kasel/Mertes- 09.-12.05. Tage der offenen Weinkeller Winzer des <strong>Ruwer</strong>tals<br />
dorf/ Waldrach<br />
Lonzenburg 09.05. <strong>Mai</strong>fest und traditionelle <strong>Mai</strong>andacht Dorfgemeinschaft<br />
Morscheid 09.05. Vatertagsfest Freiwillige Feuerwehr Morscheid<br />
Lorscheid 11.-13.05. Kirmes FFW u. VFB Lorscheid<br />
Schöndorf 11.-13.05. Kirmes MGV Schöndorf<br />
Pluwig 12.05. Pluwiger Sommer – Eröffnung auf dem Gemeinde Pluwig<br />
Kirchplatz<br />
Kasel u. 19.05. <strong>Ruwer</strong>taler Frühling in den Weinbergen<br />
Mertesdorf zwischen Kasel und Mertesdorf <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V.<br />
Schöndorf 19.05. Pfarrpokal-/Felix-Hecker-Gedächtnis-<br />
Turnier<br />
Kasel 20.05. Ortsturnier der Vereine auf dem Sportplatz Winzerkapelle<br />
Osburg 2<strong>4.</strong>-27.05. Osburger Dorf- u. Heimatfest auf dem Festgemeinschaft<br />
Festplatz<br />
Morscheid 25.-26.05. Sportfest Sportverein Morscheid<br />
Thomm 25.-27.05. Tage der offenen Tür bei der Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr<br />
Pluwig 26.05. Pluwiger Sommer – Matineé auf dem Gemeinde Pluwig<br />
Kirchplatz<br />
Schöndorf 30.05. Pfarrfest Katholische Kirchengemeinde<br />
Wichtig für Steuererklärung von Rentnern:<br />
Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe<br />
Der 31. <strong>Mai</strong> ist auch in diesem Jahr wieder ein wichtiger Termin für<br />
viele Rentner. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch sie ihre Steuererklärung<br />
für das Jahr 2012 beim Finanzamt abgeben.<br />
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bescheinigt<br />
ihren Rentner dazu auf Wunsch die Höhe der Rente.<br />
Das Finanzamt benötigt für die Einkommensteuerklärung der<br />
Rentner die Anlage R (Renten und andere Leistungen). Darin ist<br />
die tatsächlich erhaltene Bruttorente des Jahres 2012 einzutragen.<br />
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der<br />
Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden. Die Rentenversicherung<br />
bescheinigt diese Angaben und erleichtert so das Ausfüllen.<br />
Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 100048 016<br />
genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im<br />
Internet kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.<br />
de („Services > Online-Dienste > Versicherungsunterlagen anfordern<br />
und einsehen“) bestellen.<br />
Viele Rentner müssen übrigens auch weiterhin keine Steuern zahlen.<br />
Hat die Rente beispielweise im Jahr 2012 begonnen, fallen erst<br />
Steuern an, wenn die Bruttorente höher als rund 15 120 Euro jähr-
<strong>Ruwer</strong> - 26 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
lich ist (bei Verheirateten rund 30 240 Euro jährlich) oder wenn<br />
zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen,<br />
erzielt werden.<br />
Die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“<br />
gibt einen verständlichen Überblick zum Thema. Sie ist<br />
kostenlos und kann angefordert werden bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer<br />
(Telefon 06232 17-2034, Fax 06232 17-2844, E-<strong>Mai</strong>l presse@drv-rlp.<br />
de). Unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de kann die Broschüre<br />
heruntergeladen werden.<br />
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6. Auskünfte zu<br />
konkreten steuerlichen Fragen können und dürfen nur die Finanzämter,<br />
Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.<br />
Probelauf der Sirenen<br />
Am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> werden die Sirenen zwischen 12.00 Uhr und<br />
12.30 Uhr ausprobiert.<br />
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen.<br />
Der 2012er Wein sei frisch, spritzig, elegant, filigran, fruchtig und<br />
brilliert erneut durch seine ruwertypische Leichtigkeit. Das, was an<br />
Weinen bislang schon als Fassproben gereicht wurde, erweist sich als<br />
außerordentlich vielversprechend. Ohne bereits zuviel vorweg nehmen<br />
zu wollen – die Weine des neuen Jahrgangs aus dem <strong>Ruwer</strong>tal<br />
begeistern erneut.<br />
Am Freitag, 3. <strong>Mai</strong>, lädt der <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V. zur der traditionellen<br />
Jungweinprobe im Bürgerhaus Mertesdorf ein. Neben den<br />
für die Region der <strong>Ruwer</strong> typischen Rieslingen werden ebenfalls<br />
Burgunderrebsorten aus dem neuen Jahrgang präsentiert. Über einhundert<br />
Weine stellt der <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V. an diesem Abend den<br />
interessierten Weinliebhabern in entspannter Atmosphäre vor. Im<br />
Eintrittspreis von 10 Euro (8 Euro ermäßigt) sind alle Proben, Brot<br />
und Wasser sowie der Weinkatalog enthalten.<br />
Bereits am folgenden Wochenende (9. bis 12. <strong>Mai</strong>) halten die Winzer<br />
im <strong>Ruwer</strong>tal bei den „Tagen der offenen Weinkeller“ schmackhafte<br />
Gerichte aus der Winzerküche und gute Tropfen aus den Kellern<br />
für die Gäste bereit. Für den 19. <strong>Mai</strong> lädt der „<strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V.“<br />
dann zu der beliebten Veranstaltung „<strong>Ruwer</strong>taler Frühling“ in die<br />
Weinberge zwischen Mertesdorf und Kasel ein.<br />
Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts im<br />
Monat <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Die Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz finden<br />
am 2., 16. und 23. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> im Gebäude des Arbeitsgerichts Trier,<br />
Dietrichstraße 13, 54290 Trier, statt.<br />
Treffpunkt:<br />
„VON DER MARMORSÄGE ZUM RUWERWEIN“<br />
WANDERUNG DURCH DIE SPITZENLAGEN<br />
AN DER RUWER<br />
Touristinformation <strong>Ruwer</strong>, Bahnhofstraße 37 a<br />
54317 Kasel<br />
Wann: Donnerstag, 09.05.<strong>2013</strong><br />
10:00 h<br />
Dauer:<br />
Preis:<br />
1,5 bis 2 Stunden<br />
7 €/pro Person<br />
Im Preis ist ein Glas <strong>Ruwer</strong>-Riesling Wein enthalten.<br />
Keine Anmeldung erforderlich!<br />
Festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung wird empfohlen!<br />
Die Weinlagenwanderung wird geführt von dem Kultur- und Weinbotschafter,<br />
Herrn Hans Jonas.<br />
Jungweinprobe des Vereins <strong>Ruwer</strong>-Riesling<br />
Der <strong>Ruwer</strong>-Riesling-Verein veranstaltet am Freitag, 3. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, ab<br />
18.00 Uhr, in Mertesdorf, Bürgerhaus, Hauptstraße 101, eine Jungweinprobe.<br />
Erstmalig wird der Jahrgang 2012 aus dem <strong>Ruwer</strong>tal<br />
vorgestellt.<br />
Lange haben die Freunde der <strong>Ruwer</strong>weine mit großer Vorfreude<br />
und Spannung auf den Termin im Frühjahr gewartet, geht es doch<br />
darum, erstmals die Weine des neuen Jahrgangs 2012 verkosten und<br />
bewerten zu können. Der Jahrgang 2012 – darüber sind sich viele<br />
Winzer und Weinexperten einig – ist erneut ein guter. Unabhängige<br />
Experten haben die Weine bereits vorab probiert. Sie sprechen von<br />
einem „außergewöhnlichen Qualitätsniveau“. Es seien Weine zu<br />
erwarten, wie sie für Riesling-Weine der <strong>Ruwer</strong> kaum typischer sein<br />
könnten.<br />
Volkshochschule<br />
VHS Osburg-Thomm-Farschweiler-<br />
Lorscheid-Herl<br />
Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.:<br />
(0651) 1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-<strong>Mai</strong>l: vhs-osburg@<br />
kvhs-trier-saarburg.de. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen<br />
und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer<br />
an, ich rufe Sie in jedem Fall zurück. Für alle Kurse ist eine<br />
vorherige Anmeldung erforderlich. Rufen Sie mich gerne unter o.g.<br />
Telefonnummer an.<br />
Haben Sie Interesse, Fragen oder eine Kursidee - möchten Sie als<br />
Referent/in bei der VHS tätig werden - z.B. als Nähkursleitung - Leiter/in<br />
Kinderturnen - Leitung einer Mutter-Kind-Krabbelgruppe?<br />
Rufen Sie mich gerne für ein Informationsgespräch an.<br />
Fort- und Weiterbildung: Sprachen<br />
Englisch für Anfänger (A1)<br />
Vermittelt werden Grundkenntnisse zu Wortschatz und Grammatik.<br />
Bitte melden Sie sich für diesen Kurs direkt beim Kursleiter Ottmar<br />
Geib unter Tel. 06503-7573 an.<br />
Beginn: 17. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> (drei Plätze frei)<br />
Termin: Freitag, 18-19.30 Uhr<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Leiter:<br />
Kursgebühr:<br />
Ottmar Geib<br />
bei 8 Teilnehmern/8 Termine: 43,20 EUR und<br />
geringe Kopierkosten<br />
Fort- und Weiterbildung: EDV und Tastschreiben<br />
Computerschreiben in 4 Stunden<br />
Für Kinder ab 9 Jahren, Jugendliche und Erwachsene.<br />
Fast jeder benutzt heute den PC, ob beruflich oder privat. Aber nicht<br />
jeder kann die Tastatur mit zehn Fingern blind bedienen. Mit dem<br />
ats-Trainingsprogramm ist es möglich, dies in nur vier Stunden zu<br />
lernen.<br />
Termine: <strong>Samstag</strong>, 25. <strong>Mai</strong> und 01. Juni <strong>2013</strong> (4 Plätze frei)<br />
Zeit: jeweils 10.00-12.15 Uhr<br />
Ort: PC-Raum der Grundschule Osburg<br />
Leiterin:<br />
Gebühr:<br />
Annette Lang<br />
56,50 EUR (Kursgebühr inkl. 4 Arbeitshefte pro<br />
Teilnehmer)<br />
Einstieg in das Internet für jedermann/frau-Senioren/innen<br />
Kursinhalt: Zugang zum Internet, Grundlagen des Internets, Funktionsweise,<br />
Aufrufen von Internetseiten, Zurechtfinden auf Internetseiten,<br />
Informationsgewinnung auch mit Hilfe von Suchmaschinen,<br />
Einkaufen im Internet, Grundlagen der Kommunikation, Sicherheit.<br />
Zu allen Themen erhalten die Teilnehmer Unterlagen und zum Vertiefen<br />
des Erlernten werden Aufgabenblätter bearbeitet.<br />
Zur Information: Die Computer, mit denen im Kurs gearbeitet wird,<br />
sind mit Office 2000 ausgestattet. Die Kursleiterin weist Sie auch für<br />
neue Programme an.<br />
Termine: Donnerstag, 06., 13., 20. und 27. Juni <strong>2013</strong>, je 18.00-<br />
20.15 Uhr<br />
Ort:<br />
Leiterin:<br />
Kursgebühr:<br />
PC-Raum der Grundschule Osburg<br />
Susanne Eiden<br />
bei 8 Teilnehmern/4 Termine: 36,00 EUR<br />
(5 Plätze frei)
<strong>Ruwer</strong> - 27 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Gitarre<br />
Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und<br />
Erwachsene. Der Kurs vermittelt das rhythmische Gitarrenspiel<br />
nach Gehör und Noten. Schlag- und Zupftechniken werden erlernt.<br />
Wegen konkreter Terminabsprache melden Sie sich bitte zu diesem<br />
Kurs direkt beim Kursleiter, Herr Donwen, unter Tel. 06500-99016 an.<br />
Der Kurs findet in der Regel als Einzelunterricht (30 min) statt.<br />
Termin: Dienstagnachmittag, Einstieg jetzt wieder möglich<br />
(2 Plätze frei)<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Leiter: Norbert Donwen<br />
Kursgebühr: 129,60 EUR / 9 Termine<br />
Keyboard<br />
Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und<br />
Erwachsene.<br />
Haben Sie oder Ihr Kind Interesse an einem neuen, spannenden<br />
Hobby? Würden Sie bzw. Ihr Kind gerne ein Instrument lernen?<br />
Sollte es modern und abwechslungsreich sein und vor allem Spaß<br />
machen? Dann sind Sie beim Keyboardkurs genau richtig! Unterricht<br />
gibt ein junger, engagierter und gut ausgebildeter Lehrer mit<br />
Erfahrung in Sachen Bigband (Jazz), Liveband (Rock-Pop) u.a.<br />
Rufen Sie an! Kommen Sie vorbei! Probieren Sie aus!<br />
Der Kurs findet als Einzelunterricht (45 min) 14-tägig immer mit 4<br />
Terminen in Folge statt.<br />
