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Peter Bartelheimer »Teilhabe« – Zum Gebrauch eines ... - SOFI

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Teilhabediskurse sind strategisch<br />

mehrdeutig<br />

Teilhabeperspektive erweitert Leistungs- und Ausgleichsansprüche<br />

an den Sozialstaat<br />

• Gerechtigkeitsnormen: Bedarfs- und Chancengerechtigkeit werden<br />

aufgewertet <strong>–</strong> z.B. gegenüber Leistungsgerechtigkeit<br />

• Gegenstandsbezug: nicht nur Bedarfsdeckung und Konsum, sondern<br />

selbstbestimmte Lebensführung<br />

Teilhabediskurse können Rückzug des Sozialstaats decken<br />

• Aus Bezug auf Teilhabe folgt noch keine bestimmte Verteilungsnorm<br />

• Teilhabe bezieht sich meist auf ein Mindestmaß<br />

• Chancengerechtigkeit kann gegen Bedarfsgerechtigkeit, d.h. gegen<br />

Korrektur von Teilhabeergebnissen gewendet werden<br />

Teilhabe ist rechtlich nur ausnahmsweise definiert<br />

• insbesondere: SGB IX<br />

Dr. <strong>Peter</strong> <strong>Bartelheimer</strong> 2011

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