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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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<strong>1.</strong> <strong>Organisation</strong><br />

2. Satzung und allgemeine Richtlinien<br />

3. Angebote für Familien<br />

4. Angebote für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

5. Eltern-Kind-Kuren<br />

6. Seminare<br />

7. Gruppenför<strong>der</strong>ung<br />

8. Notfallunterstützung<br />

9. Mitglie<strong>der</strong>verwaltung


<strong>1.</strong> <strong>Organisation</strong><br />

<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />

<strong>1.</strong>2. Hauptvorstand, Bezirke, Ortsstellen


<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Innernen <strong>Verwaltung</strong> Geschäftsführung Geschäftsstelle Berlin<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V. Tel. 022899 358 7479 / Fax 022899 358 7499<br />

Hauptgeschäftsstelle Wiesbaden Nicole Mondani -3764 eMail: sozialwerk.berlin@bun<strong>des</strong>haus.bva.de<br />

Telefon 06 11/ 75 21 73<br />

Geschäftsstelle Bonn<br />

Telefax 06 11/75 39 39 Tel. 0228 99 643 8044 / Fax 0228 99 643 8964<br />

eMail: sozialwerk@<strong>des</strong>tatis.de<br />

eMail: sozialwerk-bonn@<strong>des</strong>tatis.de<br />

Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3<br />

Vereinsorganisation und -veranstaltungen Finanzen und EDV Zentrale Mitglie<strong>der</strong>betreuung<br />

Nicole Mondani -3764 Herr Sitsch -3756 Petra Kopatsch -4277<br />

AG 1/1 Vereinsorganisation, Gruppenför<strong>der</strong>ung AG 2/1 Finanzen, Buchhaltung AG 3/1 Zentrale Buchung und Reservierung<br />

und Notfallunterstütuzng<br />

Zentrale Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />

Frau DePriest -2173 Herr Maus -2870<br />

Zentrale Buchung und Reservierung<br />

AG 1/2 Öffentlichkeitsarbeit und Internet Frau Ott -4613<br />

Herr Soccio -4409 AG 2/2 Personalverwaltung <strong>des</strong> SWB Frau Raab -3892<br />

Frau Gercke -3885<br />

AG 1/3 Seminare und Veranstaltungen Herr Sitsch -3756<br />

Elke Friedel -3886 Herr Maus -2870 Zentrale Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />

Herr Soccio -4409<br />

AG 1/4 Kin<strong>der</strong>erholung und Jugendfreizeiten Frau Fuchs -2266<br />

Herr Christ -2735 AG 2/3 Datenverarbeitung Frau DePriest -2173<br />

Frau Friedl -3886 Herr Sitsch -3756 Herr Eggemeier -4149<br />

AG 1/5<br />

Liegenschaftsverwaltung<br />

Herr Raab -2841<br />

Frau Schmidt -3757<br />

AG 1/6<br />

AG 1/7<br />

Kooperationspartner AG-SW,<br />

DEVK, Vacanciel, Azuèva u.a.<br />

Nicole Mondani -3764<br />

<strong>Verwaltung</strong> und <strong>Organisation</strong><br />

<strong>der</strong> Geschäftsstellen<br />

Nicole Mondani -3764


2. Satzung und allgemeine Richtlinien<br />

2.<strong>1.</strong> Satzung<br />

2.2. „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> <strong>Sozialwerk</strong>e <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>“<br />

(För<strong>der</strong>erlaß)<br />

2.3. Richtlininie für die Aufgabengebiete <strong>des</strong> SWB e. V.<br />

gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />

2.4. <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen und<br />

die ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB e. V.<br />

2.5. Richtlinie für die Annahme von Spenden<br />

2.6. Richtlinie für die Ehrung mit dem Ehrenbrief aufgrund<br />

langjähriger Mitgliedschaft<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen von Ehrenbriefen<br />

2.7. Richtlinie zur Verleihung <strong>der</strong> Verdienstplakette<br />

2.8. Richtlinie für Reisekostenabrechnungen<br />

2.9. Aufbewahrungsfristen für Unterlagen<br />

2.10. Richtlinie für die Betreuung von Mitglie<strong>der</strong>n die aus<br />

dem Betreuungsbereich <strong>des</strong> SWB e. V. ausgeschieden<br />

sind


Satzung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Name und Sitz <strong>des</strong> Vereins<br />

§ 2 Zweck <strong>des</strong> Vereins<br />

§ 3 Betreuungsbereich<br />

§ 4 Geschäftsjahr<br />

§ 5 Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

§ 6 Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

§ 7 Beitrag<br />

§ 8 Glie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

§ 9 Organe<br />

§ 10 Hauptversammlung<br />

§ 11 Hauptvorstand<br />

§ 12 Rechnungsprüfung<br />

§ 13 Bezirksversammlung<br />

§ 14 Bezirksvorstand<br />

§ 15 Mitglie<strong>der</strong>versammlungen <strong>der</strong> Ortsstellen<br />

§ 16 Ortsstelle, Vertrauensperson<br />

§ 17 Schiedsausschuß (Vereinsausschuß)<br />

§ 18 Vertretung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

§ 19 Auflösung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

§ 1<br />

Name und Sitz <strong>des</strong> Vereins<br />

Der Verein führt den Namen „<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> “. Er hat seinen Sitz in Berlin<br />

und ist in das Vereinsregister eingetragen worden.


- 2 -<br />

§ 2<br />

Zweck <strong>des</strong> Vereins<br />

(1) Das <strong>Sozialwerk</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrtszwecke im Sinne <strong>des</strong><br />

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ <strong>der</strong> Abgabenordnung vom 16.03.1976 (AO 1977). Es verfolgt<br />

keine politischen o<strong>der</strong> konfessionellen Ziele.<br />

Zweck <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s ist es, Maßnahmen <strong>des</strong> Dienstherrn und <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger zu<br />

ergänzen und die Beschäftigten und <strong>der</strong>en wirtschaftlich nicht selbständigen Angehörigen in sozialer,<br />

gesundheitlicher und kultureller Hinsicht zu betreuen, auch noch nach Eintritt in den Ruhestand. Dies<br />

geschieht insbeson<strong>der</strong>e durch För<strong>der</strong>ung und Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten<br />

Familien- und Erwachsenenerholung, Kin<strong>der</strong>kuren, Jugendbegegnungen im In- und Ausland, Muttero<strong>der</strong><br />

Vaterkuren, Mutter- o<strong>der</strong> Vater-Kind-Kuren, Unterstützung / Betreuung hilfsbedürftiger Personen,<br />

staats- und sozialpolitische Bildungsveranstaltungen sowie durch För<strong>der</strong>ung von Interessengruppen<br />

und Gemeinschaftseinrichtungen.<br />

(2) Das <strong>Sozialwerk</strong> führt seine Betreuungsmaßnahmen in eigenen und in geeigneten Einrichtungen<br />

an<strong>der</strong>er Träger durch. Einzelheiten hierzu legt <strong>der</strong> Hauptvorstand in Richtlinien für die Tätigkeit <strong>des</strong><br />

<strong>Sozialwerk</strong>s fest.<br />

(3) Die Tätigkeit <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s ist selbstlos und dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen<br />

Zwecken. Die dem <strong>Sozialwerk</strong> zur Verfügung stehenden Mittel einschl. eventueller Überschüsse<br />

dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Bildung von Rücklagen ist nur für<br />

steuerbegünstigte Zwecke im Sinne <strong>der</strong> Abgabenordnung zulässig.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s und in ihrer Eigenschaft als<br />

Mitglie<strong>der</strong> bei ihrem Ausscheiden o<strong>der</strong> bei Auflösung bzw. Aufhebung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s keine Anteile<br />

aus dem Vereinsvermögen. Niemand darf durch Ausgaben, die nicht dem Zweck <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

entsprechen, o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

(4) Auf Leistungen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s besteht kein Rechtsanspruch.<br />

(5) Das <strong>Sozialwerk</strong> arbeitet mit allen Dienststellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und ihren Personalvertretungen eng und<br />

vertrauensvoll zusammen.


- 3 -<br />

§ 3<br />

Betreuungsbereich<br />

Der Betreuungsbereich kann sich auf Verfassungsorgane <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, die obersten Bun<strong>des</strong>behörden mit den<br />

ihnen nachgeordneten Behörden und sonstige Einrichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und die überwiegend von Bund<br />

institutionell geför<strong>der</strong>ten Einrichtungen erstrecken.<br />

Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

§ 4<br />

Geschäftsjahr<br />

§ 5<br />

Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

(1) Mitglie<strong>der</strong> können werden:<br />

a) Beschäftigte, Ruheständler und Rentner <strong>der</strong> in § 3 genannten Einrichtungen.<br />

b) geschiedene und hinterbliebene Ehegatten o<strong>der</strong> hinterbliebene Lebenspartner <strong>der</strong> unter a) genannten<br />

Personen.<br />

(2) An<strong>der</strong>e Personen, die den in § 3 bezeichneten Einrichtungen im Betreuungsbereich o<strong>der</strong> dem<br />

<strong>Sozialwerk</strong> nahestehen, können mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> Mitglied werden.<br />

(3) Der Hauptvorstand kann Personen o<strong>der</strong> Institutionen gegen einen jährlichen För<strong>der</strong>beitrag als<br />

för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> aufnehmen. Zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> Leistungen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s für diesen<br />

Personenkreis erlässt <strong>der</strong> Hauptvorstand beson<strong>der</strong>e Richtlinien.<br />

(4) Zum Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft bedarf es einer schriftlichen Beitrittserklärung, die rechtswirksam<br />

wird, wenn das zuständige Organ <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s zugestimmt hat.<br />

(5) Ein Rechtsanspruch auf die Mitgliedschaft besteht nicht.<br />

(6) Im Zweifelsfall entscheidet <strong>der</strong> Hauptvorstand über die Annahme einer Beitrittserklärung.<br />

(7) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen, die sich beson<strong>der</strong>e Verdienste um das <strong>Sozialwerk</strong> erworben<br />

haben, von <strong>der</strong> Hauptversammlung verliehen werden.


- 4 -<br />

§ 6<br />

Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

(1) Die Mitgliedschaft endet:<br />

a) bei Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich (§ 3).<br />

Wenn das Mitglied bei Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich <strong>der</strong> zuständigen Stelle <strong>des</strong><br />

<strong>Sozialwerk</strong>s schriftlich erklärt, dass es Mitglied <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s bleiben möchte, bleibt die<br />

Mitgliedschaft bestehen.<br />

b) bei Tod.<br />

c) durch Austritt.<br />

Dieser kann nur zum Ende eines Kalen<strong>der</strong>jahres erklärt werden. Die Erklärung muß spätestens<br />

zum 30. September eines Jahres einem Organ <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s gegenüber schriftlich abgegeben<br />

werden. Der zuständige Bezirksvorstand kann bei Vorliegen eines triftigen Grun<strong>des</strong> dem Austritt<br />

zu einem früheren Zeitpunkt zustimmen.<br />

d) durch Löschung aus dem Mitglie<strong>der</strong>verzeichnis, wenn das Mitglied mit <strong>der</strong> Beitragszahlung nach<br />

Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung länger als ein Jahr im Rückstand ist. Die Löschung erfolgt auf Vorschlag<br />

<strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle und nach vorheriger Anhörung <strong>des</strong> zuständigen Bezirksvorstan<strong>des</strong> durch<br />

den Hauptvorstand.<br />

e) durch Ausschluss, den <strong>der</strong> Bezirksvorstand durch Beschluss mit sofortiger Wirkung verfügen<br />

kann, wenn das Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen o<strong>der</strong> die Interessen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung erheblich schädigt. Dem auszuschließenden Mitglied sind vor dem<br />

Beschluss die gegen ihn erhobenen Vorwürfe schriftlich mitzuteilen. Dem Mitglied ist unter<br />

Fristsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss ist dem Betroffenen und<br />

dem Hauptvorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann innerhalb<br />

eines Monats nach Zustellung <strong>des</strong> Beschlusses <strong>beim</strong> Schiedsausschuss schriftlich Einspruch<br />

eingelegt werden.<br />

(2) Der Eintritt in den Ruhestand beendet die Mitgliedschaft nicht.<br />

§ 7<br />

Beitrag<br />

(1) Über die Höhe <strong>der</strong> Beiträge nach § 5 Absätze 1, 2 und 3 beschließt die Hauptversammlung.<br />

(2) Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.<br />

(3) Ist ein Mitglied mit seinen Beitragszahlungen länger als drei Monate im Rückstand, so kann es von<br />

den Leistungen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s ausgeschlossen werden.


- 5 -<br />

(4) Ehrenmitglie<strong>der</strong>n ist die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen freigestellt.<br />

§ 8<br />

Glie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

(1) Das <strong>Sozialwerk</strong> glie<strong>der</strong>t sich in Bezirke und Ortsstellen.<br />

(2) Bei den zum Betreuungsbereich <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s (§ 3) gehörenden Verfassungsorganen und obersten<br />

Bun<strong>des</strong>behörden wird zusammen mit den ihnen nachgeordneten Behörden und sonstigen<br />

Einrichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und die überwiegend vom Bund institutionell geför<strong>der</strong>ten Einrichtungen<br />

jeweils ein Bezirk gebildet. Verän<strong>der</strong>ungen von Bezirken sind mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong><br />

möglich.<br />

(3) Bei nachgeordneten Behörden können mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> eigene Bezirke gebildet<br />

werden. Das gleiche gilt für die Bildung von Flächenbezirken. Hierzu erlässt <strong>der</strong> Hauptvorstand<br />

beson<strong>der</strong>e Richtlinien.<br />

(4) Beim Bun<strong>des</strong>grenzschutz wird für je<strong>des</strong> Grenzschutzpräsidium ein eigener Bezirk eingerichtet.<br />

(5) In den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bezirken können durch den Bezirksvorstand Ortsstellen<br />

eingerichtet und aufgelöst werden. Ministerien bilden Ortsstellen.<br />

(6) Die Bezirke können sich eine Geschäftsordnung im Rahmen <strong>der</strong> Satzung geben.<br />

(7) Der Hauptvorstand kann für die Bezirke in einem Bun<strong>des</strong>land die Mitgliedschaft im jeweiligen<br />

Lan<strong>des</strong>verband <strong>des</strong> Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverban<strong>des</strong> (DPWV) beantragen.<br />

(8) Die Bezirke können Arbeitsgemeinschaften bilden. Überregionale Arbeitsgemeinschaften bedürfen <strong>der</strong><br />

Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>.<br />

(1) Organe <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s sind:<br />

a) Hauptversammlung,<br />

b) Hauptvorstand,<br />

§ 9<br />

Organe


- 6 -<br />

c) Bezirksversammlung,<br />

d) Bezirksvorstand,<br />

e) Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Ortsstelle,<br />

f)Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle.<br />

(2) Mitglied eines Organs kann nur werden, wer Mitglied <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s nach § 5 Absatz 1 ist.<br />

§ 10<br />

Hauptversammlung<br />

(1) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s. Sie besteht aus den Delegierten <strong>der</strong><br />

Bezirke (§ 8 Absätze 2, 3 und 4). Je<strong>der</strong> Bezirk entsendet für je angefangene 800 Mitglie<strong>der</strong> einen<br />

Delegierten. Für die Feststellung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Delegierten ist <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>bestand am <strong>1.</strong> Januar<br />

<strong>des</strong> Jahres maßgebend, in dem die Hauptversammlung stattfindet. Die Amtszeit <strong>der</strong> Delegierten<br />

beginnt am Tag <strong>der</strong> Wahl und endet mit dem Tag <strong>der</strong> Neuwahl durch die Bezirksversammlung,<br />

spätestens aber nach 4 Jahren.<br />

(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer nehmen an <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

mit beraten<strong>der</strong> Stimme teil. Sie und die hauptamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s können nicht<br />

Delegierte eines Bezirks sein.<br />

(3) Die Hauptversammlung beschließt über folgende Punkte:<br />

a) alle Fragen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s und seiner Geschäftsführung von grundsätzlicher Bedeutung,<br />

b) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung,<br />

c) Tätigkeitsbericht <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, Prüfbericht <strong>der</strong> Rechnungsprüfer und die Genehmigung<br />

<strong>des</strong> Jahresabschlusses,<br />

d) Entlastung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>,<br />

e) Genehmigung <strong>der</strong> Finanzplanung,<br />

f) Festsetzung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Beiträge,<br />

g) Wahl und vorzeitige Abberufung von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> § 11<br />

Absatz 1 Buchstaben a) bis e),<br />

h) Wahl von zwei Rechungsprüfern und 2 Stellvertretern (§ 12 Absatz 1),<br />

i) Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Schiedsausschusses (§ 17)<br />

j) Verleihung <strong>der</strong> Ehrenmitgliedschaft im <strong>Sozialwerk</strong>.<br />

(4) Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> o<strong>der</strong> bei <strong>des</strong>sen Verhin<strong>der</strong>ung<br />

von einem seiner Stellvertreter alle zwei Jahre mit einer Frist von vier Wochen schriftlich unter


- 7 -<br />

Übersendung <strong>der</strong> Tagesordnung einberufen. Anträge auf Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

sind min<strong>des</strong>tens zwei Wochen vorher <strong>beim</strong> Hauptvorstand schriftlich einzureichen. Die<br />

Hauptversammlung muß einberufen werden, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Bezirke dies unter Angabe <strong>der</strong><br />

Gründe schriftlich <strong>beim</strong> Hauptvorstand beantragt. Die in Absatz 4 Satz 1 bezeichnete Frist ist<br />

einzuhalten.<br />

(5) Die Hauptversammlung wird durch den Vorsitzenden <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> o<strong>der</strong> einen seiner<br />

Stellvertreter eröffnet und geschlossen. Die Hauptversammlung wählt mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong><br />

anwesenden Stimmberechtigten einen Versammlungsleiter. Für die Beratung beson<strong>der</strong>er<br />

Angelegenheiten können Ausschüsse gebildet werden. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.<br />

(6) Die Hauptversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Stimmberechtigten. Bei<br />

Stimmengleichheit gilt <strong>der</strong> Antrag als abgelehnt. Die Satzung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s kann nur durch<br />

Beschluss von zwei Drittel <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

geän<strong>der</strong>t werden. Die weiteren Verfahrensregelungen legt die Hauptversammlung in einer jeweils für<br />

die Dauer ihrer Sitzung zu beschließenden Geschäftsordnung fest.<br />

(7) Über die Hauptversammlung und <strong>der</strong>en Beschlüsse ist eine Nie<strong>der</strong>schrift anzufertigen, die vom<br />

Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung erhalten einen Abdruck <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift.<br />

(8) § 11 Absatz 13 gilt entsprechend.<br />

§ 11<br />

Hauptvorstand<br />

(1) Der Hauptvorstand leitet die gesamte Vereinsarbeit. Er besteht aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n:<br />

a) dem Vorsitzenden,<br />

b) dem <strong>1.</strong> stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

c) dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

d) zwei Vertretern aus Bezirken als Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> geschäftsführenden Hauptvorstan<strong>des</strong>,<br />

e) vier Vertretern aus Bezirken,<br />

f) einem Vertreter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern,<br />

g) einem Vertreter <strong>des</strong> Hauptpersonalrats <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern,<br />

h) einem Vertreter <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>polizei-Hauptpersonalrats.


- 8 -<br />

(2) Die unter Absatz 1 Buchstaben a) bis e) genannten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> werden von <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung auf Vorschlag <strong>der</strong> Bezirke, <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong><br />

Hauptversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die oben genannten Mitglie<strong>der</strong> können von<br />

<strong>der</strong> Hauptversammlung bei Vorliegen eines wichtigen Grun<strong>des</strong> abberufen werden.<br />

(3) Eines <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> nach Absatz 1 Buchstabe d) und zwei Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Hauptvorstan<strong>des</strong> nach Absatz 1 Buchstabe e) sollen einem Bezirk einer obersten Bun<strong>des</strong>behörde<br />

angehören.<br />

(4) Das in Absatz 1 Buchstabe f) genannte Mitglied <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> bestellt das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

<strong>des</strong> Innern.<br />

(5) Die in Absatz 1 Buchstaben g) und h) genannten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> werden von den<br />

Hauptpersonalräten für die Dauer ihrer jeweiligen Amtsperiode bestellt.<br />

(6) Der Hauptvorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt.<br />

(7) Die in Absatz 1 Buchstaben a) bis d) genannten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> bilden den<br />

geschäftsführenden Hauptvorstand.<br />

(8) Der Hauptvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.<br />

(9) Den in Absatz 1 Buchstaben d) und e) genannten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> können nach <strong>der</strong><br />

Geschäftsordnung innerhalb <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> bestimmte Aufgabenbereiche übertragen werden.<br />

(10) Der Hauptvorstand wird vom Vorsitzenden o<strong>der</strong> bei <strong>des</strong>sen Verhin<strong>der</strong>ung von einem seiner<br />

Stellvertreter nach Bedarf einberufen. Er muss einberufen werden, wenn min<strong>des</strong>tens vier Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> eine Einberufung beantragen.<br />

(11) Der Hauptvorstand ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong>, darunter <strong>der</strong><br />

Vorsitzende o<strong>der</strong> einer seiner Stellvertreter, anwesend ist. Der Hauptvorstand fasst seine Beschlüsse<br />

mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme <strong>des</strong><br />

Vorsitzenden. Über die Sitzungen sind Nie<strong>der</strong>schriften anzufertigen.<br />

(12) Der Hauptvorstand bestellt einen Hauptgeschäftsführer und überträgt ihm die Leitung <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsstelle.Der Hauptgeschäftsführer kann insoweit als beson<strong>der</strong>er Vertreter nach § 30 BGB<br />

das <strong>Sozialwerk</strong> vertreten. Der Hauptgeschäftsführer nimmt an den Sitzungen <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> und<br />

<strong>des</strong> geschäftsführenden Hauptvorstan<strong>des</strong> beratend teil.


- 9 -<br />

(13) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Reisekosten werden nach den<br />

vom Hauptvorstand beschlossenen Regelungen erstattet.<br />

§ 12<br />

Rechnungsprüfung<br />

(1) Die Hauptversammlung wählt für 4 Jahre zwei Rechnungsprüfer und zwei Stellvertreter. Sie dürfen<br />

nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> zu prüfenden Organs sein. Die Rechnungsprüfer prüfen den Jahresabschluss <strong>des</strong><br />

<strong>Sozialwerk</strong>s und seiner sonstigen Einrichtungen. Sie erstatten <strong>der</strong> Hauptversammlung Bericht.<br />

(2) Verfügt ein Bezirk über eine Kasse, wählt die Bezirksversammlung unter Beachtung <strong>des</strong> Absatzes 1<br />

Satz 2 für 4 Jahre zwei Kassenprüfer und zwei Stellvertreter. Die Kassenprüfer prüfen min<strong>des</strong>tens<br />

einmal im Jahr die Kasse <strong>des</strong> Bezirks und erstatten <strong>der</strong> Bezirksversammlung darüber Bericht.<br />

§ 13<br />

Bezirksversammlung<br />

(1) Die Bezirksversammlung besteht aus den Vertrauenspersonen <strong>der</strong> zum Bezirk gehörenden Ortsstellen<br />

und den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>. Besteht ein Bezirk nur aus einer Ortsstelle o<strong>der</strong> ist keine<br />

Ortsstelle gebildet, so übernimmt die Versammlung <strong>der</strong> Ortsstelle bzw. <strong>des</strong> Bezirks die Funktion <strong>der</strong><br />

Bezirksversammlung.<br />

(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>, sofern sie nicht zugleich Vertrauensperson einer Ortsstelle sind,<br />

und die Vertrauenspersonen <strong>der</strong> Ortsstellen haben unabhängig von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stärke jeweils eine<br />

Stimme.<br />

(3) Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer sind berechtigt, an den Bezirksversammlungen<br />

beratend teilzunehmen.<br />

(4) Die Bezirksversammlung hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

a) Entgegennahme <strong>des</strong> Tätigkeitsberichts <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>,<br />

b) Entlastung <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>,<br />

c) Wahl und vorzeitige Abberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>,<br />

d) Wahl <strong>der</strong> Delegierten und <strong>der</strong> Stellvertreter zur Hauptversammlung,<br />

e) Wahl von zwei Kassenprüfern und zwei Stellvertretern, falls <strong>der</strong> Bezirk über eine Kasse verfügt.


