AA Gründungszuschuß - Schorle Unternehmensberatung
AA Gründungszuschuß - Schorle Unternehmensberatung
AA Gründungszuschuß - Schorle Unternehmensberatung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Antrag auf freiwillige<br />
Weiterversicherung<br />
Kundennummer<br />
Die Agentur für Arbeit benötigt die nachstehenden Angaben für die Beurteilung,<br />
ob Sie die Voraussetzungen für die freiwillige Weiterversicherung nach § 28a<br />
Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erfüllen. Der Antrag muss innerhalb<br />
eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung bzw. nach dem Ende<br />
der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gestellt werden. Geben Sie bitte die<br />
vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen persönlich ab. Um versicherungsrechtliche<br />
Nachteile zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass das Antragsformular<br />
innerhalb von drei Monaten zurückgegeben werden soll. Wird das Antragsformular<br />
nicht termingerecht abgegeben, wird die freiwillige Weiterversicherung<br />
wegen fehlender Mitwirkung versagt. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach<br />
Ablauf der Frist nach, beginnt die freiwillige Weiterversicherung erst ab diesem<br />
Zeitpunkt. Bei der Abgabe der Antragsunterlagen weisen Sie sich bitte mit Ihrem<br />
Personalausweis/Pass oder Meldebestätigung aus.<br />
Rückgabe des Antragsformulars bitte bis ____________________<br />
Der Antragsteller hat sich mit Personalausweis<br />
Pass Meldebestätigung ausgewiesen Datum/Hz.<br />
1. Daten des Antragstellers<br />
_____________________________<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen<br />
Eingangsstempel der Agentur für Arbeit<br />
Tag der Antragstellung<br />
Statistik:<br />
1.1 Name, Vorname, Geburtdatum<br />
_____________________________________________________________<br />
1.2 Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, , E-Mail-Adresse)<br />
_____________________________________________________________<br />
1.3 Bankverbindung, Bankleitzahl, Kontonummer (nur für evtl. Beitragserstattungen)<br />
_____________________________________________________________<br />
1.4 Versicherungsnummer<br />
Datum/Hz.<br />
BA – SP III 31 – § 28a Antrag auf freiwillige Weiterversicherung – 8.08<br />
2. Angaben zur freiwilligen Weiterversicherung<br />
Die freiwillige Weiterversicherung beginnt frühestens mit dem Tag der Antragstellung oder am<br />
____________________________, weil ich ab diesem Zeitpunkt<br />
als Pflegeperson tätig bin und einen Angehörigen der Pflegestufen I bis III mit einem<br />
zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflege (siehe auch Nr.5).<br />
als Selbständiger mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig bin (siehe auch Nr. 6).<br />
eine Beschäftigung im Ausland, außerhalb der Europäischen Union oder eines assoziierten<br />
Staates, ausübe (siehe auch Nr. 7).<br />
Die vorgenannte Tätigkeit/Beschäftigung - als Voraussetzung für eine freiwillige Weiterversicherung -<br />
wird voraussichtlich enden .<br />
ist von vornherein befristet bis .<br />
Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise (z.B. Bescheid der Pflegekasse, Gewerbeanmeldung, Arbeitsvertrag)<br />
bei.<br />
3. Zeiten der Vorbeschäftigung / des Leistungsbezugs<br />
3.1 Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung (vgl. Nr. 2) war ich mindestens<br />
12 Monate versicherungspflichtig nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III):<br />
von _______________ bis _______________bei ____________________________________<br />
von _______________ bis _______________ bei ____________________________________<br />
von _______________ bis _______________ bei ____________________________________<br />
Für jede Beschäftigung ist eine Arbeitsbescheinigung beizufügen. Den Vordruck erhalten Sie bei der<br />
örtlichen Agentur für Arbeit oder im Internet. Kann eine Arbeitsbescheinigung nicht mehr beigebracht<br />
werden, fügen Sie bitte Nachweise bei, die die Versicherungspflicht zweifelsfrei erkennen lassen.
Kunden-Nr.<br />
3.2 Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung (vgl. Nr. 2) habe ich Arbeitslosengeld<br />
nach dem SGB III bezogen:<br />
von _______________ bis _______________ Kunden-Nr. ______________________<br />
von _______________ bis _______________ Kunden-Nr. ______________________<br />
bei der Agentur für Arbeit ________________________________________________________<br />
3.3 Für die Zeit, für die ich mich freiwillig weiterversichern möchte, besteht ein<br />
anderes Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung? Ja Nein<br />
Wenn ja, bitte Nachweis beifügen.<br />
4. Beitragszahlung<br />
Der Beitrag wird monatlich laufend gezahlt. als Jahresbeitrag gezahlt.<br />
5. Nur für Pflegepersonen<br />
Hiermit wird bestätigt, dass die Pflegetätigkeit wenigstens 14 Stunden wöchentlich umfasst.<br />
Pflegekasse: _________________________<br />
Datum, Stempel, Unterschrift: __________________________________________________<br />
6. Nur bei selbständiger Tätigkeit<br />
6.1 Die selbständige Tätigkeit wurde am ____________________ aufgenommen.<br />
Die Aufnahme meiner selbständigen Tätigkeit wird mit einem Gründungszuschuss<br />
gefördert Ja Nein<br />
Wenn ja, von der Agentur für Arbeit __________________________________<br />
6.2 Ich bin zum Geschäftsführer/Gesellschafter-Geschäftsführer bestellt Ja Nein<br />
Ich bin am Kapital der Gesellschaft beteiligt Ja Nein<br />
Wenn ja, in Höhe von _____________________ v.H.<br />
Die Beschlüsse kann ich mit Sperrminorität verhindern Ja Nein<br />
Mein versicherungsrechtlicher Status wurde durch die Einzugsstelle/Clearingstelle<br />
der Deutschen Rentenversicherung Bund geklärt Ja Nein<br />
Wenn ja, bitte Bescheid beifügen.<br />
7. Nur bei Auslandsbeschäftigung<br />
Die Auslandsbeschäftigung wurde am ________________ aufgenommen.<br />
Die Auslandsbeschäftigung erfolgt im Rahmen einer Entsendung Ja Nein<br />
Wegen der Auslandsbeschäftigung (vgl. Nr. 1) ändert sich meine Adresse Ja Nein<br />
Wenn ja, bitte Adresse angeben: ______________________________________________________<br />
Erklärung:<br />
Ich versichere, dass meine Angaben zutreffen. Änderungen (z.B. Arbeitsaufnahme in Deutschland,<br />
Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGB III), die sich auf den Zeitraum beziehen, für den die freiwillige<br />
Weiterversicherung besteht, werde ich der Agentur für Arbeit unverzüglich anzeigen. Das Hinweisblatt „Freiwillige<br />
Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung“ habe ich erhalten und von seinem Inhalt Kenntnis<br />
genommen. Ich bin damit einverstanden, dass die für die Versicherung erforderlichen Daten gespeichert<br />
und maschinell verarbeitet werden.<br />
Ort, Datum<br />
Die Richtigkeit der Angaben/Änderung/Ergänzung wird bestätigt:<br />
Unterschrift Antragsteller<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Antragsteller
Gründungszuschuss der Arbeitsagentur<br />
Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder einen Anspruch darauf hat, kann Leistungen der Agentur<br />
für Arbeit zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SBG III<br />
beziehen. Gleiches gilt für Personen, die sich in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme befunden<br />
haben und für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die in die<br />
Selbstständigkeit starten wollen (§§ 33 Absatz 3 Nr. 5 SGB IX, 57 SGB III).<br />
Der neue Gründungszuschuss ist am 1. August 2006 an die Stelle der bisherigen Förderung<br />
durch Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss getreten.<br />
Die Gründungsförderung durch die Arbeitsagentur ist eine wichtige Grundlage für die freie<br />
Existenzgründung: Sehr viele Arbeitslose versuchen, mit Hilfe der Arbeitsagentur den Weg in<br />
die Selbständigkeit oder den Wiedereinstieg zu erreichen.<br />
Hinzu kommt: Auch die Agentur für Arbeit sieht es positiv, wenn die Arbeitslosen sich für die<br />
Selbstständigkeit entscheiden. Denn auf diese Weise verschwinden sie aus der bedrückenden<br />
Arbeitslosenstatistik -und die Politik kann auf die wachsende Anzahl selbstständiger Existenzen<br />
verweisen. Daher werden Anträge auf Gründungsförderung meist schnell bearbeitet.<br />
Voraussetzung ist freilich immer der (potenzielle) Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Falle der<br />
Arbeitslosigkeit. Wer nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) hat, erhält<br />
dagegen seit 1. Januar 2005 nur noch das so genannte Einstiegsgeld. Eine Ausnahme gilt für<br />
Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen: Sie erhalten den Gründungszuschuss<br />
sowie weitere Leistungen auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I.<br />
Wichtig: 90 Tage Rest-Anspruch<br />
Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Arbeitslosengeldanspruch in Höhe von<br />
noch mindestens 90 Tagen vorliegen (Ausnahme: Behinderte und von Behinderung Bedrohte).<br />
Wer bis zum 1. November 2006 allein wegen Unterschreitens dieser Mindestgrenze nicht an<br />
den Gründungszuschuss kommt, wird allerdings immerhin noch nach den alten Regelungen für<br />
das Überbrückungsgeld behandelt.<br />
Chancen realistisch einschätzen<br />
Bei aller Euphorie über die „Neue Selbstständigkeit“ und die entsprechenden Fördermöglichkeiten<br />
sollte nicht vergessen werden: Viele freie Journalisten verdienen<br />
unterdurchschnittlich – und der Durchschnitt liegt bei nur 1.800 Euro Gewinn monatlich.<br />
Weiterhin drängen zahlreiche arbeitslose Journalisten auf diesen Markt, in den auch viele<br />
stellungslose Akademiker streben. Wer Wert auf soziale Sicherheit, angemessene Bezahlung<br />
und langfristige Planung legt, wird diese in der Regel woanders suchen müssen. Ausnahmen<br />
gibt es freilich immer, und manche Freie verdienen auch überdurchschnittlich, der Normalfall<br />
ist es jedoch bei weitem nicht.<br />
Arbeitslosengeld wird verbraucht
Der Gründungszuschuss wird auf den Arbeitslosengeldanspruch voll angerechnet, das heißt:<br />
Jeder Tag, den man Gründungszuschuss bezieht, verbraucht einen Tag<br />
Arbeitslosengeldanspruch. Allerdings wird der Gründungszuschuss weitergezahlt, wenn der<br />
Arbeitslosengeldanspruch durch diese Anrechnung verbraucht ist. Wegen der Anrechnung wird<br />
dringend empfohlen, gleich mit dem Antrag auf Gründungszuschuss auch einen Antrag auf<br />
freiwillige Arbeitslosenversicherung zu stellen. Dazu gibt es gesonderte DJV-Infos unter<br />
www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de.<br />
Arbeitslosigkeit besser als gründen?<br />
In Sonderfällen kann die Arbeitslosigkeit finanziell vorteilhafter als eine vielleicht aussichtslose<br />
Existenzgründung sein. Das kann für solche Arbeitslose gelten, die schon vor der<br />
Arbeitslosigkeit neben ihrer Arbeitnehmertätigkeit selbstständig tätig waren. Sie brauchen sich<br />
ihre Einkünfte auch während der Arbeitslosigkeit nicht anrechnen zu lassen, jedenfalls nicht bis<br />
zur Höhe des damaligen Durchschnittseinkommens. Voraussetzung dafür: Die selbstständige<br />
Tätigkeit erfolgte innerhalb der letzten 18 Monate vor Arbeitslosmeldung mindestens zwölf<br />
Monate lang und liegt unter 15 Stunden pro Woche (§ 141 Absatz 3 SGB III). Der<br />
Mindestfreibetrag liegt allerdings entsprechend der allgemeinen Hinzuverdienstregelungen bei<br />
165 Euro monatlich, wobei bei Selbstständigen mit einer Betriebsausgabenpauschale von 30<br />
Prozent gearbeitet werden kann, wenn sie nicht höhere Kosten nachweisen kön-nen/wollen.<br />
Natürlich kann derjenige, der seine selbstständige journalistische Tätigkeit anrechnungsfrei<br />
fortführt, nicht wegen der gleichen Tätigkeit anschließend einen Gründungszuschuss<br />
beantragen, da dieser nur für neue Existenzgründungen gewährt wird!<br />
Sperrzeiten vermeiden<br />
Die Agentur für Arbeit kann gegenüber Arbeitslosen eine Sperrzeit für Leistungen verhängen,<br />
wenn sie ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet oder bestimmte Pflichten (Arbeitssuche,<br />
Meldepflichten etc.) verletzt haben. Diese dauert bei Eigenkündigung oder selbst veranlasstem<br />
Aufhebungsvertrag im Regelfall drei Monate. Eine Sperrzeit kann dabei nicht nur zur<br />
Reduzierung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I führen, sondern auch zur temporären<br />
Sperrung des Gründungszuschusses. Die Sperrzeit verkürzt allerdings nicht den Bezugszeitraum<br />
des Gründungszuschusses.<br />
Kündigt ein Redakteur beispielsweise aus eigener Unzufriedenheit mit der Arbeit oder vielleicht<br />
sogar, um sich selbstständig zu machen, kann eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten verhängt<br />
werden. In dieser Zeit kann weder Arbeitslosengeld I noch Gründungszuschuss bezogen<br />
werden. Gleichzeitig führt die Sperrzeit zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs. Er<br />
behält aber den vollen Anspruch auf Gründungszuschuss nach Ablauf der Sperrzeit.<br />
Selbstständigkeit in Sperrzeit und vor Förderung?<br />
Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit<br />
innerhalb der Sperrzeit den Gründungszuschuss auch nach Ende der Sperrzeit ausschließt.
