Opernreise Paris - Palatina-reisen.de
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Sehr geehrte Interessentin,<br />
sehr geehrter Interessent,<br />
wir freuen uns über Ihr Interesse an dieser individuell von<br />
PALATINA Kunst & Kultur ausgearbeiteten Reise. Den<br />
ausführlichen Reiseverlauf sowie die im Reisepreis enthaltenen<br />
Leistungen fin<strong>de</strong>n Sie auf <strong>de</strong>n nächsten Seiten.<br />
Seit über 30 Jahren veranstalten wir Kunst- und Studien<strong>reisen</strong>,<br />
<strong>de</strong>ren Schwerpunkte die qualitätsvolle Führung und Erläuterung<br />
<strong>de</strong>r Kunstobjekte sind. Dass dies auf hohem Niveau in<br />
verständlicher Weise möglich ist, beweisen wir – zusammen mit<br />
unseren bestens qualifizierten Reiseleiterinnen und Reiseleitern<br />
– Jahr für Jahr. Wir geben Ihnen bei unseren Reisen die eigene<br />
Freu<strong>de</strong> und die Neugier<strong>de</strong> an <strong>de</strong>r Kunst, frem<strong>de</strong>n Kulturen,<br />
herrlichen Landschaften, alten Traditionen und mo<strong>de</strong>rnen<br />
Lebensstilen weiter.<br />
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wunschreise haben: Rufen Sie<br />
einfach unsere Reise-Experten an! Von Montag bis Freitag, 9.00<br />
bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Samstag von<br />
10.00 bis 13.00 Uhr stehen wir Ihnen unter <strong>de</strong>r Telefonnummer<br />
0 63 44 / 96 91 10 gerne zur Verfügung.<br />
Wir wünschen Ihnen noch viele interessante Ent<strong>de</strong>ckungen in<br />
<strong>de</strong>r Reisewelt von PALATINA Kunst & Kultur und hoffen Sie bei<br />
bald bei unseren Reisen persönlich begrüßen zu dürfen!<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr Team von PALATINA Kunst & Kultur<br />
bitte weiter blättern >>><br />
PALATINA Kunst & Kultur<br />
ist eine Marke <strong>de</strong>r<br />
Pro Touristik GmbH<br />
Alte Landstraße 7, 67374 Hanhofen<br />
Geschäftsführerin:<br />
Mathil<strong>de</strong> Nuber<br />
Amtsgericht Speyer<br />
HRB 53231<br />
Bankverbindungen:<br />
Dresdner Bank<br />
BLZ 670 800 50<br />
Konto 191 992 100<br />
Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG<br />
BLZ 547 900 00<br />
Konto 1 052 462
<strong>Opernreise</strong> <strong>Paris</strong> - 5 Tage<br />
Zu <strong>de</strong>n großen Stars <strong>de</strong>r Oper: Charles Workman - Vesselina Kasarova -<br />
Jonas Kaufmann - Sophie Koch - Natalie Dessay<br />
Reise in Zusammenarbeit mit Musikkreis-Kultur<strong>reisen</strong> Bengel<br />
1. Tag – Donnerstag, 04.02.10 Morgens Fahrt<br />
mit <strong>de</strong>m TGV / ICE via Saarbrücken nach <strong>Paris</strong>. Am<br />
frühen Nachmittag Hotelbelegung <strong>de</strong>s guten<br />
Hotels Mercure Terminus Nord. Das Hotel liegt am<br />
Gare du Nord, also sehr zentral. Am Abend folgt<br />
<strong>de</strong>r erste musikalische Höhepunkt unserer Reise<br />
mit <strong>de</strong>r Aufführung <strong>de</strong>r berühmten Massenet-Oper<br />
WERTHER mit Startenor Jonas Kaufmann und <strong>de</strong>r<br />
großartigen Sophie Koch. (Karten € 172,--/152,--)<br />
2. Tag – Freitag, 05.02.10 Ein örtlicher<br />
Stadtführer zeigt Ihnen heute die Stadt im<br />
Rahmen einer sehr ausführlichen Stadtrundfahrt.<br />
Rückkehr zum Hotel gegen Nachmittag. Freizeit<br />
für Museumsbesuche, eigene Besichtigungen etc.<br />
Am Abend können Ballettfans das Ballett LA DAME<br />
AUX CAMÉLIAS nach John Neumeier in <strong>de</strong>r Opéra<br />
Palais Garnier bewun<strong>de</strong>rn. (Karten € 87,-- / 65,--)<br />
3. Tag - Samstag, 06.02.10 Fortsetzung <strong>de</strong>r<br />
Stadtbesichtigungen mit örtlichem Reiseleiter vom<br />
Vortag. Unser Reiseleiter besucht gerne in<br />
Absprache mit <strong>de</strong>r Gruppe am Nachmittag ein<br />
weiteres Museum; ansonsten ist <strong>de</strong>r Nachmittag<br />
zur freien Verfügung. Heute Abend folgt <strong>de</strong>r<br />
absolute Höhepunkt für Belcanto-Fans LA<br />
SONNAMBULA („Die Nachtwandlerin“) von<br />
Vincenzo Bellini - mit <strong>de</strong>r grandiosen<br />
Weltklasse-Sopranistin Natalie Dessay. (Karten €<br />
172,- - nur 8 Karten vorhan<strong>de</strong>n - wir fragen nach<br />
weiteren, preiswerteren Karten)<br />
4. Tag – Sonntag, 07.02.10 Der Tag sollte zur<br />
freien Verfügung sein für Museumsbesuche und<br />
eigene Interessen in <strong>Paris</strong>. Der Reiseleiter wird<br />
Ihnen gerne ein Extraprogramm vorschlagen, z. B.<br />
einen Bummel durch das ehemalige Hallenviertel -<br />
heute sehr schön restauriert und hochinteressant.<br />
Am Nachmittag Schifffahrt auf <strong>de</strong>r Seine. <strong>Paris</strong> ist<br />
eine wun<strong>de</strong>rschöne Stadt, die für je<strong>de</strong>n Geschmack<br />
das Richtige bietet. Am Abend können Sie die<br />
weltweit berühmte Vesselina Kasarova in <strong>de</strong>r<br />
Mozart-Oper IDOMENEO sehen und hören! (Karten<br />
€ 172,--/116,--)<br />
5. Tag - Montag, 08.02.10 Der Morgen zur<br />
freien Verfügung, am Nachmittag Rückfahrt mit<br />
<strong>de</strong>m TGV / ICE nach Hause.<br />
Programmän<strong>de</strong>rungen vorbehalten.<br />
Teilnehmerzahl min. 16 Personen; max. 25<br />
Personen<br />
Nicht im Reisepreis enthalten Sämtliche<br />
Eintritte zu Museen, U-Bahn-Fahrten zum Theater<br />
Reisepapiere Personalausweis o<strong>de</strong>r Reisepass<br />
Abfahrtsorte Die Abfahrtsorte dieser Reise fin<strong>de</strong>n<br />
Sie im Menü Reiseinfos sowie im<br />
Buchungsformular.<br />
Leistungen:<br />
- Transferservice zum Zusteigeort<br />
- Bahnfahrt mit <strong>de</strong>m TVG / ICE ab <strong>de</strong>utschen<br />
Bahnhöfen nach <strong>Paris</strong> und zurück<br />
- Busanmietung für die Stadtrundfahrt /<br />
Transfer Bahn-Hotel-Bahn<br />
- 4 Übernachtungen in einem zentralen Hotel<br />
mit Frühstücksbuffet<br />
- 1 Stadtrundfahrt mit einem lokalen Gui<strong>de</strong> in<br />
