Juli/August - Schibri-Verlag
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Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 1<br />
Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)<br />
22. Jahrgang Strasburg (Um.), den 23. <strong>August</strong> 2013 ISSN 0941-1674 Nummer 07-08/2013<br />
Inhaltsüberblick<br />
Jubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 3<br />
Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass von<br />
Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) 3<br />
Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von<br />
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 5<br />
Wahlbekanntmachung 7<br />
Bekanntmachung der Gemeindebehörde 8<br />
Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) 10<br />
Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ 10<br />
Der Bürgermeister informiert 11<br />
Festprogramm zum Stadt- und Feuerwehrfest 12<br />
Leistungsschau der Uecker-Randow-Region 13<br />
11. Preisrätsel zur Leistungsschau Pasewalk 14<br />
Kirchliche Informationen 17<br />
Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013, Informationen der FEG 18<br />
Tanzaniatag & Benefizessen; Aktionsbündnis Vorpommern 19<br />
Die Abfallberatung informiert! 20<br />
Entdeckungsreise, AWO-Kita; Strasburger ABC-Schützen 20<br />
Musikschule; Familienfest im AWO Kinder- u. Jugendhaus 21<br />
Termine und Informationen der Vereine 22<br />
Uckermärkischer Heimatkreis 22<br />
Seniorenverband BRH; „Subbotnik“ wieder entdeckt 23<br />
Neue Austellungen im Museum 24<br />
Veranstaltungskalender <strong>August</strong>/September 2013 25<br />
Weitere Veranstaltungen 26
2 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 3<br />
Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ...<br />
... und wünscht viel Gesundheit und alles Gute!<br />
Geburtstage September<br />
101 Jahre<br />
Else Kasprzyk<br />
94 Jahre<br />
Marianne Hoyer<br />
92 Jahre<br />
Martha Klammer<br />
91 Jahre<br />
Elisabeth Schulz<br />
Ursula Kühl<br />
87 Jahre<br />
Helmut Henke<br />
86 Jahre<br />
Erika Oestereich<br />
85 Jahre<br />
Bernhard Spieker<br />
84 Jahre<br />
Brigitte Schneider<br />
Ursula Schuckies<br />
83 Jahre<br />
Charlotte Zingelmann<br />
Gisela Dittbrenner<br />
Irmgard Gimm<br />
82 Jahre<br />
Ilse Wiese<br />
Herta Cartsburg<br />
Rudi Lunow<br />
Erna Jahnke<br />
Anni Großklaus<br />
81 Jahre<br />
Eberhard Postier<br />
Herbert Skierke<br />
Apolonia Kreipel<br />
Willi Hiller<br />
80 Jahre<br />
Willi Utech<br />
Adolf Gurke<br />
79 Jahre<br />
Gerhard Christann<br />
Margarete Kopperschmidt<br />
Karla Löschmann<br />
Gerhard Müller<br />
Wolfgang Rossow<br />
Erhard Schöttler<br />
Elfriede Zimmermann<br />
Arnold Dahms<br />
78 Jahre<br />
Vera Rossow<br />
Helga Klimaschewski<br />
Hannelore Schulz<br />
Hannelore Grohs<br />
Edith Schäfer<br />
Christel Peters<br />
Helga Wolf<br />
77 Jahre<br />
Helga Kreibich<br />
Siegfried Funk<br />
Hannelore Kirchner<br />
Christel Pawelzik<br />
76 Jahre<br />
Jutta Schaak<br />
Heinz Dehn<br />
Astrid Woldegk<br />
Ruth Graffunder<br />
Edelgard Levenhagen<br />
Erika Ortmann<br />
75 Jahre<br />
Inge Rehders<br />
Ortrud Steffenhagen<br />
Hannelore Bugdahn<br />
Dora Dojahn<br />
Renate Eschricht<br />
Hannalise Stahr<br />
74 Jahre<br />
Ingrid Radisch<br />
Hannelore Jeske<br />
Peter Robeck<br />
Gerhard Jarmer<br />
Hartmut Keunecke<br />
Erika Hegenbarth<br />
73 Jahre<br />
Johanna Bogdan<br />
Ingrid Ballin<br />
Helga Piontek<br />
Gerda Dettmann<br />
Erwin Karau<br />
Irmgard Grünberg<br />
Annarose Karau<br />
Kurt von Transehe<br />
Annelore Bünger<br />
Uwe Filter<br />
Gisela Böge<br />
72 Jahre<br />
Ingrid Bayer<br />
Brigitta Nehls<br />
Hubert Hübner<br />
Burkhard Henke<br />
Lotte Blank<br />
Inge Häcker<br />
Fritz Kumpf<br />
71 Jahre<br />
Karin Neißner<br />
Waltraut Dähn<br />
Peter Rauschenbach<br />
Horst Kaddatz<br />
Ingried Giese<br />
70Jahre<br />
Günter Stern<br />
Dietrich Körner<br />
Eva-Maria Krolzick<br />
Geburten<br />
Lucy Kuhn 06.06.<br />
Jolien Fiedler 16.06.<br />
Tilda Charlott Brandt 22.06.<br />
Timo Schultz 26.06.<br />
Anna Schultz 26.06.<br />
Aranbir Sing Sunner 26.06.<br />
Alyssa-Celine Kästner 27.06.<br />
Max Barthel 30.06.<br />
Fabian Suffner 15.07.<br />
Adrian Grett 23.07.<br />
Henry Schwoy 30.07.<br />
Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen,<br />
dass Ihr Geburts tag bzw. Ihr Jubiläum<br />
im Strasburger Anzeiger veröffent licht<br />
wird, können Sie in der Stadtverwaltung<br />
(Ein woh ner meldeamt) eine Übermittlungs<br />
sperre beantragen, so dass Ihr<br />
Name nicht aufgeführt wird.<br />
Bereitschaftsdienste<br />
Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117<br />
(Notfälle können unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.)<br />
Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt:<br />
Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848<br />
Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft<br />
mbH Strasburg: Heizung/Sanitär 039753/22895,<br />
Elektro 0173/9586772, am Wochenende 0172/5337572<br />
e.dis: Strom: 03976/28073433, Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf)<br />
GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Satzung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass<br />
von Forderungen der Stadt Strasburg (Um.)<br />
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg<br />
Vorpommern (KV MV) zuletzt geändert mit Bekanntmachung<br />
vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) i. V. m. §§ 1, 2 und 12 des<br />
Kommunalabgabengesetzes (KAG MV) GVOBl. M-V 2005, S. 146)<br />
in der z. Zt. gültigen Fassung zuletzt geändert mit Bekanntmachung<br />
vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Abgabenordnung<br />
(AO) in der z. Z. gültigen Fassung zuletzt geändert durch Artikel 1 des<br />
Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) und der Gemeindehaushaltverordnung-Doppik<br />
(GemHVO-Doppik) vom 13. Dezember<br />
2011 (GVOBl. M-V S. 1118) wird nach Beschlussfassung durch<br />
die Stadtvertretung vom 20.06.2013 folgende Satzung erlassen.<br />
§ 1 Stundung<br />
(1) Stundung ist das Hinausschieben des Fälligkeitszeitpunktes einer<br />
Forderung. Sie soll nur auf Antrag des Schuldners erfolgen.<br />
(2) Voraussetzung:<br />
Forderungen der Stadt Strasburg (Um.) dürfen auf schriftlichen<br />
Antrag ganz oder teilweise unter dem Vorbehalt des jederzeitigen<br />
Widerrufs gestundet werden, wenn besondere Gründe vorliegen,<br />
die eine Stundung rechtfertigen, insbesondere dann, wenn die<br />
Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Zahlungspflichtigen<br />
bedeuten und die Zwangsvollstreckung erfolglos sein<br />
würde, die Forderung nach der Stundung aber voraussichtlich
4 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
eingehen wird (§ 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik, § 222 AO). Eine<br />
erhebliche Härte ist dann anzunehmen, wenn der Zahlungspflichtige<br />
sich auf Grund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse<br />
ohne eigenes Verschulden, vorübergehend in ernsthaften<br />
Zahlungsschwierigkeiten befindet bzw. im Fall einer sofortigen<br />
Einziehung in diese geraten würde. Die Stundung kommt nicht in<br />
Betracht bei unzuverlässigen Schuldnern und wenn die Erfüllung<br />
der Forderung durch Hinausschieben der Fälligkeit gefährdet<br />
wird. Wird die Stundung durch Einräumung von Teilzahlung (Raten)<br />
gewährt, so ist vorzusehen, dass die jeweilige Restforderung<br />
sofort zur Zahlung fällig wird, wenn Termine für die Zahlung von<br />
2 Raten nicht eingehalten worden sind.<br />
(3) Bis zur Entscheidung über den Antrag erfolgt keine Mahnung<br />
oder Beitreibung der Forderung.<br />
(4) Fälligkeitstermine sollten möglichst nicht über das laufende<br />
Haushaltsjahr gesetzt werden.<br />
(5) Gestundete Beträge sind zu verzinsen. Die Verzinsung von Steuern,<br />
Gebühren und Beiträgen richtet sich nach den §§ 233 bis<br />
239 der Abgabenordnung (AO). Für privatrechtliche Forderungen<br />
wird ein Zinssatz von 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in der sich<br />
nach § 238 der AO ergebenden Höhe, als angemessen angesehen,<br />
soweit von der Stadt geschlossene Verträge oder sonstige<br />
Vorschriften keine andere Verzinsung vorsehen. Von der Berechnung<br />
der Stundungszinsen soll nur abgesehen werden, wenn der<br />
Schuldner durch die Zinszahlung in seiner wirtschaftlichen Lage<br />
schwer geschädigt würde. Die Entscheidung hierüber richtet sich<br />
nach den Vorschriften über den Erlass von Forderungen:<br />
(6) Beträge, die über einen Zeitraum von drei Jahren hinaus ohne<br />
Ratenzahlung gestundet werden, sind haushaltsmäßig und kassenmäßig<br />
wie befristete Niederschlagungen zu behandeln.<br />
(7) Der Zinsbescheid bei Stundung kommunaler Abgaben ist ein<br />
Verwaltungsakt, der mit Rechtsbehelfsbelehrung auszustatten<br />
ist (§ 157 AO).<br />
(8) Über die Stundung entscheidet:<br />
1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin<br />
der Stadt Strasburg (Um.),<br />
2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der<br />
Stadt Strasburg (Um.),<br />
3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,<br />
4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt<br />
Strasburg (Um.).<br />
(9) Wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit durch den Schuldner<br />
zweifelhaft erscheint, muss die Stundung von einer Sicherheitsleistung<br />
abhängig gemacht werden.<br />
§ 2 Aussetzung der Vollziehung<br />
(1) Abgaben und Gebühren sind grundsätzlich auch dann zu zahlen,<br />
wenn der Schuldner Rechtsbehelf einlegt (§ 80 Abs. 2 Nr.1<br />
VwGO, § 361 Abs.1 AO). Somit hat der Rechtsbehelf keine<br />
aufschiebende Wirkung.<br />
(2) Ist die Rechtslage zweifelhaft oder würde die sofortige Zahlung<br />
für den Abgabenschuldner eine unbillige, nicht durch<br />
überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte bedeuten,<br />
kann (Ermessensentscheidung) die Vollziehung des Abgabenbescheides<br />
ausgesetzt werden (§ 80 Abs. 4 VwGO, § 361 Abs.<br />
2 AO). Die Aussetzung der Vollziehung schiebt die Fälligkeit<br />
auf, hat also die rechtliche Wirkung einer Stundung. Die Aussetzung<br />
der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung<br />
abhängig gemacht werden. Ausgesetzte Beträge sind bei Erfolglosigkeit<br />
des Rechtsbehelfs zu verzinsen (§ 237 AO).<br />
(3) Über die Aussetzung der Vollziehung entscheidet:<br />
a) Soweit die Aussetzung der Vollziehung wegen erheblicher<br />
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides<br />
in Betracht kommt, die Kämmereiamtsleiterin in<br />
Absprache mit dem Bürgermeister.<br />
b) Für den Bereich Steuern die Kämmereiamtsleiterin auf der<br />
Grundlage vorliegender Grundlagenbescheide des Finanzamtes.<br />
§ 3 Niederschlagung<br />
(1) Niederschlagung ist eine befristete oder unbefristete Zurückstellung<br />
der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne<br />
Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Niederschlagung ist eine<br />
verwaltungsinterne Maßnahme und kein Verwaltungsakt.<br />
(2) Voraussetzung für eine befristete Niederschlagung:<br />
eine befristete Niederschlagung kommt in Betracht, wenn<br />
a) die Einziehung vorrübergehend keinen Erfolg haben wird.<br />
(3) Voraussetzung für eine unbefristete Niederschlagung:<br />
eine unbefristete Niederschlagung ist zulässig, wenn<br />
a) die Einziehung nachweislich dauernd ohne Erfolg bleiben<br />
wird, oder<br />
b) die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des<br />
Anspruchs stehen (§ 22 Abs. 2 GemHVO-Doppik, § 261<br />
AO).<br />
(4) Über die Niederschlagung wird der Schuldner nicht informiert.<br />
Die Niederschlagung bedarf keines Antrages eines<br />
Schuldners. Durch die Niederschlagung erlischt der Anspruch<br />
nicht. Die weitere Rechtsverfolgung wird daher nicht<br />
ausgeschlossen.<br />
(5) Ansprüche können niedergeschlagen werden:<br />
1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin<br />
der Stadt Strasburg (Um.),<br />
2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der<br />
Stadt Strasburg (Um.),<br />
3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,<br />
4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt<br />
Strasburg (Um.),<br />
(6) Befristet niedergeschlagene Forderungen sind in Abstimmung<br />
mit dem jeweiligen Fachamt weiter zu verfolgen. Die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des Schuldners sind mindestens einmal<br />
im Jahr zu überprüfen um die Verjährung rechtzeitig zu<br />
unterbrechen. (§§ 228, 231 AO).<br />
(7) Die niedergeschlagenen Beträge sind in einer Niederschlagsüberwachungsliste<br />
durch die Stadtkasse aufzulisten.<br />
Ergibt sich nachträglich die Möglichkeit der Einziehung, sind<br />
diese Forderungen in der Niederschlagsliste des Kassenkontos<br />
wieder aufleben zu lassen.<br />
§ 4 Erlass<br />
(1) Ein Erlass ist ein Verzicht auf einen Anspruch.<br />
(2) Ansprüche dürfen ganz oder teilweise erlassen werden, wenn<br />
ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den<br />
Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Das gleiche<br />
gilt für die Minderung von Forderungen und die Rückzahlung<br />
oder Anrechnung von geleisteten Beträgen (§ 22 Abs. 3<br />
GemHVO-Doppik).<br />
Der Erlass soll nur auf Antrag erfolgen.<br />
(3) Über den Erlass entscheidet:<br />
1. bis zur Höhe von 500,00 Euro von der Kämmereiamtsleiterin<br />
der Stadt Strasburg (Um.),<br />
2. bis zur Höhe von 1.500,00 Euro vom Bürgermeister der<br />
Stadt Strasburg (Um.),<br />
3. bis zur Höhe von 2.500,00 Euro vom Hauptausschuss,<br />
4. von über 2.500,00 Euro von der Stadtvertretung der Stadt<br />
Strasburg (Um.).<br />
(4) Die Stadtkasse hat sich die Entscheidungen nach Abs. 3<br />
schriftlich einzuholen und eine Abgangsanordnung für den Erlass<br />
zu erteilen.<br />
(5) Erlassene Forderungen werden mit dem Erlass als Forderung<br />
ausgebucht. Eine Wertberichtigung ist nicht erforderlich.<br />
§ 5 Kleinbeträge<br />
(1) Die Stadt Strasburg (Um.) kann davon absehen, Ansprüche<br />
von weniger als 10,00 Euro geltend zu machen, es sei denn,<br />
dass die Einziehung aus grundsätzlichen Erwägungen geboten<br />
ist (§ 23 GemHVO-Doppik).<br />
(1) Abzinsungen<br />
§ 6 Wertberichtigungen
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 5<br />
