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Juli/August - Schibri-Verlag

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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 1<br />

Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)<br />

22. Jahrgang Strasburg (Um.), den 23. <strong>August</strong> 2013 ISSN 0941-1674 Nummer 07-08/2013<br />

Inhaltsüberblick<br />

Jubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 3<br />

Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von<br />

Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) 3<br />

Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von<br />

Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 5<br />

Wahlbekanntmachung 7<br />

Bekanntmachung der Gemeindebehörde 8<br />

Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) 10<br />

Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ 10<br />

Der Bürgermeister informiert 11<br />

Festprogramm zum Stadt- und Feuerwehrfest 12<br />

Leistungsschau der Uecker-Randow-Region 13<br />

11. Preisrätsel zur Leistungsschau Pasewalk 14<br />

Kirchliche Informationen 17<br />

Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013, Informationen der FEG 18<br />

Tanzaniatag & Benefizessen; Aktionsbündnis Vorpommern 19<br />

Die Abfallberatung informiert! 20<br />

Entdeckungsreise, AWO-Kita; Strasburger ABC-Schützen 20<br />

Musikschule; Familienfest im AWO Kinder- u. Jugendhaus 21<br />

Termine und Informationen der Vereine 22<br />

Uckermärkischer Heimatkreis 22<br />

Seniorenverband BRH; „Subbotnik“ wieder entdeckt 23<br />

Neue Austellungen im Museum 24<br />

Veranstaltungskalender <strong>August</strong>/September 2013 25<br />

Weitere Veranstaltungen 26


2 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 3<br />

Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ...<br />

... und wünscht viel Gesundheit und alles Gute!<br />

Geburtstage September<br />

101 Jahre<br />

Else Kasprzyk<br />

94 Jahre<br />

Marianne Hoyer<br />

92 Jahre<br />

Martha Klammer<br />

91 Jahre<br />

Elisabeth Schulz<br />

Ursula Kühl<br />

87 Jahre<br />

Helmut Henke<br />

86 Jahre<br />

Erika Oestereich<br />

85 Jahre<br />

Bernhard Spieker<br />

84 Jahre<br />

Brigitte Schneider<br />

Ursula Schuckies<br />

83 Jahre<br />

Charlotte Zingelmann<br />

Gisela Dittbrenner<br />

Irmgard Gimm<br />

82 Jahre<br />

Ilse Wiese<br />

Herta Cartsburg<br />

Rudi Lunow<br />

Erna Jahnke<br />

Anni Großklaus<br />

81 Jahre<br />

Eberhard Postier<br />

Herbert Skierke<br />

Apolonia Kreipel<br />

Willi Hiller<br />

80 Jahre<br />

Willi Utech<br />

Adolf Gurke<br />

79 Jahre<br />

Gerhard Christann<br />

Margarete Kopperschmidt<br />

Karla Löschmann<br />

Gerhard Müller<br />

Wolfgang Rossow<br />

Erhard Schöttler<br />

Elfriede Zimmermann<br />

Arnold Dahms<br />

78 Jahre<br />

Vera Rossow<br />

Helga Klimaschewski<br />

Hannelore Schulz<br />

Hannelore Grohs<br />

Edith Schäfer<br />

Christel Peters<br />

Helga Wolf<br />

77 Jahre<br />

Helga Kreibich<br />

Siegfried Funk<br />

Hannelore Kirchner<br />

Christel Pawelzik<br />

76 Jahre<br />

Jutta Schaak<br />

Heinz Dehn<br />

Astrid Woldegk<br />

Ruth Graffunder<br />

Edelgard Levenhagen<br />

Erika Ortmann<br />

75 Jahre<br />

Inge Rehders<br />

Ortrud Steffenhagen<br />

Hannelore Bugdahn<br />

Dora Dojahn<br />

Renate Eschricht<br />

Hannalise Stahr<br />

74 Jahre<br />

Ingrid Radisch<br />

Hannelore Jeske<br />

Peter Robeck<br />

Gerhard Jarmer<br />

Hartmut Keunecke<br />

Erika Hegenbarth<br />

73 Jahre<br />

Johanna Bogdan<br />

Ingrid Ballin<br />

Helga Piontek<br />

Gerda Dettmann<br />

Erwin Karau<br />

Irmgard Grünberg<br />

Annarose Karau<br />

Kurt von Transehe<br />

Annelore Bünger<br />

Uwe Filter<br />

Gisela Böge<br />

72 Jahre<br />

Ingrid Bayer<br />

Brigitta Nehls<br />

Hubert Hübner<br />

Burkhard Henke<br />

Lotte Blank<br />

Inge Häcker<br />

Fritz Kumpf<br />

71 Jahre<br />

Karin Neißner<br />

Waltraut Dähn<br />

Peter Rauschenbach<br />

Horst Kaddatz<br />

Ingried Giese<br />

70Jahre<br />

Günter Stern<br />

Dietrich Körner<br />

Eva-Maria Krolzick<br />

Geburten<br />

Lucy Kuhn 06.06.<br />

Jolien Fiedler 16.06.<br />

Tilda Charlott Brandt 22.06.<br />

Timo Schultz 26.06.<br />

Anna Schultz 26.06.<br />

Aranbir Sing Sunner 26.06.<br />

Alyssa-Celine Kästner 27.06.<br />

Max Barthel 30.06.<br />

Fabian Suffner 15.07.<br />

Adrian Grett 23.07.<br />

Henry Schwoy 30.07.<br />

Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen,<br />

dass Ihr Geburts tag bzw. Ihr Jubiläum<br />

im Strasburger Anzeiger veröffent licht<br />

wird, können Sie in der Stadtverwaltung­<br />

(Ein woh ner meldeamt) eine Übermittlungs<br />

sperre beantragen, so dass Ihr<br />

Name nicht aufgeführt wird.<br />

Bereitschaftsdienste<br />

Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117<br />

(Notfälle können unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.)<br />

Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt:<br />

Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848<br />

Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft<br />

mbH Strasburg: Heizung/Sanitär 039753/22895,<br />

Elektro 0173/9586772, am Wochenende 0172/5337572<br />

e.dis: Strom: 03976/28073433, Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf)<br />

GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass<br />

von Forderungen der Stadt Strasburg (Um.)<br />

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg<br />

Vorpommern (KV MV) zuletzt geändert mit Bekanntmachung<br />

vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) i. V. m. §§ 1, 2 und 12 des<br />

Kommunalabgabengesetzes (KAG MV) GVOBl. M-V 2005, S. 146)<br />

in der z. Zt. gültigen Fassung zuletzt geändert mit Bekanntmachung<br />

vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Abgabenordnung<br />

(AO) in der z. Z. gültigen Fassung zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />

Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) und der Gemeindehaushaltverordnung-Doppik<br />

(GemHVO-Doppik) vom 13. Dezember<br />

2011 (GVOBl. M-V S. 1118) wird nach Beschlussfassung durch<br />

die Stadtvertretung vom 20.06.2013 folgende Satzung erlassen.<br />

§ 1 Stundung<br />

(1) Stundung ist das Hinausschieben des Fälligkeitszeitpunktes einer<br />

Forderung. Sie soll nur auf Antrag des Schuldners erfolgen.<br />

(2) Voraussetzung:<br />

Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) dürfen auf schriftlichen<br />

Antrag ganz oder teilweise unter dem Vorbehalt des jederzeitigen<br />

Widerrufs gestundet werden, wenn besondere Gründe vorliegen,<br />

die eine Stundung rechtfertigen, insbesondere dann, wenn die<br />

Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen<br />

bedeuten und die Zwangsvollstreckung erfolglos sein<br />

würde, die Forderung nach der Stundung aber voraussichtlich


4 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

eingehen wird (§ 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik, § 222 AO). Eine<br />

erhebliche Härte ist dann anzunehmen, wenn der Zahlungspflichtige<br />

sich auf Grund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse<br />

ohne eigenes Verschulden, vorübergehend in ernsthaften<br />

Zahlungsschwierigkeiten befindet bzw. im Fall einer sofortigen<br />

Einziehung in diese geraten würde. Die Stundung kommt nicht in<br />

Betracht bei unzuverlässigen Schuldnern und wenn die Erfüllung<br />

der Forderung durch Hinausschieben der Fälligkeit gefährdet<br />

wird. Wird die Stundung durch Einräumung von Teilzahlung (Raten)<br />

gewährt, so ist vorzusehen, dass die jeweilige Restforderung<br />

sofort zur Zahlung fällig wird, wenn Termine für die Zahlung von<br />

2 Raten nicht eingehalten worden sind.<br />

(3) Bis zur Entscheidung über den Antrag erfolgt keine Mahnung<br />

oder Beitreibung der Forderung.<br />

(4) Fälligkeitstermine sollten möglichst nicht über das laufende<br />

Haushaltsjahr gesetzt werden.<br />

(5) Gestundete Beträge sind zu verzinsen. Die Verzinsung von Steuern,<br />

Gebühren und Beiträgen richtet sich nach den §§ 233 bis<br />

239 der Abgabenordnung (AO). Für privatrechtliche Forderungen<br />

wird ein Zinssatz von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in der sich<br />

nach § 238 der AO ergebenden Höhe, als angemessen angesehen,<br />

soweit von der Stadt geschlossene Verträge oder sonstige<br />

Vorschriften keine andere Verzinsung vorsehen. Von der Berechnung<br />

der Stundungszinsen soll nur abgesehen werden, wenn der<br />

Schuldner durch die Zinszahlung in seiner wirtschaftlichen Lage<br />

schwer geschädigt würde. Die Entscheidung hierüber richtet sich<br />

nach den Vorschriften über den Erlass von Forderungen:<br />

(6) Beträge, die über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus ohne<br />

Ratenzahlung gestundet werden, sind haushaltsmäßig und kassenmäßig<br />

wie befristete Niederschlagungen zu behandeln.<br />

(7) Der Zinsbescheid bei Stundung kommunaler Abgaben ist ein<br />

Verwaltungsakt, der mit Rechtsbehelfsbelehrung auszustatten<br />

ist (§ 157 AO).<br />

(8) Über die Stundung entscheidet:<br />

1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin<br />

der Stadt Strasburg (Um.),<br />

2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der<br />

Stadt Strasburg (Um.),<br />

3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,<br />

4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt<br />

Strasburg (Um.).<br />

(9) Wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit durch den Schuldner<br />

zweifelhaft erscheint, muss die Stundung von einer Sicherheitsleistung<br />

abhängig gemacht werden.<br />

§ 2 Aussetzung der Vollziehung<br />

(1) Abgaben und Gebühren sind grundsätzlich auch dann zu zahlen,<br />

wenn der Schuldner Rechtsbehelf einlegt (§ 80 Abs. 2 Nr.1<br />

VwGO, § 361 Abs.1 AO). Somit hat der Rechtsbehelf keine<br />

aufschiebende Wirkung.<br />

(2) Ist die Rechtslage zweifelhaft oder würde die sofortige Zahlung<br />

für den Abgabenschuldner eine unbillige, nicht durch<br />

überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte bedeuten,<br />

kann (Ermessensentscheidung) die Vollziehung des Abgabenbescheides<br />

ausgesetzt werden (§ 80 Abs. 4 VwGO, § 361 Abs.<br />

2 AO). Die Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit<br />

auf, hat also die rechtliche Wirkung einer Stundung. Die Aussetzung<br />

der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung<br />

abhängig gemacht werden. Ausgesetzte Beträge sind bei Erfolglosigkeit<br />

des Rechtsbehelfs zu verzinsen (§ 237 AO).<br />

(3) Über die Aussetzung der Vollziehung entscheidet:<br />

a) Soweit die Aussetzung der Vollziehung wegen erheblicher<br />

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides<br />

in Betracht kommt, die Kämmereiamtsleiterin in<br />

Absprache mit dem Bürgermeister.<br />

b) Für den Bereich Steuern die Kämmereiamtsleiterin auf der<br />

Grundlage vorliegender Grundlagenbescheide des Finanzamtes.<br />

§ 3 Niederschlagung<br />

(1) Niederschlagung ist eine befristete oder unbefristete Zurückstellung<br />

der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne<br />

Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Niederschlagung ist eine<br />

verwaltungsinterne Maßnahme und kein Verwaltungsakt.<br />

(2) Voraussetzung für eine befristete Niederschlagung:<br />

eine befristete Niederschlagung kommt in Betracht, wenn<br />

a) die Einziehung vorrübergehend keinen Erfolg haben wird.<br />

(3) Voraussetzung für eine unbefristete Niederschlagung:<br />

eine unbefristete Niederschlagung ist zulässig, wenn<br />

a) die Einziehung nachweislich dauernd ohne Erfolg bleiben<br />

wird, oder<br />

b) die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des<br />

Anspruchs stehen (§ 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik, § 261<br />

AO).<br />

(4) Über die Niederschlagung wird der Schuldner nicht informiert.<br />

Die Niederschlagung bedarf keines Antrages eines<br />

Schuldners. Durch die Niederschlagung erlischt der Anspruch<br />

nicht. Die weitere Rechtsverfolgung wird daher nicht<br />

ausgeschlossen.<br />

(5) Ansprüche können niedergeschlagen werden:<br />

1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin<br />

der Stadt Strasburg (Um.),<br />

2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der<br />

Stadt Strasburg (Um.),<br />

3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,<br />

4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt<br />

Strasburg (Um.),<br />

(6) Befristet niedergeschlagene Forderungen sind in Abstimmung<br />

mit dem jeweiligen Fachamt weiter zu verfolgen. Die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse des Schuldners sind mindestens einmal<br />

im Jahr zu überprüfen um die Verjährung rechtzeitig zu<br />

unterbrechen. (§§ 228, 231 AO).<br />

(7) Die niedergeschlagenen Beträge sind in einer Niederschlagsüberwachungsliste<br />

durch die Stadtkasse aufzulisten.<br />

Ergibt sich nachträglich die Möglichkeit der Einziehung, sind<br />

diese Forderungen in der Niederschlagsliste des Kassenkontos<br />

wieder aufleben zu lassen.<br />

§ 4 Erlass<br />

(1) Ein Erlass ist ein Verzicht auf einen Anspruch.<br />

(2) Ansprüche dürfen ganz oder teilweise erlassen werden, wenn<br />

ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den<br />

Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Das gleiche<br />

gilt für die Minderung von Forderungen und die Rückzahlung<br />

oder Anrechnung von geleisteten Beträgen (§ 22 Abs. 3<br />

GemHVO-Doppik).<br />

Der Erlass soll nur auf Antrag erfolgen.<br />

(3) Über den Erlass entscheidet:<br />

1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin<br />

der Stadt Strasburg (Um.),<br />

2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der<br />

Stadt Strasburg (Um.),<br />

3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,<br />

4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt<br />

Strasburg (Um.).<br />

(4) Die Stadtkasse hat sich die Entscheidungen nach Abs. 3<br />

schriftlich einzuholen und eine Abgangsanordnung für den Erlass<br />

zu erteilen.<br />

(5) Erlassene Forderungen werden mit dem Erlass als Forderung<br />

ausgebucht. Eine Wertberichtigung ist nicht erforderlich.<br />

§ 5 Kleinbeträge<br />

(1) Die Stadt Strasburg (Um.) kann davon absehen, Ansprüche<br />

von weniger als 10,00 Euro geltend zu machen, es sei denn,<br />

dass die Einziehung aus grundsätzlichen Erwägungen geboten<br />

ist (§ 23 GemHVO-Doppik).<br />

(1) Abzinsungen<br />

§ 6 Wertberichtigungen


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 5<br />

Unverzinsliche, niedrig verzinsliche und zinslos gestundete<br />

Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren sind mit<br />

ihrem Barwert unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von<br />

5,5 v. H. anzusetzen.<br />

- unverzinsliche: vereinbarter Zinssatz 0 v. H./p. a.<br />

- niedrig verzinsliche: vereinbarter Zinssatz zwischen<br />

0 v. H.– 3 v. H./ p. a.<br />

- zinslos gestundet: auf die Erhebung wird verzichtet.<br />

Der Barwert (abgezinste Nominalwert) errechnet sich aus:<br />

Nominalwert x Abzinsungsfaktor = Barwert<br />

Abzinsungsfaktor = (1+i)-n, i = Zinssatz; n = Laufzeit zum<br />

Bilanzstichtag<br />

Die Berechnung ist mit der Kämmereiamtsleiterin abzustimmen<br />

und als Jahresabschlussbuchung zu buchen.<br />

(2) Niederschlagungen<br />

Niedergeschlagene Forderungen sind zum Jahresabschluss<br />

zu berichtigen. Die Wertberichtigung kann bis zu 100 v. H.<br />

der Forderung betragen. Die Höhe der Wertberichtigung ist<br />

schriftlich zu begründen.<br />

(3) Erlassene Forderungen<br />

Erlassene Forderungen werden mit dem Erlass als Forderung<br />

ausgebucht. Eine Wertberichtigung ist somit nicht erforderlich.<br />

§ 7 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung über Stundung, Niederschlagung und<br />

Erlass vom 16.12.1999 außer Kraft.<br />

Strasburg, den 24.06.2013<br />

Norbert Raulin<br />

Bürgermeister<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler<br />

verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 13. <strong>Juli</strong> (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833),<br />

nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung<br />

gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von Verwaltungs- und<br />

Benutzungsgebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung)<br />

Aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern<br />

(KV MV) vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777)<br />

und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG<br />

MV) vom 12. April 2005 (GVOBl. 2005 S. 148) zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 (GVOBl. M-V S.<br />

777, 833) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom<br />

20.06.2013 folgende Satzung erlassen.<br />

§ 1 Allgemeines<br />

Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen<br />

Wirkungskreis oder für die Inanspruchnahme öffentlicher<br />

Einrichtungen und Anlagen werden nach dieser Satzung Gebühren<br />

und Auslagen – im nachfolgenden Kosten genannt – erhoben, wenn<br />

der Beteiligte die besondere Leistung beantragt hat oder wenn sie<br />

ihn unmittelbar begünstigt. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen<br />

über förmliche Rechtsbehelfe.<br />

(1) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer<br />

kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt<br />

oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der<br />

Entscheidung zurückgenommen wird.<br />

(2) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften<br />

bleibt unberührt.<br />

§ 2 Kostentarif<br />

Die Höhe der Kosten bemisst sich unbeschadet des § 6 nach den<br />

Gebührensätzen (Anlage 1), die Bestandteil dieser Satzung sind.<br />

§ 3 Gegenstand der Gebühren<br />

(1) Ist für den Ansatz von Gebühren durch den Gebührentarif (siehe<br />

Anlage) ein Rahmen (Mindest- oder Höchstsatz) bestimmt,<br />

so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes,<br />

sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der<br />

Beendigung der Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen.<br />

(2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten<br />

nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit<br />

eine Gebühr zu erheben.<br />

(3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit<br />

- ganz oder teilweise abgelehnt,<br />

- zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist<br />

so sind 10 bis 75 % der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vornahme<br />

zu erheben wäre.<br />

(4) Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine<br />

Gebühr zu erheben.<br />

Dasselbe gilt bei Rücknahme des Antrages, wenn mit der sachlichen<br />

Bearbeitung noch nicht begonnen wurde.<br />

(5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen<br />

Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung<br />

erhobene Gebühr angerechnet.<br />

§ 4 Gebühren für Widerspruchsbescheide<br />

(1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, darf eine Gebühr<br />

erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den der Widerspruch<br />

erhoben wird, gebührenpflichtig ist.<br />

Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen<br />

Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr. War für die angefochtene<br />

Entscheidung keine Gebühr zu erheben, so richtet<br />

sich die festzulegende Gebühr nach Punkt 30 des Gebührenverzeichnisses<br />

(Anlage 1).<br />

(2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt<br />

sich die aus Absatz 1 ergebene Gebühr im Verhältnis der Abweisung.<br />

Im Falle der teilweisen bzw. vollständigen Rücknahme<br />

des Rechtsbehelfs gilt § 3 Abs. 3 der Satzung entsprechend.<br />

§ 5 Gebührenbefreiungen<br />

(1) Gebühren werden nicht erhoben für<br />

- mündliche Auskünfte<br />

- Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten<br />

a) Arbeits- und Dienstsachen<br />

b) Besuch von Schulen<br />

c) Zahlung von Ruhegeldern, Unterstützungen und dergleichen<br />

aus öffentlichen und privaten Kassen<br />

d) Nachweis der Bedürftigkeit<br />

- Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung<br />

oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen<br />

- für die Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

- Verwaltungstätigkeiten, zu denen<br />

a) in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde<br />

im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörden<br />

eines anderen Landes Anlass gegeben hat, es sei denn,<br />

dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist.<br />

b) Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften<br />

des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer<br />

öffentlich-rechtlichen Verbände, Anstalten und Stiftungen,<br />

es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur<br />

Last zu legen ist.<br />

(2) Vor der Erhebung einer Gebühr kann außer den in Absatz 1<br />

genannten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn<br />

daran ein öffentliches Interesse besteht.


6 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

§ 6 Auslagen<br />

(1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Verwaltungstätigkeit<br />

besondere Auslagen notwendig, so hat der<br />

Kostenschuldner sie ohne Rücksicht darauf, ob eine Gebühr zu<br />

entrichten ist, zu erstatten. Dies gilt nicht für besondere Auslagen<br />

bei der Bearbeitung eines Rechtsbehelfs, soweit diesem<br />

stattgegeben wird. Maßgebend hierfür ist das Verwaltungskostengesetz.<br />

(2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben:<br />

- Porto bzw. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen<br />

sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen.<br />

- Wird durch Bedienstete der Behörde zugestellt, so werden<br />

die für die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde<br />

entstehenden Postgebühren erhoben.<br />

- Gebühren für Telefongespräche und Telefax-Benutzung,<br />

- Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,<br />

- Zeugen- und Sachverständigengebühren,<br />

- bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten,<br />

- Kosten für Verwahrung oder Beförderung von Sachen,<br />

- Beträge, die anderen Behörden oder Personen für ihre Tätigkeit<br />

zu zahlen sind,<br />

- Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Auszüge, Fotokopien,<br />

Lichtpausen und Vervielfältigungen nach dem<br />

Gebührentarif enthaltenen Sätzen.<br />

(3) Beim Verkehr mit Behörden des Landes und den Gebietskörperschaften<br />

im Lande werden, soweit Gerechtigkeit verbürgt<br />

ist, Auslagen nur erhoben, wenn sie in Einzelfall 10,00 Euro<br />

überschreiten.<br />

§ 7 Gebührenpflichtiger<br />

(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer:<br />

a) die Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten<br />

sie vorgenommen wird.<br />

b) die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene<br />

oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat.<br />

c) für die Kostenschuld kraft Gesetzes haftet.<br />

(2) Gebührenpflichtig nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf<br />

eingelegt hat.<br />

(3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.<br />

§ 8 Entstehung der Gebührenpflicht<br />

(1) Die Gebührenpflicht entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist,<br />

mit dessen Eingang, im Übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen<br />

Amtshandlung.<br />

(2) Die Gebühren- und die Auslagenerstattung werden fällig,<br />

wenn die Leistung vollendet ist und wenn die Entscheidung<br />

bzw. Genehmigung ausgehändigt wird.<br />

(3) Die Gebühr kann vor Vornahme der Amtshandlung (z. B. Standesamt,<br />

Meldeamt) gefordert werden, es kann Sicherheit verlangt<br />

werden.<br />

(4) Der Gebührenpflichtige soll möglichst vor der Leistung auf die<br />

Gebührenpflicht und deren Höhe hingewiesen werden.<br />

§ 9 Inkrafttreten<br />

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Strasburg vom 14.<br />

Oktober 1999 außer Kraft.<br />

Strasburg, den 24.06.2013<br />

Norbert Raulin<br />

Bürgermeister<br />

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler<br />

verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 13. <strong>Juli</strong> (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833),<br />

nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung<br />

gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />

Anlage 1<br />

Gebührenverzeichnis der Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.)<br />

vom 24.06.2013 – Allgemeine Gebührensätze<br />

lfd. Nr. Gegenstand Betrag in Euro<br />

1. Ablehnung eines Antrages wegen Unzuständigkeit gebührenfrei<br />

2. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder<br />

Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist;<br />

- je angefangene viertel Stunde 10,00<br />

3. Hand- oder maschinenschriftlich hergestellte Ausfertigungen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen, von öffentlichen<br />

Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., soweit sie auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite 5,00<br />

4. Bestätigungen: von Unterschriften od. Handzeichen<br />

„Ablichtung stimmt mit Original überein“<br />

2,00<br />

3,30<br />

5. Kopierleistungen:<br />

eine Kopie A4 einseitig<br />

eine Kopie A4 doppelseitig<br />

eine Kopie A3 einseitig<br />

eine Kopie A3 doppelseitig<br />

6. Akteneinsicht: Die Einsicht von Akten, Karteien, Registern und dgl., soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind<br />

- erhöhter Zeitaufwand<br />

- sofortiger Zugriff<br />

7. Schriftliche Auskünfte für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen an interessierte Gesellschaften u. ä.<br />

Grundgebühr<br />

zuzüglich je angefangene Seite<br />

8. Abgabe von Druckstücken<br />

(Orts-und Gebührensatzung, Plänen, Tarifen, Straßen- und Stimmbezirksverzeichnissen und dgl.)<br />

für jede angefangene Seite<br />

mindestens jedoch<br />

9. Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird<br />

je angefangene Seite 10,00<br />

10. Benutzung Archiv (von der Erhebung der Gebühr kann abgesehen werden, wenn die Inanspruchnahme wissenschaftlichen Zwecken<br />

dient), Benutzung der Archivräume zur Recherche:<br />

pro angefangenen Tag 10,00<br />

11. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut<br />

je angefangene Seite 10,00<br />

0,12<br />

0,25<br />

0,20<br />

0,30<br />

10,00<br />

3,30<br />

10,00<br />

3,30<br />

0,30<br />

1,00


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 7<br />

12. Benutzung des Faxgerätes je angefangene Seite 1,00<br />

13. Vervielfältigungen Amtsblatt<br />

a) innerhalb des Jahres<br />

b) nach Ablauf des Jahres<br />

je angefangene Seite<br />

je Amtsblatt<br />

gebührenfrei<br />

0,30<br />

2,00<br />

14. Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und mit besonderer<br />

Mühewaltung verbunden sind<br />

- je angefangene Viertelstunde 10,00<br />

15. Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Quittungen 3,30<br />

16. Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre<br />

für jedes Jahr 3,30<br />

17. Ersatz für verlorene und unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken<br />

+ Steuermarke<br />

3,30<br />

1,00<br />

18. Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung 5,30<br />

19. Bearbeitung für Kauf- und Erbbaurechtsverträge 155,00<br />

20. Ausstellen eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. das Nichtausüben eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB und den Verzicht<br />

des Vorkaufsrechts, sowie Rangrücktrittserklärung 52,00<br />

21. Vervielfältigungen (Kopien) aus zeichnerischen Druckstücken der Stadt Strasburg (Um.) einschließlich deren Textteilen (B-Pläne,<br />

