Gemeinde Schwielowsee Ortsteil Geltow Klarstellungs- und ...
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />
<strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong><br />
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung<br />
für den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong><br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 <strong>und</strong> 3 BauGB<br />
Entwurf vom 15. Oktober 2012, ergänzt am 12. Dezember 2012<br />
Stand: Billigungsbeschluss<br />
Planungsträgerin<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />
Potsdamer Platz 9<br />
14548 <strong>Schwielowsee</strong><br />
Planverfasser<br />
Arbeitsgemeinschaft<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung, Dipl.-Ing. Sebastian Rhode, freischaffender Stadtplaner AKB<br />
Dr.-Ing. Siegfried Bacher, Landschaftsarchitekt<br />
Maaßenstr. 9, 10777 Berlin<br />
Tel.: 030-2977 6473 • mail@sr-planung.de • www.sr-planung.de
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
Änderungsübersicht<br />
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung:<br />
Planzeichnung<br />
<strong>Klarstellungs</strong>bereich<br />
Fläche<br />
Änderung<br />
Petzinstraße / Wentorfstraße<br />
Hauffstraße Nord<br />
Meiereistraße, Hauffstraße,<br />
Wildparkstraße<br />
nördlich Moosweg<br />
Petzinstraße Südwest<br />
Chausseestraße / Vogelweg<br />
Vogelweg<br />
Am Gaisberg Nord<br />
Baumgartenbrück<br />
kein <strong>Klarstellungs</strong>bereich (Blockinnenbereich), neu Ergänzungsfläche<br />
straßenbegleitend Fst. 375, 730<br />
kein <strong>Klarstellungs</strong>bereich (Blockinnenbereich)<br />
Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei untergeordneten Gebäuden<br />
Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei unbebauten Flächen<br />
kein <strong>Klarstellungs</strong>bereich (2. Reihe), Anpassung an bestehende Satzung<br />
kein <strong>Klarstellungs</strong>bereich (Blockinnenbereich)<br />
Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei untergeordneten Gebäuden<br />
Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei untergeordneten Gebäuden<br />
Anpassung <strong>Klarstellungs</strong>bereich Fst. 34/1 in Richtung Norden bis Weg / Rampe<br />
Caputher Chaussee Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei unbebauten Flächen (Fst. 388/3 <strong>und</strong> 388/4),<br />
neu Ergänzungsfläche, zusammengefasst mit "Caputher Chaussee"<br />
Ergänzungsflächen<br />
Fläche<br />
Änderung<br />
1 "Am Grashorn" entfällt, keine Entwicklung über Satzungen nach § 34 BauGB, Baurecht durch BP<br />
2 "Am Sportplatz" entfällt, da Baugenehmigungen gemäß § 35 BauGB<br />
4 "Meiereistraße, Hauffstraße,<br />
Wildparkstraße"<br />
entfällt, keine Entwicklung über Satzungen nach § 34 BauGB, Baurecht durch BP<br />
5 "Caputher Chaussee" Anpassung, nur bis Flur 2 Fst. 131 <strong>und</strong> Flur 1 Fst. 603 als Ergänzungsfläche,<br />
Vergrößerung um Fst. 388/3, 388/4 <strong>und</strong> 603 (tlw.)<br />
GV 12.12.2012: Vergrößerung der Ergänzungsfläche um Fst. 132, 133, 385, 386<br />
6 "Vogelweg" entfällt, keine Entwicklung über Satzungen nach § 34 BauGB, Baurecht durch BP<br />
7 "Kuckucksweg" entfällt, keine Entwicklung über Satzungen nach § 34 BauGB, Baurecht durch BP<br />
8 "Gaisberg" entfällt, Widerspruch zum Schutzzweck der LSG-VO<br />
neu: Baumgartenbrück<br />
neue Ergänzungsfläche<br />
nachrichtliche Übernahme, neu: Baudenkmale, Wasserschutzgebiet<br />
nachrichtliche Übernahme, redaktionelle Änderung: Landschaftsschutzgebiet, Anpassung<br />
der Grenze<br />
Begründung<br />
neu: Kapitel 4.1 "Landesplanung"<br />
neu: Kapitel 7 "Umweltbericht"<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 2
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
Übersicht der Flächen<br />
Nr. Ergänzungsflächen Vorentwurf Nr. Ergänzungsflächen Entwurf<br />
1 Am Grashorn 1 Am Wildgatter<br />
2 Am Sportplatz 2 Caputher Chaussee<br />
3 Am Wildgatter 3 Wentorfstraße<br />
4 Meiereistraße, Hauffstraße, Wildparkstraße 4 Baumgartenbrück<br />
5 Caputher Chaussee<br />
6 Vogelweg<br />
7 Kuckucksweg<br />
8 Gaisberg<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 3
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Anlass <strong>und</strong> Erforderlichkeit der Planung 5 <br />
2. Räumliche Geltungsbereiche 5 <br />
2.1 Klarstellung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB) 5 <br />
