18.07.2014 Aufrufe

Infoblatt - Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband ...

Infoblatt - Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband ...

Infoblatt - Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Pfl ege<br />

Pflegebedürftige Menschen<br />

mit einem sogenannten<br />

„Erheblichen Bedarf“<br />

Foto: Helene Souza / pixelio.de<br />

Es geht um eine Gruppe von Menschen<br />

in unserem Lande, für die Teilhabe ein<br />

Fremdwort ist. Sie können es zumeist<br />

nicht verstehen, ihre Umgebung ist<br />

nicht in der Lage sie zu realisieren.<br />

Pflegebedürftige Menschen, die einen<br />

sogen. Erheblichen Bedarf an allgemeiner<br />

Beaufsichtigung und Betreuung in<br />

Gruppen oder im häuslichen Bereich haben,<br />

stellen ein häufig nicht zu lösendes<br />

Problem für Angehörige oder Mitarbeiter<br />

in Einrichtungen dar. Der <strong>Sozialverband</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> hat vielfach angemahnt,<br />

auch diesen Menschen einen inclusiven<br />

Lebensansatz zu ermöglichen. Es sind<br />

Fortschritte erzielt worden, nicht ausreichend,<br />

wie die Betroffenen, Angehörigen,<br />

Pflegenden und Mitarbeiter entsprechender<br />

Einrichtungen immer wieder<br />

bestätigen.<br />

Die Politik ist durch Druck von Patientenvertretern,<br />

Sozialverbänden und inclusiv<br />

denkenden Bürgerinnen und Bürgern<br />

unseres Landes veranlasst worden eine<br />

Landesverordnung zu erlassen, die niedrigschwellige<br />

Betreuungsangebote als<br />

eine wichtige Form der solidarischen Zuwendung<br />

zu dieser Gruppe von Pflegebedürftigen<br />

in unserem Lande anerkennt.<br />

Dabei werden als Beispiele Betreuungsgruppen,<br />

Helferinnen- und Helferkreise,<br />

Tagesbetreuungen in Kleingruppen<br />

Einzelbetreuungen, familienentlastende<br />

und familienunterstützende Dienste benannt.<br />

Die Landesregierung hat sich entschlossen,<br />

Modellvorhaben für solche,<br />

neuen, Betreuungsangebote zu fördern,<br />

wie auch die sogen. „niedrigschwelligen<br />

Betreuungsangebote“ selbst gefördert<br />

werden sollen. Es können auch Einzelpersonen,<br />

im Sinne der Verordnung ehrenamtlich<br />

Tätige, gefördert werden.<br />

Der SoVD hat die Umsetzung dieser Verordnung<br />

beobachtet, auch um seine<br />

Bedenken, die er zur Praktikabilität der<br />

Verordnung bei deren Vorbereitung und<br />

Verkündigung geäußert hatte, bestätigt<br />

oder eben nicht bestätigt zu sehen.<br />

Es ist festzuhalten, dass diese Verordnung<br />

in der Praxis nur außerordentlich zögerlich<br />

angenommen wurde, dass die damit<br />

erhoffte Verbesserung der Betreuung<br />

von Menschen mit extrem eingeschränkter<br />

Teilhabefähigkeit nicht erreicht wurde,<br />

dass die Pflegenden als Einzelperson<br />

und Gruppe durch diese Verordnung<br />

eben nicht entlastet wurden. Ja, es muß<br />

festgestellt werden, dass die von der Bundesregierung<br />

und den Pflegekassen für<br />

die Maßnahmen zur Verfügung gestellten<br />

Gelder einfach nicht abgerufen werden.<br />

Der SoVD sieht dafür als wesentliche Ursachen<br />

an:<br />

1. Die Verordnung selbst ist bei den die<br />

Betroffenen Pflegenden nicht ausreichend<br />

bekannt<br />

2. Die Beantragung der Förderungen ist<br />

mit einem hohen bürokratischen und<br />

damit zeitlichem Aufwand verbunden,<br />

der in den meisten Fällen nicht geleistet<br />

werden kann<br />

3. Die möglichen finanziellen Zuwendungen<br />

bewegen sich in einem solch niedrigen<br />

Rahmen, dass der mit dem Verfahren<br />

verbundene Aufwand nicht abgedeckt<br />

werden kann.<br />

4. Es erfolgt keine gezielte Propagierung<br />

der Verordnung in Selbsthilfegruppen,<br />

die beispielsweise Betreuungsgruppen<br />

im Sinne der Verordnung schaffen und<br />

danach die Fördergelder beantragen<br />

könnten.<br />

Der SoVD fordert:<br />

• Propagierung der Verordnung auf allen Ebenen<br />

der Landesbehörden<br />

• wesentliche Vereinfachung des Antragsverfahrens<br />

• Bereitstellung von fi nanziellen Mitteln, die<br />

die Arbeit im Zusammenhang mit der Beantragung<br />

der Unterstützung und deren Umsetzung<br />

verbunden sind, tatsächlich abbilden<br />

• aktives Zugehen auf wissenschaftliche Einrichtungen<br />

in unserem Bundesland, die sich mit<br />

der Fragestellung dieses neuen Versorgungsangebotes<br />

wissenschaftlich auseinandersetzen,<br />

es begleiten, Schlussfolgerungen ziehen<br />

und somit einen tatsächlichen Beitrag zur Verbesserung<br />

der Betreuungssituation für diesen<br />

Personenkreis leisten.<br />

10 <strong>Infoblatt</strong> des <strong>Sozialverband</strong>ens Mecklenburg -Vorpommern Ausgabe 1 - Dezember 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!