Viele Experten meinen, dass der Anspruch dann trotzdem besteht. Da diese Frage aber<br />
risikobehaftet ist, sollte diese Frage mit der Arbeitsagentur vor Gründung in der Sperrzeit<br />
besprochen werden und deren Auskunft schriftlich notiert und von der Agentur<br />
gegengezeichnet werden.<br />
Außerdem hat es in der Vergangenheit Urteile zum Überbrückungsgeld gegeben, die<br />
nahelegen, dass eine Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit jedenfalls dann nicht vorliegt,<br />
wenn lediglich Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt wurden und die wöchentlichen<br />
unternehmerischen Aktivitäten unter 15 Stunden lagen. Allerdings kann man sich auf diese<br />
alte Rechtsprechung nicht uneingeschränkt verlassen, es besteht immer das Risiko, dass die<br />
Arbeitsagentur dennoch eine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit für gegeben sieht.<br />
Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses<br />
Kurzbeschreibung<br />
Mit dem Gründungszuschuss wird Existenzgründern, die durch Aufnahme einer<br />
selbstständigen Tätigkeit aus dem Leistungsvorbezug der Agentur für Arbeit ausscheiden bzw.<br />
ihn vermeiden, während einer Anlaufzeit der Existenzgründung lebensunterhaltssichernde<br />
Leistung gewährt. Entsprechendes gilt für Behinderte und von Behinderung bedrohte<br />
Menschen.<br />
Grundsätzliche Förderdauer (Phase I)<br />
Der Gründungszuschuss wird grundsätzlich für neun Monate gewährt. Er kann nicht gewährt<br />
werden, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum ruht (§§ 142 bis 144 SGB<br />
III), z. B. bei Zahlung von Kranken-oder Mutterschaftsgeld bzw. wenn der (ehemalige)<br />
Arbeitgeber für diesen Zeitraum noch Arbeits-oder Urlaubsentgelt zahlt, sowie eventuell bei<br />
Zahlung einer Abfindung wegen vorzeitiger Arbeitsaufgabe.<br />
Grundsätzliche Förderhöhe (Phase I)<br />
Die Leistung wird in Höhe des Betrages gewährt, den der Arbeitslose als Arbeitslosengeld I<br />
zuletzt bezogen hat oder als förderbarer Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen<br />
können, zuzüglich 300 Euro Gründungszuschuss. Beispiel: Arbeitslosengeld 1.000 Euro plus<br />
Gründungszuschuss macht 1.300 Euro (Auszahlungsbetrag). Liegen die Voraussetzungen für<br />
eine Minderung des Arbeitslosengeldes nach § 140 SGB III vor (verspätete Arbeitslosmeldung),<br />
so mindert sich in der Regel auch der Zeitraum des Gründungszuschusses.<br />
Fortgesetzter Mini-Zuschuss (Phase II)<br />
Der geförderte Existenzgründer kann nach Ablauf der neun Monate für weitere sechs Monate
monatlich gefördert werden, allerdings nur in Höhe von 300 Euro. Das heißt: Vom 10. bis<br />
15. Monat erfolgt keine zusätzliche Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes, es kommen<br />
also nur 300 Euro beim Gründer an.<br />
Die Fortsetzung dieses Mini-Zuschusses erfolgt aber nur, wenn der Gründer geeignete<br />
Unterlagen vorlegt, aus den der hinreichende Erfolg der Gründung zu erschließen ist. Die<br />
Gesetzesbegründung verlangt hier die Darlegung einer „intensiven Geschäftstätigkeit und<br />
hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten“. Bei begründeten Zweifeln kann die Agentur die<br />
erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.<br />
Steuer und Sozialversicherung<br />
Steuern: Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und auch vom Progressionsvorbehalt befreit, d.<br />
h. führt auch nicht zu einer Erhöhung der persönlichen Steuerquote (§ 3 Nr. 2<br />
Einkommensteuergesetz).<br />
Sozialversicherung: Wer den Gründungszuschuss erhält, ist ab dem Tag des offiziellen<br />
Leistungsbeginns nicht mehr über die Agentur für Arbeit versichert und sollte daher rechtzeitig<br />
vor Leistungsbezug einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse stellen (Tel.<br />
04421/75439), sofern eine freie journalistische Tätigkeit ausgeübt wird. Wichtig hierbei: Der<br />
Gründungszuschuss ist, weil steuerfrei, nicht als geschätztes und damit beitragspflichtiges<br />
Arbeitseinkommen anzugeben, sondern lediglich der erwartete Gewinn aus der freien Tätigkeit<br />
selbst. Wer noch keine Belege für eine freie Tätigkeit nachweisen kann, weil bisher und auch<br />
für die folgenden Wochen noch keine Auftraggeber vorhanden sind, muss mit der Ablehnung<br />
rechnen und sollte sich daher für eine Übergangszeit entweder freiwillig gesetzlich oder privat<br />
gegen Krankheit versichern.<br />
Antragsberechtigte<br />
1. Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben,<br />
2. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />
gefördert worden ist, wenn sie einen Anspruch in Höhe von mindestens noch<br />
90 Tagen Arbeitslosengeld haben.<br />
3. Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, die in die Selbstständigkeit<br />
starten (§§ 33 Absatz 3 Nr. 5 SGB IX, 57 SGB III), ohne dass es dabei auf Vorversicherung in<br />
der Arbeitslosenversicherung ankommt.<br />
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn noch keine 24 Monate seit der letzten Förderung einer<br />
Existenzgründung durch die Arbeitsagentur vergangen sind. Von dieser Frist kann aber in<br />
besonderen, „in der Person des Antragstellers liegenden Gründen“ abgesehen werden.<br />
Altersdiskriminierung inklusive
Trotz Debatten um ein Antidiskriminierungsgesetz sorgt der Gesetzgeber selbst für eine<br />
fragwürdige Altersdiskriminierung: Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, erhält keinen<br />
Gründungszuschuss. Ob das mit europäischem Recht vereinbar ist, werden vermutlich eines<br />
Tages die (auch europäischen) Gerichte klären.<br />
Antragstellung<br />
Anträge sind bei derjenigen Agentur für Arbeit zu stellen, bei welcher der Antragsteller<br />
entweder arbeitslos gemeldet ist oder sich im Fall der Arbeitslosigkeit melden müsste.<br />
Behinderte und von Behinderung Bedrohte stellen den Antrag bei ihrem Rehabilitationsträger<br />
nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX. Das können z. B. die Krankenkasse, Berufsgenossenschaft,<br />
BfA, Jugendhilfe oder Sozialämter sein. Zuständig für die Durchführung ist das Integrationsamt.<br />
Für behinderte erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist<br />
dagegen im Regelfall die Arbeitsagentur zuständig, § 6a SGB IX.<br />
Antragsfristen<br />
Der Antrag ist grundsätzlich vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Daher<br />
sollte der Antrag inhaltlich so formuliert werden, dass deutlich wird, dass es sich um eine neue<br />
Existenzgründung handelt. Wer also gelegentlich schon freie Aufträge erhalten hat, sollte<br />
entsprechend genug Argumente dafür finden, dass sein Vorhaben wirklich als neues Konzept<br />
gegenüber der alten Tätigkeit anzusehen ist: „Mein bisher schon gelegentliches freies Arbeiten<br />
wird im Rahmen der Existenzgründung entscheidend dadurch professionalisiert....“.<br />
Unterlagen<br />
Antragsunterlagen werden in der Regel nach einer persönlichen Erstberatung durch den<br />
zuständigen Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit ausgegeben. Dem ausgefüllten Antrag<br />
ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung<br />
beizufügen. Als fachkundige Stellen kommen die In-dustrie-und Handelskammern,<br />
<strong>Unternehmensberatung</strong>en und für DJV-Mitglieder auch die DJV-Landesverbände sowie die<br />
DJV-Bundesgeschäftsstelle in Frage.<br />
Erstberatung nur durch die Agentur für Arbeit<br />
Ratsuchende sollten sich zunächst bei ihrem Arbeitsvermittler (neudeutsch: „Fallmanager“)<br />
darüber informieren, ob sie leistungsberechtigt sind. Der DJV kann leider wegen der vielen<br />
Sonderfälle und permanenten Rechtsänderungen im Leistungsrecht eine Erstberatung nicht<br />
anbieten. Behinderte und von Behinderung Bedrohte wenden sich an ihren<br />
Rehabilitationsträger<br />
(s. o.).
Stellungnahme zur Existenzgründung<br />
Grundsätzlich wird von dem Antragsteller verlangt, dem Formular zur Stellungnahme ein<br />
schriftliches Konzept seines Vorhabens beizufügen. Darin sollten grundsätzliche Angaben zum<br />
angestrebten Unternehmen enthalten sein. Dazu gehören: Kurzbeschreibung des<br />
Existenzgründungsvorhabens, Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs,<br />
insbesondere zu Erfahrungen in der entsprechenden Branche, ein ausführlicher<br />
Finanzierungsplan, der den Zeitraum der nächsten fünf Jahre umfasst, eine Auflistung<br />
möglicher Kunden, ein Marketingkonzept, eine Wettbewerbsanalyse und Angaben des<br />
Antragstellers zur Selbstständigkeit der Tätigkeit.<br />
Persönlicher und beruflicher Werdegang<br />
Hierzu gehören der Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse, Nachweise über besondere<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten.<br />
Finanzierungsplan<br />
Hierzu zählt eine Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben des geplanten Unternehmens<br />
einschließlich der beabsichtigten Privatentnahmen (Einkommen). Einnahmen aus<br />
journalistischer Arbeit können auch dann eingesetzt werden, wenn zum Zeitpunkt der<br />
Antragstellung kein konkreter Auftrag vorliegt. Es handelt sich dabei notwendigerweise um<br />
eine Schätzung. Zu den Einnahmen gehört selbstverständlich in den ersten sechs Monaten<br />
auch der Gründungszuschuss. Zu den Ausgaben gehört eine Auflistung der Kosten zum Beispiel<br />
für Büro, Auto, Schreibwaren, Telefon, PC, Porto und Bewirtungskosten. Der Finanzierungsplan<br />
sollte auf fünf Jahre hin ausgerichtet sein. Dabei sollte die erwartete Umsatzentwicklung und<br />
Einkommenserwartung aufgezeigt werden. Dabei genügt es, dass die Beispielsrechnung mit<br />
einer genauen Aufschlüsselung der Kosten für ei<br />
nen einzigen Monat vorgelegt wird und dass im Übrigen für die weiteren Monate bzw. Jahre<br />
pauschal angegeben wird, welcher Gesamtumsatz bzw. welches Gesamteinkommen erwartet<br />
wird. Ein Kapitalbedarfsplan sollte zeigen, in welchem Umfang Kapital benötigt wird und aus<br />
welchen Quellen es stammen soll. Dabei ist natürlich auch die Sacheinlage (z.B. der eigene PC)<br />
als Kapitaleinlage denkbar.
Muster einer Einnahme-/Überschussrechnung<br />
Betriebsausgaben in Euro 15.400<br />
gesamt<br />
Miete 3.000<br />
Telekommunikation 2.800<br />
Reisekosten 3.000<br />
Abschreibungen 1.500<br />
Geringwertige Wirtschaftsgü 800<br />
ter<br />
Fotobedarf, Filme, Fotoarbei 750<br />
ten<br />
Versicherungen/Berufsverband 650<br />
Betriebsbedarf 600<br />
Umsatzsteuer, an das Finanz<br />
amt abgeführt 500<br />
Rechts-und Beratungskosten 500<br />
Fachliteratur 350<br />
Reparaturen 200<br />
Werbekosten 250<br />
Porto, Zustelldienste 200<br />
Bürobedarf 150<br />
EDV-Zubehör 100<br />
Geldverkehr Nebenkosten 50<br />
Betriebseinnahmen Euro 32.100<br />
gesamt<br />
Honorare 30.000<br />
zzgl. Umsatzsteuer 2.100<br />
Betriebseinnahmen 32.100<br />
./. Betriebsausgaben 15.400<br />
Gewinn 16.700<br />
Kundenkreise<br />
Hier sind mögliche Abnehmer der journalistischen Leistungen zu nennen. Dabei ist es auch<br />
zulässig, eine grobe Umschreibung von Auftraggebern zu geben, wenn die Angaben<br />
einigermaßen schlüssig erscheinen. Es sollten aber grundsätzlich mehrere Kunden genannt<br />
werden, es sei denn, dass der Antragsteller ein überzeugendes Konzept hat, nach dem er auch<br />
nur mit einem einzigen Auftraggeber erfolgreich zusammenarbeiten kann.
Wettbewerbssituation<br />
Die Beschreibung der Wettbewerbssituation sollte ein realistisches Bild des Antragstellers von<br />
seiner eigenen wirtschaftlichen Lage auf dem Geschäftsfeld freier Selbständigkeit geben. Der<br />
Antragsteller sollte zeigen, dass er sich bewusst ist, dass er sich in einen Wettbewerb mit<br />
anderen freien Journalisten begibt und darstellen, wie er sich dort eine eigene Position schaffen<br />
kann.<br />
Marketingkonzept<br />
Hier sind Angaben dazu zu machen, auf welche Weise sich der Antragsteller als freier Journalist<br />
vermarkten will. Typisches Marketing geschieht durch: Direktansprache von Redaktionen,<br />
eigene Website, Eintragung in Online-Datenbanken und Adresstaschenbücher (z.B.<br />
DJV-Taschenbuch Freie Journalisten), Veröffentlichung von Informationsblättern, Erstellung<br />
von Visitenkarten, Übernahme von öffentlich wirksamen Funktionen.<br />
Angaben zur Selbstständigkeit der Tätigkeit<br />
Der Antragsteller muss darlegen, wie er ein tatsächlich selbstständiges Unternehmen aufbauen<br />
will und die Gefahr der Scheinselbstständigkeit vermeidet. Selbstständigkeit liegt nicht vor,<br />
wenn der Antragsteller von einem Auftraggeber persönlich abhängig und in dessen Betrieb<br />
eingegliedert ist. Eine Selbstständigkeit im Sinne des Gründungszuschusses liegt nicht vor,<br />
wenn der Journalist in den sechs Monaten ausschließlich oder im Wesentlichen mit Sozialversicherungsbezügen<br />
für einen Auftraggeber arbeitet (wie es beispielsweise im Rundfunk mitunter<br />
der Fall ist).<br />
Die Bewertung des Konzepts<br />
Entscheidend ist, dass der zuständige Bearbeiter durch das Konzept die Überzeugung gewinnt,<br />
dass das geplante Vorhaben tragfähig ist, das heißt nach dem Ablauf der Förderung durch die<br />
Agentur für Arbeit fortbestehen kann. Diese Überzeugung wird letztlich nur durch eine<br />
Gesamtbetrachtung des Vorhabens gewonnen. So ist es zum Beispiel kein negatives Zeichen,<br />
wenn ein Existenzgründer in den ersten Monaten von deutlichen Anlaufverlusten ausgeht,<br />
sofern er nur darstellen kann, wie er kurz-und langfristig diese Anlaufkosten minimieren und<br />
eventuelle Schulden abtragen kann. Weiterhin wird berücksichtigt, dass namhafte<br />
Wirtschaftsinstitute von einer weiteren Expansion des Medienmarktes ausgehen und deswegen<br />
auch ungewöhnliche Vorhaben eine Erfolgsaussicht haben können.<br />
Freiwillige Arbeitslosenversicherung nutzen!<br />
Ab 1. Februar 2006 ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige<br />
möglich. Die Antragstellung ist aber nur in den ersten vier Wochen ab Existenzgründung,<br />
also dem offiziellen Leistungsbeginn möglich. Da der Bewilligungsbescheid<br />
häufig erst kommt, wenn der offizielle Bezugszeitraum schon begonnen<br />
hat, sollte ein entsprechender Antrag zeitgleich mit dem Antrag auf<br />
Gründungszuschuss gestellt werden.