2.2 Ergänzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) 6 <br />
3. Plangr<strong>und</strong>lage 6 <br />
4. Planungsbindungen 6 <br />
4.1 Landesplanung 6 <br />
4.2 Bezug zum Flächennutzungsplan 6 <br />
5. <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Einbeziehungssatzung der ehem. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong> 7 <br />
6. Ergänzungsflächen <strong>und</strong> Festsetzungen 8 <br />
6.1 Ergänzungsfläche 1 "Am Wildgatter" 8 <br />
6.2 Ergänzungsfläche 2 "Caputher Chaussee" 8 <br />
6.3 Ergänzungsfläche 3 "Wentorfstraße" 9 <br />
6.4 Ergänzungsfläche 4 "Baumgartenbrück" 9 <br />
7. Umweltbericht 11 <br />
7.1 Einleitung 11 <br />
7.2 Umweltbelange <strong>und</strong> Eingriffsbewertung der Ergänzungsflächen 12 <br />
7.3 Gesamtbetrachtung 15 <br />
8. Nachrichtliche Übernahmen 16 <br />
9. Verfahren 17 <br />
10. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen 18 <br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 4
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
1. Anlass <strong>und</strong> Erforderlichkeit der Planung<br />
Für die damalige <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong> ist 1997 eine Innenbereichssatzung gemäß<br />
§ 34 BauGB erarbeitet worden. Die baulich-räumliche Entwicklung der letzten Jahre<br />
sowie die Definition der Planungsziele in dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan<br />
erfordern die Überarbeitung <strong>und</strong> Neu-Festsetzung der Satzung gemäß<br />
§ 34 Abs. 4 BauGB.<br />
Ziel <strong>und</strong> Zweck der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung für den <strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong><br />
ist es,<br />
• die Grenzen des Innenbereichs für den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong><br />
festzulegen (Klarstellung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) <strong>und</strong><br />
• durch die Ergänzung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang<br />
bebauten <strong>Ortsteil</strong>e (Ergänzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)<br />
einen geschlossenen <strong>und</strong> einheitlichen Ortsrand zu schaffen.<br />
Die Satzungen werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB miteinander verb<strong>und</strong>en.<br />
Mit der Satzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem<br />
<strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong> entsprechende städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Dies<br />
betrifft einerseits die Rechtssicherheit für Baumaßnahmen im Bestand sowie für die<br />
Bebaubarkeit von bestehenden Baulücken. Andererseits ist es Ziel der Satzung, für<br />
die Ergänzungsflächen Baurecht zu schaffen. Mit der Ergänzungssatzung sollen die<br />
Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong> einbezogen<br />
werden, die durch die bauliche Nutzung angrenzender Bereiche entsprechend geprägt<br />
sind. Dadurch sollen Bauvorhaben ermöglicht werden, die sich in die Eigenart<br />
der näheren Umgebung einfügen.<br />
Die <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung besteht aus der Planzeichnung mit<br />
zeichnerischen <strong>und</strong> textlichen Festsetzungen. Ihr ist diese Begründung beigefügt.<br />
2. Räumliche Geltungsbereiche<br />
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />
Er umfasst die Flächen, die innerhalb des Bebauungszusammenhangs eines <strong>Ortsteil</strong>s<br />
i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB liegen.<br />
Sofern diese Flächen bereits vor Erlass der Satzung Innenbereichsflächen i. S. d.<br />
§ 34 Abs. 1 BauGB waren, erfolgt durch die Satzung eine klarstellende Festlegung<br />
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (<strong>Klarstellungs</strong>flächen).<br />
Flächen, die bisher zum Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB zählten, werden durch<br />
die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einbezogen (Ergänzungsflächen).<br />
2.1 Klarstellung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB)<br />
Die Satzung setzt die tatsächlich vorhandene Abgrenzung zwischen Innenbereich<br />
<strong>und</strong> Außenbereich fest <strong>und</strong> hat somit deklaratorischen Charakter. Die Abgrenzung<br />
erfolgt entlang von Flurstücken oder direkt hinter der in der Planzeichnung eingetragenen<br />
Bebauung. Einzelne Baulücken werden in den Bebauungszusammenhang<br />