<strong>Paris</strong> (8 Stun<strong>de</strong>n)<br />
- 1 Stadtrundgang mit einem lokalen Gui<strong>de</strong> in<br />
<strong>Paris</strong> (3 Stun<strong>de</strong>n)<br />
- Kartenbesorgung<br />
- Musikkreis-Reiseleiter<br />
- Seine-Schifffahrt<br />
- Kurtaxe<br />
- Reisepreissicherungsschein<br />
zubuchbare Optionen /<br />
Ermäßigungen:<br />
Aufpreis Einzelzimmer 160 €<br />
Preise:<br />
04.02.10 - 08.02.10 - siehe Programmbeschreibung<br />
Reisepreis pro Person im<br />
Doppelzimmer<br />
525 €<br />
Wir empfehlen Ihnen <strong>de</strong>n Abschluss einer<br />
Reiserücktrittskosten-, Reisekranken- und<br />
Reisegepäckversicherung, soweit diese von Ihnen<br />
noch nicht abgeschlossen wur<strong>de</strong>n.
Reiseanmeldung<br />
Bitte sen<strong>de</strong>n Sie die Reiseanmeldung ausgefüllt an:<br />
PRO Touristik GmbH, PALATINA Kunst & Kultur<br />
Alte Landstr. 7, 67374 Hanhofen<br />
o<strong>de</strong>r faxen Sie sie einfach an 0 63 44 / 96 91 11.<br />
Alternativ können Sie Ihre Reise auch im Internet auf<br />
www.palatina-<strong>reisen</strong>.<strong>de</strong><br />
o<strong>de</strong>r telefonisch unter 0 63 44 / 96 91 10 buchen!<br />
Reiseziel: _________________________________________________________<br />
Reisetermin: vom _________ bis _________ Abfahrtsort: _________________<br />
Ihre Daten<br />
1. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />
Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />
_______________________ ____ _________ ____________________<br />
Straße Nr. PLZ Wohnort<br />
____________________________<br />
Telefon tagsüber (geschäftl.) / privat<br />
_______________________________<br />
Email<br />
Weitere Mit<strong>reisen</strong><strong>de</strong><br />
2. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />
Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />
3. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />
Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />
4. Person: ______ ____________________ ___________________ __________<br />
Anre<strong>de</strong> Vorname Nachname Geburtsdatum<br />
Zimmer und Preise<br />
____ x Doppelzimmer zum Preis von ____________ ! pro Reiseteilnehmer<br />
____ x Einzelzimmer zum Preis von ____________ ! pro Reiseteilnehmer<br />
Zubuchbare Optionen / Anmerkungen / Wünsche<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
Hiermit mel<strong>de</strong> ich alle aufgeführten Reiseteilnehmer verbindlich an. Die Allgemeinen Reisebedingungen<br />
von PALATINA Kunst & Kultur habe ich gelesen und erkenne diese an.<br />
___________________________________ ____________________________________<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift
Reisebedingungen PRO Touristik GmbH / PALATINA Kunst & Kultur<br />
Sehr geehrte Kun<strong>de</strong>n,<br />
die Firma PRO Touristik GmbH, Alte Landstr. 7,<br />
67374 Hanhofen, vertreibt unter <strong>de</strong>r Bezeichnung<br />
PRO Touristik und <strong>de</strong>m Markenauftritt PALATINA<br />
Kunst & Kultur Pauschal<strong>reisen</strong>. Die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Reisebedingungen gelten für alle<br />
Angebote von Pauschal<strong>reisen</strong> unter <strong>de</strong>n<br />
vorgenannten Bezeichnungen und wer<strong>de</strong>n,<br />
soweit wirksam vereinbart, Inhalt <strong>de</strong>s zwischen<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Firma PRO Touristik GmbH<br />
– nachstehend „PRO T“ abgekürzt – zu Stan<strong>de</strong><br />
kommen<strong>de</strong>n Reisevertrages. Sie ergänzen die<br />
gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 651a - m BGB<br />
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften<br />
für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 -<br />
11 BGB-InfoV (Verordnung über Informationsund<br />
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)<br />
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese<br />
Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung<br />
sorgfältig durch.<br />
1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
1.1. Mit <strong>de</strong>r Buchung (Reiseanmeldung) bietet<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> PRO T <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
verbindlich an. Grundlage dieses<br />
Angebots sind die Beschreibung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
und die ergänzen<strong>de</strong>n Informationen<br />
von PRO T für die jeweilige Reise, soweit diese<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n vorliegen.<br />
1.2. Die Buchung kann mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per Telefax o<strong>de</strong>r auf elektronischem<br />
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen<br />
Buchungen bestätigt PRO T <strong>de</strong>n<br />
Eingang <strong>de</strong>r Buchung unverzüglich auf elektronischem<br />
Weg.<br />
1.3. Der Kun<strong>de</strong> hat für alle Vertragsverpflichtungen<br />
von Mit<strong>reisen</strong><strong>de</strong>n, für die er die<br />
Buchung vornimmt, wie für seine eigenen<br />
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch<br />
ausdrückliche und geson<strong>de</strong>rte Erklärung übernommen<br />
hat.<br />
1.4. Der Vertrag kommt mit <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r<br />
Annahmeerklärung von PRO T zustan<strong>de</strong>. Sie<br />
bedarf keiner bestimmten Form. Bei o<strong>de</strong>r<br />
unverzüglich nach Vertragsschluss wird PRO T<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n eine schriftliche Reisebestätigung<br />
übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn<br />
die Buchung durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n weniger als 7<br />
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.<br />
1.5. Weicht <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />
von PRO T vom Inhalt <strong>de</strong>r Buchung ab, so liegt<br />