Termine: <strong>Samstag</strong>vormittag (ein Platz frei)<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Leiter: Norbert Schmitz<br />
Kursgebühr: 86,40 EUR / 4 Termine<br />
Gesundheit/Bewegung<br />
Salsa - Tanzkurs<br />
Was ist eigentlich Salsa? Salsa kommt aus Kuba, sagen die Kubaner.<br />
Nein, Salsa kommt von uns Puertoriqueños aus New York! Die<br />
Hauptstadt der Salsa ist Calí, sagen Kolumbianer. Natürlich kommen<br />
die Salsa-Roots aus Afrika ... sagen die Afrikaner. Salsa ist nicht<br />
einfach nur ein Tanz, sondern ein Lebensgefühl. Salsa ist ein Tanz<br />
lateinamerikanischen Ursprungs, der erst durch seine Vielfalt an<br />
Führungsvariationen und Kombinationen zu Leben erweckt wird.<br />
Cross Body Lead, Enchufala, sowie mehr oder weniger anspruchsvolle<br />
Figur-Kombinationen laden ein zum Spaß an der Bewegung<br />
zu lateinamerikanischen Rhythmen in netter Gesellschaft. Viel Wert<br />
wird in diesem Kurs auf das „Führen“ des Herrn und das „Folgen“<br />
der Dame gelegt. In lockerer Atmosphäre werden für Anfänger/<br />
innen und diejenigen, welche schon einmal Salsa-Luft geschnuppert<br />
haben, Figuren und Figur-Kombinationen im Cuban Style unterrichtet.<br />
Kommen Sie in lockerer Kleidung in den Kurs, so dass Sie sich<br />
wohlfühlen, die Damen bitte mit etwas Absatz an den Schuhen.<br />
Beginn: 1<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Termin: Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr<br />
Ort: Bürgerhaus Thomm<br />
Leiterin: Anja Wenner, Bitburg<br />
Kursgebühr: bei 8 Teilnehmerinnen/9 Termine: 43,20 EUR<br />
Vortrag: Reiki - Informationsabend<br />
Erfahren Sie an diesem Abend etwas über eine der ältesten Heilmethoden<br />
mit der die Möglichkeit besteht, Ihre Energiespeicher<br />
wieder aufzufüllen und ein Gleichgewicht zwischen Körper, Geist<br />
und Seele herzustellen. Neben einer theoretischen Einführung und<br />
Ihren Fragen gibt es auch Zeit, mit dieser Energie in Berührung zu<br />
kommen.<br />
Termin: Mittwoch, 15. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 19.00-20.00 Uhr<br />
Ort: VHS-Raum, Osburg<br />
Referentin: Heike Kreber<br />
Kosten:<br />
keine, Anmeldung erforderlich!<br />
Anfängerkurs „Nordig Walking“ für Erwachsene und Senioren<br />
Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für<br />
jedermann/frau. Es ist sehr leicht und schnell erlernbar. Durch Nordic<br />
Walking verbessert sich die körperliche Fitness (Kräftigung von<br />
Oberkörper und Beinen) und die aerobe Ausdauer (Herz-Kreislauf-System)<br />
einer Person, nebenbei wird auch Gewicht reduziert.<br />
Besonders zu erwähnen ist, dass die Gelenke entlastet werden und<br />
die Beweglichkeit im Schulter- und Nackenbereich zunimmt - also<br />
auch Rückenprobleme bei regelmäßigem Nordic-Walking verhindert<br />
oder gemindert werden können. Selbst im hohen Alter kann<br />
diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte zum<br />
Kurs mitbringen. Vor Kauf dieser beraten wir Sie auch gerne!<br />
Termine: 07. und 08. Juni <strong>2013</strong>, 1<strong>4.</strong> und 15. Juni <strong>2013</strong>,<br />
Freitags je 18.00-19.30 Uhr, samstags je 10.00-11.30<br />
Uhr (4 Plätze frei)<br />
Ort: Sportplatz Osburg<br />
Leitung: Melanie Schröter<br />
Kursgebühr: bei 8 Teilnehmer/innen: 21,60 EUR<br />
Vorschau: Sommerferien Zumba-Gold-Schnupperkurs<br />
für jedes Alter geeignet - gelenkschonende tänzerische fließende<br />
Bewegungen zu Musik - fit werden und bleiben auf die sanfte Art<br />
mit Spaß und Tanzelementen.<br />
Interessenten/innen können sich gerne bei der VHS-Osburg voranmelden.<br />
Termine in den Sommerferien (werden noch bekannt gegeben)<br />
Ort:<br />
Leiterin:<br />
Bürgerhaus Thomm<br />
Helene Braun, Zumba Instructor<br />
Kreatives Gestalten<br />
Sommer-Outdoor-Workshop „Zeichnen“<br />
„Das Foto gibt die Gegenstände in anderer Wiese wieder als das<br />
gemalte Bild, weil der Fotoapparat die Gegenstände nicht erkennt,<br />
sondern sieht. Beim ‚Freihandzeichnen‘ wird der Gegenstand in seinen<br />
Teilen, Maßen, Proportionen, geometrischen Figuren erkannt.“<br />
(Gerhard Richter). Unter diesem Motto soll der Kurs die Bedeutung<br />
des Skizzierens in der freien Natur als Grundlage der künstlerischen<br />
Arbeit vermitteln. Über der Arbeit mit verschiedenen Strichwerkzeugen<br />
werden Grundfertigkeiten des Freihandzeichnens mit Hilfe<br />
eines Profis erlernt.<br />
Das Zeichnen vor Ort ermöglicht den Teilnehmenden das Auge<br />
zu schulen, die Umgebung wirklich wahrzunehmen, anstatt nur zu<br />
sehen, was erfahrungsgemäß da sein sollte. Es ermöglicht die Komposition<br />
und auch Bildidee visuell auszuarbeiten, den Einfluss von<br />
Licht-/Witterungsverhältnisse in einem landschaftlichen Motiv zu<br />
erkennen und einzubauen und einen räumlichen Eindruck durch<br />
lineare und nicht-lineare Perspektiven zu gewinnen.<br />
Teilnehmen kann jeder mit oder ohne Vorkenntnisse. Ziel des Kurses<br />
ist neben des Erlernens der Technik durch einen Profi, die eigene<br />
Kreativität zu entdecken, weiter zu entwickeln und in entspannter<br />
Atmosphäre mit Gleichgesinnten zu diskutieren.<br />
Es werden folgende Materialien benötigt: Skizzenbuch Din A3<br />
(oder größer), kleines Notiz/Skizzenbuch (für in die Tasche), Bleistifte:<br />
2B, 4B, 6B, Spitzer, Knet-Radiergummi, Zeichen-Kohle (dick<br />
und dünn), Fineliner Stift, Schwarz (oder Tintenroller, Füller usw.),<br />
Fixiermittel (Haarspray geht auch), Plastikplan o.a. zum Sitzen, ggf.<br />
eine Mappe für fertige Zeichnungen, Tragetasche.<br />
Termine:<br />
Ort:<br />
Leiter:<br />
Kursgebühr:<br />
3 x freitags und 2 x <strong>Samstag</strong> morgens (was das<br />
Arbeiten unter Abend- und Morgenlicht ermöglicht)<br />
21.06 und 28.06.<strong>2013</strong> je 18.30-20.00 Uhr, 29.06<br />
und 06.07.<strong>2013</strong> je 10.00-11.30 Uhr und 12.07.<strong>2013</strong>,<br />
18.30-20.00 Uhr<br />
Farschweiler<br />
Harry Morrison, Künstler<br />
bei 8 Teilnehmer/innen: 34,00 EUR (5 Plätze frei)<br />
Volkshochschule Gusterath<br />
Pluwig Schöndorf Holzerath<br />
Bonerath Hinzenburg<br />
Öffnungszeiten des VHS-Büros<br />
Am Schulplatz 1 54317 Gusterath<br />
montags von: 19.00 - 20.00 Uhr<br />
mittwochs von : 17.00 - 19.00 Uhr<br />
und nach Absprache<br />
Telefon: 06588/1421<br />
(Anrufbeantworter außerhalb der Geschäftszeiten)<br />
Telefon (privat) Monika Straßel:<br />
06588/2915 (in dringenden Fällen)<br />
e-mail: monika.strassel@web.de - bitte unbedingt unter Betreff<br />
„vhskurs...“<br />
Am Montag, den 6. <strong>Mai</strong>, bleibt das Büro geschlossen.<br />
Neuer Spanischkurs - 7. <strong>Mai</strong> geplanter Beginn<br />
Fit für den Spanischurlaub, Anfängerkurs<br />
Sie möchten längerfristig in Spanien wohnen oder fahren gerne<br />
dorthin in Urlaub? Oder Sie brauchen beruflich diese Weltsprache?<br />
Der Beginn dieses Kurses ist für Dienstag, den 7. <strong>Mai</strong> geplant.<br />
18.30 Uhr , VHS-Raum<br />
Zu dieser Gruppe können sich noch Gleichgesinnte melden.<br />
Frau Guittierez- Butterbach, VHS-Raum
<strong>Ruwer</strong> - 28 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Englisch für Anfänger mit leichten Vorkenntnissen<br />
Einsteigemöglichkeit<br />
Englisch braucht heute jeder im Beruf oder im Urlaub. Deshalb bietet<br />
sich hier die Möglichkeit, Grundlagen zu erwerben, damit man<br />
Alltagsgespräche mühelos führen kann.<br />
Die Gruppe befindet sich in L 5 im ersten Buch.<br />
Montags, 19.00 Uhr bis 20.10 Uhr, VHS-Raum in Gusterath, Frau<br />
Linda Ryan-Pohl<br />
Yoga<br />
für Anfänger und Fortgeschrittene in Holzerath<br />
Yoga ist ein ganzheitlicher Übungsweg, der sowohl dem Körper als<br />
auch dem Geist zugute kommt.<br />
Eine Kombination aus Bewegung, Atemübung und Meditation<br />
schaffen die Voraussetzungen dafür, den Körper und Geist zu regenerieren<br />
und Blockaden zu lösen. Yoga ist für jeden geeignet.<br />
Kindergarten Holzerath, Turnraum, mittwochs 19.30 Uhr<br />
9 Abende, Beginn ab sofort, 45 E bei 8 KT<br />
Anmeldung und Informationen: Frau Inge Kettern, Yogalehrerin<br />
SKA, tel. 06589-422<br />
QI GONG<br />
Für Wohlbefinden und Energie ab 8. MAI<br />
Am 8. <strong>Mai</strong> beginnt ein neuer 10-Stunden-Block des Qi Gong Yangsheng.<br />
Dies ist ein guter Zeitpunkt für Neueinsteiger.<br />
Qi Gong ist für Menschen jeden Alters geeignet und unabhängig<br />
von der körperlichen Fitness durchführbar.<br />
Durch gezielte Bewegungen, bewusste Atmung und gelenkte Vorstellungskraft<br />
soll die eigene Lebensenergie in ungehinderter Weise<br />
durch die dafür vorhandenen Energiebahnen, die Meridiane, geleitet<br />
werden. Blockaden werden gelöst, die körperliche, geistige und<br />
seelische Flexibilität wird erhöht.<br />
Zeitpunkt: Mittwoch, 08.05., 18.30 Uhr im Mehrzweckraum der<br />
Schule, Frau Gisela Rommelfangen.<br />
Schnupperstunde möglich, Anmeldungen im VHS-Büro.<br />
Rhythmische Bewegungs- und Wirbelsäulengymnastik<br />
für Seniorinnen ab ca. 60 Jahren<br />
Sie möchten mehr Bewegung in Ihren Alltag bringen und sich mit<br />
Gleichgesinnten sportlich betätigen? Dann ist dieser Kurs vielleicht<br />
der Richtige für Sie. Probieren Sie es doch einfach mal aus!<br />
dienstags 20.30 bis 21.15 Uhr, fortlaufend<br />
Turnhalle Gusterath, Frau Nicole Gehlen, Pluwig<br />
Literaturabend<br />
MC Gehern, Unter Frauen<br />
20.00 Uhr, VHS-Raum, Leitung: Dr. Zeck<br />
Volkshochschule Morscheid<br />
Riveris Waldrach<br />
Informationen und Anmeldungen zu den nachfolgend aufgeführten<br />
Kursen und Angeboten bitte beim Mitarbeiter der VHS, Hans-Karl<br />
Kebig, Telefon: 06500/1511. Angebote und Kurse können auch in<br />
Morscheid oder Riveris stattfinden.<br />
- Haben Sie eine Idee oder Anregung zu einem neuen<br />
- Kurs oder einer Veranstaltung mit der Volkshoch-<br />
- Schule, dann wenden Sie sich bitte an<br />
- Hans-Karl Kebig, Beim Heiligenhäuschen 17,<br />
- 54320 Waldrach, Tel.: 06500/1511<br />
Sie finden Angebote der Volkshochschule Waldrach auch im Internet<br />
unter vhs-waldrach@kvhs-trier-saarburg.de<br />
Männerstimmen gesucht!<br />
1. VHS Chorprojekt in Waldrach<br />
Für das erste Waldracher Chorprojekt werden noch junge und<br />
jung gebliebene Männerstimmen dringend gesucht.<br />
Die Songs bewegen sich zwischen Filmmusik (Fame), Charts<br />
(Cassandra Steen) und klassischer Popmusik (von Beatles<br />
bis Wise Guys) und sollen nach 10 Probenterminen in einem<br />
abschließenden Konzert aufgeführt werden. Die mehrstimmigen<br />
Arrangements (für Frauen- und Männerstimmen) sind<br />
leicht erlernbar. Singend Spaß und Groove erleben soll im Vordergrund<br />
stehen. Die Proben starten nach den Sommerferien<br />
voraussichtlich Mittwochs abends. Noten und Übe-CD organisiert<br />
der Chorleiter.<br />
Verbindliche Anmeldungen ab sofort telefonisch bei Christoph<br />
Lauterbach 06500-228804<strong>4.</strong><br />
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<br />
Zumba Gold - Neuer Termin<br />
Zumba Gold ist Zumba Fitness, angepasst an die Bedürfnisse und<br />
Wünsche einer aktiven, älteren Generation. Gleichbleibend sind die<br />
Elemente, für die Zumba so bekannt und beliebt ist: die Musik -<br />
wie Salsa, Merenque, Cumbia und Reggaeton, die spaßbringenden,<br />
leicht nachzumachenden Bewegungen und die belebende Atmosphäre.<br />
Für aktive Senioren, für die Freundschaft, Spaß und Fitness<br />
wichtig sind, ist Zumba Gold genau das Richtige!<br />
Ort: Schule Waldrach<br />
Beginn: Mittwoch, 8.5., 10.00 Uhr<br />
Leiterin:<br />
Gebühren:<br />
Katharina Hein, Hermeskeil<br />
für 10 Zeitstunden bei mindestens 8 Kursteilnehmern:<br />
