Inklusion Universelles Neugeborenen-Hörscreening (UNHS ...
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INKLUSION<br />
DEUTSCHE KINDERHILFE<br />
INKLUSION VON ANFANG AN – MEHR TEILHABE- UND CHANCENGERECHTIGKEIT<br />
VON KINDERN MIT BEHINDERUNGEN<br />
Mit der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es seit<br />
2009 in Deutschland neue Rechte für Menschen mit<br />
Behinderungen, die unsere Gesellschaft und besonders<br />
unsere Bildungssysteme verändern werden.<br />
So lautet es in Artikel 1:<br />
Zweck<br />
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und<br />
gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte<br />
und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen<br />
zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten<br />
und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde<br />
zu fördern.<br />
Während bislang die Integration im Vordergrund<br />
stand, also das Bemühen, Behinderte so zu qualifi -<br />
zieren, dass sie im Regelsystem mithalten können,<br />
verfolgt der <strong>Inklusion</strong>sgedanke den Ansatz, dass alle<br />
Behinderten und Nichtbehinderten gleichermaßen<br />
mit unterschiedlichen individuellen Anforderungen im<br />
System gefördert werden.<br />
Der Umbau zu einem System, in dem behinderte Kinder<br />
gleiche Chancen haben, wird mehr Geld kosten<br />
und einen Mentalitätswandel erfordern. In Deutschland<br />
werden 18% aller Kinder mit Behinderung in Regelschulen<br />
unterrichtet, in den europäischen Nachbarländern<br />
sind es hingegen durchschnittlich 85%.<br />
(Quelle: Bertelsmann Studie Gemeinsam lernen – <strong>Inklusion</strong><br />
leben). Eine echte Wahlfreiheit der Kinder und<br />
Eltern gibt es bisher kaum. Dazu erforderlich ist eine<br />
Verbesserung der Ausstattung der Einrichtungen, der<br />
Qualifi kation des Personals und der Weiterbildung sowie<br />
deren Finanzierung.<br />
Bislang sind die zuständigen Systeme Gesundheit, Jugendhilfe<br />
und Sozialhilfe getrennt. Hinzu kommt das<br />
föderale Schulsystem. Immer wieder werden Kosten in<br />
das jeweils andere System geschoben – zu Lasten des<br />
Kindes und der Familien. Notwendig ist die sog. „Große<br />
Lösung“, d.h. ganzheitliche Hilfen aus einer Hand,<br />
die das Kind in den Vordergrund stellen und die Möglichkeiten<br />
des „Persönlichen Budgets“, geregelt in<br />
§ 17 SGB IX, offensiv nutzen.<br />
Einrichtungen werden zunehmend verpfl ichtet, Kinder<br />
mit Förderbedarf und Behinderungen aufzunehmen.<br />
Allerdings sind die Bedingungen für die Förderung behinderter<br />
Kinder sehr unterschiedlich und in den Regeleinrichtungen<br />
bisher kaum verbessert worden. Die<br />
Frühförderung darf daher nicht länger von freiwilligen<br />
Leistungen abhängen, sondern funktioniert nur als Regelangebot.<br />
Eltern sollen eine echte Wahlfreiheit für eine optimale<br />
Förderung ihrer Kinder haben. Das setzt neben einer<br />
gleichwertigen Ausstattung von Sonder- und Regeleinrichtungen<br />
ein gleichermaßen qualifi ziertes Personal<br />
voraus. Für die Einstellung qualifi zierter Kräfte gibt<br />
es aber kaum zusätzliche Mittel. Hinzu kommt, dass<br />
der Arbeitsmarkt in diesen Berufen regelrecht „leer gefegt“<br />
ist und die bisherigen Ausbildungsgänge die integrative<br />
Förderung nicht vorsehen. Auch wegen des<br />
DEUTSCHE KINDERHILFE<br />
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