Protokoll - Gemeinde Salem
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Protokoll - Gemeinde Salem
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1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 22/2012<br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />
Anwesend als Vorsitzender:<br />
Bürgermeister Härle<br />
18 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
als Schriftführer:<br />
außerdem anwesend:<br />
entschuldigt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />
Ortsreferentin Gruler<br />
Ortsreferent Lutz<br />
Ortsreferent Müller<br />
Ortsreferent Bosch<br />
Ortsreferent Gruber ab § 3<br />
Amtsleiter Lissner<br />
Amtsleiter Meschenmoser<br />
Amtsleiterin Nickl<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Bauer<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Petersen<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Günther<br />
<strong>Gemeinde</strong>rätin Bortfeldt<br />
Ortsreferentin Sattler<br />
Ortsreferentin Schweizer<br />
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.25 Uhr<br />
T A G E S O R D N U N G<br />
Öffentlich<br />
1. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
2. Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung: Beschluss über die Gebührenkalkulation<br />
2013/2014, Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche<br />
Wasserversorgungsanlage und Versorgung der Grundstücke mit Wasser<br />
(Wasserversorgungssatzung) – Beratung und Beschlussfassung<br />
3. Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung: Feststellung der Kostenunterdeckung<br />
2011, Einsatz der Kostenunterdeckungen in die Gebührenkalkulation 2013/2014,<br />
Beschluss über die Gebührenkalkulation 2013/2014, Änderung der Satzung über die<br />
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)<br />
4. Vorstellung des Verwaltungshaushaltes 2013<br />
5. Vorstellung des Vermögenshaushaltes 2013<br />
6. Anfragen und Bekanntgaben
2<br />
Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />
eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />
vermerkt.<br />
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 6 beurkunden:<br />
Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:
3<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />
§ 1 öffentlich<br />
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />
I. Sachvortrag<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 16.10.2012 folgenden nichtöffentlichen<br />
Beschluss gefasst:<br />
Verpachtung des Schlosssee-Cafes<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, das Cafe am Schlosssee für die Saison 2013 wieder an<br />
den bisherigen Pächter, Herrn Bernd Hauser, zu verpachten.<br />
II.<br />
Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD SK
4<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />
§ 2 öffentlich<br />
Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung<br />
Feststellung der Kostenunterdeckung 2011,<br />
Einsatz der Kostenunterdeckungen in die Gebührenkalkulation 2013/2014,<br />
Beschluss über die Gebührenkalkulation 2013/2014,<br />
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)<br />
I. Sachvortrag<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> betreibt die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Die<br />
Abwasserbeseitigung stellt außerdem eine kostenrechnende Einrichtung dar, für die<br />
(kostendeckende) Gebühren zu erheben sind.<br />
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (im Folgenden: VGH) mit Urteil<br />
vom 11.03.2010– 2 S 2938/08 entschieden hat, dass die Erhebung einer nach dem<br />
Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und<br />
Niederschlagswasserentsorgung auch bei kleineren <strong>Gemeinde</strong>n in aller Regel gegen den<br />
Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip verstößt, hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, die Abwassergebühren künftig getrennt nach Schmutz- und<br />
Niederschlagswasserbeseitigung (gesplittete Abwassergebühr) zu erheben.<br />
Nach Fertigstellung der Kalkulation hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 07.12.2010 bzw. am<br />
25.10.2011 den Beschluss gefasst mit Wirkung vom 01.01.2010 bzw. 01.01.2012 eine<br />
Schmutzwassergebühr von 1,60 € je m³ Abwasser sowie eine Niederschlagswassergebühr<br />
von 0,27 € je m² abflussrelevanter Fläche und Jahr zu erheben. Wird Abwasser in<br />
öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die<br />
Gebühr je m³ Abwasser 0,70 € je m³.<br />
Nach § 13 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) können die <strong>Gemeinde</strong>n für die<br />
Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese Gebühren<br />
dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt sind, § 14 Abs. 1 KAG.<br />
Zu diesen Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb<br />
auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene<br />
Abschreibungen, § 14 Abs. 3 KAG.<br />
Bei den Abschreibungen sind die um die Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter<br />
gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen, soweit Beiträge,<br />
Zuweisungen und Zuschüsse nicht als Ertragszuschüsse passiviert und jährlich mit einem<br />
durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst werden.<br />
In der vorliegenden Gebührenkalkulation ist die Kostenunterdeckung für das Jahr 2011<br />
festzustellen.<br />
Das bereinigte Rechnungsergebnis des Jahres 2011 zeigt eine Kostenunterdeckung in<br />
Höhe von – 6.969,39 € (davon Anteil Kostenüberdeckungen der Jahre 2008/2009 =<br />
104.452,06 €).