ein neues Angebot von PRO T vor, an das sie für<br />
die Dauer von zehn Tagen gebun<strong>de</strong>n ist. Der<br />
Vertrag kommt auf <strong>de</strong>r Grundlage dieses neuen<br />
Angebots zustan<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Bindungsfrist PRO T die Annahme durch<br />
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung o<strong>de</strong>r Restzahlung<br />
erklärt.<br />
2. Bezahlung <strong>de</strong>s Reisepreises<br />
2.1. Zahlungen auf <strong>de</strong>n Reisepreis vor<br />
Beendigung <strong>de</strong>r Reise dürfen nur gegen<br />
Aushändigung <strong>de</strong>s Sicherungsscheines im Sinne<br />
von § 651 k Abs. 3 BGB gefor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r<br />
angenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
2.2. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung<br />
in Höhe von 15% <strong>de</strong>s Reisepreises, max. !<br />
256,- pro Person zur Zahlung fällig, zuzügl. <strong>de</strong>r<br />
gebuchten Karten für Oper, Musical usw. Die<br />
Restzahlung (inkl. evtl. EZ-Zuschläge.) wird 4<br />
Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig,<br />
sofern <strong>de</strong>r Sicherungsschein übergeben ist und<br />
die Reise nicht mehr aus <strong>de</strong>m in Ziffer 8.1<br />
genannten Grund abgesagt wer<strong>de</strong>n kann. Für die<br />
Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung kommt es auf die<br />
Gutschrift bei PRO-T an.<br />
2.3. Dauert die Reise nicht länger als 24<br />
Stun<strong>de</strong>n, schließt sie keine Übernachtung ein<br />
und übersteigt <strong>de</strong>r Reisepreis pro Kun<strong>de</strong>n ! 75,-<br />
nicht, so dürfen Zahlungen auf <strong>de</strong>n Reisepreis<br />
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />
verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
2.4. Leistet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Anzahlung und/o<strong>de</strong>r<br />
die Restzahlung nicht entsprechend <strong>de</strong>n<br />
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRO T<br />
zur vertragsgemäßen Erbringung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
bereit und in <strong>de</strong>r Lage ist und kein<br />
vertragliches o<strong>de</strong>r gesetzliches Zurückbehaltungsrecht<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n besteht, so ist PRO T<br />
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom<br />
Reisevertrag zurückzutreten und <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n mit<br />
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />
3. Leistungen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters<br />
3.1. Die Leistungsverpflichtung von PRO T<br />
ergibt sich ausschließlich aus <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r<br />
Buchungsbestätigung in Verbindung mit <strong>de</strong>m für<br />
<strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Reise gültigen Prospekt unter<br />
Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltener<br />
Hinweise und Erläuterungen.<br />
3.2. Reisemittler und Leistungsträger (z.B.<br />
Hotels, Beför<strong>de</strong>rungsunternehmen) sind von<br />
PRO T nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu<br />
treffen, Auskünfte zu geben o<strong>de</strong>r Zusicherungen<br />
zu machen, die <strong>de</strong>n vereinbarten Inhalt <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages abän<strong>de</strong>rn, über die vertraglich<br />
zugesagten Leistungen von PRO T hinausgehen<br />
o<strong>de</strong>r im Wi<strong>de</strong>rspruch zur Reiseausschreibung<br />
stehen.<br />
3.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte<br />
lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern<br />
o<strong>de</strong>r Internetinformationen von Leistungsträgern<br />
o<strong>de</strong>r Partnern von PRO T, die nicht<br />
von PRO T herausgegeben wer<strong>de</strong>n, sind ohne<br />
ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für<br />
PRO T nicht verbindlich.<br />
4. Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />
4.1. Än<strong>de</strong>rungen wesentlicher Reiseleistungen<br />
von <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt <strong>de</strong>s Reisevertrages,<br />
die nach Vertragsschluss notwendig wer<strong>de</strong>n und<br />
von PRO T nicht wi<strong>de</strong>r Treu und Glauben<br />
herbeigeführt wur<strong>de</strong>n, sind nur gestattet, soweit<br />
die Än<strong>de</strong>rungen nicht erheblich sind und <strong>de</strong>n<br />
Gesamtzuschnitt <strong>de</strong>r Reise nicht beeinträchtigen.<br />
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche<br />
bleiben unberührt, soweit die geän<strong>de</strong>rten<br />
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.<br />
4.3. PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n über<br />
wesentliche Leistungsän<strong>de</strong>rungen unverzüglich<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
4.4. Im Falle einer erheblichen Än<strong>de</strong>rung einer<br />
wesentlichen Reiseleistung ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten o<strong>de</strong>r die Teilnahme an einer<br />
min<strong>de</strong>stens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />
wenn PRO T in <strong>de</strong>r Lage ist, eine solche Reise<br />
ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihrem<br />
Angebot anzubieten. Der Kun<strong>de</strong> hat diese<br />
Rechte unverzüglich nach <strong>de</strong>r Erklärung von<br />
PRO T über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Reiseleistung<br />
o<strong>de</strong>r die Absage <strong>de</strong>r Reise diesem gegenüber<br />
geltend zu machen.<br />
5. Preiserhöhung<br />
PRO T behält sich vor, <strong>de</strong>n im Reisevertrag<br />
vereinbarten Preis im Falle <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben für<br />