Deutsche Rentenversicherung Telefon 0421 3407-0, Telefax 0421 3407-413<br />
Oldenburg-Bremen Service-Telefon 0800 100048028<br />
Geschäftsstelle Bremen<br />
info@drv-oldenburg-bremen.de<br />
Schwachhauser Heerstr. 34, 28209 Bremen<br />
Postfach 103707, 28037 Bremen<br />
www.drv-oldenburg-bremen.de<br />
Informationen<br />
zum Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit<br />
G320<br />
Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter,<br />
die Deutsche Rentenversicherung bewilligt Versicherten, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die<br />
Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung<br />
als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Gründungszuschuss.<br />
Ein Gründungszuschuss kann nur bewilligt werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen und Sie die weiteren Voraussetzungen für die Bewilligung eines<br />
Gründungszuschusses erfüllen.<br />
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Gründungszuschusses<br />
Die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen vor, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen<br />
Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />
wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.<br />
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind unter anderem erfüllt, wenn Sie<br />
eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen.<br />
Weitere Voraussetzungen für die Bewilligung eines Gründungszuschusses sind:<br />
Sie müssen bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit<br />
- einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches - SGB III - (zum Beispiel<br />
Arbeitslosengeld) haben oder<br />
- eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist.<br />
Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn Sie vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Leistung zur Teilhabe am<br />
Arbeitsleben durchgeführt haben.<br />
Darüber hinaus müssen Sie der Deutschen Rentenversicherung die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen. Zum<br />
Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen - siehe Ziffer 7 und<br />
Ziffer 8.<br />
Des Weiteren müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen - siehe Ziffer 3.<br />
Bestehen begründete Zweifel an Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, können wir die<br />
Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.<br />
Die selbständige Tätigkeit muss geeignet sein, Sie dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Sie müssen<br />
gesundheitlich in der Lage sein, die selbständige Tätigkeit auf Dauer auszuüben.<br />
Die selbständige Tätigkeit ist hauptberuflich auszuüben. Dies ist der Fall, wenn der zeitliche Schwerpunkt Ihrer beruflichen<br />
Tätigkeit auf der selbständigen Tätigkeit liegt.<br />
Wurde bereits die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Zahlung eines Gründungszuschusses gefördert, so kann in der<br />
Regel eine weitere Förderung frühestens nach 24 Monaten erfolgen. Von dieser Frist kann wegen besonderer in Ihrer Person<br />
liegender Gründe abgesehen werden.<br />
Ein Gründungszuschuss kann nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden.<br />
Höhe und Dauer des Gründungszuschusses<br />
Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von 9 Monaten gezahlt. Er setzt sich zusammen aus dem Betrag, den Sie als<br />
Arbeitslosengeld zuletzt bezogen haben oder bei Arbeitslosigkeit hätten beziehen können und einem pauschalen Betrag in Höhe<br />
von monatlich 300,00 Euro zu Ihrer sozialen Sicherung.<br />
Der Gründungszuschuss wird in monatlichen Beträgen nachträglich gezahlt.<br />
Der Gründungszuschuss kann für weitere 6 Monate in Höhe von monatlich 300,00 Euro gezahlt werden, wenn Sie vor Ablauf der<br />
9-monatigen ersten Förderphase Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Bei begründeten Zweifeln<br />
können wir erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.<br />
3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 1<br />
Stand: 13. / 14. August 2008
Wichtige Hinweise zum Versicherungsschutz<br />
Zu Fragen des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei<br />
Fragen zum Versicherungsschutz in der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Existenzgründer<br />
können einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Somit besteht die Möglichkeit, im Falle der Aufgabe des<br />
Unternehmens einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten oder aufzubauen. Um keine Fristen zu versäumen, wenden Sie<br />
sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit.<br />
Informationen zur Stellungnahme der fachkundigen Stelle (Ziffer 7 und Ziffer 8)<br />
Im Folgenden teilen wir Ihnen und der fachkundigen Stelle die Kriterien zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger<br />
Beschäftigung mit:<br />
Die selbständige Tätigkeit - dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit - ist gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und<br />
Arbeitszeit sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige arbeitet im eigenen Namen und für<br />
eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit (Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört<br />
regelmäßig der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlustes. Das Unternehmerrisiko kann aber auch schon im<br />
ungewissen Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall muss die Belastung mit Risiken aber mit einem<br />
deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen einhergehen.<br />
Dagegen kann scheinselbständig, das heißt faktisch abhängig beschäftigt sein, wer wirtschaftlich und persönlich im Regelfall nur<br />
an einen Auftraggeber gebunden ist, zum Beispiel durch Eingliederung in den organisierten Betriebsablauf und Arbeitsablauf des<br />
Auftraggebers und durch genaue Auftragsvorgaben und Terminvorgaben. Die Situation eines Scheinselbständigen gleicht der<br />
eines abhängigen Arbeitnehmers, der an das Weisungsrecht des Arbeitgebers und die Eingliederung in einen fremden Betrieb<br />
gebunden ist.<br />
Die folgenden Anhaltspunkte sind bei der Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung zu<br />
beachten. Dabei ist nicht nur auf einen einzigen Anhaltspunkt abzustellen, sondern eine Würdigung aller Umstände des<br />
Einzelfalles vorzunehmen.<br />
Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind zusammenfassend:<br />
Persönliche Abhängigkeit, insbesondere<br />
- örtliche Weisungsbindung,<br />
- zeitliche Weisungsbindung,<br />
- inhaltliche oder fachliche Weisungsbindung,<br />
Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers, insbesondere<br />
- Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers (personelle Eingliederung),<br />
- Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers (materielle Eingliederung),<br />
Fehlendes Unternehmerrisiko, insbesondere<br />
- keine eigene Unternehmensorganisation (keine eigenen Mitarbeiter und Geschäftsräume, kein eigenes Betriebskapital),<br />
- kein Auftreten am Markt (nur ein Auftraggeber),<br />
- keine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken (keine örtliche, zeitliche und inhaltliche unternehmerische Freiheit,<br />
kein eigener Kundenstamm, keine freie Preisgestaltung).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre Deutsche Rentenversicherung<br />
3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 1 Rs.<br />
Stand: 13. / 14. August 2008
Versicherungsnummer<br />
Kennzeichen<br />
(soweit bekannt)<br />
G320<br />
Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und Stellungnahme der<br />
fachkundigen Stelle<br />
Zusatzfragebogen zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe - Formular G100<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
1<br />
Beschreibung der selbständigen Tätigkeit<br />
Ich werde eine selbständige Tätigkeit aufnehmen:<br />
Beginn der Tätigkeit:<br />
Art der Tätigkeit:<br />
Ort der Tätigkeit (Anschrift):<br />
Ich werde die Tätigkeit hauptberuflich ausüben<br />
nein<br />
ja<br />
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt voraussichtlich mindestens<br />
Stunden.<br />
2 Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens<br />
3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 2<br />
Stand: 13. / 14. August 2008
3<br />
Darstellung der Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit<br />
(geeignete Nachweise bitte beifügen, zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate, Befähigungsnachweise)<br />
4 Weitere Angaben zur selbständigen Tätigkeit<br />
4.1<br />
Ich bin in eine persönliche Abhängigkeit eines Auftraggebers, insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder<br />
fachliche Weisungen eingebunden<br />
nein<br />
ja<br />
4.2<br />
Ich bin in die Organisation eines Auftraggebers, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des<br />
Auftraggebers oder durch die Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers eingebunden<br />
nein<br />
ja<br />
4.3<br />
Ich habe eine eigene Unternehmensorganisation (zum Beispiel eigene Mitarbeiter, eigene Geschäftsräume, eigenes<br />
Betriebskapital)<br />
nein<br />
ja<br />
4.4<br />
Ich trete am Markt eigenständig auf<br />
nein<br />
ja<br />
4.5<br />
Chancen und Risiken sind angemessen verteilt (zum Beispiel eine örtliche, zeitliche oder inhaltliche unternehmerische<br />
Freiheit, eigener Kundenstamm, freie Preisgestaltung)<br />
nein<br />
ja<br />
4.6<br />
Es handelt sich um die Übernahme eines bestehenden Betriebes oder den Eintritt in einen solchen<br />
nein<br />
ja<br />
3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 2 Rs.<br />
Stand: 13. / 14. August 2008
4.7<br />
Bei der Tätigkeit handelt es sich um:<br />
leichte Arbeit<br />
Die Tätigkeit wird überwiegend<br />
mittelschwere Arbeit<br />
schwere Arbeit.<br />
im Sitzen Prozent im Stehen Prozent im Gehen Prozent ausgeübt.<br />
Ungünstige Bedingungen bei Ausübung der selbständigen Tätigkeit:<br />
Die Arbeit erfordert häufiges Bücken, Tragen schwerer Lasten beziehungsweise sie ist in Zwangshaltungen zu verrichten:<br />
nein<br />
ja, nähere Angaben:<br />
4.8<br />
Ich habe an einem Existenzgründerseminar teilgenommen<br />
nein<br />
ja<br />
4.9<br />
Ich habe bereits in der Vergangenheit Gründungszuschuss, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss zur<br />
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten<br />
nein<br />
ja, letzter Bezug bis<br />
und von welcher Stelle?<br />
5 Angaben zu Leistungen der Agentur für Arbeit<br />
5.1 Ich bin arbeitslos seit:<br />
5.2<br />
Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen von der Agentur für Arbeit<br />
(zum Beispiel Arbeitslosengeld)<br />
nein<br />
ja<br />
bitte Leistungsbescheid beifügen!<br />
5.3<br />
Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit übe ich eine Beschäftigung aus, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />
gefördert wird<br />
nein<br />
ja<br />
6 Erklärung und Information<br />
Ich versichere, dass ich sämtliche Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe. Mir ist bekannt, dass wissentlich falsche Angaben<br />
die Erbringung von Leistungen ausschließen können. Ich werde der Deutschen Rentenversicherung unverzüglich alle<br />
Änderungen mitteilen, die Auswirkungen auf die Leistung haben könnten. Ich bin darüber informiert, dass der Deutschen<br />
Rentenversicherung durch die Abgabe einer fachkundigen Stellungnahme keine Kosten entstehen dürfen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers<br />
Anlagen<br />
X<br />
Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit<br />
Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) oder beim Finanzamt<br />
(für freiberufliche Tätigkeiten)<br />
Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle (im handwerklichen oder<br />
handwerksnahen Bereich)<br />
3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 3<br />
Stand: 13. / 14. August 2008
7 Hinweis zur Einholung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung<br />
Von einer fachkundigen Stelle ist nachfolgend eine Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung einzuholen.<br />
Anschließend ist der Antrag an die Deutsche Rentenversicherung zu senden.<br />
Fachkundige Stellen sind:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Industrie- und Handelskammer<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter, Unternehmensberater<br />
Handwerkskammer<br />
Geldinstitut<br />
Fachverband<br />
sonstige berufständische Kammer (zum Beispiel Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und Architektenkammer)<br />
Rechtsanwalt (soweit auf Wirtschaftsrecht spezialisiert)<br />
Als Grundlage für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:<br />
-<br />
-<br />
-<br />
-<br />
Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens (siehe Ziffer 2)<br />
Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweis)<br />
Kapitalsbedarfsplan und Finanzierungsplan (gegebenenfalls mit Hilfestellung der fachkundigen Stelle)<br />
Umsatzvorschau und Rentabilitätsvorschau (gegebenenfalls mit Hilfestellung der fachkundigen Stelle)<br />
8<br />
Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 33 Abs. 3 Nr. 5 des<br />
Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) in Verbindung mit § 57 des Dritten Buches des<br />
Sozialgesetzbuches (SGB III)<br />
Zur Person<br />
Sind die Voraussetzungen für das Existenzgründungsvorhaben in fachlicher und branchenspezifischer Hinsicht gegeben?<br />
nein<br />
ja<br />
Sind die Voraussetzungen für das Existenzgründungsvorhaben in kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht<br />
gegeben?<br />