5<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im Rahmen der Gebührenkalkulation über die Verwendung der<br />
Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen zu entscheiden.<br />
§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG verlangt, dass Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines<br />
Bemessungszeitraumes ergeben, bei ein- oder mehrjährigen Gebührenbemessungen<br />
innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen können<br />
ausgeglichen werden. Die <strong>Gemeinde</strong> liegt mit der Einbeziehung der Kostenüberdeckung<br />
2011 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes.<br />
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 sieht eine getrennte Abwassergebühr von 1,90<br />
€/m³ Schmutzwasser und 0,30 €/m² versiegelter Flächen vor.<br />
Damit findet eine Gebührenanpassung statt.<br />
Gründe für die Fortschreibung sind insbesondere:<br />
- Wegfall der Kostenüberdeckungen aus Vorjahren (2011: 104.452,06 €; 2010:<br />
106.331,87 €; 2009: 78.000,00 €; 2008: 179.000,00 €; 2007: 172.964,63 €)<br />
- Steigerung bei den Betriebskosten<br />
(Energiepreise, Personalkosten, AZV „Obere Seefelder Aach, Ausstieg aus<br />
landwirtschaftlicher Ausbringung des Klärschlamms)<br />
- geringeres Schmutzwasseraufkommen<br />
Ein großer Bereich der Gebührenkalkulation befasst sich mit kalkulatorischen Kosten.<br />
Bei der Abschreibung und Verzinsung sind folgende Sätze zugrunde gelegt:<br />
Ortsnetze und Hausanschlüsse 2 - 4 %<br />
Zuleitungssammler 2 - 2,5 %<br />
Regenüberlaufbecken 2 – 2,5%<br />
Kläranlage 2,5 – 4 %<br />
Pumpen 5 – 7 %<br />
Pumpwerke 8 – 9%<br />
Lagerbehälter 7 – 10 %<br />
Laborgeräte, Schränke, Werkstatteinrichtungen 4 – 10 %<br />
Kanalkamera 14,29 %<br />
Unterwasserpumpen 17 %<br />
EDV-Ausstattung 12 - 20 %<br />
Der Verzinsung des Anlagekapitals liegen die Restwert-Methode und der Mischzinssatz<br />
von 5 % zugrunde.<br />
§ 17 Abs. 3 KAG erfordert bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung<br />
eines Kostenanteils für die öffentliche Straßenentwässerung. Die Berechnung des<br />
Straßenentwässerungsanteils ergibt sich aus der Gebührenkalkulation.<br />
Die Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 ergibt sich aus der<br />
Anlage (Anlage 100).<br />
Weitere Ausführungen können der Dokumentation der Kalkulation entnommen werden.
6<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Die Kostenunterdeckung 2011 mit – 6.969,39 € festzustellen.<br />
2. Die Kostenunterdeckung in die Gebührenkalkulation 2013 entsprechend der Anlage<br />
100 einzubringen.<br />
3. Die von der Verwaltung verwendeten Abschreibungs- und Verzinsungssätze, die der<br />
Gebührenkalkulation zugrunde liegen, anzuerkennen.<br />
4. Die Abwassergebühren ab 01.01.2013 wie folgt festzusetzen:<br />
a.) Schmutzwassergebühr 1,90 € pro cbm.<br />
b.) Niederschlagswassergebühr 0,30 € pro m² abflussrelevante Fläche und Jahr.<br />
c.) Schmutzwassergebühr ohne Anschluss an ein Klärwerk 0,80 € pro cbm.<br />
d.) Niederschlagswassergebühr ohne Anschluss an ein Klärwerk 0,26 € pro m²<br />
abflussrelevante Fläche und Jahr.<br />
5. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung –<br />
Abwassersatzung – in der vorgegebenen Form (Anlage 101) zu beschließen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
AL Lissner erläutert ausführlich die Gebührenkalkulation (Anlage 102).<br />
GR Elben betont, dass man um eine Gebührenerhöhung nicht herumkommt. Er erkundigt<br />
sich, wie die hohen Überdeckungen aus früheren Jahren zustande kamen.<br />
AL Lissner erläutert, dass in den 90er Jahren Gebühren erhoben wurden, die sich im<br />
Nachhinein als zu hoch herausgestellt haben. Diese Überdeckungen wurden dann ab 2001<br />
Schritt für Schritt abgeschmolzen und sind nun vollständig aufgebraucht.<br />
GR Fiedler ist ebenfalls der Ansicht, dass die <strong>Gemeinde</strong> zur vorgeschlagenen<br />
Gebührenerhöhung angehalten ist. Sie erinnert daran, dass man bei der Einführung der<br />
gesplitteten Gebühr bewusst auf eine gleichzeitige Erhöhung verzichtet hat. Nun ist diese<br />
Anpassung sicher unbestritten. Sie hält es für wichtig, die Gebühren regelmäßig zu<br />
überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.<br />
AL Lissner verweist darauf, dass inzwischen alle zwei Jahre eine neue Kalkulation erstellt<br />
wird, sodass die regelmäßige Überprüfung sichergestellt ist.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 700.31 Li/CM
7<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />
§ 3 öffentlich<br />
Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung<br />
Beschluss über die Gebührenkalkulation 2013/2014,<br />
Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />
und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)<br />
– Beratung und Beschlussfassung<br />
