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AA Gründungszuschuß - Schorle Unternehmensberatung

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Antrag auf freiwillige<br />

Weiterversicherung<br />

Kundennummer<br />

Die Agentur für Arbeit benötigt die nachstehenden Angaben für die Beurteilung,<br />

ob Sie die Voraussetzungen für die freiwillige Weiterversicherung nach § 28a<br />

Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) erfüllen. Der Antrag muss innerhalb<br />

eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung bzw. nach dem Ende<br />

der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gestellt werden. Geben Sie bitte die<br />

vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen persönlich ab. Um versicherungsrechtliche<br />

Nachteile zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass das Antragsformular<br />

innerhalb von drei Monaten zurückgegeben werden soll. Wird das Antragsformular<br />

nicht termingerecht abgegeben, wird die freiwillige Weiterversicherung<br />

wegen fehlender Mitwirkung versagt. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach<br />

Ablauf der Frist nach, beginnt die freiwillige Weiterversicherung erst ab diesem<br />

Zeitpunkt. Bei der Abgabe der Antragsunterlagen weisen Sie sich bitte mit Ihrem<br />

Personalausweis/Pass oder Meldebestätigung aus.<br />

Rückgabe des Antragsformulars bitte bis ____________________<br />

Der Antragsteller hat sich mit Personalausweis<br />

Pass Meldebestätigung ausgewiesen Datum/Hz.<br />

1. Daten des Antragstellers<br />

_____________________________<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

Eingangsstempel der Agentur für Arbeit<br />

Tag der Antragstellung<br />

Statistik:<br />

1.1 Name, Vorname, Geburtdatum<br />

_____________________________________________________________<br />

1.2 Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, , E-Mail-Adresse)<br />

_____________________________________________________________<br />

1.3 Bankverbindung, Bankleitzahl, Kontonummer (nur für evtl. Beitragserstattungen)<br />

_____________________________________________________________<br />

1.4 Versicherungsnummer<br />

Datum/Hz.<br />

BA – SP III 31 – § 28a Antrag auf freiwillige Weiterversicherung – 8.08<br />

2. Angaben zur freiwilligen Weiterversicherung<br />

Die freiwillige Weiterversicherung beginnt frühestens mit dem Tag der Antragstellung oder am<br />

____________________________, weil ich ab diesem Zeitpunkt<br />

als Pflegeperson tätig bin und einen Angehörigen der Pflegestufen I bis III mit einem<br />

zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflege (siehe auch Nr.5).<br />

als Selbständiger mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig bin (siehe auch Nr. 6).<br />

eine Beschäftigung im Ausland, außerhalb der Europäischen Union oder eines assoziierten<br />

Staates, ausübe (siehe auch Nr. 7).<br />

Die vorgenannte Tätigkeit/Beschäftigung - als Voraussetzung für eine freiwillige Weiterversicherung -<br />

wird voraussichtlich enden .<br />

ist von vornherein befristet bis .<br />

Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise (z.B. Bescheid der Pflegekasse, Gewerbeanmeldung, Arbeitsvertrag)<br />

bei.<br />

3. Zeiten der Vorbeschäftigung / des Leistungsbezugs<br />

3.1 Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung (vgl. Nr. 2) war ich mindestens<br />

12 Monate versicherungspflichtig nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III):<br />

von _______________ bis _______________bei ____________________________________<br />

von _______________ bis _______________ bei ____________________________________<br />

von _______________ bis _______________ bei ____________________________________<br />

Für jede Beschäftigung ist eine Arbeitsbescheinigung beizufügen. Den Vordruck erhalten Sie bei der<br />

örtlichen Agentur für Arbeit oder im Internet. Kann eine Arbeitsbescheinigung nicht mehr beigebracht<br />

werden, fügen Sie bitte Nachweise bei, die die Versicherungspflicht zweifelsfrei erkennen lassen.


Kunden-Nr.<br />

3.2 Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung (vgl. Nr. 2) habe ich Arbeitslosengeld<br />

nach dem SGB III bezogen:<br />

von _______________ bis _______________ Kunden-Nr. ______________________<br />

von _______________ bis _______________ Kunden-Nr. ______________________<br />

bei der Agentur für Arbeit ________________________________________________________<br />

3.3 Für die Zeit, für die ich mich freiwillig weiterversichern möchte, besteht ein<br />

anderes Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung? Ja Nein<br />

Wenn ja, bitte Nachweis beifügen.<br />

4. Beitragszahlung<br />

Der Beitrag wird monatlich laufend gezahlt. als Jahresbeitrag gezahlt.<br />

5. Nur für Pflegepersonen<br />

Hiermit wird bestätigt, dass die Pflegetätigkeit wenigstens 14 Stunden wöchentlich umfasst.<br />

Pflegekasse: _________________________<br />

Datum, Stempel, Unterschrift: __________________________________________________<br />

6. Nur bei selbständiger Tätigkeit<br />

6.1 Die selbständige Tätigkeit wurde am ____________________ aufgenommen.<br />

Die Aufnahme meiner selbständigen Tätigkeit wird mit einem Gründungszuschuss<br />

gefördert Ja Nein<br />

Wenn ja, von der Agentur für Arbeit __________________________________<br />

6.2 Ich bin zum Geschäftsführer/Gesellschafter-Geschäftsführer bestellt Ja Nein<br />

Ich bin am Kapital der Gesellschaft beteiligt Ja Nein<br />

Wenn ja, in Höhe von _____________________ v.H.<br />

Die Beschlüsse kann ich mit Sperrminorität verhindern Ja Nein<br />

Mein versicherungsrechtlicher Status wurde durch die Einzugsstelle/Clearingstelle<br />

der Deutschen Rentenversicherung Bund geklärt Ja Nein<br />

Wenn ja, bitte Bescheid beifügen.<br />

7. Nur bei Auslandsbeschäftigung<br />

Die Auslandsbeschäftigung wurde am ________________ aufgenommen.<br />

Die Auslandsbeschäftigung erfolgt im Rahmen einer Entsendung Ja Nein<br />

Wegen der Auslandsbeschäftigung (vgl. Nr. 1) ändert sich meine Adresse Ja Nein<br />

Wenn ja, bitte Adresse angeben: ______________________________________________________<br />

Erklärung:<br />

Ich versichere, dass meine Angaben zutreffen. Änderungen (z.B. Arbeitsaufnahme in Deutschland,<br />

Bezug von Arbeitslosengeld nach dem SGB III), die sich auf den Zeitraum beziehen, für den die freiwillige<br />

Weiterversicherung besteht, werde ich der Agentur für Arbeit unverzüglich anzeigen. Das Hinweisblatt „Freiwillige<br />

Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung“ habe ich erhalten und von seinem Inhalt Kenntnis<br />

genommen. Ich bin damit einverstanden, dass die für die Versicherung erforderlichen Daten gespeichert<br />

und maschinell verarbeitet werden.<br />

Ort, Datum<br />

Die Richtigkeit der Angaben/Änderung/Ergänzung wird bestätigt:<br />

Unterschrift Antragsteller<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Antragsteller


Gründungszuschuss der Arbeitsagentur<br />

Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder einen Anspruch darauf hat, kann Leistungen der Agentur<br />

für Arbeit zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SBG III<br />

beziehen. Gleiches gilt für Personen, die sich in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme befunden<br />

haben und für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen, die in die<br />

Selbstständigkeit starten wollen (§§ 33 Absatz 3 Nr. 5 SGB IX, 57 SGB III).<br />

Der neue Gründungszuschuss ist am 1. August 2006 an die Stelle der bisherigen Förderung<br />

durch Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss getreten.<br />

Die Gründungsförderung durch die Arbeitsagentur ist eine wichtige Grundlage für die freie<br />

Existenzgründung: Sehr viele Arbeitslose versuchen, mit Hilfe der Arbeitsagentur den Weg in<br />

die Selbständigkeit oder den Wiedereinstieg zu erreichen.<br />

Hinzu kommt: Auch die Agentur für Arbeit sieht es positiv, wenn die Arbeitslosen sich für die<br />

Selbstständigkeit entscheiden. Denn auf diese Weise verschwinden sie aus der bedrückenden<br />

Arbeitslosenstatistik -und die Politik kann auf die wachsende Anzahl selbstständiger Existenzen<br />

verweisen. Daher werden Anträge auf Gründungsförderung meist schnell bearbeitet.<br />

Voraussetzung ist freilich immer der (potenzielle) Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Falle der<br />

Arbeitslosigkeit. Wer nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) hat, erhält<br />

dagegen seit 1. Januar 2005 nur noch das so genannte Einstiegsgeld. Eine Ausnahme gilt für<br />

Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen: Sie erhalten den Gründungszuschuss<br />

sowie weitere Leistungen auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I.<br />

Wichtig: 90 Tage Rest-Anspruch<br />

Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit muss ein Arbeitslosengeldanspruch in Höhe von<br />

noch mindestens 90 Tagen vorliegen (Ausnahme: Behinderte und von Behinderung Bedrohte).<br />

Wer bis zum 1. November 2006 allein wegen Unterschreitens dieser Mindestgrenze nicht an<br />

den Gründungszuschuss kommt, wird allerdings immerhin noch nach den alten Regelungen für<br />

das Überbrückungsgeld behandelt.<br />

Chancen realistisch einschätzen<br />

Bei aller Euphorie über die „Neue Selbstständigkeit“ und die entsprechenden Fördermöglichkeiten<br />

sollte nicht vergessen werden: Viele freie Journalisten verdienen<br />

unterdurchschnittlich – und der Durchschnitt liegt bei nur 1.800 Euro Gewinn monatlich.<br />

Weiterhin drängen zahlreiche arbeitslose Journalisten auf diesen Markt, in den auch viele<br />

stellungslose Akademiker streben. Wer Wert auf soziale Sicherheit, angemessene Bezahlung<br />

und langfristige Planung legt, wird diese in der Regel woanders suchen müssen. Ausnahmen<br />

gibt es freilich immer, und manche Freie verdienen auch überdurchschnittlich, der Normalfall<br />

ist es jedoch bei weitem nicht.<br />

Arbeitslosengeld wird verbraucht


Der Gründungszuschuss wird auf den Arbeitslosengeldanspruch voll angerechnet, das heißt:<br />

Jeder Tag, den man Gründungszuschuss bezieht, verbraucht einen Tag<br />

Arbeitslosengeldanspruch. Allerdings wird der Gründungszuschuss weitergezahlt, wenn der<br />

Arbeitslosengeldanspruch durch diese Anrechnung verbraucht ist. Wegen der Anrechnung wird<br />

dringend empfohlen, gleich mit dem Antrag auf Gründungszuschuss auch einen Antrag auf<br />

freiwillige Arbeitslosenversicherung zu stellen. Dazu gibt es gesonderte DJV-Infos unter<br />

www.freiwillige-arbeitslosenversicherung.de.<br />

Arbeitslosigkeit besser als gründen?<br />

In Sonderfällen kann die Arbeitslosigkeit finanziell vorteilhafter als eine vielleicht aussichtslose<br />

Existenzgründung sein. Das kann für solche Arbeitslose gelten, die schon vor der<br />

Arbeitslosigkeit neben ihrer Arbeitnehmertätigkeit selbstständig tätig waren. Sie brauchen sich<br />

ihre Einkünfte auch während der Arbeitslosigkeit nicht anrechnen zu lassen, jedenfalls nicht bis<br />

zur Höhe des damaligen Durchschnittseinkommens. Voraussetzung dafür: Die selbstständige<br />

Tätigkeit erfolgte innerhalb der letzten 18 Monate vor Arbeitslosmeldung mindestens zwölf<br />

Monate lang und liegt unter 15 Stunden pro Woche (§ 141 Absatz 3 SGB III). Der<br />

Mindestfreibetrag liegt allerdings entsprechend der allgemeinen Hinzuverdienstregelungen bei<br />

165 Euro monatlich, wobei bei Selbstständigen mit einer Betriebsausgabenpauschale von 30<br />

Prozent gearbeitet werden kann, wenn sie nicht höhere Kosten nachweisen kön-nen/wollen.<br />

Natürlich kann derjenige, der seine selbstständige journalistische Tätigkeit anrechnungsfrei<br />

fortführt, nicht wegen der gleichen Tätigkeit anschließend einen Gründungszuschuss<br />

beantragen, da dieser nur für neue Existenzgründungen gewährt wird!<br />

Sperrzeiten vermeiden<br />

Die Agentur für Arbeit kann gegenüber Arbeitslosen eine Sperrzeit für Leistungen verhängen,<br />

wenn sie ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet oder bestimmte Pflichten (Arbeitssuche,<br />

Meldepflichten etc.) verletzt haben. Diese dauert bei Eigenkündigung oder selbst veranlasstem<br />

Aufhebungsvertrag im Regelfall drei Monate. Eine Sperrzeit kann dabei nicht nur zur<br />

Reduzierung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I führen, sondern auch zur temporären<br />

Sperrung des Gründungszuschusses. Die Sperrzeit verkürzt allerdings nicht den Bezugszeitraum<br />

des Gründungszuschusses.<br />

Kündigt ein Redakteur beispielsweise aus eigener Unzufriedenheit mit der Arbeit oder vielleicht<br />

sogar, um sich selbstständig zu machen, kann eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten verhängt<br />

werden. In dieser Zeit kann weder Arbeitslosengeld I noch Gründungszuschuss bezogen<br />

werden. Gleichzeitig führt die Sperrzeit zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs. Er<br />

behält aber den vollen Anspruch auf Gründungszuschuss nach Ablauf der Sperrzeit.<br />

Selbstständigkeit in Sperrzeit und vor Förderung?<br />

Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit<br />

innerhalb der Sperrzeit den Gründungszuschuss auch nach Ende der Sperrzeit ausschließt.


