1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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<strong>1.</strong> <strong>Organisation</strong><br />
2. Satzung und allgemeine Richtlinien<br />
3. Angebote für Familien<br />
4. Angebote für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
5. Eltern-Kind-Kuren<br />
6. Seminare<br />
7. Gruppenför<strong>der</strong>ung<br />
8. Notfallunterstützung<br />
9. Mitglie<strong>der</strong>verwaltung
<strong>1.</strong> <strong>Organisation</strong><br />
<strong>1.</strong><strong>1.</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />
<strong>1.</strong>2. Hauptvorstand, Bezirke, Ortsstellen
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Innernen <strong>Verwaltung</strong> Geschäftsführung Geschäftsstelle Berlin<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V. Tel. 022899 358 7479 / Fax 022899 358 7499<br />
Hauptgeschäftsstelle Wiesbaden Nicole Mondani -3764 eMail: sozialwerk.berlin@bun<strong>des</strong>haus.bva.de<br />
Telefon 06 11/ 75 21 73<br />
Geschäftsstelle Bonn<br />
Telefax 06 11/75 39 39 Tel. 0228 99 643 8044 / Fax 0228 99 643 8964<br />
eMail: sozialwerk@<strong>des</strong>tatis.de<br />
eMail: sozialwerk-bonn@<strong>des</strong>tatis.de<br />
Abteilung 1 Abteilung 2 Abteilung 3<br />
Vereinsorganisation und -veranstaltungen Finanzen und EDV Zentrale Mitglie<strong>der</strong>betreuung<br />
Nicole Mondani -3764 Herr Sitsch -3756 Petra Kopatsch -4277<br />
AG 1/1 Vereinsorganisation, Gruppenför<strong>der</strong>ung AG 2/1 Finanzen, Buchhaltung AG 3/1 Zentrale Buchung und Reservierung<br />
und Notfallunterstütuzng<br />
Zentrale Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />
Frau DePriest -2173 Herr Maus -2870<br />
Zentrale Buchung und Reservierung<br />
AG 1/2 Öffentlichkeitsarbeit und Internet Frau Ott -4613<br />
Herr Soccio -4409 AG 2/2 Personalverwaltung <strong>des</strong> SWB Frau Raab -3892<br />
Frau Gercke -3885<br />
AG 1/3 Seminare und Veranstaltungen Herr Sitsch -3756<br />
Elke Friedel -3886 Herr Maus -2870 Zentrale Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />
Herr Soccio -4409<br />
AG 1/4 Kin<strong>der</strong>erholung und Jugendfreizeiten Frau Fuchs -2266<br />
Herr Christ -2735 AG 2/3 Datenverarbeitung Frau DePriest -2173<br />
Frau Friedl -3886 Herr Sitsch -3756 Herr Eggemeier -4149<br />
AG 1/5<br />
Liegenschaftsverwaltung<br />
Herr Raab -2841<br />
Frau Schmidt -3757<br />
AG 1/6<br />
AG 1/7<br />
Kooperationspartner AG-SW,<br />
DEVK, Vacanciel, Azuèva u.a.<br />
Nicole Mondani -3764<br />
<strong>Verwaltung</strong> und <strong>Organisation</strong><br />
<strong>der</strong> Geschäftsstellen<br />
Nicole Mondani -3764
2. Satzung und allgemeine Richtlinien<br />
2.<strong>1.</strong> Satzung<br />
2.2. „För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> <strong>Sozialwerk</strong>e <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>“<br />
(För<strong>der</strong>erlaß)<br />
2.3. Richtlininie für die Aufgabengebiete <strong>des</strong> SWB e. V.<br />
gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />
2.4. <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen und<br />
die ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB e. V.<br />
2.5. Richtlinie für die Annahme von Spenden<br />
2.6. Richtlinie für die Ehrung mit dem Ehrenbrief aufgrund<br />
langjähriger Mitgliedschaft<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen von Ehrenbriefen<br />
2.7. Richtlinie zur Verleihung <strong>der</strong> Verdienstplakette<br />
2.8. Richtlinie für Reisekostenabrechnungen<br />
2.9. Aufbewahrungsfristen für Unterlagen<br />
2.10. Richtlinie für die Betreuung von Mitglie<strong>der</strong>n die aus<br />
dem Betreuungsbereich <strong>des</strong> SWB e. V. ausgeschieden<br />
sind
Satzung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
§ 1 Name und Sitz <strong>des</strong> Vereins<br />
§ 2 Zweck <strong>des</strong> Vereins<br />
§ 3 Betreuungsbereich<br />
§ 4 Geschäftsjahr<br />
§ 5 Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
§ 6 Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
§ 7 Beitrag<br />
§ 8 Glie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
§ 9 Organe<br />
§ 10 Hauptversammlung<br />
§ 11 Hauptvorstand<br />
§ 12 Rechnungsprüfung<br />
§ 13 Bezirksversammlung<br />
§ 14 Bezirksvorstand<br />
§ 15 Mitglie<strong>der</strong>versammlungen <strong>der</strong> Ortsstellen<br />
§ 16 Ortsstelle, Vertrauensperson<br />
§ 17 Schiedsausschuß (Vereinsausschuß)<br />
§ 18 Vertretung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
§ 19 Auflösung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
§ 1<br />
Name und Sitz <strong>des</strong> Vereins<br />
Der Verein führt den Namen „<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> “. Er hat seinen Sitz in Berlin<br />
und ist in das Vereinsregister eingetragen worden.
- 2 -<br />
§ 2<br />
Zweck <strong>des</strong> Vereins<br />
(1) Das <strong>Sozialwerk</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrtszwecke im Sinne <strong>des</strong><br />
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ <strong>der</strong> Abgabenordnung vom 16.03.1976 (AO 1977). Es verfolgt<br />
keine politischen o<strong>der</strong> konfessionellen Ziele.<br />
Zweck <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s ist es, Maßnahmen <strong>des</strong> Dienstherrn und <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger zu<br />
ergänzen und die Beschäftigten und <strong>der</strong>en wirtschaftlich nicht selbständigen Angehörigen in sozialer,<br />
gesundheitlicher und kultureller Hinsicht zu betreuen, auch noch nach Eintritt in den Ruhestand. Dies<br />
geschieht insbeson<strong>der</strong>e durch För<strong>der</strong>ung und Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten<br />
Familien- und Erwachsenenerholung, Kin<strong>der</strong>kuren, Jugendbegegnungen im In- und Ausland, Muttero<strong>der</strong><br />
Vaterkuren, Mutter- o<strong>der</strong> Vater-Kind-Kuren, Unterstützung / Betreuung hilfsbedürftiger Personen,<br />
staats- und sozialpolitische Bildungsveranstaltungen sowie durch För<strong>der</strong>ung von Interessengruppen<br />
und Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
(2) Das <strong>Sozialwerk</strong> führt seine Betreuungsmaßnahmen in eigenen und in geeigneten Einrichtungen<br />
an<strong>der</strong>er Träger durch. Einzelheiten hierzu legt <strong>der</strong> Hauptvorstand in Richtlinien für die Tätigkeit <strong>des</strong><br />
<strong>Sozialwerk</strong>s fest.<br />
(3) Die Tätigkeit <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s ist selbstlos und dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen<br />
Zwecken. Die dem <strong>Sozialwerk</strong> zur Verfügung stehenden Mittel einschl. eventueller Überschüsse<br />
dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Bildung von Rücklagen ist nur für<br />
steuerbegünstigte Zwecke im Sinne <strong>der</strong> Abgabenordnung zulässig.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s und in ihrer Eigenschaft als<br />
Mitglie<strong>der</strong> bei ihrem Ausscheiden o<strong>der</strong> bei Auflösung bzw. Aufhebung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s keine Anteile<br />
aus dem Vereinsvermögen. Niemand darf durch Ausgaben, die nicht dem Zweck <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
entsprechen, o<strong>der</strong> durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
(4) Auf Leistungen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s besteht kein Rechtsanspruch.<br />
(5) Das <strong>Sozialwerk</strong> arbeitet mit allen Dienststellen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und ihren Personalvertretungen eng und<br />
vertrauensvoll zusammen.
- 3 -<br />
§ 3<br />
Betreuungsbereich<br />
Der Betreuungsbereich kann sich auf Verfassungsorgane <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, die obersten Bun<strong>des</strong>behörden mit den<br />
ihnen nachgeordneten Behörden und sonstige Einrichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und die überwiegend von Bund<br />
institutionell geför<strong>der</strong>ten Einrichtungen erstrecken.<br />
Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />
§ 4<br />
Geschäftsjahr<br />
§ 5<br />
Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
(1) Mitglie<strong>der</strong> können werden:<br />
a) Beschäftigte, Ruheständler und Rentner <strong>der</strong> in § 3 genannten Einrichtungen.<br />
b) geschiedene und hinterbliebene Ehegatten o<strong>der</strong> hinterbliebene Lebenspartner <strong>der</strong> unter a) genannten<br />
Personen.<br />
(2) An<strong>der</strong>e Personen, die den in § 3 bezeichneten Einrichtungen im Betreuungsbereich o<strong>der</strong> dem<br />
<strong>Sozialwerk</strong> nahestehen, können mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> Mitglied werden.<br />
(3) Der Hauptvorstand kann Personen o<strong>der</strong> Institutionen gegen einen jährlichen För<strong>der</strong>beitrag als<br />
för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> aufnehmen. Zur Inanspruchnahme <strong>der</strong> Leistungen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s für diesen<br />
Personenkreis erlässt <strong>der</strong> Hauptvorstand beson<strong>der</strong>e Richtlinien.<br />
(4) Zum Erwerb <strong>der</strong> Mitgliedschaft bedarf es einer schriftlichen Beitrittserklärung, die rechtswirksam<br />
wird, wenn das zuständige Organ <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s zugestimmt hat.<br />
(5) Ein Rechtsanspruch auf die Mitgliedschaft besteht nicht.<br />
(6) Im Zweifelsfall entscheidet <strong>der</strong> Hauptvorstand über die Annahme einer Beitrittserklärung.<br />
(7) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen, die sich beson<strong>der</strong>e Verdienste um das <strong>Sozialwerk</strong> erworben<br />
haben, von <strong>der</strong> Hauptversammlung verliehen werden.
- 4 -<br />
§ 6<br />
Beendigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
(1) Die Mitgliedschaft endet:<br />
a) bei Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich (§ 3).<br />
Wenn das Mitglied bei Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich <strong>der</strong> zuständigen Stelle <strong>des</strong><br />
<strong>Sozialwerk</strong>s schriftlich erklärt, dass es Mitglied <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s bleiben möchte, bleibt die<br />
Mitgliedschaft bestehen.<br />
b) bei Tod.<br />
c) durch Austritt.<br />
Dieser kann nur zum Ende eines Kalen<strong>der</strong>jahres erklärt werden. Die Erklärung muß spätestens<br />
zum 30. September eines Jahres einem Organ <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s gegenüber schriftlich abgegeben<br />
werden. Der zuständige Bezirksvorstand kann bei Vorliegen eines triftigen Grun<strong>des</strong> dem Austritt<br />
zu einem früheren Zeitpunkt zustimmen.<br />
d) durch Löschung aus dem Mitglie<strong>der</strong>verzeichnis, wenn das Mitglied mit <strong>der</strong> Beitragszahlung nach<br />
Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung länger als ein Jahr im Rückstand ist. Die Löschung erfolgt auf Vorschlag<br />
<strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle und nach vorheriger Anhörung <strong>des</strong> zuständigen Bezirksvorstan<strong>des</strong> durch<br />
den Hauptvorstand.<br />
e) durch Ausschluss, den <strong>der</strong> Bezirksvorstand durch Beschluss mit sofortiger Wirkung verfügen<br />
kann, wenn das Mitglied durch sein Verhalten das Ansehen o<strong>der</strong> die Interessen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung erheblich schädigt. Dem auszuschließenden Mitglied sind vor dem<br />
Beschluss die gegen ihn erhobenen Vorwürfe schriftlich mitzuteilen. Dem Mitglied ist unter<br />
Fristsetzung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Beschluss ist dem Betroffenen und<br />
dem Hauptvorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann innerhalb<br />
eines Monats nach Zustellung <strong>des</strong> Beschlusses <strong>beim</strong> Schiedsausschuss schriftlich Einspruch<br />
eingelegt werden.<br />
(2) Der Eintritt in den Ruhestand beendet die Mitgliedschaft nicht.<br />
§ 7<br />
Beitrag<br />
(1) Über die Höhe <strong>der</strong> Beiträge nach § 5 Absätze 1, 2 und 3 beschließt die Hauptversammlung.<br />
(2) Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.<br />
(3) Ist ein Mitglied mit seinen Beitragszahlungen länger als drei Monate im Rückstand, so kann es von<br />
den Leistungen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s ausgeschlossen werden.
- 5 -<br />
(4) Ehrenmitglie<strong>der</strong>n ist die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen freigestellt.<br />
§ 8<br />
Glie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
(1) Das <strong>Sozialwerk</strong> glie<strong>der</strong>t sich in Bezirke und Ortsstellen.<br />
(2) Bei den zum Betreuungsbereich <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s (§ 3) gehörenden Verfassungsorganen und obersten<br />
Bun<strong>des</strong>behörden wird zusammen mit den ihnen nachgeordneten Behörden und sonstigen<br />
Einrichtungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und die überwiegend vom Bund institutionell geför<strong>der</strong>ten Einrichtungen<br />
jeweils ein Bezirk gebildet. Verän<strong>der</strong>ungen von Bezirken sind mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong><br />
möglich.<br />
(3) Bei nachgeordneten Behörden können mit Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> eigene Bezirke gebildet<br />
werden. Das gleiche gilt für die Bildung von Flächenbezirken. Hierzu erlässt <strong>der</strong> Hauptvorstand<br />
beson<strong>der</strong>e Richtlinien.<br />
(4) Beim Bun<strong>des</strong>grenzschutz wird für je<strong>des</strong> Grenzschutzpräsidium ein eigener Bezirk eingerichtet.<br />
(5) In den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bezirken können durch den Bezirksvorstand Ortsstellen<br />
eingerichtet und aufgelöst werden. Ministerien bilden Ortsstellen.<br />
(6) Die Bezirke können sich eine Geschäftsordnung im Rahmen <strong>der</strong> Satzung geben.<br />
(7) Der Hauptvorstand kann für die Bezirke in einem Bun<strong>des</strong>land die Mitgliedschaft im jeweiligen<br />
Lan<strong>des</strong>verband <strong>des</strong> Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverban<strong>des</strong> (DPWV) beantragen.<br />
(8) Die Bezirke können Arbeitsgemeinschaften bilden. Überregionale Arbeitsgemeinschaften bedürfen <strong>der</strong><br />
Zustimmung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>.<br />
(1) Organe <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s sind:<br />
a) Hauptversammlung,<br />
b) Hauptvorstand,<br />
§ 9<br />
Organe
- 6 -<br />
c) Bezirksversammlung,<br />
d) Bezirksvorstand,<br />
e) Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Ortsstelle,<br />
f)Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle.<br />
(2) Mitglied eines Organs kann nur werden, wer Mitglied <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s nach § 5 Absatz 1 ist.<br />
§ 10<br />
Hauptversammlung<br />
(1) Die Hauptversammlung ist das oberste Organ <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s. Sie besteht aus den Delegierten <strong>der</strong><br />
Bezirke (§ 8 Absätze 2, 3 und 4). Je<strong>der</strong> Bezirk entsendet für je angefangene 800 Mitglie<strong>der</strong> einen<br />
Delegierten. Für die Feststellung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Delegierten ist <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>bestand am <strong>1.</strong> Januar<br />
<strong>des</strong> Jahres maßgebend, in dem die Hauptversammlung stattfindet. Die Amtszeit <strong>der</strong> Delegierten<br />
beginnt am Tag <strong>der</strong> Wahl und endet mit dem Tag <strong>der</strong> Neuwahl durch die Bezirksversammlung,<br />
spätestens aber nach 4 Jahren.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer nehmen an <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />
mit beraten<strong>der</strong> Stimme teil. Sie und die hauptamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s können nicht<br />
Delegierte eines Bezirks sein.<br />
(3) Die Hauptversammlung beschließt über folgende Punkte:<br />
a) alle Fragen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s und seiner Geschäftsführung von grundsätzlicher Bedeutung,<br />
b) Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung,<br />
c) Tätigkeitsbericht <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, Prüfbericht <strong>der</strong> Rechnungsprüfer und die Genehmigung<br />
<strong>des</strong> Jahresabschlusses,<br />
d) Entlastung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>,<br />
e) Genehmigung <strong>der</strong> Finanzplanung,<br />
f) Festsetzung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Beiträge,<br />
g) Wahl und vorzeitige Abberufung von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> § 11<br />
Absatz 1 Buchstaben a) bis e),<br />
h) Wahl von zwei Rechungsprüfern und 2 Stellvertretern (§ 12 Absatz 1),<br />
i) Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Schiedsausschusses (§ 17)<br />
j) Verleihung <strong>der</strong> Ehrenmitgliedschaft im <strong>Sozialwerk</strong>.<br />
(4) Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> o<strong>der</strong> bei <strong>des</strong>sen Verhin<strong>der</strong>ung<br />
von einem seiner Stellvertreter alle zwei Jahre mit einer Frist von vier Wochen schriftlich unter
- 7 -<br />
Übersendung <strong>der</strong> Tagesordnung einberufen. Anträge auf Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Ergänzung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
sind min<strong>des</strong>tens zwei Wochen vorher <strong>beim</strong> Hauptvorstand schriftlich einzureichen. Die<br />
Hauptversammlung muß einberufen werden, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Bezirke dies unter Angabe <strong>der</strong><br />
Gründe schriftlich <strong>beim</strong> Hauptvorstand beantragt. Die in Absatz 4 Satz 1 bezeichnete Frist ist<br />
einzuhalten.<br />
(5) Die Hauptversammlung wird durch den Vorsitzenden <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> o<strong>der</strong> einen seiner<br />
Stellvertreter eröffnet und geschlossen. Die Hauptversammlung wählt mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong><br />
anwesenden Stimmberechtigten einen Versammlungsleiter. Für die Beratung beson<strong>der</strong>er<br />
Angelegenheiten können Ausschüsse gebildet werden. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.<br />
(6) Die Hauptversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Stimmberechtigten. Bei<br />
Stimmengleichheit gilt <strong>der</strong> Antrag als abgelehnt. Die Satzung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s kann nur durch<br />
Beschluss von zwei Drittel <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />
geän<strong>der</strong>t werden. Die weiteren Verfahrensregelungen legt die Hauptversammlung in einer jeweils für<br />
die Dauer ihrer Sitzung zu beschließenden Geschäftsordnung fest.<br />
(7) Über die Hauptversammlung und <strong>der</strong>en Beschlüsse ist eine Nie<strong>der</strong>schrift anzufertigen, die vom<br />
Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Hauptversammlung erhalten einen Abdruck <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift.<br />
(8) § 11 Absatz 13 gilt entsprechend.<br />
§ 11<br />
Hauptvorstand<br />
(1) Der Hauptvorstand leitet die gesamte Vereinsarbeit. Er besteht aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n:<br />
a) dem Vorsitzenden,<br />
b) dem <strong>1.</strong> stellvertretenden Vorsitzenden,<br />
c) dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden,<br />
d) zwei Vertretern aus Bezirken als Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> geschäftsführenden Hauptvorstan<strong>des</strong>,<br />
e) vier Vertretern aus Bezirken,<br />
f) einem Vertreter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern,<br />
g) einem Vertreter <strong>des</strong> Hauptpersonalrats <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums <strong>des</strong> Innern,<br />
h) einem Vertreter <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>polizei-Hauptpersonalrats.
- 8 -<br />
(2) Die unter Absatz 1 Buchstaben a) bis e) genannten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> werden von <strong>der</strong><br />
Hauptversammlung auf Vorschlag <strong>der</strong> Bezirke, <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> o<strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong><br />
Hauptversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die oben genannten Mitglie<strong>der</strong> können von<br />
<strong>der</strong> Hauptversammlung bei Vorliegen eines wichtigen Grun<strong>des</strong> abberufen werden.<br />
(3) Eines <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> nach Absatz 1 Buchstabe d) und zwei Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />
Hauptvorstan<strong>des</strong> nach Absatz 1 Buchstabe e) sollen einem Bezirk einer obersten Bun<strong>des</strong>behörde<br />
angehören.<br />
(4) Das in Absatz 1 Buchstabe f) genannte Mitglied <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> bestellt das Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
<strong>des</strong> Innern.<br />
(5) Die in Absatz 1 Buchstaben g) und h) genannten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> werden von den<br />
Hauptpersonalräten für die Dauer ihrer jeweiligen Amtsperiode bestellt.<br />
(6) Der Hauptvorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt.<br />
(7) Die in Absatz 1 Buchstaben a) bis d) genannten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> bilden den<br />
geschäftsführenden Hauptvorstand.<br />
(8) Der Hauptvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.<br />
(9) Den in Absatz 1 Buchstaben d) und e) genannten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> können nach <strong>der</strong><br />
Geschäftsordnung innerhalb <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> bestimmte Aufgabenbereiche übertragen werden.<br />
(10) Der Hauptvorstand wird vom Vorsitzenden o<strong>der</strong> bei <strong>des</strong>sen Verhin<strong>der</strong>ung von einem seiner<br />
Stellvertreter nach Bedarf einberufen. Er muss einberufen werden, wenn min<strong>des</strong>tens vier Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> eine Einberufung beantragen.<br />
(11) Der Hauptvorstand ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong>, darunter <strong>der</strong><br />
Vorsitzende o<strong>der</strong> einer seiner Stellvertreter, anwesend ist. Der Hauptvorstand fasst seine Beschlüsse<br />
mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme <strong>des</strong><br />
Vorsitzenden. Über die Sitzungen sind Nie<strong>der</strong>schriften anzufertigen.<br />
(12) Der Hauptvorstand bestellt einen Hauptgeschäftsführer und überträgt ihm die Leitung <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsstelle.Der Hauptgeschäftsführer kann insoweit als beson<strong>der</strong>er Vertreter nach § 30 BGB<br />
das <strong>Sozialwerk</strong> vertreten. Der Hauptgeschäftsführer nimmt an den Sitzungen <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> und<br />
<strong>des</strong> geschäftsführenden Hauptvorstan<strong>des</strong> beratend teil.
- 9 -<br />
(13) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Reisekosten werden nach den<br />
vom Hauptvorstand beschlossenen Regelungen erstattet.<br />
§ 12<br />
Rechnungsprüfung<br />
(1) Die Hauptversammlung wählt für 4 Jahre zwei Rechnungsprüfer und zwei Stellvertreter. Sie dürfen<br />
nicht Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> zu prüfenden Organs sein. Die Rechnungsprüfer prüfen den Jahresabschluss <strong>des</strong><br />
<strong>Sozialwerk</strong>s und seiner sonstigen Einrichtungen. Sie erstatten <strong>der</strong> Hauptversammlung Bericht.<br />
(2) Verfügt ein Bezirk über eine Kasse, wählt die Bezirksversammlung unter Beachtung <strong>des</strong> Absatzes 1<br />
Satz 2 für 4 Jahre zwei Kassenprüfer und zwei Stellvertreter. Die Kassenprüfer prüfen min<strong>des</strong>tens<br />
einmal im Jahr die Kasse <strong>des</strong> Bezirks und erstatten <strong>der</strong> Bezirksversammlung darüber Bericht.<br />
§ 13<br />
Bezirksversammlung<br />
(1) Die Bezirksversammlung besteht aus den Vertrauenspersonen <strong>der</strong> zum Bezirk gehörenden Ortsstellen<br />
und den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>. Besteht ein Bezirk nur aus einer Ortsstelle o<strong>der</strong> ist keine<br />
Ortsstelle gebildet, so übernimmt die Versammlung <strong>der</strong> Ortsstelle bzw. <strong>des</strong> Bezirks die Funktion <strong>der</strong><br />
Bezirksversammlung.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>, sofern sie nicht zugleich Vertrauensperson einer Ortsstelle sind,<br />
und die Vertrauenspersonen <strong>der</strong> Ortsstellen haben unabhängig von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stärke jeweils eine<br />
Stimme.<br />
(3) Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer sind berechtigt, an den Bezirksversammlungen<br />
beratend teilzunehmen.<br />
(4) Die Bezirksversammlung hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />
a) Entgegennahme <strong>des</strong> Tätigkeitsberichts <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>,<br />
b) Entlastung <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>,<br />
c) Wahl und vorzeitige Abberufung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong>,<br />
d) Wahl <strong>der</strong> Delegierten und <strong>der</strong> Stellvertreter zur Hauptversammlung,<br />
e) Wahl von zwei Kassenprüfern und zwei Stellvertretern, falls <strong>der</strong> Bezirk über eine Kasse verfügt.
