Juni - Schibri-Verlag
Juni - Schibri-Verlag
Juni - Schibri-Verlag
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nr. 06/13 - 7 - UECKERMÜNDER STADTREPORTER<br />
Amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen<br />
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
wird nach Beschluss der Stadtvertretung<br />
der Stadt Ueckermünde vom 21. März 2013 folgende Haushaltssatzung<br />
erlassen und der Rechtsaufsichtsbehörde - Die<br />
Landrätin des Landkreises Vorpommern Greifswald - angezeigt:<br />
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
a) der Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Erträge auf<br />
376.500,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Aufwendungen auf<br />
376.500,00 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Erträge und Aufwendungen auf<br />
0,00 EUR<br />
b) der Gesamtbetrag der<br />
außerordentlichen Erträge auf<br />
0,00 EUR<br />
der Gesamtbetrag der<br />
außerordentlichen Aufwendungen auf<br />
0,00 EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Erträge und Aufwendungen auf<br />
0,00 EUR<br />
c) das Jahresergebnis vor der<br />
Veränderung der Rücklagen auf<br />
0,00 EUR<br />
die Einstellung in Rücklagen auf<br />
0,00 EUR<br />
die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />
0,00 EUR<br />
das Jahresergebnis nach<br />
Veränderung der Rücklagen auf<br />
0,00 EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 307.000,00 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 307.000,00 EUR<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf<br />
0,00 EUR<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf<br />
0,00 EUR<br />
c) die Einzahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf<br />
417.500,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf<br />
256.500,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf<br />
161.000,00 EUR<br />
d) die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf<br />
0,00 EUR<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf<br />
161.000,00 EUR<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf<br />
- 161.000,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens<br />
- Sanierungsgebiet „Wohnumfeldgestaltung Ueckermünde-Ost“-<br />
der Stadt Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2013<br />
§ 2 Kredite für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht.<br />
§ 5 Hebesätze<br />
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />
(Grundsteuer A) auf 0,00 v. H.<br />
b) für die Grundstücke<br />
(Grundsteuer B) auf 0,00 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer auf 0,00 v. H.<br />
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan<br />
Der Stellenplan wird nicht ausgewiesen.<br />
§ 8 Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.<br />
des Haushaltsvorvorjahres betrug<br />
Der voraussichtliche Stand des<br />
Eigenkapitals zum 31.12.<br />
des Haushaltsvorjahres beträgt<br />
und zum 31.12. des Haushaltsjahres<br />
Der Rechtsaufsicht zur Kenntnis.<br />
Ueckermünde, den 09.04.2013<br />
Walther<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
- 468.504,00 EUR<br />
- 468.504,00 EUR<br />
- 468.504,00 EUR<br />
Bekanntmachungsanordnung:<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Hinweis:<br />
Nach § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung M-V kann ein Verstoß<br />
gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung<br />
erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres<br />
seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht<br />
mehr geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Verstoß<br />
innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der<br />
verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß<br />
ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine<br />
Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften<br />
kann stets geltend gemacht werden.<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />
ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde -<br />
Die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald - mit<br />
Schreiben vom 09.04.2013 angezeigt worden. Sie enthält keine<br />
genehmigungspflichtigen Teile.<br />
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme<br />
gemäß § 47 Absatz 5 KV M-V vom Zeitpunkt der öffentlichen<br />
Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Stadtverwaltung<br />
Ueckermünde, Am Rathaus 3, Zimmer 206, zu den Öffnungszeiten<br />
aus und kann eingesehen werden.<br />
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
Walther<br />
Bürgermeister