F-Pläne, Rahmenpläne, Sanierungs- und Erhaltungssatzungen, Abrundungs- und Außenbereichssatzungen usw.<br />

DIN A3 und DIN A4 je Seite 3,30<br />

22. Gebühren für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge nach §§ 144, 145 BauGB 40,00<br />

23. Benutzung der Haus- und Bauakten zu privaten und gewerblichen Zwecken pro Akte<br />

- sofortiger Zugriff<br />

- bei längerem Suchvorgang<br />

24. Genehmigung zur Aufstellung nichtamtlicher Hinweisschilderm pro Standort 26,00<br />

25. Bestätigung des Fundbüros 10,00<br />

26. Ausstellung einer Erteilung für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben gem. § 62 BauGB 30,00<br />

27. Erstellung einer Aufgrabegenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum 20,00<br />

28. Gebühren für Bescheide gem. §§ 7g, 10 f und 11a EStG je angefangene Stunde 30,00<br />

29. Ausstellung von Pachtverträgen 10,00<br />

30. Rechtsbehelfe, Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit nicht in § 3 dieser Satzung anzuwenden ist, einschließlich<br />

der Entscheidung über Widersprüche Dritte 60,00<br />

3,30<br />

10,00<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen<br />

Bundestag statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die Gemeinde Strasburg (Um.) ist in folgende 5 Wahlbezirke<br />

eingeteilt:<br />

Wahlbezirk 1: Westteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen,<br />

Wahlraum: Grundschule Strasburg (Um.), Baustr. 26<br />

Wahlbezirk 2: Nordteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen,<br />

Wahlraum: Kulturhaus Strasburg (Um.), Bahnhofstr. 19<br />

Wahlbezirk 3: Gehren, Klepelshagen, Neuensund, Wahlraum:<br />

Gemeindezentrum Gehren, Gehren 10 (barrierefrei)<br />

Wahlbezirk 4: Südostteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen,<br />

Wahlraum: Max-Schmeling-Halle Strasburg (Um.)<br />

(Stadthalle), Lindenstr. 6 (barrierefrei)<br />

Wahlbezirk 5: Innenstadt Strasburg (Um.), Wahlraum: Volkssolidarität<br />

(Haus der Fam. und Begegnung), Schulstr. 11 (barrierefrei)<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />

der Zeit vom 19. <strong>August</strong> 2013 bis 1. September 2013 übersandt<br />

worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum<br />

angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand der Stadt Strasburg (Um.) tritt zur<br />

Ermittlung der Briefwahlergebnisse für die Bundestagswahl<br />

um 15.30 Uhr im Rathaus der Stadt Strasburg (Um.),<br />

Schulstr. 1, Raum 3.04 zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des<br />

Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis<br />

oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.<br />

Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel<br />

ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und<br />

eine Zweitstimme.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen<br />

der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge<br />

unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />

verwendet, auch diese; bei anderen Kreiswahlvorschlägen<br />

außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes<br />

Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung<br />

der Parteien und sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />

verwenden, auch diese, sowie jeweils die Namen der<br />

ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und<br />

links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

seine Erststimme in der Weise ab,<br />

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf<br />

andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber<br />

sie gelten soll,<br />

und seine Zweitstimme in der Weise,<br />

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie<br />

gelten soll.<br />

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine<br />

des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />

und in der Weise gefaltet werden, dass seine<br />

Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />

Die Wahlbezirke IV und V der Stadt Strasburg (Um.) sind in<br />

die repräsentative Wahlstatistik der Bundestagswahl 2013 ein-


8 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

bezogen. Die Wähler der aufgeführten Wahlbezirke erhalten<br />

für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck<br />

nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere Hinweise<br />

zur repräsentativen Wahlstatistik enthält die Ergänzung zu<br />

dieser Wahlbekanntmachung.<br />

Ein Blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich im Wahlraum<br />

zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Wahlschablone<br />

bedienen. Die Wahlschablone ist vom Wahlberechtigten<br />

für die Stimmabgabe persönlich mitzubringen. Auskünfte zu<br />

Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten<br />

Sie unter der Tel.-Nr.: 01805/666456 (0,14 EUR/Min. bei<br />

Anrufen aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min.<br />

bei Anrufen aus deutschen Mobilfunknetzen).<br />

Rollstuhlfahrer oder Wähler mit Schwierigkeiten beim<br />

Treppensteigen werden gebeten mit Wahlschein im Wahlraum<br />

des Wahlbezirks 4 – Max-Schmeling-Halle zu wählen. Dazu<br />

muss der Wahlschein bis zum 20. September 2013 bei der Gemeindewahlbehörde<br />

beantragt werden. Bitte nutzen Sie dazu<br />

den Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

erfolgende Ermittlung und Feststellung des<br />

Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat<br />

Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts<br />

möglich ist.<br />

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl<br />

im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />

Wahlkreises oder<br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde<br />

einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen<br />

Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />

(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens<br />

am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch<br />

bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben. (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes)<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der<br />

Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

Strasburg (Um.), 8. <strong>August</strong> 2013<br />

Die Gemeindebehörde<br />

Andrea Schilling<br />

Ergänzung zur Wahlbekanntmachung<br />

Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der<br />

Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013<br />

1. Auf der Grundlage § 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai<br />

1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 23. April<br />

2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Bundestagswahl 2013 unter<br />

Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen<br />

Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen<br />

nach dem Wahltag durchgeführt.<br />

Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative<br />

Wahlstatistiken über<br />

a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung<br />

an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen,<br />

sowie<br />

b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge<br />

nach Geschlecht und 5 Geburtsjahres-Gruppen<br />

sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen<br />

als repräsentative Bundes- bzw. Landesstatistiken erstellt.<br />

Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen<br />

mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten<br />

Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen.<br />

Die statistischen Auszählungen<br />

- der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden,<br />

in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und<br />

- der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern<br />

durchgeführt.<br />

Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse<br />

und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen<br />

Auszählungen nicht zusammengeführt werden.<br />

2. In die repräsentative Wahlstatistik sind die allgemeinen<br />

Wahlbezirke mit den Wahlbezirksnummern IV (Max-<br />

Schmeling-Halle) und V (Volkssolidarität) der Stadt Strasburg<br />

(Um.) einbezogen.<br />

3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur<br />

Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik<br />

nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten.<br />

A. Mann, geboren 1989 bis 1995<br />

B. Mann, geboren 1979 bis 1988<br />

C. Mann, geboren 1969 bis 1978<br />

D. Mann, geboren 1954 bis 1968<br />

E. Mann, geboren 1944 bis 1953<br />

F. Mann, geboren 1943 und früher<br />

G. Frau, geboren 1989 bis 1995<br />

H. Frau, geboren 1979 bis 1988<br />

I. Frau, geboren 1969 bis 1978<br />

K. Frau, geboren 1954 bis 1968<br />

L. Frau, geboren 1944 bis 1953<br />

M. Frau, geboren 1943 und früher<br />

Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit<br />

vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen<br />

Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten<br />

mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit<br />

Unterscheidungsaufdruck zugesandt.<br />

Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung<br />

der Ergebnisse der Bundestagswahl durch die Wahlvorstände<br />

in den repräsentativen Wahlbezirken.<br />

Bekanntmachung der Gemeindebehörde<br />

über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen<br />

für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013<br />

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl f. die Gemeinde<br />

die Wahlbezirke der Gemeinde Strasburg (Uckermark) wird<br />

in der Zeit vom 2. September 2013 (20. Tag vor der Wahl)<br />

bis 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl) – während<br />

der allgemeinen Öffnungszeiten – Stadtverwaltung Strasburg<br />

(Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 1.05 und<br />

1.06 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder<br />

Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 9<br />

die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im<br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat<br />

er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit<br />

oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben<br />

kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich<br />

der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein<br />

Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />

entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze<br />

eingetragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

ist oder einen Wahlschein hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />

hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl,<br />

spätestens am 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl)<br />

bis 12.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Stadt Strasburg<br />

(Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 2.04 Einspruch<br />

einlegen.<br />

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />

eingelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />

sind, erhalten bis spätestens zum 1. September 2013 (21. Tag<br />

vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />

wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />

einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er<br />

sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und<br />

Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 16<br />

„Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II“<br />

- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk)<br />

dieses Wahlkreises oder<br />

- durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter<br />

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die<br />

Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />

nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung, bis zum<br />

1. September 2013 (21. Tag vor der Wahl) oder die<br />

Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22<br />

Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 6. September<br />

2013 (16. Tag vor der Wahl) versäumt hat,<br />

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach<br />

Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />

oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1<br />

der Bundeswahlordnung entstanden ist.<br />

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren<br />

festgestellt worden und die Feststellung erst<br />

nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis<br />

der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />

Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013 (2. Tag<br />

vor der Wahl), 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich,<br />

schriftlich oder elektronisch beantragt werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />

des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />

Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum<br />

Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />

Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum<br />

Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt<br />

werden.<br />

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />

können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen<br />

Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis<br />

zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage<br />

einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />

ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der<br />

Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte<br />

vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit<br />

dem Wahlschein zugleich die erforderlichen Briefwahlunterlagen<br />

für die Bundestagswahl übersandt.<br />

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />

- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />

zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag,<br />

- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen<br />

anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />

der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird und die bemächtigte Person<br />

nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der<br />

Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich<br />

zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />

Person auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am<br />

Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der<br />

Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei<br />

der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

Strasburg (Um.), 08.08.2013<br />

Die Gemeindebehörde<br />

Andrea Schilling<br />

Stadtverwaltung Strasburg<br />

Stadtverwaltung Strasburg (Um.)<br />

Schulstraße 1 • 17335 Strasburg • Tel. 03 97 53/2 72-0 • Fax: 2 18 37<br />

Bürgermeister<br />

Norbert Raulin Tel. 03 97 53/2 72-37<br />

1. Stadträtin/Bau- u. Ordnungsamtsleiterin<br />

Anke Heinrichs, Tel. 03 97 53/2 72-40<br />

2. Stadträtin und Hauptamtsleiterin<br />

Andrea Schilling, Tel. 03 97 53/2 72-24<br />

Kämmereiamtsleiterin<br />

ab 01.04.2013, Tel. 039753/272-34<br />

Friedhofsverwaltung Strasburg (Um.)<br />

Silke Struck, Tel. 039753/272-26<br />

Schiedstelle<br />

Peter Weirauch, Tel. 0397 53/21226,<br />

dienstl. 03973/255-408<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Andrea Müller, Tel. 039753/27225,<br />

mobil: 0176/62033079<br />

Sprechzeiten<br />

Montag geschlossen<br />

Dienstag 8.00–12.00 Uhr<br />

13.30–17.30 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen<br />

Donnerstag 8.00–12.00 Uhr<br />

13.30–16.00 Uhr<br />

Freitag 8.00–12.00 Uhr


10 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

Weitere Bekanntmachungen<br />

Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.)<br />

Nachrücken einer Ersatzperson in der<br />

Stadtvertretung Strasburg (Um.)<br />

Gemäß § 46 (5) Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-<br />

Vorpommern wird festgestellt, dass der Sitz des mit Wirkung vom<br />

20.06.2013 aus der Stadtvertretung Strasburg (Um.) ausgeschiedenen<br />

Herrn Peter Nagel (CDU) entsprechend der Festlegung der<br />

Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses<br />

in der Stadt Strasburg (Um.) am 02.07.2013 auf Herrn Dr.<br />

Ulrich Irle übergegangen ist. Herr Dr. Ulrich Irle nahm die Wahl an.<br />

Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />

Neubesetzung des Schiedsamtes<br />

der Stadt Strasburg (Um.)<br />

gez. Andrea Schilling<br />

Stadtwahlleiterin<br />

Für die Schiedsstelle der Stadt Strasburg (Um.) wurden Frau Manuela<br />

Jablonski als Vorsitzende und Herr Peter Weirauch als<br />

Stellvertreter berufen.<br />

Bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art bzw. einiger strafrechtlicher<br />

