Opernreise Paris - Palatina-reisen.de
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Reisebedingungen PRO Touristik GmbH / PALATINA Kunst & Kultur<br />
Sehr geehrte Kun<strong>de</strong>n,<br />
die Firma PRO Touristik GmbH, Alte Landstr. 7,<br />
67374 Hanhofen, vertreibt unter <strong>de</strong>r Bezeichnung<br />
PRO Touristik und <strong>de</strong>m Markenauftritt PALATINA<br />
Kunst & Kultur Pauschal<strong>reisen</strong>. Die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />
Reisebedingungen gelten für alle<br />
Angebote von Pauschal<strong>reisen</strong> unter <strong>de</strong>n<br />
vorgenannten Bezeichnungen und wer<strong>de</strong>n,<br />
soweit wirksam vereinbart, Inhalt <strong>de</strong>s zwischen<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Firma PRO Touristik GmbH<br />
– nachstehend „PRO T“ abgekürzt – zu Stan<strong>de</strong><br />
kommen<strong>de</strong>n Reisevertrages. Sie ergänzen die<br />
gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 651a - m BGB<br />
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften<br />
für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 -<br />
11 BGB-InfoV (Verordnung über Informationsund<br />
Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)<br />
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese<br />
Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung<br />
sorgfältig durch.<br />
1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
1.1. Mit <strong>de</strong>r Buchung (Reiseanmeldung) bietet<br />
<strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> PRO T <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
verbindlich an. Grundlage dieses<br />
Angebots sind die Beschreibung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
und die ergänzen<strong>de</strong>n Informationen<br />
von PRO T für die jeweilige Reise, soweit diese<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n vorliegen.<br />
1.2. Die Buchung kann mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per Telefax o<strong>de</strong>r auf elektronischem<br />
Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen<br />
Buchungen bestätigt PRO T <strong>de</strong>n<br />
Eingang <strong>de</strong>r Buchung unverzüglich auf elektronischem<br />
Weg.<br />
1.3. Der Kun<strong>de</strong> hat für alle Vertragsverpflichtungen<br />
von Mit<strong>reisen</strong><strong>de</strong>n, für die er die<br />
Buchung vornimmt, wie für seine eigenen<br />
einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch<br />
ausdrückliche und geson<strong>de</strong>rte Erklärung übernommen<br />
hat.<br />
1.4. Der Vertrag kommt mit <strong>de</strong>m Zugang <strong>de</strong>r<br />
Annahmeerklärung von PRO T zustan<strong>de</strong>. Sie<br />
bedarf keiner bestimmten Form. Bei o<strong>de</strong>r<br />
unverzüglich nach Vertragsschluss wird PRO T<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n eine schriftliche Reisebestätigung<br />
übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn<br />
die Buchung durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n weniger als 7<br />
Werktage vor Reisebeginn erfolgt.<br />
1.5. Weicht <strong>de</strong>r Inhalt <strong>de</strong>r Annahmeerklärung<br />
von PRO T vom Inhalt <strong>de</strong>r Buchung ab, so liegt<br />
ein neues Angebot von PRO T vor, an das sie für<br />
die Dauer von zehn Tagen gebun<strong>de</strong>n ist. Der<br />
Vertrag kommt auf <strong>de</strong>r Grundlage dieses neuen<br />
Angebots zustan<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb<br />
<strong>de</strong>r Bindungsfrist PRO T die Annahme durch<br />
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung o<strong>de</strong>r Restzahlung<br />
erklärt.<br />
2. Bezahlung <strong>de</strong>s Reisepreises<br />
2.1. Zahlungen auf <strong>de</strong>n Reisepreis vor<br />
Beendigung <strong>de</strong>r Reise dürfen nur gegen<br />
Aushändigung <strong>de</strong>s Sicherungsscheines im Sinne<br />
von § 651 k Abs. 3 BGB gefor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r<br />
angenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
2.2. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung<br />
in Höhe von 15% <strong>de</strong>s Reisepreises, max. !<br />
256,- pro Person zur Zahlung fällig, zuzügl. <strong>de</strong>r<br />
gebuchten Karten für Oper, Musical usw. Die<br />
Restzahlung (inkl. evtl. EZ-Zuschläge.) wird 4<br />
Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig,<br />
sofern <strong>de</strong>r Sicherungsschein übergeben ist und<br />
die Reise nicht mehr aus <strong>de</strong>m in Ziffer 8.1<br />
genannten Grund abgesagt wer<strong>de</strong>n kann. Für die<br />