- 10 -<br />

(5) Für die Wahl <strong>der</strong> Delegierten eines Bezirks zur Hauptversammlung gelten die nachfolgenden<br />

Regelungen:<br />

a) Die Wahl muss Gegenstand <strong>der</strong> Tagesordnung sein.<br />

b) Zum Delegierten kann je<strong>des</strong> Mitglied gewählt werden, das organisatorisch zum Bezirk gehört.<br />

c) Für jeden Delegierten sind persönliche Stellvertreter zu wählen.<br />

d) Gewählt ist, wer die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erhält.<br />

e) Sind mehrere Delegierte zu wählen, ist für jeden Delegierten ein beson<strong>der</strong>er Wahlgang<br />

durchzuführen.<br />

(6) Die Bezirksversammlung findet nach Bedarf o<strong>der</strong> auf Verlangen <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> statt,<br />

min<strong>des</strong>tens jedoch alle 4 Jahre. Soweit dafür dem <strong>Sozialwerk</strong> Kosten entstehen, bedarf sie <strong>der</strong><br />

vorherigen Zustimmung <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle. Die Bezirksversammlung wird vom<br />

Bezirksvorsitzenden o<strong>der</strong> im Fall seiner Verhin<strong>der</strong>ung von seinem Stellvertreter mit einer Frist von 4<br />

Wochen schriftlich unter Übersendung <strong>der</strong> Tagesordnung einberufen. Eine Bezirksversammlung muss<br />

einberufen werden, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Vertrauenspersonen <strong>des</strong> Bezirks dies unter Angabe eines<br />

Grun<strong>des</strong> schriftlich for<strong>der</strong>t. Die oben bezeichnete Frist ist einzuhalten.<br />

(7) Der Bezirksvorsitzende leitet die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig,<br />

wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist. Für Beschlüsse <strong>der</strong> Bezirksversammlung gelten die<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 6 Sätze 1 und 2 entsprechend.<br />

(8) Über die Bezirksversammlung und <strong>der</strong>en Beschlüsse ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, die vom<br />

Bezirksvorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Der Hauptvorstand erhält einen<br />

Abdruck dieser Nie<strong>der</strong>schrift.<br />

(9) Hinsichtlich anfallen<strong>der</strong> Kosten für die Bezirksversammlung gilt § 11 Absatz 13 Satz 2 entsprechend.<br />

§ 14<br />

Bezirksvorstand<br />

(1) Der Bezirksvorstand besteht aus:<br />

a) dem Vorsitzenden,<br />

b) dem ersten Stellvertreter,<br />

c) dem zweiten Stellvertreter/ Schriftführer,<br />

e) ist zu drei Beisitzern. Die Beisitzer können mit <strong>der</strong> Wahrnehmung von Sachgebieten betraut<br />

werden.


- 11 -<br />

(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> werden von <strong>der</strong> Bezirksversammlung für die Dauer von vier<br />

Jahren gewählt. Die Bezirksversammlung kann Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> abberufen, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt.<br />

(3) Der Bezirksvorstand führt die ihm vom Hauptvorstand und von <strong>der</strong> Bezirksversammlung übertragenen<br />

Aufgaben durch. Diese sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

a) Betreuung und Unterstützung <strong>der</strong> Ortsstellen,<br />

b) Kin<strong>der</strong>erholung,<br />

c) Jugen<strong>der</strong>holung,<br />

d) Seniorenbetreuung,<br />

e) Werbung von neuen Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

(4) Der Bezirksvorstand ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong>, darunter <strong>der</strong><br />

Vorsitzende o<strong>der</strong> ein Stellvertreter, anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong><br />

anwesenden Mitglie<strong>der</strong> gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

(5) § 11 Absätze 6 und 13 gelten entsprechend.<br />

§ 15<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlungen <strong>der</strong> Ortsstellen<br />

(1) Mitglie<strong>der</strong>versammlungen bei den Ortsstellen finden nach Bedarf o<strong>der</strong> auf Verlangen <strong>des</strong><br />

Bezirksvorstan<strong>des</strong> statt, min<strong>des</strong>tens jedoch alle vier Jahre. Soweit dafür dem <strong>Sozialwerk</strong> Kosten<br />

entstehen, ist die vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle einzuholen. Die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird von <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> vom Bezirksvorstand mit einer Frist von<br />

zwei Wochen zumin<strong>des</strong>t durch Aushang <strong>der</strong> Einladung einschließlich <strong>der</strong> Tagesordnung in <strong>der</strong><br />

Dienststelle einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> dies unter<br />

Angabe <strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> schriftlich for<strong>der</strong>t. Die vorgenannte Frist ist einzuhalten.<br />

(2) Die Vertrauensperson bzw. <strong>der</strong>en Stellvertreter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bezirksvorsitzende leitet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>der</strong> erschienenen<br />

Mitglie<strong>der</strong> beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Beschlüsse werden mit<br />

einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />

(3) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist insbeson<strong>der</strong>e zuständig für:<br />

a) Entgegennahme <strong>des</strong> Tätigkeitsberichts <strong>der</strong> Vertrauensperson,<br />

b) Wahl und vorzeitige Abberufung <strong>der</strong> Vertrauensperson bzw. ihres Stellvertreters.


- 12 -<br />

(4) Über die Mitglie<strong>der</strong>versammlung und <strong>der</strong>en Beschlüsse ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, die von <strong>der</strong><br />

Vertrauensperson zu unterzeichnen ist. Der Bezirksvorstand erhält einen Abdruck <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift.<br />

(5) Der Bezirksvorstand ist über die Einberufung einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung rechtzeitig zu<br />

unterrichten. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> sind berechtigt, an den Mitglie<strong>der</strong>versammlungen<br />

<strong>der</strong> zum Bezirk gehörenden Ortsstellen beratend teilzunehmen.<br />

§ 16<br />

Ortsstelle, Vertrauensperson<br />

(1) Die Ortsstellen werden von einer Vertrauensperson geleitet. Die Vertrauensperson und ihr<br />

Stellvertreter werden für die Dauer von vier Jahren von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Ortsstelle<br />

gewählt. Sie können vom Bezirksvorstand vorzeitig abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund<br />

vorliegt. Der Bezirksvorstand kann bis zur Durchführung einer Wahl eine Vertrauensperson für<br />

längstens ein Jahr einsetzen.<br />

(2) Die Vertrauensperson einer Ortsstelle hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

a) Betreuung und Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s durchzuführen, Auskunftserteilung über<br />

Arbeit, Ziele und Leistungen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s und Entgegennahme von Wünschen und<br />

Anregungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>,<br />

b) Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ortsstelle in <strong>der</strong> Bezirksversammlung,<br />

c) Werbung von neuen Mitglie<strong>der</strong>n,<br />

d) Erledigung <strong>der</strong> vom Haupt- bzw. Bezirksvorstand erteilten Aufträge.<br />

(3) § 11 Absätze 6 und 13 gelten entsprechend.<br />

§ 17<br />

Schiedsausschuss<br />

(Vereinsausschuss)<br />

(1) Für die Entscheidung bei Streitigkeiten zwischen den Organen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s, zwischen Organen<br />

und Mitglie<strong>der</strong>n von Organen, zwischen Mitglie<strong>der</strong>n von Organen untereinan<strong>der</strong> o<strong>der</strong> zwischen<br />

Organen und Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s ist ein Schiedsausschuss gebildet.<br />

(2) Dem Schiedsausschuss gehören drei Mitglie<strong>der</strong> und drei Ersatzmitglie<strong>der</strong> an. Für den Fall <strong>der</strong><br />

Befangenheit o<strong>der</strong> sonstigen Verhin<strong>der</strong>ung eines Mitglieds wird dieses durch ein Ersatzmitglied


- 13 -<br />

vertreten. Der Schiedsausschuss wird von <strong>der</strong> Hauptversammlung für vier Jahre gewählt. Die<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Schiedsausschusses wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden<br />

und seinen Stellvertreter. Einzelne Angehörige <strong>des</strong> Schiedsausschusses dürfen über eine anhängige<br />

Streitsache mit keiner Partei in Kontakt treten o<strong>der</strong> diese beraten; sie sollen außerdem nicht an <strong>der</strong> zur<br />

Verhandlung stehenden Streitsache mittelbar o<strong>der</strong> unmittelbar beteiligt sein.<br />

(3) Der Schiedsausschuss wird auf Antrag einer Streitpartei o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> tätig. Er gewährt<br />

den Betroffenen in angemessener Frist rechtliches Gehör und entscheidet mit einfacher Mehrheit.<br />

(4) Der Schiedsausschuss entscheidet in folgenden Streitfällen:<br />

a) über den Einspruch eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss,<br />

b) über Mängel bei Amts- bzw. Geschäftsführung <strong>der</strong> Organe o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Organmitglie<strong>der</strong>,<br />

c) über Satzungsverstöße, soweit nicht <strong>der</strong> ordentliche Gerichtsweg zu beschreiten ist.<br />

(5) Der Schiedsausschuss kann im Fall einer erheblichen Schädigung <strong>der</strong> Interessen o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Ansehens<br />

<strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung (§ 6 Buchstabe e)) folgen<strong>des</strong> beschließen:<br />

a) Aberkennung <strong>der</strong> Eigenschaft als Delegierter eines Bezirks in <strong>der</strong> Hauptversammlung,<br />

b) Ausschluss aus dem Hauptvorstand o<strong>der</strong> einem Bezirksvorstand o<strong>der</strong> Absetzung als<br />

Vertrauensperson,<br />

c) Ausschluss aus dem <strong>Sozialwerk</strong>.<br />

(6) Der Schiedsausschuss kann in an<strong>der</strong>en Fällen<br />

a) Verstöße gegen die Satzung,<br />

b) Mängel in <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Organe,<br />

c) vereinsschädigen<strong>des</strong> Verhalten,<br />

feststellen.<br />

(7) Die Entscheidungen <strong>des</strong> Schiedsausschusses sind endgültig. Der Schiedsausschuss unterrichtet den<br />

Hauptvorstand und die Hauptversammlung von seinen Entscheidungen.<br />

(8) § 11 Absätze 6 und 13 gelten entsprechend.<br />

§ 18<br />

Vertretung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

(1) Vorstand im Sinne <strong>des</strong> § 26 BGB sind die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> geschäftsführenden Hauptvorstan<strong>des</strong> ( § 11<br />

Abs. 1 Buchst. a) bis d) in Verbindung mit Abs. 7). Das <strong>Sozialwerk</strong> wird vom Vorsitzenden allein


- 14 -<br />

o<strong>der</strong> von zwei Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> geschäftsführenden Hauptvorstan<strong>des</strong>, darunter einem Stellvertreter <strong>des</strong><br />

Vorsitzenden, gemeinschaftlich vertreten.<br />

(2) An<strong>der</strong>e Personen sind zur Vertretung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s nur dann befugt, wenn hierfür eine beson<strong>der</strong>e<br />

Vollmacht vorliegt.<br />

§ 19<br />

Auflösung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

(1) Die Auflösung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s kann nur durch eine beson<strong>der</strong>s zu berufene Hauptversammlung<br />

beschlossen werden. Sie ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens drei Viertel <strong>der</strong> Stimmberechtigten<br />

anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist spätestens nach vier Wochen eine zweite<br />

Hauptversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden endgültig entscheidet.<br />

Bei <strong>der</strong> Einberufung <strong>der</strong> zweiten Hauptversammlung ist auf diese Folge hinzuweisen. Der<br />

Beschluss muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Vertreter gefaßt werden.<br />

(2) Bei Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>des</strong> Vereins o<strong>der</strong> bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das<br />

Vermögen dem Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern zu, <strong>der</strong> es unmittelbar und ausschließlich für die<br />

För<strong>der</strong>ung von freigemeinnützigen Trägern im Sinne <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Satzung festgelegten Zwecke zu<br />

verwenden hat.


2.3<br />

Stand: 26. März 1998<br />

<strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />

I. Grundsätzliches<br />

Für die nachfolgenden Arbeitsgebiete <strong>der</strong> Geschäftstellen und <strong>der</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong><br />

SWB gilt die folgende <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie. In beson<strong>der</strong>s begründeten Einzelfällen kann <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsführer eine hiervon abweichende Entscheidung treffen.<br />

II. Familien- und Erwachsenenerholung<br />

<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldungen für Ferienaufenthalte sind an die Vertrauensperson o<strong>der</strong> die<br />

Hauptgeschäftsstelle zu richten. Anmeldungen für die Ferieneinrichtungen an<strong>der</strong>er Verbände<br />

<strong>der</strong> Freien Wohlfahrtspflege sowie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Sozialwerk</strong>e <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung werden<br />

über die Vertrauensperson an die jeweilige Geschäftsstelle <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Träger geleitet.<br />

Für die Anmeldung ist <strong>der</strong> jeweils gültige Vordruck "Anmeldung eines Erholungsaufenthaltes"<br />

zu verwenden.<br />

Es gelten folgende Anmel<strong>des</strong>tichtage:<br />

Sommerferien:<br />

Weihnachtsferien:<br />

Osterferien<br />

15. Januar<br />

0<strong>1.</strong> September<br />

0<strong>1.</strong> November<br />

Gehen nach diesen Stichtagen für die vorgenannten Zeiträume Anmeldungen ein, werden<br />

diese nach Maßgabe <strong>der</strong> freien Plätze und <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>des</strong> Eingangs bearbeitet. Für die<br />

übrige Zeit gibt es keinen Anmel<strong>des</strong>tichtag.<br />

2. Vergabeverfahren<br />

Freie Plätze in den Ferieneinrichtungen <strong>des</strong> SWB werden durch die Hauptgeschäftsstelle<br />

vergeben.<br />

Gehen für die Zeit <strong>der</strong> Sommer-, Weihnachts- und Osterferien mehr Anmeldungen ein als<br />

freie Plätze zur Verfügung stehen, vergibt die Hauptgeschäftsstelle die freien Plätze unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> vom Hauptvorstand beschlossenen Punktsystems. Anmeldungen von


2.3<br />

bedürftigen Personen i. S. <strong>der</strong> Abgabeordnung sollen stets den Vorrang vor nichtbedürftigen<br />

Personen haben. Um dieses sicher zu stellen, kann die Hauptgeschäftsstelle im Einzelfall von<br />

dem Punktsystem abweichen.<br />

3. Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen<br />

In einem unverschuldeten Notfall kann die Hauptgeschäftsstelle einen Zuschuss aus Mitteln<br />

für Notfallunterstützungen gewähren. Hierbei sind die Abschnitte VI dieser Richtlinie und <strong>der</strong><br />

Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung zu beachten. Der Zuschuss ist mit dem<br />

Übernachtungsgeld zu verrechnen.<br />

Ein Erlass <strong>des</strong> Übernachtungsgel<strong>des</strong> für mitreisende Kin<strong>der</strong> (siehe Abschnitt II. Nr. 5 <strong>der</strong><br />

Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung) ist mit <strong>der</strong> Anmeldung eines Ferienaufenthaltes auf<br />

dementsprechenden Vordruck zu beantragen. Über den Antrag entscheidet die<br />

Hauptgeschäftsstelle.<br />

III. Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />

<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze auf die Bezirke<br />

Die zur Verfügung stehenden Plätze sind entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Bezirke zu<br />

verteilen, wobei im Bedarfsfall zusätzliche Plätze einzuplanen sind.<br />

2. Informationen und durchführende Stellen<br />

Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Hierbei<br />

sind die Anmeldetermine und alle sonstigen von den Mitglie<strong>der</strong>n und den Mitarbeitern <strong>des</strong><br />

SWB zu beachtenden Regelungen bekannt zu geben.<br />

Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen sind grundsätzlich die Geschäftsstellen Berlin und Bonn.<br />

Die Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen haben u. a. folgende Aufgaben:<br />

Entgegennahme und Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen,<br />

Entscheidung über die Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer,<br />

Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> An- und Abreisen,<br />

Überwachung <strong>der</strong> Freizeiten,<br />

Abrechnung <strong>der</strong> Fahrt- und Begleitkosten mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle,<br />

Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden an die Hauptgeschäftsstelle,<br />

Unterrichtung <strong>der</strong> Freizeiteinrichtungen durch Übersendung <strong>der</strong> Teilnehmerlisten.<br />

Soweit erfor<strong>der</strong>lich, trifft die Hauptgeschäftsstelle gemeinsam mit <strong>der</strong> betroffenen<br />

Geschäftsstelle eine hiervon abweichende Regelung.


2.3<br />

3. Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />

zu richten. Diese gibt die Anmeldung, nach Prüfung <strong>der</strong> Mitgliedschaft, an die zuständige<br />

Entsen<strong>des</strong>telle weiter.<br />

4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Über die Anträge entscheidet die Entsen<strong>des</strong>telle.<br />

Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />

– Erholungsbedürftige Kin<strong>der</strong> im Zusammenhang mit einer dringend notwendigen Entlastung<br />

<strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/<strong>des</strong> Erziehungsberechtigten,<br />

– Erholungsbedürftigkeit (ärztliche Bescheinigung),<br />

– Familieneinkommen <strong>der</strong> Eltern (Kin<strong>der</strong> aus Familien mit geringem Einkommen),<br />

– Anzahl <strong>der</strong> bisherigen Teilnahme an vom SWB angebotenen Freizeiten.<br />

5. Vorbereitung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />

Die Entsen<strong>des</strong>tellen teilen den Eltern die Entscheidung über den Antrag mit. Den Eltern sind<br />

im Falle einer Zusage folgende Unterlagen zu übersenden:<br />

– Kurbogen,<br />

– Formular für die ärztliche Bescheinigung über die Reisefähigkeit<br />

– Sicherungsschein.<br />

6. Elternkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />

Für die Zahlung <strong>des</strong> Elternkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />

Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest.<br />

Die Hauptgeschäftsstelle überwacht den Zahlungseingang.<br />

Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen durch die Eltern kann ein(e) Teilnehmer(in)<br />

ausgeschlossen werden.<br />

In Härtefällen kann mit den Eltern eine Teilzahlung vereinbart o<strong>der</strong> auf einen Teil <strong>des</strong><br />

Elternkostenanteils verzichtet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Entsen<strong>des</strong>telle im<br />

Einvernehmen mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />

Die Kosten für die Kin<strong>der</strong>freizeit sind mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle abzurechnen.


2.3<br />

7. Versicherungen<br />

Das SWB schließt für alle zu betreuenden Kin<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine<br />

Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />

8. An- und Abreise zum Aufenthaltsort<br />

Die Reiseroute und das Verkehrsmittel sind von den Entsen<strong>des</strong>tellen so festzulegen, dass sie<br />

die größtmögliche Sicherheit und Bequemlichkeit für die Teilnehmer gewährleisten. Die<br />

Reisen werden in <strong>der</strong> Regel mit dem Bus durchgeführt.<br />

Die Reisen werden als Gruppenreisen mit Begleitperson durchgeführt. Die Gruppenreise<br />

beginnt und endet an einem von <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle festzulegenden Treffpunkt. Die<br />

Möglichkeiten gemeinsamer An- und Abreisen von Kin<strong>der</strong>n <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Entsen<strong>des</strong>telle sind<br />

zu prüfen.<br />

Für die An- und Abreise sind geeignete Begleitpersonen auszuwählen und in ihre<br />

Aufgabeneinzuweisen. Die Begleitpersonen müssen volljährig sein; min<strong>des</strong>tens eine muss in<br />

Erster Hilfe ausgebildet sein.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Begleitpersonen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und dem Alter <strong>der</strong> zu<br />

begleitenden Kin<strong>der</strong>.<br />

Die Begleitpersonen sind hinsichtlich <strong>der</strong> Reisekosten nach den Richtlinien <strong>des</strong><br />

Hauptvorstan<strong>des</strong> zu entschädigen.<br />

Die An- und Abreise <strong>der</strong> Reisegruppen ist von einer beauftragten Person <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle zu<br />

überwachen. Zusammen mit den Begleitpersonen sind die Vollzähligkeit <strong>der</strong> Gruppe und die<br />

Vollständigkeit <strong>der</strong> Reiseunterlagen zu prüfen. Die ordnungsgemäße Übernahme <strong>der</strong><br />

Betreuung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> von den Eltern durch die Begleitpersonen ist festzustellen. Bei<br />

Rückkehr ist auf die ordnungsgemäße Übernahme durch die Eltern zu achten.<br />

9. Betreuung<br />

Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Freizeit sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />

Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />

vorbereitet werden.<br />

10. Schlussabrechnung<br />

Die Entsen<strong>des</strong>tellen rechnen nach Beendigung <strong>der</strong> Freizeit(n) unter Beifügung aller für die<br />

Abrechnung notwendigen Unterlagen/Belege unverzüglich mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle ab.<br />

Letzter Termin für die Abrechnung ist <strong>der</strong> <strong>1.</strong> November <strong>des</strong> Jahres, in dem die Kin<strong>der</strong>freizeit<br />

durchgeführt wurde.


2.3<br />

IV. Jugendreisen<br />

<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze<br />

Die Plätze werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stärke <strong>der</strong> Bezirke verteilt.<br />

2. Information und durchführende Stelle<br />

Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Für<br />

die Durchführung ist die Hauptgeschäftsstelle verantwortlich; sie übernimmt damit die<br />

Aufgaben <strong>der</strong> zentralen Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>telle <strong>des</strong> SWB in diesem Bereich.<br />

3. Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die<br />

Hauptgeschäftsstelle zu richten.<br />

4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Die Teilnehmer werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bereits in diesem Bereich in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit in Anspruch genommenen Leistungen sowie <strong>der</strong> sozialen Situation <strong>der</strong> Familie<br />

ausgewählt.<br />

5. Teilnehmerkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />

Für die Zahlung <strong>des</strong> Teilnehmerkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />

Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest. Der<br />

Teilnehmerkostenanteil ist vor Beginn <strong>der</strong> Jugendreise auf ein Konto <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />

zu überweisen. Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen kann die/<strong>der</strong> Jugendliche<br />

ausgeschlossen werden.<br />

6. Versicherungen<br />

Das SWB schließt für alle zu betreuenden Jugendlichen und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine<br />

Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />

7. An- und Abreisen zum Aufenthaltsort<br />

Abfahrtort, Treffpunkt und Fahrtroute werden von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle festgelegt. Als<br />

Verkehrsmittel sind Bus o<strong>der</strong> Flugzeug vorzusehen. Die Kosten zum/vom Treffpunkt tragen<br />

die Eltern.<br />

8. Betreuung<br />

Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Reise sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />

Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />

vorbereitet werden. Die Betreuer/innen sollen auch die Fahrtbegleitung ab Treffpunkt<br />

übernehmen.


2.3<br />

V. Mutter-/Vater-Kind-Kuren<br />

<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren und Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses<br />

Eine vom SWB zu vermittelnde Kur ist auf dem jeweils gültigen Vordruck zu beantragen. Der<br />

Antrag wird von <strong>der</strong> Vertrauensperson nach Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft an die zuständige<br />

Geschäftsstelle (s. Nr. 3) weitergeleitet.<br />

Vor <strong>der</strong> Bewilligung eines Zuschusses ist zu prüfen, welche Leistungen <strong>der</strong><br />

Sozialversicherung in Anspruch genommen werden können. Bei <strong>der</strong> dafür zuständigen Stelle<br />

beantragt die Geschäftsstelle einen Zuschuss zu den Kosten <strong>der</strong> Kur- o<strong>der</strong><br />

Erholungsmaßnahme.<br />

Für die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses gelten die Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> (s. Nr. 5.1).<br />

Die Hauptgeschäftsstelle wird von <strong>der</strong> Entscheidung unterrichtet.<br />

Der vom Hauptvorstand festgelegte Höchstbetrag kann in begründeten Einzelfällen mit<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle überschritten werden.<br />

2. Kurleistungen<br />

Zu den Kurleistungen zählen neben den Aufenthaltskosten die Kosten für die ärztliche<br />

Betreuung, Kuranwendungen sowie Kurtaxe. Fahrtkosten zählen nicht dazu.<br />

3. Antragsverfahren<br />

Der Zuschuss <strong>des</strong> SWB wird auf Antrag gewährt. Dieser ist auf dem jeweils gültigen<br />

Vordruck unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen an die zuständige Geschäftsstelle zu<br />

senden.<br />

Die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Geschäftsstellen Berlin und Bonn sind wie folgt festgelegt:<br />

Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anträge<br />

an die Geschäftsstelle Berlin jeweils über die Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong><br />

Mitgliedschaft zu richten:<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />

10365 Berlin


Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-<br />

Württemberg und Bayern sind die Anträge an die Geschäftsstelle Bonn jeweils über die<br />

Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft zu richten:<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Statistischen Bun<strong>des</strong>amt<br />

Geschäftsstelle Bonn<br />

Graurheindorfer Str. 198<br />

53117 Bonn<br />

4. Rücktritt von einer Kurmaßnahme<br />

Bei einem Rücktritt von <strong>der</strong> Kur nach Vermittlung und Zusage durch das SWB hat das<br />

Mitglied die von <strong>der</strong> Kureinrichtung geltend gemachten Ausfall- bzw. Rücktrittskosten in<br />

voller Höhe zu übernehmen.<br />

Im Falle einer geleisteten Anzahlung, können die anfallenden Ausfall- bzw. Rücktrittskosten<br />

damit verrechnet werden.<br />

In begründeten Härtefällen können diese Kosten zu einem Teil vom SWB getragen werden.<br />

5. Abrechnung <strong>der</strong> Kosten<br />

Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden zahlt, das Mitglied eine Anzahlung<br />

auf die Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB,<br />

die dann im Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für<br />

Kuren über die GKV o<strong>der</strong> die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die<br />

Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen Krankenkasse erfolgt.<br />

Im Rahmen einer Kurmaßnahme übernimmt zunächst das SWB alle Kosten für den<br />

Aufenthalt, ärztliche Betreuung, Kuranwendungen und ggf. Kurtaxe. Den nach Anrechnung<br />

<strong>des</strong> Zuschusses Dritter, sowie nach Abzug <strong>des</strong> Zuschusses <strong>des</strong> SWB verbleibenden Restbetrag<br />

hat das Mitglied zu tragen und vereinbarungsgemäß an die Hauptgeschäftsstelle zu<br />

überweisen.<br />

Die geleistete Anzahlung für Kuren, die über Beihilfestelle abgerechnet werden, wird im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Schlussrechnung mit den Gesamtkosten verrechnet.<br />

Die Zahlungsabwicklung übernimmt die zuständige Geschäftsstelle. Das Mahnverfahren wird<br />

über die Hauptgeschäftsstelle eingeleitet.<br />

Dabei werden Fahrtkosten vom SWB nicht erstattet bzw. bezuschusst.


