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Orientierung für die Gestaltung des<br />

pädagogisch-didaktischen Praktikums<br />

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über:<br />

Allgemeine Hinweise auf rechtliche Best<strong>im</strong>mungen<br />

http://www.stmuk.bayern.de/km/lehrerbildung/allgemeines/praktika/<br />

Praktische Hinweise zu den Praktika


A: Kultusministerielle Vorgaben zur Organisation der Praktika für<br />

die Lehrämter an öffentlichen Schulen – vom 22. September 2008<br />

http://www.stmuk.bayern.de/km/lehrerbildung/allgemeines/praktika/<br />

In den Praktika soll einerseits frühzeitig in die Schulpraxis der<br />

Grundschule und der Hauptschule und in die Fachpraxis der<br />

einzelnen Unterrichtsfächer eingeführt werden und andererseits<br />

auch ein gründlicher Einblick in die Berufswelt außerhalb der<br />

Schule gewonnen werden. Dabei sollen die Studierenden einen<br />

möglichst weitgehenden Überblick über die Aufgaben des<br />

Lehrerinnen- und Lehrerberufs erhalten. Insbesondere sind in<br />

den Schulpraktika nach einer Periode<br />

der Unterrichtsbeobachtung eigene Unterrichtsplanungen zu<br />

betreiben und mehrere Unterrichtsversuche durchzuführen. (…)<br />

Die Praktika sollen den Studierenden auch Einsichten darüber<br />

vermitteln, ob sie für den angestrebten Beruf geeignet sind.<br />

Gespräche mit der Praktikumslehrkraft leiten zur Reflexion über<br />

die Eignung und Neigung für den Lehrerinnen- und Lehrerberuf<br />

an und geben Beratung in dieser Frage.


Im pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum haben die Studierenden<br />

insbesondere folgende Aufgaben und Studienziele:<br />

•Einbindung in den Unterricht der Praktikumslehrkraft und weiterer<br />

Lehrkräfte der Praktikumsschule,<br />

•Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schülerinnen und<br />

Schüler in der Klasse,<br />

•Beobachtung des Lehrerinnen- und Lehrerhandelns <strong>im</strong> Unterricht,<br />

•Kennenlernen verschiedener Lehrerinnen- bzw. Lehrerpersönlichkeiten,<br />

•Sammeln von ersten Erfahrungen bei der individuellen Förderung<br />

einzelner Schülerinnen und Schüler,<br />

•Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener Unterrichts-<br />

versuche sowie Begleitung und Betreuung von Klassen oder Lerngruppen<br />

in angemessenem Umfang,<br />

•Mitgestaltung von Übungseinheiten,<br />

•Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft,<br />

•Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben und Teilnahme am<br />

Prozess der Schulentwicklung als Mitglied der Schulfamilie,<br />

•Kennenlernen anderer Schularten und Einrichtungen der Kinder- und<br />

Jugendhilfe.


Allgemeine Hinweise auf rechtliche Best<strong>im</strong>mungen<br />

1. Schulleiter und Praktikumslehrkraft sind weisungsbefugt.<br />

2. Ereignisse unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.<br />

3. Kenntnis von § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)<br />

vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045), Personen mit<br />

best<strong>im</strong>mten Krankheiten (z.B. Windpocken, Scharlach,<br />

Diphtherie,…) dürfen nicht in die Schule kommen.<br />

Informationen sind über die Gesundheitsämter oder über das Robert<br />

Koch Institut <strong>im</strong> <strong>Netz</strong> erhältlich.<br />

4. Während der Ableistung der Praktika ist der gesetzliche<br />

Unfallversicherungsschutz gegeben. Der Abschluss einer<br />

privaten Haftpflichtversicherung ist ratsam.<br />

5. Die Blockpraktika sind ohne Unterbrechung<br />

durchzuführen.<br />

6. Die Praktikumskarte bitte genau ausfüllen Unterschrift<br />

6. Die Praktikumskarte bitte genau ausfüllen Unterschrift<br />

der Praktikumslehrkraft und Schulstempel nicht vergessen.