einbezogen. Für die Festlegung des im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>s sind<br />
<strong>Ortsteil</strong>eigenschaft <strong>und</strong> Bebauungszusammenhang Voraussetzung.<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 5
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
Innerhalb des <strong>Klarstellungs</strong>bereiches richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit<br />
nach § 34 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 BauGB.<br />
2.2 Ergänzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)<br />
Die Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner unbebauter Außenbereichsflächen<br />
in die im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>e, wenn die einbezogenen<br />
Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend<br />
geprägt sind sowie die Vereinbarung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />
gegeben ist.<br />
Ziel der Satzung ist es, für die Ergänzungsflächen erstmalig Baurecht zu schaffen.<br />
Es sollen Bauvorhaben ermöglicht werden, die sich nach Art <strong>und</strong> Maß der baulichen<br />
Nutzung, der Bauweise <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stücksfläche, die überbaut werden soll, in die<br />
Eigenart der näheren Umgebung einfügen.<br />
Bei Ergänzungsflächen sind die Eingriffsregelungen des § 1 a BauGB sowie die<br />
Vorschriften des § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) anzuwenden.<br />
3. Plangr<strong>und</strong>lage<br />
Als Plangr<strong>und</strong>lage dient das Automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) des Fachdienstes<br />
Kataster- <strong>und</strong> Vermessung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Stand<br />
März 2011. Wohngebäude, die nach dem Stand März 2011 errichtet wurden, sind<br />
nachgetragen ohne aber den Anspruch auf Exaktheit zu haben.<br />
4. Planungsbindungen<br />
4.1 Landesplanung<br />
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wurde von den Landesregierungen<br />
Berlins <strong>und</strong> Brandenburgs jeweils als Rechtsverordnung erlassen <strong>und</strong><br />
trat am 15. Mai 2009 in Kraft. Bei den Ergänzungsflächen sind folgende Ziele (Z)<br />
der Raumordnung relevant:<br />
- Z 4.2 LEP B-B, wonach neue Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsgebiete<br />
anzuschließen sind;<br />
- Z 4.3 LEP B-B, wonach die Erweiterung von Streu- <strong>und</strong> Splittersiedlungen zu<br />
vermeiden ist <strong>und</strong><br />
- Z 4.5 LEB B-B, wonach in Nichtzentralen Orten die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen<br />
durch Innenentwicklung <strong>und</strong> im Rahmen der zusätzlichen<br />
Entwicklungsoption möglich ist <strong>und</strong> die Umwandlung von Wochenendhausoder<br />
Kleingartengebieten nur zulässig ist, wenn sie siedlungsstrukturell an die<br />
vorhandenen Siedlungsgebiete angeb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> die Erschließung gesichert<br />
ist.<br />
4.2 Bezug zum Flächennutzungsplan<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> liegt ein Flächennutzungsplan-Entwurf (Stand<br />
15.12.2011) vor.<br />
Der <strong>Klarstellungs</strong>bereich <strong>und</strong> die festgelegten Ergänzungsflächen sind aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt, d. h. die Grenzen befinden sich innerhalb der Bauflächendarstellungen<br />
des FNP-Entwurfs. Ausnahmen bestehen für einzelne bebaute<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 6
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
Flächen, die zum Bebauungszusammenhang gehören, jedoch im Landschaftsschutzgebiet<br />
"Potsdamer Wald- <strong>und</strong> Havelseengebiet" liegen. Diese bebauten Flächen<br />
liegen innerhalb der Grenzen des im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>s gemäß<br />
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB.<br />
5. <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Einbeziehungssatzung der ehem. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong><br />
Die damalige <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong> hat eine <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Einbeziehungssatzung<br />
erarbeitet, die 1997 in Kraft getreten ist.<br />
Abb.: Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong> über die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>e (o. M.)<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 7