bestimmte Leistungen wie Hafen- o<strong>de</strong>r<br />
Flughafengebühren o<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r für<br />
die betreffen<strong>de</strong> Reise gelten<strong>de</strong>n Wechselkurse<br />
entsprechend wie folgt zu än<strong>de</strong>rn:<br />
5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages bestehen<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungskosten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Treibstoffkosten, so kann PRO<br />
T <strong>de</strong>n Reisepreis nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Berechnung erhöhen:<br />
a) Bei einer auf <strong>de</strong>n Sitzplatz bezogenen<br />
Erhöhung kann PRO T vom Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />
Erhöhungsbetrag verlangen.<br />
b) In an<strong>de</strong>ren Fällen wer<strong>de</strong>n die vom<br />
Beför<strong>de</strong>rungsunternehmen gefor<strong>de</strong>rten,<br />
zusätzlichen Beför<strong>de</strong>rungskosten durch die Zahl<br />
<strong>de</strong>r Sitzplätze <strong>de</strong>s vereinbarten<br />
Beför<strong>de</strong>rungsmittels geteilt. Den sich so<br />
ergeben<strong>de</strong>n Erhöhungsbetrag für <strong>de</strong>n Einzelplatz<br />
kann PRO T vom Kun<strong>de</strong>n verlangen.<br />
5.2. Wer<strong>de</strong>n die bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages bestehen<strong>de</strong>n Abgaben wie<br />
Hafen- o<strong>de</strong>r Flughafengebühren gegenüber PRO<br />
T erhöht, so kann <strong>de</strong>r Reisepreis um <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n, anteiligen Betrag heraufgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
5.3. Bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Wechselkurse<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages kann <strong>de</strong>r<br />
Reisepreis in <strong>de</strong>m Umfang erhöht wer<strong>de</strong>n, in<br />
<strong>de</strong>m sich die Reise dadurch für PRO T verteuert<br />
hat.<br />
5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern<br />
zwischen Vertragsabschluss und <strong>de</strong>m<br />
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate<br />
liegen und die zur Erhöhung führen<strong>de</strong>n<br />
Umstän<strong>de</strong> vor Vertragsabschluss noch nicht<br />
eingetreten und bei Vertragsabschluss für PRO T<br />
nicht vorhersehbar waren.<br />
5.5. Im Falle einer nachträglichen Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Reisepreises hat<br />
PRO T <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n unverzüglich zu informieren.<br />
Preiserhöhungen ab <strong>de</strong>m 21. Tag vor Reiseantritt<br />
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr<br />
als 5 % ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> berechtigt, ohne Gebühren<br />
vom Reisevertrag zurück zu treten o<strong>de</strong>r die<br />
Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />
Reise zu verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r Lage ist,<br />
eine solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n<br />
Kun<strong>de</strong>n aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />
Kun<strong>de</strong> hat diesen Anspruch unverzüglich nach<br />
<strong>de</strong>r Mitteilung von PRO T über die Preiserhöhung<br />
dieser gegenüber geltend zu machen.<br />
6. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n,<br />
Umbuchungen<br />
6.1. Der Kun<strong>de</strong> kann je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn<br />
von <strong>de</strong>r Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />
gegenüber PRO T zu erklären. Falls die Reise<br />
über ein Reisebüro gebucht wur<strong>de</strong>, kann <strong>de</strong>r<br />
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dem Kun<strong>de</strong>n wird empfohlen, <strong>de</strong>n Rücktritt<br />
schriftlich zu erklären.<br />
6.2. Tritt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vor Reisebeginn zurück<br />
o<strong>de</strong>r tritt er die Reise nicht an, so verliert PRO T<br />
<strong>de</strong>n Anspruch auf <strong>de</strong>n Reisepreis. Statt<strong>de</strong>ssen<br />
kann PRO T, soweit <strong>de</strong>r Rücktritt nicht von ihr zu<br />
vertreten ist o<strong>de</strong>r ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />
eine angemessene Entschädigung für die bis<br />
zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen<br />
und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />
6.3. PRO T hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Zeitpunktes <strong>de</strong>s Rücktritts zum<br />
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem<br />
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis<br />
pauschaliert und bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r<br />
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung<br />
und gewöhnlich mögliche an<strong>de</strong>rweitige<br />
Verwendungen <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach <strong>de</strong>m<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>s Zugangs <strong>de</strong>r Rücktrittserklärung<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n wie folgt berechnet:<br />
Flug<strong>reisen</strong> mit Linien- und Charterflug<br />
• bis 60 Tage vor Reiseantritt 5 %<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />
• vom 59.-45. Tag vor Reiseantritt 10%<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 100,--<br />
• vom 44.-31. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />
• vom 30.-15. Tag vor Reiseantritt 40 %<br />
• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 60 %<br />
• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />
und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />
Flug<strong>reisen</strong> mit sogen. Billigfluggesellschaften<br />
wie Ryanair, Air Berlin, Germanwings, Easy Jet<br />
usw.: Nach <strong>de</strong>r Buchung entstehen i.d.R.<br />