42,90 EUR<br />
Workshop Freie Malerei<br />
Im Mittelpunkt steht die Farbe.<br />
Über den freien, nicht themengebundenen Umgang mit Farben<br />
werden den Teilnehmern Grundkenntnisse vermittelt über - das<br />
Arbeiten mit Acrylfarben<br />
- Möglichkeiten des Farbauftrags<br />
- Mischen von Farben<br />
- Farbenlehre<br />
- Bildträger, Bildformat<br />
- Form, Fläche, Komposition<br />
Ausgangspunkt unserer Arbeit ist die Farbe, nicht ein vorgegebenes<br />
Thema.<br />
Die Bildidee soll sich während des Malprozesses entwickeln, entdeckt,<br />
gefunden und dann ausgearbeitet werden. Für den, der sich<br />
darauf einlässt, ein sehr spannender Vorgang, der es ermöglicht, die<br />
eigene Kreativität zu entdecken, auszuleben, weiter zu entwickeln<br />
und sich darüber mitzuteilen. Teilnehmen kann jeder, egal ob Vorkenntnisse<br />
vorhanden sind oder nicht.<br />
Termine <strong>2013</strong>: samstags 11.5. - 8.6. - 29.6. - 2<strong>4.</strong>8. - 28.9. - 26.10. -<br />
23.11 - 1<strong>4.</strong>12.<br />
jeweils 10.00 Uhr bis 15.15 Uhr<br />
Ort: Atelier der Künstlerin, Salvianstr.4, Trier<br />
Gisela Hubert, freischaffende Künstlerin<br />
Gebühren: für 7 Unterrichtsstunden betragen bei sechs Teilnehmern<br />
33,60 EUR<br />
Gusterath<br />
Gemeinsam ist besser als einsam<br />
Das 123. Frühstück für allein lebende Menschen ist am Dienstag,<br />
den 7. <strong>Mai</strong> um 08.30 Uhr im ev. Gemeindehaus. Wir bitten um<br />
Beachtung, da wir den Termin von Donnerstag auf Dienstag vorverlegen<br />
mussten.<br />
Ansprechpartner: K.-H. Becker, Tel.: 1837 und Helga Schüttö, Tel.:<br />
1875.<br />
Gutweiler<br />
2. Micha‘s Sport-Shop Fun Cup<br />
Am 08.06.<strong>2013</strong> findet ab 09:00 Uhr der 2. Micha‘s Sport-Shop Fun<br />
Cup in Gutweiler statt. Ab 09:00 Uhr starten die Bambinis, ab<br />
10:00 Uhr finden Spiele der F-Jugend und ab 11:00 Uhr Spiele der<br />
E-Jugend statt. Die Gruppenphase des Fun-Cup startet ab 12:30<br />
Uhr, die Finalrunde ab ca. 17:30 Uhr. Als Höhepunkt findet ab 19:30<br />
Uhr auch in diesem Jahr das Spiel der Dorfgemeinden Gutweiler/<br />
Sommerau gegen Korlingen statt. Anschließend wird dann noch<br />
zusammen gefeiert. Für das leibliche Wohl wird den ganzen Tag bestens<br />
gesorgt sein. Merken Sie sich den Termin schon mal vor. Wir<br />
hoffen auf ein paar schöne Stunden mit vielen Besuchern.<br />
Spielgruppe Korlingen/Gutweiler<br />
Liebe Eltern, liebe Großeltern,<br />
wir laden ab sofort alle Kinder ab 1 Jahr zu uns in unsere „Spielgruppe“<br />
im Gemeindehaus Korlingen ein.<br />
Wir treffen uns immer dienstags morgens von 09.30 bis ca. 11.00 Uhr<br />
zum Spielen, Singen, Tanzen, Musizieren und Basteln.<br />
Mit der Bitte um eine kurze Anmeldung entweder telefonisch bei<br />
Barbara Marx 06588/982333 oder per e-mail: barbara.marx@online.de.
<strong>Ruwer</strong> - 29 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Kasel<br />
Jugendring Kasel<br />
Jugendsegelfreizeit<br />
auf dem Ijssel- und Wattenmeer in Holland<br />
06. - 12. 07. <strong>2013</strong><br />
für Jugendliche zwischen 14 bis 18 Jahre<br />
Reisekosten:<br />
Anmeldung:<br />
300,00 Euro<br />
hajo.blum@gmx.de + Reisekosten<br />
Jugendring Kasel e.V.<br />
Konto-Nr. 30000-210<br />
Sparkasse Trier, BLZ 58550130<br />
Kennwort: „Jugendring-Segeltour <strong>2013</strong>“<br />
Weitere Reiseinfo unter hajo.blum@gmx.de.<br />
Korlingen<br />
Spielgruppe Korlingen/Gutweiler<br />
Liebe Eltern, liebe Großeltern,<br />
wir laden ab sofort alle Kinder ab 1 Jahr zu uns in unsere „Spielgruppe“<br />
im Gemeindehaus Korlingen ein.<br />
Wir treffen uns immer dienstags morgens von 09.30 bis ca. 11.00 Uhr<br />
zum Spielen, Singen, Tanzen, Musizieren und Basteln.<br />
Mit der Bitte um eine kurze Anmeldung entweder telefonisch bei<br />
Barbara Marx 06588/982333 oder per e-mail: barbara.marx@online.de.<br />
Lorscheid<br />
Feuerwehr und Sportverein Lorscheid<br />
Kuchenspende für die Kirmes<br />
Der Festausschuss weist nochmals alle Vereinsmitglieder auf die<br />
Kuchenspende für den Kirmessonntag und Montag hin.<br />
Über weitere Kuchenspenden aus der Bevölkerung bedanken wir<br />
uns schon jetzt recht herzlich.<br />
Mertesdorf<br />
KEB Mertesdorf<br />
Am Montag, dem 06.05.<strong>2013</strong> starten zwei neue Pilateskurse im<br />
Pfarrheim in Mertesdorf; um 17:20 Uhr und um 18:30 Uhr. Jeder<br />
Kurs umfasst 10 Stunden und kostet EUR 30,00. Nachfragen und<br />
Anmeldungen bei Barbara <strong>Mai</strong>er-Erb, Tel. 0651/53531 und 0161-<br />
1777452 oder per e-mail: Barbara.Erb.M@web.de<br />
Morscheid<br />
Ihr Wanderziel<br />
am<br />
9. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Vatertagsfest bei der<br />
Feuerwehr Morscheid<br />
traditionell deftiger Mittagstisch<br />
Kaffee und Kuchen<br />
Osburg<br />
Musikverein „Harmonie“ Osburg e.V.<br />
Mitteilung<br />
Die Probe am 01.05.<strong>2013</strong> (Mittwoch) wird auf den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong><br />
(<strong>Samstag</strong>) von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr verlegt.<br />
Schöndorf<br />
„Kirmes in Schöndorf<br />
mit Seniorennachmittag im Festzelt“<br />
Skatturnier<br />
an der Lorscheider Kirmes<br />
Liebe Skatfreunde,<br />
an der Lorscheider Kirmes findet am 12. <strong>Mai</strong> um<br />
18:00 Uhr ein Skatturnier statt. Hierzu sind alle<br />
begeisterten Skatspieler/-innen ganz herzlich<br />
eingeladen.<br />
Bei einem Startgeld von 5 EUR können die Besten<br />
von euch Geld- und Sachpreise gewinnen.<br />
Es wird eine Serie gespielt.<br />
Die Feuerwehr und der Sportverein freuen sich<br />
auf dein Kommen.<br />
Der Männergesangverein „Harmonie“ Schöndorf feiert in diesem<br />
Jahr sein 90jähriges Gründungsjubiläum.<br />
Aus diesem Grund richtet er auch die Schöndorfer Kirmes<br />
vom 11. <strong>Mai</strong> bis 13. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> aus.<br />
Nach dem großen Live-Musik-Abend mit der Band BETOBE<br />
am <strong>Samstag</strong> und den Muttertagsmelodien mit dem Musikverein<br />
Holzerath am Kirmessonntag, laden wir die Senioren der<br />
Pfarrei Schöndorf (ab 65 Jahre) am Montagmittag ab 1<strong>4.</strong>30<br />
Uhr zu einem Seniorennachmittag ein.<br />
Die Sänger des MGV und Alleinunterhalter Wolfgang sorgen<br />
für ein paar kurzweilige Stunden.<br />
Wir bitten die Senioren Fahrgemeinschaften zu bilden. Sollte<br />
jemand auf einen Fahrdienst angewiesen sein, bitten wir um<br />
telefonische Mitteilung an unseren 1. Vorsitzenden Gisbert<br />
Theis, (Tel. 7677).<br />
Bei der anschließenden großen Tombola wünschen wir allen<br />
Los-Besitzern viel Glück.<br />
Zum Kirmesausklang wird dann nochmal mit der Band<br />
Applepie das Tanzbein geschwungen.<br />
Der MGV wünscht allen Besuchern ein paar fröhliche Stunden<br />
im Festzelt.
<strong>Ruwer</strong> - 30 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Dorffest in Lonzenburg und 40. traditionelle<br />
<strong>Mai</strong>andacht in der Wallfahrtskapelle<br />
Die Dorfgemeinschaft Lonzenburg lädt<br />
am 9. <strong>Mai</strong> (Vatertag) zu ihrem traditionellen<br />
<strong>Mai</strong>fest ein.<br />
Für das leibliche Wohl wird ab 12.00 Uhr<br />
bei familienfreundlichen Preisen bestens<br />
gesorgt werden.<br />
Im Rahmen der Pfingstnovene findet in<br />
diesem Jahr bereits zum vierzigsten Mal<br />
um 15.00 Uhr eine Andacht in der Banneux-Kapelle<br />
„Maria – Jungfrau der Armen“ statt.<br />
Wir Lonzenburger hoffen, Sie bei hoffentlich schönem Wetter<br />
begrüßen zu dürfen!<br />
Waldrach<br />
140 Jahre MGV 1872 Waldrach<br />
Der Männergesangverein 1872 Waldrach lädt am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong><br />
um 20.00 Uhr zu einem Jubiläumskonzert in die Aula der Realschule<br />
Plus Waldrach ein. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres werden<br />
dem Publikum Werke aus verschiedenen Zeit- und Stilepochen<br />
dargeboten. Angefangen von Männerchorliteratur der Romantik<br />
über osteuropäische Klänge bis hin zu Gospels und modern arrangierten<br />
Liedern der Popularmusik. Begleitet wird der MGV an diesem<br />
Abend von der Pianistin Salome Sanchez. Die Gesamtleitung<br />
hat Christoph Lauterbach. Der Eintritt ist frei.<br />
Parteien<br />
SPD Ortsverein Gusterath -<br />
Pluwig - Schöndorf<br />
Einladung<br />
Frühlingsfest in Gusterath<br />
am Festplatz<br />
Christi Himmelfahrt, 09.05.<strong>2013</strong> ab 11:30 Uhr<br />
Geboten werden:<br />
· Auftritt des Musikvereins Gusterath<br />
· Vorführungen von Sportgruppen der DJK Pluwig.-Gusterath<br />
· Spiele für Kinder und Junggebliebene<br />
u.a. Hüpfburg, Turmspektakel, Rollenbahn<br />
· Gespräche mit Politikern der Region<br />
· Speisen und Getränke<br />
· Kaffee und Kuchen<br />
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen!<br />
Veranstalter: SPD-Ortsverein Gusterath-Pluwig-Schöndorf.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Evangelische Kirchengemeinde Ehrang<br />
Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong><br />
10.00 Uhr Gusterath, Ev. Gemeindehaus Pfarrer Jens<br />
Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong><br />
11.15 Uhr Mertesdorf-Grünhaus, Johannes-Kapelle Pfarrer Jens<br />
Verpachtung von Baugrundstücken<br />
Die Kath. Kirchengemeinde Johannes der Täufer in Pluwig verpachtet<br />
im Zuge des Erbbaurechts auf die Dauer von 99 Jahren zwei<br />
Grundstücke: Am Herrengarten (Neues Baugebiet).<br />
Gemarkung Pluwig, Flur 1, Flurstück 123/3, Größe = 604 qm<br />
Gemarkung Pluwig, Flur 1, Flurstück 123/4, Größe = 610 qm<br />
Interessenten wenden sich bitte an die kath. Kirchengemeinde Pluwig,<br />
Kirchplatz 2 in 54316 Pluwig, Tel. 06588 122<strong>4.</strong><br />
Lonzenburger Kapellenfest<br />
Im Jahr 1973 wurde von Pastor Heribert Mönch die Idee geboren,<br />
am Lonzenburger Kapellchen eine <strong>Mai</strong>andacht zu feiern.<br />
Seitdem wird jedes Jahr regelmäßig am Fest Christi Himmelfahrt<br />
(Vatertag) - in diesem Jahr am 9. <strong>Mai</strong> - am Kapellchen gebetet. Die<br />
Lonzenburger laden seitdem anschließend zum Feiern ein. In diesem<br />
Jahr ist Jubiläum „40 Jahre Lonzenburger Fest“. Zu diesem Fest<br />
haben wir den langjährigen Pastor Heribert Mönch eingeladen.<br />
Herzliche Einladung an alle!<br />
Rentner und Pensionäre<br />
der Pfarrei Pluwig<br />
„Männertreff“<br />
Herzliche Einladung zu unserer Fahrt nach Saargemünd am Dienstag,<br />
dem 1<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>. Wir besichtigen die Autofabrik „Smart“.<br />
Abfahrtszeiten:<br />
09.30 Uhr Geizenburg<br />
09.45 Uhr Pluwig, Haltestellen Bahnhofstraße u. Trierer Straße<br />
10.00 Uhr Gusterath, Gasthaus Reiland u. Haltestelle Trierer Straße<br />
Für das Mittagessen bitte selbst sorgen.<br />
Am Abend kehren wir in Losheim im Hochwälder Brauhaus ein.<br />
Die Fahrtkosten betragen (inkl. Werksbesichtigung) 20.00 Euro/<br />
Person.<br />
Anmeldung bitte bei Karl-Heinz Bettendorf, Tel. 498, oder im Pfarrbüro,<br />
Tel. 122<strong>4.</strong><br />
Wir freuen uns auf eure Teilnahme.<br />
Vorverlegung des Redaktionsschlusses<br />
für Feiertage im <strong>Mai</strong><br />
Der Redaktionsschluss für die 21. KW (Pfingsten) ist am<br />
Freitag, 17. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 10.00 Uhr<br />
Der Redaktionsschluss für die 22. KW (Fronleichnam) ist am<br />
Freitag, 2<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 10.00 Uhr<br />
Wir bitten dringend um Beachtung, da später eingehende Texte nicht mehr berücksichtigt<br />
werden können.
