BOR. MÖNCHENGLADBACH II - Sportfreunde Lotte
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ROSENKRIEG UM LOTTOGEWINN<br />
Ein Rentner muss die Hälfte seines Lottogewinns<br />
an seine von ihm getrenntlebende<br />
Ehefrau zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof<br />
vor kurzem.<br />
Im Einzelnen sollte das Gericht klären, ob der<br />
Mann die Hälfte seines Lottogewinns an seine<br />
Frau abgeben muss, obwohl er zum Zeitpunkt<br />
des Lottoglücks im November 2008 schon<br />
acht Jahre von seiner Frau getrennt gelebt<br />
hatte. Die Scheidung selbst hat der Lottogewinner erst zwei<br />
Monate nach dem Geldsegen eingereicht. Die Ex-Frau beansprucht<br />
nun im Rahmen der Scheidung die Hälfte des Gewinns.<br />
Der Bundesgerichtshof entschied, da der Mann erst nach seinem<br />
Lotto-Sechser die Scheidung einreichte, stehe der Ex-Frau<br />
im Rahmen des Zugewinnausgleichs das Geld zu.<br />
SEHENSWÜRDIGKEITEN<br />
IN DER GEMEINDE LOTTE<br />
In der vorhergehenden Ausgabe wurden<br />
erste Sehenswürdigkeiten vorgestellt.<br />
Hier sind noch weitere aufgeführt:<br />
Sloopsteine<br />
Das jungsteinzeitliche Megalithgrab "Sloopsteene" stammt<br />
aus der sog. Trichterbecherkultur um 3.000 v. Chr. Es ist<br />
mit ca. 24 x 8 m (Grabkammer 19 x 2 m) eine der größten<br />
prähistorische Kulturstätten Nordwestdeutschlands.<br />
Das Bodendenkmal befindet sich im Ortsteil Wersen am<br />
Sloopsteinweg.<br />
Bis zuletzt war unter anderem strittig, ob die lange Trennungszeit<br />
als Grund dafür genüge, dem Mann das Geld alleine zuzusprechen.<br />
Das hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf so gesehen<br />
und die Ansprüche der Frau wegen „grober Unbilligkeit“<br />
zurückgewiesen.<br />
Dies widerspricht aber dem gesetzlichen Regelfall, der Gesetzgeber<br />
hat bewusst ein möglichst einfaches System gewollt und<br />
den Zugewinn strikt nach Stichtagsregelung verteilt.<br />
Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass im vorliegenden<br />
Fall der Bund der Ehe ja nur noch ein formaler war. Der gewonnene<br />
Betrag steht in keinerlei Beziehung zur einstigen Ehe, insbesondere<br />
deshalb, weil die beiden ja schon seit acht Jahren<br />
getrennt lebten. Hinzu kommt die Tatsache, dass der Rentner<br />
den Lottoschein gemeinsam mit seiner neuen Lebensgefährtin<br />
ausfüllte.<br />
Der BGH hat in seinem Urteil jetzt klargestellt, dass die Stichtagsregelung<br />
aufrechterhalten bleibt und bei einer Scheidung<br />
das Vermögen aufzuteilen ist, das zum Stichtag (gleich Zustellung<br />
des Scheidungsantrags) vorhanden ist.<br />
Bei dem Antragsteller waren nun mal eine halbe Million Lottogewinn<br />
vorhanden.<br />
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Zudem hat der BGH klargestellt, dass auch ein Lottogewinn ein<br />
Vermögen ist und nicht etwa wie Erbschaften und Schenkungen<br />
aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen wird.<br />
Um ein derartiges Risiko zu vermeiden, hätte der Rentner zunächst<br />
die Scheidung beantragen müssen, um dann Lottospielen<br />
zu können. Eine weitere Möglichkeit wäre ein sogenannter<br />
vorzeitiger Zugewinnausgleich, der bereits drei Jahre nach<br />
Trennung möglich ist und das Vermögen aufteilt, ohne dass<br />
eine Scheidung beantragt wird.<br />
(Diese Meldung erfolgt aufgrund gewissenhafter<br />
Recherche. Eine Haftung kann hierfür nicht übernommen<br />
werden.) Mitgeteilt von Rechtsanwälten H.-H. Weymann<br />
und S. Frömel, <strong>Lotte</strong><br />
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