Stornokosten von 100%<br />
Bus- und Bahn<strong>reisen</strong><br />
• bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %<br />
aber min<strong>de</strong>stens ! 50,--<br />
• vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %<br />
• vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 %<br />
• vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt 75 %<br />
• ab <strong>de</strong>m 6. Tag vor Reiseantritt<br />
und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise 90 %<br />
Stornogebühren bei Tagesfahrten<br />
• bis 1 Tag vor Reisebeginn ! 20,00<br />
• am Reisetag<br />
und bei Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise ! 30,00<br />
6.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
sowie einer Versicherung zur<br />
Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Rückführungskosten bei<br />
Krankheit o<strong>de</strong>r Unfall wird dringend empfohlen,<br />
soweit solche Versicherungen im Reisepreis<br />
nicht beinhaltet sind. Bei Tagesfahrten ist<br />
grundsätzlich keine Reiserücktrittskostenversicherung<br />
eingeschlossen!<br />
6.5. Bezüglich <strong>de</strong>s Rücktritts bei Reisen,<br />
welche Musical-/Theater-/Opernkarten und/o<strong>de</strong>r<br />
Eintrittskarten für Museen beinhalten, gilt:<br />
a) Soweit solche Karten von PRO T lediglich<br />
vermittelt wer<strong>de</strong>n, wird PRO T sich, ohne<br />
Übernahme einer entsprechen<strong>de</strong>n rechtlichen<br />
Verpflichtung, um die Rückgabe und/o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Ist eine<br />
solche nicht o<strong>de</strong>r nur mit Bearbeitungsentgelt<br />
und/o<strong>de</strong>r Abschlägen möglich, sind die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Beträge vom Kun<strong>de</strong>n zusätzlich<br />
zu <strong>de</strong>n pauschalierten Rücktrittskosten gemäß<br />
vorstehen<strong>de</strong>r Regelung zu bezahlen, bzw. erfolgt<br />
eine etwaige Rückvergütung nur nach Abzug<br />
entsprechen<strong>de</strong>r Entgelte.<br />
b) Sind solche Karten Bestandteil <strong>de</strong>r<br />
Reiseleistungen von PRO T so wird sich PRO T<br />
um eine entsprechen<strong>de</strong> Rücknahme o<strong>de</strong>r<br />
an<strong>de</strong>rweitige Verwendung bemühen. Im Falle<br />
<strong>de</strong>s Rücktritts o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nichtanreise sind die<br />
Vergütungen für solche Karten unter<br />
Berücksichtigung anfallen<strong>de</strong>r Entgelte in vollem<br />
Umfang zusätzlich zu <strong>de</strong>n pauschalen Rücktrittskosten<br />
zu bezahlen. Die pauschalen Rücktrittskosten<br />
gemäß vorstehen<strong>de</strong>r Stornosätze<br />
rechnen sich in diesem Fall nach <strong>de</strong>m Reisepreis<br />
abzüglich <strong>de</strong>r Kosten für die Eintrittskarte.<br />
6.6. Dem Kun<strong>de</strong>n bleibt es in je<strong>de</strong>m Fall<br />
unbenommen, PRO T nachzuweisen, dass<br />
diesem überhaupt kein o<strong>de</strong>r ein wesentlich<br />
niedrigerer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n ist, als die von<br />
ihm gefor<strong>de</strong>rte Pauschale.<br />
6.7. PRO T behält sich vor, anstelle <strong>de</strong>r<br />
vorstehen<strong>de</strong>n Pauschalen eine höhere, konkrete<br />
Entschädigung zu for<strong>de</strong>rn, soweit PRO T<br />
nachweist, dass ihr wesentlich höhere<br />
Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />
Pauschale entstan<strong>de</strong>n sind. Macht PRO T einen<br />
solchen Anspruch geltend, so ist PRO T<br />
verpflichtet, die gefor<strong>de</strong>rte Entschädigung unter<br />
Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen<br />
und einer etwaigen an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung<br />
<strong>de</strong>r Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu<br />
belegen.<br />
6.8. Durch die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
bleibt das gesetzliche Recht <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gem. §<br />
651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,<br />
unberührt.<br />
6.9. Ein Anspruch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach<br />
Vertragsabschluss auf Än<strong>de</strong>rungen hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s Reisetermins, <strong>de</strong>s Reiseziels, <strong>de</strong>s Ortes <strong>de</strong>s<br />
Reiseantritts, <strong>de</strong>r Unterkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />
Wird auf Wunsch <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>nnoch eine<br />
Umbuchung vorgenommen, kann PRO T bis 90<br />
Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt<br />
von ! 25,- erheben. Umbuchungswünsche <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n, die nach Ablauf <strong>de</strong>r Fristen erfolgen,<br />
können, sofern ihre Durchführung überhaupt<br />
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag<br />
gemäß <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Bedingungen und<br />
gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,<br />
die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />
7. Nicht in Anspruch genommene<br />
Leistung<br />
7.1. Nimmt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> einzelne Reiseleistungen,<br />
die ihm ordnungsgemäß angeboten<br />
wur<strong>de</strong>n, nicht in Anspruch aus Grün<strong>de</strong>n, die ihm<br />
zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger<br />
Rückreise o<strong>de</strong>r aus sonstigen zwingen<strong>de</strong>n<br />
Grün<strong>de</strong>n), hat er keinen Anspruch auf anteilige<br />
Erstattung <strong>de</strong>s Reisepreises. PRO T wird sich<br />
um Erstattung <strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen<br />
durch die Leistungsträger bemühen. Diese<br />
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig<br />
