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Gemeinde Schwielowsee Ortsteil Geltow Klarstellungs- und ...

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />

<strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong><br />

<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung<br />

für den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong><br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />

gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 <strong>und</strong> 3 BauGB<br />

Entwurf vom 15. Oktober 2012, ergänzt am 12. Dezember 2012<br />

Stand: Billigungsbeschluss<br />

Planungsträgerin<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />

Potsdamer Platz 9<br />

14548 <strong>Schwielowsee</strong><br />

Planverfasser<br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung, Dipl.-Ing. Sebastian Rhode, freischaffender Stadtplaner AKB<br />

Dr.-Ing. Siegfried Bacher, Landschaftsarchitekt<br />

Maaßenstr. 9, 10777 Berlin<br />

Tel.: 030-2977 6473 • mail@sr-planung.de • www.sr-planung.de


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

Änderungsübersicht<br />

Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung:<br />

Planzeichnung<br />

<strong>Klarstellungs</strong>bereich<br />

Fläche<br />

Änderung<br />

Petzinstraße / Wentorfstraße<br />

Hauffstraße Nord<br />

Meiereistraße, Hauffstraße,<br />

Wildparkstraße<br />

nördlich Moosweg<br />

Petzinstraße Südwest<br />

Chausseestraße / Vogelweg<br />

Vogelweg<br />

Am Gaisberg Nord<br />

Baumgartenbrück<br />

kein <strong>Klarstellungs</strong>bereich (Blockinnenbereich), neu Ergänzungsfläche<br />

straßenbegleitend Fst. 375, 730<br />

kein <strong>Klarstellungs</strong>bereich (Blockinnenbereich)<br />

Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei untergeordneten Gebäuden<br />

Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei unbebauten Flächen<br />

kein <strong>Klarstellungs</strong>bereich (2. Reihe), Anpassung an bestehende Satzung<br />

kein <strong>Klarstellungs</strong>bereich (Blockinnenbereich)<br />

Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei untergeordneten Gebäuden<br />

Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei untergeordneten Gebäuden<br />

Anpassung <strong>Klarstellungs</strong>bereich Fst. 34/1 in Richtung Norden bis Weg / Rampe<br />

Caputher Chaussee Reduzierung <strong>Klarstellungs</strong>bereich bei unbebauten Flächen (Fst. 388/3 <strong>und</strong> 388/4),<br />

neu Ergänzungsfläche, zusammengefasst mit "Caputher Chaussee"<br />

Ergänzungsflächen<br />

Fläche<br />

Änderung<br />

1 "Am Grashorn" entfällt, keine Entwicklung über Satzungen nach § 34 BauGB, Baurecht durch BP<br />

2 "Am Sportplatz" entfällt, da Baugenehmigungen gemäß § 35 BauGB<br />

4 "Meiereistraße, Hauffstraße,<br />

Wildparkstraße"<br />

entfällt, keine Entwicklung über Satzungen nach § 34 BauGB, Baurecht durch BP<br />

5 "Caputher Chaussee" Anpassung, nur bis Flur 2 Fst. 131 <strong>und</strong> Flur 1 Fst. 603 als Ergänzungsfläche,<br />

Vergrößerung um Fst. 388/3, 388/4 <strong>und</strong> 603 (tlw.)<br />

GV 12.12.2012: Vergrößerung der Ergänzungsfläche um Fst. 132, 133, 385, 386<br />

6 "Vogelweg" entfällt, keine Entwicklung über Satzungen nach § 34 BauGB, Baurecht durch BP<br />

7 "Kuckucksweg" entfällt, keine Entwicklung über Satzungen nach § 34 BauGB, Baurecht durch BP<br />

8 "Gaisberg" entfällt, Widerspruch zum Schutzzweck der LSG-VO<br />

neu: Baumgartenbrück<br />

neue Ergänzungsfläche<br />

nachrichtliche Übernahme, neu: Baudenkmale, Wasserschutzgebiet<br />

nachrichtliche Übernahme, redaktionelle Änderung: Landschaftsschutzgebiet, Anpassung<br />

der Grenze<br />

Begründung<br />

neu: Kapitel 4.1 "Landesplanung"<br />

neu: Kapitel 7 "Umweltbericht"<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 2


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

Übersicht der Flächen<br />

Nr. Ergänzungsflächen Vorentwurf Nr. Ergänzungsflächen Entwurf<br />

1 Am Grashorn 1 Am Wildgatter<br />

2 Am Sportplatz 2 Caputher Chaussee<br />

3 Am Wildgatter 3 Wentorfstraße<br />

4 Meiereistraße, Hauffstraße, Wildparkstraße 4 Baumgartenbrück<br />

5 Caputher Chaussee<br />

6 Vogelweg<br />

7 Kuckucksweg<br />

8 Gaisberg<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 3


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Anlass <strong>und</strong> Erforderlichkeit der Planung 5 <br />