Viele Experten meinen, dass der Anspruch dann trotzdem besteht. Da diese Frage aber<br />

risikobehaftet ist, sollte diese Frage mit der Arbeitsagentur vor Gründung in der Sperrzeit<br />

besprochen werden und deren Auskunft schriftlich notiert und von der Agentur<br />

gegengezeichnet werden.<br />

Außerdem hat es in der Vergangenheit Urteile zum Überbrückungsgeld gegeben, die<br />

nahelegen, dass eine Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit jedenfalls dann nicht vorliegt,<br />

wenn lediglich Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt wurden und die wöchentlichen<br />

unternehmerischen Aktivitäten unter 15 Stunden lagen. Allerdings kann man sich auf diese<br />

alte Rechtsprechung nicht uneingeschränkt verlassen, es besteht immer das Risiko, dass die<br />

Arbeitsagentur dennoch eine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit für gegeben sieht.<br />

Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses<br />

Kurzbeschreibung<br />

Mit dem Gründungszuschuss wird Existenzgründern, die durch Aufnahme einer<br />

selbstständigen Tätigkeit aus dem Leistungsvorbezug der Agentur für Arbeit ausscheiden bzw.<br />

ihn vermeiden, während einer Anlaufzeit der Existenzgründung lebensunterhaltssichernde<br />

Leistung gewährt. Entsprechendes gilt für Behinderte und von Behinderung bedrohte<br />

Menschen.<br />

Grundsätzliche Förderdauer (Phase I)<br />

Der Gründungszuschuss wird grundsätzlich für neun Monate gewährt. Er kann nicht gewährt<br />

werden, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum ruht (§§ 142 bis 144 SGB<br />

III), z. B. bei Zahlung von Kranken-oder Mutterschaftsgeld bzw. wenn der (ehemalige)<br />

Arbeitgeber für diesen Zeitraum noch Arbeits-oder Urlaubsentgelt zahlt, sowie eventuell bei<br />

Zahlung einer Abfindung wegen vorzeitiger Arbeitsaufgabe.<br />

Grundsätzliche Förderhöhe (Phase I)<br />

Die Leistung wird in Höhe des Betrages gewährt, den der Arbeitslose als Arbeitslosengeld I<br />

zuletzt bezogen hat oder als förderbarer Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit hätte beziehen<br />

können, zuzüglich 300 Euro Gründungszuschuss. Beispiel: Arbeitslosengeld 1.000 Euro plus<br />

Gründungszuschuss macht 1.300 Euro (Auszahlungsbetrag). Liegen die Voraussetzungen für<br />

eine Minderung des Arbeitslosengeldes nach § 140 SGB III vor (verspätete Arbeitslosmeldung),<br />

so mindert sich in der Regel auch der Zeitraum des Gründungszuschusses.<br />

Fortgesetzter Mini-Zuschuss (Phase II)<br />

Der geförderte Existenzgründer kann nach Ablauf der neun Monate für weitere sechs Monate


monatlich gefördert werden, allerdings nur in Höhe von 300 Euro. Das heißt: Vom 10. bis<br />

15. Monat erfolgt keine zusätzliche Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes, es kommen<br />

also nur 300 Euro beim Gründer an.<br />

Die Fortsetzung dieses Mini-Zuschusses erfolgt aber nur, wenn der Gründer geeignete<br />

Unterlagen vorlegt, aus den der hinreichende Erfolg der Gründung zu erschließen ist. Die<br />

Gesetzesbegründung verlangt hier die Darlegung einer „intensiven Geschäftstätigkeit und<br />

hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten“. Bei begründeten Zweifeln kann die Agentur die<br />

erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.<br />

Steuer und Sozialversicherung<br />

Steuern: Der Gründungszuschuss ist steuerfrei und auch vom Progressionsvorbehalt befreit, d.<br />

h. führt auch nicht zu einer Erhöhung der persönlichen Steuerquote (§ 3 Nr. 2<br />

Einkommensteuergesetz).<br />

Sozialversicherung: Wer den Gründungszuschuss erhält, ist ab dem Tag des offiziellen<br />

Leistungsbeginns nicht mehr über die Agentur für Arbeit versichert und sollte daher rechtzeitig<br />

vor Leistungsbezug einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse stellen (Tel.<br />

04421/75439), sofern eine freie journalistische Tätigkeit ausgeübt wird. Wichtig hierbei: Der<br />

Gründungszuschuss ist, weil steuerfrei, nicht als geschätztes und damit beitragspflichtiges<br />

Arbeitseinkommen anzugeben, sondern lediglich der erwartete Gewinn aus der freien Tätigkeit<br />

selbst. Wer noch keine Belege für eine freie Tätigkeit nachweisen kann, weil bisher und auch<br />

für die folgenden Wochen noch keine Auftraggeber vorhanden sind, muss mit der Ablehnung<br />

rechnen und sollte sich daher für eine Übergangszeit entweder freiwillig gesetzlich oder privat<br />

gegen Krankheit versichern.<br />

Antragsberechtigte<br />

1. Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben,<br />

2. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />

gefördert worden ist, wenn sie einen Anspruch in Höhe von mindestens noch<br />

90 Tagen Arbeitslosengeld haben.<br />

3. Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, die in die Selbstständigkeit<br />

starten (§§ 33 Absatz 3 Nr. 5 SGB IX, 57 SGB III), ohne dass es dabei auf Vorversicherung in<br />

der Arbeitslosenversicherung ankommt.<br />

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn noch keine 24 Monate seit der letzten Förderung einer<br />

Existenzgründung durch die Arbeitsagentur vergangen sind. Von dieser Frist kann aber in<br />

besonderen, „in der Person des Antragstellers liegenden Gründen“ abgesehen werden.<br />

Altersdiskriminierung inklusive


Trotz Debatten um ein Antidiskriminierungsgesetz sorgt der Gesetzgeber selbst für eine<br />

fragwürdige Altersdiskriminierung: Wer das 65. Lebensjahr vollendet hat, erhält keinen<br />

Gründungszuschuss. Ob das mit europäischem Recht vereinbar ist, werden vermutlich eines<br />

Tages die (auch europäischen) Gerichte klären.<br />

Antragstellung<br />

Anträge sind bei derjenigen Agentur für Arbeit zu stellen, bei welcher der Antragsteller<br />

entweder arbeitslos gemeldet ist oder sich im Fall der Arbeitslosigkeit melden müsste.<br />

Behinderte und von Behinderung Bedrohte stellen den Antrag bei ihrem Rehabilitationsträger<br />

nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX. Das können z. B. die Krankenkasse, Berufsgenossenschaft,<br />

BfA, Jugendhilfe oder Sozialämter sein. Zuständig für die Durchführung ist das Integrationsamt.<br />

Für behinderte erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist<br />

dagegen im Regelfall die Arbeitsagentur zuständig, § 6a SGB IX.<br />

Antragsfristen<br />

Der Antrag ist grundsätzlich vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Daher<br />

sollte der Antrag inhaltlich so formuliert werden, dass deutlich wird, dass es sich um eine neue<br />

Existenzgründung handelt. Wer also gelegentlich schon freie Aufträge erhalten hat, sollte<br />

entsprechend genug Argumente dafür finden, dass sein Vorhaben wirklich als neues Konzept<br />

gegenüber der alten Tätigkeit anzusehen ist: „Mein bisher schon gelegentliches freies Arbeiten<br />

wird im Rahmen der Existenzgründung entscheidend dadurch professionalisiert....“.<br />

Unterlagen<br />

Antragsunterlagen werden in der Regel nach einer persönlichen Erstberatung durch den<br />

zuständigen Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit ausgegeben. Dem ausgefüllten Antrag<br />

ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung<br />

beizufügen. Als fachkundige Stellen kommen die In-dustrie-und Handelskammern,<br />

<strong>Unternehmensberatung</strong>en und für DJV-Mitglieder auch die DJV-Landesverbände sowie die<br />

DJV-Bundesgeschäftsstelle in Frage.<br />

Erstberatung nur durch die Agentur für Arbeit<br />

Ratsuchende sollten sich zunächst bei ihrem Arbeitsvermittler (neudeutsch: „Fallmanager“)<br />

darüber informieren, ob sie leistungsberechtigt sind. Der DJV kann leider wegen der vielen<br />

Sonderfälle und permanenten Rechtsänderungen im Leistungsrecht eine Erstberatung nicht<br />

anbieten. Behinderte und von Behinderung Bedrohte wenden sich an ihren<br />

Rehabilitationsträger<br />

(s. o.).


Stellungnahme zur Existenzgründung<br />

Grundsätzlich wird von dem Antragsteller verlangt, dem Formular zur Stellungnahme ein<br />

schriftliches Konzept seines Vorhabens beizufügen. Darin sollten grundsätzliche Angaben zum<br />

angestrebten Unternehmen enthalten sein. Dazu gehören: Kurzbeschreibung des<br />

Existenzgründungsvorhabens, Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs,<br />

insbesondere zu Erfahrungen in der entsprechenden Branche, ein ausführlicher<br />

Finanzierungsplan, der den Zeitraum der nächsten fünf Jahre umfasst, eine Auflistung<br />

möglicher Kunden, ein Marketingkonzept, eine Wettbewerbsanalyse und Angaben des<br />

Antragstellers zur Selbstständigkeit der Tätigkeit.<br />

Persönlicher und beruflicher Werdegang<br />

Hierzu gehören der Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse, Nachweise über besondere<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten.<br />

Finanzierungsplan<br />

Hierzu zählt eine Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben des geplanten Unternehmens<br />

einschließlich der beabsichtigten Privatentnahmen (Einkommen). Einnahmen aus<br />

journalistischer Arbeit können auch dann eingesetzt werden, wenn zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung kein konkreter Auftrag vorliegt. Es handelt sich dabei notwendigerweise um<br />

eine Schätzung. Zu den Einnahmen gehört selbstverständlich in den ersten sechs Monaten<br />

auch der Gründungszuschuss. Zu den Ausgaben gehört eine Auflistung der Kosten zum Beispiel<br />

für Büro, Auto, Schreibwaren, Telefon, PC, Porto und Bewirtungskosten. Der Finanzierungsplan<br />

sollte auf fünf Jahre hin ausgerichtet sein. Dabei sollte die erwartete Umsatzentwicklung und<br />

Einkommenserwartung aufgezeigt werden. Dabei genügt es, dass die Beispielsrechnung mit<br />

einer genauen Aufschlüsselung der Kosten für ei<br />

nen einzigen Monat vorgelegt wird und dass im Übrigen für die weiteren Monate bzw. Jahre<br />

pauschal angegeben wird, welcher Gesamtumsatz bzw. welches Gesamteinkommen erwartet<br />

wird. Ein Kapitalbedarfsplan sollte zeigen, in welchem Umfang Kapital benötigt wird und aus<br />

welchen Quellen es stammen soll. Dabei ist natürlich auch die Sacheinlage (z.B. der eigene PC)<br />

als Kapitaleinlage denkbar.


Muster einer Einnahme-/Überschussrechnung<br />

Betriebsausgaben in Euro 15.400<br />

gesamt<br />

Miete 3.000<br />

Telekommunikation 2.800<br />

Reisekosten 3.000<br />

Abschreibungen 1.500<br />

Geringwertige Wirtschaftsgü 800<br />

ter<br />

Fotobedarf, Filme, Fotoarbei 750<br />

ten<br />

Versicherungen/Berufsverband 650<br />

Betriebsbedarf 600<br />

Umsatzsteuer, an das Finanz<br />

amt abgeführt 500<br />

Rechts-und Beratungskosten 500<br />

Fachliteratur 350<br />

Reparaturen 200<br />

Werbekosten 250<br />

Porto, Zustelldienste 200<br />

Bürobedarf 150<br />

EDV-Zubehör 100<br />

Geldverkehr Nebenkosten 50<br />

Betriebseinnahmen Euro 32.100<br />

gesamt<br />

Honorare 30.000<br />

zzgl. Umsatzsteuer 2.100<br />

Betriebseinnahmen 32.100<br />

./. Betriebsausgaben 15.400<br />

Gewinn 16.700<br />

Kundenkreise<br />

Hier sind mögliche Abnehmer der journalistischen Leistungen zu nennen. Dabei ist es auch<br />

zulässig, eine grobe Umschreibung von Auftraggebern zu geben, wenn die Angaben<br />

einigermaßen schlüssig erscheinen. Es sollten aber grundsätzlich mehrere Kunden genannt<br />

werden, es sei denn, dass der Antragsteller ein überzeugendes Konzept hat, nach dem er auch<br />

nur mit einem einzigen Auftraggeber erfolgreich zusammenarbeiten kann.


Wettbewerbssituation<br />

Die Beschreibung der Wettbewerbssituation sollte ein realistisches Bild des Antragstellers von<br />

seiner eigenen wirtschaftlichen Lage auf dem Geschäftsfeld freier Selbständigkeit geben. Der<br />

Antragsteller sollte zeigen, dass er sich bewusst ist, dass er sich in einen Wettbewerb mit<br />

anderen freien Journalisten begibt und darstellen, wie er sich dort eine eigene Position schaffen<br />

kann.<br />

Marketingkonzept<br />

Hier sind Angaben dazu zu machen, auf welche Weise sich der Antragsteller als freier Journalist<br />

vermarkten will. Typisches Marketing geschieht durch: Direktansprache von Redaktionen,<br />

eigene Website, Eintragung in Online-Datenbanken und Adresstaschenbücher (z.B.<br />

DJV-Taschenbuch Freie Journalisten), Veröffentlichung von Informationsblättern, Erstellung<br />

von Visitenkarten, Übernahme von öffentlich wirksamen Funktionen.<br />

Angaben zur Selbstständigkeit der Tätigkeit<br />

Der Antragsteller muss darlegen, wie er ein tatsächlich selbstständiges Unternehmen aufbauen<br />

will und die Gefahr der Scheinselbstständigkeit vermeidet. Selbstständigkeit liegt nicht vor,<br />

wenn der Antragsteller von einem Auftraggeber persönlich abhängig und in dessen Betrieb<br />

eingegliedert ist. Eine Selbstständigkeit im Sinne des Gründungszuschusses liegt nicht vor,<br />

wenn der Journalist in den sechs Monaten ausschließlich oder im Wesentlichen mit Sozialversicherungsbezügen<br />

für einen Auftraggeber arbeitet (wie es beispielsweise im Rundfunk mitunter<br />

der Fall ist).<br />

Die Bewertung des Konzepts<br />

Entscheidend ist, dass der zuständige Bearbeiter durch das Konzept die Überzeugung gewinnt,<br />

dass das geplante Vorhaben tragfähig ist, das heißt nach dem Ablauf der Förderung durch die<br />

Agentur für Arbeit fortbestehen kann. Diese Überzeugung wird letztlich nur durch eine<br />

Gesamtbetrachtung des Vorhabens gewonnen. So ist es zum Beispiel kein negatives Zeichen,<br />

wenn ein Existenzgründer in den ersten Monaten von deutlichen Anlaufverlusten ausgeht,<br />

sofern er nur darstellen kann, wie er kurz-und langfristig diese Anlaufkosten minimieren und<br />

eventuelle Schulden abtragen kann. Weiterhin wird berücksichtigt, dass namhafte<br />

Wirtschaftsinstitute von einer weiteren Expansion des Medienmarktes ausgehen und deswegen<br />

auch ungewöhnliche Vorhaben eine Erfolgsaussicht haben können.<br />

Freiwillige Arbeitslosenversicherung nutzen!<br />

Ab 1. Februar 2006 ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige<br />

möglich. Die Antragstellung ist aber nur in den ersten vier Wochen ab Existenzgründung,<br />

also dem offiziellen Leistungsbeginn möglich. Da der Bewilligungsbescheid<br />

häufig erst kommt, wenn der offizielle Bezugszeitraum schon begonnen<br />

hat, sollte ein entsprechender Antrag zeitgleich mit dem Antrag auf<br />

Gründungszuschuss gestellt werden.