2.3<br />

VI. Notfallunterstützung<br />

<strong>1.</strong> Antragstellung<br />

Eine Notfallunterstützung ist über die Vertrauensperson bei <strong>der</strong> Haupt- o<strong>der</strong> einer<br />

Geschäftsstelle schriftlich zu beantragen.<br />

2. Verfahren<br />

Der Antrag auf Bewilligung einer einmaligen Notfallunterstützung muss vom Mitglied<br />

persönlich gestellt werden.<br />

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:<br />

Anzahl und Alter <strong>der</strong> Familienangehörigen, denen überwiegend Unterhalt gewährt wird,<br />

monatliche Haushaltseinkommen (Brutto),<br />

monatliche finanzielle Belastungen (Miete usw.),<br />

Höhe <strong>der</strong> Unterstützungen, die von an<strong>der</strong>er Seite gewährt wurden bzw. Angabe <strong>der</strong> Gründe,<br />

weshalb die Dienststelle o<strong>der</strong> die Sozialversicherung nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend unterstützen<br />

können, ausführliche Begründung.<br />

Die Vertrauensperson hat den Antrag auf einmalige Notfallunterstützung nach Abschnitt VI<br />

Nr. 2 den Richtlinien nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung zu prüfen und fehlende Angaben <strong>beim</strong><br />

Mitglied einzuholen.<br />

Die Vertrauensperson hat zu prüfen, ob das Mitglied seine Notlage durch die<br />

Inanspruchnahme eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses mil<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> beseitigen kann. In<br />

diesen Fällen ist <strong>der</strong> Antrag von <strong>der</strong> Vertrauensperson mit einem entsprechenden Hinweis dem<br />

Mitglied zurückzugeben.<br />

Wird <strong>der</strong> Antrag befürwortet, ist er an die Hauptgeschäftsstelle weiterzuleiten. Der Antrag ist<br />

abzulehnen, wenn die Voraussetzungen <strong>des</strong> Abschnitts VI Ziff. 2 <strong>der</strong> Richtlinie nach § 2<br />

Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung nicht erfüllt sind. Diese Entscheidung trifft die Hauptgeschäftsstelle,<br />

nachdem vorher die Stellungnahme <strong>der</strong> Vertrauensperson eingeholt worden ist.<br />

VII. För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen, Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />

Ein För<strong>der</strong>antrag kann von <strong>der</strong> Gruppenleitung, <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem<br />

Bezirksvorstand gestellt werden.<br />

Die Anträge <strong>der</strong> Gruppenleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertrauensperson sind an die Hauptgeschäftsstelle<br />

weiterzuleiten.<br />

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:


2.3<br />

Sportgruppenför<strong>der</strong>ung<br />

– Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe,<br />

– Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />

Gesamtkosten über € 150,-,<br />

– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/-Neigungsgruppe,<br />

– Höhe <strong>des</strong> beantragten Zuschusses und etwaige Zuschüsse Dritter,<br />

– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />

beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />

– Bei <strong>der</strong> Stiftung eines Pokals muss bei <strong>der</strong> Übergabe auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und<br />

Unterstützung durch das SWB hingewiesen werden.<br />

För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />

– Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung,<br />

– Gesamtkosten (mit Erläuterung), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />

Gesamtkosten über € 150,-,<br />

– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen<br />

Veranstaltungen,<br />

– Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen Veranstaltungen,<br />

– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />

beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />

Falls ein Zuschuss von dritter Seite gewährt o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist dieses bei <strong>der</strong><br />

Antragstellung zu vermerken.<br />

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn er vor <strong>der</strong> Durchführung einer Veranstaltung o<strong>der</strong><br />

dem Kauf von Ausrüstungs- o<strong>der</strong> Ausstattungsgegenständen gestellt worden ist.<br />

Als Verwendungsnachweis ist <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle eine detaillierte Gesamtrechnung bzw.<br />

eine Aufstellung über die entstandenen Gesamtkosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als<br />

Buchungsbeleg bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />

Die Richtlinie tritt am 26.03.1998 in Kraft. Die Richtlinie vom 25.04.1995 verliert damit ihre<br />

Gültigkeit.<br />

Heinz Schwenk<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>


2.4<br />

Richtlinie über die Annahme von Spenden und die<br />

Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge<br />

Stand: 26. März 1998<br />

I. Allgemeines<br />

Das <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V. ist vom Finanzamt Wiesbaden wegen<br />

ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung steuerbegünstigter, gemeinnütziger Zwecke i. S. <strong>der</strong> §§<br />

51 ff Abgabenordnung von <strong>der</strong> Körperschaftssteuer befreit. Spenden an das SWB sind daher als Ausgaben<br />

zur För<strong>der</strong>ung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke<br />

und <strong>der</strong> als beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>ungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke im Rahmen von<br />

Höchstbeträgen bei <strong>der</strong> Einkommensteuerermittlung <strong>des</strong> Spen<strong>der</strong>s abzugsfähig.<br />

II. Zuständige Stellen und Verbuchungen<br />

Spenden für das SWB sind auf eines seiner Konten zu überweisen. Zuständige Stelle für die<br />

Annahme ist die Hauptgeschäftsstelle. Die eingegangenen Spenden sind auf einem beson<strong>der</strong>en<br />

Konto <strong>des</strong> Finanzplans nachzuweisen.<br />

III. Ausstellung von Spendenbescheinigungen<br />

Spendenbescheinigungen werden auf Anfor<strong>der</strong>ung ausschließlich durch die Hauptgeschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> SWB ausgestellt. Dem zuständigen Finanzamt ist die Summe <strong>der</strong> in einem Rechnungsjahr<br />

vereinnahmten Spenden mitzuteilen.<br />

IV. Verwendung <strong>der</strong> Spenden<br />

Spenden werden ausschließlich für die im § 2 <strong>der</strong> Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet.<br />

Auflagen <strong>des</strong> Spen<strong>der</strong>s bezüglich <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Spende sind zu beachten, soweit sie<br />

nicht gegen die Satzung <strong>des</strong> SWB o<strong>der</strong> diese Richtlinien verstoßen.<br />

V. Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge<br />

Bescheinigungen über gezahlte Mitgliedsbeiträge zur Vorlage <strong>beim</strong> Finanzamt werden durch den Bezirksvorstand<br />

o<strong>der</strong> eine Vertrauensperson nach dem anliegenden Vordruck ausgestellt, sofern diese die<br />

geleisteten Zahlungen feststellen können. Die Kopie <strong>der</strong> Bescheinigung ist fünf Jahre aufzubewahren.<br />

VI. Inkrafttreten<br />

Diese Richtlinie tritt am 26.03.1998 in Kraft. Die Richtlinie vom 18.0<strong>1.</strong>1980 verliert damit<br />

ihre Gültigkeit.<br />

Heinz Schwenk<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>


2.5<br />

Richtlinie für die Verleihung eines Ehrenbriefes<br />

aufgrund langjähriger Mitgliedschaft im SWB<br />

Stand: 1<strong>1.</strong> April 2003<br />

I. Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB erhalten bei einer Mitgliedschaft von 10, 25, 40 und 50 Jahren einen Ehrenbrief<br />

als Dank und Anerkennung für die dem SWB bewiesene Treue und die damit verbundene<br />

För<strong>der</strong>ung.<br />

II.<br />

Die Hauptgeschäftsstelle übersendet ein Mal jährlich den Ortsstellen eine Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>,<br />

die im Laufe <strong>des</strong> folgenden Jahreszeitraumes eine Mitgliedschaft nach Ziffer I dieser<br />

Richtlinie erreichen.<br />

III.<br />

Mit <strong>der</strong> Übersicht nach Ziffer II dieser Richtlinie übersendet die Hauptgeschäftsstelle den<br />

Ortsstellen die bereits fertig ausgestellten und vom Vorsitzenden <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> unterzeichneten<br />

Ehrenbriefe zur Unterschrift durch die zuständige Vertrauensperson, die im folgenden<br />

Jahreszeitraum durch diese an das Mitglied ausgehändigt werden sollen.<br />

IV.<br />

Die Vertrauensperson soll die Ehrung in würdigem Rahmen vornehmen. Nach Möglichkeit<br />

soll <strong>der</strong> Ehrenbrief in einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung überreicht werden.<br />

Nimmt <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> bzw. <strong>des</strong>sen Vertreter<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung teil, so wird <strong>der</strong> Ehrenbrief von<br />

ihnen ausgehändigt.<br />

Mitglie<strong>der</strong>, die nicht am Ort erreichbar sind, erhalten den Ehrenbrief mit einem Begleitschreiben<br />

<strong>der</strong> Vertrauensperson übersandt.<br />

V. 40- und 50-jährige Mitgliedschaften werden im SWB-Journal veröffentlicht.<br />

VI.<br />

Diese Richtlinie tritt am 27.06.2003 in Kraft. Die Richtlinie vom 28.03.1998 verliert damit<br />

ihre Gültigkeit.<br />

Dr. Rainer Frank<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>


2.6<br />

Stand: 26. März 1998<br />

Richtlinie zur Verleihung <strong>der</strong> Verdienstplakette<br />

<strong>des</strong> SWB<br />

I. Allgemeines<br />

Personen o<strong>der</strong> <strong>Organisation</strong>en, die sich um das SWB verdient gemacht haben, kann die<br />

Verdienstplakette <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s verliehen werden. Damit ist die Überreichung einer<br />

Ehrenurkunde und einer Anstecknadel verbunden.<br />

Über die Ausgestaltung von Verdienstplakette. Ehrenurkunde und Anstecknadel entscheidet <strong>der</strong><br />

Hauptvorstand.<br />

II. Verleihungsvoraussetzung<br />

Die Auszeichnung mit <strong>der</strong> Verdienstplakette ist möglich:<br />

- für einen langfristigen und wirkungsvollen Einsatz für die Belange <strong>des</strong> SWB in <strong>des</strong>sen Organen<br />

gemäß § 9 <strong>der</strong> Satzung in seiner <strong>Verwaltung</strong> o<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong> SWB o<strong>der</strong>,<br />

- für die erfolgreiche Durchführung außergewöhnlich wichtiger und schwieriger Aufgaben <strong>des</strong><br />

SWB.<br />

III. Verleihungsverfahren<br />

Vorschläge für die Auszeichnung mit <strong>der</strong> Verdienstplakette können gemacht werden von<br />

- Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong><br />

- <strong>der</strong>/dem Vorsitzenden eines Bezirksvorstan<strong>des</strong><br />

- <strong>der</strong> Vertrauensperson einer Ortsstelle<br />

- dem/<strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer/in<br />

Die Vorschläge sind an den geschäftsführenden Hauptvorstand zu richten. Der Vorschlag einer<br />

Vertrauensperson ist über den zuständigen Bezirksvorstand zu leiten. Der Bezirksvorstand kann zu<br />

dem Vorschlag <strong>der</strong> Vertrauensperson Stellung nehmen.


2.6<br />

Der Vorschlag muss folgende Angaben enthalten:<br />

- Name, Vorname und Anschrift <strong>des</strong> zu Ehrenden,<br />

- Dienststelle und Dienststellung,<br />

- Funktion im SWB,<br />

- Eingehende Begründung für die Ehrung.<br />

Der Vorschlag soll eine Anregung für das Verleihungsdatum enthalten.<br />

Über den Vorschlag entscheidet <strong>der</strong> geschäftsführende Hauptvorstand.<br />

IV. Inkrafttreten<br />

Die Richtlinie tritt am 26.03.1998 in Kraft. Die Richtlinie. vom 30.04.1980 verliert damit ihre<br />

Gültigkeit.<br />

Heinz Schwenk<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>


2.7<br />

Stand: 3<strong>1.</strong> August 1997<br />

Aufbewahrungsfristen für Unterlagen <strong>des</strong> SWB<br />

<strong>1.</strong> Aufbewahrungsfrist 10 Jahre<br />

Unterlagen <strong>der</strong> Finanzverwaltung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, <strong>der</strong> Konten und soweit vorhandene<br />

Kassen <strong>der</strong> Bezirke und ggf. auch Ortsstellen, Kassenbücher, Kontokarten,<br />

Bilanzen und Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und die zur Bearbeitung dieser Unterlagen<br />

notwendigen Arbeitsanweisungen und sonstigen <strong>Organisation</strong>sunterlagen.<br />

Unterlagen <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltsbuchhaltung nach <strong>der</strong> Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.<br />

2. Aufbewahrungsfrist 6 Jahre<br />

Alle Kassenbelege, Bestands- und Verän<strong>der</strong>ungslisten <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>besoldungsstelle,<br />

allgemeiner Schriftwechsel, Bewilligungsbescheide, Mitgliedsunterlagen ausgeschiedener<br />

Mitglie<strong>der</strong>, Steuerbescheide und sonstiger Schriftwechsel mit dem<br />

Finanzamt, Freistellungsbescheide <strong>des</strong> Finanzamtes.<br />

Mitgliedsunterlagen nach dem Ausscheiden <strong>des</strong> Mitglieds. Insbeson<strong>der</strong>e die Beitrittserklärungen,<br />

die Durchschrift <strong>der</strong> Anordnung <strong>der</strong> Einbehaltung <strong>der</strong> Beiträge und<br />

sonstige Erklärungen <strong>des</strong> Mitglieds zur Mitgliedschaft, zur Höhe <strong>des</strong> monatlichen<br />

Beitrages u. a., sind aufzubewahren.<br />

Sonstige Unterlagen (z. B. Kurbögen für Kin<strong>der</strong>erholungsmaßnahmen, Kurunterlagen<br />

von Mutter-/Vater-Kind-Kuren), soweit sie für die Besteuerung <strong>des</strong> SWB von<br />

Bedeutung sind.


2.7<br />

3. Verlängerung <strong>der</strong> Aufbewahrungsfristen<br />

Die vorgenannten Aufbewahrungsfristen verlängern sich, soweit und solange die Unterlagen<br />

für die Besteuerung von Bedeutung sind, für die die Festsetzungsfrist noch<br />

nicht abgelaufen ist. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss <strong>des</strong> Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />

in dem die vorgenannten Geschäftvorfälle entstanden sind.<br />

Mitgliedsunterlagen dürfen erst 6 Jahre nach dem Ausscheiden <strong>des</strong> Mitglieds vernichtet<br />

werden. Insbeson<strong>der</strong>e die Beitrittserklärungen, die Durchschrift <strong>der</strong> Anordnung<br />

<strong>der</strong> Einbehaltung <strong>der</strong> Beiträge und sonstige Erklärung <strong>des</strong> Mitglieds zur Mitgliedschaft,<br />

zur Höhe <strong>des</strong> monatlichen Beitrages u. a., sind sorgfältig und verschlossen<br />

aufzubewahren.<br />

4. Vernichtung von Unterlagen<br />

Unterlagen, für die die vorgenannten Fristen abgelaufen sind, können grundsätzlich<br />

vernichtet werden, wenn vorher geprüft wurde, ob diese in Einzelfällen für die Arbeit<br />

<strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind. Diese Entscheidung trifft für die<br />

Bezirke die/<strong>der</strong> Vorsitzende <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> und für die Hauptgeschäftsstelle<br />

die/<strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer(in).<br />

Sonstige Veröffentlichungen (SWB-Journal, Kalen<strong>der</strong>, Kataloge, Prospekte usw.) sind<br />

nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren, mit Ausnahme <strong>der</strong> Belegexemplare:<br />

10 x Hauptgeschäftsstelle<br />

1 x Bezirksvorstand<br />

1 x Ortsstelle<br />

zu vernichten.


2.8<br />

Richtlinie für Reisekostenvergütung<br />

<strong>1.</strong> Allgemeines<br />

<strong>1.</strong>1 Einleitung<br />

<strong>1.</strong>2 Rechtliche Grundlagen<br />

2. Erstattung von Fahrtkosten<br />

2.1 Erstattung von Fahrtkosten bei privater PKW-Nutzung<br />

2.2 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

2.3 Erwerb und Erstattung einer Bahn Card<br />

2.4 Erstattung von Flugkosten<br />

2.5 Erstattung von Mietwagenkosten<br />

2.6 Erstattung von Taxikosten<br />

3. Tage- und Übernachtungsgel<strong>der</strong>, Verpflegungsaufwendungen<br />

3.1 Berechnung <strong>des</strong> Tagegel<strong>des</strong><br />

3.2 Berechnung <strong>der</strong> Verpflegungsaufwendungen<br />

3.3 Erstattung von Übernachtungskosten<br />

3.4 Gewährung von Übernachtungsgeld<br />

4. Sonstige Auslagenerstattungen, Kosten <strong>der</strong> Stornierung und Gewährung von<br />

Reisekostenvorschüssen<br />

4.1 Sonstige Auslagen<br />

4.2 Kosten für die Mitnahme von weiteren Dienstreisenden und von Gepäck<br />

4.3 Stornogebühren und –kosten<br />

4.4 Gewährung eines Reisekostenvorschusses<br />

5. Abrechnung und Erstattung<br />

5.1 Antragsformulare<br />

5.2 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Dienstreisen<br />

5.3 Höhe <strong>der</strong> Erstattung von Fahrtkosten bei Seminarteilnehmern<br />

5.4 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Vorstellungsreisen<br />

5.5 Wi<strong>der</strong>spruch gegen den Abrechnungsbescheid<br />

5.6 Ausschlussfrist<br />

5.7 Abrechnung und Erstattung<br />

6. Sonstiges<br />

6.1 Vorlage von Abrechungsbelegen<br />

6.2 Teilnahme an Bonusprogrammen<br />

6.3 Vollkasko-Versicherung bei privater PKW-Nutzung<br />

6.4 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen<br />

7. Inkrafttreten<br />

- 1 -


2.8<br />

<strong>1.</strong> Allgemeines<br />

<strong>1.</strong>1 Einleitung<br />

Zum 0<strong>1.</strong>09.2005 ist die Neufassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>reisekostengesetzes (BRKG) in Kraft getreten.<br />

Aus diesem Grund wurde auch die Reisekostenrichtlinie <strong>des</strong> SWB, die sich eng an das BRKG<br />

anlehnt, reformiert.<br />

Die Richtlinie ist die Grundlage für die Abrechnung <strong>der</strong> Reise- und Fahrtkosten im SWB. Evtl.<br />

Abweichungen von den Regelungen <strong>des</strong> BRKG, die <strong>der</strong> Hauptvorstand mit Rücksicht auf die<br />

Beson<strong>der</strong>heiten im SWB in seiner 4. Sitzung am 0<strong>1.</strong>09.2005 beschlossen hat, haben in <strong>der</strong> neuen<br />

Richtlinie ihren Nie<strong>der</strong>schlag gefunden.<br />

Ferner wurde das Formular „Antrag auf Reisekostenvergütung“ überarbeitet, vor allem vereinfacht.<br />

Für Dienstreisen ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 ist grundsätzlich nur noch dieses Formular zu verwenden.<br />

Die entsprechenden Antragsformulare liegen im Internet zum Abruf für Vertrauensleute als<br />

PDF-Datei zum Download bereit. Sie können aber auch per E-Mail bzw. per Post bei <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsstelle angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Maus von <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung, Telefon 01888 – 644 2870,<br />

gerne zur Verfügung.<br />

<strong>1.</strong>2 Rechtliche Grundlagen<br />

Für die Abrechnung und Erstattung <strong>der</strong> Fahrt- und Reisekostenauslagen sowie die Erstattung <strong>des</strong><br />

Inlands- und Auslandstagegel<strong>des</strong> legt das SWB dieser Reisekostenrichtlinie folgende Gesetzesund<br />

<strong>Verwaltung</strong>svorschriften zu Grunde:<br />

- Bun<strong>des</strong>reisekostengesetz (BRKG) vom 26.05.2005<br />

- Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift zum Bun<strong>des</strong>reisekostengesetz (BRKGVwV) vom<br />

0<strong>1.</strong>06.2005<br />

- Auslandsreisekostenverordnung (ARV) vom 14.03.1997<br />

- Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift über die Neufestsetzung <strong>der</strong> Auslandstage- und<br />

Auslandsübernachtungsgel<strong>der</strong> (ARVVwV) vom 29.10.2004<br />

- Einkommenssteuergesetz (EStG) in <strong>der</strong> jeweils neuesten Fassung<br />

Ferner wird für die Ermittlung <strong>der</strong> Entfernungskilometer und zur Berechnung <strong>der</strong> Fahrtkostenerstattung<br />

<strong>der</strong> Falk-Routenplaner (www.falk.de) zu Grunde gelegt.<br />

2. Erstattung von Fahrtkosten<br />

2.1 Erstattung von Fahrtkosten bei privater PKW-Nutzung<br />

Für die Berechnung <strong>der</strong> Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung<br />

maßgeblich (schnellste Route von A nach B). Längere Strecken werden berücksichtigt, wenn<br />

diese insbeson<strong>der</strong>e auf Grund <strong>der</strong> Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) o<strong>der</strong> aus Gründen <strong>der</strong> Zeitersparnis<br />

benutzt wurden. Wegstreckenentschädigung wird auch für dienstliche Fahrten am Ge<br />

schäftsort, einschließlich <strong>der</strong> Fahrten zu und von <strong>der</strong> Unterkunft, gewährt. Bei einer einfachen<br />

Fahrtstrecke von bis zu 50 Km genügt die Erklärung <strong>des</strong> Dienstreisenden, dass die wirtschaftlichste<br />

Route gewählt wurde.<br />

Benutzen Dienstreisende für Fahrten zum und vom Bahnhof/Flughafen ein privates Kraftfahr-<br />

- 2 -


2.8<br />

zeug, wird ebenfalls Wegstreckenentschädigung gewährt. Diese Wegstreckenentschädigung<br />

wird auch für die sog. Leerfahrt gewährt.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Wegstreckenentschädigung beträgt 20 Cent je Kilometer, <strong>der</strong> Höchstbetrag für die<br />

gesamte Dienstreise ist gemäß HVo-Beschluss vom 0<strong>1.</strong>09.2005 auf 250 € begrenzt.<br />

Als dienstlicher Grund gilt auch, wenn durch die Benutzung eines Kraftfahrzeugs o<strong>der</strong> eines an<strong>der</strong>en<br />

motorbetriebenen Fahrzeugs zwingende Familienpflichten (notwendige Betreuung von<br />

mit dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> pflegebedürftigen<br />

nahen Angehörigen) besser wahrgenommen werden können und eine Alternative zur<br />

Betreuung durch die/den Dienstreisende/n nicht besteht.<br />

2.2 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

Bei <strong>der</strong> Reisevorbereitung ist auf jeden Fall zu prüfen, ob beson<strong>der</strong>e Ermäßigungen, z. B. solche<br />

durch frühzeitige Buchung und sonstige Festlegungen wie Zugbindung, in Anspruch genommen<br />

werden können. Sind sog. Plan- & Sparangebote nicht mehr für die 2. Klasse verfügbar<br />

und ist <strong>der</strong>/die Dienstreisende auch nicht im Besitz einer dienstlichen bzw. privaten BahnCard,<br />

so ist es dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden selbst überlassen, ob er/sie bei Verfügbarkeit von Plan- &<br />

Sparangeboten 50 für die <strong>1.</strong> Klasse diese in Anspruch nimmt bzw. in <strong>der</strong> 2. Klasse zum Normalpreis<br />

fährt. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht bei Plan- & Sparangeboten 25 <strong>der</strong> <strong>1.</strong><br />

Klasse.<br />

Zu den Fahrtkosten gehören ferner auch die Auslagen für<br />

- Zu- und Abgang am Wohn-, Dienst- o<strong>der</strong> Geschäftsort,<br />

- dienstliche Fahrten am Geschäftsort einschl. Fahrten zu und von <strong>der</strong> Unterkunft,<br />

- Aufpreise und Zuschläge für Züge (IC,EC, ICE, ICE-Sprinter),<br />

- Sitzplatz- und Reservierungsentgelte,<br />

- Bettkarten o<strong>der</strong> Liegeplatzzuschläge,<br />

- Beför<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> notwendigen dienstlichen und persönlichen Gepäcks, sofern mehr als<br />

15 kg Handgepäck.<br />

2.3 Erwerb und Erstattung einer BahnCard<br />

Die Kosten einer Bahn Card (nur 2. Klasse) werden erstattet, wenn die Nutzung gegenüber an<br />

<strong>der</strong>en Fahrpreisermäßigungen wirtschaftlicher ist und die Kostenübernahme daher aus dienstli<br />

chen Gründen vertretbar ist. Die Kosten einer nicht aus dienstlichen Gründen erworbenen Bahn<br />

Card können auf Antrag (siehe hierzu Formular 2.8.4) erstattet werden, wenn sie sich vollstän<br />

dig amortisiert haben; eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.<br />

2.4 Erstattung von Flugkosten<br />

Flugkosten werden erstattet, wenn <strong>der</strong> Flug aus dienstlichen Gründen (z. B. terminbedingt,<br />

dienstlich bereitgestellte Flugkontingente) o<strong>der</strong> aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. bei Flugzeugbenutzung<br />

entstehen geringere Reisekosten als bei Bahnfahrten o<strong>der</strong> ein Arbeitszeitgewinn<br />

von insgesamt einem ganzen Arbeitstag entsteht) geboten ist. Ferner können in Ausnahmefällen<br />

Flugkosten erstattet werden, wenn sich aufgrund <strong>der</strong> Flugzeugbenutzung die Dauer <strong>der</strong> Dienstreise<br />

erheblich reduziert und dadurch zwingende Familienpflichten (notwendige Betreuung von<br />

mit dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kin<strong>der</strong>n und pflegebedürftigen<br />

nahen Angehörigen) besser wahrgenommen werden können und eine Alternative zur<br />