2. Räumliche Geltungsbereiche 5 <br />

2.1 Klarstellung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB) 5 <br />

2.2 Ergänzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) 6 <br />

3. Plangr<strong>und</strong>lage 6 <br />

4. Planungsbindungen 6 <br />

4.1 Landesplanung 6 <br />

4.2 Bezug zum Flächennutzungsplan 6 <br />

5. <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Einbeziehungssatzung der ehem. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong> 7 <br />

6. Ergänzungsflächen <strong>und</strong> Festsetzungen 8 <br />

6.1 Ergänzungsfläche 1 "Am Wildgatter" 8 <br />

6.2 Ergänzungsfläche 2 "Caputher Chaussee" 8 <br />

6.3 Ergänzungsfläche 3 "Wentorfstraße" 9 <br />

6.4 Ergänzungsfläche 4 "Baumgartenbrück" 9 <br />

7. Umweltbericht 11 <br />

7.1 Einleitung 11 <br />

7.2 Umweltbelange <strong>und</strong> Eingriffsbewertung der Ergänzungsflächen 12 <br />

7.3 Gesamtbetrachtung 15 <br />

8. Nachrichtliche Übernahmen 16 <br />

9. Verfahren 17 <br />

10. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen 18 <br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 4


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

1. Anlass <strong>und</strong> Erforderlichkeit der Planung<br />

Für die damalige <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong> ist 1997 eine Innenbereichssatzung gemäß<br />

§ 34 BauGB erarbeitet worden. Die baulich-räumliche Entwicklung der letzten Jahre<br />

sowie die Definition der Planungsziele in dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan<br />

erfordern die Überarbeitung <strong>und</strong> Neu-Festsetzung der Satzung gemäß<br />

§ 34 Abs. 4 BauGB.<br />

Ziel <strong>und</strong> Zweck der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung für den <strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong><br />

ist es,<br />

• die Grenzen des Innenbereichs für den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong><br />

festzulegen (Klarstellung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) <strong>und</strong><br />

• durch die Ergänzung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang<br />

bebauten <strong>Ortsteil</strong>e (Ergänzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)<br />

einen geschlossenen <strong>und</strong> einheitlichen Ortsrand zu schaffen.<br />

Die Satzungen werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB miteinander verb<strong>und</strong>en.<br />

Mit der Satzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem<br />

<strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong> entsprechende städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Dies<br />

betrifft einerseits die Rechtssicherheit für Baumaßnahmen im Bestand sowie für die<br />

Bebaubarkeit von bestehenden Baulücken. Andererseits ist es Ziel der Satzung, für<br />

die Ergänzungsflächen Baurecht zu schaffen. Mit der Ergänzungssatzung sollen die<br />

Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong> einbezogen<br />

werden, die durch die bauliche Nutzung angrenzender Bereiche entsprechend geprägt<br />

sind. Dadurch sollen Bauvorhaben ermöglicht werden, die sich in die Eigenart<br />

der näheren Umgebung einfügen.<br />

Die <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung besteht aus der Planzeichnung mit<br />

zeichnerischen <strong>und</strong> textlichen Festsetzungen. Ihr ist diese Begründung beigefügt.<br />

2. Räumliche Geltungsbereiche<br />

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />

Er umfasst die Flächen, die innerhalb des Bebauungszusammenhangs eines <strong>Ortsteil</strong>s<br />

i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB liegen.<br />

Sofern diese Flächen bereits vor Erlass der Satzung Innenbereichsflächen i. S. d.<br />

§ 34 Abs. 1 BauGB waren, erfolgt durch die Satzung eine klarstellende Festlegung<br />

gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (<strong>Klarstellungs</strong>flächen).<br />

Flächen, die bisher zum Außenbereich i. S. d. § 35 BauGB zählten, werden durch<br />

die Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einbezogen (Ergänzungsflächen).<br />

2.1 Klarstellung (§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB)<br />

Die Satzung setzt die tatsächlich vorhandene Abgrenzung zwischen Innenbereich<br />

<strong>und</strong> Außenbereich fest <strong>und</strong> hat somit deklaratorischen Charakter. Die Abgrenzung<br />

erfolgt entlang von Flurstücken oder direkt hinter der in der Planzeichnung eingetragenen<br />

Bebauung. Einzelne Baulücken werden in den Bebauungszusammenhang<br />

einbezogen. Für die Festlegung des im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>s sind<br />

