Tarif - Saarbahn GmbH
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Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im saarVV<br />
§ 14 Haftung<br />
Das Verkehrsunternehmen haftet für die Tötung oder<br />
Verletzung eines Fahrgastes und für Schäden an Sachen, die<br />
der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, nach den allgemein<br />
geltenden Bestimmungen. Für Sachschäden ist die<br />
Haftung auf 1.000,00 Euro je beförderter Person begrenzt.<br />
§ 15 Verjährung<br />
(1) Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in<br />
3 Jahren. Die Verjährung be ginnt mit der Entstehung des<br />
Anspruchs.<br />
(2) Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen<br />
Vorschriften.<br />
§ 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen<br />
Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrs be hin derungen,<br />
Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie<br />
Platz mangel und unrichtige Auskünfte begründen keine<br />
Ersatz ansprüche. Es wird auch keine Gewähr für das Einhalten<br />
von Anschlüssen übernommen.<br />
§ 17 Gerichtsstand<br />
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem<br />
jeweiligen Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des<br />
jeweiligen Verkehrsunternehmens, mit dem der Beför derungs<br />
vertrag besteht.<br />
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