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Kindergarten, Krippe / Anmeldung Astrid ... - Stadt Schöningen

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<strong>Stadt</strong> Schöningen<br />

<strong>Stadt</strong> Schöningen<br />

Fachbereich Bürgerdienste<br />

Markt 1 – 2<br />

38364 Schöningen<br />

<strong>Anmeldung</strong> für die Aufnahme in die städtische Kindertagesstätte<br />

<strong>Astrid</strong>-Lindgren<br />

<strong>Krippe</strong><br />

8-14 Uhr Frühstück, Mittagessen 8-16 Uhr Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeit<br />

<strong>Kindergarten</strong><br />

8-12 Uhr Frühstück 8-13 Uhr Frühstück, Mittagessen 8-14 Uhr Frühstück, Mittagessen<br />

8-16 Uhr Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeit<br />

Sonderdienste : 6.30-7.00 Uhr 7.00-7.30 Uhr 7.30-8.00 Uhr<br />

nur Kiga: 16-16.30 Uhr<br />

Persönliche Daten des aufzunehmenden Kindes<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Name, Vorname<br />

____________________________________________________________________________________________________<br />

Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<br />

__________________________________________________<br />

Geburtsdatum, Geburtsort<br />

_____________________________________________<br />

Behindertes Kind / Art der Behinderung<br />

___________________________________________________________________________<br />

Geschwister des aufzunehmenden Kindes mit Namen und Geburtsdaten<br />

Persönliche Daten der Eltern<br />

_________________________________________________ ___________________ _____________________<br />

Name, Vorname der Mutter Geburtsdatum Staatsangehörigkeit<br />

_________________________________________________ ___________________ ____________________<br />

Anschrift Telefon privat Telefon dienstlich


2<br />

allein lebend mit Kind(ern)<br />

verheiratet/eheähnliche Lebensgemeinschaft<br />

vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt Elternzeit bis _________ nicht berufstätig<br />

____________________________________ ______________ _______________<br />

Name, Vorname des Vaters Geburtsdatum Staatsangehörigkeit<br />

_________________________________________________ ___________________ ____________________<br />

Anschrift Telefon privat Telefon dienstlich<br />

allein lebend mit Kind(ern)<br />

verheiratet/eheähnliche Lebensgemeinschaft<br />

vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt Elternzeit bis _________ nicht berufstätig<br />

________________________________________<br />

Datum, Unterschrift der Eltern bzw. Sorgeberechtigten<br />

_______________________________________<br />

Bestätigung der Leiterin mit Eingangsdatum


3<br />

Merkblatt zur Voranmeldung<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in unserer Kindertagesstätte vorangemeldet haben.<br />

In der Regel erfolgt die Aufnahme der Kinder zum 01.08. eines Jahres. Der Bescheid über die Zusage<br />

eines Platzes ergeht an Sie im Februar.<br />

Sind ausreichend freie Plätze vorhanden, erfolgt die Vergabe von <strong>Krippe</strong>n- und <strong>Kindergarten</strong>plätzen<br />

auch in den übrigen Monaten.<br />

Mit der Aufnahme Ihres Kindes werden monatlich Gebühren fällig. Diese betragen zurzeit:<br />

<strong>Krippe</strong><br />

8 Uhr – 14 Uhr 125,00 €<br />

8 Uhr – 16 Uhr 155,00 €<br />

Sonderdienste<br />

5,00 € je angefangene ½ Stunde<br />

zusätzliche Kosten:<br />

Frühstück 10,00 € *<br />

Mittagessen bei eigenem Anbieter 35,00 € *<br />

Mittagessen bei fremdem Anbieter<br />

2,25 €/ pro Mahlzeit<br />

Zuzügl. Servicegeld 5,00 €<br />

Zwischenmahlzeit am Nachmittag 10,00 € *<br />

<strong>Kindergarten</strong><br />

8 Uhr – 12 Uhr 85,00 €<br />

8 Uhr – 13 Uhr 95,00 €<br />

8 Uhr – 14 Uhr 105,00 €<br />

8 Uhr – 16 Uhr 125,00 €<br />

Sonderdienste<br />

5,00 € je angefangene ½ Stunde<br />

zusätzliche Kosten:<br />

Frühstück 10,00 € *<br />

Mittagessen 35,00 € *<br />

Mittagessen bei fremdem Anbieter<br />

2,25 €/ pro Mahlzeit<br />

Zuzügl. Servicegeld 5,00 €<br />

Zwischenmahlzeit am Nachmittag 10,00 € *<br />

* Auszug aus der Satzung der <strong>Stadt</strong> Schöningen über die Erhebung von Gebühren über die Benutzung der<br />

städtischen Kindertagesstätten:<br />

§ 4 Fälligkeit und Entrichtung der Benutzungsgebühren und des Verpflegungsgeldes<br />

(4) Das Verpflegungsgeld für das Frühstück, das Mittagessen und die Zwischenmahlzeit am Nachmittag ist<br />

ganzjährig monatlich zu zahlen, da es sich um eine Umlage des jährlichen Verpflegungsaufwandes handelt.<br />

Die Teilnahme ist verpflichtend, sofern das Kind zu der jeweiligen Tageszeit in der Kindertagesstätte betreut<br />

wird. Eine Rückerstattung für Ferienzeiten ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmsweise kann eine<br />

Rückerstattung erfolgen, wenn ein Kind für mindestens vier Wochen die Einrichtung wegen Krankheit oder<br />

Kuraufenthalt nicht besucht. Der Nachweis hat durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu erfolgen.<br />

Diese Bestimmung gilt auch für das beitragsfreie letzte <strong>Kindergarten</strong>jahr gem. § 21 des Gesetzes über<br />

Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG).<br />

Stand: August 2011

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