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
6. Ergänzungsflächen <strong>und</strong> Festsetzungen<br />
6.1 Ergänzungsfläche 1 "Am Wildgatter"<br />
Begründung<br />
Die Ergänzungsfläche 1 wird im Norden durch die Straße "Am Wildgatter", im Osten<br />
durch den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>, im Süden durch den räumlichen<br />
Geltungsbereich des Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplans "Wohnhaussiedlung Wildparkstraße"<br />
<strong>und</strong> im Westen durch die Straße "Hegemeisterweg" begrenzt.<br />
vorh. Nutzung: Wochenendhäuser, Grünland<br />
Größe: 8.890 m 2<br />
Flur 1, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />
Flurstücke: 88 <strong>und</strong> 89 (beide tlw.); 90/2, 90/4, 90/5, 588 <strong>und</strong> 589<br />
FNP-Entwurf: Wohnbaufläche<br />
Die Fläche wird im Norden straßenseitig durch Wochenendhäuser genutzt. Der südliche<br />
Bereich ist landwirtschaftlich genutzt. Die an drei Seiten vorhandene Erschließung<br />
ermöglicht eine Wohnbebauung ohne zusätzliche Flächen für die Erschließung<br />
sichern zu müssen.<br />
Es handelt sich um ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung<br />
im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nr. 3 LEP B-B, da die Fläche im Bereich<br />
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässiger Satzungen liegt.<br />
Die Umwandlung dieses Wochenendhausgebiets in ein Allgemeines Wohngebiet ist<br />
zulässig, da die Fläche siedlungsstrukturell an die vorhandenen Siedlungsgebiete<br />
angeb<strong>und</strong>en ist (bereits zweiseitig von einer Wohnbebauung umgeben) <strong>und</strong> die Erschließung<br />
durch die Straßen "Am Wildgatter", "Hegemeisterweg" <strong>und</strong> "Reiherhorst"<br />
gesichert ist.<br />
Die Ergänzungsfläche 1 liegt innerhalb des WSG III B für das Wasserwerk Potsdam<br />
Wildpark.<br />
Festsetzungen<br />
• Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />
• GRZ 0,2<br />
6.2 Ergänzungsfläche 2 "Caputher Chaussee"<br />
Begründung<br />
Die Ergänzungsfläche 2 wird im Norden durch den im Zusammenhang bebauten<br />
<strong>Ortsteil</strong>, im Südwesten durch die Caputher Chaussee <strong>und</strong> im Südosten durch den<br />
Freiraum (Nadelwald) begrenzt.<br />
vorh. Nutzung: Gärten, Gartenbrache, Nadelwald, kleine untergeordnete Gebäude<br />
Größe: 9.580 m 2<br />
Flur 1, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />
Flurstücke: 385, 386 <strong>und</strong> 603 (alle tlw.); 388/3 <strong>und</strong> 388/4<br />
Flur 2, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />
Flurstücke: 129 (tlw.), 130, 131, 132 <strong>und</strong> 133<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 8
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
FNP-Entwurf: Wohnbaufläche<br />
Die Fläche ist derzeit nicht baulich genutzt. Die Erschließung ist durch die Caputher<br />
Chaussee gegeben. Durch die nördliche angrenzende Bebauung ist eine bauliche<br />
Prägung der Ergänzungsfläche vorhanden.<br />
Es handelt sich um ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung<br />
im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nr. 3 LEP B-B, da die Fläche im Bereich<br />
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässiger Satzungen liegt.<br />
Festsetzungen<br />
• Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />
• GRZ 0,2<br />
6.3 Ergänzungsfläche 3 "Wentorfstraße"<br />
Begründung<br />
Die Ergänzungsfläche 3 wird im Nordosten durch die Wentorfstraße <strong>und</strong> im Nordwesten<br />
<strong>und</strong> Südosten durch den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong> begrenzt. Im<br />
Südwesten grenzt ein bewaldeter unbebauter Gartenbereich an die Ergänzungsfläche.<br />
vorh. Nutzung: Gärten<br />
Größe: 2.350 m 2<br />
Flur 1, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />
Flurstücke: 375 <strong>und</strong> 730 (beide tlw.)<br />
FNP-Entwurf: Wohnbaufläche<br />
Die Fläche ist derzeit nicht baulich genutzt. Die Erschließung ist durch die Wentorfstraße<br />
gegeben. Durch die dreiseitig umgebende Bebauung ist eine bauliche Prägung<br />
der Ergänzungsfläche vorhanden.<br />
Es handelt sich um ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung<br />
im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nr. 3 LEP B-B, da die Fläche im Bereich<br />