Deutsche Rentenversicherung Telefon 0421 3407-0, Telefax 0421 3407-413<br />

Oldenburg-Bremen Service-Telefon 0800 100048028<br />

Geschäftsstelle Bremen<br />

info@drv-oldenburg-bremen.de<br />

Schwachhauser Heerstr. 34, 28209 Bremen<br />

Postfach 103707, 28037 Bremen<br />

www.drv-oldenburg-bremen.de<br />

Informationen<br />

zum Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit<br />

G320<br />

Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter,<br />

die Deutsche Rentenversicherung bewilligt Versicherten, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die<br />

Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung<br />

als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Gründungszuschuss.<br />

Ein Gründungszuschuss kann nur bewilligt werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen und Sie die weiteren Voraussetzungen für die Bewilligung eines<br />

Gründungszuschusses erfüllen.<br />

Voraussetzungen für die Bewilligung eines Gründungszuschusses<br />

Die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen vor, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen<br />

Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.<br />

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind unter anderem erfüllt, wenn Sie<br />

eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen.<br />

Weitere Voraussetzungen für die Bewilligung eines Gründungszuschusses sind:<br />

Sie müssen bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit<br />

- einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches - SGB III - (zum Beispiel<br />

Arbeitslosengeld) haben oder<br />

- eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist.<br />

Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn Sie vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Leistung zur Teilhabe am<br />

Arbeitsleben durchgeführt haben.<br />

Darüber hinaus müssen Sie der Deutschen Rentenversicherung die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen. Zum<br />

Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen - siehe Ziffer 7 und<br />

Ziffer 8.<br />

Des Weiteren müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen - siehe Ziffer 3.<br />

Bestehen begründete Zweifel an Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, können wir die<br />

Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.<br />

Die selbständige Tätigkeit muss geeignet sein, Sie dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Sie müssen<br />

gesundheitlich in der Lage sein, die selbständige Tätigkeit auf Dauer auszuüben.<br />

Die selbständige Tätigkeit ist hauptberuflich auszuüben. Dies ist der Fall, wenn der zeitliche Schwerpunkt Ihrer beruflichen<br />

Tätigkeit auf der selbständigen Tätigkeit liegt.<br />

Wurde bereits die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Zahlung eines Gründungszuschusses gefördert, so kann in der<br />

Regel eine weitere Förderung frühestens nach 24 Monaten erfolgen. Von dieser Frist kann wegen besonderer in Ihrer Person<br />

liegender Gründe abgesehen werden.<br />

Ein Gründungszuschuss kann nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden.<br />

Höhe und Dauer des Gründungszuschusses<br />

Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von 9 Monaten gezahlt. Er setzt sich zusammen aus dem Betrag, den Sie als<br />

Arbeitslosengeld zuletzt bezogen haben oder bei Arbeitslosigkeit hätten beziehen können und einem pauschalen Betrag in Höhe<br />

von monatlich 300,00 Euro zu Ihrer sozialen Sicherung.<br />

Der Gründungszuschuss wird in monatlichen Beträgen nachträglich gezahlt.<br />

Der Gründungszuschuss kann für weitere 6 Monate in Höhe von monatlich 300,00 Euro gezahlt werden, wenn Sie vor Ablauf der<br />

9-monatigen ersten Förderphase Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Bei begründeten Zweifeln<br />

können wir erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.<br />

3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 1<br />

Stand: 13. / 14. August 2008


Wichtige Hinweise zum Versicherungsschutz<br />

Zu Fragen des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei<br />

Fragen zum Versicherungsschutz in der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Existenzgründer<br />

können einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Somit besteht die Möglichkeit, im Falle der Aufgabe des<br />

Unternehmens einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten oder aufzubauen. Um keine Fristen zu versäumen, wenden Sie<br />

sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit.<br />

Informationen zur Stellungnahme der fachkundigen Stelle (Ziffer 7 und Ziffer 8)<br />

Im Folgenden teilen wir Ihnen und der fachkundigen Stelle die Kriterien zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger<br />

Beschäftigung mit:<br />

Die selbständige Tätigkeit - dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit - ist gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und<br />

Arbeitszeit sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige arbeitet im eigenen Namen und für<br />

eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit (Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört<br />

regelmäßig der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlustes. Das Unternehmerrisiko kann aber auch schon im<br />

ungewissen Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall muss die Belastung mit Risiken aber mit einem<br />

deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen einhergehen.<br />

Dagegen kann scheinselbständig, das heißt faktisch abhängig beschäftigt sein, wer wirtschaftlich und persönlich im Regelfall nur<br />

an einen Auftraggeber gebunden ist, zum Beispiel durch Eingliederung in den organisierten Betriebsablauf und Arbeitsablauf des<br />

Auftraggebers und durch genaue Auftragsvorgaben und Terminvorgaben. Die Situation eines Scheinselbständigen gleicht der<br />

eines abhängigen Arbeitnehmers, der an das Weisungsrecht des Arbeitgebers und die Eingliederung in einen fremden Betrieb<br />

gebunden ist.<br />

Die folgenden Anhaltspunkte sind bei der Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung zu<br />

beachten. Dabei ist nicht nur auf einen einzigen Anhaltspunkt abzustellen, sondern eine Würdigung aller Umstände des<br />

Einzelfalles vorzunehmen.<br />

Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind zusammenfassend:<br />

Persönliche Abhängigkeit, insbesondere<br />

- örtliche Weisungsbindung,<br />

- zeitliche Weisungsbindung,<br />

- inhaltliche oder fachliche Weisungsbindung,<br />

Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers, insbesondere<br />

- Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers (personelle Eingliederung),<br />

- Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers (materielle Eingliederung),<br />

Fehlendes Unternehmerrisiko, insbesondere<br />

- keine eigene Unternehmensorganisation (keine eigenen Mitarbeiter und Geschäftsräume, kein eigenes Betriebskapital),<br />

- kein Auftreten am Markt (nur ein Auftraggeber),<br />

- keine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken (keine örtliche, zeitliche und inhaltliche unternehmerische Freiheit,<br />

kein eigener Kundenstamm, keine freie Preisgestaltung).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre Deutsche Rentenversicherung<br />

3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 1 Rs.<br />

Stand: 13. / 14. August 2008


Versicherungsnummer<br />

Kennzeichen<br />

(soweit bekannt)<br />

G320<br />

Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und Stellungnahme der<br />

fachkundigen Stelle<br />

Zusatzfragebogen zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe - Formular G100<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

1<br />

Beschreibung der selbständigen Tätigkeit<br />

Ich werde eine selbständige Tätigkeit aufnehmen:<br />

Beginn der Tätigkeit:<br />

Art der Tätigkeit:<br />

Ort der Tätigkeit (Anschrift):<br />

Ich werde die Tätigkeit hauptberuflich ausüben<br />

nein<br />

ja<br />

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt voraussichtlich mindestens<br />

Stunden.<br />

2 Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens<br />

3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 2<br />

Stand: 13. / 14. August 2008


3<br />

Darstellung der Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit<br />

(geeignete Nachweise bitte beifügen, zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate, Befähigungsnachweise)<br />

4 Weitere Angaben zur selbständigen Tätigkeit<br />

4.1<br />

Ich bin in eine persönliche Abhängigkeit eines Auftraggebers, insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder<br />

fachliche Weisungen eingebunden<br />

nein<br />

ja<br />

4.2<br />

Ich bin in die Organisation eines Auftraggebers, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des<br />

Auftraggebers oder durch die Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers eingebunden<br />

nein<br />

ja<br />

4.3<br />

Ich habe eine eigene Unternehmensorganisation (zum Beispiel eigene Mitarbeiter, eigene Geschäftsräume, eigenes<br />

Betriebskapital)<br />

nein<br />

ja<br />

4.4<br />

Ich trete am Markt eigenständig auf<br />

nein<br />

ja<br />

4.5<br />

Chancen und Risiken sind angemessen verteilt (zum Beispiel eine örtliche, zeitliche oder inhaltliche unternehmerische<br />

Freiheit, eigener Kundenstamm, freie Preisgestaltung)<br />

nein<br />

ja<br />

4.6<br />

Es handelt sich um die Übernahme eines bestehenden Betriebes oder den Eintritt in einen solchen<br />

nein<br />

ja<br />

3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 2 Rs.<br />

Stand: 13. / 14. August 2008


4.7<br />

Bei der Tätigkeit handelt es sich um:<br />

leichte Arbeit<br />

Die Tätigkeit wird überwiegend<br />

mittelschwere Arbeit<br />

schwere Arbeit.<br />

im Sitzen Prozent im Stehen Prozent im Gehen Prozent ausgeübt.<br />

Ungünstige Bedingungen bei Ausübung der selbständigen Tätigkeit:<br />

Die Arbeit erfordert häufiges Bücken, Tragen schwerer Lasten beziehungsweise sie ist in Zwangshaltungen zu verrichten:<br />

nein<br />

ja, nähere Angaben:<br />

4.8<br />

Ich habe an einem Existenzgründerseminar teilgenommen<br />

nein<br />

ja<br />

4.9<br />

Ich habe bereits in der Vergangenheit Gründungszuschuss, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss zur<br />

Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten<br />

nein<br />

ja, letzter Bezug bis<br />

und von welcher Stelle?<br />

5 Angaben zu Leistungen der Agentur für Arbeit<br />

5.1 Ich bin arbeitslos seit:<br />

5.2<br />

Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen von der Agentur für Arbeit<br />

(zum Beispiel Arbeitslosengeld)<br />

nein<br />

ja<br />

bitte Leistungsbescheid beifügen!<br />

5.3<br />

Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit übe ich eine Beschäftigung aus, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme<br />

gefördert wird<br />

nein<br />

ja<br />

6 Erklärung und Information<br />

Ich versichere, dass ich sämtliche Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe. Mir ist bekannt, dass wissentlich falsche Angaben<br />

die Erbringung von Leistungen ausschließen können. Ich werde der Deutschen Rentenversicherung unverzüglich alle<br />

Änderungen mitteilen, die Auswirkungen auf die Leistung haben könnten. Ich bin darüber informiert, dass der Deutschen<br />

Rentenversicherung durch die Abgabe einer fachkundigen Stellungnahme keine Kosten entstehen dürfen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers<br />

Anlagen<br />

X<br />

Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit<br />

Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) oder beim Finanzamt<br />

(für freiberufliche Tätigkeiten)<br />

Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle (im handwerklichen oder<br />

handwerksnahen Bereich)<br />

3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 3<br />

Stand: 13. / 14. August 2008


7 Hinweis zur Einholung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung<br />

Von einer fachkundigen Stelle ist nachfolgend eine Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung einzuholen.<br />

Anschließend ist der Antrag an die Deutsche Rentenversicherung zu senden.<br />

Fachkundige Stellen sind:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter, Unternehmensberater<br />

Handwerkskammer<br />

Geldinstitut<br />

Fachverband<br />

sonstige berufständische Kammer (zum Beispiel Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und Architektenkammer)<br />

Rechtsanwalt (soweit auf Wirtschaftsrecht spezialisiert)<br />

Als Grundlage für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens (siehe Ziffer 2)<br />

Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweis)<br />

Kapitalsbedarfsplan und Finanzierungsplan (gegebenenfalls mit Hilfestellung der fachkundigen Stelle)<br />

Umsatzvorschau und Rentabilitätsvorschau (gegebenenfalls mit Hilfestellung der fachkundigen Stelle)<br />

8<br />

Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 33 Abs. 3 Nr. 5 des<br />

Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) in Verbindung mit § 57 des Dritten Buches des<br />

Sozialgesetzbuches (SGB III)<br />

Zur Person<br />

Sind die Voraussetzungen für das Existenzgründungsvorhaben in fachlicher und branchenspezifischer Hinsicht gegeben?<br />

nein<br />

ja<br />

Sind die Voraussetzungen für das Existenzgründungsvorhaben in kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht<br />

gegeben?<br />

nein<br />

ja<br />

Sind die Zulassungsvoraussetzungen (zum Beispiel Konzession, Eintragung in das Handelsregister, in die Handwerksrolle) für<br />

das Existenzgründungsvorhaben gegeben?<br />

nein<br />

ja<br />

Zum Vorhaben<br />

Erscheint das Leistungsangebot - auch in absehbarer Zeit - konkurrenzfähig?<br />

nein<br />

ja<br />

Schätzt der Existenzgründer die voraussichtlichen Umsätze realistisch ein?<br />

nein<br />

ja<br />

Schätzt der Existenzgründer die voraussichtlichen Betriebsergebnisse vor Steuern realistisch ein?<br />

nein<br />

ja<br />

Schätzt der Existenzgründer den voraussichtlichen Kapitalbedarf realistisch ein?<br />

nein<br />

ja<br />

Kann das zu erwartende Einkommen dem Existenzgründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?<br />

nein<br />

ja<br />

3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 3 Rs.<br />

Stand: 13. / 14. August 2008


An der Selbständigkeit der Tätigkeit bestehen insbesondere Zweifel, weil<br />

örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungsbindung besteht;<br />

Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers gegeben ist;<br />

keine eigene Unternehmensorganisation (zum Beispiel kein Auftreten am Markt, keine angemessene Verteilung von<br />

Chancen und Risiken) vorliegt.<br />

Erscheint mit dem Vorhaben der Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt realisierbar?<br />

nein<br />

ja<br />

Falls nein, bitte kurze Begründung (gegebenenfalls auf einem Beiblatt):<br />

Diese Stellungnahme wurde von der fachkundigen Stelle gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III nach Durchsicht der vorgelegten<br />

Unterlagen sowie aufgrund der vom Antragsteller gemachten Angaben abgegeben.<br />

Datum, Stempel und Unterschrift der fachkundigen Stelle<br />

3.000 - Reha - G320 - 10/08 - Bl. 4<br />

Stand: 13. / 14. August 2008


Geschäftsanweisungen GZ<br />

Gründungszuschuss (GZ)<br />

nach § 57 SGB III<br />

Geschäftsanweisungen<br />

(Stand: 1. August 2009)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Rechtsanwendung<br />