Delikte können Sie sich hier informieren oder die Durchführung<br />

eines Schlichtungsverfahrens beantragen.<br />

Die Schiedsstelle befindet sich im Rathaus der Stadtverwaltung<br />

Strasburg (Um.). Anträge sind schriftlich an die Stadt Strasburg<br />

(Um.) -Schiedsstelle-; Schulstraße 1 in 17335 Strasburg (Um.) zu<br />

richten.<br />

Frau Manuela Jablonski ist unter folgender Telefonnummer zu<br />

erreichen: 0174/9005696.<br />

In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme<br />

über das Ordnungsamt, Tel. 039753/27215.<br />

Norbert Raulin<br />

Bürgermeister<br />

Mit der Seesanierung wurde begonnen<br />

Am 1. <strong>August</strong> diesen Jahres fand die Bauanlaufberatung zur Sanierung<br />

des Stadtsees statt.<br />

Den Auftrag für die Saugspülbaggerung erhielt die Firma Baustoff<br />

und Gewässersanierung GmbH Dessau.<br />

Das baubegleitende Planungsbüro ist die Bioplan GmbH aus dem<br />

Ostseebad Nienhagen.<br />

Es werden durch Saugspülung ca. 27.000 m 3 Seesedimente aus dem<br />

Stadtsee gepumpt. Dazu werden Spülfelder und ein Becken zur<br />

Aufbereitung des Ablaufwassers südlich des Sees auf angrenzenden<br />

Grünlandflächen angelegt. Die Baggerung des Seesedimentes soll<br />

voraussichtlich im Dezember 2013 abgeschlossen sein.<br />

Das Betreten der Spülfelder ist verboten, Eltern sollten ihre Kinder<br />

auf die Gefahren hinweisen.<br />

Das Sediment wird in den Spülfeldern abgelagert und getrocknet.<br />

Nach der Trocknung wird es auf angrenzende Ackerflächen ausgebracht.<br />

Das Wasser wird gereinigt und in den See zurückgeleitet.<br />

Im Bereich des Zulaufes des Strasburger Mühlbaches wird eine<br />

Art Kanal ausgebaut, damit das Wasser aus dem Mühlbach in den<br />

See gelangen kann um nicht auf kürzestem Weg den See wieder zu<br />

verlassen. Die Spülfelder werden voraussichtlich im Herbst 2014<br />

zurückgebaut.<br />

Anke Heinrichs<br />

Erste Stadträtin, Bau- und Ordnungsamtsleiterin<br />

Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ informiert<br />

Pressemitteilung des Wasser- und Bodenverbandes<br />

„Landgraben“ zum Baubeginn der Maßnahme<br />

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im<br />

Strasburger Mühlbach<br />

Die Stadt Strasburg als zum Gewässerausbau verpflichtete Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechts hat den Wasser- und Bodenverband<br />

„Landgraben“ beauftragt eine Renaturierung des Strasburger Mühlbaches<br />

innerhalb des Stadtgebietes vorzubereiten.<br />

Nachdem die Bescheide mit den bewilligten Zuwendungen am 17.<br />

<strong>Juli</strong> 2013 beim WBV „Landgraben“ eingegangen sind, konnte das<br />

Bauunternehmen Ruff Hoch- und Tiefbau GmbH aus Löcknitz, das<br />

sich an der öffentlichen Ausschreibung beteiligt hatte, mit den Bauarbeiten<br />

zur Umsetzung des Projektes Strasburger Mühlbach zwischen<br />

B104 und Zulauf Hellteich, mit dem Kernstück „Durchlass Thomas-<br />

Müntzer-Straße“, beauftragt werden. Mit dem Baubeginn wird Mitte<br />

<strong>August</strong> gerechnet, nachdem noch einige Formalitäten, wie Einholen<br />

der sogenannten Schachtscheine bei den Versorgungsunternehmen<br />

und die Sperrgenehmigung bei der Verkehrsbehörde, erledigt sind.<br />

Der Strasburger Mühlbach ist eines der wichtigsten Hauptgewässer<br />

innerhalb des Verbandsgebietes und wurde in der Bewirtschaftungsvorplanung<br />

im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie betrachtet.<br />

Die Bestandsaufnahme während der Begehungen im Rahmen der<br />

Bewirtschaftungsvorplanung ergab eine Reihe von Defiziten, denen<br />

durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Renaturierung begegnet<br />

werden soll. Der Strasburger Mühlbach als Gewässer zweiter Ordnung<br />

wird dabei in seiner Gesamtheit betrachtet. Es soll der gute<br />

ökologische Zustand zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg bis<br />

zum Lauenhagener See erreicht werden. Neben der Ökologie spielen<br />

auch das Abflussvermögen und der Wasserrückhalt eine große Rolle.<br />

Das Sommerhochwasser 2011 hat noch niemand vergessen.<br />

I. Kalinin, Geschäftsführerin<br />

Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung<br />

Der WBV „Landgraben“ Friedland lässt im Rahmen seiner gesetzlichen<br />

Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung im Zeitraum<br />

vom 01.07.2013 bis 15.12.2013 die Unterhaltungsarbeiten an den<br />

Gewässern zweiter Ordnung ausführen.<br />

Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung<br />

nach der Baufreiheit auf den landwirtschaftlichen Flächen im Verbandsgebiet.<br />

Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der<br />

Anlieger und der Hinterlieger auf Grund § 66 des Wassergesetzes<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen.<br />

Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten.<br />

Zäune und andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum aus dem<br />

Unterhaltungsbereich zu entfernen.<br />

I. Kalinin, Geschäftsführerin


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 11<br />

Der Bürgermeister informiert<br />

Auszug aus der Pasewalker Zeitung – Nordkurier – vom 9. <strong>Juli</strong> 2013<br />

Strasburgs braune Brüder mit der weißen Weste<br />

von Robert Kiesel<br />

Sie errichten Naturlehrpfade, Spenden für das Städtejubiläum und<br />

pflanzen Gemüsegärten: Die Interessengemeinschaft „Schöneres<br />

Strasburg“ nimmt ihren Namen ernst. Hinter der bürgerlichen Fassade<br />

aber lauern offenkundige Bezüge zum Rechtsextremismus.<br />

Geahnt hatte sie es ja schon länger, aber in dieser Deutlichkeit,<br />

das überrascht Andrea Schilling dann doch. Nazi-Verschwörungstheorien<br />

als „hochinteressante Abendlektüre“, Sklavenwitze über<br />

afrikanische Kinder oder Kritik an einer angeblichen Hetzjagd auf<br />

NSU-Terroristin Beate Zschäpe, auf seinem facebook-Profil lässt<br />

Andre Heise wirklich nichts aus.<br />

Warum die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Strasburg das<br />

interessiert?<br />

Neben Frank Schröder ist eben jener Andre Heise der führende Kopf<br />

hinter der 2009 gegründeten Interessengemeinschaft „Schöneres<br />

Strasburg“ (IG). Jegliche Verbindungen zu rechtsextremistischen<br />

Gedankengut lehnte die Gruppe „von Bürgern zwischen 20 und 55<br />

Jahren“ seit jeher aber vehement ab.<br />

Wer sich aber die Mühe macht und die Spuren Heises im Internet<br />

verfolgt, bekommt einen gänzlich anderen Eindruck. Für jedermann<br />

sichtbar postet dieser da Bilder von brennenden amerikanischen<br />

Flaggen oder Sprüche wie „weiß hat frei – schwarz muss arbeiten“.<br />

Ganz normale Botschaften? Wohl eher nicht.<br />

Und auch ein Blick in die ebenfalls öffentliche Facebook-Freundesliste<br />

des 39-jährigen Strasburgers offenbart interessante Details.<br />

Nicht nur regionale NPD-Kader wie Enrico Hamisch oder Norman<br />

Runge sind dort anzutreffen.<br />

Auch bundesweit bekannten und zum weiteren Kreis der NSU-<br />

Unterstützer zählende Rechtsextremisten wie André Kapke scheint<br />

Heise zumindest dort freundschaftlich verbunden zu sein. Zur<br />

Erinnerung: Kapke verbrachte viele Jahre in unmittelbarer Nähe zu<br />

dem aktuell im NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzenden Ralf<br />

Wohlleben, organisierte mit ihm zusammen eines der europaweit<br />

größten Neonazi-Treffen – das „Fest der Völker“.<br />

Foto: Nordkurier<br />

Verfassungsschutz gibt ersten Anstoß<br />

Doch zurück zu Andre Heise und seinen Strasburger Kumpanen.<br />

Diese waren, wiederum ganz öffentlich, bereits in den vergangenen<br />

Jahren wiederholt in die Schlagzeilen geraten. Begonnen hatte dies<br />

mit der Erwähnung der IG im Verfassungsschutzbericht des Landes<br />

M-V 2010. Dort war der Gruppe bzw. einzelnen Mitgliedern „Verbindungen<br />

zu einer rechtsextremistischen Gruppierung im Raum<br />

Uecker-Randow“ bescheinigt worden. Zudem wies der Verfassungsschutz<br />

auf die Ähnlichkeit zwischen dem „Strasburger Beobachter“,<br />

einer in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Postille der IG<br />

sowie der NPD-gefärbten Botenreihe hin.<br />

Während die IG dies von sich wies, verstärkte eine Solidaritätserklärung<br />

des rechtsextremen Nachrichtenportals „MUPInfo“ den<br />

Eindruck der IG als rechter Tarnorganisation.<br />

Getarnt und doch erkennbar wiederum zogen Frank Schröder und Andre<br />

Heise beim Festumzug zum 800-jährigen Jubiläum der Gemeinde<br />

Löcknitz durch den von Zuschauern gesäumten Ort. Ob zufällig oder<br />

nicht, beide paradierten breit lächelnd in Wehrmachtsuniformen. Nur<br />

wenige Meter hinter ihnen marschierten jene Rechtsextreme, die durch<br />

ihren spontanen Aufzug für jede Menge Furore sorgten.<br />

Aufregung, die auch Andrea Schilling nur zu gut kennt. Ähnlich<br />

wie in Löcknitz verhinderte ein fehlendes Problembewusstsein eine<br />

kritische Auseinandersetzung mit den Rechtsauslegern.<br />

Deren Darstellung als „ganz normale Bürger“ hatte sich bis ins<br />

Rathaus durchgesetzt. „Es hat lange gedauert, ehe wir in der Stadtvertretung<br />

einen einheitlichen Umgang mit der Gruppe gefunden<br />

haben“, erklärt Schilling.<br />

Mittlerweile aber herrsche Konsens, das mit Heise und Co. keine<br />

gemeinsame Sache gemacht werde. „Rechtsextreme sind für uns<br />

keine Partner“, so Schilling.<br />

Auf diese Einsicht hofft sie auch bei der Bevölkerung. Zur Not hilft<br />

ein Blick in das Internet.<br />

Kontakt zum Autor: r.kiesel@nordkurier.de<br />

Ordnung, Sauberkeit und falsches Parken – auch ein Dauerbrenner in unserer Stadt<br />

Immer wieder wenden sich Einwohner unserer Stadt offiziell oder<br />

auch anonym an die Stadt Strasburg (Um.) mit der Bitte, ihnen bei<br />

der Durchsetzung von Ordnung und Sauberkeit, aber auch beim<br />

Ordnen des Ruhenden Verkehrs behilflich zu sein.<br />

Für jeden von uns sollte es selbstverständlich sein, auch auf diesem<br />

Gebiet einen kleinen Beitrag zu leisten, um unsere Stadt noch<br />

schöner zu machen. Denn da, wo wir alle wohnen, wollen wir es<br />

schön haben, das alles in seinen geordneten Bahnen geht und das<br />

auftretende Störungen schnell beseitigt werden.<br />

Dazu gehört, dass das Parken z. B. bei Feuerwehrzufahrten grundsätzlich<br />

vermieden wird, aber auch in den Wohngebieten Vorsicht<br />

und gegenseitige Rücksichtnahme bei allen Kraftfahrzeugbesitzern<br />

oberstes Prinzip sein muss.<br />

Viele Anwohner aus der Birkensiedlung haben sich mit der Bitte an<br />

die Stadt Strasburg (Um.) gewandt, dafür zu sorgen, dass Anwohner<br />

und Besucher nicht auf den Bürgersteigen parken oder sogar in den<br />

Nachtstunden und am Wochenende ihre Privatfahrzeuge an offiziellen<br />

Zufahrten im Wohngebiet stehen lassen.<br />

Nicht nur die Verkehrssicherheit insgesamt, sondern auch besonders<br />

das Spielen unserer Kinder, die Bewegungsfreiheit der Fußgänger<br />

und der Behinderten, ja auch der Rollstuhlfahrer wird dabei rücksichtslos<br />

gefährdet und behindert.<br />

Mein Appell richtet sich nochmals an alle Einwohnerrinnen und<br />

Einwohner, selbst mit ihrem Verhalten dafür zu sorgen, dass Ordnung,<br />

Sauberkeit und Verkehrssicherheit ein Grundprinzip unseres<br />

Zusammenlebens sein kann.<br />

Norbert Raulin<br />

Bürgermeister


12 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

Feierlichkeiten zum 130-jährigen Jubiläum<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Um.)<br />

am 30.08. & 31.08.2013 auf der Festwiese der Reuterkoppel<br />

Freitag, 30. <strong>August</strong> 2013<br />

18.00 Uhr Die Eröffnung der Feierlichkeiten nehmen der Bürgermeister der Stadt Strasburg<br />

(Um.), Herr Norbert Raulin, und der Ortswehrführer, Herr Arno Gosse vor.<br />

anschl. Historische Brandbekämpfung der FFw Strasburg auf der Festwiese<br />

19.00 Uhr Konzert mit der Schalmeienkapelle Penkun<br />

20.30 Uhr Fackelumzug mit der Schalmeienkapelle Penkun<br />

anschl. Lagerfeuer auf der Reuterkoppel<br />

21.30 Uhr Höhenfeuerwerk – ein Kunstwerk am Himmel<br />

20.00–02.00 Uhr Strasburger Musiknacht mit Diskothek Duo TiDo<br />

Samstag, 31. <strong>August</strong> 2013<br />

10.00 Uhr Festempfang der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)<br />

10.30 Uhr Technikschau der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)<br />

11.00 Uhr Ehrenappell der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)<br />

11.30 Uhr Musikalischer Auftakt mit der Schalmeienkapelle Altwarp (Gerätehaus)<br />

13.00 Uhr Modenschau in der Schulstraße 27 – das Modehaus Schröder stellt gemeinsam mit<br />

der Pasewalker Friseure e. G. neue Herbst- und Wintermode vor<br />

14.00 Uhr Festwiese Reuterkoppel: Schausteller, Vereine und Händler stellen sich vor<br />

14.00 Uhr Großer Festumzug der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg, der Vereine und der Gastfeuerwehren/Beginn<br />