Betreuung durch die/den Dienstreisende/n nicht besteht.<br />

Fahrtkosten bzw. Kosten für den Zu- und Abgang zum Flughafen werden erstattet nach Nr. 2.<strong>1.</strong><br />

bzw. 2.2. dieser Richtlinie.<br />

- 3 -


2.8<br />

2.5 Erstattung von Mietwagenkosten<br />

Wenn zur Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts keine regelmäßig verkehrende Beför<strong>der</strong>ungsmittel<br />

benutzt werden können und <strong>des</strong>halb ein Kraftfahrzeug benutzt werden muss und ein Dienstkraftfahrzeug<br />

nicht zur Verfügung steht, liegen triftige Gründe für die Anmietung eines Mietwagens<br />

vor.<br />

Grundsätzlich können nur die Kosten (inkl. <strong>der</strong> für Kraftstoffe) für die Anmietung eines Kraftfahrzeuges<br />

<strong>der</strong> unteren Mittelklasse (z.B. Golfklasse) erstattet werden, ferner auch Fahrtkosten<br />

für den Zu- und Abgang zur Mietwagenstation wie unter Nr. 2.<strong>1.</strong> bzw. 2.2. dieser Richtlinie erläutert.<br />

2.6 Erstattung von Taxikosten<br />

Triftige Gründe für eine Taxibenutzung liegen insbeson<strong>der</strong>e vor, wenn<br />

- im Einzelfall dringende dienstliche Gründe vorliegen,<br />

- zwingende persönliche Gründe vorliegen (z. B. Gesundheitszustand),<br />

- regelmäßig verkehrende Beför<strong>der</strong>ungsmittel nicht o<strong>der</strong> nicht zeitgerecht verkehren<br />

o<strong>der</strong><br />

- wenn Fahrten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr die Taxibenutzung für Zu- und Abgang o-<br />

<strong>der</strong> für Fahrten am Geschäftsort notwendig machen.<br />

Ortsunkundigkeit o<strong>der</strong> widrige Witterungsverhältnisse sind keine triftigen Gründe.<br />

3. Tage- und Übernachtungsgel<strong>der</strong>, Verpflegungsaufwendungen<br />

3.1 Berechnung <strong>des</strong> Tagegel<strong>des</strong><br />

Wird <strong>der</strong>/die Dienstreisende vorübergehend von seiner/ihrer Wohnung und dem Mittelpunkt<br />

seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalen<strong>der</strong>tag,<br />

an dem <strong>der</strong>/die Dienstreisende wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner/ihrer<br />

Wohnung und seinem/ihrem Tätigkeitsmittelpunkt<br />

a) 24 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 24 €<br />

b) weniger als 24 Stunden, aber min<strong>des</strong>tens 14 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag<br />

von 12 €<br />

c) weniger als 14 Stunden, aber min<strong>des</strong>tens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag<br />

von 6 €<br />

zu erstatten (siehe hierzu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG).<br />

Eine Tätigkeit, die nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr <strong>des</strong> nachfolgenden Kalen<strong>der</strong>tags beendet<br />

wird, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, ist mit <strong>der</strong> gesamten Abwesenheitsdauer dem<br />

Kalen<strong>der</strong>tag <strong>der</strong> überwiegenden Abwesenheit zuzurechnen.<br />

Liegt <strong>der</strong> Dienstort im Ausland und kehrt <strong>der</strong>/die Dienstreisende nicht am selben Kalen<strong>der</strong>tag<br />

ins Bun<strong>des</strong>gebiet zurück, berechnet sich das Tagegeld nach den gültigen Auslandstage- und<br />

Auslandsübernachtungsgel<strong>der</strong>n (z.Zt. GMBl 2002 S. 740).<br />

- 4 -


2.8<br />

3.2 Berechnung <strong>der</strong> Verpflegungsaufwendungen<br />

Ein Einbehalt für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Verpflegung erfolgt, wenn es sich im<br />

Einzelnen um vollwertige Mahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nach inländischen Maßstäben<br />

handelt. Wird <strong>des</strong> Amts wegen unentgeltliche Verpflegung gewährt o<strong>der</strong> sind die Kosten für<br />

Verpflegung bereits in den erstattungsfähigen Fahrt-, Übernachtungs- o<strong>der</strong> Nebenkosten enthalten,<br />

werden vom zustehenden Tagegeld für<br />

- das Frühstück 20 %,<br />

- das Mittagessen 40 %,<br />

- das Aben<strong>des</strong>sen 40 %<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Tagegel<strong>des</strong> für einen vollen Kalen<strong>der</strong>tag einbehalten. Das Tagegeld bemisst sich<br />

hierbei ebenfalls nach dem jeweiligen Dienstort im In- bzw. Ausland.<br />

Infolge dieser Neufassung wird die Verpflegungspauschale zwangsläufig bei eintägigen Dienstreisen<br />

höher ausfallen als die Tagegeldpauschale. Es wird aber <strong>des</strong>halb zu keiner negativen<br />

Weiterberechnung <strong>der</strong> Pauschalen kommen. Bei Vollverpflegung wird sich das Tagegeld daher<br />

vollständig amortisieren.<br />

Ferner werden alle unentgeltlich zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während <strong>der</strong> Dienstreise<br />

bzw. <strong>des</strong> Aufenthalts am Dienstort bei <strong>der</strong> Berechnung zu Grunde gelegt, auch wenn <strong>der</strong>/die<br />

Dienstreisende nicht an <strong>der</strong> Verpflegung teilgenommen hat.<br />

3.3 Erstattung von Übernachtungskosten<br />

Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden eine unentgeltliche Unterkunft<br />

durch das SWB bzw. eine an<strong>der</strong>e <strong>Organisation</strong>/Einrichtung gewährt. Sollte dies nicht <strong>der</strong> Fall<br />

sein, so ist vor Dienstreiseantritt auf jeden Fall die Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB in Wiesbaden<br />

darüber zu informieren, damit eine zufrieden stellende Lösung gefunden wird. Die max. Erstattungshöhe<br />

für eine Übernachtung ist auf 60 € begrenzt.<br />

3.4 Gewährung von Übernachtungsgeld<br />

Ein Übernachtungsgeld in Höhe von pauschal 20 € je Übernachtung (im Inland, Auslandspauschalen<br />

lt. ARVVwV) wird dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden für eine o<strong>der</strong> mehrere notwendige Übernachtungen<br />

gewährt.<br />

Die Gewährung ist ausgeschlossen, wenn eine amtlich unentgeltliche Unterkunft vom SWB o<strong>der</strong><br />

von einer sonstigen Einrichtung zur Verfügung gestellt wurde bzw. hätte zur Verfügung gestellt<br />

werden können, sie aber von dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden nicht in Anspruch genommen wurde.<br />

4. Sonstige Auslagenerstattungen, Kosten <strong>der</strong> Stornierung und Gewährung<br />

von Reisekostenvorschüssen<br />

4.1 Sonstige Auslagen<br />

Nebenkosten sind Auslagen, die ursächlich und unmittelbar mit <strong>der</strong> Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts<br />

zusammenhängen und notwendig sind, um das Dienstgeschäft überhaupt o<strong>der</strong> unter zumutbaren<br />

Bedingungen ausführen zu können. Als erstattungsfähige Nebenkosten kommen u. a.<br />

in Betracht:<br />

- 5 -


2.8<br />

- Kosten <strong>der</strong> Gepäckversendung (ab 15 kg Handgepäck), -aufbewahrung und -<br />

versicherung,<br />

- Eintrittsgeld für dienstlich notwendige Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen,<br />

Messen, Tagungen, Versammlungen),<br />

- dienstlich veranlasste Telekommunikationskosten,<br />

- Kosten bei Kreditkarteneinsatz im Ausland für erstattungsfähige Reisekosten unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> Kreditkartenumrechnungskurses,<br />

- Garagenmiete, Parkgebühren, Kosten für Fähren und Mauten bei Benutzung von<br />

Dienst- o<strong>der</strong> Mietfahrzeugen,<br />

- Parkgebühren in sonstigen Fällen bis zu 5 € täglich,<br />

- Kosten für eine nicht im öffentlichen Dienst stehende Begleitperson einer/eines<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>ten werden entsprechend den Vorschriften <strong>des</strong> BRKG erstattet, wenn<br />

<strong>der</strong>/die schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte das Dienstgeschäft nur mit frem<strong>der</strong> Hilfe ausführen<br />

kann.<br />

Nicht erstattet werden u. a.:<br />

- Reiseausstattung (z.B. Koffer, Taschen),<br />

- Tageszeitungen, Trinkgel<strong>der</strong>, Geschenke,<br />

- Unterkunftsverzeichnisse, Stadtpläne, Landkarten,<br />

- Reiseversicherungen (z. B. Reiseunfallversicherung, Flugunfallversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung,<br />

Reisehaftpflichtversicherung und Auslandskrankenversicherung),<br />

- Ersatzbeschaffungen aller Art,<br />

- Reparatur o<strong>der</strong> Reinigung mitgeführter Kleidungs- und Reiseausstattungsstücke,<br />

- Auslagen für Kreditkarten (Jahresgebühr),<br />

- Arzt- und Arzneimittelkosten,<br />

- Trinkgel<strong>der</strong>.<br />

Betreuungs- und Pflegekosten, die während einer Dienstreise für Familienangehörige anfallen,<br />

sind keine zur Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts notwendigen Ausgaben und können daher ebenfalls<br />

nicht erstattet werden.<br />

4.2 Kosten für die Mitnahme von weiteren Dienstreisenden und von Gepäck<br />

Mit <strong>der</strong> Gewährung von Wegstreckenentschädigung nach Nr. 2.1 sind auch die Kosten für die<br />

Mitnahme weiterer Dienstreisen<strong>der</strong> sowie die Mitnahme von dienstlichem und persönlichem<br />

Gepäck abgegolten.<br />

4.3 Stornogebühren und - kosten<br />

Wird eine Dienstreise aus dienstlichen o<strong>der</strong> zwingenden privaten Gründen, die <strong>der</strong>/die Dienstrei<br />

sende nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, hat er/sie unverzüglich nach Kenntnis <strong>der</strong> Hinde<br />

rungsgründe alle Möglichkeiten zu ergreifen, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu<br />

halten.Bereits eingegangene Verpflichtungen sind so weit wie möglich rückgängig zu machen.<br />

Zu den erstattungsfähigen Auslagen gehören u. a.<br />

- Kosten für die Stornierung von Flug- und Fahrscheinen,<br />

- 6 -


- Kosten für die Stornierung einer Unterkunftsreservierung.<br />

2.8<br />

4.4 Gewährung eines Reisekostenvorschusses<br />

Dienstreisende können schriftlich (siehe Formular 2.8.2) einen Abschlag in Höhe von 80% auf<br />

die zu erwartende Reisekostenvergütung beantragen, sofern diese voraussichtlich 150 € übersteigt.<br />

Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong>/die Dienstreisende eine im Rahmen einer dienstlichen Vereinbarung<br />

erworbene persönliche Kreditkarte besitzt und die voraussichtlichen Auslagen durch den<br />

Kreditrahmen gedeckt sind.<br />

5. Abrechnung und Erstattung<br />

5.1 Antragsformulare<br />

Für die Beantragung und Abrechnung <strong>der</strong> Reisekosten sind nur folgende Antragsformulare zulässig:<br />

- Antrag auf Reisekostenvergütung (Formular 2.8.1),<br />

- Antrag auf Reisekostenvorschuss (Formular 2.8.2),<br />

- Antrag auf Kfz-Vollkaskoversicherung (Formular 2.8.3),<br />

- Antrag auf Erstattung einer BahnCard (Formular 2.8.4).<br />

5.2 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Dienstreisen<br />

Das SWB erstattet auf Antrag und unter Zugrundelegung dieser Richtlinie die Reisekosten an<br />

den/die Antragsteller/in zu 100%.<br />

5.3 Höhe <strong>der</strong> Erstattung von Fahrtkosten bei Seminarteilnahme<br />

Teilnehmer/innen, die an einem <strong>der</strong> nachfolgend aufgeführten Seminare teilgenommen haben,<br />

erhalten einen Zuschuss von 50% <strong>der</strong> nachgewiesenen Fahrtkosten:<br />

- Seminar für Schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte,<br />

- Seminar für Familien und Alleinerziehende mit Kin<strong>der</strong>n,<br />

- Seminar für Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong>.<br />

Weitergehende Ansprüche, auch für Zusatzübernachtungen wegen vorzeitiger Anreise o<strong>der</strong> späterer<br />

Abreise sowie für die Erstattung anteiliger Seminargebühren wegen vorzeitiger Abreise,<br />

sind ausgeschlossen. Siehe auch Punkt 5.6.<br />

5.4 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Vorstellungsreisen<br />

Bewerber/innen, die zur Vorstellung aufgefor<strong>der</strong>t worden sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe<br />

von 50% <strong>der</strong> nachgewiesenen Fahrtkosten.<br />

5.5 Einspruch / Wi<strong>der</strong>spruch gegen <strong>der</strong> Abrechnungsbescheid<br />

Der/die Dienstreisende kann gegen den Abrechnungsbescheid Wi<strong>der</strong>spruch einlegen. Dieser<br />

muss innerhalb von 14 Tagen ab Abrechnungsdatum (es gilt das Datum <strong>des</strong> Bescheids) schriftlich<br />

begründet und unter Angabe <strong>der</strong> Nummer <strong>des</strong> Abrechnungsbescheids (siehe unter „Ge-<br />

- 7 -


2.8<br />

schäftszeichen“) bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB eingelegt werden. Nach dieser Frist gilt<br />

<strong>der</strong> Bescheid als bestandskräftig.<br />

5.6 Ausschlussfrist<br />

Der Antrag auf Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei<br />

<strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB in Wiesbaden einzureichen. Bei Seminaren gemäß Nr. 5.3<br />

beträgt die Ausschlussfrist einen Monat.<br />

Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Tage nach Beendigung <strong>der</strong> Dienstreise bzw. mit dem Tag<br />

nach Seminarende. Eine Fristverlängerung kann nur im schriftlich begründeten Einzelfall gewährt<br />

werden.<br />

Ein gewährter Abschlag ist zurückzuzahlen, wenn ein Antrag auf Reisekostenvergütung nicht<br />

innerhalb <strong>der</strong> Ausschlussfrist gestellt worden ist.<br />

5.7 Abrechnung und Erstattung<br />

In <strong>der</strong> Regel wird <strong>der</strong> Abrechnungsbescheid dem/<strong>der</strong> Antragsteller /in per E-Mail zugesandt.<br />

Der Postweg wird nur gewählt, wenn <strong>der</strong>/die Antragsteller/in nicht über eine E-Mailadresse verfügt<br />

o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong>/die Dienstreisende dies ausdrücklich wünscht.<br />

6. Sonstiges<br />

6.1 Vorlage von Abrechnungsbelegen<br />

Belege als Nachweis für dienstreisebedingte Ausgaben, <strong>der</strong>en Erstattung <strong>der</strong>/die Dienstreisende<br />

beantragt, sind im Original von dieser / diesem für die Dauer von 24 Monaten aufzubewahren<br />

und auf Bitten <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle vorzulegen. Fehlende o<strong>der</strong> verloren gegangene Kostenbelege<br />

sind von einer Erstattung durch das SWB ausgenommen.<br />

Die Belege und Quittungen sind dem Antragsformular geheftet und nicht aufgeklebt beizufügen.<br />

6.2 Teilnahme an Bonusprogrammen<br />

Vergünstigungen aus Bonusprogrammen (z.B. Miles & More, Bahn.Bonus) sowie sonstige Rabatte<br />

und Boni, die aus einer Dienstreise entstanden sind und die auf dienstlicher Inanspruchnahme<br />

regelmäßig verkehren<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsmittel beruhen, sind ausschließlich für dienstliche<br />

Zwecke zu verwenden bzw. für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen auch<br />

dann nicht privat genutzt werden, wenn sie zu verfallen drohen.<br />

6.3 Vollkasko-Versicherung bei privater PKW-Nutzung<br />

Dienstreisende sind vor Antritt <strong>der</strong> Dienstreise darauf hinzuweisen, dass bei Benutzung eines<br />

privaten Kraftfahrzeugs o<strong>der</strong> eines an<strong>der</strong>en motorbetriebenen Fahrzeugs ein Sachschadensersatz<br />

nur durch eine vorher schriftlich beantragte Vollkaskoversicherung gewährleistet ist.<br />

Dieser Antrag (siehe hierzu Formular 2.8.3) muss spätestens drei Werktage vor Dienstreisebeginn<br />

schriftlich bei <strong>der</strong> SWB-Hauptgeschäftsstelle vorliegen. Über diesen Stichtag hinaus kann<br />

ein Sachschadensersatz nicht sichergestellt werden.<br />

- 8 -


2.8<br />

6.4 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen<br />

Eine Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen liegt vor,<br />

- wenn eine Urlaubs- o<strong>der</strong> sonstige private Reise mit einer genehmigten o<strong>der</strong> angeordneten<br />

Dienstreise zeitlich verbunden wird, also die Reisedauer aus privaten Gründen<br />

verlängert wird sowie<br />

- bei einer Dienstreise, die einer angetretenen Urlaubsreise unmittelbar vorangeht, diese<br />

unterbricht, vorzeitig beendet o<strong>der</strong> die sich unmittelbar an sie anschließt, ohne dass<br />

<strong>der</strong>/die Dienstreisende vor Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts in seine/ihre Wohnung o-<br />

<strong>der</strong> Dienststätte zurückgekehrt ist.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> zeitlichen Lage <strong>des</strong> Dienstgeschäftes (vor<br />

o<strong>der</strong> während einer privaten Reise o<strong>der</strong> im Anschluss an eine private Reise) bemisst sich die<br />

Reisekostenvergütung so, als wäre <strong>der</strong>/die Dienstreisende unmittelbar vor dem Dienstgeschäft<br />

an den Geschäftsort gefahren und unmittelbar danach wie<strong>der</strong> in die Wohnung o<strong>der</strong> Dienststätte<br />

zurückgekehrt.<br />

Beträgt <strong>der</strong> private Anteil an <strong>der</strong> Reise mehr als fünf Arbeitstage, werden im Rahmen <strong>der</strong> Reisekostenvergütung<br />

nur die zusätzlich für die Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäftes entstehenden Kosten<br />

berücksichtigt. Kosten <strong>der</strong> An- und Abreise sind somit von dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden zu tragen.<br />

7. Inkrafttreten<br />

Diese Reisekostenrichtlinie tritt am 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 in Kraft. Sie ersetzt die Richtlinie vom<br />

0<strong>1.</strong>07.2003.<br />

Wiesbaden, den 15. Dezember 2005<br />

Dr. Rainer Frank<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstands<br />

- 9 -


<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

- Hauptgeschäftsstelle -<br />

2.8.1<br />

65180 Wiesbaden<br />

Antrag auf Reisekostenvergütung Bitte ausfüllen o<strong>der</strong> ⌧ ankreuzen und unbedingt unterschreiben, Belege nicht vergessen!<br />

<strong>1.</strong> Angaben zur Person<br />

Name, Vorname<br />

Bezirk und Ortsstelle<br />

E-Mail-Adresse Telefon-Nr. dienstlich Telefax-Nr. dienstlich<br />

Wohnungsanschrift (bitte vollständige Adresse angeben)<br />

Telefon-Nr. privat<br />

Konto-Nummer BLZ Kreditinstitut<br />

2.<br />

Allgemeine Angaben<br />

Grund <strong>der</strong> Dienstreise<br />

Unentgeltliche Verpflegung/Unterkunft wurde durch das <strong>Sozialwerk</strong> bzw. eine sonstige Einrichtung zur Verfügung gestellt<br />

Unterkunft am/vom bis Frühstück am/vom bis<br />

Mittagessen am/vom bis Aben<strong>des</strong>sen am/vom bis<br />

Bereits erhalten<br />

habe ich eine(n)<br />

Fahrkarte, Flugschein,<br />

Hotelgutschein<br />

Ich bin im Besitz einer dienstlichen bzw. privaten BahnCard<br />

sonstige Reisedokumente<br />

Zuwendung<br />

von dritter Seite<br />

Abschlag/<br />

Vorschuss<br />

Vergünstigung durch Teilnahme<br />

an Bonusprogrammen<br />

Gültigkeitsdatum<br />

3.<br />

Nein Ja <strong>1.</strong> Klasse 2. Klasse BahnCard 25 BahnCard 50 BahnCard 100<br />

Reiseerläuterungen<br />

Anreise Datum Uhrzeit<br />

Fahrkosten<br />

(§ 4 BRKG)<br />

Wegstrecken<br />

(§ 5 BRKG)<br />

Nebenkosten<br />

(§ 10 BRKG)<br />

€ km €<br />

Erläuterungen<br />

von <strong>der</strong><br />

Wohnung<br />

zum Bahnhof<br />

Dienststelle<br />

zum Flughafen<br />

Ankunft am Dienstort Datum Uhrzeit<br />

Rückreise Datum Uhrzeit<br />

zur<br />

Wohnung<br />

Dienststelle<br />

über den Bahnhof<br />

zum Flughafen<br />

Datum<br />

Uhrzeit<br />

Ende <strong>der</strong> Dienstreise<br />

insgesamt:<br />

4. Sonstiges (Raum für etwaige Anmerkungen bzgl. <strong>der</strong> Dienstreise, ggf. ein weiteres Blatt verwenden)<br />

5.<br />

Versicherung<br />

Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Die geltend gemachten Aufwendungen sind mir tatsächlich entstanden. Die entsprechenden<br />

Belege liegen dieser Abrechnung im Original bei. Ich bin mir bewusst, dass Abrechnung und Vergütung gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 2.8 <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Fassung<br />

vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 erfolgen.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Antragsteller/in


2.8.2<br />

Antrag auf Reisekostenvorschuss<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />

- Hauptgeschäftsstelle -<br />

65180 Wiesbaden<br />

Angaben zur Person und zu Art und Umfang <strong>der</strong> Dienstreise<br />

Name und Vorname:<br />

Wohnungsanschrift:<br />

Bezirk und Ortsstelle:<br />

Grund <strong>der</strong> Dienstreise:<br />

Zeitraum und Dienstort:<br />

Angaben zur Bankverbindung und Höhe <strong>des</strong> Vorschusses<br />

Höhe <strong>des</strong> Vorschusses: €<br />

Bankverbindung: Konto-Nr. BLZ<br />

Name <strong>des</strong> Instituts:<br />

Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, den Reisekosten-Vorschuss nur für Zwecke <strong>der</strong> o. g. Dienstreise<br />

zu verwenden. Wird die Dienstreise aus dienstlichen o<strong>der</strong> privaten Gründen nicht angetreten, so<br />

ist <strong>der</strong> Vorschuss umgehend auf das folgende Konto <strong>des</strong> SWB zurück zu überweisen:<br />

Bank für Sozialwirtschaft Mainz - Konto-Nr. 70 250 00 - BLZ 550 250 00<br />

Ort, Datum und Unterschrift Antragsteller/in<br />

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />

Sachlich richtig: ___________ Zur Zahlung angewiesen: _____________________<br />

Der Vorschuss wurde antragsgemäß genehmigt und am _____________auf das<br />

oben angegebene Konto überwiesen.


