Helenenhof Heilgenpahl-Zimmermann GbR Buchweg 5 87496 ...
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- 4 –<br />
III.1<br />
Qualitätsbereich:<br />
Förderplanung<br />
III.1.1<br />
Sachverhalt<br />
Durch das Ausscheiden des langjährigen pädagogischen Leiters Ende 2011 und<br />
mehrmaligen Wechsels des Nachfolgers hat die pädagogische Arbeit etwas gelitten.<br />
III.1.2<br />
Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.1.3<br />
Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
Es wird dringend empfohlen, dass der derzeitige pädagogische Leiter umgehend ein<br />
Konzept erarbeitet und dieses der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />
sowie der Regierung von Schwaben vorlegt.<br />
III.2<br />
Qualitätsbereich:<br />
Betreuung<br />
III.2.1<br />
Sachverhalt<br />
Eine der beiden in der Einrichtung befindlichen Badewannen ist aufgrund ihrer Länge<br />
nur als Sitzbadewanne geeignet.<br />
III.2.2<br />
Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.2.3<br />
Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
Es wird dringend empfohlen in der Sitzbadewanne im Erdgeschoss keine erwachsenen<br />
Bewohner zu baden und diese Wanne auszutauschen.<br />
IV.<br />
Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist<br />
Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der<br />
Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG<br />
geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt:<br />
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel<br />
festgestellt.