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Protokoll - Gemeinde Salem

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1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> 22/2012<br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />

Anwesend als Vorsitzender:<br />

Bürgermeister Härle<br />

18 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

als Schriftführer:<br />

außerdem anwesend:<br />

entschuldigt:<br />

<strong>Gemeinde</strong>amtsfrau Stark<br />

Ortsreferentin Gruler<br />

Ortsreferent Lutz<br />

Ortsreferent Müller<br />

Ortsreferent Bosch<br />

Ortsreferent Gruber ab § 3<br />

Amtsleiter Lissner<br />

Amtsleiter Meschenmoser<br />

Amtsleiterin Nickl<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Bauer<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Petersen<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat Günther<br />

<strong>Gemeinde</strong>rätin Bortfeldt<br />

Ortsreferentin Sattler<br />

Ortsreferentin Schweizer<br />

Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.25 Uhr<br />

T A G E S O R D N U N G<br />

Öffentlich<br />

1. Bekanntgabe von in nicht öffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

2. Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung: Beschluss über die Gebührenkalkulation<br />

2013/2014, Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche<br />

Wasserversorgungsanlage und Versorgung der Grundstücke mit Wasser<br />

(Wasserversorgungssatzung) – Beratung und Beschlussfassung<br />

3. Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung: Feststellung der Kostenunterdeckung<br />

2011, Einsatz der Kostenunterdeckungen in die Gebührenkalkulation 2013/2014,<br />

Beschluss über die Gebührenkalkulation 2013/2014, Änderung der Satzung über die<br />

öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)<br />

4. Vorstellung des Verwaltungshaushaltes 2013<br />

5. Vorstellung des Vermögenshaushaltes 2013<br />

6. Anfragen und Bekanntgaben


2<br />

Die Befangenheitsvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung wurden geprüft. Wenn die Befangenheit<br />

eines oder mehrerer <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder festgestellt wurde bzw. wenn sich <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

für befangen erklärt haben, ist dies beim Beschluss des jeweiligen Tagesordnungspunktes<br />

vermerkt.<br />

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Niederschrift §§ 1 – 6 beurkunden:<br />

Bürgermeister: <strong>Gemeinde</strong>räte: Schriftführer:


3<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />

§ 1 öffentlich<br />

Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüssen<br />

I. Sachvortrag<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung vom 16.10.2012 folgenden nichtöffentlichen<br />

Beschluss gefasst:<br />

Verpachtung des Schlosssee-Cafes<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, das Cafe am Schlosssee für die Saison 2013 wieder an<br />

den bisherigen Pächter, Herrn Bernd Hauser, zu verpachten.<br />

II.<br />

Hiervon gibt die Verwaltung Kenntnis<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD SK


4<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />

§ 2 öffentlich<br />

Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung<br />

Feststellung der Kostenunterdeckung 2011,<br />

Einsatz der Kostenunterdeckungen in die Gebührenkalkulation 2013/2014,<br />

Beschluss über die Gebührenkalkulation 2013/2014,<br />

Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)<br />

I. Sachvortrag<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> betreibt die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Die<br />

Abwasserbeseitigung stellt außerdem eine kostenrechnende Einrichtung dar, für die<br />

(kostendeckende) Gebühren zu erheben sind.<br />

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (im Folgenden: VGH) mit Urteil<br />

vom 11.03.2010– 2 S 2938/08 entschieden hat, dass die Erhebung einer nach dem<br />

Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und<br />

Niederschlagswasserentsorgung auch bei kleineren <strong>Gemeinde</strong>n in aller Regel gegen den<br />

Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip verstößt, hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, die Abwassergebühren künftig getrennt nach Schmutz- und<br />

Niederschlagswasserbeseitigung (gesplittete Abwassergebühr) zu erheben.<br />

Nach Fertigstellung der Kalkulation hat der <strong>Gemeinde</strong>rat am 07.12.2010 bzw. am<br />

25.10.2011 den Beschluss gefasst mit Wirkung vom 01.01.2010 bzw. 01.01.2012 eine<br />

Schmutzwassergebühr von 1,60 € je m³ Abwasser sowie eine Niederschlagswassergebühr<br />

von 0,27 € je m² abflussrelevanter Fläche und Jahr zu erheben. Wird Abwasser in<br />

öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die<br />

Gebühr je m³ Abwasser 0,70 € je m³.<br />

Nach § 13 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) können die <strong>Gemeinde</strong>n für die<br />

Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Diese Gebühren<br />

dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen<br />

Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt sind, § 14 Abs. 1 KAG.<br />

Zu diesen Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb<br />

auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene<br />

Abschreibungen, § 14 Abs. 3 KAG.<br />

Bei den Abschreibungen sind die um die Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter<br />

gekürzten Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen, soweit Beiträge,<br />

Zuweisungen und Zuschüsse nicht als Ertragszuschüsse passiviert und jährlich mit einem<br />

durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst werden.<br />

In der vorliegenden Gebührenkalkulation ist die Kostenunterdeckung für das Jahr 2011<br />

festzustellen.<br />

Das bereinigte Rechnungsergebnis des Jahres 2011 zeigt eine Kostenunterdeckung in<br />

Höhe von – 6.969,39 € (davon Anteil Kostenüberdeckungen der Jahre 2008/2009 =<br />

104.452,06 €).


