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Samstag, 4. Mai 2013 - Verbandsgemeinde Ruwer

Samstag, 4. Mai 2013 - Verbandsgemeinde Ruwer

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Jahrgang 44 (115) Freitag, den 3. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Freitag,<br />

3. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Jungweinprobe im<br />

Bürgerhaus Mertesdorf<br />

ab 18.00 Uhr<br />

Veranstalter:<br />

<strong>Ruwer</strong>-Riesling Verein<br />

<strong>Samstag</strong>,<br />

<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

<strong>Samstag</strong>,<br />

<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

140 Jahre MGV<br />

1872 Waldrach<br />

Jubiläumskonzert<br />

in der Aula<br />

der Realschule Plus<br />

Waldrach<br />

20.00 Uhr


<strong>Ruwer</strong> - 2 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Untere Kirchstraße 1<br />

54320 Waldrach<br />

Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100<br />

E-<strong>Mai</strong>l-Adresse: info@ruwer.de<br />

Internet-Adresse: www.ruwer.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

montags und mittwochs von 1<strong>4.</strong>00 Uhr bis 15.30 Uhr<br />

dienstags nachmittags geschlossen<br />

donnerstags von 1<strong>4.</strong>00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Touristinformation <strong>Ruwer</strong><br />

Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel<br />

Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403<br />

Öffnungszeiten:<br />

montags - freitags<br />

Juli bis Oktober<br />

samstags<br />

von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr<br />

und 1<strong>4.</strong>00 Uhr - 17.00 Uhr<br />

von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Redaktion Amtsblatt<br />

Telefon: 06500-918132<br />

E-<strong>Mai</strong>lAdressen: amtsblatt@ruwer.de<br />

monika.grossmann@ruwer.de<br />

Redaktionsschluss für redaktionelle Texte<br />

Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr<br />

Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt<br />

Privatanzeigen<br />

nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren<br />

jeweils Montag in der Erscheinungswoche<br />

Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250<br />

Polizei<br />

Allgemeiner Notruf..................................................................Tel.: 110<br />

Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid,<br />

Thomm<br />

Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0<br />

Kriminal- und Bezirksdienst<br />

Herr Ahmann........................................................Tel.: 06502 / 9157-23<br />

Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath,<br />

Pluwig, Ollmuth<br />

Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />

.................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205<br />

Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0<br />

.................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292<br />

Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162<br />

Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath,<br />

Lorscheid, Osburg, Schöndorf<br />

Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0<br />

Kriminal- und Bezirksdienst<br />

Herr Winter...........................................................Tel.: 06503 / 9151-24<br />

Feuer und technische Hilfe<br />

Notruf.........................................................................................Tel.: 112<br />

Rettungsdienst / Krankentransport<br />

Rettungsleitstelle Trier.............................................................Tel.: 112<br />

Nacht- und Wochenendbereitschaft<br />

In der Zeit von Montag, 06.05.<strong>2013</strong> bis Montag, 13.05.<strong>2013</strong><br />

Waldrach:.................................................................................Gruppe 2<br />

Technische Hilfe Kasel:..........................................................Gruppe 2<br />

Technische Hilfe Schöndorf:.................................................Gruppe 2<br />

Ärztliche Notdienste:<br />

Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong><br />

außer Lorscheid:<br />

Wenn der Hausarzt nicht erreicht wird:<br />

von Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, von Mittwoch 1<strong>4.</strong>00<br />

Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr.<br />

zusätzlich nachts :<br />

montags, dienstags u. donnerstags von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr.<br />

Ärztl. Bereitschaftsdienstzentrale am Mutterhaus in Trier, Feldstraße<br />

.......................................................................................Tel.: 0651-45555<br />

Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche<br />

Vereinigung in Koblenz<br />

.................................................................................Tel.: 0261-39002400<br />

........................................................................oder Fax: 0261-39002114<br />

Ärztlicher Notdienst nur für Lorscheid:<br />

<strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong>l <strong>2013</strong><br />

Dr. Reinecke-Pätz, Reinfeld.......................................Tel.: 06503-7185<br />

Sonntag, 5. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Dr. Schlenker, Hermeskeil............................................Tel.: 06503-484<br />

Mittwoch, 8. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Dr. Schlenker, Hermeskeil............................................Tel.: 06586-484<br />

Donnerstag, 9. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> (Christi Himmelfahrt)<br />

Dr. Weber, Hermeskeil............................................Tel.: 06503-981741<br />

Kinderärztlicher Notdienst<br />

<strong>Samstag</strong>, Sonntag, Feiertage: 09.00 - 12.00 Uhr<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch:<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige<br />

Dienstpraxis..................................................................01805-767 5463<br />

Augenärztlicher Notdienst<br />

Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung<br />

...........................................................................................01805-798999<br />

Zahnärztlicher Notdienst<br />

Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung.<br />

Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:<br />

.......................................................................01805-065100 (12 ct/Min)<br />

Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können<br />

unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme<br />

des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer<br />

Vereinbarung möglich.<br />

Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.<br />

Tierärztlicher Notdienst<br />

27. u. 28. April <strong>2013</strong><br />

Tierarztpraxis Dr. Lerch, Trier-Irsch..........................Tel.: 0651-25111<br />

1. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Tierarztpraxis Dr. Alexander Flöck, Trier.............Tel.: 0651-1704882<br />

Notdienst der Apotheken<br />

Ab 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als<br />

auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige<br />

Rufnummer<br />

................................... 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes<br />

zu erreichen.<br />

Notaufnahme der Krankenhäuser<br />

Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden<br />

Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet:<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Ev. Elisabeth-Krankenhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Marienkrankenhauses<br />

Trier-Ehrang<br />

- chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses<br />

- chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses,<br />

Hermeskeil<br />

Sozialstation<br />

Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong>,<br />

................................................................................... Tel.: 06500 / 19219<br />

.................................................................................. und 06500 / 9151-0<br />

Pflegestützpunkt<br />

Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte<br />

Menschen und ihre Angehörigen


<strong>Ruwer</strong> - 3 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach<br />

Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943<br />

...........................................E-<strong>Mai</strong>l: t.grewenig@psp-trier-saarburg.de<br />

Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944<br />

............................................... E-<strong>Mai</strong>l: b.reuter@psp-trier-saarburg.de<br />

...................................................................................Fax: 06500-917945<br />

Wasserversorgung durch<br />

Zweckverband Wasserwerk <strong>Ruwer</strong><br />

Neue Telefonnummer:<br />

Störungsannahme:...................................................Tel.: 06500-918201<br />

Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau,<br />

......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)<br />

Stromversorgung<br />

Westnetz GmbH<br />

Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244<br />

Jugendpflegerin der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Julia Eiter<br />

Tel. <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung:...............................06500-918114<br />

Handy:...............................................................................0171-5651443<br />

E-<strong>Mai</strong>l:.................................................................. julia.eiter@ruwer.de<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Marlies Roth, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 10<br />

............................................................................Tel.-Nr. 06500-918-010<br />

..................................................................................Fax: 06500-918-100<br />

.............................................................E-<strong>Mai</strong>l: marlies.roth@ruwer.de<br />

Sprechstunden: donnerstags von 17.30 bis 18.30 Uhr<br />

Sicherheitsberater für Senioren<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Herbert Cordier, Zu den Tannen 12, 54317 Gusterath<br />

.......................................................................................Tel.: 06588-7011<br />

.............................................................. E-<strong>Mai</strong>l: harry.cordier@web.de<br />

Hermann Göbel, Langensteinstr. 25, 54317 Riveris<br />

.........................................................................................Tel.: 06500-303<br />

.................................................................. E-<strong>Mai</strong>l: Hermanng@web.de<br />

Friedhelm Lehmann, Stauseestraße 3, 54317 Riveris<br />

...................................................................................Tel.: 06500-988225<br />

............................................. E-<strong>Mai</strong>l: friedhelm-lehmann@t-online.de<br />

Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel<br />

...................................................................................Tel.: 0170-2716450<br />

.........................................................................E-<strong>Mai</strong>l: F.Theis@web.de<br />

Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen<br />

Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang<br />

mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen,<br />

Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem<br />

Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im<br />

Straßenverkehr.<br />

Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

Leitstelle Älter werden.<br />

Die Sicherheitsberater der VG <strong>Ruwer</strong><br />

Beauftragter für Naturschutz für den Bereich<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach<br />

.......................................................................................Tel.: 06500-7293<br />

Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Schiedsamtsbezirk Waldrach<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau<br />

und Waldrach<br />

Schiedsmann:<br />

Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b<br />

54317 Morscheid<br />

Tel.: 06500-3213148<br />

Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Diese Woche in den Kreis-Nachrichten<br />

• Kreistag: Debatte Moselaufstieg/Nordumfahrung<br />

• Wahl Landrätin/Landrat: Stellenausschreibung<br />

Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an<br />

den redaktionellen Teil des Amtsblattes.<br />

Schiedsamtsbezirk Osburg<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm<br />

Schiedsmann: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Stellvertreter: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />

54316 Schöndorf<br />

Tel.: 06588-982632<br />

Schiedsamtsbezirk Pluwig<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u.<br />

Schöndorf<br />

Schiedsmann: Norbert Eiden, Zum Entertal 19<br />

54316 Schöndorf<br />

Tel.: 06588-982632<br />

Stellvertreter: Alfons Scheuring, Am Sportplatz 23<br />

54317 Osburg<br />

Tel.: 06500-7008<br />

Forstdienststellen<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Forstamt Hochwald<br />

Koblenzer Str. 71, 54411 Hermeskeil<br />

....................................................................................Tel.: 06503-9279-0<br />

..................................................................................Fax: 06503-9279-28<br />

mit den Forstrevieren:<br />

Forstrevier Osburg-Farschweiler<br />

Revierleiter Philipps....................................................Tel.: 06500-7673<br />

Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl<br />

Forstrevier Schöndorf<br />

Revierleiter Franzen................................................Tel.: 06588-910736<br />

Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg<br />

Forstrevier Waldrach<br />

Revierleiter Gillert......................................................Tel.: 06500-7293<br />

Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler,<br />

Korlingen und Gusterath<br />

Forstrevier Reinsfeld-Grimburg<br />

Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710<br />

Staatswald<br />

Forstrevier Sternfeld<br />

Markus Kritten........................................................Tel.: 06500-910486<br />

..................................................................... oder mobil 01522 8850297<br />

Staatswald<br />

für die Gemeinde Thomm:<br />

Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970<br />

Forstrevier Fell<br />

Revierleiter Müller......................................................Tel.: 06504-8750<br />

Zweckverband Abfallwirtschaft<br />

im Raum Trier (A.R.T.)<br />

Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen:<br />

Abfall-Telefon.........................................................Tel.: 0651- 9491414<br />

Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße........Tel.: 0651- 9491155<br />

Zentraldeponie Mertesdorf...................................Tel.: 0651- 9491350<br />

Bodenbörse.............................................................Tel.: 0651- 9491313<br />

Telefax A.R.T..........................................................Tel.: 0651- 9491609<br />

Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg............Tel.: 0651- 9491233<br />

Wertstoffeinsammlung...........................................Tel.: 0651- 9491235<br />

Erdaushubzwischenlager Mertesdorf...................Tel.: 0651- 9580110<br />

Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf<br />

Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr


<strong>Ruwer</strong> - 4 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld<br />

Öffnungszeiten: von März bis November jeden <strong>Samstag</strong> von 1<strong>4.</strong>00<br />

Uhr bis 16.00 Uhr<br />

von Dezember bis Februar jeden ersten <strong>Samstag</strong> im Monat von<br />

1<strong>4.</strong>00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Weitere wichtige Telefonnummern<br />

Sozialstation Caritas, Schweich..............................Tel.: 06502-994003<br />

CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte,<br />

Trier............................................................................Tel.: 0651- 828500<br />

..................................................................................Fax: 0651- 8285050<br />

Zweigstelle Hermeskeil.........................................Tel.: 06503- 994157<br />

...................................................................................Fax: 06503-994158<br />

Malteser Hilfsdienst<br />

Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882<br />

Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047<br />

Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e.V.........................Tel.: 06500-1761<br />

..................................................................E-<strong>Mai</strong>l: a.wahl2007@web.de<br />

Lebensberatung<br />

Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032<br />

Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V.<br />

Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740<br />

Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805<br />

Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder,<br />

Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497<br />

Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt<br />

bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740<br />

Frauenhaus Trier<br />

Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte<br />

Frauen und deren Kinder<br />

Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200<br />

Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444<br />

Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen<br />

-Beratung und Hilfe für Frauen und Familien -<br />

Sozialdienst katholischer Frauen Trier......................Tel.: 0651-94960<br />

Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100<br />

Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen<br />

..................................................................................Tel.: 0651-9496-222<br />

PROBARE Frauen PLUS<br />

Sie sind straffällig geworden oder Ihr Partner<br />

Krisentelefon............................................................Tel.: 0178-1980755<br />

Talisman Männerbüro Trier e.V.<br />

Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer<br />

...................................................................................Tel.: 0172-6818451<br />

Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950<br />

Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier e.V.<br />

.......................................................................................Tel.: 0651-44100<br />

HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte<br />

Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085<br />

Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher<br />

Tel.: 06592- 3501<br />

und ..................................................................................Tel.: 02692-343<br />

Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-<br />

...........Donnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr<br />

Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern<br />

.......................................................................................Tel.: 06507-8245<br />

Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke<br />

und Angehörige.......................................... Tel.: 01757032804<br />

.................................................................. www.kreuzbund-rv-trier.de<br />

Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111<br />

oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222<br />

Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333<br />

Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20<br />

Integrationsfachdienst (IFD):<br />

- Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM)<br />

.....................................................................................Tel.: 0651-146500<br />

- Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben<br />

(Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250<br />

Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17<br />

Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610<br />

Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V.<br />

AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557<br />

..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0<br />

...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12<br />

Hospiz-Verein Trier e.V....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656<br />

Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u.<br />

.................................................................................Tel.: 0651-99476405<br />

Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen<br />

...................................................................................Tel.: 06503 - 99244<br />

Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114<br />

DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219<br />

Aktiver Dienst<br />

DRK <strong>Ruwer</strong>tal e.V............................................... Tel.: 0152-05390449<br />

SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson<br />

<strong>Ruwer</strong>tal.......................................................................Tel.: 06588-7472<br />

Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier<br />

SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180<br />

Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon<br />

.................................................................................. Tel.: 0800-5465500<br />

Haus der Gesundheit Trier /<br />

Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217<br />

Aus der Sitzung<br />

des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Ruwer</strong><br />

vom 20. Februar <strong>2013</strong><br />

Auszeichnung für Schule Waldrach<br />

Bürgermeister Busch gratulierte der Realschule plus Waldrach zur<br />

Verleihung des Qualitätssiegels „Schule - Handwerk“ durch die<br />

Kreishandwerkerschaft Trier-Saarburg.<br />

Darüber hinaus hat die Realschule plus den „Fair im Sport“ - Preis<br />

wegen der Durchführung des Spendenlaufes zugunsten des Brunnenbaues<br />

in Burkina Faso erhalten.<br />

Rückgang an Blutspenden<br />

Das Deutsche Rote Kreuz weist auf den deutlichen und damit<br />

bedenklichen Rückgang der Bereitschaft zur Blutspende hin.<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ruwer</strong><br />

- Baugebiet „Spatelweg“, Ortsgemeinde Pluwig<br />

- Baugebiet „Auf der Steil“, Ortsgemeinde Morscheid (Änderung<br />

Gewerbefläche in Wohnbaufläche)<br />

- Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“,<br />

Ortsgemeinde Kasel<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage<br />

des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />

Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

Bürgermeister Busch begrüßte zunächst die Herren Lang und Langen.<br />

Weiter verwies er auf die ausführliche Vorlage, die den Ratsmitgliedern<br />

mit der Einladung zu dieser Sitzung zugeleitet wurde. In<br />

dieser Sitzungsvorlage sind insbesondere alle abwägungsrelevanten<br />

Eingaben dargestellt. Zur Erläuterung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

erteilte Bürgermeister Busch das Wort zunächst an Herrn<br />

Lang. Dieser führte aus, dass zu den Planungen in Pluwig und Morscheid<br />

keine Stellungnahmen eingingen, so dass hier keine Abwägungen<br />

vorzunehmen seien.<br />

Die vorgebrachten, jetzt abzuwägenden Stellungnahmen betreffen<br />

somit ausschließlich das „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“<br />

in der Ortsgemeinde Kasel. Herr Lang befasste sich in seinem<br />

Vortrag zunächst mit den Stellungnahmen der Kreisverwaltung<br />

Trier-Saarburg. Er erläuterte dabei insbesondere die Kriterien der<br />

Standortwahl und informierte über die Aussagen der Kreisverwaltung<br />

zum Landesentwicklungsplan IV, die er widerlegte. Zu den von<br />

der Kreisverwaltung aufgeworfenen naturschutzfachlichen Aspekten<br />

nahm Herr Langen Stellung. Nach Beantwortung von Fragen<br />

der Ratsmitglieder Elisabeth Hammes und Marianne Rummel, die<br />

sich mit der Thematik Hochwasserschutz und Sichtweise der Naturschutzverbände<br />

befassten, formulierte Bürgermeister Busch folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Begründung wird, wie durch Herrn Lang dargestellt zum Thema<br />

„Alternativenprüfung“ ergänzt, der Suchraum auf das Untere<br />

<strong>Ruwer</strong>tal ausgedehnt. Im Übrigen werden die Anregungen gem. des<br />

Abwägungsvorschlages entkräftet.<br />

Dem schloss sich der Rat an.<br />

Bürgermeister Busch erläuterte dann kurz die Stellungnahme der<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, zu der keine erneute


<strong>Ruwer</strong> - 5 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Abwägung erforderlich ist. Eine Beschlussfassung zu dieser Stellungnahme<br />

konnte somit entfallen.<br />

Weiter hatte sich der Rat dann mit der Stellungnahme der Ortsgemeinde<br />

Waldrach zu beschäftigen<br />

Anschließend erläutere Herr Lang die Stellungnahme der Verwaltung<br />

und verwies auf den vorliegenden Abwägungsvorschlag, der letztlich<br />

die Wiederholung eines bereits gefassten Beschlusses darstellt.<br />

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Lang trug Bürgermeister<br />

Busch folgenden Beschlussvorschlag vor:<br />

Die Anregungen werden im Sinne des Abwägungsvorschlages aus<br />

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden<br />

beantwortet und entkräftet. Das Ergebnis der Abwägung<br />

aus der frühzeitigen Beteiligung wird im vorgenannten Sinne erneut<br />

bekräftigt und wiederholt.<br />

Dem schloss sich der Rat an.<br />

Sodann befasste sich der Rat mit den abwägungsrelevanten Stellungnahmen<br />

aus der Öffentlichkeit. Es handelt sich um die Stellungnahme<br />

des Herrn Markus Schmitz, der Eheleute Klaus und Rita<br />

Raskob und der Frau Eva Britz, vertreten durch die Rechtsanwälte<br />

Jeromin und Kerkmann. Die Herren Lang und Langen erläuterten,<br />

wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, die vorgetragenen Anregungen/Einwendungen<br />

und Vorschläge und die sich daraus ergebenden<br />

Abwägungsvorschläge. Im Anschluss an diese sehr ausführlichen<br />

und detaillierten Erläuterungen stellte Bürgermeister Busch folgenden<br />

Beschlussvorschlag zur Abstimmung:<br />

- Das Symbol „Festwiese“ wird im FNP entsprechend ihres tatsächlichen<br />

Standortes verschoben.<br />

- Die Begründung wird u.a. um die Darlegungen zur alternativen<br />

Prüfung weiter ergänzt.<br />

- In der Planzeichnung erfolgen redaktionell die Kennzeichnungen<br />

gem. § 5 Abs. 3 BauGB (bauliche Vorkehrungen im Hinblick<br />

auf Kundelbach und <strong>Ruwer</strong>)<br />

- Die Übersichtskarten in Umweltbericht und Begründung werden<br />

in Bezug auf den Geltungsbereich der FNP-Änderung<br />

redaktionell angepasst.<br />

- Eine Untersuchung des Planareals auf militärische Altlasten<br />

erfolgt spätestens vor Baubeginn; ein entsprechender Hinweis<br />

wird aufgenommen.<br />

- Die Worte „Mager- und“ sind auf Seite 3 der Begründung zu<br />

streichen.<br />

Dem schloss sich der Rat an.<br />

b) Feststellungsbeschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Bürgermeister Busch verwies auf die Sitzungsvorlage. Wortmeldungen<br />

wurden aus dem Rat nicht vorgetragen.<br />

Entsprechend der Vorlage fasste der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat Nein-<br />

Stimmen und folgenden Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

- Baugebiet „Spatelweg“, Ortsgemeinde Pluwig<br />

- Baugebiet „Auf der Steil“, Ortsgemeinde Morscheid (Änderung<br />

Gewerbefläche in Wohnbaufläche)<br />

- Bebauungsplan „Sondergebiet Pflegezentrum In Winkels“,<br />

Ortsgemeinde Kasel, gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB).<br />

Die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und<br />

die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden<br />

gebilligt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan nach<br />

Erteilung der Genehmigung ortüblich bekannt zu machen. Dabei<br />

ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung<br />

und zusammenfassender Erklärung zur Berücksichtigung der<br />

Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über<br />

den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />

Einrichtung einer Stelle eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten<br />

für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Bürgermeister Busch verwies auf den entsprechenden Antrag der<br />

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die dazu von der Verwaltung<br />

gefertigte Sitzungsvorlage.<br />

Anschließend wurde der vorliegende Antrag durch Frau Rummel<br />

weiter erläutert. Diese rief in Erinnerung, dass sich der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

bereits im Jahre 2011 mit dieser Materie beschäftigt<br />

hatte. Der damalige Antrag ihrer Fraktion sei an die Ausschüsse<br />

verwiesen worden. Im Anschluss daran war der VG-Rat der Auffassung,<br />

zunächst die Entwicklung beim Landkreis Trier-Saarburg<br />

abzuwarten. Der Landkreis Trier-Saarburg hat zwischenzeitlich eine<br />

entsprechende ehrenamtliche Stelle geschaffen. Aus Sicht des Stelleninhabers<br />

sei es angebracht, wenn auch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

entsprechende Stellen einrichten würden. Diese Aussage hatte der<br />

Behindertenbeauftragte des Kreises bereits im <strong>Mai</strong> 2012 den <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltungen<br />

dargelegt. Auch angesichts der demographischen<br />

Entwicklung hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen<br />

den Sachverstand eines Behindertenbeauftragten für unverzichtbar.<br />

Frau Rummel bat daher um Zustimmung zu dem vorliegenden<br />

Antrag.<br />

Für die SPD-Fraktion nahm Ratsmitglied Metzdorf Stellung. Dieser<br />

rief in Erinnerung, dass er für seine Fraktion bereits in der Sitzung<br />

des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates vom 18.05.2011 grundsätzliche Zustimmung<br />

zu der Einrichtung einer Stelle eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten<br />

signalisiert hatte. Er habe aber bereits damals<br />

darauf hingewiesen, dass es wichtig sei Doppelstrukturen zu vermeiden.<br />

Er bedauerte, dass zwischenzeitlich noch kein Anforderungsprofil<br />

oder ein Aufgabenkatalog für diese Stelle erarbeitet worden<br />

sei. Von daher beantragte er, den Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

dahingehend zu ergänzen, dass für die weitere Beratung der<br />

Angelegenheit im Jugend-, Sport- und Sozialausschuss in Zusammenarbeit<br />

mit dem Kreisbehindertenbeauftragten ein Aufgabenprofil<br />

zu erarbeiten sei. Dabei sei es von besonderer Bedeutung<br />

eine enge Verzahnung zwischen Pflegestützpunkt, Kreisbehindertenbeauftragten<br />

und <strong>Verbandsgemeinde</strong>behindertenbeauftragten<br />

zu erreichen.<br />

Anschließend nahm Josef Weber für die FWG-Fraktion zum vorliegenden<br />

Antrag Stellung. Er führte aus, dass der betroffene Personenkreis<br />

in jedem Fall umfassender Hilfe bedarf. Dabei sei es<br />

jedoch auch aus Sicht der Betroffenen wichtig, unübersichtliche<br />

Zuständigkeiten und Strukturen zu vermeiden. Für seine Fraktion<br />

sei es wichtig, dass zunächst einmal der Behindertenbeauftragte des<br />

Landkreises seinen Arbeitsbericht vorlegt. Herr Weber berichtete<br />

über die Situation im Eifelkreis. Dort gibt es bei keiner Verbandgemeinde<br />

einen Behindertenbeauftragten. Der Kreisbehindertenbeauftragte<br />

scheint diese Funktion zu aller Zufriedenheit auszuüben.<br />

Dieser berichtet auch einmal jährlich in einer Bürgermeisterbesprechung<br />

über die von ihm geleistete Arbeit. Die FWG-Fraktion unterstützt<br />

somit den Beschlussvorschlag der Verwaltung, bittet jedoch<br />

noch um Prüfung, ob im bestehenden System der Behindertenbetreuung<br />

überhaupt noch Lücken, die durch einen Behindertenbeauftragten<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> geschlossen werden könnten,<br />

bestehen. Im Anschluss an die Beratung verwies Bürgermeister<br />

Busch auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung, nach dem die<br />

Thematik zur weiteren Beratung an den Jugend-, Sport- und Sozialausschuss<br />

verwiesen werden sollte. Dieser Beschlussvorschlag<br />

sei um die von Herrn Weber und Herrn Metzdorf vorgetragenen<br />

Arbeitsaufträge zu ergänzen.<br />

Dem stimmte der Rat zu.<br />

Neue Hochspannungstrasse<br />

Ratsmitglied Karl-Heinz Knobloch nahm Bezug auf einen Pressebericht<br />

des Trier. - Volksfreundes vom 10.12.2012, in dem über<br />

die geplante Errichtung einer 110-KV-Leitung von Thalfang nach<br />

Osburg berichtet wird. Herr Knobloch äußerte Bedenken gegen die<br />

Ausführung in Form einer Freileitung. Aus Sicht der betroffenen<br />

Ortsgemeinden sei auf eine Erdverkabelung zu drängen. Hierzu<br />

berichtete Bürgermeister Busch, dass nach Aussagen aller Beteiligten<br />

eine vollständige Erdverkabelung nicht finanzierbar sei. Er<br />

habe daher angeregt, dass in den Bereichen, in denen die Leitung<br />

näher als 500 m an Ortslagen gelangt, eine unterirdische Verlegung<br />

anzustreben sei. Insgesamt handelt es sich um einen etwa 8 Jahre<br />

dauernden Planungsprozess. Die betroffenen Ortsgemeinden werden<br />

regelmäßig über die Entwicklung informiert.<br />

Bringen Sie Ihrem Haus das Sparen bei!<br />

Kostenfreie Energie-Erstberatungen in Ihrer Nähe!<br />

Die Energieagentur Region Trier<br />

bietet im Rahmen der Kampagne<br />

„Zukunft Energieeffizientes Haus“<br />

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an. Wie dämme ich Dach, Wand<br />

und Keller? Welche Fenster sind die<br />

besten? Welche Heizung ist für<br />

mein Haus die Richtige? Wo gibt es Förderzuschüsse und wer hilft<br />

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zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren. Dieses<br />

Angebot liefert Ihnen einen ersten Überblick über die energetische<br />

Situation Ihres Gebäudes ersetzt allerdings keine umfassende Vor-<br />

Ort-Energieberatung.<br />

Der nächste Termin in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> findet<br />

am Donnerstag, 16.05.<strong>2013</strong> von 15:00 bis 18:00 Uhr in Waldrach<br />

statt, danach regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag im Monat.<br />

Bitte melden Sie sich telefonisch bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ruwer</strong> unter 06500/918-241 oder -210 an. Für weitere Fragen<br />

steht Ihnen auch die Energieagentur Region Trier unter der Telefonnummer<br />

0651 145958 13 zur Verfügung.


