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Helenenhof Heilgenpahl-Zimmermann GbR Buchweg 5 87496 ...

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<strong>Helenenhof</strong><br />

<strong>Heilgenpahl</strong>-<strong>Zimmermann</strong> <strong>GbR</strong><br />

<strong>Buchweg</strong> 5<br />

<strong>87496</strong> Untrasried-Hopferbach<br />

- Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />

-<br />

Bearbeitung: Dieter Mayer<br />

Zimmer: 110 Nord<br />

Tel.: 08342/911-242<br />

Fax: 08342/911-563<br />

dieter.mayer@lra-oal.bayern.de<br />

Aktenzeichen: 20-4810<br />

(bitte bei Antwort angeben)<br />

Ihr Schreiben vom:<br />

Ihr Zeichen:<br />

Marktoberdorf, 24.10.2011<br />

Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG);<br />

Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayer.<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)<br />

Träger der Einrichtung:<br />

<strong>Heilgenpahl</strong>-<strong>Zimmermann</strong> <strong>GbR</strong>, <strong>Buchweg</strong> 5, <strong>87496</strong> Untrasried-Hopferbach<br />

Geprüfte Einrichtung:<br />

<strong>Helenenhof</strong>, Heim für geistig- und mehrfach behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />

Internetadresse: noch keine<br />

Anlagen: 1 Kostenbescheid<br />

1 Kostenrechnung<br />

1 Zahlschein<br />

Sehr geehrte Frau <strong>Heilgenpahl</strong>,<br />

sehr geehrter Herr <strong>Heilgenpahl</strong>,<br />

sehr geehrter Herr <strong>Zimmermann</strong>,<br />

in der Einrichtung wurde am 23.08.2011 von 09.15 Uhr bis 15.45 Uhr eine anlassbezogene Prüfung<br />

durchgeführt.<br />

Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:<br />

Wohnqualität<br />

Betreuung<br />

Verpflegung<br />

Schwabenstraße 11 • 87616 Marktoberdorf • Sparkasse Allgäu (BLZ 733 500 00) • Konto 240 007 260<br />

www.ostallgaeu.de


- 2 –<br />

Freiheit einschränkende Maßnahmen<br />

Arzneimittel<br />

Personal<br />

Förderplanung<br />

Finanzielles<br />

Hierzu hat die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen für den Zeitpunkt der Prüfung<br />

(23.08.2011) folgendes festgestellt:<br />

I. Daten zur Einrichtung:<br />

Einrichtungsart<br />

Stationäre Einrichtung für Menschen mit Mehrfachbehinderung<br />

Angebotene Wohnformen<br />

Wohnbereich für Menschen mit<br />

- körperlicher Behinderung<br />

- geistiger Behinderung<br />

- Mehrfachbehinderung<br />

Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung<br />

Innerhalb und außerhalb der Einrichtung<br />

Angebotene Plätze: 15<br />

davon beschützende Plätze: 15<br />

davon Plätze für Rüstige: 0<br />

Belegte Plätze:<br />

Einzelzimmerquote: 33,33 %<br />

13 (davon 6 erwachsene Bewohner)<br />

Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung<br />

50 %): 64,42 (seit 07.09.2011 90,04 %)<br />

Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 0<br />

Hinweis:<br />

Die Verwendung des Begriffes „Bewohner“ bezieht sich im nachfolgenden Text geschlechtsneutral<br />

auf „Bewohner“ als auch auf „Bewohnerinnen“ und ist nicht diskriminierend zu verstehen.<br />

Vielmehr geschieht dies aus Gründen des Datenschutzes; außerdem soll dadurch ein<br />

ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden. Die Namen der betroffenen Bewohner


- 3 –<br />

sind sowohl der Pflegedienstleitung bzw. der Heimleitung als auch dem Unterzeichner bekannt.<br />

II.<br />

Informationen zur Einrichtung<br />

II.1<br />

Positive Aspekte und allgemeine Informationen<br />

(Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der<br />

aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über<br />

die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen<br />

werden.)<br />

<br />

<br />

Es handelt sich bei der Einrichtung um eine seit 1980 bestehende Einrichtung<br />

in der sowohl behinderte Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene<br />

(zum Teil mehrfach behindert) untergebracht sind. Aufgenommen<br />

werden in der Einrichtung normalerweise nur behinderte Kinder und Jugendliche.<br />