nein<br />
ja<br />
Sind die Zulassungsvoraussetzungen (zum Beispiel Konzession, Eintragung in das Handelsregister, in die Handwerksrolle) für<br />
das Existenzgründungsvorhaben gegeben?<br />
nein<br />
ja<br />
Zum Vorhaben<br />
Erscheint das Leistungsangebot - auch in absehbarer Zeit - konkurrenzfähig?<br />
nein<br />
ja<br />
Schätzt der Existenzgründer die voraussichtlichen Umsätze realistisch ein?<br />
nein<br />
ja<br />
Schätzt der Existenzgründer die voraussichtlichen Betriebsergebnisse vor Steuern realistisch ein?<br />
nein<br />
ja<br />
Schätzt der Existenzgründer den voraussichtlichen Kapitalbedarf realistisch ein?<br />
nein<br />
ja<br />
Kann das zu erwartende Einkommen dem Existenzgründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?<br />
nein<br />
ja<br />
3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 3 Rs.<br />
Stand: 13. / 14. August 2008
An der Selbständigkeit der Tätigkeit bestehen insbesondere Zweifel, weil<br />
örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungsbindung besteht;<br />
Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers gegeben ist;<br />
keine eigene Unternehmensorganisation (zum Beispiel kein Auftreten am Markt, keine angemessene Verteilung von<br />
Chancen und Risiken) vorliegt.<br />
Erscheint mit dem Vorhaben der Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt realisierbar?<br />
nein<br />
ja<br />
Falls nein, bitte kurze Begründung (gegebenenfalls auf einem Beiblatt):<br />
Diese Stellungnahme wurde von der fachkundigen Stelle gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III nach Durchsicht der vorgelegten<br />
Unterlagen sowie aufgrund der vom Antragsteller gemachten Angaben abgegeben.<br />
Datum, Stempel und Unterschrift der fachkundigen Stelle<br />
3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 4<br />
Stand: 13. / 14. August 2008
Geschäftsanweisungen GZ<br />
Gründungszuschuss (GZ)<br />
nach § 57 SGB III<br />
Geschäftsanweisungen<br />
(Stand: 1. August 2009)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Rechtsanwendung<br />
Gesetzliche Bezeichnung Seite<br />
Grundlage<br />
§ 57 Gründungszuschuss 2<br />
57.10 Definition selbständige Tätigkeit 3<br />
57.11 Hauptberufliche Tätigkeit 3<br />
57.12 Territorialitätsprinzip 3<br />
57.21 Fachkundige Stelle 3<br />
57.22 Nachweis der unternehmerischen Eignung 3<br />
57.23 Alg-Anspruchsdauer nach § 127 Abs. 3 3<br />
57.31 Ruhenstatbestände 3<br />
§ 58 Dauer und Höhe der Förderung 4<br />
58.11 Anrechnung von Nebeneinkommen 4<br />
58.12 Steuerliche Behandlung 4<br />
58.21 Weitere Förderung 4<br />
Verfahren<br />
V.GZ.01 Zuständigkeit 5<br />
V.GZ.02 Dokumentation 5<br />
V.GZ.03 Ablage und Aufbewahrung der Vorgänge 5<br />
V.GZ.04 Einziehungsverfahren 5<br />
V.GZ.05 Dezentrale Mittelbewirtschaftung 5<br />
V.GZ.06 Nachweis der Selbständigkeit 5<br />
V.GZ.07 Minderung der Alg-Anspruchsdauer 5<br />
V.GZ.08 Alg-Anspruchsdauer nach § 127 Abs. 3 5<br />
Stand: August 2009
Geschäftsanweisungen GZ<br />
§ 57<br />
Gründungszuschuss<br />
(1) Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die<br />
Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der<br />
Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.<br />
(2) Ein Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer<br />
1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit<br />
a) einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch hat oder<br />
b) eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach diesem Buch<br />
gefördert worden ist,<br />
2. bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen<br />
Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 beruht, von mindestens 90 Tagen verfügt,<br />
3. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und<br />
4. seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.<br />
Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer<br />
fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und<br />
Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.<br />
Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen<br />
Tätigkeit, kann die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur<br />
Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.<br />
(3) Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 142 bis 144<br />
vorliegen oder vorgelegen hätten.<br />
(4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer<br />
selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann<br />
wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.<br />
(5) Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das Lebensjahr für den Anspruch auf<br />
Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches vollenden, keinen Anspruch auf einen<br />
Gründungszuschuss.<br />
Stand: August 2009
Geschäftsanweisungen GZ<br />
57.10<br />
Die selbständige Tätigkeit – dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit - ist<br />
gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie die<br />
Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige arbeitet im<br />
eigenen Namen und für eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko<br />
seiner Tätigkeit (Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört regelmäßig<br />
der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlustes. Das<br />
Unternehmerrisiko kann aber auch schon im ungewissen Erfolg des Einsatzes<br />
der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall muss die Belastung mit Risiken<br />
aber mit einem deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen<br />
einhergehen.<br />
Definition selbständige<br />
Tätigkeit<br />
57.11<br />
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die<br />
Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme<br />
oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche<br />
Selbständigkeit ein. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich<br />
ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe<br />
in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden.<br />
Hauptberufliche<br />
Tätigkeit<br />
57.12<br />
Gefördert wird nur die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im<br />
Geltungsbereich des SGB III.<br />
Territorialitätsprinzip<br />
57.21<br />
Der Antragsteller muss nach der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle die<br />
persönlichen, fachlichen und materiellen Voraussetzungen für die erfolgreiche<br />
Ausübung der selbständigen Tätigkeit erfüllen. Grundlage dieser Stellungnahme<br />
sind in der Regel:<br />
− aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens,<br />
− Lebenslauf (einschließlich ggf. notwendiger Befähigungsnachweise),<br />
− Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,<br />
− Umsatz und Rentabilitätsvorschau,<br />
− Angaben des Existenzgründungswilligen zur Selbständigkeit<br />
der Tätigkeit.<br />
Fachkundige<br />
Stelle<br />
57.22<br />
57.23<br />
Der Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen<br />
Tätigkeit kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische<br />
Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen<br />
zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Bestehen nach der Darlegung<br />
begründete Zweifel an der Eignung, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an<br />
Maßnahmen der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der<br />
Existenzgründung verlangen. Begründete Zweifel setzen das Vorliegen von<br />
konkreten Anhaltspunkten bzw. objektivierbaren Einwänden voraus. Wird die<br />
Teilnahme an einer solchen Maßnahme verweigert oder die Maßnahme nicht<br />
erfolgreich abgeschlossen, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines<br />
Gründungszuschusses nicht vor.<br />
(1) Verfügt der Antragsteller bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nur über<br />
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer ausschließlich auf der<br />
Neuregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte<br />
nach § 127 Abs. 3 beruht, kann ein Gründungszuschuss nicht gewährt werden.<br />
Dies gilt somit auch, wenn sich ein neuer kurzer Anspruch nach § 127 Abs. 3 um<br />
einen Restanspruch aus einem kurzen Anspruch verlängert.<br />
Nachweis der unternehmerischen<br />
Eignung<br />
Alg-Anspruchsdauer<br />
nach<br />
§ 127 Abs. 3<br />
(2) Verlängert sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 127 Abs. 3 um die<br />
Dauer eines Restanpruchs nach § 127 Abs. 2, kann bei Vorliegen der sonstigen<br />
Voraussetzungen ein Gründungszuschuss gewährt werden.<br />
57.31<br />
(1) Nach dem Ablauf von Ruhenszeiträumen gem. §§ 142 bis 144 ist bei<br />
Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Gründungszuschuss gem. § 58<br />
Abs. 1 für die Dauer von neun Monaten zu leisten.<br />
Ruhenstatbestände<br />
(2) Wird die selbständige Tätigkeit bereits während eines Ruhenszeitraums gem.<br />
§§ 142 bis 144 aufgenommen, wird der Gründungszuschuss erst nach Ablauf<br />
dieses Zeitraums geleistet.<br />
Stand: August 2009
Geschäftsanweisungen GZ<br />
§ 58<br />
Dauer und Höhe der Förderung<br />
(1) Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von neun Monaten in Höhe des Betrages, den der<br />
Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich von monatlich 300 EURO, geleistet.<br />
(2) Der Gründungszuschuss kann für weitere sechs Monate in Höhe von monatlich 300 EURO geleistet<br />
werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.<br />
Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer<br />
fachkundigen Stelle verlangen.<br />
58.11<br />
Hat der Arbeitslose unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine<br />
kurzzeitige Beschäftigung ständig ausgeübt (§ 141) und wurde das zuletzt<br />
bezogene Alg wegen des daraus erzielten Arbeitsentgelts gemindert, ist das<br />
so verminderte Alg für die Berechnung des Gründungszuschusses<br />
maßgebend. Ausgenommen sind nur gelegentliche kurzzeitige<br />
Beschäftigungen.<br />
Anrechnung von<br />
Nebeneinkommen<br />
58.12<br />
Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)<br />
steuerfrei. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).<br />
Steuerliche<br />
Behandlung<br />
58.21<br />
(1) Existenzgründungen können nur weiter gefördert werden, wenn eine<br />
intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten<br />
vorliegen. Dazu ist der Agentur für Arbeit ein aussagekräftiger schriftlicher<br />
Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit sowie deren Umfang vorzulegen,<br />
in dem die unternehmerischen Aktivitäten der vergangenen Monate<br />
dargestellt werden, sowie eine Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben.<br />
Ergänzend dazu können weitere Unterlagen angefordert werden (z.B.<br />
Ausblick auf die Entwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu den<br />
Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen).<br />
(2) Für die Antragstellung auf Weitergewährung des Gründungszuschusses<br />
gilt die Verjährungsfrist nach § 45 Abs. 1 SGB I.<br />
Weitere Förderung<br />
Stand: August 2009
Geschäftsanweisungen GZ<br />
Verfahren<br />
V.GZ.01<br />
Über Anträge auf Gewährung von Gründungszuschuss entscheidet die<br />
Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt des<br />
leistungsbegründenden Ereignisses seinen Wohnsitz hat. Die<br />
Geschäftsführung der ZAV entscheidet für den dort betreuten Personenkreis.<br />
Zuständigkeit<br />
V.GZ.02<br />
Die in coSachNT erfassten Förderdaten werden durch die Schnittstelle<br />
zwischen coSachNT und VerBIS in VerBIS unter der Rubrik „Maßnahme und<br />
Leistungen“ angezeigt.<br />
Dokumentation<br />
V.GZ.03<br />
V.GZ.04<br />
Die für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Unterlagen sind im<br />
Bearbeitungsbüro AN abzulegen. Für die Aufbewahrung und Vernichtung<br />
zahlungsbegründender Unterlagen zu Kassenanordnungen ist § 2 Abs. 2<br />
Anhang 14 KBest zu beachten.<br />
In den Fällen, in denen für Leistungen an Arbeitnehmer ein Einziehungsverfahren<br />
einzuleiten ist, sind die Antragsunterlagen, die Bewilligungsverfügung,<br />
die Einziehungsverfügung und alle weiteren mit der Erstattung<br />
zusammenhängenden Vorgänge in der Leistungsakte des Bearbeitungsbüros<br />
AN abzuheften. Die Fachvermittlungseinrichtungen leiten der Wohnort-<br />
Agentur für Arbeit die Einziehungs- und Änderungsverfügung zu.<br />
Ablage und<br />
Aufbewahrung der<br />
Vorgänge<br />
Einziehungsverfahren<br />
V.GZ.05<br />
Die dezentrale Mittelbewirtschaftung erfolgt bei Kapitel 3 Titel 681 15<br />
(Phase 1) / 681 19 (Phase 2) ausschließlich über das IT-Verfahren FINAS-HB<br />
(Festlegungsbuchung bei Bewilligung der Leistung). Die Auszahlung gemäß<br />
§ 337 Abs. 2 SGB III ist mit Daueranordnung vorzunehmen. Dabei ist sicher<br />
zu stellen, dass die Zahlung dem Konto des Antragstellers am Fälligkeitstag<br />
gutgeschrieben ist.<br />
dezentrale Mittelbewirtschaftung<br />
V.GZ.06<br />
(1) Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist z. B. durch die<br />
Gewerbeanmeldung bei Gewerbebetrieben – § 14 Gewerbeordnung – bzw.<br />
durch eine Bestätigung der Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit – § 18<br />
Einkommensteuergesetz – ausgestellt vom zuständigen Finanzamt,<br />
nachzuweisen.<br />
Nachweis der<br />
Selbständigkeit<br />
(2) Die Ausübung des Gewerbes im handwerklichen bzw. handwerksnahen<br />
Bereich ist in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer einzutragen und<br />
hierüber eine Bestätigung vorzulegen.<br />
V.GZ.07<br />
Wird über Anträge auf einen Gründungszuschuss nicht im Bearbeitungsbüro<br />
AN entschieden, ist das Bearbeitungsbüro AN zeitnah entsprechend zu<br />