FFw (Gerätehaus), Ende Reuterkoppel<br />

14.15 Uhr Begrüßung des Festumzuges am Markt, Höhe ZMV, Moderation Frank Zabel<br />

15.00 Uhr Technikschau der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Reuterkoppel)<br />

15.30 Uhr XXL-Playback-Show, Volkssolidarität Pasewalk<br />

16.00 Uhr Kinderprogramm „Rabazzz mit Clown Maxxx“ – großes Programm für die Kleinen<br />

17.00 Uhr Tanzshow der Tanzgruppen „360°“ und „Honeymoon“ der AWO stellen sich vor<br />

20.00 Uhr Strasburger Musiknacht mit DJ Ma-Pe – die Partykanone, im Programm<br />

Dana Franzis – Schlagerpop mit Herz und Seele, Eintritt 5,00 e<br />

ASERKOP … Die Feuershow – ein brennendes Spektakel zum Jubiläum<br />

Schaustellerbetrieb<br />

Frank Rathsack lädt am<br />

30. & 31.08.2013 mit<br />

Automatic-Scooter,<br />

Babyflug,<br />

Zuckerbäckerei,<br />

Verlosung,<br />

Schießhalle<br />

und Glücksgreifer ein.<br />

- Änderungen vorbehalten -


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 13


14 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 15


16 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 17<br />

Evangelisches Pfarramt Strasburg<br />

Veranstaltungen 2013<br />

24.08.2013 14.00 Uhr Gemeindefest, Blumenhagen<br />

24.08.2013 19.00 Uhr Posaunenchorkonzert, Kirche Strasburg<br />

25.08.2013 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg<br />

14.00 Uhr Gottesdienst, Spiegelberg<br />

27.08.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus<br />

30.08.2013 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum<br />

01.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche<br />

14.00 Uhr Gottesdienst, Wismar<br />

07.09.2013 Gemeindeausflug<br />

08.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Kirche<br />

10.09.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus<br />

13.09.2013 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum<br />

15.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg<br />

22.09.2013 9.30 Uhr Gottesdienst mit Konfirmationsjubiläum,<br />

Kirche Strasburg<br />

14.00 Uhr Gottesdienst mit Posaunenchor aus<br />

Westfalen, Gr. Luckow<br />

Es sind noch Anmeldungen zur Feier des Konfirmationsjubiläums<br />

möglich. Am Sonntag, dem 22. September 2013, um 9.30 Uhr sind<br />

alle die in die Marienkirche nach Strasburg eingeladen, die vor<br />

50, 60, 65 oder 70 Jahren konfirmiert wurden.<br />

Bitte laden Sie auch Ihnen bekannte Jubilare ein oder informieren<br />

Sie uns über deren Adressen.<br />

Teilnehmen kann auch, wer nicht in Strasburg konfirmiert wurde.<br />

Anmeldungen sind im Gemeindebüro bis zum 10.9.2013 möglich.<br />

Kirchliche Informationen


18 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

Sonstiges<br />

Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013 auf Zwischenstation in Strasburg (Um.)<br />

Seit 16 Jahren setzt sich die Hanse-Tour-Sonnenschein für krebskranke<br />

und chronisch kranke Kinder ein. Der Startschuss für 2013<br />

fiel diesmal in Rostock. Für die diesjährige Tour hatten sich über 200<br />

Teilnehmer angemeldet, die eine rund 496 Kilometer lange Fahrt von<br />

Rostock über 24 Stationen wieder nach Rostock fuhren.<br />

Es ging ihnen dabei nicht um Ruhm und Rekorde, Punkte oder<br />

Prämien, sondern sie stellten sich mit ihrer Teilnahme ganz in den<br />

Dienst einer guten Sache.<br />

Jeder Mitfahrer entrichtet 170 Euro „Sattelgeld“, so dass die während<br />

der Fahrt gesammelten Spenden voll an ausgewählte Gesundheitseinrichtungen<br />

gehen.<br />

Am 8. <strong>August</strong> war Strasburg Etappenort der Spenden-Fahrt. Die<br />

Kinder und Erzieher des Hortes der Volkssolidarität begrüßten die<br />

Radfahrer mit lustigen Liedern.<br />

Anke Heinrichs, Erste Stadträtin, überreichte einen Check von der<br />

Stadt Strasburg (Um.). Dem schlossen sich die VR-Bank Uckermark<br />

Randow eG, die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />

Strasburg, die Strasburger Wohnungsgenossenschaft e. G. und die<br />

Häusliche Krankenpflege von Christine Henschke an. Auch Strasburger<br />

Bürger nutzten die Gelegenheit, für die gute Sache zu spenden.<br />

Ein großes Dankeschön an alle Sponsoren, die diese Spendenaktion<br />

so unbürokratisch und schnell unterstützt haben, aber auch an die<br />

Kinder und die Erzieherin Frau Holtz des Hortes der Volkssolidarität,<br />

die sich nicht lange bitten ließen und fröhlich ein paar Lieder<br />

zu Gehör brachten.<br />

Nach Strasburg waren unter anderem Friedland, Anklam, Usedom<br />

und Zinnowitz Stationen der Fahrt.<br />

Fehlen durfte natürlich auch nicht der legendäre Fahrradachter,<br />

ein roter Riesen-Pkw, der nicht von einem Motor, sondern von den<br />

Beinen der 8 kräftigen Insassen angetrieben wird. Auf der Bühne<br />

sorgte der neue Titelsong „Die Hanse-Tour sind wir“ von Sebastian<br />

Megow und Christian Gohr für viel Begeisterung.<br />

Weitere Informationen über die Tour, Bilder und Pressemitteilungen<br />

zur Spendenverwendung finden Sie auf www.hanse-toursonnenschein.de<br />

Text & Fotos: Kerstin Gerhardt<br />

Informationen der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH<br />

Einladung zum Unternehmerabend<br />

am 10. September 2013<br />

Ganz gleich, ob Sie schon ein gestandener Unternehmer sind oder<br />

gerade erst als frischgebackener Jungunternehmer durchstarten,<br />

Möglichkeiten zu Ihrer Altersvorsorge sollten Sie nicht außer Acht<br />

lassen.<br />

Die Sparkasse Uecker-Randow und die FEG Uecker-Region mbH<br />

laden herzlich zu einem Unternehmerabend zum Thema „Unternehmerrente<br />

– Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge“ am 10. September<br />

2013, um 19.00 Uhr, ins Restaurant des Hotels „Villa Knobelsdorff“<br />

in Pasewalk, Ringstraße 121, ein.<br />

Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Nord und der Provinzial<br />

Versicherung stellen verschiedene Produkte für die Absicherung im<br />

Alter vor. Darüber hinaus stehen an dem Abend ein Steuerberater<br />

und weitere Anbieter von Altersvorsorge-Produkten für individuelle<br />

Gespräche zur Verfügung. Sicherlich gibt es eine Menge Fragen zu<br />

diesem Thema, wozu die Experten gern Rede und Antwort stehen<br />

werden.<br />

Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis zum<br />

06.09.2013 per Telefon: 03973/228812 oder per E-Mail: steffen@<br />

feg-vorpommern.de gebeten.<br />

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012<br />

1. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss<br />

zum 31.12.2012 wurde am 06.03.2013 erteilt.<br />

2. Der Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern<br />

wurde am 12.06.2013 erteilt.<br />

3. In der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2013 wird der<br />

geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme<br />

von EUR 101.422,57 und einem Jahresüberschuss von<br />

EUR 8.634,75 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue<br />

Rechnung vorgetragen.<br />

Entsprechend § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-<br />

Vorpommern erfolgt die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses<br />

zum 31.12.2012 und des dazugehörigen Lageberichtes in der<br />

Zeit vom 14. bis 22. Oktober 2013 in den Geschäftsräumen der FEG.<br />

Dr. Ralf Dietrich, Geschäftsführer<br />

Blutspendetermine<br />

4. September 2013 • 16.00–19.00 Uhr<br />

Feuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 19<br />

Tanzaniatag und 11. Benefizessen<br />

Spiel, Spaß und Informationen zur Vereinsarbeit – das ist unser Tanzaniatag.<br />

In diesem Jahr wird er am 13. September 2013 stattfinden.<br />

Der Freundeskreis Arusha/Tanzania e. V. lädt dazu insbesondere<br />

Kinder auf den Straußenhof in Canzow bei Woldegk.<br />

Straußeneikegeln, Ponyreiten und Unterhaltung mit den Clowns<br />

Clowndine und Kleks stehen auf dem Programm. Auch einen Kuchenbasar<br />

und einen Flohmarkt wird es geben. Wir freuen uns auf<br />

Anmeldungen von Schulklassen und Kindergartengruppen.<br />

Auch die Vorbereitungen für unser 11. Benefizessen laufen bereits<br />

auf Hochtouren. Zum festlichen Büfett – gesponsert von Unterstützern<br />

des Vereins – laden wir ebenfalls am 13. September Mitglieder<br />

und ins Kulturhaus von Strasburg ein.<br />

Das Duo Midi 2 und die Sängerin Sylvia Quast sorgen für den musikalischen<br />

Rahmen. Wir wollen über die Arbeit des Freundeskreises<br />

berichten und in die Zukunft schauen. Dabei unterstützen uns auch<br />

in diesem Jahr tansanische Gäste. Der Lehrer Joseph Kivuyo wird<br />

dabei sein. Er unterrichtet an einer der Kindergartenschulen unseres<br />

Vereins.<br />

Seinen Aufenthalt in Deutschland will er nutzen, um in Partnerschulen<br />

zu hospitieren und diese bei den auch in diesem Jahr<br />

wieder geplanten Spendenläufen zu unterstützen. Ebenfalls zu Gast<br />

ist Glory Mwanri, die die Vereinsarbeit vor Ort im Projektgebiet<br />

mitorganisiert.<br />

Vorrangiges Ziel unseres Benefizessens ist natürlich das Spenden<br />

sammeln. Vergangenes Jahr konnten wir einen Erlös von 8200 Euro<br />

Mit dem Benefizessen sammeln wir Spenden. 2012 beteiligte sich auch<br />

Lehrer Loshiva aus Losinoni Juu.<br />

erreichen. Das Geld kommt unseren Kindergartenschulen in den<br />

Massaidörfern Oldonyosambu, Losinoni Juu, Engutukoit und Bethsaida<br />

in der Nähe von Arusha zu Gute. Dort lernen rund 300 Kinder.<br />

Im Vorfeld der Veranstaltung bitten wir unsere Gäste um einen Spendenbeitrag<br />

von jeweils mindestens 50 Euro. Bitte überweisen Sie den<br />

Betrag auf das Vereinskonto. Aus organisatorischen Gründen ist eine<br />

Anmeldung bis zum 5. September per Email hilfreich.<br />

E-Mail: straussenzucht.pfeiffer@t-online.de<br />

Harald Pfeiffer<br />

Aktionsbündnis „Vorpommern: Weltoffen – Demokratisch – Bunt!“<br />

Ein herzliches Willkommen an alle Geflüchteten<br />

und AsylbewerberInnen!<br />

Möglicher Zuzug von Familien und Einzelpersonen aus Syrien<br />

In den letzten Wochen haben bereits einige Städte im Landkreis<br />

Vorpommern-Greifswald die Information bekommen, dass Menschen<br />

dringend Asyl in ihren Gemeinden benötigen.<br />

Das Aktionsbündnis „Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!“<br />

bereitet sich auf einen möglichen Zuzug von Familien und Einzelpersonen<br />

aus Syrien im Alt-Landkreis Uecker-Randow vor. Geflüchtete<br />

und Asyl suchende Familien und Einzelpersonen sollen herzlich<br />

willkommen geheißen werden. Das Aktionsbündnis möchte gemeinsam<br />

mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen finden, praktische Unterstützungsarbeit<br />

für notleidende Menschen zu leisten. Menschen,<br />

die nach Deutschland kommen, weil existenzielle Rechte in ihren<br />

Heimatländern ernsthaft gefährdet sind, sollen in unseren Städten<br />

und Dörfern Schutz vor Verfolgung finden. Darüber hinaus sind wir<br />

sehr neugierig und freuen uns auf die Begegnungen, die sich daraus<br />

entwickeln werden.<br />

Um unsere Unterstützung zu koordinieren, werden wir uns in naher<br />

Zukunft auch im Rahmen der Treffen des Aktionsbündnisses „Vorpommern:<br />

weltoffen, demokratisch, bunt!“ zusammenfinden. Das<br />

nächste Treffen findet am 27.08.2013 um 18.00 Uhr in Torgelow,<br />

Martin-Luther-Haus, Ueckerstr. 12 statt. Weitere Termine werden<br />

rechtzeitig bekannt gegeben. Anfragen können auch per E-Mail<br />

info@vg-weltoffen.eu oder telefonisch unter 0160/98081129 gestellt<br />

werden.<br />

Für das Aktionsbündnis<br />

Peter Porwitzki, Mitglied Sprecher Innenrat<br />

& Benno Plassmann, Sprecher AG Kultur<br />

(PN/PM). Seit einem Jahr haben vorpommersche Bürgerinnen und Bürger<br />

unermüdlich für eine Kultur der Weltoffenheit und Demokratie geworben und<br />

sich gegen Neonazi-Aktivitäten gestellt. Zum einjährigen Bestehen hat das<br />

Aktionsbündnis am 10. <strong>August</strong> in Pasewalk die Werte „weltoffen, demokratisch,<br />

bunt“ mit einem außergewöhnlichen Aktionstag begangen, unter dem Motto:<br />

Karneval der Demokratie!<br />

Der Start des Aktionstages begann um 13.00 Uhr mit dem Bündnis der Bürgermeister<br />

für Toleranz und Menschenrechte des LK Vorpommern-Greifswald,<br />

gegründet am 11. <strong>August</strong> 2012. Die Bürgermeister stellten sich u. a. der Frage:<br />