<strong>Ruwer</strong> - 31 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Farschweiler<br />
SV Farschweiler 1929 e.V.<br />
Kreisliga D Mosel/Hochwald<br />
05.05.<strong>2013</strong> SG Farschweiler - SG Reinsfeld II<br />
Anstoß 12:30 Uhr<br />
Kreisliga B Mosel/Hochwald<br />
Weitere<br />
0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> SG Farschweiler<br />
Infos:<br />
- SG Züsch<br />
Anstoß 19:00 Uhr<br />
Erinnerung<br />
An alle Spieler des SV Farschweiler 1929 e.V. aus dem Seniorenbereich.<br />
Am Freitag, den 03.05.<strong>2013</strong> um 19:00 Uhr findet im Vereinslokal<br />
Gasthaus zur Post eine Spielersitzung statt.<br />
Der Vorstand hofft auf eine Teilnahme von allen Spielern.<br />
<strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf <strong>2013</strong><br />
Startzeit: 15.00 Uhr Kinderlauf Jungen 1,0 km<br />
Start und Ziel: 15.10 Uhr Kinderlauf Mädchen 1,0 km<br />
Alter Bahnhof, Mertesdorf-Grünhaus 15.30 Uhr Jedermannlauf 5,0 km<br />
Strecke:<br />
<strong>Ruwer</strong>-Hochwald Radweg<br />
15.35<br />
zwischen<br />
Uhr<br />
Mertesdorf<br />
Walking<br />
und Morscheid<br />
7,5 km<br />
Weitere Infos: 15.40 Uhr Bambinilauf 300 m<br />
www.lauftreff-mertesdorf.de. 17.00 Uhr Bitburger 10 km Lauf 10,0 km<br />
Start und Ziel:<br />
Strecke:<br />
<strong>Ruwer</strong>-Riesling-Lauf <strong>2013</strong><br />
<strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
Startzeit:<br />
15.00 Uhr Kinderlauf Jungen 1,0 km<br />
15.10 Uhr Kinderlauf Mädchen 1,0 km<br />
15.30 Uhr Jedermannlauf 5,0 km<br />
15.35 Uhr Walking 7,5 km<br />
15.40 Uhr Bambinilauf 300 m<br />
17.00 Uhr Bitburger 10 km Lauf 10,0 km<br />
Gusterath<br />
Alter Bahnhof, Mertesdorf-Grünhaus<br />
DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />
<strong>Ruwer</strong>-Hochwald Radweg zwischen Mertesdorf<br />
Näheres hierzu siehe unter Pluwig.<br />
und Morscheid<br />
www.lauftreff-mertesdorf.de<br />
Gutweiler<br />
SV Gutweiler<br />
Heimspiel Kreisliga C<br />
Unsere Mannschaft spielt am Sonntag, den 05.05.<strong>2013</strong> um 14:30 Uhr<br />
in Gutweiler gegen die TuS Mosella Schweich III. Die Jungs freuen<br />
sich über Ihre Unterstützung beim Spiel.<br />
Weiterhin viel Erfolg und ein verletzungsfreies Spiel!
<strong>Ruwer</strong> - 32 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Spiele der Junioren-Mannschaften<br />
Die F-Junioren bestreiten am <strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 13:00<br />
Uhr das letzte Saisonspiel in Gutweiler gegen die JSG Zerf II.<br />
Die E-Junioren spielen am <strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 13:45 Uhr in<br />
Gutweiler gegen die JSG Geisfeld.<br />
Die D-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am <strong>Samstag</strong>, den<br />
0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 14:45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Kenn.<br />
Die D-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen ebenfalls am<br />
<strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> in Waldrach gegen die JSG Kordel II.<br />
Die C-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen in Mehring am<br />
<strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 15:15 Uhr gegen die JSG Mehring.<br />
Die C-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am <strong>Samstag</strong>, den<br />
0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 14:45 Uhr in Butzweiler gegen die JSG Butzweiler.<br />
Die B-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel bestreiten ihr letztes Saisonspiel<br />
am <strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 17:30 Uhr in Grimburg<br />
gegen die JSG Reinsfeld.<br />
Die A-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am <strong>Samstag</strong>, den<br />
0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 17:00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Irsch.<br />
Allen Mannschaften viel Erfolg und faire Spiele!<br />
AH Gutweiler<br />
Die AH Gutweiler spielt am 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 18:00 Uhr in Föhren<br />
gegen die AH Föhren.<br />
Viel Erfolg und ein verletzungsfreies Spiel!<br />
Kasel<br />
AH Kasel<br />
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am <strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, 18.00<br />
Uhr, in Rascheid gegen die AH Rascheid. Treffpunkt und Abfahrt<br />
ist um 17.00 Uhr am Sportplatz Kasel.<br />
Am <strong>Samstag</strong>, 11.05.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, spielen wir in Kasel gegen die<br />
AH Morscheid. Treffpunkt ist um 17.30 Uhr am Sportplatz Kasel.<br />
Davor spielen um 17.30 Uhr die Alte Herren. Beide Mannschaften<br />
hoffen beim letzten Heimspiel der Seniorensaison auf viele<br />
Zuschauer und eine gute Unterstützung. Im Anschluss daran findet<br />
die Saisonabschlussfeier <strong>2013</strong> statt.<br />
D-Klasse Staffel Mosel / Hochwald<br />
Am Sonntag, 5. <strong>Mai</strong>, spielt die 2. Mannschaft um 12.30 Uhr in Kell<br />
gegen den SV Kell 2.<br />
Alte Herren<br />
Am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong>, um 17.30 Uhr in Morscheid gegen die AH Kordel.<br />
A- bis D-Jugend<br />
Die Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften<br />
können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter<br />
<strong>Ruwer</strong>tal eingesehen werden.<br />
E-Jugend<br />
Die Kinder der Jahrgänge 2002 und 2003 trainieren mit den jeweiligen<br />
Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal. Neulinge werden immer gerne<br />
aufgenommen.<br />
F-Jugend<br />
Die Kinder der Jahrgänge 2004 und 2005 spielen in einer Mannschaft.<br />
Training ist dienstags um 17.30 Uhr in Morscheid auf dem<br />
Sportplatz. Interessierte Kinder können gerne hier vorbeischauen.<br />
Am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong>, spielt die Mannschaft um 13.00 Uhr in Gutweiler<br />
gegen die JSG Zerf 2.<br />
Bambinis<br />
Am Dienstag, 30. April, sind die Kinder der Jahrgänge 2006 bis 2008<br />
um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsstunde auf dem schönen Grün<br />
des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die<br />
noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.<br />
Allgemein<br />
Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen<br />
Abteilungen unter www.sv-morscheid.de!<br />
Osburg<br />
Mertesdorf<br />
<strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf <strong>2013</strong><br />
Am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, veranstaltet der Lauftreff Mertesdorf<br />
den diesjährigen <strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf auf dem <strong>Ruwer</strong>-Hochwald<br />
Radweg, als Wendepunktlauf zwischen Grünhaus Mertesdorf durch<br />
Kasel über Waldrach und zurück. Es ist nach der Auftaktveranstaltung<br />
in Schweich nun der 2. Wertungslauf zum Bitburger Läufercup<br />
<strong>2013</strong>.<br />
Die Veranstaltung wird in bewährter Form durchgeführt. Angeboten<br />
werden wieder Kinder- und Schülerläufe, ein 5 km Jedermann- und<br />
zum Abschluss der Bitburger 10 km-Hauptlauf. Zwischenzeitlich<br />
gehen die Walker(innen) auf die schnelle 7,5 km Strecke. Start und<br />
Ziel sind am alten Bahnhof in Mertesdorf Grünhaus (bei Gaststätte<br />
„California“). Für Anmeldung, Umkleiden und Duschen steht das<br />
Freibad Mertesdorf mit seinen Einrichtungen zur Verfügung. Alle<br />
Aktiven der Laufveranstaltung können anschließend kostenlos das<br />
beheizte Freibad benutzen.<br />
Die Zeitnahme erfolgt mit dem Champion-Chip, damit jede Läuferin<br />
und jeder Läufer seine individuelle Laufzeit bekommt. Teilnehmer/innen,<br />
die keinen eigenen Chip besitzen, können sich beim<br />
Veranstalter gegen eine Gebühr einen Chip ausleihen. Nach den<br />
Läufen finden die Siegerehrungen und die Tombola für die Walker/<br />
innen im Festzelt auf dem Vorplatz des Freibades statt.<br />
Weitere Informationen sind auch unter www.lauftreff-mertesdorf.<br />
de abrufbar. Dort ist bis zum 02.05.<strong>2013</strong> eine Online-Anmeldung<br />
möglich. Natürlich kann man sich auch anmelden per Fax unter<br />
0651/9664186 oder per Telefon unter 0651/57332 oder 0651/57890.<br />
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag noch bis 1 Stunde vor<br />
dem jeweiligen Start möglich.<br />
Morscheid<br />
SV Morscheid 1921 e.V.<br />
Fußball<br />
B-Klasse Staffel Mosel / Hochwald<br />
Bereits am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong>, spielt die 1. Mannschaft um 19.00 Uhr in<br />
Morscheid gegen die SG Welschbillig/Kordel.<br />
TTC Osburg<br />
Spieltermine I., II., III. Mannschaft<br />
Saison beendet<br />
Spieltermine Jugendmannschaft<br />
Saison beendet<br />
Trainingszeiten<br />
montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr<br />
Jugendtraining montags, 18:00 bis 19:30 Uhr<br />
www.ttc-osburg.de<br />
FSV Osburg 1928 e.V.<br />
Am Sonntag, 12.05.<strong>2013</strong> 14:30 Uhr, steht folgende Begegnung in der<br />
Bezirksliga an:<br />
SG Zell - SG Osburg<br />
Zu diesem Auswärtsspiel wird wieder ein Bus für Spieler und Fans<br />
der SG Osburg/Thomm eingesetzt.<br />
Abfahrtsorte und Zeiten:<br />
Osburg 11.45 Uhr (Marktplatz)<br />
Thomm 12.00 Uhr (Vereinsheim)<br />
KSV Osburg<br />
Trainingszeiten Kegelsporthalle:<br />
Jugend U10 & U14<br />
Dienstag, 15:00 - 17:15 Uhr<br />
Donnerstag, 15:30 - 17:00 Uhr<br />
Herren & U23 & U18<br />
Dienstag, 17:15 - 21:00 Uhr<br />
Donnerstag, 17:00 - 21:30 Uhr<br />
AH Osburg<br />
Die AH Osburg spielt am 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, um 18:00 Uhr in Euren gegen<br />
die AH Euren. Treffpunkt um 16:50 Uhr, Marktplatz in Osburg.<br />
Nächstes Heimspiel am 11.05.<strong>2013</strong> in Osburg gegen die AH Weiskirchen.