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässiger Satzungen liegt.<br />
Festsetzungen<br />
• Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />
• GRZ 0,2<br />
6.4 Ergänzungsfläche 4 "Baumgartenbrück"<br />
Begründung<br />
Die Ergänzungsfläche 4 wird im Nordwesten durch den Bereich der Bushaltestelle<br />
an der B1 <strong>und</strong> im Nordosten durch Gartenland begrenzt. Im Süden grenzt der im<br />
Zusammenhang bebaute <strong>Ortsteil</strong> an.<br />
vorh. Nutzung: Gärten<br />
Größe: 620 m 2<br />
Flur 3, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />
Flurstücke: 34/1 (tlw.)<br />
FNP-Entwurf: Wohnbaufläche<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 9
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
Die Fläche ist derzeit nicht baulich genutzt. Die verkehrliche Erschließung ist möglich,<br />
es sind die Vorgaben für die Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens aus<br />
dem LSG zu beachten.<br />
Es handelt sich um ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung<br />
im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nr. 3 LEP B-B, da die Fläche im Bereich<br />
nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässiger Satzungen liegt.<br />
Die Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) wird für den Änderungsbereich mit 0,4 festgelegt, um<br />
für die vorgesehene Bebauung mit einem Beherbergungsbetrieb die größtmögliche<br />
Ausnutzung der Gr<strong>und</strong>stücksfläche zu erreichen. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Größe der<br />
Ergänzungsfläche von 620 m 2 , für die diese Festsetzung gilt, <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />
Gebäudehöhe, die umzusetzen ist, wäre aus wirtschaftlichen <strong>und</strong> technischen<br />
Gründen eine geringere Überbauung nicht umsetzbar. Die GRZ 0,4 ist die<br />
Obergrenze gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO für ein Allgemeines Wohngebiet, welches<br />
hier aus dem FNP entwickelt werden kann.<br />
Die Ergänzungsfläche liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
"Potsdamer Wald- <strong>und</strong> Havelseengebiet". Gemäß Bescheid vom 15. November<br />
2011 hat das MUGV mitgeteilt, dass bei Darstellung des Gebietes als Ergänzungsfläche<br />
in der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung für den OT <strong>Geltow</strong> die Einleitung<br />
eines Ausgliederungsverfahrens für eine reduzierte Fläche in Aussicht gestellt<br />
werden kann, wenn folgende Vorgaben für eine landschaftsbildverträgliche Einbindung<br />
der Bebauung umgesetzt werden:<br />
- Reduzierung der Fläche auf einen ca. 10 m breiten Streifen am Hangfuß, ausgehend<br />
von der geltenden LSG-Grenze. Dieser Bereich wird im Gelände derzeit<br />
durch einen Holzzaun markiert.<br />
- Die zulässige Gebäudehöhe ist so festzusetzen, dass die Firsthöhe des neuen<br />
Gebäudes die des bestehenden Gasthauses nicht überschreitet, der Baukörper<br />
muss sich der vorhandenen Bebauung visuell unterordnen <strong>und</strong> darf nicht<br />
landschaftsbildwirksam werden.<br />
- Die verkehrliche Erschließung kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung<br />
zugelassen werden, dabei ist auf die Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild<br />
zu achten.<br />
Festsetzungen<br />
• Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />
• GRZ 0,4<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 10
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
7. Umweltbericht<br />
7.1 Einleitung<br />
Bei Ergänzungsflächen sind die Eingriffsregelungen des § 1 a BauGB sowie die<br />
Vorschriften des § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) anzuwenden.<br />
Die Eingriffsregelung orientiert sich an "MLUR Brandenburg 2009: Hinweise<br />
zum Vollzug der Eingriffsregelung".<br />
Bei der zulässigen Versiegelung in den Ergänzungsflächen wird berücksichtigt, dass<br />
die GRZ um 50 % für Nebenanlagen überschritten werden darf.<br />
Für die Biotopkartierung lag keine Bestandsvermessung zu Gr<strong>und</strong>e. Teilweise waren<br />
die Gr<strong>und</strong>stücke nicht zugänglich.<br />
Bacher Landschaftsarchitekt Seite 11
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
7.2 Umweltbelange <strong>und</strong> Eingriffsbewertung der Ergänzungsflächen<br />
1. Am Wildgatter<br />
Allgemeine Angaben 8.890 m 2 WA GRZ 0,2<br />
Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />
Biotoptyp:<br />
102502<br />
Wochenend- <strong>und</strong> Ferienhausbebauung<br />
mit Bäumen (PXG).<br />
Bäume<br />
Koniferen, Obst- <strong>und</strong> Ziergehölze,<br />
Walnuss, Kiefern. Im Westen teilweise<br />
ältere Kiefern <strong>und</strong> Obstgehölze.<br />
Lebensstätten<br />
keine Beobachtung<br />
Naturhaushalt<br />
Landschaftsbild<br />
Eingriffsbewertung<br />
Ausgleich<br />
Gley-Braunerden<br />
300 m 2 versiegelt<br />
Ortsrand, nördlicher Bereich bebaut<br />
Ggf. Fällung von wenigen gem. Baumschutzsatzung geschützten Bäumen.<br />
zusätzliche Versiegelung: 2.367 m 2<br />
Ausgleich für 2.367 m 2 Bodenversiegelung<br />
Ggf. Ersatz von geschützten Bäumen (Abhängig von Positionierung der<br />
Gebäude) gem. Baumschutzsatzung<br />
Bacher Landschaftsarchitekt Seite 12
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
2. Caputher Chaussee<br />
Allgemeine Angaben 9.580 m 2 WA GRZ 0,2<br />
Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />
Biotoptyp:<br />
10113<br />
Gartenbrachen (PGB), Gärten.<br />
Nordwestlicher Bereich als grasige<br />
Ruderalflur (Quecke, Landreitgras,<br />
Wehrlose Trespe, Rot-Straußgras)<br />
mit zwei jüngeren Apfelbäumen <strong>und</strong><br />
einem Walnussbaum.<br />
Nordöstlicher Bereich ebenfalls ruderal,<br />
aber hier zahlreiche jüngere Gehölze<br />
sowie F<strong>und</strong>amente von ehemaligen<br />
Gartengebäuden (Laube,<br />
Schuppen).<br />
Südwestlicher Bereich an Straße<br />
angrenzend mit älteren Koniferen<br />
<strong>und</strong> verfallenem Schuppen<br />
Bäume<br />
Junge Obstgehölze <strong>und</strong> Walnussbaum<br />
Jüngere Exemplare bzw. Aufwuchs<br />
von Apfel, Quitte, Pflaume, Kiefer,<br />
Robinie, Zuckerhutfichte.<br />
Douglasien, Stechfichte, Eiben, Kiefern,<br />
Stieleiche.<br />
Teilweise älterer Baumbestand.<br />
Lebensstätten<br />
keine Beobachtung<br />
Naturhaushalt<br />
Landschaftsbild<br />
Eingriffsbewertung<br />
Ausgleich<br />
Gley-Braunerden<br />
350 m 2 versiegelt<br />
Ortsrand am Ufer, Garten im Anschluss von Wohnbebauung. Nicht einsehbar<br />
Ggf. Fällung von gem. Baumschutzsatzung geschützten Bäumen.<br />
zusätzliche Versiegelung: 2.525 m 2<br />
Ausgleich für 2.525 m 2 Bodenversiegelung<br />
Ersatz von geschützten Bäumen (Abhängig von Positionierung der Gebäude)<br />
gem. Baumschutzsatzung<br />
Bacher Landschaftsarchitekt Seite 13
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
3. Wentorfstraße<br />
Allgemeine Angaben 2.350 m 2 WA GRZ 0,2<br />
Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />
10111<br />
Gärten (PGE).<br />
Vermutlich ehemaliges großes Gartengr<strong>und</strong>stück<br />
mit diversem, teilweise<br />
altem <strong>und</strong> geschlossenem Gehölzbestand.<br />
Wirkt noch in Teilen<br />
genutzt.<br />
Mit Weg <strong>und</strong> Holzlagerschuppen.<br />
Naturhaushalt<br />
Landschaftsbild<br />
Eingriffsbewertung<br />
Ausgleich<br />
Gley-Braunerden<br />
50 m 2 versiegelt<br />
Lücke im Siedlungsbereich, tlw. wertvoller Baumbestand<br />
Fällung von gem. Baumschutzsatzung geschützten Bäumen.<br />
zusätzliche Versiegelung: 655 m 2<br />
Ausgleich für 655 m 2 Bodenversiegelung<br />
Ersatz von geschützten Bäumen (Abhängig von Positionierung der Gebäude)<br />
gem. Baumschutzsatzung<br />
Bacher Landschaftsarchitekt Seite 14
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
4. Baumgartenbrück<br />
Allgemeine Angaben 620 m 2, , z. Zeit noch im LSG WA GRZ 0,4<br />
Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />
Biotoptyp:<br />
10111<br />
Gärten (PGE).<br />
Garten mit kleinem Nutzgarten- <strong>und</strong><br />
Erholungsbereich.<br />
Bäume<br />
Walnussbaum <strong>und</strong> Birke, mittelalt.<br />
Lebensstätten<br />
keine Beobachtung<br />
Naturhaushalt<br />
Landschaftsbild<br />
Eingriffsbewertung<br />
Ausgleich<br />
Podsol-Braunerden<br />
200 m 2 bereits versiegelt<br />
Ortsrand, Einsehbar<br />
Ggf. Fällung von wenigen gem. Baumschutzsatzung geschützten Bäumen.<br />
350 m 2 zusätzliche Versiegelung.<br />
Ggf. Ersatz von geschützten Bäumen (Abhängig von Positionierung der<br />
Gebäude) gem. Baumschutzsatzung.<br />
Eine Entlassung aus dem LSG ist in Aussicht gestellt.<br />
7.3 Gesamtbetrachtung<br />
Durch die Festsetzungen der Ergänzungssatzung <strong>Geltow</strong> können bei Realisierung<br />
