18.06.2014 Aufrufe

Tarif - Saarbahn GmbH

Tarif - Saarbahn GmbH

Tarif - Saarbahn GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im saarVV<br />

§ 14 Haftung<br />

Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder<br />

Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die<br />

der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein<br />

geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden ist die<br />

Haftung auf 1.000,00 Euro je beförderter Person begrenzt.<br />

§ 15 Verjährung<br />

(1) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in<br />

3 Jahren. Die Verjährung be ginnt mit der Entstehung des<br />

Anspruchs.<br />

(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen<br />

Vorschriften.<br />

§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen<br />

Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrs be hin derungen,<br />

Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie<br />

Platz mangel und unrichtige Auskünfte begründen keine<br />

Ersatz ansprüche. Es wird auch keine Gewähr für das Einhalten<br />

von Anschlüssen übernommen.<br />

§ 17 Gerichtsstand<br />

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem<br />

jeweiligen Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des<br />

jeweiligen Verkehrsunternehmens, mit dem der Beför derungs<br />

vertrag besteht.<br />

52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!