- 10 -<br />
(5) Für die Wahl <strong>der</strong> Delegierten eines Bezirks zur Hauptversammlung gelten die nachfolgenden<br />
Regelungen:<br />
a) Die Wahl muss Gegenstand <strong>der</strong> Tagesordnung sein.<br />
b) Zum Delegierten kann je<strong>des</strong> Mitglied gewählt werden, das organisatorisch zum Bezirk gehört.<br />
c) Für jeden Delegierten sind persönliche Stellvertreter zu wählen.<br />
d) Gewählt ist, wer die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erhält.<br />
e) Sind mehrere Delegierte zu wählen, ist für jeden Delegierten ein beson<strong>der</strong>er Wahlgang<br />
durchzuführen.<br />
(6) Die Bezirksversammlung findet nach Bedarf o<strong>der</strong> auf Verlangen <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> statt,<br />
min<strong>des</strong>tens jedoch alle 4 Jahre. Soweit dafür dem <strong>Sozialwerk</strong> Kosten entstehen, bedarf sie <strong>der</strong><br />
vorherigen Zustimmung <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle. Die Bezirksversammlung wird vom<br />
Bezirksvorsitzenden o<strong>der</strong> im Fall seiner Verhin<strong>der</strong>ung von seinem Stellvertreter mit einer Frist von 4<br />
Wochen schriftlich unter Übersendung <strong>der</strong> Tagesordnung einberufen. Eine Bezirksversammlung muss<br />
einberufen werden, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Vertrauenspersonen <strong>des</strong> Bezirks dies unter Angabe eines<br />
Grun<strong>des</strong> schriftlich for<strong>der</strong>t. Die oben bezeichnete Frist ist einzuhalten.<br />
(7) Der Bezirksvorsitzende leitet die Bezirksversammlung. Die Bezirksversammlung ist beschlussfähig,<br />
wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist. Für Beschlüsse <strong>der</strong> Bezirksversammlung gelten die<br />
Bestimmungen <strong>des</strong> § 10 Absatz 6 Sätze 1 und 2 entsprechend.<br />
(8) Über die Bezirksversammlung und <strong>der</strong>en Beschlüsse ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, die vom<br />
Bezirksvorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Der Hauptvorstand erhält einen<br />
Abdruck dieser Nie<strong>der</strong>schrift.<br />
(9) Hinsichtlich anfallen<strong>der</strong> Kosten für die Bezirksversammlung gilt § 11 Absatz 13 Satz 2 entsprechend.<br />
§ 14<br />
Bezirksvorstand<br />
(1) Der Bezirksvorstand besteht aus:<br />
a) dem Vorsitzenden,<br />
b) dem ersten Stellvertreter,<br />
c) dem zweiten Stellvertreter/ Schriftführer,<br />
e) ist zu drei Beisitzern. Die Beisitzer können mit <strong>der</strong> Wahrnehmung von Sachgebieten betraut<br />
werden.
- 11 -<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> werden von <strong>der</strong> Bezirksversammlung für die Dauer von vier<br />
Jahren gewählt. Die Bezirksversammlung kann Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> abberufen, wenn ein<br />
wichtiger Grund vorliegt.<br />
(3) Der Bezirksvorstand führt die ihm vom Hauptvorstand und von <strong>der</strong> Bezirksversammlung übertragenen<br />
Aufgaben durch. Diese sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />
a) Betreuung und Unterstützung <strong>der</strong> Ortsstellen,<br />
b) Kin<strong>der</strong>erholung,<br />
c) Jugen<strong>der</strong>holung,<br />
d) Seniorenbetreuung,<br />
e) Werbung von neuen Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
(4) Der Bezirksvorstand ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens die Hälfte seiner Mitglie<strong>der</strong>, darunter <strong>der</strong><br />
Vorsitzende o<strong>der</strong> ein Stellvertreter, anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong><br />
anwesenden Mitglie<strong>der</strong> gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />
(5) § 11 Absätze 6 und 13 gelten entsprechend.<br />
§ 15<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlungen <strong>der</strong> Ortsstellen<br />
(1) Mitglie<strong>der</strong>versammlungen bei den Ortsstellen finden nach Bedarf o<strong>der</strong> auf Verlangen <strong>des</strong><br />
Bezirksvorstan<strong>des</strong> statt, min<strong>des</strong>tens jedoch alle vier Jahre. Soweit dafür dem <strong>Sozialwerk</strong> Kosten<br />
entstehen, ist die vorherige Zustimmung <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle einzuholen. Die<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird von <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> vom Bezirksvorstand mit einer Frist von<br />
zwei Wochen zumin<strong>des</strong>t durch Aushang <strong>der</strong> Einladung einschließlich <strong>der</strong> Tagesordnung in <strong>der</strong><br />
Dienststelle einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> dies unter<br />
Angabe <strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> schriftlich for<strong>der</strong>t. Die vorgenannte Frist ist einzuhalten.<br />
(2) Die Vertrauensperson bzw. <strong>der</strong>en Stellvertreter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bezirksvorsitzende leitet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>der</strong> erschienenen<br />
Mitglie<strong>der</strong> beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Beschlüsse werden mit<br />
einfacher Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<br />
(3) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist insbeson<strong>der</strong>e zuständig für:<br />
a) Entgegennahme <strong>des</strong> Tätigkeitsberichts <strong>der</strong> Vertrauensperson,<br />
b) Wahl und vorzeitige Abberufung <strong>der</strong> Vertrauensperson bzw. ihres Stellvertreters.
- 12 -<br />
(4) Über die Mitglie<strong>der</strong>versammlung und <strong>der</strong>en Beschlüsse ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen, die von <strong>der</strong><br />
Vertrauensperson zu unterzeichnen ist. Der Bezirksvorstand erhält einen Abdruck <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift.<br />
(5) Der Bezirksvorstand ist über die Einberufung einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung rechtzeitig zu<br />
unterrichten. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> sind berechtigt, an den Mitglie<strong>der</strong>versammlungen<br />
<strong>der</strong> zum Bezirk gehörenden Ortsstellen beratend teilzunehmen.<br />
§ 16<br />
Ortsstelle, Vertrauensperson<br />
(1) Die Ortsstellen werden von einer Vertrauensperson geleitet. Die Vertrauensperson und ihr<br />
Stellvertreter werden für die Dauer von vier Jahren von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Ortsstelle<br />
gewählt. Sie können vom Bezirksvorstand vorzeitig abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund<br />
vorliegt. Der Bezirksvorstand kann bis zur Durchführung einer Wahl eine Vertrauensperson für<br />
längstens ein Jahr einsetzen.<br />
(2) Die Vertrauensperson einer Ortsstelle hat insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />
a) Betreuung und Beratung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s durchzuführen, Auskunftserteilung über<br />
Arbeit, Ziele und Leistungen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s und Entgegennahme von Wünschen und<br />
Anregungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>,<br />
b) Vertretung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ortsstelle in <strong>der</strong> Bezirksversammlung,<br />
c) Werbung von neuen Mitglie<strong>der</strong>n,<br />
d) Erledigung <strong>der</strong> vom Haupt- bzw. Bezirksvorstand erteilten Aufträge.<br />
(3) § 11 Absätze 6 und 13 gelten entsprechend.<br />
§ 17<br />
Schiedsausschuss<br />
(Vereinsausschuss)<br />
(1) Für die Entscheidung bei Streitigkeiten zwischen den Organen <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s, zwischen Organen<br />
und Mitglie<strong>der</strong>n von Organen, zwischen Mitglie<strong>der</strong>n von Organen untereinan<strong>der</strong> o<strong>der</strong> zwischen<br />
Organen und Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s ist ein Schiedsausschuss gebildet.<br />
(2) Dem Schiedsausschuss gehören drei Mitglie<strong>der</strong> und drei Ersatzmitglie<strong>der</strong> an. Für den Fall <strong>der</strong><br />
Befangenheit o<strong>der</strong> sonstigen Verhin<strong>der</strong>ung eines Mitglieds wird dieses durch ein Ersatzmitglied
- 13 -<br />
vertreten. Der Schiedsausschuss wird von <strong>der</strong> Hauptversammlung für vier Jahre gewählt. Die<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Schiedsausschusses wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden<br />
und seinen Stellvertreter. Einzelne Angehörige <strong>des</strong> Schiedsausschusses dürfen über eine anhängige<br />
Streitsache mit keiner Partei in Kontakt treten o<strong>der</strong> diese beraten; sie sollen außerdem nicht an <strong>der</strong> zur<br />
Verhandlung stehenden Streitsache mittelbar o<strong>der</strong> unmittelbar beteiligt sein.<br />
(3) Der Schiedsausschuss wird auf Antrag einer Streitpartei o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> tätig. Er gewährt<br />
den Betroffenen in angemessener Frist rechtliches Gehör und entscheidet mit einfacher Mehrheit.<br />
(4) Der Schiedsausschuss entscheidet in folgenden Streitfällen:<br />
a) über den Einspruch eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss,<br />
b) über Mängel bei Amts- bzw. Geschäftsführung <strong>der</strong> Organe o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Organmitglie<strong>der</strong>,<br />
c) über Satzungsverstöße, soweit nicht <strong>der</strong> ordentliche Gerichtsweg zu beschreiten ist.<br />
(5) Der Schiedsausschuss kann im Fall einer erheblichen Schädigung <strong>der</strong> Interessen o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Ansehens<br />
<strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung (§ 6 Buchstabe e)) folgen<strong>des</strong> beschließen:<br />
a) Aberkennung <strong>der</strong> Eigenschaft als Delegierter eines Bezirks in <strong>der</strong> Hauptversammlung,<br />
b) Ausschluss aus dem Hauptvorstand o<strong>der</strong> einem Bezirksvorstand o<strong>der</strong> Absetzung als<br />
Vertrauensperson,<br />
c) Ausschluss aus dem <strong>Sozialwerk</strong>.<br />
(6) Der Schiedsausschuss kann in an<strong>der</strong>en Fällen<br />
a) Verstöße gegen die Satzung,<br />
b) Mängel in <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> Organe,<br />
c) vereinsschädigen<strong>des</strong> Verhalten,<br />
feststellen.<br />
(7) Die Entscheidungen <strong>des</strong> Schiedsausschusses sind endgültig. Der Schiedsausschuss unterrichtet den<br />
Hauptvorstand und die Hauptversammlung von seinen Entscheidungen.<br />
(8) § 11 Absätze 6 und 13 gelten entsprechend.<br />
§ 18<br />
Vertretung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
(1) Vorstand im Sinne <strong>des</strong> § 26 BGB sind die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> geschäftsführenden Hauptvorstan<strong>des</strong> ( § 11<br />
Abs. 1 Buchst. a) bis d) in Verbindung mit Abs. 7). Das <strong>Sozialwerk</strong> wird vom Vorsitzenden allein
- 14 -<br />
o<strong>der</strong> von zwei Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> geschäftsführenden Hauptvorstan<strong>des</strong>, darunter einem Stellvertreter <strong>des</strong><br />
Vorsitzenden, gemeinschaftlich vertreten.<br />
(2) An<strong>der</strong>e Personen sind zur Vertretung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s nur dann befugt, wenn hierfür eine beson<strong>der</strong>e<br />
Vollmacht vorliegt.<br />
§ 19<br />
Auflösung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
(1) Die Auflösung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s kann nur durch eine beson<strong>der</strong>s zu berufene Hauptversammlung<br />
beschlossen werden. Sie ist beschlussfähig, wenn min<strong>des</strong>tens drei Viertel <strong>der</strong> Stimmberechtigten<br />
anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist spätestens nach vier Wochen eine zweite<br />
Hauptversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden endgültig entscheidet.<br />
Bei <strong>der</strong> Einberufung <strong>der</strong> zweiten Hauptversammlung ist auf diese Folge hinzuweisen. Der<br />
Beschluss muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Vertreter gefaßt werden.<br />
(2) Bei Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung <strong>des</strong> Vereins o<strong>der</strong> bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das<br />
Vermögen dem Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern zu, <strong>der</strong> es unmittelbar und ausschließlich für die<br />
För<strong>der</strong>ung von freigemeinnützigen Trägern im Sinne <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Satzung festgelegten Zwecke zu<br />
verwenden hat.
2.3<br />
Stand: 26. März 1998<br />
<strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />
I. Grundsätzliches<br />
Für die nachfolgenden Arbeitsgebiete <strong>der</strong> Geschäftstellen und <strong>der</strong> ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong><br />
SWB gilt die folgende <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie. In beson<strong>der</strong>s begründeten Einzelfällen kann <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsführer eine hiervon abweichende Entscheidung treffen.<br />
II. Familien- und Erwachsenenerholung<br />
<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldungen für Ferienaufenthalte sind an die Vertrauensperson o<strong>der</strong> die<br />
Hauptgeschäftsstelle zu richten. Anmeldungen für die Ferieneinrichtungen an<strong>der</strong>er Verbände<br />
<strong>der</strong> Freien Wohlfahrtspflege sowie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Sozialwerk</strong>e <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung werden<br />
über die Vertrauensperson an die jeweilige Geschäftsstelle <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Träger geleitet.<br />
Für die Anmeldung ist <strong>der</strong> jeweils gültige Vordruck "Anmeldung eines Erholungsaufenthaltes"<br />
zu verwenden.<br />
Es gelten folgende Anmel<strong>des</strong>tichtage:<br />
Sommerferien:<br />
Weihnachtsferien:<br />
Osterferien<br />
15. Januar<br />
0<strong>1.</strong> September<br />
0<strong>1.</strong> November<br />
Gehen nach diesen Stichtagen für die vorgenannten Zeiträume Anmeldungen ein, werden<br />
diese nach Maßgabe <strong>der</strong> freien Plätze und <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>des</strong> Eingangs bearbeitet. Für die<br />
übrige Zeit gibt es keinen Anmel<strong>des</strong>tichtag.<br />
2. Vergabeverfahren<br />
Freie Plätze in den Ferieneinrichtungen <strong>des</strong> SWB werden durch die Hauptgeschäftsstelle<br />
vergeben.<br />
Gehen für die Zeit <strong>der</strong> Sommer-, Weihnachts- und Osterferien mehr Anmeldungen ein als<br />
freie Plätze zur Verfügung stehen, vergibt die Hauptgeschäftsstelle die freien Plätze unter<br />
Berücksichtigung <strong>des</strong> vom Hauptvorstand beschlossenen Punktsystems. Anmeldungen von
2.3<br />
bedürftigen Personen i. S. <strong>der</strong> Abgabeordnung sollen stets den Vorrang vor nichtbedürftigen<br />
Personen haben. Um dieses sicher zu stellen, kann die Hauptgeschäftsstelle im Einzelfall von<br />
dem Punktsystem abweichen.<br />
3. Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen<br />
In einem unverschuldeten Notfall kann die Hauptgeschäftsstelle einen Zuschuss aus Mitteln<br />
für Notfallunterstützungen gewähren. Hierbei sind die Abschnitte VI dieser Richtlinie und <strong>der</strong><br />
Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung zu beachten. Der Zuschuss ist mit dem<br />
Übernachtungsgeld zu verrechnen.<br />
Ein Erlass <strong>des</strong> Übernachtungsgel<strong>des</strong> für mitreisende Kin<strong>der</strong> (siehe Abschnitt II. Nr. 5 <strong>der</strong><br />
Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung) ist mit <strong>der</strong> Anmeldung eines Ferienaufenthaltes auf<br />
dementsprechenden Vordruck zu beantragen. Über den Antrag entscheidet die<br />
Hauptgeschäftsstelle.<br />
III. Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />
<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze auf die Bezirke<br />
Die zur Verfügung stehenden Plätze sind entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Bezirke zu<br />
verteilen, wobei im Bedarfsfall zusätzliche Plätze einzuplanen sind.<br />
2. Informationen und durchführende Stellen<br />
Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Hierbei<br />
sind die Anmeldetermine und alle sonstigen von den Mitglie<strong>der</strong>n und den Mitarbeitern <strong>des</strong><br />
SWB zu beachtenden Regelungen bekannt zu geben.<br />
Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen sind grundsätzlich die Geschäftsstellen Berlin und Bonn.<br />
Die Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen haben u. a. folgende Aufgaben:<br />
Entgegennahme und Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen,<br />
Entscheidung über die Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer,<br />
Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> An- und Abreisen,<br />
Überwachung <strong>der</strong> Freizeiten,<br />
Abrechnung <strong>der</strong> Fahrt- und Begleitkosten mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle,<br />
Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden an die Hauptgeschäftsstelle,<br />
Unterrichtung <strong>der</strong> Freizeiteinrichtungen durch Übersendung <strong>der</strong> Teilnehmerlisten.<br />
Soweit erfor<strong>der</strong>lich, trifft die Hauptgeschäftsstelle gemeinsam mit <strong>der</strong> betroffenen<br />
Geschäftsstelle eine hiervon abweichende Regelung.
2.3<br />
3. Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />
zu richten. Diese gibt die Anmeldung, nach Prüfung <strong>der</strong> Mitgliedschaft, an die zuständige<br />
Entsen<strong>des</strong>telle weiter.<br />
4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
Über die Anträge entscheidet die Entsen<strong>des</strong>telle.<br />
Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />
– Erholungsbedürftige Kin<strong>der</strong> im Zusammenhang mit einer dringend notwendigen Entlastung<br />
<strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/<strong>des</strong> Erziehungsberechtigten,<br />
– Erholungsbedürftigkeit (ärztliche Bescheinigung),<br />
– Familieneinkommen <strong>der</strong> Eltern (Kin<strong>der</strong> aus Familien mit geringem Einkommen),<br />
– Anzahl <strong>der</strong> bisherigen Teilnahme an vom SWB angebotenen Freizeiten.<br />
5. Vorbereitung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />
Die Entsen<strong>des</strong>tellen teilen den Eltern die Entscheidung über den Antrag mit. Den Eltern sind<br />
im Falle einer Zusage folgende Unterlagen zu übersenden:<br />
– Kurbogen,<br />
– Formular für die ärztliche Bescheinigung über die Reisefähigkeit<br />
– Sicherungsschein.<br />
6. Elternkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />
Für die Zahlung <strong>des</strong> Elternkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />
Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest.<br />
Die Hauptgeschäftsstelle überwacht den Zahlungseingang.<br />
Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen durch die Eltern kann ein(e) Teilnehmer(in)<br />
ausgeschlossen werden.<br />
In Härtefällen kann mit den Eltern eine Teilzahlung vereinbart o<strong>der</strong> auf einen Teil <strong>des</strong><br />
Elternkostenanteils verzichtet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Entsen<strong>des</strong>telle im<br />
Einvernehmen mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />
Die Kosten für die Kin<strong>der</strong>freizeit sind mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle abzurechnen.
2.3<br />
7. Versicherungen<br />
Das SWB schließt für alle zu betreuenden Kin<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine<br />
Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />
8. An- und Abreise zum Aufenthaltsort<br />
Die Reiseroute und das Verkehrsmittel sind von den Entsen<strong>des</strong>tellen so festzulegen, dass sie<br />
die größtmögliche Sicherheit und Bequemlichkeit für die Teilnehmer gewährleisten. Die<br />
Reisen werden in <strong>der</strong> Regel mit dem Bus durchgeführt.<br />
Die Reisen werden als Gruppenreisen mit Begleitperson durchgeführt. Die Gruppenreise<br />
beginnt und endet an einem von <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle festzulegenden Treffpunkt. Die<br />
Möglichkeiten gemeinsamer An- und Abreisen von Kin<strong>der</strong>n <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Entsen<strong>des</strong>telle sind<br />
zu prüfen.<br />
Für die An- und Abreise sind geeignete Begleitpersonen auszuwählen und in ihre<br />
Aufgabeneinzuweisen. Die Begleitpersonen müssen volljährig sein; min<strong>des</strong>tens eine muss in<br />
Erster Hilfe ausgebildet sein.<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Begleitpersonen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und dem Alter <strong>der</strong> zu<br />
begleitenden Kin<strong>der</strong>.<br />
Die Begleitpersonen sind hinsichtlich <strong>der</strong> Reisekosten nach den Richtlinien <strong>des</strong><br />
Hauptvorstan<strong>des</strong> zu entschädigen.<br />
Die An- und Abreise <strong>der</strong> Reisegruppen ist von einer beauftragten Person <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle zu<br />
überwachen. Zusammen mit den Begleitpersonen sind die Vollzähligkeit <strong>der</strong> Gruppe und die<br />
Vollständigkeit <strong>der</strong> Reiseunterlagen zu prüfen. Die ordnungsgemäße Übernahme <strong>der</strong><br />
Betreuung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> von den Eltern durch die Begleitpersonen ist festzustellen. Bei<br />
Rückkehr ist auf die ordnungsgemäße Übernahme durch die Eltern zu achten.<br />
9. Betreuung<br />
Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Freizeit sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />
Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />
vorbereitet werden.<br />
10. Schlussabrechnung<br />
Die Entsen<strong>des</strong>tellen rechnen nach Beendigung <strong>der</strong> Freizeit(n) unter Beifügung aller für die<br />
Abrechnung notwendigen Unterlagen/Belege unverzüglich mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle ab.<br />
Letzter Termin für die Abrechnung ist <strong>der</strong> <strong>1.</strong> November <strong>des</strong> Jahres, in dem die Kin<strong>der</strong>freizeit<br />
durchgeführt wurde.
2.3<br />
IV. Jugendreisen<br />
<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze<br />
Die Plätze werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stärke <strong>der</strong> Bezirke verteilt.<br />
2. Information und durchführende Stelle<br />
Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Für<br />
die Durchführung ist die Hauptgeschäftsstelle verantwortlich; sie übernimmt damit die<br />
Aufgaben <strong>der</strong> zentralen Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>telle <strong>des</strong> SWB in diesem Bereich.<br />
3. Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die<br />
Hauptgeschäftsstelle zu richten.<br />
4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
Die Teilnehmer werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bereits in diesem Bereich in <strong>der</strong><br />
Vergangenheit in Anspruch genommenen Leistungen sowie <strong>der</strong> sozialen Situation <strong>der</strong> Familie<br />
ausgewählt.<br />
5. Teilnehmerkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />
Für die Zahlung <strong>des</strong> Teilnehmerkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />
Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest. Der<br />
Teilnehmerkostenanteil ist vor Beginn <strong>der</strong> Jugendreise auf ein Konto <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />
zu überweisen. Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen kann die/<strong>der</strong> Jugendliche<br />
ausgeschlossen werden.<br />
6. Versicherungen<br />
Das SWB schließt für alle zu betreuenden Jugendlichen und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine<br />
Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />
7. An- und Abreisen zum Aufenthaltsort<br />
Abfahrtort, Treffpunkt und Fahrtroute werden von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle festgelegt. Als<br />
Verkehrsmittel sind Bus o<strong>der</strong> Flugzeug vorzusehen. Die Kosten zum/vom Treffpunkt tragen<br />
die Eltern.<br />
8. Betreuung<br />
Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Reise sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />
Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />
vorbereitet werden. Die Betreuer/innen sollen auch die Fahrtbegleitung ab Treffpunkt<br />
übernehmen.
2.3<br />
V. Mutter-/Vater-Kind-Kuren<br />
<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren und Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses<br />
Eine vom SWB zu vermittelnde Kur ist auf dem jeweils gültigen Vordruck zu beantragen. Der<br />
Antrag wird von <strong>der</strong> Vertrauensperson nach Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft an die zuständige<br />
Geschäftsstelle (s. Nr. 3) weitergeleitet.<br />
Vor <strong>der</strong> Bewilligung eines Zuschusses ist zu prüfen, welche Leistungen <strong>der</strong><br />
Sozialversicherung in Anspruch genommen werden können. Bei <strong>der</strong> dafür zuständigen Stelle<br />
beantragt die Geschäftsstelle einen Zuschuss zu den Kosten <strong>der</strong> Kur- o<strong>der</strong><br />
Erholungsmaßnahme.<br />
Für die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses gelten die Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> (s. Nr. 5.1).<br />
Die Hauptgeschäftsstelle wird von <strong>der</strong> Entscheidung unterrichtet.<br />
Der vom Hauptvorstand festgelegte Höchstbetrag kann in begründeten Einzelfällen mit<br />
Zustimmung <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle überschritten werden.<br />
2. Kurleistungen<br />
Zu den Kurleistungen zählen neben den Aufenthaltskosten die Kosten für die ärztliche<br />
Betreuung, Kuranwendungen sowie Kurtaxe. Fahrtkosten zählen nicht dazu.<br />
3. Antragsverfahren<br />
Der Zuschuss <strong>des</strong> SWB wird auf Antrag gewährt. Dieser ist auf dem jeweils gültigen<br />
Vordruck unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen an die zuständige Geschäftsstelle zu<br />
senden.<br />
Die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Geschäftsstellen Berlin und Bonn sind wie folgt festgelegt:<br />
Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anträge<br />
an die Geschäftsstelle Berlin jeweils über die Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong><br />
Mitgliedschaft zu richten:<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />
10365 Berlin
Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-<br />
Württemberg und Bayern sind die Anträge an die Geschäftsstelle Bonn jeweils über die<br />
Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft zu richten:<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Statistischen Bun<strong>des</strong>amt<br />
Geschäftsstelle Bonn<br />
Graurheindorfer Str. 198<br />
53117 Bonn<br />
4. Rücktritt von einer Kurmaßnahme<br />
Bei einem Rücktritt von <strong>der</strong> Kur nach Vermittlung und Zusage durch das SWB hat das<br />
Mitglied die von <strong>der</strong> Kureinrichtung geltend gemachten Ausfall- bzw. Rücktrittskosten in<br />
voller Höhe zu übernehmen.<br />
Im Falle einer geleisteten Anzahlung, können die anfallenden Ausfall- bzw. Rücktrittskosten<br />
damit verrechnet werden.<br />
In begründeten Härtefällen können diese Kosten zu einem Teil vom SWB getragen werden.<br />
5. Abrechnung <strong>der</strong> Kosten<br />
Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden zahlt, das Mitglied eine Anzahlung<br />
auf die Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB,<br />
die dann im Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für<br />
Kuren über die GKV o<strong>der</strong> die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die<br />
Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen Krankenkasse erfolgt.<br />
Im Rahmen einer Kurmaßnahme übernimmt zunächst das SWB alle Kosten für den<br />
Aufenthalt, ärztliche Betreuung, Kuranwendungen und ggf. Kurtaxe. Den nach Anrechnung<br />
<strong>des</strong> Zuschusses Dritter, sowie nach Abzug <strong>des</strong> Zuschusses <strong>des</strong> SWB verbleibenden Restbetrag<br />
hat das Mitglied zu tragen und vereinbarungsgemäß an die Hauptgeschäftsstelle zu<br />
überweisen.<br />
Die geleistete Anzahlung für Kuren, die über Beihilfestelle abgerechnet werden, wird im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Schlussrechnung mit den Gesamtkosten verrechnet.<br />
Die Zahlungsabwicklung übernimmt die zuständige Geschäftsstelle. Das Mahnverfahren wird<br />
über die Hauptgeschäftsstelle eingeleitet.<br />
Dabei werden Fahrtkosten vom SWB nicht erstattet bzw. bezuschusst.