2.8.3<br />

Antrag auf Kfz-Vollkaskoversicherungsschutz<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />

- Hauptgeschäftsstelle -<br />

65180 Wiesbaden<br />

Angaben zur Person und zu Art und Umfang <strong>der</strong> Dienstreise<br />

Name und Vorname:<br />

Wohnungsanschrift:<br />

Bezirk und Ortsstelle:<br />

Grund <strong>der</strong> Dienstreise:<br />

Zeitraum und Dienstort:<br />

Angaben zum Kraftfahrzeug<br />

Kfz-Hersteller und Typ:<br />

Amtl. Kfz-Kennzeichen:<br />

Erstzulassung:<br />

Fahrzeughalter/in:<br />

Grund <strong>der</strong> Dienstreise:<br />

Der Kfz-Versicherungsvertrag 73.384.735/6/1/337 zwischen dem SWB und <strong>der</strong> Versicherungsgruppe<br />

Signal - Iduna Frankfurt gewährt dem/<strong>der</strong> o. g. Antragsteller/in Vollkaskoversicherungsschutz für die<br />

Dauer <strong>der</strong> Dienstreise. Ein Selbstbehalt für entstandene Schäden ist vertraglich ausgeschlossen. Die<br />

Versicherungsdauer beginnt mit dem Tag <strong>der</strong> Anreise um 0:00 Uhr und endet am Tag <strong>der</strong> Rückreise<br />

um 24:00 Uhr. Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden o<strong>der</strong> vor <strong>der</strong> Dienstreise bereits<br />

dem/<strong>der</strong> Antragsteller/in bekannt waren, sind hiervon ausgenommen.<br />

Bei Eintritt eines Schadensfalles ist die Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB unverzüglich in Kenntnis zu<br />

setzen. Die genauen Versicherungsbedingungen können auf Antrag übersandt werden.<br />

Hinweis: Der Antrag muss spätestens drei Werktage vor Antritt <strong>der</strong> Dienstreise <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> SWB vorliegen. Bei späterer Vorlage kann kein vollständiger Versicherungsschutz mehr<br />

gewährleistet werden.<br />

Ort, Datum und Unterschrift <strong>des</strong> Antragstellers


2.8.4<br />

Antrag auf Erstattung einer BahnCard<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />

- Hauptgeschäftsstelle -<br />

65180 Wiesbaden<br />

Angaben zur Person<br />

Name und Vorname:<br />

Wohnungsanschrift:<br />

Bezirk und Ortsstelle:<br />

Angaben zur BahnCard<br />

<strong>1.</strong> Klasse 2. Klasse BC 25 BC 50 BC 100<br />

Privat erworben durch die Dienststelle erworben Gültigkeitsdatum:<br />

Kaufpreis: €<br />

Hiermit beantrage ich die Erstattung <strong>der</strong> Kosten meiner o. g. BahnCard. Ich versichere pflichtgemäß,<br />

dass ich <strong>beim</strong> BVA keine Erstattung beantragt habe und dies auch nicht beabsichtige.<br />

Bei folgenden Dienstreisen, die ich im Auftrag <strong>des</strong> SWB durchgeführt habe, bin ich mit <strong>der</strong> Deutschen<br />

Bahn gereist. Folgende Bahnkosten wurden mir dabei durch das SWB erstattet:<br />

Abrechnungs-Nr. Datum Reiseziel DB-Kosten Ersparnis<br />

RKA € €<br />

RKA € €<br />

RKA € €<br />

RKA € €<br />

RKA € €<br />

Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Die geltend gemachten<br />

Aufwendungen sind mir tatsächlich entstanden. Fotokopien <strong>der</strong> BahnCard (Vor<strong>der</strong>- und Rückseite)<br />

sowie <strong>des</strong> Abrechnungsbelegs liegen diesem Antrag bei. Ich bin mir bewusst, das Abrechnung und<br />

Vergütung gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 2.8 <strong>des</strong> SWB vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 erfolgen.<br />

Ort und Datum, Unterschrift Antragsteller/in


2.9<br />

Stand 08. Mai 2002<br />

Richtlinie für die Betreuung von Mitglie<strong>der</strong>n, die aus dem Betreuungsbereich<br />

<strong>des</strong> SWB ausgeschieden sind<br />

Nach § 6a <strong>der</strong> Satzung <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Fassung vom 6. September 2000 erlischt die Mitgliedschaft<br />

nicht, wenn das Mitglied <strong>beim</strong> Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich (§ 3 <strong>der</strong> Satzung) schriftlich<br />

erklärt, dass es Mitglied bleiben möchte.<br />

Für die Betreuung dieser Mitglie<strong>der</strong> hat <strong>der</strong> Hauptvorstand folgende Richtlinien erlassen:<br />

<strong>1.</strong> Mitglie<strong>der</strong>, die aus dem Betreuungsbereich <strong>des</strong> SWB ausscheiden, sind vom Bezirksvorstand bzw.<br />

von <strong>der</strong> Vertrauensperson auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Beibehaltung <strong>der</strong> Mitgliedschaft aufmerksam<br />

zu machen.<br />

2. Ist das aus dem Betreuungsbereich ausscheidende Mitglied an <strong>der</strong> Beibehaltung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

im SWB interessiert, leitet ihm <strong>der</strong> Bezirksvorstand bzw. die Vertrauensperson das für die Abgabe<br />

dieser Erklärung vom Hauptvorstand vorgesehene Formular (s. Anlage) zu. Sofern <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag<br />

nach dem Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich nicht mehr von <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>besoldungsstelle<br />

einbehalten werden kann, ist neben <strong>der</strong> Erklärung über die Weiterführung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

wegen <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>des</strong> Beitragsinkassos eine Einverständniserklärung zur Teilnahme<br />

am Banklastschriftverfahren abzugeben (s. Anlage). An<strong>der</strong>e Zahlungsweisen sind nur in<br />

Ausnahmefällen (z. B. Verlegung <strong>des</strong> Wohnsitzes in das Ausland, verbunden mit ausländischer<br />

Bankverbindung) möglich.<br />

3. Verbleibt das aus dem Betreuungsbereich <strong>des</strong> SWB ausscheidende Mitglied weiter in <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />

(z. B. Bun<strong>des</strong>wehr, Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung, Bun<strong>des</strong>verkehrsverwaltung, Auswärtiger<br />

Dienst), ist <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Hauptversammlung festgesetzte Regelbeitrag z. Z. 2,- Euro monatlich zu<br />

zahlen. Verlässt das Mitglied jedoch die Bun<strong>des</strong>verwaltung und wechselt in an<strong>der</strong>e Bereiche <strong>des</strong><br />

öffentlichen Dienstes o<strong>der</strong> in den Bereich <strong>der</strong> freien Wirtschaft über, dann beträgt <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag<br />

z. Z. monatlich 2,75 Euro.<br />

4. Das Original <strong>der</strong> Erklärung über die Weiterführung <strong>der</strong> Mitgliedschaft ist an die Hauptgeschäftsstelle<br />

zu übersenden. Eine Kopie nimmt <strong>der</strong> Bezirksvorstand bzw. die Ortsstelle zu den Mitgliedsunterlagen.<br />

5. Die Hauptgeschäftsstelle übernimmt das Beitragsinkasso; ermächtigt durch die Einverständniserklärung<br />

<strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong> leitet sie das Banklastschriftverfahren ein.


2.9<br />

6. Die Betreuung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong> Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB wird von den Bezirken<br />

bzw. Ortsstellen wahrgenommen, denen sie bis zu ihrem Ausscheiden angehört haben. Diese Mitglie<strong>der</strong><br />

sind von den Bezirksvorständen bzw. Ortsstellen darüber zu informieren, dass sie organisatorische<br />

weiterhin zu ihrem bisherigen Bezirk bzw. Ortsstelle gehören und betreut werden.<br />

7. In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>statistik werden die Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong> Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB<br />

statistisch weiterhin von den nach Nr. 4 dieser Richtlinie zuständigen Bezirken bzw. Ortsstellen<br />

erfasst.<br />

8. Bei <strong>der</strong> Vergabe von Leistungen ist darauf zu achten, dass für die Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong><br />

Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>zuschuss nicht eingesetzt wird. Das gilt auch für die<br />

Fälle, in denen die Mitgliedschaft <strong>beim</strong> SWB beibehalten, zugleich aber die Mitgliedschaft bei<br />

dem für den Betreuungsbereich <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong> zuständigen <strong>Sozialwerk</strong> erworben wird.<br />

Schwenk<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>


3. Angebote für Familien<br />

3.<strong>1.</strong> Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete<br />

<strong>des</strong> SWB e. V. gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />

3.2. Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen<br />

und die ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong><br />

SWB e.V.<br />

3.3. Punktesystem<br />

3.4. Richtlinie für die För<strong>der</strong>ung von Familien mit Kin<strong>der</strong>n<br />

3.5. Deutscher Camping Club (DCC)


3.1<br />

Stand: 26. März 1998<br />

Auszug aus <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />

II. Familien- und Erwachsenenerholung<br />

<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldungen für Ferienaufenthalte sind an die Vertrauensperson o<strong>der</strong> die<br />

Hauptgeschäftsstelle zu richten. Anmeldungen für die Ferieneinrichtungen an<strong>der</strong>er Verbände <strong>der</strong><br />

Freien Wohlfahrtspflege sowie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Sozialwerk</strong>e <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung werden über die<br />

Vertrauensperson an die jeweilige Geschäftsstelle <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Träger geleitet.<br />

Für die Anmeldung ist <strong>der</strong> jeweils gültige Vordruck "Anmeldung eines Erholungsaufenthaltes"<br />

zu verwenden.<br />

Es gelten folgende Anmel<strong>des</strong>tichtage:<br />

Sommerferien:<br />

Weihnachtsferien:<br />

Osterferien<br />

15. Januar<br />

0<strong>1.</strong> September<br />

0<strong>1.</strong> November<br />

Gehen nach diesen Stichtagen für die vorgenannten Zeiträume Anmeldungen ein, werden diese<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> freien Plätze und <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>des</strong> Eingangs bearbeitet. Für die übrige<br />

Zeit gibt es keinen Anmel<strong>des</strong>tichtag.<br />

2. Vergabeverfahren<br />

Freie Plätze in den Ferieneinrichtungen <strong>des</strong> SWB werden durch die Hauptgeschäftsstelle<br />

vergeben.<br />

Gehen für die Zeit <strong>der</strong> Sommer-, Weihnachts- o<strong>der</strong> Osterferien mehr Anmeldungen ein als freie<br />

Plätze zur Verfügung stehen, vergibt die Hauptgeschäftsstelle die freien Plätze unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> vom Hauptvorstand beschlossenen Punktsystems. Anmeldungen von<br />

bedürftigen Personen i.S. <strong>der</strong> Abgabeordnung sollen stets den Vorrang vor nichtbedürftigen<br />

Personen haben. Um dieses sicher zu stellen, kann die Hauptgeschäftsstelle im Einzelfall von<br />

dem Punktsystem abweichen.


3.1<br />

3. Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen<br />

In einem unverschuldeten Notfall kann die Hauptgeschäftsstelle einen Zuschuss aus Mitteln für<br />

Notfallunterstützungen gewähren. Hierbei sind die Abschnitte VI dieser Richtlinie und <strong>der</strong><br />

Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung zu beachten. Der Zuschuss ist mit dem Übernachtungsgeld<br />

zu verrechnen.<br />

Ein Erlass <strong>des</strong> Übernachtungsgel<strong>des</strong> für mitreisende Kin<strong>der</strong> (siehe Abschnitt II. Nr. 5 <strong>der</strong><br />

Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung) ist mit <strong>der</strong> Anmeldung eines Ferienaufenthaltes auf<br />

dementsprechenden Vordruck zu beantragen. Über den Antrag entscheidet die<br />

Hauptgeschäftsstelle.


3.2<br />

SWB Wiesbaden den, 14.09.2006<br />

Geschäftsführung<br />

Punktsystem<br />

für die Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen<br />

für die Ferien- und Vertragshäuser <strong>des</strong> SWB<br />

Punkt(e)<br />

<strong>1.</strong> Mitglie<strong>der</strong>, die die Voraussetzungen <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit erfüllen. 50<br />

2. Für je<strong>des</strong> volle Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>der</strong> Mitgliedschaft im SWB o<strong>der</strong> für<br />

je<strong>des</strong> volle Kalen<strong>der</strong>jahr seit dem letzten Aufenthalt in einem<br />

Ferien- o<strong>der</strong> Vertragshaus während <strong>der</strong> Sommerferien je 1<br />

Neumitglie<strong>der</strong> erhalten für die Erstanmeldung 5 Punkte, bis diese<br />

auch nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Zugehörigkeit zum SWB 5 Punkte<br />

bekommen würden. 5<br />

Nach 5 Mitgliedsjahren, wenn im Vorjahr kein Aufenthalt<br />

stattgefunden hat, 3<br />

Dabei darf die Gesamtzahl höchstens 12 Punkte betragen, außer das<br />

Mitglied meldet sich erstmalig für einen Ferienaufenthalt <strong>beim</strong><br />

SWB an.<br />

3 Nicht schulpflichtige Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Enkelkin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>,<br />

seines Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners, wenn sie am Ferienaufenthalt<br />

teilnehmen je Kind<br />

4 Schulpflichtige Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Enkelkin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>, seines<br />

Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners, wenn sie am Ferienaufenthalt teilnehmen<br />

je Kind<br />

1<br />

3<br />

5. Schwerbehin<strong>der</strong>te Mitglie<strong>der</strong>, Ehepartner o<strong>der</strong> Lebensgefährte und<br />

Kin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglieds mit einer Behin<strong>der</strong>ung von min<strong>des</strong>tens 50 %,<br />

die am Ferienaufenthalt teilnehmen, je Person 2<br />

6. Schwere Erkrankung in den letzten 12 Monaten bzw. dringende<br />

Erholungsbedürftigkeit im Zusammenhang mit einer bestehenden<br />

Erkrankung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, je Person. 2<br />

7. Tod <strong>des</strong> Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners in den letzten 12 Monaten. 2<br />

Ist für ein Mitglied aufgrund einer beson<strong>der</strong>s begründbaren Notsituation ein Ferienaufenthalte<br />

dringend erfor<strong>der</strong>lich, so kann eine Zusage auch ohne Anwendung <strong>des</strong> Punktsystems erfolgen.<br />

Wird dem Mitglied vom SWB ein an<strong>der</strong>es Ziel angeboten, als ein von ihm gewünschtes, findet das<br />

Punktsystem keine Anwendung.


3.3<br />

Stand: 12.September 2002<br />

Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete<br />

<strong>des</strong> SWB gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />

Richtlinie für die För<strong>der</strong>ung von Familien mit Kin<strong>der</strong>n<br />

Präambel<br />

Eltern, insbeson<strong>der</strong>e alleinerziehende Mütter o<strong>der</strong> Väter, stehen immer mehr vor <strong>der</strong> Situation, Familie<br />

und Beruf miteinan<strong>der</strong> vereinbaren zu müssen. Nachbarn, Freunde o<strong>der</strong> Großeltern stehen heute auch<br />

für nur gelegentliche Kin<strong>der</strong>betreuung kaum noch zur Verfügung. Die Betreuung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

während <strong>der</strong> Ferien o<strong>der</strong> im Krankheitsfall, ist dann nur durch Nutzung kostenpflichtiger<br />

Dienstleistungen möglich, <strong>der</strong>en Inanspruchnahme aber viel Geld kostet. Angebote staatlicher Träger<br />

sind kurzfristig nicht o<strong>der</strong> nur mit hohem organisatorischen Aufwand verfügbar.<br />

Ziel<br />

Das SWB will Eltern o<strong>der</strong> Alleinerziehenden bei <strong>der</strong> Betreuung ihrer Kin<strong>der</strong> durch einen einmaligen<br />

finanziellen Zuschuss bis zu € 500,- helfen, die Anfor<strong>der</strong>ungen von Familie und Beruf besser zu<br />

vereinbaren.<br />

Voraussetzungen<br />

Die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses ist möglich, wenn:<br />

<strong>1.</strong> das Kind o<strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong> nicht älter als 10 Jahre ist/sind; nur bei einem beson<strong>der</strong>s nachgewiesenen<br />

Betreuungsbedarf ist dies auch bei einem höheren Alter möglich,<br />

2. eine kostenpflichtige Betreuung von mehr als 7 Tagen besteht,<br />

3. das Familieneinkommen sich im Rahmen <strong>der</strong> Regelsätze gem. § 22 Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz<br />

(BSHG) in Verbindung mit § 53 Abgabenordnung (AO) hält,<br />

4. und das Mitglied zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragsstellung min<strong>des</strong>tens seit einem Jahr Mitglied im SWB<br />

ist.<br />

Verfahren<br />

Über den Antrag entscheidet <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit <strong>der</strong>/dem Beauftragten<br />

<strong>des</strong> Hauptvorstands. Der Hauptvorstand ist über die Bewilligung zu unterrichten.<br />

Die Vertrauenspersonen informieren und beraten die von ihnen betreuten Mitglie<strong>der</strong> in geeigneter<br />

Form über die Möglichkeit einer För<strong>der</strong>ung.<br />

Die Richtlinie tritt am 1<strong>1.</strong>09.2002 in Kraft.<br />

Dr. Rainer Frank<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>


<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

65180 Wiesbaden<br />

Hinweis!<br />

Wenn Sie diesen Antrag einmal bei uns gestellt haben, können Sie das<br />

Carnet in den Folgejahren über den Vertrauensmann/die Vertrauensfrau<br />

formlos unter Hinweis auf den vorhergehenden Antrag bei uns<br />

anfor<strong>der</strong>n.<br />

Camping-Carnet<br />

Die Ausstellung eines Internationalen Camping-Carnet wird hiermit für folgende Personen beantragt:<br />

<strong>1.</strong><br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

<strong>1.</strong><br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Name und Vorname Anschrift Geburtsdatum u. Ort Staatsangehörigkeit<br />

Beruf Nr. <strong>des</strong> Reisepass. o. Pers. Ausweis Ausstellungsort Ausgestellt am . . .<br />

_________________________________<br />

Datum und Unterschrift <strong>des</strong> Mitglieds<br />

3.4


3.4<br />

Wichtige Information für alle Campingfreunde im SWB<br />

Das SWB ist kooperatives Mitglied <strong>des</strong> Deutschen Camping-Clubs e.V. (DCC e. V.). Es haben alle<br />

Mitglie<strong>der</strong> die Möglichkeit, sich bei den Geschäftsstellen <strong>des</strong> SWB ein Camping-Carnet-<br />

International (CCI) mit CCI-Card ausstellen zu lassen, dass als offizieller Personalausweis bzw.<br />

Reisepaß auf allen Campingplätzen anerkannt wird. Die CCI-Card ist für ein Jahr gültig und zum<br />

Preis von 4,10 Euro je Erwachsener/Kind (ab 10 Jahre) zu erwerben. Dabei sollte für alle<br />

Mitreisenden eine eigene CCI-Card erworben werden, damit auch alle die Preisvergünstigungen <strong>der</strong><br />

einzelnen Campingplätze uneingeschränkt nutzen können und die einzelnen Personen zusätzlich<br />

gegen Körper- und Sachschäden an Dritten haftpflichtversichert sind.<br />

Dort kann ebenfalls <strong>der</strong> Campingführer zu einem vergünstigten Preis angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Damit alle Mitglie<strong>der</strong> diese Vorteile und Leistungen noch einfacher und schneller nutzen können,<br />

bearbeiten ab sofort alle Geschäftsstellen <strong>des</strong> SWB die Anträge <strong>der</strong> von Ihnen betreuten Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Der Antrag ist zu richten an:<br />

Hauptgeschäftsstelle Wiesbaden<br />

im Statistischen Bun<strong>des</strong>amt<br />

65180 Wiesbaden<br />

Telefon: 0611/75 21 73<br />

Telefax: 0611/75 39 39<br />

eMail: sozialwerk@<strong>des</strong>tatis.de


4. Angebote für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

4.<strong>1.</strong> Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die<br />

Geschäftsstellen und die ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB


4.1<br />

Stand: 0<strong>1.</strong> Juni 2006<br />

Auszug aus <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

III. Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />

<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze auf die Bezirke<br />

Die zur Verfügung stehenden Plätze sind entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Bezirke zu<br />

verteilen, wobei im Bedarfsfall zusätzliche Plätze einzuplanen sind.<br />

2. Informationen und durchführende Stellen<br />

Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Hierbei<br />

sind die Anmeldetermine und alle sonstigen von den Mitglie<strong>der</strong>n und den Mitarbeitern <strong>des</strong> SWB<br />

zu beachtenden Regelungen bekannt zu geben.<br />

Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen sind grundsätzlich die Geschäftsstellen Berlin und Bonn.<br />

Die Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen haben u.a. folgende Aufgaben:<br />

– Entgegennahme und Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen,<br />

– Entscheidung über die Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer,<br />

– Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> An- und Abreisen,<br />

– Überwachung <strong>der</strong> Freizeiten,<br />

– Abrechnung <strong>der</strong> Fahrt- und Begleitkosten mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle,<br />

– Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden an die Hauptgeschäftsstelle,<br />

– Unterrichtung <strong>der</strong> Freizeiteinrichtungen durch Übersendung <strong>der</strong> Teilnehmerlisten.<br />

Soweit erfor<strong>der</strong>lich, trifft die Hauptgeschäftsstelle gemeinsam mit <strong>der</strong> betroffenen Geschäftsstelle<br />

eine hiervon abweichende Regelung.<br />

3. Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />

zu richten. Diese gibt die Anmeldung, nach Prüfung <strong>der</strong> Mitgliedschaft, an die zuständige<br />

Entsen<strong>des</strong>telle weiter.


4.1<br />

4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Über die Anträge entscheidet die Entsen<strong>des</strong>telle.<br />

Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />

– Erholungsbedürftige Kin<strong>der</strong> im Zusammenhang mit einer dringend notwendigen Entlastung<br />

<strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/<strong>des</strong> Erziehungsberechtigten,<br />

– Erholungsbedürftigkeit (ärztliche Bescheinigung),<br />

– Familieneinkommen <strong>der</strong> Eltern (Kin<strong>der</strong> aus Familien mit geringem Einkommen),<br />

– Anzahl <strong>der</strong> bisherigen Teilnahme an vom SWB angebotenen Freizeiten.<br />

5. Vorbereitung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />

Die Entsen<strong>des</strong>tellen teilen den Eltern die Entscheidung über den Antrag mit. Den Eltern sind im<br />

Falle einer Zusage folgende Unterlagen zu übersenden:<br />

– Kurbogen<br />

– Formular für die ärztliche Bescheinigung über die Reisefähigkeit<br />

– Sicherungsschein.<br />

6. Elternkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />

Für die Zahlung <strong>des</strong> Elternkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />

Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest.<br />

Die Hauptgeschäftsstelle überwacht den Zahlungseingang.<br />

Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen durch die Eltern kann ein(e) Teilnehmer(in)<br />

ausgeschlossen werden.<br />

In Härtefällen kann mit den Eltern eine Teilzahlung vereinbart o<strong>der</strong> auf einen Teil <strong>des</strong><br />

Elternkostenanteils verzichtet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Entsen<strong>des</strong>telle im<br />

Einvernehmen mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />

Die Kosten für die Kin<strong>der</strong>freizeit sind mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle abzurechnen.<br />

7. Versicherungen<br />

Das SWB schließt für alle zu betreuenden Kin<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine Gruppenunfallund<br />

Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />

8. An- und Abreise zum Aufenthaltsort<br />

Die Reiseroute und das Verkehrsmittel sind von den Entsen<strong>des</strong>tellen so festzulegen, dass sie die<br />

größtmögliche Sicherheit und Bequemlichkeit für die Teilnehmer gewährleisten. Die Reisen<br />

werden in <strong>der</strong> Regel mit dem Bus durchgeführt.


4.1<br />

Die Reisen werden als Gruppenreisen mit Begleitperson durchgeführt. Die Gruppenreise beginnt<br />

und endet an einem von <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle festzulegenden Treffpunkt. Die Möglichkeiten<br />

gemeinsamer An- und Abreisen von Kin<strong>der</strong>n <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Entsen<strong>des</strong>telle sind zu prüfen.<br />

Für die An- und Abreise sind geeignete Begleitpersonen auszuwählen und in ihre<br />

Aufgaben einzuweisen. Die Begleitpersonen müssen volljährig sein; min<strong>des</strong>tens eine muss in<br />

Erster Hilfe ausgebildet sein.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Begleitpersonen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und dem Alter <strong>der</strong> zu begleitenden<br />

Kin<strong>der</strong>.<br />

Die Begleitpersonen sind hinsichtlich <strong>der</strong> Reisekosten nach den Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong><br />

zu entschädigen.<br />

Die An- und Abreise <strong>der</strong> Reisegruppen ist von einer beauftragten Person <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle zu<br />

überwachen. Zusammen mit den Begleitpersonen sind die Vollzähligkeit <strong>der</strong> Gruppe und die<br />

Vollständigkeit <strong>der</strong> Reiseunterlagen zu prüfen. Die ordnungsgemäße Übernahme <strong>der</strong> Betreuung<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> von den Eltern durch die Begleitpersonen ist festzustellen. Bei Rückkehr ist auf die<br />

ordnungsgemäße Übernahme durch die Eltern zu achten.<br />

9. Betreuung<br />

Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Freizeit sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />

Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />

vorbereitet werden.<br />

10. Schlussabrechnung<br />

Die Entsen<strong>des</strong>tellen rechnen nach Beendigung <strong>der</strong> Freizeit(n) unter Beifügung aller für die<br />

Abrechnung notwendigen Unterlagen/Belege unverzüglich mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />

ab. Letzter Termin für die Abrechnung ist <strong>der</strong> <strong>1.</strong> November <strong>des</strong> Jahres, in dem die Kin<strong>der</strong>freizeit<br />

durchgeführt wurde.<br />

IV. Jugendreisen<br />

<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze<br />

Die Plätze werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stärke <strong>der</strong> Bezirke verteilt.<br />

2. Information und durchführende Stelle<br />

Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht.<br />

Für die Durchführung ist die Hauptgeschäftsstelle verantwortlich; sie übernimmt damit<br />

die Aufgaben <strong>der</strong> zentralen Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>telle <strong>des</strong> SWB in diesem Bereich.<br />

3. Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />

zu richten.


4.1<br />

4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Die Teilnehmer werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bereits in diesem Bereich in <strong>der</strong><br />

Vergangenheit in Anspruch genommenen Leistungen sowie <strong>der</strong> sozialen Situation <strong>der</strong> Familie<br />

ausgewählt.<br />

5. Teilnehmerkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />

Für die Zahlung <strong>des</strong> Teilnehmerkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />

Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest. Der<br />

Teilnehmerkostenanteil ist vor Beginn <strong>der</strong> Jugendreise auf ein Konto <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />

zu überweisen. Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen kann die/<strong>der</strong> Jugendliche<br />

ausgeschlossen werden.<br />

6. Versicherungen<br />

Das SWB schließt für alle zu betreuenden Jugendlichen und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine<br />

Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />

7. An- und Abreisen zum Aufenthaltsort<br />

Abfahrtsort, Treffpunkt und Fahrtroute werden von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />

festgelegt. Als Verkehrsmittel sind Bus o<strong>der</strong> Flugzeug vorzusehen. Die Kosten zum/vom<br />

Treffpunkt tragen die Eltern.<br />

8. Betreuung<br />

Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Reise sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />

Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />

vorbereitet werden. Die Betreuer/innen sollen auch die Fahrtbegleitung ab Treffpunkt<br />

übernehmen.


