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Juni - Schibri-Verlag

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Nr. 06/13 - 7 - UECKERMÜNDER STADTREPORTER<br />

Amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

wird nach Beschluss der Stadtvertretung<br />

der Stadt Ueckermünde vom 21. März 2013 folgende Haushaltssatzung<br />

erlassen und der Rechtsaufsichtsbehörde - Die<br />

Landrätin des Landkreises Vorpommern Greifswald - angezeigt:<br />

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

a) der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf<br />

376.500,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Aufwendungen auf<br />

376.500,00 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf<br />

0,00 EUR<br />

b) der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Erträge auf<br />

0,00 EUR<br />

der Gesamtbetrag der<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf<br />

0,00 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Erträge und Aufwendungen auf<br />

0,00 EUR<br />

c) das Jahresergebnis vor der<br />

Veränderung der Rücklagen auf<br />

0,00 EUR<br />

die Einstellung in Rücklagen auf<br />

0,00 EUR<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />

0,00 EUR<br />

das Jahresergebnis nach<br />

Veränderung der Rücklagen auf<br />

0,00 EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 307.000,00 EUR<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 307.000,00 EUR<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf<br />

0,00 EUR<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf<br />

0,00 EUR<br />

c) die Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf<br />

417.500,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf<br />

256.500,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf<br />

161.000,00 EUR<br />

d) die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

0,00 EUR<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf<br />

161.000,00 EUR<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf<br />

- 161.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens<br />

- Sanierungsgebiet „Wohnumfeldgestaltung Ueckermünde-Ost“-<br />

der Stadt Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2013<br />

§ 2 Kredite für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.<br />

§ 5 Hebesätze<br />

Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />

(Grundsteuer A) auf 0,00 v. H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) auf 0,00 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer auf 0,00 v. H.<br />

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan<br />

Der Stellenplan wird nicht ausgewiesen.<br />

§ 8 Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.<br />

des Haushaltsvorvorjahres betrug<br />

Der voraussichtliche Stand des<br />

Eigenkapitals zum 31.12.<br />

des Haushaltsvorjahres beträgt<br />

und zum 31.12. des Haushaltsjahres<br />

Der Rechtsaufsicht zur Kenntnis.<br />

Ueckermünde, den 09.04.2013<br />

Walther<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

- 468.504,00 EUR<br />

- 468.504,00 EUR<br />

- 468.504,00 EUR<br />

Bekanntmachungsanordnung:<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Hinweis:<br />

Nach § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V kann ein Verstoß<br />

gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung<br />

erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres<br />

seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht<br />

mehr geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß<br />

innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der<br />

verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß<br />

ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine<br />

Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften<br />

kann stets geltend gemacht werden.<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde -<br />

Die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald - mit<br />

Schreiben vom 09.04.2013 angezeigt worden. Sie enthält keine<br />

genehmigungspflichtigen Teile.<br />

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme<br />

gemäß § 47 Absatz 5 KV M-V vom Zeitpunkt der öffentlichen<br />

Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Stadtverwaltung<br />

Ueckermünde, Am Rathaus 3, Zimmer 206, zu den Öffnungszeiten<br />

aus und kann eingesehen werden.<br />

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

Walther<br />

Bürgermeister

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