I. Sachvortrag<br />
Bei der Wasserversorgung handelt es sich um ein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne<br />
des § 102 <strong>Gemeinde</strong>ordnung. Sie soll einen angemessenen Ertrag für den gemeindlichen<br />
Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> erwirtschaften. Die Wasserversorgung wird in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Salem</strong> seit 01.01.2008 als „Eigenbetrieb“, d. h. mit eigener Rechnungslegung geführt.<br />
Für das wirtschaftliche Unternehmen stellt die <strong>Gemeinde</strong> mit einer<br />
Steuerberatungsgesellschaft das Jahresergebnis fest, ermittelt Jahresgewinne oder –<br />
verluste und erstellt für steuerliche Zwecke eine Bilanz. Bei Erreichen des<br />
Mindesthandelsbilanzgewinnes besteht Konzessionsabgabepflicht.<br />
Die Wassergebühr beträgt seit 01.01.2001 1,28 €. Die <strong>Gemeinde</strong> ist damit anfangs dem<br />
Rentabilitätsgebot nachgekommen.<br />
Die Betriebsergebnisse der Wasserversorgung waren in den letzten Jahren jedoch negativ.<br />
Die Konzessionsabgabe konnte nicht mehr erwirtschaftet werden und ein<br />
Finanzierungsfehlbetrag von rund 1 Mio. € ist entstanden.<br />
Der Jahresabschluss 2011 für die Wasserversorgung wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits<br />
beschlossen.<br />
Die Kalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2013/2014 ergibt sich aus der Anlage<br />
103. Für die Festsetzung der Gebühr werden verschiedene Alternativen dargestellt.<br />
Der Satzungsentwurf (Anlage 104) geht jedoch nur vom kommunalabgaberechtlichen<br />
Kostendeckungsprinzip (ohne Ausweisung einer Konzessionsabgabe) aus. Ebenso wurde<br />
ein weiterer Ertrag für den Haushalt nicht vorgesehen. Hierfür wären stärkere<br />
Gebührenanpassungen erforderlich.<br />
Der Kalkulation der Wassergebühren liegen folgende Abschreibungssätze zugrunde:<br />
Druck- und Fallleitung, Verbundleitungen 3 %<br />
Ortsnetze und Hausanschlüsse 2,5 %<br />
Tiefbrunnen, Pumpwerke, Hochbehälter 2 %<br />
Steuertechnische Einrichtungen 7 %<br />
Geräte, Pumpen 10 %<br />
Fahrzeuge 20 %<br />
Im Bereich der Wasserversorgung wird gebührenrechtlich die Brutto-Methode angewandt.<br />
Die Verzinsung des Anlagekapitals basiert auf der Restwert-Methode und einem<br />
Mischzinssatzes von 5 %.
8<br />
Der vorliegende Satzungsentwurf sieht einen Gebührensatz von 1,50 € pro cbm, also eine<br />
Gebührenanpassung, vor. Die Kalkulation berücksichtigt insbesondere dabei die<br />
Verzinsung des Anlagekapitals und die dadurch entstehenden Steuern. Die Verzinsung<br />
des Eigenkapitals bedeutet steuerrechtlich Gewinn. Gebührenrechtlich fällt die Verzinsung<br />
des Anlagekapitals aber unter den Kostenbegriff (§ 14 KAG). Mit Erzielung eines<br />
steuerlichen Gewinnes entsteht Körperschaft-, Kapitalertrags- und Gewerbesteuer.<br />
Die Gründe für die Anpassung liegen in den deutlich gestiegenen Kosten und den<br />
erheblichen Investitionen in das Wasserversorgungsnetz. Die <strong>Gemeinde</strong> konnte – trotz<br />
erheblicher Personal- und Sachkostensteigerungen – die Gebühr 12 Jahre stabil halten.<br />
Eine Anpassung an die derzeitige Kostenstruktur ist unvermeidlich. Der vorgeschlagene<br />
Gebührensatz stellt die Mindestanforderung der Vorgaben des Gebührenrechts dar und<br />
entspricht auf die Laufzeit seit 2001 lediglich einer Erhöhung von 1,2 % jährlich.<br />
Auch für die Zählergebühren wurde eine Nachberechnung durchgeführt. Diese bleiben<br />
unverändert.<br />
II.<br />
Antrag des Bürgermeisters<br />
1. Der vorgelegten Gebührenkalkulation (Anlage 103) zuzustimmen.<br />
2. Die Wassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 auf 1,50 €/m³ festzusetzen.<br />
3. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form<br />
(Anlage 104) zu beschließen.<br />
III.<br />
Aussprache<br />
AL Lissner erläutert ausführlich die Gebührenkalkulation (Anlage 105).<br />
GR Fiedler verweist darauf, dass bei dieser Gebühr regelmäßigere Erhöhungen sicher<br />
hilfreich gewesen wären. Dann könnte man bei der jetzigen Anpassung auch die<br />
Konzessionsabgabe einbeziehen, was damals bei der Gründung des Eigenbetriebs ja Ziel<br />
war. Wenn die nun vorgeschlagene Gebührenerhöhung vollzogen ist, sieht sie als zweiten<br />
Schritt eine weitere Anpassung, mit der dann auch die Konzessionsabgabe erwirtschaftet<br />
werden kann.<br />
Der Vorsitzende hält es für entscheidend, dass bei der Abwasserbeseitigung und der<br />
Wasserversorgung darauf geachtet wird, dass kein Investitionsstau entsteht und die<br />
Anlagen alle laufend unterhalten und erneuert werden. Inzwischen prüft die <strong>Gemeinde</strong> bei<br />
jeder Straßenbaumaßnahme auch den Zustand der Leitungen. Seiner Ansicht nach wäre<br />
eine andere Vorgehensweise nicht zukunftsweisend.<br />
IV.<br />
Beschluss<br />
Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 815.32 Li/CM
9<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />
§ 4 öffentlich<br />
Vorstellung des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2013<br />
I. Sachvortrag<br />
A. Allgemeine wirtschaftliche Lage<br />
Die deutsche Wirtschaft wächst, wenn auch mit merklich gedämpfter Dynamik. In einem<br />
schwierigen weltwirtschaftlichen und insbesondere europäischen Umfeld erweist sie sich<br />
bislang weiterhin als vergleichsweise robust und widerstandsfähig. Nach einem unerwartet<br />
wachstumsstarken ersten Quartal erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt im zweiten<br />
Quartal weiter um preis-, kalender-, und saisonbereinigt 0,3 %. Den aktuellen<br />
Konjunkturindikatoren zufolge dürfte die Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte weiter<br />
recht stabil verlaufen. So konnten sich Stimmungsindikatoren nach teilweise deutlichen<br />
Eintrübungen in den vorangegangenen Monaten im August wieder leicht erholen.<br />
Gleichwohl überwiegen die Abwärtsrisiken für die Konjunktur nach wie vor und bleiben<br />
beachtlich.<br />
Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf die durch die Euro-Staatsschuldenkrise ausgelöste<br />
Vertrauenskrise zurückzuführen. Auch wenn sich die Situation an den Finanzmärkten<br />
zuletzt wieder etwas entspannt hat, bleibt die deutsche Wirtschaft von den teilweise<br />
deutlich rezessiven Entwicklungen vornehmlich in den südeuropäischen Ländern nicht<br />
unberührt. So sind die Warenausfuhren in den Euroraum, den nach wie vor wichtigsten<br />
deutschen Exportmarkt, im ersten Halbjahr 2012 merklich unter den Stand des Vorjahres<br />
gefallen. Stabilisierend auf unsere Handelspartner wirkt, dass die deutschen Einfuhren aus<br />
dem Euroraum wieder zunehmen. Dies kommt unter anderem auch Italien und Portugal<br />
zugute. Zugleich könnten dies erste Anzeichen dafür sein, dass in diesen Ländern<br />
strukturelle Veränderungen angestoßen wurden, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessern<br />
und so zum Abbau der wirtschaftlichen Ungleichgewichte im Euroraum beitragen.<br />
Nicht nur im Euroraum, auch in anderen wichtigen Industriestaaten wie den USA und<br />
Japan sowie in großen Schwellenländern wie China hat sich die Wachstumsdynamik im<br />
zweiten Quartal deutlich abgeschwächt. Vor diesem Hintergrund hatte der IWF in seiner im<br />
Juli veröffentlichten Prognose die Wachstumsaussichten für die Weltwirtschaft insgesamt<br />
zurückgenommen. Für das Jahr 2012 erwartet er einen realen Anstieg des BIP von 3,5 %<br />
und für den Welthandel eine spürbare Verlangsamung des Wachstums auf 3,8 %. Aus den<br />
einzelnen Wirtschaftsräumen kommen dabei auch weiterhin sehr unterschiedliche Signale.<br />
In den USA gibt es leichte Anzeichen für eine Belebung der Konjunktur. Die dortigen<br />
Frühindikatoren sind aber weiterhin gemischt.<br />
Die Entwicklung der Weltwirtschaft bleibt fragil, das Umfeld für die deutsche<br />
Außenwirtschaft per Saldo vorerst schwierig. Dennoch zeigen sich die deutschen<br />
Ausfuhren insgesamt in der Tendenz weiter aufwärts gerichtet. Im Juli legten sie um 0,5 %<br />
zu. Ausschlaggebend für die anhaltend positive Entwicklung waren die hohe<br />
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und ihr in den Wachstumsmärkten<br />
weiterhin gefragtes Produktsortiment. Die nominalen Wareneinfuhren nahmen im Juli um<br />
0,9 % zu.
10<br />
Die wirtschaftlichen Aktivitäten im Produzierenden Gewerbe haben sich nach schwacher<br />
Entwicklung zu Jahresbeginn in den letzten Berichtsmonaten wieder deutlich belebt.<br />
Sowohl die Industrie- als auch die Bauproduktion expandierten im Juli mit 1,7 % bzw. 1,9<br />
% unerwartet kräftig. Die Industrie wurde dabei vom wachsenden Auslandsgeschäft mit<br />
den Ländern außerhalb des Euroraums sowie von einer zuletzt deutlichen Belebung des<br />
Inlandsabsatzes von Investitionsgütern gestützt. Der Bau wird durch das unverändert sehr<br />
niedrige Zinsniveau begünstigt. Die Chancen, dass sich diese konjunkturellen<br />
Kernbereiche der Wirtschaft trotz des insgesamt schwierigen Umfeldes in der zweiten<br />
Jahreshälfte stabil entwickeln, sind damit gestiegen. Dies ist durch die Entwicklung der<br />
Industrieaufträge unterlegt, die bei einer leichten Erholung im Juli (+0,5 %) tendenziell<br />
seitwärts gerichtet blieben. Die Stimmung in der Industrie ist zwar nach wie vor belastet. Im<br />
August zeigten sich aber nach mehrmonatiger Eintrübung sowohl beim ifo-<br />
Geschäftsklimaindex als auch beim Markit/BME-Einkaufsmanagerindex leichte<br />
Aufhellungen. Nach der rückläufigen Entwicklung der Industrieproduktion im ersten<br />
Halbjahr dieses Jahres zeichnet sich nach den vorliegenden Konjunkturindikatoren<br />
nunmehr eine Stabilisierung ab.<br />