Unverzinsliche, niedrig verzinsliche und zinslos gestundete<br />
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren sind mit<br />
ihrem Barwert unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von<br />
5,5 v. H. anzusetzen.<br />
- unverzinsliche: vereinbarter Zinssatz 0 v. H./p. a.<br />
- niedrig verzinsliche: vereinbarter Zinssatz zwischen<br />
0 v. H.– 3 v. H./ p. a.<br />
- zinslos gestundet: auf die Erhebung wird verzichtet.<br />
Der Barwert (abgezinste Nominalwert) errechnet sich aus:<br />
Nominalwert x Abzinsungsfaktor = Barwert<br />
Abzinsungsfaktor = (1+i)-n, i = Zinssatz; n = Laufzeit zum<br />
Bilanzstichtag<br />
Die Berechnung ist mit der Kämmereiamtsleiterin abzustimmen<br />
und als Jahresabschlussbuchung zu buchen.<br />
(2) Niederschlagungen<br />
Niedergeschlagene Forderungen sind zum Jahresabschluss<br />
zu berichtigen. Die Wertberichtigung kann bis zu 100 v. H.<br />
der Forderung betragen. Die Höhe der Wertberichtigung ist<br />
schriftlich zu begründen.<br />
(3) Erlassene Forderungen<br />
Erlassene Forderungen werden mit dem Erlass als Forderung<br />
ausgebucht. Eine Wertberichtigung ist somit nicht erforderlich.<br />
§ 7 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung über Stundung, Niederschlagung und<br />
Erlass vom 16.12.1999 außer Kraft.<br />
Strasburg, den 24.06.2013<br />
Norbert Raulin<br />
Bürgermeister<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler<br />
verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 13. <strong>Juli</strong> (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833),<br />
nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung<br />
gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />
Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von Verwaltungs- und<br />
Benutzungsgebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung)<br />
Aufgrund der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern<br />
(KV MV) vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777)<br />
und der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG<br />
MV) vom 12. April 2005 (GVOBl. 2005 S. 148) zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 (GVOBl. M-V S.<br />
777, 833) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom<br />
20.06.2013 folgende Satzung erlassen.<br />
§ 1 Allgemeines<br />
Für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen<br />
Wirkungskreis oder für die Inanspruchnahme öffentlicher<br />
Einrichtungen und Anlagen werden nach dieser Satzung Gebühren<br />
und Auslagen – im nachfolgenden Kosten genannt – erhoben, wenn<br />
der Beteiligte die besondere Leistung beantragt hat oder wenn sie<br />
ihn unmittelbar begünstigt. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen<br />
über förmliche Rechtsbehelfe.<br />
(1) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer<br />
kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt<br />
oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der<br />
Entscheidung zurückgenommen wird.<br />
(2) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften<br />
bleibt unberührt.<br />
§ 2 Kostentarif<br />
Die Höhe der Kosten bemisst sich unbeschadet des § 6 nach den<br />
Gebührensätzen (Anlage 1), die Bestandteil dieser Satzung sind.<br />
§ 3 Gegenstand der Gebühren<br />
(1) Ist für den Ansatz von Gebühren durch den Gebührentarif (siehe<br />
Anlage) ein Rahmen (Mindest- oder Höchstsatz) bestimmt,<br />
so sind bei der Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes,<br />
sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der<br />
Beendigung der Verwaltungstätigkeit zu berücksichtigen.<br />
(2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten<br />
nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit<br />
eine Gebühr zu erheben.<br />
(3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit<br />
- ganz oder teilweise abgelehnt,<br />
- zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist<br />
so sind 10 bis 75 % der Gebühr zu erheben, die bei ihrer Vornahme<br />
zu erheben wäre.<br />
(4) Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so ist keine<br />
Gebühr zu erheben.<br />
Dasselbe gilt bei Rücknahme des Antrages, wenn mit der sachlichen<br />
Bearbeitung noch nicht begonnen wurde.<br />
(5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen<br />
Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung<br />
erhobene Gebühr angerechnet.<br />
§ 4 Gebühren für Widerspruchsbescheide<br />
(1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, darf eine Gebühr<br />
erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den der Widerspruch<br />
erhoben wird, gebührenpflichtig ist.<br />
Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den angefochtenen<br />
Verwaltungsakt festzusetzenden Gebühr. War für die angefochtene<br />
Entscheidung keine Gebühr zu erheben, so richtet<br />
sich die festzulegende Gebühr nach Punkt 30 des Gebührenverzeichnisses<br />
(Anlage 1).<br />
(2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, so ermäßigt<br />
sich die aus Absatz 1 ergebene Gebühr im Verhältnis der Abweisung.<br />
Im Falle der teilweisen bzw. vollständigen Rücknahme<br />
des Rechtsbehelfs gilt § 3 Abs. 3 der Satzung entsprechend.<br />
§ 5 Gebührenbefreiungen<br />
(1) Gebühren werden nicht erhoben für<br />
- mündliche Auskünfte<br />
- Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten<br />
a) Arbeits- und Dienstsachen<br />
b) Besuch von Schulen<br />
c) Zahlung von Ruhegeldern, Unterstützungen und dergleichen<br />
aus öffentlichen und privaten Kassen<br />
d) Nachweis der Bedürftigkeit<br />
- Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung<br />
oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen<br />
- für die Vergabe öffentlicher Aufträge<br />
- Verwaltungstätigkeiten, zu denen<br />
a) in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde<br />
im Lande, eine Behörde des Bundes oder die Behörden<br />
eines anderen Landes Anlass gegeben hat, es sei denn,<br />
dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist.<br />
b) Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften<br />
des öffentlichen Rechts einschließlich ihrer<br />
öffentlich-rechtlichen Verbände, Anstalten und Stiftungen,<br />
es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur<br />
Last zu legen ist.<br />
(2) Vor der Erhebung einer Gebühr kann außer den in Absatz 1<br />
genannten Fällen ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn<br />
daran ein öffentliches Interesse besteht.
6 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
§ 6 Auslagen<br />
(1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Verwaltungstätigkeit<br />
besondere Auslagen notwendig, so hat der<br />
Kostenschuldner sie ohne Rücksicht darauf, ob eine Gebühr zu<br />
entrichten ist, zu erstatten. Dies gilt nicht für besondere Auslagen<br />
bei der Bearbeitung eines Rechtsbehelfs, soweit diesem<br />
stattgegeben wird. Maßgebend hierfür ist das Verwaltungskostengesetz.<br />
(2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben:<br />
- Porto bzw. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen<br />
sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen.<br />
- Wird durch Bedienstete der Behörde zugestellt, so werden<br />
die für die Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde<br />
entstehenden Postgebühren erhoben.<br />
- Gebühren für Telefongespräche und Telefax-Benutzung,<br />
- Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,<br />
- Zeugen- und Sachverständigengebühren,<br />
- bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten,<br />
- Kosten für Verwahrung oder Beförderung von Sachen,<br />
- Beträge, die anderen Behörden oder Personen für ihre Tätigkeit<br />
zu zahlen sind,<br />
- Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Auszüge, Fotokopien,<br />
Lichtpausen und Vervielfältigungen nach dem<br />
Gebührentarif enthaltenen Sätzen.<br />
(3) Beim Verkehr mit Behörden des Landes und den Gebietskörperschaften<br />
im Lande werden, soweit Gerechtigkeit verbürgt<br />
ist, Auslagen nur erhoben, wenn sie in Einzelfall 10,00 Euro<br />
überschreiten.<br />
§ 7 Gebührenpflichtiger<br />
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, wer:<br />
a) die Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten<br />
sie vorgenommen wird.<br />
b) die Kosten durch eine vor der zuständigen Behörde abgegebene<br />
oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat.<br />
c) für die Kostenschuld kraft Gesetzes haftet.<br />
(2) Gebührenpflichtig nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf<br />
eingelegt hat.<br />
(3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.<br />
§ 8 Entstehung der Gebührenpflicht<br />
(1) Die Gebührenpflicht entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist,<br />
mit dessen Eingang, im Übrigen mit Beendigung der gebührenpflichtigen<br />
Amtshandlung.<br />
(2) Die Gebühren- und die Auslagenerstattung werden fällig,<br />
wenn die Leistung vollendet ist und wenn die Entscheidung<br />
bzw. Genehmigung ausgehändigt wird.<br />
(3) Die Gebühr kann vor Vornahme der Amtshandlung (z. B. Standesamt,<br />
Meldeamt) gefordert werden, es kann Sicherheit verlangt<br />
werden.<br />
(4) Der Gebührenpflichtige soll möglichst vor der Leistung auf die<br />
Gebührenpflicht und deren Höhe hingewiesen werden.<br />
§ 9 Inkrafttreten<br />
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Strasburg vom 14.<br />
Oktober 1999 außer Kraft.<br />
Strasburg, den 24.06.2013<br />
Norbert Raulin<br />
Bürgermeister<br />
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler<br />
verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. <strong>Juli</strong> 2011 in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 13. <strong>Juli</strong> (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833),<br />
nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung<br />
gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.<br />
Anlage 1<br />
Gebührenverzeichnis der Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.)<br />
vom 24.06.2013 – Allgemeine Gebührensätze<br />
lfd. Nr. Gegenstand Betrag in Euro<br />
1. Ablehnung eines Antrages wegen Unzuständigkeit gebührenfrei<br />
2. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder<br />
Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist;<br />
- je angefangene viertel Stunde 10,00<br />
3. Hand- oder maschinenschriftlich hergestellte Ausfertigungen, Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen, von öffentlichen<br />
Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw., soweit sie auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite 5,00<br />
4. Bestätigungen: von Unterschriften od. Handzeichen<br />
„Ablichtung stimmt mit Original überein“<br />
2,00<br />
3,30<br />
5. Kopierleistungen:<br />
eine Kopie A4 einseitig<br />
eine Kopie A4 doppelseitig<br />
eine Kopie A3 einseitig<br />
eine Kopie A3 doppelseitig<br />
6. Akteneinsicht: Die Einsicht von Akten, Karteien, Registern und dgl., soweit sie nicht zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind<br />
- erhöhter Zeitaufwand<br />
- sofortiger Zugriff<br />
7. Schriftliche Auskünfte für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen an interessierte Gesellschaften u. ä.<br />
Grundgebühr<br />
zuzüglich je angefangene Seite<br />
8. Abgabe von Druckstücken<br />
(Orts-und Gebührensatzung, Plänen, Tarifen, Straßen- und Stimmbezirksverzeichnissen und dgl.)<br />
für jede angefangene Seite<br />
mindestens jedoch<br />
9. Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird<br />
je angefangene Seite 10,00<br />
10. Benutzung Archiv (von der Erhebung der Gebühr kann abgesehen werden, wenn die Inanspruchnahme wissenschaftlichen Zwecken<br />
dient), Benutzung der Archivräume zur Recherche:<br />
pro angefangenen Tag 10,00<br />
11. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut<br />
je angefangene Seite 10,00<br />
0,12<br />
0,25<br />
0,20<br />
0,30<br />
10,00<br />
3,30<br />
10,00<br />
3,30<br />
0,30<br />
1,00
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 7<br />
12. Benutzung des Faxgerätes je angefangene Seite 1,00<br />
13. Vervielfältigungen Amtsblatt<br />
a) innerhalb des Jahres<br />
b) nach Ablauf des Jahres<br />
je angefangene Seite<br />
je Amtsblatt<br />
gebührenfrei<br />
0,30<br />
2,00<br />
14. Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht näher bestimmt werden können und mit besonderer<br />
Mühewaltung verbunden sind<br />
- je angefangene Viertelstunde 10,00<br />
15. Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Quittungen 3,30<br />
16. Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre<br />
für jedes Jahr 3,30<br />
17. Ersatz für verlorene und unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken<br />
+ Steuermarke<br />
3,30<br />
1,00<br />
18. Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung 5,30<br />
19. Bearbeitung für Kauf- und Erbbaurechtsverträge 155,00<br />
20. Ausstellen eines Zeugnisses über das Nichtbestehen bzw. das Nichtausüben eines Vorkaufsrechts nach § 24 BauGB und den Verzicht<br />
des Vorkaufsrechts, sowie Rangrücktrittserklärung 52,00<br />
21. Vervielfältigungen (Kopien) aus zeichnerischen Druckstücken der Stadt Strasburg (Um.) einschließlich deren Textteilen (B-Pläne,<br />
F-Pläne, Rahmenpläne, Sanierungs- und Erhaltungssatzungen, Abrundungs- und Außenbereichssatzungen usw.<br />
DIN A3 und DIN A4 je Seite 3,30<br />
22. Gebühren für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge nach §§ 144, 145 BauGB 40,00<br />
23. Benutzung der Haus- und Bauakten zu privaten und gewerblichen Zwecken pro Akte<br />
- sofortiger Zugriff<br />
- bei längerem Suchvorgang<br />
24. Genehmigung zur Aufstellung nichtamtlicher Hinweisschilderm pro Standort 26,00<br />
25. Bestätigung des Fundbüros 10,00<br />
26. Ausstellung einer Erteilung für ein genehmigungsfreies Bauvorhaben gem. § 62 BauGB 30,00<br />
27. Erstellung einer Aufgrabegenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum 20,00<br />
28. Gebühren für Bescheide gem. §§ 7g, 10 f und 11a EStG je angefangene Stunde 30,00<br />
29. Ausstellung von Pachtverträgen 10,00<br />
30. Rechtsbehelfe, Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit nicht in § 3 dieser Satzung anzuwenden ist, einschließlich<br />
der Entscheidung über Widersprüche Dritte 60,00<br />
3,30<br />