5. Eltern-Kind-Kuren<br />

5.<strong>1.</strong> Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die<br />

Geschäftstellen und die ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />

5.2. Informationen für die Durchführung<br />

5.3. Anträge auf Zuschuss für eine vermittelte<br />

Müttererholungskur/Mutter-Kind-Kur


5.1<br />

Stand: Mai 2008<br />

Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen und die<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />

V. Mutter-/Vater-Kind-Kuren<br />

<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren und Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses<br />

Eine vom SWB zu vermittelnde Kur ist auf dem jeweils gültigen Vordruck zu beantragen. Der<br />

Antrag wird von <strong>der</strong> Vertrauensperson nach Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft an die zuständige<br />

Geschäftsstelle (s. Nr. 3) weitergeleitet.<br />

Vor <strong>der</strong> Bewilligung eines Zuschusses ist zu prüfen, welche Leistungen <strong>der</strong><br />

Sozialversicherung in Anspruch genommen werden können. Bei <strong>der</strong> dafür zuständigen Stelle<br />

beantragt die Geschäftsstelle einen Zuschuss zu den Kosten <strong>der</strong> Kur- o<strong>der</strong><br />

Erholungsmaßnahme.<br />

Für die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses gelten die Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> (s. Nr. 5.1)<br />

Die Hauptgeschäftsstelle wird von <strong>der</strong> Entscheidung unterrichtet. Der vom Hauptvorstand<br />

festgelegte Höchstbetrag kann in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsstelle überschritten werden.<br />

2. Kurleistungen<br />

Zu den Kurleistungen zählen neben den Aufenthaltskosten die Kosten für die ärztliche<br />

Betreuung, Kuranwendungen sowie Kurtaxe. Fahrtkosten zählen nicht dazu.<br />

3. Antragsverfahren<br />

Der Zuschuss <strong>des</strong> SWB wird auf Antrag gewährt. Dieser ist auf dem jeweils gültigen<br />

Vordruck unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen an die zuständige Geschäftsstelle zu<br />

senden.<br />

Die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Geschäftsstellen Berlin und Bonn sind wie folgt festgelegt:<br />

Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anträge<br />

an die Geschäftsstelle Berlin jeweils über die Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong><br />

Mitgliedschaft zu richten:<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.


im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />

10365 Berlin<br />

Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-<br />

Württemberg und Bayern sind die Anträge an die Geschäftsstelle Bonn jeweils über die<br />

Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft zu richten:<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Statistischen Bun<strong>des</strong>amt<br />

Geschäftsstelle Bonn<br />

Graurheindorfer Str. 198<br />

53117 Bonn<br />

4. Rücktritt von einer Kurmaßnahme<br />

Bei einem Rücktritt von <strong>der</strong> Kur nach Vermittlung und Zusage durch das SWB hat das<br />

Mitglied die von <strong>der</strong> Kureinrichtung geltend gemachten Ausfall- bzw. Rücktrittskosten in<br />

voller Höhe zu übernehmen.<br />

Im Falle einer geleisteten Anzahlung, können die anfallenden Ausfall- bzw. Rücktrittskosten<br />

damit verrechnet werden.<br />

In begründeten Härtefällen können diese Kosten zu einem Teil vom SWB getragen werden.<br />

5. Abrechnung <strong>der</strong> Kosten<br />

Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden zahlt, das Mitglied eine Anzahlung<br />

auf die Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB,<br />

die dann im Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für<br />

Kuren über die GKV o<strong>der</strong> die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die<br />

Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen Krankenkasse erfolgt.<br />

Im Rahmen einer Kurmaßnahme übernimmt zunächst das SWB alle Kosten für den<br />

Aufenthalt, ärztliche Betreuung, Kuranwendungen und ggf. Kurtaxe. Den nach Anrechnung<br />

<strong>des</strong> Zuschusses Dritter, sowie nach Abzug <strong>des</strong> Zuschusses <strong>des</strong> SWB verbleibenden Restbetrag<br />

hat das Mitglied zu tragen und vereinbarungsgemäß an die Hauptgeschäftsstelle zu<br />

überweisen.<br />

Die geleistete Anzahlung für Kuren, die über die Beihilfestelle abgerechnet werden, wird im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Schlussrechnung mit den Gesamtkosten verrechnet.<br />

Die Zahlungsabwicklung übernimmt die zuständige Geschäftsstelle. Das Mahnverfahren wird<br />

über die Hauptgeschäftsstelle eingeleitet.<br />

Fahrtkosten werden vom SWB nicht erstattet bzw. bezuschusst.


5.2<br />

Informationsblatt für die Durchführung<br />

von Mutter-/Vater-Kind-Kuren<br />

Allgemeines<br />

Das SWB verfügt über keine eigenen Kureinrichtungen, son<strong>der</strong>n vermittelt in Zusammenarbeit mit<br />

an<strong>der</strong>en Trägern Kurmaßnahmen für die Mitglie<strong>der</strong>. Daher kann das SWB nicht immer den vom Mitglied<br />

gewünschten Termin o<strong>der</strong> Zielort anbieten, da dies jeweils vom verfügbaren Angebot <strong>des</strong> Trägers<br />

abhängig ist.<br />

Bei gesetzlich Versicherten sind die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Kurmaßnahme die<br />

Bescheinigung <strong>der</strong> medizinischen Notwendigkeit durch den Arzt und die Genehmigung <strong>des</strong> medizinischen<br />

Dienstes <strong>der</strong> Krankenkassen. Wurde die Notwendigkeit einer Kurmaßnahme bestätigt, trägt die<br />

Krankenkasse die Kosten bis auf den gesetzlich vorgegebenen Eigenanteil von z. Z. € 10,- pro Tag.<br />

Bei beamteten Mitglie<strong>der</strong>n, die beihilfefähige Aufwendungen erhalten, muss grundsätzlich <strong>der</strong> ärztliche<br />

Dienst entscheiden, ob die Notwendigkeit einer Kurmaßnahme besteht. Die Kostenerstattung erfolgt<br />

aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen <strong>Verwaltung</strong>svorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen<br />

sowie auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> mit <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung abgeschlossenen Vertrages.<br />

Zuschusszahlungen in unterschiedlicher Höhe können möglich sein, so dass das Mitglied die restlichen<br />

Kosten zu zahlen hat. In diesen Fällen gewährt das SWB einen Zuschuss zu <strong>der</strong> Kurmaßnahme,<br />

wobei das Mitglied jedoch min<strong>des</strong>tens den gesetzlich vorgegebenen Anteil von z. Z. € 10,- pro Tag<br />

tragen muss.<br />

Dauer <strong>der</strong> Kurmaßnahme<br />

Zurzeit ist die Dauer einer Kurmaßnahme auf 21 Tage gesetzlich begrenzt, wobei eine Verlängerung<br />

auf 28 Tage in Absprache mit <strong>der</strong> Krankenkasse bzw. <strong>der</strong> Beihilfestelle sowie <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung<br />

<strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Kureinrichtung möglich ist.<br />

Für die Dauer einer Kurmaßnahme muss in den meisten Fällen <strong>der</strong> Jahresurlaub in Anspruch genommen<br />

werden. Die Gewährung von Dienstbefreiung o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>urlaub nach tarif- bzw. beamtenrechtlichen<br />

Bestimmungen liegt im Ermessen <strong>des</strong> Arbeitgebers bzw. Dienstherrn.<br />

Durchführung einer Kurmaßnahme<br />

Für die Durchführung einer Kurmaßnahme ist die Antragstellung bei <strong>der</strong> zuständigen Vertrauensperson<br />

<strong>des</strong> SWB notwendig, die über den entsprechenden Antragsvordruck verfügt. Dieser Antrag ist mit


Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft und allen dazugehörigen Unterlagen bzw. Bescheinigungen an die<br />

zuständige Geschäftsstelle zu senden.<br />

Die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Geschäftsstellen Berlin und Bonn sind wie folgt festgelegt:<br />

Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anträge an die<br />

Geschäftsstelle Berlin zu richten:<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />

10365Berlin<br />

Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg<br />

und Bayern sind Anträge an die Geschäftsstelle Bonn zu richten.<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Statistischen Bun<strong>des</strong>amt<br />

Geschäftsstelle Bonn<br />

Graurheindorfer Str. 198<br />

53117 Bonn<br />

Die zuständige Geschäftsstelle <strong>des</strong> SWB vermittelt dann einen Kurplatz und führt die organisatorische<br />

Abwicklung sowie den Schriftverkehr mit <strong>der</strong> Krankenkasse und dem Mitglied durch.<br />

Mütter, Mutter-Kind-/Vater-Kind-Kuren und Kin<strong>der</strong>kuren können innerhalb von 4 Jahren durchgeführt<br />

werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Ein vorheriges Gespräch <strong>des</strong> Mitglieds o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Familienangehörigen mit dem Hausarzt und <strong>der</strong><br />

Krankenkasse über die Notwendigkeit und Voraussetzungen einer Kurmaßnahme ist dabei dringend<br />

zu empfehlen. Aufgrund <strong>der</strong> umfangreichen Regelungen <strong>der</strong> Beihilfeverordnung ist ein ausführliches<br />

Informationsgespräch <strong>der</strong> beamteten Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Familienangehörigen mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Beihilfestelle und <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung vor Antragstellung ebenfalls empfehlenswert.<br />

Zuschuss <strong>des</strong> SWB<br />

Das SWB bezuschusst Mütter, Mutter-Kind-/Vater-Kind-Kuren und Kin<strong>der</strong>kuren wenn diese laut ärztlicher<br />

Bescheinigung erfor<strong>der</strong>lich sind und an<strong>der</strong>e Kostenträger keine o<strong>der</strong> nur teilweise Zuschüsse<br />

leisten.<br />

Der Höchstbetrag für einen Zuschuss <strong>des</strong> SWB für eine Kur beträgt € 410,- für ein erwachsenes Mitglied<br />

o<strong>der</strong> Familienangehörigen sowie für je<strong>des</strong> teilnehmende Kind <strong>des</strong> Mitglieds € 310,-.<br />

Für Kuren von Nichtmitglie<strong>der</strong>n werden keine Zuschüsse gewährt.


Abrechnung<br />

Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden zahlt, das Mitglied eine Anzahlung auf die<br />

Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB, die dann im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für Kuren über die GKV<br />

o<strong>der</strong> die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Krankenkasse erfolgt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Durchführung <strong>der</strong> Kurmaßnahme übernimmt das SWB die Kosten für Aufenthalt,<br />

ärztliche Betreuung, Kuranwendungen und ggf. Kurtaxe. Der nach Abrechnung <strong>des</strong> Zuschusses<br />

<strong>der</strong> Krankenkasse/Beihilfestelle sowie nach Abzug <strong>des</strong> Zuschusses <strong>des</strong> SWB verbleibende Restbetrag<br />

ist vom Mitglied zu tragen und vereinbarungsgemäß an die Hauptgeschäftsstelle zu überweisen.<br />

Die geleistete Anzahlung für Kuren, die über die Beihilfestelle abgerechnet wurden, wird im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Schlussrechnung mit den Gesamtkosten verrechnet.<br />

Fahrtkosten werden vom SWB nicht erstattet bzw. bezuschusst.<br />

Rücktritt von einer Kurmaßnahme<br />

Nach den Richtlinien für die Vermittlung und Durchführung einer Kurmaßnahme <strong>des</strong> SWB muss das<br />

Mitglied bei Rücktritt nach Vermittlung und Zusage durch das SWB, die ggf. von <strong>der</strong> Kureinrichtung<br />

geltend gemachten Ausfall- bzw. Rücktrittskosten in voller Höhe übernehmen.<br />

Im Falle einer geleisteten Anzahlung, können die anfallenden Ausfall- bzw. Rücktrittskosten damit<br />

verrechnet werden.<br />

In begründeten Härtefällen können diese Kosten zu einem Teil vom SWB übernommen werden.


5.3<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Petra Flieger<br />

Gotlin<strong>des</strong>tr. 91<br />

10365 Berlin<br />

über die Ortsstelle________________________<br />

Antrag für eine vom SWB zu vermittelnde stationäre Vorsorgungsleistung (Kur)<br />

Hiermit beantrage ich für mich/meine Ehefrau/-mann, mein(e) Kind(er)<br />

_________________________________________________________________________<br />

die Vermittlung einer Kin<strong>der</strong>erholungskur/ Müttererholungskur/ Mutter-Kind-Kur/<br />

Vater-Kind-Kur/ Familien-Kur<br />

Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen:<br />

über die gesetzliche Krankenkasse<br />

über die Beihilfestelle/private Krankenkasse<br />

über die gesetzliche Krankenkasse und die<br />

Beihilfestelle/private Krankenkasse<br />

über die Heilfürsorge<br />

Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden, zahlt das Mitglied eine Anzahlung auf die<br />

Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB, die dann im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für Kuren über die GKV o<strong>der</strong><br />

die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Krankenkasse erfolgt.<br />

Eine ärztliche Bescheinigung ist beigefügt wird nachgereicht .<br />

I. Kurteilnehmer:<br />

Name: ____________________________<br />

Name: ____________________________<br />

Straße: ____________________________<br />

Telefon: privat______________________<br />

Mobil-Nr.__________________________<br />

geb. am ____________________________<br />

geb. am ____________________________<br />

PLZ u. Wohnort _____________________<br />

dienstlich___________________________<br />

E-Mail:_____________________________<br />

Teilnehmende Kin<strong>der</strong>:<br />

Name: <strong>1.</strong>:___________________________ geb. am_____________________________<br />

2.:___________________________ geb. am_____________________________<br />

3.:___________________________ geb. am_____________________________


II.<br />

Zahl <strong>der</strong> kin<strong>der</strong>geldberechtigten Kin<strong>der</strong> _______Alter_____/_____/_____/_____/_______<br />

Monatliches Familieneinkommen netto einschl. Kin<strong>der</strong>geld:________________________<br />

Monatliche Mietbelastung:__________________________________<br />

III.<br />

Name/Anschrift <strong>der</strong> Krankenkasse:___________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

Vers.-Nr._____________________________Tel.Nr._____________________________<br />

( ) Beihilfeberechtigt mit ______________%<br />

( ) Weiterer Kostenträger (falls vorhanden):____________________________________<br />

Weitere Informationen, die für die Bearbeitung hilfreich sein könnten:_______________<br />

_______________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

Kann für die im Abschnitt I angegebenen Personen ein Heilverfahren bei <strong>der</strong> DRV-Bund,<br />

DRV-Land, Krankenkasse o<strong>der</strong> einem sonstigen Sozialversicherungsträger beantragt werden?<br />

Ja Nein Wenn ja, wurde ein Antrag gestellt, abgelehnt, nicht gestellt?<br />

Bitte kurz begründen:_____________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

IV.<br />

In welchem Jahr wurde zuletzt ein Heilverfahren o<strong>der</strong> eine offene Kur bewilligt?________<br />

Wurde für die im Abschnitt I angegebenen Personen vom SWB bereits ein Zuschuss für eine<br />

Kurmaßnahme bewilligt?<br />

Ja Nein Wenn ja, in welchem Jahr?________<br />

V. In welchem Erholungsgebiet soll die Kurmaßnahme durchgeführt werden?<br />

Ärztliche Empfehlung beifügen.<br />

_______________________________________________________________________<br />

VI.<br />

Vertrauensperson<br />

Antragsteller(in) ist Mitglied im SWB seit:<br />

_____________________<br />

___________________________________<br />

Stempel und Unterschrift<br />

Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben.<br />

__________________________<br />

(Ort und Datum)<br />

___________________________________<br />

(Unterschrift <strong>des</strong> Mitglieds)


5.3<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Stat. Bun<strong>des</strong>amt<br />

Geschäftsstelle Bonn<br />

Monika Plücker<br />

Graurheindorfer Str. 198<br />

53117 Bonn<br />

über die Ortsstelle________________________<br />

Antrag für eine vom SWB zu vermittelnde stationäre Vorsorgungsleistung (Kur)<br />

Hiermit beantrage ich für mich/meine Ehefrau/-mann, mein(e) Kind(er)<br />

_________________________________________________________________________<br />

die Vermittlung einer Kin<strong>der</strong>erholungskur/ Müttererholungskur/ Mutter-Kind-Kur/<br />

Vater-Kind-Kur/ Familien-Kur<br />

Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen:<br />

über die gesetzliche Krankenkasse<br />

über die Beihilfestelle/private Krankenkasse<br />

über die gesetzliche Krankenkasse und die<br />

Beihilfestelle/private Krankenkasse<br />

über die Heilfürsorge<br />

Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden, zahlt das Mitglied eine Anzahlung auf die<br />

Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB, die dann im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für Kuren über die GKV o<strong>der</strong><br />

die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Krankenkasse erfolgt.<br />

Eine ärztliche Bescheinigung ist beigefügt wird nachgereicht .<br />

I. Kurteilnehmer:<br />

Name: ____________________________<br />

Name: ____________________________<br />

Straße: ____________________________<br />

Telefon: privat______________________<br />

Mobil-Nr.__________________________<br />

geb. am ____________________________<br />

geb. am ____________________________<br />

PLZ u. Wohnort _____________________<br />

dienstlich___________________________<br />

E-Mail:_____________________________<br />

Teilnehmende Kin<strong>der</strong>:<br />

Name: <strong>1.</strong>:___________________________ geb. am_____________________________<br />

2.:___________________________ geb. am_____________________________<br />

3.:___________________________ geb. am_____________________________


II.<br />

Zahl <strong>der</strong> kin<strong>der</strong>geldberechtigten Kin<strong>der</strong> _______Alter_____/_____/_____/_____/_______<br />

Monatliches Familieneinkommen netto einschl. Kin<strong>der</strong>geld:________________________<br />

Monatliche Mietbelastung:__________________________________<br />

III.<br />

Name/Anschrift <strong>der</strong> Krankenkasse:___________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

Vers.-Nr._____________________________Tel.Nr._____________________________<br />

( ) Beihilfeberechtigt mit ______________%<br />

( ) Weiterer Kostenträger (falls vorhanden):____________________________________<br />

Weitere Informationen, die für die Bearbeitung hilfreich sein könnten:_______________<br />

_______________________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

Kann für die im Abschnitt I angegebenen Personen ein Heilverfahren bei <strong>der</strong> DRV-Bund,<br />

DRV-Land, Krankenkasse o<strong>der</strong> einem sonstigen Sozialversicherungsträger beantragt werden?<br />

Ja Nein Wenn ja, wurde ein Antrag gestellt, abgelehnt, nicht gestellt?<br />

Bitte kurz begründen:_____________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________<br />

IV.<br />

In welchem Jahr wurde zuletzt ein Heilverfahren o<strong>der</strong> eine offene Kur bewilligt?________<br />

Wurde für die im Abschnitt I angegebenen Personen vom SWB bereits ein Zuschuss für eine<br />

Kurmaßnahme bewilligt?<br />

Ja Nein Wenn ja, in welchem Jahr?________<br />

V. In welchem Erholungsgebiet soll die Kurmaßnahme durchgeführt werden?<br />

Ärztliche Empfehlung beifügen.<br />

_______________________________________________________________________<br />

VI.<br />

Vertrauensperson<br />

Antragsteller(in) ist Mitglied im SWB seit:<br />

_____________________<br />

___________________________________<br />

Stempel und Unterschrift<br />

Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben.<br />

__________________________<br />

(Ort und Datum)<br />

___________________________________<br />

(Unterschrift <strong>des</strong> Mitglieds)


6. Seminare und Veranstaltungen<br />

6.<strong>1.</strong> Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong><br />

6.2. Schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte<br />

6.3. Fit für´s Ehrenamt<br />

6.4. Familien/Elternseminar<br />

6.5. Informationsveranstaltung für Vertrauensleute<br />

6.6. Anmeldeformular


6.1<br />

Seminar Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong><br />

Teilnehmerkreis:<br />

Eltern mit behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n und <strong>der</strong>en Geschwister<br />

Anzahl:<br />

12 Eltern mit Kin<strong>der</strong>n<br />

Leitung <strong>der</strong> Seminars:<br />

Hildegard Sträter und Ursula Barner<br />

Seminarinhalt:<br />

Das Seminar soll Eltern von behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n die Möglichkeit<br />

bieten, mit an<strong>der</strong>en Eltern in einer ähnlichen Lebenssituation gemeinsam<br />

und unter fachlicher Anleitung Probleme zu klären und<br />

Erfahrungen auszutauschen. In <strong>der</strong> Regel können die Teilnehmer/innen<br />

bestimmen, welche Themen und Fragen während <strong>der</strong><br />

Woche behandelt werden.<br />

Während <strong>des</strong> Seminars ist eine fachlich ausgebildete Kin<strong>der</strong>betreuung<br />

fas rund um die Uhr gewährleistet. Dies soll den Eltern ermöglichen,<br />

am Seminar teilzunehmen und in Ruhe miteinan<strong>der</strong> zu reden.<br />

Kin<strong>der</strong> und Eltern sind gemeinsam in behin<strong>der</strong>tengerechten<br />

Räumen untergebracht.<br />

Termin:<br />

Teilnahmebetrag:<br />

Anmeldung:<br />

1 x jährlich<br />

75,- Euro<br />

<strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />

10365 Berlin<br />

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweils aktuellen Ausschreibung


6.2<br />

Seminar schwerbehin<strong>der</strong>ter Beschäftigter<br />

Teilnehmerkreis:<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>te Berufstätige und Vertrauenspersonen<br />

<strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>ten in den Dienststellen<br />

Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />

12 Personen<br />

Leitung <strong>der</strong> Seminars:<br />

Dipl.-Psych. Franz Müller, Dipl.-Psych. Falk Jahn<br />

Seminarinhalt:<br />

Gesprächsführung, Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit, Bewältigungsmöglichkeiten<br />

in Belastungssituationen und Sorgenmanagement<br />

sind die Themen mit denen wir Anregungen für die berufliche<br />

und persönliche Entwicklung vermitteln wollen.<br />

In Form von Übungen, Rollenspielen und gegenseitigem Erfahrungsaustausch.<br />

Es besteht die Gelegenheit, selbst Themen einzubringen,<br />

über spezifisch behin<strong>der</strong>ungsbedingte Probleme zu<br />

diskutieren und gemeinsam Lösungssätze zu suchen. Die Unterkünfte<br />

sind behin<strong>der</strong>tengerecht ausgestattet.<br />

Termin:<br />

Teilnahmebeitrag:<br />

Anmeldung:<br />

1 x jährlich<br />

75,- Euro<br />

<strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />

10365 Berlin<br />

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweils aktuellen Ausschreibung<br />

6.2<br />

Anmeldeverfahren für alle vom SWB


angebotenen Seminare<br />

Ausschreibung<br />

Anmeldung auf dem Anmeldeformular an das SWB<br />

Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

nach Anmel<strong>des</strong>chluß<br />

Auswahlkriterien:<br />

Mitglied/Nichtmitglied<br />

Dauer <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

Wer war schon einmal Teilnehmer!<br />

Zusage<br />

∅ Bezirk/Ortsstelle<br />

________________________________________________________________________________<br />

Rückantwort <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

ob Zu- o<strong>der</strong> Absage<br />

Absage<br />

∅ Bezirk/Ortsstelle<br />

__________________________________________________________<br />

Warteliste


6.3<br />

Fit für´s Ehrenamt<br />

Teilnehmerkreis:<br />

Vertrauenspersonen <strong>des</strong> SWB<br />

Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />

12 Personen<br />

Leitung <strong>der</strong> Seminars:<br />

Manfred Schaub<br />

Seminarinhalte:<br />

Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Präsentation und<br />

Information. Es möchte die Teilnehmenden dazu befähigen in Vorträgen<br />

von Präsentationen vor einem Publikum zu bestehen, dies<br />

mit dem Anliegen von <strong>der</strong> eigenen Person wie von <strong>der</strong> Idee <strong>des</strong><br />

SWB überzeugen zu können.<br />

Kommunikation: Das Seminar Fit fürs Ehrenamt Management in<br />

Non-Profit-<strong>Organisation</strong>en (NPO´s) zielt darauf ab, die Qualifikation<br />

von Ehrenamtlichen weiter auszubauen und ihnen das Handwerkszeug<br />

für ihre Arbeit zu vermitteln. Die Arbeit in den Seminaren<br />

knüpft eng an die Praxiserfahrung <strong>der</strong> Teilnehmer/innen an und<br />

orientiert sich an den Perspektiven und Erfor<strong>der</strong>nissen einer professionell<br />

geleiteten NPO.<br />

Termin:<br />

Teilnahmebeitrag:<br />

Anmeldung:<br />

2 x jährlich<br />

entfällt<br />

<strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />

10365 Berlin<br />

Alle weitern Informationen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweils aktuellen Ausschreibung


6.4<br />

Seminar Eltern und Alleinerziehende<br />

Seminarkreis:<br />

Eltern und Alleinerziehende<br />

Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />

12 Personen mit Kin<strong>der</strong>n<br />

Leitung <strong>der</strong> Seminars:<br />

Referentinnen:<br />

Frau Momper und Herr Evenbye<br />

Renate Wanie, Hille Reik, Renate Hofmann, Nicole Schun<strong>der</strong>,<br />

Claudia Bergschnei<strong>der</strong><br />

Seminarinhalt:<br />

Der Stoff aus dem Europa ist…, 25 Mitglie<strong>der</strong> zählt die EU<br />

momentan und mehr sollen es noch werden. Doch die Staatengemeinschaft<br />

vergrößert sich in diesem Prozess nicht nur geografisch,<br />

son<strong>der</strong>n auch kulturell.<br />

Das Familienbild im Fernsehen, geht die aktuelle familienpolitische<br />

Debatte am deutschen Fernsehen vorbei? Wo ist etwa die<br />

klassische Kleinfamilie mit Ihrem Durchschnittsalltag und<br />

Schwierigkeiten in den Serien und TV-Filmen? Während <strong>der</strong><br />

Seminarzeiten haben die Kin<strong>der</strong> ein eigenes Programm. In den<br />

Mittagspausen, am Abend und vor Seminarbeginn sind die Eltern<br />

für Unterhaltung verantwortlich.<br />

Termin:<br />

Teilnahmebeitrag:<br />

Anmeldung:<br />

2 x jährlich<br />

75,- Euro<br />

<strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />

10365 Berlin<br />

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweils aktuellen Ausschreibung


6.5<br />

Informationsveranstaltung für Vertrauensleute in Berlin<br />

Wer kann teilnehmen:<br />

Diese Veranstaltung richtet sich insbeson<strong>der</strong>e an neu<br />

gewählte und mit den<br />

Aufgaben sowie Arbeits- und <strong>Verwaltung</strong>sabläufen<br />

<strong>des</strong> SWB noch nicht<br />

umfassend vertrauten Mitglie<strong>der</strong>n von<br />

Bezirksvorständen o<strong>der</strong> Vertrauenspersonen<br />

<strong>der</strong> Ortsstelle bzw. ihrer Stellvertreter/in.<br />

Leitung <strong>der</strong> Veranstaltung:<br />

Petra Flieger<br />

Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />

20 Personen<br />

Was bietet die Veranstaltung:<br />

Aktuelle Informationen über Leistungen und<br />

Angebote unseres SWB sind für<br />

Ihre Arbeit als Vertrauensperson von grundlegen<strong>der</strong><br />

Bedeutung. Dies gilt<br />

ganz beson<strong>der</strong>s für eine erfolgreiche Betreuung Ihrer<br />

Mitglie<strong>der</strong>. Daher<br />

bietet die Hauptgeschäftsstelle aufgrund <strong>des</strong> großen<br />

Interesses und <strong>der</strong><br />

positiven Erfahrungen <strong>der</strong> Vorjahre auch in diesem<br />

Jahr wie<strong>der</strong> eine<br />

Informationsveranstaltung an. Dabei wollen wir u.a.<br />

über Leistungen und<br />

Angebote <strong>des</strong> SWB informieren, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

Familien-, Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugen<strong>der</strong>holung, Fragen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und<br />

–werbung,<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Dienststelle und den<br />

Personalvertretungen.