<strong>Ruwer</strong> - 6 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Öffnungszeiten:<br />

Montag - Freitag<br />

<strong>Samstag</strong><br />

Sonn- und feiertags<br />

Saisonbeginn Freibad <strong>Ruwer</strong>tal<br />

am Sonntag, 5. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> um 09.00 Uhr<br />

Freibad <strong>Ruwer</strong>tal in Mertesdorf<br />

06.00-19.00 Uhr<br />

09.00-19.00 Uhr<br />

09.00-18.00 Uhr<br />

vom 15.06. - 1<strong>4.</strong>08.<br />

Montag - Freitag<br />

06.00-19.30 Uhr<br />

Freibad <strong>Ruwer</strong>tal, Hauptstr. 4, 54318 Mertesdorf, Tel. 0651-52336<br />

- 50 Meter Schwimmerbecken mit 3- und 1m Sprungturm<br />

- Großes Nichtschwimmerbecken mit Wasserrutsche und künstlichem Wasserfall.<br />

- Kleinkindgerechtes Planschbecken mit verschiedenen Wasserrutschen und weiteren<br />

attraktiven Spielgeräten.<br />

- Behagliches Gartenrestaurant mit großflächigen Sonnen- und Wetterschirmen.<br />

250 Parkplätze gegenüber dem Freibad!<br />

Tag der Senioren<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

am 27. <strong>Mai</strong> im Festzelt in Osburg<br />

Wir laden alle Seniorinnen und Senioren herzlich ein mit uns<br />

einen schönen Nachmittag im Festzelt in Osburg zu verbringen.<br />

Wir beginnen um 1<strong>4.</strong>00 Uhr mit folgendem Programm:<br />

- Grußworte Bürgermeister Bernhard Busch<br />

- Chorgemeinschaft Osburg<br />

- Solo Thomas Siessegger<br />

- Mundart-Vortrag<br />

- Singkreis Waldrach<br />

- Männertreff Schöndorf<br />

Wir freuen uns gemeinsam mit der Ortsgemeinde/Festgemeinschaft<br />

auf einen schönen Nachmittag.<br />

Wie angekündigt hier die Busabfahrtszeiten:<br />

Bus I Erzig-Reisen<br />

12.40 Uhr Bonerath<br />

12.45 Uhr Holzerath<br />

12.50 Uhr Schöndorf (Lonzenburg nach Absprache)<br />

12.55 Uhr Hinzenburg<br />

13.00 Uhr Geizenburg<br />

13.05 Uhr Ollmuth<br />

13.10 Uhr Pluwig<br />

13.15 Uhr Gusterath<br />

Bus II Erzig-Reisen<br />

13.10 Uhr Gutweiler<br />

13.15 Uhr Korlingen (Sommerau nach Absprache)<br />

13. 25 Uhr Morscheid<br />

13.30 Uhr Riveris<br />

13.35 Uhr Waldrach (Lichtenthal)<br />

Bus I Dixius<br />

13.15 Uhr Mertesdorf<br />

13.25 Uhr Kasel<br />

13.35 Uhr Waldrach (Dorfplatz)<br />

13.45 Uhr Thomm<br />

Bus II Dixius<br />

13.35 Uhr Lorscheid<br />

13.40 Uhr Herl<br />

13.45 Uhr Farschweiler<br />

nach Osburg<br />

Bitte anmelden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong> Frau Roth<br />

06500/918010 oder am Pflegestützpunkt Waldrach Frau Grewenig<br />

06500/917943.<br />

Ausstellung im Rathaus<br />

Acrylmalerei von Petra Kohns-Merges vom 13.03.13 bis 2<strong>4.</strong>05.13<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> in Waldrach<br />

Petra Kohns-Merges geb. 1965 in Trier, lebt und arbeitet in<br />

Farschweiler<br />

Die gezeigten Bilder der Künstlerin zeigen den Menschen in der<br />

Kraft des Augenblicks!<br />

In Ihren Werken fließen Gefühle und durch Erlebtes ausgelöste<br />

Emotionen mit ein. Das Auseinandersetzen mit Traum und Wirklichkeit<br />

verbindet die Körper mit Raum und Farbe.<br />

In einigen Werken wird durch die Überlagerung einzeln verlaufender<br />

Lasuren ein geheimer diffuser Ort geschaffen, in dessen Hintergrund<br />

wir nur etwas erahnen können.<br />

Der freche Pinselduktus und die spielerische Art den Pinsel als Zeichenstift<br />

zu benutzen zeichnet die Arbeiten aus. Die Bilder machen<br />

neugierig, und laden zum Betrachten, Erkennen und Fühlen ein.<br />

Der Betrachter wird auf eine individuelle Reise mitgenommen.<br />

Worte der Künstlerin:<br />

„Sehr wichtig in meinen Arbeiten ist mir der experimentelle Aspekt,<br />

da es mir nicht um die Darstellung des Sichtbaren - auch nicht um<br />

die Verfremdung der Wahrnehmung oder um eine bizarre Unterhaltung<br />

geht. Vielmehr möchte ich in meinen Bildern auf die Magie<br />

des Unsichtbaren aufmerksam machen - den Raum zwischen, hinter<br />

und in den Dingen, das Spiel von Nähe und Distanz, die Perspektiven<br />

und unkonventionellen Blickwinkel.<br />

Ausbildung:<br />

- 6 semestriges Kunststudium an der Europäischen Kunstakademie<br />

Trier<br />

- Mitglied Kulturwerkstatt, Tufa,<br />

- Vertreten in der Artothek23 der Tufa Trier<br />

Preise:<br />

1. Preis Kategorie Acryl „ Art on WEB 2012,C.E.P.A.L. Kédange<br />

sur Canner / Frankreich<br />

Auswahl von Einzelausstellungen und Ausstellungsbeteiligungen<br />

2011/2012<br />

- Galerie Walderdorff, Trier (K)<br />

- Jahresausstellung der Kulturwerkstatt Tufa in Trier<br />

- 1<strong>4.</strong> intern. Kunstausstellung „Art on WEB 2012“ (K) C.E.P.A.L.<br />

Kédange sur Canner /Frankreich<br />

- Kunstprojekt „ St. Matthias im Focus“ (K)<br />

- Einzelaustellung in der Hauptstelle der Volksbank Trier<br />

- Künstler der Region, Eisenbahnhalle Losheim 2011<br />

- Kunstausstellung der EVBK in Prüm (K)<br />

Kontaktdaten: 0170-3861234, www.kunst-pekome.de<br />

E-<strong>Mai</strong>l: info@kunst-pekome.de


<strong>Ruwer</strong> - 7 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Vorverlegung des Redaktionsschlusses für<br />

Feiertage im <strong>Mai</strong><br />

Der Redaktionsschluss für die 21. KW (Pfingsten) ist am<br />

Freitag, 17. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 10.00 Uhr<br />

Der Redaktionsschluss für die 22. KW (Fronleichnam) ist am<br />

Freitag, 2<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 10.00 Uhr<br />

Wir bitten dringend um Beachtung, da später eingehende Texte<br />

nicht mehr berücksichtigt werden können.<br />

Aus den Gemeinden<br />

27. Sitzung des Gemeinderates Bonerath<br />

Einladung<br />

am Montag, 6. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste<br />

zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014<br />

- 2018<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

2. Mitteilungen<br />

3. Bauvoranfragen/Bauanträge<br />

<strong>4.</strong> Grundstücksangelegenheiten<br />

5. Pachtangelegenheiten<br />

Gabriele Terres, Ortsbürgermeisterin<br />

Dienstleistungszentrum<br />

54295 Trier,<br />

Ländlicher Raum den 22.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />

(DLR) Mosel<br />

Dienstsitz Trier<br />

Abteilung Landentwicklung Tessenowstraße 6<br />

Obermosel Telefon: 0651 – 9776 248<br />

Vereinfachtes Telefax: 0651 – 9776 330<br />

Flurbereinigungsverfahren www.dlr-mosel.rlp.de<br />

Bonerath (Feld)<br />

Az.: 71077-HA10.1.-<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

I. a) Im Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld), Landkreis<br />

Trier-Saarburg, liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der<br />

Wertermittlung am<br />

Dienstag, den 21.05.<strong>2013</strong>,<br />

von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:30 Uhr<br />

im Gemeindehaus, Boorwiese, 54316 Bonerath<br />

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Während dieser Zeit<br />

werden Bedienstete des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum<br />

(DLR) Mosel zur Aufklärung und Beantwortung von Fragen anwesend<br />

sein.<br />

Alle Beteiligten werden gebeten, von dieser Informations- und Aufklärungsmöglichkeit<br />

an dem vorgenannten Termin Gebrauch zu<br />

machen.<br />

b) Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse<br />

der Wertermittlung findet am<br />

Dienstag, den 21.05.<strong>2013</strong>, um 18:00 Uhr<br />

im Gemeindehaus, Boorwiese, 54316 Bonerath<br />

statt.<br />

Zu diesem gemeinsamen Termin aller Beteiligten wird hiermit eingeladen.<br />

Erfahrungsgemäß können während dieser Termine keine speziellen<br />

Einzelauskünfte erteilt werden.<br />

In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch<br />

den Verhandlungsleiter erläutert.<br />

Jedem Teilnehmer wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis<br />

des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren<br />

gehörenden Grundstücke einschließlich der Ergebnisse der<br />

Wertermittlung enthält.<br />

Miteigentümer und gemeinsame Eigentümer erhalten grundsätzlich<br />

nur einen Auszug; dieser wird entweder dem gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten, dem in der Flurbereinigungsgemeinde wohnenden<br />

Miteigentümer, gemeinschaftlichen Eigentümer oder dem in<br />

den Eigentumsunterlagen des Dienstleistungszentrums Ländlicher<br />

Raum (DLR) Mosel an erster Stelle Eingetragenen zugesandt. Es<br />

ist dessen Angelegenheit, den Auszug den übrigen Eigentümern<br />

zugänglich zu machen.<br />

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können<br />

von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin<br />

oder schriftlich erhoben werden. Die schriftlichen Einwendungen<br />

müssen jedoch spätestens am 30.06.<strong>2013</strong> bei dem Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier, Abteilung<br />

Landentwicklung Obermosel (Flurbereinigungsbehörde),<br />

Tessenowstr. 6, 54295 Trier eingegangen sein. Nach Behebung<br />

begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die<br />

Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung<br />

und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung<br />

der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher<br />

Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung<br />

ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

des gesamten Flurbereinigungsgebietes nachzuprüfen, da jeder<br />

Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer<br />

Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem<br />

Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen<br />

des gesamten Flurbereinigungsgebietes einzusehen.<br />

II. Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer<br />

(Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Flurbereinigungsverfahren<br />

über ihre Wünsche für die Abfindung<br />

zu hören (§ 57 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der z.Zt. gültigen<br />

Fassung. Zu diesem sogenannten Planwunschtermin, der am<br />

22.05.<strong>2013</strong> beginnt, werden die Teilnehmer durch Einzelladung<br />

geladen.<br />

Sofern Sie an der Wahrnehmung der vorgenannten Termine verhindert<br />

sind, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten<br />

lassen. Der Bevollmächtigte muss jedoch eine ordnungsgemäße<br />

Vollmacht mit öffentlicher oder amtlicher Unterschriftsbeglaubigung<br />

vorlegen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner gem.<br />

Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.<br />

Vollmachtsvordrucke sind bei der Vorsitzenden des Vorstandes der<br />

Teilnehmergemeinschaft Bonerath (Feld), Frau Gabriele Terres,<br />

Brunnenstraße 1, 54316 Bonerath sowie beim Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Dienstsitz Trier erhältlich.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Heiko Stumm (LS)<br />

Sprechstunde und Erreichbarkeit des Gemeindebüros/der<br />

Ortsbürgermeisterin<br />

Sprechstunden sind immer montags von 09.00 – 12.00 Uhr sowie von<br />

1<strong>4.</strong>00 Uhr bis 19.00 Uhr in der Hauptstr. 34, Farschweiler. Außerhalb<br />

dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.<br />

Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536<br />

Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und Telefon-<br />

Nr. auf dem Anrufbeantworter.<br />

Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-<strong>Mai</strong>l an mich geben:<br />

ortsbuergermeisterin@farschweiler.de oder den Beigeordneten und<br />

Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich<br />

weiterleiten.<br />

Informationen und Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter:<br />

www.farschweiler.de<br />

Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin


<strong>Ruwer</strong> - 8 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Jugendsammelwoche <strong>2013</strong><br />

Unter dem Motto „Für Uns - Für Euch - Für Andere“ findet die<br />

diesjährige Jugendsammelwoche des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz<br />

statt. Die Jugendlichen des Musikvereins und der Freiwilligen<br />

Feuerwehr haben sich bereit erklärt, in der Zeit vom 25.<br />

April bis <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> diese Sammlung in Gusterath durchzuführen. Der<br />

Erlös kommt unterstützungsbedürftigen Jugendlichen und Jugendorganisationen<br />

zugute. Die Bürger von Gusterath werden gebeten<br />

diese Sammlung zu unterstützen und die Jugendlichen freundlich<br />

zu empfangen.<br />

Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath<br />

Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen<br />

der Gemeinde Gusterath<br />

vom 10. April <strong>2013</strong><br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />

der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen<br />

bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch<br />

eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />

Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />

Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Grunddienstbarkeit<br />

oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, und<br />

die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />

Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />

ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Hausoder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch<br />

verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung kann von jedem der Reinigungspflichtigen<br />

die Reinigung der von der Mehrheit der Reinigungspflichtigen<br />

zu reinigenden Straßenfläche verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Strassenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />

und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, FussgaÅNngerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.


<strong>Ruwer</strong> - 9 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt<br />

notwendige Maß zu beschränken. Baumscheiben und begrünte Flächen<br />

dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien<br />

bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender<br />

Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />

die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

30. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Gusterath, den 10. April <strong>2013</strong><br />

gez. Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Impressum:<br />

Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong>, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung<br />

für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der<br />

Hauptsatzung.<br />

Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

Verantwortlich:<br />

Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2<br />

Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch<br />

(Industriepark Region Trier)<br />

untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach,<br />

Telefon und Fax:<br />

tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100<br />

Nachrichten und Hinweise<br />

Anzeigenannahme: tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,<br />

von Vereinen:<br />

Bürgermeister Bernhard Busch,<br />

Fax: 0 65 02 - 91 47-250<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Redaktion: tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Anzeigenteil:<br />

Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)<br />

Internet und E-<strong>Mai</strong>l: www.wittich.de, E-<strong>Mai</strong>l: info@wittich-foehren.de Erscheinungsweise:<br />

wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim<br />

Postanschrift:<br />

Postfach 11 54, 54343 Föhren<br />

Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht<br />

gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur<br />

Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere<br />

aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


<strong>Ruwer</strong> - 10 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Gemeindesprechstunde<br />

Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Schulplatz<br />

10 (beim Bürgerhaus) können alle Bürgerinnen und Bürger<br />

ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder<br />

einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />

Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />

Telefon: 06588-910349<br />

E-<strong>Mai</strong>l:<br />

Internetseite:<br />

ortsbuergermeister@gusterath.de<br />

www.gusterath.de<br />

Alfred Bläser, Ortsbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Ortsbürgermeister Günter Jakobs ist wie folgt zu erreichen:<br />

privat: 06588-7125<br />

PKW: 0170-2930362<br />

Handy: 0170-2913467<br />

dienstlich: 0651-74676<br />

Fax: 0651-49848<br />

Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen<br />

der Gemeinde Herl<br />

vom 15. April <strong>2013</strong><br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG<br />

der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen<br />

bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch<br />

eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.<br />

Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum<br />

Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Grunddienstbarkeit<br />

oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht, und<br />

die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der<br />

Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder dinglich Berechtigte<br />

ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Hausoder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Strassenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />

und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder<br />

offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute<br />

Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und oder ihr entzogenes<br />

Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den<br />

Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört auch eine<br />

an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute Straße, von<br />

der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.


<strong>Ruwer</strong> - 11 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, FussgaÅNngerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das<br />

Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder<br />

Gräben ist unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch<br />

Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern,<br />

dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt<br />

und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt<br />

wird. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr<br />

erforderlichen Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später<br />

Räumende muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor<br />

den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

frei zu halten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

29. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Herl, den 15. April <strong>2013</strong><br />

gez. Artur Jäckels, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.


<strong>Ruwer</strong> - 12 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes<br />

Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath<br />

§ 1<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

der Ortsgemeinde Holzerath<br />

für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014<br />

Der Ortsgemeinderat Holzerath hat aufgrund der §§ 95 ff. der<br />

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.<br />

Januar 1994 (GVBl. S. 153 ff.) in der derzeit gültigen Fassung, in der<br />

Sitzung am 10.01.<strong>2013</strong> folgende Haushaltssatzung beschlossen, die<br />

nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde<br />

vom 19.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong> hiermit bekannt gemacht wird:<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr: <strong>2013</strong> 2014<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf 94<strong>4.</strong>970,00 EUR 942.055,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag derAufwendungen auf 980.765,00 EUR 1.011.690,00 EUR<br />

der Jahresfehlbedarf ( - )/ Jahresüberschuss auf - 35.795,00 EUR - 69.635,00 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf 88<strong>4.</strong>790,00 EUR 883.240,00 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 898.915,00 EUR 933.110,00 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen - 1<strong>4.</strong>125,00 EUR - 49.870,00 EUR<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.500,00 EUR 4<strong>4.</strong>000,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 96.100,00 EUR 0,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 50.600,00 EUR 4<strong>4.</strong>000,00 EUR<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 70.715,00 EUR 55.970,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.990,00 EUR 50.100,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6<strong>4.</strong>725,00 EUR 5.870,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.001.005,00 EUR 983.210,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.001.005,00 EUR 983.210,00 EUR<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

§ 2<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird festgesetzt für das<br />

Haushaltsjahr<br />

Haushaltsjahr<br />

<strong>2013</strong> 2014<br />

1.) zinslose Kredite auf 0,00 EUR 0,00 EUR<br />

2.) verzinste Kredite auf 50.600,00 EUR 0,00 EUR<br />

§ 3<br />

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen<br />

für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> auf:<br />

0,00 EUR<br />

für das Haushaltsjahr 2014 auf:<br />

0,00 EUR<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen, beläuft sich<br />

für das Haushaltsjahr <strong>2013</strong> auf:<br />

0,00 EUR<br />

für das Haushaltsjahr 2014 auf:<br />

0,00 EUR<br />

§ 4<br />

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

entfällt<br />

§ 5<br />

Kredite, Kredite zur Liquiditätssicherung und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen<br />

entfällt


<strong>Ruwer</strong> - 13 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

§ 6<br />

Steuern<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:<br />

Haushaltsjahr<br />

Haushaltsjahr<br />

<strong>2013</strong> 2014<br />

1.) Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H. 300 v. H.<br />

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H. 400 v. H.<br />

2.) Gewerbesteuer 340 v.H. 340 v.H.<br />

3.) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden<br />

für den ersten Hund 50,00 EUR 50,00 EUR<br />

für den zweiten Hund 72,00 EUR 72,00 EUR<br />

für jeden weiteren Hund 87,00 EUR 87,00 EUR<br />

für den ersten Kampfhund 400,00 EUR 400,00 EUR<br />

für jeden weiteren Kampfhund 572,00 EUR 572,00 EUR<br />

§ 7<br />

Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2011 beträgt<br />

<strong>4.</strong>228.822,74 Euro.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2012 beträgt<br />

- noch nicht ermittelt -Euro.<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.<strong>2013</strong> beträgt<br />

- noch nicht ermittelt -Euro.<br />

§ 8<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als<br />

1.000,00 Euro<br />

überschritten sind.<br />

§ 9<br />

Wertgrenzen für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.<br />

§ 10<br />

Altersteilzeit<br />

Entfällt<br />

54316 Holzerath, den 10.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />

Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.<strong>2013</strong> bis 1<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> während der allgemeinen Dienststunden bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong>, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 108 öffentlich aus.<br />

Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)<br />

2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />

eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche<br />

Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong> geltend gemacht worden ist.<br />

54320 Waldrach, 1<strong>4.</strong>01.<strong>2013</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Ruwer</strong><br />

Busch, Bürgermeister<br />

Gehöferschaft Holzerath<br />

Die Gehöferschaft Holzerath hat Birkenreste zu versteigern! Bei<br />

Interesse bis spätestens 10.05.201 3 melden bei: Tel. 06588 - 551 od.<br />

E-mail: gehöferschaft-holzerath@web.de.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Holzerath<br />

vom 12. April <strong>2013</strong><br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.


<strong>Ruwer</strong> - 14 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere als<br />

erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen, einen<br />

Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />

und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der<br />

Gehwege. Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf<br />

Radwegen freizuhalten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällbzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.


<strong>Ruwer</strong> - 15 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />

die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

29. Oktober 1966 außer Kraft.<br />

Holzerath, den 12. April <strong>2013</strong><br />

gez. Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

23. Sitzung des Gemeinderates Holzerath<br />

Einladung<br />

am Donnerstag, 16. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 20.00 Uhr im Gemeindehaus.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Mitteilungen<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagsliste<br />

zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018<br />

<strong>4.</strong> Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung einer<br />

Kleinkinderrutsche für den Spielplatz Kapellenstraße<br />

5. Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützung des Projektes<br />

„72 Stunden“<br />

6. Beratung und Beschlussfassung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung<br />

in Höhe von 30.000 € gemäß § 100 GemO für<br />

die unabweisbare Sanierung der Wasserversorgung in der KiTa<br />

bzw. im Gemeindehaus<br />

7. Beratung und Beschlussfassung über den Umfang der Sanierung<br />

der KiTa / des Gemeindehauses<br />

- Grundsatzbeschluss -<br />

Öffentlicher Teil:<br />

8. Vergaben<br />

Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist jeweils Donnerstag in der Zeit von 19.00 bis<br />

20.00 Uhr im Gemeindehaus - Seniorenraum - (Eingang Untergeschoss)<br />

Dort erreichen Sie mich oder meine Stellvertreterin Frau<br />

Marlene Stühler. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie mich bzw.<br />

können eine Nachricht hinterlassen unter Tel. 0151-14666127 oder<br />

06588-988855.<br />

Gerne können Sie mir Ihr Anliegen auch per E-<strong>Mai</strong>l unter folgender<br />

Adresse zusenden: buergermeister@holzerath.de<br />

Herbert Marth, Ortsbürgermeister<br />

Stellenausschreibung<br />

Für unsere katholische Kindertageseinrichtung St. Nikolaus in<br />

Kasel suchen wir ab 01.08.13<br />

eine/n engagierte/n Erzieher/in<br />

als pädagogische Fachkraft<br />

mit einem BU von 51,92, derzeit 20,25 Stunden, befristet auf eine<br />

Krankheitsvertretung.<br />

Unsere Einrichtung ist eine Kindertagesstätte mit 2 geöffneten<br />

Gruppen und 1 altersgemischten Gruppe.<br />

Unser zentraler Leitsatz lautet „Geborgen in Deiner Hand“.<br />

Indem wir das Kind wertschätzen schaffen wir eine stabile Basis, in<br />

der es Geborgenheit und Sicherheit findet. Eltern sind für uns die<br />

ersten Erzieher ihrer Kinder und sind für uns wichtige Partner in<br />

der Erziehung. Durch Gottes JA zu uns lernen wir uns selbst und<br />

andere schätzen und respektieren. Als motivierte Fachkräfte ergänzen<br />

und unterstützen wir uns gegenseitig.<br />

Wir arbeiten in altershomogenen Gruppen mit gruppenübergreifenden<br />

Elementen, wo Kinder aller Altersstufen miteinander Erfahrungen<br />

machen.<br />

Die Stelle ist in der Gruppe der „Großen“ zu besetzen.<br />

Wir wünschen uns, dass Sie<br />

- Kinder differenziert wahrnehmen können und es verstehen, sie<br />

liebevoll in ihren Entwicklungsprozessen zu begleiten und zu<br />

unterstützen<br />

- ein fundiertes Fachwissen zur pädagogischen (religionspädagogischen)<br />

Arbeit mitbringen und es in Ihrer Arbeit kindorientiert<br />

und lebensnahe einsetzen können<br />

- Freude daran haben, mit anderen Mitarbeiter/innen kooperativ<br />

zusammen zu arbeiten<br />

- sich engagiert für eine wertvolle Zusammenarbeit mit unseren<br />

Eltern einsetzen<br />

- sich mit Interesse und Engagement am QM Prozess unserer<br />

Einrichtung beteiligen<br />

- bereit sind an 2 Nachmittagen zu arbeiten<br />

Wir bieten Ihnen<br />

- eine Einrichtung mit einem guten Betriebsklima<br />

- ein interessantes, verantwortungsvolles und vielfältiges Arbeitsfeld<br />

- die Zusammenarbeit mit einem engagierten und erfahrenen<br />

Team<br />

- die fachliche Begleitung während der Einarbeitungszeit<br />

- die Möglichkeit der Mitarbeit an der Weiterentwicklung der<br />

pädagogischen Konzeption<br />

- Fort- und Weiterbildung<br />

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schnellstmöglich an:<br />

Kita St. Nikolaus<br />

z.Hd. Christina Bootz<br />

Schulstraße 10<br />

54317 Kasel<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Am 07.05.<strong>2013</strong> findet keine Sprechstunde statt.<br />

Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen:<br />

Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9<br />

Internet: www.Kasel.de<br />

Email:<br />

Buergermeister@kasel.de<br />

Ortsgemeinde@Kasel-ruwertal.de<br />

Telefonnummer der Gemeinde Kasel:<br />

0651/69963134 und 0651/57808<br />

Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister


<strong>Ruwer</strong> - 16 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Korlingen<br />

vom 1<strong>4.</strong> April <strong>2013</strong><br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf derStraßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen. Bei der Festlegung der Straßenmittellinie<br />

werden geringfügige Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten<br />

usw.) nicht berücksichtigt.<br />

Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen oder festlegen<br />

(z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die Stelle der Senkrechten<br />

auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2 und 3 die Verbindung<br />

der äußeren Berührungspunkte von Grundstück und Straße<br />

(Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren Punkte der der<br />

Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2 Satz 2) mit dem<br />

Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, FussgaÅNngerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.<br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken<br />

zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der<br />

Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt<br />

und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.