informieren (z.B. Beginn der selbständigen Tätigkeit, Beginn und (vorzeitiges)<br />
Ende der Förderung). In ELBa-AW ist der Beginn der selbständigen Tätigkeit<br />
sowie im Bemerkungsfeld der Bewilligungszeitraum des Gründungszuschusses<br />
zu dokumentieren. Nach Ende des Bewilligungszeitraumes bzw.<br />
nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit ist der Bewilligungszeitraum mit<br />
dem Zeitnachweis „GZ“ einzutragen.<br />
Minderung der Alg-<br />
Anspruchsdauer<br />
V.GZ.08<br />
Beruht die Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld ausschließlich auf<br />
§ 127 Abs. 3, gibt das Bearbeitungsbüro AN folgenden Hinweis im Feld<br />
„Sperrvermerke“ im IT-Verfahren VerBIS ein: Alg nach § 127 Abs. 3 ab<br />
„Datum“.<br />
Alg-Anspruchsdauer<br />
nach<br />
§ 127 Abs. 3<br />
Stand: August 2009
Aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
GründerZeiten<br />
Informationen zur Existenzgründung und -sicherung<br />
Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen<br />
Nr. 16<br />
Thema: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit<br />
Ratschläge zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit<br />
Berater machen Mut und helfen<br />
weiter<br />
Je länger die Phase der Arbeitslosigkeit<br />
dauert, je mehr Bewerbungen man<br />
ohne Erfolg verschickt hat, desto unsi -<br />
cherer fühlt man sich. Treten nun<br />
während der Vorbereitungen auf die<br />
Inhalt<br />
Die rasante Veränderung in der Ar beits -<br />
welt – neue Märkte, neue Techno lo -<br />
gien, neue Anforderungen an Arbeit -<br />
nehmer – haben nicht nur zu mehr Ar -<br />
beitsplätzen geführt. Viele Men schen<br />
haben ihren Arbeitsplatz auch verlo -<br />
ren. Wer über 40 Jahre alt ist und in<br />
einer Führungsposition war, hat nur<br />
eine geringe Chance, wieder einen entsprechenden<br />
Arbeitsplatz zu finden.<br />
Vielen erscheint der Weg in die berufliche<br />
Selbständigkeit ein Ausweg aus<br />
der drohenden Langzeit arbeits losig -<br />
keit zu sein. Allerdings ist nicht jeder,<br />
der ein eigenes Unternehmen gründen<br />
will, dafür geeignet. Und nicht jeder<br />
Versuch, eine selbständige Existenz aus<br />
der Arbeitslosigkeit zu gründen, ist<br />
erfolgreich.<br />
Selbständigkeit als<br />
Berufswunsch<br />
Arbeitslosigkeit oder der drohende<br />
Verlust des Arbeitsplatzes als einziges<br />
Motiv für eine Unterneh mens grün -<br />
dung ist keine Erfolg versprechende<br />
Startposition. Die Idee und der Antrieb,<br />
sich selbständig zu machen, sollten<br />
schon vorher, während der Berufs tä tig -<br />
keit, gereift sein. Die künftige Exis tenz -<br />
gründerin bzw. der künftige Existenz -<br />
gründer sollte im alten Ar beits ver hält nis<br />
bereits kreativ und eigenver ant wort lich<br />
gearbeitet haben.<br />
Arbeitslosengeld nach<br />
Unternehmensaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . .2<br />
Existenzgründung aus<br />
Arbeitslosigkeit: Der Gründungs -<br />
zuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />
Versicherungen bei Gründungen<br />
aus der Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
Vorbereitung, Weiterbildung,<br />
Coaching . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
Übersichten:<br />
Auf einen Blick: Gründungszuschuss<br />
und Einstiegsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .I<br />
Fachkundige Stellungnahme . . . . . . . . . . .II<br />
Existenzgründung aus der<br />
Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .III<br />
Von der Arbeitslosigkeit in die<br />
Selbständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .IV<br />
Finanzierung von Kleingründungen . . .5<br />
Wenn die Förderung ausläuft . . . . . . . . . .6<br />
Übersicht Kleinstkredite . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
Freiwillige Arbeitslosenversicherung<br />
für Selbständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
Tipps für Gründungen aus der<br />
Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
Sind Sie ein Unternehmertyp? . . . . . . . . . .8<br />
Print- und Online-Informationen . . . . . . .8
2<br />
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
Gründung Schwierigkeiten auf, z. B.<br />
harte, kontroverse Verhandlungen mit<br />
Kreditinstituten oder Ämtern, dann ist<br />
die Gründerin oder der Gründer unter<br />
Umständen schnell frustriert und hat<br />
zu wenig Selbst ver trauen, um sich und<br />
seine Ge schäfts idee überzeugend zu<br />
verkaufen. In dieser Situation helfen<br />
professionelle Berater. Das Angebot an<br />
Beratungs leis tungen und Hilfe stellun -<br />
gen für poten zielle Existenzgründer ist<br />
vielfältig. Es reicht von Tagesseminaren<br />
über mehrwöchige Schulungen bis zu<br />
Pro gram men, die eine langfristige<br />
„Rund um“-Betreuung und Begleitung<br />
während und nach der Gründung an -<br />
bieten. Be raterinnen und Berater der<br />
Agenturen für Arbeit, Kammern, Grün -<br />
dungs ini tia tiven usw. helfen festzu -<br />
stellen, ob die geplante Unternehmung<br />
überhaupt lebensfähig ist und ob der<br />
zukünftige Gründer die nötigen persönli<br />
chen und fachlichen Voraus setzun -<br />
gen mitbringt.<br />
Auf die Unternehmer -<br />
persönlichkeit kommt es an<br />
Für Arbeitslose und von Arbeits losig -<br />
keit Bedrohte, die den Weg in die<br />
Selbständigkeit einschlagen wollen,<br />
gelten Kriterien, die auch alle anderen<br />
Gründer erfüllen müssen: Eigen initia -<br />
tive, Entscheidungsfreudigkeit und<br />
Durchhaltewillen sind wichtige per sönliche<br />
Voraussetzungen. Die Gründer<br />
müssen kreativ und lernfähig sein,<br />
Spaß an den eigenen Ideen haben, sich<br />
mit der eigenen Tätigkeit identifizieren<br />
und bereitwillig das unternehmerische<br />
Risiko tragen. Die zukünftigen Unter -<br />
nehmer sollten bereits Berufs er fah -<br />
rung gesammelt haben, Mitarbeiter<br />
füh ren können und die Branche, in der<br />
sie sich selbständig machen möchten,<br />
gut kennen. Ihre Grundeinstellung sollte<br />
sein: „Ich habe den Ehrgeiz, besser<br />
als die anderen zu werden.“<br />
Stimmt die Gründungsidee?<br />
Viele Arbeitslose gründen aus der Not<br />
heraus Unternehmen, die kaum Überlebenschancen<br />
haben. Wichtig ist also:<br />
Zunächst prüfen, ob die persönlichen<br />
Voraussetzungen stimmen und ob die<br />
Gründungsidee tragfähig ist.<br />
Problem „Eigenkapital“<br />
Arbeitslose verfügen oft nicht über das<br />
erforderliche Eigenkapital, um von<br />
Banken und Sparkassen ein (höheres)<br />
Gründungsdarlehen zu bekommen. In<br />
der Regel ist ein Eigenkapitalanteil von<br />
rund 15 Prozent der beabsichtigten<br />
Investitionssumme Voraussetzung.<br />
Öffentliche Förderhilfen<br />
Die Bundesagentur für Arbeit gewährt<br />
den Gründungszuschuss für Arbeits -<br />
lose, die sich selbständig machen<br />
(vgl. S. 3).<br />
Vor zweifelhaften Angeboten<br />
hüten<br />
Dubiose Franchise-Vertreter nutzen die<br />
Ahnungslosigkeit vieler Arbeitsloser<br />
aus: Sobald der zukünftige Gründer<br />
Existenzbeihilfen oder andere För der -<br />
gel der erhalten hat, treten sie mit einem<br />
vermeintlich sicheren Franchise kon zept<br />
und ohne Referenzen an den Gründer<br />
heran, handeln einen Vertrag mit ihm<br />
aus, kassieren „Franchise ge bühren“<br />
und „machen sich an schlie ßend aus<br />
dem Staub“.<br />
Tipp: Vor Unterzeichnung des Ver -<br />
trags z. B. beim Deutschen Franchise-<br />
Verband und beim Franchise-Nehmer-<br />
Verband informieren (s. hierzu auch<br />
BMWi-GründerZeiten Nr. 4 „Franchise“).<br />
Vorsicht ist auch bei Network-Mar -<br />
ke ting oder auch Multi-Level-Marketing<br />
geboten. Häufig findet man klein ge -<br />
druckte Anzeigen in der Tageszeitung,<br />
in denen mit utopischen Ein kunfts -<br />
möglich keiten neue Teilnehmer an ge -<br />
worben werden. Insbesondere poten -<br />
zielle Existenzgründer sind bevorzugte<br />
Klientel für solche Strukturvertriebe.<br />
Der jeweils in der Hierarchie höher<br />
eingestufte Verkäufer verdient an den<br />
Umsätzen seiner „down line“ kräftig<br />
mit. Ziel ist es also, möglichst schnell<br />
möglichst viele Networker zu gewinnen.<br />
Die Gewinnversprechen sind<br />
dabei meist vollkommen utopisch.<br />
Gut geplant ist halb<br />
gewonnen<br />
Eine Untersuchung des Instituts für Ar -<br />
beitsmarkt- und Berufsforschung zeigt:<br />
Kaum einer der von der Bundesagentur<br />
für Arbeit geförderten Gründer schei -<br />
tert an fachlichen Mängeln. Defizite<br />
bestehen vielmehr in der unterneh -<br />
merischen Kompetenz. Eine weitere<br />
Schwäche liegt im Finanzierungs be -<br />
reich. Das Er gebnis der Studie macht<br />
deutlich: Je besser der Unternehmer<br />
die Gründung vorbereitet hat, je mehr<br />
Informationen er gesammelt hat, je<br />
qualifizierter er beraten und geschult<br />
wurde, desto geringer ist das Risiko,<br />
insolvent zu werden.<br />
Arbeitslosengeld nach Unternehmensaufgabe<br />
Quelle: Wilfried Tönnis,<br />
Institut für Existenzgründung,<br />
Roetgen<br />
Beruflich Selbständige, die ihre Tätigkeit wieder aufgeben und arbeitslos<br />
werden, haben weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Der<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld ist vor weniger als vier Jahren entstanden und<br />
nicht durch die Anrechnung auf den Gründungszuschuss aufgebraucht<br />
worden.<br />
Sollte kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld mehr bestehen und durch<br />
eine eventuelle freiwillige Weiterversicherung auf Antrag auch kein neuer<br />
Anspruch entstanden sein, kann bei Hilfebedürftigkeit das Arbeitslosengeld II<br />
beantragt werden. Dies ist auch möglich, ohne die Selbständigkeit aufzugeben.<br />
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)<br />
In der Regel haben Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die mit dem<br />
Gründungszuschuss in die Selbständigkeit gestartet sind, bei Aufgabe der Selb -<br />
stän digkeit keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld mehr, da sich der An spruch<br />
auf Arbeitslosengeld für jeden Tag, den der Gründungszuschuss zur Sicherung<br />
des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung geleistet wird (maximal<br />
neun Monate), um einen Tag verringert. Es ist sinnvoll, eine freiwillige Weiter -<br />
versicherung in der Arbeitslosenversicherung zu beantragen.
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
3<br />
Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit:<br />
Der Gründungszuschuss<br />
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />
können durch den Gründungs zuschuss<br />
gefördert werden. Der Gründungs zu -<br />
schuss ist – kurz gefasst – für alle Grün -<br />
de rin nen und Gründer gedacht, die<br />
einen Anspruch auf Arbeits losen geld<br />
von mindestens 90 Tagen haben (Ach -<br />
tung: kein ALG II) und sich beruflich<br />
selbständig machen möchten.<br />
Der Gründungszuschuss:<br />
Förderung in zwei Phasen<br />
Insgesamt beträgt die Förderdauer bis<br />
zu 15 Monate. Sie ist in zwei Phasen<br />
un terteilt:<br />
3 Phase 1: Viele Jung unterneh me -<br />
rin nen und -unternehmer erwirtschaf -<br />
ten in der Anlaufphase noch keinen<br />
ausrei chenden Umsatz, um ihre priva -<br />
ten Lebenshaltungskosten davon be -<br />
strei ten zu können. Der neue Grün -<br />
dungs zu schuss trägt dem Rechnung. In<br />
den er sten neun Monaten nach dem<br />
Unter neh mens start erhalten Grün de -<br />
rinnen und Gründer daher Leistungen<br />
in Höhe ihres individuellen monat li -<br />
chen Ar beits losengeldes. Zusätzlich<br />
gibt es eine monatliche Pauschale von<br />
300 Euro, damit sie sich so freiwillig in<br />
den ge setzlichen Sozialversicherungen<br />
absichern können.<br />
3 Phase 2: Nach Ablauf der ersten<br />
neun Monate kann sich eine zweite Förderphase<br />
von weiteren sechs Mo na ten<br />
Gründungen in Deutschland<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
158.096<br />
125.919<br />
anschließen. In diesem Zeitraum wird<br />
nur noch die Pauschale von 300 Euro<br />
für die Sozialversicherung gezahlt.<br />
Allerdings müssen Gründerinnen und<br />
Gründer vor Beginn der zweiten För -<br />
derphase ihre Geschäftstätigkeit und<br />
ihre hauptberuflichen unter neh me ri -<br />
schen Aktivitäten nachweisen.<br />
Voraussetzungen für den neuen<br />
Gründungszuschuss<br />
3 Gründung im Haupterwerb: Es<br />
wer den nur Haupterwerbsgründungen<br />
gefördert (also keine Neben erwerbs -<br />
gründungen), die einen Arbeitsumfang<br />
von mindestens 15 Stunden pro Woche<br />
haben müssen.<br />
3 Arbeitslosengeld beziehen: Ge -<br />
fördert wird nur, wer auch tatsächlich<br />
arbeitslos ist und bei Aufnahme der<br />
selbständigen Tätigkeit noch einen An -<br />
spruch auf Arbeitslosengeld von min -<br />
destens 90 Tagen hat. Gründe rin nen<br />
und Gründer, die den neuen Grün -<br />
dungs zuschuss beantragen möchten,<br />
müssen durch die Existenzgründung<br />
ihre Arbeitslosigkeit beenden. Ein di -<br />
rek ter Übergang von einer Ange stell -<br />
ten tätigkeit in eine geförderte Selb -<br />
stän dig keit ist also nicht möglich.<br />
3 Anspruch auf Arbeitslosengeld:<br />
Ein noch bestehender Anspruch auf<br />
Arbeitslosengeld wird während der<br />
143.741<br />
119.213<br />
Förderung vollständig verbraucht. Wer<br />
sich allerdings freiwillig in der Arbeits -<br />
losenversicherung weiterversichert,<br />
kann einen neuen Anspruch auf Ar -<br />
beits losengeld erwerben.<br />
3 Fachkundige Stellungnahme:<br />
Ein Antrag auf Gründungszuschuss<br />