<strong>Ortsteil</strong>eigenschaft <strong>und</strong> Bebauungszusammenhang Voraussetzung.<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 5


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

Innerhalb des <strong>Klarstellungs</strong>bereiches richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit<br />

nach § 34 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 BauGB.<br />

2.2 Ergänzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB)<br />

Die Ergänzungssatzung ermöglicht die Einbeziehung einzelner unbebauter Außenbereichsflächen<br />

in die im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>e, wenn die einbezogenen<br />

Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend<br />

geprägt sind sowie die Vereinbarung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung<br />

gegeben ist.<br />

Ziel der Satzung ist es, für die Ergänzungsflächen erstmalig Baurecht zu schaffen.<br />

Es sollen Bauvorhaben ermöglicht werden, die sich nach Art <strong>und</strong> Maß der baulichen<br />

Nutzung, der Bauweise <strong>und</strong> der Gr<strong>und</strong>stücksfläche, die überbaut werden soll, in die<br />

Eigenart der näheren Umgebung einfügen.<br />

Bei Ergänzungsflächen sind die Eingriffsregelungen des § 1 a BauGB sowie die<br />

Vorschriften des § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) anzuwenden.<br />

3. Plangr<strong>und</strong>lage<br />

Als Plangr<strong>und</strong>lage dient das Automatisierte Liegenschaftskataster (ALK) des Fachdienstes<br />

Kataster- <strong>und</strong> Vermessung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Stand<br />

März 2011. Wohngebäude, die nach dem Stand März 2011 errichtet wurden, sind<br />

nachgetragen ohne aber den Anspruch auf Exaktheit zu haben.<br />

4. Planungsbindungen<br />

4.1 Landesplanung<br />

Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wurde von den Landesregierungen<br />

Berlins <strong>und</strong> Brandenburgs jeweils als Rechtsverordnung erlassen <strong>und</strong><br />

trat am 15. Mai 2009 in Kraft. Bei den Ergänzungsflächen sind folgende Ziele (Z)<br />

der Raumordnung relevant:<br />

- Z 4.2 LEP B-B, wonach neue Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsgebiete<br />

anzuschließen sind;<br />

- Z 4.3 LEP B-B, wonach die Erweiterung von Streu- <strong>und</strong> Splittersiedlungen zu<br />

vermeiden ist <strong>und</strong><br />

- Z 4.5 LEB B-B, wonach in Nichtzentralen Orten die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen<br />

durch Innenentwicklung <strong>und</strong> im Rahmen der zusätzlichen<br />

Entwicklungsoption möglich ist <strong>und</strong> die Umwandlung von Wochenendhausoder<br />

Kleingartengebieten nur zulässig ist, wenn sie siedlungsstrukturell an die<br />

vorhandenen Siedlungsgebiete angeb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> die Erschließung gesichert<br />

ist.<br />

4.2 Bezug zum Flächennutzungsplan<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> liegt ein Flächennutzungsplan-Entwurf (Stand<br />

15.12.2011) vor.<br />

Der <strong>Klarstellungs</strong>bereich <strong>und</strong> die festgelegten Ergänzungsflächen sind aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt, d. h. die Grenzen befinden sich innerhalb der Bauflächendarstellungen<br />

des FNP-Entwurfs. Ausnahmen bestehen für einzelne bebaute<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 6


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

Flächen, die zum Bebauungszusammenhang gehören, jedoch im Landschaftsschutzgebiet<br />

"Potsdamer Wald- <strong>und</strong> Havelseengebiet" liegen. Diese bebauten Flächen<br />

liegen innerhalb der Grenzen des im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>s gemäß<br />

§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB.<br />

5. <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Einbeziehungssatzung der ehem. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong><br />

Die damalige <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong> hat eine <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Einbeziehungssatzung<br />

erarbeitet, die 1997 in Kraft getreten ist.<br />

Abb.: Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Geltow</strong> über die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>e (o. M.)<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 7


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

6. Ergänzungsflächen <strong>und</strong> Festsetzungen<br />

6.1 Ergänzungsfläche 1 "Am Wildgatter"<br />

Begründung<br />

Die Ergänzungsfläche 1 wird im Norden durch die Straße "Am Wildgatter", im Osten<br />

durch den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong>, im Süden durch den räumlichen<br />

Geltungsbereich des Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplans "Wohnhaussiedlung Wildparkstraße"<br />

<strong>und</strong> im Westen durch die Straße "Hegemeisterweg" begrenzt.<br />

vorh. Nutzung: Wochenendhäuser, Grünland<br />

Größe: 8.890 m 2<br />

Flur 1, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />

Flurstücke: 88 <strong>und</strong> 89 (beide tlw.); 90/2, 90/4, 90/5, 588 <strong>und</strong> 589<br />