5<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im Rahmen der Gebührenkalkulation über die Verwendung der<br />

Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen zu entscheiden.<br />

§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG verlangt, dass Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines<br />

Bemessungszeitraumes ergeben, bei ein- oder mehrjährigen Gebührenbemessungen<br />

innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen können<br />

ausgeglichen werden. Die <strong>Gemeinde</strong> liegt mit der Einbeziehung der Kostenüberdeckung<br />

2011 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes.<br />

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 sieht eine getrennte Abwassergebühr von 1,90<br />

€/m³ Schmutzwasser und 0,30 €/m² versiegelter Flächen vor.<br />

Damit findet eine Gebührenanpassung statt.<br />

Gründe für die Fortschreibung sind insbesondere:<br />

- Wegfall der Kostenüberdeckungen aus Vorjahren (2011: 104.452,06 €; 2010:<br />

106.331,87 €; 2009: 78.000,00 €; 2008: 179.000,00 €; 2007: 172.964,63 €)<br />

- Steigerung bei den Betriebskosten<br />

(Energiepreise, Personalkosten, AZV „Obere Seefelder Aach, Ausstieg aus<br />

landwirtschaftlicher Ausbringung des Klärschlamms)<br />

- geringeres Schmutzwasseraufkommen<br />

Ein großer Bereich der Gebührenkalkulation befasst sich mit kalkulatorischen Kosten.<br />

Bei der Abschreibung und Verzinsung sind folgende Sätze zugrunde gelegt:<br />

Ortsnetze und Hausanschlüsse 2 - 4 %<br />

Zuleitungssammler 2 - 2,5 %<br />

Regenüberlaufbecken 2 – 2,5%<br />

Kläranlage 2,5 – 4 %<br />

Pumpen 5 – 7 %<br />

Pumpwerke 8 – 9%<br />

Lagerbehälter 7 – 10 %<br />

Laborgeräte, Schränke, Werkstatteinrichtungen 4 – 10 %<br />

Kanalkamera 14,29 %<br />

Unterwasserpumpen 17 %<br />

EDV-Ausstattung 12 - 20 %<br />

Der Verzinsung des Anlagekapitals liegen die Restwert-Methode und der Mischzinssatz<br />

von 5 % zugrunde.<br />

§ 17 Abs. 3 KAG erfordert bei der Kalkulation der Abwassergebühren die Berücksichtigung<br />

eines Kostenanteils für die öffentliche Straßenentwässerung. Die Berechnung des<br />

Straßenentwässerungsanteils ergibt sich aus der Gebührenkalkulation.<br />

Die Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 ergibt sich aus der<br />

Anlage (Anlage 100).<br />

Weitere Ausführungen können der Dokumentation der Kalkulation entnommen werden.


6<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Die Kostenunterdeckung 2011 mit – 6.969,39 € festzustellen.<br />

2. Die Kostenunterdeckung in die Gebührenkalkulation 2013 entsprechend der Anlage<br />

100 einzubringen.<br />

3. Die von der Verwaltung verwendeten Abschreibungs- und Verzinsungssätze, die der<br />

Gebührenkalkulation zugrunde liegen, anzuerkennen.<br />

4. Die Abwassergebühren ab 01.01.2013 wie folgt festzusetzen:<br />

a.) Schmutzwassergebühr 1,90 € pro cbm.<br />

b.) Niederschlagswassergebühr 0,30 € pro m² abflussrelevante Fläche und Jahr.<br />

c.) Schmutzwassergebühr ohne Anschluss an ein Klärwerk 0,80 € pro cbm.<br />

d.) Niederschlagswassergebühr ohne Anschluss an ein Klärwerk 0,26 € pro m²<br />

abflussrelevante Fläche und Jahr.<br />

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung –<br />

Abwassersatzung – in der vorgegebenen Form (Anlage 101) zu beschließen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

AL Lissner erläutert ausführlich die Gebührenkalkulation (Anlage 102).<br />

GR Elben betont, dass man um eine Gebührenerhöhung nicht herumkommt. Er erkundigt<br />

sich, wie die hohen Überdeckungen aus früheren Jahren zustande kamen.<br />

AL Lissner erläutert, dass in den 90er Jahren Gebühren erhoben wurden, die sich im<br />

Nachhinein als zu hoch herausgestellt haben. Diese Überdeckungen wurden dann ab 2001<br />

Schritt für Schritt abgeschmolzen und sind nun vollständig aufgebraucht.<br />

GR Fiedler ist ebenfalls der Ansicht, dass die <strong>Gemeinde</strong> zur vorgeschlagenen<br />

Gebührenerhöhung angehalten ist. Sie erinnert daran, dass man bei der Einführung der<br />

gesplitteten Gebühr bewusst auf eine gleichzeitige Erhöhung verzichtet hat. Nun ist diese<br />

Anpassung sicher unbestritten. Sie hält es für wichtig, die Gebühren regelmäßig zu<br />

überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.<br />

AL Lissner verweist darauf, dass inzwischen alle zwei Jahre eine neue Kalkulation erstellt<br />

wird, sodass die regelmäßige Überprüfung sichergestellt ist.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 700.31 Li/CM


7<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />

§ 3 öffentlich<br />

Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung<br />

Beschluss über die Gebührenkalkulation 2013/2014,<br />

Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage<br />

und Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)<br />

– Beratung und Beschlussfassung<br />

I. Sachvortrag<br />

Bei der Wasserversorgung handelt es sich um ein wirtschaftliches Unternehmen im Sinne<br />

des § 102 <strong>Gemeinde</strong>ordnung. Sie soll einen angemessenen Ertrag für den gemeindlichen<br />

Haushalt der <strong>Gemeinde</strong> erwirtschaften. Die Wasserversorgung wird in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Salem</strong> seit 01.01.2008 als „Eigenbetrieb“, d. h. mit eigener Rechnungslegung geführt.<br />

Für das wirtschaftliche Unternehmen stellt die <strong>Gemeinde</strong> mit einer<br />