kann nur bewilligt werden, wenn<br />
Grün derinnen und Gründer die posi ti ve<br />
Stellungnahme einer fachkundigen<br />
Stelle vorlegen. Diese Stellungnahme<br />
gibt Auskunft über die Tragfähigkeit<br />
des Existenzgründungsvorhabens.<br />
Fachkundige Stellen sind z. B. Industrieund<br />
Handelskammern, Handwerks -<br />
kammern, Kreditinstitute oder Grün -<br />
dungs zentren.<br />
3 Persönliche und fachliche<br />
Eignung: Außerdem müssen Antrag -<br />
steller die für sie zuständige Agentur<br />
für Arbeit von ihrer persönlichen und<br />
fachlichen Eignung überzeugen. Sollten<br />
Zweifel an der Eignung bestehen, kann<br />
von dem Antragsteller verlangt wer den,<br />
an einer Maßnahme zur Eignungs fest -<br />
stellung oder an einem Existenz grün -<br />
dungskurs teilzunehmen.<br />
Sperrzeit<br />
Arbeitnehmer, die ohne wichtigen<br />
Grund ihr bestehendes Arbeits ver hält -<br />
nis selbst kündigen, um sich selbstän dig<br />
zu machen, erhalten für die Dauer von<br />
drei Monaten keine För de rung („Sperr -<br />
zeit“). Sofern die hauptberufliche Selb -<br />
ständigkeit dann schon innerhalb der<br />
Sperrzeit begonnen wird, erhält der<br />
Gründer den Grün dungs zuschuss je -<br />
doch nach Ablauf der Sperr zeit für volle<br />
neun Monate.<br />
50.000<br />
32.177<br />
24.528<br />
0<br />
2007 2008<br />
Gründungen insgesamt<br />
Gründungszuschuss<br />
Einstiegsgeld<br />
Quelle:Bundesagentur für Arbeit, Januar 2009; Berechnungen des IfM Bonn
4<br />
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
I<br />
Versicherungen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />
Rentenversicherung<br />
Grundsätzlich gilt: Bestimmte Selb stän -<br />
dige sind in der gesetzlichen Ren ten -<br />
ver sicherung versicherungspflichtig.<br />
Hierzu gehören vor allem selbständige<br />
Handwerker, Pflegepersonen, Hausge -<br />
werbetreibende, Künstler oder Publi -<br />
zisten oder auch arbeitnehmerähnliche<br />
Selbständige. Alle Selb stän dige, die<br />
nicht versicherungspflichtig sind, ha -<br />
ben die Möglichkeit, auf Antrag rentenversicherungspflichtig<br />
zu wer den oder<br />
freiwillige Beiträge in die gesetzliche<br />
Rentenversicherung einzuzahlen.<br />
Krankenversicherung<br />
Grundsätzlich gilt: Existenzgründer<br />
kön nen ihre Absicherung in der Kran -<br />
ken ver sicherung frei wählen. Sie müs sen<br />
nicht in der gesetzlichen Kranken ver si -<br />
che rung ver sichert sein. Bei Er fül lung<br />
von Vor ver sicherungszeiten ist aber<br />
eine freiwillige Versicherung bei einer<br />
gesetzlichen Krankenversicherung möglich.<br />
Alter na tive: eine private Kran ken -<br />
versicherung.<br />
Arbeitslosengeld<br />
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld be -<br />
zieh en und nur eine geringfügige selb -<br />
stän dige Tätigkeit ausüben (Ver dienst<br />
unter 400 Euro im Monat), sind über<br />
die Arbeitsagentur renten- und kran -<br />
ken versichert.<br />
Arbeitslosenversicherung für<br />
Selbständige<br />
Selbständige, die sich freiwillig in der<br />
Arbeitslosenversicherung weiterversi -<br />
chern möchten, müssen vor Auf nah me<br />
ihrer Tätigkeit in einem Versiche rungs -<br />
pflichtverhältnis, z. B. einem Beschäfti -<br />
gungsverhältnis, gestanden haben.<br />
Kann diese versicherungspflichtige Zeit<br />
nicht oder nicht ausreichend nachge -<br />
wiesen werden, wird auch der Bezug<br />
einer Ent geltersatzleistung wie z. B. Ar -<br />
beitslosen geld als Voraussetzung ak zeptiert.<br />
Der Antrag auf Weiter versi che -<br />
rung in der Arbeitslosen versiche rung<br />
muss innerhalb des ersten Monats nach<br />
Aufnahme der Selbständigkeit bei der<br />
Arbeits agen tur am Wohnort gestellt<br />
werden. Weitere Details auf Seite 6.<br />
Gründungszuschuss<br />
Arbeitslose, die den Gründungs zu schuss<br />
erhalten, sind dann in der ge setz lichen<br />
Rentenversicherung versiche rungs -<br />
pflich tig, wenn sie bestimmten Berufs -<br />
gruppen angehören (s. o.). Alle an deren<br />
können sich von der Renten ver siche -<br />
rung befreien lassen oder frei willige<br />
Bei träge einzahlen. Die bisher erwor be -<br />
nen Rentenansprüche bleiben erhalten.<br />
Arbeitslose, die den Gründungs zu -<br />
schuss erhalten, müssen sich selbst kran -<br />
kenversichern. Wählen sie weiter hin die<br />
gesetzliche Kranken ver si che rung, kön -<br />
nen sie günstige Kondi tio nen erhalten.<br />
Sie können sich auch privat versichern.<br />
Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />
Arbeitslose, die ALG II beziehen, sind in<br />
der Regel über die ARGE renten- und<br />
krankenversichert. Bei geringem Ein -<br />
kommen prüft die Krankenkasse, ob<br />
eine Familienversicherung in Betracht<br />
kommt.<br />
Vorbereitung, Weiterbildung, Coaching<br />
Vorbereitung auf eine<br />
Existenzgründung<br />
Zur Vorbereitung auf eine Existenz -<br />
grün dung werden vielerorts Existenz -<br />
grün dungsseminare angeboten. Ziel:<br />
den Teil neh mern grund legende Kennt -<br />
nisse und Infor ma tionen zu vermitteln,<br />
die sie für ihr Existenz gründungs vor ha -<br />
ben benö ti gen (z. B. Notwendigkeit von<br />
Markt- und Standortanalysen, Produktplatzierung,<br />
Rentabilitätsvorschau/-<br />
rechnung, Grundlagen Unternehmens-,<br />
Steuer recht, Finan zie rungs möglich kei -<br />
ten). Darüber hinaus sollen die Semi nar -<br />
teil nehmer aber auch befähigt werden,<br />
das neu erworbene Wissen praktisch<br />
umzusetzen, um sich als Existenzgründer<br />
am Markt etablie ren zu können. Das<br />
Sozial gesetzbuch Drit tes Buch (SGB III)<br />
sieht hierzu u.a. fol gende För der ungs -<br />
möglich keiten vor:<br />
Maßnahmen zur Heranführung an<br />
eine selbständige Tätigkeit<br />
Die Agenturen für Arbeit können im<br />
Rah men der Maßnahmen zur Akti vie -<br />
rung und beruflichen Eingliederung<br />
auch die Teilnahme an Maßnahmen zur<br />
Heran führung an eine selbständige<br />
Tätigkeit fördern. Auf die Förderung<br />
solcher Maßnahmen besteht grundsätzlich<br />
kein Rechtsanspruch, vielmehr<br />
liegt es im jeweiligen Ermessen der<br />
Agentur für Arbeit vor Ort, ob und in<br />
welche Maß nahme der Kunde zuge wie -<br />
sen wird. Nähere Informationen hierzu<br />
erhalten Sie von Ihrer Agentur für<br />
Arbeit.<br />
Weiterbildungsmaßnahmen<br />
Daneben besteht bei Seminaren, die be -<br />
rufliche Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
erhalten, erweitern oder der techni -<br />
schen Entwicklung anpassen und den<br />
Teilnehmern grundlegende Kenntnisse<br />
und Informationen vermit teln, die sie<br />
für ihr Existenzgründungsvorhaben be -<br />
nötigen, grund sätzlich auch die Mög -<br />
lichkeit einer Weiterbildungsförderung<br />
(§§ 77 ff. SGB III). Die Förderung richtet<br />
sich an Arbeit neh mer, bei de nen eine<br />
Weiter bil dung not wen dig ist, um sie<br />
bei Ar beits losig keit be ruf lich einzu glie -<br />
dern oder eine droh ende Arbeits losig -<br />
keit abzuwenden. Sie umfasst bei Vorlie<br />
gen der För der voraus setzungen die<br />
Übernahme der Weiter bil dungs kos ten<br />
(Lehr gangs-, Fahr- und Kinder be treu -<br />
ungs kosten so wie Kosten für auswär ti -<br />
ge Unterbrin gung und Ver pfle gung)<br />
und die Zah lung von Arbeits losengeld<br />
bei beruflicher Weiter bil dung. Eine<br />
Förde rung setzt ne ben einer vorheri gen<br />
Beratung durch die Agentur für Arbeit<br />
auch voraus, dass Bildungsanbieter und<br />
Lehrgang für die Weiter bil dungs för de -<br />
rung nach dem SGB III zugelassen sind.<br />
Weitere Infor ma tio nen erhalten Sie bei<br />
Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.<br />
Coaching<br />
Für Bezieher des Gründungszuschusses<br />
besteht die Möglichkeit, im ersten Jahr<br />
der Selbständigkeit im Rahmen des Pro -<br />
gramms „Gründercoaching Deutsch -<br />
land“ durch die KfW Mittelstandsbank<br />
gefördert zu werden. Die Leistungen<br />
werden aus Mitteln des Europäi schen<br />
Sozialfonds finanziert.
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
Übersicht<br />
I<br />
Auf einen Blick: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld<br />
Gründungszuschuss<br />
Recht Sozialgesetzbuch III §§ 57 und 58, Existenzgründung ab 1.8.2006<br />
Voraussetzungen<br />
Einkünfte<br />
Versicherung<br />
Steuer<br />
Gründungszuschuss beantragen<br />
3 für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit mit mindestens drei Monaten<br />
Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Start in eine hauptberufliche Selbständigkeit<br />
3 Stellungnahme einer fachkundigen Stelle<br />
3 Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
1. Phase: neun Monate individuelles Arbeitslosengeld plus 300 Euro<br />
Sozial versicherungspauschale<br />
2. Phase: sechs Monate Sozialversicherungspauschale von 300 Euro<br />
3 keine Rentenversicherungspflicht<br />
3 günstige Konditionen in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Gründungszuschuss muss nicht versteuert werden<br />
Agentur für Arbeit<br />
Einstiegsgeld und Existenzgründung<br />
Recht<br />
Voraussetzungen<br />
Einkünfte<br />
Versicherung<br />
Steuer<br />
Sozialgesetzbuch II; Grundsicherung für Arbeitssuchende, § 16b, 16c<br />
3 für ALG II-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit hauptberuflich selbständig<br />
machen wollen<br />
3 Gewährung liegt im Ermessen des Trägers der Grundsicherung vor Ort<br />
(Agentur für Arbeit, Kommune, Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur<br />
und Kommune)<br />
3 als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II und/oder zu tatsächlichen oder erwarteten<br />
Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit<br />
3 Höhe und Dauer der Zahlung des Einstiegsgeldes richtet sich nach der Dauer<br />
der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft<br />
3 Förderdauer: 12 Monate (kann auf 24 Monate verlängert werden)<br />
3 Wenn ALG II: Rentenversicherung: Pflichtversicherung in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung<br />
3 Wenn ALG II: Kranken- und Pflegeversicherung über ARGE<br />
3 Ohne ALG II: Rentenversicherung: keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung<br />
3 Ohne ALG II: Kranken- und Pflegeversicherung: Versicherung gesetzlich oder privat<br />
3 Einstiegsgeld muss nicht versteuert werden<br />
Einstiegsgeld beantragen Träger der Grundsicherung vor Ort (Agentur für Arbeit, Kommune, Arbeits -<br />
gemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune)<br />
Quelle: BMWi/Telemark Rostock
II<br />
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
Übersicht<br />
Fachkundige Stellungnahme<br />
Wer den Gründungszuschuss erhalten möchte, muss die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Trag fä hig keit eines<br />
Gründungsvorhabens vor legen.<br />
Fahrplan<br />
3 Antrag bei der Arbeitsagentur auf Gründungszuschuss stellen<br />
3 Erarbeitung der Businessplan-Un ter lagen (auf Antrags for mu lar vermerkt)<br />
3 Abgabe der Unterlagen zusammen mit einer Kopie des Antrags für den Grün dungs zuschuss bei der fachkundigen Stelle<br />
3 Dauer der Bearbeitung durch fachkundige Stelle: in aller Regel nicht län ger als 14 Tage; in 80 Prozent der Fälle sind die<br />
eingereichten Busi ness pläne nicht schlüssig, so dass die fachkun digen Stellen den Gründer zu einem Gespräch einladen<br />
und ihm bei der Verbesserung seines Businessplans helfen.<br />
3 Kosten: Die fachkundige Stellung nahme ist meist kostenpflichtig (auch die Kammern bieten sie zukünftigen<br />
Kammermitgliedern nicht mehr immer kostenlos an). Erkundigen Sie sich. Vergleichen Sie die Kostensätze<br />
(meist zwischen 100 und 300 Euro).<br />
3 vollständigen Antrag bei der Ar beitsagentur auf Gründungs zuschuss einreichen<br />
Fachkundige Stellen<br />
3 Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer<br />
3 Berufsständische Kammer (z. B. Innung)<br />
3 Fachverband (z. B. freie Berufe)<br />
3 Bank oder Sparkasse<br />
3 sonstige, z. B. Steuerberater, Wirt schaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter, Unternehmensberater<br />
Kernpunkte der Tragfähigkeits prüfung<br />
3 Hat der Gründer ausreichende Fach- und Branchenkenntnisse?<br />
3 Hat der Gründer ausreichendes kauf männisches und unter neh me ri sches Know-how?<br />
3 Sind alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (z. B. Kon zes sion, Eintrag in die Handwerks rolle)?<br />
3 Ist die Geschäftsidee konkurrenzfähig?<br />
3 Sind die geschätzten Umsätze realistisch?<br />
3 Sind die geschätzten Kosten realistisch?<br />
3 Ist der geschätzte Gewinn realistisch?<br />
3 Ist der errechnete Kapitalbedarf realistisch?<br />
3 Kann der Gründer diesen Kapitalbedarf finanzieren?<br />
3 Hat er finanzielle Reserven und kann Durststrecken überbrücken?<br />
3 Wird das zu erwartende Ein kom men dem Gründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?<br />
Bei der Arbeitsagentur vorlegen<br />
3 Kurzbeschreibung des Exis tenz gründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee<br />
3 Lebenslauf (einschließlich Zeug nisse und Befähigungsnachweise)<br />
3 Kapitalbedarfsplan<br />
3 Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)<br />
3 Umsatz- und Rentabilitätsvorschau<br />
3 fachkundige Stellungnahme<br />
3 ggf. Begründung der letzten Ge schäftsaufgabe<br />
3 ggf. Bescheinigung über Teil nah me an einem Existenz grün dungs seminar<br />
3 Gewerbeanmeldung oder An mel dung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt<br />
Quelle: BMWi, 2006
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
Übersicht<br />
III<br />