10,00<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen<br />
Bundestag statt.<br />
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />
2. Die Gemeinde Strasburg (Um.) ist in folgende 5 Wahlbezirke<br />
eingeteilt:<br />
Wahlbezirk 1: Westteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen,<br />
Wahlraum: Grundschule Strasburg (Um.), Baustr. 26<br />
Wahlbezirk 2: Nordteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen,<br />
Wahlraum: Kulturhaus Strasburg (Um.), Bahnhofstr. 19<br />
Wahlbezirk 3: Gehren, Klepelshagen, Neuensund, Wahlraum:<br />
Gemeindezentrum Gehren, Gehren 10 (barrierefrei)<br />
Wahlbezirk 4: Südostteil der Stadt mit Ortsteilen und Ortsbereichen,<br />
Wahlraum: Max-Schmeling-Halle Strasburg (Um.)<br />
(Stadthalle), Lindenstr. 6 (barrierefrei)<br />
Wahlbezirk 5: Innenstadt Strasburg (Um.), Wahlraum: Volkssolidarität<br />
(Haus der Fam. und Begegnung), Schulstr. 11 (barrierefrei)<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in<br />
der Zeit vom 19. <strong>August</strong> 2013 bis 1. September 2013 übersandt<br />
worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum<br />
angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
Der Briefwahlvorstand der Stadt Strasburg (Um.) tritt zur<br />
Ermittlung der Briefwahlergebnisse für die Bundestagswahl<br />
um 15.30 Uhr im Rathaus der Stadt Strasburg (Um.),<br />
Schulstr. 1, Raum 3.04 zusammen.<br />
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des<br />
Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis<br />
oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.<br />
Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den Stimmzettel<br />
ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und<br />
eine Zweitstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen<br />
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge<br />
unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />
verwendet, auch diese; bei anderen Kreiswahlvorschlägen<br />
außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes<br />
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,<br />
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung<br />
der Parteien und sofern sie eine Kurzbezeichnung<br />
verwenden, auch diese, sowie jeweils die Namen der<br />
ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und<br />
links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt<br />
seine Erststimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf<br />
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber<br />
sie gelten soll,<br />
und seine Zweitstimme in der Weise,<br />
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie<br />
gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine<br />
des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
und in der Weise gefaltet werden, dass seine<br />
Stimmabgabe nicht erkennbar ist.<br />
Die Wahlbezirke IV und V der Stadt Strasburg (Um.) sind in<br />
die repräsentative Wahlstatistik der Bundestagswahl 2013 ein-
8 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
bezogen. Die Wähler der aufgeführten Wahlbezirke erhalten<br />
für die Stimmabgabe einen Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck<br />
nach Altersgruppen und Geschlecht. Weitere Hinweise<br />
zur repräsentativen Wahlstatistik enthält die Ergänzung zu<br />
dieser Wahlbekanntmachung.<br />
Ein Blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich im Wahlraum<br />
zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Wahlschablone<br />
bedienen. Die Wahlschablone ist vom Wahlberechtigten<br />
für die Stimmabgabe persönlich mitzubringen. Auskünfte zu<br />
Wahlunterlagen für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten<br />
Sie unter der Tel.-Nr.: 01805/666456 (0,14 EUR/Min. bei<br />
Anrufen aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min.<br />
bei Anrufen aus deutschen Mobilfunknetzen).<br />
Rollstuhlfahrer oder Wähler mit Schwierigkeiten beim<br />
Treppensteigen werden gebeten mit Wahlschein im Wahlraum<br />
des Wahlbezirks 4 – Max-Schmeling-Halle zu wählen. Dazu<br />
muss der Wahlschein bis zum 20. September 2013 bei der Gemeindewahlbehörde<br />
beantragt werden. Bitte nutzen Sie dazu<br />
den Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung und Feststellung des<br />
Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat<br />
Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts<br />
möglich ist.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl<br />
im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises oder<br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde<br />
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen<br />
Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />
(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens<br />
am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch<br />
bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben. (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes)<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der<br />
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Strasburg (Um.), 8. <strong>August</strong> 2013<br />
Die Gemeindebehörde<br />
Andrea Schilling<br />
Ergänzung zur Wahlbekanntmachung<br />
Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der<br />
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013<br />
1. Auf der Grundlage § 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai<br />
1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Gesetz vom 23. April<br />
2013 (BGBl. I S. 962) werden zur Bundestagswahl 2013 unter<br />
Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen<br />
Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen<br />
nach dem Wahltag durchgeführt.<br />
Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative<br />
Wahlstatistiken über<br />
a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung<br />
an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen,<br />
sowie<br />
b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge<br />
nach Geschlecht und 5 Geburtsjahres-Gruppen<br />
sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen<br />
als repräsentative Bundes- bzw. Landesstatistiken erstellt.<br />
Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen<br />
mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten<br />
Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen.<br />
Die statistischen Auszählungen<br />
- der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden,<br />
in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen und<br />
- der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern<br />
durchgeführt.<br />
Nach § 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse<br />
und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen<br />
Auszählungen nicht zusammengeführt werden.<br />
2. In die repräsentative Wahlstatistik sind die allgemeinen<br />
Wahlbezirke mit den Wahlbezirksnummern IV (Max-<br />
Schmeling-Halle) und V (Volkssolidarität) der Stadt Strasburg<br />
(Um.) einbezogen.<br />
3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur<br />
Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik<br />
nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten.<br />
A. Mann, geboren 1989 bis 1995<br />
B. Mann, geboren 1979 bis 1988<br />
C. Mann, geboren 1969 bis 1978<br />
D. Mann, geboren 1954 bis 1968<br />
E. Mann, geboren 1944 bis 1953<br />
F. Mann, geboren 1943 und früher<br />
G. Frau, geboren 1989 bis 1995<br />
H. Frau, geboren 1979 bis 1988<br />
I. Frau, geboren 1969 bis 1978<br />
K. Frau, geboren 1954 bis 1968<br />
L. Frau, geboren 1944 bis 1953<br />
M. Frau, geboren 1943 und früher<br />
Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit<br />
vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen<br />
Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten<br />
mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit<br />
Unterscheidungsaufdruck zugesandt.<br />
Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung<br />
der Ergebnisse der Bundestagswahl durch die Wahlvorstände<br />
in den repräsentativen Wahlbezirken.<br />
Bekanntmachung der Gemeindebehörde<br />
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen<br />
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013<br />
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl f. die Gemeinde<br />
die Wahlbezirke der Gemeinde Strasburg (Uckermark) wird<br />
in der Zeit vom 2. September 2013 (20. Tag vor der Wahl)<br />
bis 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl) – während<br />
der allgemeinen Öffnungszeiten – Stadtverwaltung Strasburg<br />
(Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 1.05 und<br />
1.06 (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.<br />
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder<br />
Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 9<br />
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im<br />
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat<br />
er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit<br />
oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben<br />
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich<br />
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein<br />
Sperrvermerk gemäß § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes<br />
entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze<br />
eingetragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
ist oder einen Wahlschein hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />
hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl,<br />
spätestens am 6. September 2013 (16. Tag vor der Wahl)<br />
bis 12.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde Stadt Strasburg<br />
(Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 2.04 Einspruch<br />
einlegen.<br />
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift<br />
eingelegt werden.<br />
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen<br />
sind, erhalten bis spätestens zum 1. September 2013 (21. Tag<br />
vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.<br />
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,<br />
wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis<br />
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er<br />
sein Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und<br />
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 16<br />
„Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II“<br />
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk)<br />
dieses Wahlkreises oder<br />
- durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag<br />
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter<br />
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die<br />
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />
nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung, bis zum<br />
1. September 2013 (21. Tag vor der Wahl) oder die<br />
Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22<br />
Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 6. September<br />
2013 (16. Tag vor der Wahl) versäumt hat,<br />
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach<br />
Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung<br />
oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1<br />
der Bundeswahlordnung entstanden ist.<br />
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren<br />
festgestellt worden und die Feststellung erst<br />
nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis<br />
der Gemeindebehörde gelangt ist.<br />
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen<br />
Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013 (2. Tag<br />
vor der Wahl), 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich,<br />
schriftlich oder elektronisch beantragt werden.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen<br />
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum<br />
Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte<br />
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum<br />
Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt<br />
werden.<br />
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte<br />
können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen<br />
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis<br />
zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.<br />
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage<br />
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />
ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der<br />
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />
6. Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte<br />
vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit<br />
dem Wahlschein zugleich die erforderlichen Briefwahlunterlagen<br />
für die Bundestagswahl übersandt.<br />
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte<br />
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />
- einen amtlichen mit der Anschrift, an die der Wahlbrief<br />
zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag,<br />
- ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen<br />
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme<br />
der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />
Vollmacht nachgewiesen wird und die bemächtigte Person<br />
nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der<br />
Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich<br />
zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />
Person auszuweisen.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />
Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene<br />
Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am<br />
Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der<br />
Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei<br />
der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
Strasburg (Um.), 08.08.2013<br />
Die Gemeindebehörde<br />
Andrea Schilling<br />
Stadtverwaltung Strasburg<br />
Stadtverwaltung Strasburg (Um.)<br />
Schulstraße 1 • 17335 Strasburg • Tel. 03 97 53/2 72-0 • Fax: 2 18 37<br />
Bürgermeister<br />
Norbert Raulin Tel. 03 97 53/2 72-37<br />
1. Stadträtin/Bau- u. Ordnungsamtsleiterin<br />
Anke Heinrichs, Tel. 03 97 53/2 72-40<br />
2. Stadträtin und Hauptamtsleiterin<br />
Andrea Schilling, Tel. 03 97 53/2 72-24<br />
