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Inklusion Universelles Neugeborenen-Hörscreening (UNHS ...

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INKLUSION<br />

DEUTSCHE KINDERHILFE<br />

INKLUSION VON ANFANG AN – MEHR TEILHABE- UND CHANCENGERECHTIGKEIT<br />

VON KINDERN MIT BEHINDERUNGEN<br />

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es seit<br />

2009 in Deutschland neue Rechte für Menschen mit<br />

Behinderungen, die unsere Gesellschaft und besonders<br />

unsere Bildungssysteme verändern werden.<br />

So lautet es in Artikel 1:<br />

Zweck<br />

Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und<br />

gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte<br />

und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen<br />

zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten<br />

und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde<br />

zu fördern.<br />

Während bislang die Integration im Vordergrund<br />

stand, also das Bemühen, Behinderte so zu qualifi -<br />

zieren, dass sie im Regelsystem mithalten können,<br />

verfolgt der <strong>Inklusion</strong>sgedanke den Ansatz, dass alle<br />

Behinderten und Nichtbehinderten gleichermaßen<br />

mit unterschiedlichen individuellen Anforderungen im<br />

System gefördert werden.<br />

Der Umbau zu einem System, in dem behinderte Kinder<br />

gleiche Chancen haben, wird mehr Geld kosten<br />

und einen Mentalitätswandel erfordern. In Deutschland<br />

werden 18% aller Kinder mit Behinderung in Regelschulen<br />

unterrichtet, in den europäischen Nachbarländern<br />

sind es hingegen durchschnittlich 85%.<br />

(Quelle: Bertelsmann Studie Gemeinsam lernen – <strong>Inklusion</strong><br />

leben). Eine echte Wahlfreiheit der Kinder und<br />

Eltern gibt es bisher kaum. Dazu erforderlich ist eine<br />

Verbesserung der Ausstattung der Einrichtungen, der<br />

Qualifi kation des Personals und der Weiterbildung sowie<br />

deren Finanzierung.<br />

Bislang sind die zuständigen Systeme Gesundheit, Jugendhilfe<br />

und Sozialhilfe getrennt. Hinzu kommt das<br />

föderale Schulsystem. Immer wieder werden Kosten in<br />

das jeweils andere System geschoben – zu Lasten des<br />

Kindes und der Familien. Notwendig ist die sog. „Große<br />

Lösung“, d.h. ganzheitliche Hilfen aus einer Hand,<br />

die das Kind in den Vordergrund stellen und die Möglichkeiten<br />

des „Persönlichen Budgets“, geregelt in<br />

§ 17 SGB IX, offensiv nutzen.<br />

Einrichtungen werden zunehmend verpfl ichtet, Kinder<br />

mit Förderbedarf und Behinderungen aufzunehmen.<br />

Allerdings sind die Bedingungen für die Förderung behinderter<br />

Kinder sehr unterschiedlich und in den Regeleinrichtungen<br />

bisher kaum verbessert worden. Die<br />

Frühförderung darf daher nicht länger von freiwilligen<br />

Leistungen abhängen, sondern funktioniert nur als Regelangebot.<br />

Eltern sollen eine echte Wahlfreiheit für eine optimale<br />

Förderung ihrer Kinder haben. Das setzt neben einer<br />

gleichwertigen Ausstattung von Sonder- und Regeleinrichtungen<br />

ein gleichermaßen qualifi ziertes Personal<br />

voraus. Für die Einstellung qualifi zierter Kräfte gibt<br />

es aber kaum zusätzliche Mittel. Hinzu kommt, dass<br />

der Arbeitsmarkt in diesen Berufen regelrecht „leer gefegt“<br />

ist und die bisherigen Ausbildungsgänge die integrative<br />

Förderung nicht vorsehen. Auch wegen des<br />

DEUTSCHE KINDERHILFE<br />

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