FNP-Entwurf: Wohnbaufläche<br />

Die Fläche wird im Norden straßenseitig durch Wochenendhäuser genutzt. Der südliche<br />

Bereich ist landwirtschaftlich genutzt. Die an drei Seiten vorhandene Erschließung<br />

ermöglicht eine Wohnbebauung ohne zusätzliche Flächen für die Erschließung<br />

sichern zu müssen.<br />

Es handelt sich um ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung<br />

im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nr. 3 LEP B-B, da die Fläche im Bereich<br />

nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässiger Satzungen liegt.<br />

Die Umwandlung dieses Wochenendhausgebiets in ein Allgemeines Wohngebiet ist<br />

zulässig, da die Fläche siedlungsstrukturell an die vorhandenen Siedlungsgebiete<br />

angeb<strong>und</strong>en ist (bereits zweiseitig von einer Wohnbebauung umgeben) <strong>und</strong> die Erschließung<br />

durch die Straßen "Am Wildgatter", "Hegemeisterweg" <strong>und</strong> "Reiherhorst"<br />

gesichert ist.<br />

Die Ergänzungsfläche 1 liegt innerhalb des WSG III B für das Wasserwerk Potsdam<br />

Wildpark.<br />

Festsetzungen<br />

• Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />

• GRZ 0,2<br />

6.2 Ergänzungsfläche 2 "Caputher Chaussee"<br />

Begründung<br />

Die Ergänzungsfläche 2 wird im Norden durch den im Zusammenhang bebauten<br />

<strong>Ortsteil</strong>, im Südwesten durch die Caputher Chaussee <strong>und</strong> im Südosten durch den<br />

Freiraum (Nadelwald) begrenzt.<br />

vorh. Nutzung: Gärten, Gartenbrache, Nadelwald, kleine untergeordnete Gebäude<br />

Größe: 9.580 m 2<br />

Flur 1, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />

Flurstücke: 385, 386 <strong>und</strong> 603 (alle tlw.); 388/3 <strong>und</strong> 388/4<br />

Flur 2, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />

Flurstücke: 129 (tlw.), 130, 131, 132 <strong>und</strong> 133<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 8


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

FNP-Entwurf: Wohnbaufläche<br />

Die Fläche ist derzeit nicht baulich genutzt. Die Erschließung ist durch die Caputher<br />

Chaussee gegeben. Durch die nördliche angrenzende Bebauung ist eine bauliche<br />

Prägung der Ergänzungsfläche vorhanden.<br />

Es handelt sich um ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung<br />

im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nr. 3 LEP B-B, da die Fläche im Bereich<br />

nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässiger Satzungen liegt.<br />

Festsetzungen<br />

• Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />

• GRZ 0,2<br />

6.3 Ergänzungsfläche 3 "Wentorfstraße"<br />

Begründung<br />

Die Ergänzungsfläche 3 wird im Nordosten durch die Wentorfstraße <strong>und</strong> im Nordwesten<br />

<strong>und</strong> Südosten durch den im Zusammenhang bebauten <strong>Ortsteil</strong> begrenzt. Im<br />

Südwesten grenzt ein bewaldeter unbebauter Gartenbereich an die Ergänzungsfläche.<br />

vorh. Nutzung: Gärten<br />

Größe: 2.350 m 2<br />

Flur 1, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />

Flurstücke: 375 <strong>und</strong> 730 (beide tlw.)<br />

FNP-Entwurf: Wohnbaufläche<br />

Die Fläche ist derzeit nicht baulich genutzt. Die Erschließung ist durch die Wentorfstraße<br />

gegeben. Durch die dreiseitig umgebende Bebauung ist eine bauliche Prägung<br />

der Ergänzungsfläche vorhanden.<br />

Es handelt sich um ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung<br />

im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nr. 3 LEP B-B, da die Fläche im Bereich<br />

nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässiger Satzungen liegt.<br />

Festsetzungen<br />

• Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />

• GRZ 0,2<br />

6.4 Ergänzungsfläche 4 "Baumgartenbrück"<br />

Begründung<br />

Die Ergänzungsfläche 4 wird im Nordwesten durch den Bereich der Bushaltestelle<br />

an der B1 <strong>und</strong> im Nordosten durch Gartenland begrenzt. Im Süden grenzt der im<br />

Zusammenhang bebaute <strong>Ortsteil</strong> an.<br />

vorh. Nutzung: Gärten<br />

Größe: 620 m 2<br />

Flur 3, Gemarkung <strong>Geltow</strong><br />

Flurstücke: 34/1 (tlw.)<br />

FNP-Entwurf: Wohnbaufläche<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 9