unerhebliche Leistungen han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r wenn einer<br />
Erstattung gesetzliche o<strong>de</strong>r behördliche<br />
Bestimmungen entgegenstehen.<br />
8. Rücktritt und Kündigung durch <strong>de</strong>n<br />
Reiseveranstalter<br />
8.1. PRO T kann bei Nichterreichen einer<br />
Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nach Maßgabe folgen<strong>de</strong>r<br />
Regelungen zurücktreten:<br />
a) Die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und <strong>de</strong>r<br />
späteste Zeitpunkt <strong>de</strong>s Rücktritts durch PRO T<br />
muss <strong>de</strong>utlich in <strong>de</strong>r konkreten Reiseausschreibung<br />
o<strong>de</strong>r, bei einheitlichen Regelungen<br />
für alle Reisen o<strong>de</strong>r bestimmte Arten von Reisen,<br />
in einem allgemeinen Kataloghinweis o<strong>de</strong>r einer<br />
allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben<br />
sein.<br />
b) PRO T hat die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und<br />
die spätesten Rücktrittsfrist in <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung<br />
anzugeben o<strong>de</strong>r dort auf die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Prospektangaben zu verweisen<br />
c) PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />
gegenüber die Absage <strong>de</strong>r Reise unverzüglich zu<br />
erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen<br />
Nichterreichen <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl nicht<br />
durchgeführt wird.<br />
d) Ein Rücktritt von PRO T später als 4<br />
Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.<br />
e) Der Kun<strong>de</strong> kann bei einer Absage die<br />
Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />
an<strong>de</strong>ren Reise verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r<br />
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für<br />
<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />
Kun<strong>de</strong> hat dieses Recht unverzüglich nach <strong>de</strong>r<br />
Erklärung über die Absage <strong>de</strong>r Reise durch PRO<br />
T dieser gegenüber geltend zu machen.<br />
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht<br />
durchgeführt, erhält <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n<br />
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich<br />
zurück.<br />
8.2. PRO T kann <strong>de</strong>n Reisevertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
ungeachtet einer Abmahnung von PRO T<br />
nachhaltig stört o<strong>de</strong>r wenn er sich in solchem<br />
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />
Aufhebung <strong>de</strong>s Vertrages gerechtfertigt ist.<br />
Kündigt PRO T, so behält sie <strong>de</strong>n Anspruch auf<br />
<strong>de</strong>n Reisepreis; sie muss sich jedoch <strong>de</strong>n Wert<br />
<strong>de</strong>r ersparten Aufwendungen sowie diejenigen<br />
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer<br />
an<strong>de</strong>rweitigen Verwendung <strong>de</strong>r nicht in Anspruch<br />
genommenen Leistung erlangt, einschließlich <strong>de</strong>r<br />
ihm von <strong>de</strong>n Leistungsträgern gutgebrachten<br />
Beträge.<br />
9. Obliegenheiten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB<br />
ergeben<strong>de</strong> Verpflichtung zur Mängelanzeige ist<br />
bei Reisen mit PRO-T wie folgt konkretisiert<br />
a) Der Reisen<strong>de</strong> ist verpflichtet, auftreten<strong>de</strong><br />
Mängel unverzüglich <strong>de</strong>r örtlichen Vertretung von<br />
PRO T (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und<br />
Abhilfe zu verlangen.<br />
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und<br />
die Kommunikationsdaten <strong>de</strong>r Vertretung von<br />
PRO T wird <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> spätestens mit<br />
Übersendung <strong>de</strong>r Reiseunterlagen informiert.<br />
c) Ist nach <strong>de</strong>n vertraglichen Vereinbarungen<br />
eine örtliche Vertretung o<strong>de</strong>r Reiseleitung nicht<br />
geschul<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet,<br />
Mängel unverzüglich direkt gegenüber PRO T<br />
unter <strong>de</strong>r nachstehend angegebenen Anschrift<br />
anzuzeigen.<br />
9.2. Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nur<br />
dann nicht, wenn die <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong><br />
Rüge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt.<br />
9.3. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von<br />
Leistungsträgern sind nicht befugt und von PRO<br />
T nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen<br />
o<strong>de</strong>r Ansprüche gegen PRO T anzuerkennen.<br />
9.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels<br />
erheblich beeinträchtigt, so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
<strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm<br />
die Reise infolge eines solchen Mangels aus<br />
wichtigem, für PRO T erkennbarem Grund nicht<br />
zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,<br />
wenn PRO T o<strong>de</strong>r, soweit vorhan<strong>de</strong>n und<br />
vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre<br />
Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen<br />
vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte angemessene Frist<br />
haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu<br />
leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es<br />
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist o<strong>de</strong>r von<br />
PRO T o<strong>de</strong>r ihren Beauftragten verweigert wird<br />
o<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung <strong>de</strong>s<br />
Vertrages durch ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s<br />
Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.
