Richtlinien Betriebskonzept - Amt für Soziales
Richtlinien Betriebskonzept - Amt für Soziales
Richtlinien Betriebskonzept - Amt für Soziales
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<strong>Richtlinien</strong> über das <strong>Betriebskonzept</strong><br />
<strong>für</strong> Einrichtungen der Heimpflege <strong>für</strong> Kinder und Jugendliche<br />
vom 1. April 2007<br />
Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime<br />
vom 21. September 1999 (sGS 912.4)<br />
erlässt das <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> des Kantons St.Gallen<br />
vorliegende <strong>Richtlinien</strong> über das <strong>Betriebskonzept</strong>.
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> des Kantons St.Gallen - <strong>Richtlinien</strong> über das <strong>Betriebskonzept</strong> - 2 -<br />
Inhalt<br />
1. KONZEPTVERSTÄNDNIS 3<br />
1.1 DEFINITION 3<br />
1.2 ABGRENZUNG 3<br />
1.3 FORM DES BETRIEBSKONZEPTES 3<br />
1.4 RECHTSGRUNDSATZ DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT 3<br />
1.5 QUALITÄTSENTWICKLUNG UND -SICHERUNG (QUALITÄTSMANAGEMENT) 3<br />
1.6 KONZEPTENTWICKLUNG 4<br />
2. INHALT UND STRUKTUR DES BETRIEBSKONZEPTES 5<br />
2.1 ÜBERSICHT 5<br />
2.2 BESCHREIBUNG DER EINZELNEN ELEMENTE 6<br />
2.3 BEDINGUNGEN AN EIN QUALITÄTSMANAGEMENT UND DIE INTERNE AUFSICHT 6<br />
2.3.1 ANFORDERUNGEN AN DAS QUALITÄTSMANAGEMENT (QM) 6<br />
2.3.2 ANFORDERUNGEN AN DIE INTERNE AUFSICHT 6<br />
2.4 INTERNE GENEHMIGUNG UND ÜBERPRÜFUNG 6
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> des Kantons St.Gallen - <strong>Richtlinien</strong> über das <strong>Betriebskonzept</strong> - 3 -<br />
1. Konzeptverständnis<br />
1.1 Definition<br />
Als <strong>Betriebskonzept</strong> wird die Gesamtkonzeption der Einrichtung bezeichnet. Es beschreibt und<br />
regelt den Auftrag und besteht aus den Elementen: Leitbild, Leistungskonzept sowie Führungsund<br />
Organisationsstruktur. Darin sind auch die Massnahmen zur Qualitätsentwicklung und<br />
Qualitätssicherung und die interne Aufsicht 1 integriert.<br />
Trägerschaft und Leitung der Einrichtung definieren im <strong>Betriebskonzept</strong> einerseits ihre Leistungen<br />
sowie ideelle Werte und Ziele in der Förderung, Betreuung und Ausbildung von Kindern<br />
und Jugendlichen, andererseits halten sie die grundlegenden Rahmenbedingungen, Leistungsziele<br />
sowie Massnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung <strong>für</strong> die Betriebsführung fest.<br />
Für die Trägerschaft, das leitende Organ der Trägerschaft 2 und die Leitung der Einrichtung bildet<br />
das <strong>Betriebskonzept</strong>, neben den Statuten und der mittelfristigen Planung, das zentrale<br />
strategische Führungsinstrument. Es ist der Öffentlichkeit zugänglich<br />
1.2 Abgrenzung<br />
Feinkonzepte oder Prozessbeschreibungen (z.B. Organisationshandbuch) orientieren sich am<br />
<strong>Betriebskonzept</strong> und konkretisieren das Vorgehen in der Umsetzung, sind jedoch nicht Gegenstand<br />
des <strong>Betriebskonzept</strong>es. Den Mitarbeitenden dienen sie als konkrete Handlungsanleitung<br />
im Alltag.<br />
1.3 Form des <strong>Betriebskonzept</strong>es<br />
Das <strong>Betriebskonzept</strong> muss in sich logisch aufgebaut sein und alle unter Ziffer 2 festgehaltenen<br />
Aspekte behandeln. Die beschriebene Grundstruktur bildet einen möglichen Rahmen, in welchem<br />
die Einrichtung die formulierten Inhalte zum Ausdruck bringen kann. Gliederung und<br />
Darstellung des <strong>Betriebskonzept</strong>es werden durch die Einrichtung festgelegt. Aufbau und Bezeichnungen<br />