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit<br />
Fragen<br />
Warum will ich mich überhaupt<br />
selbständig machen?<br />
Antworten<br />
Prüfen Sie die eigene Motivation.<br />
Was interessiert mich?<br />
Was kann ich?<br />
Was will ich machen?<br />
Was habe ich gelernt?<br />
Lohnt es sich überhaupt, selbständig zu werden?<br />
Welche Agentur für Arbeit ist für<br />
Existenzgründung zuständig?<br />
Prüfen Sie, ob Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen zu Ihrer Geschäftsidee<br />
passen.<br />
Da Arbeitslose häufig ihre Chance außerhalb des gelernten Berufes<br />
suchen, gibt es bei den Kreditgesprächen Probleme, die Sachkunde<br />
unter Beweis zu stellen. Hierauf sollten Sie vorbereitet sein.<br />
Die Anforderungen sind hoch. Die wöchentliche Arbeits zeit von 60<br />
Stunden und mehr wird in den ersten Jahren keine Ausnahme sein.<br />
Ohne Vorgesetzte zu arbeiten, ist eine ver lockende Aussicht. Beden ken<br />
Sie, dass Sie deren Arbeits leistung nun mit erbringen müssen.<br />
Die Agentur für Arbeit am Wohnort.<br />
Wer ist Ansprechpartner in der Agentur<br />
für Arbeit?<br />
Was muss ich beim ersten Kontakt alles<br />
mitbringen?<br />
Welche Möglichkeiten der Unterstützung<br />
bietet die Agentur für Arbeit?<br />
Welche Voraussetzungen muss ich<br />
erfüllen?<br />
Wie viele Stunden darf ich vor der Gründung<br />
für (in) meine(r) Firma arbeiten?<br />
Gibt es eine Altersbeschränkung?<br />
Was passiert, wenn die Gründung nicht gelingt?<br />
Ihr Berater in der Agentur für Arbeit (Vermittler) oder speziell eingerichtete<br />
Beratungsstellen.<br />
Den Vermittler direkt ansprechen, Gründungsidee erzählen, Form -<br />
blätter für Existenzgründung vom Vermittler anfordern. Für die Ge wäh -<br />
rung des Gründungszuschusses erwartet die Agen tur für Arbeit von<br />
Ihnen ein Gutachten von einer fachkundigen Stelle.<br />
Klären Sie gemeinsam mit dem Vermittler die Möglichkeit für:<br />
• Beratung • Gründungszuschuss • Seminare • Coaching •<br />
Schulung • örtliche Sonderleistungen<br />
Unterstützung erhalten Arbeitslose, die arbeitslos gemeldet sind und<br />
Arbeitslosengeld beziehen.<br />
Unter 15 Stunden pro Woche, unabhängig davon, ob Geld erwirtschaftet<br />
wird oder nicht. Einnahmen sind generell mit der Agentur für Arbeit<br />
zu verrechnen.<br />
Grundsätzlich nicht.<br />
Sollte die selbständige Tätigkeit aufgegeben werden und tritt erneut<br />
Arbeitslosigkeit ein, kann der Restanspruch auf Leistungen häufig<br />
wieder geltend gemacht werden. Achtung: Den genannten Zeitraum<br />
für diese Rückmeldung erfragen Sie bitte vor Ihrer Gründung bei<br />
Ihrem Ver mittler, da es unterschiedliche Fristen in Abhängigkeit zur<br />
Leistung gibt.<br />
Quelle: ENIGMA Gründungszentrum Hamburg/Gründungszentrum der Agentur für Arbeit Hamburg
IV<br />
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
Übersicht<br />
Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit<br />
Schritte Ansprechpartner Fördermöglichkeiten/Kriterien<br />
1. Gründungsidee<br />
vorhanden<br />
2. Informations- und<br />
Orientie rungs phase<br />
3 Informationen über Existenz -<br />
gründung sammeln<br />
3 Überprüfen: Ist die Gründung<br />
einer Existenz realistisch?<br />
Besteht eine langfristige<br />
Perspektive?<br />
3. Motivationsphase<br />
3 persönliche und fachliche<br />
Qualifikationen nochmals<br />
überprüfen, ggf. weitere<br />
Fortbildung/Beratung<br />
4. Fortbildungs- und<br />
Beratungsphase<br />
Agentur für Arbeit<br />
3 über Pläne der Existenzgründung<br />
informieren<br />
3 vorher über (Neben-)Tätigkeit<br />
(Einkünfte) informieren<br />
Allgemeine Information<br />
Bundesministerium für Wirtschaft und<br />
Technologie (BMWi), Länderwirtschafts -<br />
ministerien, Industrie- und Handels -<br />
kammern (IHK), Handwerkskammern<br />
(HWK), (Berufs-)Verbände, Agenturen<br />
für Arbeit, Wirtschaftsförderämter,<br />
-gesellschaften, Agenturen/Initiativen<br />
für Gründungen, Gleichstellungsstellen,<br />
Beratungsstellen „Frau und Beruf“,<br />
KfW Mittelstandsbank<br />
Schulung und Beratung<br />
IHKs, HWKs, Technologie- und Gründer<br />
zentren, Unternehmensberater,<br />
Agen turen/Institutionen für Grün dun -<br />
gen, Selbsthilfe- und private Initiativen,<br />
Steuerberater, Wirtschafts prüfer,<br />
Rechts anwälte, Kreditinstitute,<br />
Fachverbände<br />
Informations- und Schulungs veranstaltungen<br />
Inhalt: erste und allgemeine Orientie rung für<br />
Existenzgründer und -festiger<br />
Veranstalter: IHKs, HWKs, Verbände,<br />
kommerzielle Beratungs-/Schulungs -<br />
unternehmen usw.<br />
Kosten: Teilnahmegebühren können durch den<br />
Bund bezuschusst werden<br />
Existenzgründungsseminare<br />
Inhalt: grundlegende Kenntnisse und Infor ma -<br />
tionen für ein Existenz grün dungs vorhaben<br />
Veranstalter: Agenturen für Arbeit<br />
Kosten: kostenlos<br />
Existenzgründungsberatung<br />
Inhalt: wenn Sie noch nicht selbständig sind:<br />
individuelle Beratung zu allen wirtschaftlichen<br />
und technischen Pro blemen Ihrer Gründung,<br />
Weiterbildung, Coaching<br />
Veranstalter/Berater: IHKs, HWKs, Ver bände,<br />
kommerzielle Beratungs unter nehmen usw.<br />
Kosten: bei Kammern und Verbänden i.d.R.<br />
kostenlos; ggf. Zuschuss durch Programme der<br />
Bundesländer<br />
ca. 12 Monate<br />
5. Unternehmensplan<br />
3 Entwickeln und Ausarbeiten<br />
des Gründungskonzepts,<br />
u. a.:<br />
– Geschäftsidee weiterentwickeln<br />
– Markt/Konkurrenz<br />
analysieren<br />
– Management/Geschäftsführung<br />
vorstellen<br />
– Personaleinsatz planen<br />
– Marketingstrategien<br />
entwickeln<br />
– Rechtsform/Organisation<br />
festlegen<br />
– Chancen/Risiken abwägen<br />
– Finanzplan erstellen, ggf.<br />
öffentliche Fördermittel<br />
beantragen<br />
Beratung und Prüfung<br />
IHKs, HWKs, Hausbank,<br />
KfW Mittelstandsbank<br />
Informationen<br />
BMWi-Broschüre „Starthilfe –<br />
Der erfolgreiche Weg in die Selb -<br />
ständigkeit“<br />
BMWi-Gründerportal<br />
www.existenzgruender.de<br />
BMWi-Infoletter GründerZeiten<br />
Nr. 6 „Existenzgründungsfinanzierung“,<br />
Nr. 17 „Gründungskonzept/Businessplan“<br />
CD-ROM Softwarepaket<br />
(Gründungs planer, Unternehmens -<br />
planer, Infothek)<br />
Trainings- und Weiter bildungs maßnahmen<br />
Inhalt: grundlegende Kenntnisse und Fertig kei -<br />
ten zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit<br />
Veranstalter: Agenturen für Arbeit<br />
Kosten: finanzielle Förderung (Ermessens leistung)<br />
Förderkredite u. a.<br />
Mikro-Darlehen, Startgeld, ERP-Unter nehmer -<br />
kapital für Gründer, KfW Unternehmerkredit<br />
Gründungszuschuss<br />
Leistungen in Höhe des individuellen monatlichen<br />
Arbeitslosengeldes in den ersten neun<br />
Monaten nach dem Unternehmensstart, zusätzlich<br />
eine monatliche Pauschale von 300 Euro zur<br />
Finanzierung der Sozialversicherungen; nach<br />
Ablauf der neun Monate ggf. weitere sechs<br />
Monate die Pauschale von 300 Euro für die<br />
Sozialversicherung<br />
6. Gründung<br />
3 Weiterentwicklung und<br />
Überprüfung des Unternehmenskonzepts<br />
3 Kunden finden und binden<br />
3 Marketing betreiben<br />
Beratung und Weiterbildung<br />
IHKs, HWKs, Unternehmensberater,<br />
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,<br />
Rechtsanwälte, Kreditinstitute,<br />
Fachverbände<br />
Existenzaufbauberatung<br />
Inhalt: in den ersten drei Jahren nach Grün dung;<br />
Rat zu wirtschaftlichen, organisatorischen und<br />
technischen Problemen der Betriebsführung<br />
Veranstalter/Berater: s. Existenz gründungsberatung<br />
Kosten: (s. Existenzgründungsberatung)<br />
Coaching<br />
Inhalt: Begleitung während der Selb stän digkeit<br />
Veranstalter: Agenturen für Arbeit, KfW<br />
Mittelstandsbank<br />
Kosten Agenturen für Arbeit: Erstattung von<br />
Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten<br />
(Ermessensleistung)<br />
Kosten KfW Mittelstandsbank: Zuschuss zum<br />
Beraterhonorar durch Programm „Gründer -<br />
coaching Deutschland<br />
Quellen: BMWi, Bundesagentur für Arbeit
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
5<br />
Finanzierung von Kleingründungen<br />
StartGeld<br />
der KfW Mittel standsbank:<br />
Investitionsbedarf bis 50.000 Euro<br />
Das StartGeld der KfW Mittel standsbank<br />
ist ebenfalls ein zinsgünstiges Dar -<br />
lehen für Kleingründer, deren Investi -<br />
tionsbedarf nicht mehr als 50.000 Euro<br />
beträgt. Bei dem Vorhaben muss es sich<br />
um eine gewerbliche oder freiberufliche<br />
Existenzgründung handeln. Das<br />
Besondere: Sie brauchen als Antrag -<br />
steller in der Regel nur geringe Sicherheiten<br />
zur Verfügung zu stellen, da die<br />
KfW Mittelstandsbank gemeinsam mit<br />
dem Europäischen Investitionsfonds zu<br />
80 Prozent gegenüber der Bank für die<br />
Rückzahlung Ihres Darlehens haftet.<br />
Gefördert werden auch Gründungen,<br />
die zunächst im Nebenerwerb geführt<br />
werden. Voraussetzung ist aber, dass<br />
aus der Nebenerwerbsgründung nach<br />
maximal vier Jahren ein Voll erwerbs -<br />
betrieb geworden ist. StartGeld kann<br />
nur für die eigentliche Gründungs -<br />
finan zierung (nicht für die Existenz -<br />
festi gung) in Anspruch genommen<br />
wer den.<br />
Einstiegsgeld:<br />
für ALG-II-Empfänger<br />
ALG-II-Empfänger können vom Träger<br />
der Grundsicherung vor Ort (Jobcenter,<br />
ARGE, zugelassener kommunaler Trä ger)<br />
für den Schritt in die Selbstän dig keit das<br />
Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegs geld<br />
kann bei Aufnahme einer selbständigen<br />
Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeits losen -<br />
geld II gewährt werden. Das Einstiegs -<br />
geld kann auch gewährt werden, wenn<br />
die Hilfebedürftigkeit durch oder nach<br />
Aufnahme der Erwerb s tätigkeit entfällt.<br />
Es kann aber nur gewährt werden, wenn<br />
zu erwarten ist, dass die selbständige<br />
Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und<br />
die Hilfe bedürftigkeit durch die selbständige<br />
Tätigkeit innerhalb eines ange -<br />
mes sen en Zeitraums dauerhaft überwun<br />
den oder verringert wird. Zur Beur -<br />
teilung der Tragfähigkeit der selbstän di -<br />
gen Tätigkeit wird die Stellung nahme<br />
einer fachkundigen Stelle verlangt.<br />
Hinsichtlich der Höhe des Ein stiegs -<br />
geldes ist der Fallmanager nicht ge bun -<br />
den. Sie orientiert sich an der Ar beits -<br />
losig keitsdauer und der Größe der Be -<br />
darfs gemeinschaft des Arbeit ssu chen -<br />
den. Die Bundesagentur für Arbeit<br />
empfiehlt ihren Agenturen eine Orien -<br />
tie rung an den Regelsätzen des Ar beits -<br />
losen geldes II (z. B. 60 Prozent bei<br />
einem Paar).<br />
Darüber hinaus können zusätzliche<br />
Existenzgründungshilfen (Zuschüsse<br />
oder Darlehen) für die Beschaffung von<br />
Sachgütern gewährt werden, die für die<br />
Ausübung der selbständigen Tätigkeit<br />
notwendig und angemessen sind.<br />
Zuschüsse dürfen einen Betrag von<br />
5.000 Euro nicht übersteigen.<br />
Allerdings handelt es sich hier um<br />
eine so genannte Kann-Regelung.<br />
Das heißt: Es gibt keinen Rechts an -<br />
spruch auf diese Leistung.<br />
Kleinstkredite<br />
Für viele Gründerinnen und Grün der<br />
reicht ein Startkapital von maximal<br />
5.000 Euro. Dies betrifft 46 Prozent der<br />
Vollerwerbsgründer und 68 Prozent der<br />
Nebenerwerbsgründer (KfW-Grün -<br />
dungs monitor 2008). Selbst solche ge -<br />
ringen Summen von der Bank gelie hen<br />
zu bekommen, ist für sie den noch oft<br />
schwierig: Erstens haben ge ra de viele<br />
Kleinkreditnehmer keine oder geringe<br />
Sicherheiten. Zweitens lohnt sich bei<br />
Förderkrediten für die Bank der Ar beitsaufwand<br />
kaum. Sie lehnt ab.<br />
In Deutschland sind derzeit über<br />
20 Programme (zum Teil auf Bundes-,<br />
zum Teil auf Landes- und auf kommu naler<br />
Ebene) bekannt, die solche Klein- und<br />
Kleinstkredite ausgeben. Sehr viele An -<br />
gebote sind allerdings aus verga be rechtlichen<br />
Gründen an bestimmte Förder -<br />
bedingungen (wie z. B. Alter, Status der<br />
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />
Anteil an den jeweiligen Gründergruppen in %<br />
18<br />
31<br />
Arbeitslosigkeit) geknüpft, die nur von<br />
einer geringen Zahl von Klein unter neh -<br />
mern erfüllt werden. Fast alle Pro gram -<br />
me richten sich zu dem an Gründe rin -<br />
nen und Gründer bzw. Unter nehmen in<br />
der Startphase, nicht an be ste hende<br />
Unternehmen. Besondere Micro -<br />
lending-Angebote sollen die beste hen -<br />
den Kreditlücken schließen. Typisch für<br />
Microlending-Anbieter sind:<br />
3 Erfolgsprognose: Im Vorder -<br />
grund steht die unternehmerische<br />
Persön lich keit, weitaus weniger der<br />
formale Nach weis von Qualifikationen<br />
durch Zeugnisse, Dokumente usw.<br />
3 Sicherheiten: Eine flexible Be si -<br />
che rung der Kredite, die auch von vermögenslosen<br />
Kleinstunternehmern<br />
geleistet werden kann, ist möglich.<br />
3 Kreditstufen: Kredite werden in<br />
Stu fen vergeben, je nach Bedarf des<br />
Kre dit nehmers und an seiner Rück zah -<br />
lungsfähigkeit orientiert. Der Kre di t -<br />
nehmer weiß, dass der Zugang zu weiteren<br />
Kleinstkrediten erhalten bleibt,<br />
solange er die vorherigen vertragsge -<br />
mäß zurückbezahlt hat.<br />
3 Krisenintervention: Micro -<br />
lending-Anbieter suchen bei Krisen<br />
gemeinsam mit den Kreditnehmern<br />
nach Lösungen, die den Erhalt der Un -<br />
ternehmung ermöglichen. Übersicht<br />