Die Auswirkungen der im bisherigen Jahresverlauf schwächeren konjunkturellen Dynamik<br />
werden zunehmend am Arbeitsmarkt sichtbar. Seit dem Frühjahr ist wieder ein leichter<br />
Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Im August nahm sie wie bereits im Monat<br />
zuvor saisonbereinigt um 9.000 Personen zu. Der Aufbau der Beschäftigung setzt sich<br />
aber fort. Die Erwerbstätigkeit nimmt, gestützt auf das Wachstum der<br />
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, weiter zu. Mit einem Plus von<br />
saisonbereinigt 16.000 Personen fiel der Beschäftigungsaufbau im Juli konjunkturbedingt<br />
aber merklich schwächer aus als in den Monaten zuvor.<br />
Obgleich die abnehmende Dynamik am Arbeitsmarkt nicht zu übersehen ist, stützt er<br />
weiterhin die Konjunktur. Neben dem Anstieg der Löhne bleibt das anhaltende<br />
Beschäftigungswachstum der entscheidende Faktor für die Zunahme der verfügbaren<br />
Einkommen. Dies sorgt trotz gestiegener konjunktureller Skepsis der Verbraucher für ein<br />
stabiles Konsumklima und eine solide Basis für eine anhaltend positive Entwicklung der<br />
privaten Konsumausgaben.<br />
B. Verwaltungshaushalt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Der vorliegende Entwurf des Verwaltungshaushaltes schließt mit Einnahmen und<br />
Ausgaben von 23.190.000,00 €. Das Volumen hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um<br />
1.440.000,00 € oder 6,6 % erhöht.<br />
Die Orientierungsdaten des Landes wurden am 24.09.2012 veröffentlicht. Die Daten<br />
werden allerdings aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung in Teilen<br />
nochmals modifiziert.<br />
Bei der Berechnung der einzelnen Ansätze für den Verwaltungshaushaushalt wurde von<br />
einer fortgeschriebenen Einwohnerzahl von 11.185 Einwohnern zum 30.06.2012<br />
(30.06.2011: 11.179 E) ausgegangen.<br />
Der Grundkopfbetrag für die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich erhöht sich<br />
von 915,00 €/Einwohner um 11,4 % auf 1.020,00 €/Einwohner. Bei der<br />
Investitionspauschale ist mit einem Kopfbetrag von 50,00 €/E zu rechnen.<br />
Im Bereich des <strong>Gemeinde</strong>anteils an der Einkommensteuer wird mit einem Wert von<br />
4,6Mrd. € für die Kommunen gerechnet. Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage soll bei<br />
69 % bleiben.
11<br />
Bei der Kreisumlage hoffen und drängen die Kommunen im Bodenseekreis auf eine<br />
Senkung auf 33 % der Steuerkraftsumme (Vorjahr 35%). Der Kreis erhält unter<br />
Berücksichtigung einer deutlich gestiegenen Steuerkraftsumme der <strong>Gemeinde</strong>n dennoch<br />
ein deutliches Mehraufkommen an Kreisumlage. Bis zur Entscheidung über den Hebesatz<br />
wurde zunächst mit dem aktuellen Wert gerechnet.<br />
Im Unterabschnitt 9000 – Steuern und Allgemeine Zuweisungen – kann die <strong>Gemeinde</strong> ein<br />
Einnahmeplus von ca. 1.035.000,00 € verzeichnen. Gleichzeitig sind die Ausgaben um rd.<br />
472.000,00 € gegenüber 2011 gesunken, so dass eine Nettoverbesserung von 1,507 Mio.<br />
eintritt.<br />
Die Einnahmen aus den Sachkostenbeträgen des Landes (887.670,00 €), die 90 % der<br />
Sachkosten decken sollen, senken sich aufgrund sinkender Schülerzahlen gegenüber dem<br />
Vorjahr um rd. 6.000,00 €.<br />
Das Ziel einer Begrenzung des Abmangels bei der Musikschule von maximal 150.000,00 €<br />
scheint im Jahr 2013 eingehalten werden zu können.<br />
Im Rahmen der Haushaltserlasse des Landratsamtes und bei der letzten überörtlichen<br />
Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt wurde die <strong>Gemeinde</strong> nachdrücklich aufgefordert,<br />
den Kostendeckungsrad des Bestattungswesens deutlich zu erhöhen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist<br />
dieser Aufforderung im Jahr 2010 nachgekommen und hat eine stufenweise Anpassung<br />
der Gebührensätze bis auf den landesdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad<br />
beschlossen. Die abschließende Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2012. Eine<br />
Verbesserung des Kostendeckungsgrades wird mit längerer Dauer der Umstellung<br />
eintreten.<br />
Im Bereich der Kindergartengebühren erfolgte im Jahr 2010 die Umstellung auf das vom<br />
<strong>Gemeinde</strong>tag empfohlene landeseinheitliche (württembergische) Modell. Gleichzeitig<br />
wurden die Elternbeiträge an die gestiegenen Kosten angepasst. Durch die Umstellung der<br />
Gebühren werden aber keine Mehreinnahmen erzielt, sondern es findet lediglich eine<br />
Umschichtung der Gebühren statt, bei der Familien mit mehr Kindern in der Familie<br />
entlastet werden. Zum 01.01.2012 und 01.01.2013 erfolgte eine rd. 2 % Erhöhung<br />
Gebühren. Im Laufe des Jahres 2013 werden neue Richtsätze der Landesverbände ab<br />