2.3<br />
VI. Notfallunterstützung<br />
<strong>1.</strong> Antragstellung<br />
Eine Notfallunterstützung ist über die Vertrauensperson bei <strong>der</strong> Haupt- o<strong>der</strong> einer<br />
Geschäftsstelle schriftlich zu beantragen.<br />
2. Verfahren<br />
Der Antrag auf Bewilligung einer einmaligen Notfallunterstützung muss vom Mitglied<br />
persönlich gestellt werden.<br />
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:<br />
Anzahl und Alter <strong>der</strong> Familienangehörigen, denen überwiegend Unterhalt gewährt wird,<br />
monatliche Haushaltseinkommen (Brutto),<br />
monatliche finanzielle Belastungen (Miete usw.),<br />
Höhe <strong>der</strong> Unterstützungen, die von an<strong>der</strong>er Seite gewährt wurden bzw. Angabe <strong>der</strong> Gründe,<br />
weshalb die Dienststelle o<strong>der</strong> die Sozialversicherung nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend unterstützen<br />
können, ausführliche Begründung.<br />
Die Vertrauensperson hat den Antrag auf einmalige Notfallunterstützung nach Abschnitt VI<br />
Nr. 2 den Richtlinien nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung zu prüfen und fehlende Angaben <strong>beim</strong><br />
Mitglied einzuholen.<br />
Die Vertrauensperson hat zu prüfen, ob das Mitglied seine Notlage durch die<br />
Inanspruchnahme eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses mil<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> beseitigen kann. In<br />
diesen Fällen ist <strong>der</strong> Antrag von <strong>der</strong> Vertrauensperson mit einem entsprechenden Hinweis dem<br />
Mitglied zurückzugeben.<br />
Wird <strong>der</strong> Antrag befürwortet, ist er an die Hauptgeschäftsstelle weiterzuleiten. Der Antrag ist<br />
abzulehnen, wenn die Voraussetzungen <strong>des</strong> Abschnitts VI Ziff. 2 <strong>der</strong> Richtlinie nach § 2<br />
Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung nicht erfüllt sind. Diese Entscheidung trifft die Hauptgeschäftsstelle,<br />
nachdem vorher die Stellungnahme <strong>der</strong> Vertrauensperson eingeholt worden ist.<br />
VII. För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen, Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />
Ein För<strong>der</strong>antrag kann von <strong>der</strong> Gruppenleitung, <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem<br />
Bezirksvorstand gestellt werden.<br />
Die Anträge <strong>der</strong> Gruppenleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertrauensperson sind an die Hauptgeschäftsstelle<br />
weiterzuleiten.<br />
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:
2.3<br />
Sportgruppenför<strong>der</strong>ung<br />
– Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe,<br />
– Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />
Gesamtkosten über € 150,-,<br />
– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/-Neigungsgruppe,<br />
– Höhe <strong>des</strong> beantragten Zuschusses und etwaige Zuschüsse Dritter,<br />
– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />
beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />
– Bei <strong>der</strong> Stiftung eines Pokals muss bei <strong>der</strong> Übergabe auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und<br />
Unterstützung durch das SWB hingewiesen werden.<br />
För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />
– Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung,<br />
– Gesamtkosten (mit Erläuterung), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />
Gesamtkosten über € 150,-,<br />
– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen<br />
Veranstaltungen,<br />
– Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen Veranstaltungen,<br />
– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />
beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />
Falls ein Zuschuss von dritter Seite gewährt o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist dieses bei <strong>der</strong><br />
Antragstellung zu vermerken.<br />
Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn er vor <strong>der</strong> Durchführung einer Veranstaltung o<strong>der</strong><br />
dem Kauf von Ausrüstungs- o<strong>der</strong> Ausstattungsgegenständen gestellt worden ist.<br />
Als Verwendungsnachweis ist <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle eine detaillierte Gesamtrechnung bzw.<br />
eine Aufstellung über die entstandenen Gesamtkosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als<br />
Buchungsbeleg bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />
Die Richtlinie tritt am 26.03.1998 in Kraft. Die Richtlinie vom 25.04.1995 verliert damit ihre<br />
Gültigkeit.<br />
Heinz Schwenk<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>
2.4<br />
Richtlinie über die Annahme von Spenden und die<br />
Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge<br />
Stand: 26. März 1998<br />
I. Allgemeines<br />
Das <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V. ist vom Finanzamt Wiesbaden wegen<br />
ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung steuerbegünstigter, gemeinnütziger Zwecke i. S. <strong>der</strong> §§<br />
51 ff Abgabenordnung von <strong>der</strong> Körperschaftssteuer befreit. Spenden an das SWB sind daher als Ausgaben<br />
zur För<strong>der</strong>ung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und staatspolitischer Zwecke<br />
und <strong>der</strong> als beson<strong>der</strong>s för<strong>der</strong>ungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke im Rahmen von<br />
Höchstbeträgen bei <strong>der</strong> Einkommensteuerermittlung <strong>des</strong> Spen<strong>der</strong>s abzugsfähig.<br />
II. Zuständige Stellen und Verbuchungen<br />
Spenden für das SWB sind auf eines seiner Konten zu überweisen. Zuständige Stelle für die<br />
Annahme ist die Hauptgeschäftsstelle. Die eingegangenen Spenden sind auf einem beson<strong>der</strong>en<br />
Konto <strong>des</strong> Finanzplans nachzuweisen.<br />
III. Ausstellung von Spendenbescheinigungen<br />
Spendenbescheinigungen werden auf Anfor<strong>der</strong>ung ausschließlich durch die Hauptgeschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> SWB ausgestellt. Dem zuständigen Finanzamt ist die Summe <strong>der</strong> in einem Rechnungsjahr<br />
vereinnahmten Spenden mitzuteilen.<br />
IV. Verwendung <strong>der</strong> Spenden<br />
Spenden werden ausschließlich für die im § 2 <strong>der</strong> Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet.<br />
Auflagen <strong>des</strong> Spen<strong>der</strong>s bezüglich <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Spende sind zu beachten, soweit sie<br />
nicht gegen die Satzung <strong>des</strong> SWB o<strong>der</strong> diese Richtlinien verstoßen.<br />
V. Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge<br />
Bescheinigungen über gezahlte Mitgliedsbeiträge zur Vorlage <strong>beim</strong> Finanzamt werden durch den Bezirksvorstand<br />
o<strong>der</strong> eine Vertrauensperson nach dem anliegenden Vordruck ausgestellt, sofern diese die<br />
geleisteten Zahlungen feststellen können. Die Kopie <strong>der</strong> Bescheinigung ist fünf Jahre aufzubewahren.<br />
VI. Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinie tritt am 26.03.1998 in Kraft. Die Richtlinie vom 18.0<strong>1.</strong>1980 verliert damit<br />
ihre Gültigkeit.<br />
Heinz Schwenk<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>
2.5<br />
Richtlinie für die Verleihung eines Ehrenbriefes<br />
aufgrund langjähriger Mitgliedschaft im SWB<br />
Stand: 1<strong>1.</strong> April 2003<br />
I. Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB erhalten bei einer Mitgliedschaft von 10, 25, 40 und 50 Jahren einen Ehrenbrief<br />
als Dank und Anerkennung für die dem SWB bewiesene Treue und die damit verbundene<br />
För<strong>der</strong>ung.<br />
II.<br />
Die Hauptgeschäftsstelle übersendet ein Mal jährlich den Ortsstellen eine Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>,<br />
die im Laufe <strong>des</strong> folgenden Jahreszeitraumes eine Mitgliedschaft nach Ziffer I dieser<br />
Richtlinie erreichen.<br />
III.<br />
Mit <strong>der</strong> Übersicht nach Ziffer II dieser Richtlinie übersendet die Hauptgeschäftsstelle den<br />
Ortsstellen die bereits fertig ausgestellten und vom Vorsitzenden <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> unterzeichneten<br />
Ehrenbriefe zur Unterschrift durch die zuständige Vertrauensperson, die im folgenden<br />
Jahreszeitraum durch diese an das Mitglied ausgehändigt werden sollen.<br />
IV.<br />
Die Vertrauensperson soll die Ehrung in würdigem Rahmen vornehmen. Nach Möglichkeit<br />
soll <strong>der</strong> Ehrenbrief in einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung überreicht werden.<br />
Nimmt <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> bzw. <strong>des</strong>sen Vertreter<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung teil, so wird <strong>der</strong> Ehrenbrief von<br />
ihnen ausgehändigt.<br />
Mitglie<strong>der</strong>, die nicht am Ort erreichbar sind, erhalten den Ehrenbrief mit einem Begleitschreiben<br />
<strong>der</strong> Vertrauensperson übersandt.<br />
V. 40- und 50-jährige Mitgliedschaften werden im SWB-Journal veröffentlicht.<br />
VI.<br />
Diese Richtlinie tritt am 27.06.2003 in Kraft. Die Richtlinie vom 28.03.1998 verliert damit<br />
ihre Gültigkeit.<br />
Dr. Rainer Frank<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>
2.6<br />
Stand: 26. März 1998<br />
Richtlinie zur Verleihung <strong>der</strong> Verdienstplakette<br />
<strong>des</strong> SWB<br />
I. Allgemeines<br />
Personen o<strong>der</strong> <strong>Organisation</strong>en, die sich um das SWB verdient gemacht haben, kann die<br />
Verdienstplakette <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s verliehen werden. Damit ist die Überreichung einer<br />
Ehrenurkunde und einer Anstecknadel verbunden.<br />
Über die Ausgestaltung von Verdienstplakette. Ehrenurkunde und Anstecknadel entscheidet <strong>der</strong><br />
Hauptvorstand.<br />
II. Verleihungsvoraussetzung<br />
Die Auszeichnung mit <strong>der</strong> Verdienstplakette ist möglich:<br />
- für einen langfristigen und wirkungsvollen Einsatz für die Belange <strong>des</strong> SWB in <strong>des</strong>sen Organen<br />
gemäß § 9 <strong>der</strong> Satzung in seiner <strong>Verwaltung</strong> o<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong> SWB o<strong>der</strong>,<br />
- für die erfolgreiche Durchführung außergewöhnlich wichtiger und schwieriger Aufgaben <strong>des</strong><br />
SWB.<br />
III. Verleihungsverfahren<br />
Vorschläge für die Auszeichnung mit <strong>der</strong> Verdienstplakette können gemacht werden von<br />
- Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong><br />
- <strong>der</strong>/dem Vorsitzenden eines Bezirksvorstan<strong>des</strong><br />
- <strong>der</strong> Vertrauensperson einer Ortsstelle<br />
- dem/<strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer/in<br />
Die Vorschläge sind an den geschäftsführenden Hauptvorstand zu richten. Der Vorschlag einer<br />
Vertrauensperson ist über den zuständigen Bezirksvorstand zu leiten. Der Bezirksvorstand kann zu<br />
dem Vorschlag <strong>der</strong> Vertrauensperson Stellung nehmen.
2.6<br />
Der Vorschlag muss folgende Angaben enthalten:<br />
- Name, Vorname und Anschrift <strong>des</strong> zu Ehrenden,<br />
- Dienststelle und Dienststellung,<br />
- Funktion im SWB,<br />
- Eingehende Begründung für die Ehrung.<br />
Der Vorschlag soll eine Anregung für das Verleihungsdatum enthalten.<br />
Über den Vorschlag entscheidet <strong>der</strong> geschäftsführende Hauptvorstand.<br />
IV. Inkrafttreten<br />
Die Richtlinie tritt am 26.03.1998 in Kraft. Die Richtlinie. vom 30.04.1980 verliert damit ihre<br />
Gültigkeit.<br />
Heinz Schwenk<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>
2.7<br />
Stand: 3<strong>1.</strong> August 1997<br />
Aufbewahrungsfristen für Unterlagen <strong>des</strong> SWB<br />
<strong>1.</strong> Aufbewahrungsfrist 10 Jahre<br />
Unterlagen <strong>der</strong> Finanzverwaltung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, <strong>der</strong> Konten und soweit vorhandene<br />
Kassen <strong>der</strong> Bezirke und ggf. auch Ortsstellen, Kassenbücher, Kontokarten,<br />
Bilanzen und Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und die zur Bearbeitung dieser Unterlagen<br />
notwendigen Arbeitsanweisungen und sonstigen <strong>Organisation</strong>sunterlagen.<br />
Unterlagen <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltsbuchhaltung nach <strong>der</strong> Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.<br />
2. Aufbewahrungsfrist 6 Jahre<br />
Alle Kassenbelege, Bestands- und Verän<strong>der</strong>ungslisten <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>besoldungsstelle,<br />
allgemeiner Schriftwechsel, Bewilligungsbescheide, Mitgliedsunterlagen ausgeschiedener<br />
Mitglie<strong>der</strong>, Steuerbescheide und sonstiger Schriftwechsel mit dem<br />
Finanzamt, Freistellungsbescheide <strong>des</strong> Finanzamtes.<br />
Mitgliedsunterlagen nach dem Ausscheiden <strong>des</strong> Mitglieds. Insbeson<strong>der</strong>e die Beitrittserklärungen,<br />
die Durchschrift <strong>der</strong> Anordnung <strong>der</strong> Einbehaltung <strong>der</strong> Beiträge und<br />
sonstige Erklärungen <strong>des</strong> Mitglieds zur Mitgliedschaft, zur Höhe <strong>des</strong> monatlichen<br />
Beitrages u. a., sind aufzubewahren.<br />
Sonstige Unterlagen (z. B. Kurbögen für Kin<strong>der</strong>erholungsmaßnahmen, Kurunterlagen<br />
von Mutter-/Vater-Kind-Kuren), soweit sie für die Besteuerung <strong>des</strong> SWB von<br />
Bedeutung sind.
2.7<br />
3. Verlängerung <strong>der</strong> Aufbewahrungsfristen<br />
Die vorgenannten Aufbewahrungsfristen verlängern sich, soweit und solange die Unterlagen<br />
für die Besteuerung von Bedeutung sind, für die die Festsetzungsfrist noch<br />
nicht abgelaufen ist. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Schluss <strong>des</strong> Kalen<strong>der</strong>jahres,<br />
in dem die vorgenannten Geschäftvorfälle entstanden sind.<br />
Mitgliedsunterlagen dürfen erst 6 Jahre nach dem Ausscheiden <strong>des</strong> Mitglieds vernichtet<br />
werden. Insbeson<strong>der</strong>e die Beitrittserklärungen, die Durchschrift <strong>der</strong> Anordnung<br />
<strong>der</strong> Einbehaltung <strong>der</strong> Beiträge und sonstige Erklärung <strong>des</strong> Mitglieds zur Mitgliedschaft,<br />
zur Höhe <strong>des</strong> monatlichen Beitrages u. a., sind sorgfältig und verschlossen<br />
aufzubewahren.<br />
4. Vernichtung von Unterlagen<br />
Unterlagen, für die die vorgenannten Fristen abgelaufen sind, können grundsätzlich<br />
vernichtet werden, wenn vorher geprüft wurde, ob diese in Einzelfällen für die Arbeit<br />
<strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind. Diese Entscheidung trifft für die<br />
Bezirke die/<strong>der</strong> Vorsitzende <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> und für die Hauptgeschäftsstelle<br />
die/<strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer(in).<br />
Sonstige Veröffentlichungen (SWB-Journal, Kalen<strong>der</strong>, Kataloge, Prospekte usw.) sind<br />
nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren, mit Ausnahme <strong>der</strong> Belegexemplare:<br />
10 x Hauptgeschäftsstelle<br />
1 x Bezirksvorstand<br />
1 x Ortsstelle<br />
zu vernichten.
2.8<br />
Richtlinie für Reisekostenvergütung<br />
<strong>1.</strong> Allgemeines<br />
<strong>1.</strong>1 Einleitung<br />
<strong>1.</strong>2 Rechtliche Grundlagen<br />
2. Erstattung von Fahrtkosten<br />
2.1 Erstattung von Fahrtkosten bei privater PKW-Nutzung<br />
2.2 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
2.3 Erwerb und Erstattung einer Bahn Card<br />
2.4 Erstattung von Flugkosten<br />
2.5 Erstattung von Mietwagenkosten<br />
2.6 Erstattung von Taxikosten<br />
3. Tage- und Übernachtungsgel<strong>der</strong>, Verpflegungsaufwendungen<br />
3.1 Berechnung <strong>des</strong> Tagegel<strong>des</strong><br />
3.2 Berechnung <strong>der</strong> Verpflegungsaufwendungen<br />
3.3 Erstattung von Übernachtungskosten<br />
3.4 Gewährung von Übernachtungsgeld<br />
4. Sonstige Auslagenerstattungen, Kosten <strong>der</strong> Stornierung und Gewährung von<br />
Reisekostenvorschüssen<br />
4.1 Sonstige Auslagen<br />
4.2 Kosten für die Mitnahme von weiteren Dienstreisenden und von Gepäck<br />
4.3 Stornogebühren und –kosten<br />
4.4 Gewährung eines Reisekostenvorschusses<br />
5. Abrechnung und Erstattung<br />
5.1 Antragsformulare<br />
5.2 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Dienstreisen<br />
5.3 Höhe <strong>der</strong> Erstattung von Fahrtkosten bei Seminarteilnehmern<br />
5.4 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Vorstellungsreisen<br />
5.5 Wi<strong>der</strong>spruch gegen den Abrechnungsbescheid<br />
5.6 Ausschlussfrist<br />
5.7 Abrechnung und Erstattung<br />
6. Sonstiges<br />
6.1 Vorlage von Abrechungsbelegen<br />
6.2 Teilnahme an Bonusprogrammen<br />
6.3 Vollkasko-Versicherung bei privater PKW-Nutzung<br />
6.4 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen<br />
7. Inkrafttreten<br />
- 1 -
2.8<br />
<strong>1.</strong> Allgemeines<br />
<strong>1.</strong>1 Einleitung<br />
Zum 0<strong>1.</strong>09.2005 ist die Neufassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>reisekostengesetzes (BRKG) in Kraft getreten.<br />
Aus diesem Grund wurde auch die Reisekostenrichtlinie <strong>des</strong> SWB, die sich eng an das BRKG<br />
anlehnt, reformiert.<br />
Die Richtlinie ist die Grundlage für die Abrechnung <strong>der</strong> Reise- und Fahrtkosten im SWB. Evtl.<br />
Abweichungen von den Regelungen <strong>des</strong> BRKG, die <strong>der</strong> Hauptvorstand mit Rücksicht auf die<br />
Beson<strong>der</strong>heiten im SWB in seiner 4. Sitzung am 0<strong>1.</strong>09.2005 beschlossen hat, haben in <strong>der</strong> neuen<br />
Richtlinie ihren Nie<strong>der</strong>schlag gefunden.<br />
Ferner wurde das Formular „Antrag auf Reisekostenvergütung“ überarbeitet, vor allem vereinfacht.<br />
Für Dienstreisen ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 ist grundsätzlich nur noch dieses Formular zu verwenden.<br />
Die entsprechenden Antragsformulare liegen im Internet zum Abruf für Vertrauensleute als<br />
PDF-Datei zum Download bereit. Sie können aber auch per E-Mail bzw. per Post bei <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsstelle angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Maus von <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung, Telefon 01888 – 644 2870,<br />
gerne zur Verfügung.<br />
<strong>1.</strong>2 Rechtliche Grundlagen<br />
Für die Abrechnung und Erstattung <strong>der</strong> Fahrt- und Reisekostenauslagen sowie die Erstattung <strong>des</strong><br />
Inlands- und Auslandstagegel<strong>des</strong> legt das SWB dieser Reisekostenrichtlinie folgende Gesetzesund<br />
<strong>Verwaltung</strong>svorschriften zu Grunde:<br />
- Bun<strong>des</strong>reisekostengesetz (BRKG) vom 26.05.2005<br />
- Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift zum Bun<strong>des</strong>reisekostengesetz (BRKGVwV) vom<br />
0<strong>1.</strong>06.2005<br />
- Auslandsreisekostenverordnung (ARV) vom 14.03.1997<br />
- Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift über die Neufestsetzung <strong>der</strong> Auslandstage- und<br />
Auslandsübernachtungsgel<strong>der</strong> (ARVVwV) vom 29.10.2004<br />
- Einkommenssteuergesetz (EStG) in <strong>der</strong> jeweils neuesten Fassung<br />
Ferner wird für die Ermittlung <strong>der</strong> Entfernungskilometer und zur Berechnung <strong>der</strong> Fahrtkostenerstattung<br />
<strong>der</strong> Falk-Routenplaner (www.falk.de) zu Grunde gelegt.<br />
2. Erstattung von Fahrtkosten<br />
2.1 Erstattung von Fahrtkosten bei privater PKW-Nutzung<br />
Für die Berechnung <strong>der</strong> Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung<br />
maßgeblich (schnellste Route von A nach B). Längere Strecken werden berücksichtigt, wenn<br />
diese insbeson<strong>der</strong>e auf Grund <strong>der</strong> Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) o<strong>der</strong> aus Gründen <strong>der</strong> Zeitersparnis<br />
benutzt wurden. Wegstreckenentschädigung wird auch für dienstliche Fahrten am Ge<br />
schäftsort, einschließlich <strong>der</strong> Fahrten zu und von <strong>der</strong> Unterkunft, gewährt. Bei einer einfachen<br />
Fahrtstrecke von bis zu 50 Km genügt die Erklärung <strong>des</strong> Dienstreisenden, dass die wirtschaftlichste<br />
Route gewählt wurde.<br />
Benutzen Dienstreisende für Fahrten zum und vom Bahnhof/Flughafen ein privates Kraftfahr-<br />
- 2 -
2.8<br />
zeug, wird ebenfalls Wegstreckenentschädigung gewährt. Diese Wegstreckenentschädigung<br />
wird auch für die sog. Leerfahrt gewährt.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Wegstreckenentschädigung beträgt 20 Cent je Kilometer, <strong>der</strong> Höchstbetrag für die<br />
gesamte Dienstreise ist gemäß HVo-Beschluss vom 0<strong>1.</strong>09.2005 auf 250 € begrenzt.<br />
Als dienstlicher Grund gilt auch, wenn durch die Benutzung eines Kraftfahrzeugs o<strong>der</strong> eines an<strong>der</strong>en<br />
motorbetriebenen Fahrzeugs zwingende Familienpflichten (notwendige Betreuung von<br />
mit dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> pflegebedürftigen<br />
nahen Angehörigen) besser wahrgenommen werden können und eine Alternative zur<br />
Betreuung durch die/den Dienstreisende/n nicht besteht.<br />
2.2 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
Bei <strong>der</strong> Reisevorbereitung ist auf jeden Fall zu prüfen, ob beson<strong>der</strong>e Ermäßigungen, z. B. solche<br />
durch frühzeitige Buchung und sonstige Festlegungen wie Zugbindung, in Anspruch genommen<br />
werden können. Sind sog. Plan- & Sparangebote nicht mehr für die 2. Klasse verfügbar<br />
und ist <strong>der</strong>/die Dienstreisende auch nicht im Besitz einer dienstlichen bzw. privaten BahnCard,<br />
so ist es dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden selbst überlassen, ob er/sie bei Verfügbarkeit von Plan- &<br />
Sparangeboten 50 für die <strong>1.</strong> Klasse diese in Anspruch nimmt bzw. in <strong>der</strong> 2. Klasse zum Normalpreis<br />
fährt. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht bei Plan- & Sparangeboten 25 <strong>der</strong> <strong>1.</strong><br />
Klasse.<br />
Zu den Fahrtkosten gehören ferner auch die Auslagen für<br />
- Zu- und Abgang am Wohn-, Dienst- o<strong>der</strong> Geschäftsort,<br />
- dienstliche Fahrten am Geschäftsort einschl. Fahrten zu und von <strong>der</strong> Unterkunft,<br />
- Aufpreise und Zuschläge für Züge (IC,EC, ICE, ICE-Sprinter),<br />
- Sitzplatz- und Reservierungsentgelte,<br />