können frei gewählt werden.<br />
1.4 Rechtsgrundsatz der Verhältnismässigkeit<br />
Die Bewilligungs- und Aufsichtspraxis orientiert sich am Rechtsgrundsatz der Verhältnismässigkeit.<br />
Die Bewilligungspraxis berücksichtigt die grossen Unterschiede von Einrichtungen <strong>für</strong> Kinder<br />
und Jugendliche.<br />
1.5 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Qualitätsmanagement)<br />
Die qualitätsbewusste wie auch wirtschaftliche Führung und Bereitstellung von Angeboten <strong>für</strong><br />
Kinder und Jugendliche erfordern umfassende Zielsetzungs-, Planungs- und Überprüfungsvorgänge.<br />
Die Institutionalisierung dieser Prozesse bildet ein zentrales Anliegen an das Qualitätsmanagement.<br />
Da<strong>für</strong> benötigt die Einrichtung strategische und operative Führungsinstrumente.<br />
Kernstück der strategischen Führungsinstrumente bildet das <strong>Betriebskonzept</strong>. Operative Führungsinstrumente<br />
sind z.B. Zielvereinbarungen zwischen leitendem Organ und Leitung, Kostenrechnung<br />
usw.<br />
1 Siehe <strong>Richtlinien</strong> des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> des Kantons St.Gallen über die interne Aufsicht in Kinder- und Jugendheimen vom<br />
1. April 2007.<br />
2 Als «leitendes Organ» wird jenes Organ einer Trägerschaft (Verein, Stiftung usw.) bezeichnet, das <strong>für</strong> diese rechtskräftig<br />
handelt (z.B. Vorstand, Stiftungsrat usw.).
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> des Kantons St.Gallen - <strong>Richtlinien</strong> über das <strong>Betriebskonzept</strong> - 4 -<br />
Die Bewilligungs- und Aufsichtspraxis des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> orientiert sich an den Standards<br />
des Bundesamtes <strong>für</strong> Justiz <strong>für</strong> Institutionen im Kinder- und Jugendbereichen. 3 . Es steht den<br />
Einrichtungen frei, sich <strong>für</strong> ein Qualitätsmanagementsystem zu entscheiden oder einen eigenen<br />
Weg zur Sicherung der Qualität zu beschreiten.<br />
1.6 Konzeptentwicklung<br />
Es wird empfohlen, die einzelnen Elemente des <strong>Betriebskonzept</strong>es prozessorientiert unter Einbezug<br />
aller Führungsebenen (Vertretung des leitenden Organs der Trägerschaft, Leitung und<br />
Mitarbeitende) und allenfalls weiterer Fachpersonen zu entwickeln. Die partizipative Erarbeitung<br />
von Leitbild und Konzept erhöht erfahrungsgemäss Identifikation, Verbindlichkeit und Bereitschaft,<br />
die Vorgaben im Alltag umzusetzen.<br />
3 www.ofj.admin.ch
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> des Kantons St.Gallen - <strong>Richtlinien</strong> über das <strong>Betriebskonzept</strong> - 5 -<br />
2. Inhalt und Struktur des <strong>Betriebskonzept</strong>es<br />
2.1 Übersicht<br />
Die folgenden drei Elemente des <strong>Betriebskonzept</strong>es stehen in Wechselwirkung zueinander und<br />
sind mit dem Qualitätsmanagement und der internen Aufsicht vernetzt.<br />
<strong>Betriebskonzept</strong><br />
Leitbild<br />
Mit dem Leitbild drückt die Einrichtung ihr Selbstverständnis aus und beschreibt<br />
einen realisierbaren Idealzustand, den sie anstrebt. Im Leitbild beschreibt<br />
die Einrichtung ihr Leistungsangebot und die Zielgruppe. Das Leitbild<br />
widerspiegelt die grundsätzlichen Ziele, Werte und Einstellungen sowie<br />
die Grundhaltung gegenüber den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen.<br />
Gleichwohl gründet das Leitbild auf den in der Zeit gewachsenen<br />