Rechtzeitigkeit <strong>de</strong>r Zahlung kommt es auf die<br />
Gutschrift bei PRO-T an.<br />
2.3. Dauert die Reise nicht länger als 24<br />
Stun<strong>de</strong>n, schließt sie keine Übernachtung ein<br />
und übersteigt <strong>de</strong>r Reisepreis pro Kun<strong>de</strong>n ! 75,-<br />
nicht, so dürfen Zahlungen auf <strong>de</strong>n Reisepreis<br />
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines<br />
verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
2.4. Leistet <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> die Anzahlung und/o<strong>de</strong>r<br />
die Restzahlung nicht entsprechend <strong>de</strong>n<br />
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl PRO T<br />
zur vertragsgemäßen Erbringung <strong>de</strong>r Reiseleistungen<br />
bereit und in <strong>de</strong>r Lage ist und kein<br />
vertragliches o<strong>de</strong>r gesetzliches Zurückbehaltungsrecht<br />
<strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n besteht, so ist PRO T<br />
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom<br />
Reisevertrag zurückzutreten und <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n mit<br />
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />
3. Leistungen <strong>de</strong>s Reiseveranstalters<br />
3.1. Die Leistungsverpflichtung von PRO T<br />
ergibt sich ausschließlich aus <strong>de</strong>m Inhalt <strong>de</strong>r<br />
Buchungsbestätigung in Verbindung mit <strong>de</strong>m für<br />
<strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong>de</strong>r Reise gültigen Prospekt unter<br />
Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltener<br />
Hinweise und Erläuterungen.<br />
3.2. Reisemittler und Leistungsträger (z.B.<br />
Hotels, Beför<strong>de</strong>rungsunternehmen) sind von<br />
PRO T nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu<br />
treffen, Auskünfte zu geben o<strong>de</strong>r Zusicherungen<br />
zu machen, die <strong>de</strong>n vereinbarten Inhalt <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages abän<strong>de</strong>rn, über die vertraglich<br />
zugesagten Leistungen von PRO T hinausgehen<br />
o<strong>de</strong>r im Wi<strong>de</strong>rspruch zur Reiseausschreibung<br />
stehen.<br />
3.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte<br />
lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern<br />
o<strong>de</strong>r Internetinformationen von Leistungsträgern<br />
o<strong>de</strong>r Partnern von PRO T, die nicht<br />
von PRO T herausgegeben wer<strong>de</strong>n, sind ohne<br />
ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für<br />
PRO T nicht verbindlich.<br />
4. Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />
4.1. Än<strong>de</strong>rungen wesentlicher Reiseleistungen<br />
von <strong>de</strong>m vereinbarten Inhalt <strong>de</strong>s Reisevertrages,<br />
die nach Vertragsschluss notwendig wer<strong>de</strong>n und<br />
von PRO T nicht wi<strong>de</strong>r Treu und Glauben<br />
herbeigeführt wur<strong>de</strong>n, sind nur gestattet, soweit<br />
die Än<strong>de</strong>rungen nicht erheblich sind und <strong>de</strong>n<br />
Gesamtzuschnitt <strong>de</strong>r Reise nicht beeinträchtigen.<br />
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche<br />
bleiben unberührt, soweit die geän<strong>de</strong>rten<br />
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.<br />
4.3. PRO T ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n über<br />
wesentliche Leistungsän<strong>de</strong>rungen unverzüglich<br />
in Kenntnis zu setzen.<br />
4.4. Im Falle einer erheblichen Än<strong>de</strong>rung einer<br />
wesentlichen Reiseleistung ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong><br />
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten o<strong>de</strong>r die Teilnahme an einer<br />
min<strong>de</strong>stens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />
wenn PRO T in <strong>de</strong>r Lage ist, eine solche Reise<br />
ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n aus ihrem<br />
Angebot anzubieten. Der Kun<strong>de</strong> hat diese<br />
Rechte unverzüglich nach <strong>de</strong>r Erklärung von<br />
PRO T über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Reiseleistung<br />
o<strong>de</strong>r die Absage <strong>de</strong>r Reise diesem gegenüber<br />
geltend zu machen.<br />
5. Preiserhöhung<br />
PRO T behält sich vor, <strong>de</strong>n im Reisevertrag<br />
vereinbarten Preis im Falle <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r<br />
Beför<strong>de</strong>rungskosten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Abgaben für<br />
bestimmte Leistungen wie Hafen- o<strong>de</strong>r<br />
Flughafengebühren o<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r für<br />
die betreffen<strong>de</strong> Reise gelten<strong>de</strong>n Wechselkurse<br />
entsprechend wie folgt zu än<strong>de</strong>rn:<br />
5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages bestehen<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungskosten,<br />
insbeson<strong>de</strong>re die Treibstoffkosten, so kann PRO<br />
T <strong>de</strong>n Reisepreis nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Berechnung erhöhen:<br />
a) Bei einer auf <strong>de</strong>n Sitzplatz bezogenen<br />
Erhöhung kann PRO T vom Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n<br />
Erhöhungsbetrag verlangen.<br />
b) In an<strong>de</strong>ren Fällen wer<strong>de</strong>n die vom<br />
Beför<strong>de</strong>rungsunternehmen gefor<strong>de</strong>rten,<br />
zusätzlichen Beför<strong>de</strong>rungskosten durch die Zahl<br />
<strong>de</strong>r Sitzplätze <strong>de</strong>s vereinbarten<br />
Beför<strong>de</strong>rungsmittels geteilt. Den sich so<br />
ergeben<strong>de</strong>n Erhöhungsbetrag für <strong>de</strong>n Einzelplatz<br />
kann PRO T vom Kun<strong>de</strong>n verlangen.<br />
5.2. Wer<strong>de</strong>n die bei Abschluss <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages bestehen<strong>de</strong>n Abgaben wie<br />
Hafen- o<strong>de</strong>r Flughafengebühren gegenüber PRO<br />
T erhöht, so kann <strong>de</strong>r Reisepreis um <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n, anteiligen Betrag heraufgesetzt<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
5.3. Bei einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Wechselkurse<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages kann <strong>de</strong>r<br />
Reisepreis in <strong>de</strong>m Umfang erhöht wer<strong>de</strong>n, in<br />
<strong>de</strong>m sich die Reise dadurch für PRO T verteuert<br />
hat.<br />
5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern<br />
zwischen Vertragsabschluss und <strong>de</strong>m<br />
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate<br />
liegen und die zur Erhöhung führen<strong>de</strong>n<br />
Umstän<strong>de</strong> vor Vertragsabschluss noch nicht<br />
eingetreten und bei Vertragsabschluss für PRO T<br />
nicht vorhersehbar waren.<br />
5.5. Im Falle einer nachträglichen Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Reisepreises hat<br />
PRO T <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n unverzüglich zu informieren.<br />
Preiserhöhungen ab <strong>de</strong>m 21. Tag vor Reiseantritt<br />
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr<br />
als 5 % ist <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> berechtigt, ohne Gebühren<br />
vom Reisevertrag zurück zu treten o<strong>de</strong>r die<br />
Teilnahme an einer min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />
Reise zu verlangen, wenn PRO T in <strong>de</strong>r Lage ist,<br />
eine solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n<br />
Kun<strong>de</strong>n aus ihrem Angebot anzubieten. Der<br />
Kun<strong>de</strong> hat diesen Anspruch unverzüglich nach<br />
<strong>de</strong>r Mitteilung von PRO T über die Preiserhöhung<br />
dieser gegenüber geltend zu machen.<br />
6. Rücktritt durch <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n,<br />
Umbuchungen<br />
6.1. Der Kun<strong>de</strong> kann je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn<br />
von <strong>de</strong>r Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />
gegenüber PRO T zu erklären. Falls die Reise<br />
über ein Reisebüro gebucht wur<strong>de</strong>, kann <strong>de</strong>r<br />
Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt wer<strong>de</strong>n.<br />
Dem Kun<strong>de</strong>n wird empfohlen, <strong>de</strong>n Rücktritt<br />
schriftlich zu erklären.<br />
6.2. Tritt <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> vor Reisebeginn zurück<br />
o<strong>de</strong>r tritt er die Reise nicht an, so verliert PRO T<br />
<strong>de</strong>n Anspruch auf <strong>de</strong>n Reisepreis. Statt<strong>de</strong>ssen<br />
kann PRO T, soweit <strong>de</strong>r Rücktritt nicht von ihr zu<br />
vertreten ist o<strong>de</strong>r ein Fall höherer Gewalt vorliegt,<br />
eine angemessene Entschädigung für die bis<br />
zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen<br />
und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von<br />
<strong>de</strong>m jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />
6.3. PRO T hat diesen Entschädigungsanspruch