- Bettkarten o<strong>der</strong> Liegeplatzzuschläge,<br />
- Beför<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> notwendigen dienstlichen und persönlichen Gepäcks, sofern mehr als<br />
15 kg Handgepäck.<br />
2.3 Erwerb und Erstattung einer BahnCard<br />
Die Kosten einer Bahn Card (nur 2. Klasse) werden erstattet, wenn die Nutzung gegenüber an<br />
<strong>der</strong>en Fahrpreisermäßigungen wirtschaftlicher ist und die Kostenübernahme daher aus dienstli<br />
chen Gründen vertretbar ist. Die Kosten einer nicht aus dienstlichen Gründen erworbenen Bahn<br />
Card können auf Antrag (siehe hierzu Formular 2.8.4) erstattet werden, wenn sie sich vollstän<br />
dig amortisiert haben; eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.<br />
2.4 Erstattung von Flugkosten<br />
Flugkosten werden erstattet, wenn <strong>der</strong> Flug aus dienstlichen Gründen (z. B. terminbedingt,<br />
dienstlich bereitgestellte Flugkontingente) o<strong>der</strong> aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. bei Flugzeugbenutzung<br />
entstehen geringere Reisekosten als bei Bahnfahrten o<strong>der</strong> ein Arbeitszeitgewinn<br />
von insgesamt einem ganzen Arbeitstag entsteht) geboten ist. Ferner können in Ausnahmefällen<br />
Flugkosten erstattet werden, wenn sich aufgrund <strong>der</strong> Flugzeugbenutzung die Dauer <strong>der</strong> Dienstreise<br />
erheblich reduziert und dadurch zwingende Familienpflichten (notwendige Betreuung von<br />
mit dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kin<strong>der</strong>n und pflegebedürftigen<br />
nahen Angehörigen) besser wahrgenommen werden können und eine Alternative zur<br />
Betreuung durch die/den Dienstreisende/n nicht besteht.<br />
Fahrtkosten bzw. Kosten für den Zu- und Abgang zum Flughafen werden erstattet nach Nr. 2.<strong>1.</strong><br />
bzw. 2.2. dieser Richtlinie.<br />
- 3 -
2.8<br />
2.5 Erstattung von Mietwagenkosten<br />
Wenn zur Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts keine regelmäßig verkehrende Beför<strong>der</strong>ungsmittel<br />
benutzt werden können und <strong>des</strong>halb ein Kraftfahrzeug benutzt werden muss und ein Dienstkraftfahrzeug<br />
nicht zur Verfügung steht, liegen triftige Gründe für die Anmietung eines Mietwagens<br />
vor.<br />
Grundsätzlich können nur die Kosten (inkl. <strong>der</strong> für Kraftstoffe) für die Anmietung eines Kraftfahrzeuges<br />
<strong>der</strong> unteren Mittelklasse (z.B. Golfklasse) erstattet werden, ferner auch Fahrtkosten<br />
für den Zu- und Abgang zur Mietwagenstation wie unter Nr. 2.<strong>1.</strong> bzw. 2.2. dieser Richtlinie erläutert.<br />
2.6 Erstattung von Taxikosten<br />
Triftige Gründe für eine Taxibenutzung liegen insbeson<strong>der</strong>e vor, wenn<br />
- im Einzelfall dringende dienstliche Gründe vorliegen,<br />
- zwingende persönliche Gründe vorliegen (z. B. Gesundheitszustand),<br />
- regelmäßig verkehrende Beför<strong>der</strong>ungsmittel nicht o<strong>der</strong> nicht zeitgerecht verkehren<br />
o<strong>der</strong><br />
- wenn Fahrten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr die Taxibenutzung für Zu- und Abgang o-<br />
<strong>der</strong> für Fahrten am Geschäftsort notwendig machen.<br />
Ortsunkundigkeit o<strong>der</strong> widrige Witterungsverhältnisse sind keine triftigen Gründe.<br />
3. Tage- und Übernachtungsgel<strong>der</strong>, Verpflegungsaufwendungen<br />
3.1 Berechnung <strong>des</strong> Tagegel<strong>des</strong><br />
Wird <strong>der</strong>/die Dienstreisende vorübergehend von seiner/ihrer Wohnung und dem Mittelpunkt<br />
seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalen<strong>der</strong>tag,<br />
an dem <strong>der</strong>/die Dienstreisende wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner/ihrer<br />
Wohnung und seinem/ihrem Tätigkeitsmittelpunkt<br />
a) 24 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 24 €<br />
b) weniger als 24 Stunden, aber min<strong>des</strong>tens 14 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag<br />
von 12 €<br />
c) weniger als 14 Stunden, aber min<strong>des</strong>tens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag<br />
von 6 €<br />
zu erstatten (siehe hierzu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG).<br />
Eine Tätigkeit, die nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr <strong>des</strong> nachfolgenden Kalen<strong>der</strong>tags beendet<br />
wird, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, ist mit <strong>der</strong> gesamten Abwesenheitsdauer dem<br />
Kalen<strong>der</strong>tag <strong>der</strong> überwiegenden Abwesenheit zuzurechnen.<br />
Liegt <strong>der</strong> Dienstort im Ausland und kehrt <strong>der</strong>/die Dienstreisende nicht am selben Kalen<strong>der</strong>tag<br />
ins Bun<strong>des</strong>gebiet zurück, berechnet sich das Tagegeld nach den gültigen Auslandstage- und<br />
Auslandsübernachtungsgel<strong>der</strong>n (z.Zt. GMBl 2002 S. 740).<br />
- 4 -
2.8<br />
3.2 Berechnung <strong>der</strong> Verpflegungsaufwendungen<br />
Ein Einbehalt für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Verpflegung erfolgt, wenn es sich im<br />
Einzelnen um vollwertige Mahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nach inländischen Maßstäben<br />
handelt. Wird <strong>des</strong> Amts wegen unentgeltliche Verpflegung gewährt o<strong>der</strong> sind die Kosten für<br />
Verpflegung bereits in den erstattungsfähigen Fahrt-, Übernachtungs- o<strong>der</strong> Nebenkosten enthalten,<br />
werden vom zustehenden Tagegeld für<br />
- das Frühstück 20 %,<br />
- das Mittagessen 40 %,<br />
- das Aben<strong>des</strong>sen 40 %<br />
<strong>des</strong> jeweiligen Tagegel<strong>des</strong> für einen vollen Kalen<strong>der</strong>tag einbehalten. Das Tagegeld bemisst sich<br />
hierbei ebenfalls nach dem jeweiligen Dienstort im In- bzw. Ausland.<br />
Infolge dieser Neufassung wird die Verpflegungspauschale zwangsläufig bei eintägigen Dienstreisen<br />
höher ausfallen als die Tagegeldpauschale. Es wird aber <strong>des</strong>halb zu keiner negativen<br />
Weiterberechnung <strong>der</strong> Pauschalen kommen. Bei Vollverpflegung wird sich das Tagegeld daher<br />
vollständig amortisieren.<br />
Ferner werden alle unentgeltlich zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während <strong>der</strong> Dienstreise<br />
bzw. <strong>des</strong> Aufenthalts am Dienstort bei <strong>der</strong> Berechnung zu Grunde gelegt, auch wenn <strong>der</strong>/die<br />
Dienstreisende nicht an <strong>der</strong> Verpflegung teilgenommen hat.<br />
3.3 Erstattung von Übernachtungskosten<br />
Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden eine unentgeltliche Unterkunft<br />
durch das SWB bzw. eine an<strong>der</strong>e <strong>Organisation</strong>/Einrichtung gewährt. Sollte dies nicht <strong>der</strong> Fall<br />
sein, so ist vor Dienstreiseantritt auf jeden Fall die Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB in Wiesbaden<br />
darüber zu informieren, damit eine zufrieden stellende Lösung gefunden wird. Die max. Erstattungshöhe<br />
für eine Übernachtung ist auf 60 € begrenzt.<br />
3.4 Gewährung von Übernachtungsgeld<br />
Ein Übernachtungsgeld in Höhe von pauschal 20 € je Übernachtung (im Inland, Auslandspauschalen<br />
lt. ARVVwV) wird dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden für eine o<strong>der</strong> mehrere notwendige Übernachtungen<br />
gewährt.<br />
Die Gewährung ist ausgeschlossen, wenn eine amtlich unentgeltliche Unterkunft vom SWB o<strong>der</strong><br />
von einer sonstigen Einrichtung zur Verfügung gestellt wurde bzw. hätte zur Verfügung gestellt<br />
werden können, sie aber von dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden nicht in Anspruch genommen wurde.<br />
4. Sonstige Auslagenerstattungen, Kosten <strong>der</strong> Stornierung und Gewährung<br />
von Reisekostenvorschüssen<br />
4.1 Sonstige Auslagen<br />
Nebenkosten sind Auslagen, die ursächlich und unmittelbar mit <strong>der</strong> Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts<br />
zusammenhängen und notwendig sind, um das Dienstgeschäft überhaupt o<strong>der</strong> unter zumutbaren<br />
Bedingungen ausführen zu können. Als erstattungsfähige Nebenkosten kommen u. a.<br />
in Betracht:<br />
- 5 -
2.8<br />
- Kosten <strong>der</strong> Gepäckversendung (ab 15 kg Handgepäck), -aufbewahrung und -<br />
versicherung,<br />
- Eintrittsgeld für dienstlich notwendige Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen,<br />
Messen, Tagungen, Versammlungen),<br />
- dienstlich veranlasste Telekommunikationskosten,<br />
- Kosten bei Kreditkarteneinsatz im Ausland für erstattungsfähige Reisekosten unter<br />
Berücksichtigung <strong>des</strong> Kreditkartenumrechnungskurses,<br />
- Garagenmiete, Parkgebühren, Kosten für Fähren und Mauten bei Benutzung von<br />
Dienst- o<strong>der</strong> Mietfahrzeugen,<br />
- Parkgebühren in sonstigen Fällen bis zu 5 € täglich,<br />
- Kosten für eine nicht im öffentlichen Dienst stehende Begleitperson einer/eines<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>ten werden entsprechend den Vorschriften <strong>des</strong> BRKG erstattet, wenn<br />
<strong>der</strong>/die schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte das Dienstgeschäft nur mit frem<strong>der</strong> Hilfe ausführen<br />
kann.<br />
Nicht erstattet werden u. a.:<br />
- Reiseausstattung (z.B. Koffer, Taschen),<br />
- Tageszeitungen, Trinkgel<strong>der</strong>, Geschenke,<br />
- Unterkunftsverzeichnisse, Stadtpläne, Landkarten,<br />
- Reiseversicherungen (z. B. Reiseunfallversicherung, Flugunfallversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung,<br />
Reisehaftpflichtversicherung und Auslandskrankenversicherung),<br />
- Ersatzbeschaffungen aller Art,<br />
- Reparatur o<strong>der</strong> Reinigung mitgeführter Kleidungs- und Reiseausstattungsstücke,<br />
- Auslagen für Kreditkarten (Jahresgebühr),<br />
- Arzt- und Arzneimittelkosten,<br />
- Trinkgel<strong>der</strong>.<br />
Betreuungs- und Pflegekosten, die während einer Dienstreise für Familienangehörige anfallen,<br />
sind keine zur Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts notwendigen Ausgaben und können daher ebenfalls<br />
nicht erstattet werden.<br />
4.2 Kosten für die Mitnahme von weiteren Dienstreisenden und von Gepäck<br />
Mit <strong>der</strong> Gewährung von Wegstreckenentschädigung nach Nr. 2.1 sind auch die Kosten für die<br />
Mitnahme weiterer Dienstreisen<strong>der</strong> sowie die Mitnahme von dienstlichem und persönlichem<br />
Gepäck abgegolten.<br />
4.3 Stornogebühren und - kosten<br />
Wird eine Dienstreise aus dienstlichen o<strong>der</strong> zwingenden privaten Gründen, die <strong>der</strong>/die Dienstrei<br />
sende nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, hat er/sie unverzüglich nach Kenntnis <strong>der</strong> Hinde<br />
rungsgründe alle Möglichkeiten zu ergreifen, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu<br />
halten.Bereits eingegangene Verpflichtungen sind so weit wie möglich rückgängig zu machen.<br />
Zu den erstattungsfähigen Auslagen gehören u. a.<br />
- Kosten für die Stornierung von Flug- und Fahrscheinen,<br />
- 6 -
- Kosten für die Stornierung einer Unterkunftsreservierung.<br />
2.8<br />
4.4 Gewährung eines Reisekostenvorschusses<br />
Dienstreisende können schriftlich (siehe Formular 2.8.2) einen Abschlag in Höhe von 80% auf<br />
die zu erwartende Reisekostenvergütung beantragen, sofern diese voraussichtlich 150 € übersteigt.<br />
Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong>/die Dienstreisende eine im Rahmen einer dienstlichen Vereinbarung<br />
erworbene persönliche Kreditkarte besitzt und die voraussichtlichen Auslagen durch den<br />
Kreditrahmen gedeckt sind.<br />
5. Abrechnung und Erstattung<br />
5.1 Antragsformulare<br />
Für die Beantragung und Abrechnung <strong>der</strong> Reisekosten sind nur folgende Antragsformulare zulässig:<br />
- Antrag auf Reisekostenvergütung (Formular 2.8.1),<br />
- Antrag auf Reisekostenvorschuss (Formular 2.8.2),<br />
- Antrag auf Kfz-Vollkaskoversicherung (Formular 2.8.3),<br />
- Antrag auf Erstattung einer BahnCard (Formular 2.8.4).<br />
5.2 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Dienstreisen<br />
Das SWB erstattet auf Antrag und unter Zugrundelegung dieser Richtlinie die Reisekosten an<br />
den/die Antragsteller/in zu 100%.<br />
5.3 Höhe <strong>der</strong> Erstattung von Fahrtkosten bei Seminarteilnahme<br />
Teilnehmer/innen, die an einem <strong>der</strong> nachfolgend aufgeführten Seminare teilgenommen haben,<br />
erhalten einen Zuschuss von 50% <strong>der</strong> nachgewiesenen Fahrtkosten:<br />
- Seminar für Schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte,<br />
- Seminar für Familien und Alleinerziehende mit Kin<strong>der</strong>n,<br />
- Seminar für Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong>.<br />
Weitergehende Ansprüche, auch für Zusatzübernachtungen wegen vorzeitiger Anreise o<strong>der</strong> späterer<br />
Abreise sowie für die Erstattung anteiliger Seminargebühren wegen vorzeitiger Abreise,<br />
sind ausgeschlossen. Siehe auch Punkt 5.6.<br />
5.4 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Vorstellungsreisen<br />
Bewerber/innen, die zur Vorstellung aufgefor<strong>der</strong>t worden sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe<br />
von 50% <strong>der</strong> nachgewiesenen Fahrtkosten.<br />
5.5 Einspruch / Wi<strong>der</strong>spruch gegen <strong>der</strong> Abrechnungsbescheid<br />
Der/die Dienstreisende kann gegen den Abrechnungsbescheid Wi<strong>der</strong>spruch einlegen. Dieser<br />
muss innerhalb von 14 Tagen ab Abrechnungsdatum (es gilt das Datum <strong>des</strong> Bescheids) schriftlich<br />
begründet und unter Angabe <strong>der</strong> Nummer <strong>des</strong> Abrechnungsbescheids (siehe unter „Ge-<br />
- 7 -
2.8<br />
schäftszeichen“) bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB eingelegt werden. Nach dieser Frist gilt<br />
<strong>der</strong> Bescheid als bestandskräftig.<br />
5.6 Ausschlussfrist<br />
Der Antrag auf Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei<br />
<strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB in Wiesbaden einzureichen. Bei Seminaren gemäß Nr. 5.3<br />
beträgt die Ausschlussfrist einen Monat.<br />
Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Tage nach Beendigung <strong>der</strong> Dienstreise bzw. mit dem Tag<br />
nach Seminarende. Eine Fristverlängerung kann nur im schriftlich begründeten Einzelfall gewährt<br />
werden.<br />
Ein gewährter Abschlag ist zurückzuzahlen, wenn ein Antrag auf Reisekostenvergütung nicht<br />
innerhalb <strong>der</strong> Ausschlussfrist gestellt worden ist.<br />
5.7 Abrechnung und Erstattung<br />
In <strong>der</strong> Regel wird <strong>der</strong> Abrechnungsbescheid dem/<strong>der</strong> Antragsteller /in per E-Mail zugesandt.<br />
Der Postweg wird nur gewählt, wenn <strong>der</strong>/die Antragsteller/in nicht über eine E-Mailadresse verfügt<br />
o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong>/die Dienstreisende dies ausdrücklich wünscht.<br />
6. Sonstiges<br />
6.1 Vorlage von Abrechnungsbelegen<br />
Belege als Nachweis für dienstreisebedingte Ausgaben, <strong>der</strong>en Erstattung <strong>der</strong>/die Dienstreisende<br />
beantragt, sind im Original von dieser / diesem für die Dauer von 24 Monaten aufzubewahren<br />
und auf Bitten <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle vorzulegen. Fehlende o<strong>der</strong> verloren gegangene Kostenbelege<br />
sind von einer Erstattung durch das SWB ausgenommen.<br />
Die Belege und Quittungen sind dem Antragsformular geheftet und nicht aufgeklebt beizufügen.<br />
6.2 Teilnahme an Bonusprogrammen<br />
Vergünstigungen aus Bonusprogrammen (z.B. Miles & More, Bahn.Bonus) sowie sonstige Rabatte<br />
und Boni, die aus einer Dienstreise entstanden sind und die auf dienstlicher Inanspruchnahme<br />
regelmäßig verkehren<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsmittel beruhen, sind ausschließlich für dienstliche<br />
Zwecke zu verwenden bzw. für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen auch<br />
dann nicht privat genutzt werden, wenn sie zu verfallen drohen.<br />
6.3 Vollkasko-Versicherung bei privater PKW-Nutzung<br />
Dienstreisende sind vor Antritt <strong>der</strong> Dienstreise darauf hinzuweisen, dass bei Benutzung eines<br />
privaten Kraftfahrzeugs o<strong>der</strong> eines an<strong>der</strong>en motorbetriebenen Fahrzeugs ein Sachschadensersatz<br />
nur durch eine vorher schriftlich beantragte Vollkaskoversicherung gewährleistet ist.<br />
Dieser Antrag (siehe hierzu Formular 2.8.3) muss spätestens drei Werktage vor Dienstreisebeginn<br />
schriftlich bei <strong>der</strong> SWB-Hauptgeschäftsstelle vorliegen. Über diesen Stichtag hinaus kann<br />
ein Sachschadensersatz nicht sichergestellt werden.<br />
- 8 -
2.8<br />
6.4 Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen<br />
Eine Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen liegt vor,<br />
- wenn eine Urlaubs- o<strong>der</strong> sonstige private Reise mit einer genehmigten o<strong>der</strong> angeordneten<br />
Dienstreise zeitlich verbunden wird, also die Reisedauer aus privaten Gründen<br />
verlängert wird sowie<br />
- bei einer Dienstreise, die einer angetretenen Urlaubsreise unmittelbar vorangeht, diese<br />
unterbricht, vorzeitig beendet o<strong>der</strong> die sich unmittelbar an sie anschließt, ohne dass<br />
<strong>der</strong>/die Dienstreisende vor Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts in seine/ihre Wohnung o-<br />
<strong>der</strong> Dienststätte zurückgekehrt ist.<br />
Unabhängig von <strong>der</strong> zeitlichen Lage <strong>des</strong> Dienstgeschäftes (vor<br />
o<strong>der</strong> während einer privaten Reise o<strong>der</strong> im Anschluss an eine private Reise) bemisst sich die<br />
Reisekostenvergütung so, als wäre <strong>der</strong>/die Dienstreisende unmittelbar vor dem Dienstgeschäft<br />
an den Geschäftsort gefahren und unmittelbar danach wie<strong>der</strong> in die Wohnung o<strong>der</strong> Dienststätte<br />
zurückgekehrt.<br />
Beträgt <strong>der</strong> private Anteil an <strong>der</strong> Reise mehr als fünf Arbeitstage, werden im Rahmen <strong>der</strong> Reisekostenvergütung<br />
nur die zusätzlich für die Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäftes entstehenden Kosten<br />
berücksichtigt. Kosten <strong>der</strong> An- und Abreise sind somit von dem/<strong>der</strong> Dienstreisenden zu tragen.<br />
7. Inkrafttreten<br />
Diese Reisekostenrichtlinie tritt am 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 in Kraft. Sie ersetzt die Richtlinie vom<br />
0<strong>1.</strong>07.2003.<br />
Wiesbaden, den 15. Dezember 2005<br />
Dr. Rainer Frank<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstands<br />
- 9 -
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />
<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
- Hauptgeschäftsstelle -<br />
2.8.1<br />
65180 Wiesbaden<br />
Antrag auf Reisekostenvergütung Bitte ausfüllen o<strong>der</strong> ⌧ ankreuzen und unbedingt unterschreiben, Belege nicht vergessen!<br />
<strong>1.</strong> Angaben zur Person<br />
Name, Vorname<br />
Bezirk und Ortsstelle<br />
E-Mail-Adresse Telefon-Nr. dienstlich Telefax-Nr. dienstlich<br />
Wohnungsanschrift (bitte vollständige Adresse angeben)<br />
Telefon-Nr. privat<br />
Konto-Nummer BLZ Kreditinstitut<br />
2.<br />
Allgemeine Angaben<br />
Grund <strong>der</strong> Dienstreise<br />
Unentgeltliche Verpflegung/Unterkunft wurde durch das <strong>Sozialwerk</strong> bzw. eine sonstige Einrichtung zur Verfügung gestellt<br />
Unterkunft am/vom bis Frühstück am/vom bis<br />
Mittagessen am/vom bis Aben<strong>des</strong>sen am/vom bis<br />
Bereits erhalten<br />
habe ich eine(n)<br />
Fahrkarte, Flugschein,<br />
Hotelgutschein<br />
Ich bin im Besitz einer dienstlichen bzw. privaten BahnCard<br />
sonstige Reisedokumente<br />
Zuwendung<br />
von dritter Seite<br />
Abschlag/<br />
Vorschuss<br />
Vergünstigung durch Teilnahme<br />
an Bonusprogrammen<br />
Gültigkeitsdatum<br />
3.<br />
Nein Ja <strong>1.</strong> Klasse 2. Klasse BahnCard 25 BahnCard 50 BahnCard 100<br />
Reiseerläuterungen<br />
Anreise Datum Uhrzeit<br />
Fahrkosten<br />
(§ 4 BRKG)<br />
Wegstrecken<br />
(§ 5 BRKG)<br />
Nebenkosten<br />
(§ 10 BRKG)<br />
€ km €<br />
Erläuterungen<br />
von <strong>der</strong><br />
Wohnung<br />
zum Bahnhof<br />
Dienststelle<br />
zum Flughafen<br />
Ankunft am Dienstort Datum Uhrzeit<br />
Rückreise Datum Uhrzeit<br />
zur<br />
Wohnung<br />
Dienststelle<br />
über den Bahnhof<br />
zum Flughafen<br />
Datum<br />
Uhrzeit<br />
Ende <strong>der</strong> Dienstreise<br />
insgesamt:<br />
4. Sonstiges (Raum für etwaige Anmerkungen bzgl. <strong>der</strong> Dienstreise, ggf. ein weiteres Blatt verwenden)<br />
5.<br />
Versicherung<br />
Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Die geltend gemachten Aufwendungen sind mir tatsächlich entstanden. Die entsprechenden<br />
Belege liegen dieser Abrechnung im Original bei. Ich bin mir bewusst, dass Abrechnung und Vergütung gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 2.8 <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Fassung<br />
vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 erfolgen.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Antragsteller/in
2.8.2<br />
Antrag auf Reisekostenvorschuss<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />
<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />
- Hauptgeschäftsstelle -<br />
65180 Wiesbaden<br />
Angaben zur Person und zu Art und Umfang <strong>der</strong> Dienstreise<br />
Name und Vorname:<br />
Wohnungsanschrift:<br />
Bezirk und Ortsstelle:<br />
Grund <strong>der</strong> Dienstreise:<br />
Zeitraum und Dienstort:<br />
Angaben zur Bankverbindung und Höhe <strong>des</strong> Vorschusses<br />
Höhe <strong>des</strong> Vorschusses: €<br />
Bankverbindung: Konto-Nr. BLZ<br />
Name <strong>des</strong> Instituts:<br />
Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich, den Reisekosten-Vorschuss nur für Zwecke <strong>der</strong> o. g. Dienstreise<br />
zu verwenden. Wird die Dienstreise aus dienstlichen o<strong>der</strong> privaten Gründen nicht angetreten, so<br />
ist <strong>der</strong> Vorschuss umgehend auf das folgende Konto <strong>des</strong> SWB zurück zu überweisen:<br />
Bank für Sozialwirtschaft Mainz - Konto-Nr. 70 250 00 - BLZ 550 250 00<br />
Ort, Datum und Unterschrift Antragsteller/in<br />
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -<br />
Sachlich richtig: ___________ Zur Zahlung angewiesen: _____________________<br />
Der Vorschuss wurde antragsgemäß genehmigt und am _____________auf das<br />
oben angegebene Konto überwiesen.