Kämmereiamtsleiterin<br />
ab 01.04.2013, Tel. 039753/272-34<br />
Friedhofsverwaltung Strasburg (Um.)<br />
Silke Struck, Tel. 039753/272-26<br />
Schiedstelle<br />
Peter Weirauch, Tel. 0397 53/21226,<br />
dienstl. 03973/255-408<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
Andrea Müller, Tel. 039753/27225,<br />
mobil: 0176/62033079<br />
Sprechzeiten<br />
Montag geschlossen<br />
Dienstag 8.00–12.00 Uhr<br />
13.30–17.30 Uhr<br />
Mittwoch geschlossen<br />
Donnerstag 8.00–12.00 Uhr<br />
13.30–16.00 Uhr<br />
Freitag 8.00–12.00 Uhr
10 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
Weitere Bekanntmachungen<br />
Informationen aus der Stadtverwaltung Strasburg (Um.)<br />
Nachrücken einer Ersatzperson in der<br />
Stadtvertretung Strasburg (Um.)<br />
Gemäß § 46 (5) Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-<br />
Vorpommern wird festgestellt, dass der Sitz des mit Wirkung vom<br />
20.06.2013 aus der Stadtvertretung Strasburg (Um.) ausgeschiedenen<br />
Herrn Peter Nagel (CDU) entsprechend der Festlegung der<br />
Reihenfolge der Ersatzpersonen auf Grund des Gemeindewahlergebnisses<br />
in der Stadt Strasburg (Um.) am 02.07.2013 auf Herrn Dr.<br />
Ulrich Irle übergegangen ist. Herr Dr. Ulrich Irle nahm die Wahl an.<br />
Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.<br />
Neubesetzung des Schiedsamtes<br />
der Stadt Strasburg (Um.)<br />
gez. Andrea Schilling<br />
Stadtwahlleiterin<br />
Für die Schiedsstelle der Stadt Strasburg (Um.) wurden Frau Manuela<br />
Jablonski als Vorsitzende und Herr Peter Weirauch als<br />
Stellvertreter berufen.<br />
Bei Streitigkeiten zivilrechtlicher Art bzw. einiger strafrechtlicher<br />
Delikte können Sie sich hier informieren oder die Durchführung<br />
eines Schlichtungsverfahrens beantragen.<br />
Die Schiedsstelle befindet sich im Rathaus der Stadtverwaltung<br />
Strasburg (Um.). Anträge sind schriftlich an die Stadt Strasburg<br />
(Um.) -Schiedsstelle-; Schulstraße 1 in 17335 Strasburg (Um.) zu<br />
richten.<br />
Frau Manuela Jablonski ist unter folgender Telefonnummer zu<br />
erreichen: 0174/9005696.<br />
In dringenden Fällen besteht auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme<br />
über das Ordnungsamt, Tel. 039753/27215.<br />
Norbert Raulin<br />
Bürgermeister<br />
Mit der Seesanierung wurde begonnen<br />
Am 1. <strong>August</strong> diesen Jahres fand die Bauanlaufberatung zur Sanierung<br />
des Stadtsees statt.<br />
Den Auftrag für die Saugspülbaggerung erhielt die Firma Baustoff<br />
und Gewässersanierung GmbH Dessau.<br />
Das baubegleitende Planungsbüro ist die Bioplan GmbH aus dem<br />
Ostseebad Nienhagen.<br />
Es werden durch Saugspülung ca. 27.000 m 3 Seesedimente aus dem<br />
Stadtsee gepumpt. Dazu werden Spülfelder und ein Becken zur<br />
Aufbereitung des Ablaufwassers südlich des Sees auf angrenzenden<br />
Grünlandflächen angelegt. Die Baggerung des Seesedimentes soll<br />
voraussichtlich im Dezember 2013 abgeschlossen sein.<br />
Das Betreten der Spülfelder ist verboten, Eltern sollten ihre Kinder<br />
auf die Gefahren hinweisen.<br />
Das Sediment wird in den Spülfeldern abgelagert und getrocknet.<br />
Nach der Trocknung wird es auf angrenzende Ackerflächen ausgebracht.<br />
Das Wasser wird gereinigt und in den See zurückgeleitet.<br />
Im Bereich des Zulaufes des Strasburger Mühlbaches wird eine<br />
Art Kanal ausgebaut, damit das Wasser aus dem Mühlbach in den<br />
See gelangen kann um nicht auf kürzestem Weg den See wieder zu<br />
verlassen. Die Spülfelder werden voraussichtlich im Herbst 2014<br />
zurückgebaut.<br />
Anke Heinrichs<br />
Erste Stadträtin, Bau- und Ordnungsamtsleiterin<br />
Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ informiert<br />
Pressemitteilung des Wasser- und Bodenverbandes<br />
„Landgraben“ zum Baubeginn der Maßnahme<br />
Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im<br />
Strasburger Mühlbach<br />
Die Stadt Strasburg als zum Gewässerausbau verpflichtete Körperschaft<br />
des öffentlichen Rechts hat den Wasser- und Bodenverband<br />
„Landgraben“ beauftragt eine Renaturierung des Strasburger Mühlbaches<br />
innerhalb des Stadtgebietes vorzubereiten.<br />
Nachdem die Bescheide mit den bewilligten Zuwendungen am 17.<br />
<strong>Juli</strong> 2013 beim WBV „Landgraben“ eingegangen sind, konnte das<br />
Bauunternehmen Ruff Hoch- und Tiefbau GmbH aus Löcknitz, das<br />
sich an der öffentlichen Ausschreibung beteiligt hatte, mit den Bauarbeiten<br />
zur Umsetzung des Projektes Strasburger Mühlbach zwischen<br />
B104 und Zulauf Hellteich, mit dem Kernstück „Durchlass Thomas-<br />
Müntzer-Straße“, beauftragt werden. Mit dem Baubeginn wird Mitte<br />
<strong>August</strong> gerechnet, nachdem noch einige Formalitäten, wie Einholen<br />
der sogenannten Schachtscheine bei den Versorgungsunternehmen<br />
und die Sperrgenehmigung bei der Verkehrsbehörde, erledigt sind.<br />
Der Strasburger Mühlbach ist eines der wichtigsten Hauptgewässer<br />
innerhalb des Verbandsgebietes und wurde in der Bewirtschaftungsvorplanung<br />
im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie betrachtet.<br />
Die Bestandsaufnahme während der Begehungen im Rahmen der<br />
Bewirtschaftungsvorplanung ergab eine Reihe von Defiziten, denen<br />
durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Renaturierung begegnet<br />
werden soll. Der Strasburger Mühlbach als Gewässer zweiter Ordnung<br />
wird dabei in seiner Gesamtheit betrachtet. Es soll der gute<br />
ökologische Zustand zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg bis<br />
zum Lauenhagener See erreicht werden. Neben der Ökologie spielen<br />
auch das Abflussvermögen und der Wasserrückhalt eine große Rolle.<br />
Das Sommerhochwasser 2011 hat noch niemand vergessen.<br />
I. Kalinin, Geschäftsführerin<br />
Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung<br />
Der WBV „Landgraben“ Friedland lässt im Rahmen seiner gesetzlichen<br />
Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung im Zeitraum<br />
vom 01.07.2013 bis 15.12.2013 die Unterhaltungsarbeiten an den<br />
Gewässern zweiter Ordnung ausführen.<br />
Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung<br />
nach der Baufreiheit auf den landwirtschaftlichen Flächen im Verbandsgebiet.<br />
Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der<br />
Anlieger und der Hinterlieger auf Grund § 66 des Wassergesetzes<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen.<br />
Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten.<br />
Zäune und andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum aus dem<br />
Unterhaltungsbereich zu entfernen.<br />
I. Kalinin, Geschäftsführerin
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 11<br />
Der Bürgermeister informiert<br />
Auszug aus der Pasewalker Zeitung – Nordkurier – vom 9. <strong>Juli</strong> 2013<br />
Strasburgs braune Brüder mit der weißen Weste<br />
von Robert Kiesel<br />
Sie errichten Naturlehrpfade, Spenden für das Städtejubiläum und<br />
pflanzen Gemüsegärten: Die Interessengemeinschaft „Schöneres<br />
Strasburg“ nimmt ihren Namen ernst. Hinter der bürgerlichen Fassade<br />
aber lauern offenkundige Bezüge zum Rechtsextremismus.<br />
Geahnt hatte sie es ja schon länger, aber in dieser Deutlichkeit,<br />
das überrascht Andrea Schilling dann doch. Nazi-Verschwörungstheorien<br />
als „hochinteressante Abendlektüre“, Sklavenwitze über<br />
afrikanische Kinder oder Kritik an einer angeblichen Hetzjagd auf<br />
NSU-Terroristin Beate Zschäpe, auf seinem facebook-Profil lässt<br />
Andre Heise wirklich nichts aus.<br />
Warum die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Strasburg das<br />
interessiert?<br />
Neben Frank Schröder ist eben jener Andre Heise der führende Kopf<br />
hinter der 2009 gegründeten Interessengemeinschaft „Schöneres<br />
Strasburg“ (IG). Jegliche Verbindungen zu rechtsextremistischen<br />
Gedankengut lehnte die Gruppe „von Bürgern zwischen 20 und 55<br />
Jahren“ seit jeher aber vehement ab.<br />
Wer sich aber die Mühe macht und die Spuren Heises im Internet<br />
verfolgt, bekommt einen gänzlich anderen Eindruck. Für jedermann<br />
sichtbar postet dieser da Bilder von brennenden amerikanischen<br />
Flaggen oder Sprüche wie „weiß hat frei – schwarz muss arbeiten“.<br />
Ganz normale Botschaften? Wohl eher nicht.<br />
Und auch ein Blick in die ebenfalls öffentliche Facebook-Freundesliste<br />
des 39-jährigen Strasburgers offenbart interessante Details.<br />
Nicht nur regionale NPD-Kader wie Enrico Hamisch oder Norman<br />
Runge sind dort anzutreffen.<br />
Auch bundesweit bekannten und zum weiteren Kreis der NSU-<br />
Unterstützer zählende Rechtsextremisten wie André Kapke scheint<br />
Heise zumindest dort freundschaftlich verbunden zu sein. Zur<br />
Erinnerung: Kapke verbrachte viele Jahre in unmittelbarer Nähe zu<br />
dem aktuell im NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzenden Ralf<br />
Wohlleben, organisierte mit ihm zusammen eines der europaweit<br />
größten Neonazi-Treffen – das „Fest der Völker“.<br />
Foto: Nordkurier<br />
Verfassungsschutz gibt ersten Anstoß<br />
Doch zurück zu Andre Heise und seinen Strasburger Kumpanen.<br />
Diese waren, wiederum ganz öffentlich, bereits in den vergangenen<br />
Jahren wiederholt in die Schlagzeilen geraten. Begonnen hatte dies<br />
mit der Erwähnung der IG im Verfassungsschutzbericht des Landes<br />
M-V 2010. Dort war der Gruppe bzw. einzelnen Mitgliedern „Verbindungen<br />
zu einer rechtsextremistischen Gruppierung im Raum<br />
Uecker-Randow“ bescheinigt worden. Zudem wies der Verfassungsschutz<br />
auf die Ähnlichkeit zwischen dem „Strasburger Beobachter“,<br />
einer in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Postille der IG<br />
sowie der NPD-gefärbten Botenreihe hin.<br />
Während die IG dies von sich wies, verstärkte eine Solidaritätserklärung<br />
des rechtsextremen Nachrichtenportals „MUPInfo“ den<br />
Eindruck der IG als rechter Tarnorganisation.<br />
Getarnt und doch erkennbar wiederum zogen Frank Schröder und Andre<br />
Heise beim Festumzug zum 800-jährigen Jubiläum der Gemeinde<br />
Löcknitz durch den von Zuschauern gesäumten Ort. Ob zufällig oder<br />
nicht, beide paradierten breit lächelnd in Wehrmachtsuniformen. Nur<br />
wenige Meter hinter ihnen marschierten jene Rechtsextreme, die durch<br />
ihren spontanen Aufzug für jede Menge Furore sorgten.<br />
Aufregung, die auch Andrea Schilling nur zu gut kennt. Ähnlich<br />
wie in Löcknitz verhinderte ein fehlendes Problembewusstsein eine<br />
kritische Auseinandersetzung mit den Rechtsauslegern.<br />
Deren Darstellung als „ganz normale Bürger“ hatte sich bis ins<br />
Rathaus durchgesetzt. „Es hat lange gedauert, ehe wir in der Stadtvertretung<br />
einen einheitlichen Umgang mit der Gruppe gefunden<br />
haben“, erklärt Schilling.<br />
Mittlerweile aber herrsche Konsens, das mit Heise und Co. keine<br />
gemeinsame Sache gemacht werde. „Rechtsextreme sind für uns<br />
keine Partner“, so Schilling.<br />
Auf diese Einsicht hofft sie auch bei der Bevölkerung. Zur Not hilft<br />
ein Blick in das Internet.<br />
Kontakt zum Autor: r.kiesel@nordkurier.de<br />
Ordnung, Sauberkeit und falsches Parken – auch ein Dauerbrenner in unserer Stadt<br />
Immer wieder wenden sich Einwohner unserer Stadt offiziell oder<br />
auch anonym an die Stadt Strasburg (Um.) mit der Bitte, ihnen bei<br />
der Durchsetzung von Ordnung und Sauberkeit, aber auch beim<br />
Ordnen des Ruhenden Verkehrs behilflich zu sein.<br />
Für jeden von uns sollte es selbstverständlich sein, auch auf diesem<br />
Gebiet einen kleinen Beitrag zu leisten, um unsere Stadt noch<br />
schöner zu machen. Denn da, wo wir alle wohnen, wollen wir es<br />
schön haben, das alles in seinen geordneten Bahnen geht und das<br />
auftretende Störungen schnell beseitigt werden.<br />
Dazu gehört, dass das Parken z. B. bei Feuerwehrzufahrten grundsätzlich<br />
vermieden wird, aber auch in den Wohngebieten Vorsicht<br />
und gegenseitige Rücksichtnahme bei allen Kraftfahrzeugbesitzern<br />
oberstes Prinzip sein muss.<br />
Viele Anwohner aus der Birkensiedlung haben sich mit der Bitte an<br />
die Stadt Strasburg (Um.) gewandt, dafür zu sorgen, dass Anwohner<br />
und Besucher nicht auf den Bürgersteigen parken oder sogar in den<br />
Nachtstunden und am Wochenende ihre Privatfahrzeuge an offiziellen<br />
Zufahrten im Wohngebiet stehen lassen.<br />
Nicht nur die Verkehrssicherheit insgesamt, sondern auch besonders<br />
das Spielen unserer Kinder, die Bewegungsfreiheit der Fußgänger<br />
und der Behinderten, ja auch der Rollstuhlfahrer wird dabei rücksichtslos<br />
gefährdet und behindert.<br />
Mein Appell richtet sich nochmals an alle Einwohnerrinnen und<br />
Einwohner, selbst mit ihrem Verhalten dafür zu sorgen, dass Ordnung,<br />
Sauberkeit und Verkehrssicherheit ein Grundprinzip unseres<br />
Zusammenlebens sein kann.<br />
Norbert Raulin<br />
Bürgermeister
12 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
Feierlichkeiten zum 130-jährigen Jubiläum<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Um.)<br />
am 30.08. & 31.08.2013 auf der Festwiese der Reuterkoppel<br />
Freitag, 30. <strong>August</strong> 2013<br />
18.00 Uhr Die Eröffnung der Feierlichkeiten nehmen der Bürgermeister der Stadt Strasburg<br />
(Um.), Herr Norbert Raulin, und der Ortswehrführer, Herr Arno Gosse vor.<br />
anschl. Historische Brandbekämpfung der FFw Strasburg auf der Festwiese<br />
19.00 Uhr Konzert mit der Schalmeienkapelle Penkun<br />
20.30 Uhr Fackelumzug mit der Schalmeienkapelle Penkun<br />
anschl. Lagerfeuer auf der Reuterkoppel<br />
21.30 Uhr Höhenfeuerwerk – ein Kunstwerk am Himmel<br />
20.00–02.00 Uhr Strasburger Musiknacht mit Diskothek Duo TiDo<br />
Samstag, 31. <strong>August</strong> 2013<br />
10.00 Uhr Festempfang der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)<br />
10.30 Uhr Technikschau der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)<br />
11.00 Uhr Ehrenappell der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Gerätehaus)<br />
11.30 Uhr Musikalischer Auftakt mit der Schalmeienkapelle Altwarp (Gerätehaus)<br />
13.00 Uhr Modenschau in der Schulstraße 27 – das Modehaus Schröder stellt gemeinsam mit<br />
der Pasewalker Friseure e. G. neue Herbst- und Wintermode vor<br />
14.00 Uhr Festwiese Reuterkoppel: Schausteller, Vereine und Händler stellen sich vor<br />