„Wie kann wehrhafte Demokratie im ländlichen Raum gestärkt werden?“ Gemeinsam<br />

mit den teilnehmenden politischen Stiftungen wurde den Möglichkeiten<br />

der Unterstützung vor Ort nachgegangen. Rechtsextremismus-Experte Günther<br />

Hoffmann informierte darüber, wie die neonazistische Szene auf die erstarkende<br />

Protestkultur der zivilgesellschaftlichen Kräfte in der Region reagiert und stellte<br />

sich den Fragen der Bürgermeister. Neben Bürgermeister Rainer Dambach aus Pasewalk<br />

nahmen Bürgermeister bzw. deren VertreterInnen aus Anklam, Löcknitz-<br />

Penkun, Ueckermünde, Neubrandenburg, Prenzlau, Schwedt, Templin, Wolgast,<br />

Heringsdorf, Loitz, Leopoldshagen, Krackow, Papendorf und Viereck teil.<br />

Um 15.00 Uhr ging es dann richtig los! Hunderte von Pasewalkern und Gästen<br />

zogen in einem farbenfrohen Umzug durch die Stadt, flankiert von wiederum<br />

mehr als Hundert Zuschauern, die am Straßenrand mit tanzten und sangen. Von<br />

Karneval der Demokratie<br />

der Pommernscheune bis zum Marktplatz wurde die Devise: „Vorpommern IST<br />

weltoffen, demokratisch und bunt!“ immer wieder vermittelt.<br />

Einen besonderen Halt gab es dann in der Ueckerstraße für den Umzug. Hier<br />

wurde es plötzlich ganz still, denn an diesem Tag wurden in Pasewalk von dem<br />

Künstler Gunter Demnig 6 weitere Stolpersteine verlegt. Die Bürgermeister<br />

und Teilnehmer des Umzugs legten weiße Rosen an den Stolpersteinen nieder<br />

und gedachten in einer Schweigeminute an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus.<br />

Pasewalk kann nun auf insgesamt 61 Stolpersteine verweisen!<br />

Gegen 17.30 Uhr fuhren die ersten Wagen des Umzugs auf den Marktplatz,<br />

wo sich wiederum viele Gäste zum „Tanz der 1.000 Paare“ versammelt hatten.<br />

Leider fiel der Tanzabend buchstäblich ins Wasser, denn eine große Regenfront<br />

zog über den Marktplatz.<br />

Aber auch hier zeigten<br />

sich die Veranstalter kreativ!<br />

Der „Tanz der 1.000 Paare“<br />

wurde kurzfristig auf den 30.<br />

<strong>August</strong> verschoben und wird<br />

dann – gemeinsam mit dem<br />

Moonlightshopping – die Pasewalker<br />

und deren Gäste zum<br />

Tanz auffordern!


20 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

Die Abfallberatung informiert! – Der Wald und seine Abfälle<br />

Gleich und gleich gesellt sich gern, hat sich wohl schon mancher<br />

gesagt und so bleibt auch eine Schubkarrenladung mit Rasenschnitt<br />

oder Grünabfall im Wald nicht selten allein.<br />

Immer wieder ist zu beobachten, wie gedankenlos Gärtner und<br />

Grundstücksbesitzer ihre Gartenabfälle in die nahe gelegenen Waldstücke<br />

schleppen. Ihnen ist wahrscheinlich gar nicht bewusst, welche<br />

Schäden sie hier anrichten können.<br />

So werden durch das Abladen von Grünschnitt und Gartenabfällen<br />

wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört und die speziell<br />

den Waldrändern angepasste Flora und Fauna völlig verändert.<br />

Die örtliche Bodenvegetation erstickt, die dort lebenden Tiere werden<br />

verdrängt und durch Nährstoffanreicherung der vorhandene<br />

Lebensraum nachhaltig gestört.<br />

Außerdem werden oft Samen unserer Gartenpflanzen oder anderer<br />

sich schnell vermehrender Zierpflanzen mit in den Wald geschleppt,<br />

die sich dann dort ausbreiten und die natürliche Flora verdrängen.<br />

Dadurch sind immer mehr einheimische Wildblumen und Kräuter<br />

vom Aussterben bedroht. Aber gerade diese bieten, im Gegensatz zu<br />

den oft exotischen Gartenpflanzen, den Tieren Nahrung.<br />

Übrigens, dort wo früher artenreiche Vielfalt herrschte, stellen sich<br />

nach dem Faulungsprozess des Rasenschnitts hauptsächlich nur<br />

Brennnesseln ein.<br />

Also nochmals der eindringliche Appell an alle Gartenbesitzer, ihre<br />

Grünabfälle ordnungsgemäß zu beseitigen, z. B. auf den Wertstoffund<br />

Abfallannahmehöfen im Altkreis Uecker-Randow (siehe Abfallfibel)<br />

oder auf dem eigenen Grundstück als wertvolle Rohstoffe<br />

zu kompostieren.<br />

Petra Brentführer, Abfallberaterin für das Entsorgungsgebiet Uecker-Randow<br />

beantwortet unter der Telefon-Nr.: 03834/87603295<br />

gern auftretende Fragen.<br />

Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen<br />

Auf Entdeckungsreise in der AWO-Kita „Kunterbunte Kinderwelt“ …<br />

Am Mittwoch, dem 3. <strong>August</strong> war es so weit, die Kinder der AWO<br />

Kindertagesstätte „Kunterbunte Kinderwelt“ wollten den neuen<br />

Spielplatz erobern.<br />

Schon morgens ging es bei schönem Wanderwetter los. Erster Stopp<br />

war die Wiese am Rosengarten. Hier gab es eine Frühstückspicknickpause.<br />

Gut gestärkt ging es durch unsere Stadt weiter zum See.<br />

Schon von Weitem sahen wir das neue Spielensemble. Jetzt gab es<br />

kein Halten mehr. Unsere Kinder erstürmten den Spielplatz. Nach<br />

kurzer Obstpause und dem Mittagessen wurde weiter geklettert,<br />

gehangelt und gerutscht.<br />

Am frühen Nachmittag konnten begeisterte Kinder ihren Eltern von<br />

den Erlebnissen am See berichten.<br />

Erzieherteam<br />

Strasburger ABC-Schützen des Jahrgangs 2013<br />

Am 3. <strong>August</strong> 2013 konnten wieder 2 Klassen in die Grundschule<br />

Strasburg eingeschult werden. In der Aula wurde ein kleines Programm<br />

der Schüler unserer jetzigen 3. Klassen für die Schulanfänger,<br />

Eltern und Gäste aufgeführt. Im Anschluss lernten die Kinder ihre<br />

neuen Klassenräume kennen. Zum Abschluss konnten noch Fotos<br />

zur Erinnerung an diesen ereignisreichen Tag gemacht werden.<br />

Klasse 1a: Lehrerin Frau Meier, Jannes Becker, Torben Beyer, Maximilian<br />

Bünger, Lena-Sophie Guske, Eva Herbertz, Chantal Hoff, <strong>Juli</strong>an-<br />

Piter Höll, Ben Luca Jablonski, Jonas Kästner, René Klein, Cornell<br />

Krüger, Maxi Krüger, Dajana Leser, Rocco Mann, Evelyn Pirner, Marlon<br />

Winkler<br />

Fotos: Holger Wulff<br />

Klasse 1b: Lehrerin Frau Fredrich, <strong>Juli</strong>an Borinski, Florian Brauer,<br />

Alina-Chantal Foot, Lara Marie Harms, Dave Richard Hömke, Erik<br />

Korytni, Felix Maron, Pia Marsch, Arvid Meier, Jean-Luca Meyer,<br />

Gabriela Mpletsas, Lea Postier, John-Pierre Scheeler, <strong>Juli</strong>e Seewald,<br />

Paula Taedke, Jonas Westphal, Niklas Zimdars


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 21<br />

„Wir machen gemeinsam Musik“ – Angebote für das neue Schuljahr<br />

Dass die Beschäftigung mit Musik förderlich u.a. für das Hören,<br />

Singen, die Sprache und das Gedächtnis für die Kinder ist, ist<br />

inzwischen hinlänglich bekannt. Aber auch soziale Kompetenzen,<br />

Ausdauer, Gemeinschaftsgefühl und die Entwicklung der gesamten<br />

Persönlichkeit werden besonders durch Musik geschult. Neben Musik<br />

hören, Bewegungsspielen, Tanz und Singen, ist auch das Spiel mit<br />

Orff’schem Instrumentarium vorgesehen, was den Kindern immer<br />

besonders viel Spaß macht.<br />

Unsere Angebote:<br />

Musikalische Früherziehung direkt in allen Kooperations-Kindergärten<br />

der Kreismusikschule:<br />

In allen Kooperations-Kindergärten (Bereich des Altkreises Uecker-Randow)<br />

nehmen wir wieder neue Kinder der Altersgruppe 3+<br />

für die Gruppen der Musikalischen Früherziehung auf. Bitte jetzt<br />

bei uns erkundigen und anmelden.<br />

Den Musikgarten (Altersgruppe 18 Monate bis 3 Jahre) gibt es<br />

auch in Strasburg. Immer am Montag um 16.15 Uhr lädt Frau Kroll<br />

dazu ein. Ort sind die Musikschulräume der Pfarrstraße.<br />

Instrumentenkarussell für die Altersgruppe 6–9:<br />

In Pasewalk findet dieses Angebot immer donnerstags, 16.15 Uhr<br />

statt und wird von Constantin Simion unterrichtet.<br />

Zu Beginn des neuen Schuljahres ist es in den ersten zwei Wochen<br />

möglich, in eine Schnupperstunde zu kommen. Eine vorherige<br />

unverbindliche Anmeldung unter 039771/23151 oder kms-uer@<br />

gmx.de ist erforderlich.<br />

Die Gebühren für alle Angebote richten sich nach der Gebührensatzung<br />

der Kreismusikschule. Diese ist unter www.kms-uer.de einzusehen.<br />

Ermäßigungen und Unterstützungen sind soweit möglich,<br />

dass jedes Kind die Musikalische Früherziehung, den Musikgarten<br />

oder das Instrumentenkarussell besuchen kann. Bitte lassen Sie sich<br />

dazu beraten.<br />

Zu weiteren Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Kreismusikschule Uecker-Randow,<br />

Apfelallee 2, 17373 Ueckermünde,<br />

Tel. 039771/23151,<br />

Email: kms-uer@gmx.de,<br />

Website: www.kms-uer.de<br />

Achtung!<br />

Die Feuerwehr braucht Unterstützung!<br />

Die Jugendfeuerwehr Strasburg (Um.) sucht Nachwuchs.<br />

Kinder ab 10 Jahren, die Interesse an Technik und Fahrzeugen<br />

der Feuerwehr haben und gerne mitmachen wollen, können bei<br />

Sport, Wanderungen, Wettkämpfe und Ausscheiden viel erleben<br />

und neue Freundschaften finden.<br />

Also einfach montags in der Zeit<br />

von 16.00 bis 18.00 Uhr mal<br />

reinschauen. Wir freuen uns auf<br />

Euch oder ruft unter der Nummer<br />

0175/8364923 an.<br />

Toni Nagel<br />

Jugendfeuerwehrwart<br />

Familienfest des Kinder- und Jugendhauses der AWO<br />

Am 27.07.2013 veranstaltete die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband<br />

