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Bebauungsplan Nr. 79 "Zamenhofweg" - Schwelm

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt <strong>Schwelm</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>79</strong> "Zamenhofweg"<br />

-Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)-<br />

Der Rat der Stadt <strong>Schwelm</strong> hat in seiner Sitzung am 26.03.2009 folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S.<br />

2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit<br />

gültigen Fassung wird der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>79</strong> „Zamenhofweg“ der Stadt <strong>Schwelm</strong> als<br />

Satzung und die zugehörige Begründung vom 20. Januar 2009 beschlossen.<br />

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 20.01.2009) Gemarkung <strong>Schwelm</strong>, Flur 21,<br />

Flurstücke 387 (tlw.), 511 (tlw.), 545, 546, 547 und 596 (tlw.). Die genauen Grenzen setzt der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).<br />

Die zusammenfassende Erklärung gemäß §10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur<br />

Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.<br />

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan durch Umrandung<br />

gekennzeichnet.<br />

B-Plan <strong>Nr</strong>. <strong>79</strong> „Zamenhofweg“


Hinweise:<br />

1. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB<br />

bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn sie<br />

innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der<br />

Stadt <strong>Schwelm</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts<br />

geltend gemacht worden ist.<br />

2. Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO<br />

NW) vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung wird<br />

darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung in Bezug auf Satzungen, sonstige ortsrechtliche<br />

Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer<br />

Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,<br />

2.1 eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren ist nicht durchgeführt worden,<br />

2.2 die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan<br />

ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

2.3 der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

2.4 der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt <strong>Schwelm</strong> vorher<br />

gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet<br />

worden, die den Mangel ergibt.<br />

3. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine<br />

bisher zulässige Nutzung durch diesen <strong>Bebauungsplan</strong> und über das Erlöschen von<br />

Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 16 der<br />

Hauptsatzung der Stadt <strong>Schwelm</strong> in der zur Zeit gültigen Fassung ortsüblich amtlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>79</strong> „Zamenhofweg“ liegt mit Begründung ab dem Tage dieser<br />

Veröffentlichung im Fachbereich Planung/Bauordnung der Stadt <strong>Schwelm</strong>,<br />

Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, 1. Etage Zimmer 224, zu jedermanns Einsicht<br />

öffentlich aus. Während der Dienststunden kann in die Planunterlagen Einsicht genommen<br />

und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird der <strong>Bebauungsplan</strong> rechtskräftig.<br />

<strong>Schwelm</strong>, 13.05.2009<br />

Der Bürgermeister<br />

Dr. Steinrücke<br />

Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt <strong>Schwelm</strong> im Internet

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