Steuerberatungsgesellschaft das Jahresergebnis fest, ermittelt Jahresgewinne oder –<br />

verluste und erstellt für steuerliche Zwecke eine Bilanz. Bei Erreichen des<br />

Mindesthandelsbilanzgewinnes besteht Konzessionsabgabepflicht.<br />

Die Wassergebühr beträgt seit 01.01.2001 1,28 €. Die <strong>Gemeinde</strong> ist damit anfangs dem<br />

Rentabilitätsgebot nachgekommen.<br />

Die Betriebsergebnisse der Wasserversorgung waren in den letzten Jahren jedoch negativ.<br />

Die Konzessionsabgabe konnte nicht mehr erwirtschaftet werden und ein<br />

Finanzierungsfehlbetrag von rund 1 Mio. € ist entstanden.<br />

Der Jahresabschluss 2011 für die Wasserversorgung wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat bereits<br />

beschlossen.<br />

Die Kalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2013/2014 ergibt sich aus der Anlage<br />

103. Für die Festsetzung der Gebühr werden verschiedene Alternativen dargestellt.<br />

Der Satzungsentwurf (Anlage 104) geht jedoch nur vom kommunalabgaberechtlichen<br />

Kostendeckungsprinzip (ohne Ausweisung einer Konzessionsabgabe) aus. Ebenso wurde<br />

ein weiterer Ertrag für den Haushalt nicht vorgesehen. Hierfür wären stärkere<br />

Gebührenanpassungen erforderlich.<br />

Der Kalkulation der Wassergebühren liegen folgende Abschreibungssätze zugrunde:<br />

Druck- und Fallleitung, Verbundleitungen 3 %<br />

Ortsnetze und Hausanschlüsse 2,5 %<br />

Tiefbrunnen, Pumpwerke, Hochbehälter 2 %<br />

Steuertechnische Einrichtungen 7 %<br />

Geräte, Pumpen 10 %<br />

Fahrzeuge 20 %<br />

Im Bereich der Wasserversorgung wird gebührenrechtlich die Brutto-Methode angewandt.<br />

Die Verzinsung des Anlagekapitals basiert auf der Restwert-Methode und einem<br />

Mischzinssatzes von 5 %.


8<br />

Der vorliegende Satzungsentwurf sieht einen Gebührensatz von 1,50 € pro cbm, also eine<br />

Gebührenanpassung, vor. Die Kalkulation berücksichtigt insbesondere dabei die<br />

Verzinsung des Anlagekapitals und die dadurch entstehenden Steuern. Die Verzinsung<br />

des Eigenkapitals bedeutet steuerrechtlich Gewinn. Gebührenrechtlich fällt die Verzinsung<br />

des Anlagekapitals aber unter den Kostenbegriff (§ 14 KAG). Mit Erzielung eines<br />

steuerlichen Gewinnes entsteht Körperschaft-, Kapitalertrags- und Gewerbesteuer.<br />

Die Gründe für die Anpassung liegen in den deutlich gestiegenen Kosten und den<br />

erheblichen Investitionen in das Wasserversorgungsnetz. Die <strong>Gemeinde</strong> konnte – trotz<br />

erheblicher Personal- und Sachkostensteigerungen – die Gebühr 12 Jahre stabil halten.<br />

Eine Anpassung an die derzeitige Kostenstruktur ist unvermeidlich. Der vorgeschlagene<br />

Gebührensatz stellt die Mindestanforderung der Vorgaben des Gebührenrechts dar und<br />

entspricht auf die Laufzeit seit 2001 lediglich einer Erhöhung von 1,2 % jährlich.<br />

Auch für die Zählergebühren wurde eine Nachberechnung durchgeführt. Diese bleiben<br />

unverändert.<br />

II.<br />

Antrag des Bürgermeisters<br />

1. Der vorgelegten Gebührenkalkulation (Anlage 103) zuzustimmen.<br />

2. Die Wassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 auf 1,50 €/m³ festzusetzen.<br />

3. Die Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung in der vorgelegten Form<br />

(Anlage 104) zu beschließen.<br />

III.<br />

Aussprache<br />

AL Lissner erläutert ausführlich die Gebührenkalkulation (Anlage 105).<br />

GR Fiedler verweist darauf, dass bei dieser Gebühr regelmäßigere Erhöhungen sicher<br />

hilfreich gewesen wären. Dann könnte man bei der jetzigen Anpassung auch die<br />

Konzessionsabgabe einbeziehen, was damals bei der Gründung des Eigenbetriebs ja Ziel<br />

war. Wenn die nun vorgeschlagene Gebührenerhöhung vollzogen ist, sieht sie als zweiten<br />

Schritt eine weitere Anpassung, mit der dann auch die Konzessionsabgabe erwirtschaftet<br />

werden kann.<br />

Der Vorsitzende hält es für entscheidend, dass bei der Abwasserbeseitigung und der<br />

Wasserversorgung darauf geachtet wird, dass kein Investitionsstau entsteht und die<br />

Anlagen alle laufend unterhalten und erneuert werden. Inzwischen prüft die <strong>Gemeinde</strong> bei<br />

jeder Straßenbaumaßnahme auch den Zustand der Leitungen. Seiner Ansicht nach wäre<br />

eine andere Vorgehensweise nicht zukunftsweisend.<br />

IV.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag des Bürgermeisters einstimmig zu entsprechen.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 815.32 Li/CM


