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Betr.: Erholungsaufenthalt - beim Sozialwerk der Inneren ...

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Wichtige Information zum Anmeldeverfahren Punkt 8 a-d<br />

Das <strong>Sozialwerk</strong>.Bund ist ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit muss dem Finanzamt jährlich nachgewiesen werden. Um diesen Nachweis<br />

erbringen zu können, ist es notwendig, dass die Fragen zu 8 beantwortet und ggf. Atteste o<strong>der</strong> entsprechenden Bescheinigungen beigefügt werden.<br />

8. Voraussetzungen zur Erfüllung <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit<br />

a. Alle angemeldeten Personen sind 75 Jahre und älter.<br />

b. Eines <strong>der</strong> reisenden Familienmitglie<strong>der</strong> ist mindestens zu 80% schwerbehin<strong>der</strong>t.<br />

c. Der Aufenthalt für alle angemeldeten Personen wird ärztlich befürwortet (Stempel und Unterschrift ihres Arztes im Feld zu Frage 8c) ist<br />

ausreichend) .<br />

d. Das Gesamteinkommen und das Vermögen <strong>der</strong> Reisenden liegen unter bestimmten Grenzen (zum Vermögen zählen nicht: Hausrat, Schmuck,<br />

selbstbewohntes Einfamilienhaus in üblicher Ausstattung).<br />

Liegen eine <strong>der</strong> Voraussetzungen nach 8 a)-c) nicht vor, muss für die angemeldeten Personen die Berechnung nach 8 d ausgefüllt werden. Nachfolgend<br />

zwei Beispiele.<br />

Beispiel 1<br />

Angemeldet sind Herr und Frau Mustermann sowie <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>, 6 und 13 Jahre alt.<br />

Die Berechnung sieht wie folgt aus:<br />

Die Berechnung muss ausgefüllt werden, wenn zu 8 a)-c) keine Angaben gemacht werden. Auf dem beigefügten Blatt finden Sie<br />

Beispiele, die das Ausfüllen <strong>der</strong> u. a. Berechnung erleichtern sollen.<br />

Berechnung anhand des Regelsatzes<br />

Haushaltsvorstand /<br />

Alleinerziehende (r) € 1795 x 1 Pers.= 1795 €<br />

Herr Mustermann<br />

Haushaltsangehörige: (Ehe-, Lebenspartner, Kin<strong>der</strong>)<br />

Kind 6 und 13 Jahre<br />

Berechnung des Familieneinkommens (<strong>der</strong> angemeldeten Personen)<br />

Familieneinkommen - Löhne und Gehälter,<br />

Pensionen, Renten, sonstige Bezüge, z.B.<br />

Unterhalt (Summe brutto monatlich) 3728,- €<br />

Ehe-/Lebenspartner € 1292 x 1 Pers.= 1292 € abzgl. 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag ²)<br />

Frau Mustermann je Arbeitnehmer und je Pensionär<br />

- 77,- € = - 77,- €<br />

bis einschl. 14 Jahren € 860 x 2 Pers.= 1720 € abzgl. 1/12 von 792,- € je Pensionär - 63,- € = - ,-€<br />

über 14 Jahre € 1148 x Pers.= € abzgl. 1/12 von 102,- € je Rentner - 9,- € = - ,- €<br />

nicht übersteigt<br />

abzgl. 1/12 von 184,- € je Empfänger sonstiger<br />

Bezüge (z. B. Unterhalt) - 15,- € = - ,- €<br />

An<strong>der</strong>e Einkünfte ( Einnahmen abzgl.<br />

Werbungskosten. Diese können Sie z.B. Ihrem<br />

letzten Einkommenssteuerbescheid bzw.<br />

Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen).<br />

= ,- €<br />

Insgesamt 4.807 € Insgesamt 3.651,- €<br />

² ) Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge<br />

zu Berufsverbänden usw.) höher als 76,67,- €, so ist <strong>der</strong><br />

Mehrbetrag den 76,67,- € hinzuzurechnen<br />

übersteigt<br />

Beispiel 2<br />

Angemeldet sind Herr und Frau Mustermann sowie <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> (7,14 und 16 Jahre alt) und die Großeltern8 (Pensionär und Rentnerin),<br />

welche einen eigenen Haushalt haben.<br />

Die Berechnung sieht wie folgt aus:<br />

Die Berechnung muss ausgefüllt werden, wenn zu 8 a)-c) keine Angaben gemacht werden. Auf dem beigefügten Blatt finden Sie Beispiele,<br />

die das Ausfüllen <strong>der</strong> u. a. Berechnung erleichtern sollen.<br />

Berechnung anhand des Regelsatzes<br />

Haushaltsvorstand /<br />

Alleinerziehende (r) € 1795 x 2 Pers.= 3.590 €<br />

Herr Mustermann und Großvater<br />

Haushaltsangehörige: (Ehe-, Lebenspartner, Kin<strong>der</strong>)<br />

Frau Mustermann und Großmutter<br />

Kind 16 Jahre<br />

Berechnung des Familieneinkommens (<strong>der</strong> angemeldeten Personen)<br />

Familieneinkommen - Löhne und Gehälter,<br />

Pensionen, Renten, sonstige Bezüge, z.B.<br />

Unterhalt (Summe brutto monatlich) 7865,- €<br />

Ehe-/Lebenspartner € 1292 x 2 Pers.= 2.584 € abzgl. 1/12 Arbeitnehmer-Pauschbetrag ²)<br />

je Arbeitnehmer und je Pensionär<br />

- 77,- € = - 154,- €<br />

bis einschl. 14 Jahren € 860 x 2 Pers.= 1720 € abzgl. 1/12 von 792,- € je Pensionär - 63,- € = - 63,-€<br />

Kind 7 und 14 Jahre<br />

über 14 Jahre € 1148 x 1 Pers.= 1148 € abzgl. 1/12 von 102,- € je Rentner - 9,- € = - 9,- €<br />

abzgl. 1/12 von 184,- € je Empfänger sonstiger<br />

Bezüge (z. B. Unterhalt) - 15,- € = - ,- €<br />

An<strong>der</strong>e Einkünfte ( Einnahmen abzgl.<br />

Werbungskosten. Diese können Sie z.B. Ihrem<br />

letzten Einkommenssteuerbescheid bzw.<br />

Lohnsteuerjahresausgleichsbescheid entnehmen).<br />

= ,- €<br />

Insgesamt 9.042 € Insgesamt 7.639,- €<br />

² ) Sind die monatlichen Werbungskosten (z.B. Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Beiträge<br />

zu Berufsverbänden usw.) höher als 76,67,- €, so ist <strong>der</strong><br />

Mehrbetrag den 76,67,- € hinzuzurechnen<br />

nicht übersteigt<br />

übersteigt

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