6.5.1<br />

Informationsveranstaltung für Vertrauensleute in Bonn<br />

Wer kann teilnehmen:<br />

Diese Veranstaltung richtet sich insbeson<strong>der</strong>e an neu<br />

gewählte und mit den<br />

Aufgaben sowie Arbeits- und <strong>Verwaltung</strong>sabläufen<br />

<strong>des</strong> SWB noch nicht<br />

umfassend vertrauten Mitglie<strong>der</strong>n von<br />

Bezirksvorständen o<strong>der</strong> Vertrauenspersonen<br />

<strong>der</strong> Ortsstelle bzw. ihrer Stellvertreter/in.<br />

Leitung <strong>der</strong> Veranstaltung:<br />

Monika Plücker<br />

Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />

20 Personen<br />

Was bietet die Veranstaltung:<br />

Aktuelle Informationen über Leistungen und<br />

Angebote unseres SWB sind für<br />

Ihre Arbeit als Vertrauensperson von grundlegen<strong>der</strong><br />

Bedeutung. Dies gilt<br />

ganz beson<strong>der</strong>s für eine erfolgreiche Betreuung Ihrer<br />

Mitglie<strong>der</strong>. Daher<br />

bietet die Hauptgeschäftsstelle aufgrund <strong>des</strong> großen<br />

Interesses und <strong>der</strong><br />

positiven Erfahrungen <strong>der</strong> Vorjahre auch in diesem<br />

Jahr wie<strong>der</strong> eine<br />

Informationsveranstaltung an. Dabei wollen wir u.a.<br />

über Leistungen und<br />

Angebote <strong>des</strong> SWB informieren, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

Familien-, Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugen<strong>der</strong>holung, Fragen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und<br />

–werbung,<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Dienststelle und den<br />

Personalvertretungen.


Anmeldung für das Seminar<br />

<strong>1.</strong> Fit fürs Ehrenamt 4. Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong><br />

2. Eltern und Alleinerziehende 5. Informationsveranstaltung für Vertrauensleute<br />

3. Schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />

Geschäftsstelle Berlin im BVA<br />

Gotlin<strong>des</strong>tr. 91, Haus 40/41<br />

Telefon:(030)18 7133-717<br />

Telefon: (030) 551 33-717<br />

Telefax: (030) 551 33-719<br />

E-Mail: sozialwerk.berlin@bva-bund.de<br />

10365 Berlin<br />

Bitte vollständig und lesbar ausfüllen<br />

<strong>1.</strong> Angaben zur Person<br />

Name:<br />

Straße:<br />

Tel. privat:<br />

Telefax:<br />

Dienststelle:<br />

Anreise mit: PKW Bahn<br />

Vorname:<br />

Wohnort:<br />

Tel. dienstl.:<br />

E-Mail:<br />

Bezirk/Ortstelle:<br />

Ich bin damit einverstanden, dass meine Anschrift zur Bildung<br />

von Fahrgemeinschaften an die an<strong>der</strong>en Teilnehmer<br />

weitergegeben wird. ja nein<br />

Mitglied im SWB: ja nein<br />

2. Seminar<br />

Seminarort:<br />

Zeitraum: von bis<br />

Vorzeitige Anreise: am mit Mittagessen:<br />

Nur auszufüllen bei Seminar Nr. 2 und Nr. 4<br />

Angaben <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>:<br />

(Name, Geburtsdatum)<br />

Nur auszufüllen bei Seminar Nr. 3<br />

Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung:<br />

(+ Bemerkung Rollstuhlfahrer o.ä.)<br />

Begleitperson:<br />

(falls Unterbringung<br />

möglich, Name, Anschrift)<br />

GdB<br />

Nur auszufüllen bei Seminar Nr. 4<br />

Art <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung:<br />

Rollstuhlfahrer:<br />

Wünsche für die Unterbringung:<br />

Ort u. Datum<br />

Unterschrift


7. Gruppenför<strong>der</strong>ung<br />

(Sport, Senioren )<br />

7.1 Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die<br />

Geschäftsstellen und die ehrenamtliche Mitarbeiter<br />

<strong>des</strong> SWB<br />

7.2 Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen<br />

7.3 Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und<br />

kulturellen Veranstaltungen


7.1<br />

Stand: 26. März 1998<br />

Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen und die<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />

VII. För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen, Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />

Ein För<strong>der</strong>antrag kann von <strong>der</strong> Gruppenleitung, <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem Bezirksvorstand<br />

gestellt werden.<br />

Die Anträge <strong>der</strong> Gruppenleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertrauensperson sind mit einer Stellungnahme <strong>des</strong><br />

Bezirksvorstan<strong>des</strong> an die Hauptgeschäftsstelle weiterzuleiten.<br />

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />

Sportgruppenför<strong>der</strong>ung<br />

– Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe,<br />

– Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />

Gesamtkosten über € 150,-<br />

– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> eines <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/-Neigungsgruppe,<br />

– Höhe <strong>des</strong> beantragten Zuschusses und etwaige Zuschüsse Dritter,<br />

– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />

beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />

Bei <strong>der</strong> Stiftung eines Pokals muss bei <strong>der</strong> Übergabe auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und<br />

Unterstützung durch das SWB hingewiesen werden.<br />

För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />

– Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung,<br />

– Gesamtkosten (mit Erläuterung), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />

Gesamtkosten über € 150,-<br />

– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an<br />

kulturellen Veranstaltungen,<br />

– Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen Veranstaltungen,<br />

– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />

beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.


7.1<br />

Falls ein Zuschuss von dritter Seite gewährt o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist dieses bei <strong>der</strong><br />

Antragstellung zu vermerken.<br />

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn er vor <strong>der</strong> Durchführung einer Veranstaltung o<strong>der</strong><br />

dem Kauf von Ausrüstungs- o<strong>der</strong> Ausstattungsgegenständen gestellt worden ist.<br />

Als Verwendungsnachweis ist <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle eine detaillierte Gesamtrechnung bzw.<br />

eine Aufstellung über die entstandenen Gesamtkosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als<br />

Buchungsbeleg bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.


7.2<br />

Stand 06.05.2002<br />

Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen<br />

Das SWB för<strong>der</strong>t nach Maßgabe <strong>der</strong> im Haushalt hierfür bereitgestellten Mittel und den in <strong>der</strong><br />

Erläuterung zum Finanzplan enthaltenen Richtlinien die oben genannten Gruppen und<br />

Veranstaltungen. Voraussetzung ist dabei, dass grundsätzlich 50 % <strong>der</strong> Teilnehmer Mitglie<strong>der</strong> in<br />

einem <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung sind, Ehepartner und Kin<strong>der</strong> als regelmäßige Teilnehmer <strong>der</strong><br />

Betriebssportgruppe zählen dabei als Mitglied mit.<br />

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />

• Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen<br />

Veranstaltung.<br />

• Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichangebote bei<br />

Gesamtkosten über € 150,-.<br />

• Wird ein Pokal bezuschusst, muss ein Hinweis auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und Unterstützung an<br />

den Kosten durch das SWB erfolgen.<br />

• Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong><br />

kulturellen Veranstaltung.<br />

• Eigenleistung <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe bzw. bei den Teilnehmern an <strong>der</strong><br />

kulturellen Veranstaltung.<br />

• Erwarteter Zuschussbetrag und Zuschüsse an<strong>der</strong>er Stellen.<br />

• Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr für das <strong>der</strong> Antrag gestellt wird,<br />

wenn <strong>der</strong> Zuschussbetrag € 150,- übersteigt.<br />

Das Antragsverfahren<br />

Der Antrag muss von <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>/dem Leiter/in <strong>der</strong> Gruppe<br />

gestellt werden. Im letzteren Fall ist er von <strong>der</strong> Vertrauensperson zu befürworten. Der Antrag ist an die<br />

Hauptgeschäftsstelle zu richten. Als Verwendungsnachweis ist <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle eine<br />

detaillierte Gesamtrechnung bzw. eine Gesamtaufstellung über die entstandenen Kosten vorzulegen.<br />

Die Originale verbleiben als Buchungsbeleg bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />

Falls ein Zuschuss von dritter Seite (z.B. Bezirk) gewährt werden soll o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird,<br />

ist dies bei <strong>der</strong> Antragstellung zu vermerken.<br />

Höhe <strong>des</strong> Zuschusses<br />

Grundsätzlich kann ein Zuschuss von 50 % <strong>der</strong> Gesamtkosten jedoch höchstens € 500,- je Antrag<br />

gewährt werden, wobei sich <strong>der</strong> prozentuale Anteil in <strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in einem<br />

<strong>Sozialwerk</strong> bemisst.


7.3<br />

Stand 06.05.2002<br />

Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen<br />

Veranstaltungen<br />

Das SWB för<strong>der</strong>t nach Maßgabe <strong>der</strong> im Haushalt hierfür bereitgestellten Mittel die oben genannten<br />

Gruppen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist dabei, dass grundsätzlich 50 % <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Mitglie<strong>der</strong> in einem <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung sind, Ehepartner als regelmäßige Teilnehmer<br />

<strong>der</strong> Seniorengruppe zählen dabei als Mitglied mit.<br />

Der Zuschuss kann gewährt werden für:<br />

a) Kulturelle Veranstaltungen wie z. B.<br />

• Theaterbesuche<br />

• Konzerte<br />

• Museumsbesuche<br />

• Reisen<br />

• Weihnachts-, Karnevalsveranstaltungen u.s.w.<br />

b) <strong>Verwaltung</strong>saufwendungen für die <strong>Organisation</strong> <strong>der</strong> Gruppe wie<br />

• Post- und Telefongebühren<br />

• örtl. regelmäßige Fahrtkosten<br />

• Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />

c) kleine Aufmerksamkeiten zu<br />

• beson<strong>der</strong>en Geburtstagen, o<strong>der</strong> Familienjubiläen (z.B. 65. Geburtstag o<strong>der</strong> Goldene Hochzeit)<br />

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />

a) Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung<br />

b) Gesamtkosten mit Erläuterung, Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei Gesamtkosten<br />

über € 150,-<br />

c) Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong> kulturellen<br />

Veranstaltung.<br />

d) Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung<br />

e) Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Antrag gestellt wird,<br />

wenn <strong>der</strong> Zuschussbetrag € 150,- übersteigt.<br />

Antragsverfahren<br />

Der Antrag muss von <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle, dem Bezirksvorstand o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>/dem<br />

Leiter/in <strong>der</strong> Gruppe gestellt werden. Im letzteren Fall ist er von <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem<br />

Bezirksvorstand zu befürworten. Der Antrag ist an die Hauptgeschäftsstelle zu richten. Als<br />

Verwendungsnachweis ist eine detaillierte Gesamtrechnung bzw. eine Gesamtaufstellung über die<br />

entstandenen Kosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als Buchungsbeleg bei <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsstelle.<br />

Falls ein Zuschuss von dritter Seite z.B. Bezirk gewährt werden soll o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist<br />

dies bei <strong>der</strong> Antragstellung zu vermerken.


7.3<br />

Höhe <strong>des</strong> Zuschusses<br />

Grundsätzlich kann ein Zuschuss von 50 % <strong>der</strong> Gesamtkosten jedoch höchstens € 500,- je Antrag<br />

gewährt werden, wobei sich <strong>der</strong> prozentuale Anteil in <strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in einem<br />

<strong>Sozialwerk</strong> bemisst.


8. Notfallunterstützung<br />

8.1 Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete<br />

<strong>des</strong> SWB gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />

8.2 Antrag auf Gewährung einer Notfallunterstützung


8.1<br />

Stand 14.09.2006<br />

Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete <strong>des</strong><br />

SWB gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />

Richtlinie zur Gewährung einer Notfallunterstützung<br />

<strong>1.</strong> Allgemeines<br />

Das SWB kann seinen Mitglie<strong>der</strong>n, die unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind,<br />

auf Antrag eine einmalige Notfallunterstützung gewähren.<br />

2. Voraussetzungen<br />

Eine einmalige Notfallunterstützung kann gewährt werden, wenn das Mitglied seine Notlage nicht<br />

mit an<strong>der</strong>en Mitteln, insbeson<strong>der</strong>e solchen <strong>der</strong> dienstlichen Fürsorge, beheben kann.<br />

Der Antrag ist über die betreuende Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle an die Hauptgeschäftsführung<br />

o<strong>der</strong> den Hauptvorstand zu richten.<br />

Das Mitglied muss zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragstellung min<strong>des</strong>tens seit einem Jahr Mitglied im<br />

SWB sein.<br />

Eine wirtschaftliche Notlage wird vom SWB nicht als unverschuldet anerkannt, wenn sie auf die<br />

Verwirklichung unangemessen hoher Ansprüche, eine unzureichende Vorsorge für den<br />

Krankheitsfall o<strong>der</strong> auf unsoziales Verhalten zurückzuführen ist.<br />

3. Höhe <strong>der</strong> Notfallunterstützung<br />

Im Antrag sind Art und Umfang <strong>der</strong> Notlage darzustellen und zu belegen. Eine einmalige<br />

Notfallunterstützung kann je Antrag (Person o<strong>der</strong> Fall) bis zu Höhe von € 3.000,- bewilligt<br />

werden.<br />

Die Notfallunterstützung kann auch als zinsloses Darlehen bewilligt werden. Über den Antrag<br />

entscheidet <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit <strong>der</strong>/m Beauftragten <strong>des</strong><br />

Hauptvorstan<strong>des</strong>. Der Hauptvorstand ist über die Bewilligung zu unterrichten.<br />

Die Vertrauenspersonen informieren und beraten die von ihnen betreuten Mitglie<strong>der</strong> in geeigneter<br />

Form über Grundsatz und Verfahren <strong>der</strong> Gewährung einer Notfallunterstützung.<br />

Dr. Rainer Frank<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>


_________________________________________________________________<br />

Antrag auf Gewährung einer Notfallunterstützung<br />

Angaben zur Person<br />

Name, Vorname<br />

Geburtsdatum<br />

Familienstand<br />

8.2.<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

ledig<br />

verheiratet<br />

Kin<strong>der</strong><br />

Ich gewähre folgenden mit mir in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Personen Unterhalt<br />

verwitwet<br />

geschieden<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

Angaben zum Dienst- o<strong>der</strong> Beschäftigungsverhältnis<br />

Dienststelle<br />

____________________________________________<br />

in ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis<br />

auf unbestimmte Zeit<br />

von vorübergehen<strong>der</strong> Dauer bis<br />

__________________________________________<br />

im Probeverhältnis bis<br />

__________________________________________<br />

Höhe <strong>der</strong> beantragten Notfallunterstützung<br />

Ich bitte um Gewährung einer einmaligen Unterstützung in Höhe von ________________________ €.<br />

Ich bitte um Gewährung eines zinslosen Darlehens von _________________________________€.<br />

Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von _______€ von meinen Bezügen. Ich verpflichte<br />

mich, Ersatzleistungen Dritter (z.B. Versicherungsleistungen) zu Aufwendungen, zu denen das<br />

Darlehen gewährt worden ist, anzuzeigen und bei vorzeitiger Beendigung meines Dienst- o<strong>der</strong><br />

Arbeitsverhältnisses den Rest <strong>des</strong> Vorschusses in einer Summe zurückzuzahlen.<br />

Auszahlung <strong>der</strong> Notfallunterstützung<br />

Ich bitte um Überweisung auf Konto-Nr.<br />

Bankleitzahl<br />

bei (Geldinstitut)<br />

Anschrift <strong>des</strong> Kontoinhabers<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

____________________________________________<br />

Verwendungszweck und Begründung <strong>der</strong> Unabwendbarkeit <strong>der</strong> vorgesehenen Ausgabe<br />

Ich beabsichtige, die Notfallunterstützung für folgende Zwecke zu verwenden:<br />

_________________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________________<br />

Nachweispflicht über Verwendung <strong>der</strong> Notfallunterstützung<br />

Die zweckentsprechende Verwendung werde ich auf Anfor<strong>der</strong>ung nachweisen. Mir ist bekannt, dass<br />

nicht zweckentsprechend verwendete Beträge unverzüglich zurückzuzahlen sind.<br />

Ich versichere die Richtigkeit <strong>der</strong> vorstehenden Angaben und erkläre, dass keine an<strong>der</strong>en Personen<br />

aus gleichem Anlass einen Vorschuss beantragt o<strong>der</strong> erhalten haben.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift <strong>des</strong> Antragstellers<br />

Bestätigung Bezirk/Ortsstelle:<br />

Mitglied im <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> seit ________________________________________<br />

Der Antrag wird befürwortet<br />

nicht befürwortet<br />

Unterschrift <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>.Bund ___________________________________


8.2.<br />

Monatlicher Haushaltsplan zum Antrag von<br />

Name:<br />

Datum:<br />

Einkommen € Ausgaben €<br />

Lohn / Gehalt, Antragsteller _____________<br />

Lohn / Gehalt<br />

_____________<br />

(Famangeh. in häusl. Gemeinschaft) _____________<br />

Krankengeld<br />

_____________<br />

Übergangsgeld<br />

_____________<br />

ALG/ALH<br />

_____________<br />

Sozialhilfe<br />

_____________<br />

Rente, Antragsteller<br />

_____________<br />

Rente (Famangeh. in häusl. Gemeinschaft)<br />

_____________<br />

Kin<strong>der</strong>geld/ - zuschlag<br />

_____________<br />

Wohngeld/Lastenzuschuss<br />

_____________<br />

Erziehungsgeld<br />

_____________<br />

Unterhalt<br />

_____________<br />

Beihilfe<br />

_____________<br />

sonstige<br />

_____________<br />

_____________<br />

Miete<br />

Telefon<br />

Kfz Kosten:<br />

Versicherung<br />

Steuer<br />

Benzin<br />

Wartung/Pflege<br />

Darlehen<br />

öffentl. Verkehrsmittel<br />

Private Versicherungen (ohne Kfz)<br />

Privat – Haftpflicht<br />

Hausrat<br />

Lebensversicherung<br />

Unfall<br />

Rechtsschutz<br />

sonstige (Ausb. Versicherung)<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

sonstige (z.B. Bau- o<strong>der</strong> Prämiensparen etc.) __________<br />

Ratenverpflichtungen ( Laufzeit ) _______________<br />

Sonstige Ausgaben<br />

Unterhaltsverpflichtungen<br />

Kin<strong>der</strong>garten/-hort<br />

Beiträge ( Verein/Gewerkschaft)<br />

Abonnement<br />

Kontogebühren/Sollzinsen<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

_______________<br />

Gesamteinkommen _____________ Summe Ausgaben _______________<br />

Einnahmen / Ausgaben-Berechnung ____________ Überschuss / Defizit _______________


9. Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />

9.1 Aufgaben <strong>der</strong> Bezirke und Ortsstellen<br />

9.2 Mitglie<strong>der</strong> werben Mitglie<strong>der</strong><br />

9.3 Beitrittserklärungen und Begrüßungsschreiben<br />

9.4 Kündigungsbestätigung (Muster)<br />

9.5 Ermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren:<br />

a) Erklärung über die Beitragszahlung für Mitglie<strong>der</strong>,<br />

die aus dem Betreuungsbereich ausscheiden,<br />

aber weiterhin nach §6 (1) <strong>der</strong> Satzung Mitglied<br />

<strong>des</strong> SWB bleiben möchten und <strong>der</strong>en<br />

Beitragszahlung durch die Dienststelle<br />

unterbrochen ist.<br />

b) Erklärung über die Beitragszahlung an das SWB<br />

für Mitglie<strong>der</strong> im Ruhestand<br />

9.6 För<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft<br />

9.7 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitglieddaten<br />

9.8 Schlüsselnummern<br />

9.9 Bescheinigung über gezahlte<br />

Mitgliedsbeiträge für das Finanzamt


9.1<br />

Stand: 24. April 2006<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Bezirke und Ortsstellen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />

Diese kurze Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeiten als Vertrauensperson<br />

<strong>des</strong> SWB in Ihrem Bezirk o<strong>der</strong> Ihrer Ortsstelle.<br />

Die Erledigung dieser Aufgaben ist sowohl für die Werbung neuer Mitglie<strong>der</strong> als auch die Betreuung <strong>der</strong><br />

vorhandenen Mitglie<strong>der</strong> für eine erfolgreiche Arbeit <strong>des</strong> SWB von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, da diese nicht nur<br />

durch eine <strong>der</strong> Geschäftsstellen erledigt werden können. Im Einzelnen sind dies:<br />

- Entgegennahme <strong>der</strong> Beitrittserklärungen (einschl. Überprüfung <strong>der</strong> Vollständigkeit, Richtigkeit und<br />

Lesbarkeit) sowie Kündigungsbestätigung an die Mitglie<strong>der</strong> und Weiterleitung an die Hauptgeschäftsstelle<br />

- Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

- Ausstellen von Bescheinigungen über gezahlte Mitgliedsbeiträge<br />

- Feststellung und Mitteilung <strong>der</strong> Privatanschrift von Mitglie<strong>der</strong>n in Rente und Ruhestand<br />

- Verteilung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zeitschrift (Anfor<strong>der</strong>ung von Adressetiketten bei <strong>der</strong> HGSt)<br />

- Mitglie<strong>der</strong>betreuung und -beratung in <strong>der</strong> Ortsstelle<br />

- Aushändigen <strong>der</strong> Ehrenbriefe für langjährige Mitgliedschaft<br />

- Mitteilung aller Än<strong>der</strong>ungen anhand <strong>des</strong> Schlüsselverzeichnisses auf dem Formular „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>daten“ an die Hauptgeschäftsstelle.<br />

Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und Beitragszahlung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und zur Sicherstellung <strong>des</strong> regelmäßigen und vollständigen Einzugs<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge ist es von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, daß Sie die nachfolgende Aufgabe erledigen:<br />

- Bearbeitung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle vierteljährlich zugesandten Liste aller Nichtzahler.<br />

Diese zu den Stichtagen 3<strong>1.</strong>03., 30.06., 30.09., 3<strong>1.</strong>12. erstellte Liste informiert Sie darüber, für welche<br />

Mitglie<strong>der</strong> Ihres Bezirks o<strong>der</strong> Ihrer Ortsstelle keine Mitgliedsbeiträge gezahlt werden. Ihre Aufgabe ist es<br />

dann, den Grund (z.B. Krankheit, Versetzung, Abordnung, Eintritt in den Ruhestand, Rente, Elternzeit,<br />

Statusän<strong>der</strong>ung von Angestellten zu Beamten usw.) dafür in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Personalverwaltung<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personalvertretung Ihrer Dienststelle festzustellen und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle mitzuteilen. Dies<br />

erfolgt durch das Formular „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>daten“.


