Infoblatt - Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband ...
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Pfl ege<br />
Pflegebedürftige Menschen<br />
mit einem sogenannten<br />
„Erheblichen Bedarf“<br />
Foto: Helene Souza / pixelio.de<br />
Es geht um eine Gruppe von Menschen<br />
in unserem Lande, für die Teilhabe ein<br />
Fremdwort ist. Sie können es zumeist<br />
nicht verstehen, ihre Umgebung ist<br />
nicht in der Lage sie zu realisieren.<br />
Pflegebedürftige Menschen, die einen<br />
sogen. Erheblichen Bedarf an allgemeiner<br />
Beaufsichtigung und Betreuung in<br />
Gruppen oder im häuslichen Bereich haben,<br />
stellen ein häufig nicht zu lösendes<br />
Problem für Angehörige oder Mitarbeiter<br />
in Einrichtungen dar. Der <strong>Sozialverband</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> hat vielfach angemahnt,<br />
auch diesen Menschen einen inclusiven<br />
Lebensansatz zu ermöglichen. Es sind<br />
Fortschritte erzielt worden, nicht ausreichend,<br />
wie die Betroffenen, Angehörigen,<br />
Pflegenden und Mitarbeiter entsprechender<br />
Einrichtungen immer wieder<br />
bestätigen.<br />
Die Politik ist durch Druck von Patientenvertretern,<br />
Sozialverbänden und inclusiv<br />
denkenden Bürgerinnen und Bürgern<br />
unseres Landes veranlasst worden eine<br />
Landesverordnung zu erlassen, die niedrigschwellige<br />
Betreuungsangebote als<br />
eine wichtige Form der solidarischen Zuwendung<br />
zu dieser Gruppe von Pflegebedürftigen<br />
in unserem Lande anerkennt.<br />
Dabei werden als Beispiele Betreuungsgruppen,<br />
Helferinnen- und Helferkreise,<br />
Tagesbetreuungen in Kleingruppen<br />
Einzelbetreuungen, familienentlastende<br />
und familienunterstützende Dienste benannt.<br />
Die Landesregierung hat sich entschlossen,<br />
Modellvorhaben für solche,<br />
neuen, Betreuungsangebote zu fördern,<br />
wie auch die sogen. „niedrigschwelligen<br />
Betreuungsangebote“ selbst gefördert<br />
werden sollen. Es können auch Einzelpersonen,<br />
im Sinne der Verordnung ehrenamtlich<br />
Tätige, gefördert werden.<br />
Der SoVD hat die Umsetzung dieser Verordnung<br />
beobachtet, auch um seine<br />
Bedenken, die er zur Praktikabilität der<br />
Verordnung bei deren Vorbereitung und<br />
Verkündigung geäußert hatte, bestätigt<br />
oder eben nicht bestätigt zu sehen.<br />
Es ist festzuhalten, dass diese Verordnung<br />
in der Praxis nur außerordentlich zögerlich<br />
angenommen wurde, dass die damit<br />
erhoffte Verbesserung der Betreuung<br />
von Menschen mit extrem eingeschränkter<br />
Teilhabefähigkeit nicht erreicht wurde,<br />
dass die Pflegenden als Einzelperson<br />
und Gruppe durch diese Verordnung<br />
eben nicht entlastet wurden. Ja, es muß<br />
festgestellt werden, dass die von der Bundesregierung<br />
und den Pflegekassen für<br />
die Maßnahmen zur Verfügung gestellten<br />
Gelder einfach nicht abgerufen werden.<br />
Der SoVD sieht dafür als wesentliche Ursachen<br />
an:<br />
1. Die Verordnung selbst ist bei den die<br />
Betroffenen Pflegenden nicht ausreichend<br />
bekannt<br />
2. Die Beantragung der Förderungen ist<br />
mit einem hohen bürokratischen und<br />
damit zeitlichem Aufwand verbunden,<br />
der in den meisten Fällen nicht geleistet<br />
werden kann<br />
3. Die möglichen finanziellen Zuwendungen<br />
bewegen sich in einem solch niedrigen<br />
Rahmen, dass der mit dem Verfahren<br />
verbundene Aufwand nicht abgedeckt<br />
werden kann.<br />
4. Es erfolgt keine gezielte Propagierung<br />
der Verordnung in Selbsthilfegruppen,<br />
die beispielsweise Betreuungsgruppen<br />
im Sinne der Verordnung schaffen und<br />
danach die Fördergelder beantragen<br />
könnten.<br />
Der SoVD fordert:<br />
• Propagierung der Verordnung auf allen Ebenen<br />
der Landesbehörden<br />
• wesentliche Vereinfachung des Antragsverfahrens<br />
• Bereitstellung von fi nanziellen Mitteln, die<br />
die Arbeit im Zusammenhang mit der Beantragung<br />
der Unterstützung und deren Umsetzung<br />
verbunden sind, tatsächlich abbilden<br />
• aktives Zugehen auf wissenschaftliche Einrichtungen<br />
in unserem Bundesland, die sich mit<br />
der Fragestellung dieses neuen Versorgungsangebotes<br />
wissenschaftlich auseinandersetzen,<br />
es begleiten, Schlussfolgerungen ziehen<br />
und somit einen tatsächlichen Beitrag zur Verbesserung<br />
der Betreuungssituation für diesen<br />
Personenkreis leisten.<br />
10 <strong>Infoblatt</strong> des <strong>Sozialverband</strong>ens Mecklenburg -Vorpommern Ausgabe 1 - Dezember 2013