14.00 Uhr Großer Festumzug der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg, der Vereine und der Gastfeuerwehren/Beginn<br />
FFw (Gerätehaus), Ende Reuterkoppel<br />
14.15 Uhr Begrüßung des Festumzuges am Markt, Höhe ZMV, Moderation Frank Zabel<br />
15.00 Uhr Technikschau der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Reuterkoppel)<br />
15.30 Uhr XXL-Playback-Show, Volkssolidarität Pasewalk<br />
16.00 Uhr Kinderprogramm „Rabazzz mit Clown Maxxx“ – großes Programm für die Kleinen<br />
17.00 Uhr Tanzshow der Tanzgruppen „360°“ und „Honeymoon“ der AWO stellen sich vor<br />
20.00 Uhr Strasburger Musiknacht mit DJ Ma-Pe – die Partykanone, im Programm<br />
Dana Franzis – Schlagerpop mit Herz und Seele, Eintritt 5,00 e<br />
ASERKOP … Die Feuershow – ein brennendes Spektakel zum Jubiläum<br />
Schaustellerbetrieb<br />
Frank Rathsack lädt am<br />
30. & 31.08.2013 mit<br />
Automatic-Scooter,<br />
Babyflug,<br />
Zuckerbäckerei,<br />
Verlosung,<br />
Schießhalle<br />
und Glücksgreifer ein.<br />
- Änderungen vorbehalten -
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 13
14 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 15
16 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 17<br />
Evangelisches Pfarramt Strasburg<br />
Veranstaltungen 2013<br />
24.08.2013 14.00 Uhr Gemeindefest, Blumenhagen<br />
24.08.2013 19.00 Uhr Posaunenchorkonzert, Kirche Strasburg<br />
25.08.2013 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg<br />
14.00 Uhr Gottesdienst, Spiegelberg<br />
27.08.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus<br />
30.08.2013 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum<br />
01.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche<br />
14.00 Uhr Gottesdienst, Wismar<br />
07.09.2013 Gemeindeausflug<br />
08.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Kirche<br />
10.09.2013 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus<br />
13.09.2013 10.00 Uhr Gottesdienst, Altenhilfezentrum<br />
15.09.2013 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg<br />
22.09.2013 9.30 Uhr Gottesdienst mit Konfirmationsjubiläum,<br />
Kirche Strasburg<br />
14.00 Uhr Gottesdienst mit Posaunenchor aus<br />
Westfalen, Gr. Luckow<br />
Es sind noch Anmeldungen zur Feier des Konfirmationsjubiläums<br />
möglich. Am Sonntag, dem 22. September 2013, um 9.30 Uhr sind<br />
alle die in die Marienkirche nach Strasburg eingeladen, die vor<br />
50, 60, 65 oder 70 Jahren konfirmiert wurden.<br />
Bitte laden Sie auch Ihnen bekannte Jubilare ein oder informieren<br />
Sie uns über deren Adressen.<br />
Teilnehmen kann auch, wer nicht in Strasburg konfirmiert wurde.<br />
Anmeldungen sind im Gemeindebüro bis zum 10.9.2013 möglich.<br />
Kirchliche Informationen
18 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
Sonstiges<br />
Hanse-Tour „Sonnenschein“ 2013 auf Zwischenstation in Strasburg (Um.)<br />
Seit 16 Jahren setzt sich die Hanse-Tour-Sonnenschein für krebskranke<br />
und chronisch kranke Kinder ein. Der Startschuss für 2013<br />
fiel diesmal in Rostock. Für die diesjährige Tour hatten sich über 200<br />
Teilnehmer angemeldet, die eine rund 496 Kilometer lange Fahrt von<br />
Rostock über 24 Stationen wieder nach Rostock fuhren.<br />
Es ging ihnen dabei nicht um Ruhm und Rekorde, Punkte oder<br />
Prämien, sondern sie stellten sich mit ihrer Teilnahme ganz in den<br />
Dienst einer guten Sache.<br />
Jeder Mitfahrer entrichtet 170 Euro „Sattelgeld“, so dass die während<br />
der Fahrt gesammelten Spenden voll an ausgewählte Gesundheitseinrichtungen<br />
gehen.<br />
Am 8. <strong>August</strong> war Strasburg Etappenort der Spenden-Fahrt. Die<br />
Kinder und Erzieher des Hortes der Volkssolidarität begrüßten die<br />
Radfahrer mit lustigen Liedern.<br />
Anke Heinrichs, Erste Stadträtin, überreichte einen Check von der<br />
Stadt Strasburg (Um.). Dem schlossen sich die VR-Bank Uckermark<br />
Randow eG, die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH<br />
Strasburg, die Strasburger Wohnungsgenossenschaft e. G. und die<br />
Häusliche Krankenpflege von Christine Henschke an. Auch Strasburger<br />
Bürger nutzten die Gelegenheit, für die gute Sache zu spenden.<br />
Ein großes Dankeschön an alle Sponsoren, die diese Spendenaktion<br />
so unbürokratisch und schnell unterstützt haben, aber auch an die<br />
Kinder und die Erzieherin Frau Holtz des Hortes der Volkssolidarität,<br />
die sich nicht lange bitten ließen und fröhlich ein paar Lieder<br />
zu Gehör brachten.<br />
Nach Strasburg waren unter anderem Friedland, Anklam, Usedom<br />
und Zinnowitz Stationen der Fahrt.<br />
Fehlen durfte natürlich auch nicht der legendäre Fahrradachter,<br />
ein roter Riesen-Pkw, der nicht von einem Motor, sondern von den<br />
Beinen der 8 kräftigen Insassen angetrieben wird. Auf der Bühne<br />
sorgte der neue Titelsong „Die Hanse-Tour sind wir“ von Sebastian<br />
Megow und Christian Gohr für viel Begeisterung.<br />
Weitere Informationen über die Tour, Bilder und Pressemitteilungen<br />
zur Spendenverwendung finden Sie auf www.hanse-toursonnenschein.de<br />
Text & Fotos: Kerstin Gerhardt<br />
Informationen der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH<br />
Einladung zum Unternehmerabend<br />
am 10. September 2013<br />
Ganz gleich, ob Sie schon ein gestandener Unternehmer sind oder<br />
gerade erst als frischgebackener Jungunternehmer durchstarten,<br />
Möglichkeiten zu Ihrer Altersvorsorge sollten Sie nicht außer Acht<br />
lassen.<br />
Die Sparkasse Uecker-Randow und die FEG Uecker-Region mbH<br />
laden herzlich zu einem Unternehmerabend zum Thema „Unternehmerrente<br />
– Möglichkeiten für Ihre Altersvorsorge“ am 10. September<br />
2013, um 19.00 Uhr, ins Restaurant des Hotels „Villa Knobelsdorff“<br />
in Pasewalk, Ringstraße 121, ein.<br />
Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Nord und der Provinzial<br />
Versicherung stellen verschiedene Produkte für die Absicherung im<br />
Alter vor. Darüber hinaus stehen an dem Abend ein Steuerberater<br />
und weitere Anbieter von Altersvorsorge-Produkten für individuelle<br />
Gespräche zur Verfügung. Sicherlich gibt es eine Menge Fragen zu<br />
diesem Thema, wozu die Experten gern Rede und Antwort stehen<br />
werden.<br />
Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis zum<br />
06.09.2013 per Telefon: 03973/228812 oder per E-Mail: steffen@<br />
feg-vorpommern.de gebeten.<br />
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012<br />
1. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss<br />
zum 31.12.2012 wurde am 06.03.2013 erteilt.<br />
2. Der Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern<br />
wurde am 12.06.2013 erteilt.<br />
3. In der Gesellschafterversammlung vom 21.03.2013 wird der<br />
geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme<br />
von EUR 101.422,57 und einem Jahresüberschuss von<br />
EUR 8.634,75 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird auf neue<br />
Rechnung vorgetragen.<br />
Entsprechend § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-<br />
Vorpommern erfolgt die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses<br />
zum 31.12.2012 und des dazugehörigen Lageberichtes in der<br />
Zeit vom 14. bis 22. Oktober 2013 in den Geschäftsräumen der FEG.<br />
Dr. Ralf Dietrich, Geschäftsführer<br />
Blutspendetermine<br />
4. September 2013 • 16.00–19.00 Uhr<br />
Feuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 19<br />
Tanzaniatag und 11. Benefizessen<br />
Spiel, Spaß und Informationen zur Vereinsarbeit – das ist unser Tanzaniatag.<br />
In diesem Jahr wird er am 13. September 2013 stattfinden.<br />
Der Freundeskreis Arusha/Tanzania e. V. lädt dazu insbesondere<br />
Kinder auf den Straußenhof in Canzow bei Woldegk.<br />
Straußeneikegeln, Ponyreiten und Unterhaltung mit den Clowns<br />
Clowndine und Kleks stehen auf dem Programm. Auch einen Kuchenbasar<br />
und einen Flohmarkt wird es geben. Wir freuen uns auf<br />
Anmeldungen von Schulklassen und Kindergartengruppen.<br />
Auch die Vorbereitungen für unser 11. Benefizessen laufen bereits<br />
auf Hochtouren. Zum festlichen Büfett – gesponsert von Unterstützern<br />
des Vereins – laden wir ebenfalls am 13. September Mitglieder<br />
und ins Kulturhaus von Strasburg ein.<br />
Das Duo Midi 2 und die Sängerin Sylvia Quast sorgen für den musikalischen<br />
Rahmen. Wir wollen über die Arbeit des Freundeskreises<br />
berichten und in die Zukunft schauen. Dabei unterstützen uns auch<br />
in diesem Jahr tansanische Gäste. Der Lehrer Joseph Kivuyo wird<br />
dabei sein. Er unterrichtet an einer der Kindergartenschulen unseres<br />
Vereins.<br />
Seinen Aufenthalt in Deutschland will er nutzen, um in Partnerschulen<br />
zu hospitieren und diese bei den auch in diesem Jahr<br />
wieder geplanten Spendenläufen zu unterstützen. Ebenfalls zu Gast<br />
ist Glory Mwanri, die die Vereinsarbeit vor Ort im Projektgebiet<br />
mitorganisiert.<br />
Vorrangiges Ziel unseres Benefizessens ist natürlich das Spenden<br />
sammeln. Vergangenes Jahr konnten wir einen Erlös von 8200 Euro<br />
Mit dem Benefizessen sammeln wir Spenden. 2012 beteiligte sich auch<br />
Lehrer Loshiva aus Losinoni Juu.<br />
erreichen. Das Geld kommt unseren Kindergartenschulen in den<br />
Massaidörfern Oldonyosambu, Losinoni Juu, Engutukoit und Bethsaida<br />
in der Nähe von Arusha zu Gute. Dort lernen rund 300 Kinder.<br />
Im Vorfeld der Veranstaltung bitten wir unsere Gäste um einen Spendenbeitrag<br />
von jeweils mindestens 50 Euro. Bitte überweisen Sie den<br />
Betrag auf das Vereinskonto. Aus organisatorischen Gründen ist eine<br />
Anmeldung bis zum 5. September per Email hilfreich.<br />
E-Mail: straussenzucht.pfeiffer@t-online.de<br />
Harald Pfeiffer<br />
Aktionsbündnis „Vorpommern: Weltoffen – Demokratisch – Bunt!“<br />
Ein herzliches Willkommen an alle Geflüchteten<br />
und AsylbewerberInnen!<br />
Möglicher Zuzug von Familien und Einzelpersonen aus Syrien<br />
In den letzten Wochen haben bereits einige Städte im Landkreis<br />
Vorpommern-Greifswald die Information bekommen, dass Menschen<br />
dringend Asyl in ihren Gemeinden benötigen.<br />
Das Aktionsbündnis „Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!“<br />
bereitet sich auf einen möglichen Zuzug von Familien und Einzelpersonen<br />
aus Syrien im Alt-Landkreis Uecker-Randow vor. Geflüchtete<br />
und Asyl suchende Familien und Einzelpersonen sollen herzlich<br />
willkommen geheißen werden. Das Aktionsbündnis möchte gemeinsam<br />
mit den Bürgerinnen und Bürgern Ideen finden, praktische Unterstützungsarbeit<br />
für notleidende Menschen zu leisten. Menschen,<br />
die nach Deutschland kommen, weil existenzielle Rechte in ihren<br />
Heimatländern ernsthaft gefährdet sind, sollen in unseren Städten<br />
und Dörfern Schutz vor Verfolgung finden. Darüber hinaus sind wir<br />
sehr neugierig und freuen uns auf die Begegnungen, die sich daraus<br />
entwickeln werden.<br />
Um unsere Unterstützung zu koordinieren, werden wir uns in naher<br />
Zukunft auch im Rahmen der Treffen des Aktionsbündnisses „Vorpommern:<br />
weltoffen, demokratisch, bunt!“ zusammenfinden. Das<br />
nächste Treffen findet am 27.08.2013 um 18.00 Uhr in Torgelow,<br />
Martin-Luther-Haus, Ueckerstr. 12 statt. Weitere Termine werden<br />
rechtzeitig bekannt gegeben. Anfragen können auch per E-Mail<br />
info@vg-weltoffen.eu oder telefonisch unter 0160/98081129 gestellt<br />
werden.<br />
Für das Aktionsbündnis<br />
Peter Porwitzki, Mitglied Sprecher Innenrat<br />
& Benno Plassmann, Sprecher AG Kultur<br />
(PN/PM). Seit einem Jahr haben vorpommersche Bürgerinnen und Bürger<br />
unermüdlich für eine Kultur der Weltoffenheit und Demokratie geworben und<br />
sich gegen Neonazi-Aktivitäten gestellt. Zum einjährigen Bestehen hat das<br />
Aktionsbündnis am 10. <strong>August</strong> in Pasewalk die Werte „weltoffen, demokratisch,<br />
bunt“ mit einem außergewöhnlichen Aktionstag begangen, unter dem Motto:<br />
Karneval der Demokratie!<br />
Der Start des Aktionstages begann um 13.00 Uhr mit dem Bündnis der Bürgermeister<br />
für Toleranz und Menschenrechte des LK Vorpommern-Greifswald,<br />
gegründet am 11. <strong>August</strong> 2012. Die Bürgermeister stellten sich u. a. der Frage:<br />
„Wie kann wehrhafte Demokratie im ländlichen Raum gestärkt werden?“ Gemeinsam<br />
mit den teilnehmenden politischen Stiftungen wurde den Möglichkeiten<br />
der Unterstützung vor Ort nachgegangen. Rechtsextremismus-Experte Günther<br />
Hoffmann informierte darüber, wie die neonazistische Szene auf die erstarkende<br />
Protestkultur der zivilgesellschaftlichen Kräfte in der Region reagiert und stellte<br />
sich den Fragen der Bürgermeister. Neben Bürgermeister Rainer Dambach aus Pasewalk<br />
nahmen Bürgermeister bzw. deren VertreterInnen aus Anklam, Löcknitz-<br />
Penkun, Ueckermünde, Neubrandenburg, Prenzlau, Schwedt, Templin, Wolgast,<br />
Heringsdorf, Loitz, Leopoldshagen, Krackow, Papendorf und Viereck teil.<br />
Um 15.00 Uhr ging es dann richtig los! Hunderte von Pasewalkern und Gästen<br />
zogen in einem farbenfrohen Umzug durch die Stadt, flankiert von wiederum<br />
mehr als Hundert Zuschauern, die am Straßenrand mit tanzten und sangen. Von<br />
Karneval der Demokratie<br />
der Pommernscheune bis zum Marktplatz wurde die Devise: „Vorpommern IST<br />
weltoffen, demokratisch und bunt!“ immer wieder vermittelt.<br />
Einen besonderen Halt gab es dann in der Ueckerstraße für den Umzug. Hier<br />
wurde es plötzlich ganz still, denn an diesem Tag wurden in Pasewalk von dem<br />
Künstler Gunter Demnig 6 weitere Stolpersteine verlegt. Die Bürgermeister<br />
und Teilnehmer des Umzugs legten weiße Rosen an den Stolpersteinen nieder<br />
und gedachten in einer Schweigeminute an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus.<br />
Pasewalk kann nun auf insgesamt 61 Stolpersteine verweisen!<br />
Gegen 17.30 Uhr fuhren die ersten Wagen des Umzugs auf den Marktplatz,<br />
wo sich wiederum viele Gäste zum „Tanz der 1.000 Paare“ versammelt hatten.<br />
Leider fiel der Tanzabend buchstäblich ins Wasser, denn eine große Regenfront<br />
zog über den Marktplatz.<br />
Aber auch hier zeigten<br />
sich die Veranstalter kreativ!<br />
Der „Tanz der 1.000 Paare“<br />
wurde kurzfristig auf den 30.<br />
<strong>August</strong> verschoben und wird<br />
dann – gemeinsam mit dem<br />
Moonlightshopping – die Pasewalker<br />
und deren Gäste zum<br />
Tanz auffordern!