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

Die Fläche ist derzeit nicht baulich genutzt. Die verkehrliche Erschließung ist möglich,<br />

es sind die Vorgaben für die Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens aus<br />

dem LSG zu beachten.<br />

Es handelt sich um ein Nachverdichtungspotenzial im Rahmen der Innenentwicklung<br />

im Sinne von Plansatz 4.5 (Z) Absatz 1 Nr. 3 LEP B-B, da die Fläche im Bereich<br />

nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zulässiger Satzungen liegt.<br />

Die Gr<strong>und</strong>flächenzahl (GRZ) wird für den Änderungsbereich mit 0,4 festgelegt, um<br />

für die vorgesehene Bebauung mit einem Beherbergungsbetrieb die größtmögliche<br />

Ausnutzung der Gr<strong>und</strong>stücksfläche zu erreichen. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Größe der<br />

Ergänzungsfläche von 620 m 2 , für die diese Festsetzung gilt, <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> der geringen<br />

Gebäudehöhe, die umzusetzen ist, wäre aus wirtschaftlichen <strong>und</strong> technischen<br />

Gründen eine geringere Überbauung nicht umsetzbar. Die GRZ 0,4 ist die<br />

Obergrenze gemäß § 17 Abs. 1 BauNVO für ein Allgemeines Wohngebiet, welches<br />

hier aus dem FNP entwickelt werden kann.<br />

Die Ergänzungsfläche liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

"Potsdamer Wald- <strong>und</strong> Havelseengebiet". Gemäß Bescheid vom 15. November<br />

2011 hat das MUGV mitgeteilt, dass bei Darstellung des Gebietes als Ergänzungsfläche<br />

in der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung für den OT <strong>Geltow</strong> die Einleitung<br />

eines Ausgliederungsverfahrens für eine reduzierte Fläche in Aussicht gestellt<br />

werden kann, wenn folgende Vorgaben für eine landschaftsbildverträgliche Einbindung<br />

der Bebauung umgesetzt werden:<br />

- Reduzierung der Fläche auf einen ca. 10 m breiten Streifen am Hangfuß, ausgehend<br />

von der geltenden LSG-Grenze. Dieser Bereich wird im Gelände derzeit<br />

durch einen Holzzaun markiert.<br />

- Die zulässige Gebäudehöhe ist so festzusetzen, dass die Firsthöhe des neuen<br />

Gebäudes die des bestehenden Gasthauses nicht überschreitet, der Baukörper<br />

muss sich der vorhandenen Bebauung visuell unterordnen <strong>und</strong> darf nicht<br />

landschaftsbildwirksam werden.<br />

- Die verkehrliche Erschließung kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung<br />

zugelassen werden, dabei ist auf die Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild<br />

zu achten.<br />

Festsetzungen<br />

• Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />

• GRZ 0,4<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 10


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

7. Umweltbericht<br />

7.1 Einleitung<br />

Bei Ergänzungsflächen sind die Eingriffsregelungen des § 1 a BauGB sowie die<br />

Vorschriften des § 9 Abs. 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) anzuwenden.<br />

Die Eingriffsregelung orientiert sich an "MLUR Brandenburg 2009: Hinweise<br />

zum Vollzug der Eingriffsregelung".<br />

Bei der zulässigen Versiegelung in den Ergänzungsflächen wird berücksichtigt, dass<br />

die GRZ um 50 % für Nebenanlagen überschritten werden darf.<br />

Für die Biotopkartierung lag keine Bestandsvermessung zu Gr<strong>und</strong>e. Teilweise waren<br />