aller Baumaßnahmen ca. 0,58 ha neu versiegelt werden. Diese Versiegelung kann<br />
nicht in den Ergänzungsflächen z. B. durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen<br />
werden.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen werden im Flächenpool der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />
ausgeglichen. Hierzu sind je m 2 Versiegelung Ausgleichsmaßnahmen im Wert von<br />
10 € durchzuführen. Also insgesamt im Umfang von 58.000 €. Der Ausgleich ist erst<br />
bei einer konkreten Flächeninanspruchnahme im Rahmen eines Bauantrags zu tätigen.<br />
Die Leistung der Ausgleichszahlung ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens<br />
zu prüfen.<br />
Zusätzlich sind bei notwendigen Baumfällungen Ersatzbaumpflanzungen gemäß<br />
Baumschutzsatzung durchzuführen. Die Anzahl lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung<br />
zur Ergänzungssatzung nicht genau bestimmen, da kein Lageplan vorliegt<br />
<strong>und</strong> auch kein definiertes Bauvorhaben.<br />
Besondere Lebensräume für Tierarten konnten bei der Begehung nicht festgestellt<br />
werden. Insgesamt sind nur wenige Altbäume, die ggf. Lebensraum für Brutvögel<br />
oder Fledermäuse sein könnten, von der Ausweisung betroffen. Sollte im Rahmen<br />
eines Bauantrags die Fällung eines Altbaumes beantragt werden, ist hier eine Kontrolle<br />
auf Lebensstätten durchzuführen.<br />
Bacher Landschaftsarchitekt Seite 15
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
8. Nachrichtliche Übernahmen<br />
Die Ergänzungsfläche 4 "Baumgartenbrück" liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />
"Potsdamer Wald- <strong>und</strong> Havelseengebiet". Gemäß Bescheid<br />
vom 15. November 2011 hat das MUGV mitgeteilt, dass bei Darstellung des Gebietes<br />
als Ergänzungsfläche in der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung für den OT<br />
<strong>Geltow</strong>, mit der die unten genannten Vorgaben für eine landschaftsbildverträgliche<br />
Einbindung der Bebauung umgesetzt werden, die Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens<br />
für eine reduzierte Fläche in Aussicht gestellt werden kann. Vorgaben:<br />
- Reduzierung der Fläche auf einen ca. 10 m breiten Streifen am Hangfuß, ausgehend<br />
von der geltenden LSG-Grenze. Dieser Bereich wird im Gelände derzeit<br />
durch einen Holzzaun markiert.<br />
- Die zulässige Gebäudehöhe ist so festzusetzen, dass die Firsthöhe des neuen<br />
Gebäudes die des bestehenden Gasthauses nicht überschreitet, der Baukörper<br />
muss sich der vorhandenen Bebauung visuell unterordnen <strong>und</strong> darf nicht<br />
landschaftsbildwirksam werden.<br />
- Die verkehrliche Erschließung kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung<br />
zugelassen werden, dabei ist auf die Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild<br />
zu achten.<br />
Die Ergänzungsfläche 1 "Am Wildgatter" liegt innerhalb des WSG III B für das Wasserwerk<br />
Potsdam Wildpark.<br />
Die Ergänzungsfläche 4 "Baumgartenbrück" liegt teilweise innerhalb des Bodendenkmal-Bereiches<br />
30478 "Siedlung Bronzezeit, Rast- <strong>und</strong> Werkplatz Steinzeit,<br />
Burgwall slawisches Mittelalter".<br />
Im gesamten Bereich der Bodendenkmäler sind erdbewegende Maßnahmen erlaubnispflichtig<br />
(§ 9 Abs. 1 BbgDSchG). Anträge für entsprechende Planungen sind<br />
frühestmöglich an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten (§ 19 Abs. 1<br />
BbgDSchG). Gleiches gilt für Änderungen der Nutzungsart. Eine Neubebauung ist<br />
aus fachbehördlicher Sicht zu vermeiden, denn alle Erdbewegungen im Bodendenkmalbereich<br />
stehen dem Erhaltungsgr<strong>und</strong>satz entgegen (§ 1 Abs. 1<br />
BbgDSchG). Alle Baumaßnahmen, Veränderungen <strong>und</strong> Maßnahmen an Bodendenkmalen<br />
sind dokumentationspflichtig (§ 9 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 BbgDSchG), d. h. bedürfen<br />
vorheriger archäologischer Sicherungs- <strong>und</strong> Bergungsarbeiten. Zu einer gänzlichen<br />
Wegnahme <strong>und</strong> damit Totalzerstörung von Bodendenkmalen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)<br />
wird seitens des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologisches<br />
Landesmuseum voraussichtlich nicht das Benehmen (§ 19 Abs. 3<br />
BbgDSchG) hergestellt werden. Falls archäologische Dokumentationsmaßnahmen<br />