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9.5. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung<br />
sind Schä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Zustellungsverzögerungen<br />
bei Flug<strong>reisen</strong> vom Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich an<br />
Ort und Stelle mittels Scha<strong>de</strong>nsanzeige <strong>de</strong>r<br />
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.<br />
Fluggesellschaften können die Erstattungen<br />
ablehnen, wenn die Scha<strong>de</strong>nsanzeige nicht<br />
ausgefüllt wor<strong>de</strong>n ist. Die Scha<strong>de</strong>nsanzeige ist<br />
bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung<br />
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung,<br />
zu erstatten. Im Übrigen ist <strong>de</strong>r Verlust, die<br />
Beschädigung o<strong>de</strong>r die Fehlleitung von<br />
Reisegepäck <strong>de</strong>r Reiseleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r örtlichen<br />
Vertretung von PRO T anzuzeigen. Die<br />
vorgenannten Fristen für Ansprüche im<br />
Zusammenhang mit Gepäckverlust und Gepäckverspätung<br />
gelten nicht für hieraus resultieren<strong>de</strong><br />
vertragliche Ansprüche gegen PRO T.<br />
10. Informationen zur I<strong>de</strong>ntität<br />
ausführen<strong>de</strong>r Luftfahrtunternehmen<br />
10.1. PRO T informiert <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n entsprechend<br />
<strong>de</strong>r EU-Verordnung zur Unterrichtung<br />
von Fluggästen über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>s<br />
ausführen<strong>de</strong>n Luftfahrtunternehmens vor o<strong>de</strong>r<br />
spätestens bei <strong>de</strong>r Buchung über die I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r<br />
ausführen<strong>de</strong>n Fluggesellschaft(en) bezüglich<br />
sämtlicher im Rahmen <strong>de</strong>r gebuchten Reise zu<br />
erbringen<strong>de</strong>n Flugbeför<strong>de</strong>rungsleistungen.<br />
10.2. Steht/stehen bei <strong>de</strong>r Buchung die<br />
ausführen<strong>de</strong> Fluggesellschaft(en) noch nicht fest,<br />
so ist PRO T verpflichtet, <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n die<br />
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu<br />
nennen, die wahrscheinlich <strong>de</strong>n Flug durchführen<br />
wird bzw. wer<strong>de</strong>n. Sobald PRO T weiß, welche<br />
Fluggesellschaft <strong>de</strong>n Flug durchführt, wird sie<br />
<strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n informieren.<br />
10.3. Wechselt die <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n als ausführen<strong>de</strong><br />
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird<br />
PRO T <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n unverzüglich und so rasch<br />
dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über<br />
<strong>de</strong>n Wechsel informieren.<br />
10.4. Die entsprechend <strong>de</strong>r EG-Verordnung<br />
erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, <strong>de</strong>nen<br />
die Nutzung <strong>de</strong>s Luftraumes über <strong>de</strong>n<br />
Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf <strong>de</strong>r<br />
Internet-Seite von PRO T abrufbar und in <strong>de</strong>n<br />
Geschäftsräumen von PRO T einzusehen.<br />
11. Beschränkung <strong>de</strong>r Haftung<br />
11.1. Die vertragliche Haftung von PRO T für<br />
Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind, ist auf<br />
<strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
a) soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r<br />
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wird o<strong>de</strong>r<br />
b) soweit die PRO T für einen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n<br />
entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen eines<br />
Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgers verantwortlich<br />
ist.<br />
11.2. Für alle gegen PRO T gerichteten<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus unerlaubter<br />
Handlung, die nicht auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober<br />
Fahrlässigkeit beruhen, haftet <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
bei Sachschä<strong>de</strong>n bis ! 4.100,-; übersteigt <strong>de</strong>r<br />
dreifache Reisepreis diese Summe, ist die<br />
Haftung für Sachschä<strong>de</strong>n auf die Höhe <strong>de</strong>s<br />
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese<br />
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kun<strong>de</strong><br />
und Reise.<br />
11.3. PRO T haftet nicht für Leistungsstörungen,<br />
Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n im Zusammenhang<br />
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich<br />
vermittelt wer<strong>de</strong>n (z.B. Ausflüge,<br />
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,<br />
Beför<strong>de</strong>rungsleistungen von und zum<br />
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn<br />
diese Leistungen in <strong>de</strong>r Reiseausschreibung und<br />
<strong>de</strong>r Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter<br />
Angabe <strong>de</strong>s vermittelten Vertragspartners als<br />
Fremdleistungen so gekennzeichnet wer<strong>de</strong>n,<br />
dass sie für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n erkennbar nicht<br />
Bestandteil <strong>de</strong>r Reiseleistungen von PRO T sind.<br />
PRO T haftet jedoch<br />
a) für Leistungen, welche die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n vom ausgeschriebenen Ausgangsort <strong>de</strong>r<br />
Reise zum ausgeschriebenen Zielort,<br />
Zwischenbeför<strong>de</strong>rungen während <strong>de</strong>r Reise und<br />
die Unterbringung während <strong>de</strong>r Reise beinhalten,<br />
b) wenn und insoweit für einen Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n die Verletzung von Hinweis-,<br />
Aufklärungs- o<strong>de</strong>r Organisationspflichten <strong>de</strong>r<br />
PRO T ursächlich gewor<strong>de</strong>n ist.<br />
12. Ausschluss von Ansprüchen und<br />
Verjährung<br />
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer<br />
Erbringung <strong>de</strong>r Reise hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb<br />
eines Monats nach <strong>de</strong>m vertraglich<br />
vorgesehenen Zeitpunkt <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r<br />
Reise geltend zu machen.<br />
12.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend<br />
nur gegenüber PRO T unter <strong>de</strong>r nachstehend<br />
angegebenen Anschrift erfolgen.<br />