die Gr<strong>und</strong>stücke nicht zugänglich.<br />

Bacher Landschaftsarchitekt Seite 11


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

7.2 Umweltbelange <strong>und</strong> Eingriffsbewertung der Ergänzungsflächen<br />

1. Am Wildgatter<br />

Allgemeine Angaben 8.890 m 2 WA GRZ 0,2<br />

Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />

Biotoptyp:<br />

102502<br />

Wochenend- <strong>und</strong> Ferienhausbebauung<br />

mit Bäumen (PXG).<br />

Bäume<br />

Koniferen, Obst- <strong>und</strong> Ziergehölze,<br />

Walnuss, Kiefern. Im Westen teilweise<br />

ältere Kiefern <strong>und</strong> Obstgehölze.<br />

Lebensstätten<br />

keine Beobachtung<br />

Naturhaushalt<br />

Landschaftsbild<br />

Eingriffsbewertung<br />

Ausgleich<br />

Gley-Braunerden<br />

300 m 2 versiegelt<br />

Ortsrand, nördlicher Bereich bebaut<br />

Ggf. Fällung von wenigen gem. Baumschutzsatzung geschützten Bäumen.<br />

zusätzliche Versiegelung: 2.367 m 2<br />

Ausgleich für 2.367 m 2 Bodenversiegelung<br />

Ggf. Ersatz von geschützten Bäumen (Abhängig von Positionierung der<br />

Gebäude) gem. Baumschutzsatzung<br />

Bacher Landschaftsarchitekt Seite 12


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

2. Caputher Chaussee<br />

Allgemeine Angaben 9.580 m 2 WA GRZ 0,2<br />

Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />

Biotoptyp:<br />

10113<br />

Gartenbrachen (PGB), Gärten.<br />

Nordwestlicher Bereich als grasige<br />

Ruderalflur (Quecke, Landreitgras,<br />

Wehrlose Trespe, Rot-Straußgras)<br />

mit zwei jüngeren Apfelbäumen <strong>und</strong><br />

einem Walnussbaum.<br />

Nordöstlicher Bereich ebenfalls ruderal,<br />

aber hier zahlreiche jüngere Gehölze<br />

sowie F<strong>und</strong>amente von ehemaligen<br />

Gartengebäuden (Laube,<br />

Schuppen).<br />

Südwestlicher Bereich an Straße<br />

angrenzend mit älteren Koniferen<br />

<strong>und</strong> verfallenem Schuppen<br />

Bäume<br />

Junge Obstgehölze <strong>und</strong> Walnussbaum<br />

Jüngere Exemplare bzw. Aufwuchs<br />

von Apfel, Quitte, Pflaume, Kiefer,<br />

Robinie, Zuckerhutfichte.<br />

Douglasien, Stechfichte, Eiben, Kiefern,<br />

Stieleiche.<br />

Teilweise älterer Baumbestand.<br />

Lebensstätten<br />

keine Beobachtung<br />

Naturhaushalt<br />

Landschaftsbild<br />

Eingriffsbewertung<br />

Ausgleich<br />

Gley-Braunerden<br />

350 m 2 versiegelt<br />

Ortsrand am Ufer, Garten im Anschluss von Wohnbebauung. Nicht einsehbar<br />

Ggf. Fällung von gem. Baumschutzsatzung geschützten Bäumen.<br />

zusätzliche Versiegelung: 2.525 m 2<br />

Ausgleich für 2.525 m 2 Bodenversiegelung<br />

Ersatz von geschützten Bäumen (Abhängig von Positionierung der Gebäude)<br />

gem. Baumschutzsatzung<br />

Bacher Landschaftsarchitekt Seite 13


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

3. Wentorfstraße<br />

Allgemeine Angaben 2.350 m 2 WA GRZ 0,2<br />

Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />

10111<br />

Gärten (PGE).<br />

Vermutlich ehemaliges großes Gartengr<strong>und</strong>stück<br />

mit diversem, teilweise<br />

altem <strong>und</strong> geschlossenem Gehölzbestand.<br />

Wirkt noch in Teilen<br />

genutzt.<br />

Mit Weg <strong>und</strong> Holzlagerschuppen.<br />

Naturhaushalt<br />

Landschaftsbild<br />

Eingriffsbewertung<br />

Ausgleich<br />

Gley-Braunerden<br />

50 m 2 versiegelt<br />

Lücke im Siedlungsbereich, tlw. wertvoller Baumbestand<br />

Fällung von gem. Baumschutzsatzung geschützten Bäumen.<br />

zusätzliche Versiegelung: 655 m 2<br />

Ausgleich für 655 m 2 Bodenversiegelung<br />

Ersatz von geschützten Bäumen (Abhängig von Positionierung der Gebäude)<br />

gem. Baumschutzsatzung<br />

Bacher Landschaftsarchitekt Seite 14


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

4. Baumgartenbrück<br />

Allgemeine Angaben 620 m 2, , z. Zeit noch im LSG WA GRZ 0,4<br />

Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />

Biotoptyp:<br />

10111<br />

Gärten (PGE).<br />

Garten mit kleinem Nutzgarten- <strong>und</strong><br />

Erholungsbereich.<br />

Bäume<br />

Walnussbaum <strong>und</strong> Birke, mittelalt.<br />

Lebensstätten<br />

keine Beobachtung<br />

Naturhaushalt<br />

Landschaftsbild<br />

Eingriffsbewertung<br />

Ausgleich<br />

Podsol-Braunerden<br />

200 m 2 bereits versiegelt<br />

Ortsrand, Einsehbar<br />

Ggf. Fällung von wenigen gem. Baumschutzsatzung geschützten Bäumen.<br />

350 m 2 zusätzliche Versiegelung.<br />

Ggf. Ersatz von geschützten Bäumen (Abhängig von Positionierung der<br />

Gebäude) gem. Baumschutzsatzung.<br />

Eine Entlassung aus dem LSG ist in Aussicht gestellt.<br />

7.3 Gesamtbetrachtung<br />

Durch die Festsetzungen der Ergänzungssatzung <strong>Geltow</strong> können bei Realisierung<br />