2.8.3<br />
Antrag auf Kfz-Vollkaskoversicherungsschutz<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />
<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />
- Hauptgeschäftsstelle -<br />
65180 Wiesbaden<br />
Angaben zur Person und zu Art und Umfang <strong>der</strong> Dienstreise<br />
Name und Vorname:<br />
Wohnungsanschrift:<br />
Bezirk und Ortsstelle:<br />
Grund <strong>der</strong> Dienstreise:<br />
Zeitraum und Dienstort:<br />
Angaben zum Kraftfahrzeug<br />
Kfz-Hersteller und Typ:<br />
Amtl. Kfz-Kennzeichen:<br />
Erstzulassung:<br />
Fahrzeughalter/in:<br />
Grund <strong>der</strong> Dienstreise:<br />
Der Kfz-Versicherungsvertrag 73.384.735/6/1/337 zwischen dem SWB und <strong>der</strong> Versicherungsgruppe<br />
Signal - Iduna Frankfurt gewährt dem/<strong>der</strong> o. g. Antragsteller/in Vollkaskoversicherungsschutz für die<br />
Dauer <strong>der</strong> Dienstreise. Ein Selbstbehalt für entstandene Schäden ist vertraglich ausgeschlossen. Die<br />
Versicherungsdauer beginnt mit dem Tag <strong>der</strong> Anreise um 0:00 Uhr und endet am Tag <strong>der</strong> Rückreise<br />
um 24:00 Uhr. Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt wurden o<strong>der</strong> vor <strong>der</strong> Dienstreise bereits<br />
dem/<strong>der</strong> Antragsteller/in bekannt waren, sind hiervon ausgenommen.<br />
Bei Eintritt eines Schadensfalles ist die Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB unverzüglich in Kenntnis zu<br />
setzen. Die genauen Versicherungsbedingungen können auf Antrag übersandt werden.<br />
Hinweis: Der Antrag muss spätestens drei Werktage vor Antritt <strong>der</strong> Dienstreise <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />
<strong>des</strong> SWB vorliegen. Bei späterer Vorlage kann kein vollständiger Versicherungsschutz mehr<br />
gewährleistet werden.<br />
Ort, Datum und Unterschrift <strong>des</strong> Antragstellers
2.8.4<br />
Antrag auf Erstattung einer BahnCard<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />
<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />
- Hauptgeschäftsstelle -<br />
65180 Wiesbaden<br />
Angaben zur Person<br />
Name und Vorname:<br />
Wohnungsanschrift:<br />
Bezirk und Ortsstelle:<br />
Angaben zur BahnCard<br />
<strong>1.</strong> Klasse 2. Klasse BC 25 BC 50 BC 100<br />
Privat erworben durch die Dienststelle erworben Gültigkeitsdatum:<br />
Kaufpreis: €<br />
Hiermit beantrage ich die Erstattung <strong>der</strong> Kosten meiner o. g. BahnCard. Ich versichere pflichtgemäß,<br />
dass ich <strong>beim</strong> BVA keine Erstattung beantragt habe und dies auch nicht beabsichtige.<br />
Bei folgenden Dienstreisen, die ich im Auftrag <strong>des</strong> SWB durchgeführt habe, bin ich mit <strong>der</strong> Deutschen<br />
Bahn gereist. Folgende Bahnkosten wurden mir dabei durch das SWB erstattet:<br />
Abrechnungs-Nr. Datum Reiseziel DB-Kosten Ersparnis<br />
RKA € €<br />
RKA € €<br />
RKA € €<br />
RKA € €<br />
RKA € €<br />
Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Die geltend gemachten<br />
Aufwendungen sind mir tatsächlich entstanden. Fotokopien <strong>der</strong> BahnCard (Vor<strong>der</strong>- und Rückseite)<br />
sowie <strong>des</strong> Abrechnungsbelegs liegen diesem Antrag bei. Ich bin mir bewusst, das Abrechnung und<br />
Vergütung gemäß <strong>der</strong> Richtlinie 2.8 <strong>des</strong> SWB vom 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 erfolgen.<br />
Ort und Datum, Unterschrift Antragsteller/in
2.9<br />
Stand 08. Mai 2002<br />
Richtlinie für die Betreuung von Mitglie<strong>der</strong>n, die aus dem Betreuungsbereich<br />
<strong>des</strong> SWB ausgeschieden sind<br />
Nach § 6a <strong>der</strong> Satzung <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Fassung vom 6. September 2000 erlischt die Mitgliedschaft<br />
nicht, wenn das Mitglied <strong>beim</strong> Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich (§ 3 <strong>der</strong> Satzung) schriftlich<br />
erklärt, dass es Mitglied bleiben möchte.<br />
Für die Betreuung dieser Mitglie<strong>der</strong> hat <strong>der</strong> Hauptvorstand folgende Richtlinien erlassen:<br />
<strong>1.</strong> Mitglie<strong>der</strong>, die aus dem Betreuungsbereich <strong>des</strong> SWB ausscheiden, sind vom Bezirksvorstand bzw.<br />
von <strong>der</strong> Vertrauensperson auf die Möglichkeit <strong>der</strong> Beibehaltung <strong>der</strong> Mitgliedschaft aufmerksam<br />
zu machen.<br />
2. Ist das aus dem Betreuungsbereich ausscheidende Mitglied an <strong>der</strong> Beibehaltung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
im SWB interessiert, leitet ihm <strong>der</strong> Bezirksvorstand bzw. die Vertrauensperson das für die Abgabe<br />
dieser Erklärung vom Hauptvorstand vorgesehene Formular (s. Anlage) zu. Sofern <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag<br />
nach dem Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich nicht mehr von <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>besoldungsstelle<br />
einbehalten werden kann, ist neben <strong>der</strong> Erklärung über die Weiterführung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
wegen <strong>der</strong> Sicherstellung <strong>des</strong> Beitragsinkassos eine Einverständniserklärung zur Teilnahme<br />
am Banklastschriftverfahren abzugeben (s. Anlage). An<strong>der</strong>e Zahlungsweisen sind nur in<br />
Ausnahmefällen (z. B. Verlegung <strong>des</strong> Wohnsitzes in das Ausland, verbunden mit ausländischer<br />
Bankverbindung) möglich.<br />
3. Verbleibt das aus dem Betreuungsbereich <strong>des</strong> SWB ausscheidende Mitglied weiter in <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung<br />
(z. B. Bun<strong>des</strong>wehr, Bun<strong>des</strong>finanzverwaltung, Bun<strong>des</strong>verkehrsverwaltung, Auswärtiger<br />
Dienst), ist <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Hauptversammlung festgesetzte Regelbeitrag z. Z. 2,- Euro monatlich zu<br />
zahlen. Verlässt das Mitglied jedoch die Bun<strong>des</strong>verwaltung und wechselt in an<strong>der</strong>e Bereiche <strong>des</strong><br />
öffentlichen Dienstes o<strong>der</strong> in den Bereich <strong>der</strong> freien Wirtschaft über, dann beträgt <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag<br />
z. Z. monatlich 2,75 Euro.<br />
4. Das Original <strong>der</strong> Erklärung über die Weiterführung <strong>der</strong> Mitgliedschaft ist an die Hauptgeschäftsstelle<br />
zu übersenden. Eine Kopie nimmt <strong>der</strong> Bezirksvorstand bzw. die Ortsstelle zu den Mitgliedsunterlagen.<br />
5. Die Hauptgeschäftsstelle übernimmt das Beitragsinkasso; ermächtigt durch die Einverständniserklärung<br />
<strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong> leitet sie das Banklastschriftverfahren ein.
2.9<br />
6. Die Betreuung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong> Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB wird von den Bezirken<br />
bzw. Ortsstellen wahrgenommen, denen sie bis zu ihrem Ausscheiden angehört haben. Diese Mitglie<strong>der</strong><br />
sind von den Bezirksvorständen bzw. Ortsstellen darüber zu informieren, dass sie organisatorische<br />
weiterhin zu ihrem bisherigen Bezirk bzw. Ortsstelle gehören und betreut werden.<br />
7. In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>statistik werden die Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong> Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB<br />
statistisch weiterhin von den nach Nr. 4 dieser Richtlinie zuständigen Bezirken bzw. Ortsstellen<br />
erfasst.<br />
8. Bei <strong>der</strong> Vergabe von Leistungen ist darauf zu achten, dass für die Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong><br />
Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>zuschuss nicht eingesetzt wird. Das gilt auch für die<br />
Fälle, in denen die Mitgliedschaft <strong>beim</strong> SWB beibehalten, zugleich aber die Mitgliedschaft bei<br />
dem für den Betreuungsbereich <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong> zuständigen <strong>Sozialwerk</strong> erworben wird.<br />
Schwenk<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>
3. Angebote für Familien<br />
3.<strong>1.</strong> Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete<br />
<strong>des</strong> SWB e. V. gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />
3.2. Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen<br />
und die ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong><br />
SWB e.V.<br />
3.3. Punktesystem<br />
3.4. Richtlinie für die För<strong>der</strong>ung von Familien mit Kin<strong>der</strong>n<br />
3.5. Deutscher Camping Club (DCC)
3.1<br />
Stand: 26. März 1998<br />
Auszug aus <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />
II. Familien- und Erwachsenenerholung<br />
<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldungen für Ferienaufenthalte sind an die Vertrauensperson o<strong>der</strong> die<br />
Hauptgeschäftsstelle zu richten. Anmeldungen für die Ferieneinrichtungen an<strong>der</strong>er Verbände <strong>der</strong><br />
Freien Wohlfahrtspflege sowie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Sozialwerk</strong>e <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung werden über die<br />
Vertrauensperson an die jeweilige Geschäftsstelle <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Träger geleitet.<br />
Für die Anmeldung ist <strong>der</strong> jeweils gültige Vordruck "Anmeldung eines Erholungsaufenthaltes"<br />
zu verwenden.<br />
Es gelten folgende Anmel<strong>des</strong>tichtage:<br />
Sommerferien:<br />
Weihnachtsferien:<br />
Osterferien<br />
15. Januar<br />
0<strong>1.</strong> September<br />
0<strong>1.</strong> November<br />
Gehen nach diesen Stichtagen für die vorgenannten Zeiträume Anmeldungen ein, werden diese<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> freien Plätze und <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>des</strong> Eingangs bearbeitet. Für die übrige<br />
Zeit gibt es keinen Anmel<strong>des</strong>tichtag.<br />
2. Vergabeverfahren<br />
Freie Plätze in den Ferieneinrichtungen <strong>des</strong> SWB werden durch die Hauptgeschäftsstelle<br />
vergeben.<br />
Gehen für die Zeit <strong>der</strong> Sommer-, Weihnachts- o<strong>der</strong> Osterferien mehr Anmeldungen ein als freie<br />
Plätze zur Verfügung stehen, vergibt die Hauptgeschäftsstelle die freien Plätze unter<br />
Berücksichtigung <strong>des</strong> vom Hauptvorstand beschlossenen Punktsystems. Anmeldungen von<br />
bedürftigen Personen i.S. <strong>der</strong> Abgabeordnung sollen stets den Vorrang vor nichtbedürftigen<br />
Personen haben. Um dieses sicher zu stellen, kann die Hauptgeschäftsstelle im Einzelfall von<br />
dem Punktsystem abweichen.
3.1<br />
3. Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen<br />
In einem unverschuldeten Notfall kann die Hauptgeschäftsstelle einen Zuschuss aus Mitteln für<br />
Notfallunterstützungen gewähren. Hierbei sind die Abschnitte VI dieser Richtlinie und <strong>der</strong><br />
Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung zu beachten. Der Zuschuss ist mit dem Übernachtungsgeld<br />
zu verrechnen.<br />
Ein Erlass <strong>des</strong> Übernachtungsgel<strong>des</strong> für mitreisende Kin<strong>der</strong> (siehe Abschnitt II. Nr. 5 <strong>der</strong><br />
Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung) ist mit <strong>der</strong> Anmeldung eines Ferienaufenthaltes auf<br />
dementsprechenden Vordruck zu beantragen. Über den Antrag entscheidet die<br />
Hauptgeschäftsstelle.
3.2<br />
SWB Wiesbaden den, 14.09.2006<br />
Geschäftsführung<br />
Punktsystem<br />
für die Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen<br />
für die Ferien- und Vertragshäuser <strong>des</strong> SWB<br />
Punkt(e)<br />
<strong>1.</strong> Mitglie<strong>der</strong>, die die Voraussetzungen <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit erfüllen. 50<br />
2. Für je<strong>des</strong> volle Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>der</strong> Mitgliedschaft im SWB o<strong>der</strong> für<br />
je<strong>des</strong> volle Kalen<strong>der</strong>jahr seit dem letzten Aufenthalt in einem<br />
Ferien- o<strong>der</strong> Vertragshaus während <strong>der</strong> Sommerferien je 1<br />
Neumitglie<strong>der</strong> erhalten für die Erstanmeldung 5 Punkte, bis diese<br />
auch nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Zugehörigkeit zum SWB 5 Punkte<br />
bekommen würden. 5<br />
Nach 5 Mitgliedsjahren, wenn im Vorjahr kein Aufenthalt<br />
stattgefunden hat, 3<br />
Dabei darf die Gesamtzahl höchstens 12 Punkte betragen, außer das<br />
Mitglied meldet sich erstmalig für einen Ferienaufenthalt <strong>beim</strong><br />
SWB an.<br />
3 Nicht schulpflichtige Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Enkelkin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>,<br />
seines Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners, wenn sie am Ferienaufenthalt<br />
teilnehmen je Kind<br />
4 Schulpflichtige Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Enkelkin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>, seines<br />
Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners, wenn sie am Ferienaufenthalt teilnehmen<br />
je Kind<br />
1<br />
3<br />
5. Schwerbehin<strong>der</strong>te Mitglie<strong>der</strong>, Ehepartner o<strong>der</strong> Lebensgefährte und<br />
Kin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglieds mit einer Behin<strong>der</strong>ung von min<strong>des</strong>tens 50 %,<br />
die am Ferienaufenthalt teilnehmen, je Person 2<br />
6. Schwere Erkrankung in den letzten 12 Monaten bzw. dringende<br />
Erholungsbedürftigkeit im Zusammenhang mit einer bestehenden<br />
Erkrankung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, je Person. 2<br />
7. Tod <strong>des</strong> Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners in den letzten 12 Monaten. 2<br />
Ist für ein Mitglied aufgrund einer beson<strong>der</strong>s begründbaren Notsituation ein Ferienaufenthalte<br />
dringend erfor<strong>der</strong>lich, so kann eine Zusage auch ohne Anwendung <strong>des</strong> Punktsystems erfolgen.<br />
Wird dem Mitglied vom SWB ein an<strong>der</strong>es Ziel angeboten, als ein von ihm gewünschtes, findet das<br />
Punktsystem keine Anwendung.
3.3<br />
Stand: 12.September 2002<br />
Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete<br />
<strong>des</strong> SWB gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />
Richtlinie für die För<strong>der</strong>ung von Familien mit Kin<strong>der</strong>n<br />
Präambel<br />
Eltern, insbeson<strong>der</strong>e alleinerziehende Mütter o<strong>der</strong> Väter, stehen immer mehr vor <strong>der</strong> Situation, Familie<br />
und Beruf miteinan<strong>der</strong> vereinbaren zu müssen. Nachbarn, Freunde o<strong>der</strong> Großeltern stehen heute auch<br />
für nur gelegentliche Kin<strong>der</strong>betreuung kaum noch zur Verfügung. Die Betreuung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
während <strong>der</strong> Ferien o<strong>der</strong> im Krankheitsfall, ist dann nur durch Nutzung kostenpflichtiger<br />
Dienstleistungen möglich, <strong>der</strong>en Inanspruchnahme aber viel Geld kostet. Angebote staatlicher Träger<br />
sind kurzfristig nicht o<strong>der</strong> nur mit hohem organisatorischen Aufwand verfügbar.<br />
Ziel<br />
Das SWB will Eltern o<strong>der</strong> Alleinerziehenden bei <strong>der</strong> Betreuung ihrer Kin<strong>der</strong> durch einen einmaligen<br />
finanziellen Zuschuss bis zu € 500,- helfen, die Anfor<strong>der</strong>ungen von Familie und Beruf besser zu<br />
vereinbaren.<br />
Voraussetzungen<br />
Die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses ist möglich, wenn:<br />
<strong>1.</strong> das Kind o<strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong> nicht älter als 10 Jahre ist/sind; nur bei einem beson<strong>der</strong>s nachgewiesenen<br />
Betreuungsbedarf ist dies auch bei einem höheren Alter möglich,<br />
2. eine kostenpflichtige Betreuung von mehr als 7 Tagen besteht,<br />
3. das Familieneinkommen sich im Rahmen <strong>der</strong> Regelsätze gem. § 22 Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz<br />
(BSHG) in Verbindung mit § 53 Abgabenordnung (AO) hält,<br />
4. und das Mitglied zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragsstellung min<strong>des</strong>tens seit einem Jahr Mitglied im SWB<br />
ist.<br />
Verfahren<br />
Über den Antrag entscheidet <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit <strong>der</strong>/dem Beauftragten<br />
<strong>des</strong> Hauptvorstands. Der Hauptvorstand ist über die Bewilligung zu unterrichten.<br />
Die Vertrauenspersonen informieren und beraten die von ihnen betreuten Mitglie<strong>der</strong> in geeigneter<br />
Form über die Möglichkeit einer För<strong>der</strong>ung.<br />
Die Richtlinie tritt am 1<strong>1.</strong>09.2002 in Kraft.<br />
Dr. Rainer Frank<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />
Hauptgeschäftsstelle<br />
65180 Wiesbaden<br />
Hinweis!<br />
Wenn Sie diesen Antrag einmal bei uns gestellt haben, können Sie das<br />
Carnet in den Folgejahren über den Vertrauensmann/die Vertrauensfrau<br />
formlos unter Hinweis auf den vorhergehenden Antrag bei uns<br />
anfor<strong>der</strong>n.<br />
Camping-Carnet<br />
Die Ausstellung eines Internationalen Camping-Carnet wird hiermit für folgende Personen beantragt:<br />
<strong>1.</strong><br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
<strong>1.</strong><br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
Name und Vorname Anschrift Geburtsdatum u. Ort Staatsangehörigkeit<br />
Beruf Nr. <strong>des</strong> Reisepass. o. Pers. Ausweis Ausstellungsort Ausgestellt am . . .<br />
_________________________________<br />
Datum und Unterschrift <strong>des</strong> Mitglieds<br />
3.4
3.4<br />
Wichtige Information für alle Campingfreunde im SWB<br />
Das SWB ist kooperatives Mitglied <strong>des</strong> Deutschen Camping-Clubs e.V. (DCC e. V.). Es haben alle<br />
Mitglie<strong>der</strong> die Möglichkeit, sich bei den Geschäftsstellen <strong>des</strong> SWB ein Camping-Carnet-<br />
International (CCI) mit CCI-Card ausstellen zu lassen, dass als offizieller Personalausweis bzw.<br />
Reisepaß auf allen Campingplätzen anerkannt wird. Die CCI-Card ist für ein Jahr gültig und zum<br />
Preis von 4,10 Euro je Erwachsener/Kind (ab 10 Jahre) zu erwerben. Dabei sollte für alle<br />
Mitreisenden eine eigene CCI-Card erworben werden, damit auch alle die Preisvergünstigungen <strong>der</strong><br />
einzelnen Campingplätze uneingeschränkt nutzen können und die einzelnen Personen zusätzlich<br />
gegen Körper- und Sachschäden an Dritten haftpflichtversichert sind.<br />
Dort kann ebenfalls <strong>der</strong> Campingführer zu einem vergünstigten Preis angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Damit alle Mitglie<strong>der</strong> diese Vorteile und Leistungen noch einfacher und schneller nutzen können,<br />
bearbeiten ab sofort alle Geschäftsstellen <strong>des</strong> SWB die Anträge <strong>der</strong> von Ihnen betreuten Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Der Antrag ist zu richten an:<br />
Hauptgeschäftsstelle Wiesbaden<br />
im Statistischen Bun<strong>des</strong>amt<br />
65180 Wiesbaden<br />
Telefon: 0611/75 21 73<br />
Telefax: 0611/75 39 39<br />
eMail: sozialwerk@<strong>des</strong>tatis.de
4. Angebote für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
4.<strong>1.</strong> Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die<br />
Geschäftsstellen und die ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB
4.1<br />
Stand: 0<strong>1.</strong> Juni 2006<br />
Auszug aus <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
III. Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />
<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze auf die Bezirke<br />
Die zur Verfügung stehenden Plätze sind entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Bezirke zu<br />
verteilen, wobei im Bedarfsfall zusätzliche Plätze einzuplanen sind.<br />
2. Informationen und durchführende Stellen<br />
Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Hierbei<br />
sind die Anmeldetermine und alle sonstigen von den Mitglie<strong>der</strong>n und den Mitarbeitern <strong>des</strong> SWB<br />
zu beachtenden Regelungen bekannt zu geben.<br />
Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen sind grundsätzlich die Geschäftsstellen Berlin und Bonn.<br />
Die Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen haben u.a. folgende Aufgaben:<br />
– Entgegennahme und Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen,<br />
– Entscheidung über die Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer,<br />
– Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> An- und Abreisen,<br />
– Überwachung <strong>der</strong> Freizeiten,<br />
– Abrechnung <strong>der</strong> Fahrt- und Begleitkosten mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle,<br />
– Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden an die Hauptgeschäftsstelle,<br />
– Unterrichtung <strong>der</strong> Freizeiteinrichtungen durch Übersendung <strong>der</strong> Teilnehmerlisten.<br />
Soweit erfor<strong>der</strong>lich, trifft die Hauptgeschäftsstelle gemeinsam mit <strong>der</strong> betroffenen Geschäftsstelle<br />
eine hiervon abweichende Regelung.<br />
3. Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />
zu richten. Diese gibt die Anmeldung, nach Prüfung <strong>der</strong> Mitgliedschaft, an die zuständige<br />
Entsen<strong>des</strong>telle weiter.
4.1<br />
4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
Über die Anträge entscheidet die Entsen<strong>des</strong>telle.<br />
Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />
– Erholungsbedürftige Kin<strong>der</strong> im Zusammenhang mit einer dringend notwendigen Entlastung<br />
<strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/<strong>des</strong> Erziehungsberechtigten,<br />
– Erholungsbedürftigkeit (ärztliche Bescheinigung),<br />
– Familieneinkommen <strong>der</strong> Eltern (Kin<strong>der</strong> aus Familien mit geringem Einkommen),<br />
– Anzahl <strong>der</strong> bisherigen Teilnahme an vom SWB angebotenen Freizeiten.<br />
5. Vorbereitung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />
Die Entsen<strong>des</strong>tellen teilen den Eltern die Entscheidung über den Antrag mit. Den Eltern sind im<br />
Falle einer Zusage folgende Unterlagen zu übersenden:<br />
– Kurbogen<br />
– Formular für die ärztliche Bescheinigung über die Reisefähigkeit<br />
– Sicherungsschein.<br />
6. Elternkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />
Für die Zahlung <strong>des</strong> Elternkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />
Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest.<br />
Die Hauptgeschäftsstelle überwacht den Zahlungseingang.<br />
Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen durch die Eltern kann ein(e) Teilnehmer(in)<br />
ausgeschlossen werden.<br />
In Härtefällen kann mit den Eltern eine Teilzahlung vereinbart o<strong>der</strong> auf einen Teil <strong>des</strong><br />
Elternkostenanteils verzichtet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Entsen<strong>des</strong>telle im<br />
Einvernehmen mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />
Die Kosten für die Kin<strong>der</strong>freizeit sind mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle abzurechnen.<br />
7. Versicherungen<br />
Das SWB schließt für alle zu betreuenden Kin<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine Gruppenunfallund<br />
Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />
8. An- und Abreise zum Aufenthaltsort<br />
Die Reiseroute und das Verkehrsmittel sind von den Entsen<strong>des</strong>tellen so festzulegen, dass sie die<br />
größtmögliche Sicherheit und Bequemlichkeit für die Teilnehmer gewährleisten. Die Reisen<br />
werden in <strong>der</strong> Regel mit dem Bus durchgeführt.
4.1<br />
Die Reisen werden als Gruppenreisen mit Begleitperson durchgeführt. Die Gruppenreise beginnt<br />
und endet an einem von <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle festzulegenden Treffpunkt. Die Möglichkeiten<br />
gemeinsamer An- und Abreisen von Kin<strong>der</strong>n <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Entsen<strong>des</strong>telle sind zu prüfen.<br />
Für die An- und Abreise sind geeignete Begleitpersonen auszuwählen und in ihre<br />
Aufgaben einzuweisen. Die Begleitpersonen müssen volljährig sein; min<strong>des</strong>tens eine muss in<br />
Erster Hilfe ausgebildet sein.<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Begleitpersonen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und dem Alter <strong>der</strong> zu begleitenden<br />
Kin<strong>der</strong>.<br />
Die Begleitpersonen sind hinsichtlich <strong>der</strong> Reisekosten nach den Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong><br />
zu entschädigen.<br />
Die An- und Abreise <strong>der</strong> Reisegruppen ist von einer beauftragten Person <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle zu<br />
überwachen. Zusammen mit den Begleitpersonen sind die Vollzähligkeit <strong>der</strong> Gruppe und die<br />
Vollständigkeit <strong>der</strong> Reiseunterlagen zu prüfen. Die ordnungsgemäße Übernahme <strong>der</strong> Betreuung<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> von den Eltern durch die Begleitpersonen ist festzustellen. Bei Rückkehr ist auf die<br />
ordnungsgemäße Übernahme durch die Eltern zu achten.<br />
9. Betreuung<br />
Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Freizeit sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />
Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />
vorbereitet werden.<br />
10. Schlussabrechnung<br />
Die Entsen<strong>des</strong>tellen rechnen nach Beendigung <strong>der</strong> Freizeit(n) unter Beifügung aller für die<br />
Abrechnung notwendigen Unterlagen/Belege unverzüglich mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />
ab. Letzter Termin für die Abrechnung ist <strong>der</strong> <strong>1.</strong> November <strong>des</strong> Jahres, in dem die Kin<strong>der</strong>freizeit<br />
durchgeführt wurde.<br />
IV. Jugendreisen<br />
<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze<br />
Die Plätze werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stärke <strong>der</strong> Bezirke verteilt.<br />
2. Information und durchführende Stelle<br />
Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht.<br />
Für die Durchführung ist die Hauptgeschäftsstelle verantwortlich; sie übernimmt damit<br />
die Aufgaben <strong>der</strong> zentralen Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>telle <strong>des</strong> SWB in diesem Bereich.<br />
3. Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />
zu richten.
4.1<br />
4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
Die Teilnehmer werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bereits in diesem Bereich in <strong>der</strong><br />
Vergangenheit in Anspruch genommenen Leistungen sowie <strong>der</strong> sozialen Situation <strong>der</strong> Familie<br />
ausgewählt.<br />
5. Teilnehmerkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />
Für die Zahlung <strong>des</strong> Teilnehmerkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />
Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest. Der<br />
Teilnehmerkostenanteil ist vor Beginn <strong>der</strong> Jugendreise auf ein Konto <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />
zu überweisen. Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen kann die/<strong>der</strong> Jugendliche<br />
ausgeschlossen werden.<br />
6. Versicherungen<br />
Das SWB schließt für alle zu betreuenden Jugendlichen und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine<br />
Gruppenunfall- und Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />
7. An- und Abreisen zum Aufenthaltsort<br />
Abfahrtsort, Treffpunkt und Fahrtroute werden von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />
festgelegt. Als Verkehrsmittel sind Bus o<strong>der</strong> Flugzeug vorzusehen. Die Kosten zum/vom<br />
Treffpunkt tragen die Eltern.<br />
8. Betreuung<br />
Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Reise sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />
Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />
vorbereitet werden. Die Betreuer/innen sollen auch die Fahrtbegleitung ab Treffpunkt<br />
übernehmen.