über Kleinstkredit-Angebote von Bund<br />
und Ländern im Internet unter<br />
www.existenzgruender.de (unter<br />
Förderprogramme/Kleinstkredite).<br />
Alle Gründer Vollerwerbsgründer Nebenerwerbsgründer<br />
8<br />
Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2008
6<br />
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
Freiwillige Arbeitslosenversicherung<br />
für Selbständige<br />
Selbständige, die sich freiwillig in der<br />
Arbeitslosenversicherung weiter versichern<br />
möchten, müssen vor Auf nah -<br />
me ihrer Tätigkeit innerhalb der letz -<br />
ten 24 Monate mindestens 12 Mo nate in<br />
einem Versicherungs pflicht verhältnis<br />
nach dem SGB III, z. B. einem Beschäf -<br />
tig ungs verhältnis, gestanden haben.<br />
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich<br />
um ein durchgehendes versiche rungs -<br />
pflich tiges Beschäftigungs ver hältnis<br />
handelt oder ob einzelne Beschäfti -<br />
gun gen zusammengerechnet<br />
werden.<br />
Kann diese versicherungspflichtige<br />
Zeit nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen<br />
werden, wird auch der Bezug<br />
einer Entgeltersatzleistung wie z. B.<br />
Arbeitslosengeld als Voraussetzung<br />
akzeptiert.<br />
3 Beitragshöhe 2009:<br />
Selbständige in Westdeutschland<br />
müssen 17,64 Euro monatlich in die<br />
freiwillige Arbeitslosenversicherung<br />
einzahlen; für Selbständige in Ost -<br />
deutschland beläuft sich der Beitrag<br />
auf 14,95 Euro.<br />
Wenn die Förderung<br />
ausläuft<br />
Wenn Ihre Förderung durch die Bun -<br />
desagentur für Arbeit ausläuft, soll -<br />
ten Sie an folgende Punkte unbedingt<br />
denken: Sie müssen nun das Geld,<br />
das Sie zum Leben und für Ihre So -<br />
zial ver sicherung benötigen, selbst<br />
erwirtschaften. Erweitern Sie ggf. Ihr<br />
Un ter nehmenskonzept. Finden Sie<br />
heraus, welche (Zusatz-)Leis tun gen<br />
besonders gefragt waren. Oder versuchen<br />
Sie, vor Ort weitere Kun den<br />
zu gewinnen und bereits zu frie dene<br />
Kunden als Empfehlung zu nutzen.<br />
Übersicht Kleinstkredite<br />
Die hier aufgelisteten Förderprogramme sind auch oder speziell für Gründungen<br />
aus der Arbeitslosigkeit gedacht:<br />
Private Träger<br />
3 Akkreditierung seitens Deutsches Mikrofinanz Institut e.V., Bochum;<br />
www.mikrofinanz.net<br />
3 GUM Gesellschaft für <strong>Unternehmensberatung</strong> und Mikrofinanzierung mbH<br />
(Bayern, Sachsen): Finanzierung von Gründungsvorhaben, Unternehmens -<br />
wachstum und Konso li dierung ab 2.000 Euro; www.gum-deutschland.de<br />
3 Mozaik Consulting (NRW): Finanzierung von Existenzgründer/-innen mit<br />
Migrationshintergrund; Zuwandererunternehmen in der Nachgründungsphase;<br />
www.mozaik-consulting.com<br />
3 IG-RU/Artel GmbH (Niedersachsen): Finanzierung bis zu 25.000 Euro für<br />
Existenzgründungen, Aufbau und Festigung von Unternehmen durch Personen<br />
mit Migrationshintergrund sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit;<br />
www.ig-ru.de<br />
Lokale private Träger<br />
3 GöBi-Fonds, Göttingen: eine einmalige Finanzierung bis zu 10.225 Euro an<br />
arbeitslose Gründer aus der Region; wrg-goettingen.de<br />
3 MaGNet-Fonds: eine einmalige Finanzierung bis 10.000 Euro für Exis tenz -<br />
gründer/-innen aus Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe, Menschen mit Be hinde -<br />
rungen, Migrant/-innen in der Region Rheinhessen; www.run-rheinhessen.de<br />
3 ProGES, Kassel: eine einmalige Finanzierung an Gründer aus der Arbeits -<br />
losigkeit; www.arbeitsfoerderung-kassel.de<br />
Kleinkredit-Angebote von Bund und Ländern:<br />
3 Hamburger Kleinstkreditprogramm der Behörde für Wirtschaft und Arbeit:<br />
Darlehen für Existenzgründungen bis 12.500 Euro;<br />
www.existenzgruendung-lawaetz.de<br />
3 Mikrodarlehen im Starthilfefonds Bremen: eine Finanzierung von Klein -<br />
gründungen bis 10.000 Euro Gesamtfinanzierungsbedarf insbesondere aus der<br />
Arbeitslosigkeit; www.wfg-bremen.de<br />
3 ESF-Mikrodarlehen Sachsen: eine Finanzierung bis 20.000 Euro für Klein -<br />
gründungen insbesondere aus der Arbeitslosigkeit; www.sab.sachsen.de<br />
3 Restansprüche geltend machen<br />
Selbständige, die vor ihrer Selbstän -<br />
digkeit sozialversicherungspflichtig<br />
beschäftigt waren und bereits Ar beits -<br />
losengeld bezogen haben, haben einen<br />
Restanspruch auf Arbeitslosengeld<br />
(§ 147 SGB III), wenn seit der erstma li -<br />
gen Entstehung dieses Anspruchs noch<br />
keine vier Jahre vergangen sind. Dieser<br />
Restanspruch und der neu erworbene<br />
Anspruch durch die freiwillige Wei -<br />
terversicherung werden zu einem Ge -<br />
samt höchstanspruch zusammengerechnet.<br />
3 Antrag:<br />
Der Antrag auf Weiterversicherung in<br />
der Arbeitslosenversicherung muss in -<br />
nerhalb des ersten Monats nach Auf nah -<br />
me der Selbständigkeit bei der Ar beits -<br />
agentur am Wohnort gestelltwerden.<br />
3 Information:<br />
Bundesministerium für Arbeit und<br />
Soziales:<br />
Bürgertelefon zur Arbeits -<br />
marktpolitik und -förderung<br />
Tel. 01805 67 67 12<br />
(0,14 Euro/Min.)
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
7<br />
Tipps für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />
Wenn Sie<br />
Arbeitslosengeld beziehen<br />
3 Nebenberufliche selbständige<br />
Tätigkeit: Viele Gründerinnen und<br />
Gründer testen als Arbeitslosen geld -<br />
empfänger zunächst einmal „nebenberuflich“,<br />
ob der Weg in die Selb stän -<br />
digkeit für sie in Frage kommt. Sie er -<br />
halten in diesem Fall aber nur dann<br />
weiter Arbeitslosengeld, wenn der<br />
zeit liche Umfang der Selbständigkeit<br />
15 Stunden wöchentlich nicht erreicht.<br />
Hintergrund: Bei einer Arbeitszeit<br />
von 15 Stunden wöchentlich oder<br />
mehr gilt man nicht mehr als arbeits -<br />
los.<br />
3 Verrechnung der Einkünfte<br />
aus der selbständigen Tätigkeit: Die<br />
Gewinne aus selbständiger Tätigkeit<br />
(Umsatz minus 30 Prozent Pauschale<br />
für die Kosten) werden vom Arbeits -<br />
losengeld abgezogen. Frei betrag pro<br />
Monat: 165 Euro.<br />
3 Steuer: Das Arbeitslosengeld ist<br />
steuerfrei. Wenn Sie gemeinsam mit<br />
Ihrem Ehepartner versteuert werden,<br />
kann dies aber dazu führen, dass die -<br />
ser nach einem höheren Steuersatz<br />
versteuert wird. Einkünfte aus Ihrer<br />
selbständigen Tätigkeit sind steuerpflichtig.<br />
3 Übergang in die hauptberufliche<br />
Selbständigkeit: Wenn Ihre Ge -<br />
schäftsidee funktioniert und Sie Ihre<br />
Arbeitslosigkeit beenden und sich<br />
hauptberuflich selbständig machen<br />
wollen, können Sie den neuen Grün -<br />
dungszuschuss beantragen. Ansprech -<br />
partner ist Ihre Arbeitsagentur vor<br />
Ort.<br />
Wenn Sie<br />
Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />
beziehen<br />
3 Nebenberufliche selbständige<br />
Tätigkeit: ALG II erhalten alle Per so -<br />
nen, die das 15. Lebensjahr vollendet<br />
und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
haben, wenn sie erwerbsfähig<br />
und hilfebedürftig sind. Deshalb<br />
können auch Selbständige, die nebenberuflich<br />
selbständig sind und auf<br />
diese Weise nur ein geringes Einkom -<br />
men erwirtschaften, das Arbeits losen -<br />
geld II beziehen.<br />
3 Verrechnung der Einkünfte<br />
aus der selbständigen Tätigkeit: Die<br />
Gewinne aus selbständiger Tätig keit<br />
(Umsatz minus Kosten) werden als Ein -<br />
kommen vom ALG II abgezogen. Es<br />
wird aber nicht das gesamte Einkom -<br />
men angerechnet, sondern Sie erhalten<br />
einen Grundfreibetrag von 100 Euro.<br />
Weiterhin werden je nach Einkommen<br />
noch weitere Freibeträge gewährt.<br />
Verlangt Ihr persönlicher Ansprech -<br />
partner eine monatliche Gewinn-und-<br />
Verlust-Rechnung, sind Sie verpflichtet,<br />
diese vorzulegen.<br />
3 Steuer: Das ALG II ist steuerfrei.<br />
Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tä -<br />
tigkeit sind steuerpflichtig.<br />
3 Über gang in die hauptberufliche<br />
Selbständigkeit: Wenn Ihre<br />
Geschäfts idee funktioniert und Sie sich<br />
hauptberuflich selbständig machen<br />
wollen, können Sie das Einstiegsgeld<br />
beantragen. Ansprechpartner ist Ihr<br />
zuständiger Träger der Grund siche -<br />
rung (ARGE, Optionskommune, Agen -<br />
tur für Arbeit).<br />
Förderung von Existenzgründungen durch die Bundesagentur für Arbeit<br />
400.000<br />
351.355<br />
168.176<br />
300.000<br />
200.000<br />
253.894<br />
95.198<br />
265.134<br />
17.226<br />
91.020<br />
218.285<br />
33.569<br />
100.000<br />
92.596<br />
92.596<br />
95.926<br />
95.926<br />
124.885<br />
124.885<br />
158.696<br />
183.179<br />
156.888<br />
33.638<br />
42.812<br />
108.266<br />
158.096<br />
125.919<br />
143.741<br />
119.213<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />
32.177<br />
24.528<br />
Überbrückungsgeld Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) Einstiegsgeld (Selbständigkeit) Gründungszuschuss<br />
Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2009
8<br />
GründerZeiten<br />
Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />
Sind Sie ein Unternehmertyp?<br />
Es gibt viele Jungunternehmer, die in einer Existenzgründung die einzige Alter na -<br />
ti ve zur Arbeitslosigkeit sehen. So viel versprechend dieser Schritt sein kann: Nicht<br />
jede Gründerin oder jeder Gründer ist zur Unternehmerin bzw. zum Un ter neh mer<br />
geboren. Beantworten Sie „ehrlich“ die folgenden Fragen. Je öfter Sie mit Ja antworten<br />
können, desto eher ist eine Unternehmensgründung das Richtige für Sie.<br />
Glauben Sie, dass Sie als Selbständige/r noch ruhig schlafen<br />
können, wenn Sie an die möglichen Unsicherheiten einer<br />
unternehmerischen Existenz denken?<br />
Hat Ihr/e Ehepartner/in oder Lebensgefährte/in eine positive<br />
Einstellung zur beruflichen Selbständigkeit, und ist er/sie bereit,<br />
Sie bei Ihren Gründungsaktivitäten und in den ersten Jahren zu<br />
unterstützen?<br />
Sind Sie bereit, zumindest in den ersten Jahren 60 und mehr Stunden<br />
pro Woche zu arbeiten?<br />
Ist Ihre Familie bereit, Ihnen die notwendige Unterstützung<br />
zu geben?<br />
Wollen Sie riskieren, in dieser Zeit kein regelmäßiges und stabiles<br />
Einkommen zu erzielen?<br />
Waren Sie in den letzten drei Jahren durchweg körperlich fit<br />
und leistungsfähig?<br />
Halten Sie auch auf Dauer Stress-Situationen stand, weichen<br />
Sie solchen Situationen nicht aus, sondern gehen die notwendigen<br />
Problemlösungen an?<br />
Sind Sie beruflich bisher schon gewohnt, sich selber Ziele zu<br />
setzen und diese ohne Druck durch Vorgesetzte selbständig zu<br />
verfolgen?<br />
Passt Ihre Berufsausbildung (praktische Erfahrung) zur Branche,<br />
in der Sie sich selbständig machen wollen?<br />
Konnten Sie in Ihrem Berufsleben schon Führungserfahrungen<br />
sammeln, das heißt, hatten Sie die Arbeit von Mitarbeiter/innen<br />
zu organisieren und zu kontrollieren?<br />
Besitzen Sie eine gut fundierte kaufmännische oder<br />
betriebswirtschaftliche Ausbildung und/oder entsprechend zu<br />
bewertende Erfahrungen?<br />
Haben Sie ein finanzielles Polster, so dass Sie sich in einer<br />
gewissen Unabhängigkeit von Banken oder anderen Kapitalgebern<br />
selbständig machen könnten?<br />
Kann Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e Lebensgefährte/in durch<br />
sein/ihr Einkommen für den gemeinsamen Lebensunterhalt<br />
sorgen oder haben Sie eine andere sichere Einkommensquelle?<br />
Ja<br />
Nein<br />
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. Heinz Klandt, European Business School, Oestrich-Winkel<br />
Print- und Online-<br />
Informationen<br />
Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie (BMWi)<br />
Broschüren und Infoletter:<br />
3 Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die<br />
Selbständigkeit<br />
3 GründerZeiten Nr. 6<br />
„Existenzgründungsfinanzierung“<br />
3 GründerZeiten Nr. 17<br />
„Gründungskonzept/Businessplan“<br />
3 GründerZeiten Nr. 44<br />
„Zarte Pflänzchen – Kleingründungen“<br />
CD-ROM:<br />
3 Softwarepaket für Gründer und junge<br />
Unternehmen<br />
Internet:<br />
3 BMWi-Existenzgründungsportal<br />
www.existenzgruender.de<br />
Bestellmöglichkeiten:<br />
Bestelltel.: 03018 615 4171<br />
bmwi@gvp-bonn.de<br />
Download u. Bestellfunktion:<br />
www.existenzgruender.de<br />
Existenzgründung<br />
Beruf Bildung Zukunft. Bundesagentur<br />
für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg 2008<br />
Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung –<br />
Gründungszuschuss<br />
Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg<br />
2008<br />
Finanzielle Hilfen für Existenzgründer<br />
Bundesagentur für Arbeit:<br />
www.arbeitsagentur.de<br />
(unter Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle<br />
Hilfen > Existenzgründung)<br />
Redaktionsservice<br />
Haben Sie Anregungen oder Fragen zu den<br />
GründerZeiten? Dann wenden Sie sich bitte<br />
an:<br />
Bernd Geisen, Regine Hebestreit<br />
PID Arbeiten für Wissenschaft und<br />
Öffentlichkeit GbR<br />
Menzenberg 9, 53604 Bad Honnef<br />
Tel.: 02224 90034-0, Fax: 02224 90034-1<br />
info@pid-net.de<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Technologie (BMWi)<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
11019 Berlin<br />
info@bmwi.bund.de<br />
www.bmwi.de<br />
Redaktion:<br />
PID Arbeiten für Wissenschaft und<br />
Öffent lichkeit GbR, Berlin<br />
Gestaltung und Produktion:<br />
PRpetuum GmbH, München<br />
Druck:<br />
Harzdruckerei GmbH, Wernigerode<br />
Auflage: 40.000