Helenenhof Heilgenpahl-Zimmermann GbR Buchweg 5 87496 ...
Helenenhof Heilgenpahl-Zimmermann GbR Buchweg 5 87496 ...
Helenenhof Heilgenpahl-Zimmermann GbR Buchweg 5 87496 ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Helenenhof</strong><br />
<strong>Heilgenpahl</strong>-<strong>Zimmermann</strong> <strong>GbR</strong><br />
<strong>Buchweg</strong> 5<br />
<strong>87496</strong> Untrasried-Hopferbach<br />
- Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />
-<br />
Bearbeitung: Dieter Mayer<br />
Zimmer: 110 Nord<br />
Tel.: 08342/911-242<br />
Fax: 08342/911-563<br />
dieter.mayer@lra-oal.bayern.de<br />
Aktenzeichen: 20-4810<br />
(bitte bei Antwort angeben)<br />
Ihr Schreiben vom:<br />
Ihr Zeichen:<br />
Marktoberdorf, 24.10.2011<br />
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);<br />
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayer.<br />
Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)<br />
Träger der Einrichtung:<br />
<strong>Heilgenpahl</strong>-<strong>Zimmermann</strong> <strong>GbR</strong>, <strong>Buchweg</strong> 5, <strong>87496</strong> Untrasried-Hopferbach<br />
Geprüfte Einrichtung:<br />
<strong>Helenenhof</strong>, Heim für geistig- und mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />
Internetadresse: noch keine<br />
Anlagen: 1 Kostenbescheid<br />
1 Kostenrechnung<br />
1 Zahlschein<br />
Sehr geehrte Frau <strong>Heilgenpahl</strong>,<br />
sehr geehrter Herr <strong>Heilgenpahl</strong>,<br />
sehr geehrter Herr <strong>Zimmermann</strong>,<br />
in der Einrichtung wurde am 23.08.2011 von 09.15 Uhr bis 15.45 Uhr eine anlassbezogene Prüfung<br />
durchgeführt.<br />
Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:<br />
Wohnqualität<br />
Betreuung<br />
Verpflegung<br />
Schwabenstraße 11 • 87616 Marktoberdorf • Sparkasse Allgäu (BLZ 733 500 00) • Konto 240 007 260<br />
www.ostallgaeu.de
- 2 –<br />
Freiheit einschränkende Maßnahmen<br />
Arzneimittel<br />
Personal<br />
Förderplanung<br />
Finanzielles<br />
Hierzu hat die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen für den Zeitpunkt der Prüfung<br />
(23.08.2011) folgendes festgestellt:<br />
I. Daten zur Einrichtung:<br />
Einrichtungsart<br />
Stationäre Einrichtung für Menschen mit Mehrfachbehinderung<br />
Angebotene Wohnformen<br />
Wohnbereich für Menschen mit<br />
- körperlicher Behinderung<br />
- geistiger Behinderung<br />
- Mehrfachbehinderung<br />
Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung<br />
Innerhalb und außerhalb der Einrichtung<br />
Angebotene Plätze: 15<br />
davon beschützende Plätze: 15<br />
davon Plätze für Rüstige: 0<br />
Belegte Plätze:<br />
Einzelzimmerquote: 33,33 %<br />
13 (davon 6 erwachsene Bewohner)<br />
Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung<br />
50 %): 64,42 (seit 07.09.2011 90,04 %)<br />
Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 0<br />
Hinweis:<br />
Die Verwendung des Begriffes „Bewohner“ bezieht sich im nachfolgenden Text geschlechtsneutral<br />
auf „Bewohner“ als auch auf „Bewohnerinnen“ und ist nicht diskriminierend zu verstehen.<br />
Vielmehr geschieht dies aus Gründen des Datenschutzes; außerdem soll dadurch ein<br />
ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden. Die Namen der betroffenen Bewohner
- 3 –<br />
sind sowohl der Pflegedienstleitung bzw. der Heimleitung als auch dem Unterzeichner bekannt.<br />
II.<br />
Informationen zur Einrichtung<br />
II.1<br />
Positive Aspekte und allgemeine Informationen<br />
(Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der<br />
aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über<br />
die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen<br />
werden.)<br />
<br />
<br />
Es handelt sich bei der Einrichtung um eine seit 1980 bestehende Einrichtung<br />
in der sowohl behinderte Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene<br />
(zum Teil mehrfach behindert) untergebracht sind. Aufgenommen<br />
werden in der Einrichtung normalerweise nur behinderte Kinder und Jugendliche.<br />
Mehrere Bewohner leben seit ihrem Kindesalter in der Einrichtung<br />
und sind inzwischen erwachsen. Ein Bewohner wohnt schon seit 20<br />
Jahren in der Einrichtung.<br />
Die Fachkraftquote (bezogen auf den Erwachsenenbereich) betrug am<br />