Gesetzliche Bezeichnung Seite<br />

Grundlage<br />

§ 57 Gründungszuschuss 2<br />

57.10 Definition selbständige Tätigkeit 3<br />

57.11 Hauptberufliche Tätigkeit 3<br />

57.12 Territorialitätsprinzip 3<br />

57.21 Fachkundige Stelle 3<br />

57.22 Nachweis der unternehmerischen Eignung 3<br />

57.23 Alg-Anspruchsdauer nach § 127 Abs. 3 3<br />

57.31 Ruhenstatbestände 3<br />

§ 58 Dauer und Höhe der Förderung 4<br />

58.11 Anrechnung von Nebeneinkommen 4<br />

58.12 Steuerliche Behandlung 4<br />

58.21 Weitere Förderung 4<br />

Verfahren<br />

V.GZ.01 Zuständigkeit 5<br />

V.GZ.02 Dokumentation 5<br />

V.GZ.03 Ablage und Aufbewahrung der Vorgänge 5<br />

V.GZ.04 Einziehungsverfahren 5<br />

V.GZ.05 Dezentrale Mittelbewirtschaftung 5<br />

V.GZ.06 Nachweis der Selbständigkeit 5<br />

V.GZ.07 Minderung der Alg-Anspruchsdauer 5<br />

V.GZ.08 Alg-Anspruchsdauer nach § 127 Abs. 3 5<br />

Stand: August 2009


Geschäftsanweisungen GZ<br />

§ 57<br />

Gründungszuschuss<br />

(1) Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die<br />

Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der<br />

Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss.<br />

(2) Ein Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer<br />

1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit<br />

a) einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch hat oder<br />

b) eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach diesem Buch<br />

gefördert worden ist,<br />

2. bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen<br />

Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 beruht, von mindestens 90 Tagen verfügt,<br />

3. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und<br />

4. seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.<br />

Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer<br />

fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und<br />

Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.<br />

Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen<br />

Tätigkeit, kann die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur<br />

Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.<br />

(3) Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 142 bis 144<br />

vorliegen oder vorgelegen hätten.<br />

(4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer<br />

selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann<br />

wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.<br />

(5) Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das Lebensjahr für den Anspruch auf<br />

Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches vollenden, keinen Anspruch auf einen<br />

Gründungszuschuss.<br />

Stand: August 2009


Geschäftsanweisungen GZ<br />

57.10<br />

Die selbständige Tätigkeit – dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit - ist<br />

gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie die<br />

Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige arbeitet im<br />

eigenen Namen und für eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko<br />

seiner Tätigkeit (Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört regelmäßig<br />

der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlustes. Das<br />

Unternehmerrisiko kann aber auch schon im ungewissen Erfolg des Einsatzes<br />

der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall muss die Belastung mit Risiken<br />

aber mit einem deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen<br />

einhergehen.<br />

Definition selbständige<br />

Tätigkeit<br />

57.11<br />

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die<br />

Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme<br />

oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche<br />

Selbständigkeit ein. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich<br />

ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe<br />

in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden.<br />

Hauptberufliche<br />

Tätigkeit<br />

57.12<br />

Gefördert wird nur die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im<br />

Geltungsbereich des SGB III.<br />

Territorialitätsprinzip<br />

57.21<br />

Der Antragsteller muss nach der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle die<br />

persönlichen, fachlichen und materiellen Voraussetzungen für die erfolgreiche<br />

Ausübung der selbständigen Tätigkeit erfüllen. Grundlage dieser Stellungnahme<br />

sind in der Regel:<br />

− aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens,<br />

− Lebenslauf (einschließlich ggf. notwendiger Befähigungsnachweise),<br />

− Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,<br />

− Umsatz und Rentabilitätsvorschau,<br />

− Angaben des Existenzgründungswilligen zur Selbständigkeit<br />

der Tätigkeit.<br />

Fachkundige<br />

Stelle<br />

57.22<br />

57.23<br />

Der Nachweis von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen<br />

Tätigkeit kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische<br />

Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen<br />

zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Bestehen nach der Darlegung<br />

begründete Zweifel an der Eignung, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an<br />

Maßnahmen der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der<br />

Existenzgründung verlangen. Begründete Zweifel setzen das Vorliegen von<br />

konkreten Anhaltspunkten bzw. objektivierbaren Einwänden voraus. Wird die<br />

Teilnahme an einer solchen Maßnahme verweigert oder die Maßnahme nicht<br />

erfolgreich abgeschlossen, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines<br />

Gründungszuschusses nicht vor.<br />

(1) Verfügt der Antragsteller bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nur über<br />

einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer ausschließlich auf der<br />

Neuregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte<br />

nach § 127 Abs. 3 beruht, kann ein Gründungszuschuss nicht gewährt werden.<br />

Dies gilt somit auch, wenn sich ein neuer kurzer Anspruch nach § 127 Abs. 3 um<br />

einen Restanspruch aus einem kurzen Anspruch verlängert.<br />

Nachweis der unternehmerischen<br />

Eignung<br />

Alg-Anspruchsdauer<br />

nach<br />

§ 127 Abs. 3<br />

(2) Verlängert sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 127 Abs. 3 um die<br />

Dauer eines Restanpruchs nach § 127 Abs. 2, kann bei Vorliegen der sonstigen<br />

Voraussetzungen ein Gründungszuschuss gewährt werden.<br />

57.31<br />

(1) Nach dem Ablauf von Ruhenszeiträumen gem. §§ 142 bis 144 ist bei<br />

Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Gründungszuschuss gem. § 58<br />

Abs. 1 für die Dauer von neun Monaten zu leisten.<br />

Ruhenstatbestände<br />

(2) Wird die selbständige Tätigkeit bereits während eines Ruhenszeitraums gem.<br />

§§ 142 bis 144 aufgenommen, wird der Gründungszuschuss erst nach Ablauf<br />

dieses Zeitraums geleistet.<br />

Stand: August 2009


Geschäftsanweisungen GZ<br />

§ 58<br />

Dauer und Höhe der Förderung<br />

(1) Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von neun Monaten in Höhe des Betrages, den der<br />

Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich von monatlich 300 EURO, geleistet.<br />

(2) Der Gründungszuschuss kann für weitere sechs Monate in Höhe von monatlich 300 EURO geleistet<br />

werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.<br />

Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer<br />

fachkundigen Stelle verlangen.<br />

58.11<br />

Hat der Arbeitslose unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine<br />

kurzzeitige Beschäftigung ständig ausgeübt (§ 141) und wurde das zuletzt<br />

bezogene Alg wegen des daraus erzielten Arbeitsentgelts gemindert, ist das<br />

so verminderte Alg für die Berechnung des Gründungszuschusses<br />

maßgebend. Ausgenommen sind nur gelegentliche kurzzeitige<br />

Beschäftigungen.<br />

Anrechnung von<br />

Nebeneinkommen<br />

58.12<br />

Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)<br />

steuerfrei. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).<br />

Steuerliche<br />

Behandlung<br />

58.21<br />

(1) Existenzgründungen können nur weiter gefördert werden, wenn eine<br />

intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten<br />

vorliegen. Dazu ist der Agentur für Arbeit ein aussagekräftiger schriftlicher<br />

Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit sowie deren Umfang vorzulegen,<br />

in dem die unternehmerischen Aktivitäten der vergangenen Monate<br />

dargestellt werden, sowie eine Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben.<br />

Ergänzend dazu können weitere Unterlagen angefordert werden (z.B.<br />

Ausblick auf die Entwicklung der nächsten Monate, Übersicht zu den<br />

Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen).<br />

(2) Für die Antragstellung auf Weitergewährung des Gründungszuschusses<br />

gilt die Verjährungsfrist nach § 45 Abs. 1 SGB I.<br />

Weitere Förderung<br />

Stand: August 2009


Geschäftsanweisungen GZ<br />

Verfahren<br />

V.GZ.01<br />

Über Anträge auf Gewährung von Gründungszuschuss entscheidet die<br />

Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Arbeitnehmer bei Eintritt des<br />

leistungsbegründenden Ereignisses seinen Wohnsitz hat. Die<br />

Geschäftsführung der ZAV entscheidet für den dort betreuten Personenkreis.<br />

Zuständigkeit<br />

V.GZ.02<br />

Die in coSachNT erfassten Förderdaten werden durch die Schnittstelle<br />

zwischen coSachNT und VerBIS in VerBIS unter der Rubrik „Maßnahme und<br />

Leistungen“ angezeigt.<br />

Dokumentation<br />

V.GZ.03<br />

V.GZ.04<br />

Die für die Bearbeitung der Anträge erforderlichen Unterlagen sind im<br />

Bearbeitungsbüro AN abzulegen. Für die Aufbewahrung und Vernichtung<br />

zahlungsbegründender Unterlagen zu Kassenanordnungen ist § 2 Abs. 2<br />

Anhang 14 KBest zu beachten.<br />

In den Fällen, in denen für Leistungen an Arbeitnehmer ein Einziehungsverfahren<br />

einzuleiten ist, sind die Antragsunterlagen, die Bewilligungsverfügung,<br />

die Einziehungsverfügung und alle weiteren mit der Erstattung<br />

zusammenhängenden Vorgänge in der Leistungsakte des Bearbeitungsbüros<br />

AN abzuheften. Die Fachvermittlungseinrichtungen leiten der Wohnort-<br />

Agentur für Arbeit die Einziehungs- und Änderungsverfügung zu.<br />

Ablage und<br />

Aufbewahrung der<br />

Vorgänge<br />

Einziehungsverfahren<br />

V.GZ.05<br />

Die dezentrale Mittelbewirtschaftung erfolgt bei Kapitel 3 Titel 681 15<br />

(Phase 1) / 681 19 (Phase 2) ausschließlich über das IT-Verfahren FINAS-HB<br />

(Festlegungsbuchung bei Bewilligung der Leistung). Die Auszahlung gemäß<br />

§ 337 Abs. 2 SGB III ist mit Daueranordnung vorzunehmen. Dabei ist sicher<br />

zu stellen, dass die Zahlung dem Konto des Antragstellers am Fälligkeitstag<br />

gutgeschrieben ist.<br />

dezentrale Mittelbewirtschaftung<br />

V.GZ.06<br />

(1) Die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist z. B. durch die<br />

Gewerbeanmeldung bei Gewerbebetrieben – § 14 Gewerbeordnung – bzw.<br />

durch eine Bestätigung der Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit – § 18<br />

Einkommensteuergesetz – ausgestellt vom zuständigen Finanzamt,<br />

nachzuweisen.<br />

Nachweis der<br />

Selbständigkeit<br />

(2) Die Ausübung des Gewerbes im handwerklichen bzw. handwerksnahen<br />

Bereich ist in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer einzutragen und<br />

hierüber eine Bestätigung vorzulegen.<br />

V.GZ.07<br />

Wird über Anträge auf einen Gründungszuschuss nicht im Bearbeitungsbüro<br />

AN entschieden, ist das Bearbeitungsbüro AN zeitnah entsprechend zu<br />

informieren (z.B. Beginn der selbständigen Tätigkeit, Beginn und (vorzeitiges)<br />

Ende der Förderung). In ELBa-AW ist der Beginn der selbständigen Tätigkeit<br />

sowie im Bemerkungsfeld der Bewilligungszeitraum des Gründungszuschusses<br />

zu dokumentieren. Nach Ende des Bewilligungszeitraumes bzw.<br />

nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit ist der Bewilligungszeitraum mit<br />

dem Zeitnachweis „GZ“ einzutragen.<br />

Minderung der Alg-<br />

Anspruchsdauer<br />

V.GZ.08<br />

Beruht die Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld ausschließlich auf<br />