12.3. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne<br />
Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Frist<br />
verhin<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist. Diese Frist gilt auch für die<br />
Anmeldung von Gepäckschä<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Zustellungsverzögerungen<br />
beim Gepäck im Zusammenhang<br />
mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte<br />
aus <strong>de</strong>n §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e<br />
Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht wer<strong>de</strong>n. Ein<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung<br />
ist binnen 7 Tagen, ein Scha<strong>de</strong>nsersatzanspruch<br />
wegen Gepäckverspätung binnen<br />
21 Tagen nach Aushändigung geltend zu<br />
machen.<br />
12.4. Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n §§ 651c<br />
bis f BGB aus <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Lebens, <strong>de</strong>s<br />
Körpers o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesundheit, die auf einer<br />
vorsätzlichen o<strong>de</strong>r fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
von PRO T o<strong>de</strong>r eines gesetzlichen Vertreters<br />
o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen von PRO T beruhen,<br />
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für<br />
Ansprüche auf <strong>de</strong>n Ersatz sonstiger Schä<strong>de</strong>n,<br />
die auf einer vorsätzlichen o<strong>de</strong>r grob fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung von PRO T o<strong>de</strong>r eines<br />
gesetzlichen Vertreters o<strong>de</strong>r Erfüllungsgehilfen<br />
von PRO T beruhen.<br />
12.5. Alle übrigen Ansprüche nach <strong>de</strong>n §§ 651c<br />
bis f BGB verjähren in einem Jahr.<br />
12.6. Die Verjährung nach Ziffer 12.4 und 12.5<br />
beginnt mit <strong>de</strong>m Tag, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Tag folgt, an <strong>de</strong>m<br />
die Reise nach <strong>de</strong>n vertraglichen<br />
Vereinbarungen en<strong>de</strong>n sollte.<br />
12.7. Schweben zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und<br />
PRO T Verhandlungen über <strong>de</strong>n Anspruch o<strong>de</strong>r<br />
die <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>, so<br />
ist die Verjährung gehemmt, bis <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r<br />
PRO T die Fortsetzung <strong>de</strong>r Verhandlungen<br />
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei<br />
Monate nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hemmung ein.<br />
13. Pass-, Visa- und<br />
Gesundheitsvorschriften<br />
13.1. PRO T wird Staatsangehörige eines<br />
Staates <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften, in<br />
<strong>de</strong>m die Reise angeboten wird, über<br />
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
vor Vertragsabschluss sowie<br />
über <strong>de</strong>ren evtl. Än<strong>de</strong>rungen vor Reiseantritt<br />
unterrichten. Für Angehörige an<strong>de</strong>rer Staaten<br />
gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei<br />
wird davon ausgegangen, dass keine<br />
Beson<strong>de</strong>rheiten in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n und<br />
eventueller Mit<strong>reisen</strong><strong>de</strong>r (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,<br />
Staatenlosigkeit) vorliegen.<br />
13.2. Der Kun<strong>de</strong> ist verantwortlich für das<br />
Beschaffen und Mitführen <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Reisedokumente, eventuell erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und<br />
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus <strong>de</strong>m<br />
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.<br />
B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu<br />
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn PRO T<br />
nicht, unzureichend o<strong>de</strong>r falsch informiert hat.<br />
13.3. PRO T haftet nicht für die rechtzeitige<br />
Erteilung und <strong>de</strong>n Zugang notwendiger Visa<br />
durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />
wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> PRO T mit <strong>de</strong>r Besorgung<br />
beauftragt hat, es sei <strong>de</strong>nn, dass <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
die Verzögerung zu vertreten hat.<br />
14. Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
14.1. Auf das gesamte Rechts- und<br />
Vertragsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und<br />
PRO T fin<strong>de</strong>t ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht<br />
Anwendung.<br />
14.2. Der Kun<strong>de</strong> kann PRO T nur an <strong>de</strong>ssen<br />
Sitz verklagen.<br />
14.3. Für Klagen von PRO T gegen <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n<br />
ist <strong>de</strong>r Wohnsitz <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n maßgebend. Für<br />
Klagen gegen Kun<strong>de</strong>n, bzw. Vertragspartner <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische<br />
Personen <strong>de</strong>s öffentlichen o<strong>de</strong>r privaten Rechts<br />
o<strong>de</strong>r Personen sind, die Ihren Wohnsitz o<strong>de</strong>r<br />
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben,<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlicher<br />
Aufenthalt im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Klageerhebung nicht<br />
bekannt ist, wird als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz von<br />
PRO T vereinbart.<br />
14.4. Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten<br />
nicht,<br />
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich<br />
nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler<br />
Abkommen, die auf <strong>de</strong>n Reisevertrag zwischen<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und PRO T anzuwen<strong>de</strong>n sind,<br />
etwas an<strong>de</strong>res zugunsten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n ergibt<br />
o<strong>de</strong>r<br />
b) wenn und insoweit auf <strong>de</strong>n Reisevertrag<br />
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im<br />
Mitgliedstaat <strong>de</strong>r EU, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> angehört,<br />
für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n günstiger sind als die<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Bestimmungen o<strong>de</strong>r die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Vorschriften.<br />
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