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BOR. MÖNCHENGLADBACH II - Sportfreunde Lotte

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ROSENKRIEG UM LOTTOGEWINN<br />

Ein Rentner muss die Hälfte seines Lottogewinns<br />

an seine von ihm getrenntlebende<br />

Ehefrau zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof<br />

vor kurzem.<br />

Im Einzelnen sollte das Gericht klären, ob der<br />

Mann die Hälfte seines Lottogewinns an seine<br />

Frau abgeben muss, obwohl er zum Zeitpunkt<br />

des Lottoglücks im November 2008 schon<br />

acht Jahre von seiner Frau getrennt gelebt<br />

hatte. Die Scheidung selbst hat der Lottogewinner erst zwei<br />

Monate nach dem Geldsegen eingereicht. Die Ex-Frau beansprucht<br />

nun im Rahmen der Scheidung die Hälfte des Gewinns.<br />

Der Bundesgerichtshof entschied, da der Mann erst nach seinem<br />

Lotto-Sechser die Scheidung einreichte, stehe der Ex-Frau<br />

im Rahmen des Zugewinnausgleichs das Geld zu.<br />

SEHENSWÜRDIGKEITEN<br />

IN DER GEMEINDE LOTTE<br />

In der vorhergehenden Ausgabe wurden<br />

erste Sehenswürdigkeiten vorgestellt.<br />

Hier sind noch weitere aufgeführt:<br />

Sloopsteine<br />

Das jungsteinzeitliche Megalithgrab "Sloopsteene" stammt<br />

aus der sog. Trichterbecherkultur um 3.000 v. Chr. Es ist<br />

mit ca. 24 x 8 m (Grabkammer 19 x 2 m) eine der größten<br />

prähistorische Kulturstätten Nordwestdeutschlands.<br />

Das Bodendenkmal befindet sich im Ortsteil Wersen am<br />

Sloopsteinweg.<br />

Bis zuletzt war unter anderem strittig, ob die lange Trennungszeit<br />

als Grund dafür genüge, dem Mann das Geld alleine zuzusprechen.<br />

Das hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf so gesehen<br />

und die Ansprüche der Frau wegen „grober Unbilligkeit“<br />

zurückgewiesen.<br />

Dies widerspricht aber dem gesetzlichen Regelfall, der Gesetzgeber<br />

hat bewusst ein möglichst einfaches System gewollt und<br />

den Zugewinn strikt nach Stichtagsregelung verteilt.<br />

Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass im vorliegenden<br />

Fall der Bund der Ehe ja nur noch ein formaler war. Der gewonnene<br />

Betrag steht in keinerlei Beziehung zur einstigen Ehe, insbesondere<br />

deshalb, weil die beiden ja schon seit acht Jahren<br />

getrennt lebten. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Rentner<br />

den Lottoschein gemeinsam mit seiner neuen Lebensgefährtin<br />

ausfüllte.<br />

Der BGH hat in seinem Urteil jetzt klargestellt, dass die Stichtagsregelung<br />

aufrechterhalten bleibt und bei einer Scheidung<br />

das Vermögen aufzuteilen ist, das zum Stichtag (gleich Zustellung<br />

des Scheidungsantrags) vorhanden ist.<br />

Bei dem Antragsteller waren nun mal eine halbe Million Lottogewinn<br />

vorhanden.<br />

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Zudem hat der BGH klargestellt, dass auch ein Lottogewinn ein<br />

Vermögen ist und nicht etwa wie Erbschaften und Schenkungen<br />

aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen wird.<br />

Um ein derartiges Risiko zu vermeiden, hätte der Rentner zunächst<br />

die Scheidung beantragen müssen, um dann Lottospielen<br />

zu können. Eine weitere Möglichkeit wäre ein sogenannter<br />

vorzeitiger Zugewinnausgleich, der bereits drei Jahre nach<br />

Trennung möglich ist und das Vermögen aufteilt, ohne dass<br />

eine Scheidung beantragt wird.<br />

(Diese Meldung erfolgt aufgrund gewissenhafter<br />

Recherche. Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen<br />

werden.) Mitgeteilt von Rechtsanwälten H.-H. Weymann<br />

und S. Frömel, <strong>Lotte</strong><br />

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