9<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />

§ 4 öffentlich<br />

Vorstellung des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2013<br />

I. Sachvortrag<br />

A. Allgemeine wirtschaftliche Lage<br />

Die deutsche Wirtschaft wächst, wenn auch mit merklich gedämpfter Dynamik. In einem<br />

schwierigen weltwirtschaftlichen und insbesondere europäischen Umfeld erweist sie sich<br />

bislang weiterhin als vergleichsweise robust und widerstandsfähig. Nach einem unerwartet<br />

wachstumsstarken ersten Quartal erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt im zweiten<br />

Quartal weiter um preis-, kalender-, und saisonbereinigt 0,3 %. Den aktuellen<br />

Konjunkturindikatoren zufolge dürfte die Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte weiter<br />

recht stabil verlaufen. So konnten sich Stimmungsindikatoren nach teilweise deutlichen<br />

Eintrübungen in den vorangegangenen Monaten im August wieder leicht erholen.<br />

Gleichwohl überwiegen die Abwärtsrisiken für die Konjunktur nach wie vor und bleiben<br />

beachtlich.<br />

Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf die durch die Euro-Staatsschuldenkrise ausgelöste<br />

Vertrauenskrise zurückzuführen. Auch wenn sich die Situation an den Finanzmärkten<br />

zuletzt wieder etwas entspannt hat, bleibt die deutsche Wirtschaft von den teilweise<br />

deutlich rezessiven Entwicklungen vornehmlich in den südeuropäischen Ländern nicht<br />

unberührt. So sind die Warenausfuhren in den Euroraum, den nach wie vor wichtigsten<br />

deutschen Exportmarkt, im ersten Halbjahr 2012 merklich unter den Stand des Vorjahres<br />

gefallen. Stabilisierend auf unsere Handelspartner wirkt, dass die deutschen Einfuhren aus<br />

dem Euroraum wieder zunehmen. Dies kommt unter anderem auch Italien und Portugal<br />

zugute. Zugleich könnten dies erste Anzeichen dafür sein, dass in diesen Ländern<br />

strukturelle Veränderungen angestoßen wurden, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessern<br />

und so zum Abbau der wirtschaftlichen Ungleichgewichte im Euroraum beitragen.<br />

Nicht nur im Euroraum, auch in anderen wichtigen Industriestaaten wie den USA und<br />

Japan sowie in großen Schwellenländern wie China hat sich die Wachstumsdynamik im<br />

zweiten Quartal deutlich abgeschwächt. Vor diesem Hintergrund hatte der IWF in seiner im<br />

Juli veröffentlichten Prognose die Wachstumsaussichten für die Weltwirtschaft insgesamt<br />

zurückgenommen. Für das Jahr 2012 erwartet er einen realen Anstieg des BIP von 3,5 %<br />

und für den Welthandel eine spürbare Verlangsamung des Wachstums auf 3,8 %. Aus den<br />

einzelnen Wirtschaftsräumen kommen dabei auch weiterhin sehr unterschiedliche Signale.<br />

In den USA gibt es leichte Anzeichen für eine Belebung der Konjunktur. Die dortigen<br />

Frühindikatoren sind aber weiterhin gemischt.<br />

Die Entwicklung der Weltwirtschaft bleibt fragil, das Umfeld für die deutsche<br />

Außenwirtschaft per Saldo vorerst schwierig. Dennoch zeigen sich die deutschen<br />

Ausfuhren insgesamt in der Tendenz weiter aufwärts gerichtet. Im Juli legten sie um 0,5 %<br />

zu. Ausschlaggebend für die anhaltend positive Entwicklung waren die hohe<br />

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und ihr in den Wachstumsmärkten<br />

weiterhin gefragtes Produktsortiment. Die nominalen Wareneinfuhren nahmen im Juli um<br />

0,9 % zu.


10<br />

Die wirtschaftlichen Aktivitäten im Produzierenden Gewerbe haben sich nach schwacher<br />

Entwicklung zu Jahresbeginn in den letzten Berichtsmonaten wieder deutlich belebt.<br />

Sowohl die Industrie- als auch die Bauproduktion expandierten im Juli mit 1,7 % bzw. 1,9<br />

% unerwartet kräftig. Die Industrie wurde dabei vom wachsenden Auslandsgeschäft mit<br />

den Ländern außerhalb des Euroraums sowie von einer zuletzt deutlichen Belebung des<br />

Inlandsabsatzes von Investitionsgütern gestützt. Der Bau wird durch das unverändert sehr<br />

niedrige Zinsniveau begünstigt. Die Chancen, dass sich diese konjunkturellen<br />

Kernbereiche der Wirtschaft trotz des insgesamt schwierigen Umfeldes in der zweiten<br />

Jahreshälfte stabil entwickeln, sind damit gestiegen. Dies ist durch die Entwicklung der<br />

Industrieaufträge unterlegt, die bei einer leichten Erholung im Juli (+0,5 %) tendenziell<br />

seitwärts gerichtet blieben. Die Stimmung in der Industrie ist zwar nach wie vor belastet. Im<br />

August zeigten sich aber nach mehrmonatiger Eintrübung sowohl beim ifo-<br />

Geschäftsklimaindex als auch beim Markit/BME-Einkaufsmanagerindex leichte<br />

Aufhellungen. Nach der rückläufigen Entwicklung der Industrieproduktion im ersten<br />

Halbjahr dieses Jahres zeichnet sich nach den vorliegenden Konjunkturindikatoren<br />

nunmehr eine Stabilisierung ab.<br />

Die Auswirkungen der im bisherigen Jahresverlauf schwächeren konjunkturellen Dynamik<br />

werden zunehmend am Arbeitsmarkt sichtbar. Seit dem Frühjahr ist wieder ein leichter<br />

Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Im August nahm sie wie bereits im Monat<br />

zuvor saisonbereinigt um 9.000 Personen zu. Der Aufbau der Beschäftigung setzt sich<br />

aber fort. Die Erwerbstätigkeit nimmt, gestützt auf das Wachstum der<br />

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, weiter zu. Mit einem Plus von<br />

saisonbereinigt 16.000 Personen fiel der Beschäftigungsaufbau im Juli konjunkturbedingt<br />

aber merklich schwächer aus als in den Monaten zuvor.<br />

Obgleich die abnehmende Dynamik am Arbeitsmarkt nicht zu übersehen ist, stützt er<br />

weiterhin die Konjunktur. Neben dem Anstieg der Löhne bleibt das anhaltende<br />

Beschäftigungswachstum der entscheidende Faktor für die Zunahme der verfügbaren<br />

Einkommen. Dies sorgt trotz gestiegener konjunktureller Skepsis der Verbraucher für ein<br />

stabiles Konsumklima und eine solide Basis für eine anhaltend positive Entwicklung der<br />

privaten Konsumausgaben.<br />

B. Verwaltungshaushalt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Der vorliegende Entwurf des Verwaltungshaushaltes schließt mit Einnahmen und<br />

Ausgaben von 23.190.000,00 €. Das Volumen hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um<br />

1.440.000,00 € oder 6,6 % erhöht.<br />

Die Orientierungsdaten des Landes wurden am 24.09.2012 veröffentlicht. Die Daten<br />

werden allerdings aufgrund der Ergebnisse der November-Steuerschätzung in Teilen<br />

nochmals modifiziert.<br />

Bei der Berechnung der einzelnen Ansätze für den Verwaltungshaushaushalt wurde von<br />

einer fortgeschriebenen Einwohnerzahl von 11.185 Einwohnern zum 30.06.2012<br />

(30.06.2011: 11.179 E) ausgegangen.<br />

Der Grundkopfbetrag für die Schlüsselzuweisungen aus dem Finanzausgleich erhöht sich<br />

von 915,00 €/Einwohner um 11,4 % auf 1.020,00 €/Einwohner. Bei der<br />

Investitionspauschale ist mit einem Kopfbetrag von 50,00 €/E zu rechnen.<br />

Im Bereich des <strong>Gemeinde</strong>anteils an der Einkommensteuer wird mit einem Wert von<br />

4,6Mrd. € für die Kommunen gerechnet. Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage soll bei<br />

69 % bleiben.


11<br />

Bei der Kreisumlage hoffen und drängen die Kommunen im Bodenseekreis auf eine<br />

Senkung auf 33 % der Steuerkraftsumme (Vorjahr 35%). Der Kreis erhält unter<br />

Berücksichtigung einer deutlich gestiegenen Steuerkraftsumme der <strong>Gemeinde</strong>n dennoch<br />

ein deutliches Mehraufkommen an Kreisumlage. Bis zur Entscheidung über den Hebesatz<br />

wurde zunächst mit dem aktuellen Wert gerechnet.<br />

Im Unterabschnitt 9000 – Steuern und Allgemeine Zuweisungen – kann die <strong>Gemeinde</strong> ein<br />

Einnahmeplus von ca. 1.035.000,00 € verzeichnen. Gleichzeitig sind die Ausgaben um rd.<br />

472.000,00 € gegenüber 2011 gesunken, so dass eine Nettoverbesserung von 1,507 Mio.<br />

eintritt.<br />

Die Einnahmen aus den Sachkostenbeträgen des Landes (887.670,00 €), die 90 % der<br />

Sachkosten decken sollen, senken sich aufgrund sinkender Schülerzahlen gegenüber dem<br />

Vorjahr um rd. 6.000,00 €.<br />

Das Ziel einer Begrenzung des Abmangels bei der Musikschule von maximal 150.000,00 €<br />

scheint im Jahr 2013 eingehalten werden zu können.<br />

Im Rahmen der Haushaltserlasse des Landratsamtes und bei der letzten überörtlichen<br />

Prüfung der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt wurde die <strong>Gemeinde</strong> nachdrücklich aufgefordert,<br />

den Kostendeckungsrad des Bestattungswesens deutlich zu erhöhen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ist<br />

dieser Aufforderung im Jahr 2010 nachgekommen und hat eine stufenweise Anpassung<br />

der Gebührensätze bis auf den landesdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad<br />

beschlossen. Die abschließende Gebührenanpassung erfolgte zum 01.01.2012. Eine<br />

Verbesserung des Kostendeckungsgrades wird mit längerer Dauer der Umstellung<br />

eintreten.<br />

Im Bereich der Kindergartengebühren erfolgte im Jahr 2010 die Umstellung auf das vom<br />

<strong>Gemeinde</strong>tag empfohlene landeseinheitliche (württembergische) Modell. Gleichzeitig<br />

wurden die Elternbeiträge an die gestiegenen Kosten angepasst. Durch die Umstellung der<br />

Gebühren werden aber keine Mehreinnahmen erzielt, sondern es findet lediglich eine<br />

Umschichtung der Gebühren statt, bei der Familien mit mehr Kindern in der Familie<br />

entlastet werden. Zum 01.01.2012 und 01.01.2013 erfolgte eine rd. 2 % Erhöhung<br />

Gebühren. Im Laufe des Jahres 2013 werden neue Richtsätze der Landesverbände ab<br />

dem Kindergartenjahr 2013/2014 erwartet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> schießt im Bereich des Kindergartens und der Kleinkindbetreuung einen<br />

Betrag von etwas mehr als 1,1 Mio. € zu. Der Kostendeckungsgrad beträgt 51,2 %. Der<br />