<strong>Ruwer</strong> - 33 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Pluwig<br />
DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />
Fußball-Spieltermine<br />
Senioren<br />
Am Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong>, 1<strong>4.</strong>30 Uhr, erwartet unsere erste Mannschaft<br />
im letzten Heimspiel dieser Saison den SV Tawern.<br />
Die zweite Mannschaft ist spielfrei.<br />
Junioren<br />
Am <strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, 17.00 Uhr, empfängt die A-Jugend die JSG<br />
Saarburg (Spielort: Trier-Irsch).<br />
Unsere B1-Jugend erwartet um 17.30 Uhr die JSG Krettnach (Spielort:<br />
Pluwig).<br />
Die B2-Jugend trifft um 17.30 Uhr auf die JSG Ehrang (Spielort:<br />
Trier-Olewig).<br />
Die B3-Jugend gastiert um 17.00 Uhr bei der JSG Ralingen.<br />
Unsere C1-Jugend (Bezirksliga) empfängt um 13.00 Uhr den FSV<br />
Salmrohr (Spielort: Pluwig).<br />
Die C3-Jugend spielt um 16.00 Uhr gegen die JSG Sirzenich (Spielort:<br />
Trier-Olewig).<br />
Unsere D1-Jugend (Bezirksliga) ist um 1<strong>4.</strong>00 Uhr in Kelberg bei der<br />
JSG Dockweiler zu Gast.<br />
Die D2-Jugend erwartet um 1<strong>4.</strong>45 Uhr die JSG Sirzenich (Spielort:<br />
Schöndorf).<br />
Die E1-Jugend gastiert um 12.00 Uhr bei der JSG Mehring.<br />
Unsere E2-Jugend spielt um 10.30 Uhr bei der JSG Issel.<br />
Die F1-Jugend trifft um 13.00 Uhr auf die JSG Hermeskeil (Spielort:<br />
Schöndorf).<br />
Die F2-Jugend erwartet um 11.00 Uhr die JSG Ehrang (Spielort:<br />
Schöndorf).<br />
Am Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong>, 11.00 Uhr, empfängt die C2-Jugend den<br />
VfL Trier (Spielort: Pluwig).<br />
Frauen-Bezirksliga<br />
Unsere Frauen treffen am Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong>, 16.30 Uhr, auf den<br />
SV Bettenfeld (Spielort: Schillingen).<br />
Alte Herren<br />
Die AH spielt am <strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, beim SV<br />
Farschweiler (Abfahrt: 17.00 Uhr am Gasthaus „Zum Bauer“).<br />
Herren-Volleyballturnier<br />
Am Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong> findet in der Pluwiger Sporthalle das alljährliche<br />
Herren-Volleyballturnier der DJK Pluwig-Gusterath statt.<br />
Spielbeginn ist um 09.30 Uhr.<br />
Es werden ca. 10 Mannschaften erwartet.<br />
Die besondere Attraktion ist das Auftreten der 89-Stunden Weltrekordler<br />
als Herrenmannschaft.<br />
Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt.<br />
Die Volleyballer würden sich über viele Zuschauer freuen.<br />
<strong>Ruwer</strong>tal<br />
Spielgemeisnchaft <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V.<br />
SG <strong>Ruwer</strong>tal - Seniorenspielbetrieb<br />
SG <strong>Ruwer</strong>tal I - Bezirksliga<br />
Mittwoch, 1. <strong>Mai</strong> um 1<strong>4.</strong>30 Uhr in Leiwen gegen den alten Rivalen<br />
SV Leiwen-Köwerich.<br />
Sonntag, 05.05. um 1<strong>4.</strong>30 Uhr in Kasel gegen SV Föhren<br />
Das Restprogramm der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />
Sa., 11.05. um 17.30 Uhr in Niederkail gegen SG Landscheid;<br />
Sa,. 18.05. um 17.30 Uhr in Kasel gegen den SV Mehring II;<br />
Sa., 25.05. um 17.30 Uhr in Stadtkyll gg. SG Auw.<br />
In dieser wichtigen Situation hofft die Mannschaft auf die gewohnt<br />
starke Zuschauerunterstützung. Die Mannschaft ist stolz auf den<br />
starken Rückhalt und die vielen eigenen Zuschauer bei den Heimund<br />
Auswärtsspielen. Jetzt braucht die Mannschaft den Rückhalt<br />
der Zuschauer mehr denn je.<br />
Wegen der verschiedner Nachfragen hier nochmals der Hinweis.<br />
Die Videotext-Seite 246 informiert aktuell über Ergebnisse und<br />
Tabelle der SG <strong>Ruwer</strong>tal in der Bezirksliga West.<br />
Bus zum letzten Saisonspiel<br />
am <strong>Samstag</strong>, 25.05. in Stadtkyll<br />
Zum letzen Saisonspiel am <strong>Samstag</strong>, 25.05. gegen die SG Auw in<br />
Stadtkyll setzt die SG <strong>Ruwer</strong>tal einen Bus ein.<br />
Spielbeginn ist um 17.30 Uhr.<br />
Abfahrt des Busses ist am <strong>Samstag</strong>, 25.05. um 1<strong>4.</strong>30 Uhr am Sportplatz<br />
Kasel.<br />
Kostenanteil: 5 EUR.<br />
Information und Anmeldung bei Jürgen Modrok, Telefon:<br />
0651/62227, <strong>Mai</strong>l: die-modroks@gmx.de<br />
SG <strong>Ruwer</strong>tal II<br />
C-Klasse Mosel/Hochwald<br />
Sonntag, 05.05. um 12.30 Uhr in Kasel gegen den FZ Züsch-Neuhütten<br />
II.<br />
Jugendspielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal/Gutweiler/Morscheid<br />
A-Jugend - Bezirksliga<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 17.00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Irsch.<br />
B-Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 17.30 Uhr in Grimburg gegen die JSG Reinsfeld.<br />
C-Jugend 1 - Bezirksliga<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 15.15 Uhr in Mehring gegen die JSG Mehring.<br />
C-Jugend 2 - Staffel 2<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 1<strong>4.</strong>45 Uhr in Butzweiler gegen die JSG Butzweiler.<br />
D-Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05., 1<strong>4.</strong>45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Kenn.<br />
D-Jugend 2 - Staffelsieger 2<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 13..15 Uhr in Waldrach gegen die JSG Kordel II.<br />
Jugendmannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />
E-Jugend 1 - Staffelsieger I<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 12.00 Uhr in Schweich, Mathenstraße (Kunstrasen)<br />
gegen die JSG Issel<br />
EJugend 2 - Staffel VI<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 13.45 Uhr in Hermeskeil, Stadion gegen die JSG<br />
Hermeskeil II.<br />
F-Jugend Staffel IV<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. das Spiel gegen Waldweiler ist auf den 25. <strong>Mai</strong> verlegt.<br />
Das nächste Spiel ist am <strong>Samstag</strong>, 11.05. um 12.00 Uhr in Schöndorf<br />
gegen die JSG Schöndorf.<br />
Schöndorf<br />
FC Schöndorf e.V.<br />
Seniorenmannschaften<br />
Sa., 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>,<br />
19:00 Uhr: SG Zemmer 1 - FC Schöndorf 1 in Schleidweiler<br />
Letzter Spieltag:<br />
So., 12.05.<strong>2013</strong>, 14:30 Uhr: FC Schöndorf 1 - SSG Kernscheid 1<br />
So., 05.05.<strong>2013</strong>,<br />
12:30 Uhr: SG Geisfeld 2 - FC Schöndorf 2 in Rascheid<br />
Letzter Spieltag:<br />
So., 12.05.<strong>2013</strong>, 12:30 Uhr: FC Schöndorf 2 - SG Farschweiler 2<br />
AH-Abteilung<br />
Sa., 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Hentern<br />
Sa., 11.05.<strong>2013</strong>, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Irsch/Saar<br />
Frauen-Mannschaft<br />
So., 05.05.<strong>2013</strong>, 17:00 Uhr: FC Bitburg 3 - FC Schöndorf (Rasenplatz,<br />
Ostring)<br />
Letzter Spieltag: So., 12.05.<strong>2013</strong>, 15:00 Uhr: FSG Wellen - FC Schöndorf<br />
Jugendmannschaften<br />
Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als Spielgemeinschaft<br />
mit der DJK Pluwig/G.<br />
Sie finden die Spielpaarungen der Jugendmannschaften im Amtsblatt<br />
unter Pluwig.
<strong>Ruwer</strong> - 34 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Thomm<br />
SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.<br />
In den nächsten Tagen finden im Jugendbereich folgende Begegnungen<br />
statt:<br />
Junioren JSG Osburg<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong><br />
F-Junioren<br />
JSG Osburg - JSG Leiwen II, 11:30 Uhr, Thomm<br />
D-Junioren<br />
JSG Osburg - JSG Kenn IV, 12:30 Uhr, Thomm<br />
E-Junioren<br />
TuS Trier Euren - JSG Osburg, 12:45 Uhr, BSA Trier-West<br />
F-Junioren<br />
JSG Hermeskeil II - JSG Osburg II, 13:00 Uhr, Gusenburg Rasenplatz<br />
E-Junioren<br />
JSG Osburg II - JSG Geisfeld II, 13:45 Uhr, Thomm<br />
B-Junioren<br />
DJK St. Matthias Trier - JSG Osburg, 17:00 Uhr, Feyen Kunstrasen<br />
A-Junioren<br />
JSG Schillingen - JSG Osburg, 17:30 Uhr, Schillingen Hartplatz<br />
Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong><br />
C-Junioren<br />
JSG Osburg - JSG Igel, 11:00 Uhr, Thomm<br />
Montag, 06.05.<strong>2013</strong><br />
A-Junioren<br />
JSG Osburg - JSG Trier-Irsch, 19:30 Uhr, Thomm<br />
Mittwoch, 08.05.<strong>2013</strong> - Kreispokal<br />
A-Junioren<br />
JSG Osburg - JSG Saarburg, 19:00 Uhr, Thomm<br />
Juniorinnen JSG Thomm<br />
<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong><br />
D-Juniorinnen<br />
JSG Thomm - SV Ehrang, 14:30 Uhr, Thomm<br />
B-Juniorinnen<br />
JSG Thomm - SV Ehrang, 15:45 Uhr, Thomm<br />
Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong><br />
Frauen<br />
FSG Thomm - Polizei SV Trier, 17:00 Uhr, Thomm<br />
Wir wünschen unseren Mannschaften einen sportlichen Erfolg und<br />
den Spielen einen fairen Verlauf.<br />
Aktuelle Informationen zu allen Spielen jederzeit unter fussball.de.<br />
Im Spiel dreht sich vieles um die Geschichte des Geißbockes, die<br />
fast so alt ist wie das über tausendjährige Lambrecht. Aus einer<br />
Urkunde von Kaiser Ruprecht aus dem Jahre 1404 geht hervor,<br />
dass St. Lambrecht das Weiderecht im nahen Deidesheimer Wald<br />
zusteht. Dafür muss es alljährlich an Pfingsten einen gut gehörnten<br />
und gut beschaffenen Geißbock nach Deidesheim liefern.<br />
Das jüngst getraute Ehepaar Lambrechts muss diesen Tributbock<br />
„dienstags nach der Pfingst vor Sonnenaufgang“ an der Ortsgrenze<br />
von Deidesheim abliefern. Der Bockführer erhält dafür von Deidesheim<br />
eine Flasche Wein und ein Käsebrot. In diesem Jahr wird der<br />
610. Lambrechter Geißbock geliefert, die Lambrecht-Deidesheimer<br />
Geißbock-Tradition stellt somit eine der ältesten Partnerschaften<br />
im südwestdeutschen Raum dar.<br />
Dieses Brauchtum wird trotz einiger Streitigkeiten bis heute<br />
gepflegt. Selbst Kaiser Napoleon I. musste sich mit dem Lambrechter<br />
Geißbock beschäftigen, als Deidesheim damals eine Beschwerde<br />
vorbrachte. Im Feldlager von Burgos legte 1808 Napoleon fest, der<br />
Geißbock müsse weiterhin geliefert werden und zwar „un bouc<br />
bien cornu et bien capable“. Alljährlich bringt somit Lambrecht an<br />
Pfingst-Dienstag einen Geißbock nach Deidesheim, der dort öffentlich<br />
versteigert wird.<br />
Die Freilichtbühne auf dem Tuchmacherplatz ist nur zwei Gehminuten<br />
von der S-Bahnstation Lambrecht (Pfalz) entfernt. Aufführungstermine<br />
sind Pfingst-Sonntag, 19. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> und Pfingst-Montag, 20.<br />
<strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, jeweils 14 Uhr. Platzöffnung und Bewirtung mit musikalischer<br />
Unterhaltung ab 11 Uhr. Nach dem Spiel musikalische Unterhaltung<br />
durch die Gruppe „Skye“ (Sonntag), bzw. Gesangsduo Anni<br />
und Moni (Montag). Eintritt: 8 Euro, Jugendliche 4 Euro.<br />
Jugend-Spielerinnen gesucht<br />
Wir, die Juniorinnen der Mädchensportgruppe Thomm, suchen für<br />
die kommende Saison noch dringend Unterstützung.<br />
Wenn du Spaß und Freude am Fußballspielen hast, bist du herzlich<br />
bei uns willkommen.<br />
Du kannst jederzeit gerne einmal an unserem Training auf dem<br />
Kunstrasen in Thomm teilnehmen.<br />
Das Training der Juniorinnen findet immer mittwochs ab 17.30 Uhr<br />
statt.<br />
Wenn du Interesse hast, komm einfach vorbei oder melde dich unter<br />
svthomm@t-online.de.<br />
Wir freuen uns auf dich!<br />
Schlußbild der Geißbock-Festspiele auf der Freilichtbühne in Lambrecht<br />
mit 100 Mitwirkenden.<br />
Verlagsmitteilungen<br />
Ein Geißbock als Entgelt für Weiderechte<br />
Geißbock-Festspiele in Lambrecht erinnern an Tradition,<br />
die bis ins Jahr 1404 zurückreicht<br />
Die Stadt Lambrecht (Pfalz) führt am Pfingst-Sonntag, 19. und<br />
Pfingst-Montag, 20. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> wieder Geißbock-Festspiele auf, die<br />
auf der Freilichtbühne auf dem Tuchmacherplatz in fünfjährigem<br />
Rhythmus stattfinden. Auf der Bühne stehen rund 100 Laien-<br />
Schauspieler, die in acht Bildern die tausendjährige Geschichte der<br />
einstigen Tuchmacherstadt darstellen, die eng verbunden ist mit der<br />
Geißbock-Tradition und echtes Pfälzer Brauchtum vermittelt.<br />
Der Lambrechter Geißbock steht im Mittelpunkt der Geißbock-Festspiele<br />
in Lambrecht.
