Geschäftsnummern der PfÜB/PfÜV
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Antrag an das<br />
Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsstelle<br />
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(Adresse)<br />
<strong>Geschäftsnummern</strong> <strong>der</strong> <strong>PfÜB</strong>/<strong>PfÜV</strong>: ___________________________<br />
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Antrag nach § 765a ZPO auf einmalige Freigabe des unpfändbaren Kontoguthabens<br />
ohne Anrechnung auf den monatlichen Pfändungsfreibetrag nach § 850k ZPO<br />
für Konto Nr.<br />
bei <strong>der</strong><br />
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(Name, Adresse Kreditinstitutes)<br />
In <strong>der</strong> Vollstreckungssache<br />
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(Name, Adresse Gläubiger)<br />
gegen<br />
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(Name, Adresse Kontoinhaber/Schuldner)<br />
beantrage ich,<br />
1. die o. g. Kontopfändung gem. § 765a ZPO teilweise aufzuheben und den Drittschuldner<br />
anzuweisen, für mein im Betreff genanntes P-Konto für den Monat ___________ einen<br />
zusätzlichen unpfändbaren Monatsbetrag gem. § 850k Abs. 1 und Abs. 2 ZPO - ohne<br />
Anrechnung auf den monatlichen Pfändungsfreibetrag - freizugeben,<br />
hilfsweise<br />
gem. § 850k Abs. 4, § 850f Abs. 1 ZPO den Drittschuldner anzuweisen, für mein im<br />
Betreff genanntes P-Konto für den Monat ___________ einen zusätzlichen unpfändbaren<br />
Monatsbetrag gem. § 850k Abs. 1 und Abs. 2 ZPO - ohne Anrechnung auf den monatlichen<br />
Pfändungsfreibetrag – freizugeben.<br />
2. die Vollstreckung insoweit einstweilen einzustellen.
Begründung zu 1.<br />
Bei dem o. g. Girokonto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Es wurde<br />
durch den/die o. g. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (<strong>PfÜB</strong>) bzw. -verfügungen<br />
(<strong>PfÜV</strong>) gepfändet.<br />
Das Konto wies zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Zustellung des <strong>PfÜB</strong>/<strong>PfÜV</strong> ein Guthaben in Höhe von<br />
_______ Euro aus. Über das Guthaben konnte im laufenden Monat in Höhe des Pfändungsfeibetrages<br />
verfügt werden. Meine laufenden Einkünfte (z.B. Lohn-/Renten-/Sozialleistungen)<br />
werden jeweils zum Ende des Monats für den Folgemonat auf dem Konto verbucht. Da für<br />
den laufenden Monat <strong>der</strong> Pfändungsfreibetrag schon ausgeschöpft ist, müsste das kontoführende<br />
Kreditinstitut die zum Monatsende eingehenden Einkünfte an den Pfändungsgläubiger<br />
überweisen. Eine rechtliche Möglichkeit, diese als Pfändungsfreibetrag in den Folgemonat zu<br />
übertragen, besteht nicht (§ 850k ZPO).<br />
In <strong>der</strong> Pfändung <strong>der</strong> Einkünfte für den folgenden Monat ist eine „sittenwidrige Härte“ zu sehen,<br />
da ich im Folgemonat keine finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes<br />
zur Verfügung hätte bis zum Monatsende wie<strong>der</strong>um Einkünfte für den darauffolgenden Monat<br />
auf dem Konto eingehen.<br />
Es bedarf also einmalig eines korrigierenden Freigabebeschlusses, <strong>der</strong> mir für den laufenden<br />
Kalen<strong>der</strong>monat noch einmal zusätzlich die Verfügung über meinen individuellen Freibetrag<br />
gestattet. Dieser kann dann gemäß § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO in den Folgemonat übertragen<br />
werden. Durch diese Korrektur ist für den Folgemonat und als Konsequenz hieraus auch für<br />
die weiteren Monate meine Existenzgrundlage gesichert, da durch die einmalige Verdopperlung<br />
des Pfändungsfreibetrages in allen folgenden Monaten jeweils zum Monatsende, wenn<br />
die Einkünfte für den darauffolgenden Monat eingehen, <strong>der</strong> Pfändungsfreibetrag für den laufenden<br />
Monat noch nicht verbraucht ist und das durch die Gutschrift <strong>der</strong> Einkünfte entstehende<br />
Guthaben von diesem Freibetrag vor <strong>der</strong> Pfändung geschützt wird.<br />
Begründung zu 2.<br />
Da die vierwöchige Sperrfrist gemäß § 835 Abs. 3 S. 2 ZPO bereits abgelaufen ist o<strong>der</strong> abzulaufen<br />
droht, muss die Vollstreckung einstweilen eingestellt werden, damit <strong>der</strong> Drittschuldner<br />
nicht an den Gläubiger auszahlen muss. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, das Kreditinstitut<br />
(Drittschuldner) vorab telefonisch bzw. per Telefax über den erlassenen Beschluss zu unterrichten.<br />
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(Ort, Datum, Unterschrift)<br />
Anlagen:<br />
– Lohnabrechnung/Kin<strong>der</strong>geldbescheid/Sozialleistungsbescheid/<br />
– Kontoauszüge ab dem Monatsersten des Vormonats bis heute in Kopie*<br />
– Ggf. schriftliche Versicherung „an Eides Statt“, dass keine weiteren Geldmittel verfügbar<br />
sind.