20 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
Die Abfallberatung informiert! – Der Wald und seine Abfälle<br />
Gleich und gleich gesellt sich gern, hat sich wohl schon mancher<br />
gesagt und so bleibt auch eine Schubkarrenladung mit Rasenschnitt<br />
oder Grünabfall im Wald nicht selten allein.<br />
Immer wieder ist zu beobachten, wie gedankenlos Gärtner und<br />
Grundstücksbesitzer ihre Gartenabfälle in die nahe gelegenen Waldstücke<br />
schleppen. Ihnen ist wahrscheinlich gar nicht bewusst, welche<br />
Schäden sie hier anrichten können.<br />
So werden durch das Abladen von Grünschnitt und Gartenabfällen<br />
wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört und die speziell<br />
den Waldrändern angepasste Flora und Fauna völlig verändert.<br />
Die örtliche Bodenvegetation erstickt, die dort lebenden Tiere werden<br />
verdrängt und durch Nährstoffanreicherung der vorhandene<br />
Lebensraum nachhaltig gestört.<br />
Außerdem werden oft Samen unserer Gartenpflanzen oder anderer<br />
sich schnell vermehrender Zierpflanzen mit in den Wald geschleppt,<br />
die sich dann dort ausbreiten und die natürliche Flora verdrängen.<br />
Dadurch sind immer mehr einheimische Wildblumen und Kräuter<br />
vom Aussterben bedroht. Aber gerade diese bieten, im Gegensatz zu<br />
den oft exotischen Gartenpflanzen, den Tieren Nahrung.<br />
Übrigens, dort wo früher artenreiche Vielfalt herrschte, stellen sich<br />
nach dem Faulungsprozess des Rasenschnitts hauptsächlich nur<br />
Brennnesseln ein.<br />
Also nochmals der eindringliche Appell an alle Gartenbesitzer, ihre<br />
Grünabfälle ordnungsgemäß zu beseitigen, z. B. auf den Wertstoffund<br />
Abfallannahmehöfen im Altkreis Uecker-Randow (siehe Abfallfibel)<br />
oder auf dem eigenen Grundstück als wertvolle Rohstoffe<br />
zu kompostieren.<br />
Petra Brentführer, Abfallberaterin für das Entsorgungsgebiet Uecker-Randow<br />
beantwortet unter der Telefon-Nr.: 03834/87603295<br />
gern auftretende Fragen.<br />
Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen<br />
Auf Entdeckungsreise in der AWO-Kita „Kunterbunte Kinderwelt“ …<br />
Am Mittwoch, dem 3. <strong>August</strong> war es so weit, die Kinder der AWO<br />
Kindertagesstätte „Kunterbunte Kinderwelt“ wollten den neuen<br />
Spielplatz erobern.<br />
Schon morgens ging es bei schönem Wanderwetter los. Erster Stopp<br />
war die Wiese am Rosengarten. Hier gab es eine Frühstückspicknickpause.<br />
Gut gestärkt ging es durch unsere Stadt weiter zum See.<br />
Schon von Weitem sahen wir das neue Spielensemble. Jetzt gab es<br />
kein Halten mehr. Unsere Kinder erstürmten den Spielplatz. Nach<br />
kurzer Obstpause und dem Mittagessen wurde weiter geklettert,<br />
gehangelt und gerutscht.<br />
Am frühen Nachmittag konnten begeisterte Kinder ihren Eltern von<br />
den Erlebnissen am See berichten.<br />
Erzieherteam<br />
Strasburger ABC-Schützen des Jahrgangs 2013<br />
Am 3. <strong>August</strong> 2013 konnten wieder 2 Klassen in die Grundschule<br />
Strasburg eingeschult werden. In der Aula wurde ein kleines Programm<br />
der Schüler unserer jetzigen 3. Klassen für die Schulanfänger,<br />
Eltern und Gäste aufgeführt. Im Anschluss lernten die Kinder ihre<br />
neuen Klassenräume kennen. Zum Abschluss konnten noch Fotos<br />
zur Erinnerung an diesen ereignisreichen Tag gemacht werden.<br />
Klasse 1a: Lehrerin Frau Meier, Jannes Becker, Torben Beyer, Maximilian<br />
Bünger, Lena-Sophie Guske, Eva Herbertz, Chantal Hoff, <strong>Juli</strong>an-<br />
Piter Höll, Ben Luca Jablonski, Jonas Kästner, René Klein, Cornell<br />
Krüger, Maxi Krüger, Dajana Leser, Rocco Mann, Evelyn Pirner, Marlon<br />
Winkler<br />
Fotos: Holger Wulff<br />
Klasse 1b: Lehrerin Frau Fredrich, <strong>Juli</strong>an Borinski, Florian Brauer,<br />
Alina-Chantal Foot, Lara Marie Harms, Dave Richard Hömke, Erik<br />
Korytni, Felix Maron, Pia Marsch, Arvid Meier, Jean-Luca Meyer,<br />
Gabriela Mpletsas, Lea Postier, John-Pierre Scheeler, <strong>Juli</strong>e Seewald,<br />
Paula Taedke, Jonas Westphal, Niklas Zimdars
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 21<br />
„Wir machen gemeinsam Musik“ – Angebote für das neue Schuljahr<br />
Dass die Beschäftigung mit Musik förderlich u.a. für das Hören,<br />
Singen, die Sprache und das Gedächtnis für die Kinder ist, ist<br />
inzwischen hinlänglich bekannt. Aber auch soziale Kompetenzen,<br />
Ausdauer, Gemeinschaftsgefühl und die Entwicklung der gesamten<br />
Persönlichkeit werden besonders durch Musik geschult. Neben Musik<br />
hören, Bewegungsspielen, Tanz und Singen, ist auch das Spiel mit<br />
Orff’schem Instrumentarium vorgesehen, was den Kindern immer<br />
besonders viel Spaß macht.<br />
Unsere Angebote:<br />
Musikalische Früherziehung direkt in allen Kooperations-Kindergärten<br />
der Kreismusikschule:<br />
In allen Kooperations-Kindergärten (Bereich des Altkreises Uecker-Randow)<br />
nehmen wir wieder neue Kinder der Altersgruppe 3+<br />
für die Gruppen der Musikalischen Früherziehung auf. Bitte jetzt<br />
bei uns erkundigen und anmelden.<br />
Den Musikgarten (Altersgruppe 18 Monate bis 3 Jahre) gibt es<br />
auch in Strasburg. Immer am Montag um 16.15 Uhr lädt Frau Kroll<br />
dazu ein. Ort sind die Musikschulräume der Pfarrstraße.<br />
Instrumentenkarussell für die Altersgruppe 6–9:<br />
In Pasewalk findet dieses Angebot immer donnerstags, 16.15 Uhr<br />
statt und wird von Constantin Simion unterrichtet.<br />
Zu Beginn des neuen Schuljahres ist es in den ersten zwei Wochen<br />
möglich, in eine Schnupperstunde zu kommen. Eine vorherige<br />
unverbindliche Anmeldung unter 039771/23151 oder kms-uer@<br />
gmx.de ist erforderlich.<br />
Die Gebühren für alle Angebote richten sich nach der Gebührensatzung<br />
der Kreismusikschule. Diese ist unter www.kms-uer.de einzusehen.<br />
Ermäßigungen und Unterstützungen sind soweit möglich,<br />
dass jedes Kind die Musikalische Früherziehung, den Musikgarten<br />
oder das Instrumentenkarussell besuchen kann. Bitte lassen Sie sich<br />
dazu beraten.<br />
Zu weiteren Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />
Kreismusikschule Uecker-Randow,<br />
Apfelallee 2, 17373 Ueckermünde,<br />
Tel. 039771/23151,<br />
Email: kms-uer@gmx.de,<br />
Website: www.kms-uer.de<br />
Achtung!<br />
Die Feuerwehr braucht Unterstützung!<br />
Die Jugendfeuerwehr Strasburg (Um.) sucht Nachwuchs.<br />
Kinder ab 10 Jahren, die Interesse an Technik und Fahrzeugen<br />
der Feuerwehr haben und gerne mitmachen wollen, können bei<br />
Sport, Wanderungen, Wettkämpfe und Ausscheiden viel erleben<br />
und neue Freundschaften finden.<br />
Also einfach montags in der Zeit<br />
von 16.00 bis 18.00 Uhr mal<br />
reinschauen. Wir freuen uns auf<br />
Euch oder ruft unter der Nummer<br />
0175/8364923 an.<br />
Toni Nagel<br />
Jugendfeuerwehrwart<br />
Familienfest des Kinder- und Jugendhauses der AWO<br />
Am 27.07.2013 veranstaltete die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband<br />
Uecker-Randow gemeinsam mit der Max-Schmeling-Stiftung und<br />
dem Spielepark e. V. Hamburg bei wunderbaren 32° auf der Reuterkoppel<br />
in Strasburg ein tolles Familienfest.<br />
Die Kleinen und Großen staunten über die Vielzahl und die Größen<br />
der Hüpfburgen, welche vom Spielepark e. V. Herr Kebernik und<br />
der Max-Schmeling-Stiftung, ermöglicht durch Frau de Jonge,<br />
gesponsert wurden.<br />
An dieser Stelle danken wir als Organisatoren allen, welche für<br />
das Gelingen einen Beitrag geleistet haben. Herr Fredrich und Herr<br />
unterhielten uns den ganzen Tag mit guter Laune und Musik. Die<br />
Freiwillige Feuerwehr Strasburg sorgte auch für eine tolle Überraschung<br />
bei dem Wetter. Sie baute einen mobilen Springbrunnen auf<br />
(ohne Abkühlung wäre es wohl allen Aktiven und Gästen unerträglich<br />
gewesen) und fuhr mit den Kindern und Jugendlichen mit den<br />
Feuerwehrfahrzeugen durch die Stadt. Der Arbeitslosenverband hat<br />
mit den Kindern gebastelt. Zwei Künstler des Pinsels, Arite Dittmann<br />
und Susanne Lindner, schminkten die Kinder. Für das leibliche Wohl<br />
sorgten neben den Mitarbeitern des Kinder- und Jugendhauses Strasburg,<br />
der Demokratische Frauenbund e. V. und Herr Dojahn vom<br />
„Rosengarten“. Allen Kindern und Eltern schmeckten die leckere<br />
Bratwurst vom Grill, das erfrischende Eis und kräftiger Kaffee.<br />
Ein uns sehr verbundenes Elternteil, Herr Kay Lade, stellte das große,<br />
schattenspendende Zelt zur Verfügung, ohne dass wir in der Hitze<br />
sicherlich alle einen Sonnenbrand bekommen hätten.<br />
Wir denken, dass die „Stadtväter und -mütter“ stolz auf die Initiativen<br />
Ihrer Bürgerinnen und Bürger und im speziellen auf die in Strasburg<br />
tätigen Vereine sein können, denn selbstverständlich ist solch ein<br />
Event zum Sommerferienausklang nicht. Die AWO freut sich auf<br />
weitere Veranstaltungen mit den anderen Aktiven im Sinne unserer<br />
Kinder und Jugendlichen.<br />
Kinder- und Jugendhaus der Arbeiterwohlfahrt<br />
Kreisverband Uecker-Randow
22 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
Aus dem Vereinsleben<br />
Termine und Informationen<br />
Veranstaltungen des Arbeitslosenverbandes<br />
Strasburg e. V.<br />
Unsere Leistungen:<br />
- Kuchenangebot im und außer Hausverkauf, täglich von Montag<br />
bis Donnerstag 8.30–13.00 Uhr<br />
- Verkauf von Bekleidung in unserer Kleiderbörse für Damen,<br />
Herren und Kinder sowie große Auswahl von Büchern<br />
- Vermittlung und Durchführung von Haushaltsauflösungen<br />
- Handarbeitsnachmittag und Erfahrungsaustausch in Handarbeitstechnik<br />
für Interessenten<br />
- Bewerbungshilfe<br />
Weitere Leistungen für Bedürftige:<br />
- Mittagstisch von Montag bis Freitag 11.30 Uhr–12.15 Uhr<br />
- Wäschewaschen für Bedürftige, täglich von Montag bis Donnerstag<br />
8.30–13.00 Uhr<br />
Cornett Pietschmann<br />
Arbeitslosenverband Arbeitslosentreff Strasburg e. V.<br />
Regelmäßige Veranstaltungen<br />
des Demokratischen Frauenbundes<br />
jeden Mo. 09.00 Uhr Änderungsschneiderei<br />
Mo.–Mi. 10.00 Uhr Internetcafé<br />
Di. 14.00 Uhr Frauentreff:<br />
Das Thema wird jeweils am vorherigen<br />