<strong>Ruwer</strong> - 17 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den<br />

Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

freizuhalten.<br />

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei<br />

Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang<br />

gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500,-<br />

EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten die Vorschriften<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils<br />

gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom 5.<br />

März 1966 außer Kraft.<br />

Korlingen, den 1<strong>4.</strong> April <strong>2013</strong><br />

gez. Gerhard Tholl, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters<br />

Der Ortsbürgermeister ist wie folgt zu erreichen:<br />

Ludwig Welter, Feldstraße 28, 54317 Lorscheid<br />

Tel. privat: 06500-8097<br />

Tel.: dienstlich: 06586-992843<br />

Sprechstunden nach Vereinbarung<br />

E-<strong>Mai</strong>l: og.lorscheid@ruwer.de<br />

Sprechstunde und Gemeindebüro<br />

Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde<br />

im Gemeindebüro im Bürgerhaus jeweils donnerstags von<br />

17.00 - 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der<br />

Sprechstunde 0651-9956122. Nachrichten können auch im Briefkasten<br />

am Bürgerhaus hinterlassen werden.<br />

Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt:<br />

Telefon: 0651-57947<br />

Bitte hinterlassen Sie ggf. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter<br />

Fax: 0651-52879<br />

Postanschrift: Eichgraben 4,<br />

E-<strong>Mai</strong>l:<br />

Homepage:<br />

54318 Mertesdorf<br />

buergermeisterin@mertesdorf.de<br />

www.mertesdorf.de<br />

Amtsgericht Trier<br />

Geschäftsnummer: 23 K 142/12<br />

Terminsbestimmung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Mertesdorf<br />

Blatt 1164 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundstück<br />

am Mittwoch, dem 22.05.<strong>2013</strong>, 1<strong>4.</strong>30 Uhr<br />

an der Gerichtsstelle Trier, Justikstraße 2, 4, 6, Saal 56 versteigert<br />

werden.<br />

Gemarkung Mertesdorf<br />

BV Nr. 2) Flur 16 Nr., 103 Gebäude- und Freifläche, Auf Krein<br />

34, 7,64 ar<br />

(freistehendes Einfamilienhaus mit Büroräumen im<br />

UG, Bauj.: 1967)


<strong>Ruwer</strong> - 18 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Der Verkehrswert ist gemäß § 74 a ZVG auf 175.000,00 EUR<br />

festgesetzt. Der Versteigerungsvermerk ist am 23.10.2012 in das<br />

Grundbuch eingetragen worden. Ist ein Recht im Grundbuch nicht<br />

vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk<br />

eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />

anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger<br />

oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht<br />

im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />

Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen<br />

Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen<br />

vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital,<br />

Zinsen und Kosten der Kündigung und der die ‚Befriedigung aus<br />

dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des<br />

beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll<br />

der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, dass der Versteigerung<br />

des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG<br />

mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung<br />

oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken,<br />

bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt<br />

für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

54290 Trier, den 0<strong>4.</strong>03.<strong>2013</strong><br />

Das Amtsgericht, Abteilung 23<br />

gez. Masfelder, Rechtspfleger<br />

ausgefertigt:: Drautzburg, Justizobersekretärin<br />

als Urkundsbeamtin der Geschäftstelle<br />

Nichtöffentliche 36. Sitzung<br />

des Gemeinderates Morscheid<br />

Einladung<br />

am Mittwoch, 8. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 19.00 Uhr, im VHS-Raum.<br />

Tagesordnung:<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

1. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />

2. Grundstücksangelegenheiten<br />

Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath.<br />

Sperrung des Rasenplatzes<br />

Ein dauerhaft gut bespielbarer Rasenplatz setzt neben den im Laufe<br />

des Jahres immer wiederkehrend zu verrichtenden Arbeiten einmal<br />

jährlich auch intensive Pflege- und Regenerationsarbeiten voraus.<br />

Diese werden ab Montag, 06.05.<strong>2013</strong> durchgeführt. Der Rasenplatz<br />

muss daher zwingend bis zum 26.06.<strong>2013</strong> für die sportliche Nutzung<br />

gesperrt werden. Ich bitte alle Nutzer um Beachtung und Verständnis<br />

für diese absolute Notwendigkeit.<br />

Josef Weber, Ortsbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath.<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates Osburg<br />

vom 28. März <strong>2013</strong><br />

Kindergarten<br />

Lieferung der Fassadenplatten<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote<br />

abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />

Firma Fibre Cem mit einer Angebotssumme von ca. 8.500 EUR<br />

den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben.<br />

Lieferung Dämmstoffe und Holzunterkonstruktion<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurde 1 Angebot<br />

abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />

Firma Schüller, Trier mit einer Angebotssumme von ca 2.500<br />

EUR den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben.<br />

Ausführung der Sanitärinstallationen WC<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote<br />

abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />

Firma BHG, Trier mit einer Angebotssumme von ca. 1.5000<br />

EUR den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben.<br />

Ausführung der Fliesenlegerarbeiten WC<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote<br />

abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />

Firma BHG, Trier mit einer Angebotssumme von ca. 2.000 EUR<br />

den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben.<br />

Ausführung Malerarbeiten WC<br />

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote<br />

abgegeben. Es wurde einstimmig beschlossen, der mindestbietenden<br />

Firma Höllen, Osburg mit einer Angebotssumme von ca. 500<br />

EUR den Auftrag zur Ausführung der o.a. Arbeiten zu vergeben. An<br />

der Abstimmung nahmen Werner Mayer und Carsten Geib wegen<br />

Ausschließungsgründne nicht teil.<br />

Glückwunsch an Kegler<br />

Die 1. Mannschaft des Kegelsportvereins Osburg wurde Meister in<br />

der Oberliga und hat damit den Aufstieg in die Rheinland-Pfalz-<br />

Liga geschafft. Herzlichen Glückwunsch!<br />

Dank an Helfer<br />

Beim Dreck-weg-Tag am vergangenen Freitag (22.03.<strong>2013</strong>) war eine<br />

große Beteiligung von Kindergarten- und Grundschulkindern zu<br />

verzeichnen. Es wurden insgesamt rund 1,8 Tonnen an Müll eingesammelt.<br />

Die Ortsgemeinde bedankt sich nochmals bei allen, die an<br />

dieser Aktion mitgewirkt haben.<br />

Wegeschäden<br />

Die im Zuge der Umleitungsstrecke (Schulstraße und Weg neben<br />

der neuen Hochwaldhalle Osburg) entstandenen Fahrbahnschäden<br />

werden in der nächsten Woche beseitigt. Die Schadstellen des Wirtschaftsweges<br />

werden durch Austausch des Unterbaus und Einbau<br />

einer Tragschicht behoben. Die Schäden in der Schulstraße werden<br />

mit Asphaltmischgut ausgebessert.<br />

Standsicherheit von Bäumen<br />

Ortsbürgermeister Rommelfanger informierte darüber, dass bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung eine Schulung der Gemeindearbeiter<br />

für die Baumsicherung durchgeführt wurde. In Kürze findet der<br />

praktische Teil statt. Den Gemeindearbeitern ist damit zumindest<br />

eine grobe Einschätzung möglich, ob ein Baum krank ist und gefällt<br />

werden muss. Demnächst soll jede Gemeinde ein Baumkataster<br />

führen.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz,<br />

die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)<br />

vom 02.11.1981 (GVBl: S. 247)<br />

Versammlung der Angehörigen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Osburg<br />

Am Dienstag, <strong>4.</strong> Juni <strong>2013</strong> findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus<br />

Osburg eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen<br />

Feuerwehr Osburg statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Wahl des stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Osburg


<strong>Ruwer</strong> - 19 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Wahlberechtigt für die Wahl des stellv. Wehrführers sind nach § 14<br />

Absatz 2, Satz 2 LBKG die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Osburg, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§14<br />

Absatz 2, Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />

Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2,<br />

Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).<br />

Bernhard Busch, Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath<br />

Satzung über die Reinigung öffentlicher<br />

Straßen der Gemeinde Osburg<br />

vom 15. April <strong>2013</strong><br />

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) in Verbindung mit § 17 des Landesstraßengesetzes (LStrG)<br />

die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht<br />

wird:<br />

§ 1<br />

Reinigungspflichtige<br />

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1<br />

LStrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern<br />

derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die<br />

durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie<br />

angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung<br />

oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur<br />

eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit<br />

zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die<br />

Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder<br />

dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.<br />

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf<br />

die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz<br />

anzusehen, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet,<br />

insbesondere wenn ihm eine besondere Haus- oder Grundstücksnummer<br />

zugeteilt wird.<br />

(3) Als angrenzend im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt auch ein Grundstück,<br />

das durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen,<br />

eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der<br />

Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-,<br />

Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt; das gilt nicht, wenn<br />

ein Geländestreifen zwischen Straße und Grundstück weder dem<br />

öffentlichen Verkehr gewidmet noch Bestandteil der Straße ist.<br />

(4) Ein Grundstück im Sinne von Abs. 1 Satz 1 gilt insbesondere<br />

als erschlossen, wenn es zu einer Straße, ohne an diese zu grenzen,<br />

einen Zugang oder eine Zufahrt über ein oder mehrere Grundstücke<br />

hat.<br />

(5) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind<br />

gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Gemeindeverwaltung<br />

kann von jedem der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von<br />

der Mehrheit der Reinigungspflichtigen zu reinigenden Straßenfläche<br />

verlangen.<br />

§ 2<br />

Gegenstand der Reinigungspflicht<br />

(1) Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der dem öffentlichen<br />

Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche<br />

Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, insbesondere der<br />

Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Gehwege sind<br />

alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen<br />

oder geboten ist, unabhängig einer Befestigung oder Abgrenzung.<br />

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken)<br />

umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen<br />

der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von<br />

Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren<br />

Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie<br />

errichtet werden, liegt. Verlaufen die Grundstücksseitengrenzen<br />

nicht senkrecht zur Straßenmittellinie oder ist die<br />

längste parallel zur Straßenmittellinie verlaufende Ausdehnung des<br />

Grundstücks länger als die gemeinsame Grenze, so umfasst die Reinigungspflicht<br />

die Fläche, die zwischen der Mittellinie der Straße,<br />

den Senkrechten, die von den äußeren Punkten derjenigen Grundstücksseite<br />

oder -seiten, die der zu reinigenden Straße zugekehrt<br />

sind, auf der Straßenmittellinie errichtet werden, und der zwischen<br />

den Senkrechten sich ergebenden Straßengrenze liegt.<br />

(3) Bei Grundstücken, die keine gemeinsame Grenze mit der zu<br />

reinigenden Straße haben (Hinterliegergrundstücke), wird die reinigungspflichtige<br />

Straßenfläche umschrieben wie in Absatz 2 Satz 2.<br />

(4) Die Straßenmittellinie verläuft in der Mitte der dieser Satzung<br />

unterliegenden Straßen.<br />

Bei der Festlegung der Straßenmittellinie werden geringfügige<br />

Unregelmäßigkeiten im Straßenverlauf (Parkbuchten usw.) nicht<br />

berücksichtigt. Lässt sich eine Mittellinie der Straße nicht feststellen<br />

oder festlegen (z.B. bei kreisförmigen Plätzen), so tritt an die<br />

Stelle der Senkrechten auf der Straßenmittellinie in den Absätzen 2<br />

und 3 die Verbindung der äußeren Berührungspunkte von Grundstück<br />

und Straße (Absatz 2 Satz 1) bzw. die Verbindung der äußeren<br />

Punkte der der Straße (dem Platz) zugekehrten Seite (n) (Absatz 2<br />

Satz 2) mit dem Mittelpunkt der Straße (des Platzes).<br />

(5) Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt<br />

sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus<br />

über die ganze Straße. Nach den Absätzen 2 bis 4 nicht aufteilbare<br />

Flächen von Kreuzungen oder Einmündungen fallen anteilig in die<br />

Reinigungspflicht der angrenzenden Eckgrundstücke. Flächen, die<br />

außerhalb einer Parallelen zur Straßengrenze im Abstand von 10 m<br />

liegen, verbleiben in der Reinigungspflicht der Gemeinde.<br />

(6) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in<br />

geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist.<br />

Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes und<br />

oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen<br />

den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört<br />

auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute<br />

Straße, von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.<br />

§ 3<br />

Übertragung der Reinigungspflicht auf Dritte<br />

Auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung kann mit Zustimmung<br />

der Gemeindeverwaltung gegenüber der Gemeinde die Reinigungspflicht<br />

auf eine/n Dritte/n übertragen werden. In dieser Vereinbarung<br />

kann auch ein zeitlicher Wechsel der Reinigungspflicht<br />

vereinbart werden. Die Zustimmung der Gemeinde ist widerruflich.<br />

Die Gemeinde kann den Reinigungspflichtigen Vorschläge für die<br />

eindeutige Festlegung der Reinigungspflicht machen.<br />

§ 4<br />

Sachlicher Umfang der Straßenreinigung<br />

Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere<br />

1. das Säubern der Straßen (§ 5)<br />

2. die Schneeräumung auf den Straßen (§ 6)<br />

3. das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte (§ 7)<br />

<strong>4.</strong> das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße,<br />

die der Entwässerung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den<br />

Wasserabfluss störenden Gegenständen.<br />

§ 5<br />

Säubern der Straßen<br />

(1) Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung<br />

von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat<br />

jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße<br />

gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.<br />

(2) Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat<br />

sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen.<br />

Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in<br />

Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist<br />

unzulässig.<br />

(3) Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten<br />

Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten<br />

und stumpfen Besen benutzt werden.<br />

(4) Die Straßen sind grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag<br />

oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag zu reinigen,<br />

soweit nicht in besonderen Fällen eine häufigere Reinigung<br />

erforderlich ist. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert<br />

sofort zu beseitigen. Das ist insbesondere nach starken<br />

Regenfällen, Tauwetter und Stürmen der Fall.<br />

(5) Die Gemeindeverwaltung kann bei besonderen Anlässen, insbesondere<br />

bei Heimatfesten, besonderen Festakten, kirchlichen<br />

Festen, nach Karnevalsumzügen, eine Reinigung auf andere Tage<br />

anordnen. Das wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich<br />

bekannt gegeben oder den Verpflichteten besonders mitgeteilt.


<strong>Ruwer</strong> - 20 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

§ 6<br />

Schneeräumung<br />

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und<br />

Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.<br />

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu<br />

beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr<br />

auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und<br />

der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Die<br />

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen<br />

Breite von 1 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende<br />

muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken<br />

bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden<br />

Grundstück anpassen.<br />

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg<br />

und die Fahrbahn geschafft werden.<br />

(3) In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und<br />

entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls<br />

bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr<br />

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00<br />

Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu<br />

beseitigen.<br />

§ 7<br />

Bestreuen der Straße<br />

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege<br />

und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.<br />

Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen<br />

von 1 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als<br />

solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr<br />

sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an Straßenkreuzungen<br />

und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.<br />

Ein Übergang für den Fußgängerverkehr ist auch auf Radwegen<br />

freizuhalten. An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

ist bei Glätte so zu streuen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und<br />

Abgang gewährleistet ist.<br />

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der<br />

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit<br />

abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen.<br />

Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz oder sonstige<br />

auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist<br />

nur erlaubt<br />

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in<br />

denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende<br />

Streuwirkung zu erzielen ist,<br />

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen wie z. B. Treppen,<br />

Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefäll- bzw.<br />

Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.<br />

In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige<br />

Maß zu beschränken.<br />

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder<br />

sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige<br />

auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht<br />

gelagert werden.<br />

(3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer<br />

Längsrichtung und die Überwege so aufeinander abgestimmt sein,<br />

dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der<br />

später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung<br />

vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung<br />

vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.<br />

(4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu<br />

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den<br />

Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen<br />

keine Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.<br />

§ 8<br />

Konkurrenzen<br />

Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des<br />

Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu<br />

beseitigen, bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Geldbuße<br />

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 4, 5, 6, 7 der Satzung<br />

oder einer auf Grund der Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung<br />

zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24<br />

Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) und des § 53 Abs. 1 Nr. 2 Landesstraßengesetz.<br />

Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 500,- EUR geahndet werden. Für das Verfahren gelten<br />

die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 1. Juli <strong>2013</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde vom<br />

21. November 1966 außer Kraft.<br />

Osburg, den 15. April <strong>2013</strong><br />

gez. Hubert Rommelfanger, Ortsbürgermeister<br />

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO:<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn:<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der<br />

Satzung verletzt worden sind, oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die<br />

Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese<br />

Verletzung geltend machen.<br />

Stellenausschreibung<br />

Gesamteinrichtung Hermeskeil/Waldrach<br />

Für unsere katholische Kindertageseinrichtung St. Clemens,<br />

Osburg suchen wir ab 01.07.<strong>2013</strong><br />

eine/n Erzieher/in<br />

als pädagogische Fachkraft mit Zusatzauftrag interkulturelle<br />

Arbeit mit einem BU von 75% derzeit 29,25 Std./Woche.<br />

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.<br />

Unsere Kindertagesstätte ist eine 7-gruppige Einrichtung mit 2<br />

Regelgrupp«en, 3 geöffneten Gruppen, 1 altersgemischten und<br />

einer Krippengruppe. Die Einrichtung hat 137 Plätze, davon<br />

sind 70 Ganztagsplätze.<br />

Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit sind: gruppenübergreifende<br />

Projektarbeiten, regelmäßige Waldtage, Schulkinderturnen<br />

in der Grundschule, interkulturelle Arbeit,<br />

Sprachförderung und eine intensive Zusammenarbeit mit<br />

Pfarrei.<br />

Wir wünschen uns, dass Sie<br />

- Kinder differenziert wahrnehmen können und es verstehen,<br />

sie liebevoll in ihren Entwicklungsprozessen zu<br />

begleiten und zu unterstützen<br />

- ein fundiertes Fachwissen mitbringen und dieses in ihrer<br />

Arbeit kindorientiert und lebensnah einsetzen können<br />

- die Bereitschaft zur intensiven Kooperation mit Eltern<br />

mitbringen<br />

- zwischen den unterschiedlichen Kulturen vermitteln können<br />

- Freude daran haben, mit anderen Mitarbeiter/innen<br />

kooperativ zusammen zu arbeiten<br />

- einen Migrationshintergrund mitbringen, um unseren Kindern<br />

und Familien eine positive Identifikationsmöglichkeit<br />

zu bieten<br />

Wir bieten Ihnen<br />

- ein interessantes, verantwortungsvolles und vielfältiges<br />

Arbeitsfeld<br />

- die Zusammenarbeit mit einem engagierten und erfahrenen<br />

Team<br />

- die fachliche Begleitung während der Einarbeitungszeit<br />

- die Möglichkeit der Mitarbeit an der Weiterentwicklung<br />

der interkuturellen Konzeption<br />

- Fort- und Weiterbildung<br />

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung der Einrichtung<br />

Frau Lottritz-Konz, Tel. 06500/7001.<br />

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte<br />

an:<br />

KiTa gGmbh Trier<br />

Katholische Kindertagesstätte St. Clemens<br />

Frau Lottritz-Konz<br />

Friedhofstraße 32<br />

54317 Osburg


<strong>Ruwer</strong> - 21 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Sprechstunde und Erreichbarkeit<br />

des Ortsbürgermeisters<br />

Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis<br />

19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter<br />

Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen<br />

und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind die Möglichkeit,<br />

barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder<br />

werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein.<br />

Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:<br />

Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg<br />

Telefon: 06500-7129<br />

Fax: 06500-913384<br />

Handy: 0160-5536148<br />

E-<strong>Mai</strong>l: og.osburg@ruwer.de<br />

Weitere Sprechstunden /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung<br />

möglich.<br />

Sonntagsmatinee<br />

mit der afrikanisch-deutschen<br />

Musikgruppe Black&White auf<br />

dem Kirchplatz in Pluwig<br />

Sonntag, 12. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> ab 11:45 Uhr<br />

erleben Sie afrikanische Lebensfreude, 80 Trommeln, für ein Jahrhundert<br />

„for the common people“!<br />

Mit 80 Trommeln, mit Tänzen und Liedern vom afrikanischen Kontinent<br />

und Liedern für weltweite Zusammenarbeit spielt die afrikanisch-deutsche<br />

Musikgruppe Black&White in Pluwig zur Eröffnung<br />

des diesjährigen Kultursommers! Südafrikanische Lieder spielt die<br />

Gruppe, Songs aus dem Kongo, aus Westafrika und Kenia, Gospel<br />

von den Sklavenplantagen aus den USA und Lieder aus der Karibik.<br />

Die Gäste können kräftig mitmachen, sogar auch mittrommeln!<br />

Zwei CDS hat die Gruppe herausgebracht: „Jambo“ und „Freundschaft<br />

ist möglich“.<br />

In der Gruppe Black&White haben sich Musiker aus Kongo, der<br />

Elfenbeinküste, Uganda und Deutschland zusammengefunden; sie<br />

spielen für den gemeinnützigen und für internationale Verständigung<br />

aktiven Verein „Initiative Black&White“. Eines der Mitglieder<br />

der Gruppe kommt aus dem Kriegsgebiet im Kongo, eins hat in der<br />

Elfenbeinküste Straßenkinder unterrichtet. Die Gruppe will helfen,<br />

mit ihrer Musik das voranzubringen, was die Allgemeine Erklärung<br />

der Menschenrechte schon vor über 60 Jahren den Menschen als<br />

Aufgabe gestellt hat um zu verhindern, dass wir noch einmal eine<br />

Katastrophe wie die beiden Weltkriege bekommen werden: Freundschaftliche<br />

Beziehungen zwischen den Völkern aufbauen. Die<br />

Gruppe hat deshalb einen Freundschaftsmarsch begonnen für ein<br />

Jahrhundert „of the common people“ für Maßnahmen zur weltweiten<br />

Umsetzung der universellen Erklärung der Menschenrechte,<br />

für eine Welt mit friedlichen Konfliktlösungen, ohne Krieg und mit<br />

menschenwürdigem Leben für alle! Eine Station dieses Freundschaftsmarsches<br />

ist am 12. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> in Pluwig.<br />

Herzlich willkommen in Pluwig!<br />

Eintritt frei.<br />

Sprechstunde, Gemeindebüro<br />

und Jugendvertretung<br />

Ortsbürgermeister Wolfgang Annen, 1. Beigeordneter Matthias<br />

Steuer oder die Beigeordnete Annelie Scherf sind während einer<br />

Sprechstunde im Büro der Kindertagesstätte am Kirchplatz jeweils<br />

mittwochs von 17:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen.<br />

Darüber hinaus ist das Gemeindebüro wie nachfolgend zu erreichen:<br />

Telefon: 06588/988778<br />

Postanschrift: 54316 Pluwig, Auf Steinisch 14<br />

E-<strong>Mai</strong>l:<br />

Buergermeister@pluwig.de<br />

Homepage:<br />

www.pluwig.de<br />

Jugendvertretung@Pluwig.de<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz,<br />

die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)<br />

vom 02.11.1981 (GVBl: S. 247)<br />

Versammlung der Angehörigen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />

Änderung der Uhrzeit!<br />

Am Freitag, 31. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> findet um 20.00 Uhr im Johannesberghaus<br />

Pluwig eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Pluwig statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig<br />

Wahlberechtigt für die Wahl des Wehrführers sind nach § 14 Absatz<br />

2, Satz 2 LBKG die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig,<br />

die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die<br />

Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§14<br />

Absatz 2, Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der<br />

Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2,<br />

Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).<br />

Bernhard Busch, Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath<br />

Aus der Sitzung des Gemeinderates Riveris<br />

vom 10.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />

Standsicherheit von Bäumen<br />

Die Standsicherheit der Bäume im Gemeindegebiet wurde am<br />

05.03.<strong>2013</strong> durch einen Sachverständigen begutachtet. Als Ergebnis<br />

wird festgehalten, dass ein Baum im Bereich des Gemeindeplatzes<br />

(am ehemaligen Gastank) entfernt werden muss, da er abgestorben<br />

ist. Ansonsten stehen in erster Linie Pflegemaßnahmen und Pflegeschnitte<br />

an.<br />

Widerspruch abgelehnt<br />

Der Vorsitzende teilte mit, dass der Widerspruch der Gemeinde<br />

Riveris gegen die Zahlung des „Fonds deutsche Einheit“ vom<br />

Ministerium des Innern, Sport und Infrastruktur abgelehnt wurde.<br />

Der Bescheid wurde heute vorab per E-<strong>Mai</strong>l übermittelt. Dieser<br />

Punkt wird in einer der nächsten Sitzungen in die Tagesordnung<br />

aufgenommen.<br />

Kindergarten<br />

Die ungedeckten Kosten für den Kindergarten Morscheid betragen<br />

für das Jahr 2012 68.253,98 EUR. Der Betrag wird zwischen den<br />

Gemeinden Morscheid und Riveris nach der Anzahl der Kinder, die<br />

den Kindergarten besuchen, aufgeteilt. Es gibt hierzu zwei Stichtage;<br />

das sind der 1. April und der 1. Oktober jeden Jahres. Bemerkenswert<br />

ist, dass zum Stichtag 01.10.2012 mehr Kinder aus Riveris<br />

(22 Kinder) die Kindertagesstätte besucht haben als Kinder aus<br />

Morscheid (20 Kinder). Der Anteil der ungedeckten Betriebskosten,<br />

welcher auf die Ortsgemeinde Riveris entfällt, beträgt für das<br />

vergangene Jahr 32.209,73 EUR.<br />

Zukunft in Riveris<br />

Noch in diesem Monat soll in der Gemeinde Riveris eine Umfrage<br />

der Universität Trier durchgeführt werden. Dabei geht es um<br />

Zukunftsplanung und die Energiesituation in Riveris. Der Vorsitzende<br />

ruft die Bevölkerung dazu auf, möglichst zahlreich an<br />

dieser wissenschaftlichen Arbeit teilzunehmen. Es gibt eine Auftaktveranstaltung<br />

zusammen mit Prof. Vogelgesang und zwei wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiterinnen der Uni Trier im Gemeindehaus.<br />

Die Umfrage wird anonym durchgeführt, alle Vorschriften des<br />

Datenschutzes werden beachtet. Der Gemeinde Riveris werden<br />

die Ergebnisse im Anschluss für weitere Planungen zur Verfügung<br />

gestellt. Die Ergebnisse werden dann im Juni der Öffentlichkeit präsentiert.


