Die Rolle der Schulpflege
Die Rolle der Schulpflege
Die Rolle der Schulpflege
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In den Gesetzeserlassen werden die folgenden Funktionen festgehalten:<br />
■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als oberstes Führungsorgan<br />
mit <strong>der</strong> Verantwortung<br />
- für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> ganzen Schule<br />
- für die Einhaltung <strong>der</strong> kantonalen Vorgaben<br />
- für die Festlegung <strong>der</strong> Ziele und lokalen Rahmenbedingungen<br />
- für die strategische Führung<br />
■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als Anstellungsbehörde<br />
■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als Vorgesetzte <strong>der</strong> Schulleitung<br />
■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als Instanz für die Eröffnung<br />
beschwerdefähiger Entscheide<br />
Anhang II: Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen.<br />
Anhang II<br />
Ergänzend zu den gesetzlichen Rahmenvorgaben sind für Kreisschulpflegen die Grundlagen<br />
in den Verbandssatzungen o<strong>der</strong> in den Gemeindeverträgen zu beachten. Als weitere Orientierungshilfe<br />
dient die Broschüre «Merkmale <strong>der</strong> geleiteten Schule».<br />
Informationen: Siehe Broschüre «Merkmale einer geleiteten Schule an <strong>der</strong> Aargauer Volksschule»<br />
Informationen<br />
3. Kompetenzen und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Schulpflege</strong><br />
Im folgenden Kapitel werden die Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Schulpflege</strong> analog <strong>der</strong> drei Schritte im Umsetzungsprozess<br />
<strong>der</strong> geleiteten Schule erörtert.<br />
3.1 Kompetenzen und Aufgaben in <strong>der</strong> geleiteten Schule<br />
1<br />
Einrichten<br />
einer professionellen<br />
Schulleitung<br />
<strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> ist oberstes Führungsorgan <strong>der</strong> örtlichen Schule<br />
und trägt die Gesamtverantwortung. Sie ist somit auch für die Einrichtung<br />
<strong>der</strong> Schulleitung verantwortlich. Eine neue Funktion in <strong>der</strong><br />
traditionsreichen Schullandschaft aufzubauen, umfasst weit mehr<br />
als das eigentliche Anstellungsverfahren. Damit verbunden sind:<br />
die Klärung <strong>der</strong> Kompetenzen und Aufgaben, die Vorbereitung <strong>der</strong><br />
Beteiligten auf die verän<strong>der</strong>ten Verhältnisse und die Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
mit <strong>der</strong> eigenen <strong>Rolle</strong>. In <strong>der</strong> Regel erfolgt dies mit <strong>der</strong> Erarbeitung<br />
eines Funktionendiagramms. Es ist wichtig, die Schnittstellen zwischen den verschiedenen<br />
Funktionen so weit wie möglich zu klären.<br />
Informationen: Zur Klärung <strong>der</strong> Kompetenzen und Aufgaben siehe Dossier «Einrichten einer<br />
Schulleitung»<br />
Informationen<br />
■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als oberstes Führungsorgan <strong>der</strong> geleiteten Schule<br />
<strong>Die</strong> Verantwortung für die Führung <strong>der</strong> Schule als Ganzes enthält verschiedene Elemente. <strong>Die</strong><br />
<strong>Schulpflege</strong><br />
■ genehmigt die Entwicklungsziele, die Konzepte und<br />
die spezifischen Regelungen ihrer Schule,<br />
■ überprüft die Umsetzung und die Wirksamkeit<br />
<strong>der</strong> Massnahmen,<br />
■ überwacht die Einhaltung <strong>der</strong> kantonalen Vorgaben und<br />
<strong>der</strong> lokalen Vereinbarungen,<br />
■ führt die Schule strategisch,<br />
■ arbeitet mit dem Gemein<strong>der</strong>at und<br />
mit an<strong>der</strong>en Partnern zusammen.<br />
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