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Donnerstag, 2. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />
KREIS-NACHRICHTEN<br />
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG<br />
AUSGABE 18/<strong>2013</strong><br />
Aktionsbündnis für Moselaufstieg und Nordumfahrung<br />
Kreistag debattiert über Verkehrsprojekte - Ablehnung von mehr Güterzügen in der Region<br />
SPD und Grüne lehnten den Entschließungsantrag<br />
ab. Es sei falsch, weiter an<br />
der Realisierung dieser Verkehrsprojekte<br />
festzuhalten, so Alfions Maximini (SPD).<br />
Vielmehr seien nun neue Ideen zur Lösung<br />
der Verkehrsprobleme gefragt. So<br />
brachte er eine „Zwei-Brücken-Lösung“<br />
von Wasserliesch über Igel-Langsur<br />
nach Wasserbilligerbrück ist Gespräch,<br />
die man nun alternativ prüfen solle.<br />
Ablehnung für Ausbau der Eifelstrecke<br />
für den Güterverkehr<br />
Seit Jahren stehen der Moselaufstieg (Westumfahrung) und die Nordumfahrung Trier im<br />
Mittelpunkt der Debatten um die Verkehrsinfrastruktur in der Region.<br />
Zu einer kontroversen und streckenweise<br />
sehr lebhaften Debatte kam es<br />
in der jüngsten Kreistagssitzung. Die<br />
CDU-Fraktion hatte eine Diskussion<br />
über den Beschluss der Landesregierung<br />
beantragt, den Moselaufstieg und<br />
die Nordumfahrung Trier nicht für den<br />
Bundesverkehrswegeplan 2015-2025<br />
anzumelden.<br />
Landrat Günther Schartz wiederholte<br />
seine Kritik an diesem Beschluss. Mit<br />
dem Verzicht auf den Anschluss der B 51<br />
bei Konz an die Autobahn Trier-Luxemburg<br />
sowie auf den Lückenschluss nördlich<br />
Trier würden die Verkehrsprobleme<br />
in der Stadt und in vielen Umlandgemeinden<br />
auf Jahre hin zementiert. Besonders<br />
enttäuscht sei er. dass das Land<br />
immer angekündigt habe, zunächst eine<br />
Studie über die Verkehrssituation zu erarbeiten<br />
und dabei auch die Kommunen<br />
mit einzubeziehen. „Und nun werden die<br />
Menschen in der Region vor vollendete<br />
Tatsachen gestellt“, kritisiert Schartz.<br />
CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Henter<br />
schloss sich dieser Kritik an und stellte<br />
einen von FWG und FDP unterstützten<br />
Antrag vor, der die Gründung eines Aktionsbündnisses<br />
unter Federführung<br />
der Kreisverwaltung vorschlägt. Mit<br />
diesem Bündnis wolle man die Bürgerinnen<br />
und Bürger dazu aufrufen, sich<br />
gegenüber dem Land für die wichtigen<br />
Verkehrsprojekte einzusetzen. „Moselaufstieg<br />
und Nordumfahrung sind<br />
wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
des Konz-Saarburger Raumes, für<br />
die vielen Tausend Berufspendler nach<br />
Luxemburg und für die unter dem Straßenverkehr<br />
leidenden Menschen in den<br />
Talgemeinden“, so Henter. Mehrheitlich<br />
wurde der Antrag angenommen.<br />
Weiteres:<br />
Seite 2 | Fachtag für Tagesmütter und -väter<br />
Seite 2 | Frist Agrarförderung läuft am 15. <strong>Mai</strong> ab<br />
Seite 3 | Neue Ausstellung in der Sparkasse eröffnet<br />
Seite 4 | Amtliche Bekanntmachungen<br />
Seite 6 | Stellenausschreibung Landrätin/Landrat<br />
Einmütig abgelehnt wurden vom Kreistag<br />
Überlegungen, zur Entlastung des<br />
Güterbahnverkehrs entlang der Rheinstrecke<br />
die Bahnstrecke Köln - Trier<br />
durch die Eifel als Alternativstrecke für<br />
Güterverkehr auszubauen.<br />
Nicht nur wurden die hohen Kosten und<br />
die sicherlich zu erwartenden Proteste<br />
von Anwohnern ins Feld geführt, sondern<br />
auch, dass ein Weitertransport der<br />
Güter - sei es per Bahn, Schiff oder Straße<br />
- zu erheblichen Verkehrsbelastungen<br />
im Kreis führen würde. So rechneten<br />
Matthias Daleiden am Beispiel der Gemeinde<br />
Kordel und Stadtbürgermeister<br />
Jürgen Dixius am Beispiel Saarburg vor,<br />
was zusätzlicher Güterverkehr für einige<br />
Gemeinden bedeuten würde. Bereits<br />
heute sei die Bahnschranke in Saarburg-<br />
Beurig 86 Mal pro Tag geschlossen. Ein<br />
Mehraufkommen an Güterbahnverkehr<br />
sei nicht hinnehmbar.<br />
Bewerbungsfrist zur<br />
Landratswahl läuft<br />
Einstimmig wurde vom Kreistag auch<br />
die Stellenausschreibung zur Wahl der<br />
Landrätin/des Landrats am 22. September<br />
verabschiedet (siehe S. 5 und 6<br />
dieser Kreis-Nachrichten). Die Wahl wird<br />
notwendig, da die achtjährige Amtszeit<br />
von Landrat Günther Schartz Ende des<br />
Jahres abläuft. Schartz kündigte noch in<br />
der Sitzung an, sich um die Wiederwahl<br />
zu bewerben.
seite 2<br />
KREIS-NACHRICHTEN<br />
Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />
Kindeswohlgefährdung erkennen und handeln<br />
Fachtag für Tagespflegepersonen fand große Resonanz<br />
„Kindeswohlgefährdung erkennen und<br />
gemeinsam handeln“ lautete das Thema<br />
eines Fachtages für Tagespflegepersonen.<br />
Die Jugendämter des Kreises<br />
Trier-Saarburg und der Stadt Trier hatten<br />
in Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer<br />
Frauen dazu ins Bürgerhaus<br />
Trier-Nord eingeladen.<br />
Tagesmütter und -väter leisten einen<br />
wichtigen Beitrag, um Eltern die Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf zu ermöglichen.<br />
So hat in den letzten Jahren<br />
der Bedarf an Betreuungsplätzen in der<br />
Kindertagespflege stetig zugenommen.<br />
Haben in Trier im März 2008 insgesamt<br />
48 Tagespflegepersonen 76 Tageskinder<br />
betreut, so sind es in diesem Jahr bereits<br />
159 Tagesmütter und -väter, die für 333<br />
Tageskinder zuständig sind. Im Landkreis<br />
Trier-Saarburg werden derzeit im<br />
Schnitt pro Jahr 240 Kinder von 107 Tagespflegepersonen<br />
betreut.<br />
Mit dem quantitativen Anstieg haben<br />
sich auch die qualitativen Anforderungen<br />
weiterentwickelt. Neben einer<br />
160-stündigen Qualifizierungsmaßnahme<br />
nehmen die Tagesmütter und -väter<br />
regelmäßig an Fortbildungen teil.<br />
Anträge bis zum<br />
15. <strong>Mai</strong> stellen<br />
Agrarförderung: Prämien <strong>2013</strong><br />
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
weist darauf hin, dass die Anträge auf<br />
Gewährung der Betriebsprämie und<br />
der Ausgleichszulage in den benachteiligten<br />
Gebieten sowie die Anträge auf<br />
Weitergewährung der Zuwendungen<br />
für das Förderprogramm umweltschonende<br />
Landbewirtschaftung (FUL/ Steilund<br />
Steilstlagenprogramm) bzw. PAULa<br />
und der Erstaufforstungsprämie bis zum<br />
15. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> gestellt werden müssen.<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />
dass eine verspätete oder unvollständige<br />
Vorlage des Antrags zu<br />
Kürzungen bis hin zur vollständigen Ablehnung<br />
der Förderung führen kann. Bei<br />
den Programmen FUL/Erstaufforstung<br />
führt eine verspätete Antragsabgabe<br />
zum vollständigen Verlust der Prämie.<br />
Die Organisatoren sehen in diesem<br />
Fortbildungstag neben der Vermittlung<br />
von fachlichen Inhalten, eine gute<br />
Möglichkeit der Vernetzung und des<br />
Austausches. Die Tagespflegepersonen<br />
nutzen die Zeit für Gespräche mit den<br />
Kolleginnen und Kollegen und um Rückfragen<br />
zu stellen. Der Leiter des Jugendamtes<br />
der Stadt Trier, Achim Hettinger,<br />
und der Referent Kindertagesstätten/<br />
Kindertagespflege der Kreisverwaltung<br />
Trier-Saarburg, Hubert Ludwig, begrüßten<br />
die 90 Teilnehmerinnen und<br />
Teilnehmer zu dem Fachtag.<br />
Nadja Adams und Martina Philippi übernahmen<br />
den fachlichen Teil der Veranstaltung.<br />
Dabei ging Nadja Adams vom<br />
Kreisjugendamt Trier-Saarburg zuerst<br />
auf das Kindeswohl ein: Was braucht<br />
ein Kind für seine physische, psychische,<br />
emotionale und soziale Entwicklung<br />
und ein gesundes Aufwachsen? Nur mit<br />
diesem Verständnis kann man eine Kindeswohlgefährdung<br />
verstehen.<br />
Die beiden Vertreterinnen der Jugendämter<br />
stellten die verschiedenen Formen<br />
von Kindeswohlgefährdung vor –<br />
Vernachlässigung, körperliche Gewalt/<br />
Misshandlung, psychische Gewalt/Misshandlung<br />
und sexualisierte Gewalt.<br />
Martina Philippi ging der Frage nach<br />
was Anhaltspunkte für eine Kindes-<br />
Am <strong>Samstag</strong>, 18. <strong>Mai</strong>, 21 bis 23 Uhr, lädt<br />
der Naturpark Saar-Hunsrück zu einer<br />
spannenden Fledermausexkursion im<br />
Saarburger Land ein. Nach Einbruch<br />
der Dämmerung geht der Naturpark-<br />
Referent Christoph Postler auf die Suche<br />
nach den fliegenden Säugetieren<br />
der Nacht. Über das geheimnisvolle Leben<br />
der Fledermäuse, deren Biologie,<br />
Lebensraumanspruch, Bedeutung und<br />
Schutz und ihre Jagdgewohnheiten<br />
erhalten die Teilnehmer interessante<br />
Informationen. Mit einem Ultraschalldetektor<br />
können die Teilnehmer die Rufe<br />
wahrnehmen und ihre spektakulären<br />
Flugmanöver auf der Jagd nach Insekten<br />
beobachten.<br />
Die Teilnahme an der Veranstaltung<br />
beträgt 2 Euro pro Kind, 4 Euro pro Erwachsenem<br />
und 9 Euro pro Familie. Der<br />
Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt<br />
wohlgefährung sein können, was die<br />
Tagespflegeperson tun kann und wie sie<br />
zum Schutz des Kindes beitragen kann.<br />
Handlungssicherheit kann beispielsweise<br />
eine Beratung in anonymer Form<br />
durch die Beratungsstellen geben.<br />
Birgit Kuhlmeier stellte die Weiterbildungsangebote<br />
der Katholischen Familienbildungsstätte<br />
Trier für Tagespflegepersonen<br />
vor.<br />
Seit Jahren besteht eine enge Kooperation<br />
mit der Familienbildungsstätte,<br />
um den Tagespflegepersonen Qualifizierungs-<br />
und Weiterbildungsangebote<br />
machen zu können. Die Fachberaterinnen<br />
möchten den Interessen der<br />
Tagespflegepersonen gerecht werden<br />
und nehmen für die Organisation von<br />
weiteren Fortbildungsangeboten deren<br />
Anregungen gerne an.<br />
Ansprechpartnerinnen der Kindertagespflege<br />
für das Kreisjugendamt<br />
Trier-Saarburg: Bettina Kohn, Tel.<br />
0651/715-374 und<br />
Jutta Lambrecht,<br />
Tel. 715-122 sowie<br />
für den Sozialdienst<br />
katholischer Frauen:<br />
Helga Remmels, Tel.<br />
145578-192.<br />
Fledermaus-Abendexkursion<br />
im Saarburger Land<br />
gegeben. Eine frühzeitige<br />
Anmeldung<br />
ist bei der Naturpark-Geschäftsstelle<br />
in Hermeskeil, Telefon<br />
06503-92140<br />
erforderlich.
