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Die Rolle der Schulpflege

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In den Gesetzeserlassen werden die folgenden Funktionen festgehalten:<br />

■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als oberstes Führungsorgan<br />

mit <strong>der</strong> Verantwortung<br />

- für die Weiterentwicklung <strong>der</strong> ganzen Schule<br />

- für die Einhaltung <strong>der</strong> kantonalen Vorgaben<br />

- für die Festlegung <strong>der</strong> Ziele und lokalen Rahmenbedingungen<br />

- für die strategische Führung<br />

■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als Anstellungsbehörde<br />

■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als Vorgesetzte <strong>der</strong> Schulleitung<br />

■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als Instanz für die Eröffnung<br />

beschwerdefähiger Entscheide<br />

Anhang II: Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen.<br />

Anhang II<br />

Ergänzend zu den gesetzlichen Rahmenvorgaben sind für Kreisschulpflegen die Grundlagen<br />

in den Verbandssatzungen o<strong>der</strong> in den Gemeindeverträgen zu beachten. Als weitere Orientierungshilfe<br />

dient die Broschüre «Merkmale <strong>der</strong> geleiteten Schule».<br />

Informationen: Siehe Broschüre «Merkmale einer geleiteten Schule an <strong>der</strong> Aargauer Volksschule»<br />

Informationen<br />

3. Kompetenzen und Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Schulpflege</strong><br />

Im folgenden Kapitel werden die Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Schulpflege</strong> analog <strong>der</strong> drei Schritte im Umsetzungsprozess<br />

<strong>der</strong> geleiteten Schule erörtert.<br />

3.1 Kompetenzen und Aufgaben in <strong>der</strong> geleiteten Schule<br />

1<br />

Einrichten<br />

einer professionellen<br />

Schulleitung<br />

<strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> ist oberstes Führungsorgan <strong>der</strong> örtlichen Schule<br />

und trägt die Gesamtverantwortung. Sie ist somit auch für die Einrichtung<br />

<strong>der</strong> Schulleitung verantwortlich. Eine neue Funktion in <strong>der</strong><br />

traditionsreichen Schullandschaft aufzubauen, umfasst weit mehr<br />

als das eigentliche Anstellungsverfahren. Damit verbunden sind:<br />

die Klärung <strong>der</strong> Kompetenzen und Aufgaben, die Vorbereitung <strong>der</strong><br />

Beteiligten auf die verän<strong>der</strong>ten Verhältnisse und die Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit <strong>der</strong> eigenen <strong>Rolle</strong>. In <strong>der</strong> Regel erfolgt dies mit <strong>der</strong> Erarbeitung<br />

eines Funktionendiagramms. Es ist wichtig, die Schnittstellen zwischen den verschiedenen<br />

Funktionen so weit wie möglich zu klären.<br />

Informationen: Zur Klärung <strong>der</strong> Kompetenzen und Aufgaben siehe Dossier «Einrichten einer<br />

Schulleitung»<br />

Informationen<br />

■ <strong>Die</strong> <strong>Schulpflege</strong> als oberstes Führungsorgan <strong>der</strong> geleiteten Schule<br />

<strong>Die</strong> Verantwortung für die Führung <strong>der</strong> Schule als Ganzes enthält verschiedene Elemente. <strong>Die</strong><br />

<strong>Schulpflege</strong><br />

■ genehmigt die Entwicklungsziele, die Konzepte und<br />

die spezifischen Regelungen ihrer Schule,<br />

■ überprüft die Umsetzung und die Wirksamkeit<br />

<strong>der</strong> Massnahmen,<br />

■ überwacht die Einhaltung <strong>der</strong> kantonalen Vorgaben und<br />

<strong>der</strong> lokalen Vereinbarungen,<br />

■ führt die Schule strategisch,<br />

■ arbeitet mit dem Gemein<strong>der</strong>at und<br />

mit an<strong>der</strong>en Partnern zusammen.<br />

5

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