5. Eltern-Kind-Kuren<br />
5.<strong>1.</strong> Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die<br />
Geschäftstellen und die ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />
5.2. Informationen für die Durchführung<br />
5.3. Anträge auf Zuschuss für eine vermittelte<br />
Müttererholungskur/Mutter-Kind-Kur
5.1<br />
Stand: Mai 2008<br />
Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen und die<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />
V. Mutter-/Vater-Kind-Kuren<br />
<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren und Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses<br />
Eine vom SWB zu vermittelnde Kur ist auf dem jeweils gültigen Vordruck zu beantragen. Der<br />
Antrag wird von <strong>der</strong> Vertrauensperson nach Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft an die zuständige<br />
Geschäftsstelle (s. Nr. 3) weitergeleitet.<br />
Vor <strong>der</strong> Bewilligung eines Zuschusses ist zu prüfen, welche Leistungen <strong>der</strong><br />
Sozialversicherung in Anspruch genommen werden können. Bei <strong>der</strong> dafür zuständigen Stelle<br />
beantragt die Geschäftsstelle einen Zuschuss zu den Kosten <strong>der</strong> Kur- o<strong>der</strong><br />
Erholungsmaßnahme.<br />
Für die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses gelten die Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> (s. Nr. 5.1)<br />
Die Hauptgeschäftsstelle wird von <strong>der</strong> Entscheidung unterrichtet. Der vom Hauptvorstand<br />
festgelegte Höchstbetrag kann in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsstelle überschritten werden.<br />
2. Kurleistungen<br />
Zu den Kurleistungen zählen neben den Aufenthaltskosten die Kosten für die ärztliche<br />
Betreuung, Kuranwendungen sowie Kurtaxe. Fahrtkosten zählen nicht dazu.<br />
3. Antragsverfahren<br />
Der Zuschuss <strong>des</strong> SWB wird auf Antrag gewährt. Dieser ist auf dem jeweils gültigen<br />
Vordruck unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen an die zuständige Geschäftsstelle zu<br />
senden.<br />
Die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Geschäftsstellen Berlin und Bonn sind wie folgt festgelegt:<br />
Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anträge<br />
an die Geschäftsstelle Berlin jeweils über die Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong><br />
Mitgliedschaft zu richten:<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.
im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />
10365 Berlin<br />
Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-<br />
Württemberg und Bayern sind die Anträge an die Geschäftsstelle Bonn jeweils über die<br />
Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft zu richten:<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Statistischen Bun<strong>des</strong>amt<br />
Geschäftsstelle Bonn<br />
Graurheindorfer Str. 198<br />
53117 Bonn<br />
4. Rücktritt von einer Kurmaßnahme<br />
Bei einem Rücktritt von <strong>der</strong> Kur nach Vermittlung und Zusage durch das SWB hat das<br />
Mitglied die von <strong>der</strong> Kureinrichtung geltend gemachten Ausfall- bzw. Rücktrittskosten in<br />
voller Höhe zu übernehmen.<br />
Im Falle einer geleisteten Anzahlung, können die anfallenden Ausfall- bzw. Rücktrittskosten<br />
damit verrechnet werden.<br />
In begründeten Härtefällen können diese Kosten zu einem Teil vom SWB getragen werden.<br />
5. Abrechnung <strong>der</strong> Kosten<br />
Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden zahlt, das Mitglied eine Anzahlung<br />
auf die Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB,<br />
die dann im Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für<br />
Kuren über die GKV o<strong>der</strong> die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die<br />
Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen Krankenkasse erfolgt.<br />
Im Rahmen einer Kurmaßnahme übernimmt zunächst das SWB alle Kosten für den<br />
Aufenthalt, ärztliche Betreuung, Kuranwendungen und ggf. Kurtaxe. Den nach Anrechnung<br />
<strong>des</strong> Zuschusses Dritter, sowie nach Abzug <strong>des</strong> Zuschusses <strong>des</strong> SWB verbleibenden Restbetrag<br />
hat das Mitglied zu tragen und vereinbarungsgemäß an die Hauptgeschäftsstelle zu<br />
überweisen.<br />
Die geleistete Anzahlung für Kuren, die über die Beihilfestelle abgerechnet werden, wird im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Schlussrechnung mit den Gesamtkosten verrechnet.<br />
Die Zahlungsabwicklung übernimmt die zuständige Geschäftsstelle. Das Mahnverfahren wird<br />
über die Hauptgeschäftsstelle eingeleitet.<br />
Fahrtkosten werden vom SWB nicht erstattet bzw. bezuschusst.
5.2<br />
Informationsblatt für die Durchführung<br />
von Mutter-/Vater-Kind-Kuren<br />
Allgemeines<br />
Das SWB verfügt über keine eigenen Kureinrichtungen, son<strong>der</strong>n vermittelt in Zusammenarbeit mit<br />
an<strong>der</strong>en Trägern Kurmaßnahmen für die Mitglie<strong>der</strong>. Daher kann das SWB nicht immer den vom Mitglied<br />
gewünschten Termin o<strong>der</strong> Zielort anbieten, da dies jeweils vom verfügbaren Angebot <strong>des</strong> Trägers<br />
abhängig ist.<br />
Bei gesetzlich Versicherten sind die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Kurmaßnahme die<br />
Bescheinigung <strong>der</strong> medizinischen Notwendigkeit durch den Arzt und die Genehmigung <strong>des</strong> medizinischen<br />
Dienstes <strong>der</strong> Krankenkassen. Wurde die Notwendigkeit einer Kurmaßnahme bestätigt, trägt die<br />
Krankenkasse die Kosten bis auf den gesetzlich vorgegebenen Eigenanteil von z. Z. € 10,- pro Tag.<br />
Bei beamteten Mitglie<strong>der</strong>n, die beihilfefähige Aufwendungen erhalten, muss grundsätzlich <strong>der</strong> ärztliche<br />
Dienst entscheiden, ob die Notwendigkeit einer Kurmaßnahme besteht. Die Kostenerstattung erfolgt<br />
aufgrund <strong>der</strong> allgemeinen <strong>Verwaltung</strong>svorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen<br />
sowie auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> mit <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung abgeschlossenen Vertrages.<br />
Zuschusszahlungen in unterschiedlicher Höhe können möglich sein, so dass das Mitglied die restlichen<br />
Kosten zu zahlen hat. In diesen Fällen gewährt das SWB einen Zuschuss zu <strong>der</strong> Kurmaßnahme,<br />
wobei das Mitglied jedoch min<strong>des</strong>tens den gesetzlich vorgegebenen Anteil von z. Z. € 10,- pro Tag<br />
tragen muss.<br />
Dauer <strong>der</strong> Kurmaßnahme<br />
Zurzeit ist die Dauer einer Kurmaßnahme auf 21 Tage gesetzlich begrenzt, wobei eine Verlängerung<br />
auf 28 Tage in Absprache mit <strong>der</strong> Krankenkasse bzw. <strong>der</strong> Beihilfestelle sowie <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung<br />
<strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Kureinrichtung möglich ist.<br />
Für die Dauer einer Kurmaßnahme muss in den meisten Fällen <strong>der</strong> Jahresurlaub in Anspruch genommen<br />
werden. Die Gewährung von Dienstbefreiung o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>urlaub nach tarif- bzw. beamtenrechtlichen<br />
Bestimmungen liegt im Ermessen <strong>des</strong> Arbeitgebers bzw. Dienstherrn.<br />
Durchführung einer Kurmaßnahme<br />
Für die Durchführung einer Kurmaßnahme ist die Antragstellung bei <strong>der</strong> zuständigen Vertrauensperson<br />
<strong>des</strong> SWB notwendig, die über den entsprechenden Antragsvordruck verfügt. Dieser Antrag ist mit
Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft und allen dazugehörigen Unterlagen bzw. Bescheinigungen an die<br />
zuständige Geschäftsstelle zu senden.<br />
Die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Geschäftsstellen Berlin und Bonn sind wie folgt festgelegt:<br />
Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anträge an die<br />
Geschäftsstelle Berlin zu richten:<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />
10365Berlin<br />
Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg<br />
und Bayern sind Anträge an die Geschäftsstelle Bonn zu richten.<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Statistischen Bun<strong>des</strong>amt<br />
Geschäftsstelle Bonn<br />
Graurheindorfer Str. 198<br />
53117 Bonn<br />
Die zuständige Geschäftsstelle <strong>des</strong> SWB vermittelt dann einen Kurplatz und führt die organisatorische<br />
Abwicklung sowie den Schriftverkehr mit <strong>der</strong> Krankenkasse und dem Mitglied durch.<br />
Mütter, Mutter-Kind-/Vater-Kind-Kuren und Kin<strong>der</strong>kuren können innerhalb von 4 Jahren durchgeführt<br />
werden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Ein vorheriges Gespräch <strong>des</strong> Mitglieds o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Familienangehörigen mit dem Hausarzt und <strong>der</strong><br />
Krankenkasse über die Notwendigkeit und Voraussetzungen einer Kurmaßnahme ist dabei dringend<br />
zu empfehlen. Aufgrund <strong>der</strong> umfangreichen Regelungen <strong>der</strong> Beihilfeverordnung ist ein ausführliches<br />
Informationsgespräch <strong>der</strong> beamteten Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Familienangehörigen mit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Beihilfestelle und <strong>der</strong> privaten Krankenversicherung vor Antragstellung ebenfalls empfehlenswert.<br />
Zuschuss <strong>des</strong> SWB<br />
Das SWB bezuschusst Mütter, Mutter-Kind-/Vater-Kind-Kuren und Kin<strong>der</strong>kuren wenn diese laut ärztlicher<br />
Bescheinigung erfor<strong>der</strong>lich sind und an<strong>der</strong>e Kostenträger keine o<strong>der</strong> nur teilweise Zuschüsse<br />
leisten.<br />
Der Höchstbetrag für einen Zuschuss <strong>des</strong> SWB für eine Kur beträgt € 410,- für ein erwachsenes Mitglied<br />
o<strong>der</strong> Familienangehörigen sowie für je<strong>des</strong> teilnehmende Kind <strong>des</strong> Mitglieds € 310,-.<br />
Für Kuren von Nichtmitglie<strong>der</strong>n werden keine Zuschüsse gewährt.
Abrechnung<br />
Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden zahlt, das Mitglied eine Anzahlung auf die<br />
Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB, die dann im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für Kuren über die GKV<br />
o<strong>der</strong> die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Krankenkasse erfolgt.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> weiteren Durchführung <strong>der</strong> Kurmaßnahme übernimmt das SWB die Kosten für Aufenthalt,<br />
ärztliche Betreuung, Kuranwendungen und ggf. Kurtaxe. Der nach Abrechnung <strong>des</strong> Zuschusses<br />
<strong>der</strong> Krankenkasse/Beihilfestelle sowie nach Abzug <strong>des</strong> Zuschusses <strong>des</strong> SWB verbleibende Restbetrag<br />
ist vom Mitglied zu tragen und vereinbarungsgemäß an die Hauptgeschäftsstelle zu überweisen.<br />
Die geleistete Anzahlung für Kuren, die über die Beihilfestelle abgerechnet wurden, wird im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Schlussrechnung mit den Gesamtkosten verrechnet.<br />
Fahrtkosten werden vom SWB nicht erstattet bzw. bezuschusst.<br />
Rücktritt von einer Kurmaßnahme<br />
Nach den Richtlinien für die Vermittlung und Durchführung einer Kurmaßnahme <strong>des</strong> SWB muss das<br />
Mitglied bei Rücktritt nach Vermittlung und Zusage durch das SWB, die ggf. von <strong>der</strong> Kureinrichtung<br />
geltend gemachten Ausfall- bzw. Rücktrittskosten in voller Höhe übernehmen.<br />
Im Falle einer geleisteten Anzahlung, können die anfallenden Ausfall- bzw. Rücktrittskosten damit<br />
verrechnet werden.<br />
In begründeten Härtefällen können diese Kosten zu einem Teil vom SWB übernommen werden.
5.3<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Petra Flieger<br />
Gotlin<strong>des</strong>tr. 91<br />
10365 Berlin<br />
über die Ortsstelle________________________<br />
Antrag für eine vom SWB zu vermittelnde stationäre Vorsorgungsleistung (Kur)<br />
Hiermit beantrage ich für mich/meine Ehefrau/-mann, mein(e) Kind(er)<br />
_________________________________________________________________________<br />
die Vermittlung einer Kin<strong>der</strong>erholungskur/ Müttererholungskur/ Mutter-Kind-Kur/<br />
Vater-Kind-Kur/ Familien-Kur<br />
Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen:<br />
über die gesetzliche Krankenkasse<br />
über die Beihilfestelle/private Krankenkasse<br />
über die gesetzliche Krankenkasse und die<br />
Beihilfestelle/private Krankenkasse<br />
über die Heilfürsorge<br />
Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden, zahlt das Mitglied eine Anzahlung auf die<br />
Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB, die dann im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für Kuren über die GKV o<strong>der</strong><br />
die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Krankenkasse erfolgt.<br />
Eine ärztliche Bescheinigung ist beigefügt wird nachgereicht .<br />
I. Kurteilnehmer:<br />
Name: ____________________________<br />
Name: ____________________________<br />
Straße: ____________________________<br />
Telefon: privat______________________<br />
Mobil-Nr.__________________________<br />
geb. am ____________________________<br />
geb. am ____________________________<br />
PLZ u. Wohnort _____________________<br />
dienstlich___________________________<br />
E-Mail:_____________________________<br />
Teilnehmende Kin<strong>der</strong>:<br />
Name: <strong>1.</strong>:___________________________ geb. am_____________________________<br />
2.:___________________________ geb. am_____________________________<br />
3.:___________________________ geb. am_____________________________
II.<br />
Zahl <strong>der</strong> kin<strong>der</strong>geldberechtigten Kin<strong>der</strong> _______Alter_____/_____/_____/_____/_______<br />
Monatliches Familieneinkommen netto einschl. Kin<strong>der</strong>geld:________________________<br />
Monatliche Mietbelastung:__________________________________<br />
III.<br />
Name/Anschrift <strong>der</strong> Krankenkasse:___________________________________________<br />
_______________________________________________________________________<br />
Vers.-Nr._____________________________Tel.Nr._____________________________<br />
( ) Beihilfeberechtigt mit ______________%<br />
( ) Weiterer Kostenträger (falls vorhanden):____________________________________<br />
Weitere Informationen, die für die Bearbeitung hilfreich sein könnten:_______________<br />
_______________________________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________<br />
Kann für die im Abschnitt I angegebenen Personen ein Heilverfahren bei <strong>der</strong> DRV-Bund,<br />
DRV-Land, Krankenkasse o<strong>der</strong> einem sonstigen Sozialversicherungsträger beantragt werden?<br />
Ja Nein Wenn ja, wurde ein Antrag gestellt, abgelehnt, nicht gestellt?<br />
Bitte kurz begründen:_____________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________<br />
IV.<br />
In welchem Jahr wurde zuletzt ein Heilverfahren o<strong>der</strong> eine offene Kur bewilligt?________<br />
Wurde für die im Abschnitt I angegebenen Personen vom SWB bereits ein Zuschuss für eine<br />
Kurmaßnahme bewilligt?<br />
Ja Nein Wenn ja, in welchem Jahr?________<br />
V. In welchem Erholungsgebiet soll die Kurmaßnahme durchgeführt werden?<br />
Ärztliche Empfehlung beifügen.<br />
_______________________________________________________________________<br />
VI.<br />
Vertrauensperson<br />
Antragsteller(in) ist Mitglied im SWB seit:<br />
_____________________<br />
___________________________________<br />
Stempel und Unterschrift<br />
Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben.<br />
__________________________<br />
(Ort und Datum)<br />
___________________________________<br />
(Unterschrift <strong>des</strong> Mitglieds)
5.3<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Stat. Bun<strong>des</strong>amt<br />
Geschäftsstelle Bonn<br />
Monika Plücker<br />
Graurheindorfer Str. 198<br />
53117 Bonn<br />
über die Ortsstelle________________________<br />
Antrag für eine vom SWB zu vermittelnde stationäre Vorsorgungsleistung (Kur)<br />
Hiermit beantrage ich für mich/meine Ehefrau/-mann, mein(e) Kind(er)<br />
_________________________________________________________________________<br />
die Vermittlung einer Kin<strong>der</strong>erholungskur/ Müttererholungskur/ Mutter-Kind-Kur/<br />
Vater-Kind-Kur/ Familien-Kur<br />
Zutreffen<strong>des</strong> bitte ankreuzen:<br />
über die gesetzliche Krankenkasse<br />
über die Beihilfestelle/private Krankenkasse<br />
über die gesetzliche Krankenkasse und die<br />
Beihilfestelle/private Krankenkasse<br />
über die Heilfürsorge<br />
Für Kuren, die mit <strong>der</strong> Beihilfestelle abgerechnet werden, zahlt das Mitglied eine Anzahlung auf die<br />
Gesamtkosten laut Kostenvoranschlag von 25%, min<strong>des</strong>tens aber € 500,- an das SWB, die dann im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Abrechnung <strong>der</strong> Gesamtkosten verrechnet o<strong>der</strong> erstattet wird. Für Kuren über die GKV o<strong>der</strong><br />
die freie Heilfürsorge ist keine Anzahlung erfor<strong>der</strong>lich, da die Abrechnung direkt mit <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Krankenkasse erfolgt.<br />
Eine ärztliche Bescheinigung ist beigefügt wird nachgereicht .<br />
I. Kurteilnehmer:<br />
Name: ____________________________<br />
Name: ____________________________<br />
Straße: ____________________________<br />
Telefon: privat______________________<br />
Mobil-Nr.__________________________<br />
geb. am ____________________________<br />
geb. am ____________________________<br />
PLZ u. Wohnort _____________________<br />
dienstlich___________________________<br />
E-Mail:_____________________________<br />
Teilnehmende Kin<strong>der</strong>:<br />
Name: <strong>1.</strong>:___________________________ geb. am_____________________________<br />
2.:___________________________ geb. am_____________________________<br />
3.:___________________________ geb. am_____________________________
II.<br />
Zahl <strong>der</strong> kin<strong>der</strong>geldberechtigten Kin<strong>der</strong> _______Alter_____/_____/_____/_____/_______<br />
Monatliches Familieneinkommen netto einschl. Kin<strong>der</strong>geld:________________________<br />
Monatliche Mietbelastung:__________________________________<br />
III.<br />
Name/Anschrift <strong>der</strong> Krankenkasse:___________________________________________<br />
_______________________________________________________________________<br />
Vers.-Nr._____________________________Tel.Nr._____________________________<br />
( ) Beihilfeberechtigt mit ______________%<br />
( ) Weiterer Kostenträger (falls vorhanden):____________________________________<br />
Weitere Informationen, die für die Bearbeitung hilfreich sein könnten:_______________<br />
_______________________________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________<br />
Kann für die im Abschnitt I angegebenen Personen ein Heilverfahren bei <strong>der</strong> DRV-Bund,<br />
DRV-Land, Krankenkasse o<strong>der</strong> einem sonstigen Sozialversicherungsträger beantragt werden?<br />
Ja Nein Wenn ja, wurde ein Antrag gestellt, abgelehnt, nicht gestellt?<br />
Bitte kurz begründen:_____________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________<br />
IV.<br />
In welchem Jahr wurde zuletzt ein Heilverfahren o<strong>der</strong> eine offene Kur bewilligt?________<br />
Wurde für die im Abschnitt I angegebenen Personen vom SWB bereits ein Zuschuss für eine<br />
Kurmaßnahme bewilligt?<br />
Ja Nein Wenn ja, in welchem Jahr?________<br />
V. In welchem Erholungsgebiet soll die Kurmaßnahme durchgeführt werden?<br />
Ärztliche Empfehlung beifügen.<br />
_______________________________________________________________________<br />
VI.<br />
Vertrauensperson<br />
Antragsteller(in) ist Mitglied im SWB seit:<br />
_____________________<br />
___________________________________<br />
Stempel und Unterschrift<br />
Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben.<br />
__________________________<br />
(Ort und Datum)<br />
___________________________________<br />
(Unterschrift <strong>des</strong> Mitglieds)
6. Seminare und Veranstaltungen<br />
6.<strong>1.</strong> Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong><br />
6.2. Schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte<br />
6.3. Fit für´s Ehrenamt<br />
6.4. Familien/Elternseminar<br />
6.5. Informationsveranstaltung für Vertrauensleute<br />
6.6. Anmeldeformular
6.1<br />
Seminar Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong><br />
Teilnehmerkreis:<br />
Eltern mit behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n und <strong>der</strong>en Geschwister<br />
Anzahl:<br />
12 Eltern mit Kin<strong>der</strong>n<br />
Leitung <strong>der</strong> Seminars:<br />
Hildegard Sträter und Ursula Barner<br />
Seminarinhalt:<br />
Das Seminar soll Eltern von behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n die Möglichkeit<br />
bieten, mit an<strong>der</strong>en Eltern in einer ähnlichen Lebenssituation gemeinsam<br />
und unter fachlicher Anleitung Probleme zu klären und<br />
Erfahrungen auszutauschen. In <strong>der</strong> Regel können die Teilnehmer/innen<br />
bestimmen, welche Themen und Fragen während <strong>der</strong><br />
Woche behandelt werden.<br />
Während <strong>des</strong> Seminars ist eine fachlich ausgebildete Kin<strong>der</strong>betreuung<br />
fas rund um die Uhr gewährleistet. Dies soll den Eltern ermöglichen,<br />
am Seminar teilzunehmen und in Ruhe miteinan<strong>der</strong> zu reden.<br />
Kin<strong>der</strong> und Eltern sind gemeinsam in behin<strong>der</strong>tengerechten<br />
Räumen untergebracht.<br />
Termin:<br />
Teilnahmebetrag:<br />
Anmeldung:<br />
1 x jährlich<br />
75,- Euro<br />
<strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />
10365 Berlin<br />
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweils aktuellen Ausschreibung
6.2<br />
Seminar schwerbehin<strong>der</strong>ter Beschäftigter<br />
Teilnehmerkreis:<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>te Berufstätige und Vertrauenspersonen<br />
<strong>der</strong> Schwerbehin<strong>der</strong>ten in den Dienststellen<br />
Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />
12 Personen<br />
Leitung <strong>der</strong> Seminars:<br />
Dipl.-Psych. Franz Müller, Dipl.-Psych. Falk Jahn<br />
Seminarinhalt:<br />
Gesprächsführung, Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit, Bewältigungsmöglichkeiten<br />
in Belastungssituationen und Sorgenmanagement<br />
sind die Themen mit denen wir Anregungen für die berufliche<br />
und persönliche Entwicklung vermitteln wollen.<br />
In Form von Übungen, Rollenspielen und gegenseitigem Erfahrungsaustausch.<br />
Es besteht die Gelegenheit, selbst Themen einzubringen,<br />
über spezifisch behin<strong>der</strong>ungsbedingte Probleme zu<br />
diskutieren und gemeinsam Lösungssätze zu suchen. Die Unterkünfte<br />
sind behin<strong>der</strong>tengerecht ausgestattet.<br />
Termin:<br />
Teilnahmebeitrag:<br />
Anmeldung:<br />
1 x jährlich<br />
75,- Euro<br />
<strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />
10365 Berlin<br />
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweils aktuellen Ausschreibung<br />
6.2<br />
Anmeldeverfahren für alle vom SWB
angebotenen Seminare<br />
Ausschreibung<br />
Anmeldung auf dem Anmeldeformular an das SWB<br />
Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
nach Anmel<strong>des</strong>chluß<br />
Auswahlkriterien:<br />
Mitglied/Nichtmitglied<br />
Dauer <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
Wer war schon einmal Teilnehmer!<br />
Zusage<br />
∅ Bezirk/Ortsstelle<br />
________________________________________________________________________________<br />
Rückantwort <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
ob Zu- o<strong>der</strong> Absage<br />
Absage<br />
∅ Bezirk/Ortsstelle<br />
__________________________________________________________<br />
Warteliste
6.3<br />
Fit für´s Ehrenamt<br />
Teilnehmerkreis:<br />
Vertrauenspersonen <strong>des</strong> SWB<br />
Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />
12 Personen<br />
Leitung <strong>der</strong> Seminars:<br />
Manfred Schaub<br />
Seminarinhalte:<br />
Das Seminar ist eine Einführung in das Thema Präsentation und<br />
Information. Es möchte die Teilnehmenden dazu befähigen in Vorträgen<br />
von Präsentationen vor einem Publikum zu bestehen, dies<br />
mit dem Anliegen von <strong>der</strong> eigenen Person wie von <strong>der</strong> Idee <strong>des</strong><br />
SWB überzeugen zu können.<br />
Kommunikation: Das Seminar Fit fürs Ehrenamt Management in<br />
Non-Profit-<strong>Organisation</strong>en (NPO´s) zielt darauf ab, die Qualifikation<br />
von Ehrenamtlichen weiter auszubauen und ihnen das Handwerkszeug<br />
für ihre Arbeit zu vermitteln. Die Arbeit in den Seminaren<br />
knüpft eng an die Praxiserfahrung <strong>der</strong> Teilnehmer/innen an und<br />
orientiert sich an den Perspektiven und Erfor<strong>der</strong>nissen einer professionell<br />
geleiteten NPO.<br />
Termin:<br />
Teilnahmebeitrag:<br />
Anmeldung:<br />
2 x jährlich<br />
entfällt<br />
<strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />
10365 Berlin<br />
Alle weitern Informationen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweils aktuellen Ausschreibung
6.4<br />
Seminar Eltern und Alleinerziehende<br />
Seminarkreis:<br />
Eltern und Alleinerziehende<br />
Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />
12 Personen mit Kin<strong>der</strong>n<br />
Leitung <strong>der</strong> Seminars:<br />
Referentinnen:<br />
Frau Momper und Herr Evenbye<br />
Renate Wanie, Hille Reik, Renate Hofmann, Nicole Schun<strong>der</strong>,<br />
Claudia Bergschnei<strong>der</strong><br />
Seminarinhalt:<br />
Der Stoff aus dem Europa ist…, 25 Mitglie<strong>der</strong> zählt die EU<br />
momentan und mehr sollen es noch werden. Doch die Staatengemeinschaft<br />
vergrößert sich in diesem Prozess nicht nur geografisch,<br />
son<strong>der</strong>n auch kulturell.<br />
Das Familienbild im Fernsehen, geht die aktuelle familienpolitische<br />
Debatte am deutschen Fernsehen vorbei? Wo ist etwa die<br />
klassische Kleinfamilie mit Ihrem Durchschnittsalltag und<br />
Schwierigkeiten in den Serien und TV-Filmen? Während <strong>der</strong><br />
Seminarzeiten haben die Kin<strong>der</strong> ein eigenes Programm. In den<br />
Mittagspausen, am Abend und vor Seminarbeginn sind die Eltern<br />
für Unterhaltung verantwortlich.<br />
Termin:<br />
Teilnahmebeitrag:<br />
Anmeldung:<br />
2 x jährlich<br />
75,- Euro<br />
<strong>Sozialwerk</strong>s <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />
10365 Berlin<br />
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte <strong>der</strong> jeweils aktuellen Ausschreibung
6.5<br />
Informationsveranstaltung für Vertrauensleute in Berlin<br />
Wer kann teilnehmen:<br />
Diese Veranstaltung richtet sich insbeson<strong>der</strong>e an neu<br />
gewählte und mit den<br />
Aufgaben sowie Arbeits- und <strong>Verwaltung</strong>sabläufen<br />
<strong>des</strong> SWB noch nicht<br />
umfassend vertrauten Mitglie<strong>der</strong>n von<br />
Bezirksvorständen o<strong>der</strong> Vertrauenspersonen<br />
<strong>der</strong> Ortsstelle bzw. ihrer Stellvertreter/in.<br />
Leitung <strong>der</strong> Veranstaltung:<br />
Petra Flieger<br />
Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />
20 Personen<br />
Was bietet die Veranstaltung:<br />
Aktuelle Informationen über Leistungen und<br />
Angebote unseres SWB sind für<br />
Ihre Arbeit als Vertrauensperson von grundlegen<strong>der</strong><br />
Bedeutung. Dies gilt<br />
ganz beson<strong>der</strong>s für eine erfolgreiche Betreuung Ihrer<br />
Mitglie<strong>der</strong>. Daher<br />
bietet die Hauptgeschäftsstelle aufgrund <strong>des</strong> großen<br />
Interesses und <strong>der</strong><br />
positiven Erfahrungen <strong>der</strong> Vorjahre auch in diesem<br />
Jahr wie<strong>der</strong> eine<br />
Informationsveranstaltung an. Dabei wollen wir u.a.<br />
über Leistungen und<br />
Angebote <strong>des</strong> SWB informieren, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
Familien-, Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugen<strong>der</strong>holung, Fragen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und<br />
–werbung,<br />
Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Dienststelle und den<br />
Personalvertretungen.