Beitrag der Gebühren an den reinen Betriebskosten (ohne kalk. Kosten) beträgt laut Plan<br />

2013 nur noch 13,6 %. Zielvorgabe der Spitzenverbände ist hier ein Wert von über 20 %.<br />

Seit 1998 wurden zur sauberen Abgrenzung der Kosten für die gemeindlichen Projekte des<br />

Vermögenshaushaltes, für die die Bauverwaltung die Planung und Bauleitung übernimmt,<br />

Honorare verrechnet. Diese werden dem jeweiligen Projekt im Vermögenshaushalt belastet<br />

und bei der Bauverwaltung vereinnahmt. Für 2013 werden 10.000,00 € (Vorjahr: 10.000,00<br />

€) veranschlagt.<br />

Die pauschale Zuweisung für die <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen beträgt 2013<br />

voraussichtlich pro Kilometer 2.600,00 € (Vorjahr: 2.800,00 €). Bei 43,2 km in der<br />

Straßenbaulast der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> befindlichen <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraßen erhält die<br />

<strong>Gemeinde</strong> somit 112.320,00 €.<br />

Bei den pauschalen Zuweisungen nach § 27 FAG werden bei einem Entschädigungssatz<br />

pro Hektar Gemarkungsfläche mit 8,40 € (Vorjahr: 9,60 €) 52.668,00 € erwartet.<br />

Im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren kalkuliert die <strong>Gemeinde</strong> mit<br />

kostendeckenden Gebührensätzen. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs<br />

Baden-Württemberg war die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet rückwirkend für das Jahr 2010 eine


12<br />

getrennte Abwassergebühr (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) einzuführen. Mit<br />

der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, die<br />

bisherige Gebühr wird lediglich verursachungsgerecht aufgeteilt. Durch die Neukalkulation<br />

ergeben sich Gebührensteigerungen im Bereich der Wasser- und Abwassersatzung.<br />

Die Konzessionsabgabe für die Elektrizitätsversorgung und die Gasversorgung sind für das<br />

Jahr 2013 stabil veranschlagt. Insgesamt können für die Elektrizitätsversorgung<br />

292.000,00 € und für die Gasversorgung 20.000,00 € eingeplant werden.<br />

Der Basiswert beim <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer soll laut Haushaltserlass 4,6<br />

Mrd. € betragen. Diese Summe wird 2013 aufgrund von neuen, für die Jahre 2012 bis 2014<br />

gültigen Schlüsselzahlen auf die <strong>Gemeinde</strong>n verteilt. Aufgrund der Einwohnerzuwächse in<br />

den letzten Jahren errechnete sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> eine geringfügig höhere<br />

Schlüsselzahl. Aufgrund der überraschend positiven Steuerentwicklung kann für 2013<br />

bereits wieder mit einer Erhöhung von 269.300,00 geplant werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Umsatzsteuer – ebenfalls verteilt aufgrund einer neuen<br />

Schlüsselzahl (0,0005167) – wird sich gegenüber dem Vorjahr auf 562 Mio. € erhöhen<br />

(Vorjahr 527 Mio. €). Der <strong>Gemeinde</strong>anteil beträgt demnach 290.385,00 €.<br />

Eine Änderung der Realsteuerhebesätze ist nicht geplant.<br />

Für die Grundsteuer A wurden mit 110.000,00 € (Vorjahr: 114.000,00 €) und für die<br />

Grundsteuer B 1.025.000,00 € (Vorjahr: 1.000.000,00 €) veranschlagt.<br />

Im Bereich der Gewerbesteuer muss aufgrund der zuletzt vereinnahmten Beträge mit<br />

einem geringeren Aufkommen von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €) gerechnet werden.<br />

Bei der kommunalen Investitionspauschale kann derzeit von einem steigenden Betrag des<br />

pro Kopf gewichteten Einwohner von 50,00 € ausgegangen werden. Dies bedeutet<br />

Einnahmen von 652.100,00 €.<br />

Aufgrund der eigenen Steuerkraft im Verhältnis zu den niedrigen Steuereinnahmen und<br />

gestiegenen Kopfbeträge 2011 ist eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen aus dem<br />

Finanzausgleich zu erwarten. Die <strong>Gemeinde</strong> erhält hier Mehrereinnahmen von 984.735,00<br />

€.<br />

Die für den kommunalen Sportstättenbau zur Verfügung stehenden Mittel werden seit dem<br />

Jahr 2006 in vollem Umfang nur noch als einzelfallbezogene Projektförderung gewährt. Für<br />

die Sportstättenpauschale stehen deshalb keine Mittel mehr zur Verfügung.<br />

Zum Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldzahlung entstehenden<br />

Mindereinnahmen werden den <strong>Gemeinde</strong>n über den Familienleistungsausgleich<br />

voraussichtlich 429 Mio. € (Vorjahr: 409 Mio. €) zufließen. Der Betrag wird nach den<br />

Schlüsselzahlen zur Aufteilung des <strong>Gemeinde</strong>anteils an der Einkommensteuer verteilt. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> erhält hier Einnahmen von 462.119,00 €.<br />

Der Umlagesatz bei der Gewerbesteuerumlage soll auf 69 v. H. belassen werden. Bei<br />

einem Gewerbesteueraufkommen 2013 von 2,5 Mio. € beträgt die Umlage 507.353,00 €<br />

(Vorjahr: 588.529,00 €).<br />

Aufgrund der niedrigen Steuerkraft der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> beträgt der<br />

Finanzausgleichsumlagesatz 22,10 % (Vorjahr: 22,64 %). Dadurch ergibt sich eine<br />