§ 127 Abs. 3, gibt das Bearbeitungsbüro AN folgenden Hinweis im Feld<br />

„Sperrvermerke“ im IT-Verfahren VerBIS ein: Alg nach § 127 Abs. 3 ab<br />

„Datum“.<br />

Alg-Anspruchsdauer<br />

nach<br />

§ 127 Abs. 3<br />

Stand: August 2009


Aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

GründerZeiten<br />

Informationen zur Existenzgründung und -sicherung<br />

Mittelstandspolitik, Existenzgründungen, Dienstleistungen<br />

Nr. 16<br />

Thema: Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit<br />

Ratschläge zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit<br />

Berater machen Mut und helfen<br />

weiter<br />

Je länger die Phase der Arbeitslosigkeit<br />

dauert, je mehr Bewerbungen man<br />

ohne Erfolg verschickt hat, desto unsi -<br />

cherer fühlt man sich. Treten nun<br />

während der Vorbereitungen auf die<br />

Inhalt<br />

Die rasante Veränderung in der Ar beits -<br />

welt – neue Märkte, neue Techno lo -<br />

gien, neue Anforderungen an Arbeit -<br />

nehmer – haben nicht nur zu mehr Ar -<br />

beitsplätzen geführt. Viele Men schen<br />

haben ihren Arbeitsplatz auch verlo -<br />

ren. Wer über 40 Jahre alt ist und in<br />

einer Führungsposition war, hat nur<br />

eine geringe Chance, wieder einen entsprechenden<br />

Arbeitsplatz zu finden.<br />

Vielen erscheint der Weg in die berufliche<br />

Selbständigkeit ein Ausweg aus<br />

der drohenden Langzeit arbeits losig -<br />

keit zu sein. Allerdings ist nicht jeder,<br />

der ein eigenes Unternehmen gründen<br />

will, dafür geeignet. Und nicht jeder<br />

Versuch, eine selbständige Existenz aus<br />

der Arbeitslosigkeit zu gründen, ist<br />

erfolgreich.<br />

Selbständigkeit als<br />

Berufswunsch<br />

Arbeitslosigkeit oder der drohende<br />

Verlust des Arbeitsplatzes als einziges<br />

Motiv für eine Unterneh mens grün -<br />

dung ist keine Erfolg versprechende<br />

Startposition. Die Idee und der Antrieb,<br />

sich selbständig zu machen, sollten<br />

schon vorher, während der Berufs tä tig -<br />

keit, gereift sein. Die künftige Exis tenz -<br />

gründerin bzw. der künftige Existenz -<br />

gründer sollte im alten Ar beits ver hält nis<br />

bereits kreativ und eigenver ant wort lich<br />

gearbeitet haben.<br />

Arbeitslosengeld nach<br />

Unternehmensaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . .2<br />

Existenzgründung aus<br />

Arbeitslosigkeit: Der Gründungs -<br />

zuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />

Versicherungen bei Gründungen<br />

aus der Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

Vorbereitung, Weiterbildung,<br />

Coaching . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

Übersichten:<br />

Auf einen Blick: Gründungszuschuss<br />

und Einstiegsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .I<br />

Fachkundige Stellungnahme . . . . . . . . . . .II<br />

Existenzgründung aus der<br />

Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .III<br />

Von der Arbeitslosigkeit in die<br />

Selbständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .IV<br />

Finanzierung von Kleingründungen . . .5<br />

Wenn die Förderung ausläuft . . . . . . . . . .6<br />

Übersicht Kleinstkredite . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

Freiwillige Arbeitslosenversicherung<br />

für Selbständige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

Tipps für Gründungen aus der<br />

Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

Sind Sie ein Unternehmertyp? . . . . . . . . . .8<br />

Print- und Online-Informationen . . . . . . .8


2<br />

GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

Gründung Schwierigkeiten auf, z. B.<br />

harte, kontroverse Verhandlungen mit<br />

Kreditinstituten oder Ämtern, dann ist<br />

die Gründerin oder der Gründer unter<br />

Umständen schnell frustriert und hat<br />

zu wenig Selbst ver trauen, um sich und<br />

seine Ge schäfts idee überzeugend zu<br />

verkaufen. In dieser Situation helfen<br />

professionelle Berater. Das Angebot an<br />

Beratungs leis tungen und Hilfe stellun -<br />

gen für poten zielle Existenzgründer ist<br />

vielfältig. Es reicht von Tagesseminaren<br />

über mehrwöchige Schulungen bis zu<br />

Pro gram men, die eine langfristige<br />

„Rund um“-Betreuung und Begleitung<br />

während und nach der Gründung an -<br />

bieten. Be raterinnen und Berater der<br />

Agenturen für Arbeit, Kammern, Grün -<br />

dungs ini tia tiven usw. helfen festzu -<br />

stellen, ob die geplante Unternehmung<br />

überhaupt lebensfähig ist und ob der<br />

zukünftige Gründer die nötigen persönli<br />

chen und fachlichen Voraus setzun -<br />

gen mitbringt.<br />

Auf die Unternehmer -<br />

persönlichkeit kommt es an<br />

Für Arbeitslose und von Arbeits losig -<br />

keit Bedrohte, die den Weg in die<br />

Selbständigkeit einschlagen wollen,<br />

gelten Kriterien, die auch alle anderen<br />

Gründer erfüllen müssen: Eigen initia -<br />

tive, Entscheidungsfreudigkeit und<br />

Durchhaltewillen sind wichtige per sönliche<br />

Voraussetzungen. Die Gründer<br />

müssen kreativ und lernfähig sein,<br />

Spaß an den eigenen Ideen haben, sich<br />

mit der eigenen Tätigkeit identifizieren<br />

und bereitwillig das unternehmerische<br />

Risiko tragen. Die zukünftigen Unter -<br />

nehmer sollten bereits Berufs er fah -<br />

rung gesammelt haben, Mitarbeiter<br />

füh ren können und die Branche, in der<br />

sie sich selbständig machen möchten,<br />

gut kennen. Ihre Grundeinstellung sollte<br />

sein: „Ich habe den Ehrgeiz, besser<br />

als die anderen zu werden.“<br />

Stimmt die Gründungsidee?<br />

Viele Arbeitslose gründen aus der Not<br />

heraus Unternehmen, die kaum Überlebenschancen<br />

haben. Wichtig ist also:<br />

Zunächst prüfen, ob die persönlichen<br />

Voraussetzungen stimmen und ob die<br />

Gründungsidee tragfähig ist.<br />

Problem „Eigenkapital“<br />

Arbeitslose verfügen oft nicht über das<br />

erforderliche Eigenkapital, um von<br />

Banken und Sparkassen ein (höheres)<br />

Gründungsdarlehen zu bekommen. In<br />

der Regel ist ein Eigenkapitalanteil von<br />

rund 15 Prozent der beabsichtigten<br />

Investitionssumme Voraussetzung.<br />

Öffentliche Förderhilfen<br />

Die Bundesagentur für Arbeit gewährt<br />

den Gründungszuschuss für Arbeits -<br />

lose, die sich selbständig machen<br />

(vgl. S. 3).<br />

Vor zweifelhaften Angeboten<br />

hüten<br />

Dubiose Franchise-Vertreter nutzen die<br />

Ahnungslosigkeit vieler Arbeitsloser<br />

aus: Sobald der zukünftige Gründer<br />

Existenzbeihilfen oder andere För der -<br />

gel der erhalten hat, treten sie mit einem<br />

vermeintlich sicheren Franchise kon zept<br />

und ohne Referenzen an den Gründer<br />

heran, handeln einen Vertrag mit ihm<br />

aus, kassieren „Franchise ge bühren“<br />

und „machen sich an schlie ßend aus<br />

dem Staub“.<br />

Tipp: Vor Unterzeichnung des Ver -<br />

trags z. B. beim Deutschen Franchise-<br />

Verband und beim Franchise-Nehmer-<br />

Verband informieren (s. hierzu auch<br />

BMWi-GründerZeiten Nr. 4 „Franchise“).<br />

Vorsicht ist auch bei Network-Mar -<br />

ke ting oder auch Multi-Level-Marketing<br />

geboten. Häufig findet man klein ge -<br />

druckte Anzeigen in der Tageszeitung,<br />

in denen mit utopischen Ein kunfts -<br />

möglich keiten neue Teilnehmer an ge -<br />

worben werden. Insbesondere poten -<br />

zielle Existenzgründer sind bevorzugte<br />

Klientel für solche Strukturvertriebe.<br />

Der jeweils in der Hierarchie höher<br />

eingestufte Verkäufer verdient an den<br />

Umsätzen seiner „down line“ kräftig<br />

mit. Ziel ist es also, möglichst schnell<br />

möglichst viele Networker zu gewinnen.<br />

Die Gewinnversprechen sind<br />

dabei meist vollkommen utopisch.<br />

Gut geplant ist halb<br />

gewonnen<br />

Eine Untersuchung des Instituts für Ar -<br />

beitsmarkt- und Berufsforschung zeigt:<br />

Kaum einer der von der Bundesagentur<br />

für Arbeit geförderten Gründer schei -<br />

tert an fachlichen Mängeln. Defizite<br />

bestehen vielmehr in der unterneh -<br />

merischen Kompetenz. Eine weitere<br />

Schwäche liegt im Finanzierungs be -<br />

reich. Das Er gebnis der Studie macht<br />

deutlich: Je besser der Unternehmer<br />

die Gründung vorbereitet hat, je mehr<br />

Informationen er gesammelt hat, je<br />

qualifizierter er beraten und geschult<br />

wurde, desto geringer ist das Risiko,<br />

insolvent zu werden.<br />

Arbeitslosengeld nach Unternehmensaufgabe<br />

Quelle: Wilfried Tönnis,<br />

Institut für Existenzgründung,<br />

Roetgen<br />

Beruflich Selbständige, die ihre Tätigkeit wieder aufgeben und arbeitslos<br />

werden, haben weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Der<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld ist vor weniger als vier Jahren entstanden und<br />

nicht durch die Anrechnung auf den Gründungszuschuss aufgebraucht<br />

worden.<br />

Sollte kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld mehr bestehen und durch<br />

eine eventuelle freiwillige Weiterversicherung auf Antrag auch kein neuer<br />

Anspruch entstanden sein, kann bei Hilfebedürftigkeit das Arbeitslosengeld II<br />

beantragt werden. Dies ist auch möglich, ohne die Selbständigkeit aufzugeben.<br />

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)<br />

In der Regel haben Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die mit dem<br />

Gründungszuschuss in die Selbständigkeit gestartet sind, bei Aufgabe der Selb -<br />

stän digkeit keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld mehr, da sich der An spruch<br />

auf Arbeitslosengeld für jeden Tag, den der Gründungszuschuss zur Sicherung<br />

des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung geleistet wird (maximal<br />

neun Monate), um einen Tag verringert. Es ist sinnvoll, eine freiwillige Weiter -<br />

versicherung in der Arbeitslosenversicherung zu beantragen.


GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

3<br />

Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit:<br />

Der Gründungszuschuss<br />

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />

können durch den Gründungs zuschuss<br />

gefördert werden. Der Gründungs zu -<br />

schuss ist – kurz gefasst – für alle Grün -<br />

de rin nen und Gründer gedacht, die<br />

einen Anspruch auf Arbeits losen geld<br />

von mindestens 90 Tagen haben (Ach -<br />

tung: kein ALG II) und sich beruflich<br />

selbständig machen möchten.<br />

Der Gründungszuschuss:<br />

Förderung in zwei Phasen<br />

Insgesamt beträgt die Förderdauer bis<br />

zu 15 Monate. Sie ist in zwei Phasen<br />

un terteilt:<br />

3 Phase 1: Viele Jung unterneh me -<br />

rin nen und -unternehmer erwirtschaf -<br />

ten in der Anlaufphase noch keinen<br />

ausrei chenden Umsatz, um ihre priva -<br />

ten Lebenshaltungskosten davon be -<br />

strei ten zu können. Der neue Grün -<br />

dungs zu schuss trägt dem Rechnung. In<br />

den er sten neun Monaten nach dem<br />

Unter neh mens start erhalten Grün de -<br />

rinnen und Gründer daher Leistungen<br />

in Höhe ihres individuellen monat li -<br />

chen Ar beits losengeldes. Zusätzlich<br />

gibt es eine monatliche Pauschale von<br />

300 Euro, damit sie sich so freiwillig in<br />

den ge setzlichen Sozialversicherungen<br />

absichern können.<br />

3 Phase 2: Nach Ablauf der ersten<br />

neun Monate kann sich eine zweite Förderphase<br />

von weiteren sechs Mo na ten<br />

Gründungen in Deutschland<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

158.096<br />

125.919<br />

anschließen. In diesem Zeitraum wird<br />

nur noch die Pauschale von 300 Euro<br />

für die Sozialversicherung gezahlt.<br />

Allerdings müssen Gründerinnen und<br />

Gründer vor Beginn der zweiten För -<br />

derphase ihre Geschäftstätigkeit und<br />

ihre hauptberuflichen unter neh me ri -<br />

schen Aktivitäten nachweisen.<br />

Voraussetzungen für den neuen<br />

Gründungszuschuss<br />

3 Gründung im Haupterwerb: Es<br />

wer den nur Haupterwerbsgründungen<br />

gefördert (also keine Neben erwerbs -<br />

gründungen), die einen Arbeitsumfang<br />

von mindestens 15 Stunden pro Woche<br />

haben müssen.<br />

3 Arbeitslosengeld beziehen: Ge -<br />

fördert wird nur, wer auch tatsächlich<br />

arbeitslos ist und bei Aufnahme der<br />

selbständigen Tätigkeit noch einen An -<br />

spruch auf Arbeitslosengeld von min -<br />

destens 90 Tagen hat. Gründe rin nen<br />

und Gründer, die den neuen Grün -<br />

dungs zuschuss beantragen möchten,<br />

müssen durch die Existenzgründung<br />

ihre Arbeitslosigkeit beenden. Ein di -<br />

rek ter Übergang von einer Ange stell -<br />

ten tätigkeit in eine geförderte Selb -<br />

stän dig keit ist also nicht möglich.<br />

3 Anspruch auf Arbeitslosengeld:<br />

Ein noch bestehender Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld wird während der<br />