B: Hinweise des Praktikumsamts<br />

Vorbereitung auf die Praktika<br />

Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Schulleitung und<br />

Praktikumslehrkraft<br />

Pünktliche Anwesenheit<br />

Frühzeitige Klärung von Fragen bezüglich Organisation und<br />

Terminen<br />

Frühzeitige Terminabsprache zu den Unterrichtsversuchen<br />

Sichtung des Praktikumsbegleiters<br />

Überlegungen zur Pausengestaltung<br />

Teilnahme an Elterngesprächen, Beratungsgesprächen, etc.<br />

LehramtsanwärterInnen an der Schule


Konzeption der Vergabe (Stand Frühjahr 2010)<br />

Grund- und Hauptschule Vergabe per Liste (s. Homepage)<br />

Sonderpädagogik persönliche Eintragung (s. Homepage)<br />

Nichtantretenkönnen des Praktikums<br />

Bis zwei Fehltage sprechen Sie Fehltage bitte mit Ihrer Praktikumslehrkraft ab.<br />

Länger andauernde Krankheitsausfälle sind mit dem Praktikumsamt<br />

abzusprechen. Bitte legen Sie hierfür ein ärztliches Attest vor.<br />

Weitere Praktikumsfolge nach dem pädagogisch-didaktischen Praktikum*<br />

GS/HS:<br />

- studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum<br />

- zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (GS = BV in der<br />

Grundschuldidaktik, Religion = BV zusätzlich)<br />

Sonderpädagogik:<br />

• zusätzliches studienbegleitendes Praktikum an der Regelschule (GS:<br />

Grundschuldidaktik, Religion = zusätzliche BV in der GS-didaktik)<br />

• sonderpädagogisches studienbegleitendes Praktikum (2 Semester)<br />

• sonderpädagogisches Blockpraktikum<br />

• Hinweis zur Erweiterung: Sind Sie in der Erweiterung <strong>im</strong>matrikuliert können Sie<br />

regulär an den Praktikumsvergaben teilnehmen<br />

*empfohlener Verlauf


ECTS-Punkte für das pädagogisch-didaktische Praktikum<br />

a.) 1 ECTS:<br />

vorbereitende Vorlesung<br />

„Grundstudium Schulpädagogik“<br />

GS/HS + Tutorium<br />

c.) 1 ECTS<br />

schriftliche<br />

Praktikumsreflexion<br />

b.) 2 x 3 ECTS<br />

zwei Blockpraktika in der<br />

vorlesungsfreien Zeit


Leistungen<br />

•Leitfaden<br />

Auf unserer Homepage finden Sie einen Praktikumsleitfaden, der zur Orientierung<br />

empfohlen wird. Er ist für Studienanfänger 2009/10 noch nicht verpflichtend!<br />

•Prüfungsleistung für Studienbeginner 2009/2010<br />

Eine 4-6 seitige schriftliche Unterrichtsreflexion* ist einmalig nach dem ersten<br />

spätestens nach dem 2. Blockpraktikum einzureichen:<br />

Artikulationsschema Reflexion<br />

Reflexion über:<br />

- Einzelne Phasen<br />

- Organisation allgemein<br />

- Lehrersprache<br />

- Arbeitsanweisungen<br />

- Medieneinsatz<br />

- Zeitplanung<br />

- Wahrnehmung aller Schüler<br />

- u.v.m.<br />

Jeweils konkrete<br />

Alternativvorschläge zur<br />

gehaltenen<br />

Unterrichtsstunde<br />

Abgabe der Unterrichtsreflexion spätestens nach dem 2. Blockpraktikum:<br />

31. März oder 31. Oktober.<br />

Unterschriebene Praktikumskarte beilegen!<br />

*a.) Loseblatt geheftet und gelocht<br />

b.) zusätzliches Deckblatt mit Angaben über Schule/Klasse, Person, Anschrift <strong>im</strong> Praktikumsamt abgeben


Prüfungsanmeldung<br />

• Prüfungsanmeldung:<br />

Bitte melden Sie sich während des 2.<br />

Blockpraktikums für das gesamte 8-ECTS-Modul<br />

„Pädagogisch-Didaktisches Schulpraktikum“ an<br />

(Februar/März oder September/Oktober)<br />

• Prüfungsverbuchung: Nach Erhalt Ihrer<br />

Unterrichtsreflexion und Ihrer unterschriebenen<br />

Praktikumskarte verbuchen wir 8-ECTS-Punkte<br />

für das pädagogisch-didaktische Praktikum<br />

Die Praktikumskarte kann zu den Öffnungszeiten unserer Hilfskräfte<br />

Die Praktikumskarte kann zu den Öffnungszeiten unserer Hilfskräfte<br />

ab Dezember bzw. Juni <strong>im</strong> Praktikumsamt wieder abgeholt werden!

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