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Geschäftsnummern der PfÜB/PfÜV

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Antrag an das<br />

Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsstelle<br />

___________________________<br />

___________________________<br />

___________________________<br />

(Adresse)<br />

<strong>Geschäftsnummern</strong> <strong>der</strong> <strong>PfÜB</strong>/<strong>PfÜV</strong>: ___________________________<br />

___________________________<br />

___________________________<br />

Antrag nach § 765a ZPO auf einmalige Freigabe des unpfändbaren Kontoguthabens<br />

ohne Anrechnung auf den monatlichen Pfändungsfreibetrag nach § 850k ZPO<br />

für Konto Nr.<br />

bei <strong>der</strong><br />

______________________<br />

_______________________________________________<br />

(Name, Adresse Kreditinstitutes)<br />

In <strong>der</strong> Vollstreckungssache<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

(Name, Adresse Gläubiger)<br />

gegen<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

______________________________<br />

(Name, Adresse Kontoinhaber/Schuldner)<br />

beantrage ich,<br />

1. die o. g. Kontopfändung gem. § 765a ZPO teilweise aufzuheben und den Drittschuldner<br />

anzuweisen, für mein im Betreff genanntes P-Konto für den Monat ___________ einen<br />

zusätzlichen unpfändbaren Monatsbetrag gem. § 850k Abs. 1 und Abs. 2 ZPO - ohne<br />

Anrechnung auf den monatlichen Pfändungsfreibetrag - freizugeben,<br />

hilfsweise<br />

gem. § 850k Abs. 4, § 850f Abs. 1 ZPO den Drittschuldner anzuweisen, für mein im<br />

Betreff genanntes P-Konto für den Monat ___________ einen zusätzlichen unpfändbaren<br />

Monatsbetrag gem. § 850k Abs. 1 und Abs. 2 ZPO - ohne Anrechnung auf den monatlichen<br />

Pfändungsfreibetrag – freizugeben.<br />

2. die Vollstreckung insoweit einstweilen einzustellen.


Begründung zu 1.<br />

Bei dem o. g. Girokonto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Es wurde<br />

durch den/die o. g. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (<strong>PfÜB</strong>) bzw. -verfügungen<br />

(<strong>PfÜV</strong>) gepfändet.<br />

Das Konto wies zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Zustellung des <strong>PfÜB</strong>/<strong>PfÜV</strong> ein Guthaben in Höhe von<br />

_______ Euro aus. Über das Guthaben konnte im laufenden Monat in Höhe des Pfändungsfeibetrages<br />

verfügt werden. Meine laufenden Einkünfte (z.B. Lohn-/Renten-/Sozialleistungen)<br />

werden jeweils zum Ende des Monats für den Folgemonat auf dem Konto verbucht. Da für<br />

den laufenden Monat <strong>der</strong> Pfändungsfreibetrag schon ausgeschöpft ist, müsste das kontoführende<br />

Kreditinstitut die zum Monatsende eingehenden Einkünfte an den Pfändungsgläubiger<br />

überweisen. Eine rechtliche Möglichkeit, diese als Pfändungsfreibetrag in den Folgemonat zu<br />

übertragen, besteht nicht (§ 850k ZPO).<br />

In <strong>der</strong> Pfändung <strong>der</strong> Einkünfte für den folgenden Monat ist eine „sittenwidrige Härte“ zu sehen,<br />

da ich im Folgemonat keine finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes<br />

zur Verfügung hätte bis zum Monatsende wie<strong>der</strong>um Einkünfte für den darauffolgenden Monat<br />

auf dem Konto eingehen.<br />

Es bedarf also einmalig eines korrigierenden Freigabebeschlusses, <strong>der</strong> mir für den laufenden<br />

Kalen<strong>der</strong>monat noch einmal zusätzlich die Verfügung über meinen individuellen Freibetrag<br />

gestattet. Dieser kann dann gemäß § 850k Abs. 1 Satz 2 ZPO in den Folgemonat übertragen<br />

werden. Durch diese Korrektur ist für den Folgemonat und als Konsequenz hieraus auch für<br />

die weiteren Monate meine Existenzgrundlage gesichert, da durch die einmalige Verdopperlung<br />

des Pfändungsfreibetrages in allen folgenden Monaten jeweils zum Monatsende, wenn<br />

die Einkünfte für den darauffolgenden Monat eingehen, <strong>der</strong> Pfändungsfreibetrag für den laufenden<br />

Monat noch nicht verbraucht ist und das durch die Gutschrift <strong>der</strong> Einkünfte entstehende<br />

Guthaben von diesem Freibetrag vor <strong>der</strong> Pfändung geschützt wird.<br />

Begründung zu 2.<br />

Da die vierwöchige Sperrfrist gemäß § 835 Abs. 3 S. 2 ZPO bereits abgelaufen ist o<strong>der</strong> abzulaufen<br />

droht, muss die Vollstreckung einstweilen eingestellt werden, damit <strong>der</strong> Drittschuldner<br />

nicht an den Gläubiger auszahlen muss. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, das Kreditinstitut<br />

(Drittschuldner) vorab telefonisch bzw. per Telefax über den erlassenen Beschluss zu unterrichten.<br />

_____________________________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)<br />

Anlagen:<br />

– Lohnabrechnung/Kin<strong>der</strong>geldbescheid/Sozialleistungsbescheid/<br />

– Kontoauszüge ab dem Monatsersten des Vormonats bis heute in Kopie*<br />

– Ggf. schriftliche Versicherung „an Eides Statt“, dass keine weiteren Geldmittel verfügbar<br />

sind.

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