9.1<br />

Ergibt sich im Rahmen <strong>der</strong> Feststellung, dass die Zahlungsunterbrechung mehr als drei Monate dauert, ist<br />

das betreffende Mitglied von Ihnen unter seiner Privatadresse anzuschreiben und ihm <strong>der</strong> entsprechende<br />

Vordruck zum Einzug <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge durch Lastschriftverfahren zu übersenden. Im Einzelnen handelt<br />

es sich dabei um:<br />

- Erklärung über die Beitragszahlung für Mitglie<strong>der</strong> in Rente und Ruhestand<br />

- Erklärung über die Beitragszahlung für Mitglie<strong>der</strong>, die aus dem Betreuungsbereich ausscheiden, aber<br />

weiterhin nach § 6 (1) <strong>der</strong> Satzung Mitglied <strong>des</strong> SWB bleiben möchten<br />

- Erklärung für Mitglie<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Beitragszahlung durch die Dienststelle unterbrochen ist<br />

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit die wichtigsten Informationen bezüglich <strong>der</strong> Aufgaben und Tätigkeiten als<br />

Vertrauensperson in Ihrem Bezirk o<strong>der</strong> Ihrer Ortsstelle gegeben haben.<br />

Auf unsere Internet-/Intranetseite für Vertrauenspersonen (http://www.sozialwerk.bund.de/intern/index.htm<br />

und http://sozialwerk.ivbb.bund.de/intern/index.htm) finden Sie alle Vorlagen, Muster, Infobriefe und<br />

Richtlinien in Datei-Format. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Dateien.<br />

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitglie<strong>der</strong>verwaltung wie folgt zu Verfügung:<br />

Ansprechpartner Telefonnr.:<br />

Frau Fuchs 0611/75-2266<br />

EMail<br />

Mitglie<strong>der</strong>verwaltung@<strong>des</strong>tatis.de<br />

Herr Soccio 0611/75-4409


9.2<br />

Mitglie<strong>der</strong>werbung<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

Mitglie<strong>der</strong> einerseits und <strong>der</strong>en Mitgliedsbeiträge an<strong>der</strong>erseits sind die Basis <strong>der</strong> Arbeit unseres SWB<br />

Nur durch die Mitgliedsbeiträge, die rund 25 % <strong>der</strong> Gesamteinnahmen ausmachen, ist es dem SWB<br />

möglich, seine vielfältigen Leistungen für Familien, Kin<strong>der</strong> und Jugendliche, aber auch Leistungen in Form<br />

von Seminaren o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Interessengruppen anzubieten und diese vor allem auch finanziell zu<br />

bezuschussen.<br />

Aus diesem Grund hat <strong>der</strong> Hauptvorstand ein Prämiensystem zur Mitglie<strong>der</strong>werbung beschlossen, das für<br />

die aktiven Werberinnen und Werber aber auch für die Neumitglie<strong>der</strong> attraktiven Prämien bietet:<br />

• Jede(r) Werber(in) erhält nach Eingang <strong>der</strong> Beitrittserklärung in <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />

für je<strong>des</strong> Neumitglied eine Barprämie in Höhe von € 10,-. Die Prämie wird auf das benannte<br />

Bankkonto überwiesen.<br />

• Jeweils zum 30. Juni und 3<strong>1.</strong> Dezember werden zusätzlich durch Verlosung 25 kostenfreie<br />

siebentägige Aufenthalte außerhalb <strong>der</strong> Ferienzeit in einer Ferieneinrichtung <strong>des</strong> SWB<br />

vergeben.<br />

Jede(r) Werber(in) kann dabei nur eine Prämie je Verlosung gewinnen.<br />

Für Neumitglie<strong>der</strong> werden durch Verlosung jeweils zum 30. Juni und 3<strong>1.</strong> Dezember vergeben:<br />

• ein kostenfreier 14-tägiger Aufenthalt auch in <strong>der</strong> Ferienzeit in einer Ferieneinrichtung <strong>des</strong><br />

SWB<br />

• ein kostenfreier siebentägiger Aufenthalt außerhalb <strong>der</strong> Ferienzeit in einer Ferieneinrichtung<br />

<strong>des</strong> SWB<br />

• sowie 23 Barprämien in Höhe von je € 25,- .<br />

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Zettel in <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle zur Verfügung.<br />

Verbunden mit <strong>der</strong> Hoffnung, dass dieses Prämiensystem die Mitglie<strong>der</strong>werbung zusätzlich unterstützt und<br />

damit mehr Mitglie<strong>der</strong> geworben werden können, danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr<br />

persönliches Engagement.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dirk F. Halle<br />

Stand: Februar 2007


SOZIALWERK<br />

<strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

Beitrittserklärung<br />

Ich erkläre hiermit zum<br />

meinen Eintritt zum<br />

SOZIALWERK DER INNEREN VERWALTUNG DES BUNDES E.V.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass für die Zeit meiner Zugehörigkeit zum <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V. <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag in Höhe von _____ EURO *) monatlich, jährlich in<br />

einer Summe durch Lastschrift von meinem Bankkonto eingezogen wird. Der Wi<strong>der</strong>ruf dieser<br />

Erklärung ist nur gemeinsam mit <strong>der</strong> Kündigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft <strong>beim</strong> hierfür zuständigen Organ<br />

<strong>des</strong> SWB möglich.<br />

.<br />

*) Min<strong>des</strong>tbeitrag 2,- EURO (Auszubildende 1,- EURO) monatlich.<br />

Bitte deutlich lesbar ausfüllen<br />

Name und Vorname: ____________________________________________ Geburtsdatum: _______________<br />

Straße/ Haus-Nr. (privat): _____________________________________________________________________<br />

PLZ/ Ort: __________________________________________________________________________________<br />

Dienststelle/-ort: ____________________________________________________________________________<br />

Status:<br />

Beamtin/Beamter Tarifbeschäftigte/r Rentner/in Pensionär/in Auszubildende/r<br />

Telefon (privat): _______________________________ Telefon (dienstlich): ___________________________<br />

Fax-Nr. (privat): _______________________________ Fax-Nr. (dienstlich): __________________________<br />

Email (privat): _________________________________ Email (dienstlich):_____________________________<br />

Bankverbindung: (Angaben unbedingt erfor<strong>der</strong>lich)<br />

Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts: ______________________________________________________________<br />

Konto-Nr.: ________________________________________ Bankleitzahl: _____________________________<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Datenschutz: Die personenbezogenen Angaben werden entsprechend <strong>der</strong> Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und an<strong>der</strong>en<br />

Stellen nicht zugänglich gemacht.<br />

______________________________<br />

Ort, Datum<br />

______________________<br />

Unterschrift<br />

Mitglie<strong>der</strong> werben Mitglie<strong>der</strong> – Prämienanfor<strong>der</strong>ung für die erfolgreiche Werbung<br />

Angaben zum/zur Werber(in)<br />

Name und Vorname: _______________________________________ Tel.-Nr.: _________________________<br />

Straße/ Haus-Nr. (privat): _____________________________________________________________________<br />

PLZ/ Ort: __________________________________________________________________________________<br />

Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts: ______________________________________________________________<br />

Konto-Nr.: ________________________________________ Bankleitzahl: _____________________________


SOZIALWERK<br />

<strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

Beitrittserklärung<br />

Ich erkläre hiermit zum meinen Eintritt zum<br />

SOZIALWERK DER INNEREN VERWALTUNG DES BUNDES E.V.<br />

Ich bin damit einverstanden, dass für die Zeit meiner Zugehörigkeit zum <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V. <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag (steuerlich absetzbare) in Höhe von _____ EURO *)<br />

monatlich, jährlich in einer Summe durch Lastschrift von meinem Bankkonto eingezogen wird. Der<br />

Wi<strong>der</strong>ruf dieser Erklärung ist nur gemeinsam mit <strong>der</strong> Kündigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft <strong>beim</strong> hierfür<br />

zuständigen Organ <strong>des</strong> SWB möglich.<br />

*) Min<strong>des</strong>tbeitrag 2,00 € (ab 2009 = 2,50 €) monatlich.<br />

Bitte deutlich lesbar ausfüllen<br />

Name und Vorname: ____________________________________________ Geburtsdatum: _______________<br />

Straße/ Haus-Nr. (privat): _____________________________________________________________________<br />

PLZ/ Ort: __________________________________________________________________________________<br />

Telefon (privat): _______________________________ Telefon (dienstlich): ___________________________<br />

E-Mail (privat): ________________________________ E-Mail (dienstlich):____________________________<br />

Mitglied <strong>der</strong> örtlichen Helfervereinigung e.V._______________________, Lan<strong>des</strong>vereinigung______________<br />

Bankverbindung: (Angaben unbedingt erfor<strong>der</strong>lich)<br />

Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts: ______________________________________________________________<br />

Konto-Nr.: ________________________________________ Bankleitzahl: _____________________________<br />

______________________<br />

______________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bestätigung <strong>der</strong> örtlichen THW-Helfervereinigung e.V.:<br />

Eingang <strong>des</strong> Antrages am:______________<br />

Der Antragsteller ist Mitglied <strong>der</strong> örtlichen Helfervereinigung, Lan<strong>des</strong>vereinigung______________________<br />

Ort, Datum<br />

Stempel und Unterschrift <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bestätigung <strong>der</strong> THW-Bun<strong>des</strong>vereinigung e.V.:<br />

Eingang <strong>des</strong> Antrages am:______________<br />

Der Antragsteller ist Mitglied <strong>der</strong> örtlichen Helfervereinigung, Lan<strong>des</strong>vereinigung______________________<br />

Ort, Datum<br />

Stempel und Unterschrift <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Datenschutz: Die personenbezogenen Angaben werden entsprechend <strong>der</strong> Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und an<strong>der</strong>en<br />

Stellen nicht zugänglich gemacht.


9.3<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V. • D-65180 Wiesbaden<br />

Herrn<br />

Mustermann<br />

Hauptgeschäftsstelle<br />

Gustav-Stresemann-Ring 11<br />

D-65189 Wiesbaden<br />

sozialwerk@<strong>des</strong>tatis.de<br />

www.sozialwerk.bund.de<br />

Abteilung Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Telefon: +49 (0) 18 88 / 6 44 –<br />

Telefax: +49 (0) 18 88 / 6 44 –<br />

@<strong>des</strong>tatis.de<br />

Geschäftszeichen:<br />

Ihre Mitgliedschaft im <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

Wiesbaden, 10.09.2008<br />

Sehr geehrte ,<br />

Ihre Beitrittserklärung vom entsprechend werden Sie mit Wirkung<br />

vom Mitglied im SWB<br />

Wir freuen uns, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen. Damit Sie über<br />

die Grundlagen und Aktivitäten <strong>des</strong> SWB informiert sind, übersenden wir<br />

Ihnen mit diesen Schreiben je ein Exemplar unserer Satzung und <strong>der</strong> aktuellen<br />

Ausgabe unserer Mitglie<strong>der</strong>zeitschrift SWB Journal.<br />

Das SWB ist bun<strong>des</strong>weit in Bezirke und Ortsstellen aufgeteilt, in denen ehrenamtliche<br />

Vertrauensleute die Mitglie<strong>der</strong> betreuen. Sie gehören zur Ortsstelle<br />

und werden zukünftig von (Tel.: , Email: )<br />

in <strong>der</strong> betreut. Von dieser werden Sie zukünftig auch die zwei Mal<br />

jährlich erscheinenden Zeitschriften <strong>des</strong> SWB erhalten.<br />

Sollten Sie Fragen hinsichtlich Ihrer Mitgliedschaft haben, steht Ihnen neben<br />

selbstverständlich auch die Hauptgeschäftsstelle gerne zu Verfügung.<br />

Bank für Sozialwirtschaft Mainz<br />

Konto-Nr.: 70 250 00<br />

BLZ 550 205 00<br />

IBAN: DE71 5502 0500 0007 0250 00<br />

BIC: BFSW DE33 MNZ<br />

Wiesbadener Volksbank eG<br />

Konto-Nr.: 240 490 00<br />

BLZ: 510 900 00<br />

IBAN: DE88 5109 0000 0024 0490 00<br />

BIC: WIBA DE5W<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag


9.4


9.6<br />

deutlich übersteigt, ist an eine Betreuung durch die Bezirksgeschäftsstellen Berlin o<strong>der</strong> Bonn bzw. die<br />

Bezirke selbst gedacht.<br />

Wir hoffen, dass wir Ihnen damit alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen können, die Sie<br />

im Rahmen Ihrer Betreuungstätigkeit in Mitglie<strong>der</strong>fragen für unser SWB benötigen. Für Rückfragen o<strong>der</strong><br />

weitere Informationen steht Ihnen aber selbstverständlich unsere Mitglie<strong>der</strong>verwaltung in Wiesbaden<br />

unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 0611/75-2266 o<strong>der</strong> das Geschäftszimmer unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 0611/75-<br />

2173 gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dirk F. Halle<br />

Nikolaus Sitsch<br />

Stand: 2007


Mitglie<strong>der</strong>liste Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>daten Blatt:<br />

Bezirk: Ortsstelle: Datum: Unterschrift: ____________________________<br />

Name<br />

Vorname<br />

AOST/<br />

Kennnummer<br />

Än<strong>der</strong>ungsgrund<br />

1)<br />

Än<strong>der</strong>ungszeitpunkt<br />

Beitrag<br />

Zahl.<br />

weise 2)<br />

Sonstige Angaben (z. B. Eintrag <strong>des</strong> geän<strong>der</strong>ten Namens, Adresse<br />

<strong>der</strong>/<strong>des</strong> Selbstzahlers/in, abweichen<strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag etc.)<br />

1) Än<strong>der</strong>ungsgründe (bitte eintragen)<br />

Zugänge Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Beschäftigungsstatus Sonstige Än<strong>der</strong>ungsgründe<br />

1 = Neumitglied lt. beiliegen<strong>der</strong> Beitrittserklärung 9 = Azubi 14 = Altersteilzeit/ Freistellungsphase<br />

2 = aus einer Ortsstelle innerhalb <strong>des</strong> Bezirks 10 = Tarifbeschäftigte 15 = Beurlaubung<br />

3 = aus einem an<strong>der</strong>en Bezirk 11 = Beamter/in 16 = Abordnung<br />

Abgänge 12 = Pensionär/in 17 = Elternzeit<br />

4 = Kündigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft 13 = Rente 18 = Krankheit ohne Bezüge<br />

5 = Tod 19 = Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bankverbindung<br />

7 = Ausschuss nach § 6d o<strong>der</strong> e <strong>der</strong> Satzung 20 = Adressän<strong>der</strong>ung/ Sonstige<br />

30 = Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

31 = Beitrag läuft<br />

32 = Statusän<strong>der</strong>ung<br />

33 = ungeklärte unterbrochene Beitragszahlung<br />

2) Zahlungsweise: m = monatlich, j = jährlich 34 =Namensän<strong>der</strong>ung<br />

Die personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an an<strong>der</strong>e Stellen weitergegeben werden.


SOZIALWERK<br />

<strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

Erklärung über die Beitragszahlung<br />

an das SWB für Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />

<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

- Hauptgeschäftsstelle -<br />

Postfach 55 28<br />

65180 Wiesbaden<br />

Angaben zur Person <strong>des</strong> Mitglieds (Bitte deutlich lesbar ausfüllen)<br />

Name, Vorname: ________________________________________ Geburtsdatum:_____________________<br />

Straße/Haus-Nr.: ___________________________________________________________________________<br />

PLZ/Wohnort:______________________________________________________________________________<br />

Dienststelle/-ort.: __________________________________________________________________________<br />

Telefon:______________________ Email:_________________________________________________<br />

Status: Tarifbeschäftigte/r Beamte/r Rentner/in Pensionär/in Azubi<br />

Meine Beitragszahlung ist unterbrochen wegen:<br />

Krankheit Elternzeit Abordnung<br />

Rente/Pension Beurlaubung Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich § 6<br />

Hiermit ermächtige ich Sie wi<strong>der</strong>ruflich, die von mir an das <strong>Sozialwerk</strong> zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge<br />

bei Fälligkeit jährlich ab Monat 20 in Höhe von<br />

________ EURO *) o<strong>der</strong> 33,-- EURO ( § 6 )<br />

durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erfor<strong>der</strong>liche Deckung nicht aufweist, besteht<br />

seitens <strong>des</strong> kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung.<br />

*) Betragshöhe mind. 24,-- € jährlich.<br />

Angaben zur Beitragszahlung<br />

Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts _____________________________________________________________<br />

Konto-Nr. _____________________________________<br />

Bankleitzahl ______________________________<br />

Hinweis: Nach <strong>der</strong> Satzung bleibt die Mitgliedschaft <strong>beim</strong> Eintritt in den Ruhestand bestehen (s. § 6 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung).<br />

Beendigung ist nur durch ordentliche Kündigung zum Ende <strong>des</strong> Kalen<strong>der</strong>jahres möglich.<br />

Datenschutz: Die personenbezogenen Angaben werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und<br />

an<strong>der</strong>en Stellen nicht zugänglich gemacht.<br />

_________________________________<br />

Datum<br />

__________________________________________<br />

Unterschrift


9.6<br />

För<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft im SWB gemäß § 5 Abs. 3 <strong>der</strong> Satzung<br />

hier: Status und Rechte <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitglie<strong>der</strong><br />

Danach kann als för<strong>der</strong>n<strong>des</strong> Mitglied in das SWB aufgenommen werden, die/<strong>der</strong> eine <strong>der</strong> beiden nachfolgend<br />

genannten Voraussetzungen erfüllt.<br />

<strong>1.</strong> Die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller(in) muss sich ausdrücklich zu den Aufgaben und Zielen unseres<br />

SWB bekennen und es durch eine för<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft mit seinem Mitgliedsbeitrag<br />

unterstützen wollen.<br />

Hierbei handelt es sich um eine för<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft im eigentlichen Sinn, wobei das för<strong>der</strong>nde<br />

Mitgliedsbeitrag die Arbeit unterstützen und finanzieren will, ohne dabei gleichzeitig aber<br />

irgendwelche Leistungen und Angebote selbst in Anspruch nehmen zu wollen.<br />

Diese Form <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft kommt vor allem auch für Kooperationspartner wie<br />

Banken, Versicherungen o<strong>der</strong> Firmen in Frage.<br />

2. Die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller(in) muss im öffentlichen Dienst beschäftigt sein bzw. wenn sie o<strong>der</strong><br />

er sich bereits im Ruhestand o<strong>der</strong> in Rente befindet, langjährig dort beschäftigt gewesen sein.<br />

Bei dieser Form <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft ist insbeson<strong>der</strong>e an den Personenkreis gedacht, <strong>der</strong><br />

nicht nach § 5 unserer Satzung Mitglied werden kann, da er nicht bei einer Dienststelle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

o<strong>der</strong> einer Einrichtung unseres Betreuungsbereichs beschäftigt ist.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit haben insbeson<strong>der</strong>e Bedienstete von Län<strong>der</strong>n und Kommunen diese Form <strong>der</strong><br />

för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft beantragt, um dadurch Leistungen und Angebote unseres SWB in<br />

Anspruch nehmen zu können. Personen, die diese Form <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft<br />

beantragen und nach Beschluss <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> aufgenommen werden, können dann nur<br />

Leistungen und Angebote <strong>der</strong> Familienerholung in Anspruch nehmen. Alle weiteren Angebote,<br />

wie z.B. Kin<strong>der</strong>- und Jugendangebote, Seminare o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Betriebssport- und<br />

Seniorengruppen bleibt ausschließlich den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> SWB gemäß § 5 Abs. 1 vorbehalten.<br />

Grundsätzlich sind mit <strong>der</strong> Aufnahme als för<strong>der</strong>n<strong>des</strong> Mitglied darüber hinaus keinerlei aktiven und<br />

passiven Vereinsrechte verbunden, d.h. för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> besitzen we<strong>der</strong> ein Wahlrecht zu den<br />

Organen <strong>des</strong> SWB, noch können sie selbst in eines dieser Organe gewählt werden. Gemäß § 5 Abs. 3<br />

unserer Satzung zahlen för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> einen Jahresbeitrag von 50,-- € <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Regel direkt von<br />

<strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle im Lastschrifteneinzugsverfahren einmal jährlich eingezogen wird, da ein<br />

Einbehalt vom Gehalt o<strong>der</strong> den Bezügen durch die Bun<strong>des</strong>besoldungsstelle in diesen Fällen nicht möglich<br />

ist. Der Anteil <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitglie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Gesamtzahl aller Mitglie<strong>der</strong> darf den Anteil von 2 %<br />

nicht übersteigen, so dass noch bis zu einer Gesamtanzahl von rd. 450 Personen o<strong>der</strong> Institutionen als<br />

för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen werden können, die dann von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle in Wiesbaden<br />

aus unmittelbar betreut werden. Erst wenn <strong>der</strong> Umfang an för<strong>der</strong>nden Mitglie<strong>der</strong> den <strong>der</strong>zeitigen Stand


Übersicht <strong>der</strong> Schlüsselnummern<br />

für die<br />

Angaben in <strong>der</strong><br />

M I T G L I E D E R L I S T E<br />

bei <strong>der</strong> einmaligen Gesamterfassung<br />

Art <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

1 Einbehaltung d. BBesSt/gehaltszahlende Stelle (Beschäftigungsstatus)<br />

10 = Bun<strong>des</strong>zuschussberechtigte Mitglie<strong>der</strong><br />

11 = Mitglie<strong>der</strong> sonstige Einrichtungen<br />

12 = Sonstige Mitglie<strong>der</strong><br />

13 = Aktive Bun<strong>des</strong>verfassungsschutz<br />

14 =<br />

2 Lastschrifteinzug durch die HGST<br />

15 = Bun<strong>des</strong>zuschussberechtigte Mitglie<strong>der</strong><br />

16 = Mitglie<strong>der</strong> sonstige Einrichtungen<br />

17 = Mitgliedschaft n. § 6<br />

18 = För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />

19 = THW Helfervereinigung<br />

20 = Sonstige Mitglie<strong>der</strong><br />

21 =<br />

22 =<br />

3 Selbstzahler<br />

23 = Bun<strong>des</strong>zuschussberechtigte Mitglie<strong>der</strong><br />

24 = Mitglie<strong>der</strong> sonstige Einrichtungen<br />

25 = Mitgliedschaft n. § 6<br />

26 = För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />

27 =<br />

28 =<br />

Stand: 12.12.2007


Zugäng<br />

1 = Neumitgliedschaft<br />

2 = aus einer Ortsstelle <strong>des</strong> Bezirks<br />

3 = aus einem an<strong>der</strong>en Bezirk<br />

Übersicht <strong>der</strong> Schlüsselnummern<br />

für die<br />

Angaben in <strong>der</strong><br />

Ä N D E R U N G S L I S T E<br />

für laufende Än<strong>der</strong>ungen<br />

Än<strong>der</strong>ungsgründe<br />

Abgänge<br />

4 = Kündigung<br />

5 = Tod<br />

7 = Ausschluss nach § 6 d o<strong>der</strong> e <strong>der</strong> Satzung<br />

Übrige Än<strong>der</strong>ungsgründe<br />

8 =<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Beschäftigungsstatus<br />

9 = Azubi<br />

10 = Angestellter/in<br />

11 = Beamter/in<br />

12 = Pension<br />

13 = Rente<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitgliedsdaten<br />

14 = Altersteilzeit/ Freistellungsphase<br />

15 = Beurlaubung<br />

16 = Abordnung<br />

17 = Elternzeit<br />

18 = Krankheit ohne Bezüge<br />

19 = Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bankverbindung<br />

20 = Adressenän<strong>der</strong>ung/Sonstige<br />

30 = Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

31 = Beitrag läuft<br />

32 = Statusän<strong>der</strong>ung<br />

33 = z.Zt. keine Beitragszahlung<br />

34 = Namensän<strong>der</strong>ung<br />

35 =<br />

36 =<br />

Stand: 1<strong>1.</strong>12.2007


9.9<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

für die För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

Name und Anschrift <strong>des</strong> Zuwendenden<br />

Mitglied im Deutschen Paritätischen<br />

Wohlfahrtsverband<br />

Bestätigung<br />

über Zuwendungen im Sinne <strong>des</strong> § 10 b <strong>des</strong> EStG an eine <strong>der</strong><br />

in § 5 Abs. 1 Nr. 9 <strong>des</strong> KStG bezeichneten Körperschaften,<br />

Personenvereinigungen o<strong>der</strong> Vermögensmassen<br />

Art <strong>der</strong> Zuwendungen:<br />

Mitgliedsbeitrag/Geldzuwendungen<br />

im Jahr 2007 in Höhe von insgesamt.<br />

Euro<br />

Es handelt sich (nicht) um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift<br />

<strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

Das SWB, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, ist wegen För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zwecke <strong>der</strong> amtlich anerkannten<br />

Verbände <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege nach dem letzten Bescheid vom Finanzamt Wiesbaden I vom 3<strong>1.</strong><br />

August 2005 für die Jahre 2002 bis 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 <strong>des</strong> KStG von <strong>der</strong> Körperschaftsteuer befreit.<br />

Es wird bestätigt, dass <strong>der</strong> uns zugewendete vorstehende Betrag nur zu folgenden satzungsgemäßen Zwecken<br />

verwendet wird: För<strong>der</strong>ung und Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten Familien- und Erwachsenenerholung,<br />

Kin<strong>der</strong>kuren, Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Betreuung alter,<br />

kranker o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ter Menschen, Jugendbegegnungen im In- und Ausland.<br />

Hinweis: Wer vorsätzlich o<strong>der</strong> grobfahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt o<strong>der</strong> veranlasst dass<br />

Zuwendungen nicht zu den in <strong>der</strong> Zuwendungsbestätigung angegebenen Zwecken verwendet werden, haftet für<br />

die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug <strong>der</strong> Zuwendungen <strong>beim</strong> Zuwendenden entgeht (§ 10 b<br />

Abs. 4 EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).<br />

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung <strong>der</strong> Zuwendung anerkannt, wenn<br />

das Datum <strong>des</strong> Freistellungsbeschei<strong>des</strong> länger als 5 Jahre bzw. das Datum <strong>der</strong> vorläufigen Bescheinigung länger<br />

als 3 Jahre seit Ausstellung dieser Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl. I S. 884).<br />

SWB, Wiesbaden – Hauptgeschäftsstelle

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