143.741<br />

119.213<br />

Förderung vollständig verbraucht. Wer<br />

sich allerdings freiwillig in der Arbeits -<br />

losenversicherung weiterversichert,<br />

kann einen neuen Anspruch auf Ar -<br />

beits losengeld erwerben.<br />

3 Fachkundige Stellungnahme:<br />

Ein Antrag auf Gründungszuschuss<br />

kann nur bewilligt werden, wenn<br />

Grün derinnen und Gründer die posi ti ve<br />

Stellungnahme einer fachkundigen<br />

Stelle vorlegen. Diese Stellungnahme<br />

gibt Auskunft über die Tragfähigkeit<br />

des Existenzgründungsvorhabens.<br />

Fachkundige Stellen sind z. B. Industrieund<br />

Handelskammern, Handwerks -<br />

kammern, Kreditinstitute oder Grün -<br />

dungs zentren.<br />

3 Persönliche und fachliche<br />

Eignung: Außerdem müssen Antrag -<br />

steller die für sie zuständige Agentur<br />

für Arbeit von ihrer persönlichen und<br />

fachlichen Eignung überzeugen. Sollten<br />

Zweifel an der Eignung bestehen, kann<br />

von dem Antragsteller verlangt wer den,<br />

an einer Maßnahme zur Eignungs fest -<br />

stellung oder an einem Existenz grün -<br />

dungskurs teilzunehmen.<br />

Sperrzeit<br />

Arbeitnehmer, die ohne wichtigen<br />

Grund ihr bestehendes Arbeits ver hält -<br />

nis selbst kündigen, um sich selbstän dig<br />

zu machen, erhalten für die Dauer von<br />

drei Monaten keine För de rung („Sperr -<br />

zeit“). Sofern die hauptberufliche Selb -<br />

ständigkeit dann schon innerhalb der<br />

Sperrzeit begonnen wird, erhält der<br />

Gründer den Grün dungs zuschuss je -<br />

doch nach Ablauf der Sperr zeit für volle<br />

neun Monate.<br />

50.000<br />

32.177<br />

24.528<br />

0<br />

2007 2008<br />

Gründungen insgesamt<br />

Gründungszuschuss<br />

Einstiegsgeld<br />

Quelle:Bundesagentur für Arbeit, Januar 2009; Berechnungen des IfM Bonn


4<br />

GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

I<br />

Versicherungen bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />

Rentenversicherung<br />

Grundsätzlich gilt: Bestimmte Selb stän -<br />

dige sind in der gesetzlichen Ren ten -<br />

ver sicherung versicherungspflichtig.<br />

Hierzu gehören vor allem selbständige<br />

Handwerker, Pflegepersonen, Hausge -<br />

werbetreibende, Künstler oder Publi -<br />

zisten oder auch arbeitnehmerähnliche<br />

Selbständige. Alle Selb stän dige, die<br />

nicht versicherungspflichtig sind, ha -<br />

ben die Möglichkeit, auf Antrag rentenversicherungspflichtig<br />

zu wer den oder<br />

freiwillige Beiträge in die gesetzliche<br />

Rentenversicherung einzuzahlen.<br />

Krankenversicherung<br />

Grundsätzlich gilt: Existenzgründer<br />

kön nen ihre Absicherung in der Kran -<br />

ken ver sicherung frei wählen. Sie müs sen<br />

nicht in der gesetzlichen Kranken ver si -<br />

che rung ver sichert sein. Bei Er fül lung<br />

von Vor ver sicherungszeiten ist aber<br />

eine freiwillige Versicherung bei einer<br />

gesetzlichen Krankenversicherung möglich.<br />

Alter na tive: eine private Kran ken -<br />

versicherung.<br />

Arbeitslosengeld<br />

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld be -<br />

zieh en und nur eine geringfügige selb -<br />

stän dige Tätigkeit ausüben (Ver dienst<br />

unter 400 Euro im Monat), sind über<br />

die Arbeitsagentur renten- und kran -<br />

ken versichert.<br />

Arbeitslosenversicherung für<br />

Selbständige<br />

Selbständige, die sich freiwillig in der<br />

Arbeitslosenversicherung weiterversi -<br />

chern möchten, müssen vor Auf nah me<br />

ihrer Tätigkeit in einem Versiche rungs -<br />

pflichtverhältnis, z. B. einem Beschäfti -<br />

gungsverhältnis, gestanden haben.<br />

Kann diese versicherungspflichtige Zeit<br />

nicht oder nicht ausreichend nachge -<br />

wiesen werden, wird auch der Bezug<br />

einer Ent geltersatzleistung wie z. B. Ar -<br />

beitslosen geld als Voraussetzung ak zeptiert.<br />

Der Antrag auf Weiter versi che -<br />

rung in der Arbeitslosen versiche rung<br />

muss innerhalb des ersten Monats nach<br />

Aufnahme der Selbständigkeit bei der<br />

Arbeits agen tur am Wohnort gestellt<br />

werden. Weitere Details auf Seite 6.<br />

Gründungszuschuss<br />

Arbeitslose, die den Gründungs zu schuss<br />

erhalten, sind dann in der ge setz lichen<br />

Rentenversicherung versiche rungs -<br />

pflich tig, wenn sie bestimmten Berufs -<br />

gruppen angehören (s. o.). Alle an deren<br />

können sich von der Renten ver siche -<br />

rung befreien lassen oder frei willige<br />

Bei träge einzahlen. Die bisher erwor be -<br />

nen Rentenansprüche bleiben erhalten.<br />

Arbeitslose, die den Gründungs zu -<br />

schuss erhalten, müssen sich selbst kran -<br />

kenversichern. Wählen sie weiter hin die<br />

gesetzliche Kranken ver si che rung, kön -<br />

nen sie günstige Kondi tio nen erhalten.<br />

Sie können sich auch privat versichern.<br />

Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />

Arbeitslose, die ALG II beziehen, sind in<br />

der Regel über die ARGE renten- und<br />

krankenversichert. Bei geringem Ein -<br />

kommen prüft die Krankenkasse, ob<br />

eine Familienversicherung in Betracht<br />

kommt.<br />

Vorbereitung, Weiterbildung, Coaching<br />

Vorbereitung auf eine<br />

Existenzgründung<br />

Zur Vorbereitung auf eine Existenz -<br />

grün dung werden vielerorts Existenz -<br />

grün dungsseminare angeboten. Ziel:<br />

den Teil neh mern grund legende Kennt -<br />

nisse und Infor ma tionen zu vermitteln,<br />

die sie für ihr Existenz gründungs vor ha -<br />

ben benö ti gen (z. B. Notwendigkeit von<br />

Markt- und Standortanalysen, Produktplatzierung,<br />

Rentabilitätsvorschau/-<br />

rechnung, Grundlagen Unternehmens-,<br />

Steuer recht, Finan zie rungs möglich kei -<br />

ten). Darüber hinaus sollen die Semi nar -<br />

teil nehmer aber auch befähigt werden,<br />

das neu erworbene Wissen praktisch<br />

umzusetzen, um sich als Existenzgründer<br />

am Markt etablie ren zu können. Das<br />

Sozial gesetzbuch Drit tes Buch (SGB III)<br />

sieht hierzu u.a. fol gende För der ungs -<br />

möglich keiten vor:<br />

Maßnahmen zur Heranführung an<br />

eine selbständige Tätigkeit<br />

Die Agenturen für Arbeit können im<br />

Rah men der Maßnahmen zur Akti vie -<br />

rung und beruflichen Eingliederung<br />

auch die Teilnahme an Maßnahmen zur<br />

Heran führung an eine selbständige<br />

Tätigkeit fördern. Auf die Förderung<br />

solcher Maßnahmen besteht grundsätzlich<br />

kein Rechtsanspruch, vielmehr<br />

liegt es im jeweiligen Ermessen der<br />

Agentur für Arbeit vor Ort, ob und in<br />

welche Maß nahme der Kunde zuge wie -<br />

sen wird. Nähere Informationen hierzu<br />

erhalten Sie von Ihrer Agentur für<br />

Arbeit.<br />

Weiterbildungsmaßnahmen<br />

Daneben besteht bei Seminaren, die be -<br />

rufliche Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

erhalten, erweitern oder der techni -<br />

schen Entwicklung anpassen und den<br />

Teilnehmern grundlegende Kenntnisse<br />

und Informationen vermit teln, die sie<br />

für ihr Existenzgründungsvorhaben be -<br />

nötigen, grund sätzlich auch die Mög -<br />

lichkeit einer Weiterbildungsförderung<br />

(§§ 77 ff. SGB III). Die Förderung richtet<br />

sich an Arbeit neh mer, bei de nen eine<br />

Weiter bil dung not wen dig ist, um sie<br />

bei Ar beits losig keit be ruf lich einzu glie -<br />

dern oder eine droh ende Arbeits losig -<br />

keit abzuwenden. Sie umfasst bei Vorlie<br />

gen der För der voraus setzungen die<br />

Übernahme der Weiter bil dungs kos ten<br />

(Lehr gangs-, Fahr- und Kinder be treu -<br />

ungs kosten so wie Kosten für auswär ti -<br />

ge Unterbrin gung und Ver pfle gung)<br />

und die Zah lung von Arbeits losengeld<br />

bei beruflicher Weiter bil dung. Eine<br />

Förde rung setzt ne ben einer vorheri gen<br />

Beratung durch die Agentur für Arbeit<br />

auch voraus, dass Bildungsanbieter und<br />

Lehrgang für die Weiter bil dungs för de -<br />

rung nach dem SGB III zugelassen sind.<br />

Weitere Infor ma tio nen erhalten Sie bei<br />

Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.<br />

Coaching<br />

Für Bezieher des Gründungszuschusses<br />

besteht die Möglichkeit, im ersten Jahr<br />

der Selbständigkeit im Rahmen des Pro -<br />

gramms „Gründercoaching Deutsch -<br />

land“ durch die KfW Mittelstandsbank<br />

gefördert zu werden. Die Leistungen<br />

werden aus Mitteln des Europäi schen<br />

Sozialfonds finanziert.


GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

Übersicht<br />

I<br />

Auf einen Blick: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld<br />

Gründungszuschuss<br />

Recht Sozialgesetzbuch III §§ 57 und 58, Existenzgründung ab 1.8.2006<br />

Voraussetzungen<br />

Einkünfte<br />

Versicherung<br />

Steuer<br />

Gründungszuschuss beantragen<br />

3 für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit mit mindestens drei Monaten<br />

Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Start in eine hauptberufliche Selbständigkeit<br />

3 Stellungnahme einer fachkundigen Stelle<br />

3 Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

1. Phase: neun Monate individuelles Arbeitslosengeld plus 300 Euro<br />

Sozial versicherungspauschale<br />

2. Phase: sechs Monate Sozialversicherungspauschale von 300 Euro<br />

3 keine Rentenversicherungspflicht<br />

3 günstige Konditionen in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Gründungszuschuss muss nicht versteuert werden<br />

Agentur für Arbeit<br />

Einstiegsgeld und Existenzgründung<br />

Recht<br />

Voraussetzungen<br />

Einkünfte<br />

Versicherung<br />

Steuer<br />

Sozialgesetzbuch II; Grundsicherung für Arbeitssuchende, § 16b, 16c<br />

3 für ALG II-Empfänger, die sich aus der Arbeitslosigkeit hauptberuflich selbständig<br />

machen wollen<br />

3 Gewährung liegt im Ermessen des Trägers der Grundsicherung vor Ort<br />

(Agentur für Arbeit, Kommune, Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur<br />

und Kommune)<br />

3 als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II und/oder zu tatsächlichen oder erwarteten<br />

Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit<br />

3 Höhe und Dauer der Zahlung des Einstiegsgeldes richtet sich nach der Dauer<br />

der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft<br />

3 Förderdauer: 12 Monate (kann auf 24 Monate verlängert werden)<br />

3 Wenn ALG II: Rentenversicherung: Pflichtversicherung in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung<br />

3 Wenn ALG II: Kranken- und Pflegeversicherung über ARGE<br />

3 Ohne ALG II: Rentenversicherung: keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung<br />

3 Ohne ALG II: Kranken- und Pflegeversicherung: Versicherung gesetzlich oder privat<br />

3 Einstiegsgeld muss nicht versteuert werden<br />

Einstiegsgeld beantragen Träger der Grundsicherung vor Ort (Agentur für Arbeit, Kommune, Arbeits -<br />

gemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune)<br />

Quelle: BMWi/Telemark Rostock


II<br />

GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

Übersicht<br />

Fachkundige Stellungnahme<br />

Wer den Gründungszuschuss erhalten möchte, muss die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Trag fä hig keit eines<br />

Gründungsvorhabens vor legen.<br />

Fahrplan<br />

3 Antrag bei der Arbeitsagentur auf Gründungszuschuss stellen<br />

3 Erarbeitung der Businessplan-Un ter lagen (auf Antrags for mu lar vermerkt)<br />

3 Abgabe der Unterlagen zusammen mit einer Kopie des Antrags für den Grün dungs zuschuss bei der fachkundigen Stelle<br />

3 Dauer der Bearbeitung durch fachkundige Stelle: in aller Regel nicht län ger als 14 Tage; in 80 Prozent der Fälle sind die<br />

eingereichten Busi ness pläne nicht schlüssig, so dass die fachkun digen Stellen den Gründer zu einem Gespräch einladen<br />

und ihm bei der Verbesserung seines Businessplans helfen.<br />

3 Kosten: Die fachkundige Stellung nahme ist meist kostenpflichtig (auch die Kammern bieten sie zukünftigen<br />

Kammermitgliedern nicht mehr immer kostenlos an). Erkundigen Sie sich. Vergleichen Sie die Kostensätze<br />

(meist zwischen 100 und 300 Euro).<br />

3 vollständigen Antrag bei der Ar beitsagentur auf Gründungs zuschuss einreichen<br />

Fachkundige Stellen<br />

3 Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer<br />

3 Berufsständische Kammer (z. B. Innung)<br />

3 Fachverband (z. B. freie Berufe)<br />

3 Bank oder Sparkasse<br />

3 sonstige, z. B. Steuerberater, Wirt schaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter, Unternehmensberater<br />

Kernpunkte der Tragfähigkeits prüfung<br />

3 Hat der Gründer ausreichende Fach- und Branchenkenntnisse?<br />

3 Hat der Gründer ausreichendes kauf männisches und unter neh me ri sches Know-how?<br />

3 Sind alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt (z. B. Kon zes sion, Eintrag in die Handwerks rolle)?<br />

3 Ist die Geschäftsidee konkurrenzfähig?<br />

3 Sind die geschätzten Umsätze realistisch?<br />

3 Sind die geschätzten Kosten realistisch?<br />

3 Ist der geschätzte Gewinn realistisch?<br />

3 Ist der errechnete Kapitalbedarf realistisch?<br />

3 Kann der Gründer diesen Kapitalbedarf finanzieren?<br />

3 Hat er finanzielle Reserven und kann Durststrecken überbrücken?<br />

3 Wird das zu erwartende Ein kom men dem Gründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten?<br />

Bei der Arbeitsagentur vorlegen<br />

3 Kurzbeschreibung des Exis tenz gründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee<br />

3 Lebenslauf (einschließlich Zeug nisse und Befähigungsnachweise)<br />

3 Kapitalbedarfsplan<br />

3 Finanzierungsplan (Nachweis über eigene Mittel oder Kreditzusagen)<br />

3 Umsatz- und Rentabilitätsvorschau<br />

3 fachkundige Stellungnahme<br />

3 ggf. Begründung der letzten Ge schäftsaufgabe<br />

3 ggf. Bescheinigung über Teil nah me an einem Existenz grün dungs seminar<br />

3 Gewerbeanmeldung oder An mel dung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt<br />

Quelle: BMWi, 2006


GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

Übersicht<br />

III<br />

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit<br />

Fragen<br />

Warum will ich mich überhaupt<br />

selbständig machen?<br />

Antworten<br />

Prüfen Sie die eigene Motivation.<br />

Was interessiert mich?<br />

Was kann ich?<br />

Was will ich machen?<br />

Was habe ich gelernt?<br />

Lohnt es sich überhaupt, selbständig zu werden?<br />

Welche Agentur für Arbeit ist für<br />

Existenzgründung zuständig?<br />

Prüfen Sie, ob Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen zu Ihrer Geschäftsidee<br />

passen.<br />

Da Arbeitslose häufig ihre Chance außerhalb des gelernten Berufes<br />

suchen, gibt es bei den Kreditgesprächen Probleme, die Sachkunde<br />

unter Beweis zu stellen. Hierauf sollten Sie vorbereitet sein.<br />

Die Anforderungen sind hoch. Die wöchentliche Arbeits zeit von 60<br />

Stunden und mehr wird in den ersten Jahren keine Ausnahme sein.<br />

Ohne Vorgesetzte zu arbeiten, ist eine ver lockende Aussicht. Beden ken<br />

Sie, dass Sie deren Arbeits leistung nun mit erbringen müssen.<br />

Die Agentur für Arbeit am Wohnort.<br />

Wer ist Ansprechpartner in der Agentur<br />

für Arbeit?<br />

Was muss ich beim ersten Kontakt alles<br />

mitbringen?<br />

Welche Möglichkeiten der Unterstützung<br />

bietet die Agentur für Arbeit?<br />

Welche Voraussetzungen muss ich<br />

erfüllen?<br />

Wie viele Stunden darf ich vor der Gründung<br />

für (in) meine(r) Firma arbeiten?<br />

Gibt es eine Altersbeschränkung?<br />

Was passiert, wenn die Gründung nicht gelingt?<br />

Ihr Berater in der Agentur für Arbeit (Vermittler) oder speziell eingerichtete<br />

Beratungsstellen.<br />

Den Vermittler direkt ansprechen, Gründungsidee erzählen, Form -<br />

blätter für Existenzgründung vom Vermittler anfordern. Für die Ge wäh -<br />

rung des Gründungszuschusses erwartet die Agen tur für Arbeit von<br />

Ihnen ein Gutachten von einer fachkundigen Stelle.<br />

Klären Sie gemeinsam mit dem Vermittler die Möglichkeit für:<br />

• Beratung • Gründungszuschuss • Seminare • Coaching •<br />

Schulung • örtliche Sonderleistungen<br />

Unterstützung erhalten Arbeitslose, die arbeitslos gemeldet sind und<br />

Arbeitslosengeld beziehen.<br />

Unter 15 Stunden pro Woche, unabhängig davon, ob Geld erwirtschaftet<br />

wird oder nicht. Einnahmen sind generell mit der Agentur für Arbeit<br />

zu verrechnen.<br />

Grundsätzlich nicht.<br />

Sollte die selbständige Tätigkeit aufgegeben werden und tritt erneut<br />

Arbeitslosigkeit ein, kann der Restanspruch auf Leistungen häufig<br />

wieder geltend gemacht werden. Achtung: Den genannten Zeitraum<br />

für diese Rückmeldung erfragen Sie bitte vor Ihrer Gründung bei<br />

Ihrem Ver mittler, da es unterschiedliche Fristen in Abhängigkeit zur<br />

Leistung gibt.<br />

Quelle: ENIGMA Gründungszentrum Hamburg/Gründungszentrum der Agentur für Arbeit Hamburg