Begehungstag 64,42 %. Seit einer Einstellung einer Heilerziehungspflegerin<br />
zum 07.09.2011 beträgt sie sogar sehr hohe 90,04 %.<br />
II.2<br />
Qualitätsentwicklung<br />
(Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereich der Einrichtung<br />
über mindestens zwei turnusmäßige Überprüfungen hinweg.)<br />
Es handelte sich um die erste Begehung nach der Einführung der Veröffentlichung<br />
der Prüfberichte, daher können noch keine Aussagen hinsichtlich der Entwicklung<br />
der Qualität getroffen werden.<br />
II.3<br />
Qualitätsempfehlungen<br />
(Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden,<br />
die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von<br />
der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich<br />
dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt<br />
sind, die also keinen Mangel darstellen.)<br />
<br />
Keine Qualitätsempfehlungen<br />
III.<br />
Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)<br />
Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach<br />
Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt:<br />
Hinweis:<br />
Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt<br />
keinen Anspruch auf Verbindlichkeit und Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung<br />
der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.
- 4 –<br />
III.1<br />
Qualitätsbereich:<br />
Förderplanung<br />
III.1.1<br />
Sachverhalt<br />
Durch das Ausscheiden des langjährigen pädagogischen Leiters Ende 2011 und<br />
mehrmaligen Wechsels des Nachfolgers hat die pädagogische Arbeit etwas gelitten.<br />
III.1.2<br />
Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.1.3<br />
Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
Es wird dringend empfohlen, dass der derzeitige pädagogische Leiter umgehend ein<br />
Konzept erarbeitet und dieses der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />
sowie der Regierung von Schwaben vorlegt.<br />
III.2<br />
Qualitätsbereich:<br />
Betreuung<br />
III.2.1<br />
Sachverhalt<br />
Eine der beiden in der Einrichtung befindlichen Badewannen ist aufgrund ihrer Länge<br />
nur als Sitzbadewanne geeignet.<br />
III.2.2<br />
Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
III.2.3<br />
Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />
Es wird dringend empfohlen in der Sitzbadewanne im Erdgeschoss keine erwachsenen<br />
Bewohner zu baden und diese Wanne auszutauschen.<br />
IV.<br />
Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist<br />
Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der<br />
Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG<br />
geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt:<br />
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel<br />
festgestellt.
- 5 –<br />
V. Festgestellte erhebliche Mängel<br />
Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />
Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13<br />
Abs. 2 PfleWoqG erfolgt:<br />
V.1 Qualitätsbereich:<br />
Finanzielles<br />
V.1.1<br />
Sachverhalt<br />
Für die 6 erwachsenen Bewohner wird der Einrichtungsleitung vom Sozialhilfeträger<br />
monatlich Taschengeld in unterschiedlicher Höhe (je nach Sozialhilfeträger)<br />
überwiesen. Das Taschengeld von 5 der 6 erwachsenen Bewohner wird von der<br />
Einrichtungsleitung (nicht von den jeweiligen Betreuern) verwaltet. Von diesem<br />
Taschengeld hat ein Mitglied der <strong>Heilgenpahl</strong>-<strong>Zimmermann</strong> <strong>GbR</strong> in der Vergangenheit<br />
Wäsche, Bekleidung, Kosmetik und Hygieneartikel in einer Größenordnung bis<br />
zu 950,-- € jährlich je Bewohner gekauft. Diese Einkäufe konnten nicht durch Belege<br />
nachvollzogen werden weil die Belege entsorgt wurden.<br />
V.1.2<br />
Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />
PfleWoqG).<br />
V.1.3<br />
Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten erheblichen Mangels<br />
Es wird dringend empfohlen ab sofort über jede Ausgabe, welche vom Taschengeld<br />
der Bewohner bestritten wird, genauestens Buch zu führen und die Belege über die<br />
Einkäufe mindestens 3 Jahre aufzubewahren.<br />
LANDRATSAMT OSTALLGÄU<br />
– FQA –<br />
Dieter Mayer<br />
Regierungsamtsrat