Kindergarten, Krippe / Anmeldung Astrid ... - Stadt Schöningen
Kindergarten, Krippe / Anmeldung Astrid ... - Stadt Schöningen
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<strong>Stadt</strong> Schöningen<br />
<strong>Stadt</strong> Schöningen<br />
Fachbereich Bürgerdienste<br />
Markt 1 – 2<br />
38364 Schöningen<br />
<strong>Anmeldung</strong> für die Aufnahme in die städtische Kindertagesstätte<br />
<strong>Astrid</strong>-Lindgren<br />
<strong>Krippe</strong><br />
8-14 Uhr Frühstück, Mittagessen 8-16 Uhr Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeit<br />
<strong>Kindergarten</strong><br />
8-12 Uhr Frühstück 8-13 Uhr Frühstück, Mittagessen 8-14 Uhr Frühstück, Mittagessen<br />
8-16 Uhr Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeit<br />
Sonderdienste : 6.30-7.00 Uhr 7.00-7.30 Uhr 7.30-8.00 Uhr<br />
nur Kiga: 16-16.30 Uhr<br />
Persönliche Daten des aufzunehmenden Kindes<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Name, Vorname<br />
____________________________________________________________________________________________________<br />
Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<br />
__________________________________________________<br />
Geburtsdatum, Geburtsort<br />
_____________________________________________<br />
Behindertes Kind / Art der Behinderung<br />
___________________________________________________________________________<br />
Geschwister des aufzunehmenden Kindes mit Namen und Geburtsdaten<br />
Persönliche Daten der Eltern<br />
_________________________________________________ ___________________ _____________________<br />
Name, Vorname der Mutter Geburtsdatum Staatsangehörigkeit<br />
_________________________________________________ ___________________ ____________________<br />
Anschrift Telefon privat Telefon dienstlich
2<br />
allein lebend mit Kind(ern)<br />
verheiratet/eheähnliche Lebensgemeinschaft<br />
vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt Elternzeit bis _________ nicht berufstätig<br />
____________________________________ ______________ _______________<br />
Name, Vorname des Vaters Geburtsdatum Staatsangehörigkeit<br />
_________________________________________________ ___________________ ____________________<br />
Anschrift Telefon privat Telefon dienstlich<br />
allein lebend mit Kind(ern)<br />
verheiratet/eheähnliche Lebensgemeinschaft<br />
vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt Elternzeit bis _________ nicht berufstätig<br />
________________________________________<br />
Datum, Unterschrift der Eltern bzw. Sorgeberechtigten<br />
_______________________________________<br />
Bestätigung der Leiterin mit Eingangsdatum
3<br />
Merkblatt zur Voranmeldung<br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in unserer Kindertagesstätte vorangemeldet haben.<br />
In der Regel erfolgt die Aufnahme der Kinder zum 01.08. eines Jahres. Der Bescheid über die Zusage<br />
eines Platzes ergeht an Sie im Februar.<br />
Sind ausreichend freie Plätze vorhanden, erfolgt die Vergabe von <strong>Krippe</strong>n- und <strong>Kindergarten</strong>plätzen<br />
auch in den übrigen Monaten.<br />
Mit der Aufnahme Ihres Kindes werden monatlich Gebühren fällig. Diese betragen zurzeit:<br />
<strong>Krippe</strong><br />
8 Uhr – 14 Uhr 125,00 €<br />
8 Uhr – 16 Uhr 155,00 €<br />
Sonderdienste<br />
5,00 € je angefangene ½ Stunde<br />
zusätzliche Kosten:<br />
Frühstück 10,00 € *<br />
Mittagessen bei eigenem Anbieter 35,00 € *<br />
Mittagessen bei fremdem Anbieter<br />
2,25 €/ pro Mahlzeit<br />
Zuzügl. Servicegeld 5,00 €<br />
Zwischenmahlzeit am Nachmittag 10,00 € *<br />
<strong>Kindergarten</strong><br />
8 Uhr – 12 Uhr 85,00 €<br />
8 Uhr – 13 Uhr 95,00 €<br />
8 Uhr – 14 Uhr 105,00 €<br />
8 Uhr – 16 Uhr 125,00 €<br />
Sonderdienste<br />
5,00 € je angefangene ½ Stunde<br />
zusätzliche Kosten:<br />
Frühstück 10,00 € *<br />
Mittagessen 35,00 € *<br />
Mittagessen bei fremdem Anbieter<br />
2,25 €/ pro Mahlzeit<br />
Zuzügl. Servicegeld 5,00 €<br />
Zwischenmahlzeit am Nachmittag 10,00 € *<br />
* Auszug aus der Satzung der <strong>Stadt</strong> Schöningen über die Erhebung von Gebühren über die Benutzung der<br />
städtischen Kindertagesstätten:<br />
§ 4 Fälligkeit und Entrichtung der Benutzungsgebühren und des Verpflegungsgeldes<br />
(4) Das Verpflegungsgeld für das Frühstück, das Mittagessen und die Zwischenmahlzeit am Nachmittag ist<br />
ganzjährig monatlich zu zahlen, da es sich um eine Umlage des jährlichen Verpflegungsaufwandes handelt.<br />
Die Teilnahme ist verpflichtend, sofern das Kind zu der jeweiligen Tageszeit in der Kindertagesstätte betreut<br />
wird. Eine Rückerstattung für Ferienzeiten ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann eine<br />
Rückerstattung erfolgen, wenn ein Kind für mindestens vier Wochen die Einrichtung wegen Krankheit oder<br />
Kuraufenthalt nicht besucht. Der Nachweis hat durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu erfolgen.<br />
Diese Bestimmung gilt auch für das beitragsfreie letzte <strong>Kindergarten</strong>jahr gem. § 21 des Gesetzes über<br />
Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG).<br />
Stand: August 2011