Mehrere Bewohner leben seit ihrem Kindesalter in der Einrichtung<br />

und sind inzwischen erwachsen. Ein Bewohner wohnt schon seit 20<br />

Jahren in der Einrichtung.<br />

Die Fachkraftquote (bezogen auf den Erwachsenenbereich) betrug am<br />

Begehungstag 64,42 %. Seit einer Einstellung einer Heilerziehungspflegerin<br />

zum 07.09.2011 beträgt sie sogar sehr hohe 90,04 %.<br />

II.2<br />

Qualitätsentwicklung<br />

(Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereich der Einrichtung<br />

über mindestens zwei turnusmäßige Überprüfungen hinweg.)<br />

Es handelte sich um die erste Begehung nach der Einführung der Veröffentlichung<br />

der Prüfberichte, daher können noch keine Aussagen hinsichtlich der Entwicklung<br />

der Qualität getroffen werden.<br />

II.3<br />

Qualitätsempfehlungen<br />

(Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden,<br />

die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von<br />

der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich<br />

dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt<br />

sind, die also keinen Mangel darstellen.)<br />

<br />

Keine Qualitätsempfehlungen<br />

III.<br />

Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)<br />

Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />

Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach<br />

Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG erfolgt:<br />

Hinweis:<br />

Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt<br />

keinen Anspruch auf Verbindlichkeit und Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung<br />

der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.


- 4 –<br />

III.1<br />

Qualitätsbereich:<br />

Förderplanung<br />

III.1.1<br />

Sachverhalt<br />

Durch das Ausscheiden des langjährigen pädagogischen Leiters Ende 2011 und<br />

mehrmaligen Wechsels des Nachfolgers hat die pädagogische Arbeit etwas gelitten.<br />

III.1.2<br />

Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />

die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />

PfleWoqG).<br />

III.1.3<br />

Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />

Es wird dringend empfohlen, dass der derzeitige pädagogische Leiter umgehend ein<br />

Konzept erarbeitet und dieses der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen<br />

sowie der Regierung von Schwaben vorlegt.<br />

III.2<br />

Qualitätsbereich:<br />

Betreuung<br />

III.2.1<br />

Sachverhalt<br />

Eine der beiden in der Einrichtung befindlichen Badewannen ist aufgrund ihrer Länge<br />

nur als Sitzbadewanne geeignet.<br />

III.2.2<br />

Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />

die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />

PfleWoqG).<br />

III.2.3<br />

Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:<br />

Es wird dringend empfohlen in der Sitzbadewanne im Erdgeschoss keine erwachsenen<br />

Bewohner zu baden und diese Wanne auszutauschen.<br />

IV.<br />

Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist<br />

Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />

Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der<br />

Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG<br />

geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt:<br />

Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel<br />

festgestellt.


- 5 –<br />

V. Festgestellte erhebliche Mängel<br />

Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11<br />

Abs. 4 Satz 1 PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13<br />

Abs. 2 PfleWoqG erfolgt:<br />

V.1 Qualitätsbereich:<br />

Finanzielles<br />

V.1.1<br />

Sachverhalt<br />

Für die 6 erwachsenen Bewohner wird der Einrichtungsleitung vom Sozialhilfeträger<br />

monatlich Taschengeld in unterschiedlicher Höhe (je nach Sozialhilfeträger)<br />

überwiesen. Das Taschengeld von 5 der 6 erwachsenen Bewohner wird von der<br />

Einrichtungsleitung (nicht von den jeweiligen Betreuern) verwaltet. Von diesem<br />

Taschengeld hat ein Mitglied der <strong>Heilgenpahl</strong>-<strong>Zimmermann</strong> <strong>GbR</strong> in der Vergangenheit<br />

Wäsche, Bekleidung, Kosmetik und Hygieneartikel in einer Größenordnung bis<br />

zu 950,-- € jährlich je Bewohner gekauft. Diese Einkäufe konnten nicht durch Belege<br />

nachvollzogen werden weil die Belege entsorgt wurden.<br />

V.1.2<br />

Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um<br />

die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3<br />

PfleWoqG).<br />

V.1.3<br />

Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten erheblichen Mangels<br />

Es wird dringend empfohlen ab sofort über jede Ausgabe, welche vom Taschengeld<br />

der Bewohner bestritten wird, genauestens Buch zu führen und die Belege über die<br />

Einkäufe mindestens 3 Jahre aufzubewahren.<br />

LANDRATSAMT OSTALLGÄU<br />

– FQA –<br />

Dieter Mayer<br />

Regierungsamtsrat

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