dem Kindergartenjahr 2013/2014 erwartet.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> schießt im Bereich des Kindergartens und der Kleinkindbetreuung einen<br />
Betrag von etwas mehr als 1,1 Mio. € zu. Der Kostendeckungsgrad beträgt 51,2 %. Der<br />
Beitrag der Gebühren an den reinen Betriebskosten (ohne kalk. Kosten) beträgt laut Plan<br />
2013 nur noch 13,6 %. Zielvorgabe der Spitzenverbände ist hier ein Wert von über 20 %.<br />
Seit 1998 wurden zur sauberen Abgrenzung der Kosten für die gemeindlichen Projekte des<br />
Vermögenshaushaltes, für die die Bauverwaltung die Planung und Bauleitung übernimmt,<br />
Honorare verrechnet. Diese werden dem jeweiligen Projekt im Vermögenshaushalt belastet<br />
und bei der Bauverwaltung vereinnahmt. Für 2013 werden 10.000,00 € (Vorjahr: 10.000,00<br />
€) veranschlagt.<br />
Die pauschale Zuweisung für die <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen beträgt 2013<br />
voraussichtlich pro Kilometer 2.600,00 € (Vorjahr: 2.800,00 €). Bei 43,2 km in der<br />
Straßenbaulast der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> befindlichen <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen erhält die<br />
<strong>Gemeinde</strong> somit 112.320,00 €.<br />
Bei den pauschalen Zuweisungen nach § 27 FAG werden bei einem Entschädigungssatz<br />
pro Hektar Gemarkungsfläche mit 8,40 € (Vorjahr: 9,60 €) 52.668,00 € erwartet.<br />
Im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren kalkuliert die <strong>Gemeinde</strong> mit<br />
kostendeckenden Gebührensätzen. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs<br />
Baden-Württemberg war die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet rückwirkend für das Jahr 2010 eine
12<br />
getrennte Abwassergebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) einzuführen. Mit<br />
der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, die<br />
bisherige Gebühr wird lediglich verursachungsgerecht aufgeteilt. Durch die Neukalkulation<br />
ergeben sich Gebührensteigerungen im Bereich der Wasser- und Abwassersatzung.<br />
Die Konzessionsabgabe für die Elektrizitätsversorgung und die Gasversorgung sind für das<br />
Jahr 2013 stabil veranschlagt. Insgesamt können für die Elektrizitätsversorgung<br />
292.000,00 € und für die Gasversorgung 20.000,00 € eingeplant werden.<br />
Der Basiswert beim <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer soll laut Haushaltserlass 4,6<br />
Mrd. € betragen. Diese Summe wird 2013 aufgrund von neuen, für die Jahre 2012 bis 2014<br />
gültigen Schlüsselzahlen auf die <strong>Gemeinde</strong>n verteilt. Aufgrund der Einwohnerzuwächse in<br />
den letzten Jahren errechnete sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> eine geringfügig höhere<br />
Schlüsselzahl. Aufgrund der überraschend positiven Steuerentwicklung kann für 2013<br />
bereits wieder mit einer Erhöhung von 269.300,00 geplant werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Umsatzsteuer – ebenfalls verteilt aufgrund einer neuen<br />
Schlüsselzahl (0,0005167) – wird sich gegenüber dem Vorjahr auf 562 Mio. € erhöhen<br />
(Vorjahr 527 Mio. €). Der <strong>Gemeinde</strong>anteil beträgt demnach 290.385,00 €.<br />
Eine Änderung der Realsteuerhebesätze ist nicht geplant.<br />
Für die Grundsteuer A wurden mit 110.000,00 € (Vorjahr: 114.000,00 €) und für die<br />
Grundsteuer B 1.025.000,00 € (Vorjahr: 1.000.000,00 €) veranschlagt.<br />
Im Bereich der Gewerbesteuer muss aufgrund der zuletzt vereinnahmten Beträge mit<br />
einem geringeren Aufkommen von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €) gerechnet werden.<br />
Bei der kommunalen Investitionspauschale kann derzeit von einem steigenden Betrag des<br />
pro Kopf gewichteten Einwohner von 50,00 € ausgegangen werden. Dies bedeutet<br />
Einnahmen von 652.100,00 €.<br />
Aufgrund der eigenen Steuerkraft im Verhältnis zu den niedrigen Steuereinnahmen und<br />
gestiegenen Kopfbeträge 2011 ist eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen aus dem<br />
Finanzausgleich zu erwarten. Die <strong>Gemeinde</strong> erhält hier Mehrereinnahmen von 984.735,00<br />
€.<br />
Die für den kommunalen Sportstättenbau zur Verfügung stehenden Mittel werden seit dem<br />
Jahr 2006 in vollem Umfang nur noch als einzelfallbezogene Projektförderung gewährt. Für<br />
die Sportstättenpauschale stehen deshalb keine Mittel mehr zur Verfügung.<br />
Zum Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung entstehenden<br />
Mindereinnahmen werden den <strong>Gemeinde</strong>n über den Familienleistungsausgleich<br />
voraussichtlich 429 Mio. € (Vorjahr: 409 Mio. €) zufließen. Der Betrag wird nach den<br />
Schlüsselzahlen zur Aufteilung des <strong>Gemeinde</strong>anteils an der Einkommensteuer verteilt. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> erhält hier Einnahmen von 462.119,00 €.<br />