IV<br />

GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

Übersicht<br />

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit<br />

Schritte Ansprechpartner Fördermöglichkeiten/Kriterien<br />

1. Gründungsidee<br />

vorhanden<br />

2. Informations- und<br />

Orientie rungs phase<br />

3 Informationen über Existenz -<br />

gründung sammeln<br />

3 Überprüfen: Ist die Gründung<br />

einer Existenz realistisch?<br />

Besteht eine langfristige<br />

Perspektive?<br />

3. Motivationsphase<br />

3 persönliche und fachliche<br />

Qualifikationen nochmals<br />

überprüfen, ggf. weitere<br />

Fortbildung/Beratung<br />

4. Fortbildungs- und<br />

Beratungsphase<br />

Agentur für Arbeit<br />

3 über Pläne der Existenzgründung<br />

informieren<br />

3 vorher über (Neben-)Tätigkeit<br />

(Einkünfte) informieren<br />

Allgemeine Information<br />

Bundesministerium für Wirtschaft und<br />

Technologie (BMWi), Länderwirtschafts -<br />

ministerien, Industrie- und Handels -<br />

kammern (IHK), Handwerkskammern<br />

(HWK), (Berufs-)Verbände, Agenturen<br />

für Arbeit, Wirtschaftsförderämter,<br />

-gesellschaften, Agenturen/Initiativen<br />

für Gründungen, Gleichstellungsstellen,<br />

Beratungsstellen „Frau und Beruf“,<br />

KfW Mittelstandsbank<br />

Schulung und Beratung<br />

IHKs, HWKs, Technologie- und Gründer<br />

zentren, Unternehmensberater,<br />

Agen turen/Institutionen für Grün dun -<br />

gen, Selbsthilfe- und private Initiativen,<br />

Steuerberater, Wirtschafts prüfer,<br />

Rechts anwälte, Kreditinstitute,<br />

Fachverbände<br />

Informations- und Schulungs veranstaltungen<br />

Inhalt: erste und allgemeine Orientie rung für<br />

Existenzgründer und -festiger<br />

Veranstalter: IHKs, HWKs, Verbände,<br />

kommerzielle Beratungs-/Schulungs -<br />

unternehmen usw.<br />

Kosten: Teilnahmegebühren können durch den<br />

Bund bezuschusst werden<br />

Existenzgründungsseminare<br />

Inhalt: grundlegende Kenntnisse und Infor ma -<br />

tionen für ein Existenz grün dungs vorhaben<br />

Veranstalter: Agenturen für Arbeit<br />

Kosten: kostenlos<br />

Existenzgründungsberatung<br />

Inhalt: wenn Sie noch nicht selbständig sind:<br />

individuelle Beratung zu allen wirtschaftlichen<br />

und technischen Pro blemen Ihrer Gründung,<br />

Weiterbildung, Coaching<br />

Veranstalter/Berater: IHKs, HWKs, Ver bände,<br />

kommerzielle Beratungs unter nehmen usw.<br />

Kosten: bei Kammern und Verbänden i.d.R.<br />

kostenlos; ggf. Zuschuss durch Programme der<br />

Bundesländer<br />

ca. 12 Monate<br />

5. Unternehmensplan<br />

3 Entwickeln und Ausarbeiten<br />

des Gründungskonzepts,<br />

u. a.:<br />

– Geschäftsidee weiterentwickeln<br />

– Markt/Konkurrenz<br />

analysieren<br />

– Management/Geschäftsführung<br />

vorstellen<br />

– Personaleinsatz planen<br />

– Marketingstrategien<br />

entwickeln<br />

– Rechtsform/Organisation<br />

festlegen<br />

– Chancen/Risiken abwägen<br />

– Finanzplan erstellen, ggf.<br />

öffentliche Fördermittel<br />

beantragen<br />

Beratung und Prüfung<br />

IHKs, HWKs, Hausbank,<br />

KfW Mittelstandsbank<br />

Informationen<br />

BMWi-Broschüre „Starthilfe –<br />

Der erfolgreiche Weg in die Selb -<br />

ständigkeit“<br />

BMWi-Gründerportal<br />

www.existenzgruender.de<br />

BMWi-Infoletter GründerZeiten<br />

Nr. 6 „Existenzgründungsfinanzierung“,<br />

Nr. 17 „Gründungskonzept/Businessplan“<br />

CD-ROM Softwarepaket<br />

(Gründungs planer, Unternehmens -<br />

planer, Infothek)<br />

Trainings- und Weiter bildungs maßnahmen<br />

Inhalt: grundlegende Kenntnisse und Fertig kei -<br />

ten zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit<br />

Veranstalter: Agenturen für Arbeit<br />

Kosten: finanzielle Förderung (Ermessens leistung)<br />

Förderkredite u. a.<br />

Mikro-Darlehen, Startgeld, ERP-Unter nehmer -<br />

kapital für Gründer, KfW Unternehmerkredit<br />

Gründungszuschuss<br />

Leistungen in Höhe des individuellen monatlichen<br />

Arbeitslosengeldes in den ersten neun<br />

Monaten nach dem Unternehmensstart, zusätzlich<br />

eine monatliche Pauschale von 300 Euro zur<br />

Finanzierung der Sozialversicherungen; nach<br />

Ablauf der neun Monate ggf. weitere sechs<br />

Monate die Pauschale von 300 Euro für die<br />

Sozialversicherung<br />

6. Gründung<br />

3 Weiterentwicklung und<br />

Überprüfung des Unternehmenskonzepts<br />

3 Kunden finden und binden<br />

3 Marketing betreiben<br />

Beratung und Weiterbildung<br />

IHKs, HWKs, Unternehmensberater,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,<br />

Rechtsanwälte, Kreditinstitute,<br />

Fachverbände<br />

Existenzaufbauberatung<br />

Inhalt: in den ersten drei Jahren nach Grün dung;<br />

Rat zu wirtschaftlichen, organisatorischen und<br />

technischen Problemen der Betriebsführung<br />

Veranstalter/Berater: s. Existenz gründungsberatung<br />

Kosten: (s. Existenzgründungsberatung)<br />

Coaching<br />

Inhalt: Begleitung während der Selb stän digkeit<br />

Veranstalter: Agenturen für Arbeit, KfW<br />

Mittelstandsbank<br />

Kosten Agenturen für Arbeit: Erstattung von<br />

Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten<br />

(Ermessensleistung)<br />

Kosten KfW Mittelstandsbank: Zuschuss zum<br />

Beraterhonorar durch Programm „Gründer -<br />

coaching Deutschland<br />

Quellen: BMWi, Bundesagentur für Arbeit


GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

5<br />

Finanzierung von Kleingründungen<br />

StartGeld<br />

der KfW Mittel standsbank:<br />

Investitionsbedarf bis 50.000 Euro<br />

Das StartGeld der KfW Mittel standsbank<br />

ist ebenfalls ein zinsgünstiges Dar -<br />

lehen für Kleingründer, deren Investi -<br />

tionsbedarf nicht mehr als 50.000 Euro<br />

beträgt. Bei dem Vorhaben muss es sich<br />

um eine gewerbliche oder freiberufliche<br />

Existenzgründung handeln. Das<br />

Besondere: Sie brauchen als Antrag -<br />

steller in der Regel nur geringe Sicherheiten<br />

zur Verfügung zu stellen, da die<br />

KfW Mittelstandsbank gemeinsam mit<br />

dem Europäischen Investitionsfonds zu<br />

80 Prozent gegenüber der Bank für die<br />

Rückzahlung Ihres Darlehens haftet.<br />

Gefördert werden auch Gründungen,<br />

die zunächst im Nebenerwerb geführt<br />

werden. Voraussetzung ist aber, dass<br />

aus der Nebenerwerbsgründung nach<br />

maximal vier Jahren ein Voll erwerbs -<br />

betrieb geworden ist. StartGeld kann<br />

nur für die eigentliche Gründungs -<br />

finan zierung (nicht für die Existenz -<br />

festi gung) in Anspruch genommen<br />

wer den.<br />

Einstiegsgeld:<br />

für ALG-II-Empfänger<br />

ALG-II-Empfänger können vom Träger<br />

der Grundsicherung vor Ort (Jobcenter,<br />

ARGE, zugelassener kommunaler Trä ger)<br />

für den Schritt in die Selbstän dig keit das<br />

Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegs geld<br />

kann bei Aufnahme einer selbständigen<br />

Tätigkeit als Zuschuss zum Arbeits losen -<br />

geld II gewährt werden. Das Einstiegs -<br />

geld kann auch gewährt werden, wenn<br />

die Hilfebedürftigkeit durch oder nach<br />

Aufnahme der Erwerb s tätigkeit entfällt.<br />

Es kann aber nur gewährt werden, wenn<br />

zu erwarten ist, dass die selbständige<br />

Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und<br />

die Hilfe bedürftigkeit durch die selbständige<br />

Tätigkeit innerhalb eines ange -<br />

mes sen en Zeitraums dauerhaft überwun<br />

den oder verringert wird. Zur Beur -<br />

teilung der Tragfähigkeit der selbstän di -<br />

gen Tätigkeit wird die Stellung nahme<br />

einer fachkundigen Stelle verlangt.<br />

Hinsichtlich der Höhe des Ein stiegs -<br />

geldes ist der Fallmanager nicht ge bun -<br />

den. Sie orientiert sich an der Ar beits -<br />

losig keitsdauer und der Größe der Be -<br />

darfs gemeinschaft des Arbeit ssu chen -<br />

den. Die Bundesagentur für Arbeit<br />

empfiehlt ihren Agenturen eine Orien -<br />

tie rung an den Regelsätzen des Ar beits -<br />

losen geldes II (z. B. 60 Prozent bei<br />

einem Paar).<br />

Darüber hinaus können zusätzliche<br />

Existenzgründungshilfen (Zuschüsse<br />

oder Darlehen) für die Beschaffung von<br />

Sachgütern gewährt werden, die für die<br />

Ausübung der selbständigen Tätigkeit<br />

notwendig und angemessen sind.<br />

Zuschüsse dürfen einen Betrag von<br />

5.000 Euro nicht übersteigen.<br />

Allerdings handelt es sich hier um<br />

eine so genannte Kann-Regelung.<br />

Das heißt: Es gibt keinen Rechts an -<br />

spruch auf diese Leistung.<br />

Kleinstkredite<br />

Für viele Gründerinnen und Grün der<br />

reicht ein Startkapital von maximal<br />

5.000 Euro. Dies betrifft 46 Prozent der<br />

Vollerwerbsgründer und 68 Prozent der<br />

Nebenerwerbsgründer (KfW-Grün -<br />

dungs monitor 2008). Selbst solche ge -<br />

ringen Summen von der Bank gelie hen<br />

zu bekommen, ist für sie den noch oft<br />

schwierig: Erstens haben ge ra de viele<br />

Kleinkreditnehmer keine oder geringe<br />

Sicherheiten. Zweitens lohnt sich bei<br />

Förderkrediten für die Bank der Ar beitsaufwand<br />

kaum. Sie lehnt ab.<br />

In Deutschland sind derzeit über<br />

20 Programme (zum Teil auf Bundes-,<br />

zum Teil auf Landes- und auf kommu naler<br />

Ebene) bekannt, die solche Klein- und<br />

Kleinstkredite ausgeben. Sehr viele An -<br />

gebote sind allerdings aus verga be rechtlichen<br />

Gründen an bestimmte Förder -<br />

bedingungen (wie z. B. Alter, Status der<br />

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />

Anteil an den jeweiligen Gründergruppen in %<br />

18<br />

31<br />

Arbeitslosigkeit) geknüpft, die nur von<br />

einer geringen Zahl von Klein unter neh -<br />

mern erfüllt werden. Fast alle Pro gram -<br />

me richten sich zu dem an Gründe rin -<br />

nen und Gründer bzw. Unter nehmen in<br />

der Startphase, nicht an be ste hende<br />

Unternehmen. Besondere Micro -<br />

lending-Angebote sollen die beste hen -<br />

den Kreditlücken schließen. Typisch für<br />

Microlending-Anbieter sind:<br />

3 Erfolgsprognose: Im Vorder -<br />

grund steht die unternehmerische<br />

Persön lich keit, weitaus weniger der<br />

formale Nach weis von Qualifikationen<br />

durch Zeugnisse, Dokumente usw.<br />

3 Sicherheiten: Eine flexible Be si -<br />

che rung der Kredite, die auch von vermögenslosen<br />

Kleinstunternehmern<br />

geleistet werden kann, ist möglich.<br />

3 Kreditstufen: Kredite werden in<br />

Stu fen vergeben, je nach Bedarf des<br />

Kre dit nehmers und an seiner Rück zah -<br />

lungsfähigkeit orientiert. Der Kre di t -<br />

nehmer weiß, dass der Zugang zu weiteren<br />

Kleinstkrediten erhalten bleibt,<br />

solange er die vorherigen vertragsge -<br />

mäß zurückbezahlt hat.<br />

3 Krisenintervention: Micro -<br />

lending-Anbieter suchen bei Krisen<br />

gemeinsam mit den Kreditnehmern<br />

nach Lösungen, die den Erhalt der Un -<br />

ternehmung ermöglichen. Übersicht<br />

über Kleinstkredit-Angebote von Bund<br />

und Ländern im Internet unter<br />

www.existenzgruender.de (unter<br />

Förderprogramme/Kleinstkredite).<br />

Alle Gründer Vollerwerbsgründer Nebenerwerbsgründer<br />

8<br />

Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2008


6<br />

GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

Freiwillige Arbeitslosenversicherung<br />

für Selbständige<br />

Selbständige, die sich freiwillig in der<br />

Arbeitslosenversicherung weiter versichern<br />

möchten, müssen vor Auf nah -<br />

me ihrer Tätigkeit innerhalb der letz -<br />

ten 24 Monate mindestens 12 Mo nate in<br />

einem Versicherungs pflicht verhältnis<br />

nach dem SGB III, z. B. einem Beschäf -<br />

tig ungs verhältnis, gestanden haben.<br />

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich<br />

um ein durchgehendes versiche rungs -<br />

pflich tiges Beschäftigungs ver hältnis<br />

handelt oder ob einzelne Beschäfti -<br />

gun gen zusammengerechnet<br />

werden.<br />

Kann diese versicherungspflichtige<br />

Zeit nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen<br />

werden, wird auch der Bezug<br />

einer Entgeltersatzleistung wie z. B.<br />

Arbeitslosengeld als Voraussetzung<br />

akzeptiert.<br />

3 Beitragshöhe 2009:<br />

Selbständige in Westdeutschland<br />

müssen 17,64 Euro monatlich in die<br />

freiwillige Arbeitslosenversicherung<br />

einzahlen; für Selbständige in Ost -<br />

deutschland beläuft sich der Beitrag<br />

auf 14,95 Euro.<br />

Wenn die Förderung<br />

ausläuft<br />

Wenn Ihre Förderung durch die Bun -<br />

desagentur für Arbeit ausläuft, soll -<br />

ten Sie an folgende Punkte unbedingt<br />

denken: Sie müssen nun das Geld,<br />

das Sie zum Leben und für Ihre So -<br />

zial ver sicherung benötigen, selbst<br />

erwirtschaften. Erweitern Sie ggf. Ihr<br />

Un ter nehmenskonzept. Finden Sie<br />

heraus, welche (Zusatz-)Leis tun gen<br />

besonders gefragt waren. Oder versuchen<br />

Sie, vor Ort weitere Kun den<br />

zu gewinnen und bereits zu frie dene<br />

Kunden als Empfehlung zu nutzen.<br />

Übersicht Kleinstkredite<br />

Die hier aufgelisteten Förderprogramme sind auch oder speziell für Gründungen<br />