6.5.1<br />
Informationsveranstaltung für Vertrauensleute in Bonn<br />
Wer kann teilnehmen:<br />
Diese Veranstaltung richtet sich insbeson<strong>der</strong>e an neu<br />
gewählte und mit den<br />
Aufgaben sowie Arbeits- und <strong>Verwaltung</strong>sabläufen<br />
<strong>des</strong> SWB noch nicht<br />
umfassend vertrauten Mitglie<strong>der</strong>n von<br />
Bezirksvorständen o<strong>der</strong> Vertrauenspersonen<br />
<strong>der</strong> Ortsstelle bzw. ihrer Stellvertreter/in.<br />
Leitung <strong>der</strong> Veranstaltung:<br />
Monika Plücker<br />
Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmer:<br />
20 Personen<br />
Was bietet die Veranstaltung:<br />
Aktuelle Informationen über Leistungen und<br />
Angebote unseres SWB sind für<br />
Ihre Arbeit als Vertrauensperson von grundlegen<strong>der</strong><br />
Bedeutung. Dies gilt<br />
ganz beson<strong>der</strong>s für eine erfolgreiche Betreuung Ihrer<br />
Mitglie<strong>der</strong>. Daher<br />
bietet die Hauptgeschäftsstelle aufgrund <strong>des</strong> großen<br />
Interesses und <strong>der</strong><br />
positiven Erfahrungen <strong>der</strong> Vorjahre auch in diesem<br />
Jahr wie<strong>der</strong> eine<br />
Informationsveranstaltung an. Dabei wollen wir u.a.<br />
über Leistungen und<br />
Angebote <strong>des</strong> SWB informieren, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
Familien-, Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugen<strong>der</strong>holung, Fragen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und<br />
–werbung,<br />
Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Dienststelle und den<br />
Personalvertretungen.
Anmeldung für das Seminar<br />
<strong>1.</strong> Fit fürs Ehrenamt 4. Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong><br />
2. Eltern und Alleinerziehende 5. Informationsveranstaltung für Vertrauensleute<br />
3. Schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e. V.<br />
Geschäftsstelle Berlin im BVA<br />
Gotlin<strong>des</strong>tr. 91, Haus 40/41<br />
Telefon:(030)18 7133-717<br />
Telefon: (030) 551 33-717<br />
Telefax: (030) 551 33-719<br />
E-Mail: sozialwerk.berlin@bva-bund.de<br />
10365 Berlin<br />
Bitte vollständig und lesbar ausfüllen<br />
<strong>1.</strong> Angaben zur Person<br />
Name:<br />
Straße:<br />
Tel. privat:<br />
Telefax:<br />
Dienststelle:<br />
Anreise mit: PKW Bahn<br />
Vorname:<br />
Wohnort:<br />
Tel. dienstl.:<br />
E-Mail:<br />
Bezirk/Ortstelle:<br />
Ich bin damit einverstanden, dass meine Anschrift zur Bildung<br />
von Fahrgemeinschaften an die an<strong>der</strong>en Teilnehmer<br />
weitergegeben wird. ja nein<br />
Mitglied im SWB: ja nein<br />
2. Seminar<br />
Seminarort:<br />
Zeitraum: von bis<br />
Vorzeitige Anreise: am mit Mittagessen:<br />
Nur auszufüllen bei Seminar Nr. 2 und Nr. 4<br />
Angaben <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>:<br />
(Name, Geburtsdatum)<br />
Nur auszufüllen bei Seminar Nr. 3<br />
Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung:<br />
(+ Bemerkung Rollstuhlfahrer o.ä.)<br />
Begleitperson:<br />
(falls Unterbringung<br />
möglich, Name, Anschrift)<br />
GdB<br />
Nur auszufüllen bei Seminar Nr. 4<br />
Art <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung:<br />
Rollstuhlfahrer:<br />
Wünsche für die Unterbringung:<br />
Ort u. Datum<br />
Unterschrift
7. Gruppenför<strong>der</strong>ung<br />
(Sport, Senioren )<br />
7.1 Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die<br />
Geschäftsstellen und die ehrenamtliche Mitarbeiter<br />
<strong>des</strong> SWB<br />
7.2 Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen<br />
7.3 Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und<br />
kulturellen Veranstaltungen
7.1<br />
Stand: 26. März 1998<br />
Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen und die<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />
VII. För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen, Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />
Ein För<strong>der</strong>antrag kann von <strong>der</strong> Gruppenleitung, <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem Bezirksvorstand<br />
gestellt werden.<br />
Die Anträge <strong>der</strong> Gruppenleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertrauensperson sind mit einer Stellungnahme <strong>des</strong><br />
Bezirksvorstan<strong>des</strong> an die Hauptgeschäftsstelle weiterzuleiten.<br />
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />
Sportgruppenför<strong>der</strong>ung<br />
– Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe,<br />
– Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />
Gesamtkosten über € 150,-<br />
– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> eines <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/-Neigungsgruppe,<br />
– Höhe <strong>des</strong> beantragten Zuschusses und etwaige Zuschüsse Dritter,<br />
– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />
beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />
Bei <strong>der</strong> Stiftung eines Pokals muss bei <strong>der</strong> Übergabe auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und<br />
Unterstützung durch das SWB hingewiesen werden.<br />
För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />
– Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung,<br />
– Gesamtkosten (mit Erläuterung), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />
Gesamtkosten über € 150,-<br />
– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an<br />
kulturellen Veranstaltungen,<br />
– Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen Veranstaltungen,<br />
– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />
beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.
7.1<br />
Falls ein Zuschuss von dritter Seite gewährt o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist dieses bei <strong>der</strong><br />
Antragstellung zu vermerken.<br />
Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn er vor <strong>der</strong> Durchführung einer Veranstaltung o<strong>der</strong><br />
dem Kauf von Ausrüstungs- o<strong>der</strong> Ausstattungsgegenständen gestellt worden ist.<br />
Als Verwendungsnachweis ist <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle eine detaillierte Gesamtrechnung bzw.<br />
eine Aufstellung über die entstandenen Gesamtkosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als<br />
Buchungsbeleg bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.
7.2<br />
Stand 06.05.2002<br />
Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen<br />
Das SWB för<strong>der</strong>t nach Maßgabe <strong>der</strong> im Haushalt hierfür bereitgestellten Mittel und den in <strong>der</strong><br />
Erläuterung zum Finanzplan enthaltenen Richtlinien die oben genannten Gruppen und<br />
Veranstaltungen. Voraussetzung ist dabei, dass grundsätzlich 50 % <strong>der</strong> Teilnehmer Mitglie<strong>der</strong> in<br />
einem <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung sind, Ehepartner und Kin<strong>der</strong> als regelmäßige Teilnehmer <strong>der</strong><br />
Betriebssportgruppe zählen dabei als Mitglied mit.<br />
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />
• Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen<br />
Veranstaltung.<br />
• Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichangebote bei<br />
Gesamtkosten über € 150,-.<br />
• Wird ein Pokal bezuschusst, muss ein Hinweis auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und Unterstützung an<br />
den Kosten durch das SWB erfolgen.<br />
• Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong><br />
kulturellen Veranstaltung.<br />
• Eigenleistung <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe bzw. bei den Teilnehmern an <strong>der</strong><br />
kulturellen Veranstaltung.<br />
• Erwarteter Zuschussbetrag und Zuschüsse an<strong>der</strong>er Stellen.<br />
• Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr für das <strong>der</strong> Antrag gestellt wird,<br />
wenn <strong>der</strong> Zuschussbetrag € 150,- übersteigt.<br />
Das Antragsverfahren<br />
Der Antrag muss von <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>/dem Leiter/in <strong>der</strong> Gruppe<br />
gestellt werden. Im letzteren Fall ist er von <strong>der</strong> Vertrauensperson zu befürworten. Der Antrag ist an die<br />
Hauptgeschäftsstelle zu richten. Als Verwendungsnachweis ist <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle eine<br />
detaillierte Gesamtrechnung bzw. eine Gesamtaufstellung über die entstandenen Kosten vorzulegen.<br />
Die Originale verbleiben als Buchungsbeleg bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />
Falls ein Zuschuss von dritter Seite (z.B. Bezirk) gewährt werden soll o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird,<br />
ist dies bei <strong>der</strong> Antragstellung zu vermerken.<br />
Höhe <strong>des</strong> Zuschusses<br />
Grundsätzlich kann ein Zuschuss von 50 % <strong>der</strong> Gesamtkosten jedoch höchstens € 500,- je Antrag<br />
gewährt werden, wobei sich <strong>der</strong> prozentuale Anteil in <strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in einem<br />
<strong>Sozialwerk</strong> bemisst.
7.3<br />
Stand 06.05.2002<br />
Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen<br />
Veranstaltungen<br />
Das SWB för<strong>der</strong>t nach Maßgabe <strong>der</strong> im Haushalt hierfür bereitgestellten Mittel die oben genannten<br />
Gruppen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist dabei, dass grundsätzlich 50 % <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
Mitglie<strong>der</strong> in einem <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung sind, Ehepartner als regelmäßige Teilnehmer<br />
<strong>der</strong> Seniorengruppe zählen dabei als Mitglied mit.<br />
Der Zuschuss kann gewährt werden für:<br />
a) Kulturelle Veranstaltungen wie z. B.<br />
• Theaterbesuche<br />
• Konzerte<br />
• Museumsbesuche<br />
• Reisen<br />
• Weihnachts-, Karnevalsveranstaltungen u.s.w.<br />
b) <strong>Verwaltung</strong>saufwendungen für die <strong>Organisation</strong> <strong>der</strong> Gruppe wie<br />
• Post- und Telefongebühren<br />
• örtl. regelmäßige Fahrtkosten<br />
• Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />
c) kleine Aufmerksamkeiten zu<br />
• beson<strong>der</strong>en Geburtstagen, o<strong>der</strong> Familienjubiläen (z.B. 65. Geburtstag o<strong>der</strong> Goldene Hochzeit)<br />
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />
a) Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung<br />
b) Gesamtkosten mit Erläuterung, Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei Gesamtkosten<br />
über € 150,-<br />
c) Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong> kulturellen<br />
Veranstaltung.<br />
d) Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung<br />
e) Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Antrag gestellt wird,<br />
wenn <strong>der</strong> Zuschussbetrag € 150,- übersteigt.<br />
Antragsverfahren<br />
Der Antrag muss von <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle, dem Bezirksvorstand o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>/dem<br />
Leiter/in <strong>der</strong> Gruppe gestellt werden. Im letzteren Fall ist er von <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem<br />
Bezirksvorstand zu befürworten. Der Antrag ist an die Hauptgeschäftsstelle zu richten. Als<br />
Verwendungsnachweis ist eine detaillierte Gesamtrechnung bzw. eine Gesamtaufstellung über die<br />
entstandenen Kosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als Buchungsbeleg bei <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsstelle.<br />
Falls ein Zuschuss von dritter Seite z.B. Bezirk gewährt werden soll o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist<br />
dies bei <strong>der</strong> Antragstellung zu vermerken.
7.3<br />
Höhe <strong>des</strong> Zuschusses<br />
Grundsätzlich kann ein Zuschuss von 50 % <strong>der</strong> Gesamtkosten jedoch höchstens € 500,- je Antrag<br />
gewährt werden, wobei sich <strong>der</strong> prozentuale Anteil in <strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in einem<br />
<strong>Sozialwerk</strong> bemisst.
8. Notfallunterstützung<br />
8.1 Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete<br />
<strong>des</strong> SWB gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />
8.2 Antrag auf Gewährung einer Notfallunterstützung
8.1<br />
Stand 14.09.2006<br />
Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete <strong>des</strong><br />
SWB gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />
Richtlinie zur Gewährung einer Notfallunterstützung<br />
<strong>1.</strong> Allgemeines<br />
Das SWB kann seinen Mitglie<strong>der</strong>n, die unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind,<br />
auf Antrag eine einmalige Notfallunterstützung gewähren.<br />
2. Voraussetzungen<br />
Eine einmalige Notfallunterstützung kann gewährt werden, wenn das Mitglied seine Notlage nicht<br />
mit an<strong>der</strong>en Mitteln, insbeson<strong>der</strong>e solchen <strong>der</strong> dienstlichen Fürsorge, beheben kann.<br />
Der Antrag ist über die betreuende Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle an die Hauptgeschäftsführung<br />
o<strong>der</strong> den Hauptvorstand zu richten.<br />
Das Mitglied muss zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragstellung min<strong>des</strong>tens seit einem Jahr Mitglied im<br />
SWB sein.<br />
Eine wirtschaftliche Notlage wird vom SWB nicht als unverschuldet anerkannt, wenn sie auf die<br />
Verwirklichung unangemessen hoher Ansprüche, eine unzureichende Vorsorge für den<br />
Krankheitsfall o<strong>der</strong> auf unsoziales Verhalten zurückzuführen ist.<br />
3. Höhe <strong>der</strong> Notfallunterstützung<br />
Im Antrag sind Art und Umfang <strong>der</strong> Notlage darzustellen und zu belegen. Eine einmalige<br />
Notfallunterstützung kann je Antrag (Person o<strong>der</strong> Fall) bis zu Höhe von € 3.000,- bewilligt<br />
werden.<br />
Die Notfallunterstützung kann auch als zinsloses Darlehen bewilligt werden. Über den Antrag<br />
entscheidet <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit <strong>der</strong>/m Beauftragten <strong>des</strong><br />
Hauptvorstan<strong>des</strong>. Der Hauptvorstand ist über die Bewilligung zu unterrichten.<br />
Die Vertrauenspersonen informieren und beraten die von ihnen betreuten Mitglie<strong>der</strong> in geeigneter<br />
Form über Grundsatz und Verfahren <strong>der</strong> Gewährung einer Notfallunterstützung.<br />
Dr. Rainer Frank<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>
_________________________________________________________________<br />
Antrag auf Gewährung einer Notfallunterstützung<br />
Angaben zur Person<br />
Name, Vorname<br />
Geburtsdatum<br />
Familienstand<br />
8.2.<br />
____________________________________________<br />
____________________________________________<br />
ledig<br />
verheiratet<br />
Kin<strong>der</strong><br />
Ich gewähre folgenden mit mir in häuslicher<br />
Gemeinschaft lebenden Personen Unterhalt<br />
verwitwet<br />
geschieden<br />
____________________________________________<br />
____________________________________________<br />
Angaben zum Dienst- o<strong>der</strong> Beschäftigungsverhältnis<br />
Dienststelle<br />
____________________________________________<br />
in ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis<br />
auf unbestimmte Zeit<br />
von vorübergehen<strong>der</strong> Dauer bis<br />
__________________________________________<br />
im Probeverhältnis bis<br />
__________________________________________<br />
Höhe <strong>der</strong> beantragten Notfallunterstützung<br />
Ich bitte um Gewährung einer einmaligen Unterstützung in Höhe von ________________________ €.<br />
Ich bitte um Gewährung eines zinslosen Darlehens von _________________________________€.<br />
Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von _______€ von meinen Bezügen. Ich verpflichte<br />
mich, Ersatzleistungen Dritter (z.B. Versicherungsleistungen) zu Aufwendungen, zu denen das<br />
Darlehen gewährt worden ist, anzuzeigen und bei vorzeitiger Beendigung meines Dienst- o<strong>der</strong><br />
Arbeitsverhältnisses den Rest <strong>des</strong> Vorschusses in einer Summe zurückzuzahlen.<br />
Auszahlung <strong>der</strong> Notfallunterstützung<br />
Ich bitte um Überweisung auf Konto-Nr.<br />
Bankleitzahl<br />
bei (Geldinstitut)<br />
Anschrift <strong>des</strong> Kontoinhabers<br />
____________________________________________<br />
____________________________________________<br />
____________________________________________<br />
____________________________________________<br />
Verwendungszweck und Begründung <strong>der</strong> Unabwendbarkeit <strong>der</strong> vorgesehenen Ausgabe<br />
Ich beabsichtige, die Notfallunterstützung für folgende Zwecke zu verwenden:<br />
_________________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________________<br />
Nachweispflicht über Verwendung <strong>der</strong> Notfallunterstützung<br />
Die zweckentsprechende Verwendung werde ich auf Anfor<strong>der</strong>ung nachweisen. Mir ist bekannt, dass<br />
nicht zweckentsprechend verwendete Beträge unverzüglich zurückzuzahlen sind.<br />
Ich versichere die Richtigkeit <strong>der</strong> vorstehenden Angaben und erkläre, dass keine an<strong>der</strong>en Personen<br />
aus gleichem Anlass einen Vorschuss beantragt o<strong>der</strong> erhalten haben.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift <strong>des</strong> Antragstellers<br />
Bestätigung Bezirk/Ortsstelle:<br />
Mitglied im <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> seit ________________________________________<br />
Der Antrag wird befürwortet<br />
nicht befürwortet<br />
Unterschrift <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>.Bund ___________________________________
8.2.<br />
Monatlicher Haushaltsplan zum Antrag von<br />
Name:<br />
Datum:<br />
Einkommen € Ausgaben €<br />
Lohn / Gehalt, Antragsteller _____________<br />
Lohn / Gehalt<br />
_____________<br />
(Famangeh. in häusl. Gemeinschaft) _____________<br />
Krankengeld<br />
_____________<br />
Übergangsgeld<br />
_____________<br />
ALG/ALH<br />
_____________<br />
Sozialhilfe<br />
_____________<br />
Rente, Antragsteller<br />
_____________<br />
Rente (Famangeh. in häusl. Gemeinschaft)<br />
_____________<br />
Kin<strong>der</strong>geld/ - zuschlag<br />
_____________<br />
Wohngeld/Lastenzuschuss<br />
_____________<br />
Erziehungsgeld<br />
_____________<br />
Unterhalt<br />
_____________<br />
Beihilfe<br />
_____________<br />
sonstige<br />
_____________<br />
_____________<br />
Miete<br />
Telefon<br />
Kfz Kosten:<br />
Versicherung<br />
Steuer<br />
Benzin<br />
Wartung/Pflege<br />
Darlehen<br />
öffentl. Verkehrsmittel<br />
Private Versicherungen (ohne Kfz)<br />
Privat – Haftpflicht<br />
Hausrat<br />
Lebensversicherung<br />
Unfall<br />
Rechtsschutz<br />
sonstige (Ausb. Versicherung)<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
sonstige (z.B. Bau- o<strong>der</strong> Prämiensparen etc.) __________<br />
Ratenverpflichtungen ( Laufzeit ) _______________<br />
Sonstige Ausgaben<br />
Unterhaltsverpflichtungen<br />
Kin<strong>der</strong>garten/-hort<br />
Beiträge ( Verein/Gewerkschaft)<br />
Abonnement<br />
Kontogebühren/Sollzinsen<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
_______________<br />
Gesamteinkommen _____________ Summe Ausgaben _______________<br />
Einnahmen / Ausgaben-Berechnung ____________ Überschuss / Defizit _______________
9. Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />
9.1 Aufgaben <strong>der</strong> Bezirke und Ortsstellen<br />
9.2 Mitglie<strong>der</strong> werben Mitglie<strong>der</strong><br />
9.3 Beitrittserklärungen und Begrüßungsschreiben<br />
9.4 Kündigungsbestätigung (Muster)<br />
9.5 Ermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren:<br />
a) Erklärung über die Beitragszahlung für Mitglie<strong>der</strong>,<br />
die aus dem Betreuungsbereich ausscheiden,<br />
aber weiterhin nach §6 (1) <strong>der</strong> Satzung Mitglied<br />
<strong>des</strong> SWB bleiben möchten und <strong>der</strong>en<br />
Beitragszahlung durch die Dienststelle<br />
unterbrochen ist.<br />
b) Erklärung über die Beitragszahlung an das SWB<br />
für Mitglie<strong>der</strong> im Ruhestand<br />
9.6 För<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft<br />
9.7 Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitglieddaten<br />
9.8 Schlüsselnummern<br />
9.9 Bescheinigung über gezahlte<br />
Mitgliedsbeiträge für das Finanzamt
9.1<br />
Stand: 24. April 2006<br />
Aufgaben <strong>der</strong> Bezirke und Ortsstellen im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />
Diese kurze Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Tätigkeiten als Vertrauensperson<br />
<strong>des</strong> SWB in Ihrem Bezirk o<strong>der</strong> Ihrer Ortsstelle.<br />
Die Erledigung dieser Aufgaben ist sowohl für die Werbung neuer Mitglie<strong>der</strong> als auch die Betreuung <strong>der</strong><br />
vorhandenen Mitglie<strong>der</strong> für eine erfolgreiche Arbeit <strong>des</strong> SWB von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, da diese nicht nur<br />
durch eine <strong>der</strong> Geschäftsstellen erledigt werden können. Im Einzelnen sind dies:<br />
- Entgegennahme <strong>der</strong> Beitrittserklärungen (einschl. Überprüfung <strong>der</strong> Vollständigkeit, Richtigkeit und<br />
Lesbarkeit) sowie Kündigungsbestätigung an die Mitglie<strong>der</strong> und Weiterleitung an die Hauptgeschäftsstelle<br />
- Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
- Ausstellen von Bescheinigungen über gezahlte Mitgliedsbeiträge<br />
- Feststellung und Mitteilung <strong>der</strong> Privatanschrift von Mitglie<strong>der</strong>n in Rente und Ruhestand<br />
- Verteilung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zeitschrift (Anfor<strong>der</strong>ung von Adressetiketten bei <strong>der</strong> HGSt)<br />
- Mitglie<strong>der</strong>betreuung und -beratung in <strong>der</strong> Ortsstelle<br />
- Aushändigen <strong>der</strong> Ehrenbriefe für langjährige Mitgliedschaft<br />
- Mitteilung aller Än<strong>der</strong>ungen anhand <strong>des</strong> Schlüsselverzeichnisses auf dem Formular „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>daten“ an die Hauptgeschäftsstelle.<br />
Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und Beitragszahlung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>verwaltung und zur Sicherstellung <strong>des</strong> regelmäßigen und vollständigen Einzugs<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge ist es von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, daß Sie die nachfolgende Aufgabe erledigen:<br />
- Bearbeitung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle vierteljährlich zugesandten Liste aller Nichtzahler.<br />
Diese zu den Stichtagen 3<strong>1.</strong>03., 30.06., 30.09., 3<strong>1.</strong>12. erstellte Liste informiert Sie darüber, für welche<br />
Mitglie<strong>der</strong> Ihres Bezirks o<strong>der</strong> Ihrer Ortsstelle keine Mitgliedsbeiträge gezahlt werden. Ihre Aufgabe ist es<br />
dann, den Grund (z.B. Krankheit, Versetzung, Abordnung, Eintritt in den Ruhestand, Rente, Elternzeit,<br />
Statusän<strong>der</strong>ung von Angestellten zu Beamten usw.) dafür in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Personalverwaltung<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personalvertretung Ihrer Dienststelle festzustellen und <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle mitzuteilen. Dies<br />
erfolgt durch das Formular „Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>daten“.
9.1<br />
Ergibt sich im Rahmen <strong>der</strong> Feststellung, dass die Zahlungsunterbrechung mehr als drei Monate dauert, ist<br />
das betreffende Mitglied von Ihnen unter seiner Privatadresse anzuschreiben und ihm <strong>der</strong> entsprechende<br />
Vordruck zum Einzug <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge durch Lastschriftverfahren zu übersenden. Im Einzelnen handelt<br />
es sich dabei um:<br />
- Erklärung über die Beitragszahlung für Mitglie<strong>der</strong> in Rente und Ruhestand<br />
- Erklärung über die Beitragszahlung für Mitglie<strong>der</strong>, die aus dem Betreuungsbereich ausscheiden, aber<br />
weiterhin nach § 6 (1) <strong>der</strong> Satzung Mitglied <strong>des</strong> SWB bleiben möchten<br />
- Erklärung für Mitglie<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Beitragszahlung durch die Dienststelle unterbrochen ist<br />
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit die wichtigsten Informationen bezüglich <strong>der</strong> Aufgaben und Tätigkeiten als<br />
Vertrauensperson in Ihrem Bezirk o<strong>der</strong> Ihrer Ortsstelle gegeben haben.<br />
Auf unsere Internet-/Intranetseite für Vertrauenspersonen (http://www.sozialwerk.bund.de/intern/index.htm<br />
und http://sozialwerk.ivbb.bund.de/intern/index.htm) finden Sie alle Vorlagen, Muster, Infobriefe und<br />
Richtlinien in Datei-Format. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Dateien.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitglie<strong>der</strong>verwaltung wie folgt zu Verfügung:<br />
Ansprechpartner Telefonnr.:<br />
Frau Fuchs 0611/75-2266<br />
EMail<br />
Mitglie<strong>der</strong>verwaltung@<strong>des</strong>tatis.de<br />
Herr Soccio 0611/75-4409
9.2<br />
Mitglie<strong>der</strong>werbung<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
Mitglie<strong>der</strong> einerseits und <strong>der</strong>en Mitgliedsbeiträge an<strong>der</strong>erseits sind die Basis <strong>der</strong> Arbeit unseres SWB<br />
Nur durch die Mitgliedsbeiträge, die rund 25 % <strong>der</strong> Gesamteinnahmen ausmachen, ist es dem SWB<br />
möglich, seine vielfältigen Leistungen für Familien, Kin<strong>der</strong> und Jugendliche, aber auch Leistungen in Form<br />
von Seminaren o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Interessengruppen anzubieten und diese vor allem auch finanziell zu<br />
bezuschussen.<br />
Aus diesem Grund hat <strong>der</strong> Hauptvorstand ein Prämiensystem zur Mitglie<strong>der</strong>werbung beschlossen, das für<br />
die aktiven Werberinnen und Werber aber auch für die Neumitglie<strong>der</strong> attraktiven Prämien bietet:<br />
• Jede(r) Werber(in) erhält nach Eingang <strong>der</strong> Beitrittserklärung in <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />
für je<strong>des</strong> Neumitglied eine Barprämie in Höhe von € 10,-. Die Prämie wird auf das benannte<br />
Bankkonto überwiesen.<br />
• Jeweils zum 30. Juni und 3<strong>1.</strong> Dezember werden zusätzlich durch Verlosung 25 kostenfreie<br />
siebentägige Aufenthalte außerhalb <strong>der</strong> Ferienzeit in einer Ferieneinrichtung <strong>des</strong> SWB<br />
vergeben.<br />
Jede(r) Werber(in) kann dabei nur eine Prämie je Verlosung gewinnen.<br />
Für Neumitglie<strong>der</strong> werden durch Verlosung jeweils zum 30. Juni und 3<strong>1.</strong> Dezember vergeben:<br />
• ein kostenfreier 14-tägiger Aufenthalt auch in <strong>der</strong> Ferienzeit in einer Ferieneinrichtung <strong>des</strong><br />
SWB<br />
• ein kostenfreier siebentägiger Aufenthalt außerhalb <strong>der</strong> Ferienzeit in einer Ferieneinrichtung<br />
<strong>des</strong> SWB<br />
• sowie 23 Barprämien in Höhe von je € 25,- .<br />
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Zettel in <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle zur Verfügung.<br />
Verbunden mit <strong>der</strong> Hoffnung, dass dieses Prämiensystem die Mitglie<strong>der</strong>werbung zusätzlich unterstützt und<br />
damit mehr Mitglie<strong>der</strong> geworben werden können, danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr<br />
persönliches Engagement.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dirk F. Halle<br />
Stand: Februar 2007
SOZIALWERK<br />
<strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
Beitrittserklärung<br />
Ich erkläre hiermit zum<br />
meinen Eintritt zum<br />
SOZIALWERK DER INNEREN VERWALTUNG DES BUNDES E.V.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass für die Zeit meiner Zugehörigkeit zum <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />
<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V. <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag in Höhe von _____ EURO *) monatlich, jährlich in<br />
einer Summe durch Lastschrift von meinem Bankkonto eingezogen wird. Der Wi<strong>der</strong>ruf dieser<br />
Erklärung ist nur gemeinsam mit <strong>der</strong> Kündigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft <strong>beim</strong> hierfür zuständigen Organ<br />
<strong>des</strong> SWB möglich.<br />
.<br />
*) Min<strong>des</strong>tbeitrag 2,- EURO (Auszubildende 1,- EURO) monatlich.<br />
Bitte deutlich lesbar ausfüllen<br />
Name und Vorname: ____________________________________________ Geburtsdatum: _______________<br />
Straße/ Haus-Nr. (privat): _____________________________________________________________________<br />
PLZ/ Ort: __________________________________________________________________________________<br />
Dienststelle/-ort: ____________________________________________________________________________<br />
Status:<br />
Beamtin/Beamter Tarifbeschäftigte/r Rentner/in Pensionär/in Auszubildende/r<br />
Telefon (privat): _______________________________ Telefon (dienstlich): ___________________________<br />
Fax-Nr. (privat): _______________________________ Fax-Nr. (dienstlich): __________________________<br />
Email (privat): _________________________________ Email (dienstlich):_____________________________<br />
Bankverbindung: (Angaben unbedingt erfor<strong>der</strong>lich)<br />
Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts: ______________________________________________________________<br />
Konto-Nr.: ________________________________________ Bankleitzahl: _____________________________<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Datenschutz: Die personenbezogenen Angaben werden entsprechend <strong>der</strong> Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und an<strong>der</strong>en<br />
Stellen nicht zugänglich gemacht.<br />
______________________________<br />
Ort, Datum<br />
______________________<br />
Unterschrift<br />
Mitglie<strong>der</strong> werben Mitglie<strong>der</strong> – Prämienanfor<strong>der</strong>ung für die erfolgreiche Werbung<br />
Angaben zum/zur Werber(in)<br />
Name und Vorname: _______________________________________ Tel.-Nr.: _________________________<br />
Straße/ Haus-Nr. (privat): _____________________________________________________________________<br />
PLZ/ Ort: __________________________________________________________________________________<br />
Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts: ______________________________________________________________<br />
Konto-Nr.: ________________________________________ Bankleitzahl: _____________________________
SOZIALWERK<br />
<strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
Beitrittserklärung<br />
Ich erkläre hiermit zum meinen Eintritt zum<br />
SOZIALWERK DER INNEREN VERWALTUNG DES BUNDES E.V.<br />
Ich bin damit einverstanden, dass für die Zeit meiner Zugehörigkeit zum <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />
<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V. <strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag (steuerlich absetzbare) in Höhe von _____ EURO *)<br />
monatlich, jährlich in einer Summe durch Lastschrift von meinem Bankkonto eingezogen wird. Der<br />
Wi<strong>der</strong>ruf dieser Erklärung ist nur gemeinsam mit <strong>der</strong> Kündigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft <strong>beim</strong> hierfür<br />
zuständigen Organ <strong>des</strong> SWB möglich.<br />
*) Min<strong>des</strong>tbeitrag 2,00 € (ab 2009 = 2,50 €) monatlich.<br />
Bitte deutlich lesbar ausfüllen<br />
Name und Vorname: ____________________________________________ Geburtsdatum: _______________<br />
Straße/ Haus-Nr. (privat): _____________________________________________________________________<br />
PLZ/ Ort: __________________________________________________________________________________<br />
Telefon (privat): _______________________________ Telefon (dienstlich): ___________________________<br />
E-Mail (privat): ________________________________ E-Mail (dienstlich):____________________________<br />
Mitglied <strong>der</strong> örtlichen Helfervereinigung e.V._______________________, Lan<strong>des</strong>vereinigung______________<br />
Bankverbindung: (Angaben unbedingt erfor<strong>der</strong>lich)<br />
Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts: ______________________________________________________________<br />
Konto-Nr.: ________________________________________ Bankleitzahl: _____________________________<br />
______________________<br />
______________________________<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Bestätigung <strong>der</strong> örtlichen THW-Helfervereinigung e.V.:<br />
Eingang <strong>des</strong> Antrages am:______________<br />
Der Antragsteller ist Mitglied <strong>der</strong> örtlichen Helfervereinigung, Lan<strong>des</strong>vereinigung______________________<br />
Ort, Datum<br />
Stempel und Unterschrift <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Bestätigung <strong>der</strong> THW-Bun<strong>des</strong>vereinigung e.V.:<br />
Eingang <strong>des</strong> Antrages am:______________<br />
Der Antragsteller ist Mitglied <strong>der</strong> örtlichen Helfervereinigung, Lan<strong>des</strong>vereinigung______________________<br />
Ort, Datum<br />
Stempel und Unterschrift <strong>des</strong> Vorsitzenden<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Datenschutz: Die personenbezogenen Angaben werden entsprechend <strong>der</strong> Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und an<strong>der</strong>en<br />
Stellen nicht zugänglich gemacht.
9.3<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V. • D-65180 Wiesbaden<br />
Herrn<br />
Mustermann<br />
Hauptgeschäftsstelle<br />
Gustav-Stresemann-Ring 11<br />
D-65189 Wiesbaden<br />
sozialwerk@<strong>des</strong>tatis.de<br />
www.sozialwerk.bund.de<br />
Abteilung Mitglie<strong>der</strong>verwaltung<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Telefon: +49 (0) 18 88 / 6 44 –<br />
Telefax: +49 (0) 18 88 / 6 44 –<br />
@<strong>des</strong>tatis.de<br />
Geschäftszeichen:<br />
Ihre Mitgliedschaft im <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
Wiesbaden, 10.09.2008<br />
Sehr geehrte ,<br />
Ihre Beitrittserklärung vom entsprechend werden Sie mit Wirkung<br />
vom Mitglied im SWB<br />
Wir freuen uns, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen. Damit Sie über<br />
die Grundlagen und Aktivitäten <strong>des</strong> SWB informiert sind, übersenden wir<br />
Ihnen mit diesen Schreiben je ein Exemplar unserer Satzung und <strong>der</strong> aktuellen<br />
Ausgabe unserer Mitglie<strong>der</strong>zeitschrift SWB Journal.<br />
Das SWB ist bun<strong>des</strong>weit in Bezirke und Ortsstellen aufgeteilt, in denen ehrenamtliche<br />
Vertrauensleute die Mitglie<strong>der</strong> betreuen. Sie gehören zur Ortsstelle<br />
und werden zukünftig von (Tel.: , Email: )<br />
in <strong>der</strong> betreut. Von dieser werden Sie zukünftig auch die zwei Mal<br />
jährlich erscheinenden Zeitschriften <strong>des</strong> SWB erhalten.<br />
Sollten Sie Fragen hinsichtlich Ihrer Mitgliedschaft haben, steht Ihnen neben<br />
selbstverständlich auch die Hauptgeschäftsstelle gerne zu Verfügung.<br />
Bank für Sozialwirtschaft Mainz<br />
Konto-Nr.: 70 250 00<br />
BLZ 550 205 00<br />
IBAN: DE71 5502 0500 0007 0250 00<br />
BIC: BFSW DE33 MNZ<br />
Wiesbadener Volksbank eG<br />
Konto-Nr.: 240 490 00<br />
BLZ: 510 900 00<br />
IBAN: DE88 5109 0000 0024 0490 00<br />
BIC: WIBA DE5W<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag
9.4
9.6<br />
deutlich übersteigt, ist an eine Betreuung durch die Bezirksgeschäftsstellen Berlin o<strong>der</strong> Bonn bzw. die<br />
Bezirke selbst gedacht.<br />
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen können, die Sie<br />
im Rahmen Ihrer Betreuungstätigkeit in Mitglie<strong>der</strong>fragen für unser SWB benötigen. Für Rückfragen o<strong>der</strong><br />
weitere Informationen steht Ihnen aber selbstverständlich unsere Mitglie<strong>der</strong>verwaltung in Wiesbaden<br />
unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 0611/75-2266 o<strong>der</strong> das Geschäftszimmer unter <strong>der</strong> Telefonnummer: 0611/75-<br />
2173 gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dirk F. Halle<br />
Nikolaus Sitsch<br />
Stand: 2007
Mitglie<strong>der</strong>liste Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>daten Blatt:<br />
Bezirk: Ortsstelle: Datum: Unterschrift: ____________________________<br />
Name<br />
Vorname<br />
AOST/<br />
Kennnummer<br />
Än<strong>der</strong>ungsgrund<br />
1)<br />
Än<strong>der</strong>ungszeitpunkt<br />
Beitrag<br />
Zahl.<br />
weise 2)<br />
Sonstige Angaben (z. B. Eintrag <strong>des</strong> geän<strong>der</strong>ten Namens, Adresse<br />
<strong>der</strong>/<strong>des</strong> Selbstzahlers/in, abweichen<strong>der</strong> Mitgliedsbeitrag etc.)<br />
1) Än<strong>der</strong>ungsgründe (bitte eintragen)<br />
Zugänge Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Beschäftigungsstatus Sonstige Än<strong>der</strong>ungsgründe<br />
1 = Neumitglied lt. beiliegen<strong>der</strong> Beitrittserklärung 9 = Azubi 14 = Altersteilzeit/ Freistellungsphase<br />
2 = aus einer Ortsstelle innerhalb <strong>des</strong> Bezirks 10 = Tarifbeschäftigte 15 = Beurlaubung<br />
3 = aus einem an<strong>der</strong>en Bezirk 11 = Beamter/in 16 = Abordnung<br />
Abgänge 12 = Pensionär/in 17 = Elternzeit<br />
4 = Kündigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft 13 = Rente 18 = Krankheit ohne Bezüge<br />
5 = Tod 19 = Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bankverbindung<br />
7 = Ausschuss nach § 6d o<strong>der</strong> e <strong>der</strong> Satzung 20 = Adressän<strong>der</strong>ung/ Sonstige<br />
30 = Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
31 = Beitrag läuft<br />
32 = Statusän<strong>der</strong>ung<br />
33 = ungeklärte unterbrochene Beitragszahlung<br />
2) Zahlungsweise: m = monatlich, j = jährlich 34 =Namensän<strong>der</strong>ung<br />
Die personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an an<strong>der</strong>e Stellen weitergegeben werden.
SOZIALWERK<br />
<strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
Erklärung über die Beitragszahlung<br />
an das SWB für Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong><br />
<strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
- Hauptgeschäftsstelle -<br />
Postfach 55 28<br />
65180 Wiesbaden<br />
Angaben zur Person <strong>des</strong> Mitglieds (Bitte deutlich lesbar ausfüllen)<br />
Name, Vorname: ________________________________________ Geburtsdatum:_____________________<br />
Straße/Haus-Nr.: ___________________________________________________________________________<br />
PLZ/Wohnort:______________________________________________________________________________<br />
Dienststelle/-ort.: __________________________________________________________________________<br />
Telefon:______________________ Email:_________________________________________________<br />
Status: Tarifbeschäftigte/r Beamte/r Rentner/in Pensionär/in Azubi<br />
Meine Beitragszahlung ist unterbrochen wegen:<br />
Krankheit Elternzeit Abordnung<br />
Rente/Pension Beurlaubung Ausscheiden aus dem Betreuungsbereich § 6<br />
Hiermit ermächtige ich Sie wi<strong>der</strong>ruflich, die von mir an das <strong>Sozialwerk</strong> zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge<br />
bei Fälligkeit jährlich ab Monat 20 in Höhe von<br />
________ EURO *) o<strong>der</strong> 33,-- EURO ( § 6 )<br />
durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein Konto die erfor<strong>der</strong>liche Deckung nicht aufweist, besteht<br />
seitens <strong>des</strong> kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Einlösung.<br />
*) Betragshöhe mind. 24,-- € jährlich.<br />
Angaben zur Beitragszahlung<br />
Name und Sitz <strong>des</strong> Kreditinstituts _____________________________________________________________<br />
Konto-Nr. _____________________________________<br />
Bankleitzahl ______________________________<br />
Hinweis: Nach <strong>der</strong> Satzung bleibt die Mitgliedschaft <strong>beim</strong> Eintritt in den Ruhestand bestehen (s. § 6 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung).<br />
Beendigung ist nur durch ordentliche Kündigung zum Ende <strong>des</strong> Kalen<strong>der</strong>jahres möglich.<br />
Datenschutz: Die personenbezogenen Angaben werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und<br />
an<strong>der</strong>en Stellen nicht zugänglich gemacht.<br />
_________________________________<br />
Datum<br />
__________________________________________<br />
Unterschrift
9.6<br />
För<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft im SWB gemäß § 5 Abs. 3 <strong>der</strong> Satzung<br />
hier: Status und Rechte <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitglie<strong>der</strong><br />
Danach kann als för<strong>der</strong>n<strong>des</strong> Mitglied in das SWB aufgenommen werden, die/<strong>der</strong> eine <strong>der</strong> beiden nachfolgend<br />
genannten Voraussetzungen erfüllt.<br />
<strong>1.</strong> Die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller(in) muss sich ausdrücklich zu den Aufgaben und Zielen unseres<br />
SWB bekennen und es durch eine för<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft mit seinem Mitgliedsbeitrag<br />
unterstützen wollen.<br />
Hierbei handelt es sich um eine för<strong>der</strong>nde Mitgliedschaft im eigentlichen Sinn, wobei das för<strong>der</strong>nde<br />
Mitgliedsbeitrag die Arbeit unterstützen und finanzieren will, ohne dabei gleichzeitig aber<br />
irgendwelche Leistungen und Angebote selbst in Anspruch nehmen zu wollen.<br />
Diese Form <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft kommt vor allem auch für Kooperationspartner wie<br />
Banken, Versicherungen o<strong>der</strong> Firmen in Frage.<br />
2. Die o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Antragsteller(in) muss im öffentlichen Dienst beschäftigt sein bzw. wenn sie o<strong>der</strong><br />
er sich bereits im Ruhestand o<strong>der</strong> in Rente befindet, langjährig dort beschäftigt gewesen sein.<br />
Bei dieser Form <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft ist insbeson<strong>der</strong>e an den Personenkreis gedacht, <strong>der</strong><br />
nicht nach § 5 unserer Satzung Mitglied werden kann, da er nicht bei einer Dienststelle <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />
o<strong>der</strong> einer Einrichtung unseres Betreuungsbereichs beschäftigt ist.<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit haben insbeson<strong>der</strong>e Bedienstete von Län<strong>der</strong>n und Kommunen diese Form <strong>der</strong><br />
för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft beantragt, um dadurch Leistungen und Angebote unseres SWB in<br />
Anspruch nehmen zu können. Personen, die diese Form <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitgliedschaft<br />
beantragen und nach Beschluss <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> aufgenommen werden, können dann nur<br />
Leistungen und Angebote <strong>der</strong> Familienerholung in Anspruch nehmen. Alle weiteren Angebote,<br />
wie z.B. Kin<strong>der</strong>- und Jugendangebote, Seminare o<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von Betriebssport- und<br />
Seniorengruppen bleibt ausschließlich den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> SWB gemäß § 5 Abs. 1 vorbehalten.<br />
Grundsätzlich sind mit <strong>der</strong> Aufnahme als för<strong>der</strong>n<strong>des</strong> Mitglied darüber hinaus keinerlei aktiven und<br />
passiven Vereinsrechte verbunden, d.h. för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> besitzen we<strong>der</strong> ein Wahlrecht zu den<br />
Organen <strong>des</strong> SWB, noch können sie selbst in eines dieser Organe gewählt werden. Gemäß § 5 Abs. 3<br />
unserer Satzung zahlen för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> einen Jahresbeitrag von 50,-- € <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Regel direkt von<br />
<strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle im Lastschrifteneinzugsverfahren einmal jährlich eingezogen wird, da ein<br />
Einbehalt vom Gehalt o<strong>der</strong> den Bezügen durch die Bun<strong>des</strong>besoldungsstelle in diesen Fällen nicht möglich<br />
ist. Der Anteil <strong>der</strong> för<strong>der</strong>nden Mitglie<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Gesamtzahl aller Mitglie<strong>der</strong> darf den Anteil von 2 %<br />
nicht übersteigen, so dass noch bis zu einer Gesamtanzahl von rd. 450 Personen o<strong>der</strong> Institutionen als<br />
för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen werden können, die dann von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle in Wiesbaden<br />
aus unmittelbar betreut werden. Erst wenn <strong>der</strong> Umfang an för<strong>der</strong>nden Mitglie<strong>der</strong> den <strong>der</strong>zeitigen Stand
Übersicht <strong>der</strong> Schlüsselnummern<br />
für die<br />
Angaben in <strong>der</strong><br />
M I T G L I E D E R L I S T E<br />
bei <strong>der</strong> einmaligen Gesamterfassung<br />
Art <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />
1 Einbehaltung d. BBesSt/gehaltszahlende Stelle (Beschäftigungsstatus)<br />
10 = Bun<strong>des</strong>zuschussberechtigte Mitglie<strong>der</strong><br />
11 = Mitglie<strong>der</strong> sonstige Einrichtungen<br />
12 = Sonstige Mitglie<strong>der</strong><br />
13 = Aktive Bun<strong>des</strong>verfassungsschutz<br />
14 =<br />
2 Lastschrifteinzug durch die HGST<br />
15 = Bun<strong>des</strong>zuschussberechtigte Mitglie<strong>der</strong><br />
16 = Mitglie<strong>der</strong> sonstige Einrichtungen<br />
17 = Mitgliedschaft n. § 6<br />
18 = För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />
19 = THW Helfervereinigung<br />
20 = Sonstige Mitglie<strong>der</strong><br />
21 =<br />
22 =<br />
3 Selbstzahler<br />
23 = Bun<strong>des</strong>zuschussberechtigte Mitglie<strong>der</strong><br />
24 = Mitglie<strong>der</strong> sonstige Einrichtungen<br />
25 = Mitgliedschaft n. § 6<br />
26 = För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />
27 =<br />
28 =<br />
Stand: 12.12.2007
Zugäng<br />
1 = Neumitgliedschaft<br />
2 = aus einer Ortsstelle <strong>des</strong> Bezirks<br />
3 = aus einem an<strong>der</strong>en Bezirk<br />
Übersicht <strong>der</strong> Schlüsselnummern<br />
für die<br />
Angaben in <strong>der</strong><br />
Ä N D E R U N G S L I S T E<br />
für laufende Än<strong>der</strong>ungen<br />
Än<strong>der</strong>ungsgründe<br />
Abgänge<br />
4 = Kündigung<br />
5 = Tod<br />
7 = Ausschluss nach § 6 d o<strong>der</strong> e <strong>der</strong> Satzung<br />
Übrige Än<strong>der</strong>ungsgründe<br />
8 =<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Beschäftigungsstatus<br />
9 = Azubi<br />
10 = Angestellter/in<br />
11 = Beamter/in<br />
12 = Pension<br />
13 = Rente<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mitgliedsdaten<br />
14 = Altersteilzeit/ Freistellungsphase<br />
15 = Beurlaubung<br />
16 = Abordnung<br />
17 = Elternzeit<br />
18 = Krankheit ohne Bezüge<br />
19 = Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bankverbindung<br />
20 = Adressenän<strong>der</strong>ung/Sonstige<br />
30 = Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
31 = Beitrag läuft<br />
32 = Statusän<strong>der</strong>ung<br />
33 = z.Zt. keine Beitragszahlung<br />
34 = Namensän<strong>der</strong>ung<br />
35 =<br />
36 =<br />
Stand: 1<strong>1.</strong>12.2007
9.9<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />
für die För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
Name und Anschrift <strong>des</strong> Zuwendenden<br />
Mitglied im Deutschen Paritätischen<br />
Wohlfahrtsverband<br />
Bestätigung<br />
über Zuwendungen im Sinne <strong>des</strong> § 10 b <strong>des</strong> EStG an eine <strong>der</strong><br />
in § 5 Abs. 1 Nr. 9 <strong>des</strong> KStG bezeichneten Körperschaften,<br />
Personenvereinigungen o<strong>der</strong> Vermögensmassen<br />
Art <strong>der</strong> Zuwendungen:<br />
Mitgliedsbeitrag/Geldzuwendungen<br />
im Jahr 2007 in Höhe von insgesamt.<br />
Euro<br />
Es handelt sich (nicht) um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift<br />
<strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />
Das SWB, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, ist wegen För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zwecke <strong>der</strong> amtlich anerkannten<br />
Verbände <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege nach dem letzten Bescheid vom Finanzamt Wiesbaden I vom 3<strong>1.</strong><br />
August 2005 für die Jahre 2002 bis 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 <strong>des</strong> KStG von <strong>der</strong> Körperschaftsteuer befreit.<br />
Es wird bestätigt, dass <strong>der</strong> uns zugewendete vorstehende Betrag nur zu folgenden satzungsgemäßen Zwecken<br />
verwendet wird: För<strong>der</strong>ung und Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten Familien- und Erwachsenenerholung,<br />
Kin<strong>der</strong>kuren, Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Betreuung alter,<br />
kranker o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ter Menschen, Jugendbegegnungen im In- und Ausland.<br />
Hinweis: Wer vorsätzlich o<strong>der</strong> grobfahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt o<strong>der</strong> veranlasst dass<br />
Zuwendungen nicht zu den in <strong>der</strong> Zuwendungsbestätigung angegebenen Zwecken verwendet werden, haftet für<br />
die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug <strong>der</strong> Zuwendungen <strong>beim</strong> Zuwendenden entgeht (§ 10 b<br />
Abs. 4 EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).<br />
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung <strong>der</strong> Zuwendung anerkannt, wenn<br />
das Datum <strong>des</strong> Freistellungsbeschei<strong>des</strong> länger als 5 Jahre bzw. das Datum <strong>der</strong> vorläufigen Bescheinigung länger<br />
als 3 Jahre seit Ausstellung dieser Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl. I S. 884).<br />
SWB, Wiesbaden – Hauptgeschäftsstelle