aller Baumaßnahmen ca. 0,58 ha neu versiegelt werden. Diese Versiegelung kann<br />

nicht in den Ergänzungsflächen z. B. durch Entsiegelungsmaßnahmen ausgeglichen<br />

werden.<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen werden im Flächenpool der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />

ausgeglichen. Hierzu sind je m 2 Versiegelung Ausgleichsmaßnahmen im Wert von<br />

10 € durchzuführen. Also insgesamt im Umfang von 58.000 €. Der Ausgleich ist erst<br />

bei einer konkreten Flächeninanspruchnahme im Rahmen eines Bauantrags zu tätigen.<br />

Die Leistung der Ausgleichszahlung ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens<br />

zu prüfen.<br />

Zusätzlich sind bei notwendigen Baumfällungen Ersatzbaumpflanzungen gemäß<br />

Baumschutzsatzung durchzuführen. Die Anzahl lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung<br />

zur Ergänzungssatzung nicht genau bestimmen, da kein Lageplan vorliegt<br />

<strong>und</strong> auch kein definiertes Bauvorhaben.<br />

Besondere Lebensräume für Tierarten konnten bei der Begehung nicht festgestellt<br />

werden. Insgesamt sind nur wenige Altbäume, die ggf. Lebensraum für Brutvögel<br />

oder Fledermäuse sein könnten, von der Ausweisung betroffen. Sollte im Rahmen<br />

eines Bauantrags die Fällung eines Altbaumes beantragt werden, ist hier eine Kontrolle<br />

auf Lebensstätten durchzuführen.<br />

Bacher Landschaftsarchitekt Seite 15


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

8. Nachrichtliche Übernahmen<br />

Die Ergänzungsfläche 4 "Baumgartenbrück" liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes<br />

"Potsdamer Wald- <strong>und</strong> Havelseengebiet". Gemäß Bescheid<br />

vom 15. November 2011 hat das MUGV mitgeteilt, dass bei Darstellung des Gebietes<br />

als Ergänzungsfläche in der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung für den OT<br />

<strong>Geltow</strong>, mit der die unten genannten Vorgaben für eine landschaftsbildverträgliche<br />

Einbindung der Bebauung umgesetzt werden, die Einleitung eines Ausgliederungsverfahrens<br />

für eine reduzierte Fläche in Aussicht gestellt werden kann. Vorgaben:<br />

- Reduzierung der Fläche auf einen ca. 10 m breiten Streifen am Hangfuß, ausgehend<br />

von der geltenden LSG-Grenze. Dieser Bereich wird im Gelände derzeit<br />

durch einen Holzzaun markiert.<br />

- Die zulässige Gebäudehöhe ist so festzusetzen, dass die Firsthöhe des neuen<br />

Gebäudes die des bestehenden Gasthauses nicht überschreitet, der Baukörper<br />

muss sich der vorhandenen Bebauung visuell unterordnen <strong>und</strong> darf nicht<br />

landschaftsbildwirksam werden.<br />

- Die verkehrliche Erschließung kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung<br />

zugelassen werden, dabei ist auf die Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild<br />

zu achten.<br />

Die Ergänzungsfläche 1 "Am Wildgatter" liegt innerhalb des WSG III B für das Wasserwerk<br />

Potsdam Wildpark.<br />

Die Ergänzungsfläche 4 "Baumgartenbrück" liegt teilweise innerhalb des Bodendenkmal-Bereiches<br />

30478 "Siedlung Bronzezeit, Rast- <strong>und</strong> Werkplatz Steinzeit,<br />

Burgwall slawisches Mittelalter".<br />

Im gesamten Bereich der Bodendenkmäler sind erdbewegende Maßnahmen erlaubnispflichtig<br />

(§ 9 Abs. 1 BbgDSchG). Anträge für entsprechende Planungen sind<br />

frühestmöglich an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten (§ 19 Abs. 1<br />

BbgDSchG). Gleiches gilt für Änderungen der Nutzungsart. Eine Neubebauung ist<br />

aus fachbehördlicher Sicht zu vermeiden, denn alle Erdbewegungen im Bodendenkmalbereich<br />

stehen dem Erhaltungsgr<strong>und</strong>satz entgegen (§ 1 Abs. 1<br />

BbgDSchG). Alle Baumaßnahmen, Veränderungen <strong>und</strong> Maßnahmen an Bodendenkmalen<br />

sind dokumentationspflichtig (§ 9 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 BbgDSchG), d. h. bedürfen<br />

vorheriger archäologischer Sicherungs- <strong>und</strong> Bergungsarbeiten. Zu einer gänzlichen<br />