<strong>Ruwer</strong> - 22 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Einwohnerantrag auf durchgängige nächtliche Straßenbeleuchtung<br />

Der Vorsitzende teilte mit, dass am 11.03.<strong>2013</strong> Bürger der Gemeinde<br />

Riveris einen Einwohnerantrag gemäß § 17 GemO gestellt haben.<br />

Der Antrag wurde von 103 Einwohnern (ungeprüft) unterzeichnet.<br />

Die Gemeindeordnung sieht den Einwohnerantrag als demokratisches<br />

Element ausdrücklich vor. Es ist grundsätzlich eine gute<br />

Sache, wenn sich die Bürger Gedanken über die Gemeindepolitik<br />

machen und ihre Einflussmöglichkeiten wahrnehmen. Bevor über<br />

den Einwohnerantrag diskutiert wurde, stellte Herr Markus Kaldunski<br />

noch einmal die Sachlage dar, wie es dazu kam, dass die<br />

Straßenbeleuchtung nachts ausgeschaltet wird. Diese Maßnahme,<br />

so der Vorsitzende, sei ein Teil des Beitrages der Gemeinde zum<br />

kommunalen Entschuldungsfonds, den das Land aufgelegt hat. Mit<br />

dem Entschuldungsfonds sollen die Kassenkredite der Kommunen<br />

langfristig abgebaut werden. Das bedeutet, dass die Gemeinden<br />

vom Land einen Zuschuss bekommen, um die Kassenkredite zu tilgen.<br />

Voraussetzung ist jedoch, dass jede Gemeinde eigene Anstrengungen<br />

unternimmt, um entweder die Einnahmen zu erhöhen oder<br />

Kosten zu sparen. In einer Vereinbarung mit dem Land ist in einem<br />

Vertrag festgelegt, dass die Gemeinde 1/3 des Konsolidierungsbeitrags<br />

aufbringen muss und das Land 2/3 als Zuschuss auszahlt. Der<br />

von der OG Riveris jährlich aufzubringende Beitrag beträgt 7.668,-<br />

EUR; die Laufzeit des Fonds beträgt 15 Jahre. Durch die zeitweise<br />

Abschaltung der Straßenbeleuchtung erzielt die Ortsgemeinde eine<br />

Einsparung von rund 1.500,- EUR. Sollte der Rat beschließen, die<br />

Straßenbeleuchtung durchgängig brennen zu lassen, muss dieser<br />

Betrag durch andere Maßnahmen aufgebracht werden. Da das Einsparpotenzial<br />

der Gemeinde sehr gering ist, bleiben im Wesentlichen<br />

nur die Erhöhung von Steuern. Hierzu stellte der Vorsitzenden<br />

einige Varianten vor. Da dieses Thema von hohem öffentlichen Interesse<br />

ist beantragte der Vorsitzende, Wortmeldungen der Zuschauer<br />

zuzulassen. Diesem gab der Rat einstimmig statt. Anschließend<br />

erteilte der Vorsitzende das Wort an Herrn Frank Hetterich, den<br />

Initiator des Einwohnerantrages. Herr Hetterich stellte sich kurz<br />

vor und begründete noch einmal den von ihm gestellten Antrag. Im<br />

Wesentlichen geht es ihm um das Sicherheitsgefühl bei ihm selbst<br />

und bei vielen anderen Bürgern. Seiner Meinung nach begünstigt<br />

die Abschaltung der Straßenbeleuchtung die Begehung von Straftaten.<br />

Er schlug vor, eine Umfrage unter allen Riveriser Bürgern zu<br />

starten, um ein allgemeines Meinungsbild zu bekommen. An dieser<br />

Stelle verwies der Vorsitzende nochmals auf die mit der Uni Trier<br />

geplante Umfrage und regte an diesen Punkt hier mit abzufragen.<br />

Aus dem Publikum kam die Anregung, die Frage der Straßenbeleuchtung<br />

separat zu behandeln, weil verschiedene Bürger ggf. nicht<br />

an einer Umfrage teilnehmen möchten, jedoch zu dem Thema Straßenbeleuchtung<br />

Stellung nehmen wollen. Hier wies die Beigeordnete<br />

Petra Ruf darauf hin, das jeder die Möglichkeit habe, einzelne<br />

Fragen nicht zu beantworten. Der Vorsitzende wies auf den Datenschutz<br />

und auf die der Gemeinde fehlende Logistik hin. Im Weiteren<br />

wurde nach einer zeitlichen Perspektive gefragt. Der Vorsitzende<br />

sagte, dass selbst bei einer Beschlussfassung in der laufenden Sitzung<br />

es zum einen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf<br />

und zum anderen die RWE als Betreiber der Anlage einige Tage<br />

als Vorlauf benötigt. Wenn vor der Beschlussfassung eine Umfrage<br />

gestartet wird, rechnet der Vorsitzende mit 6-8 Wochen. Dieser Zeitraum<br />

wurde von den Zuschauern als akzeptabel bewertet.<br />

Nach einer sachlichen Diskussion unter den Ratsmitgliedern und<br />

Zuhörern machte der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:<br />

Bei der im April stattfinden Umfrage der Universität Trier soll<br />

wenn möglich ein separater Bogen oder die Frage auf dem letzten<br />

Blatt mit verteilt werden, wo die Meinung der Riveriser Bürger zur<br />

Abschaltung der Straßenbeleuchtung eingeholt werden soll. Es wird<br />

jedoch auch auf die Konsequenzen hingewiesen, die eine Wiederanschaltung<br />

zur Folge hat. Parallel dazu wird bei der Kommunalaufsicht<br />

angefragt, ob bei einer Erhöhung der Grundsteuer B auf<br />

410 % und gleichzeitiger nächtlicher Wiedereinschaltung der Straßenbeleuchtung<br />

der Beitrag der Gemeinde Riveris zum Entschuldungsfonds<br />

ausreichend ist und diese Kompensationsmaßnahme<br />

akzeptiert wird.<br />

Der Gemeinderat war einstimmig mit dieser Vorgehensweise einverstanden.<br />

Jugendarbeit in Riveris<br />

Der Vorsitzende erteilte das Wort an die beiden Jugendvertreter,<br />

Christoph Becker und Michael Reuter. Sie berichteten, dass ein<br />

Treffen der Kinder und Jugendlichen ab 10 Jahre am <strong>Samstag</strong>, 6.<br />

April im Gemeindehaus stattgefunden habe. Von den Kindern der<br />

Altersgruppe von 10 - 13 Jahre war jedoch niemand anwesend. Auch<br />

die Resonanz der älteren Jugendlichen war eher gering.<br />

Die beiden Jugendvertreter erläuterten ihre Ideen und Pläne für das<br />

Jahr <strong>2013</strong>:<br />

- die Bolivien-Kleidersammlung am 20.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong> wird von den<br />

Jugendlichen aus Riveris in den Orten Riveris und Morscheid<br />

durchgeführt,<br />

- das Tor auf dem Bolzplatz soll endlich aufgestellt werden,<br />

- der Rasen auf dem Bolzplatz soll erneuert werden,<br />

- der Ballfangzaun ist an einigen Stellen kaputt und wird repariert,<br />

- in der Nähe des Bolzplatzes soll ein Grillplatz eingerichtet werden.<br />

Sie betonten noch einmal ausdrücklich, dass sie jederzeit ein offenes<br />

Ohr für die Jugendlichen haben und neuen Ideen aufgeschlossen<br />

sind.<br />

Anschließend erteilte der Vorsitzende das Wort an die Jugendpflegerin<br />

der VG <strong>Ruwer</strong>, Frau Julia Eiter, und bat sie um Stellungnahme<br />

zur Jugendarbeit in der Gemeinde Riveris. Frau Eiter trug vor, dass<br />

Riveris eine von vier Ortsgemeinden neben Farschweiler, Pluwig<br />

und Waldrach ist, in denen eine Jugendvertretung im Gemeinderat<br />

existiert. Allein diese Tatsache an sich ist schon sehr begrüßenswert.<br />

Darüber hinaus ist die Jugendarbeit in Riveris sehr positiv zu sehen.<br />

Ca. 80 % der Jugendlichen erscheinen entweder regelmäßig oder<br />

gelegentlich zu den Treffen. Die beiden Riveriser Jugendvertreter<br />

engagieren sich im Gemeinderat und darüber hinaus für die Interessen<br />

der Jugend und äußern ohne Vorbehalte ihre Meinung und können<br />

auch ihre Rechte einfordern. Bei Problemen wird miteinander<br />

gesprochen und versucht, eine Lösung zu finden. Es gibt eine gute<br />

Kommunikation mit dem Gemeindevorstand und eine gute Zusammenarbeit.<br />

Auch für Kinder unter 10 Jahren gibt es in Riveris ein<br />

gutes Angebot.<br />

Die Altersgruppe der 10- bis 13-jährigen Kinder ist noch nicht ganz<br />

in die Jugendgruppe integriert. Hier muss noch ein Lösung gefunden<br />

werden.<br />

Der Vorsitzende bedankte sich bei den beiden Jugendvertretern und<br />

der Jugendpflegerin für die Ausführungen und die geleistete Arbeit.<br />

Er lobte ausdrücklich das Engagement der beiden Jugendvertreter<br />

und wies nochmals auf den Erfolg der Jugendvertretung in der<br />

Gemeinde Riveris hin. Auch er sagte, dass es in Riveris ein gutes<br />

Angebot in der Kinderarbeit gibt, die beiden Leiterinnen Claudia<br />

Köppinger und Monika Thömmes leiten diese Gruppe mit Erfolg.<br />

Ein fehlendes Angebot im Bereich der Altersgruppe 10-14 Jahre<br />

sieht er genauso wie die Jugendpflege wies jedoch darauf hin, dass<br />

er hier im Gespräch mit der Jugendpflegerin nach Lösungen sucht.<br />

Vergabe des Stromkonzessionsvertrages<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits mehrmals beraten.<br />

Bemängelt wurde vom Gemeinderat jeweils die lange Laufzeit des<br />

Vertrages von zwanzig Jahren. Der Vorsitzende berichtete nun, dass<br />

nach 15 Jahren ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das RWE ist<br />

Eigentümer und Betreiber des Stromnetzes. Nach Auskunft des<br />

RWE existiert ein Investitionsplan und es wird laufend ins Stromnetz<br />

investiert. Es wird angestrebt, überall wo dies möglich ist die<br />

Haushalte per Erdverkabelung an das öffentliche Stromnetz anzuschließen.<br />

Welche Maßnahmen in welchen Ortsgemeinden ergriffen<br />

werden, kann nicht in Erfahrung gebracht werden.<br />

Der Vorsitzende stellte die Annahme des Stromkonzessionsvertrages<br />

zur Abstimmung. Die Ratsmitglieder waren einstimmig für die<br />

Annahme des Stromkonzessionsvertrages.<br />

Sachbeschädigung<br />

Ratsmitglied Thomas Hoffmann teilte mit, dass im Raum neben<br />

dem Jugendraum Schäden entstanden sind bzw. Sachbeschädigungen<br />

entweder vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wurden.<br />

Der Vorsitzende war bereits darüber informiert. Ein Verursacher<br />

konnte jedoch noch nicht ermittelt werden.<br />

Seniorenmittagstisch<br />

Ratsmitglied Gerhard Ostermann fragte an, wie lange der Verein<br />

Seniorenhilfe Unteres <strong>Ruwer</strong>tal e. V. seinen Mittagstisch im<br />

Gemeindehaus Riveris anbieten will. Der Vorsitzende erläuterte,<br />

dass dies eine dauerhafte Einrichtung sein soll. Die Umbaumaßnahmen<br />

in der Küche des Gemeindehauses, u. a. eine neue Spülmaschine,<br />

wurden von diesem Verein durchgeführt und finanziert.<br />

Sollte der Verein sich eine andere Lokalität für den Mittagstisch<br />

suchen, verbleiben die Ein- und Umbauten im Gemeindehaus ohne<br />

dass für die Gemeinde eine finanzielle Verpflichtung besteht.<br />

Straßenschäden<br />

Ratsmitglied Thomas Hoffmann bemängelte die vielen Löcher und<br />

Risse, die in der Stauseestraße bedingt durch die kalte Witterung<br />

entstanden sind. Er fragte an, ob der Gemeindearbeiter hier Abhilfe<br />

schaffen kann. Der Vorsitzende antwortete, dass der Gemeindearbeiter<br />

einzelne Löcher reparieren kann, Risse müssen mit heißem<br />

Teer verfüllt werden. Die VG-Verwaltung sucht eine Firma, die sich<br />

um die Straßenschäden in der gesamten <strong>Verbandsgemeinde</strong> kümmern<br />

soll.


<strong>Ruwer</strong> - 23 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Die Gemeinde Riveris ist dort mit angemeldet. In diesem Zusammenhang<br />

teilte der Vorsitzende mit, dass im Jahr 2014 auch der Endstufenausbau<br />

im Baugebiet „Auf der Hütte“ gemacht werden soll,<br />

um witterungsbedingte Straßenschäden beim Vorstufenausbau und<br />

damit verbunden auch Mehrkosten zu vermeiden.<br />

Buswartehäuschen<br />

Es wurde nachgefragt, wann das Buswartehäuschen für die Bushaltestelle<br />

am Neubaugebiet aufgestellt werden kann. Der Vorsitzende<br />

erklärte hierzu, dass noch Schweißarbeiten erforderlich sind.<br />

Ratsmitglied Harald Hußlein und die Jugendvertreter erklärten sich<br />

dazu bereit die Schweiß- und Malerarbeiten zu erledigen und bei<br />

der Aufstellung zu helfen.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath<br />

22. Sitzung des Gemeinderates Schöndorf<br />

Einladung<br />

am Dienstag, 7. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 19:30 Uhr im Gasthaus Backes.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Mitteilungen des Vorsitzenden<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Vorschlagslisten<br />

zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014<br />

- 2018<br />

<strong>4.</strong> Beratung und Beschlussfassung über Spendenanträge<br />

5. Anfragen/Anregungen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

6. Mitteilungen<br />

7. Bauanträge/Bauvoranfragen<br />

8. Grundstücksangelegenheiten<br />

9. Anfragen/Anregungen<br />

Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Feld);<br />

Landkreis Trier-Saarburg<br />

1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die<br />

Ergebnisse der Wertermittlung<br />

2. Ladung zum Planwunschtermin<br />

Näheres siehe unter Bonerath<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im<br />

Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser<br />

Zeit bin ich dort zu erreichen (tel. 2373) Außerhalb der festen<br />

Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine<br />

Nachricht hingerlassen unter Tel.: 9824150 oder Fax: 9824149. Wenn<br />

der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne<br />

nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause.<br />

Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss):<br />

Tel.: 06588-2373<br />

außerhalb der Sprechzeit: Tel.: 06588-9824150<br />

Fax: 06588-9824149<br />

E-<strong>Mai</strong>l:<br />

og-schoendorf@web.de<br />

Matthias Wick, Ortsbürgermeister<br />

Jugendsammelwoche <strong>2013</strong><br />

vom 25. April bis 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong><br />

Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit<br />

zu sammeln.<br />

Sie beteiligen sich an der Jugendsammelwoche des Landesjugendringes<br />

Rheinland-Pfalz.<br />

In Thomm wird die Jugendfeuerwehr am 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> die Sammlung<br />

durchführen. Die Hälfte des gesammelten Betrages verbleibt bei<br />

der sammelnden Jugendgruppe, die damit eigene Projekte finanzieren<br />

kann. Die andere Hälfte des Sammelerlöses geht an den<br />

Landesjugendring, der damit Projekte seiner Mitgliedsverbände<br />

unterstützt, z. B. in der Behindertenarbeit oder im Rahmen von<br />

Entwicklungshilfe.<br />

Die Jugendlichen tragen einen Sammlerausweis mit sich. Die Sammlung<br />

ist durch die ADD Trier genehmigt.<br />

Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 bis 18.30 Uhr im alten<br />

Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit<br />

bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb<br />

der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen<br />

oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811oder Fax<br />

988376.<br />

Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313.<br />

Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-<strong>Mai</strong>l übermitteln.<br />

Meine Adresse lautet: hpmichels@t-online.de<br />

Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister<br />

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters<br />

Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von<br />

17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner<br />

Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer<br />

Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte<br />

Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.<br />

Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch<br />

zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich<br />

erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129<br />

oder E-<strong>Mai</strong>l: heinfriedcarduck@t-online.de<br />

Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister<br />

Nachrichten und Kurzmitteilungen<br />

aus dem Gemeinde- und Vereinsleben<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Herzsport-Verein Hermeseil e.V.<br />

Übungsplan vom 6. <strong>Mai</strong> bis 10. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Prävention- und Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht<br />

Ansprechpartner:<br />

Reiner Roth, 1 .Vorsitzender: Tel.: 06504 1438<br />

Margareta Schmidt, Übungsleitung: Tel.: 06504 8729<br />

Montag, 6. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Erholungs- und Gesundheitszentrum Thalfang<br />

1<strong>4.</strong>30-15.30 Uhr Gesundheitssport / Wassergymnastik<br />

Üb.-Leiterin u. Termininfos: Margareta Schmidt<br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

Übungsleitung: Margareta Schmidt


<strong>Ruwer</strong> - 24 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

17.30 - 18.30 Uhr Einführungsgruppe (1)<br />

18.45 - 19.45 Uhr Übungsgruppe (2<br />

Ärztl. Leitung: NN (1), Dr. M. Wagener (2)<br />

Dienstag, 7. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Kleine Sporthalle Gymnasium<br />

17.30 - 19:00 Uhr Trainingsgruppe<br />

Übungsleitung:<br />

Monika Becker<br />

Ärzt. Leitung:<br />

Dr. D. Schätzer-Klotz<br />

19.00 - 20.00 Uhr<br />

Auch für Nichtmitglieder<br />

Pilates - Aufbau der tiefen Körpermuskulatur<br />

Anmeldung bei: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677,<br />

<strong>Mai</strong>l: melaniekolling@t-online.de<br />

Donnerstag, 9. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Christi Himmelfahrt<br />

Freitag, dem 10. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Keine Übungsstunde,<br />

Sporthalle geschlossen<br />

SGPR „Selbsthilfe-Gruppe-<br />

Parkinson-<strong>Ruwer</strong>tal“<br />

Herzliche Einladung, an unsere Mitglieder und Begleitpersonen,<br />

zu unserem nächsten Gruppen-Treffen, am 7. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>. Dieses<br />

mal wieder etwas anders. Wir treffen uns um 13:00 Uhr im „Gasthaus<br />

Fronhof“ 54427 Kell am See. (Telefon: 06589 1641) zu einem<br />

gemeinsamen Mittagessen mit anschließender Wanderung um den<br />

See und gemütlicher Kaffeerunde zum Abschluss. Wer noch nicht<br />

angemeldet ist hat noch bis zum 30. April unter Angabe der Personenzahl<br />

Gelegenheit dazu.<br />

Auskunft erhalten Sie unter 06588-7472 Karl-Heinz Joswig.<br />

SGPR „Selbsthilfe-Gruppe-<br />

Parkinson-<strong>Ruwer</strong>tal“<br />

Herzliche Einladung zu unserem nächsten Gruppen-Treffen am 3.<br />

<strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>. Dieses mal wieder etwas anders. Wir treffen uns um 13:00<br />

Uhr im „Gasthaus Fronhof“ 54427 Kell am See. (Telefon: 06589<br />

1641) zu einem gemeinsamen Mittagessen mit anschließender Wanderung<br />

um den See und gemütlicher Kaffeegrunde zum Abschluss.<br />

Wer noch nicht angemeldet ist hat noch bis zum 30. April unter<br />

Angabe der Personenzahl Gelegenheit dazu.<br />

Auskunft erhalten Sie unter 06588-7472 Karl-Heinz Joswig.<br />

Tage der offenen Weinkeller im romantischen <strong>Ruwer</strong>tal<br />

in Kasel und Waldrach<br />

vom 09.-12.05.<strong>2013</strong><br />

Genießen Sie erlesene <strong>Ruwer</strong>-Rieslingweine zu typischen Winzergerichten!<br />

Sie sind herzlich willkommen bei:<br />

Weingut Herbert Steffes Weinmanufaktur Kasel e. G.<br />

Waldrach, Trierer Straße 3 Schulstraße 1, Tel: 0651/53512<br />

Telefon: 06500/329<br />

Flammkuchen, Wingertspoal (Schweinefiletspieß),<br />

Pasteten gefüllt mit feinem Kalbs- und Geflügelragout<br />

mit Salat, Feigensuppe mit grünem Pfeffer,<br />

Sülze an Balsamicoessig, Schinken-<br />

Käse- oder Hausmacherplatte mit Kartoffelsalat<br />

Donnerstag und Sonntag<br />

Kaffee und hausgemachter Kuchen<br />

Ofenkartoffel mit verschiedenen Füllungen,<br />

Salate, Brotzeitkarte<br />

Planwagenfahrten durch die Weinberge<br />

Donnerstag, Freitag und Sonntag<br />

Kaffee und Kuchen<br />

Weingut Johann Krämer-Meyer Weingut Dawen-Weibler Weingut Frank Meyer<br />

Waldrach, In der Lay 2 Waldrach, Thommer Straße 1 Waldrach, Auf der Kaul 14<br />

Telefon: 06500/563 Telefon: 06500/8472 Telefon: 06500/8001<br />

Rinderkochfleisch mit "Sauce Remoulade"<br />

Rinderzunge in Rieslingsoße, Frischer Spargel an Sauce Hollandaise mit Pfannkuchen herzhaft gefüllt mit<br />

"Layener Teller", Käsebrot, Lachs oder Grillschinken, Salatteller der Fleischfrikassee, Champignons und<br />

Schinken roh oder gekocht, Sülze, Saison, für Kinder: Spaghetti Bolognese Salatbeilage oder vegetarisch mit<br />

Hausmacher Blut- u. Leberwurst, sowie täglich à la carte. Blattspinat, Knobi und Schafkäse,<br />

(eig. Aufzucht und Herstellung), Donnerstag und Sonntag ab 11:30 Uhr, Flieten, Pommes frites<br />

Kinderteller mit Pommes und kleinem Schnitzel Freitag und <strong>Samstag</strong> ab 18:00 Uhr geöffnet Sülze mit Bratkartoffeln und Remoulade<br />

Donnerstag und Sonntag Donnerstag und Sonntag ab 14:00 Uhr <strong>Mai</strong>bowle<br />

Kaffee und Kuchen<br />

Kaffee und Kuchen<br />

Weingut Gebrüder Steffes Weingut Erhard Scherf Weinhaus Neuerburg<br />

Waldrach, Obere Kirchstraße 7, Kasel, Oberstraße 5 Kasel, Bahnhofstraße 2<br />

Telefon: 06500/99093 Telefon: 0651/57226 Telefon: 0651/9950088<br />

Winzerschnitzel mit Salatbeilage, Rindfleisch mit Remouladensoße, Wir bieten unsere Klassiker:<br />

Scampi-Spieß mit frischem Salat, Winzersteaks, Krautsalat, Riesling-Sülze mit Bratkartoffeln und<br />

Winzerkrusti, Bratwurst, Pommes, hausgemachter Remoulade,<br />

Schinkenteller und Käseteller Schinken-, Käse- oder Hausmacher Platten Salat mit Putenbruststreifen,<br />

Freitag und <strong>Samstag</strong> ab 18:00 Uhr geöffnet Probieren Sie unseren neuen Jahrgang! eine Auswahl an Spargelgerichten<br />

Donnerstag und Sonntag Kaffee und Donnerstag und Sonntag Sonntag: Muttertags-Menü<br />

hausgemachter Kuchen Kaffee und hausgemachter Kuchen An allen Tagen ab 11:00 Uhr geöffnet.