Finanzausgleichsumlage in Höhe von 2.287.387 € (- 183.517,00 €).<br />

Nachdem der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst komplett neu gefasst wurde, wurden<br />

alle Mitarbeiterinnen Ende 2007 in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst<br />

übergeleitet. Dies hatte zunächst faktisch keine Mehrausgaben zur Folge. Die Laufzeit der


13<br />

aktuellen Tarifeinigung ist bis 28.02.2014 vereinbart. Für 2013 kann damit einer<br />

Personalkostenerhöhung von 1,4 % zum 01.01. und 1,4 % zum 01.08. gerechnet werden.<br />

Die tarifliche Leistungszulage mit 2,0 % ist ebenfalls eingeplant. Die Höhergruppierungen<br />

bzw. Beförderungen 2013 wurden in die Personalkostenhochrechnung eingearbeitet. Die<br />

deutliche Steigerung der Personalkosten beruht insbesondere auf Personalmehrung im<br />

Betreuungsbereich.<br />

Bei der Krankenversicherung wurde der einheitliche Beitragssatz von 15,2 %, bei der<br />

Rentenversicherung ein Beitragssatz von 19,6 % zugrunde gelegt. Der Beitragssatz für die<br />

Zusatzversorgungskasse liegt bei 7,65 %, die Sätze für die Pflegeversicherung und die<br />

Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf 1,95 % bzw. auf 2,8 %. Die<br />

Versorgungsumlage an den kommunalen Versorgungsverband beträgt 37 %. Die Beihilfen<br />

für Versorgungsempfänger werden ab 2005 über eine besondere Umlage finanziert. Sie<br />

beträgt 2013 2.500,00 € für gesetzlich Versicherte und 8.600,00 € für privat Versicherte.<br />

Durch die Erhöhung des Anteils der Versorgungsempfänger im Verhältnis zu den<br />

Aktivbeamten muss die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> einen erhöhten Betrag für die<br />

Versorgungsumlage aufwenden.<br />

Zum 30.06.2013 befinden sich voraussichtlich drei Mitarbeiterinnen in Elternzeit.<br />

Insgesamt steigen die Personalkosten – siehe Sammelnachweis 4 – von 5.030.000,00 €<br />

auf 5.300.000,00 € (+ 5,03 %). Durch Kostenersätze vermindern sich die Personalkosten.<br />

Für die Unterhaltung von Gebäuden wurde im Sammelnachweis 50 – Unterhaltung<br />

bebauter Grundstücke – ein Betrag von 299.000,00 € (Vorjahr: 255.000,00 €) bereitgestellt.<br />

Die Einzelmaßnahmen im Sammelnachweis 50 werden in der Anlage zum Haushaltsplan<br />

dargestellt.<br />

Der Ausgabenbedarf im Bereich der Gebäudeunterhaltung der letzten Jahre verdeutlicht,<br />

dass die Erhaltung der Gebäudesubstanz der mehr als 80 gemeindeeigenen Gebäude mit<br />

einem großen finanziellen Aufwand verbunden ist. Vor diesem Hintergrund und aufgrund<br />

der aktuellen Finanzsituation sollte von der Schaffung weiterer Einrichtung soweit möglich<br />

abgesehen werden.<br />

Bei den Bewirtschaftungskosten – Sammelnachweis 54 – wird mit einem Ausgabevolumen<br />

von 730.000,00 € (Vorjahr: 715.000,00 €) gerechnet.<br />

Nachfolgend sind alle Abweichungen der Planansätze des Verwaltungshaushalts zum<br />

Vorjahr über 10.000,00 € (ohne Sammelnachweise und ohne innere Verrechnungen)<br />

dargestellt


14<br />

HH-Stelle<br />

Bezeichnung<br />

Planwert<br />

Vorjahr<br />

Akt. Ansatz<br />

Abweichung<br />

1 0000 1513 Kostenersätze Kreisfamilienfest 15.000 0 -15.000<br />

1 0000 5821 Informationsfahrt <strong>Gemeinde</strong>rat 0 12.000 12.000<br />

1 0000 6681 Aufwendungen kreisweites Familienfest 27.000 0 -27.000<br />

1 0300 8420 Erstattungszinsen 18.147 210.000 191.853<br />

1 0520 6681 Kosten der Wahlen 22.000 9.000 -13.000<br />

1 1100 1000 Verwaltungsgebühren 70.000 90.000 20.000<br />

1 1100 6370 Spezielle Sachausgaben der Ordnungsverwaltung 45.000 60.000 15.000<br />

1 1140 1610 Erstattungen vom Land 18.371 0 -18.371<br />

1 1300 5200 Geräte, Ausstattungsgegenstände 25.000 5.000 -20.000<br />

1 1300 5210 Geräte, Ausstattung Budget 0 20.000 20.000<br />

1 2250 1710 Sachkostenbeiträge vom Land - RS - 346.538 334.552 -11.986<br />

1 4610 1710 Zuweisung und Zuschüsse vom Land - BZ 0 16.700 16.700<br />

1 4640 1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 769.434 867.567 98.133<br />

1 4640 6782 Übernahme Kosten Tagespflege 25.000 0 -25.000<br />

1 4642 1100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 44.000 55.000 11.000<br />

1 4643 6850 Verzinsung des Anlagekapitals 48.588 24.422 -24.166<br />

1 4643 7180 Zuweisungen/Zuschüsse übrige Bereiche 236.000 265.100 29.100<br />

1 4644 1100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 38.000 50.000 12.000<br />