erforderlich werden, sind die Kosten dafür im Rahen des Zumutbaren vom Verursacher<br />
des Vorhabens zu tragen (§ 7 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 BbgDSchG). Die eingetragenen<br />
Bodendenkmale stellen den zurzeit bekannten Bestand dar. Da ständig weitere Bodendenkmale<br />
neu entdeckt werden können, müssen die Eintragungen ggf. ergänzt<br />
werden, woraus sich neue Nutzungseinschränkungen ergeben können. Bei der Prüfung<br />
der Zulässigkeit von Vorhaben (Baugenehmigungsverfahren) sind entsprechend<br />
§§ 63 <strong>und</strong> 67 Brandenburgische Bauordnung (BbgBauO) <strong>und</strong> § 20 Abs. 1<br />
BbgDSchG die Untere Denkmalschutzbehörde <strong>und</strong> das Brandenburgische Landesamt<br />
für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologische Landesmuseum erneut zu beteiligen.<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 16
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
Zerstören, beseitigen, verbringen, instand setzen <strong>und</strong> umnutzen von Denkmalen<br />
bedürfen gem. § 9 Abs. Nr. 1-3 BbgDSchG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.<br />
Auch sind Maßnahmen in der näheren Umgebung eines Denkmales nach § 9 I Nr. 4<br />
BbgDSchG erlaubnispflichtig.<br />
Die Denkmalliste wird vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege <strong>und</strong><br />
Archäologisches Landesmuseum laufend fortgeschrieben.<br />
9. Verfahren<br />
Aufstellungsbeschluss<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> hat am 20. April 2011 die<br />
Aufstellung einer <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung für den <strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong> beschlossen.<br />
Billigungsbeschluss Vorentwurf<br />
Der Vorentwurf der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung <strong>Geltow</strong> in der Fassung<br />
vom 28. September 2011 wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwielowsee</strong> am 28. September 2011 gebilligt.<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
In der Zeit vom 27. Oktober 2011 bis einschließlich 1. Dezember 2011 wurde der<br />
Vorentwurf der Satzung öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist konnte die Öffentlichkeit<br />
Einsicht in die Planung nehmen <strong>und</strong> Anregungen abgeben. Es sind vier<br />
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.<br />
Frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2011 sind 34 Behörden <strong>und</strong> sonstige Stellen, die<br />
Träger öffentlicher Belange sind an der Planung beteiligt worden. Für Stellungnahmen<br />
ist eine Frist bis zum 18. November 2011 gesetzt worden. Von den Behörden<br />
bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben 24 eine Stellungnahme abgegeben.<br />
Billigungsbeschluss Entwurf<br />
Der Entwurf der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung <strong>Geltow</strong> in der Fassung vom<br />
15. Oktober 2012 wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />
am 12. Dezember 2012 mit folgenden Änderungen gebilligt: Vergrößerung der Ergänzungsfläche<br />
2 "Caputher Chaussee" <strong>und</strong> Ergänzung der Begründung zur Ergänzungsfläche<br />
4 "Baumgartenbrück" zu den Themen Gr<strong>und</strong>flächenzahl <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebiet.<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 17
<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />
Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />
10. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.<br />
Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
Verordnung über die bauliche Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke (Baunutzungsverordnung<br />
- BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Jan. 1990 (BGBl.1 S.<br />
132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S.<br />
466).<br />
Gesetz über den Naturschutz <strong>und</strong> die Landschaftspflege im Land Brandenburg<br />
(Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />
Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl. I / 10, Nr. 28).<br />
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBl. I Nr.<br />
6, S. 137) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I<br />
Nr. 8, S. 175, 184).<br />
Baumschutzsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> vom 23. Juni 2011.<br />
SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 18