Hinweise zu den Berechtigungsdaten für Hamburg - Elster
Hinweise zu den Berechtigungsdaten für Hamburg - Elster
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<strong>Hinweise</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> <strong>Berechtigungsdaten</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>Hamburg</strong><br />
1. verbleibende Lohnsteuer „Monat oder Quartal“ JJJJ (EUR,Ct)<br />
Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldung – Kennzahl 48 aus Zeile 22.<br />
An<strong>zu</strong>geben ist: 50,00<br />
Hinweis: Wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> einem Anmeldungszeitraum <strong>zu</strong>sätzlich berichtigte Anmeldungen<br />
abgegeben, so ist immer der Wert der letzten - im Finanzamt gebuchten - Anmeldung<br />
an<strong>zu</strong>geben. Bitte nur <strong>den</strong> Wert aus Zeile 22 (Kennzahl 48) angeben. Dies ist der Betrag<br />
ohne eventuelle Annexsteuern (Kirchensteuer bzw. Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag, usw.).<br />
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2. verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung/Überschuss „Monat<br />
oder Quartal“ JJJJ (EUR,Ct)<br />
Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Voranmeldung – Kennzahl 83 aus Zeile 67<br />
An<strong>zu</strong>geben ist: 1080,00<br />
Hinweis: Wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> einem Anmeldungszeitraum <strong>zu</strong>sätzlich berichtigte Voranmeldungen abgegeben,<br />
so ist immer der Wert der letzten - im Finanzamt gebuchten - Anmeldung an<strong>zu</strong>geben.<br />
Überschüsse sind mit einem vorangestellten Minuszeichen <strong>zu</strong> versehen. Sobald <strong>für</strong><br />
das entsprechende Kalenderjahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben wurde,<br />
können als <strong>Berechtigungsdaten</strong> nur noch der Jahreswert (festgesetzte/verbleibende<br />
Umsatzsteuer JJJJ (EUR,Ct) erfolgreich ausgewertet wer<strong>den</strong><br />
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3. festgesetzte/verbleibende Umsatzsteuer JJJJ (EUR,Ct)<br />
Der Wert ergibt sich aus der jeweiligen Umsatzsteuererklärung – Kennzahl 816<br />
Zeile 107 auf Seite 4.<br />
An<strong>zu</strong>geben ist: -28,67<br />
Ist bereits ein USt-Bescheid ergangen, so ist der festgesetzte Betrag gemäß Bescheid an<strong>zu</strong>geben.<br />
Festset<strong>zu</strong>ng und Abrechnung<br />
Die Festset<strong>zu</strong>ng ist nach § 164 Abs. 2 AO geändert. Der Vorbehalt der<br />
Nachprüfung bleibt bestehen.<br />
An<strong>zu</strong>geben ist: 45773,40<br />
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4. festgesetzte/verbleibende Körperschaftsteuer JJJJ (EUR,Ct)<br />
Die festgesetzte bzw. verbleibende Körperschaftsteuer wird im<br />
Körperschaftsteuerbescheid wie folgt ausgewiesen:<br />
1.<br />
Festset<strong>zu</strong>ng<br />
An<strong>zu</strong>geben ist: 1654,00<br />
Hinweis: Die festgesetzte Körperschaftsteuer ist ohne eventuelle Annexsteuern<br />
(Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag) an<strong>zu</strong>geben.<br />
2.<br />
Festset<strong>zu</strong>ng<br />
Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO teilweise vorläufig.<br />
Er ergeht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.<br />
An<strong>zu</strong>geben ist: 9078,00<br />
Hinweis: Sobald eine verbleibende Körperschaftsteuer ausgewiesen wird, ist dieser Betrag<br />
ohne eventuelle Annexsteuern (Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag) an<strong>zu</strong>geben. Andernfalls die festgesetzte<br />
Körperschaftsteuer.<br />
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5. Vorauszahlung Körperschaftsteuer I., II., III., oder IV. Quartal JJJJ<br />
(EUR,Ct)<br />
Festset<strong>zu</strong>ng der Vorauszahlungen<br />
An<strong>zu</strong>geben ist: 100140,00<br />
Hinweis: Die Vorauszahlung <strong>zu</strong>r Körperschaftsteuer ist ohne eventuelle Annexsteuern<br />
(Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag) an<strong>zu</strong>geben.<br />
Fragen <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Erläuterungen können Sie per Email oder telefonisch an uns richten:<br />
Registrierung-Portal@fb.hamburg.de<br />
<strong>Hamburg</strong>er <strong>Elster</strong>-Hotline:<br />
(040) 428 53 3887 oder (040) 428 707 1029<br />
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