Der Umlagesatz bei der Gewerbesteuerumlage soll auf 69 v. H. belassen werden. Bei<br />
einem Gewerbesteueraufkommen 2013 von 2,5 Mio. € beträgt die Umlage 507.353,00 €<br />
(Vorjahr: 588.529,00 €).<br />
Aufgrund der niedrigen Steuerkraft der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> beträgt der<br />
Finanzausgleichsumlagesatz 22,10 % (Vorjahr: 22,64 %). Dadurch ergibt sich eine<br />
Finanzausgleichsumlage in Höhe von 2.287.387 € (- 183.517,00 €).<br />
Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst komplett neu gefasst wurde, wurden<br />
alle Mitarbeiterinnen Ende 2007 in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />
übergeleitet. Dies hatte zunächst faktisch keine Mehrausgaben zur Folge. Die Laufzeit der
13<br />
aktuellen Tarifeinigung ist bis 28.02.2014 vereinbart. Für 2013 kann damit einer<br />
Personalkostenerhöhung von 1,4 % zum 01.01. und 1,4 % zum 01.08. gerechnet werden.<br />
Die tarifliche Leistungszulage mit 2,0 % ist ebenfalls eingeplant. Die Höhergruppierungen<br />
bzw. Beförderungen 2013 wurden in die Personalkostenhochrechnung eingearbeitet. Die<br />
deutliche Steigerung der Personalkosten beruht insbesondere auf Personalmehrung im<br />
Betreuungsbereich.<br />
Bei der Krankenversicherung wurde der einheitliche Beitragssatz von 15,2 %, bei der<br />
Rentenversicherung ein Beitragssatz von 19,6 % zugrunde gelegt. Der Beitragssatz für die<br />
Zusatzversorgungskasse liegt bei 7,65 %, die Sätze für die Pflegeversicherung und die<br />
Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf 1,95 % bzw. auf 2,8 %. Die<br />
Versorgungsumlage an den kommunalen Versorgungsverband beträgt 37 %. Die Beihilfen<br />
für Versorgungsempfänger werden ab 2005 über eine besondere Umlage finanziert. Sie<br />
beträgt 2013 2.500,00 € für gesetzlich Versicherte und 8.600,00 € für privat Versicherte.<br />
Durch die Erhöhung des Anteils der Versorgungsempfänger im Verhältnis zu den<br />
Aktivbeamten muss die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> einen erhöhten Betrag für die<br />
Versorgungsumlage aufwenden.<br />
Zum 30.06.2013 befinden sich voraussichtlich drei Mitarbeiterinnen in Elternzeit.<br />
Insgesamt steigen die Personalkosten – siehe Sammelnachweis 4 – von 5.030.000,00 €<br />
auf 5.300.000,00 € (+ 5,03 %). Durch Kostenersätze vermindern sich die Personalkosten.<br />
Für die Unterhaltung von Gebäuden wurde im Sammelnachweis 50 – Unterhaltung<br />
bebauter Grundstücke – ein Betrag von 299.000,00 € (Vorjahr: 255.000,00 €) bereitgestellt.<br />
Die Einzelmaßnahmen im Sammelnachweis 50 werden in der Anlage zum Haushaltsplan<br />
dargestellt.<br />
Der Ausgabenbedarf im Bereich der Gebäudeunterhaltung der letzten Jahre verdeutlicht,<br />
dass die Erhaltung der Gebäudesubstanz der mehr als 80 gemeindeeigenen Gebäude mit<br />
einem großen finanziellen Aufwand verbunden ist. Vor diesem Hintergrund und aufgrund<br />
der aktuellen Finanzsituation sollte von der Schaffung weiterer Einrichtung soweit möglich<br />
abgesehen werden.<br />
Bei den Bewirtschaftungskosten – Sammelnachweis 54 – wird mit einem Ausgabevolumen<br />
von 730.000,00 € (Vorjahr: 715.000,00 €) gerechnet.<br />
Nachfolgend sind alle Abweichungen der Planansätze des Verwaltungshaushalts zum<br />
Vorjahr über 10.000,00 € (ohne Sammelnachweise und ohne innere Verrechnungen)<br />
dargestellt
14<br />
HH-Stelle<br />
Bezeichnung<br />
Planwert<br />
Vorjahr<br />
Akt. Ansatz<br />
Abweichung<br />
1 0000 1513 Kostenersätze Kreisfamilienfest 15.000 0 -15.000<br />
1 0000 5821 Informationsfahrt <strong>Gemeinde</strong>rat 0 12.000 12.000<br />
1 0000 6681 Aufwendungen kreisweites Familienfest 27.000 0 -27.000<br />
1 0300 8420 Erstattungszinsen 18.147 210.000 191.853<br />
1 0520 6681 Kosten der Wahlen 22.000 9.000 -13.000<br />
1 1100 1000 Verwaltungsgebühren 70.000 90.000 20.000<br />
1 1100 6370 Spezielle Sachausgaben der Ordnungsverwaltung 45.000 60.000 15.000<br />
1 1140 1610 Erstattungen vom Land 18.371 0 -18.371<br />
1 1300 5200 Geräte, Ausstattungsgegenstände 25.000 5.000 -20.000<br />
1 1300 5210 Geräte, Ausstattung Budget 0 20.000 20.000<br />
1 2250 1710 Sachkostenbeiträge vom Land - RS - 346.538 334.552 -11.986<br />
1 4610 1710 Zuweisung und Zuschüsse vom Land - BZ 0 16.700 16.700<br />
1 4640 1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 769.434 867.567 98.133<br />
1 4640 6782 Übernahme Kosten Tagespflege 25.000 0 -25.000<br />
1 4642 1100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 44.000 55.000 11.000<br />
1 4643 6850 Verzinsung des Anlagekapitals 48.588 24.422 -24.166<br />
1 4643 7180 Zuweisungen/Zuschüsse übrige Bereiche 236.000 265.100 29.100<br />
1 4644 1100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 38.000 50.000 12.000<br />
1 4980 1510 Ersatz Aufwendungen Verwaltung 185.600 169.400 -16.200<br />
1 4981 6360 Seniorenausflug, Altentage 16.000 3.000 -13.000<br />