<strong>Ruwer</strong> - 25 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Ruwer</strong><br />

Veranstaltungskalender<br />

Gemeinde Datum Veranstaltung Veranstalter<br />

Bonerath 01.05. <strong>Mai</strong>wanderung Heimat- u. Kulturverein<br />

Farschweiler 01.05. <strong>Mai</strong>wanderung, Treffpunkt: Grillhütte Heimat- u. Verkehrsverein<br />

Gusterath 01.05. <strong>Mai</strong>fest auf dem Festplatz Musikverein Gusterath<br />

Lorscheid 01.05. <strong>Mai</strong>wanderung Heimat- u. Verkehrsverein<br />

Thomm 01.05. <strong>Mai</strong>wanderung zur Jungenwaldhütte Bergmannskapelle<br />

Mertesdorf 03.05. Jungweinprobe im Bürgerhaus <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V.<br />

Mertesdorf 0<strong>4.</strong>05. <strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf Lauftreff Mertesdorf<br />

Waldrach 0<strong>4.</strong>05. Abschlusskonzert zum 140-jährigen MGV Waldrach<br />

Jubiläumsfest des MGV in der Aula der<br />

<strong>Ruwer</strong>talschule<br />

Osburg 05.05. <strong>Mai</strong>wanderung in Osburg Heimat- u. Verkehrsverein<br />

Osburger Hochwald<br />

Gusterath 09.05. SPD Sommerfest auf dem Festplatz SPD<br />

Kasel 09.05. „Von der Marmorsäge zum <strong>Ruwer</strong>wein“<br />

ca. 2-stündige, geführte Wanderung, Weinerlebnisbegleiter<br />

Treffpunkt: 10 Uhr Touristinformation Hans Jonas<br />

Kasel/Mertes- 09.-12.05. Tage der offenen Weinkeller Winzer des <strong>Ruwer</strong>tals<br />

dorf/ Waldrach<br />

Lonzenburg 09.05. <strong>Mai</strong>fest und traditionelle <strong>Mai</strong>andacht Dorfgemeinschaft<br />

Morscheid 09.05. Vatertagsfest Freiwillige Feuerwehr Morscheid<br />

Lorscheid 11.-13.05. Kirmes FFW u. VFB Lorscheid<br />

Schöndorf 11.-13.05. Kirmes MGV Schöndorf<br />

Pluwig 12.05. Pluwiger Sommer – Eröffnung auf dem Gemeinde Pluwig<br />

Kirchplatz<br />

Kasel u. 19.05. <strong>Ruwer</strong>taler Frühling in den Weinbergen<br />

Mertesdorf zwischen Kasel und Mertesdorf <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V.<br />

Schöndorf 19.05. Pfarrpokal-/Felix-Hecker-Gedächtnis-<br />

Turnier<br />

Kasel 20.05. Ortsturnier der Vereine auf dem Sportplatz Winzerkapelle<br />

Osburg 2<strong>4.</strong>-27.05. Osburger Dorf- u. Heimatfest auf dem Festgemeinschaft<br />

Festplatz<br />

Morscheid 25.-26.05. Sportfest Sportverein Morscheid<br />

Thomm 25.-27.05. Tage der offenen Tür bei der Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr<br />

Pluwig 26.05. Pluwiger Sommer – Matineé auf dem Gemeinde Pluwig<br />

Kirchplatz<br />

Schöndorf 30.05. Pfarrfest Katholische Kirchengemeinde<br />

Wichtig für Steuererklärung von Rentnern:<br />

Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe<br />

Der 31. <strong>Mai</strong> ist auch in diesem Jahr wieder ein wichtiger Termin für<br />

viele Rentner. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch sie ihre Steuererklärung<br />

für das Jahr 2012 beim Finanzamt abgeben.<br />

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bescheinigt<br />

ihren Rentner dazu auf Wunsch die Höhe der Rente.<br />

Das Finanzamt benötigt für die Einkommensteuerklärung der<br />

Rentner die Anlage R (Renten und andere Leistungen). Darin ist<br />

die tatsächlich erhaltene Bruttorente des Jahres 2012 einzutragen.<br />

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der<br />

Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden. Die Rentenversicherung<br />

bescheinigt diese Angaben und erleichtert so das Ausfüllen.<br />

Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 100048 016<br />

genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im<br />

Internet kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.<br />

de („Services > Online-Dienste > Versicherungsunterlagen anfordern<br />

und einsehen“) bestellen.<br />

Viele Rentner müssen übrigens auch weiterhin keine Steuern zahlen.<br />

Hat die Rente beispielweise im Jahr 2012 begonnen, fallen erst<br />

Steuern an, wenn die Bruttorente höher als rund 15 120 Euro jähr-


<strong>Ruwer</strong> - 26 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

lich ist (bei Verheirateten rund 30 240 Euro jährlich) oder wenn<br />

zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen,<br />

erzielt werden.<br />

Die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“<br />

gibt einen verständlichen Überblick zum Thema. Sie ist<br />

kostenlos und kann angefordert werden bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer<br />

(Telefon 06232 17-2034, Fax 06232 17-2844, E-<strong>Mai</strong>l presse@drv-rlp.<br />

de). Unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de kann die Broschüre<br />

heruntergeladen werden.<br />

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6. Auskünfte zu<br />

konkreten steuerlichen Fragen können und dürfen nur die Finanzämter,<br />

Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.<br />

Probelauf der Sirenen<br />

Am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> werden die Sirenen zwischen 12.00 Uhr und<br />

12.30 Uhr ausprobiert.<br />

Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen.<br />

Der 2012er Wein sei frisch, spritzig, elegant, filigran, fruchtig und<br />

brilliert erneut durch seine ruwertypische Leichtigkeit. Das, was an<br />

Weinen bislang schon als Fassproben gereicht wurde, erweist sich als<br />

außerordentlich vielversprechend. Ohne bereits zuviel vorweg nehmen<br />

zu wollen – die Weine des neuen Jahrgangs aus dem <strong>Ruwer</strong>tal<br />

begeistern erneut.<br />

Am Freitag, 3. <strong>Mai</strong>, lädt der <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V. zur der traditionellen<br />

Jungweinprobe im Bürgerhaus Mertesdorf ein. Neben den<br />

für die Region der <strong>Ruwer</strong> typischen Rieslingen werden ebenfalls<br />

Burgunderrebsorten aus dem neuen Jahrgang präsentiert. Über einhundert<br />

Weine stellt der <strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V. an diesem Abend den<br />

interessierten Weinliebhabern in entspannter Atmosphäre vor. Im<br />

Eintrittspreis von 10 Euro (8 Euro ermäßigt) sind alle Proben, Brot<br />

und Wasser sowie der Weinkatalog enthalten.<br />

Bereits am folgenden Wochenende (9. bis 12. <strong>Mai</strong>) halten die Winzer<br />

im <strong>Ruwer</strong>tal bei den „Tagen der offenen Weinkeller“ schmackhafte<br />

Gerichte aus der Winzerküche und gute Tropfen aus den Kellern<br />

für die Gäste bereit. Für den 19. <strong>Mai</strong> lädt der „<strong>Ruwer</strong>-Riesling e.V.“<br />

dann zu der beliebten Veranstaltung „<strong>Ruwer</strong>taler Frühling“ in die<br />

Weinberge zwischen Mertesdorf und Kasel ein.<br />

Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts im<br />

Monat <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Die Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz finden<br />

am 2., 16. und 23. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> im Gebäude des Arbeitsgerichts Trier,<br />

Dietrichstraße 13, 54290 Trier, statt.<br />

Treffpunkt:<br />

„VON DER MARMORSÄGE ZUM RUWERWEIN“<br />

WANDERUNG DURCH DIE SPITZENLAGEN<br />

AN DER RUWER<br />

Touristinformation <strong>Ruwer</strong>, Bahnhofstraße 37 a<br />

54317 Kasel<br />

Wann: Donnerstag, 09.05.<strong>2013</strong><br />

10:00 h<br />

Dauer:<br />

Preis:<br />

1,5 bis 2 Stunden<br />

7 €/pro Person<br />

Im Preis ist ein Glas <strong>Ruwer</strong>-Riesling Wein enthalten.<br />

Keine Anmeldung erforderlich!<br />

Festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung wird empfohlen!<br />

Die Weinlagenwanderung wird geführt von dem Kultur- und Weinbotschafter,<br />

Herrn Hans Jonas.<br />

Jungweinprobe des Vereins <strong>Ruwer</strong>-Riesling<br />

Der <strong>Ruwer</strong>-Riesling-Verein veranstaltet am Freitag, 3. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, ab<br />

18.00 Uhr, in Mertesdorf, Bürgerhaus, Hauptstraße 101, eine Jungweinprobe.<br />

Erstmalig wird der Jahrgang 2012 aus dem <strong>Ruwer</strong>tal<br />

vorgestellt.<br />

Lange haben die Freunde der <strong>Ruwer</strong>weine mit großer Vorfreude<br />

und Spannung auf den Termin im Frühjahr gewartet, geht es doch<br />

darum, erstmals die Weine des neuen Jahrgangs 2012 verkosten und<br />

bewerten zu können. Der Jahrgang 2012 – darüber sind sich viele<br />

Winzer und Weinexperten einig – ist erneut ein guter. Unabhängige<br />

Experten haben die Weine bereits vorab probiert. Sie sprechen von<br />

einem „außergewöhnlichen Qualitätsniveau“. Es seien Weine zu<br />

erwarten, wie sie für Riesling-Weine der <strong>Ruwer</strong> kaum typischer sein<br />

könnten.<br />

Volkshochschule<br />

VHS Osburg-Thomm-Farschweiler-<br />

Lorscheid-Herl<br />

Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.:<br />

(0651) 1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-<strong>Mai</strong>l: vhs-osburg@<br />

kvhs-trier-saarburg.de. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen<br />

und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer<br />

an, ich rufe Sie in jedem Fall zurück. Für alle Kurse ist eine<br />

vorherige Anmeldung erforderlich. Rufen Sie mich gerne unter o.g.<br />

Telefonnummer an.<br />

Haben Sie Interesse, Fragen oder eine Kursidee - möchten Sie als<br />

Referent/in bei der VHS tätig werden - z.B. als Nähkursleitung - Leiter/in<br />

Kinderturnen - Leitung einer Mutter-Kind-Krabbelgruppe?<br />

Rufen Sie mich gerne für ein Informationsgespräch an.<br />

Fort- und Weiterbildung: Sprachen<br />

Englisch für Anfänger (A1)<br />

Vermittelt werden Grundkenntnisse zu Wortschatz und Grammatik.<br />

Bitte melden Sie sich für diesen Kurs direkt beim Kursleiter Ottmar<br />

Geib unter Tel. 06503-7573 an.<br />

Beginn: 17. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> (drei Plätze frei)<br />

Termin: Freitag, 18-19.30 Uhr<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Leiter:<br />

Kursgebühr:<br />

Ottmar Geib<br />

bei 8 Teilnehmern/8 Termine: 43,20 EUR und<br />

geringe Kopierkosten<br />

Fort- und Weiterbildung: EDV und Tastschreiben<br />

Computerschreiben in 4 Stunden<br />

Für Kinder ab 9 Jahren, Jugendliche und Erwachsene.<br />

Fast jeder benutzt heute den PC, ob beruflich oder privat. Aber nicht<br />

jeder kann die Tastatur mit zehn Fingern blind bedienen. Mit dem<br />

ats-Trainingsprogramm ist es möglich, dies in nur vier Stunden zu<br />

lernen.<br />

Termine: <strong>Samstag</strong>, 25. <strong>Mai</strong> und 01. Juni <strong>2013</strong> (4 Plätze frei)<br />

Zeit: jeweils 10.00-12.15 Uhr<br />

Ort: PC-Raum der Grundschule Osburg<br />

Leiterin:<br />

Gebühr:<br />

Annette Lang<br />

56,50 EUR (Kursgebühr inkl. 4 Arbeitshefte pro<br />

Teilnehmer)<br />

Einstieg in das Internet für jedermann/frau-Senioren/innen<br />

Kursinhalt: Zugang zum Internet, Grundlagen des Internets, Funktionsweise,<br />

Aufrufen von Internetseiten, Zurechtfinden auf Internetseiten,<br />

Informationsgewinnung auch mit Hilfe von Suchmaschinen,<br />

Einkaufen im Internet, Grundlagen der Kommunikation, Sicherheit.<br />

Zu allen Themen erhalten die Teilnehmer Unterlagen und zum Vertiefen<br />

des Erlernten werden Aufgabenblätter bearbeitet.<br />

Zur Information: Die Computer, mit denen im Kurs gearbeitet wird,<br />

sind mit Office 2000 ausgestattet. Die Kursleiterin weist Sie auch für<br />

neue Programme an.<br />

Termine: Donnerstag, 06., 13., 20. und 27. Juni <strong>2013</strong>, je 18.00-<br />

20.15 Uhr<br />

Ort:<br />

Leiterin:<br />

Kursgebühr:<br />

PC-Raum der Grundschule Osburg<br />

Susanne Eiden<br />

bei 8 Teilnehmern/4 Termine: 36,00 EUR<br />

(5 Plätze frei)


<strong>Ruwer</strong> - 27 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Gitarre<br />

Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und<br />

Erwachsene. Der Kurs vermittelt das rhythmische Gitarrenspiel<br />

nach Gehör und Noten. Schlag- und Zupftechniken werden erlernt.<br />

Wegen konkreter Terminabsprache melden Sie sich bitte zu diesem<br />

Kurs direkt beim Kursleiter, Herr Donwen, unter Tel. 06500-99016 an.<br />

Der Kurs findet in der Regel als Einzelunterricht (30 min) statt.<br />

Termin: Dienstagnachmittag, Einstieg jetzt wieder möglich<br />

(2 Plätze frei)<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Leiter: Norbert Donwen<br />

Kursgebühr: 129,60 EUR / 9 Termine<br />

Keyboard<br />

Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und<br />

Erwachsene.<br />

Haben Sie oder Ihr Kind Interesse an einem neuen, spannenden<br />

Hobby? Würden Sie bzw. Ihr Kind gerne ein Instrument lernen?<br />

Sollte es modern und abwechslungsreich sein und vor allem Spaß<br />

machen? Dann sind Sie beim Keyboardkurs genau richtig! Unterricht<br />

gibt ein junger, engagierter und gut ausgebildeter Lehrer mit<br />

Erfahrung in Sachen Bigband (Jazz), Liveband (Rock-Pop) u.a.<br />

Rufen Sie an! Kommen Sie vorbei! Probieren Sie aus!<br />

Der Kurs findet als Einzelunterricht (45 min) 14-tägig immer mit 4<br />

Terminen in Folge statt.<br />

Termine: <strong>Samstag</strong>vormittag (ein Platz frei)<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Leiter: Norbert Schmitz<br />

Kursgebühr: 86,40 EUR / 4 Termine<br />

Gesundheit/Bewegung<br />

Salsa - Tanzkurs<br />

Was ist eigentlich Salsa? Salsa kommt aus Kuba, sagen die Kubaner.<br />

Nein, Salsa kommt von uns Puertoriqueños aus New York! Die<br />

Hauptstadt der Salsa ist Calí, sagen Kolumbianer. Natürlich kommen<br />

die Salsa-Roots aus Afrika ... sagen die Afrikaner. Salsa ist nicht<br />

einfach nur ein Tanz, sondern ein Lebensgefühl. Salsa ist ein Tanz<br />

lateinamerikanischen Ursprungs, der erst durch seine Vielfalt an<br />

Führungsvariationen und Kombinationen zu Leben erweckt wird.<br />

Cross Body Lead, Enchufala, sowie mehr oder weniger anspruchsvolle<br />

Figur-Kombinationen laden ein zum Spaß an der Bewegung<br />

zu lateinamerikanischen Rhythmen in netter Gesellschaft. Viel Wert<br />

wird in diesem Kurs auf das „Führen“ des Herrn und das „Folgen“<br />

der Dame gelegt. In lockerer Atmosphäre werden für Anfänger/<br />

innen und diejenigen, welche schon einmal Salsa-Luft geschnuppert<br />

haben, Figuren und Figur-Kombinationen im Cuban Style unterrichtet.<br />

Kommen Sie in lockerer Kleidung in den Kurs, so dass Sie sich<br />

wohlfühlen, die Damen bitte mit etwas Absatz an den Schuhen.<br />

Beginn: 1<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Termin: Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr<br />

Ort: Bürgerhaus Thomm<br />

Leiterin: Anja Wenner, Bitburg<br />

Kursgebühr: bei 8 Teilnehmerinnen/9 Termine: 43,20 EUR<br />

Vortrag: Reiki - Informationsabend<br />

Erfahren Sie an diesem Abend etwas über eine der ältesten Heilmethoden<br />

mit der die Möglichkeit besteht, Ihre Energiespeicher<br />

wieder aufzufüllen und ein Gleichgewicht zwischen Körper, Geist<br />

und Seele herzustellen. Neben einer theoretischen Einführung und<br />

Ihren Fragen gibt es auch Zeit, mit dieser Energie in Berührung zu<br />

kommen.<br />

Termin: Mittwoch, 15. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 19.00-20.00 Uhr<br />

Ort: VHS-Raum, Osburg<br />

Referentin: Heike Kreber<br />

Kosten:<br />

keine, Anmeldung erforderlich!<br />

Anfängerkurs „Nordig Walking“ für Erwachsene und Senioren<br />

Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für<br />

jedermann/frau. Es ist sehr leicht und schnell erlernbar. Durch Nordic<br />

Walking verbessert sich die körperliche Fitness (Kräftigung von<br />

Oberkörper und Beinen) und die aerobe Ausdauer (Herz-Kreislauf-System)<br />

einer Person, nebenbei wird auch Gewicht reduziert.<br />

Besonders zu erwähnen ist, dass die Gelenke entlastet werden und<br />

die Beweglichkeit im Schulter- und Nackenbereich zunimmt - also<br />

auch Rückenprobleme bei regelmäßigem Nordic-Walking verhindert<br />

oder gemindert werden können. Selbst im hohen Alter kann<br />

diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte zum<br />

Kurs mitbringen. Vor Kauf dieser beraten wir Sie auch gerne!<br />

Termine: 07. und 08. Juni <strong>2013</strong>, 1<strong>4.</strong> und 15. Juni <strong>2013</strong>,<br />

Freitags je 18.00-19.30 Uhr, samstags je 10.00-11.30<br />

Uhr (4 Plätze frei)<br />

Ort: Sportplatz Osburg<br />

Leitung: Melanie Schröter<br />

Kursgebühr: bei 8 Teilnehmer/innen: 21,60 EUR<br />

Vorschau: Sommerferien Zumba-Gold-Schnupperkurs<br />

für jedes Alter geeignet - gelenkschonende tänzerische fließende<br />

Bewegungen zu Musik - fit werden und bleiben auf die sanfte Art<br />

mit Spaß und Tanzelementen.<br />

Interessenten/innen können sich gerne bei der VHS-Osburg voranmelden.<br />

Termine in den Sommerferien (werden noch bekannt gegeben)<br />

Ort:<br />

Leiterin:<br />

Bürgerhaus Thomm<br />

Helene Braun, Zumba Instructor<br />

Kreatives Gestalten<br />

Sommer-Outdoor-Workshop „Zeichnen“<br />

„Das Foto gibt die Gegenstände in anderer Wiese wieder als das<br />

gemalte Bild, weil der Fotoapparat die Gegenstände nicht erkennt,<br />

sondern sieht. Beim ‚Freihandzeichnen‘ wird der Gegenstand in seinen<br />

Teilen, Maßen, Proportionen, geometrischen Figuren erkannt.“<br />

(Gerhard Richter). Unter diesem Motto soll der Kurs die Bedeutung<br />

des Skizzierens in der freien Natur als Grundlage der künstlerischen<br />

Arbeit vermitteln. Über der Arbeit mit verschiedenen Strichwerkzeugen<br />

werden Grundfertigkeiten des Freihandzeichnens mit Hilfe<br />

eines Profis erlernt.<br />

Das Zeichnen vor Ort ermöglicht den Teilnehmenden das Auge<br />

zu schulen, die Umgebung wirklich wahrzunehmen, anstatt nur zu<br />

sehen, was erfahrungsgemäß da sein sollte. Es ermöglicht die Komposition<br />

und auch Bildidee visuell auszuarbeiten, den Einfluss von<br />

Licht-/Witterungsverhältnisse in einem landschaftlichen Motiv zu<br />

erkennen und einzubauen und einen räumlichen Eindruck durch<br />

lineare und nicht-lineare Perspektiven zu gewinnen.<br />

Teilnehmen kann jeder mit oder ohne Vorkenntnisse. Ziel des Kurses<br />

ist neben des Erlernens der Technik durch einen Profi, die eigene<br />

Kreativität zu entdecken, weiter zu entwickeln und in entspannter<br />

Atmosphäre mit Gleichgesinnten zu diskutieren.<br />

Es werden folgende Materialien benötigt: Skizzenbuch Din A3<br />

(oder größer), kleines Notiz/Skizzenbuch (für in die Tasche), Bleistifte:<br />

2B, 4B, 6B, Spitzer, Knet-Radiergummi, Zeichen-Kohle (dick<br />

und dünn), Fineliner Stift, Schwarz (oder Tintenroller, Füller usw.),<br />

Fixiermittel (Haarspray geht auch), Plastikplan o.a. zum Sitzen, ggf.<br />

eine Mappe für fertige Zeichnungen, Tragetasche.<br />

Termine:<br />

Ort:<br />

Leiter:<br />

Kursgebühr:<br />

3 x freitags und 2 x <strong>Samstag</strong> morgens (was das<br />

Arbeiten unter Abend- und Morgenlicht ermöglicht)<br />

21.06 und 28.06.<strong>2013</strong> je 18.30-20.00 Uhr, 29.06<br />

und 06.07.<strong>2013</strong> je 10.00-11.30 Uhr und 12.07.<strong>2013</strong>,<br />

18.30-20.00 Uhr<br />

Farschweiler<br />

Harry Morrison, Künstler<br />

bei 8 Teilnehmer/innen: 34,00 EUR (5 Plätze frei)<br />

Volkshochschule Gusterath<br />

Pluwig Schöndorf Holzerath<br />

Bonerath Hinzenburg<br />

Öffnungszeiten des VHS-Büros<br />

Am Schulplatz 1 54317 Gusterath<br />

montags von: 19.00 - 20.00 Uhr<br />

mittwochs von : 17.00 - 19.00 Uhr<br />

und nach Absprache<br />

Telefon: 06588/1421<br />

(Anrufbeantworter außerhalb der Geschäftszeiten)<br />

Telefon (privat) Monika Straßel:<br />

06588/2915 (in dringenden Fällen)<br />

e-mail: monika.strassel@web.de - bitte unbedingt unter Betreff<br />

„vhskurs...“<br />

Am Montag, den 6. <strong>Mai</strong>, bleibt das Büro geschlossen.<br />

Neuer Spanischkurs - 7. <strong>Mai</strong> geplanter Beginn<br />

Fit für den Spanischurlaub, Anfängerkurs<br />

Sie möchten längerfristig in Spanien wohnen oder fahren gerne<br />

dorthin in Urlaub? Oder Sie brauchen beruflich diese Weltsprache?<br />

Der Beginn dieses Kurses ist für Dienstag, den 7. <strong>Mai</strong> geplant.<br />

18.30 Uhr , VHS-Raum<br />

Zu dieser Gruppe können sich noch Gleichgesinnte melden.<br />

Frau Guittierez- Butterbach, VHS-Raum


<strong>Ruwer</strong> - 28 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Englisch für Anfänger mit leichten Vorkenntnissen<br />

Einsteigemöglichkeit<br />

Englisch braucht heute jeder im Beruf oder im Urlaub. Deshalb bietet<br />

sich hier die Möglichkeit, Grundlagen zu erwerben, damit man<br />

Alltagsgespräche mühelos führen kann.<br />

Die Gruppe befindet sich in L 5 im ersten Buch.<br />

Montags, 19.00 Uhr bis 20.10 Uhr, VHS-Raum in Gusterath, Frau<br />

Linda Ryan-Pohl<br />

Yoga<br />

für Anfänger und Fortgeschrittene in Holzerath<br />

Yoga ist ein ganzheitlicher Übungsweg, der sowohl dem Körper als<br />

auch dem Geist zugute kommt.<br />

Eine Kombination aus Bewegung, Atemübung und Meditation<br />

schaffen die Voraussetzungen dafür, den Körper und Geist zu regenerieren<br />

und Blockaden zu lösen. Yoga ist für jeden geeignet.<br />

Kindergarten Holzerath, Turnraum, mittwochs 19.30 Uhr<br />

9 Abende, Beginn ab sofort, 45 E bei 8 KT<br />

Anmeldung und Informationen: Frau Inge Kettern, Yogalehrerin<br />

SKA, tel. 06589-422<br />

QI GONG<br />

Für Wohlbefinden und Energie ab 8. MAI<br />

Am 8. <strong>Mai</strong> beginnt ein neuer 10-Stunden-Block des Qi Gong Yangsheng.<br />

Dies ist ein guter Zeitpunkt für Neueinsteiger.<br />

Qi Gong ist für Menschen jeden Alters geeignet und unabhängig<br />

von der körperlichen Fitness durchführbar.<br />

Durch gezielte Bewegungen, bewusste Atmung und gelenkte Vorstellungskraft<br />

soll die eigene Lebensenergie in ungehinderter Weise<br />

durch die dafür vorhandenen Energiebahnen, die Meridiane, geleitet<br />

werden. Blockaden werden gelöst, die körperliche, geistige und<br />

seelische Flexibilität wird erhöht.<br />

Zeitpunkt: Mittwoch, 08.05., 18.30 Uhr im Mehrzweckraum der<br />

Schule, Frau Gisela Rommelfangen.<br />

Schnupperstunde möglich, Anmeldungen im VHS-Büro.<br />

Rhythmische Bewegungs- und Wirbelsäulengymnastik<br />

für Seniorinnen ab ca. 60 Jahren<br />

Sie möchten mehr Bewegung in Ihren Alltag bringen und sich mit<br />

Gleichgesinnten sportlich betätigen? Dann ist dieser Kurs vielleicht<br />

der Richtige für Sie. Probieren Sie es doch einfach mal aus!<br />

dienstags 20.30 bis 21.15 Uhr, fortlaufend<br />

Turnhalle Gusterath, Frau Nicole Gehlen, Pluwig<br />

Literaturabend<br />

MC Gehern, Unter Frauen<br />

20.00 Uhr, VHS-Raum, Leitung: Dr. Zeck<br />

Volkshochschule Morscheid<br />

Riveris Waldrach<br />

Informationen und Anmeldungen zu den nachfolgend aufgeführten<br />

Kursen und Angeboten bitte beim Mitarbeiter der VHS, Hans-Karl<br />

Kebig, Telefon: 06500/1511. Angebote und Kurse können auch in<br />

Morscheid oder Riveris stattfinden.<br />

- Haben Sie eine Idee oder Anregung zu einem neuen<br />

- Kurs oder einer Veranstaltung mit der Volkshoch-<br />

- Schule, dann wenden Sie sich bitte an<br />

- Hans-Karl Kebig, Beim Heiligenhäuschen 17,<br />

- 54320 Waldrach, Tel.: 06500/1511<br />

Sie finden Angebote der Volkshochschule Waldrach auch im Internet<br />

unter vhs-waldrach@kvhs-trier-saarburg.de<br />

Männerstimmen gesucht!<br />

1. VHS Chorprojekt in Waldrach<br />

Für das erste Waldracher Chorprojekt werden noch junge und<br />

jung gebliebene Männerstimmen dringend gesucht.<br />

Die Songs bewegen sich zwischen Filmmusik (Fame), Charts<br />

(Cassandra Steen) und klassischer Popmusik (von Beatles<br />

bis Wise Guys) und sollen nach 10 Probenterminen in einem<br />

abschließenden Konzert aufgeführt werden. Die mehrstimmigen<br />

Arrangements (für Frauen- und Männerstimmen) sind<br />

leicht erlernbar. Singend Spaß und Groove erleben soll im Vordergrund<br />

stehen. Die Proben starten nach den Sommerferien<br />

voraussichtlich Mittwochs abends. Noten und Übe-CD organisiert<br />

der Chorleiter.<br />

Verbindliche Anmeldungen ab sofort telefonisch bei Christoph<br />

Lauterbach 06500-228804<strong>4.</strong><br />

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<br />

Zumba Gold - Neuer Termin<br />

Zumba Gold ist Zumba Fitness, angepasst an die Bedürfnisse und<br />

Wünsche einer aktiven, älteren Generation. Gleichbleibend sind die<br />

Elemente, für die Zumba so bekannt und beliebt ist: die Musik -<br />

wie Salsa, Merenque, Cumbia und Reggaeton, die spaßbringenden,<br />

leicht nachzumachenden Bewegungen und die belebende Atmosphäre.<br />

Für aktive Senioren, für die Freundschaft, Spaß und Fitness<br />

wichtig sind, ist Zumba Gold genau das Richtige!<br />

Ort: Schule Waldrach<br />

Beginn: Mittwoch, 8.5., 10.00 Uhr<br />

Leiterin:<br />

Gebühren:<br />

Katharina Hein, Hermeskeil<br />

für 10 Zeitstunden bei mindestens 8 Kursteilnehmern:<br />

42,90 EUR<br />

Workshop Freie Malerei<br />

Im Mittelpunkt steht die Farbe.<br />

Über den freien, nicht themengebundenen Umgang mit Farben<br />

werden den Teilnehmern Grundkenntnisse vermittelt über - das<br />

Arbeiten mit Acrylfarben<br />

- Möglichkeiten des Farbauftrags<br />

- Mischen von Farben<br />

- Farbenlehre<br />

- Bildträger, Bildformat<br />

- Form, Fläche, Komposition<br />

Ausgangspunkt unserer Arbeit ist die Farbe, nicht ein vorgegebenes<br />

Thema.<br />

Die Bildidee soll sich während des Malprozesses entwickeln, entdeckt,<br />

gefunden und dann ausgearbeitet werden. Für den, der sich<br />

darauf einlässt, ein sehr spannender Vorgang, der es ermöglicht, die<br />

eigene Kreativität zu entdecken, auszuleben, weiter zu entwickeln<br />

und sich darüber mitzuteilen. Teilnehmen kann jeder, egal ob Vorkenntnisse<br />

vorhanden sind oder nicht.<br />

Termine <strong>2013</strong>: samstags 11.5. - 8.6. - 29.6. - 2<strong>4.</strong>8. - 28.9. - 26.10. -<br />

23.11 - 1<strong>4.</strong>12.<br />

jeweils 10.00 Uhr bis 15.15 Uhr<br />

Ort: Atelier der Künstlerin, Salvianstr.4, Trier<br />

Gisela Hubert, freischaffende Künstlerin<br />

Gebühren: für 7 Unterrichtsstunden betragen bei sechs Teilnehmern<br />

33,60 EUR<br />

Gusterath<br />

Gemeinsam ist besser als einsam<br />

Das 123. Frühstück für allein lebende Menschen ist am Dienstag,<br />

den 7. <strong>Mai</strong> um 08.30 Uhr im ev. Gemeindehaus. Wir bitten um<br />

Beachtung, da wir den Termin von Donnerstag auf Dienstag vorverlegen<br />

mussten.<br />

Ansprechpartner: K.-H. Becker, Tel.: 1837 und Helga Schüttö, Tel.:<br />

1875.<br />

Gutweiler<br />

2. Micha‘s Sport-Shop Fun Cup<br />

Am 08.06.<strong>2013</strong> findet ab 09:00 Uhr der 2. Micha‘s Sport-Shop Fun<br />

Cup in Gutweiler statt. Ab 09:00 Uhr starten die Bambinis, ab<br />

10:00 Uhr finden Spiele der F-Jugend und ab 11:00 Uhr Spiele der<br />

E-Jugend statt. Die Gruppenphase des Fun-Cup startet ab 12:30<br />

Uhr, die Finalrunde ab ca. 17:30 Uhr. Als Höhepunkt findet ab 19:30<br />

Uhr auch in diesem Jahr das Spiel der Dorfgemeinden Gutweiler/<br />

Sommerau gegen Korlingen statt. Anschließend wird dann noch<br />

zusammen gefeiert. Für das leibliche Wohl wird den ganzen Tag bestens<br />

gesorgt sein. Merken Sie sich den Termin schon mal vor. Wir<br />

hoffen auf ein paar schöne Stunden mit vielen Besuchern.<br />

Spielgruppe Korlingen/Gutweiler<br />

Liebe Eltern, liebe Großeltern,<br />

wir laden ab sofort alle Kinder ab 1 Jahr zu uns in unsere „Spielgruppe“<br />

im Gemeindehaus Korlingen ein.<br />

Wir treffen uns immer dienstags morgens von 09.30 bis ca. 11.00 Uhr<br />

zum Spielen, Singen, Tanzen, Musizieren und Basteln.<br />

Mit der Bitte um eine kurze Anmeldung entweder telefonisch bei<br />

Barbara Marx 06588/982333 oder per e-mail: barbara.marx@online.de.