Werten der Einrichtung (Kultur).<br />
Leistungskonzept<br />
Im Leistungskonzept präzisiert die Einrichtung ihre im Leitbild dargelegten<br />
Leistungsbereiche (z.B. Wohnen, Ausbildung, Beschäftigung) und beschreibt<br />
deren Zielgruppe/Indikation, Wirkungsziele und Qualitätsstandards.<br />
Zudem zeigt sie darin auf, mit welcher Methode und Strategie die<br />
formulierten Ziele realisiert werden und welche Anforderungen die Leistungserfüllung<br />
an die Organisation und die Mitarbeitenden stellt.<br />
Führungs- und Organisationskonzept<br />
Im Element «Führungs- und Organisationsstruktur» beschreibt die Einrichtung,<br />
mit welchen Führungsgrundsätzen, welchem Aufbau (Organisationseinheiten,<br />
hierarchische Gliederung) und welchen Abläufen (Zuständig- und<br />
Verantwortlichkeiten sowie Aufgaben und Kompetenzen) die definierten<br />
Leistungen und Ziele erfüllt werden.<br />
Qualitätsmanagement und interne Aufsicht<br />
Die Grundlagen <strong>für</strong> eine systematische und kontinuierliche Entwicklung der<br />
Einrichtung und deren Qualität sind in den oben erwähnten Elementen<br />
festgehalten. Im Weiteren sind die Instrumente und Massnahmen der internen<br />
Aufsicht beschrieben, mit denen die Betreuungsqualität sichergestellt<br />
wird.
<strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> des Kantons St.Gallen - <strong>Richtlinien</strong> über das <strong>Betriebskonzept</strong> - 6 -<br />
2.2 Beschreibung der einzelnen Elemente<br />
Element:<br />
Leitbild<br />
Leistungskonzept<br />
Führungs- und<br />
Organisationsstruktur<br />
Inhalt:<br />
1. Wer sind wir? Was wollen wir bewirken?<br />
2. Leistungsangebot<br />
3. Adressat<br />
4. Grundwerte<br />
5. Führung, Organisation, Finanzen<br />
6. Kommunikation/Zusammenarbeit<br />
1. Kernprozesse der verschiedenen Leistungsbereiche<br />
2. Zielgruppe/Indikation<br />
3. Wirkungsziele<br />
4. Qualitätsstandards und deren Überprüfung<br />
5. Methode und Strategie<br />
6. Anforderungen an die Organisation und die Mitarbeitenden<br />
1. Führungsgrundsätze<br />
2. Aufbauorganisation (Organigramm)<br />
3. Regelung der Zuständig- und Verantwortlichkeiten sowie<br />
Aufgaben und Kompetenzen<br />
4. Interne Kommunikationsstruktur<br />
5. externe Beziehungen<br />
2.3 Bedingungen an ein Qualitätsmanagement und die interne Aufsicht<br />
2.3.1 Anforderungen an das Qualitätsmanagement (QM)<br />
• Das QM ist in das Führungs- und Organisationssystem integriert.<br />
• Das QM ist prozessorientiert und unterstützt eine kontinuierliche Entwicklung der Einrichtung<br />
und deren Gesamtqualität.<br />
• Das QM regelt die periodische Beurteilung der erbrachten Dienstleistungen, verfügt über<br />
die dazu notwendigen Instrumente und Regelungen und beschreibt auch das Vorgehen bei<br />
Abweichungen von Qualitätszielen.<br />
• Das QM ist in geeigneter Form dokumentiert und überprüfbar.<br />
2.3.2 Anforderungen an die interne Aufsicht<br />
Die Regelung der internen Aufsicht ist ein integrierter Bestandteil des <strong>Betriebskonzept</strong>es. Diese<br />
richtet sich nach den Anforderungen der <strong>Richtlinien</strong> des <strong>Amt</strong>es <strong>für</strong> <strong>Soziales</strong> des Kantons<br />
St.Gallen über die interne Aufsicht in Kinder- und Jugendheimen vom 1. April 2007.<br />
2.4 Interne Genehmigung und Überprüfung<br />
Das <strong>Betriebskonzept</strong> ist durch die Trägerschaft zu genehmigen. Die periodische Überprüfung<br />
und Überarbeitung der konzeptuellen Grundlagen dient der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung.