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erdgas schwaben gmbh und der schwaben netz gmbh

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3. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements<br />

Bekanntmachung gegenüber Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>schwaben</strong> <strong>netz</strong> <strong>gmbh</strong><br />

Alle Mitarbeiter haben in 2010 eine ausführliche Information zum Thema Gleich‐behandlung<br />

erhalten. Je<strong>der</strong> betroffene Arbeitnehmer hat darüber hinaus eine entsprechende<br />

Verpflichtungserklärung unterzeichnet.<br />

Neueingestellte Mitarbeiter im Bereich <strong>schwaben</strong> <strong>netz</strong> müssen ebenfalls eine<br />

Verpflichtungserklärung unterschreiben. Darin ist detailliert beschrieben, welche Informationen<br />

vertraulich behandelt werden müssen <strong>und</strong> in welchen Fällen ein Verbot <strong>der</strong><br />

Informationsweitergabe besteht. Diese Erklärung ist Bestandteil <strong>der</strong> arbeits‐rechtlichen Pflichten<br />

des Arbeitnehmers. An seinem ersten Arbeitstag erhält je<strong>der</strong> Mitarbeiter eine kurze persönliche<br />

Unterweisung durch die Gleichbehandlungs‐beauftragte. Darüber hinaus werden in regelmäßigen<br />

Abständen Schulungen für die neuen Mitarbeiter durchgeführt.<br />

Bekanntmachung gegenüber den Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>erdgas</strong> <strong>schwaben</strong> <strong>gmbh</strong><br />

Das Gleichbehandlungsprogramm wurde bei seinem In‐Kraft‐Treten allen Mitarbeitern <strong>der</strong> <strong>erdgas</strong><br />

<strong>schwaben</strong> <strong>gmbh</strong> ausführlich bekannt gemacht. Je<strong>der</strong> betroffene Arbeit‐nehmer hat darüber<br />

hinaus eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Mitarbeiter, in <strong>der</strong>en<br />

Aufgabengebiet sich eine diskriminerungsrelevante Verän<strong>der</strong>ung ergeben hat (z. B. durch die<br />

neuen Geschäftsprozesse), werden themenbezogen durch die Abteilungsleiter o<strong>der</strong> durch die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte unterwiesen.<br />

Neueingestellte Mitarbeiter im Bereich shared services müssen eine Verpflichtungs‐erklärung<br />

unterschreiben. Darin ist detailliert beschrieben, welche Informationen vertraulich behandelt<br />

werden müssen <strong>und</strong> in welchen Fällen ein Verbot <strong>der</strong> Informationsweitergabe besteht. Diese<br />

Erklärung ist Bestandteil <strong>der</strong> arbeitsrechtlichen Pflichten des Arbeitnehmers. An seinem ersten<br />

Arbeitstag erhält je<strong>der</strong> Mitarbeiter eine kurze persönliche Unterweisung durch die<br />

Gleichbehandlungsbeauftragte. Darüber hinaus werden in regelmäßigen Abständen Schulungen<br />

für neue Mitarbeiter durchgeführt.<br />

Gleichbehandlungsbericht<br />

<strong>erdgas</strong> <strong>schwaben</strong> <strong>gmbh</strong> / <strong>schwaben</strong> <strong>netz</strong> <strong>gmbh</strong><br />

‐ 15 ‐ 27.03.2012

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