<strong>Ruwer</strong> - 29 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Kasel<br />

Jugendring Kasel<br />

Jugendsegelfreizeit<br />

auf dem Ijssel- und Wattenmeer in Holland<br />

06. - 12. 07. <strong>2013</strong><br />

für Jugendliche zwischen 14 bis 18 Jahre<br />

Reisekosten:<br />

Anmeldung:<br />

300,00 Euro<br />

hajo.blum@gmx.de + Reisekosten<br />

Jugendring Kasel e.V.<br />

Konto-Nr. 30000-210<br />

Sparkasse Trier, BLZ 58550130<br />

Kennwort: „Jugendring-Segeltour <strong>2013</strong>“<br />

Weitere Reiseinfo unter hajo.blum@gmx.de.<br />

Korlingen<br />

Spielgruppe Korlingen/Gutweiler<br />

Liebe Eltern, liebe Großeltern,<br />

wir laden ab sofort alle Kinder ab 1 Jahr zu uns in unsere „Spielgruppe“<br />

im Gemeindehaus Korlingen ein.<br />

Wir treffen uns immer dienstags morgens von 09.30 bis ca. 11.00 Uhr<br />

zum Spielen, Singen, Tanzen, Musizieren und Basteln.<br />

Mit der Bitte um eine kurze Anmeldung entweder telefonisch bei<br />

Barbara Marx 06588/982333 oder per e-mail: barbara.marx@online.de.<br />

Lorscheid<br />

Feuerwehr und Sportverein Lorscheid<br />

Kuchenspende für die Kirmes<br />

Der Festausschuss weist nochmals alle Vereinsmitglieder auf die<br />

Kuchenspende für den Kirmessonntag und Montag hin.<br />

Über weitere Kuchenspenden aus der Bevölkerung bedanken wir<br />

uns schon jetzt recht herzlich.<br />

Mertesdorf<br />

KEB Mertesdorf<br />

Am Montag, dem 06.05.<strong>2013</strong> starten zwei neue Pilateskurse im<br />

Pfarrheim in Mertesdorf; um 17:20 Uhr und um 18:30 Uhr. Jeder<br />

Kurs umfasst 10 Stunden und kostet EUR 30,00. Nachfragen und<br />

Anmeldungen bei Barbara <strong>Mai</strong>er-Erb, Tel. 0651/53531 und 0161-<br />

1777452 oder per e-mail: Barbara.Erb.M@web.de<br />

Morscheid<br />

Ihr Wanderziel<br />

am<br />

9. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Vatertagsfest bei der<br />

Feuerwehr Morscheid<br />

traditionell deftiger Mittagstisch<br />

Kaffee und Kuchen<br />

Osburg<br />

Musikverein „Harmonie“ Osburg e.V.<br />

Mitteilung<br />

Die Probe am 01.05.<strong>2013</strong> (Mittwoch) wird auf den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong><br />

(<strong>Samstag</strong>) von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr verlegt.<br />

Schöndorf<br />

„Kirmes in Schöndorf<br />

mit Seniorennachmittag im Festzelt“<br />

Skatturnier<br />

an der Lorscheider Kirmes<br />

Liebe Skatfreunde,<br />

an der Lorscheider Kirmes findet am 12. <strong>Mai</strong> um<br />

18:00 Uhr ein Skatturnier statt. Hierzu sind alle<br />

begeisterten Skatspieler/-innen ganz herzlich<br />

eingeladen.<br />

Bei einem Startgeld von 5 EUR können die Besten<br />

von euch Geld- und Sachpreise gewinnen.<br />

Es wird eine Serie gespielt.<br />

Die Feuerwehr und der Sportverein freuen sich<br />

auf dein Kommen.<br />

Der Männergesangverein „Harmonie“ Schöndorf feiert in diesem<br />

Jahr sein 90jähriges Gründungsjubiläum.<br />

Aus diesem Grund richtet er auch die Schöndorfer Kirmes<br />

vom 11. <strong>Mai</strong> bis 13. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> aus.<br />

Nach dem großen Live-Musik-Abend mit der Band BETOBE<br />

am <strong>Samstag</strong> und den Muttertagsmelodien mit dem Musikverein<br />

Holzerath am Kirmessonntag, laden wir die Senioren der<br />

Pfarrei Schöndorf (ab 65 Jahre) am Montagmittag ab 1<strong>4.</strong>30<br />

Uhr zu einem Seniorennachmittag ein.<br />

Die Sänger des MGV und Alleinunterhalter Wolfgang sorgen<br />

für ein paar kurzweilige Stunden.<br />

Wir bitten die Senioren Fahrgemeinschaften zu bilden. Sollte<br />

jemand auf einen Fahrdienst angewiesen sein, bitten wir um<br />

telefonische Mitteilung an unseren 1. Vorsitzenden Gisbert<br />

Theis, (Tel. 7677).<br />

Bei der anschließenden großen Tombola wünschen wir allen<br />

Los-Besitzern viel Glück.<br />

Zum Kirmesausklang wird dann nochmal mit der Band<br />

Applepie das Tanzbein geschwungen.<br />

Der MGV wünscht allen Besuchern ein paar fröhliche Stunden<br />

im Festzelt.


<strong>Ruwer</strong> - 30 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Dorffest in Lonzenburg und 40. traditionelle<br />

<strong>Mai</strong>andacht in der Wallfahrtskapelle<br />

Die Dorfgemeinschaft Lonzenburg lädt<br />

am 9. <strong>Mai</strong> (Vatertag) zu ihrem traditionellen<br />

<strong>Mai</strong>fest ein.<br />

Für das leibliche Wohl wird ab 12.00 Uhr<br />

bei familienfreundlichen Preisen bestens<br />

gesorgt werden.<br />

Im Rahmen der Pfingstnovene findet in<br />

diesem Jahr bereits zum vierzigsten Mal<br />

um 15.00 Uhr eine Andacht in der Banneux-Kapelle<br />

„Maria – Jungfrau der Armen“ statt.<br />

Wir Lonzenburger hoffen, Sie bei hoffentlich schönem Wetter<br />

begrüßen zu dürfen!<br />

Waldrach<br />

140 Jahre MGV 1872 Waldrach<br />

Der Männergesangverein 1872 Waldrach lädt am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong><br />

um 20.00 Uhr zu einem Jubiläumskonzert in die Aula der Realschule<br />

Plus Waldrach ein. Zum Abschluss des Jubiläumsjahres werden<br />

dem Publikum Werke aus verschiedenen Zeit- und Stilepochen<br />

dargeboten. Angefangen von Männerchorliteratur der Romantik<br />

über osteuropäische Klänge bis hin zu Gospels und modern arrangierten<br />

Liedern der Popularmusik. Begleitet wird der MGV an diesem<br />

Abend von der Pianistin Salome Sanchez. Die Gesamtleitung<br />

hat Christoph Lauterbach. Der Eintritt ist frei.<br />

Parteien<br />

SPD Ortsverein Gusterath -<br />

Pluwig - Schöndorf<br />

Einladung<br />

Frühlingsfest in Gusterath<br />

am Festplatz<br />

Christi Himmelfahrt, 09.05.<strong>2013</strong> ab 11:30 Uhr<br />

Geboten werden:<br />

· Auftritt des Musikvereins Gusterath<br />

· Vorführungen von Sportgruppen der DJK Pluwig.-Gusterath<br />

· Spiele für Kinder und Junggebliebene<br />

u.a. Hüpfburg, Turmspektakel, Rollenbahn<br />

· Gespräche mit Politikern der Region<br />

· Speisen und Getränke<br />

· Kaffee und Kuchen<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen!<br />

Veranstalter: SPD-Ortsverein Gusterath-Pluwig-Schöndorf.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Evangelische Kirchengemeinde Ehrang<br />

Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong><br />

10.00 Uhr Gusterath, Ev. Gemeindehaus Pfarrer Jens<br />

Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong><br />

11.15 Uhr Mertesdorf-Grünhaus, Johannes-Kapelle Pfarrer Jens<br />

Verpachtung von Baugrundstücken<br />

Die Kath. Kirchengemeinde Johannes der Täufer in Pluwig verpachtet<br />

im Zuge des Erbbaurechts auf die Dauer von 99 Jahren zwei<br />

Grundstücke: Am Herrengarten (Neues Baugebiet).<br />

Gemarkung Pluwig, Flur 1, Flurstück 123/3, Größe = 604 qm<br />

Gemarkung Pluwig, Flur 1, Flurstück 123/4, Größe = 610 qm<br />

Interessenten wenden sich bitte an die kath. Kirchengemeinde Pluwig,<br />

Kirchplatz 2 in 54316 Pluwig, Tel. 06588 122<strong>4.</strong><br />

Lonzenburger Kapellenfest<br />

Im Jahr 1973 wurde von Pastor Heribert Mönch die Idee geboren,<br />

am Lonzenburger Kapellchen eine <strong>Mai</strong>andacht zu feiern.<br />

Seitdem wird jedes Jahr regelmäßig am Fest Christi Himmelfahrt<br />

(Vatertag) - in diesem Jahr am 9. <strong>Mai</strong> - am Kapellchen gebetet. Die<br />

Lonzenburger laden seitdem anschließend zum Feiern ein. In diesem<br />

Jahr ist Jubiläum „40 Jahre Lonzenburger Fest“. Zu diesem Fest<br />

haben wir den langjährigen Pastor Heribert Mönch eingeladen.<br />

Herzliche Einladung an alle!<br />

Rentner und Pensionäre<br />

der Pfarrei Pluwig<br />

„Männertreff“<br />

Herzliche Einladung zu unserer Fahrt nach Saargemünd am Dienstag,<br />

dem 1<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>. Wir besichtigen die Autofabrik „Smart“.<br />

Abfahrtszeiten:<br />

09.30 Uhr Geizenburg<br />

09.45 Uhr Pluwig, Haltestellen Bahnhofstraße u. Trierer Straße<br />

10.00 Uhr Gusterath, Gasthaus Reiland u. Haltestelle Trierer Straße<br />

Für das Mittagessen bitte selbst sorgen.<br />

Am Abend kehren wir in Losheim im Hochwälder Brauhaus ein.<br />

Die Fahrtkosten betragen (inkl. Werksbesichtigung) 20.00 Euro/<br />

Person.<br />

Anmeldung bitte bei Karl-Heinz Bettendorf, Tel. 498, oder im Pfarrbüro,<br />

Tel. 122<strong>4.</strong><br />

Wir freuen uns auf eure Teilnahme.<br />

Vorverlegung des Redaktionsschlusses<br />

für Feiertage im <strong>Mai</strong><br />

Der Redaktionsschluss für die 21. KW (Pfingsten) ist am<br />

Freitag, 17. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 10.00 Uhr<br />

Der Redaktionsschluss für die 22. KW (Fronleichnam) ist am<br />

Freitag, 2<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, 10.00 Uhr<br />

Wir bitten dringend um Beachtung, da später eingehende Texte nicht mehr berücksichtigt<br />

werden können.


<strong>Ruwer</strong> - 31 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Farschweiler<br />

SV Farschweiler 1929 e.V.<br />

Kreisliga D Mosel/Hochwald<br />

05.05.<strong>2013</strong> SG Farschweiler - SG Reinsfeld II<br />

Anstoß 12:30 Uhr<br />

Kreisliga B Mosel/Hochwald<br />

Weitere<br />

0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> SG Farschweiler<br />

Infos:<br />

- SG Züsch<br />

Anstoß 19:00 Uhr<br />

Erinnerung<br />

An alle Spieler des SV Farschweiler 1929 e.V. aus dem Seniorenbereich.<br />

Am Freitag, den 03.05.<strong>2013</strong> um 19:00 Uhr findet im Vereinslokal<br />

Gasthaus zur Post eine Spielersitzung statt.<br />

Der Vorstand hofft auf eine Teilnahme von allen Spielern.<br />

<strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf <strong>2013</strong><br />

Startzeit: 15.00 Uhr Kinderlauf Jungen 1,0 km<br />

Start und Ziel: 15.10 Uhr Kinderlauf Mädchen 1,0 km<br />

Alter Bahnhof, Mertesdorf-Grünhaus 15.30 Uhr Jedermannlauf 5,0 km<br />

Strecke:<br />

<strong>Ruwer</strong>-Hochwald Radweg<br />

15.35<br />

zwischen<br />

Uhr<br />

Mertesdorf<br />

Walking<br />

und Morscheid<br />

7,5 km<br />

Weitere Infos: 15.40 Uhr Bambinilauf 300 m<br />

www.lauftreff-mertesdorf.de. 17.00 Uhr Bitburger 10 km Lauf 10,0 km<br />

Start und Ziel:<br />

Strecke:<br />

<strong>Ruwer</strong>-Riesling-Lauf <strong>2013</strong><br />

<strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

Startzeit:<br />

15.00 Uhr Kinderlauf Jungen 1,0 km<br />

15.10 Uhr Kinderlauf Mädchen 1,0 km<br />

15.30 Uhr Jedermannlauf 5,0 km<br />

15.35 Uhr Walking 7,5 km<br />

15.40 Uhr Bambinilauf 300 m<br />

17.00 Uhr Bitburger 10 km Lauf 10,0 km<br />

Gusterath<br />

Alter Bahnhof, Mertesdorf-Grünhaus<br />

DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />

<strong>Ruwer</strong>-Hochwald Radweg zwischen Mertesdorf<br />

Näheres hierzu siehe unter Pluwig.<br />

und Morscheid<br />

www.lauftreff-mertesdorf.de<br />

Gutweiler<br />

SV Gutweiler<br />

Heimspiel Kreisliga C<br />

Unsere Mannschaft spielt am Sonntag, den 05.05.<strong>2013</strong> um 14:30 Uhr<br />

in Gutweiler gegen die TuS Mosella Schweich III. Die Jungs freuen<br />

sich über Ihre Unterstützung beim Spiel.<br />

Weiterhin viel Erfolg und ein verletzungsfreies Spiel!


<strong>Ruwer</strong> - 32 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Spiele der Junioren-Mannschaften<br />

Die F-Junioren bestreiten am <strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 13:00<br />

Uhr das letzte Saisonspiel in Gutweiler gegen die JSG Zerf II.<br />

Die E-Junioren spielen am <strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 13:45 Uhr in<br />

Gutweiler gegen die JSG Geisfeld.<br />

Die D-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am <strong>Samstag</strong>, den<br />

0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 14:45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Kenn.<br />

Die D-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen ebenfalls am<br />

<strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> in Waldrach gegen die JSG Kordel II.<br />

Die C-Junioren I der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen in Mehring am<br />

<strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 15:15 Uhr gegen die JSG Mehring.<br />

Die C-Junioren II der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am <strong>Samstag</strong>, den<br />

0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 14:45 Uhr in Butzweiler gegen die JSG Butzweiler.<br />

Die B-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel bestreiten ihr letztes Saisonspiel<br />

am <strong>Samstag</strong>, den 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 17:30 Uhr in Grimburg<br />

gegen die JSG Reinsfeld.<br />

Die A-Junioren der JSG <strong>Ruwer</strong>tal/Kasel spielen am <strong>Samstag</strong>, den<br />

0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 17:00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Irsch.<br />

Allen Mannschaften viel Erfolg und faire Spiele!<br />

AH Gutweiler<br />

Die AH Gutweiler spielt am 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong> um 18:00 Uhr in Föhren<br />

gegen die AH Föhren.<br />

Viel Erfolg und ein verletzungsfreies Spiel!<br />

Kasel<br />

AH Kasel<br />

Unser nächstes Spiel bestreiten wir am <strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, 18.00<br />

Uhr, in Rascheid gegen die AH Rascheid. Treffpunkt und Abfahrt<br />

ist um 17.00 Uhr am Sportplatz Kasel.<br />

Am <strong>Samstag</strong>, 11.05.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, spielen wir in Kasel gegen die<br />

AH Morscheid. Treffpunkt ist um 17.30 Uhr am Sportplatz Kasel.<br />

Davor spielen um 17.30 Uhr die Alte Herren. Beide Mannschaften<br />

hoffen beim letzten Heimspiel der Seniorensaison auf viele<br />

Zuschauer und eine gute Unterstützung. Im Anschluss daran findet<br />

die Saisonabschlussfeier <strong>2013</strong> statt.<br />

D-Klasse Staffel Mosel / Hochwald<br />

Am Sonntag, 5. <strong>Mai</strong>, spielt die 2. Mannschaft um 12.30 Uhr in Kell<br />

gegen den SV Kell 2.<br />

Alte Herren<br />

Am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong>, um 17.30 Uhr in Morscheid gegen die AH Kordel.<br />

A- bis D-Jugend<br />

Die Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften<br />

können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter<br />

<strong>Ruwer</strong>tal eingesehen werden.<br />

E-Jugend<br />

Die Kinder der Jahrgänge 2002 und 2003 trainieren mit den jeweiligen<br />

Mannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal. Neulinge werden immer gerne<br />

aufgenommen.<br />

F-Jugend<br />

Die Kinder der Jahrgänge 2004 und 2005 spielen in einer Mannschaft.<br />

Training ist dienstags um 17.30 Uhr in Morscheid auf dem<br />

Sportplatz. Interessierte Kinder können gerne hier vorbeischauen.<br />

Am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong>, spielt die Mannschaft um 13.00 Uhr in Gutweiler<br />

gegen die JSG Zerf 2.<br />

Bambinis<br />

Am Dienstag, 30. April, sind die Kinder der Jahrgänge 2006 bis 2008<br />

um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsstunde auf dem schönen Grün<br />

des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die<br />

noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.<br />

Allgemein<br />

Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen<br />

Abteilungen unter www.sv-morscheid.de!<br />

Osburg<br />

Mertesdorf<br />

<strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf <strong>2013</strong><br />

Am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, veranstaltet der Lauftreff Mertesdorf<br />

den diesjährigen <strong>Ruwer</strong>-Riesling Lauf auf dem <strong>Ruwer</strong>-Hochwald<br />

Radweg, als Wendepunktlauf zwischen Grünhaus Mertesdorf durch<br />

Kasel über Waldrach und zurück. Es ist nach der Auftaktveranstaltung<br />

in Schweich nun der 2. Wertungslauf zum Bitburger Läufercup<br />

<strong>2013</strong>.<br />

Die Veranstaltung wird in bewährter Form durchgeführt. Angeboten<br />

werden wieder Kinder- und Schülerläufe, ein 5 km Jedermann- und<br />

zum Abschluss der Bitburger 10 km-Hauptlauf. Zwischenzeitlich<br />

gehen die Walker(innen) auf die schnelle 7,5 km Strecke. Start und<br />

Ziel sind am alten Bahnhof in Mertesdorf Grünhaus (bei Gaststätte<br />

„California“). Für Anmeldung, Umkleiden und Duschen steht das<br />

Freibad Mertesdorf mit seinen Einrichtungen zur Verfügung. Alle<br />

Aktiven der Laufveranstaltung können anschließend kostenlos das<br />

beheizte Freibad benutzen.<br />

Die Zeitnahme erfolgt mit dem Champion-Chip, damit jede Läuferin<br />

und jeder Läufer seine individuelle Laufzeit bekommt. Teilnehmer/innen,<br />

die keinen eigenen Chip besitzen, können sich beim<br />

Veranstalter gegen eine Gebühr einen Chip ausleihen. Nach den<br />

Läufen finden die Siegerehrungen und die Tombola für die Walker/<br />

innen im Festzelt auf dem Vorplatz des Freibades statt.<br />

Weitere Informationen sind auch unter www.lauftreff-mertesdorf.<br />

de abrufbar. Dort ist bis zum 02.05.<strong>2013</strong> eine Online-Anmeldung<br />

möglich. Natürlich kann man sich auch anmelden per Fax unter<br />

0651/9664186 oder per Telefon unter 0651/57332 oder 0651/57890.<br />

Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag noch bis 1 Stunde vor<br />

dem jeweiligen Start möglich.<br />

Morscheid<br />

SV Morscheid 1921 e.V.<br />

Fußball<br />

B-Klasse Staffel Mosel / Hochwald<br />

Bereits am <strong>Samstag</strong>, <strong>4.</strong> <strong>Mai</strong>, spielt die 1. Mannschaft um 19.00 Uhr in<br />

Morscheid gegen die SG Welschbillig/Kordel.<br />

TTC Osburg<br />

Spieltermine I., II., III. Mannschaft<br />

Saison beendet<br />

Spieltermine Jugendmannschaft<br />

Saison beendet<br />

Trainingszeiten<br />

montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr<br />

Jugendtraining montags, 18:00 bis 19:30 Uhr<br />

www.ttc-osburg.de<br />

FSV Osburg 1928 e.V.<br />

Am Sonntag, 12.05.<strong>2013</strong> 14:30 Uhr, steht folgende Begegnung in der<br />

Bezirksliga an:<br />

SG Zell - SG Osburg<br />

Zu diesem Auswärtsspiel wird wieder ein Bus für Spieler und Fans<br />

der SG Osburg/Thomm eingesetzt.<br />

Abfahrtsorte und Zeiten:<br />

Osburg 11.45 Uhr (Marktplatz)<br />

Thomm 12.00 Uhr (Vereinsheim)<br />

KSV Osburg<br />

Trainingszeiten Kegelsporthalle:<br />

Jugend U10 & U14<br />

Dienstag, 15:00 - 17:15 Uhr<br />

Donnerstag, 15:30 - 17:00 Uhr<br />

Herren & U23 & U18<br />

Dienstag, 17:15 - 21:00 Uhr<br />

Donnerstag, 17:00 - 21:30 Uhr<br />

AH Osburg<br />

Die AH Osburg spielt am 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, um 18:00 Uhr in Euren gegen<br />

die AH Euren. Treffpunkt um 16:50 Uhr, Marktplatz in Osburg.<br />

Nächstes Heimspiel am 11.05.<strong>2013</strong> in Osburg gegen die AH Weiskirchen.