aus der Arbeitslosigkeit gedacht:<br />

Private Träger<br />

3 Akkreditierung seitens Deutsches Mikrofinanz Institut e.V., Bochum;<br />

www.mikrofinanz.net<br />

3 GUM Gesellschaft für <strong>Unternehmensberatung</strong> und Mikrofinanzierung mbH<br />

(Bayern, Sachsen): Finanzierung von Gründungsvorhaben, Unternehmens -<br />

wachstum und Konso li dierung ab 2.000 Euro; www.gum-deutschland.de<br />

3 Mozaik Consulting (NRW): Finanzierung von Existenzgründer/-innen mit<br />

Migrationshintergrund; Zuwandererunternehmen in der Nachgründungsphase;<br />

www.mozaik-consulting.com<br />

3 IG-RU/Artel GmbH (Niedersachsen): Finanzierung bis zu 25.000 Euro für<br />

Existenzgründungen, Aufbau und Festigung von Unternehmen durch Personen<br />

mit Migrationshintergrund sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit;<br />

www.ig-ru.de<br />

Lokale private Träger<br />

3 GöBi-Fonds, Göttingen: eine einmalige Finanzierung bis zu 10.225 Euro an<br />

arbeitslose Gründer aus der Region; wrg-goettingen.de<br />

3 MaGNet-Fonds: eine einmalige Finanzierung bis 10.000 Euro für Exis tenz -<br />

gründer/-innen aus Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe, Menschen mit Be hinde -<br />

rungen, Migrant/-innen in der Region Rheinhessen; www.run-rheinhessen.de<br />

3 ProGES, Kassel: eine einmalige Finanzierung an Gründer aus der Arbeits -<br />

losigkeit; www.arbeitsfoerderung-kassel.de<br />

Kleinkredit-Angebote von Bund und Ländern:<br />

3 Hamburger Kleinstkreditprogramm der Behörde für Wirtschaft und Arbeit:<br />

Darlehen für Existenzgründungen bis 12.500 Euro;<br />

www.existenzgruendung-lawaetz.de<br />

3 Mikrodarlehen im Starthilfefonds Bremen: eine Finanzierung von Klein -<br />

gründungen bis 10.000 Euro Gesamtfinanzierungsbedarf insbesondere aus der<br />

Arbeitslosigkeit; www.wfg-bremen.de<br />

3 ESF-Mikrodarlehen Sachsen: eine Finanzierung bis 20.000 Euro für Klein -<br />

gründungen insbesondere aus der Arbeitslosigkeit; www.sab.sachsen.de<br />

3 Restansprüche geltend machen<br />

Selbständige, die vor ihrer Selbstän -<br />

digkeit sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigt waren und bereits Ar beits -<br />

losengeld bezogen haben, haben einen<br />

Restanspruch auf Arbeitslosengeld<br />

(§ 147 SGB III), wenn seit der erstma li -<br />

gen Entstehung dieses Anspruchs noch<br />

keine vier Jahre vergangen sind. Dieser<br />

Restanspruch und der neu erworbene<br />

Anspruch durch die freiwillige Wei -<br />

terversicherung werden zu einem Ge -<br />

samt höchstanspruch zusammengerechnet.<br />

3 Antrag:<br />

Der Antrag auf Weiterversicherung in<br />

der Arbeitslosenversicherung muss in -<br />

nerhalb des ersten Monats nach Auf nah -<br />

me der Selbständigkeit bei der Ar beits -<br />

agentur am Wohnort gestelltwerden.<br />

3 Information:<br />

Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales:<br />

Bürgertelefon zur Arbeits -<br />

marktpolitik und -förderung<br />

Tel. 01805 67 67 12<br />

(0,14 Euro/Min.)


GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

7<br />

Tipps für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit<br />

Wenn Sie<br />

Arbeitslosengeld beziehen<br />

3 Nebenberufliche selbständige<br />

Tätigkeit: Viele Gründerinnen und<br />

Gründer testen als Arbeitslosen geld -<br />

empfänger zunächst einmal „nebenberuflich“,<br />

ob der Weg in die Selb stän -<br />

digkeit für sie in Frage kommt. Sie er -<br />

halten in diesem Fall aber nur dann<br />

weiter Arbeitslosengeld, wenn der<br />

zeit liche Umfang der Selbständigkeit<br />

15 Stunden wöchentlich nicht erreicht.<br />

Hintergrund: Bei einer Arbeitszeit<br />

von 15 Stunden wöchentlich oder<br />

mehr gilt man nicht mehr als arbeits -<br />

los.<br />

3 Verrechnung der Einkünfte<br />

aus der selbständigen Tätigkeit: Die<br />

Gewinne aus selbständiger Tätigkeit<br />

(Umsatz minus 30 Prozent Pauschale<br />

für die Kosten) werden vom Arbeits -<br />

losengeld abgezogen. Frei betrag pro<br />

Monat: 165 Euro.<br />

3 Steuer: Das Arbeitslosengeld ist<br />

steuerfrei. Wenn Sie gemeinsam mit<br />

Ihrem Ehepartner versteuert werden,<br />

kann dies aber dazu führen, dass die -<br />

ser nach einem höheren Steuersatz<br />

versteuert wird. Einkünfte aus Ihrer<br />

selbständigen Tätigkeit sind steuerpflichtig.<br />

3 Übergang in die hauptberufliche<br />

Selbständigkeit: Wenn Ihre Ge -<br />

schäftsidee funktioniert und Sie Ihre<br />

Arbeitslosigkeit beenden und sich<br />

hauptberuflich selbständig machen<br />

wollen, können Sie den neuen Grün -<br />

dungszuschuss beantragen. Ansprech -<br />

partner ist Ihre Arbeitsagentur vor<br />

Ort.<br />

Wenn Sie<br />

Arbeitslosengeld II (ALG II)<br />

beziehen<br />

3 Nebenberufliche selbständige<br />

Tätigkeit: ALG II erhalten alle Per so -<br />

nen, die das 15. Lebensjahr vollendet<br />

und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

haben, wenn sie erwerbsfähig<br />

und hilfebedürftig sind. Deshalb<br />

können auch Selbständige, die nebenberuflich<br />

selbständig sind und auf<br />

diese Weise nur ein geringes Einkom -<br />

men erwirtschaften, das Arbeits losen -<br />

geld II beziehen.<br />

3 Verrechnung der Einkünfte<br />

aus der selbständigen Tätigkeit: Die<br />

Gewinne aus selbständiger Tätig keit<br />

(Umsatz minus Kosten) werden als Ein -<br />

kommen vom ALG II abgezogen. Es<br />

wird aber nicht das gesamte Einkom -<br />

men angerechnet, sondern Sie erhalten<br />

einen Grundfreibetrag von 100 Euro.<br />

Weiterhin werden je nach Einkommen<br />

noch weitere Freibeträge gewährt.<br />

Verlangt Ihr persönlicher Ansprech -<br />

partner eine monatliche Gewinn-und-<br />

Verlust-Rechnung, sind Sie verpflichtet,<br />

diese vorzulegen.<br />

3 Steuer: Das ALG II ist steuerfrei.<br />

Einkünfte aus Ihrer selbständigen Tä -<br />

tigkeit sind steuerpflichtig.<br />

3 Über gang in die hauptberufliche<br />

Selbständigkeit: Wenn Ihre<br />

Geschäfts idee funktioniert und Sie sich<br />

hauptberuflich selbständig machen<br />

wollen, können Sie das Einstiegsgeld<br />

beantragen. Ansprechpartner ist Ihr<br />

zuständiger Träger der Grund siche -<br />

rung (ARGE, Optionskommune, Agen -<br />

tur für Arbeit).<br />

Förderung von Existenzgründungen durch die Bundesagentur für Arbeit<br />

400.000<br />

351.355<br />

168.176<br />

300.000<br />

200.000<br />

253.894<br />

95.198<br />

265.134<br />

17.226<br />

91.020<br />

218.285<br />

33.569<br />

100.000<br />

92.596<br />

92.596<br />

95.926<br />

95.926<br />

124.885<br />

124.885<br />

158.696<br />

183.179<br />

156.888<br />

33.638<br />

42.812<br />

108.266<br />

158.096<br />

125.919<br />

143.741<br />

119.213<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

32.177<br />

24.528<br />

Überbrückungsgeld Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) Einstiegsgeld (Selbständigkeit) Gründungszuschuss<br />

Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2009


8<br />

GründerZeiten<br />

Nr. 16, aktualisierte Ausgabe Februar 2009<br />

Sind Sie ein Unternehmertyp?<br />

Es gibt viele Jungunternehmer, die in einer Existenzgründung die einzige Alter na -<br />

ti ve zur Arbeitslosigkeit sehen. So viel versprechend dieser Schritt sein kann: Nicht<br />

jede Gründerin oder jeder Gründer ist zur Unternehmerin bzw. zum Un ter neh mer<br />

geboren. Beantworten Sie „ehrlich“ die folgenden Fragen. Je öfter Sie mit Ja antworten<br />

können, desto eher ist eine Unternehmensgründung das Richtige für Sie.<br />

Glauben Sie, dass Sie als Selbständige/r noch ruhig schlafen<br />

können, wenn Sie an die möglichen Unsicherheiten einer<br />

unternehmerischen Existenz denken?<br />

Hat Ihr/e Ehepartner/in oder Lebensgefährte/in eine positive<br />

Einstellung zur beruflichen Selbständigkeit, und ist er/sie bereit,<br />

Sie bei Ihren Gründungsaktivitäten und in den ersten Jahren zu<br />

unterstützen?<br />

Sind Sie bereit, zumindest in den ersten Jahren 60 und mehr Stunden<br />

pro Woche zu arbeiten?<br />

Ist Ihre Familie bereit, Ihnen die notwendige Unterstützung<br />

zu geben?<br />

Wollen Sie riskieren, in dieser Zeit kein regelmäßiges und stabiles<br />

Einkommen zu erzielen?<br />

Waren Sie in den letzten drei Jahren durchweg körperlich fit<br />

und leistungsfähig?<br />

Halten Sie auch auf Dauer Stress-Situationen stand, weichen<br />

Sie solchen Situationen nicht aus, sondern gehen die notwendigen<br />

Problemlösungen an?<br />

Sind Sie beruflich bisher schon gewohnt, sich selber Ziele zu<br />

setzen und diese ohne Druck durch Vorgesetzte selbständig zu<br />

verfolgen?<br />

Passt Ihre Berufsausbildung (praktische Erfahrung) zur Branche,<br />

in der Sie sich selbständig machen wollen?<br />

Konnten Sie in Ihrem Berufsleben schon Führungserfahrungen<br />

sammeln, das heißt, hatten Sie die Arbeit von Mitarbeiter/innen<br />

zu organisieren und zu kontrollieren?<br />

Besitzen Sie eine gut fundierte kaufmännische oder<br />

betriebswirtschaftliche Ausbildung und/oder entsprechend zu<br />

bewertende Erfahrungen?<br />

Haben Sie ein finanzielles Polster, so dass Sie sich in einer<br />

gewissen Unabhängigkeit von Banken oder anderen Kapitalgebern<br />

selbständig machen könnten?<br />

Kann Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e Lebensgefährte/in durch<br />

sein/ihr Einkommen für den gemeinsamen Lebensunterhalt<br />

sorgen oder haben Sie eine andere sichere Einkommensquelle?<br />

Ja<br />

Nein<br />

Quelle: Mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. Heinz Klandt, European Business School, Oestrich-Winkel<br />

Print- und Online-<br />

Informationen<br />

Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie (BMWi)<br />

Broschüren und Infoletter:<br />

3 Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die<br />

Selbständigkeit<br />

3 GründerZeiten Nr. 6<br />

„Existenzgründungsfinanzierung“<br />

3 GründerZeiten Nr. 17<br />

„Gründungskonzept/Businessplan“<br />

3 GründerZeiten Nr. 44<br />

„Zarte Pflänzchen – Kleingründungen“<br />

CD-ROM:<br />

3 Softwarepaket für Gründer und junge<br />

Unternehmen<br />

Internet:<br />

3 BMWi-Existenzgründungsportal<br />

www.existenzgruender.de<br />

Bestellmöglichkeiten:<br />

Bestelltel.: 03018 615 4171<br />

bmwi@gvp-bonn.de<br />

Download u. Bestellfunktion:<br />

www.existenzgruender.de<br />

Existenzgründung<br />

Beruf Bildung Zukunft. Bundesagentur<br />

für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg 2008<br />

Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung –<br />

Gründungszuschuss<br />

Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), Nürnberg<br />

2008<br />

Finanzielle Hilfen für Existenzgründer<br />

Bundesagentur für Arbeit:<br />

www.arbeitsagentur.de<br />

(unter Bürgerinnen & Bürger > Finanzielle<br />

Hilfen > Existenzgründung)<br />

Redaktionsservice<br />

Haben Sie Anregungen oder Fragen zu den<br />

GründerZeiten? Dann wenden Sie sich bitte<br />

an:<br />

Bernd Geisen, Regine Hebestreit<br />

PID Arbeiten für Wissenschaft und<br />

Öffentlichkeit GbR<br />

Menzenberg 9, 53604 Bad Honnef<br />

Tel.: 02224 90034-0, Fax: 02224 90034-1<br />

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Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Technologie (BMWi)<br />

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PID Arbeiten für Wissenschaft und<br />

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Druck:<br />

Harzdruckerei GmbH, Wernigerode<br />

Auflage: 40.000

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