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Jugendprogramm2014 - Gemeinde Schöneck

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Anmeldung Formalitäten<br />

Ermäßigung: Bei den Spielaktionen der Grundschulkinder<br />

in den Sommerferien ermäßigt sich<br />

für jedes Geschwisterkind der Beitrag um 5,- Euro.<br />

Bezieher von Sozialleistungen können Leistungen<br />

aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der<br />

Bundesregierung zu allen Angeboten beantragen.<br />

Bei den Spielaktionen in den Sommerferien kann<br />

zusätzlich zu den Zuschüssen aus dem Bildungsund<br />

Teilhabepaket eine Ermäßigung bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schöneck</strong> beantragt werden bis zu einer<br />

maximalen Höhe von 50 % des jeweiligen Teilnahmebeitrags<br />

pro Spielaktion.<br />

Bei Kinder- und Jugendfreizeiten werden Bezieher<br />

von Sozialleistungen bezuschusst, wenn sie dies<br />

beim Jugendamt des MKK beantragen. Nähere<br />

Informationen erhalten Sie unter<br />

06051-8514481 (Jugendamt des MKK).<br />

Rücktritt: Folgende Rücktrittsfristen und -regelungen<br />

werden bei der Anmeldung wirksam: Kann der<br />

frei werdende Platz nicht weitervermittelt werden,<br />

ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schöneck</strong> berechtigt, nachfolgende<br />

Rücktrittsgebühren als Bearbeitungs- und<br />

Ausfallkosten zu erheben:<br />

Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung<br />

100 % des Teilnahmebeitrages.<br />

Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung<br />

50 % des Teilnahmebeitrages.<br />

Fällt diese Frist auf einen Samstag, Sonntag oder<br />

Feiertag, so zählt der vorangegangene Werktag.<br />

Das Nichterscheinen eines angemeldeten Kindes<br />

zum Abreisezeitpunkt/zur Veranstaltung gilt<br />

als Rücktritt, der nicht weitervermittelt werden<br />

konnte. Sollte ein/e Teilnehmer/in das besuchte<br />

Angebot vorzeitig beenden, so ist eine Rückerstattung<br />

ebenfalls nicht möglich.<br />

Gegebenenfalls wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung<br />

empfohlen.<br />

Mindestteilnehmerzahl / Höhere Gewalt: Sollte<br />

bis zum jeweiligen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl<br />

eines Angebotes nicht erreicht<br />

sein, ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schöneck</strong> berechtigt, das<br />

Angebot abzusagen. Sollte ein Angebot auf Grund<br />

außergewöhnlicher Ereignisse (Naturkatastrophe,<br />

Streik) nicht durchführbar sein, fällt es aus. Der<br />

Teilnahmebeitrag wird in diesen Fällen in vollem<br />

Umfang erstattet. Weitere Ansprüche bestehen<br />

nicht.<br />

Hinweise zur Teilnahme an Veranstal tungen: Alle<br />

Teilnehmer und Helfer sind über die <strong>Gemeinde</strong><br />

versichert. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen<br />

der Betreuerinnen und Betreuer folgen und<br />

sich so verhalten, dass sie sich oder andere nicht<br />

gefährden. Bei grobem Verstoß gegen die Anweisungen<br />

der Leitung kann ein Ausschluss von der<br />

Veranstaltung erfolgen. In diesem Falle ist keine<br />

Rückerstattung des Teilnahmebeitrags möglich.<br />

Sollte eine vorzeitige Rückreise notwendig werden<br />

(aus benanntem Grund oder aus gesundheitlichen<br />

Gründen) muss diese nach der erfolgten Information<br />

unverzüglich durch einen Erziehungsberechtigten<br />

auf eigene Gefahr und Kosten veranlasst<br />

werden.<br />

Sonstiges: Bei einigen Angeboten (Kanufahrten,<br />

Wasserski, Segeln) ist ein Deutsches-Jugend-<br />

Schwimmabzeichen Voraussetzung für die Teilnahme.<br />

Das „Seepferdchen“ wird nicht anerkannt.<br />

Sollte eine Teilnahme an einer Informationsveranstaltung<br />

nicht möglich sein, akzeptieren Nichtanwesende<br />

das bei der Informationsveranstaltung<br />

vorgestellte Programm sowie die dort getroffenen<br />

Absprachen.<br />

Der Fachbereich Familie & Kultur der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schöneck</strong> haftet nicht für Mängel oder Schäden,<br />

die bei Fremdleistungen (z.B. Zusatzprogramme)<br />

auftreten.<br />

Für alle Veranstaltungen aus dem Jahresprogramm<br />

2014 gilt: Änderungen im Programm sind vorbehalten.<br />

Wichtige Termine im Überblick<br />

Anmeldeschluss zur Teilnahme am<br />

Losverfahren Montag, 14. März 2014<br />

Anmeldeschluss für die Restplätze im<br />

Osterferienprogramm Montag, 31. März 2014<br />

Anmeldeschluss für die Restplätze der<br />

Bauernhof-Freizeit Montag, 30. Juni 2014<br />

Anmeldeschluss für die Restplätze im Sommerferienprogramm<br />

Montag, 07. Juli 2014<br />

Anmeldeschluss für die Restplätze der<br />

Reiterfreizeit Freitag, 15. August 2014<br />

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