Dienstag festgelegt.<br />
Mi. 14.00 Uhr Spielenachmittag<br />
Änderungen vorbehalten!<br />
„GeroMobil“ Fahrplan/Tourenplan<br />
Im September ist das Modellprojekt „GeroMobil“ in Strasburg<br />
und steht jedem, der Beratung, Hilfe und Unterstützung mit dem<br />
Schwerpunkt Demenz – Demenzfrüherkennung möchte, kostenlos<br />
zur Verfügung.<br />
05.09.2013, 09.45 bis 11.00 Uhr, Strasburg Marktplatz<br />
Ziel ist es, dass Betroffene so lange wie möglich in ihrer vertrauten<br />
Umgebung verbleiben können und dabei möchten wir Ihnen und<br />
Ihrer Angehörigen helfend zur Seite stehen.<br />
Ansprechpartner: Monika Clasen<br />
Telefonnummer: 03976/238225, mobil: 0151/58781007<br />
E-Mail: geromobil-torgelow@volkssolidaritaet.de<br />
Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.<br />
Tag des offenen Denkmals in Strasburg (Um.)<br />
Dazu wird zum 8. September 2013 eingeladen.<br />
Das Denkmal, welches gezeigt werden soll, ist aber nicht ständig<br />
zugänglich. Also nicht ganz „offen“. Die Schulstraße 10, früher<br />
wohnte dort der Rechtsanwalt Sommermeyer und auch zeitweilig<br />
Bürgermeister Hermann Merk mit seiner Familie, war einst auch das<br />
Domizil der Katholischen Kirche.<br />
Um 1860 gab es in Strasburg sehr wenig Menschen katholischen<br />
Glaubens. Durch den Zugang polnischer Saisonarbeiter (Schnitter)<br />
verstärkte sich die katholische Gemeinde. Das besagte Haus gehörte<br />
damals dem Stiefelfabrikanten Wegener, der in der zweiten Etage in<br />
dem parallel zum Wall befindlichen Gebäude einen Raum für die inzwischen<br />
gewachsene katholische Gemeinde zur Verfügung stellte.<br />
Aus dieser Zeit stammt noch ein Teil der Decken- und Wandbemalung.<br />
Diese Bemalung kam bei der Sanierung des Hauses im Jahre 2000<br />
bei der Entfernung einer eingezogenen Decke zum Vorschein. Das<br />
Haus wurde dann auf die Denkmalliste gesetzt.<br />
Diese kann nun Dank der Aufgeschlossenheit der Volkssolidarität<br />
am 8. September 2013 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr besichtigt<br />
werden.<br />
H. Wegener<br />
Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.<br />
Rosenpracht un Regenschauer<br />
Wir vom Uckermärkischen Heimatkreis Strasburg e. V. fuhren am<br />
28. Juni zur Landesgartenschau nach Prenzlau. Voller Erwartung<br />
stiegen wir am Rathaus aus dem Bus.<br />
Die Blumenhalle in der Nähe des Eingangs war für viele das erste<br />
Ziel. Sie überraschte uns auf zwei Etagen mit herrlicher Blumenpracht.<br />
Rosen, Lilien, Orchideen und viele andere Arten haben uns total<br />
begeistert. In wundervollen Dekorationen wurden die Blumen präsentiert.<br />
Draußen in der Parkanlage lockten Rundbeete, wunderschöne<br />
Blumenkästen und am Wasser ein fantasievoller Spielplatz<br />
zum Anschauen. Verschiedenfarbige Bänke luden zum Ausruhen<br />
ein. Sehenswert ist auch der Rosengarten, der zu dieser Jahreszeit<br />
seine volle Pracht entwickelt. Für das leibliche Wohl war auch<br />
gesorgt. Eine große Gaststätte am See und Imbissstände stehen<br />
zur Verfügung. Verkaufsstände sorgen für Abwechslung im bunten<br />
Bild der Landesgartenschau. Wer wollte, konnte über die Straße in<br />
den Park gehen und weiterhin die Bepflanzungen bestaunen. Die<br />
Freilichtbühne hat schon einige Veranstaltungen erlebt.<br />
Leider gab es einen großen Regenschauer und damit war unser<br />
Rundgang beendet. Mit dem Bus fuhren wir zum Hotel „Wendenkönig“<br />
um Kaffee zu trinken. Mit leckerer Erdbeertorte und netten<br />
Unterhaltungen ging der Nachmittag zu Ende.<br />
Als wir wieder in Strasburg ankamen, hatten sich die Regenschauer<br />
verzogen. Die Meinung der Mitglieder des Heimatkreises – die<br />
Landesgartenschau in Prenzlau ist ein schönes Erlebnis.<br />
Gundila Meyer
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 23<br />
Einladung<br />
Nach der Sommerpause findet unsere nächste Mitgliederversammlung<br />
am 29.08. um 14.00 Uhr im Gebäude der Volkssolidarität statt.<br />
Als Referent wird Prof. Dr. Rühle auftreten. Prof. Rühle war wiederholt<br />
Gastreferent sowohl zu medizinischen als auch historischen<br />
Themen. Seine Ausführungen wurden stets mit Interesse und Aufmerksamkeit<br />
aufgenommen. Das Thema für die Mitgliederversammlung<br />
im <strong>August</strong> wird ein Reisebericht über die kulturell-historische<br />
Entwicklung Griechenlands sein. Alle Mitglieder unseres Verbandes<br />
sind herzlich eingeladen. Wir können sicher wieder einen interessanten<br />
Nachmittag erwarten.<br />
H. Schmekel<br />
Seniorenverband BRH Strasburg<br />
BRH-Aktivitäten<br />
Die Veranstaltung am 27.06. stand unter dem Thema der Bundestagswahl<br />
im September 2013. Geladen waren die Kandidaten von<br />
den 5 Parteien SPD, Linke, CDU, FDP und Grüne. Leider waren<br />
von den geladenen Parteien nur Vertreter der Linken (Herr Torsten<br />
Koplin) und der SPD (Herr Holm-Hennig Freier) erschienen, um die<br />
Positionen beider Parteien darzulegen. Als Gesprächsführer fungierte<br />
der Chefreporter des Nordkurier Rainer Marten. Hauptthemen<br />
der Wahlveranstaltung waren Rentenrecht, Krankenversicherung<br />
und Mindestlohn.<br />
Bedauerlicherweise ließ die Teilnehmerzahl an der Mitgliederversammlung<br />
zu wünschen übrig. Lag es am „Sommerloch“, oder war<br />
es Desinteresse an der Thematik?<br />
Während der Diskussion wurde deutlich, dass es eine Reihe von ähnlichen<br />
Positionen zu wichtigen Themen der Gesellschaft gibt. Jeder<br />
soll für sich im September verantwortungsvoll eine Wahl treffen.<br />
Ein Dankeschön an Frau Hildebrand, Mitarbeiterin des Landtagsabgeordneten<br />
Heinz Müller. Frau Hildebrand hatte wesentlichen Anteil<br />
an der Vorbereitung der Veranstaltung.<br />
H. Schmekel<br />
„Subbotnik wieder entdeckt“<br />
Am 14.06.2013 fand auf dem Gelände „Haus zur Umkehr“ der<br />
Suchtkrankenhilfe Torgelow gGmbH ein Subbotnik statt.<br />
Viele Helfer waren gekommen, um mit den Bewohnern und ihren<br />
Betreuerinnen Frau Holtz und Frau Heling, eine Streuobstwiese<br />
anzulegen. Dank der Anwachsgarantie von Gartenbaufirma Runge<br />
und logistischer Hilfe durch Herrn Holtz, hoffen alle Beteiligten, die<br />
ersten Früchte schon im nächsten Jahr ernten zu können.<br />
Gewiss gibt es im nächsten Jahr wieder eine gemeinsame Aktion.<br />
Vielleicht gelingt es ja, Bienen direkt auf dem Gelände der Streuobstwiese<br />
zu halten. Interesse ist auf jedenfall bei allen Beteiligten da.<br />
Dank gilt auch den zahlreichen Sponsoren, die sich an der Baumfinanzierung<br />
beteiligten.<br />
Suchtkrankenhilfe Torgelow gGmbH<br />
Frau Holz, Betreuerin
24 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
Museum/Ausstellungen<br />
„Reisebilder“ –<br />
eine neue Ausstellung im Museum!<br />
Nach der heißen Sommerpause laden wir alle kunstinteressierten<br />
Strasburger und Gäste am 12. September 2013 um 19.00 Uhr<br />
zur Eröffnung der Ausstellung „Reisebilder“ von Hartwig K.<br />
Neuwald in das Museum ein.<br />
Die Musikschule Uecker-Randow wird die Eröffnung musikalisch<br />
begleiten.<br />
Der Museumsbeirat<br />
Hartwig K. Neuwald<br />
Erinnerung an Böhmen<br />
1953 geboren in Hoppenwalde/Vorpommern<br />
1971–1974 Militärdienst, Ausbildung Fotographie/Polygraphie<br />
1972 erste Kontakte zu Prof. Otto Niemeyer-Holstein<br />
auf Usedom<br />
1974–1979 Studium an der Kunsthochschule Berlin<br />
1977 Kurs Glasgestaltung am Institut für baugebundene<br />
Kunst Berlin<br />
1979 Diplom im Fachbereich Malerei, Beginn der freiberuflichen<br />
Tätigkeit als Maler und Graphiker<br />
1986–1993 Tätigkeit in der Gießerei Ueckermünde sowie in<br />
verschiedenen medizinischen Einrichtungen<br />
1994 Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als<br />
Maler und Graphiker<br />
1995/1996 Teilnahme am internationalen Kunstprojekt<br />
„Grenzkunst 95“ und am deutsch-polnischen<br />
Kunstprojekt „Umweltschutz grenzenlos“<br />
seit 1998 Lehrtätigkeit an verschiedenen Bildungseinrichtungen,<br />
u. a. in Anklam, Bremen, Neubrandenburg<br />
Ausstellung „Kunst & Handwerk“<br />
Im Museum kann noch bis zum 8. September die Ausstellung<br />
„Kunst & Handwerk in Strasburg (Um.)“ besucht werden. Aussteller<br />
sind: Marion Zimmermann, Malerei & Keramik; Joachim<br />
Zimmermann, Holzarbeiten; Wolfgang Galla, Airbrush; Gerhard<br />
Jarmer, „Rund um den Strasburger Markt“; Susanne Krause,<br />
Patchwork.<br />
Opfer –<br />
eine Ausstellung des Weißen Rings<br />
Wer durch eine Straftat, seelische und körperliche Verletzungen<br />
erlitten hat, weiß oft nicht, wie es weitergehen soll. Opfer einer<br />
kriminellen Handlung zu werden, können sich viele Menschen<br />
gar nicht vorstellen.<br />
Das Interesse gilt fast ausschließlich nur dem Tatgeschehen, der<br />
Persönlichkeit des Täters sowie seiner Verfolgung und Verurteilung.<br />
An das betroffene Opfer und seine Situation nach der Tat,<br />
wird noch immer zu wenig gedacht. Dies zu ändern, ist Aufgabe<br />
und Ziel des Weißen Rings.<br />
Bereits ein Telefongespräch, der Besuch am Krankenbett, die<br />
Hilfestellung im Umgang mit den Behörden, einfach das Gefühl,<br />
als Opfer einer Straftat nicht „vergessen“ zu sein, können den<br />
Betroffenen wieder Mut und Hoffnung geben.<br />
Doch um dies alles leisten zu können, ist der Weiße Ring auf<br />
die Unterstützung engagierter Menschen angewiesen, denen das<br />
Schicksal der Kriminalitätsopfer nicht einerlei ist.<br />
Wenn auch Sie die Arbeit des Weißen Rings unterstützen möchten,<br />
leisten Sie damit eine notwendige Hilfe für Menschen, die als<br />
Opfer einer Straftat, unverschuldet, von einer Sekunde auf die<br />
Andere, aus ihrer Lebensbahn gerissen wurden.<br />
Eine erneute Opferausstellung vom 19.08.2013 bis 30.08.2013<br />
im Torgelower Rathaus soll einen kleinen Einblick über erlittenes<br />
Leid von Opfern vermitteln.<br />
Angela Straßburg<br />
Außenstellenleiterin, 039752/85750<br />
Öffnungszeiten des Museums:<br />
Dienstag und Freitag<br />
Sonntag<br />
10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr 15.00–17.00 Uhr<br />
Besuche und Führungen nach Absprache:<br />
Tel.: 039753/20046<br />
auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 25<br />
Strasburger Veranstaltungskalender<br />
Veranstaltungen in den Monaten <strong>August</strong>/September 2013<br />
30./31.08. Reuterkoppel Stadt- und Feuerwehrfest – 130 Jahre Freiwilligen Feuerwehr<br />
Strasburg (Um.) (Programm auf S. 12)<br />
06.09. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Kartoffelball, Volkssolidarität<br />
08.09. 15.00–17.00 Uhr Schulstraße 10 Tag des offenen Denkmals, dort besteht die Möglichkeit, die<br />
Wandbemalung der ehemaligen Katholischen Kirche zu besichtigen.<br />
(s. S. 22)<br />
13.09. Canzow Tanzaniatag auf dem Straußenhof in Canzow und das<br />
Kulturhaus 11. Benefizessen im Kulturhaus(s. S. 18)<br />
14.09. 20.00 Uhr Kulturhaus Sommernachtsparty, Disko MusicUp mit W & M<br />
15.09. 14.00 Uhr Ferdinandshof, Brandstall Gemeindefest mit Chorkonzert<br />
19.09. 19.00 Uhr Museum Buchlesung „Geheime Orte in Mecklenburg-Vorpommern“<br />
von Claus-Dieter Steyer (s. S. 26)<br />
20.09. 19.00 Uhr St. Marien Kirche Konzert, Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V.<br />
01.10. 19.00 Uhr Foyer Max-Schmeling-Halle Dia-Film-Show „Kältepol – die Neuentdeckung“ (s. S. 26)<br />
Ausstellungen/Vorträge<br />
bis 13.09. Rathaus Ausstellung „Die Zukunft und ich“ der Regionalen Schule<br />
24.09. 10.00 Uhr Rathaus Ausstellungseröffnung „Von Tagträumern und Idealrealisten“<br />
Tabea Hartmann, Barth<br />
bis 08.09. Museum Ausstellung „Kunst & Handwerk in Strasburg (Um.)“ (s. S. 24)<br />
12.09.–17.11. 19.00 Uhr Museum Eröffnung der Ausstellung „Reisebilder“ von Hartwig K.<br />
Neuwald, Eggesin<br />
Vereine und Verbände<br />
Chorgemeinschaft Strasburg e. V.<br />
jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe<br />
Sozialverband Deutschland e.V., Ortsverband Strasburg<br />
04.09. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Ausflug zur Landesgartenschau nach Prenzlau<br />
02.10. Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung<br />
Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg<br />
20.–22.09. Gaststätte Rosengarten Jahreshauptversammlung<br />
Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen)<br />
29.08.2013 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung<br />
12.09.2013 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Vorstandssitzung<br />
Seniorenbeirat der Stadt Strasburg (Um.)<br />
03.09. 14.00 Uhr Woldegk Beiratssitzung und Erfahrungsaustausch,<br />
DRK Seniorenwohnanlage Woldegk<br />
Schützenverein Strasburg 1490 e. V.<br />
07.09.2013 15.00 Uhr Linchenshöh GK-Ordonnanzschießen Wanderpokal<br />
08.09.2013 10.00 Uhr Linchenshöh Wanderpokal Könige der Könige<br />
IG Bauen-Agrar-Umwelt<br />
20.09. 16.00 Uhr im „Bierstübchen“ Vorstandssitzung<br />
17.00 Uhr Kegelbahn 2 Stunden Kegeln und Informationen<br />
Nächste Ausgabe<br />
20.09.2013<br />
Anzeigenschluss<br />
10.09.2013<br />
Redaktionsschluss<br />
05.09.2013<br />
Beiträge an:<br />
kultur@strasburg.de<br />
Impressum<br />
Herausgeber: Stadt Strasburg (Uckermark), Der Bürgermeister<br />
17335 Strasburg, Schulstr. 1<br />
V. i. S. d. P: Matthias Schilling, Redaktion: Martina Goth<br />
Anzeigen und Abonnements: <strong>Schibri</strong>-<strong>Verlag</strong>, Frau Böving<br />
oder<br />
Tel.: 039753/22757, Fax 22 583, boeving@schibri.de<br />
Pressestelle der Stadt Strasburg (Uckermark)<br />
Stadtverwaltung Strasburg, Tel.: 039753/272-0<br />
Herstellungsleitung: <strong>Schibri</strong>-<strong>Verlag</strong>, Milow 60, 17337 Uckerland<br />
Postanschrift: <strong>Schibri</strong>-<strong>Verlag</strong> • Am Markt 22, 17335 Strasburg<br />
Erscheinungsweise: 10 x jährlich<br />
Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei.<br />
Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 18,- e + Porto.<br />
Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.<br />
Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen<br />
und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt<br />
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bei den Inserenten.<br />
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ISSN 0941-1674
26 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 Nr. 07-08/2013<br />
Weitere Veranstaltungen<br />
Großes Kartoffelfest<br />
am Samstag, dem 28.09.2013,<br />
auf dem Gut Baumgarten<br />
Das Gut Baumgarten liegt 5 km nördlich von Prenzlau in Richtung<br />
Brüssow. Seit 1995 gibt es diesen Gutsbetrieb mit einer bewirtschafteten<br />
Fläche von ca. 740 ha.<br />
Beginnend mit einem Erntedankgottesdienst findet am Samstag,<br />
dem 28. September 2013, das 13. Kartoffelfest statt. Neben einem<br />
Bauernmarkt gibt es dazu auch ein buntes – von den Landfrauen<br />
unterstütztes – Veranstaltungsprogramm. Hier treten z. B. Folkloregruppen<br />
auf. Aber auch für die Liebhaber alter Technik und Maschinen<br />
gibt es mit dem Oldtimer-Traktor-Treff etwas zu sehen!<br />
Ab Mitte September werden von Montag bis Freitag von 16.00 bis<br />
18.00 Uhr und am Samstag von 9.00 bis 14.00 Uhr erntefrische<br />
Kartoffeln vom Gut Baumgarten verkauft.<br />
Verwalter Familie Brennstuhl<br />
Gut Baumgarten, 17291 Schenkenberg<br />
Einladung<br />
„Geheime Orte in Mecklenburg-Vorpommern“<br />
von Claus-Dieter Steyer<br />
Reste des größten Spionagetunnels von 1956 in Pasewalk, das<br />
NS-Musterdorf Alt Rehse oder einen Geisterbahnhof, an dem<br />
sich einst die Wege Hunderter Menschen kreuzten: Mehr als 25<br />
solcher geheimen Schauplätze abseits der bekannten Touristenwege<br />
werden in diesem Band vorgestellt. Naturfreunde finden<br />
darüber hinaus ideale Beobachtungsorte für die Hirschbrunft auf<br />
dem Darß sowie für Kraniche, Silberreiher und Seeadler. Alle<br />
Ausflüge sind mit Hinweisen zur Anreise und weiteren Erlebnismöglichkeiten<br />
in der Umgebung versehen. Landkarten und Fotos<br />
helfen bei der Orientierung. Ein unterhaltsames Lesebuch und<br />
ein handlicher und informativer Wegbegleiter zu den geheimen<br />
Orten Mecklenburg-Vorpommerns.<br />
Die Lesung findet am<br />
Donnerstag, dem 19. September 2013<br />
um 19.00 Uhr im Museum in Strasburg statt.<br />
Dazu laden wir Sie recht herzlich ein.<br />
Der Eintritt beträgt 6.00 Euro<br />
Um Vorbestellung wird gebeten.<br />
Ihre Buchhandlung Görl<br />
Herzliche Einladung zur Dia-Film-Show<br />
mit Ronald Prokein<br />
Kältepol – die Neuentdeckung am 1. Oktober um 19.00 Uhr<br />
in das Foyer der Max-Schmeling-Halle Strasburg<br />
Nach der Weltumradlung, der Kajaktour auf der Lena, dem Europalauf<br />
und anderen spektakulären Reisen, unternahm Ronald Prokein,<br />
der Russlandexperte, seine siebente Tour, diesmal wieder mit Partner<br />
Andy Winter. Mit einem Lada Niva ging es nach Osten. Von Rostock<br />
fuhren sie über Russland in die Mongolei, weiter mit unterschiedlichen<br />
Gefährten nach China, Vietnam, Laos, Thailand, Malaysia,<br />
Singapur bis Australien. Hauptmission: Erstmaliger Aufbau zweier<br />
Wetterstationen in Jutschjugei (Nordostsibirien). Die meteorologischen<br />
Stationen sollten beweisen, dass die Region noch kälter ist als<br />
der offiziell kälteste bewohnte Ort der Welt: Oimjakon (-71,2 Grad<br />
Celsius – Guinness Buch Rekord).<br />
Enger Kooperationspartner des Projekts ist der Meteorologe Jörg<br />
Kachelmann. Der bekannteste „Wetterfrosch“ Mitteleuropas stellte<br />
die wissenschaftlichen Messinstrumente<br />
zur Verfügung. Der geographische<br />
Endpunkt der Tour: Marble Bar<br />
(heißester Ort Australien).<br />
Bei der Ankunft in Jutschjugei trafen<br />
Winter und Prokein einen alten Bekannten.<br />
Ihm mussten einen Monat zuvor<br />
seine erfrorenen Hände amputiert<br />
werden. Mit einem Motorschlitten war<br />
der kleine Jakute, namens Polikari, bei -50 Grad Celsius im Eis<br />
eingebrochen und musste nun über zwanzig Kilometer in der Nacht<br />
nach Hause laufen.<br />
In der Taiga verunfallte das Auto der Mecklenburger mehrfach und<br />
vereiste. Ein betrunkener Ewene (Ureinwohner Sibiriens) hielt die<br />
beiden Abenteurer mit einem Beil in Schach.<br />
In der Mongolei mussten sie, aufgrund bürokratischer Hürden, den<br />
Lada und ihren mitgereisten Schäferhund Arthus zurücklassen. Winter<br />
und Prokein sprachen mit einem ehemaligen Vietnamkämpfer und<br />
begaben sich an alte Kriegsschauplätze. In Laos begegneten sie den<br />
freundlichsten Menschen der Reise.<br />
Ein Busfahrer bestahl Winter in Thailand im eigenen Bus. Die zwei<br />
Rostocker trennten sich für einige Tage in Singapur. Prokein war in der<br />
Zeit fast mittellos, ein Kind der Straße. Mit einem gekauften Toyota<br />
setzten sie die Tour in Australien gemeinsam fort. Bei 43 Grad Celsius<br />
im Schatten lief Prokein die letzten 100 Kilometer durch menschenleere<br />
Prärie, bis Marble Bar. Der größte Respekt galt den Schlangen.<br />
Auf der Rückfahrt rammte ihr Auto eine Kuh. Nachdem die Rostocker<br />
ein zweites Mal nach Sibirien gereist sind, bekamen sie durch Jörg<br />
Kachelmann die sensationelle Nachricht das in Jutschugej noch tiefere<br />
Temperaturwerte gemessen wurden als in Oimjakon. Ein neuer<br />
bewohnter Kältepol der Erde ist entdeckt! In einer großen Hilfsaktion<br />
spendeten die Menschen in ganz Mecklenburg-Vorpommern Geld<br />
für Polikari. Auch Udo Lindenberg, Matthias Reim, G. G. Anderson<br />
u. a. Prominente beteiligten sich an der Aktion mit selbst gemalten<br />
Rentieren die später für den guten Zweck versteigert wurden.<br />
Mit den Spendengeldern reisten Andy Winter und Ronald Prokein<br />
wiederrum nach Sibirien um unter anderem Polikari von dem Erlös<br />
Prothesen zu finanzieren.<br />
Das Buch „Die Entdeckung des Kältepol Jutschjugei“, mit einem<br />
Vorwort von Jörg Kachelmann, ist zudem neu erschienen. Mehr<br />
Infos: GOOGLE: Ronald Prokein, Tel.: 0381/3835131, Handy:<br />
0176/49413480.<br />
Geistliche Bläsermusik<br />
24. <strong>August</strong> 2013 um 19.00 Uhr<br />
in der Ev. Kirche Strasburg<br />
Bläserkreis Mecklenburg-Vorpommern<br />
Orgel: Christian Röske, Leitung: LPW Martin Huss
Nr. 07-08/2013 Strasburger Anzeiger <strong>August</strong> 2013 27
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