Wegnahme <strong>und</strong> damit Totalzerstörung von Bodendenkmalen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)<br />

wird seitens des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologisches<br />

Landesmuseum voraussichtlich nicht das Benehmen (§ 19 Abs. 3<br />

BbgDSchG) hergestellt werden. Falls archäologische Dokumentationsmaßnahmen<br />

erforderlich werden, sind die Kosten dafür im Rahen des Zumutbaren vom Verursacher<br />

des Vorhabens zu tragen (§ 7 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 BbgDSchG). Die eingetragenen<br />

Bodendenkmale stellen den zurzeit bekannten Bestand dar. Da ständig weitere Bodendenkmale<br />

neu entdeckt werden können, müssen die Eintragungen ggf. ergänzt<br />

werden, woraus sich neue Nutzungseinschränkungen ergeben können. Bei der Prüfung<br />

der Zulässigkeit von Vorhaben (Baugenehmigungsverfahren) sind entsprechend<br />

§§ 63 <strong>und</strong> 67 Brandenburgische Bauordnung (BbgBauO) <strong>und</strong> § 20 Abs. 1<br />

BbgDSchG die Untere Denkmalschutzbehörde <strong>und</strong> das Brandenburgische Landesamt<br />

für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologische Landesmuseum erneut zu beteiligen.<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 16


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

Zerstören, beseitigen, verbringen, instand setzen <strong>und</strong> umnutzen von Denkmalen<br />

bedürfen gem. § 9 Abs. Nr. 1-3 BbgDSchG einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.<br />

Auch sind Maßnahmen in der näheren Umgebung eines Denkmales nach § 9 I Nr. 4<br />

BbgDSchG erlaubnispflichtig.<br />

Die Denkmalliste wird vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege <strong>und</strong><br />

Archäologisches Landesmuseum laufend fortgeschrieben.<br />

9. Verfahren<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> hat am 20. April 2011 die<br />

Aufstellung einer <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung für den <strong>Ortsteil</strong> <strong>Geltow</strong> beschlossen.<br />

Billigungsbeschluss Vorentwurf<br />

Der Vorentwurf der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung <strong>Geltow</strong> in der Fassung<br />

vom 28. September 2011 wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwielowsee</strong> am 28. September 2011 gebilligt.<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

In der Zeit vom 27. Oktober 2011 bis einschließlich 1. Dezember 2011 wurde der<br />

Vorentwurf der Satzung öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist konnte die Öffentlichkeit<br />

Einsicht in die Planung nehmen <strong>und</strong> Anregungen abgeben. Es sind vier<br />

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />

Mit Schreiben vom 13. Oktober 2011 sind 34 Behörden <strong>und</strong> sonstige Stellen, die<br />

Träger öffentlicher Belange sind an der Planung beteiligt worden. Für Stellungnahmen<br />

ist eine Frist bis zum 18. November 2011 gesetzt worden. Von den Behörden<br />

bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben 24 eine Stellungnahme abgegeben.<br />

Billigungsbeschluss Entwurf<br />

Der Entwurf der <strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung <strong>Geltow</strong> in der Fassung vom<br />

15. Oktober 2012 wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong><br />

am 12. Dezember 2012 mit folgenden Änderungen gebilligt: Vergrößerung der Ergänzungsfläche<br />

2 "Caputher Chaussee" <strong>und</strong> Ergänzung der Begründung zur Ergänzungsfläche<br />

4 "Baumgartenbrück" zu den Themen Gr<strong>und</strong>flächenzahl <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebiet.<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 17


<strong>Klarstellungs</strong>- <strong>und</strong> Ergänzungssatzung (Entwurf), <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong>, OT <strong>Geltow</strong><br />

Begründung 15.10.2012 / 12.12.2012<br />

10. Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.<br />

Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Gr<strong>und</strong>stücke (Baunutzungsverordnung<br />

- BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Jan. 1990 (BGBl.1 S.<br />

132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S.<br />

466).<br />

Gesetz über den Naturschutz <strong>und</strong> die Landschaftspflege im Land Brandenburg<br />

(Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />

Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl. I / 10, Nr. 28).<br />

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBl. I Nr.<br />

6, S. 137) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I<br />

Nr. 8, S. 175, 184).<br />

Baumschutzsatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwielowsee</strong> vom 23. Juni 2011.<br />

SR • Stadt- <strong>und</strong> Regionalplanung Seite 18

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