<strong>Ruwer</strong> - 33 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Pluwig<br />

DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.<br />

Fußball-Spieltermine<br />

Senioren<br />

Am Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong>, 1<strong>4.</strong>30 Uhr, erwartet unsere erste Mannschaft<br />

im letzten Heimspiel dieser Saison den SV Tawern.<br />

Die zweite Mannschaft ist spielfrei.<br />

Junioren<br />

Am <strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, 17.00 Uhr, empfängt die A-Jugend die JSG<br />

Saarburg (Spielort: Trier-Irsch).<br />

Unsere B1-Jugend erwartet um 17.30 Uhr die JSG Krettnach (Spielort:<br />

Pluwig).<br />

Die B2-Jugend trifft um 17.30 Uhr auf die JSG Ehrang (Spielort:<br />

Trier-Olewig).<br />

Die B3-Jugend gastiert um 17.00 Uhr bei der JSG Ralingen.<br />

Unsere C1-Jugend (Bezirksliga) empfängt um 13.00 Uhr den FSV<br />

Salmrohr (Spielort: Pluwig).<br />

Die C3-Jugend spielt um 16.00 Uhr gegen die JSG Sirzenich (Spielort:<br />

Trier-Olewig).<br />

Unsere D1-Jugend (Bezirksliga) ist um 1<strong>4.</strong>00 Uhr in Kelberg bei der<br />

JSG Dockweiler zu Gast.<br />

Die D2-Jugend erwartet um 1<strong>4.</strong>45 Uhr die JSG Sirzenich (Spielort:<br />

Schöndorf).<br />

Die E1-Jugend gastiert um 12.00 Uhr bei der JSG Mehring.<br />

Unsere E2-Jugend spielt um 10.30 Uhr bei der JSG Issel.<br />

Die F1-Jugend trifft um 13.00 Uhr auf die JSG Hermeskeil (Spielort:<br />

Schöndorf).<br />

Die F2-Jugend erwartet um 11.00 Uhr die JSG Ehrang (Spielort:<br />

Schöndorf).<br />

Am Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong>, 11.00 Uhr, empfängt die C2-Jugend den<br />

VfL Trier (Spielort: Pluwig).<br />

Frauen-Bezirksliga<br />

Unsere Frauen treffen am Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong>, 16.30 Uhr, auf den<br />

SV Bettenfeld (Spielort: Schillingen).<br />

Alte Herren<br />

Die AH spielt am <strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, 18.00 Uhr, beim SV<br />

Farschweiler (Abfahrt: 17.00 Uhr am Gasthaus „Zum Bauer“).<br />

Herren-Volleyballturnier<br />

Am Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong> findet in der Pluwiger Sporthalle das alljährliche<br />

Herren-Volleyballturnier der DJK Pluwig-Gusterath statt.<br />

Spielbeginn ist um 09.30 Uhr.<br />

Es werden ca. 10 Mannschaften erwartet.<br />

Die besondere Attraktion ist das Auftreten der 89-Stunden Weltrekordler<br />

als Herrenmannschaft.<br />

Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt.<br />

Die Volleyballer würden sich über viele Zuschauer freuen.<br />

<strong>Ruwer</strong>tal<br />

Spielgemeisnchaft <strong>Ruwer</strong>tal 1925 e.V.<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal - Seniorenspielbetrieb<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal I - Bezirksliga<br />

Mittwoch, 1. <strong>Mai</strong> um 1<strong>4.</strong>30 Uhr in Leiwen gegen den alten Rivalen<br />

SV Leiwen-Köwerich.<br />

Sonntag, 05.05. um 1<strong>4.</strong>30 Uhr in Kasel gegen SV Föhren<br />

Das Restprogramm der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />

Sa., 11.05. um 17.30 Uhr in Niederkail gegen SG Landscheid;<br />

Sa,. 18.05. um 17.30 Uhr in Kasel gegen den SV Mehring II;<br />

Sa., 25.05. um 17.30 Uhr in Stadtkyll gg. SG Auw.<br />

In dieser wichtigen Situation hofft die Mannschaft auf die gewohnt<br />

starke Zuschauerunterstützung. Die Mannschaft ist stolz auf den<br />

starken Rückhalt und die vielen eigenen Zuschauer bei den Heimund<br />

Auswärtsspielen. Jetzt braucht die Mannschaft den Rückhalt<br />

der Zuschauer mehr denn je.<br />

Wegen der verschiedner Nachfragen hier nochmals der Hinweis.<br />

Die Videotext-Seite 246 informiert aktuell über Ergebnisse und<br />

Tabelle der SG <strong>Ruwer</strong>tal in der Bezirksliga West.<br />

Bus zum letzten Saisonspiel<br />

am <strong>Samstag</strong>, 25.05. in Stadtkyll<br />

Zum letzen Saisonspiel am <strong>Samstag</strong>, 25.05. gegen die SG Auw in<br />

Stadtkyll setzt die SG <strong>Ruwer</strong>tal einen Bus ein.<br />

Spielbeginn ist um 17.30 Uhr.<br />

Abfahrt des Busses ist am <strong>Samstag</strong>, 25.05. um 1<strong>4.</strong>30 Uhr am Sportplatz<br />

Kasel.<br />

Kostenanteil: 5 EUR.<br />

Information und Anmeldung bei Jürgen Modrok, Telefon:<br />

0651/62227, <strong>Mai</strong>l: die-modroks@gmx.de<br />

SG <strong>Ruwer</strong>tal II<br />

C-Klasse Mosel/Hochwald<br />

Sonntag, 05.05. um 12.30 Uhr in Kasel gegen den FZ Züsch-Neuhütten<br />

II.<br />

Jugendspielgemeinschaft <strong>Ruwer</strong>tal/Gutweiler/Morscheid<br />

A-Jugend - Bezirksliga<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 17.00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Irsch.<br />

B-Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 17.30 Uhr in Grimburg gegen die JSG Reinsfeld.<br />

C-Jugend 1 - Bezirksliga<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 15.15 Uhr in Mehring gegen die JSG Mehring.<br />

C-Jugend 2 - Staffel 2<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 1<strong>4.</strong>45 Uhr in Butzweiler gegen die JSG Butzweiler.<br />

D-Jugend 1 - Kreismeisterstaffel<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05., 1<strong>4.</strong>45 Uhr in Waldrach gegen die JSG Kenn.<br />

D-Jugend 2 - Staffelsieger 2<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 13..15 Uhr in Waldrach gegen die JSG Kordel II.<br />

Jugendmannschaften der SG <strong>Ruwer</strong>tal<br />

E-Jugend 1 - Staffelsieger I<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 12.00 Uhr in Schweich, Mathenstraße (Kunstrasen)<br />

gegen die JSG Issel<br />

EJugend 2 - Staffel VI<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. um 13.45 Uhr in Hermeskeil, Stadion gegen die JSG<br />

Hermeskeil II.<br />

F-Jugend Staffel IV<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05. das Spiel gegen Waldweiler ist auf den 25. <strong>Mai</strong> verlegt.<br />

Das nächste Spiel ist am <strong>Samstag</strong>, 11.05. um 12.00 Uhr in Schöndorf<br />

gegen die JSG Schöndorf.<br />

Schöndorf<br />

FC Schöndorf e.V.<br />

Seniorenmannschaften<br />

Sa., 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>,<br />

19:00 Uhr: SG Zemmer 1 - FC Schöndorf 1 in Schleidweiler<br />

Letzter Spieltag:<br />

So., 12.05.<strong>2013</strong>, 14:30 Uhr: FC Schöndorf 1 - SSG Kernscheid 1<br />

So., 05.05.<strong>2013</strong>,<br />

12:30 Uhr: SG Geisfeld 2 - FC Schöndorf 2 in Rascheid<br />

Letzter Spieltag:<br />

So., 12.05.<strong>2013</strong>, 12:30 Uhr: FC Schöndorf 2 - SG Farschweiler 2<br />

AH-Abteilung<br />

Sa., 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong>, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Hentern<br />

Sa., 11.05.<strong>2013</strong>, 18:00 Uhr: AH Schöndorf - AH Irsch/Saar<br />

Frauen-Mannschaft<br />

So., 05.05.<strong>2013</strong>, 17:00 Uhr: FC Bitburg 3 - FC Schöndorf (Rasenplatz,<br />

Ostring)<br />

Letzter Spieltag: So., 12.05.<strong>2013</strong>, 15:00 Uhr: FSG Wellen - FC Schöndorf<br />

Jugendmannschaften<br />

Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als Spielgemeinschaft<br />

mit der DJK Pluwig/G.<br />

Sie finden die Spielpaarungen der Jugendmannschaften im Amtsblatt<br />

unter Pluwig.


<strong>Ruwer</strong> - 34 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Thomm<br />

SV „Glück-Auf“ Thomm 1929 e.V.<br />

In den nächsten Tagen finden im Jugendbereich folgende Begegnungen<br />

statt:<br />

Junioren JSG Osburg<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong><br />

F-Junioren<br />

JSG Osburg - JSG Leiwen II, 11:30 Uhr, Thomm<br />

D-Junioren<br />

JSG Osburg - JSG Kenn IV, 12:30 Uhr, Thomm<br />

E-Junioren<br />

TuS Trier Euren - JSG Osburg, 12:45 Uhr, BSA Trier-West<br />

F-Junioren<br />

JSG Hermeskeil II - JSG Osburg II, 13:00 Uhr, Gusenburg Rasenplatz<br />

E-Junioren<br />

JSG Osburg II - JSG Geisfeld II, 13:45 Uhr, Thomm<br />

B-Junioren<br />

DJK St. Matthias Trier - JSG Osburg, 17:00 Uhr, Feyen Kunstrasen<br />

A-Junioren<br />

JSG Schillingen - JSG Osburg, 17:30 Uhr, Schillingen Hartplatz<br />

Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong><br />

C-Junioren<br />

JSG Osburg - JSG Igel, 11:00 Uhr, Thomm<br />

Montag, 06.05.<strong>2013</strong><br />

A-Junioren<br />

JSG Osburg - JSG Trier-Irsch, 19:30 Uhr, Thomm<br />

Mittwoch, 08.05.<strong>2013</strong> - Kreispokal<br />

A-Junioren<br />

JSG Osburg - JSG Saarburg, 19:00 Uhr, Thomm<br />

Juniorinnen JSG Thomm<br />

<strong>Samstag</strong>, 0<strong>4.</strong>05.<strong>2013</strong><br />

D-Juniorinnen<br />

JSG Thomm - SV Ehrang, 14:30 Uhr, Thomm<br />

B-Juniorinnen<br />

JSG Thomm - SV Ehrang, 15:45 Uhr, Thomm<br />

Sonntag, 05.05.<strong>2013</strong><br />

Frauen<br />

FSG Thomm - Polizei SV Trier, 17:00 Uhr, Thomm<br />

Wir wünschen unseren Mannschaften einen sportlichen Erfolg und<br />

den Spielen einen fairen Verlauf.<br />

Aktuelle Informationen zu allen Spielen jederzeit unter fussball.de.<br />

Im Spiel dreht sich vieles um die Geschichte des Geißbockes, die<br />

fast so alt ist wie das über tausendjährige Lambrecht. Aus einer<br />

Urkunde von Kaiser Ruprecht aus dem Jahre 1404 geht hervor,<br />

dass St. Lambrecht das Weiderecht im nahen Deidesheimer Wald<br />

zusteht. Dafür muss es alljährlich an Pfingsten einen gut gehörnten<br />

und gut beschaffenen Geißbock nach Deidesheim liefern.<br />

Das jüngst getraute Ehepaar Lambrechts muss diesen Tributbock<br />

„dienstags nach der Pfingst vor Sonnenaufgang“ an der Ortsgrenze<br />

von Deidesheim abliefern. Der Bockführer erhält dafür von Deidesheim<br />

eine Flasche Wein und ein Käsebrot. In diesem Jahr wird der<br />

610. Lambrechter Geißbock geliefert, die Lambrecht-Deidesheimer<br />

Geißbock-Tradition stellt somit eine der ältesten Partnerschaften<br />

im südwestdeutschen Raum dar.<br />

Dieses Brauchtum wird trotz einiger Streitigkeiten bis heute<br />

gepflegt. Selbst Kaiser Napoleon I. musste sich mit dem Lambrechter<br />

Geißbock beschäftigen, als Deidesheim damals eine Beschwerde<br />

vorbrachte. Im Feldlager von Burgos legte 1808 Napoleon fest, der<br />

Geißbock müsse weiterhin geliefert werden und zwar „un bouc<br />

bien cornu et bien capable“. Alljährlich bringt somit Lambrecht an<br />

Pfingst-Dienstag einen Geißbock nach Deidesheim, der dort öffentlich<br />

versteigert wird.<br />

Die Freilichtbühne auf dem Tuchmacherplatz ist nur zwei Gehminuten<br />

von der S-Bahnstation Lambrecht (Pfalz) entfernt. Aufführungstermine<br />

sind Pfingst-Sonntag, 19. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> und Pfingst-Montag, 20.<br />

<strong>Mai</strong> <strong>2013</strong>, jeweils 14 Uhr. Platzöffnung und Bewirtung mit musikalischer<br />

Unterhaltung ab 11 Uhr. Nach dem Spiel musikalische Unterhaltung<br />

durch die Gruppe „Skye“ (Sonntag), bzw. Gesangsduo Anni<br />

und Moni (Montag). Eintritt: 8 Euro, Jugendliche 4 Euro.<br />

Jugend-Spielerinnen gesucht<br />

Wir, die Juniorinnen der Mädchensportgruppe Thomm, suchen für<br />

die kommende Saison noch dringend Unterstützung.<br />

Wenn du Spaß und Freude am Fußballspielen hast, bist du herzlich<br />

bei uns willkommen.<br />

Du kannst jederzeit gerne einmal an unserem Training auf dem<br />

Kunstrasen in Thomm teilnehmen.<br />

Das Training der Juniorinnen findet immer mittwochs ab 17.30 Uhr<br />

statt.<br />

Wenn du Interesse hast, komm einfach vorbei oder melde dich unter<br />

svthomm@t-online.de.<br />

Wir freuen uns auf dich!<br />

Schlußbild der Geißbock-Festspiele auf der Freilichtbühne in Lambrecht<br />

mit 100 Mitwirkenden.<br />

Verlagsmitteilungen<br />

Ein Geißbock als Entgelt für Weiderechte<br />

Geißbock-Festspiele in Lambrecht erinnern an Tradition,<br />

die bis ins Jahr 1404 zurückreicht<br />

Die Stadt Lambrecht (Pfalz) führt am Pfingst-Sonntag, 19. und<br />

Pfingst-Montag, 20. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> wieder Geißbock-Festspiele auf, die<br />

auf der Freilichtbühne auf dem Tuchmacherplatz in fünfjährigem<br />

Rhythmus stattfinden. Auf der Bühne stehen rund 100 Laien-<br />

Schauspieler, die in acht Bildern die tausendjährige Geschichte der<br />

einstigen Tuchmacherstadt darstellen, die eng verbunden ist mit der<br />

Geißbock-Tradition und echtes Pfälzer Brauchtum vermittelt.<br />

Der Lambrechter Geißbock steht im Mittelpunkt der Geißbock-Festspiele<br />

in Lambrecht.


<strong>Ruwer</strong> - 35 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

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<strong>Ruwer</strong> - 36 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

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Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

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Wir bitten unsere Leser um beachtung!


Donnerstag, 2. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong><br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG<br />

AUSGABE 18/<strong>2013</strong><br />

Aktionsbündnis für Moselaufstieg und Nordumfahrung<br />

Kreistag debattiert über Verkehrsprojekte - Ablehnung von mehr Güterzügen in der Region<br />

SPD und Grüne lehnten den Entschließungsantrag<br />

ab. Es sei falsch, weiter an<br />

der Realisierung dieser Verkehrsprojekte<br />

festzuhalten, so Alfions Maximini (SPD).<br />

Vielmehr seien nun neue Ideen zur Lösung<br />

der Verkehrsprobleme gefragt. So<br />

brachte er eine „Zwei-Brücken-Lösung“<br />

von Wasserliesch über Igel-Langsur<br />

nach Wasserbilligerbrück ist Gespräch,<br />

die man nun alternativ prüfen solle.<br />

Ablehnung für Ausbau der Eifelstrecke<br />

für den Güterverkehr<br />

Seit Jahren stehen der Moselaufstieg (Westumfahrung) und die Nordumfahrung Trier im<br />

Mittelpunkt der Debatten um die Verkehrsinfrastruktur in der Region.<br />

Zu einer kontroversen und streckenweise<br />

sehr lebhaften Debatte kam es<br />

in der jüngsten Kreistagssitzung. Die<br />

CDU-Fraktion hatte eine Diskussion<br />

über den Beschluss der Landesregierung<br />

beantragt, den Moselaufstieg und<br />

die Nordumfahrung Trier nicht für den<br />

Bundesverkehrswegeplan 2015-2025<br />

anzumelden.<br />

Landrat Günther Schartz wiederholte<br />

seine Kritik an diesem Beschluss. Mit<br />

dem Verzicht auf den Anschluss der B 51<br />

bei Konz an die Autobahn Trier-Luxemburg<br />

sowie auf den Lückenschluss nördlich<br />

Trier würden die Verkehrsprobleme<br />

in der Stadt und in vielen Umlandgemeinden<br />

auf Jahre hin zementiert. Besonders<br />

enttäuscht sei er. dass das Land<br />

immer angekündigt habe, zunächst eine<br />

Studie über die Verkehrssituation zu erarbeiten<br />

und dabei auch die Kommunen<br />

mit einzubeziehen. „Und nun werden die<br />

Menschen in der Region vor vollendete<br />

Tatsachen gestellt“, kritisiert Schartz.<br />

CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Henter<br />

schloss sich dieser Kritik an und stellte<br />

einen von FWG und FDP unterstützten<br />

Antrag vor, der die Gründung eines Aktionsbündnisses<br />

unter Federführung<br />

der Kreisverwaltung vorschlägt. Mit<br />

diesem Bündnis wolle man die Bürgerinnen<br />

und Bürger dazu aufrufen, sich<br />

gegenüber dem Land für die wichtigen<br />

Verkehrsprojekte einzusetzen. „Moselaufstieg<br />

und Nordumfahrung sind<br />

wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

des Konz-Saarburger Raumes, für<br />

die vielen Tausend Berufspendler nach<br />

Luxemburg und für die unter dem Straßenverkehr<br />

leidenden Menschen in den<br />

Talgemeinden“, so Henter. Mehrheitlich<br />

wurde der Antrag angenommen.<br />

Weiteres:<br />

Seite 2 | Fachtag für Tagesmütter und -väter<br />

Seite 2 | Frist Agrarförderung läuft am 15. <strong>Mai</strong> ab<br />

Seite 3 | Neue Ausstellung in der Sparkasse eröffnet<br />

Seite 4 | Amtliche Bekanntmachungen<br />

Seite 6 | Stellenausschreibung Landrätin/Landrat<br />

Einmütig abgelehnt wurden vom Kreistag<br />

Überlegungen, zur Entlastung des<br />

Güterbahnverkehrs entlang der Rheinstrecke<br />

die Bahnstrecke Köln - Trier<br />

durch die Eifel als Alternativstrecke für<br />

Güterverkehr auszubauen.<br />

Nicht nur wurden die hohen Kosten und<br />

die sicherlich zu erwartenden Proteste<br />

von Anwohnern ins Feld geführt, sondern<br />

auch, dass ein Weitertransport der<br />

Güter - sei es per Bahn, Schiff oder Straße<br />

- zu erheblichen Verkehrsbelastungen<br />

im Kreis führen würde. So rechneten<br />

Matthias Daleiden am Beispiel der Gemeinde<br />

Kordel und Stadtbürgermeister<br />

Jürgen Dixius am Beispiel Saarburg vor,<br />

was zusätzlicher Güterverkehr für einige<br />

Gemeinden bedeuten würde. Bereits<br />

heute sei die Bahnschranke in Saarburg-<br />

Beurig 86 Mal pro Tag geschlossen. Ein<br />

Mehraufkommen an Güterbahnverkehr<br />

sei nicht hinnehmbar.<br />

Bewerbungsfrist zur<br />

Landratswahl läuft<br />

Einstimmig wurde vom Kreistag auch<br />

die Stellenausschreibung zur Wahl der<br />

Landrätin/des Landrats am 22. September<br />

verabschiedet (siehe S. 5 und 6<br />

dieser Kreis-Nachrichten). Die Wahl wird<br />

notwendig, da die achtjährige Amtszeit<br />

von Landrat Günther Schartz Ende des<br />

Jahres abläuft. Schartz kündigte noch in<br />

der Sitzung an, sich um die Wiederwahl<br />

zu bewerben.


seite 2<br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />

Kindeswohlgefährdung erkennen und handeln<br />

Fachtag für Tagespflegepersonen fand große Resonanz<br />

„Kindeswohlgefährdung erkennen und<br />

gemeinsam handeln“ lautete das Thema<br />

eines Fachtages für Tagespflegepersonen.<br />

Die Jugendämter des Kreises<br />

Trier-Saarburg und der Stadt Trier hatten<br />

in Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer<br />

Frauen dazu ins Bürgerhaus<br />

Trier-Nord eingeladen.<br />

Tagesmütter und -väter leisten einen<br />

wichtigen Beitrag, um Eltern die Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf zu ermöglichen.<br />

So hat in den letzten Jahren<br />

der Bedarf an Betreuungsplätzen in der<br />

Kindertagespflege stetig zugenommen.<br />

Haben in Trier im März 2008 insgesamt<br />

48 Tagespflegepersonen 76 Tageskinder<br />

betreut, so sind es in diesem Jahr bereits<br />

159 Tagesmütter und -väter, die für 333<br />

Tageskinder zuständig sind. Im Landkreis<br />

Trier-Saarburg werden derzeit im<br />

Schnitt pro Jahr 240 Kinder von 107 Tagespflegepersonen<br />

betreut.<br />

Mit dem quantitativen Anstieg haben<br />

sich auch die qualitativen Anforderungen<br />

weiterentwickelt. Neben einer<br />

160-stündigen Qualifizierungsmaßnahme<br />

nehmen die Tagesmütter und -väter<br />

regelmäßig an Fortbildungen teil.<br />

Anträge bis zum<br />

15. <strong>Mai</strong> stellen<br />

Agrarförderung: Prämien <strong>2013</strong><br />

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

weist darauf hin, dass die Anträge auf<br />

Gewährung der Betriebsprämie und<br />

der Ausgleichszulage in den benachteiligten<br />

Gebieten sowie die Anträge auf<br />

Weitergewährung der Zuwendungen<br />

für das Förderprogramm umweltschonende<br />

Landbewirtschaftung (FUL/ Steilund<br />

Steilstlagenprogramm) bzw. PAULa<br />

und der Erstaufforstungsprämie bis zum<br />

15. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> gestellt werden müssen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,<br />

dass eine verspätete oder unvollständige<br />

Vorlage des Antrags zu<br />

Kürzungen bis hin zur vollständigen Ablehnung<br />

der Förderung führen kann. Bei<br />

den Programmen FUL/Erstaufforstung<br />

führt eine verspätete Antragsabgabe<br />

zum vollständigen Verlust der Prämie.<br />

Die Organisatoren sehen in diesem<br />

Fortbildungstag neben der Vermittlung<br />

von fachlichen Inhalten, eine gute<br />

Möglichkeit der Vernetzung und des<br />

Austausches. Die Tagespflegepersonen<br />

nutzen die Zeit für Gespräche mit den<br />

Kolleginnen und Kollegen und um Rückfragen<br />

zu stellen. Der Leiter des Jugendamtes<br />

der Stadt Trier, Achim Hettinger,<br />

und der Referent Kindertagesstätten/<br />

Kindertagespflege der Kreisverwaltung<br />

Trier-Saarburg, Hubert Ludwig, begrüßten<br />

die 90 Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer zu dem Fachtag.<br />

Nadja Adams und Martina Philippi übernahmen<br />

den fachlichen Teil der Veranstaltung.<br />

Dabei ging Nadja Adams vom<br />

Kreisjugendamt Trier-Saarburg zuerst<br />

auf das Kindeswohl ein: Was braucht<br />

ein Kind für seine physische, psychische,<br />

emotionale und soziale Entwicklung<br />

und ein gesundes Aufwachsen? Nur mit<br />

diesem Verständnis kann man eine Kindeswohlgefährdung<br />

verstehen.<br />

Die beiden Vertreterinnen der Jugendämter<br />

stellten die verschiedenen Formen<br />

von Kindeswohlgefährdung vor –<br />

Vernachlässigung, körperliche Gewalt/<br />

Misshandlung, psychische Gewalt/Misshandlung<br />

und sexualisierte Gewalt.<br />

Martina Philippi ging der Frage nach<br />

was Anhaltspunkte für eine Kindes-<br />

Am <strong>Samstag</strong>, 18. <strong>Mai</strong>, 21 bis 23 Uhr, lädt<br />

der Naturpark Saar-Hunsrück zu einer<br />

spannenden Fledermausexkursion im<br />

Saarburger Land ein. Nach Einbruch<br />

der Dämmerung geht der Naturpark-<br />

Referent Christoph Postler auf die Suche<br />

nach den fliegenden Säugetieren<br />

der Nacht. Über das geheimnisvolle Leben<br />

der Fledermäuse, deren Biologie,<br />

Lebensraumanspruch, Bedeutung und<br />

Schutz und ihre Jagdgewohnheiten<br />

erhalten die Teilnehmer interessante<br />

Informationen. Mit einem Ultraschalldetektor<br />

können die Teilnehmer die Rufe<br />

wahrnehmen und ihre spektakulären<br />

Flugmanöver auf der Jagd nach Insekten<br />

beobachten.<br />

Die Teilnahme an der Veranstaltung<br />

beträgt 2 Euro pro Kind, 4 Euro pro Erwachsenem<br />

und 9 Euro pro Familie. Der<br />

Treffpunkt wird bei Anmeldung bekannt<br />

wohlgefährung sein können, was die<br />

Tagespflegeperson tun kann und wie sie<br />

zum Schutz des Kindes beitragen kann.<br />

Handlungssicherheit kann beispielsweise<br />

eine Beratung in anonymer Form<br />

durch die Beratungsstellen geben.<br />

Birgit Kuhlmeier stellte die Weiterbildungsangebote<br />

der Katholischen Familienbildungsstätte<br />

Trier für Tagespflegepersonen<br />

vor.<br />

Seit Jahren besteht eine enge Kooperation<br />

mit der Familienbildungsstätte,<br />

um den Tagespflegepersonen Qualifizierungs-<br />

und Weiterbildungsangebote<br />

machen zu können. Die Fachberaterinnen<br />

möchten den Interessen der<br />

Tagespflegepersonen gerecht werden<br />

und nehmen für die Organisation von<br />

weiteren Fortbildungsangeboten deren<br />

Anregungen gerne an.<br />

Ansprechpartnerinnen der Kindertagespflege<br />

für das Kreisjugendamt<br />

Trier-Saarburg: Bettina Kohn, Tel.<br />

0651/715-374 und<br />

Jutta Lambrecht,<br />

Tel. 715-122 sowie<br />

für den Sozialdienst<br />

katholischer Frauen:<br />

Helga Remmels, Tel.<br />

145578-192.<br />

Fledermaus-Abendexkursion<br />

im Saarburger Land<br />

gegeben. Eine frühzeitige<br />

Anmeldung<br />

ist bei der Naturpark-Geschäftsstelle<br />

in Hermeskeil, Telefon<br />

06503-92140<br />

erforderlich.


