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Die Tarife des DPV im Überblick - Dresdener Pensionskasse VVaG

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Beginn der Altersrente<br />

ab 65<br />

Altersrente<br />

<strong>Die</strong> <strong>Tarife</strong> <strong>des</strong> <strong>DPV</strong> <strong>im</strong> <strong>Überblick</strong><br />

Flexibles Tarifwerk <strong>des</strong> <strong>DPV</strong><br />

Männer<br />

Frauen<br />

Altersrente Altersrente<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

Altersrente<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

Hinterbliebenen- Hinterbliebenen-<br />

rente<br />

rente<br />

WM01 WM03 WM05 WM07<br />

WF09 WF10 WF11 WF12<br />

Option: Vorzeitige Rente (mit Abschlag) und Verlängerung bis 67 (mit Zuschlag) nach<br />

Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen möglich.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsbeziehungen zwischen dem <strong>DPV</strong> und den Mitgliedsunternehmen sowie Versicherten regeln sich ausschließlich nach dem Technischen Geschäftsplan, der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen <strong>des</strong> <strong>DPV</strong> in ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

Ludwig - Crößmann - Str. 2 • 95326 Kulmbach<br />

Tel. 09221 / 6060 - 0 • Fax 09221 / 6060 - 66<br />

i n f o @ d r e s d e n e r - p e n s i o n s k a s s e . d e<br />

w w w . d r e s d e n e r - p e n s i o n s k a s s e . d e<br />

Stand 2011


Altersrente<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

Hinterbliebenenrente<br />

Altersrente<br />

Der <strong>DPV</strong> gewährt eine lebenslange Altersrente. <strong>Die</strong> Altersrente beginnt mit Ablauf <strong>des</strong> Monats, in dem der<br />

Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat. <strong>Die</strong> Höhe der Anwartschaft auf Altersrente best<strong>im</strong>mt sich<br />

nach dem Leistungsplan, den dem Einzelnen zurechenbaren Beiträgen und Gutschriften in Verbindung<br />

mit dem Lebensalter <strong>des</strong> Versicherten. <strong>Die</strong> Höhe der erreichten Anwartschaft auf Altersrente ergibt sich<br />

aus den regelmäßig erteilten Rentenanwartschaftsbescheinigungen <strong>des</strong> <strong>DPV</strong>.<br />

Weitere Informationen zur Altersrente entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

(AVB).<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

In den <strong>Tarife</strong>n, die die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente einschließen, zahlt der <strong>DPV</strong> dem<br />

Versicherten eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente, der durch körperliche Gebrechen oder wegen<br />

Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung seines Berufs dauernd unfähig ist.<br />

Berufsunfähigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als die<br />

Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von gleicher Ausbildung und<br />

gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. Zeitweilig erhält derjenige Versicherte<br />

Rente, der nicht dauernd berufsunfähig ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen berufsunfähig war,<br />

und zwar für die weitere Dauer der Berufsunfähigkeit (Krankenrente).<br />

<strong>Die</strong> Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entspricht der Höhe der Anwartschaft auf Altersrente, die der<br />

Versicherte bei Eintritt <strong>des</strong> Versorgungsfalles hatte. Im Falle von Berufsunfähigkeitsrente n<strong>im</strong>mt der <strong>DPV</strong><br />

keine Beiträge mehr entgegen.<br />

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsrente entnehmen Sie bitte den Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen (AVB).<br />

Hinterbliebenenrente<br />

<strong>Die</strong> <strong>Tarife</strong> <strong>des</strong> <strong>DPV</strong> <strong>im</strong> <strong>Überblick</strong><br />

In den <strong>Tarife</strong>n, die die Versicherung einer Hinterbliebenenrente einschließen, zahlt der <strong>DPV</strong> der Witwe<br />

bzw. dem Witwer <strong>des</strong> Versicherten eine lebenslange Witwen- bzw. Witwerrente sowie etwaigen Waisen<br />

eine zeitlich begrenzte Waisenrente.<br />

<strong>Die</strong> Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 60 %, die Vollwaisenrente ebenfalls 60 % und die Halbwaisenrente<br />

30 % der Höhe der Anwartschaft auf Altersrente bzw. der Altersrente, die der Versicherte bei Eintritt <strong>des</strong><br />

Versorgungsfalles hatte. Witwen-/Witwer- und Waisenrenten dürfen zusammen den Betrag nicht<br />

übersteigen, der für den Verstorbenen <strong>im</strong> Zeitpunkt <strong>des</strong> To<strong>des</strong> gezahlt worden ist oder gezahlt worden<br />

wäre. In Durchführung dieser Beschränkung werden die Witwen-/Witwer- und Waisenrenten<br />

verhältnismäßig gekürzt.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsbeziehungen zwischen dem <strong>DPV</strong> und den Mitgliedsunternehmen sowie Versicherten regeln sich ausschließlich nach dem Technischen Geschäftsplan, der Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen <strong>des</strong> <strong>DPV</strong> in ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

Ludwig - Crößmann - Str. 2 • 95326 Kulmbach<br />

Tel. 09221 / 6060 - 0 • Fax 09221 / 6060 - 66<br />

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Stand 2011

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