1 4980 1510 Ersatz Aufwendungen Verwaltung 185.600 169.400 -16.200<br />

1 4981 6360 Seniorenausflug, Altentage 16.000 3.000 -13.000<br />

1 5710 6850 Verzinsung Anlagekapital Freibadanlage 139.443 151.308 11.865<br />

1 6000 6010 Sächlicher Aufwand d. Bauleitplanung 47.000 25.000 -22.000<br />

1 6300 6762 Ablösung Unterhaltung Linksabbieger Gewerbegebiet 30.000 76.000 46.000<br />

1 6300 6791 Kostenanteil Strassenentwässerung 197.668 208.019 10.351<br />

1 6700 5100 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 10.000 24.000 14.000<br />

1 6750 6790 Kostenbeitrag Bauhof 171.449 68.808 -102.641<br />

1 7000 1110 Abwassergebühren 1.026.158 1.202.492 176.334<br />

1 7000 1690 Kostenanteil für Straßenentwässerung 197.668 208.019 10.351<br />

1 7000 5101 Unterhaltung der Kläranlage 5.000 20.000 15.000<br />

1 7000 5700 Betriebsaufwand Kammerfilterpresse 16.000 31.000 15.000<br />

1 7000 6810 Abschreibung 634.004 652.920 18.916<br />

1 7000 6850 Verzinsung des Anlagekapitals 279.431 301.695 22.264<br />

1 7500 6850 Verzinsung des Anlagekapitals 108.653 91.818 -16.835<br />

1 7673 1512 Getränkeverkauf 22.000 3.500 -18.500<br />

1 7673 6361 Getränkeeinkauf 19.000 3.000 -16.000<br />

1 7710 5500 Haltung von Fahrzeugen 81.000 95.000 14.000<br />

1 7710 6820 Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen 55.448 65.985 10.537<br />

1 7900 1710 Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 0 10.200 10.200<br />

1 8830 1420 Pachteinnahmen 28.000 12.500 -15.500<br />

1 9000 0010 Grundsteuer B 1.000.000 1.025.000 25.000<br />

1 9000 0030 Gewerbesteuer 2.900.000 2.500.000 -400.000<br />

1 9000 0100 <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Einkommensteuer 4.685.820 4.955.120 269.300<br />

1 9000 0120 <strong>Gemeinde</strong>anteil an der Umsatzsteuer 279.018 290.385 11.367<br />

1 9000 0410 Schlüsselzuweisungen FAG 2.529.728 3.514.463 984.735<br />

1 9000 0411 Investitionspauschale FAG 523.952 652.100 128.148<br />

1 9000 0910 Familienleistungsausgleich 444.884 462.119 17.235<br />

1 9000 8100 Gewerbesteuerumlage 588.529 507.353 -81.176<br />

1 9000 8310 Finanzausgleichsumlage an das Land 2.470.904 2.287.387 -183.517<br />

1 9000 8320 Kreisumlage 3.830.010 3.622.558 -207.452<br />

1 9100 2710 Abschreibung für unbewegliches Anlagevermögen 908.579 924.183 15.604<br />

1 9100 2720 Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen 81.467 93.564 12.097<br />

1 9100 2750 Verzinsung des Anlagekapitals 954.656 924.115 -30.541<br />

1 9100 8500 Deckungsreserve 155.000 240.000 85.000<br />

1 9100 8600 Allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.000.000 2.100.000 1.100.000


15<br />

Die Allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2011 einen Stand von 2.854.163,48 € auf. Zur<br />

Finanzierung des Vermögenshaushaltes bis 2012 ist eine Entnahme mit 800.000,00 €<br />

vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage ist 2013 eine Entnahme von<br />

1.500.000,00 € vorgesehen.<br />

Die planerische Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt + 2.100.000,00 €.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist seit 31.12.2011 schuldenfrei. Nach derzeitigem Stand der<br />

Vermögenshaushaltsplanung ist eine Kreditaufnahme von ca. 1,5 Mio. € im Jahr 2013<br />

erforderlich.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> verhält sich weiterhin antizyklisch, in dem auch in guten Zeiten eine solide<br />

Ausgabepolitik betrieben wurde, während in wirtschaftlich schwächeren Zeiten eine<br />

Stärkung der Wirtschaft erfolgt.<br />

Insgesamt ist festzuhalten, dass der Haushaltsplan 2013 eine deutliche Verbesserung der<br />

Verhältnisse, aber noch keine Entwarnung bringt.<br />

II.<br />

Aussprache<br />

AL Lissner stellt ausführlich die wichtigsten Positionen des Planentwurfs für den<br />

Verwaltungshaushalt vor (Anlage 106)<br />

III.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD 902.40 Li/CM


16<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong><br />

Niederschrift über die Beratungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2012<br />

§ 5 öffentlich<br />

Vorstellung des Vermögenshaushaltes 2013<br />

I. Aussprache<br />

AL Lissner informiert über die Eckdaten für den Vermögenshaushalt 2013 (Anlage 106)<br />

und weist darauf hin, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat die Prioritätenliste noch beraten wird und<br />

somit in der Hand hat, ob sich an den dargestellten Ansätzen für den Vermögenshaushalt<br />

noch etwas verändert.<br />

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die finanzielle Situation der <strong>Gemeinde</strong> 2013<br />

insgesamt verbessern wird, sodass der <strong>Gemeinde</strong>rat die Haushaltsplanung entspannt<br />

angehen kann.<br />

II.<br />

Hiervon nimmt der <strong>Gemeinde</strong>rat Kenntnis.<br />

Verteiler: Zentrale Dienste 4<br />

Bürgerdienste 2<br />

Bauwesen und Liegenschaften 2<br />

Mehrfertigungen für <strong>Gemeinde</strong>räte und Ortsreferenten 29<br />

Az:<br />

ZD Sk

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