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Flyer zum Ablauf für Eltern und Interessierte (PDF, 557KB)

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W u n s c h P l a n u n g U m s e t z u n g<br />

1. Ausgangspunkt ist der Wunsch, Ihr Kind im Rahmen<br />

des Gemeinsamen Unterrichts (GU) an einer<br />

allgemeinen Schule zu beschulen. Dieser<br />

Wunsch ist handlungsleitend für alle weiteren<br />

Schritte.<br />

2. Bitte melden Sie Ihren Wunsch dem Staatlichen<br />

Schulamt Mannheim über den entsprechenden<br />

Meldebogen, den Sie in Ihrem Kindergarten, der<br />

zuständigen Gr<strong>und</strong>schule, in Beratungsstellen<br />

oder über die Webseite des Staatlichen Schulamts<br />

(http://www.schulamt-mannheim.de) unter<br />

der Rubrik Gemeinsame Beschulung finden.<br />

3. Nach Eingang der Meldung beim Staatlichen<br />

Schulamt Mannheim nimmt eine Mitarbeiterin/<br />

ein Mitarbeiter der Arbeitsstelle Kooperation<br />

Kontakt mit Ihnen auf <strong>und</strong> wird für den weiteren<br />

Verlauf Ihre vertrauensvolle Ansprechperson<br />

sein.<br />

1. Als nächsten Schritt begutachtet eine Sonderschullehrkraft<br />

Ihr Kind <strong>und</strong> beschreibt gemeinsam<br />

mit Ihnen einen möglichen Förderbedarf<br />

Ihres Kindes.<br />

2. Gemeinsam mit Partnern aus den Kommunen<br />

<strong>und</strong> Verwaltungen findet das Staatliche Schulamt<br />

Mannheim eine Möglichkeit, Ihren Wunsch<br />

nach GU für Ihr Kind umzusetzen.<br />

3. Die/der für Sie zuständige Mitarbeiterin/ Mitarbeiter<br />

der Arbeitsstelle Kooperation hält Sie auf<br />

dem Laufenden, informiert Sie über den Stand<br />

der Planungen <strong>und</strong> stimmt diese mit Ihnen ab.<br />

1. Den Abschluss der Planungen stellt die sogenannte<br />

‚Bildungswegekonferenz‘ dar. Hier werden<br />

alle möglichen Wege der Umsetzung Ihres<br />

Wunsches auf GU für Ihr Kind gemeinsam mit<br />

Ihnen thematisiert. Sie entscheiden sich nun für<br />

denjenigen ‚Bildungsweg‘, bei dem Sie den<br />

Wunsch für Ihr Kind nach GU am besten verwirklicht<br />

sehen.<br />

2. Im Anschluss an die Bildungswegekonferenz erhalten<br />

Sie vom Staatlichen Schulamt Mannheim<br />

einen Bescheid, der den Lernort für Ihr Kind festlegt.<br />

3. Auf Ihr Kind wartet <strong>zum</strong> neuen Schuljahr ein<br />

Platz an der Schule, für die Sie sich in der Bildungswegekonferenz<br />

entschieden haben. Hat<br />

Ihr Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches<br />

Bildungsangebot, wird eine sonderpädagogische<br />

Lehrkraft am Unterricht für Ihr Kind<br />

beteiligt sein.<br />

4. Ihr Wunsch nach GU für Ihr Kind kann nun umgesetzt<br />

werden.<br />

<br />

<br />

<br />

Sie wünschen für Ihr Kind eine gemeinsame<br />

Beschulung.<br />

Sie haben Ihren Wunsch gemeldet.<br />

Ihr Wunsch ist in guten, professionellen<br />

Händen.<br />

<br />

<br />

<br />

Die Bedürfnisse ihres Kindes werden erfasst.<br />

Besondere Ansprüche werden festgestellt.<br />

Sie werden über den Stand der Planungen<br />

informiert.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Ihre Bedürfnisse Entscheidung ihres ist Kindes Gr<strong>und</strong>lage werden für die erfasst.<br />

Umsetzung.<br />

Besondere Ansprüche werden festgestellt.<br />

Der Lernort für Ihr Kind wird festgelegt.<br />

Sie werden über den Stand der Planungen<br />

informiert. Ihr Kind erhält sonderpädagogische<br />

Unterstützung.

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