KREIS-NACHRICHTEN<br />

Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />

seite 3<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

Die Beteiligten freuten sich über den erfolgreichen Start der Ausstellung „Wirken und Integration<br />

von Deutschen in Luxemburg“ in der Sparkasse Trier.<br />

Der deutsche Beitrag zur Entwicklung<br />

Luxemburgs im 19. Jahrhundert<br />

Ausstellung in der Sparkasse Trier läuft bis zum 2<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong><br />

Unter dem Titel „Präsenz, Wirken und Integration<br />

von Deutschen in Luxemburg“<br />

wurde eine Ausstellung in der Hauptstelle<br />

der Sparkasse Trier eröffnet. Die<br />

vom „Deutschen Verein in Luxemburg“<br />

konzipierte und mit Unterstützung der<br />

deutschen und luxemburgischen Regierung<br />

verwirklichte Wanderausstellung<br />

macht jetzt ihre zweite Station in der<br />

Sparkasse Trier, nachdem sie zunächst<br />

in der Abtei Neumünster in Luxemburg-<br />

Stadt gezeigt worden war, wo sie viel<br />

Aufmerksamkeit fand. Die Präsentation<br />

ist noch bis zum 2<strong>4.</strong> <strong>Mai</strong> in der Sparkasse<br />

an der Theodor-Heuss-Allee 1 zu<br />

sehen. Weitere Ausstellungsorte sind<br />

nach Auskunft des Vereinsvorsitzenden<br />

Klaus Werner in den kommenden zwei<br />

Jahren sowohl in Luxemburg als auch in<br />

Deutschland vorgesehen.<br />

Die Ausstellung knüpft inhaltlich an die<br />

lange geschichtliche Verbindung zwischen<br />

Deutschland und Luxemburg an<br />

und verweist besonders auf die vielfältigen<br />

und engen Beziehungen im 19.<br />

Jahrhundert, als Luxemburg bis 1867<br />

zum Deutschen Bund und ab 1842 auch<br />

zum Deutschen Zollverein gehörte.<br />

Wie der Vorsitzende Klaus Werner erläuterte,<br />

ist diese wichtige Epoche jedoch<br />

bislang nicht Gegenstand umfassender<br />

historischer Aufarbeitung gewesen und<br />

stehe eher im Schatten der Weltkriege<br />

des 20. Jahrhunderts. Daher betrete die<br />

Ausstellung mitsamt dem begleitenden<br />

Katalog hier durchaus Neuland und wolle<br />

zu weiteren, vertieften Forschungen<br />

anregen.<br />

„Diese Ausstellung war überfällig“,<br />

meinte anerkennend Franz Peter Basten,<br />

Luxemburger Honorarkonsul in Trier, zur<br />

Eröffnung in der Sparkasse Trier. Für das<br />

Deutschlandbild der Luxemburger sei<br />

oftmals eine gewisse Engführung auf<br />

die Weltkriegszeiten und vor allem die<br />

deutschen Dominanzbestrebungen in<br />

der NS-Zeit festzustellen, wohingegen<br />

die Zeit der konstruktiven Nachbarschaft<br />

im 19. Jahrhundert zu wenig präsent<br />

sei.<br />

Erst die europäische Verständigung und<br />

Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg<br />

habe wieder ein Anknüpfen an diese guten<br />

Zeiten im deutsch-luxemburgischen<br />

Verhältnis möglich gemacht.<br />

Landrat Günther Schartz und Sparkassendirektor<br />

Kühnen als Hausherr betonten<br />

ebenfalls den Wert der Wanderausstellung<br />

des Deutschen Vereins in<br />

Luxemburg für ein besseres Verständnis<br />

der Vergangenheit als Basis einer gemeinsamen,<br />

gutnachbarschaftlichen<br />

Zukunftsgestaltung. „Wir wünschen<br />

uns vor allem, dass Schulen diese Ausstellung<br />

besuchen“, appellierte Landrat<br />

Schartz. Der Eintritt in die Ausstellung<br />

ist frei. Der Begleitkatalog kann am Info-<br />

Schalter in der Sparkasse erworben werden.<br />

Fachleute beraten<br />

Weinwerbung<br />

In der Mitgliederversammlung des<br />

Moselwein e.V., die unter Vorsitz von<br />

Weinbaupräsident Rolf Haxel im Weinmuseum<br />

in Bernkastel-Kues stattfand,<br />

wurde ein neues Kuratorium gewählt.<br />

Diesem beratenden Gremium der Weinwerbung,<br />

das für drei Jahre gewählt<br />

wurde, gehören 19 Vertreter von Weinwirtschaft,<br />

Tourismus, Kammern und<br />

Kommunen aus dem gesamten Weinanbaugebiet<br />

an. Der größte Teil der bisherigen<br />

Vertreter wurde im Amt bestätigt.<br />

Der Weinbauverband Mosel wird durch<br />

Walter Clüsserath aus Pölich, Bernhard<br />

Weich aus Riol, Karl-Theo Haart<br />

aus Piesport, Stefanie Vornhecke aus<br />

Senheim und Thomas Richter aus Winningen<br />

vertreten. Karl-Josef Thul aus<br />

Thörnich kam als neuer Vertreter aus<br />

dem Weinbauverband anstelle von Daniel<br />

Theisen aus Nehren hinzu. Werner<br />

Kirchhoff (Bernkastel-Kues) und Kurt<br />

Kranz (Brauneberg) wurden für die Winzergenossenschaft<br />

wiedergewählt.<br />

Für die Weinkellereien und Weinkommissionäre<br />

sind weiterhin Thomas Zimmermann,<br />

Zeltingen-Rachtig, und Egbert<br />

Philippi, Mehring, im Kuratorium.<br />

Die Industrie- und Handelskammer ist<br />

durch Albrecht Ehses repräsentiert, die<br />

Landwirtschaftskammer durch Dr. Stephan<br />

Reuter. Als Vertreterin der Versteigerungsringe<br />

wurde Heike Clüsserath<br />

aus Trittenheim im Amt bestätigt. Die<br />

Mosellandtouristik ist durch Landrat<br />

Manfred Schnur, Kreis Cochem-Zell, vertreten.<br />

Für die Kommunalen Gebietskörperschaften<br />

sitzt künftig Winfried Manns,<br />

Geschäftsführer des Gemeinde- und<br />

Städtebundes Rheinland-Pfalz, in dem<br />

Gremium. Wiedergewählt wurden auch<br />

Sandra Berweiler aus Leiwen und Armin<br />

Appel aus Saarburg. Neu im Kuratorium<br />

sind Thorsten Melsheimer aus Reil und<br />

Sebastian Oberbillig aus Trier.


seite 4<br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Sitzung Kreisausschuss<br />

Sitzung Kuratorium<br />

Sitzung Umweltausschuss<br />

Der Kreisausschuss wurde zu einer Sitzung<br />

einberufen für<br />

Montag, 06.05.<strong>2013</strong>, 17:00 Uhr<br />

in den Sitzungssaal<br />

der Kreisverwaltung in Trier.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Abwicklung und Übertragung von<br />

Haushaltsermächtigungen aus dem<br />

HH Jahr 2012 in das HH Jahr <strong>2013</strong><br />

2. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

3. Schulangelegenheit<br />

<strong>4.</strong> Kreisstraßenbauangelegenheit<br />

5. Kreisstraßenbauangelegenheit<br />

6. Schulbauangelegenheit<br />

7. Schulbauangelegenheit<br />

8. Jugendhilfeangelegenheit<br />

9. Verwaltungsangelegenheit<br />

10. Verwaltungsangelegenheit<br />

11. Verwaltungsangelegenheit<br />

12. Verwaltungsangelegenheit<br />

13. Personalangelegenheiten<br />

1<strong>4.</strong> Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Trier, 25.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Günther Schartz, Landrat<br />

Sitzung Jugendhilfeausschuss<br />

Der Jugendhilfeausschuss wurde zu einer<br />

Sitzung einberufen für<br />

Montag, 13.05.<strong>2013</strong>, 17:00 Uhr<br />

in den Sitzungssaal<br />

der Kreisverwaltung in Trier.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Information zum "Fiskalpakt"; Verteilung<br />

der zusätzlichen Bundesmittel<br />

für den U3-Ausbau<br />

2. Ergebnisse der Fachtagung "Sozial<br />

im Raum!?“, Antrag der Mitglieder<br />

des Jugendhilfeausschusses aus<br />

dem Forum Jugendhilfe Region Trier<br />

3. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

<strong>4.</strong> Verwaltungsangelegenheit<br />

5. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Trier, 26.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Günther Schartz, Landrat<br />

Der Kuratorium der Stiftung "Zukunft in<br />

Trier-Saarburg" wurde zu einer nichtöffentlichen<br />

Sitzung einberufen für<br />

Montag, 06.05.<strong>2013</strong>, 16:00 Uhr<br />

in den Sitzungssaal<br />

der Kreisverwaltung in Trier.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Verwaltungsangelegenheiten<br />

2. Vermögensverwaltung<br />

3. Förderangelegenheiten<br />

<strong>4.</strong> Verschiedenes<br />

Trier, 25.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Günther Schartz, Landrat<br />

Der Umweltausschuss wurde zu einer<br />

nicht öffentlich Sitzung einberufen für<br />

Donnerstag, 02.05.<strong>2013</strong>, 16:30 Uhr<br />

in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung<br />

in Trier.<br />

Tagesordnung:<br />

Nicht öffentlicher Teil<br />

1. Umweltpreises <strong>2013</strong><br />

Trier, 19.0<strong>4.</strong><strong>2013</strong><br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Günther Schartz, Landrat<br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />

Bauherr: Naturpark Saar-Hunsrück, Trierer Straße 51, 54411 Hermeskeil<br />

Maßnahme: Sanierung der Fassade, Naturpark-Informationszentrum<br />

Trierer Straße 51, Hermeskeil<br />

Planung und Bauleitung: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Ref. 32, Gebäudemanagement,<br />

Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier<br />

Leistungen: Gewerk 1<br />

Gerüstarbeiten, DIN 18451<br />

ca. 670m² Arbeits- und Schutzgerüst nach DIN 4420/18451<br />

einschl. erforderlicher Leitergänge<br />

Gewerk 2: Malerarbeiten, Fassadensanierung,<br />

DIN 18363/18366<br />

ca. 500m² Fassadenbeschichtung mit Dispersions-<br />

Silikatfarbe<br />

ca. 60m² Beschichtung von Sandsteinwänden,<br />

Gesimse und Vorlagen<br />

ca. 70m² Hydrophobierung des Natursteinsockels<br />

Ausführungszeit: Juni – August <strong>2013</strong><br />

Nebenangebote: Zugelassen<br />

Leistungsverzeichnis: Die Vergabeunterlagen können ab Donnerstag,<br />

25. April <strong>2013</strong> bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg,<br />

Referat 32, Gebäudemanagement, Willy-Brandt-Platz 1,<br />

54290 Trier, gegen Zahlung einer Schutzgebühr<br />

(V-Scheck) angefordert werden (es erfolgt Postversand)<br />

Gewerk 1: 10,00€<br />

Gewerk 2: 15,00€<br />

Angebotseröffnung:<br />

Donnerstag, 16. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> bei der Kreisverwaltung Trier-<br />

Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Zimmer 222<br />

Gewerk 1: 10:30 Uhr<br />

Gewerk 2: 10:45 Uhr<br />

Ende der Zuschlagsfrist: 30. Juni <strong>2013</strong><br />

Nachprüfstelle:<br />

Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A ist die ADD Trier,<br />

Willy-Brandt-Platz 2, 54290 Trier<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Ref. 32, Gebäudemanagement


KREIS-NACHRICHTEN<br />

Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />

Bekanntmachung<br />

des Tages der Wahl<br />

der Landrätin/des Landrats<br />

des Landkreises Trier-Saarburg<br />

und über die Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen<br />

I.<br />

Am Sonntag, dem 22. September <strong>2013</strong>,<br />

findet die Wahl der Landrätin/des Landrats<br />

des Landkreises Trier-Saarburg statt.<br />

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl<br />

wird am Sonntag, dem 06. Oktober<br />

<strong>2013</strong>, durchgeführt.<br />

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes<br />

(KWG) und des § 74 Abs. 1 der<br />

Kommunalwahlordnung (KWO) fordere<br />

ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

für die Wahl der Landrätin/<br />

des Landrats auf.<br />

II.<br />

Wahlvorschläge können von Parteien<br />

im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />

von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen<br />

und Einzelbewerbern<br />

eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen<br />

können auch eine gemeinsame<br />

Bewerberin/einen gemeinsamen<br />

Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag<br />

benennen.<br />

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge<br />

mitgliedschaftlich organisierter<br />

Wählergruppen sind in einer<br />

Versammlung der wahlberechtigten<br />

Mitglieder oder Vertreter des Landkreises<br />

Trier-Saarburg, Wahlvorschläge<br />

nicht mitgliedschaftlich organisierter<br />

Wählergruppen in einer Versammlung,<br />

zu der die Wahlberechtigten des Landkreises<br />

Trier-Saarburg einzuladen sind,<br />

in geheimer Abstimmung aufzustellen.<br />

Eine gemeinsame Bewerberin oder ein<br />

gemeinsamer Bewerber kann auch in<br />

geheimer Abstimmung einer gemeinsamen<br />

Versammlung von wahlberechtigten<br />

Mitgliedern/Anhängerinnen und<br />

Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern<br />

der beteiligten Parteien und Wählergruppen<br />

gewählt werden.<br />

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG<br />

fällt, muss spätestens am 47. Tage vor<br />

der Wahl, das ist am Dienstag, dem 06.<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

August <strong>2013</strong>, beim Landeswahlleiter<br />

Rheinland-Pfalz, <strong>Mai</strong>nzer Straße 14 - 16,<br />

56130 Bad Ems, die Teilnahme an der<br />

Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als<br />

Partei im Sinne des Parteiengesetzes<br />

nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende<br />

Bestätigung zur Wahl der<br />

derzeitigen Vertretungskörperschaft<br />

eingereicht worden war.<br />

III.<br />

Die Wahlvorschläge müssen von einer<br />

Mindestzahl von Wahlberechtigten für<br />

die Wahl der Landrätin/des Landrats<br />

des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag<br />

unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften),<br />

soweit die<br />

Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16<br />

Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon<br />

befreit sind. Die Unterzeichnung<br />

durch die Bewerberinnen und Bewerber<br />

selbst ist unzulässig. Für jede Wahl darf<br />

jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben<br />

werden.<br />

Die Wahlvorschlagsträger sind für die<br />

Beibringung einer ausreichenden Zahl<br />

gültiger Unterstützungsunterschriften<br />

ausschließlich selbst verantwortlich.<br />

Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt<br />

IV.) können Unterstützungsunterschriften<br />

nicht mehr geleistet werden.<br />

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der<br />

Landrätin/des Landrats darf nur eine<br />

Bewerberin oder ein Bewerber benannt<br />

werden.<br />

Der Wahlvorschlag muss von mindestens<br />

230 wahlberechtigten Personen<br />

unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen<br />

von Parteien und Wählergruppen,<br />

auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf<br />

es keiner Unterstützungsunterschriften.<br />

IV.<br />

Der vollständige Wahlvorschlag soll mit<br />

den erforderlichen Anlagen möglichst<br />

frühzeitig beim<br />

Kreiswahlleiter des Landkreises Trier-<br />

Saarburg für die Wahl der Landrätin/<br />

des Landrats<br />

Willy-Brandt-Platz 1<br />

54290 Trier<br />

oder der<br />

seite 5<br />

Kreis Trier-Saarburg<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg,<br />

Zimmer Nr. 377,<br />

Willy-Brandt-Platz 1,<br />

54290 Trier,<br />

eingereicht werden.<br />

Die Einreichungsfrist läuft am 41. Tage<br />

vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem<br />

12. August <strong>2013</strong>, 18.00 Uhr.<br />

V.<br />

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift<br />

über die Benennung der Bewerberin<br />

oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung<br />

der Bewerberin oder<br />

des Bewerbers und Bescheinigung der<br />

Wählbarkeit der Bewerberin oder des<br />

Bewerbers sind beim Kreiswahlleiter<br />

des Landeskreises Trier-Saarburg für die<br />

Wahl der Landrätin/des Landrats, Willy-<br />

Brandt-Platz 1, 54290 Trier, sowie bei der<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung<br />

5 – Kommunales –, Willy-Brandt-<br />

Platz 1, 54290 Trier, erhältlich.<br />

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften<br />

werden auf<br />

Anforderung vom Kreiswahlleiter des<br />

Landkreises Trier-Saarburg für die Landratswahl<br />

sowie der Kreisverwaltung<br />

Trier-Saarburg, Anschriften wie vor, kostenfrei<br />

abgegeben.<br />

54290 Trier, den 22. April <strong>2013</strong><br />

Der Kreiswahlleiter des Landkreises<br />

Trier-Saarburg für die Wahl der<br />

Landrätin/des Landrats<br />

Dieter Schmitt<br />

1. Kreisbeigeordneter als Kreiswahlleiter<br />

Die Stellenausschreibung<br />

Landrätin/Landrat<br />

des Kreises Trier-Saarburg<br />

finden Sie auf der nächsten Seite.<br />

Kreis-Nachrichten<br />

Redaktion<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier<br />

Pressestelle<br />

Verantwortlich<br />

Thomas Müller, Martina Bosch<br />

Tel. 0651-715 -240 / -406<br />

<strong>Mai</strong>l: presse@trier-saarburg.de


seite 6<br />

KREIS-NACHRICHTEN<br />

Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 18 | <strong>2013</strong><br />

Beim LANDKREIS TRIER-SAARBURG ist die Stelle<br />

neu zu besetzen.<br />

Stellenausschreibung<br />

der Landrätin/des Landrats<br />

Die Wahl der Landrätin/des Landrats erfolgt am 22. September <strong>2013</strong> unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen<br />

und Bürger des Landkreises Trier-Saarburg für die Amtszeit von 8 Jahren – ab dem 01. Januar 2014 – nach<br />

den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Urwahl).<br />

Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am<br />

06.Oktober <strong>2013</strong> zwischen den zwei Bewerberinnen/Bewerbern eine Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl die<br />

höchsten Stimmzahlen erhalten haben.<br />

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer Deutsche/r im Sinne Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder<br />

Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik<br />

Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2<br />

des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich<br />

demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.<br />

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.<br />

Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird die Bereitschaft erwartet, nach der Wahl ihren Wohnsitz im Landkreis Trier-<br />

Saarburg oder der Stadt Trier zu nehmen.<br />

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit.<br />

Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das<br />

Amt in die Besoldungsgruppe B5/B6 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.<br />

Neben einer Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin<br />

bzw. Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich.<br />

Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um die Wiederwahl bewerben.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge nur bis zum Montag, dem 12. August <strong>2013</strong>, 18:00 Uhr, beim<br />

Kreiswahlleiter eingereicht werden können – Ausschlussfrist.<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der amtlichen Bekanntmachung vom 22. April <strong>2013</strong> über die Einreichung von<br />

Wahlvorschlägen, die nach der Hauptsatzung des Landkreises in den Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung Trier-<br />

Saarburg vom 02. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> veröffentlicht wurden, die gemeinsam mit den Amtsblättern der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

Kell am See, <strong>Ruwer</strong>, Schweich und Trier-Land sowie dem „Saarburger Kreisblatt“, der „Konzer Rundschau“ und der<br />

Zeitung „Rund um Hermeskeil“ erscheinen.<br />

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder Wählergruppen<br />

die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches<br />

Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe<br />

oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen<br />

Einfluss.<br />

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Führungszeugnisse, Übersicht über den beruflichen<br />

Werdegang usw.) werden erbeten bis zum 22. Juli <strong>2013</strong> - keine Ausschlussfrist - an<br />

Kreisverwaltung Trier-Saarburg<br />

Wahl der Landrätin/des Landrats<br />

Kreiswahlleiter<br />

Willy-Brandt-Platz 1<br />

54290 Trier


<strong>Ruwer</strong> - 43 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

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<strong>Ruwer</strong> - 46 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

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<strong>Ruwer</strong> - 47 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Am 12. <strong>Mai</strong> ist Muttertag!<br />

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zaubert einen frischen Teint.<br />

Schönes für Mama<br />

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AM 12. <strong>Mai</strong> <strong>2013</strong> IST MUTTERTAG<br />

Noch wenige Tage<br />

bis zum<br />

Muttertag!<br />

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E-<strong>Mai</strong>l: m.schwind@wittich-foehren.de<br />

(djd/pt). Sie tröstet und kuschelt,<br />

sie kocht und putzt,<br />

sie verwöhnt und hilft - Mama<br />

ist für ihre Lieben meist<br />

unermüdlich im Einsatz und<br />

darüber hinaus die wichtigste<br />

Bezugsperson der Kinder.<br />

Selbst wenn der Nachwuchs<br />

schon längst erwachsen ist,<br />

bleibt sie oft eine unentbehrliche<br />

Freundin und Ratgeberin.<br />

Kurz: Mutter sein ist wunderschön,<br />

manchmal aber auch<br />

ganz schön anstrengend. Und<br />

so geht das eine oder andere<br />

Fältchen auf Mamas Stirn sicher<br />

auf Kosten der Sprösslinge.<br />

Wie gut, wenn es dann zum<br />

Muttertag einen Ausgleich dafür<br />

gibt. Das ist der perfekte<br />

Zeitpunkt, um Danke zu sagen<br />

und die Mutter auch einmal<br />

nach allen Regeln der Kunst<br />

zu verwöhnen und zu beschenken.<br />

Präsente für die Schönheit<br />

kommen dabei immer gut<br />

an.<br />

Pflegend und verjüngend<br />

Eine gute Idee ist zum Beispiel<br />

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aus Phytosterolen sowie<br />

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und verjüngender Effekt<br />

konnte in einer Studie an 20<br />

Frauen nachgewiesen werden<br />

- und das bereits nach vier Wochen.<br />

Ältere Töchter schenken<br />

dazu vielleicht noch einen<br />

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mit gegenseitiger Massage,<br />

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Fantasie walten lassen<br />

Wenn dann der Bruder oder<br />

die Schwester auch noch nach<br />

einer Aufmerksamkeit zum<br />

Muttertag sucht, lässt sich<br />

das Beauty-Päckchen mit ein<br />

bisschen Fantasie wunderbar<br />

aufstocken. Wie wäre es beispielsweise<br />

mit einem Gutschein<br />

für eine Maniküre?<br />

Man kann auch ein duftendes<br />

Badeöl und einen weichen Naturschwamm<br />

dazulegen oder<br />

Lipgloss mit passendem Nagellack.<br />

Selbst die Kleinen können<br />

mitmachen und der Mami<br />

aus Perlen ein schmückendes<br />

Armband basteln oder den<br />

Handtaschenspiegel mit kleinen<br />

Mosaiksteinchen oder<br />

Glasmalfarben verzieren.


<strong>Ruwer</strong> - 48 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

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Grundlagen der Steuerlehre<br />

Beginn: 03.06., 60 UStd.<br />

Zeiten: montags/mittwochs,<br />

18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 375 € inklusive Unterlagen<br />

Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene in<br />

Theorie und Praxis<br />

Beginn: 19.08., 80 UStd.<br />

Zeiten: montags/mittwochs,<br />

18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 460 € inklusive Unterlagen<br />

KAUFMÄNNISCHE WEITERBILDUNG<br />

Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann<br />

Beginn: 18.05. , 504 UStd.<br />

Zeiten:<br />

samstags, 08:00 bis 15:30 Uhr<br />

Gebühr: 2.875,00 €<br />

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in<br />

Beginn: 03.06. , 648 UStd.<br />

Zeiten: montags/mittwochs<br />

18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 3.300,00 €<br />

Ausbildung der Ausbilder in Prüm in<br />

Kooperation mit der Volkshochschule Prüm<br />

Beginn: 11.09. , 92 UStd.<br />

Zeiten:<br />

mittwochs, 18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 450,00 €<br />

Ausbildung der Ausbilder in Trier<br />

Beginn: 18.09. , 92 UStd.<br />

Zeiten: montags/mittwochs<br />

18:00 bis 21:15 Uhr<br />

Gebühr: 450 €<br />

GEWERBLICH/TECHNISCHE LEHRGÄNGE<br />

Geprüfte/r Logistikmeister/in in Trier<br />

Ausbildung der Ausbilder<br />

Beginn: 2. November <strong>2013</strong><br />

Zeiten: samstags 07:30 Uhr<br />

bis 14:00 Uhr<br />

Gebühr: 450 €<br />

Lehrgang<br />

Beginn: 08.02.14, 944 Ustd.<br />

Zeiten:<br />

samstags, 07:30 bis 14:00 Uhr<br />

Gebühr: <strong>4.</strong>390 €<br />

Geprüfte/r Technischer Betriebswirt<br />

Beginn: 10.11., 620 UStd.<br />

Zeiten: freitags/samstags,<br />

je 17:00 bis 20:30 Uhr<br />

Gebühr: 3.175 €<br />

Geprüfte/r Industriemeister/in Printmedien<br />

Beginn: 08.02.2014, 824 UStd.<br />

Zeiten:<br />

samstags 07:30 bis 14:00 Uhr<br />

Gebühr: 3.890 €<br />

Geprüfte/r Medienfachwirt/in Print<br />

Beginn: 08.02.2014, 824 UStd.<br />

Zeiten:<br />

samstags 07:30 bis 14:00 Uhr<br />

Gebühr: 3.890 €<br />

EDV SEMINARE<br />

Power Point 2010: Einfach und<br />

ansprechend präsentieren<br />

Beginn: 1<strong>4.</strong>05., 20 UStd.<br />

Zeit:<br />

dienstags/donnerstags,<br />

18:30 bis 21:30 Uhr<br />

Gebühr: 240 €<br />

Excel 2010: Ihr Einstieg in Kalkulation,<br />

Planung und Grafik<br />

Beginn: 0<strong>4.</strong>06., 32 UStd.<br />

Zeit:<br />

dienstags/donnerstags,<br />

18:30 bis 21:30 Uhr<br />

Gebühr: 380 €<br />

Daten professionell mit Pivot – Tabellen und<br />

Filtern auswerten<br />

Beginn: 27.08., 8 UStd.<br />

Zeit:<br />

Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />

Gebühr: 190 €<br />

Excel-Automatisierung mit VBA und Makros<br />

Grundlagen – Teil 1<br />

Termin: 03.09., 8 UStd.<br />

Zeit:<br />

Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />

Gebühr: 190 €<br />

Excel-Automatisierung mit VBA und Makros<br />

Grundlagen – Teil 2<br />

Termin: 17.09., 8 UStd.<br />

Zeit:<br />

Dienstag, 09:00 bis 16:30 Uhr<br />

Gebühr: 190 €<br />

TIPPS FÜR EXISTENZGRÜNDER<br />

Informationsabend für Existenzgründer:<br />

Wie mache ich mich selbstständig ?<br />

Termin: 06.05. und 27.05., Trier<br />

Zeiten: je 17:30 bis 19:30 Uhr<br />

Gebühr: je 20 €<br />

(inkl. Seminarunterlagen)<br />

Wie erstelle ich meinen Geschäftsplan?<br />

Termin: 2<strong>4.</strong>05. und 21.06.<br />

Zeiten: je 14:00 bis 17:30 Uhr<br />

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diese Wochenzeitung wird<br />

vorverlegt von Dienstag,<br />

dem 07.05. auf<br />

Montag,<br />

den 06.05.<strong>2013</strong><br />

9.00 Uhr im Verlag.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Verlag + Druck<br />

LINUS WITTICH KG<br />

Anzeigenabteilung


<strong>Ruwer</strong> - 50 - Ausgabe 18/<strong>2013</strong><br />

Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

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der Hildegardis Apotheke<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!<br />

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Beilagenhinweis<br />

Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage<br />

"ja besser hören!"<br />

der Fa. Hörgeräte Roman Wagner.<br />

Wir bitten unsere Leser um beachtung!

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