1 5710 6850 Verzinsung Anlagekapital Freibadanlage 139.443 151.308 11.865<br />
1 6000 6010 Sächlicher Aufwand d. Bauleitplanung 47.000 25.000 -22.000<br />
1 6300 6762 Ablösung Unterhaltung Linksabbieger Gewerbegebiet 30.000 76.000 46.000<br />
1 6300 6791 Kostenanteil Strassenentwässerung 197.668 208.019 10.351<br />
1 6700 5100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 10.000 24.000 14.000<br />
1 6750 6790 Kostenbeitrag Bauhof 171.449 68.808 -102.641<br />
1 7000 1110 Abwassergebühren 1.026.158 1.202.492 176.334<br />
1 7000 1690 Kostenanteil für Straßenentwässerung 197.668 208.019 10.351<br />
1 7000 5101 Unterhaltung der Kläranlage 5.000 20.000 15.000<br />
1 7000 5700 Betriebsaufwand Kammerfilterpresse 16.000 31.000 15.000<br />
1 7000 6810 Abschreibung 634.004 652.920 18.916<br />
1 7000 6850 Verzinsung des Anlagekapitals 279.431 301.695 22.264<br />
1 7500 6850 Verzinsung des Anlagekapitals 108.653 91.818 -16.835<br />
1 7673 1512 Getränkeverkauf 22.000 3.500 -18.500<br />
1 7673 6361 Getränkeeinkauf 19.000 3.000 -16.000<br />
1 7710 5500 Haltung von Fahrzeugen 81.000 95.000 14.000<br />
1 7710 6820 Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen 55.448 65.985 10.537<br />
1 7900 1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 0 10.200 10.200<br />
1 8830 1420 Pachteinnahmen 28.000 12.500 -15.500<br />
1 9000 0010 Grundsteuer B 1.000.000 1.025.000 25.000<br />
1 9000 0030 Gewerbesteuer 2.900.000 2.500.000 -400.000<br />
1 9000 0100 <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer 4.685.820 4.955.120 269.300<br />
1 9000 0120 <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Umsatzsteuer 279.018 290.385 11.367<br />
1 9000 0410 Schlüsselzuweisungen FAG 2.529.728 3.514.463 984.735<br />
1 9000 0411 Investitionspauschale FAG 523.952 652.100 128.148<br />
1 9000 0910 Familienleistungsausgleich 444.884 462.119 17.235<br />
1 9000 8100 Gewerbesteuerumlage 588.529 507.353 -81.176<br />
1 9000 8310 Finanzausgleichsumlage an das Land 2.470.904 2.287.387 -183.517<br />
1 9000 8320 Kreisumlage 3.830.010 3.622.558 -207.452<br />
1 9100 2710 Abschreibung für unbewegliches Anlagevermögen 908.579 924.183 15.604<br />
1 9100 2720 Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen 81.467 93.564 12.097<br />
1 9100 2750 Verzinsung des Anlagekapitals 954.656 924.115 -30.541<br />
1 9100 8500 Deckungsreserve 155.000 240.000 85.000<br />
1 9100 8600 Allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.000.000 2.100.000 1.100.000
15<br />
Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2011 einen Stand von 2.854.163,48 € auf. Zur<br />
Finanzierung des Vermögenshaushaltes bis 2012 ist eine Entnahme mit 800.000,00 €<br />
vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage ist 2013 eine Entnahme von<br />
1.500.000,00 € vorgesehen.<br />
Die planerische Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt + 2.100.000,00 €.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> ist seit 31.12.2011 schuldenfrei. Nach derzeitigem Stand der<br />
Vermögenshaushaltsplanung ist eine Kreditaufnahme von ca. 1,5 Mio. € im Jahr 2013<br />
erforderlich.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> verhält sich weiterhin antizyklisch, in dem auch in guten Zeiten eine solide<br />
Ausgabepolitik betrieben wurde, während in wirtschaftlich schwächeren Zeiten eine<br />
Stärkung der Wirtschaft erfolgt.<br />
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Haushaltsplan 2013 eine deutliche Verbesserung der<br />
Verhältnisse, aber noch keine Entwarnung bringt.<br />
II.<br />
Aussprache<br />
AL Lissner stellt ausführlich die wichtigsten Positionen des Planentwurfs für den<br />
Verwaltungshaushalt vor (Anlage 106)<br />
III.<br />
Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD 902.40 Li/CM
16<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />
Niederschrift über die Beratungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />
§ 5 öffentlich<br />
Vorstellung des Vermögenshaushaltes 2013<br />
I. Aussprache<br />
AL Lissner informiert über die Eckdaten für den Vermögenshaushalt 2013 (Anlage 106)<br />
und weist darauf hin, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat die Prioritätenliste noch beraten wird und<br />
somit in der Hand hat, ob sich an den dargestellten Ansätzen für den Vermögenshaushalt<br />
noch etwas verändert.<br />
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die finanzielle Situation der <strong>Gemeinde</strong> 2013<br />
insgesamt verbessern wird, sodass der <strong>Gemeinde</strong>rat die Haushaltsplanung entspannt<br />
angehen kann.<br />
II.<br />
Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />
Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />
Bürgerdienste 2<br />
Bauwesen und Liegenschaften 2<br />
Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />
Az:<br />
ZD Sk