13.07.2014 Aufrufe

Die Erhaltung und Pflege von CC- Gehölz-Landschaftselementen

Die Erhaltung und Pflege von CC- Gehölz-Landschaftselementen

Die Erhaltung und Pflege von CC- Gehölz-Landschaftselementen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Fachrechtliches zu <strong>Gehölz</strong>biotopen<br />

§ 25 SächsNatSchG bzw. § 39 BNatSchG<br />

Schutz wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

(1) Es ist verboten,<br />

3. ohne vernünftigen Gr<strong>und</strong> Lebensstätten wild lebender Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören,<br />

5. Gebüsch, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs in<br />

der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, zu roden oder<br />

auf sonstige Weise zu zerstören,<br />

7. Bäume oder Felsen mit Horsten, Nist-, Brut- <strong>und</strong> Wohnstätten wild lebender<br />

Tierarten zu besteigen oder solche Bäume zu fällen; ausgenommen ist das<br />

Fällen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land-, Forst- <strong>und</strong><br />

Fischereiwirtschaft, es sei denn, es wären bekannte oder erkennbare<br />

Lebensstätten <strong>von</strong> streng geschützten Tierarten betroffen.<br />

7 | 18. Dezember 2012 | Jörg Döring

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!