Uecker-Randow gemeinsam mit der Max-Schmeling-Stiftung und<br />

dem Spielepark e. V. Hamburg bei wunderbaren 32° auf der Reuterkoppel<br />

in Strasburg ein tolles Familienfest.<br />

Die Kleinen und Großen staunten über die Vielzahl und die Größen<br />

der Hüpfburgen, welche vom Spielepark e. V. Herr Kebernik und<br />

der Max-Schmeling-Stiftung, ermöglicht durch Frau de Jonge,<br />

gesponsert wurden.<br />

An dieser Stelle danken wir als Organisatoren allen, welche für<br />

das Gelingen einen Beitrag geleistet haben. Herr Fredrich und Herr<br />

unterhielten uns den ganzen Tag mit guter Laune und Musik. Die<br />

Freiwillige Feuerwehr Strasburg sorgte auch für eine tolle Überraschung<br />

bei dem Wetter. Sie baute einen mobilen Springbrunnen auf<br />

(ohne Abkühlung wäre es wohl allen Aktiven und Gästen unerträglich<br />

gewesen) und fuhr mit den Kindern und Jugendlichen mit den<br />

Feuerwehrfahrzeugen durch die Stadt. Der Arbeitslosenverband hat<br />

mit den Kindern gebastelt. Zwei Künstler des Pinsels, Arite Dittmann<br />

und Susanne Lindner, schminkten die Kinder. Für das leibliche Wohl<br />

sorgten neben den Mitarbeitern des Kinder- und Jugendhauses Strasburg,<br />

der Demokratische Frauenbund e. V. und Herr Dojahn vom<br />

„Rosengarten“. Allen Kindern und Eltern schmeckten die leckere<br />

Bratwurst vom Grill, das erfrischende Eis und kräftiger Kaffee.<br />

Ein uns sehr verbundenes Elternteil, Herr Kay Lade, stellte das große,<br />

schattenspendende Zelt zur Verfügung, ohne dass wir in der Hitze<br />

sicherlich alle einen Sonnenbrand bekommen hätten.<br />

Wir denken, dass die „Stadtväter und -mütter“ stolz auf die Initiativen<br />

Ihrer Bürgerinnen und Bürger und im speziellen auf die in Strasburg<br />

tätigen Vereine sein können, denn selbstverständlich ist solch ein<br />

Event zum Sommerferienausklang nicht. Die AWO freut sich auf<br />

weitere Veranstaltungen mit den anderen Aktiven im Sinne unserer<br />

Kinder und Jugendlichen.<br />

Kinder- und Jugendhaus der Arbeiterwohlfahrt<br />

Kreisverband Uecker-Randow


22 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

Aus dem Vereinsleben<br />

Termine und Informationen<br />

Veranstaltungen des Arbeitslosenverbandes<br />

Strasburg e. V.<br />

Unsere Leistungen:<br />

- Kuchenangebot im und außer Hausverkauf, täglich von Montag<br />

bis Donnerstag 8.30–13.00 Uhr<br />

- Verkauf von Bekleidung in unserer Kleiderbörse für Damen,<br />

Herren und Kinder sowie große Auswahl von Büchern<br />

- Vermittlung und Durchführung von Haushaltsauflösungen<br />

- Handarbeitsnachmittag und Erfahrungsaustausch in Handarbeitstechnik<br />

für Interessenten<br />

- Bewerbungshilfe<br />

Weitere Leistungen für Bedürftige:<br />

- Mittagstisch von Montag bis Freitag 11.30 Uhr–12.15 Uhr<br />

- Wäschewaschen für Bedürftige, täglich von Montag bis Donnerstag<br />

8.30–13.00 Uhr<br />

Cornett Pietschmann<br />

Arbeitslosenverband Arbeitslosentreff Strasburg e. V.<br />

Regelmäßige Veranstaltungen<br />

des Demokratischen Frauenbundes<br />

jeden Mo. 09.00 Uhr Änderungsschneiderei<br />

Mo.–Mi. 10.00 Uhr Internetcafé<br />

Di. 14.00 Uhr Frauentreff:<br />

Das Thema wird jeweils am vorherigen<br />

Dienstag festgelegt.<br />

Mi. 14.00 Uhr Spielenachmittag<br />

Änderungen vorbehalten!<br />

„GeroMobil“ Fahrplan/Tourenplan<br />

Im September ist das Modellprojekt „GeroMobil“ in Strasburg<br />

und steht jedem, der Beratung, Hilfe und Unterstützung mit dem<br />

Schwerpunkt Demenz – Demenzfrüherkennung möchte, kostenlos<br />

zur Verfügung.<br />

05.09.2013, 09.45 bis 11.00 Uhr, Strasburg Marktplatz<br />

Ziel ist es, dass Betroffene so lange wie möglich in ihrer vertrauten<br />

Umgebung verbleiben können und dabei möchten wir Ihnen und<br />

Ihrer Angehörigen helfend zur Seite stehen.<br />

Ansprechpartner: Monika Clasen<br />

Telefonnummer: 03976/238225, mobil: 0151/58781007<br />

E-Mail: geromobil-torgelow@volkssolidaritaet.de<br />

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.<br />

Tag des offenen Denkmals in Strasburg (Um.)<br />

Dazu wird zum 8. September 2013 eingeladen.<br />

Das Denkmal, welches gezeigt werden soll, ist aber nicht ständig<br />

zugänglich. Also nicht ganz „offen“. Die Schulstraße 10, früher<br />

wohnte dort der Rechtsanwalt Sommermeyer und auch zeitweilig<br />

Bürgermeister Hermann Merk mit seiner Familie, war einst auch das<br />

Domizil der Katholischen Kirche.<br />

Um 1860 gab es in Strasburg sehr wenig Menschen katholischen<br />

Glaubens. Durch den Zugang polnischer Saisonarbeiter (Schnitter)<br />

verstärkte sich die katholische Gemeinde. Das besagte Haus gehörte<br />

damals dem Stiefelfabrikanten Wegener, der in der zweiten Etage in<br />

dem parallel zum Wall befindlichen Gebäude einen Raum für die inzwischen<br />

gewachsene katholische Gemeinde zur Verfügung stellte.<br />

Aus dieser Zeit stammt noch ein Teil der Decken- und Wandbemalung.<br />

Diese Bemalung kam bei der Sanierung des Hauses im Jahre 2000<br />

bei der Entfernung einer eingezogenen Decke zum Vorschein. Das<br />

Haus wurde dann auf die Denkmalliste gesetzt.<br />

Diese kann nun Dank der Aufgeschlossenheit der Volkssolidarität<br />

am 8. September 2013 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr besichtigt<br />

werden.<br />

H. Wegener<br />

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.<br />

Rosenpracht un Regenschauer<br />

Wir vom Uckermärkischen Heimatkreis Strasburg e. V. fuhren am<br />

28. Juni zur Landesgartenschau nach Prenzlau. Voller Erwartung<br />

stiegen wir am Rathaus aus dem Bus.<br />

Die Blumenhalle in der Nähe des Eingangs war für viele das erste<br />

Ziel. Sie überraschte uns auf zwei Etagen mit herrlicher Blumenpracht.<br />

Rosen, Lilien, Orchideen und viele andere Arten haben uns total<br />

begeistert. In wundervollen Dekorationen wurden die Blumen präsentiert.<br />

Draußen in der Parkanlage lockten Rundbeete, wunderschöne<br />

Blumenkästen und am Wasser ein fantasievoller Spielplatz<br />

zum Anschauen. Verschiedenfarbige Bänke luden zum Ausruhen<br />

ein. Sehenswert ist auch der Rosengarten, der zu dieser Jahreszeit<br />

seine volle Pracht entwickelt. Für das leibliche Wohl war auch<br />

gesorgt. Eine große Gaststätte am See und Imbissstände stehen<br />

zur Verfügung. Verkaufsstände sorgen für Abwechslung im bunten<br />

Bild der Landesgartenschau. Wer wollte, konnte über die Straße in<br />

den Park gehen und weiterhin die Bepflanzungen bestaunen. Die<br />

Freilichtbühne hat schon einige Veranstaltungen erlebt.<br />

Leider gab es einen großen Regenschauer und damit war unser<br />

Rundgang beendet. Mit dem Bus fuhren wir zum Hotel „Wendenkönig“<br />

um Kaffee zu trinken. Mit leckerer Erdbeertorte und netten<br />

Unterhaltungen ging der Nachmittag zu Ende.<br />

Als wir wieder in Strasburg ankamen, hatten sich die Regenschauer<br />

verzogen. Die Meinung der Mitglieder des Heimatkreises – die<br />

Landesgartenschau in Prenzlau ist ein schönes Erlebnis.<br />

Gundila Meyer


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 23<br />

Einladung<br />

Nach der Sommerpause findet unsere nächste Mitgliederversammlung<br />

am 29.08. um 14.00 Uhr im Gebäude der Volkssolidarität statt.<br />

Als Referent wird Prof. Dr. Rühle auftreten. Prof. Rühle war wiederholt<br />

Gastreferent sowohl zu medizinischen als auch historischen<br />

Themen. Seine Ausführungen wurden stets mit Interesse und Aufmerksamkeit<br />

aufgenommen. Das Thema für die Mitgliederversammlung<br />

im <strong>August</strong> wird ein Reisebericht über die kulturell-historische<br />

Entwicklung Griechenlands sein. Alle Mitglieder unseres Verbandes<br />

sind herzlich eingeladen. Wir können sicher wieder einen interessanten<br />

Nachmittag erwarten.<br />

H. Schmekel<br />

Seniorenverband BRH Strasburg<br />

BRH-Aktivitäten<br />

Die Veranstaltung am 27.06. stand unter dem Thema der Bundestagswahl<br />

im September 2013. Geladen waren die Kandidaten von<br />

den 5 Parteien SPD, Linke, CDU, FDP und Grüne. Leider waren<br />

von den geladenen Parteien nur Vertreter der Linken (Herr Torsten<br />

Koplin) und der SPD (Herr Holm-Hennig Freier) erschienen, um die<br />

Positionen beider Parteien darzulegen. Als Gesprächsführer fungierte<br />

der Chefreporter des Nordkurier Rainer Marten. Hauptthemen<br />

der Wahlveranstaltung waren Rentenrecht, Krankenversicherung<br />

und Mindestlohn.<br />

Bedauerlicherweise ließ die Teilnehmerzahl an der Mitgliederversammlung<br />

zu wünschen übrig. Lag es am „Sommerloch“, oder war<br />

es Desinteresse an der Thematik?<br />

Während der Diskussion wurde deutlich, dass es eine Reihe von ähnlichen<br />

Positionen zu wichtigen Themen der Gesellschaft gibt. Jeder<br />

soll für sich im September verantwortungsvoll eine Wahl treffen.<br />

Ein Dankeschön an Frau Hildebrand, Mitarbeiterin des Landtagsabgeordneten<br />

Heinz Müller. Frau Hildebrand hatte wesentlichen Anteil<br />

an der Vorbereitung der Veranstaltung.<br />

H. Schmekel<br />

„Subbotnik wieder entdeckt“<br />

Am 14.06.2013 fand auf dem Gelände „Haus zur Umkehr“ der<br />

Suchtkrankenhilfe Torgelow gGmbH ein Subbotnik statt.<br />

Viele Helfer waren gekommen, um mit den Bewohnern und ihren<br />

Betreuerinnen Frau Holtz und Frau Heling, eine Streuobstwiese<br />

anzulegen. Dank der Anwachsgarantie von Gartenbaufirma Runge<br />

und logistischer Hilfe durch Herrn Holtz, hoffen alle Beteiligten, die<br />

ersten Früchte schon im nächsten Jahr ernten zu können.<br />

Gewiss gibt es im nächsten Jahr wieder eine gemeinsame Aktion.<br />

Vielleicht gelingt es ja, Bienen direkt auf dem Gelände der Streuobstwiese<br />

zu halten. Interesse ist auf jedenfall bei allen Beteiligten da.<br />

Dank gilt auch den zahlreichen Sponsoren, die sich an der Baumfinanzierung<br />

beteiligten.<br />

Suchtkrankenhilfe Torgelow gGmbH<br />

Frau Holz, Betreuerin


24 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

Museum/Ausstellungen<br />

„Reisebilder“ –<br />

eine neue Ausstellung im Museum!<br />

Nach der heißen Sommerpause laden wir alle kunstinteressierten<br />

Strasburger und Gäste am 12. September 2013 um 19.00 Uhr<br />

zur Eröffnung der Ausstellung „Reisebilder“ von Hartwig K.<br />

Neuwald in das Museum ein.<br />

Die Musikschule Uecker-Randow wird die Eröffnung musikalisch<br />

begleiten.<br />

Der Museumsbeirat<br />

Hartwig K. Neuwald<br />

Erinnerung an Böhmen<br />

1953 geboren in Hoppenwalde/Vorpommern<br />

1971–1974 Militärdienst, Ausbildung Fotographie/Polygraphie<br />

1972 erste Kontakte zu Prof. Otto Niemeyer-Holstein<br />

auf Usedom<br />

1974–1979 Studium an der Kunsthochschule Berlin<br />

1977 Kurs Glasgestaltung am Institut für baugebundene<br />

Kunst Berlin<br />

1979 Diplom im Fachbereich Malerei, Beginn der freiberuflichen<br />

Tätigkeit als Maler und Graphiker<br />

1986–1993 Tätigkeit in der Gießerei Ueckermünde sowie in<br />

verschiedenen medizinischen Einrichtungen<br />

1994 Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als<br />

Maler und Graphiker<br />

1995/1996 Teilnahme am internationalen Kunstprojekt<br />

„Grenzkunst 95“ und am deutsch-polnischen<br />

Kunstprojekt „Umweltschutz grenzenlos“<br />

seit 1998 Lehrtätigkeit an verschiedenen Bildungseinrichtungen,<br />

u. a. in Anklam, Bremen, Neubrandenburg<br />

Ausstellung „Kunst & Handwerk“<br />

Im Museum kann noch bis zum 8. September die Ausstellung<br />

„Kunst & Handwerk in Strasburg (Um.)“ besucht werden. Aussteller<br />

sind: Marion Zimmermann, Malerei & Keramik; Joachim<br />

Zimmermann, Holzarbeiten; Wolfgang Galla, Airbrush; Gerhard<br />

Jarmer, „Rund um den Strasburger Markt“; Susanne Krause,<br />

Patchwork.<br />

Opfer –<br />

eine Ausstellung des Weißen Rings<br />

Wer durch eine Straftat, seelische und körperliche Verletzungen<br />

erlitten hat, weiß oft nicht, wie es weitergehen soll. Opfer einer<br />

kriminellen Handlung zu werden, können sich viele Menschen<br />

gar nicht vorstellen.<br />

Das Interesse gilt fast ausschließlich nur dem Tatgeschehen, der<br />

Persönlichkeit des Täters sowie seiner Verfolgung und Verurteilung.<br />

An das betroffene Opfer und seine Situation nach der Tat,<br />

wird noch immer zu wenig gedacht. Dies zu ändern, ist Aufgabe<br />

und Ziel des Weißen Rings.<br />

Bereits ein Telefongespräch, der Besuch am Krankenbett, die<br />

Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, einfach das Gefühl,<br />

als Opfer einer Straftat nicht „vergessen“ zu sein, können den<br />

Betroffenen wieder Mut und Hoffnung geben.<br />

Doch um dies alles leisten zu können, ist der Weiße Ring auf<br />

die Unterstützung engagierter Menschen angewiesen, denen das<br />

Schicksal der Kriminalitätsopfer nicht einerlei ist.<br />

Wenn auch Sie die Arbeit des Weißen Rings unterstützen möchten,<br />

leisten Sie damit eine notwendige Hilfe für Menschen, die als<br />

Opfer einer Straftat, unverschuldet, von einer Sekunde auf die<br />

Andere, aus ihrer Lebensbahn gerissen wurden.<br />

Eine erneute Opferausstellung vom 19.08.2013 bis 30.08.2013<br />

im Torgelower Rathaus soll einen kleinen Einblick über erlittenes<br />

Leid von Opfern vermitteln.<br />

Angela Straßburg<br />

Außenstellenleiterin, 039752/85750<br />

Öffnungszeiten des Museums:<br />

Dienstag und Freitag<br />

Sonntag<br />

10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr<br />

Besuche und Führungen nach Absprache:<br />

Tel.: 039753/20046<br />

auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 25<br />

Strasburger Veranstaltungskalender<br />

Veranstaltungen in den Monaten <strong>August</strong>/September 2013<br />

30./31.08. Reuterkoppel Stadt- und Feuerwehrfest – 130 Jahre Freiwilligen Feuerwehr<br />