KREIS-NACHRICHTEN<br />
Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />
seite 3<br />
Kreis Trier-Saarburg<br />
Die Beteiligten freuten sich über den erfolgreichen Start der Ausstellung „Wirken und Integration<br />
von Deutschen in Luxemburg“ in der Sparkasse Trier.<br />
Der deutsche Beitrag zur Entwicklung<br />
Luxemburgs im 19. Jahrhundert<br />
Ausstellung in der Sparkasse Trier läuft bis zum 2<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong><br />
Unter dem Titel „Präsenz, Wirken und Integration<br />
von Deutschen in Luxemburg“<br />
wurde eine Ausstellung in der Hauptstelle<br />
der Sparkasse Trier eröffnet. Die<br />
vom „Deutschen Verein in Luxemburg“<br />
konzipierte und mit Unterstützung der<br />
deutschen und luxemburgischen Regierung<br />
verwirklichte Wanderausstellung<br />
macht jetzt ihre zweite Station in der<br />
Sparkasse Trier, nachdem sie zunächst<br />
in der Abtei Neumünster in Luxemburg-<br />
Stadt gezeigt worden war, wo sie viel<br />
Aufmerksamkeit fand. Die Präsentation<br />
ist noch bis zum 2<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> in der Sparkasse<br />
an der Theodor-Heuss-Allee 1 zu<br />
sehen. Weitere Ausstellungsorte sind<br />
nach Auskunft des Vereinsvorsitzenden<br />
Klaus Werner in den kommenden zwei<br />
Jahren sowohl in Luxemburg als auch in<br />
Deutschland vorgesehen.<br />
Die Ausstellung knüpft inhaltlich an die<br />
lange geschichtliche Verbindung zwischen<br />
Deutschland und Luxemburg an<br />
und verweist besonders auf die vielfältigen<br />
und engen Beziehungen im 19.<br />
Jahrhundert, als Luxemburg bis 1867<br />
zum Deutschen Bund und ab 1842 auch<br />
zum Deutschen Zollverein gehörte.<br />
Wie der Vorsitzende Klaus Werner erläuterte,<br />
ist diese wichtige Epoche jedoch<br />
bislang nicht Gegenstand umfassender<br />
historischer Aufarbeitung gewesen und<br />
stehe eher im Schatten der Weltkriege<br />
des 20. Jahrhunderts. Daher betrete die<br />
Ausstellung mitsamt dem begleitenden<br />
Katalog hier durchaus Neuland und wolle<br />
zu weiteren, vertieften Forschungen<br />
anregen.<br />
„Diese Ausstellung war überfällig“,<br />
meinte anerkennend Franz Peter Basten,<br />
Luxemburger Honorarkonsul in Trier, zur<br />
Eröffnung in der Sparkasse Trier. Für das<br />
Deutschlandbild der Luxemburger sei<br />
oftmals eine gewisse Engführung auf<br />
die Weltkriegszeiten und vor allem die<br />
deutschen Dominanzbestrebungen in<br />
der NS-Zeit festzustellen, wohingegen<br />
die Zeit der konstruktiven Nachbarschaft<br />
im 19. Jahrhundert zu wenig präsent<br />
sei.<br />
Erst die europäische Verständigung und<br />
Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg<br />
habe wieder ein Anknüpfen an diese guten<br />
Zeiten im deutsch-luxemburgischen<br />
Verhältnis möglich gemacht.<br />
Landrat Günther Schartz und Sparkassendirektor<br />
Kühnen als Hausherr betonten<br />
ebenfalls den Wert der Wanderausstellung<br />
des Deutschen Vereins in<br />
Luxemburg für ein besseres Verständnis<br />
der Vergangenheit als Basis einer gemeinsamen,<br />
gutnachbarschaftlichen<br />
Zukunftsgestaltung. „Wir wünschen<br />
uns vor allem, dass Schulen diese Ausstellung<br />
besuchen“, appellierte Landrat<br />
Schartz. Der Eintritt in die Ausstellung<br />
ist frei. Der Begleitkatalog kann am Info-<br />
Schalter in der Sparkasse erworben werden.<br />
Fachleute beraten<br />
Weinwerbung<br />
In der Mitgliederversammlung des<br />
Moselwein e.V., die unter Vorsitz von<br />
Weinbaupräsident Rolf Haxel im Weinmuseum<br />
in Bernkastel-Kues stattfand,<br />
wurde ein neues Kuratorium gewählt.<br />
Diesem beratenden Gremium der Weinwerbung,<br />
das für drei Jahre gewählt<br />
wurde, gehören 19 Vertreter von Weinwirtschaft,<br />
Tourismus, Kammern und<br />
Kommunen aus dem gesamten Weinanbaugebiet<br />
an. Der größte Teil der bisherigen<br />
Vertreter wurde im Amt bestätigt.<br />
Der Weinbauverband Mosel wird durch<br />
Walter Clüsserath aus Pölich, Bernhard<br />
Weich aus Riol, Karl-Theo Haart<br />
aus Piesport, Stefanie Vornhecke aus<br />
Senheim und Thomas Richter aus Winningen<br />
vertreten. Karl-Josef Thul aus<br />
Thörnich kam als neuer Vertreter aus<br />
dem Weinbauverband anstelle von Daniel<br />
Theisen aus Nehren hinzu. Werner<br />
Kirchhoff (Bernkastel-Kues) und Kurt<br />
Kranz (Brauneberg) wurden für die Winzergenossenschaft<br />
wiedergewählt.<br />
Für die Weinkellereien und Weinkommissionäre<br />
sind weiterhin Thomas Zimmermann,<br />
Zeltingen-Rachtig, und Egbert<br />
Philippi, Mehring, im Kuratorium.<br />
Die Industrie- und Handelskammer ist<br />
durch Albrecht Ehses repräsentiert, die<br />
Landwirtschaftskammer durch Dr. Stephan<br />
Reuter. Als Vertreterin der Versteigerungsringe<br />
wurde Heike Clüsserath<br />
aus Trittenheim im Amt bestätigt. Die<br />
Mosellandtouristik ist durch Landrat<br />
Manfred Schnur, Kreis Cochem-Zell, vertreten.<br />
Für die Kommunalen Gebietskörperschaften<br />
sitzt künftig Winfried Manns,<br />
Geschäftsführer des Gemeinde- und<br />
Städtebundes Rheinland-Pfalz, in dem<br />
Gremium. Wiedergewählt wurden auch<br />
Sandra Berweiler aus Leiwen und Armin<br />
Appel aus Saarburg. Neu im Kuratorium<br />
sind Thorsten Melsheimer aus Reil und<br />
Sebastian Oberbillig aus Trier.
seite 4<br />
KREIS-NACHRICHTEN<br />
Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Sitzung Kreisausschuss<br />
Sitzung Kuratorium<br />
Sitzung Umweltausschuss<br />
Der Kreisausschuss wurde zu einer Sitzung<br />
einberufen für<br />
Montag, 06.05.<strong>2013</strong>, 17:00 Uhr<br />
in den Sitzungssaal<br />
der Kreisverwaltung in Trier.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Abwicklung und Übertragung von<br />
Haushaltsermächtigungen aus dem<br />
HH Jahr 2012 in das HH Jahr <strong>2013</strong><br />
2. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
3. Schulangelegenheit<br />
<strong>4.</strong> Kreisstraßenbauangelegenheit<br />
5. Kreisstraßenbauangelegenheit<br />
6. Schulbauangelegenheit<br />
7. Schulbauangelegenheit<br />
8. Jugendhilfeangelegenheit<br />
9. Verwaltungsangelegenheit<br />
10. Verwaltungsangelegenheit<br />
11. Verwaltungsangelegenheit<br />
12. Verwaltungsangelegenheit<br />
13. Personalangelegenheiten<br />
1<strong>4.</strong> Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Trier, 25.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
Günther Schartz, Landrat<br />
Sitzung Jugendhilfeausschuss<br />
Der Jugendhilfeausschuss wurde zu einer<br />
Sitzung einberufen für<br />
Montag, 13.05.<strong>2013</strong>, 17:00 Uhr<br />
in den Sitzungssaal<br />
der Kreisverwaltung in Trier.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Information zum "Fiskalpakt"; Verteilung<br />
der zusätzlichen Bundesmittel<br />
für den U3-Ausbau<br />
2. Ergebnisse der Fachtagung "Sozial<br />
im Raum!?“, Antrag der Mitglieder<br />
des Jugendhilfeausschusses aus<br />
dem Forum Jugendhilfe Region Trier<br />
3. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
<strong>4.</strong> Verwaltungsangelegenheit<br />
5. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Trier, 26.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
Günther Schartz, Landrat<br />
Der Kuratorium der Stiftung "Zukunft in<br />
Trier-Saarburg" wurde zu einer nichtöffentlichen<br />
Sitzung einberufen für<br />
Montag, 06.05.<strong>2013</strong>, 16:00 Uhr<br />
in den Sitzungssaal<br />
der Kreisverwaltung in Trier.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Verwaltungsangelegenheiten<br />
2. Vermögensverwaltung<br />
3. Förderangelegenheiten<br />
<strong>4.</strong> Verschiedenes<br />
Trier, 25.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
Günther Schartz, Landrat<br />
Der Umweltausschuss wurde zu einer<br />
nicht öffentlich Sitzung einberufen für<br />
Donnerstag, 02.05.<strong>2013</strong>, 16:30 Uhr<br />
in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung<br />
in Trier.<br />
Tagesordnung:<br />
Nicht öffentlicher Teil<br />
1. Umweltpreises <strong>2013</strong><br />
Trier, 19.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
Günther Schartz, Landrat<br />
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />
Bauherr: Naturpark Saar-Hunsrück, Trierer Straße 51, 54411 Hermeskeil<br />
Maßnahme: Sanierung der Fassade, Naturpark-Informationszentrum<br />
Trierer Straße 51, Hermeskeil<br />
Planung und Bauleitung: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Ref. 32, Gebäudemanagement,<br />
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier<br />
Leistungen: Gewerk 1<br />
Gerüstarbeiten, DIN 18451<br />
ca. 670m² Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN 4420/18451<br />
einschl. erforderlicher Leitergänge<br />
Gewerk 2: Malerarbeiten, Fassadensanierung,<br />
DIN 18363/18366<br />
ca. 500m² Fassadenbeschichtung mit Dispersions-<br />
Silikatfarbe<br />
ca. 60m² Beschichtung von Sandsteinwänden,<br />
Gesimse und Vorlagen<br />
ca. 70m² Hydrophobierung des Natursteinsockels<br />
Ausführungszeit: Juni – August <strong>2013</strong><br />
Nebenangebote: Zugelassen<br />
Leistungsverzeichnis: Die Vergabeunterlagen können ab Donnerstag,<br />
25. April <strong>2013</strong> bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg,<br />
Referat 32, Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Platz 1,<br />
54290 Trier, gegen Zahlung einer Schutzgebühr<br />
(V-Scheck) angefordert werden (es erfolgt Postversand)<br />
Gewerk 1: 10,00€<br />
Gewerk 2: 15,00€<br />
Angebotseröffnung:<br />
Donnerstag, 16. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> bei der Kreisverwaltung Trier-<br />
Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Zimmer 222<br />
Gewerk 1: 10:30 Uhr<br />
Gewerk 2: 10:45 Uhr<br />
Ende der Zuschlagsfrist: 30. Juni <strong>2013</strong><br />
Nachprüfstelle:<br />
Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A ist die ADD Trier,<br />
Willy-Brandt-Platz 2, 54290 Trier<br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
Ref. 32, Gebäudemanagement
KREIS-NACHRICHTEN<br />
Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />
Bekanntmachung<br />
des Tages der Wahl<br />
der Landrätin/des Landrats<br />
des Landkreises Trier-Saarburg<br />
und über die Einreichung von<br />
Wahlvorschlägen<br />
I.<br />
Am Sonntag, dem 22. September <strong>2013</strong>,<br />
findet die Wahl der Landrätin/des Landrats<br />
des Landkreises Trier-Saarburg statt.<br />
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl<br />
wird am Sonntag, dem 06. Oktober<br />
<strong>2013</strong>, durchgeführt.<br />
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes<br />
(KWG) und des § 74 Abs. 1 der<br />
Kommunalwahlordnung (KWO) fordere<br />
ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
für die Wahl der Landrätin/<br />
des Landrats auf.<br />
II.<br />
Wahlvorschläge können von Parteien<br />
im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />
von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen<br />
und Einzelbewerbern<br />
eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen<br />
können auch eine gemeinsame<br />
Bewerberin/einen gemeinsamen<br />
Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag<br />
benennen.<br />
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge<br />
mitgliedschaftlich organisierter<br />
Wählergruppen sind in einer<br />
Versammlung der wahlberechtigten<br />
Mitglieder oder Vertreter des Landkreises<br />
Trier-Saarburg, Wahlvorschläge<br />
nicht mitgliedschaftlich organisierter<br />
Wählergruppen in einer Versammlung,<br />
zu der die Wahlberechtigten des Landkreises<br />
Trier-Saarburg einzuladen sind,<br />
in geheimer Abstimmung aufzustellen.<br />
Eine gemeinsame Bewerberin oder ein<br />
gemeinsamer Bewerber kann auch in<br />
geheimer Abstimmung einer gemeinsamen<br />
Versammlung von wahlberechtigten<br />
Mitgliedern/Anhängerinnen und<br />
Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern<br />
der beteiligten Parteien und Wählergruppen<br />
gewählt werden.<br />
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG<br />
fällt, muss spätestens am 47. Tage vor<br />
der Wahl, das ist am Dienstag, dem 06.<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
August <strong>2013</strong>, beim Landeswahlleiter<br />
Rheinland-Pfalz, <strong>Mai</strong>nzer Straße 14 - 16,<br />
56130 Bad Ems, die Teilnahme an der<br />
Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als<br />
Partei im Sinne des Parteiengesetzes<br />
nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende<br />
Bestätigung zur Wahl der<br />
derzeitigen Vertretungskörperschaft<br />
eingereicht worden war.<br />
III.<br />
Die Wahlvorschläge müssen von einer<br />
Mindestzahl von Wahlberechtigten für<br />
die Wahl der Landrätin/des Landrats<br />
des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag<br />
unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften),<br />
soweit die<br />
Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16<br />
Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon<br />
befreit sind. Die Unterzeichnung<br />
durch die Bewerberinnen und Bewerber<br />
selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf<br />
jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben<br />
werden.<br />
Die Wahlvorschlagsträger sind für die<br />
Beibringung einer ausreichenden Zahl<br />
gültiger Unterstützungsunterschriften<br />
ausschließlich selbst verantwortlich.<br />
Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt<br />
IV.) können Unterstützungsunterschriften<br />
nicht mehr geleistet werden.<br />
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der<br />
Landrätin/des Landrats darf nur eine<br />
Bewerberin oder ein Bewerber benannt<br />
werden.<br />
Der Wahlvorschlag muss von mindestens<br />
230 wahlberechtigten Personen<br />
unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen<br />
von Parteien und Wählergruppen,<br />
auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf<br />
es keiner Unterstützungsunterschriften.<br />
IV.<br />
Der vollständige Wahlvorschlag soll mit<br />
den erforderlichen Anlagen möglichst<br />
frühzeitig beim<br />
Kreiswahlleiter des Landkreises Trier-<br />
Saarburg für die Wahl der Landrätin/<br />
des Landrats<br />
Willy-Brandt-Platz 1<br />
54290 Trier<br />
oder der<br />
seite 5<br />
Kreis Trier-Saarburg<br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg,<br />
Zimmer Nr. 377,<br />
Willy-Brandt-Platz 1,<br />
54290 Trier,<br />
eingereicht werden.<br />
Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tage<br />
vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem<br />
12. August <strong>2013</strong>, 18.00 Uhr.<br />
V.<br />
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift<br />
über die Benennung der Bewerberin<br />
oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung<br />
der Bewerberin oder<br />
des Bewerbers und Bescheinigung der<br />
Wählbarkeit der Bewerberin oder des<br />
Bewerbers sind beim Kreiswahlleiter<br />
des Landeskreises Trier-Saarburg für die<br />
Wahl der Landrätin/des Landrats, Willy-<br />
Brandt-Platz 1, 54290 Trier, sowie bei der<br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung<br />
5 – Kommunales –, Willy-Brandt-<br />
Platz 1, 54290 Trier, erhältlich.<br />
Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften<br />
werden auf<br />
Anforderung vom Kreiswahlleiter des<br />
Landkreises Trier-Saarburg für die Landratswahl<br />
sowie der Kreisverwaltung<br />
Trier-Saarburg, Anschriften wie vor, kostenfrei<br />
abgegeben.<br />
54290 Trier, den 22. April <strong>2013</strong><br />
Der Kreiswahlleiter des Landkreises<br />
Trier-Saarburg für die Wahl der<br />
Landrätin/des Landrats<br />
Dieter Schmitt<br />
1. Kreisbeigeordneter als Kreiswahlleiter<br />
Die Stellenausschreibung<br />
Landrätin/Landrat<br />
des Kreises Trier-Saarburg<br />
finden Sie auf der nächsten Seite.<br />
Kreis-Nachrichten<br />
Redaktion<br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier<br />
Pressestelle<br />
Verantwortlich<br />
Thomas Müller, Martina Bosch<br />
Tel. 0651-715 -240 / -406<br />
<strong>Mai</strong>l: presse@trier-saarburg.de
seite 6<br />
KREIS-NACHRICHTEN<br />
Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />
Beim LANDKREIS TRIER-SAARBURG ist die Stelle<br />
neu zu besetzen.<br />
Stellenausschreibung<br />
der Landrätin/des Landrats<br />
Die Wahl der Landrätin/des Landrats erfolgt am 22. September <strong>2013</strong> unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen<br />
und Bürger des Landkreises Trier-Saarburg für die Amtszeit von 8 Jahren – ab dem 01. Januar 2014 – nach<br />
den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Urwahl).<br />
Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am<br />
06.Oktober <strong>2013</strong> zwischen den zwei Bewerberinnen/Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl die<br />
höchsten Stimmzahlen erhalten haben.<br />
Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer Deutsche/r im Sinne Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder<br />
Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik<br />
Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2<br />
des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich<br />
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.<br />
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.<br />
Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird die Bereitschaft erwartet, nach der Wahl ihren Wohnsitz im Landkreis Trier-<br />
Saarburg oder der Stadt Trier zu nehmen.<br />
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit.<br />
Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das<br />
Amt in die Besoldungsgruppe B5/B6 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.<br />
Neben einer Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin<br />
bzw. Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich.<br />
Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um die Wiederwahl bewerben.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge nur bis zum Montag, dem 12. August <strong>2013</strong>, 18:00 Uhr, beim<br />
Kreiswahlleiter eingereicht werden können – Ausschlussfrist.<br />
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung vom 22. April <strong>2013</strong> über die Einreichung von<br />
Wahlvorschlägen, die nach der Hauptsatzung des Landkreises in den Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung Trier-<br />
Saarburg vom 02. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> veröffentlicht wurden, die gemeinsam mit den Amtsblättern der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
Kell am See, <strong>Ruwer</strong>, Schweich und Trier-Land sowie dem „Saarburger Kreisblatt“, der „Konzer Rundschau“ und der<br />
Zeitung „Rund um Hermeskeil“ erscheinen.<br />
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder Wählergruppen<br />
die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches<br />
Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe<br />
oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen<br />
Einfluss.<br />
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnisse, Übersicht über den beruflichen<br />
Werdegang usw.) werden erbeten bis zum 22. Juli <strong>2013</strong> - keine Ausschlussfrist - an<br />
Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />
Wahl der Landrätin/des Landrats<br />
Kreiswahlleiter<br />
Willy-Brandt-Platz 1<br />
54290 Trier
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Am 12. <strong>Mai</strong> ist Muttertag!<br />
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zaubert einen frischen Teint.<br />
Schönes für Mama<br />
Zum Muttertag am 12. <strong>Mai</strong> sind individuelle<br />
Geschenkideen gefragt<br />
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Noch wenige Tage<br />
bis zum<br />
Muttertag!<br />
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E-<strong>Mai</strong>l: m.schwind@wittich-foehren.de<br />
(djd/pt). Sie tröstet und kuschelt,<br />
sie kocht und putzt,<br />
sie verwöhnt und hilft - Mama<br />
ist für ihre Lieben meist<br />
unermüdlich im Einsatz und<br />
darüber hinaus die wichtigste<br />
Bezugsperson der Kinder.<br />
Selbst wenn der Nachwuchs<br />
schon längst erwachsen ist,<br />
bleibt sie oft eine unentbehrliche<br />
Freundin und Ratgeberin.<br />
Kurz: Mutter sein ist wunderschön,<br />
manchmal aber auch<br />
ganz schön anstrengend. Und<br />
so geht das eine oder andere<br />
Fältchen auf Mamas Stirn sicher<br />
auf Kosten der Sprösslinge.<br />
Wie gut, wenn es dann zum<br />
Muttertag einen Ausgleich dafür<br />
gibt. Das ist der perfekte<br />
Zeitpunkt, um Danke zu sagen<br />
und die Mutter auch einmal<br />
nach allen Regeln der Kunst<br />
zu verwöhnen und zu beschenken.<br />
Präsente für die Schönheit<br />
kommen dabei immer gut<br />
an.<br />
Pflegend und verjüngend<br />
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zusätzlich kombiniert mit einem<br />
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aus Phytosterolen sowie<br />
Vitamin A und E. Ihr straffender<br />
und verjüngender Effekt<br />
konnte in einer Studie an 20<br />
Frauen nachgewiesen werden<br />
- und das bereits nach vier Wochen.<br />
Ältere Töchter schenken<br />
dazu vielleicht noch einen<br />
Mutter-Tochter-Verwöhntag<br />
mit gegenseitiger Massage,<br />
Gesichtsmaske und gemeinsamem<br />
Kaffeeklatsch.<br />
Fantasie walten lassen<br />
Wenn dann der Bruder oder<br />
die Schwester auch noch nach<br />
einer Aufmerksamkeit zum<br />
Muttertag sucht, lässt sich<br />
das Beauty-Päckchen mit ein<br />
bisschen Fantasie wunderbar<br />
aufstocken. Wie wäre es beispielsweise<br />
mit einem Gutschein<br />
für eine Maniküre?<br />
Man kann auch ein duftendes<br />
Badeöl und einen weichen Naturschwamm<br />
dazulegen oder<br />
Lipgloss mit passendem Nagellack.<br />
Selbst die Kleinen können<br />
mitmachen und der Mami<br />
aus Perlen ein schmückendes<br />
Armband basteln oder den<br />
Handtaschenspiegel mit kleinen<br />
Mosaiksteinchen oder<br />
Glasmalfarben verzieren.
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Teamentwicklung<br />
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Grundlagen der Steuerlehre<br />
Beginn: 03.06., 60 UStd.<br />
Zeiten: montags/mittwochs,<br />
18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 375 € inklusive Unterlagen<br />
Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene in<br />
Theorie und Praxis<br />
Beginn: 19.08., 80 UStd.<br />
Zeiten: montags/mittwochs,<br />
18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 460 € inklusive Unterlagen<br />
KAUFMÄNNISCHE WEITERBILDUNG<br />
Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann<br />
Beginn: 18.05. , 504 UStd.<br />
Zeiten:<br />
samstags, 08:00 bis 15:30 Uhr<br />
Gebühr: 2.875,00 €<br />
Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in<br />
Beginn: 03.06. , 648 UStd.<br />
Zeiten: montags/mittwochs<br />
18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 3.300,00 €<br />
Ausbildung der Ausbilder in Prüm in<br />
Kooperation mit der Volkshochschule Prüm<br />
Beginn: 11.09. , 92 UStd.<br />
Zeiten:<br />
mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 450,00 €<br />
Ausbildung der Ausbilder in Trier<br />
Beginn: 18.09. , 92 UStd.<br />
Zeiten: montags/mittwochs<br />
18:00 bis 21:15 Uhr<br />
Gebühr: 450 €<br />
GEWERBLICH/TECHNISCHE LEHRGÄNGE<br />
Geprüfte/r Logistikmeister/in in Trier<br />
Ausbildung der Ausbilder<br />
Beginn: 2. November <strong>2013</strong><br />
Zeiten: samstags 07:30 Uhr<br />
bis 14:00 Uhr<br />
Gebühr: 450 €<br />
Lehrgang<br />
Beginn: 08.02.14, 944 Ustd.<br />
Zeiten:<br />
samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr<br />
Gebühr: <strong>4.</strong>390 €<br />
Geprüfte/r Technischer Betriebswirt<br />
Beginn: 10.11., 620 UStd.<br />
Zeiten: freitags/samstags,<br />
je 17:00 bis 20:30 Uhr<br />
Gebühr: 3.175 €<br />
Geprüfte/r Industriemeister/in Printmedien<br />
Beginn: 08.02.2014, 824 UStd.<br />
Zeiten:<br />
samstags 07:30 bis 14:00 Uhr<br />
Gebühr: 3.890 €<br />
Geprüfte/r Medienfachwirt/in Print<br />
Beginn: 08.02.2014, 824 UStd.<br />
Zeiten:<br />
samstags 07:30 bis 14:00 Uhr<br />
Gebühr: 3.890 €<br />
EDV SEMINARE<br />
Power Point 2010: Einfach und<br />
ansprechend präsentieren<br />
Beginn: 1<strong>4.</strong>05., 20 UStd.<br />
Zeit:<br />
dienstags/donnerstags,<br />
18:30 bis 21:30 Uhr<br />
Gebühr: 240 €<br />
Excel 2010: Ihr Einstieg in Kalkulation,<br />
Planung und Grafik<br />
Beginn: 0<strong>4.</strong>06., 32 UStd.<br />
Zeit:<br />
dienstags/donnerstags,<br />
18:30 bis 21:30 Uhr<br />
Gebühr: 380 €<br />
Daten professionell mit Pivot – Tabellen und<br />
Filtern auswerten<br />
Beginn: 27.08., 8 UStd.<br />
Zeit:<br />
Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
Excel-Automatisierung mit VBA und Makros<br />
Grundlagen – Teil 1<br />
Termin: 03.09., 8 UStd.<br />
Zeit:<br />
Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
Excel-Automatisierung mit VBA und Makros<br />
Grundlagen – Teil 2<br />
Termin: 17.09., 8 UStd.<br />
Zeit:<br />
Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />
Gebühr: 190 €<br />
TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER<br />
Informationsabend für Existenzgründer:<br />
Wie mache ich mich selbstständig ?<br />
Termin: 06.05. und 27.05., Trier<br />
Zeiten: je 17:30 bis 19:30 Uhr<br />
Gebühr: je 20 €<br />
(inkl. Seminarunterlagen)<br />
Wie erstelle ich meinen Geschäftsplan?<br />
Termin: 2<strong>4.</strong>05. und 21.06.<br />
Zeiten: je 14:00 bis 17:30 Uhr<br />
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Mobil: 01 51 / 16 30 54 06<br />
Telefon: 0 65 02 / 91 47-253<br />
Fax: 0 65 02/9 14 72 49<br />
E-<strong>Mai</strong>l: m.schwind@wittich-foehren.de<br />
Adresse: Europaalle 2, 54343 Föhren<br />
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ACHTUNG!<br />
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VORVERLEGUNG<br />
des Anzeigenschlusses in der KW 19 wegen<br />
CHRISTI HIMMELFAHRT, 09.05.13<br />
Der Anzeigenschluss für<br />
diese Wochenzeitung wird<br />
vorverlegt von Dienstag,<br />
dem 07.05. auf<br />
Montag,<br />
den 06.05.<strong>2013</strong><br />
9.00 Uhr im Verlag.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Verlag + Druck<br />
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Anzeigenabteilung
<strong>Ruwer</strong> - 50 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />
Beilagenhinweis<br />
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />
"ihre apotheken-angebote"<br />
der Hildegardis Apotheke<br />
Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />
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Beilagenhinweis<br />
Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />
"ja besser hören!"<br />
der Fa. Hörgeräte Roman Wagner.<br />
Wir bitten unsere Leser um beachtung!