Betr.: Erholungsaufenthalt - beim Sozialwerk der Inneren ...
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Wichtige Information zum Anmeldeverfahren Punkt 8 a-d<br />
Das <strong>Sozialwerk</strong>.Bund ist ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit muss dem Finanzamt jährlich nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis<br />
erbringen zu können, ist es notwendig, dass die Fragen zu 8 beantwortet und ggf. Atteste o<strong>der</strong> entsprechenden Bescheinigungen beigefügt werden.<br />
8. Voraussetzungen zur Erfüllung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit<br />
a. Alle angemeldeten Personen sind 75 Jahre und älter.<br />
b. Eines <strong>der</strong> reisenden Familienmitglie<strong>der</strong> ist mindestens zu 80% schwerbehin<strong>der</strong>t.<br />
c. Der Aufenthalt für alle angemeldeten Personen wird ärztlich befürwortet (Stempel und Unterschrift ihres Arztes im Feld zu Frage 8c) ist<br />
ausreichend) .<br />
d. Das Gesamteinkommen und das Vermögen <strong>der</strong> Reisenden liegen unter bestimmten Grenzen (zum Vermögen zählen nicht: Hausrat, Schmuck,<br />
selbstbewohntes Einfamilienhaus in üblicher Ausstattung).<br />
Liegen eine <strong>der</strong> Voraussetzungen nach 8 a)-c) nicht vor, muss für die angemeldeten Personen die Berechnung nach 8 d ausgefüllt werden. Nachfolgend<br />
zwei Beispiele.<br />
Beispiel 1<br />
Angemeldet sind Herr und Frau Mustermann sowie <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>, 6 und 13 Jahre alt.<br />
Die Berechnung sieht wie folgt aus:<br />
Die Berechnung muss ausgefüllt werden, wenn zu 8 a)-c) keine Angaben gemacht werden. Auf dem beigefügten Blatt finden Sie<br />
Beispiele, die das Ausfüllen <strong>der</strong> u. a. Berechnung erleichtern sollen.<br />
Berechnung anhand des Regelsatzes<br />
Haushaltsvorstand /<br />
Alleinerziehende (r) € 1795 x 1 Pers.= 1795 €<br />
Herr Mustermann<br />
Haushaltsangehörige: (Ehe-, Lebenspartner, Kin<strong>der</strong>)<br />
Kind 6 und 13 Jahre<br />
Berechnung des Familieneinkommens (<strong>der</strong> angemeldeten Personen)<br />
Familieneinkommen - Löhne und Gehälter,<br />
Pensionen, Renten, sonstige Bezüge, z.B.<br />
Unterhalt (Summe brutto monatlich) 3728,- €<br />
Ehe-/Lebenspartner € 1292 x 1 Pers.= 1292 € abzgl. 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag ²)<br />
Frau Mustermann je Arbeitnehmer und je Pensionär<br />
- 77,- € = - 77,- €<br />
bis einschl. 14 Jahren € 860 x 2 Pers.= 1720 € abzgl. 1/12 von 792,- € je Pensionär - 63,- € = - ,-€<br />
über 14 Jahre € 1148 x Pers.= € abzgl. 1/12 von 102,- € je Rentner - 9,- € = - ,- €<br />
nicht übersteigt<br />
abzgl. 1/12 von 184,- € je Empfänger sonstiger<br />
Bezüge (z. B. Unterhalt) - 15,- € = - ,- €<br />
An<strong>der</strong>e Einkünfte ( Einnahmen abzgl.<br />
Werbungskosten. Diese können Sie z.B. Ihrem<br />
letzten Einkommenssteuerbescheid bzw.<br />
Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen).<br />
= ,- €<br />
Insgesamt 4.807 € Insgesamt 3.651,- €<br />
² ) Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge<br />
zu Berufsverbänden usw.) höher als 76,67,- €, so ist <strong>der</strong><br />
Mehrbetrag den 76,67,- € hinzuzurechnen<br />
übersteigt<br />
Beispiel 2<br />
Angemeldet sind Herr und Frau Mustermann sowie <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> (7,14 und 16 Jahre alt) und die Großeltern8 (Pensionär und Rentnerin),<br />
welche einen eigenen Haushalt haben.<br />
Die Berechnung sieht wie folgt aus:<br />
Die Berechnung muss ausgefüllt werden, wenn zu 8 a)-c) keine Angaben gemacht werden. Auf dem beigefügten Blatt finden Sie Beispiele,<br />
die das Ausfüllen <strong>der</strong> u. a. Berechnung erleichtern sollen.<br />
Berechnung anhand des Regelsatzes<br />
Haushaltsvorstand /<br />
Alleinerziehende (r) € 1795 x 2 Pers.= 3.590 €<br />
Herr Mustermann und Großvater<br />
Haushaltsangehörige: (Ehe-, Lebenspartner, Kin<strong>der</strong>)<br />
Frau Mustermann und Großmutter<br />
Kind 16 Jahre<br />
Berechnung des Familieneinkommens (<strong>der</strong> angemeldeten Personen)<br />
Familieneinkommen - Löhne und Gehälter,<br />
Pensionen, Renten, sonstige Bezüge, z.B.<br />
Unterhalt (Summe brutto monatlich) 7865,- €<br />
Ehe-/Lebenspartner € 1292 x 2 Pers.= 2.584 € abzgl. 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag ²)<br />
je Arbeitnehmer und je Pensionär<br />
- 77,- € = - 154,- €<br />
bis einschl. 14 Jahren € 860 x 2 Pers.= 1720 € abzgl. 1/12 von 792,- € je Pensionär - 63,- € = - 63,-€<br />
Kind 7 und 14 Jahre<br />
über 14 Jahre € 1148 x 1 Pers.= 1148 € abzgl. 1/12 von 102,- € je Rentner - 9,- € = - 9,- €<br />
abzgl. 1/12 von 184,- € je Empfänger sonstiger<br />
Bezüge (z. B. Unterhalt) - 15,- € = - ,- €<br />
An<strong>der</strong>e Einkünfte ( Einnahmen abzgl.<br />
Werbungskosten. Diese können Sie z.B. Ihrem<br />
letzten Einkommenssteuerbescheid bzw.<br />
Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen).<br />
= ,- €<br />
Insgesamt 9.042 € Insgesamt 7.639,- €<br />
² ) Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge<br />
zu Berufsverbänden usw.) höher als 76,67,- €, so ist <strong>der</strong><br />
Mehrbetrag den 76,67,- € hinzuzurechnen<br />
nicht übersteigt<br />
übersteigt