Strasburg (Um.) (Programm auf S. 12)<br />

06.09. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Kartoffelball, Volkssolidarität<br />

08.09. 15.00–17.00 Uhr Schulstraße 10 Tag des offenen Denkmals, dort besteht die Möglichkeit, die<br />

Wandbemalung der ehemaligen Katholischen Kirche zu besichtigen.<br />

(s. S. 22)<br />

13.09. Canzow Tanzaniatag auf dem Straußenhof in Canzow und das<br />

Kulturhaus 11. Benefizessen im Kulturhaus(s. S. 18)<br />

14.09. 20.00 Uhr Kulturhaus Sommernachtsparty, Disko MusicUp mit W & M<br />

15.09. 14.00 Uhr Ferdinandshof, Brandstall Gemeindefest mit Chorkonzert<br />

19.09. 19.00 Uhr Museum Buchlesung „Geheime Orte in Mecklenburg-Vorpommern“<br />

von Claus-Dieter Steyer (s. S. 26)<br />

20.09. 19.00 Uhr St. Marien Kirche Konzert, Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V.<br />

01.10. 19.00 Uhr Foyer Max-Schmeling-Halle Dia-Film-Show „Kältepol – die Neuentdeckung“ (s. S. 26)<br />

Ausstellungen/Vorträge<br />

bis 13.09. Rathaus Ausstellung „Die Zukunft und ich“ der Regionalen Schule<br />

24.09. 10.00 Uhr Rathaus Ausstellungseröffnung „Von Tagträumern und Idealrealisten“<br />

Tabea Hartmann, Barth<br />

bis 08.09. Museum Ausstellung „Kunst & Handwerk in Strasburg (Um.)“ (s. S. 24)<br />

12.09.–17.11. 19.00 Uhr Museum Eröffnung der Ausstellung „Reisebilder“ von Hartwig K.<br />

Neuwald, Eggesin<br />

Vereine und Verbände<br />

Chorgemeinschaft Strasburg e. V.<br />

jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe<br />

Sozialverband Deutschland e.V., Ortsverband Strasburg<br />

04.09. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Ausflug zur Landesgartenschau nach Prenzlau<br />

02.10. Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung<br />

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg<br />

20.–22.09. Gaststätte Rosengarten Jahreshauptversammlung<br />

Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen)<br />

29.08.2013 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung<br />

12.09.2013 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Vorstandssitzung<br />

Seniorenbeirat der Stadt Strasburg (Um.)<br />

03.09. 14.00 Uhr Woldegk Beiratssitzung und Erfahrungsaustausch,<br />

DRK Seniorenwohnanlage Woldegk<br />

Schützenverein Strasburg 1490 e. V.<br />

07.09.2013 15.00 Uhr Linchenshöh GK-Ordonnanzschießen Wanderpokal<br />

08.09.2013 10.00 Uhr Linchenshöh Wanderpokal Könige der Könige<br />

IG Bauen-Agrar-Umwelt<br />

20.09. 16.00 Uhr im „Bierstübchen“ Vorstandssitzung<br />

17.00 Uhr Kegelbahn 2 Stunden Kegeln und Informationen<br />

Nächste Ausgabe<br />

20.09.2013<br />

Anzeigenschluss<br />

10.09.2013<br />

Redaktionsschluss<br />

05.09.2013<br />

Beiträge an:<br />

kultur@strasburg.de<br />

Impressum<br />

Herausgeber: Stadt Strasburg (Uckermark), Der Bürgermeister<br />

17335 Strasburg, Schulstr. 1<br />

V. i. S. d. P: Matthias Schilling, Redaktion: Martina Goth<br />

Anzeigen und Abonnements: <strong>Schibri</strong>-<strong>Verlag</strong>, Frau Böving<br />

oder<br />

Tel.: 039753/22757, Fax 22 583, boeving@schibri.de<br />

Pressestelle der Stadt Strasburg (Uckermark)<br />

Stadtverwaltung Strasburg, Tel.: 039753/272-0<br />

Herstellungsleitung: <strong>Schibri</strong>-<strong>Verlag</strong>, Milow 60, 17337 Uckerland<br />

Postanschrift: <strong>Schibri</strong>-<strong>Verlag</strong> • Am Markt 22, 17335 Strasburg<br />

Erscheinungsweise: 10 x jährlich<br />

Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei.<br />

Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 18,- e + Porto.<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.<br />

Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen<br />

und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt<br />

bei den Autoren. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt<br />

bei den Inserenten.<br />

© <strong>Schibri</strong>-<strong>Verlag</strong>. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede<br />

Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung des <strong>Verlag</strong>es.<br />

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte<br />

Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der<br />

Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne<br />

Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.<br />

ISSN 0941-1674


26 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />

Weitere Veranstaltungen<br />

Großes Kartoffelfest<br />

am Samstag, dem 28.09.2013,<br />

auf dem Gut Baumgarten<br />

Das Gut Baumgarten liegt 5 km nördlich von Prenzlau in Richtung<br />

Brüssow. Seit 1995 gibt es diesen Gutsbetrieb mit einer bewirtschafteten<br />

Fläche von ca. 740 ha.<br />

Beginnend mit einem Erntedankgottesdienst findet am Samstag,<br />

dem 28. September 2013, das 13. Kartoffelfest statt. Neben einem<br />

Bauernmarkt gibt es dazu auch ein buntes – von den Landfrauen<br />

unterstütztes – Veranstaltungsprogramm. Hier treten z. B. Folkloregruppen<br />

auf. Aber auch für die Liebhaber alter Technik und Maschinen<br />

gibt es mit dem Oldtimer-Traktor-Treff etwas zu sehen!<br />

Ab Mitte September werden von Montag bis Freitag von 16.00 bis<br />

18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr erntefrische<br />

Kartoffeln vom Gut Baumgarten verkauft.<br />

Verwalter Familie Brennstuhl<br />

Gut Baumgarten, 17291 Schenkenberg<br />

Einladung<br />

„Geheime Orte in Mecklenburg-Vorpommern“<br />

von Claus-Dieter Steyer<br />

Reste des größten Spionagetunnels von 1956 in Pasewalk, das<br />

NS-Musterdorf Alt Rehse oder einen Geisterbahnhof, an dem<br />

sich einst die Wege Hunderter Menschen kreuzten: Mehr als 25<br />

solcher geheimen Schauplätze abseits der bekannten Touristenwege<br />

werden in diesem Band vorgestellt. Naturfreunde finden<br />

darüber hinaus ideale Beobachtungsorte für die Hirschbrunft auf<br />

dem Darß sowie für Kraniche, Silberreiher und Seeadler. Alle<br />

Ausflüge sind mit Hinweisen zur Anreise und weiteren Erlebnismöglichkeiten<br />

in der Umgebung versehen. Landkarten und Fotos<br />

helfen bei der Orientierung. Ein unterhaltsames Lesebuch und<br />

ein handlicher und informativer Wegbegleiter zu den geheimen<br />

Orten Mecklenburg-Vorpommerns.<br />

Die Lesung findet am<br />

Donnerstag, dem 19. September 2013<br />

um 19.00 Uhr im Museum in Strasburg statt.<br />

Dazu laden wir Sie recht herzlich ein.<br />

Der Eintritt beträgt 6.00 Euro<br />

Um Vorbestellung wird gebeten.<br />

Ihre Buchhandlung Görl<br />

Herzliche Einladung zur Dia-Film-Show<br />

mit Ronald Prokein<br />

Kältepol – die Neuentdeckung am 1. Oktober um 19.00 Uhr<br />

in das Foyer der Max-Schmeling-Halle Strasburg<br />

Nach der Weltumradlung, der Kajaktour auf der Lena, dem Europalauf<br />

und anderen spektakulären Reisen, unternahm Ronald Prokein,<br />

der Russlandexperte, seine siebente Tour, diesmal wieder mit Partner<br />

Andy Winter. Mit einem Lada Niva ging es nach Osten. Von Rostock<br />

fuhren sie über Russland in die Mongolei, weiter mit unterschiedlichen<br />

Gefährten nach China, Vietnam, Laos, Thailand, Malaysia,<br />

Singapur bis Australien. Hauptmission: Erstmaliger Aufbau zweier<br />

Wetterstationen in Jutschjugei (Nordostsibirien). Die meteorologischen<br />

Stationen sollten beweisen, dass die Region noch kälter ist als<br />

der offiziell kälteste bewohnte Ort der Welt: Oimjakon (-71,2 Grad<br />

Celsius – Guinness Buch Rekord).<br />

Enger Kooperationspartner des Projekts ist der Meteorologe Jörg<br />

Kachelmann. Der bekannteste „Wetterfrosch“ Mitteleuropas stellte<br />

die wissenschaftlichen Messinstrumente<br />

zur Verfügung. Der geographische<br />

Endpunkt der Tour: Marble Bar<br />

(heißester Ort Australien).<br />

Bei der Ankunft in Jutschjugei trafen<br />

Winter und Prokein einen alten Bekannten.<br />

Ihm mussten einen Monat zuvor<br />

seine erfrorenen Hände amputiert<br />

werden. Mit einem Motorschlitten war<br />

der kleine Jakute, namens Polikari, bei -50 Grad Celsius im Eis<br />

eingebrochen und musste nun über zwanzig Kilometer in der Nacht<br />

nach Hause laufen.<br />

In der Taiga verunfallte das Auto der Mecklenburger mehrfach und<br />

vereiste. Ein betrunkener Ewene (Ureinwohner Sibiriens) hielt die<br />

beiden Abenteurer mit einem Beil in Schach.<br />

In der Mongolei mussten sie, aufgrund bürokratischer Hürden, den<br />

Lada und ihren mitgereisten Schäferhund Arthus zurücklassen. Winter<br />

und Prokein sprachen mit einem ehemaligen Vietnamkämpfer und<br />

begaben sich an alte Kriegsschauplätze. In Laos begegneten sie den<br />

freundlichsten Menschen der Reise.<br />

Ein Busfahrer bestahl Winter in Thailand im eigenen Bus. Die zwei<br />

Rostocker trennten sich für einige Tage in Singapur. Prokein war in der<br />

Zeit fast mittellos, ein Kind der Straße. Mit einem gekauften Toyota<br />

setzten sie die Tour in Australien gemeinsam fort. Bei 43 Grad Celsius<br />

im Schatten lief Prokein die letzten 100 Kilometer durch menschenleere<br />

Prärie, bis Marble Bar. Der größte Respekt galt den Schlangen.<br />

Auf der Rückfahrt rammte ihr Auto eine Kuh. Nachdem die Rostocker<br />

ein zweites Mal nach Sibirien gereist sind, bekamen sie durch Jörg<br />

Kachelmann die sensationelle Nachricht das in Jutschugej noch tiefere<br />

Temperaturwerte gemessen wurden als in Oimjakon. Ein neuer<br />

bewohnter Kältepol der Erde ist entdeckt! In einer großen Hilfsaktion<br />

spendeten die Menschen in ganz Mecklenburg-Vorpommern Geld<br />

für Polikari. Auch Udo Lindenberg, Matthias Reim, G. G. Anderson<br />

u. a. Prominente beteiligten sich an der Aktion mit selbst gemalten<br />

Rentieren die später für den guten Zweck versteigert wurden.<br />

Mit den Spendengeldern reisten Andy Winter und Ronald Prokein<br />

wiederrum nach Sibirien um unter anderem Polikari von dem Erlös<br />

Prothesen zu finanzieren.<br />

Das Buch „Die Entdeckung des Kältepol Jutschjugei“, mit einem<br />

Vorwort von Jörg Kachelmann, ist zudem neu erschienen. Mehr<br />

Infos: GOOGLE: Ronald Prokein, Tel.: 0381/3835131, Handy:<br />

0176/49413480.<br />

Geistliche Bläsermusik<br />

24. <strong>August</strong> 2013 um 19.00 Uhr<br />

in der Ev. Kirche Strasburg<br />

Bläserkreis Mecklenburg-Vorpommern<br />

Orgel: Christian Röske, Leitung: LPW Martin Huss


Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 27


28 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013

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